Weiß, Volker. Moderne Antimoderne. Arthur Moeller van den Bruck und der Wandel des Konservatismus
In: Politische Vierteljahresschrift: PVS : German political science quarterly, Band 54, Heft 4, S. 749-751
ISSN: 1862-2860
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In: Politische Vierteljahresschrift: PVS : German political science quarterly, Band 54, Heft 4, S. 749-751
ISSN: 1862-2860
In: Blätter für deutsche und internationale Politik: Monatszeitschrift, Band 58, Heft 6, S. 33-36
ISSN: 0006-4416
In: Jahrbuch Extremismus & Demokratie: (E & D), Band 25, S. 308-311
ISSN: 0938-0256
In: Zeitschrift für Politik: ZfP, Band 60, Heft 3, S. 357-358
ISSN: 0044-3360
In: Politische Vierteljahresschrift: PVS : German political science quarterly, Band 54, Heft 4, S. 749-751
ISSN: 0032-3470
In: Zeitschrift für Politik: ZfP, Band 60, Heft 3, S. 365
ISSN: 0044-3360
In: Zeitschrift für Geschichtswissenschaft: ZfG, Band 61, Heft 4, S. 377-378
ISSN: 0044-2828
In: WSI-Mitteilungen: Zeitschrift des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung, Band 65, Heft 8, S. 626-626
ISSN: 0342-300X
In: Jahrbuch Extremismus & Demokratie: (E & D), Band 24
ISSN: 0938-0256
In: Vorgänge: Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftspolitik, Band 51, Heft 3, S. 124-135
ISSN: 0507-4150
Der Autor versucht anhand der Thematik der Beschneidung von Jungen exemplarisch deutlich zu machen, welchen Stellenwert die individuelle Selbstbestimmung gegenüber den Postulaten von kollektiven Sonderansprüchen haben kann bzw. haben sollte. Somit stellt sich in Richtung der Befürworter einer religiös begründeten Zirkumzision an nicht einwilligungsfähigen Jungen die Frage: Warum soll ein erwachsener bzw. religionsmündiger Mann nicht selbst entscheiden dürfen, ob er aus religiösen Gründen beschnitten wird? Der Autor geht zunächst auf ein Urteil des Landgerichts Köln im Juni 2012 ein, das zu einer öffentlichen Kontroverse darüber führte, wie die genitale Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen anzusehen sei. Danach geht es um die Auseinandersetzung mit der behaupteten Folgenlosigkeit der Beschneidung, den behaupteten Eingriffen in die Religionsfreiheit, den behaupteten Eingriffen in das Erziehungsrecht, die behauptete Religionsfeindlichkeit und die behauptete Minderheitenfeindlichkeit der Kritik. Hierbei werden zunächst die Auffassungen der Befürworter einer Beschneidung beispielhaft dargestellt, und sie dann anschließend einer kritischen Prüfung auf empirische und theoretische Stimmigkeit unterzogen. Dem folgt ein Plädoyer für eine individuelle Entscheidung der Betroffenen und für einen pragmatischen Umgang mit dieser Frage. Im durchaus bestehenden Spannungsverhältnis von freier Religionsausübung und körperlicher Unversehrtheit wird in Abwägung der Argumente für das Primat des Kinderschutzes votiert. (ICI2)
In: Vorgänge: Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftspolitik, Band 51, Heft 1, S. 4-20
ISSN: 0507-4150
Der Beitrag befasst sich mit dem Kontext von politischem und sozialem Rechtsextremismus. Zunächst werden die bedeutendsten Organisationen in Form der Pro-Bewegung, der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands und der Neonazi-Szene behandelt sowie die Gewaltdimension betrachtet. Danach geht es in dem Beitrag um die Ergebnisse einschlägiger empirischer Untersuchungen, wobei die Daten zu Autoritarismus und Diktatur, Nationalismus und Antisemitismus und Fremden- und Muslimfeindlichkeit gesonderte Aufmerksamkeit finden. Anschließend wird der Kontext von politischem und sozialem Rechtsextremismus bezogen auf rechtsextremistische Einstellungen als Teil der politischen Kultur erörtert sowie der Rechtsextremismus und die "Mitte der Gesellschaft". Abschließend erfolgt ein Blick auf den politischen und sozialen Rechtsextremismus im europäischen Vergleich und es wird die begrenzte Mobilisierbarkeit des sozialen für den politischen Rechtsextremismus behandelt. (ICB2)
