Einwanderungspolitik und Einwanderungsgesetzgebung in Deutschland 2000-2001
In: Migrationsreport 2002: Fakten - Analysen - Perspektiven, S. 31-59
Der Verfasser zeichnet die einzelnen Etappen der ausländer- und migrationspolitischen Entwicklung in Deutschland nach: das im Jahr 2000 in Kraft getretene neue Staatsangehörigkeitsrecht, das erstmals Elemente des ius soli aufnimmt, die "Green Card"-Regelung für IT-Spezialisten, die Aufhebung des Arbeitsverbots für Asylbewerber, die Arbeit der "Süssmuth-Kommission" und deren Vorschläge zu Zuwanderung und Integration, der Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums und der Kabinettsentwurf für ein Zuwanderungsgesetz. Der Verfasser referiert die politischen Reaktionen auf das Ende 2001 vom Bundestag verabschiedete Zuwanderungsgesetz und zeigt die zentralen Problemfelder der deutschen Migrationspolitik auf: Kontingentierung und Arbeitsmigration, Familiennachzug, Asyl und Asylgründe, Integration, europäische Migrations- und Asylpolitik. Die migrationspolitische Entwicklung der Jahre 2000 bis 2002 sieht er durch drei Merkmale bestimmt: (1) Trotz eines parteiübergreifenden Konsenses über die Notwendigkeit einer Reform der Einwanderungspolitik gab es von Beginn an erhebliche Meinungsunterschiede in fast allen Detailfragen. (2) Im betrachteten Zeitraum schwand bei allen Beteiligten die Konsensbereitschaft. (3) Das Verhältnis der nationalen zur europäischen Migrations- und Asylpolitik ist unklar. (ICE)