Kumulierter Datensatz der Politbarometer des Jahres 2005. Beurteilung von Parteien und Politikern vor und nach der Bundestagswahl. Einstellung zu aktuellen politischen Fragen.
Themen: 1. Folgende Themen wurden zu jedem Erhebungszeitpunkt wiederholt identisch gefragt: Wichtigste politische Probleme in Deutschland; Wahlbeteiligungsabsicht bei der nächsten Bundestagswahl (Sonntagsfrage, Rangordnung); Parteipräferenz; Wahlverhalten bei der letzten Bundestagswahl; Koalitionspräferenz; Sympathie-Skalometer für die SPD, CDU, CSU, FDP, die Grünen und die PDS; Rangplatz der Parteien (Split); Sympathie-Skalometer für ausgewählte Spitzenpolitiker (Joschka Fischer, Angela Merkel, Gerhard Schröder, Edmund Stoiber, Guido Westerwelle und Christian Wulff); Beurteilung der derzeitigen wirtschaftlichen Lage in Deutschland; kompetenteste Partei zur Lösung der derzeitigen wirtschaftlichen Probleme; Beurteilung der derzeitigen und zukünftigen eigenen wirtschaftlichen Lage; Beurteilung eines Aufwärtstrends in der deutschen Wirtschaft (Konjunkturerwartung); kompetenteste Partei zur Schaffung von Arbeitsplätzen; Selbsteinschätzung auf einem Links-Rechts-Kontinuum.
2. Mindestens in einem oder in mehreren Befragungsmonaten wurde gefragt: Briefwahl; Erst- und Zweitstimme; wählbare und nicht wählbare Parteien; Sicherheit der eigenen Wahlentscheidung; Beurteilung einer großen Koalition von CDU/CSU und SPD sowie verschiedener Koalitionen aus den Parteien im Bundestag; Einstellung zu einer Alleinregierung der CDU/CSU; Einstellung zu einer SPD-Regierung mit der PDS als Mehrheitsbeschaffer; Wahl einer anderen Partei, falls Wahlausgang bekannt gewesen wäre; Zufriedenheit mit dem Ausgang der Bundestagswahl; Beurteilung einer Regierungsbeteiligung von FDP und PDS; kompetenteste Regierungskoalition zur Lösung der Probleme in Deutschland; Erreichbarkeit einer Mehrheit von SPD und den Grünen; Präferenz für die SPD in der Regierung oder in der Opposition; Bundeskanzlerpräferenz für Angela Merkel oder Gerhard Schröder allgemein sowie bei einer großen Koalition; weitere Bundeskanzlerpräferenzen; Klärung der Kanzlerfrage oder des Regierungsprogramms an erster Stelle bei den Verhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD; Einstellung zu einer Minderheitenregierung; präferierte Minderheitenregierung; Beurteilung des Wahlausgangs hinsichtlich der Lösungsmöglichkeit der wichtigsten Probleme in Deutschland; Erwartung einer großen Koalition aus CDU/CSU und SPD; empfundene Aufbruchstimmung in Deutschland nach der Regierungsbildung; wichtiger Beitrag der großen Koalition bei der Lösung der Probleme in Deutschland, bei der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, zur Lösung der Rentenprobleme, der Finanzprobleme, der Probleme im Gesundheitswesen, zur Ankurbelung der Wirtschaft sowie zur Familienförderung; Einstellung zur Wahl von Angela Merkel als Bundeskanzlerin; Präferenz für Gerhard Schröder als Bundeskanzler einer großen Koalition; erwartete Durchsetzungskompetenz von Angela Merkel in wichtigen politischen Fragen; Beurteilung der Kompetenz von Angela Merkel bei der Vertretung Deutschlands im Ausland; Zufriedenheit mit der neuen Regierungsmannschaft; erwartete Unterstützung Merkels durch die CDU/CSU-Fraktion sowie die SPD-Fraktion im Bundestag; erwarteter Bestand der großen Koalition über die volle Legislaturperiode; Einstellung zu Ostdeutschen als Parteivorsitzende (von CDU und SPD); Einstellung zu einer Frau als Kanzlerin; Frau als Wahlgrund für die Wählbarkeit der CDU/CSU; Zufriedenheit mit den Leistungen der Bundesregierung sowie mit den einzelnen Parteien SPD, Grüne, CDU/CSU, FDP sowie der Linkspartei.PDS (Skalometer); derzeit wichtigste Politiker bzw. Politikerinnen in Deutschland; Sympathie-Skalometer für ausgewählte Spitzenpolitiker (zusätzlich zu den oben genannten, erweitert um: Wolfgang Clement, Hans Eichel, Gregor Gysi, Roland Koch, Horst Köhler, Oskar Lafontaine, Friedrich Merz, Franz Müntefering, Matthias Platzeck, Otto Schily, Ulla Schmidt, Horst Seehofer, Peer Steinbrück und George W. Bush); Zerstrittenheit der SPD, CDU, CSU, der Grünen, der FDP und der PDS sowie von CDU und CSU untereinander; Beurteilung des Verhältnisses zwischen den Regierungsparteien SPD und Grünen und des Verhältnisses der CDU zur CSU; Kanzlerkandidat der CDU/CSU mit den größten Chancen auf einen Wahlsieg bei der nächsten Bundestagswahl; Einschätzung des geeignetsten Zeitpunkts für die Entscheidung der Kanzlerkandidatenfrage bei der CDU/CSU; Einschätzung der Unterstützung von Gerhard Schröder durch die SPD, von Angela Merkel durch die CDU und die CSU, von Edmund Stoiber durch die CSU und von Guido Westerwelle durch die FDP; Vergleich von Angela Merkel mit Gerhard Schröder hinsichtlich Glaubwürdigkeit, Tatkraft, Sympathie, Durchsetzungsfähigkeit, Sachverstand und Siegertyp sowie bei der Führung einer Regierung, bei der Lösung zukünftiger Probleme in Deutschland und hinsichtlich der besseren Regierungsmannschaft; Gerhard Schröder oder Angela Merkel als erwarteter Nutznießer des beabsichtigten TV-Duells; TV-Duell zwischen Gerhard Schröder und Angela Merkel gesehen; besseres Abschneiden von Schröder oder Merkel beim TV-Duell; Veränderung der eigenen Einstellung zu den Kandidaten durch das TV-Duell; kompetentester Kanzlerkandidat bei der Schaffung neuer Arbeitsplätze; Angela Merkel als Interessenvertreterin der Frauen und der Ostdeutschen; erwarteter Wahlerfolg der CDU mit und ohne Merkel; Kanzlerpräferenz; Zuordnung der Eigenschaften ´fortschrittlich´, ´glaubwürdig´ und ´sozial´ zu den großen Parteien; Demokratiezufriedenheit; Stärke des Politikinteresses; richtige Leute in den führenden Positionen (allgemein, in der Politik und in der Wirtschaft); Beurteilung der wirtschaftlichen Lage in Deutschland in einem Jahr; Zustand der Gesellschaft in Deutschland und im Vergleich zu den westeuropäischen Nachbarn; Vergleich der wirtschaftlichen Lage Deutschlands mit der in den westeuropäischen Nachbarstaaten; Europa, USA oder China als erfolgreichste Wirtschaftsregion; vermutlich stärkste Wirtschaftsregion in 10 Jahren: Europa, USA oder China; Konfliktstärke zwischen Arm und Reich, Arbeitgebern und Arbeitnehmern, Jung und Alt, Ausländern und Deutschen, Ostdeutschen und Westdeutschen sowie zwischen Männern und Frauen; erwartete und präferierte Entwicklungsrichtung der SPD (nach links oder rechts); Einstellung zur beabsichtigten Aufgabe des SPD-Parteivorsitzes durch Franz Müntefering; Beurteilung von Matthias Platzeck als Nachfolger für den SPD-Parteivorsitz sowie erwartete Stärkung des Zusammenhalts in der SPD durch Platzeck; Richtigkeit und Ausreichen der bisherigen Reformen; persönliche Bedeutung von Hartz IV; Beurteilung des Arbeitslosengeldes II und der Kürzungen für Langzeitarbeitslose; Einstellung zu einer verpflichtenden Arbeitsaufnahme auf geringerem Lohnniveau; Einschätzung des Erfolgs der Reformen um Hartz IV bei der Schaffung neuer Arbeitsplätze; Beurteilung der Abwicklung der Einführung von Hartz IV; Einstellung zum Tariflohn als Mindestlohn; Einstellung zu einer stärkeren Besteuerung hoher Einkommen sowie zu einem einheitlichen Steuersatz von 25 %; präferierte Maßnahmen des Staates zur Senkung des Haushaltsdefizits: Steuererhöhungen, Ausgabenkürzungen oder zusätzliche Schulden; Einstellung zur Erhöhung des Rentenalters auf 67 Jahre; Präferenz für eine Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge oder für die Zahlung der Leistungen aus eigener Tasche; Einstellung zum vorgeschlagenen Krankenversicherungsbeitrag für nicht berufstätige Ehepartner; erwartete Reformbereitschaft einer großen Koalition; Bundesregierung, Unternehmen oder Weltwirtschaftslage als Verantwortliche für die Arbeitslosigkeit in Deutschland; Einschätzung des Anteils von Unternehmen, die trotz hoher Gewinne Arbeitsplätze abbauen; Meinung zur SPD-Debatte: Profitgier der Unternehmen führt zur Gefährdung der Demokratie; Einstellung zur Gegenmeinung der CDU: SPD-Debatte als Ablenkungsmanöver von Arbeitslosenzahlen; Einschätzung der Lösbarkeit des Arbeitslosenproblems in den nächsten Jahren; vermutete Einigung zwischen der Regierung und der CDU/CSU-Opposition hinsichtlich der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit; ausreichende Maßnahmen der Bundesregierung zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und Vergleich mit einer CDU/CSU geführten Regierung sowie mit einer großen Koalition aus SPD und CDU/CSU; Auswirkung ausgewählter Maßnahmen auf die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit (Steuersenkung für Unternehmen, Lockerung des Kündigungsschutzes, Arbeitszeitverlängerung, Senkung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung; erwarteter Bestand der Regierungskoalition bis zur nächsten Bundestagswahl 2006; vermutete derzeitige Mehrheit für Gerhard Schröder im Bundestag; Erwartung vorgezogener Neuwahlen nach der Vertrauensfrage; Beurteilung einer vorgezogenen Neuwahl; Einstellung zu einem Rücktritt Gerhard Schröders; Einstellung zu einer Änderung des Grundgesetzes zur Selbstauflösung des Bundestages; erwartete Mehrwertsteuererhöhung, weitere Einschnitte im Gesundheitssystem, die Abschaffung der Eigenheimzulage, Kürzungen von Sozialleistungen sowie das Beibehalten der Ökosteuer durch die CDU/CSU bzw. die SPD nach einem Wahlsieg; Beurteilung der wirtschaftlichen und sozialen Problemlösungskompetenz des geplanten Linksbündnisses von PDS und WASG; Kenntnis der Bedeutung der Zweitstimme; vermutete Auswirkungen der Mehrwertsteuererhöhung auf das Arbeitsplatzangebot; Überwiegen von Unterschieden oder Gemeinsamkeiten zwischen dem Osten und Westen sowie dem Norden und Süden Deutschlands; Einstellung zu Ostdeutschen als Bürger zweiter Klasse; vermutete fehlende Anerkennung der Leistungen der Westdeutschen beim Aufbau Ost; Interesse für ostdeutsche Probleme; Einstellung zur Übernahme eines Ministeramtes durch Edmund Stoiber; vermutete Unterstützung von Angela Merkel durch Edmund Stoiber; Auswirkungen der Kritik Edmund Stoibers an bestimmten Wählergruppen im Osten auf die CDU/CSU bei der Bundestagswahl; Äußerungen als Gefahr für den Wahlsieg der CDU/CSU; Einstellung zum Verzicht von Edmund Stoiber auf ein Ministeramt; Auswirkung dieses Verzichts für Angela Merkel; Bekanntheit der Visa-Affäre; persönliche Schuld Joschka Fischers in der Visa-Affäre; Einstellung zu dem geforderten Rücktritt Joschka Fischers als Außenminister; Ansehen von Joschka Fischer nach dessen Aussage vor dem Untersuchungsausschuss zur Visa-Affäre; negative Auswirkung der Visa-Affäre für die Grünen; kompetenteste Partei zur Sicherung der Renten, zur Bekämpfung der Kriminalität, in der Umweltpolitik, Steuerpolitik, Bildungspolitik, Familienpolitik, Gesundheitspolitik, Außenpolitik und Ausländerpolitik, zur Angleichung der Lebensverhältnisse des Ostens an den Westen sowie zur Lösung der zukünftigen Probleme Deutschlands; Beurteilung der geeignetsten Parteiprogramme hinsichtlich der Senkung der Arbeitslosigkeit, sozialer Gerechtigkeit, Ehrlichkeit, Familienfreundlichkeit sowie zur Lösung der Probleme in den Bereichen Rente, Gesundheit und Pflege; Zufriedenheit mit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf; Partei, die sich am ehesten für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf einsetzt; präferierte Politiker für die Übernahme eines wichtigen Ministeramtes in einer großen Koalition; Einstellung zu erneuten Neuwahlen; Interesse an Meinungsumfragen; Einfluss von Meinungsumfragen auf die eigene Wahlentscheidung; Hauptverantwortlicher für die hohen Benzinpreise (die Bundesregierung, die Konzerne oder der Hurrikan