Auslandsrentenrecht: Neuregelung 1982
In: Bundesarbeitsblatt: Arbeitsmarkt und Arbeitsrecht, Band 2, S. 9-12
ISSN: 0007-5868
"Durch das Rentenanpassungsgesetz 1982 wurde auch das Auslandsrentenrecht neu geregelt. Diese Neuregelung wurde durch einen Beschluß des Bundesverfassungsgerichts veranlaßt. Künftig erhalten auch Ausländer im Ausland eine eingeschränkte Rentenleistung, selbst wenn mit ihrem Aufenthaltsland ein Sozialversicherungsabkommen nicht besteht." (Autorenreferat)