Vertrag (1976.09.17)
In: International legal materials: current documents, Band 16, Heft 1, S. 22-56
ISSN: 0020-7829
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In: International legal materials: current documents, Band 16, Heft 1, S. 22-56
ISSN: 0020-7829
World Affairs Online
In: Schriftenreihe des Instituts für Föderalismusforschung 9
In: Handwörterbuch der Stadt- und Raumentwicklung, S. 1881-1887
Der raumordnerische Vertrag ist ein Kooperations-, Umsetzungs- und Flexibilisierungsinstrument mit vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten, das der planungsunterstützenden Erfüllung von Raumentwicklungsfunktionen dient. Zu beachten sind allerdings die für öffentlich-rechtliche Verträge im Schnittfeld zur Planung geltenden Gestaltungsgrenzen.
In: Zeitschrift für Friedens- und Konfliktforschung
Zusammenfassung Die vertragsbasierte nukleare Rüstungskontrolle steht gegenwärtig vor enormen Herausforderungen. Besonders in Südasien konnten auf Verträgen beruhende und verbindliche Steuerungsansätze bisher nicht etabliert werden und zu einer Verlangsamung der Aufrüstung und zur Stabilisierung der Beziehungen zwischen den beiden Kernwaffenstaaten Indien und Pakistan beitragen. Gleichzeitig wird in der Literatur unverbindliche und informelle Rüstungskontrolle als potentielle Alternative nur begrenzt reflektiert, was mit Blick auf die Forschung zu informellen Ansätzen verwundert. Ausgehend von diesem Befund schlage ich eine Fokussierung auf die in den 1960er Jahren entwickelte gradualistische Strategie vor. Mein Argument ist, dass diese einen Beitrag zur Stabilität zwischen Indien und Pakistan leisten kann. Für diesen Zweck wird ein Analyserahmen entwickelt, der sowohl konkrete Anwendungsbereiche als auch Kriterien und Bedingungen für die gradualistische Strategie offenlegt. Der Aufsatz liefert somit nicht nur spezifische Ideen und Impulse für Rüstungskontrollansätze in Südasien, sondern bietet auch Anknüpfungspunkte für Arbeiten zu anderen regionalen Zusammenhängen und trägt so zu einer Erweiterung der Rüstungskontrollperspektive bei.
In: Fit for Future
In: Springer eBook Collection
Warum gute Verträge sinnvoll sind, warum viele Verträge schlecht sind und wie man Verträge besser machen kann – ohne Anwalt -- Die Vorgeschichte – Worauf der Vertrag basiert -- Die Sprache – Wenn Präzision und Verständlichkeit kollidieren -- Die eigene Meinung – Worauf es beim Inhalt nicht ankommt -- Die Leistungen – Was jede Partei vom Vertragspartner will -- Die Änderungen – Wenn Umstände nachträglich neu zu bewerten sind -- Die Geltungsdauer – Wann geht es los und wann kommt das Ende -- Das Loslassen – Wie man sich vom Vertrag lösen kann -- Der Ansprechpartner – Wer darf etwas zum Vertrag sagen -- Die Kosten – Wer muss wann was bezahlen -- Der Streit – Wie man einen Disput vermeidet, klärt und entscheidet -- Worte zum Schluss -- Einladung zum nächsten Schritt. .
In: Handwörterbuch der Stadt- und Raumentwicklung, S. 2415-2419
Das Instrument des städtebaulichen Vertrags wurde erstmals 1998 ausführlich in das Baugesetzbuch eingeführt. Städtebauliche Verträge zwischen der Kommune und bauwilligen Grundeigentümern und Investoren dienen in aller Regel dazu, die Kommune von sonst notwendigen Ausgaben zu entlasten und ihre städtebaulichen Ziele zu unterstützen - entweder durch Übertragung der Ausführung der gesamten Aufgabe an den Vertragspartner auf dessen Kosten oder durch Vereinbarung der Erstattung der von der Kommune übernommenen Kosten und Aufwendungen.
In: Europäische Wehrkunde - Wehrwissenschaftliche Rundschau: offizielles Organ u. Pflichtbl, Band 37, Heft 2, S. 65-66,68
ISSN: 0723-9432
World Affairs Online
In: Bundesgesetzblatt. Teil II, Heft 12, S. 387-428
ISSN: 0341-1109
World Affairs Online
ISSN: 1434-9833
In: Blätter des Informationszentrums 3. Welt, Heft 121, S. 13-18
ISSN: 0933-7733
Kritische Bewertung des Abkommens zwischen Mosambik und der RSA vom 16.3.1984 über Sicherheit, wirtschaftliche Zusammenarbeit und die Nutzung des Cabora-Bassa-Staudamms. Bisher absehbare Folgen: Stärkung der südafrikanischen und US-amerikanischen Interessen; politische Schwächung Mosambiks und der Frontstaaten; Schwächung des ANC; Wirkung auf die mosambikanische Widerstandsbewegung RNM noch ungewiß
World Affairs Online
In: Schweizerische Beiträge zum Europarecht 8