in den USA); Kriminalitätsfurcht; präferierte Maßnahmen des Staates zur Ankurbelung der Wirtschaft: Streichung der Eigenheimzulage, Abschaffung der Entfernungspauschale, Mehrwertsteuererhöhung; erwartete Mehrwertsteuererhöhung; präferierte Mehrwertsteuerverwendung; Einstellung zu weiteren Kürzungen im Sozialsystem; Einstellung zu einer Kürzung des Steuerfreibetrages für Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschläge sowie der Steinkohlesubventionen; perzipiertes Einverständnis der Bevölkerung mit weiteren Kürzungen im Sozialsystem; erwartete stärkere Kürzungen im Sozialsystem unter einer CDU/CSU- oder unter einer SPD-geführten Regierung; Einstellung zu einer Rentenerhöhung; Präferenz für eine Erhöhung der Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zur gesetzlichen Rentenversicherung oder für zusätzliche Steuermittel; vermutetes Ausmaß des Missbrauchs von Sozialleistungen; Einstellung zur Wiedervereinigung und zu einer Rückführung in eine Zwei-Staaten-Teilung in Deutschland; Ostdeutsche oder Westdeutsche als Hauptnutznießer der Wiedervereinigung; Einstellung zu einem Verbot der NPD; NPD als Gefahr für die Demokratie; Einstellung zu einer gesetzlichen Einschränkung der Demonstrationsfreiheit an bestimmten Orten; Einstellung zur Erhebung von Studiengebühren an Hochschulen (Studiengebühren für die gesamte Studiendauer bzw. erst nach Überschreiten einer Regelstudiendauer, keine Studiengebühren); Bundeswehr hat sich bewährt; Bundeswehr der Zukunft (Wehrpflichtige oder Berufssoldaten); Einstellung zur Anordnung von DNA-Tests bei weniger schweren Straftaten; Wählbarkeit der neuen Links-Partei ´Arbeit und soziale Gerechtigkeit - die Wahlalternative´; Wählbarkeit einer NPD/DVU-Liste; persönliche Auswirkung des Wahlsiegs einer bestimmten Partei; Vorteilhaftigkeit einer EU-Mitgliedschaft; Beurteilung des Fortschritts der europäischen Einigung und des Einflusses der Europäischen Union in Deutschland; Kenntnis von nicht geklärter zukünftiger Finanzierung der EU; Hauptverantwortlicher für fehlende Einigung; vermutetes Anhalten der EU-Krise; präferierte Entwicklungsrichtung der EU (Beschränkung auf wirtschaftliche Zusammenarbeit oder politische Einigung); erwartete Entwicklung des deutschen Einflusses auf die EU; Erwartung von Vor- oder Nachteilen durch die EU-Erweiterung um osteuropäische Staaten; Einstellung zur Aufnahme Rumäniens, Bulgariens und der Türkei in die Europäische Union; EU-Erweiterung um die Türkei von Vor- oder Nachteil für die BRD; Beurteilung der Einführung des Euros in Deutschland; erwarteter langfristiger Erfolg des Euros; erwartete Einhaltung des Euro-Stabilitätspaktes im Jahr 2007; wichtigster Partner Deutschlands in der Europäischen Union; zukünftige Zusammenarbeit der BRD mit den großen oder den kleinen europäischen Staaten; USA oder europäische Union wichtiger für Deutschland; Beurteilung der deutschen Beziehungen zu Frankreich, Großbritannien, Russland, Polen sowie den USA; Wunsch nach engerer Zusammenarbeit zwischen Deutschland und den USA; USA oder Frankreich wichtigster Partner Deutschlands; Entwicklung der Beziehungen zwischen Deutschland und den USA unter Bundeskanzlerin Merkel; Wichtigkeit der Diskussion über die CIA-Flüge mit Gefangenen; erwarteter zeitnaher Militäreinsatz der USA gegen den Iran; Beurteilung von Bundespräsident Horst Köhler; Bewertung der Arbeit der Bundesregierung; bessere Regierungsarbeit im Falle einer CDU/CSU-Regierung bzw. SPD-Grünen-Regierung; vermutetes Feststehen des Siegers der Bundestagswahl; erwarteter Wahlsieger; Koalitionszusammensetzung oder Bundeskanzler bzw. -kanzlerin wichtiger für Regierungsarbeit; eigene Wechselwählerschaft; Einfluss der Linkspartei.PDS in der WASG; Erfolge der Linkspartei.PDS durch Protestwähler; Wählbarkeit des Linksbündnisses aus PDS und WASG; Partei mit dem größten Stimmenverlust bei der nächsten Bundestagswahl zugunsten der Linkspartei.PDS; Präferenz für Regierungswechsel; Beurteilung der Arbeit von Bundeskanzlerin Angela Merkel sowie des Starts der neuen Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD; Einstellung zu einer Offenlegung der Nebeneinkünfte der Bundestagsabgeordneten; Einstellung zu einer Neuregelung des Vaterschaftstests ohne Einwilligung der Mutter; Einstellung zur Einführung einer Pkw-Maut bei gleichzeitiger Mineralölsteuersenkung; ausreichende Maßnahmen der Bundesregierung für die deutschen Opfer der Flutkatastrophe in Asien; Bewertung der Aufbauhilfe in Höhe von 500 Mio. Euro für die betroffenen Länder der Flutkatastrophe; Einstellung zu Waffenlieferungen an China; Einstellung zu einem Fahrverbot für Diesel-Pkw und –Lkw ohne Rußfilter und zu einer steuerlichen Förderung von Diesel-Fahrzeugen mit Rußfilter; Präferenz für Religion oder "Ethik und Werte" als Pflichtfach in Schulen; Interesse an der Papstwahl; präferiertes Herkunftsland des neuen Papstes; Deutsche stehen in gesellschaftlichen Fragen hinter dem Papst; vermutete Häufigkeit von Gammelfleisch in Lebensmittelgeschäften; persönlich empfundene Gesundheitsgefährdung durch Gammelfleisch; Bereitschaft zur Zahlung höherer Preise für hochwertiges Fleisch; persönlich empfundene Gesundheitsgefährdung durch die Vogelgrippe; Bewertung des Umfangs der getroffenen Maßnahmen gegen die Vogelgrippe in Deutschland; Befürchtung von Terroranschlägen in Deutschland; Erwartung eines dauerhaften Friedens im Irak; Erwartung von Ausschreitungen ausländischer Jugendlicher in Deutschland wie in Frankreich; Interesse an der Fußball-Weltmeisterschaft 2006; geplanter Besuch eines WM-Spiels; Deutschland als erwarteter Fußball-Weltmeister; Einschätzung der Parteien SPD, CDU, CSU, die Grünen, FDP und der Linkspartei.PDS auf einem Links-Rechts-Kontinuum; Rückblick auf das Jahr 2005; Ausblick auf das Jahr 2006.
Demographie: Geschlecht; Alter (kategorisiert); Familienstand; Zusammenleben mit einem Partner; Vorhandensein von Kindern im Haushalt; Anzahl der Kinder unter 13 Jahren und Alter dieser Kinder; höchster Schulabschluss; Fachschulstudium als Abschluss anerkannt; abgeschlossene Berufsausbildung; Berufstätigkeit; Einschätzung der eigenen Arbeitsplatzsicherheit; Berufsgruppe; Haushaltsgröße und Anzahl der Personen ab 18 Jahren; Befragter ist Haushaltsvorstand; Charakteristika des Haushaltsvorstands; Gewerkschaftsmitglied im Haushalt; Konfession; Kirchgangshäufigkeit; Arbeitsplatzgefährdung bzw. Arbeitslosigkeit im sozialen Umfeld; Parteineigung und Parteiidentifikation; Ortsgröße; Bundesland der Wahlberechtigung.
Zusätzlich verkodet wurden: Erhebungsmonat; Erhebungswoche; Tag der Befragung; Bundesland; Gewichtungsfaktor.
Die Inhalte der verlinkten Blogs und Blog Beiträge unterliegen in vielen Fällen keiner redaktionellen Kontrolle.
Warnung zur Verfügbarkeit
Eine dauerhafte Verfügbarkeit ist nicht garantiert und liegt vollumfänglich in den Händen der Blogbetreiber:innen. Bitte erstellen Sie sich selbständig eine Kopie falls Sie einen Blog Beitrag zitieren möchten.
Bayerns Wissenschaftsminister Markus Blume kritisiert die BAföG-Reform von BMBF-Chefin Stark-Watzinger, fordert eine Zeitenwende auch in der Wissenschaftspolitik – und sagt, warum die Hochschulen im Krisenfall zur Kooperation mit der Bundeswehr verpflichtet werden sollen.
Markus Blume, 49, ist studierter Politikwissenschaftler und war von 2018 bis 2022 CSU-Generalsekretär. Seit Februar 2022 ist er bayerischer Staatsminister für Wissenschaft und Kunst. Außerdem fungiert er als länderseitiger Vorsitzender der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz von Bund und Ländern (GWK). Foto: Axel König.
Herr Blume, das Bundeskabinett beschließt heute den nächsten Schritt der BAföG-Reform von Bundesforschungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP). Damit sollen weitere strukturelle und finanzielle Verbesserungen "noch in diesem Jahr" erreicht werden, sagt das BMBF. Was sagen Sie?
Ich bin sehr enttäuscht von diesem Entwurf. Und ich bin mir sicher, dass Millionen von Studierenden in Deutschland auch enttäuscht sind. Denn dieser groß angekündigte Beschluss geht am Notwendigsten vorbei: der zwingend erforderlichen Anhebung der Bedarfssätze. Die Bundesregierung setzt hier die falschen Prioritäten. Auf der einen Seite beim Bürgergeld großzügig sein, aber den Studierenden mit einer Nullrunde kommen. Das passt nicht zusammen und verfehlt die Lebensrealität der Studierenden.
Ein wenig wohlfeil ist Ihre Entrüstung schon angesichts der Tatsache, dass die Bundesländer seit 2016 den Bund allein das BAföG finanzieren lassen, oder?
Dadurch wird die Kritik nicht weniger relevant, zumal der Bund auch die steigenden Mietkosten der Studierenden nicht berücksichtigt und die immerhin vorgesehene Erhöhung der Freibeträge viel zu gering ausfällt. Anstatt bei den bewährten Instrumenten für alle großzügiger zu sein, will die Koalition mit einem Teil des eingesparten Geldes ein neues Programm starten, die Studienstarthilfe. Die aber im Kern zunächst vor allem eines bedeutet: noch mehr Bürokratie bei der Antragstellung und Bewilligung. Mir fehlt hier die Sinnhaftigkeit. Wir wissen doch, unter welchem Druck die Studierenden und Auszubildenden heute stehen. Wenn wir gerade vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels Interesse daran haben, unsere jungen Menschen hier im Land auszubilden, dann braucht es für unsere Talente die bestmögliche Startrampe. Diese wirksame Startrampe war über Jahrzehnte das BAföG. Daher klare Botschaft: die Bedarfssätze deutlich anheben, aber auf bürokratische Monster wie die Studienstarthilfe verzichten.
"Das macht mich zunehmend unruhig, und ich spüre dieselbe Unruhe bei meinen Ministerkolleginnen und -kollegen."
Ihre öffentliche Enttäuschung passt nicht zu dem Eindruck, dass zuletzt Tauwetter zwischen Bundesministerin Stark-Watzinger und ihren Länderkollegen herrschte. Das vertrauliche Kamingespräch vergangene Woche am Vorabend der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) soll fast schon harmonisch verlaufen sein.
Was nichts daran ändert, dass die entscheidende wissenschaftspolitische Frage noch unbeantwortet bleibt: Wann kommt die Zeitenwende, die der Bundeskanzler vor zwei Jahren ausgerufen hat, bei Wissenschaft und Forschung an? Das macht mich zunehmend unruhig, und ich spüre dieselbe Unruhe bei meinen Ministerkolleginnen und -kollegen aus den Ländern. Wir müssten viel mehr tun. Es braucht mehr Missionsorientierung – und zwar kooperativ gedacht, in der Gemeinschaft von Bund und Ländern. Eine Zeitenwende bedeutet ja nicht nur mehr Geld, sondern vor allem bedeutet sie mehr Fokus – und eine bessere Koordination zwischen Bund und Ländern und den unterschiedlichen beteiligten Ressorts. Bei den Schüsselmissionen für unsere Zukunft von der Künstlichen Intelligenz über das Quantenrechnen bis hin zu neuen Energieformen wie der Kernfusion geht es nur gemeinsam mit Bund und Ländern.
Bei der neuen Wissenschaftsministerkonferenz, auf die Sie und Ihre Kollegen sich gerade geeinigt haben, nehmen Sie den Bund auch nicht mit ins Boot.
Nochmal, das Gebot der Stunde ist: Fokus, Fokus, Fokus. Die uns zur Verfügung stehenden Ressourcen sind in erkennbarer Weise endlich – im Bund und in den Ländern. Weshalb wir uns auch auf Länderseite besser konzentrieren und koordinieren müssen. Dazu brauchen wir einen geschützten Raum, wo wir uns austauschen können. Die WissenschaftsMK wird dieser Raum sein.
Wie passt die Gründung einer neuen Ministerkonferenz innerhalb der bestehenden Kultusministerkonferenz eigentlich zu der Kernkritik an der KMK, diese bestehe schon jetzt aus viel zu vielen und oft genug nur schlecht miteinander abgestimmten Gremien?
