Herrschaft und Verfolgung: Marl im Nationalsozialismus
In: Geschichte im Klartext
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In: Geschichte im Klartext
In: Beliebt und gefürchtet, S. 264-312
In: Privatrecht, Wirtschaftsrecht, Verfassungsrecht, S. 305-311
In: Friedens-Forum: Zeitschrift der Friedensbewegung, Band 23, Heft 4, S. 15-16
ISSN: 0939-8058
In: Jahrbuch zur Liberalismus-Forschung, Band 17, S. 135-144
ISSN: 0937-3624
In: Zeitschrift für Ausländerrecht und Ausländerpolitik: ZAR ; Staatsangehörigkeit, Zuwanderung, Asyl und Flüchtlinge, Kultur, Einreise und Aufenthalt, Integration, Arbeit und Soziales, Europa, Band 21, Heft 1, S. 12-18
ISSN: 0721-5746
In: Sozialismus, Band 22, Heft 2, S. 7
ISSN: 0721-1171
In: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht: NVwZ ; vereinigt mit Verwaltungsrechtsprechung, Band 14, Heft 8, S. 766
ISSN: 0721-880X
In: Neue Wege: der Geist des digitalen Kapitalismus ; Religion, Sozialismus, Kritik, Band 87, Heft 12, S. 356-363
In: Flucht und Asyl: Informationen, Analysen, Erfahrungen aus der Schweiz und der Bundesrepublik Deutschland, S. 148-158
Der Gesetzgeber hat den Begriff der politischen Verfolgung bislang nicht definiert. Statt dessen ist die Rechtsprechung in der Bundesrepublik zum Quasi-Gesetzgeber geworden. In diesem Beitrag wird dargestellt, welche Folgen dies im einzelnen hat. Anhand von Beispielen wird verdeutlicht, daß das Bundesverwaltungsgericht eine scharfe, asylfeindliche Rechtsprechung entwickelt hat. Das objektive Kriterium des Begriffs der politischen Disziplinierung wird einerseits im Falle der Afghanen als beachtlich, andererseits im Falle der Palistinenser als unbeachtlich angesehen. Hier erweist sich, daß das Bundesverwaltungsgericht mit den Begriffen der politischen Disziplinierung bzw. des totalitären Charakters einer Staatsform bewußt eine politisch-ideologische Verformung des Asylrechts betreibt. (GF)
In: Schriften der Juristischen Studiengesellschaft Jena e.V. 4
Gelten die Aufsätze des ersten Bandes der Schriften der Juristischen Studiengesellschaft Jena dem durch die gesellschaftlichen Prozesse und Umbrüche des vergangenen Jahrhunderts veränderten Stellenwert des Zivilrechts in der Gesamtrechtsordnung, enthält der vierte Band zwei Vorträge strafrechtlichen Inhalts.