Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland: Kommentar
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In: Schriften zum Infrastrukturrecht 14
In: Schriften zum Infrastrukturrecht 31
Trotz des fortschreitenden Klimawandels ist die Neugestaltung der Energieressourcen über lange Jahre vernachlässigt worden. Die energiepolitischen Folgen der russischen Invasion in der Ukraine haben die daraus folgenden Engpässe in der nationalen Energieversorgung nochmals deutlich gemacht. Nunmehr müssen diese Versäumnisse in einer herausfordernd kurzen Zeitspanne nachgeholt werden. Die erforderliche energiepolitische Zeitenwende bringt große Veränderungen im Bereich des energiebezogenen Umwelt- und Infrastrukturrechts mit sich, denen sich der vorliegende Tagungsband widmet. Er dokumentiert dabei die wissenschaftlichen Fachvorträge, die im Rahmen des 7. Deutschen Umwelt- und Infrastrukturrechtstags des Instituts für Umweltrecht der Universität Augsburg gehalten wurden. Ausgehend vom derzeitigen Status quo der Energiewirtschaft und dessen Herausforderungen wird die Neujustierung des energierechtlichen Rahmens auch mit Blick auf seine umwelt- und infrastrukturrechtlichen Implikationen in sieben Schritten nachvollzogen
In: Schriften zum Infrastrukturrecht 24
Die Urbane Mobilität steckt in der Krise. Neue Konfliktherde treten neben über Jahrzehnte tolerierte Grundprobleme (Unfallfolgen, Zäsur des öffentlichen Raums und Flächenverbrauch). Luft- und Lärmbelastungen von Kraftfahrzeugen und deren Langzeitfolgen für Mensch und Klima lösen erstmals konkrete Rechtsfolgen aus, die bis zum Ausschluss einzelner Mobilitätsformen führen. Wie soll vor diesem Hintergrund der Verkehr der Zukunft aussehen? Diesen Fragen geht der vorliegende Tagungsband nach; er dokumentiert dabei die wissenschaftlichen Fachvorträge, die im Rahmen des vom Institut für Umweltrecht der Universität Augsburg veranstalteten 6. Deutschen Umwelt- und Infrastrukturrechtstags gehalten wurden. Die Erarbeitung des Themas erfolgt über eine Darstellung von wichtigen Referenzthemen, wie insbesondere zur Mobilität im Kontext der menschlichen Gesundheit oder der Digitalisierung. Auch wird der begrenzte Zugang zur Stadt analysiert und es werden Fragen des Einzelhandels unter Berücksichtigung von Versandhandel und Versorgungssicherheit beantwortet. Eine politische Betrachtung zur Großstadt der Zukunft ist den Beiträgen als Impuls vorangestellt.InhaltsübersichtErwin Huber: Mobilität in der Großstadt. Visionen für die Zukunft – Matthias Knauff: Mobilität und menschliche Gesundheit – Enrico Peuker: Mobilität durch Digitalisierung – Klaus Ferdinand Gärditz: Modelle des begrenzten Zugangs zur Stadt – Daniel Pflüger: Mobilität und Einzelhandel unter Berücksichtigung von Versandhandel und Versorgungssicherheit
In: Schriften zum Infrastrukturrecht 24
In: NomosKommentar
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In diesem "Positionspapier aus der ARL" werden Vorschläge entwickelt und zur Diskussion gestellt, die dazu beitragen können, den anhaltend hohen "Flächenverbrauch" in Bayern - also den Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche - zu begrenzen. Eine wirksame Begrenzung ist erforderlich, weil Fläche, wie auch der Boden, eine endliche Ressource darstellt, und weil insbesondere naturnahe Flächen zurückgedrängt werden, was unter anderem Folgen für die Biodiversität und den Artenschutz hat. Zudem widerspricht die anhaltend hohe Flächenneuinanspruchnahme in Bayern sowohl den Geboten des Baugesetzbuchs als auch den Zielsetzungen der Landesplanung und den Nachhaltigkeitszielen der Bundesregierung. Die bestehenden Instrumente der Raumordnung und