Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Klageerzwingungsverfahren
In: Linien der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - erörtert von den wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Band 3
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In: Linien der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - erörtert von den wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Band 3
In: Bayreuther Studien zu Politik und Gesellschaft in Afrika, Band 9
World Affairs Online
In: Essay, Band 4
Der Essay verdeutlicht, dass es sich bei der Sicherungshaft nicht um eine bloße Erweiterung der bestehenden Sicherheitsinstrumente handelt. Er betrachtet das Argument, die Sicherungshaft sei notwendig, um eine "Schutzlücke" zu vermeiden, kritisch und weist nach, dass die Sicherungshaft mit dem Rechtsstaat unvereinbar ist.
In: Studien und Dokumentationen zur deutschen Bildungsgeschichte 3
In: Finance Research Letters, Forthcoming
SSRN
In: Journal of Asset Management, Forthcoming
SSRN
In: Mittelklassen, Mittelschichten oder Milieus in Afrika?, S. 9-28
In: Policy Paper / Deutsches Institut für Menschenrechte, Band 29
Die eigene Religion, die sexuelle Orientierung oder der Wunsch, nach einer gescheiterten Ehe wieder zu heiraten, können eine Anstellung bei einem kirchlichen Träger ausschließen oder eine Kündigung nach sich ziehen. Kam es deswegen in der Vergangenheit zu einem Streit, räumten die Gerichte dem Selbstbestimmungsrecht der Kirchen in der Regel den Vorrang ein.
Das Bundesverfassungsgericht unterstrich Ende 2014 erneut die Bedeutung des Selbstbestimmungsrechts der Religionsgemeinschaften. Damit könnte der Eindruck entstehen, das Verhältnis der Religionsfreiheit der beiden großen Kirchen in Deutschland zu den individuellen Grund- und Menschenrechten ihrer Mitarbeitenden sei abschließend zugunsten der kirchlichen Position geklärt. Das ist jedoch nicht der Fall. Das Gericht hob ebenso die Notwendigkeit hervor, die widerstreitenden Rechtspositionen ergebnisoffen abzuwägen.
Das Paper fordert dazu auf, in Deutschland das Verhältnis zwischen dem kirchlichen Selbstbestimmungsrecht und den individuellen Menschenrechten der Beschäftigten und der Bewerberinnen und Bewerber neu auszutarieren. Dazu führt es in die Debatten bei den Kirchen ein, stellt den menschenrechtlichen Rahmen dar und setzt sich mit der deutschen und europäischen Rechtsprechung auseinander. Mit Empfehlungen an die Arbeitsgerichtsbarkeit, den Gesetzgeber sowie an die evangelische und katholische Kirche.
Mit dem Plan zum Wiederaufbau Haitis, dessen Umsetzung 5,3 Milliarden US-Dollar kosten wird, hat die Regierung in Port-au-Prince einen ersten Rahmen für die internationale Unterstützung vorgegeben. Der Plan soll von einer Wiederaufbaukommission umgesetzt werden, deren Mandat zunächst auf 18 Monate befristet ist. Auf einer von den UN ausgerichteten Geberkonferenz hat sich die internationale Gemeinschaft verpflichtet, in den nächsten zehn Jahren 10 Milliarden US-Dollar an Hilfsgeldern bereitzustellen, die von der Weltbank in einem Fonds verwaltet werden sollen. Doch stellt sich die Frage, wie die Gelder operativ einzusetzen sind. Da viele Geber keine Strukturen in Haiti unterhalten, ist die Empfehlung laut geworden, den Wiederaufbau zu 'lateinamerikanisieren'. Dafür bieten sich in erster Linie Brasilien und Mexiko an, die als aufstrebende Geberländer (emerging donors) kompetent agieren könnten.
BASE
In: International journal of urban and regional research: IJURR, Band 26, Heft 1, S. 193-194
ISSN: 0309-1317
SSRN
In: Europäische Hochschulschriften 5914