Die KMK hat schon einen Bereich Hochschule. Doch die aktuellen Strukturen sind nicht geeignet, um den Herausforderungen der Zeitenwende zu begegnen. Das ist das übereinstimmende Ergebnis aller Kommissionen und Gutachter. Insofern passt die neue WissenschaftsMK sehr wohl zu der gemeinsamen Grundüberzeugung von Schul- und Wissenschaftsministern, dass wir in der KMK schlanker, handlungsfähiger und agiler werden wollen – und müssen. Wir werden getrennt marschieren, trotzdem aber an den gemeinsamen Themen weiter gemeinsam arbeiten. Ich halte es für klug, dass sich die Wissenschaftsseite kraftvoll verselbständigt. Wissenschaft und Forschung sind kein Anhängsel, sondern eine Lebensader für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes. Es ist sinnvoll, dass jährlich eine Sitzung der WissenschaftsMK zusammen mit der Schulseite stattfinden soll. Unsere wichtigste Mission als Wissenschaftsminister wird aber sein, miteinander Strategien zu entwickeln, um im Wettrennen der Welt um die Zukunftstechnologien mithalten zu können – als Deutsche und als Europäer. Dazu müssen wir als Länder für die Verhandlungen mit dem Bund in der GWK gut abgestimmt sein. Und wir müssen im globalen Wettbewerb um die Talente die Weichen dafür stellen, dass wir unser wichtigstes Gut, die klügsten Köpfe, in Deutschland halten und nach Deutschland zurückbringen.
"Die Wissenschaft muss sich auf die neue Zeit einstellen und ihren Beitrag leisten können."
Neben dem internationalen Wettbewerb um die klügsten Köpfe befinden wir uns mittlerweile auch in einem Wettbewerb der Systeme, der zunehmend aggressiv ausgetragen wird. Die bayerische Staatsregierung hat Ende Januar ein "Gesetz zur Förderung der Bundeswehr in Bayern" beschlossen, das unter anderem Zivilklauseln an Hochschulen untersagen und "aus Gründen der nationalen Sicherheit" die Wissenschaft sogar zur Kooperation mit der Bundeswehr verpflichten soll. Verstoßen solche Regelungen nicht gegen die im Grundgesetz verankerte Wissenschaftsfreiheit?
Die Wissenschaftsfreiheit ist ein hohes Gut. Unsere Sicherheit aber auch. Eine freie Wissenschaft kann es nicht geben, wenn wir nicht in Freiheit leben. Deshalb müssen wir alles tun, um unsere nationale Sicherheit zu gewährleisten. Die Zeiten, in denen wir ohne eigene Anstrengungen die Friedensdividende einsammeln konnten, sind leider vorbei. Unsere Sicherheit als Gesellschaft, aber auch unsere militärische Stärke hängen ab von unserer Stärke in den Feldern von Technologie und Innovation. Deshalb wirken Zivilklauseln, die Forschung zu militärischen Zwecken verbieten, derart aus der Zeit gefallen. Nochmal: Wir erleben gerade eine Zeitenwende. In diesen Zeiten müssen wir auch Entwicklungen ins Auge sehen, die auf den ersten Blick unbequem erscheinen mögen.
Es gibt aber gar keine Zivilklauseln an einer bayerischen Hochschule.
Und das ist auch gut so! Wir müssen dort zusammenarbeiten, wo es die nationale Sicherheit erfordert. Die Wissenschaft muss sich auf die neue Zeit einstellen und ihren Beitrag leisten können. Es kann keine Sicherheit geben ohne technologische Stärke. Führend in Wissenschaft und Forschung zu sein, ist am Ende auch eine Souveränitätsfrage. Ich möchte, dass wir in Deutschland und Europa technologiepolitisch souverän bleiben.
Ein "Kooperationsgebot" mit der Wissenschaft, wann immer es die "nationale Sicherheit" erfordert: Sind nicht schon die Begrifflichkeiten viel zu schwammig, um einer Verfassungsklage standzuhalten?
Wir halten den Gesetzentwurf für verfassungsrechtlich gut abgewogen. Im Übrigen ist es doch so: In anderen Teilen der Welt, in den Vereinigten Staaten zum Beispiel, stehen Militärforschung und Dual Use wie selbstverständlich auf der Tagesordnung. Egal, welche wissenschaftliche Einrichtung ich bei meinem letzten Aufenthalt an der Ostküste besucht habe, überall waren das Department of Energy oder das Department of Defense massiv an der Forschungsförderung beteiligt. Das sind Mittel, die der Wissenschaft in Deutschland fehlen. Darum würde ich mir wünschen, dass sich die Forschungs- und Technologieförderung auch bei uns künftig nicht nur aus den Haushalten von BMBF und BMWK speist, sondern dass zusätzlich diejenigen Ministerien einen größeren Beitrag leisten, die von unserer technologischen Stärke sicherheits- und militärpolitisch profitieren.
Debatten über die Freiheit von Lehre und Forschung hat Ministerpräsident Markus Söder (CSU) auch durch seine Ankündigung ausgelöst, das Gendern in Schulen und Verwaltungen untersagen zu wollen. Sie selbst wollen zu diesem Zweck eine Klarstellung ins Bayerische Hochschulinnovationsgesetz einbauen. Was genau gilt es denn da klarzustellen?
Die generelle Leitplanke wird sein: Geschlechtersensible Sprache: Ja. Sprachliche Künstlichkeit und erzieherische Tendenzen: Nein. Man könnte auch sagen: Genderfreiheit statt Genderzwang. Mich erreichen immer wieder Zuschriften von Studierenden, die sich einem gefühlten Druck oder tatsächlichen Vorgaben ausgesetzt sehen, in einer Art und Weise zu formulieren, wie es von der amtlichen deutschen Rechtschreibung eben gerade nicht gedeckt ist.
"Forschende können formulieren, wie sie wollen. Wir werden aber klarstellen, dass keine Dinge von Studierenden gefordert oder bewertungsrelevant sein dürfen, die nicht der amtlichen deutschen Rechtschreibung entsprechen."
Mit Sonderzeichen wie dem Binnen-I oder dem Genderstern?
So ist es. Selbstverständlich kann jeder so reden und schreiben, wie er möchte. Zumal die deutsche Sprache reichlich Möglichkeiten bereithält, gendersensibel so zu formulieren – und zwar im Einklang mit den Empfehlungen des Rats für deutsche Rechtschreibung. Auch Forschende können in ihren Arbeiten formulieren, wie sie wollen. Wir werden aber klarstellen, dass keine Dinge von Studierenden gefordert oder bewertungsrelevant sein dürfen, die nicht der amtlichen deutschen Rechtschreibung entsprechen. Und dort, wo eine Hochschule als staatliche Einrichtung auftritt, bei amtlichen Bescheiden, Zeugnissen und Formularen etwa, werden wir festhalten, dass die amtlichen Vorgaben zur Rechtschreibung eingehalten werden müssen. Ansonsten beschränken wir uns darauf, die Studierenden vor Übergriffigkeit zu schützen. Vielen geht dieser gefühlte Zwang auf die Nerven.
Kritiker werfen Ihnen vor, aus politischem Kalkül ein Problem aufzublasen, das keines sei. "Uns haben als Studierendenvertretungen noch nie Beschwerden zu einem "Genderzwang" erreicht, auch zu schlechteren Bewertungen durch ein "Nicht-Gendern" ist an allen Hochschulen, die an diesem Schreiben beteiligt sind, kein Fall bekannt", steht in einer Erklärung der Studierendenvertretungen unter anderem der Universitäten Erlangen-Nürnberg und Würzburg, der Ludwig-Maximilians-Universität und der TU München.
Wir führen keine Statistiken über solche Fälle, und die meisten Konflikte werden schon an den Hochschulen gelöst. Aber ich kann Ihnen gern konkrete Beispiele nennen, die bei uns aufschlagen und inzwischen gelöst sind. Jüngst meldete sich die Promovendin, der die Verleihung des Doktorgrades verwehrt wurde, solange sie sich weigerte, auf dem Titelblatt das Gendersternchen zu verwenden. Was sogar in der Promotionsordnung so vorgeschrieben ist. Das ist ein klarer Fall von sprachlicher Übergriffigkeit.
Wissenschaftsfreiheit erfordert zudem eine auskömmliche Hochschulfinanzierung. Angesichts von Inflation und Wirtschaftsflaute sorgen sich allerdings auch bayerische Hochschulen um ihr Auskommen. Neulich sagte zum Beispiel die Pressesprecherin der Universität Erlangen-Nürnberg bei Forschung & Lehre, an ihrer Hochschule gehe man von einem stabilen Haushalt aus, erwarte aber keine wesentlichen Steigerungen. Weiter erklärte die Sprecherin: "Selbstverständlich betrachten auch wir Inflation und Tarifsteigerungen mit Sorge, besonders auch die massiven Steigerungen bei den Energie- und Bewirtschaftungskosten" und, speziell in Erlangen-Nürnberg, den steigenden Sanierungsstau bei den in die Jahre gekommenen Unigebäuden. Regiert an Bayerns Hochschulen künftig der Schmalhans, Herr Blume?
Wir befinden uns gerade in der Aufstellung für den Doppelhaushalt 2024/25, und ich kann nur sagen: Er wird ein echter Gegenentwurf zum Bund. Auch in schwierigen Zeiten sparen wir nicht an Forschung und Wissenschaft – ganz im Gegenteil. Wir legen noch eine deutliche Schippe drauf, allein 2024 einen dreistelligen Millionenbetrag, und werden über sieben Milliarden Euro pro Jahr ausgeben. Über die vergangenen Jahre haben wir über unser Aufbauprogramm, die Hightech Agenda Bayern, mehr als 1000 neue Professuren geschaffen und verstetigt und die Rahmendaten der Hochschulfinanzierung schon bis 2027 vereinbart. Wir geben Planungssicherheit und Verlässlichkeit. Bei Wissenschaft und Forschung wird in Bayern nicht gespart, sondern weiter investiert.
Mehr Professoren bedeuten auch mehr Kostensteigerungen, wenn die Gehälter angehoben werden.
Aber nicht für die Hochschulen, weil der Großteil des Personals der Hochschulen direkt vom Freistaat bezahlt wird. Wenn also überhaupt, dann können sich die Sorgen über Preis- und Tarifsteigerungen nur auf jene Personalstellen beziehen, die bislang aus staatlichen Programm-Mitteln finanziert worden sind, und zwar ohne Inflationsausgleich. Da lautet meine Botschaft an die Hochschulen: Wir sehen die Entwicklung und werden auch das lösen durch eine Umsetzung dieser Stellen bis zum Jahr 2026.
Änderung am 11. März: Auf Bitten des Wissenschaftsministeriums wurde die Antwort von Markus Blume zu Konflikten um die Verwendung des Gendersternchens um den Satzteil "und inzwischen gelöst sind" ergänzt.
Die Inhalte der verlinkten Blogs und Blog Beiträge unterliegen in vielen Fällen keiner redaktionellen Kontrolle.
Warnung zur Verfügbarkeit
Eine dauerhafte Verfügbarkeit ist nicht garantiert und liegt vollumfänglich in den Händen der Blogbetreiber:innen. Bitte erstellen Sie sich selbständig eine Kopie falls Sie einen Blog Beitrag zitieren möchten.
Der SPD-Parteivorstand will die Bildungsausgaben massiv erhöhen, finanziert über zusätzliche Steuern. Die Parteivorsitzende Saskia Esken sagt, wie Bund, Länder und Kommunen auf ein gemeinsames Ziel eingeschworen werden sollen: den Kampf gegen die dramatische Bildungsungerechtigkeit.
Saskia Esken ist Softwareentwicklerin und war stellvertretende Vorsitzende des Landeselternbeirats Baden-Württemberg. Nach ihrem Einzug in den Bundestag 2013 engagierte sie sich in der Bildungs- und Digitalpolitik. 2019 wurde sie eine von zwei SPD-Bundesvorsitzenden. Foto: Anne Hufnagl.
Frau Esken, heute wird der SPD-Parteivorstand voraussichtlich den Leitantrag "Zusammen für ein starkes Deutschland" für den Bundesparteitag im Dezember beschließen. Wesentlicher Bestandteil ist ein "Deutschlandpakt Bildung". Wer soll da mit dem paktieren?
Mit dem "Deutschlandpakt Bildung" wollen wir erreichen, dass Bund, Länder und Kommunen sich zusammentun, um ihren gesamtstaatlichen Bildungsauftrag zu erfüllen. Die Lage der Bildung in Deutschland ist so herausragend schwierig geworden in den vergangenen 20 Jahren, die sozialen Schieflagen bei der Bildungsgerechtigkeit so groß, dass nur noch alle staatlichen Ebenen gemeinsam Veränderungen bewirken können. Die Zeit drängt, wir stehen vor einem großen demografischen Umbruch: Wenn meine Generation in Rente geht, kommt eine nach, die nur noch halb so groß ist. Woraus folgt, dass noch dringlicher wird, was ohnehin unsere Pflicht sein sollte: Wir müssen die Potenziale aller jungen Menschen vollständig entwickeln. Insofern ist der "Deutschlandpakt Bildung" eingebettet in eine größere Strategie zur Gestaltung der gesellschaftlichen Transformation, die wir dem SPD-Bundesparteitag vorschlagen wollen.
"Kooperationsgebot statt Kooperationsverbot", "ein echter Bildungsaufbruch", "gleiche Chancen für eine gute und zeitgemäße Bildung für alle Menschen", Ganztagsausbau, Verstetigung des Digitalpakts. Mit Verlaub: Vieles von dem, was in dem Leitantrag zum "Deutschlandpakt Bildung" vorkommt, stand so oder ähnlich schon im Ampel-Koalitionsvertrag von Ende November 2021. Hat der so wenig gebracht?