Landesplanung sind jedoch offensichtlich nicht wirksam genug, um der Entwicklung gegenzusteuern. Die Reduktion des "Flächenverbrauchs" erfordert einen ganzheitlichen Ansatz, der eine Reihe von Bausteinen umfassen sollte. Zunächst gilt es, die Instrumente der Innenentwicklung zu verbessern, beispielsweise durch eine Besteuerung brachliegender baureifer Grundstücke, um deren Hortung einzudämmen. Finanzielle Anreizsysteme zur Attraktivierung des Bauens im Innenbereich sowie verbesserte rechtliche Instrumente, z. B. beim kommunalen Vorkaufsrecht im Siedlungsbereich, sollten hinzukommen. Darüber hinaus wird für eine neue Kategorie "Landschaftliches Vorranggebiet zum Grundwasser-, Boden- und Biotopschutz/-verbund" - im Sinne eines proaktiven raumordnerischen Ziels - plädiert. Schließlich wird das Instrument der Zuteilung von Flächenkontingenten an die Gemeinden im Sinne von Obergrenzen zur verbindlichen Regulierung der Flächenneuinanspruchnahme vorgeschlagen. Die Zuteilung muss auf der Basis raumplanerischer, regional- und strukturpolitischer Kriterien erfolgen und sollte sich in diesem Sinne am Zentrale-Orte-System orientieren. Die Flächenkontingente sollten zudem in Dreijahresschritten kontinuierlich abgeschmolzen werden. Der Ansatz zielt darauf ab, die Flächenneuinanspruchnahme bis spätestens Ende der 2030er Jahre auf eine "Netto-Null" zu reduzieren und bis dahin eine Flächenkreislaufwirtschaft zu installieren.
BASE
In diesem "Positionspapier aus der ARL" werden Vorschläge entwickelt und zur Diskussion gestellt, die dazu beitragen können, den anhaltend hohen 'Flächenverbrauch' in Bayern – also den Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche – zu begrenzen. Eine wirksame Begrenzung ist erforderlich, weil Fläche, wie auch der Boden, eine endliche Ressource darstellt, und weil insbesondere naturnahe Flächen zurückgedrängt werden, was unter anderem Folgen für die Biodiversität und den Artenschutz hat. Zudem widerspricht die anhaltend hohe Flächenneuinanspruchnahme in Bayern sowohl den Geboten des Baugesetzbuchs als auch den Zielsetzungen der Landesplanung und den Nachhaltigkeitszielen der Bundesregierung. Die bestehenden Instrumente der Raumordnung und Landesplanung sind jedoch offensichtlich nicht wirksam genug, um der Entwicklung gegenzusteuern. Die Reduktion des 'Flächenverbrauchs' erfordert einen ganzheitlichen Ansatz, der eine Reihe von Bausteinen umfassen sollte. Zunächst gilt es, die Instrumente der Innenentwicklung zu verbessern, beispielsweise durch eine Besteuerung brachliegender baureifer Grundstücke, um deren Hortung einzudämmen. Finanzielle Anreizsysteme zur Attraktivierung des Bauens im Innenbereich sowie verbesserte rechtliche Instrumente, z. B. beim kommunalen Vorkaufsrecht im Siedlungsbereich, sollten hinzukommen. Darüber hinaus wird für eine neue Kategorie "Landschaftliches Vorranggebiet zum Grundwasser-, Boden- und Biotopschutz/-verbund" – im Sinne eines proaktiven raumordnerischen Ziels – plädiert. Schließlich wird das Instrument der Zuteilung von Flächenkontingenten an die Gemeinden im Sinne von Obergrenzen zur verbindlichen Regulierung der Flächenneuinanspruchnahme vorgeschlagen. Die Zuteilung muss auf der Basis raumplanerischer, regional- und strukturpolitischer Kriterien erfolgen und sollte sich in diesem Sinne am Zentrale-Orte-System orientieren. Die Flächenkontingente sollten zudem in Dreijahresschritten kontinuierlich abgeschmolzen werden. Der Ansatz zielt darauf ab, die Flächenneuinanspruchnahme bis spätestens Ende der 2030er Jahre auf eine "Netto-Null" zu reduzieren und bis dahin eine Flächenkreislaufwirtschaft zu installieren.
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