Nichteheliche Lebensgemeinschaften und ihre Einordnung im Internationalen Privatrecht
In: Europäische Hochschulschriften
In: Reihe 2, Rechtswissenschaft = Droit = Law 3116
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In: Europäische Hochschulschriften
In: Reihe 2, Rechtswissenschaft = Droit = Law 3116
In: Schriftenreihe Socialia 32
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Band 48, Heft 53, S. 17-26
ISSN: 0479-611X
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Heft B 53/1998
ISSN: 0479-611X
In: Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie: KZfSS, Band 48, Heft 3, S. 593-595
ISSN: 0023-2653
In: Osnabrücker rechtswissenschaftliche Abhandlungen 4
In: Nichteheliche Lebensgemeinschaften: Analysen zum Wandel partnerschaftlicher Lebensformen, S. 11-35
Die Zunahme nichtehelicher Lebensgemeinschaften ist trotz einiger Vorläufer ein historisch neues Phänomen. Der Beitrag zeigt zunächst, daß die gängigen makrotheoretischen, funktionalistischen und differenzierungstheoretischen Ansätze bei einer Erklärung dieser Entwicklung wenig hilfreich sind. Es dürften kaum anonyme gesellschaftliche Kräfte sein, die über fortschreitende Differenzierung und Modernisierung die traditionelle Ehe und Familie in Frage stellen und neue Formen des Zusammenlebens generieren. Der Mechanismus zur Erklärung der Veränderungen in den familialen Lebensformen liegt aus einer handlungstheoretischen Perspektive in der Handlungsrationalität der Akteure, die auf die Verbesserung ihrer Bedürfnisbefriedigung, also auf die Maximierung ihres Nutzens, ausgerichtet ist. Diese Präferenzen sind fraglos auch sozial determiniert und schaffen in der Folge eine veränderte soziale Realität. (pre)
In: Nichteheliche Lebensgemeinschaften: Analysen zum Wandel partnerschaftlicher Lebensformen, S. 139-166
Die deskriptive statistische Analyse der Verbreitung und Entwicklung nichtehelicher Lebensgemeinschaften im Kontext des Wandels partnerschaftlicher Lebensformen zeigt deutlich, daß eine nach Regionen differenzierte Betrachtung unabdingbar ist. Eine regionalisierte Betrachtungsweise ist auch im Hinblick auf die Bedeutung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft im individuellen Lebensverlauf erforderlich. Die Daten zeigen, daß in den nordwestdeutschen Dienstleistungszentren die nichteheliche Lebensgemeinschaft die Ehe zunehmend ersetzt, in den süddeutschen ländlich-katholischen Regionen hingegen ist sie eine Test- und Suchphase, die zum Zwecke der späteren Heirat eingegangen wird. Als fruchtbarster Ansatz zur Erklärung dieser Phänomene erweist sich der Ansatz der Familienökonomie, der mittels kontextueller Faktoren beide Varianten der nichtehelichen Lebensgemeinschaft - Vorform der Ehe oder Ehealternative - zu erklären vermag. (pre)
In: Nichteheliche Lebensgemeinschaften, S. 37-59
In: Materialien zur Bevölkerungswissenschaft 53
In: Zeitschrift für Rechtspolitik: ZRP, Band 32, Heft 12, S. 511-519
ISSN: 0514-6496
Die Autorin setzt sich mit dem Regelungsbedarf bezüglich der Rechtsstellung nichtehelicher Lebensgemeinschaften hetero- und homosexueller Paare auseinander und diskutiert die dem deutschen Gesetzgeber offenstehenden Möglichkeiten vor dem Hintergrund der ausländischen Regelungsmodelle und Regelungsvorschläge (skandinavische Modelle; französisches Modell: Pacte civil de solidarité (PACS)). Nach Meinung der Autorin zwingt die Beachtung des Gleichheitssatzes Art. 3 Abs. 1 GG von Verfassungswegen zu einer weitgehend symmetrischen Gestaltung der Rechtslage: In struktureller Annäherung an die Ehe müsse auch homosexuellen Paaren die Möglichkeit gegeben werden, ihre Verbindung in einen institutionalisierten Rechtsrahmen einzubetten
World Affairs Online