Der Koalitionsvertrag trägt eine starke sozialdemokratische Handschrift. Insofern steht viel Schlaues drin und wir haben auch einiges schon umgesetzt. Erst vor wenigen Wochen ist, leider mit wenig öffentlicher Wahrnehmung, das "Startchancen"-Programm zwischen Bund und Ländern geeint worden, das genau in die Richtung zielt, in die wir jetzt als SPD entschieden weitergehen wollen: Ganz gezielt die Bildung sozial benachteiligter Schülerinnen und Schüler zu fördern, weil wir nur auf diese Weise etwas erreichen können im Kampf gegen die große Bildungsungerechtigkeit. In der Ampel-Koalition müssen wir uns durch die finanziellen Limitierungen auf zehn Prozent der Schulen beschränken. Aber die Herausforderungen kennen diese Limits nicht: Ein Viertel der Grundschülerinnen und Grundschüler kann am Ende von Klasse vier nicht genügend gut lesen, schreiben, rechnen, zuhören. Ein Drittel der Neuntklässler verfehlt die Mindeststandards in Deutsch. 50.000 junge Menschen verlassen jedes Jahr die Schulen ohne Schulabschluss. Hier wird klar: Wenigstens die Hälfte aller Schulen braucht die Unterstützung, die wir jetzt nur jeder zehnten geben können.
"Mein Vorschlag mit dem Sondervermögen war das erste Ausrufezeichen"
Der "Deutschlandpakt Bildung" soll also ein aufgepumptes "Startchancen"-Programm werden?
Er soll viel breiter werden als das, aber in der Tat, der Pakt soll derselben Logik folgen: Die Ebenen tun sich zusammen, um ganz gezielt Benachteiligungen der Bildungschancen auszugleichen. Wir gehen stärker in die Breite und schärfen gleichzeitig den Fokus, weil die Bildungsforschung noch einmal deutlicher gezeigt hat, wo die Probleme liegen. Erstens: Es kommt auf den Anfang an, auf frühe Hilfen, frühkindliche Bildung und – wenn nötig - frühe Intervention. In der Grundschule dann die gezielte Förderung der Basiskompetenzen, die Unterstützung genau dort, wo sie zu Hause fehlt, aus den verschiedensten Gründen. Vielleicht weil beide Eltern Vollzeit arbeiten und, um über die Runden zu kommen, zusätzlich einen Minijob haben. Die können nicht nachmittags mit den Hausaufgaben helfen und auch keine Nachhilfe bezahlen. Deshalb müssen wir hier den Ganztag nutzen. Denn als Gesellschaft sind wir aber verantwortlich, dass alle Kinder das notwendige Rüstzeug für eine erfolgreiche Bildungsbiografie bekommen. Und zweitens kommt es auf den Abschluss an, denn ohne den gibt es keinen Anschluss. Damit möglichst alle Schülerinnen und Schüler einen Schulabschluss erhalten, der sie formal und inhaltlich dazu befähigt, eine Berufsausbildung aufzunehmen und fertigzumachen.
Für die "Startchancen" wollen Bund und Länder jeweils eine Milliarde Euro pro Jahr investieren. Sie haben bereits vor Monaten 100 Milliarden zusätzlich für ein Sondervermögen Bildung gefordert – auch das mit wenig Widerhall in der Öffentlichkeit. Ist die Idee mit dem Deutschlandpakt jetzt der nächste Anlauf?
Mein Vorschlag mit dem Sondervermögen war das erste Ausrufezeichen, und es hat einigen Widerhall gefunden, zu Beispiel bei der "Bildungswende", aber leider noch keine Umsetzung. Um es klar zu sagen: Bildung ist eines der zentralen Zukunftsthemen unserer Zeit und sollte es darum auch für uns in der Politik sein. Woraus folgt, dass wir der Bildung dasselbe finanzpolitische Gewicht einräumen sollten wie anderen priorisierten Politikfeldern. Mit unserem Antrag legen wir nach und sagen jetzt konkret, was wir tun wollen, woher wir das nötige Geld nehmen wollen und wie wir durch einen Pakt zwischen Bund, Ländern und Kommunen sicherstellen, dass wir die verabredeten Ziele auch verbindlich erreichen.
Und da ist das Zauberwort wiederum "Sondervermögen"?
Ob nun ein Sondervermögen oder ein anderes Finanzinstrument gut für unsere Ziele passt, wird man sehen. Hauptsache, wir treiben jedes Jahr wesentlich mehr Geld für Bildung auf und sorgen dafür, dass es verbindlich und zielgerichtet eingesetzt wird. Wichtig ist auch, dass wir das Projekt wissenschaftlich begleiten. Wir brauchen endlich eine durchgehende Dateninfrastruktur zur Bildung in Deutschland - die Forschung klagt zu Recht, dass uns oft die Grundlage fehlt, um genauer hinschauen zu können.
"Zehn Milliarden Euro zusätzlich pro Jahr, zumindest auf zehn Jahre"
Bitte mal konkret: Was meinen Sie konkret, wenn Sie von "wesentlich mehr Geld für Bildung" reden? Sind das besagte 100 Milliarden Euro, und über welchen Zeitraum?
Im "Startchancen"-Programm investieren Bund und Länder zwei Milliarden Euro zusätzlich für zehn Prozent der Schulen. Ich sage, dass wir mit dem "Deutschlandpakt Bildung" wenigstens die Hälfte der Schulen erreichen sollten. Insofern habe ich das Ziel, um die zehn Milliarden Euro zusätzlich pro Jahr zu generieren. Und so wie die "Startchancen" über zehn Jahre laufen sollen, sollten wir auch den Deutschlandpakt zumindest auf zehn Jahre anlegen. Das ist für die Politik, die normalerweise in Legislaturperioden denkt, schon nahe an der Dauerhaftigkeit. Perspektivisch, auch das steht im Leitantrag, wollen wir uns dem Ziel annähern, unbefristet sieben Prozent der Wirtschaftsleistung für Bildung auszugeben.
Laut Leitantrag wollen Sie das nötige Geld nicht etwa durch eine Umpriorisierung der heutigen Staatsausgaben erreichen, sondern durch eine höhere Einkommensteuer für Spitzenverdiener – und durch eine höhere Erbschafts- und Schenkungssteuer für Superreiche. Glauben Sie, das ist angesichts der politischen Mehrheitsverhältnisse durchsetzbar?
Vor allem ist es notwendig. Mit dem Vorschlag verfolgen wir ja zwei Ziele. Wir wollen mehr Geld für Bildung, wir wollen aber auch mehr Steuergerechtigkeit erreichen. Im Moment steht das System auf dem Kopf: Kleine und mittlere Erbschaften werden im Schnitt mit neun Prozent besteuert, während auf Erbschaften über 20 Millionen im Schnitt nur drei Prozent anfallen. Das ist grob ungerecht. Das müssen umdrehen. Wir machen das aber nicht aufkommensneutral, sondern so, dass mehr Steuereinahmen erzielt werden. Und wenn wir gleichzeitig über eine Einkommensteuerreform nur die extrem hohen Einkommen belasten, die mittleren aber entlasten, stärken wir auch dadurch die Gerechtigkeit – und generieren nochmal mehr Geld für Bildung.
Wie aber wollen Sie sicherstellen, dass dieses Geld dort auch ankommt? Es ist rechtlich unmöglich, Steuern mit Zweckbindung zu erheben.
Die Erbschafts- und Schenkungssteuer ist eine reine Ländersteuer, sie kommt also zu 100 Prozent den Ländern zugute. Aber natürlich haben Sie Recht: Wir können die Länder nicht zwingen, dass sie die Mehreinnahmen in die Bildung investieren. Der "Deutschlandpakt Bildung" zielt auf eine Vereinbarung von Bund und Ländern: Wenn der Bund einen Teil seiner höheren Steuereinnahmen aus der Einkommensteuer in den Deutschlandpakt investiert, erwarten wir von den Ländern das Commitment, ebenfalls einen Teil ihrer Mehreinnahmen in den gemeinsamen Topf für Bildung einbringen.
Bund und Länder zahlen also in den gemeinsamen Fonds ein, und dann, so sieht es der Leitantrag vor, entscheiden sie in einer gemeinsamen Kommission zusammen mit dem Kommunen, wofür es ausgegeben wird. Ein schönes Gedankenexperiment. Aber realistisch?
Natürlich ist es wichtig, dass die Kommission sich ihre demokratische Legitimation holt, indem sie über die Mittelverwendung einmal im Jahr Rechenschaft ablegt gegenüber den Parlamenten, bei denen das Budgetrecht liegt. Das wollen und können wir ihnen nicht aus der Hand nehmen. Aber wir können, so wie es beim "Startchancen"-Programm geschieht, auf der Grundlage der Kommissionsarbeit Bund-Länder-Vereinbarungen abschließen, die dafür sorgen, dass die Mittel aus dem Deutschlandpakt entsprechend den tatsächlichen Bedürfnissen zielgerichtet dort ankommen, wo sie gebraucht werden. Jeweils mit Zustimmung der Parlamente, versteht sich. Wichtig ist, dass wir am Ende der Tatsache Rechnung tragen, dass der Anteil sozial benachteiligter Schülerinnen und Schüler gerade in solchen Bundesländern besonders hoch ist, deren Finanzkraft eher gering ist.
"Es geht nicht nur um mehr Gerechtigkeit für die Kinder und Jugendlichen. Es geht auch um die Zukunft unserer Volkswirtschaft und unseres Wohlstands."
Mehr Geld an Bremer Schulen und weniger nach Bayern und Baden-Württemberg? Sind die "Startchancen" dann wirklich ein gutes Vorbild? Die Länder haben mit Ach und Krach einen Kompromiss erreicht, der darin besteht, dass der Großteil der Gelder doch wieder per Gießkanne verteilt wird.
Ich baue weiter auf die Kraft des Arguments. Denn es geht nicht nur darum, mehr Gerechtigkeit für die Kinder und Jugendlichen zu erreichen. Es geht auch um die Zukunft unserer Volkswirtschaft und unseres Wohlstands. Unsere Gesellschaft wird immer diverser, und wir brauchen die Zuwanderung ja auch, um unsere Wirtschaft und unsere Gesellschaft in Zeiten der Demografie am Laufen zu halten. Umso mehr brauchen wir dann aber auch ein Bildungssystem, das jeden und jede Einzelne in die Lage versetzt, das nutzen zu können, was in ihnen steckt. Deutschland hat keine Bodenschätze – unsere Ressource sind unsere klugen Köpfe. Und in die müssen wir investieren. Ich bin zuversichtlich, dass am Ende genau diese Argumente wirken werden.
Vielleicht sind die Länder leichter zu überzeugen, wenn dank des 100-Milliarden-Fonds auch die Zukunft des Digitalpakts gesichert wird? In den vergangenen Monaten hatten viele Länder die Befürchtung, für den Bund könnte es zwischen "Startchancen" oder Digitalpakt-Fortsetzung auf ein Entweder – Oder hinauslaufen.
Ich bin zuversichtlich, dass uns beim Digitalpakt eine Weiterentwicklung gelingt. Ich habe den Digitalpakt angestoßen, er wurde auf meine Anregung während der Pandemie aufgestockt. Unsere Schulen müssen auf die immer weitergehende Digitalisierung unserer Welt und auf Entwicklungen wie in der Künstlichen Intelligenz eine Antwort haben, und dafür brauchen sie die nötige Ausstattung. Mit der von uns vorgeschlagenen Reform der Erbschafts- und Schenkungssteuer erhalten die Länder weitere finanzielle Handlungsspielräume, die sie für die zeitgemäße Ausstattung ihrer Schulen aufwenden können.
Reden wir mal von etwas Anderem als Geld. Es gibt ernstzunehmende Bildungsexperten, die sagen: Eigentlich ist genug Geld da, das wirkliche Problem unseres Bildungssystems besteht darin, dass der Föderalismus nicht richtig funktioniert.
Also der Sanierungsstau an den Schulen von fast 50 Milliarden Euro ist schon ein erhebliches Geldproblem. Aber richtig ist, dass mehr Geld allein nicht reicht. Kein Geld der Welt kann zum Beispiel kurzfristig den enormen Fachkräftemangel lösen, den wir insbesondere in Kitas und Schulen haben. Und so sehr wir Lehrkräfte entlasten wollen, um ihre Arbeitsbedingungen zu verbessern, so wenig wissen wir, wie wir die entstehenden Deputatslücken füllen sollten. Darum gehört zu unserem "Deutschlandpakt Bildung" der Vorschlag einer gemeinsamen Aus- und Weiterbildungsoffensive für Erzieher*innen, Lehrkräfte und weiteres pädagogisches Personal. Die Zusammenarbeit von Bund und Ländern ist auch im Bildungsföderalismus möglich und wird ja auch stetig weiterentwickelt. Auch in der Vergangenheit haben wir, wo es nötig war, das Grundgesetz geändert. Doch dafür brauchen wir eine Zweidrittel-Mehrheit, dafür müssten die Unionsparteien mit im Boot sein müssten. Ich setze auf neue Strukturen der gesamtstaatlichen Zusammenarbeit, wie ich sie für den "Deutschlandpakt Bildung" beschrieben habe. Strukturen, die nicht auf Zweidrittel-Mehrheiten und erst recht nicht auf Einstimmigkeit angewiesen sind, sondern die über ein gemeinsames Commitment funktionieren.
"Wenn die SPD den Leitantrag beschließt, wird sie alles dafür tun, dass der Deutschlandpakt auch Wirklichkeit wird"
Frau Esken, wann hat die SPD zuletzt erfolgreich ein so großes Bildungsrad gedreht, wie Sie das vorhaben?
