W. Renzsch analysiert den Kampf um die Neuordnung des Finanzausgleichs, der als eine Art "Lackmustest" für die Machtverteilung im Bundesstaat angesehen werden kann. Er vertritt die m. E. überzeugende These, daß bisher nur eine Status-quo-orientierte "Halteoperation" gelungen sei, die Aufgabe einer echten Reform aber auch im Hinblick auf die EU auf der politischen Tagesordnung bleibt. (HeLP/Andersen, S. 9).
"In dem Aufsatz von Wolfgang Renzsch erhält der Leser zunächst einen Eindruck von dem Umfang der Grundgesetzreform, die durch die Vereinigung der beiden deutschen Staaten am 3.10.1990 notwendig wurde. Der Autor geht dabei von der Lage der Bundesrepublik Deutschland und deren Problemlagen aus; nur vor diesem Hintergrund kann die politische Auseinandersetzung um die Reform des Grundgesetzes richtig eingeschätzt werden". (Breit/Einführung).
"Die jüngste Debatte über die Rolle der Länder in der Europäischen Gemeinschaft wurde durch deren Bestreben, die innerstaatliche europapolitische Willensbildung verstärkt zu beeinflussen, und ihrem Bemühen, föderative Grundsätze beim Aufbau einer Europäischen Union zu sichern, bestimmt. Weil die Länder ihre verfassungsrechtlich festgeschriebenen Zuständigkeiten bedroht sehen, nutzen sie die Weiterentwicklungen der EWG-Verträge, insbesondere die Ratifizierung der Einheitlichen Europäischen Akte, um ihren Einfluß auf die europapolitischen Entscheidungsfindungen der Bundesregierung in Fragen, die innerstaatlich verfassungsrechtlich der alleinigen Zuständigkeit der Länder unterliegen oder von großem Interesse für sie sind, zu intensivieren. Durch die Grundgesetzänderung und die Beteilung an den Regierungskonferenzen zur Ergänzung der Gemeinschaftsverträge wollen sie einer weiteren Aushöhlung ihrer Zuständigkeiten entgegenwirken. Bei verschiedenen Gelegenheiten unterstrichen die Länder ihr Verlangen nach klaren Kompetenzabgrenzungen zwischen der Gemeinschaft, den Nationalstaaten und den Ländern bzw. Regionen. Besonders zustatten kam den Ländern, daß auf europäischer Ebene zunehmend der bundesdeutsche Föderalismus als Modell für eine europäische föderale Ordnung, ein 'Europa der Regionen', betrachtet wird. Die Diskussion um die Konsequenzen der europäischen Einigungsbestrebungen für die Länder konzentriert sich daher auf zwei Aspekte: auf den Kompetenzverlust der Länder infolge der Übertragung von Zuständigkeiten auf die Europäische Gemeinschaft und auf sich neu eröffnende politische Handlungsmöglichkeiten in einem föderalisierten Europa." (Autorenreferat)
Ausgangspunkt der Überlegungen zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs ist das am 24. Juni 1986 vom Bundesverfassungsgericht verkündete Urteil im Normenkontrollverfahren über das Finanzausgleichsgesetz mit der Entscheidung, daß der bundesstaatliche Finanzausgleich in seiner gegenwärtigen Form nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Vor diesem Hintergrund wird ein historischer Überblick über die Finanzverfassung der BRD gegeben, wobei drei große Phasen unterschieden werden: (1) die Geschichte des Finanzausgleichs in Deutschland bis 1945; (2) die Finanzverfassung als Kern des föderativen Staatsausbaus nach 1945; (3) die Finanzreform von 1969. Der zweite Teil der Überlegungen beschäftigt sich mit der politischen und finanzwirtschaftlichen Bedeutung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs. Im Zentrum des dritten Teils steht dann der Verfassungsstreit um Steuern und Finanzen. Dabei werden einerseits Interessen und Hintergründe aufgedeckt. Andererseits erfolgt eine Einschätzung des oben genannten Urteils. (KW)
Das traditionelle Bauhandwerk veränderte sich in der ersten Hälfte des 19. Jahrhundert grundlegend. Ursache waren nicht technische Neuerungen, sondern die durch die gestiegene Nachfrage nach Gebäuden veränderten Verkehrsverhältnisse. Immobilien wurden zur Ware und zum Spekulationsobjekt. Die Einheit des alten Handwerks zerbrach. Bauen war an den Markt gebunden und Arbeit und Lohn hingen von der Konjunktur ab. Da Bauhandwerker vielfach Facharbeiter waren, waren sie Mangelware. Sie gehörten zu der Gruppe mit den meisten Arbeitskämpfen, bei denen es vor allem um Lohn und Leistung ging. Entsprechend groß war auch ihr Organisationsgrad in Gewerkschaften. Damit traten auch die traditionsgeleiteten gegenüber den marktorientierten Verhaltensmotiven in den Hintergrund. Ein Klassenbewußtsein begann sich zu entwickeln. (HOE)