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In: Recht und Zukunftsverantwortung 1
Die Studie widmet sich zwei Problemkreisen: Zum einen wird der Frage nachgegangen, welche rechtlichen Spielräume Wissenschaftler und Ingenieure im Bereich von Forschung und Entwicklung bei der Wahrnehmung ihrer berufsethischen Verantwortung nach geltendem Recht haben. Sind sie bei ihrer Tätigkeit wie andere Beschäftigte im Konfliktfalle letztlich dem Direktionsrecht des Arbeitgebers und den Weisungen der Vorgesetzten unterworfen oder können sie sich rechtlich mit Erfolg auf wissenschaftsspezifische Autonomiespielräume berufen? Zweitens wird versucht die Frage zu beantworten, ob und gegebenenfalls welche rechtspolitischen Schritte sich zum Schutz und zur Förderung berufsethischer Verantwortung von Forscherinnen und Forschern empfehlen. Kann dabei auf den Erfahrungen mit US-amerikanischen Whistlerblower-Schutzregelungen und Ethik-Codes aufgebaut werden? Inhalt: EINLEITUNG (u. a. die Verantwortungsfrage, Markante Konfliktfälle). - TEIL 1. GRUNDFRAGEN UND RAHMENBEDINGUNGEN (1. Zur Diskussion um die Rolle und Steuerungsfähigkeit von Recht 2. Berufsethische Verantwortung 3. Rechtliche Rahmenbedingungen). - TEIL 2. FuE-LANDSCHAFT UND PROBLEMFELDER (4. Strukturen der FuE-Landschaft 5. Militärforschung 6. Medizinische Humanforschung einschl. Arzneimittelforschung am Menschen 7. Problemfeld "neue Biotechnologien"). - TEIL 3. BERUFSETHISCHE VERANTWORTUNG UND "FREIER DISKURS" (8. "Whistleblower"-Schutzregelungen in den USA 9. Die geltende Rechtslage in Deutschland 10. Verbesserter Schutz für einen freien Diskurs in berufsethischer Verantwortung - Handlungsoptionen). - TEIL 4. FÖRDERUNG BERUFSETHISCHER VERANTWORTUNG DURCH INTERNALISIERUNG (11. Hippokratischer Eid für Wissenschaftler und Ingenieure? 12. Ethik-Kodizes 13. Rechtspflicht zum verantwortlichen Handeln? 14. Bereichsspezifische Handlungsoptionen 15. Sonstige Maßnahmen zur Förderung berufsethischer Verantwortung). - SCHLUßTEIL. ZUSAMMENFASSUNG DER ERGEBNISSE (I. Grundthesen II. Berufsethische Verantwortung und "freier Diskurs" III. Förderung berufsethischer Verantwortung durch Internalisierung) (HoF/Text übernommen)
Literaturverz. S. 95 - 99
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HauptbeschreibungDie Normen des Völkerrechts, die auf die Bewahrung und Schaffung des Friedens ausgerichtet sind, aber auch die Gewaltverbote und Friedensgebote des nationalen Rechts werden immer wieder missachtet, gerade auch von denen, die einen Amtseid auf die Verfassung und damit zugleich auch auf das geltende Völkerrecht geleistet haben. Dies geschieht nicht nur durch Regierungen und Exekutivorgane, die sich in ihrer Außenpolitik nach ihren Worten immer nur für "den Frieden" einsetzen. Es gilt auch für Gerichte, deren Entscheidungen friedensrechtliche Gebote fahrlässig übersehen, übergehe
In: Blätter für deutsche und internationale Politik: Monatszeitschrift, Band 57, Heft 1, S. 101-108
ISSN: 0006-4416
Deiseroth, D.; Hahnfeld, B.: Kein Recht zum Präventivkrieg. - S. [101]-104 Walk, H.: Energiepolitik als Friedenspolitik. - S. [105]-108
World Affairs Online
In: Wissenschaft in der Verantwortung - Verantwortung in der Wissenschaft
In: Wissenschaft in der Verantwortung - Verantwortung in der Wissenschaft
In: Wissenschaft in der Verantwortung
In: Recht und Zukunftsverantwortung 2
In: IALANA-Schriftenreihe 10
In: Sicherheit & Frieden, Band 30, Heft 4, S. 230-237
In: Sicherheit und Frieden: S + F = Security and Peace, Band 30, Heft 4, S. 230-237
ISSN: 0175-274X
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In: Sicherheit und Frieden: S + F = Security and Peace, Band 30, Heft 4, S. 230-237
ISSN: 0175-274X
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