An einen vergleichbaren Leitantrag kann ich mich nicht erinnern. Aber ich erinnere mich, wie das Versprechen von Aufstieg durch Bildung und Leistung eine ganze Generation inspiriert hat. Das war meine Generation. In den 60er und 70er Jahren haben viele Arbeiterkinder diesen Aufstieg geschafft, haben hohe Bildungsabschlüsse erzielt und Führungsaufgaben übernommen. Heute jedoch ist die soziale Mobilität praktisch zum Erliegen gekommen. Schlimmer noch: Viel zu viele Kinder und Jugendliche fallen in unserem Bildungssystem durchs Raster. Das ist eine riesige Ungerechtigkeit, doch wenn wir auch in Zukunft erfolgreich sein wollen als Volkswirtschaft und als Gesellschaft, dann können wir es uns gar nicht leisten, all diese Potenziale liegen zu lassen. Ich sage: Von der Bildung dieser jungen Menschen hängt unsere Zukunft ab. Und ich bin überzeugt: Dem stimmt die große Mehrheit der Menschen zu, die Wissenschaft wird es bestätigen und die Wirtschaft weiß es ohnehin. Diese Überzeugung kann und muss das gemeinsame Fundament für den "Deutschlandpakt Bildung" werden.
Mit dem es dann wann losgeht? Immerhin ist die SPD die stärkste Regierungsfraktion. Und die gemeinsame Kommission von Bund, Ländern und Kommunen, die Keimzelle des Deutschlandpakts werden soll, hatte die Ampel schon in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt.
Darum wäre es sehr wünschenswert, wenn es der Bundesbildungsministerin endlich gelänge, die Kommission einzurichten. Wir halten sie für dringend notwendig, sonst hätten wir sie nicht im Koalitionsvertrag vereinbart. Sie wäre der erste Schritt. Und Sie können sich darauf verlassen: Wenn die SPD den Leitantrag beschließt, wird sie alles dafür tun, dass der "Deutschlandpakt Bildung" auch Wirklichkeit wird. Und wir fangen noch in dieser Legislatur an, um Mehrheiten dafür zu werben.
Kostenfreien Newsletter abonnieren
In eigener Sache: Bitte unterstützen Sie meine Arbeit
Die Finanzierung des Blogs bleibt eine Herausforderung – bitte unterstützen Sie meine Arbeit!
Die Situation, die zur Herausbildung der TVT im Jahr 1985 führte, war dadurch gekennzeichnet, daß die Bevölkerung tierärztliches Engagement zum Schutz der Tiere erwartete. Das Bemühen um Verantwortung für unsere Mitgeschöpfe ging jedoch zu jener Zeit hauptsächlich von Tierschutzverbänden aus. Bei etablierten veterinärmedizinischen Organisationen standen andere Aufgaben im Vordergrund und der Stellenwert des Tierschutzes wurde nicht gebührend beachtet oder nicht umfassend berücksichtigt. Die Dissertation soll dazu beitragen, den Einfluß, den die TVT seither auf den Tierschutz in der Bundesrepublik Deutschland genommen hat, zu analysieren. Dazu wurden die Protokolle, Mitschriften, Stellungnahmen, Informationsblätter, Verlautbarungen, Resolutionen, Gutachten, sowie der Schriftverkehr der Organisation seit ihrer Gründung eingesehen und ausgewertet. Das spezielle Informationsmaterial, die Merkblätter, Checklisten und die Empfehlungen der Arbeitskreise zu bestimmten Gebieten des Tierschutzes gaben Aufschlüsse über die von der Vereinigung untersuchten Problemstellungen. Die unter der Rubrik Tierschutz in der Zeitschrift "Amtstierärztlicher Dienst und Lebensmittelkontrolle" bzw. in den "TVT-Nachrichten" veröffentlichten Berichte von Autoren der Vereinigung, seit der Herausgabe dieser Publikationen, wurden kurz beschrieben und Artikel über die TVT in anderen Fachzeitschriften ausgewertet. Die Aufnahme der Aussagen von 22 Zeitzeugen vermittelte einen aufschlußreichen Einblick in die Vereinsarbeit und half, Zusammenhänge herzustellen. Die Tierschutzgesetzgebung wurde einbezogen, da sie die Grundlage für das Engagement des Vereins bildet. Die TVT ist der Tierschutzverein der Veterinärmediziner, ein Zusammenschluß von Tierärzten, die ihr Fachwissen als Sachverständige zur Verfügung stellen und den Leitspruch wählten: "In dubio pro animale". Die Vereinigung setzt sich dafür ein, Diskussionen über Tierschutz sachlich zu führen, Anforderungen zu formulieren, um auf wissenschaftlicher Grundlage gewonnene Erkenntnisse sowohl für die Legislative und die Exekutive zur Verfügung zu stellen als auch andere Interessierte in allen Tierschutzfragen zu beraten. Die Initiative zur Konstitution der Tierschutzorganisation der Veterinärmediziner entwickelten in den Jahren 1982-1985 zum überwiegenden Teil praktizierende Tierärzte. Sie wollten ihrem standespolitischen Anspruch, "Anwalt der Tiere" zu sein, gerecht werden und mit ihrem Fachwissen sowie ihrer Praxiserfahrung zur Umsetzung des Tierschutzgesetzes beitragen. Gegenwärtig gehören lediglich etwa 25% der Mitglieder der TVT dieser Berufsgruppe an. Den größten Anteil bilden inzwischen amtliche Tierärzte. Die TVT ist keine Massenorganisation, sondern als ein Zusammenschluß von Fachkundigen konzipiert. Tierärzte und Personen mit Spezialkenntnissen (Fördermitglieder) bearbeiten bestimmte Schwerpunkte des Tierschutzes. Zur Gründung, am 30.11.1985, gehörten der Vereinigung ca. 150 Tierärzte an. Heute gibt es etwa 800 Mitglieder, von denen 270 aktiv tätig sind, darunter 27 Berater. Die Vereinigung hat elf Arbeitskreise, die relativ selbständig wirken und nach Fachgebieten oder bestimmten Schwerpunkten gegliedert wurden. Die Spezialisten der TVT befassen sich, in der Reihenfolge der Arbeitskreise genannt, mit folgenden Themen: Nutztierhaltung, Kleintiere, Betäubung und Schlachtung, Tierversuche, Handel und Transport, Jagd und Fischerei, Zirkus und Zoo, Zoofachhandel, Tierschutzethik, Tierzucht und Pferde. Damit umfaßt ihr Tätigkeitsfeld das gesamte Spektrum des Tierschutzes für Wirbeltiere. Im Gegensatz zur TVT beschäftigen sich andere Organisationen, die sich für Tiere einsetzen, mit einzelnen Bereichen. Bis zum Ende des Jahres 2000 hat die TVT 81 Informationsblätter für die praktische Tierschutzarbeit angefertigt und herausgegeben. In Merkblättern erfolgt eine umfassende Erläuterung der Themen. Checklisten enthalten wesentliche Belange als Übersicht, die bei der amtstierärztlichen Überprüfung Beachtung finden. Aus dem umfangreichen Bereich der Leistungen der TVT können hier inhaltlich nur wenige aufgeführt werden. Für die weitere Entwicklung der Vereinigung war im Jahre 1988 die "Grundsatzerklärung der TVT" von entscheidender Bedeutung. Eine der wichtigsten Schriften der TVT ist der "Codex veterinarius", eine Analogie zum Hippokratischen Eid der Humanmediziner. Er liegt auch in englischer Fassung vor und soll in die italienische Sprache übersetzt werden. Schwerpunkte waren weiterhin: Forderungen nach Lehrstühlen für Tierschutz, Protest gegen Massentötungen gesunder Schweine im Rahmen der Schweinepestbekämpfung, Forderung einer Genehmigungspflicht für Haltungssysteme bei landwirtschaftlichen Nutztieren, Stellungnahme bei der Anhörung im Deutschen Bundestag zu Qualzüchtungen landwirtschaftlicher Nutztiere, Eintreten für tierschutzgerechten Ablauf von Trabrennen, Richtlinien für Tierbörsen, Informationsschriften zum Ersatz bzw. zur schonenden Durchführung von Tierversuchen, zur Haltung von Zirkustieren und Tieren im Zoofachhandel, Engagement für Tierschutz beim Transport, Schlachtung und Tötung von Tieren sowie Tierschutzproblematik bei Wild. Ferner wurden folgende Ziele erreicht: Das Bewußtsein für die standespolitische Bedeutung des Tierschutzes bei Tiermedizinern wurde geweckt, die Frontstellung zwischen den Tierärzten und dem organisierten Tierschutz ist zumindest auf der Leitungsebene der Vereine bzw. Verbände beendet, die TVT wird in wichtigen Ausschüssen der Bundesregierung bei Tierschutzfragen angehört und ist in der Standesorganisation vertreten. Im Sinne des Tierschutzes gab es Ansätze der Zusammenarbeit mit dem Vieh- und Fleischhandelsverband, dem Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e.V. und der Vereinigung der Tierlehrer. Als zukünftige Aufgaben, Entwicklung und Perspektiven der TVT sind zu nennen: Koordination mit anderen im Tierschutz engagierten Verbänden der Tierärzte und Hilfe bei der Gründung sowie für den Aufbau von Schwesterorganisationen in europäischen Ländern. Die Organisation ist gegenwärtig im Einklang mit anderen Tierschutzverbänden bemüht, den Tierschutz im Grundgesetz zu verankern, votiert gegen Qualzüchtungen, engagiert sich für artgerechte Tierhaltung und befaßt sich mit Problemen gefährlicher Hunde. Die Leistungen der TVT sind anhand der großen Nachfrage an Publikationen der Vereinigung (Informationsblätter, Arbeitsmaterialien für Ausbildung und Prüfung bestimmter Berufsgruppen), der Vielzahl von Veröffentlichungen ihrer Mitglieder, bei Vorträgen, Meinungsäußerungen auf Tagungen, Seminaren sowie bei Anhörungen im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten oder Deutschen Bundestag erkennbar. Bei der Bevölkerung hat sich das Ansehen des Berufsstandes in Hinblick auf die Frage, ob Tierärzte "Anwälte der Tiere" sind, durch die TVT entscheidend verbessert. Zuschriften zu aktuellen Problemen des Tierschutzes zeigen, daß Rat von der Organisation eingeholt wird. Die Effektivität des Vereins spiegelt sich in der Tatsache wider, daß lediglich etwa 1% der Tierärzte der Bundesrepublik Deutschland in dieser Organisation für jegliche Belange des Tierschutzes tätig sind. Die TVT ist als Tierschutzverein der Veterinärmediziner anerkannt, nimmt auf den Tierschutz der Bundesrepublik Deutschland großen Einfluß und kann ihn durch Präsenz im Internet und Aktivität an den tierärztlichen Ausbildungsstätten erweitern. ; The situation which led to the establishment of TVT in 1985 was characterized by the fact that the population expected commitment of veterinarians for the welfare of animals. But the efforts for responsibility for our fellow creatures at that time mainly came from societies for the prevention of cruelty to animals. In established veterinary-medical organizations other tasks were in the foreground and the role of animal welfare was not duly observed or not comprehensively taken into account. The dissertation shall contribute to the analyzation of the influence TVT has had since then on animal welfare in the Federal Republic of Germany. For that purpose, protocols, notes, comments, information sheets, announcements, resolutions, expert opinions, and the correspondence of the organization since its establishment were analyzed and evaluated. The special information material, the leaflets, check lists and the recommendations of the study groups regarding certain areas of animal welfare provided explanations on the problems investigated by the association. Since these publications started, the reports by authors from within the association which were published under the rubric animal welfare in the magazine"Official Veterinarian Service and Foodstuff Control" and/or in the "TVT-News" were briefly described and articles on TVT in other technical magazines were evaluated. The inclusion of statements of 22 eye-witnesses provided informative insight into the associations' work and helped to establish connections. Animal welfare legislation was included since it forms the basis for the associaton's commitment. TVT is the animal welfare association of the veterinarians, an association of veterinarians who contribute their specialized knowledge as experts and chose the motto: "In dubio pro animale". The association supports the objective conduct of discussions on animal welfare, formulates requirements in order to place at disposal recognitions won on a scientific basis for both, the legislative and the executive, and all who are interested in issues concerning animal welfare. The initiative for the constitution of the animal welfare association of the veterinarians was mainly developed by practising veterinarians during the years 1982-1985. They wanted to do justice to their ethical claim to represent the interests of animals and contribute with their technical know-how and practical experience to the implementation of the Animal Welfare Act. At present only about 25% of TVT members belong to this professional group. The largest portion are veterinarians who are, in the meantime, in the civil service. TVT is no mass organization, it was conceived as an association of competent veterinarians and persons with special knowledge (promotional members) who deal with certain main points of animal welfare. About 150 veterinarians belonged to the association on the date of its establishment on November 30, 1985. Today it has about 800 members of which 270 are active, among whom 27 are consultants. The association has eleven study groups which act relatively independent and were divided in accordance with special fields or certain points of main emphasis. TVT specialists deal with the following subjects whereby they are listed in the sequence of the study groups: Livestock farming, small animals; stunning and slaughter, animal experiments, trade and transport, hunting and fishing, circus and zoo, the pet supply trade, animal welfare ethics, animal breeding, and horses. Their field of activity thereby composes the whole spectrum of animal welfare for vertebrates. In contrary to TVT, other organizations which support animals, deal with individual areas. Until the end of 2000, TVT prepared and published 81 information sheets for practical animal welfare work. A comprehensive explanation of the subjects is publicized in leaflets. Checklists contain essential concerns as overviews which attract attention at the official veterinary review. As regards content, only a few can be cited here from the comprehensive area of TVT's services. For the further development of the association, the "Policy Statement of TVT" in 1988 was of decisive importance. One of the most important papers of TVT is the "Codex veterinarius", an analogy to the Hippocratic oath of medical doctors. It is also available in English and will be translated into Italian. Points of main empasis were in addition: Requests for chairs for animal welfare, protest against mass slaughter of healthy pigs to combat outbreaks of swine fever, requests for official approvals concerning agricultural livestock systems, commenting at hearings in the lower house of the German Parliament on arbitrary breeding of agricultural livestock, support for the conduct of trotting races in a manner which does justice to animal welfare, guidelines for animal exchange, information papers on the replacement and/or the conduct of tests at animals in a caring manner, the maintenance of circus animals, and animals in the the pet supply trade, commitment for animal welfare during transports, slaughter and killing of animals as well as animal welfare problems with regard to game. Furthermore, the following goals were achieved: Awareness for the ethical meaning of animal welfare in veterinarians was awoken, the confrontation between veterinarians and organized animal welfare was at least ended on the management level of associations and/or societies, TVT is heard at important committees of the Federal Government on animal welfare issues and it is also represented in the ethical professional organization. In the sense of animal welfare, the beginnings of co-operation with the Livestock and Meat Trade Association, the Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e.V. (central association of specialized zoo companies) and the association of animal trainers began to show. As future tasks development and perspectives of TVT have to be cited: Co-ordination with other associations of veterinarians who are committed to animal welfare and provide help for the establishment and setup of sister-organizations in European countries. Presently, the organization, in line with other societies for the prevention of cruelty to animals, endeavours to anchor animal welfare in the constitutional law, it votes against breedings which are a crime against nature, commits itself to livestock farming methods which are appropriate for each species and deals with the problems of dangerous dogs. The achievements of TVT are recognizable because of the great demand for publications of the association (information sheets, work materials for education and examination of certain professional groups), the large number of publications of its members, at lectures, the expression of opinions at meetings, seminars and hearings in the Federal Ministry of Food, Agriculture and Forests or in the lower house of the German Parliament. Because of TVT, the reputation of the profession has considerably improved with regard to the question whether veterinarians are representing animals' interests. Comments on actual problems of animal welfare show that advice is obtained from the organization. The efficiency of the society is reflected by the fact that only about 1% of veterinarians in the Federal Republic of Germany are active in this organization for any and all concerns of animal welfare. TVT is recognized as society of veterinarians for the prevention of cruelty to animals, it exerts much influence on animal welfare in the Federal Republic of Germany and can expand its influence by presence in the internet and actitivies in veterinarian educational establishments.