Die Partnerschaftsform der nichtehelichen Lebensgemeinschaft hat sich in den letzten Jahrzehnten enormer gesellschaftlicher Beliebtheit erfreut. War das Zusammenleben ohne Trauschein einst noch verpönt, sind nichteheliche Lebensgemeinschaften heute ein gesellschaftliches Phänomen. Auch der Gesetzgeber hat ihre Relevanz erkannt und knüpft immer häufiger Rechtsfolgen an ihr Bestehen. Eine allgemeine Definition der Lebensgemeinschaft bleibt er jedoch schuldig. Diese Arbeit untersucht in einem ersten Schritt detailliert, welche Kriterien die Rechtsprechung verlangt, um von einer Lebensgemeinschaft sprechen zu können. Insbesondere wird auch ihr Umgang mit neuen Partnerschaftsmodellen analysiert. Außerdem wird geklärt, was es zu bedeuten hat, wenn von Lebensgefährten in diesem Zusammenhang verlangt wird, sie müssten eheähnlicher leben als Ehegatten.Der zweite Teil der Arbeit konzentriert sich auf das Innenverhältnis von Lebensgefährten nach der Auflösung der Lebensgemeinschaft. Ein oft langes gemeinsames Leben bringt es mit sich, dass nach der Trennung finanzielle Forderungen zwischen den Lebensgefährten erhoben werden – insbesondere der gemeinschaftliche Hausbau bietet eine gängige Basis für vermögensrechtliche Auseinandersetzungen. Zu denken ist etwa an Fälle, in denen ein Lebensgefährte im Vertrauen auf ein gemeinsames Leben Investitionen in das im Eigentum des anderen oder dessen Eltern stehende Haus getätigt hat und nach der Trennung erheblich finanziell belastet auszieht. Die Arbeit beantwortet die Frage, welche Leistungen nach Ende einer Lebensgemeinschaft zurückgefordert werden können. Es wird erörtert, nach welchen allgemeinen zivilrechtlichen Regeln ein Ausgleich erfolgen kann und wie zufriedenstellend ein solcher ist. Abschließend wird die Grundsatzfrage thematisiert, ob es sozialpolitisch – zum Schutz des schwächeren Lebensgefährten – geboten wäre, eigene Regelungen für Lebensgemeinschaften vorzusehen. ; Non-marital relationships have become increasingly popular over the last few decades. While living together without a marriage certificate used to be unacceptable once, it is a prominent feature of our society these days with 420,000 cases in Austria in 2020. Thus legislation has realized the relevance of this phenomenon and determined legal consequences. However, a general definition has not been given yet.This thesis first analyses in detail the criteria which are required for a domestic partnership, especially the issue how judicature deals with new partnership models is focussed on. Besides, the impact of demanding the unwedded partner to live "more similar to marriage" than married spouses are discussed.Part 2 of the thesis concentrates on the internal relations after dissolution of the partnership. The breaking up of a longterm relationship often ends up in financial claims, especially if large investments have been made with the prospect of a life together.The thesis also responds to the issue which expenses can be recovered after the splitting up. It is argued how compensation on the basis of civil proceedings can be achieved and how satisfying it can be. Finally the principal question is raised if it would sociopolitically be necessary to establish their own legal regulations for non-marital relationships to protect the more vulnerable parties. ; Arbeit an der Bibliothek noch nicht eingelangt - Daten nicht geprüft ; Abweichender Titel laut Übersetzung des Verfassers/der Verfasserin ; Diplomarbeit Karl-Franzens-Universität Graz 2021
BASE
In: Nichteheliche Lebensgemeinschaften: Analysen zum Wandel partnerschaftlicher Lebensformen, S. 113-138
Der Beitrag gibt zunächst einen Überblick zu den nichtehelichen Lebensgemeinschaften lediger und nichtlediger Partner in der DDR und der alten BRD bzw. in Ost- und Westdeutschland. Der Autor diskutiert dann die theoretischen Erklärungsansätze zur Wahl privater Lebensformen. Sie sollen zu einem besseren Verständnis der unterschiedlichen nichtehelichen Formen partnerschaftlichen Zusammenlebens in den beiden ehemaligen deutschen Staaten beitragen. Ein signifikanter Unterschied ist nach wie vor, daß aus der Sicht der ostdeutschen Frauen eine Eheschließung für den Fall einer Elternschaft nicht als notwendig angesehen wird bzw. daß eine nichteheliche Lebensgemeinschaft Kindern genauso gut Geborgenheit bieten kann wie eine Ehe. Die Erklärung dafür ist ein "Relikt" aus DDR-Zeiten, d.h. der Glaube, nichteheliche Elternschaft alleinlebend oder in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft managen zu können. Die dafür notwendige Infrastruktur steht in Ostdeutschland noch bereit, ist aber ernsthaft bedroht. (pre)
In: Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie: KZfSS, Band 60, Heft 1, S. 57-81
ISSN: 1861-891X