In: Liberal: das Magazin für die Freiheit, Band 54, Heft 1, S. 34-35
ISSN: 0459-1992
In: Liberal: das Magazin für die Freiheit, Band 54, Heft 1, S. 80-81
ISSN: 0459-1992
In: Eine normale Republik? Geschichte - Politik - Gesellschaft im vereinigten Deutschland., S. 185-206
Nach 1949 entstanden in der Bundesrepublik Deutschland die unterschiedlichsten Protestbewegungen. Von den Bewegungen mit rein extremistischer Zusammensetzung abgesehen, führte das öffentliche Engagement der sozialen Bewegungen zu mehr Demokratie, Liberalität und Partizipation. Viele von der etablierten Politik vernachlässigte Themen wurden erst durch das Agieren solcher Bewegungsformationen zu einem breiten Gegenstand öffentlichen Interesses. Zu nennen sind hier die "Bewegung gegen die Atombewaffnung", die Ostermarschbewegung, die "Achtundsechziger"-Bewegung, die Bewegung gegen die Ostpolitik, die Frauenbewegung, die Sponti-Bewegung, die Anti-Atomkraft-Bewegung, die Bewegung gegen die Nachrüstung, die Protestbewegungen in der DDR, rechtsextremistische Bewegungen und die globalisierungskritische Bewegung. Diese Bewegungen verfügen jedoch über keine demokratische Legitimation und stehen nicht in der politischen Verantwortung, müssen somit keine Rechenschaft über die Folgen ihrer zahlreichen Aktivitäten ablegen. Eine emotionale Sichtweise oder regionale Betroffenheit kann in einer sozialen Bewegung Einseitigkeit provozieren. Insofern müssen Anhänger von Bewegungsformationen ihren Geltungsanspruch relativieren. Die etablierte Politik sollte umgekehrt nicht verächtlich vom "Druck der Straße" sprechen. (ICE2).
In: Eine normale Republik?: Geschichte - Politik - Gesellschaft im vereinigten Deutschland, S. 185-206
Nach 1949 entstanden in der Bundesrepublik Deutschland die unterschiedlichsten Protestbewegungen. Von den Bewegungen mit rein extremistischer Zusammensetzung abgesehen, führte das öffentliche Engagement der sozialen Bewegungen zu mehr Demokratie, Liberalität und Partizipation. Viele von der etablierten Politik vernachlässigte Themen wurden erst durch das Agieren solcher Bewegungsformationen zu einem breiten Gegenstand öffentlichen Interesses. Zu nennen sind hier die "Bewegung gegen die Atombewaffnung", die Ostermarschbewegung, die "Achtundsechziger"-Bewegung, die Bewegung gegen die Ostpolitik, die Frauenbewegung, die Sponti-Bewegung, die Anti-Atomkraft-Bewegung, die Bewegung gegen die Nachrüstung, die Protestbewegungen in der DDR, rechtsextremistische Bewegungen und die globalisierungskritische Bewegung. Diese Bewegungen verfügen jedoch über keine demokratische Legitimation und stehen nicht in der politischen Verantwortung, müssen somit keine Rechenschaft über die Folgen ihrer zahlreichen Aktivitäten ablegen. Eine emotionale Sichtweise oder regionale Betroffenheit kann in einer sozialen Bewegung Einseitigkeit provozieren. Insofern müssen Anhänger von Bewegungsformationen ihren Geltungsanspruch relativieren. Die etablierte Politik sollte umgekehrt nicht verächtlich vom "Druck der Straße" sprechen. (ICE2)