Die Inhalte der verlinkten Blogs und Blog Beiträge unterliegen in vielen Fällen keiner redaktionellen Kontrolle.
Warnung zur Verfügbarkeit
Eine dauerhafte Verfügbarkeit ist nicht garantiert und liegt vollumfänglich in den Händen der Blogbetreiber:innen. Bitte erstellen Sie sich selbständig eine Kopie falls Sie einen Blog Beitrag zitieren möchten.
Das BMBF-Papier hängt die Latte für eine schnelle Einigung beim geplanten neuen Milliardenprogramm hoch – zu hoch?
Foto: Luisella Planeta / Pixabay.
NORMALERWEISE betont das BMBF bei Nachfragen zu den Digitalpakt-Verhandlungen stets, dass diese vertraulich seien. Nachdem jedoch das Ministerium von Bettina Stark-Watzinger (FDP) am Freitagnachmittag seinen neuen Vorschlag an die Länder versandt hatte, dauerte es nur wenige Stunden, bis in der Welt am Sonntag ein Bericht zu dem Konzept erschien, der als Entwurf einer "Gesamtvereinbarung zwischen Bund und Ländern über den Digitalpakt 2.0 (2025-2030)" tituliert ist. Dieser, prophezeite die Welt am Sonntag, dürfte "für harte Diskussionen sorgen" – was noch untertrieben sein könnte.
Denn bei der Lektüre der acht Seiten wird klar: Hier ist ein – durchaus mutiges – Papier entstanden, das allerdings an vielen Stellen den Bildungsföderalismus so sehr herausfordert und die Latte dabei so hochlegt, dass nur eine Interpretation möglich ist: Im BMBF ist man, um seine Ziele zu erreichen, sogar bereit, das komplette Scheitern der Verhandlungen zu riskieren. Weil Stark-Watzinger von der Richtigkeit der eigenen Mission derart überzeugt ist? Weil sie weiß, wie unbeliebt der Bildungsföderalismus und die Kultusministerkonferenz in der Öffentlichkeit sind – und dass die Kultusminister das auch wissen? Weil sie deshalb darauf setzt, dass die Kultusminister am Ende einlenken werden, weil für sie der Imageschaden noch größer wäre als für den Bund?
Dass da etwas auf sie zukommt, hatten die Kultusminister spätestens seit Februar (also nach Abschluss der Startchancen-Vereinbarung) verschiedenen Interviews Stark-Watzingers entnehmen können und, allerdings immer nur in Teilen, auch in Staatssekretärsrunden erfahren: spürbar andere Akzente als in den zuvor bereits gelaufenen Bund-Länder-Verhandlungsrunden zur Fortsetzung des 2019 gestarteten Milliardenprogramms. Im März kam es fast zu einem Eklat, dann zu einem Krisengespräch in der KMK – und vorübergehend zu einer gewissen Beruhigung. Doch zuletzt warfen die Kultusminister der Ministerin erneut vor, auf Zeit zu spielen. Womöglich, so die Vermutung, weil sie gar nicht das Geld für einen Digitalpakt 2.0 von Finanzminister Christian Lindner (ebenfalls FDP) bekomme. Stark-Watzinger selbst betonte stets, sich für die Fortsetzung einzusetzen und sich in den Verhandlungen an alle, auch die terminlichen, Abmachungen zu halten. Doch, schrieb sie beispielsweise vor einer Woche an die KMK, müsse der "Sorgfaltsmaßstab" berücksichtigt werden, der an die Erstellung eines solchen Dokuments, des angekündigten "ausformulierten Gesamtkonzepts", anzulegen sei. In dem die Länder jetzt erstmals in der Gesamtschau präsentiert bekommen, was Stark-Watzinger als Gegenleistung für einen Digitalpakt 2.0 will.
Den Bildungsföderalismus in seinen Beschränkungen vorführen
Dass das BMBF von den Ländern eine 50-50-Finanzierung des neuen Programms erwartet, während die Länder beim Vorgänger nur zehn Prozent drauflegen mussten, entspricht dem seit langem Kommunizierten. Ebenso dass der Bund zum 1. Januar 2025 starten will und nicht, worauf die Kultusminister anfangs, aber vergeblich gedrängt hatten, schon zum Ende des Digitalpakts 1.0. im Mai/Juni.
Auf die Palme bringen wird die Kultusminister allerdings, dass die Länder laut Vereinbarungsentwurf des Bundes nichts von dem, was sie bislang für digitale Bildung ausgeben, anrechnen dürfen sollen auf ihre 50 Prozent. Auch dass die Kommunen, die eigentlichen Schulträger, für die Finanzierung des Länderanteils nicht mit in die Pflicht genommen werden dürfen, klingt erstmal gut – widerspricht aber völlig den bisherigen Gepflogenheiten und wäre wohl vor allem für ärmere Länder kaum finanzierbar. Als krassen Eingriff in ihre inneren Angelegenheiten werden die Länder schließlich die Forderung werten, dass sie mit den Kommunen das Kompetenzverhältnis bei den inneren und äußeren Schulangelegenheiten neu bestimmen sollen. So sinnvoll das tatsächlich sein könnte.
Vorschläge wie diese sind geeignet, den Bildungsföderalismus in seinen Beschränkungen vorzuführen. Aber erhöhen sie tatsächlich die Erfolgsaussichten der Digitalpakt-Verhandlungen?
Ähnlich verhält es sich, wenn das BMBF in seinem Konzept ankündigt, dass die Pakt-Mittel nur zum jährlichen Abruf bereitstehen sollen, eine Überjährigkeit, die bei der Realisierung großer Investitionsvorhaben im Grunde eine Voraussetzung darstellt, soll also nicht vorgesehen sein. Was aber passt zu der ebenfalls im Papier enthaltenen Ansage, die Länder seien für eine Beschleunigung und Entbürokratisierung des Antrags- und Bewilligungsverfahrens verantwortlich – als habe es beim Digitalpakt 1.0 nicht auch deshalb mit der Mittelvergabe so lange gedauert, weil die Vorgaben des Bundes so detailliert waren. "Die Länder bekennen sich zu dieser Zielsetzung, indem sie eine Verbesserung der Beratungs- und Bewilligungsstrukturen, einschließlich deren Digitalisierung, sowie Fristen zur Antragsbearbeitung vorsehen", so formuliert es jedenfalls der BMBF-Entwurf.
Druck macht der Bund auch, was eine Fortbildungsverpflichtung für Lehrkräfte angeht: 30 Stunden pro Jahr und Person "insbesondere im Bereich digitales Lehren und Lernen", dazu höhere Fortbildungs- und Qualitätsbudgets an den Schulen. Außerdem sollen die Länder die digitale Bildung in die Curricula aller Schulformen aufnehmen, und an allen Hochschulen sollen Inhalte zur digitalen Bildung zum verpflichtenden Bestandteil des Lehramtsstudiums werden, inklusive einer Verständigung auf "ambitionierte, verpflichtende gemeinsame Standards bei den Digital- und Medienkompetenzen zwischen allen Ländern". So nachvollziehbar all das ist (und übrigens bei den Curricula zum Teil schon umgesetzt), den Ländern wird es kaum gefallen, dass der Bund mit solchen Forderungen impliziert, ohne sein Mittun seien sie zu solchen Schritten nicht in der Lage gewesen.
Und wenn Stark-Watzingers Ministerium für die Verteilung der Digitalpakt-Gelder wie schon im März berichtet einen programmspezifischen Verteilschlüssel fordert, "der die aktuellen Schüler und Schülerinnen-Zahlen bezogen auf die grundsätzlich antragsberechtigten Schulen widerspiegelt", wird es dafür ebenfalls den Applaus vieler Bildungsexperten erhalten und fordert die Länder doch bewusst heraus. Weil ein solcher Mechanismus im Gegensatz um Königsteiner Schlüssel nicht einfach mal kurz festzulegen ist, sondern zu einem Feilschen zwischen kinderstarken und kinderärmeren Bundesländern führen wird.
"Bis zu X Mrd. zu gleichen Teilen"
Auf jeden Fall dürfte auch das dauern und die Erwartung der Länder, spätestens bis zum KMK-Ministertreffen im Juni durch zu sein, weiter in Frage stellen. Was aber wiederum, nachdem Stark-Watzinger aus Sicht der Kultusminister bereits ihren Konzeptvorschlag verspätet eingereicht hatte (was diese bestreitet), die nächste Etappe in dem von den Ländern vermuteten Zeitspiel des BMBF wäre. Weil sie, so die Kultusminister, sich ja erst noch das Geld sichern muss und offen sei, ob ihr das überhaupt gelinge.
Der Bundesparteitag am Wochenende bescherte neue Nahrung für die diesbezüglichen Zweifel der Länder. Er lehnte, wie TableBildung berichtete, einen Antrag der Jungen Liberalen für den Digitalpakt 2.0 ab. Bemerkenswert war, dass sich mit Florian Toncar, dem Parlamentarischen Staatssekretär im Finanzministerium, ausgerechnet ein Vertrauter für die Ablehnung eingesetzt hatte: "Wir können nicht lauter Sachen beschließen, die es uns nachher immer schwerer machen, die Schuldenbremse einzuhalten."
Auch im Entwurfstext, den Stark-Watzinger am Freitag vorgelegt hat, fehlte immer noch jede Angabe, wieviele Milliarden der Digitalpakt 2.0 umfassen soll. Bund und Länder investierten "über die Laufzeit dieser Vereinbarung insgesamt bis zu X Mrd. zu gleichen Teilen", heißt es da. Geradezu dreist sei das von der Bundesbildungsministerin, ereifern sich einige Kultusminister: ein Papier mit Maximalforderungen abzuliefern und gleichzeitig die entscheidende Frage, wieviel Geld der Bund überhaupt auf den Tisch legen will, immer noch schuldig zu bleiben. Bis Freitag sollen alle Bundesministerien ihre Budgetvorstellungen für 2025 bei Finanzminister Lindner anmelden, damit naht auch der Moment der Wahrheit für das finanzielle Commitment des Bundes.
Nur an einer Stelle ist der BMBF-Text schon jetzt haushalterisch gesehen erstaunlich konkret: wenn das BMBF eine neue, von Bund und Ländern ebenfalls hälftig finanzierte "Forschungs- und Transferinitiative digitales Lehren und Lernen" anregt, als Nachfolge der "Kompetenzzentren für digitales und digital gestütztes Unterrichten in Schule und Weiterbildung". Die bezahlt der Bund bislang allein, aber ausschließlich mit EU-Geldern, die sehr kurzfristig schon 2025/2026 auslaufen. Insgesamt 500 Millionen Euro sollen Bund und Länder hier für die Jahre 2025 bis 2030 investieren, womit Stark-Watzinger den Digitalpakt als Vehikel einsetzen würde, um ihr kurzfristiges Geldproblem mit den Kompetenzzentren zu lösen. Allerdings müsste sie dafür auch die für die Kompetenzzentren zuständigen Wissenschaftsminister an den Verhandlungstisch holen, wie realistisch ist das bis Juni?
