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In: Regierungssysteme in Mittel- und Osteuropa, S. 68-85
World Affairs Online
In: Abteilung Rechtswissenschaft 1
Die Grundlagen der britischen Verfassungsordnung -- Abriß der Verfassungsgeschichte -- Das Staatsgebiet -- Die rechtlichen Grundlagen der Verfassungsordnung -- Die Grundmaximen der Verfassungsordnung -- Die Triebkräfte des politischen Prozesses: Wahlen und Parteien -- Das Wahlrecht zum Unterhaus -- Die politischen Parteien I: Parteienentwicklung und Parteiendynamik -- Die politischen Parteien II: Mehrheitswahl und Parteienkonkurrenz -- Die politischen Parteien III: Die verfassungsrechtliche Bedeutung der internen Parteiorganisation -- Die Staatsorgane I: Das Parlament -- Die Organisation des Parlaments: Das Unterhaus -- Das Oberhaus -- Die parlamentarischen Privilegien -- Die Funktionen des Parlaments und das Verfahren zu ihrer Durchführung -- Das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren I: Die allgemeinen Gesetze -- Das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren II: Finanzgesetze und parlaments-ermächtigte Gesetzgebung -- Die Staatsorgane II: Die Regierung -- Der Prime Minister -- Das Kabinett -- Die Ministerien (Departments) -- Das Berufsbeamtentum (Civil Service) -- Die Staatsorgane III: Die Krone -- Die dynastische Ordnung -- Die Wirkungsformen der Krone: Die königliche Prärogative.
In: Beiträge zur Lateinamerika-Forschung 4
World Affairs Online
In: Handbuch des deutschen Parteiensystems: Struktur und Politik in der Bundesrepublik zu Beginn der achtziger Jahre ; Bd. 1: Parteistrukturen und Legitimation des Parteiensystems, S. 195-219
Das Oligopol der etablierten Parteien in der Bundesrepublik kommt vor allem in einer extensiven personellen Verzahnung der Parteiführungseliten mit den politischen Handlungsträgern aller wichtigen Funktionsbereiche des politischen Systems zum Ausdruck. Im Mittelpunkt der Studie stehen die Ämterkombinationen zwischen Parteien, Parlamenten und Regierungen. Die ausgeprägte Führungsdominanz von "Berufspolitikern" wird dabei vor dem Hintergrund einer fortschreitenden Professionalisierung parlamentarischer Tätigkeit gesehen, die durch das Diätenurteil von 1975 verstärkt wurde. Die Legitimation politischen Handelns erfolgt immer mehr in einer Rollenverteilung, die die Distanz zwischen politischen Führungskräften und dem Bürger vergrößert, denn der ständige Aktivitätsdruck zwingt die Abgeordneten, die von Referenten und Assistensen produzierten Anspracheprodukte zu nutzen und sich ständig in einem komplexen und zugleich starren System formalisierter und ritualisierter politischer Legitimation zu bewegen. (KA)
In: Referate und Mitteilungen des Schweizerischen Juristenvereins 1966,3
In: Zeitschrift für Parlamentsfragen: ZParl, Heft Sonderband 1: Demokratie in Europa: zur Rolle der Parlamente, S. 232-261
ISSN: 0340-1758
World Affairs Online
In: Der Staat: Zeitschrift für Staatslehre und Verfassungsgeschichte, deutsches und europäisches öffentliches Recht, Band 43, Heft 4, S. 511-541
ISSN: 0038-884X
Das Bundesverfassungsgericht hat ausgeführt: "Für das politische Schicksal des Abgeordneten ist der Grad seiner Informiertheit von entscheidender Bedeutung. Nur wenn er über die parlamentarischen Vorhaben so umfassend wie möglich unterrichtet ist und sich deshalb auf sie einstellen kann, vermag er seine politischen Wirkungsmöglichkeiten voll auszuschöpfen." Der vorliegende Beitrag kommentiert diese bundesverfassungsgerichtlich bestätigten Antwortpflicht der Bundesregierung auf Anfragen der Parlamentarier sowie bei Ausübung des Zitierrechts. Sie ist als eine "vorauseilende Informationspflicht" des Kontrollierten notwendig, um der "parlamentarischen Ahnungslosigkeit" Herr zu werden. Soll das Parlament seine Aufgaben noch sachgerecht wahrnehmen können, muss es die Möglichkeit haben, an den Informationen der Regierung zur rechten Zeit zu partizipieren. Indes: Deutschland ist stets ein Land der Regierung gewesen. Die Lehre vom Regierungsbegriff hat hier ihre bedeutendsten Vertreter gefunden. Der Staat neigt also dazu, sich dem rechtsstaatlichen Rationalismus zu entziehen. Der Rechtsstaat kontrolliert die Staatsgewalt jedoch zum Schutz des Bürgers und daher vornehmlich in ihrer Außenwirkung. Normen und Gerichtsentscheidungen betreffen folglich die Verwaltung als Fassade der Regierung. In den hinteren Bereich des Regierens aber dringen nur obiter dicta, staatliche Theorien oder politische Kritik, und das, obwohl vor allem staatliche Planung und Leitung aus Impulsen des Regierungsbereichs erwachsen: "Deshalb muss der Schleier gelüftet und die Regierung als Vorbereiter und Motor des Verwaltungshandelns erfasst werden."(ICA2)
In: Regierungssystem und Regierungslehre: Fragestellungen, Analysekonzepte und Forschungsstand eines Kernbereichs der Politikwissenschaft, S. 149-157
Der einleitende Überblicksartikel analysiert die Forschungsschwerpunkte und Schwerpunktverschiebungen zu den Themen Parlament, Regierung und Verwaltung in der Bundesrepublik seit 1950. Die Bezeichnungen "Parlamentarisches Regierungssystem" sowie "Politisches System" werden weniger als verbindliche und allgemeine Theorieperspektiven verstanden, sondern als veränderte Fragestellungen und wissenschaftliche Fortschritte des methodischen und theoretischen Vorgehens. Als unbefriedigend wird angesehen, daß die Forschungsstränge weitgehend isoliert voneinander verlaufen mit der Folge einer Abkapselung spezialisierter "Einzelwissenschaften"; ferner fehle eine theoretische Gesamtsicht, Bemühungen um eine Parlamentarismus-, Demokratie- und Staatstheorie seien weitgehend steckengebleiben. (psz)
In: Zeitschrift für Parlamentsfragen: ZParl, Band 36, Heft 3, S. 489-507
ISSN: 0340-1758
"In den Medien wird häufig der Eindruck erweckt, dass die Regierung regiert, während tatsächlich die Regierungsparteien die politischen Entscheidungen treffen. Allgemeiner formuliert: Nicht die Organe Regierung und Parlament entscheiden, sondern Parteien. In parlamentarischen Regierungssystemen ist dies schon immer so gewesen. Dennoch werden Parteien als Entscheidungsträger bis in die Gegenwart abgelehnt. Diese Antipartei-Haltung wird am Beispiel aktueller Theoretiker analysiert. Charakteristisch für die traditionelle, einseitig auf Organe fixierte Theorie ist, dass realistisch denkende Theoretiker wie Walter Bagehot, Joseph A. Schumpeter, Ernst Fraenkel und Dolf Sternberger ausgeblendet werden. Mit dem Festhalten an Organen als Entscheidungsträgern fördern die traditionell argumentierenden Theoretiker die Distanz zwischen Bürgern und Politik, obgleich sie weder überzeugende Rechts- noch Sachgründe vortragen." (Autorenreferat)
In: Zur Sache 76,3