Und was die Länder wohl davon halten, wenn das BMBF den Digitalpakt 2.0 zur definitiv "letztmaligen Unterstützung des Bundes" deklarieren will – mit der klaren Ansage, dass Ende 2029 Schluss ist? "Es ist daher alleinige Pflicht der Länder, für die nachhaltige Finanzierung des digitalen Wandels in den Schulen Sorge zu tragen", steht im Entwurf – in Form einer in jedem Land bis Ende 2029 mit den Schulträgern abgestimmten verbindlichen Planung "zur dauerhaften Finanzierung der genuinen Länderaufgabe digitaler Bildung". Und wenn gute digitale Bildung wirklich allein Ländersache wäre, warum hätte sich der Bund dann all die Jahre engagieren sollen? Und wieso sollten sich jetzige Regierungen in Bund und Ländern binden in Bezug auf mögliche Vereinbarungen, die ihre Amtsnachfolger in etlichen Jahren zu schließen oder nicht zu schließen bereit sind?
Erste Reaktionen aus den Ländern
Die ersten offiziellen Reaktionen der Kultusminister fallen parteiübergreifend einheitlich aus – und deutlich. KMK-Präsidentin Christine Streichert-Clivot (SPD) sagte auf Anfrage, das BMBF-Papier spiegele den bisherigen Verhandlungsstand zum Digitalpakt 2.0 nicht wider". Schleswig-Holsteins Bildungsministerin Karin Prien, die die Bildungspolitik der CDU-regierten Länder koordiniert, kommentierte, das das vorgelegte Konzept enthalte "manchen neuen Vorschlag, über den man reden kann. Viele andere Stellen jedoch widersprechen so grundsätzlich dem bisherigen Verhandlungsstand zum Digitalpakt 2.0 und auch den etablierten Bund-Länder-Kommunal-Beziehungen, dass sie nicht verhandelbar sind."
War's das also? Nein, denn die Länder wissen, siehe oben, dass der Bund mit etlichen Vorschlägen die öffentliche Meinung auf seiner Seite hat und dass sie auf das Geld des Bundes angewiesen sind. Aber worauf genau ist eigentlich der Bund angewiesen? Und was von den Vorschlägen im Papier ginge verfassungs- und finanzrechtlich überhaupt?
Prien sagt: "Dennoch verhandeln wir weiter, denn Bund und Länder stehen in einer gemeinsamen Verantwortung, den Schulen Perspektiven und Planungssicherheit bei der digitalen Bildung zu geben. Auch wenn angesichts des Papiers Zweifel angebracht sind, hoffen wir, dass der Bund ebenfalls die ernsthafte Absicht hat, mit den Ländern zu einer zeitnahen Verständigung zu kommen."
Streichert-Clivot, im Hauptberuf Bildungsministerin im Saarland, fordert "jetzt verlässliche Leitplanken. Dazu gehören die finanziellen Mittel und ein klarer Zeitplan." Strukturen zugunsten der digitalen Bildung einer ganzen Generation nachhaltig zu unterstützen, "das ist und bleibt eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Unter Pakt verstehe ich ein gemeinsames Bündnis. Da müssen wir jetzt hinkommen."
Die rheinland-pfälzische Bildungsministerin Stefanie Hubig, die die SPD-Bildungsministerien koordiniert, sagte, es sei gut, dass der Bund nun endlich ein Vorschlag zu seiner Vorstellung eines Digitalpaktes 2.0 vorgelegt habe. Das am Freitagnachmittag übermittelte Papier des Bundes werde eingehend und zügig durch die Länder geprüft. "Wir halten an dem Verhandlungstermin am kommenden Dienstag fest und wollen dort auch zu Kompromissen finden, damit wir jetzt in dieser wichtigen Frage weiterkommen". Allerdings sagt auch Hubig, das Papier enthalte Punkte, "die unter den Ländern in dieser Form keine Zustimmung finden werden können".
Was die Forderung des Bundes nach weniger Bürokratie und Berichtswesen angehe, fügt Hubig hinzu, "sind wir sicherlich auf einer Linie". Zur Absicht im BMBF, nach dem Digitalpakt 2.0 auszusteigen, sagt die SPD-Politikerin hingegen: "Das Grundgesetz wurde in der vergangenen Legislatur geändert, um die Zusammenarbeit in der Bildung zu erleichtern. Bildung ist von wesentlicher und gesamtgesellschaftlicher Bedeutung, für alle: Bund, Länder und Kommunen."
Anmerkung: Ich habe diesen Beitrag am 29. April um 8.30 Uhr um eine Stellungnahme von KMK-Präsidentin Streichert-Clivot ergänzt sowie um einen Hinweis auf einen Parteitagsbeschluss der FDP am Wochenende.
Kostenfreien Newsletter abonnieren
Die drei "Handlungsstränge" im BMBF-Konzept
"Die Digitalisierung ist kein Selbstzweck, sondern eng mit den Bereichen Schul- und Unterrichtsentwicklung verknüpft", führt das BMBF-Konzept aus. Digitale Bildung könne daher nur in Verbindung von Ausstattung, Qualifizierung und Konzept gelingen. Der Digitalpakt 2.0 beinhaltet laut Entwurf deshalb "drei prioritäre Handlungsstränge". Erstens: "Digitale Ausstattung und Infrastruktur", wobei der Begriff Infrastruktur im digitalen Zusammenhang weiter gefasst werden soll, "da Hardware und IT-Infrastruktur nur mittels Werkzeugen, Software und Bildungsmedien nutzbar gemacht werden können." Alle Schulen sollen gleichermaßen zum Zuge kommen, digitale Vorreiter wie Nachzügler. Auch die länderübergreifenden Vorhaben des bisherigen Digitalpakts, gepriesen als "Erfolgsmodell", sollen weitergehen, denn "die Entwicklung gemeinschaftlicher Lösung hat den größten Hebeleffekt für systematische Veränderung und muss nur einmal (für alle) finanziert werden".
Zweiter Handlungsstrang: "Qualifizierung". Unter diesem Punkt führt das BMBF das von ihm geforderte Nachfolgeprogramm zu den digitalen
Kompetenzzentren aus, außerdem seine Anforderungen an eine Fortbildungsverpflichtung und digitale Inhalte in den Curricula.
Im dritten Handlungsstrang ("Strategie, Unterstützung und Nachhaltigkeit") pocht der Bund vor allem darauf, dass die Länder sich auf die Zeit nach dem Digitalpakt 2.0 auf ihre alleinige (finanzielle) Verantwortung für digitale Bildung vorbereiten sollen, ebenso auf eine effektive Steuerung und Evaluation und einen "Monitoring"-Prozess, der für jeden Handlungsstrang jährliche Berichte über Mitteleinsatz und umgesetzte Maßnahmen umfassen soll, veröffentlicht in einem öffentlich zugänglichen digitalen "Dashboard".
Das BMBF betont: "Die Verzahnung und das effiziente Zusammenwirken aller Maßnahmen, die diese drei Handlungsstränge unterlegen, ist die zentrale Gelingensbedingung für den digitalen Wandel in den Schulen." Die Vereinbarung solle sicherstellen, dass die im Digitalpakt 2.0 getätigten Investitionen ineinandergriffen "und eine sichtbare und nachhaltige Wirkung für das Bildungssystem haben".
In eigener Sache
Dieser Blog hat sich zu einer einschlägigen Adresse der Berichterstattung über die bundesweite Bildungs- und Wissenschaftspolitik entwickelt. Bitte helfen Sie mit, damit er für alle offen bleibt.
Wie Sie Blog und Newsletter unterstützen können, erfahren Sie hier...
Die Inhalte der verlinkten Blogs und Blog Beiträge unterliegen in vielen Fällen keiner redaktionellen Kontrolle.
Warnung zur Verfügbarkeit
Eine dauerhafte Verfügbarkeit ist nicht garantiert und liegt vollumfänglich in den Händen der Blogbetreiber:innen. Bitte erstellen Sie sich selbständig eine Kopie falls Sie einen Blog Beitrag zitieren möchten.
Anfang Februar soll die Novelle ins Bundeskabinett, ohne Erhöhung der Bedarfssätze. Diese seien langfristig gesehen stärker gestiegen als die Inflation, argumentiert das Ministerium. Mehr Geld auszugeben, wäre "unseriös". Was Studierendenwerk, Studierende und Parlamentarier dazu sagen.
Wird das BAföG den stark gestiegenen Lebenshaltungskosten der Studierenden gerecht? Foto: pxhere.
NÄCHSTE WOCHE, am 7. Februar, steht die geplante BAföG-Reform zum Beschluss im Bundeskabinett an, wenn bis dahin die Ressortabstimmung klappt. Zuvor verteidigt BMBF-Staatssekretär Jens Brandenburg (FDP) das Vorhaben noch einmal gegen Kritiker. Hochschulen, Verbände und die Bundestagsopposition hatten dem Bundesbildungsministerium Halbherzigkeit vorgeworfen, weil es von den 150 Millionen Euro, die der Haushaltsausschuss eigens für die Reform bereitgestellt hatte, nur rund 62 Millionen Euro nutzen will. Sogar Ampel-Haushaltspolitiker hatten von Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (ebenfalls FDP) mehr Ehrgeiz gefordert – vor allem in Form weiterer Erhöhungen der Bedarfssätze und der Wohnkostenpauschale, um die hohen Preissteigerungen auszugleichen. Diese sieht der BMBF-Referentenentwurf nicht vor.
"Es stimmt nicht, dass die Inflation die letzte Erhöhung der Freibeträge bereits aufgefressen hat", sagte Brandenburg auf Anfrage. Die Elternfreibeträge seien zum August 2022 um knapp 21 Prozent angehoben worden, während die Nettoeinkommen seit der letzten Reform der Vorgängerregierung 2019 nur um 16 Prozent gestiegen seien. Und Brandenburg fügte hinzu: "Im langfristigen Mittel sind die BAföG-Bedarfssätze stärker gestiegen als die Verbraucherpreise."
"Die Trendwende bei der Gefördetenzahl fortsetzen"
Dass das BMBF die Freibeträge jetzt um weitere fünf Prozent erhöhen, die Bedarfssätze aber unverändert lassen will, begründet der parlamentarische Staatssekretär so: "Höhere Freibeträge führen zu mehr BAföG-Berechtigten, womit wir die Trendwende bei der Gefördertenzahl fortsetzen wollen."
Im vergangenen August hatte das Statistische Bundesamt berichtet, dass die Zahl der geförderten Studierenden 2022 um knapp fünf Prozent geklettert war, der zweite Anstieg in Folge, nachdem es zwischen 2013 und 2020 Jahr für Jahr teilweise kräftige Rückgänge gegeben hatte.
Neben neuen Berechtigten, sagt Jens Brandenburg, profitierten von einer Erhöhung der Freibeträge auch alle Studierenden in Teilförderung, weil dadurch ihr BAföG-Anspruch steige. "Diese beiden Gruppen haben zumeist die größeren finanziellen Herausforderungen, da das Kindergeld von monatlich 250 Euro auf den Unterhaltsanspruch – anders als auf die reine BAföG-Förderung – angerechnet wird."
Geht es den Vollgeförderten im Vergleich dazu tatsächlich besser, weshalb bei ihnen weniger Anpassungsbedarf besteht? Schon Mitte Januar, als der BMBF-Referentenentwurf bekannt wurde, hatte eine Sprecherin des Ministeriums erklärt, ein großer Teil der Studierenden befinde sich im Erststudium, in Vollzeit und Präsenz, sei ledig und wohnt auswärts. Für diese Gruppe habe eine eigens in Auftrag gegebene Inflations-Wirkungsanalyse Mitte 2023 monatliche Ausgaben von 986 Euro für das Jahr 2024 prognostiziert – im Vergleich zu einem aktuellen BAföG-Höchstsatz von 934 Euro. "Insgesamt können voll geförderte Studierende mit Kindergeldanspruch also monatlich bis zu 1.184 Euro an staatlicher Unterstützung beziehen, während die Vergleichsgruppe im Schnitt lediglich 986 Euro monatlich ausgibt." Eben weil, siehe oben, das Kindergeld bei ihnen nicht angerechnet wird. Dabei seien Stipendien und Bildungskredit noch gar nicht berücksichtigt und auch nicht Nebentätigkeiten, die bis zur Minijobgrenze ebenfalls nicht auf das BAföG angerechnet würden.
BMBF: 150 Millionen Euro mehr fürs BAföG bedeuten später 600 Millionen Euro mehr pro Jahr
Die Argumentation des BMBF ist also klar: Weil der Bundeshaushalt nun einmal so knapp sei, könne man nicht alles machen, müsse priorisieren und das tun, was am meisten helfe. Bei Jens Brandenburg klingt das so: "Mit dem nächsten Schritt der BAföG-Reform sorgen wir für weitere strukturelle und finanzielle Verbesserungen beim BAföG noch in diesem Jahr. Mit strukturellen Änderungen und dem Abbau von bürokratischen Hürden werden wir nachhaltige Verbesserungen erreichen, die das BAföG noch stärker an die Lebensrealitäten anpasst. Darüber hinaus erhöhen wir noch einmal die Elternfreibeträge."
Warum aber gibt das BMBF überhaupt weniger als die Hälfte des Geldes aus, das es dieses Jahr für die Novelle bekommen hat? Hierauf antwortet nicht Brandenburg, sondern ein Sprecher des Ministeriums. Er verweist darauf, dass BAföG-Änderungen in der Regel zu mehrjährigen Kosten führten. Der aktuelle Referentenentwurf sei deshalb so konzipiert worden, dass die Kosten im BAföG in allen kommenden Jahren in der bestehenden Finanzplanung gedeckt seien. "Alles andere wäre unseriös." Da die geplanten Veränderungen erst zum Wintersemester 2024/25 in Kraft treten sollten, fielen die Ausgaben im ersten Jahr der Reform noch geringer aus als in den folgenden Vollwirkungsjahren. Die Schlussfolgerung laut BMBF: "Würden die 150 Millionen Euro 2024 komplett für dauerhafte Änderungen des BAföG eingesetzt, würden in den Folgejahren Kosten von rund 600 Millionen Euro pro Jahr entstehen, die zusätzlich finanziert werden müssten."
Womit das BMBF den Ball recht eindeutig ins Feld der Ampel-Haushaltspolitiker zurückspielt. Motto: Wer mehr will, muss eben auch genug zahlen – und zwar 2025 und in den Folgejahren.
Tatsächlich bestätigt SPD-Haushaltspolitikerin Wiebke Esdar, dass eine BAföG-Änderung, die zum Wintersemesters 2024/25 greift, im Jahr 2025 über das ganze Jahr "natürlich deutlich mehr" kosten würde, "allerdings nicht ganz das Vierfache". Weil erstens die geplante Studienstarthilfe für Studienanfänger aus einkommensschwachen Familien 2024 und jedes Jahr danach in gleicher Höhe anfalle. Weil zweitens das Semester an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften schon früher anfange und die Reform für HAW-Studierende entsprechend für ein Drittel des Jahres gelte. Und weil drittens jedes Jahr ohne BAföG-Erhöhung der kumulierte BAföG-Anspruch der Studierenden allein dadurch sinke, dass die Gehälter und Löhne der Eltern stiegen. "Das BMBF selbst hat diesen jährlichen Rückgang der Kosten im Referentenentwurf mit jährlich etwas über zwölf Prozent angesetzt."
SPD-Haushälterin Esdar: Haben als Haushaltsausschuss deutlich gemacht, wofür wir das Geld bereitstellen
Esdar betont, allein in den vergangenen drei Jahren seien die Verbraucherpreise laut Statistischen Bundesamt um mehr als 17 Prozent geklettert. "Nahrungsmittel – ein Ausgabenbereich, der für Geringverdienende wie Studierende besonders stark ins Gewicht fällt – sind in dem Zeitraum um mehr als 30 Prozent teurer geworden. Das können wir nicht außer Acht lassen." Daher sei beides erforderlich: "Die Hebung der Freibeträge, damit mehr Studierende gefördert werden und damit auch diejenigen mit einer Teilförderung mehr bekommen. Wir brauchen aber auch einen Anstieg der Höchstförderung." Denn: "Mit dem Maßgabebeschluss haben wir als Haushaltsauschuss auch deutlich gemacht, wofür genau wir das zusätzliche Geld bereitstellen, nämlich auch dafür, dass das BAföG den stark gewachsenen Lebenshaltungskosten der Studierenden gerecht wird – natürlich betrifft das auch die Studierenden, die heute schon den Höchstsatz bekommen."
Die 150 Millionen Euro extra für die BAföG-Reform hatte der Haushaltsausschuss in seiner Bereinigungssitzung Mitte November nicht nur mit der Forderung verbunden, dass die Novelle zum Wintersemester 2024/25 startet, sondern die Förderung solle außerdem "den stark gewachsenen Lebenshaltungskosten der Studierenden sowie ihrer veränderten Lebens- und Studienrealität gerecht" werden. Gleichzeitig solle mit dem Geld die Anpassung des BAföG-Bedarfssatzes an das Existenzminimum und "der Sätze für Unterhaltszahlung infolge der zu erwartenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts" finanziert werden.
Mit einem Sperrvermerk sorgten die Haushaltspolitiker dafür, dass das Extra-Geld erst bei Vorliegen der Novelle fließen soll – was auch verhindern würde, dass sie vorher im Rahmen einer sogenannten Globalen Minderausgabe verschwinden. In Teil 2 der Bereinigungssitzung am 18. Januar bekräftigte der Haushaltsausschuss dann per Maßgabebeschluss, dass alle von ihm dem 2024er BMBF-Haushalt hinzugefügten Einzelmaßnahmen "im vollen finanziellen sowie inhaltlichen Umfang umgesetzt werden" müssten – also auch die BAföG-Reform.
Müsste der Haushaltsausschuss dann aber nicht auch selbst B sagen und dem BMBF mehr Geld für die Folgejahre in Aussicht stellen? Haushaltspolitikerin Esdar dreht in ihrer Antwort den Spieß um: Dass das Parlament für eine schnelle Umsetzung der im Ampel-Koalitionsvertrags vereinbarten BAföG-Reform 150 Millionen Euro zur Verfügung gestellt habe, "heißt nicht, dass wir nicht für die folgenden Jahre entsprechende Umschichtungen im BMBF-Haushalt erwarten. Der Beschluss bringt somit auch eine klare Erwartungshaltung zum Ausdruck, das BAföG zu priorisieren." Auch in der Vergangenheit seien BAföG-Reformen durch Umschichtungen innerhalb des BMBF finanziert worden, etwa zu Zeiten der SPD-Ministerin Edelgard Bulmahn.
Studierendenwerk: Das BMBF-Inflationsargument hat schon das Bundesverwaltungsgericht nicht überzeugt
Druck kommt auch vom Deutschen Studierendenwerk (DSW). Dessen Vorstandsvorsitzender Matthias Anbuhl hatte den BMBF-Referentenentwurf in einer ersten Reaktion vor drei Wochen bereits als "herbe Enttäuschung" und eine "blutleere Klein-Novelle" bezeichnet. Jetzt sagt Anbuhl: Der Haushaltsausschuss gebe dem BMBF explizit vor, "dass es die 150 Millionen Euro zweckgebunden nutzt für eine große BAföG-Reform und für eine Anhebung der Bedarfssätze angesichts des bevorstehenden Urteils des Bundesverfassungsgerichts."
2021 war das Bundesverwaltungsgericht zum Ergebnis gekommen, dass die Berechnung der BAföG-Sätze zumindest im Zeitraum Oktober 2014 bis Februar 2015 nicht vereinbar mit dem Grundgesetz gewesen sei. Geklagt hatte eine Osnabrücker Studentin und war durch mehrere Instanzen gegangen. Weil das Bundesverwaltungsgericht aber nicht berechtigt ist, die Verfassungswidrigkeit eines Parlamentsgesetzes festzustellen, legte es die Sache dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vor.
Das jetzt vom Bildungsministerium angeführte Argument mit den stärker als die Inflation gestiegenen Bedarfssätzen habe schon das Bundesverwaltungsgericht nicht überzeugt, sagt Anbuhl. Stattdessen habe das Gericht in seinem Beschluss völlig zurecht darauf hingewiesen: "Die relative Entwicklung der Indizes zueinander besagt nichts darüber, ob der Bedarfssatz auskömmlich ist, weil dies in erster Linie von der Höhe des Ausgangsbetrages abhängt. Referenzjahr ist insoweit das Jahr 2000, für das der 20. Bericht die Auskömmlichkeit des Bedarfssatzes nicht ansatzweise darstellt." Es sei darüber hinaus bezeichnend, dass staatliche Leistungen wie das Bürgergeld, die an die an aktuellen Entwicklungen gekoppelt seien, in diesem Jahr deutlich angehoben würden, während die BAföG-Beziehenden leer ausgingen.
Ähnlich argumentiert der Studierendenverband fzs. "Es muss ein Ende dieser schönrechnenden und verwaltenden Politik geben, es braucht endlich eine bedarfsgerechte Förderung", sagte fzs-Vorstandsmitglied Niklas Röpke. Das BAföG sei immer noch eine "sehr starre, pauschalisierende Transferleistung". Auf von dem Durchschnitt abweichende Lebensrealitäten, etwa den deutlich höheren Mieten in München und anderswo, werde durch das Ausbleiben der Anpassung der Wohnkostenpauschale gar nicht eingegangen." Und was das BMBF-Beispiel für Vollgeförderte angehe: "Kindergeld gibt es allerdings nur bis zum 25. Lebensjahr. Es wird also so getan, als gäbe es keine Studierenden, die älter 25 Jahre alt sind." Die angebliche Lücke zwischen den Ausgaben und staatlichen Bezügen sei in der Realität nicht auffindbar. "Sozialgerechte Bildung muss als wichtige Zukunftsinvestition anerkannt werden, statt dass sie unter selbst auferlegten Sparzwängen leidet."
CDU: Bei Anpassungen von Bürgergeld und BAföG braucht es Gleichbehandlung
Der CDU-Bildungspolitiker Thomas Jarzombek wirft dem Ministerium von Bettina Stark-Watzinger eine hinkende Argumentation vor. " Ich finde es zynisch, den Studierenden zu unterstellen, sie hätten am Monatsende ein erhebliches Plus gehabt. Das deckt sich nicht mit der Lebensrealität, insbesondere angesichts der Mieten in den großen Städten." Die Regierungskoalition müsse an dem gemessen werden, was im Koalitionsvertrag versprochen wurde. "Von einem 'grundlegend reformierten BAföG' sehe ich nichts." Der vorliegende Referentenentwurf, der innerhalb der Regierungskoalition nicht geeint sei, gebe keine Antwort auf die steigenden Lebenshaltungskosten.
Im Gegensatz zu den sozialgesetzlichen Regelungen anderer Ressorts, etwa beim Bürgergeld im Geschäftsbereich des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), argumentiere das BMBF im Sinne einer Verteilung von sozialen Mitteln "nach Kassenlage", kritisierte Jarzombek weiter. "Es erschließt sich mir nicht, nach welchem Maßstab die Bundesregierung ihre sozialgesetzlichen Regelungen austariert." Bei Anpassungen von Bedarfssätzen im Bürgergeld und BAföG brauche es eine Gleichbehandlung. "Auch sollte geprüft werden, ob das BAföG nicht sinnvoller im BMAS bewirtschaftet werden könnte."
SPD-Haushälterin Esdar sagt, sie hoffe, dass der Gesetzentwurf wie geplant nächste Woche das Kabinett passiere, damit anschließend die parlamentarischen Beratungen beginnen könnten. "Dann werden unsere FachpolitikerInnen – eng abgestimmt mit denen im Haushaltsausschuss – in die Verhandlungen gehen. Die SPD wird für weitere Verbesserungen für die Studierenden kämpfen." Der Haushaltsausschuss erwarte, dass das Ministerium genau prüfe, was nötig sei, um seine Beschlüsse in vollem Umfang umzusetzen. Esdar verwies auf den Maßgabebeschluss vom 18. Januar. "Ob und wann wir gänzlich oder auch partiell Mittel freigeben, hängt dann an der Einschätzung des Haushaltsauschusses in der Sache."
Am Dienstagabend debattiert der Bundestag über den BMBF-Etat für 2024 inklusive der darin vorgesehenen Einsparungen, aber auch der Extras, die der Haushaltsausschuss beschlossen hat. Am Freitag soll der Bundeshaushalt dann innerhalb weniger Stunden Bundestag und Bundesrat passieren.
Hinweis: In der ursprünglichen Version stand, dass der Referentenentwurf am 31. Januar ins Kabinett solle. Tatsächlich ist die Kabinettsbefassung erst eine Woche später, am 07. Februar, vorgesehen. Ich bitte, den Fehler zu entschuldigen.
Kostenfreien Newsletter abonnieren
In eigener Sache: Blog-Finanzierung
Welche guten Nachrichten ich in Sachen Blogfinanzierung habe, warum ich weiter dringend Ihre Unterstützung brauche – und welche Artikel im Dezember am meisten gelesen wurden.
Die Inhalte der verlinkten Blogs und Blog Beiträge unterliegen in vielen Fällen keiner redaktionellen Kontrolle.
Warnung zur Verfügbarkeit
Eine dauerhafte Verfügbarkeit ist nicht garantiert und liegt vollumfänglich in den Händen der Blogbetreiber:innen. Bitte erstellen Sie sich selbständig eine Kopie falls Sie einen Blog Beitrag zitieren möchten.
Nach einer externen Evaluation mit erschreckendem Ergebnis beschließen die Kultusministerinnen und -minister der 16 Länder Eckpunkte für eine Reform der Kultusministerkonferenz. Hat der Beschluss das Zeug, aus der KMK eine agile Organisation zu machen, die in der Lage ist, auf aktuelle Herausforderungen zu reagieren?
Bild: Gerd Altmann / Pixabay.
ALS DIE KULTUSMINISTERKONFERENZ (KMK) im Herbst 2022 beschloss, sich selbst von einer Unternehmensberatung durchleuchten zu lassen, war die Skepsis groß. "Es gibt genügend Expertise, die seit Jahrzehnten Lösungen vorschlägt", die aber "überhört, ignoriert wird", meinte etwa der bekannte Rostocker Schulpädagogik-Professor Falk Radisch. "Nun ja, dann jetzt also neoliberale Ökonomisierung des Bildungssektors auf dieser Ebene. Traurig."
Als ein Jahr später die Evaluationsergebnisse an die Öffentlichkeit durchsickerten, redete freilich kaum noch einer davon, dass sie von einem Schweizer Wirtschaftsforschungsunternehmen stammten. Zu atemberaubend las sich, was "Prognos" da in seiner schonungslosen Analyse präsentierte: 177 Gremien unter dem Dach der KMK, die 2022 insgesamt fast 600 Mal im Jahr konferierten unter Beteiligung von 1.300 Einzelpersonen.
Doch führte diese Vielzahl kaum zu Synergieeffekten, denn die allermeisten saßen jeweils in nur einem einzigen Gremium, wie "Prognos" außerdem feststellte. Man tagte also nebeneinander her, noch dazu meist ohne Beschlussmacht: 434 der 595 Sitzungen fanden 2022 in den 123 sogenannten AGs statt, die irgendwann einmal zu irgendeinem Zweck eingesetzt wurden.
Für politisch-akute Themen nicht geeignet
Und die Minderzahl der KMK-Gremien, die konkrete Beschlusskompetenzen hatten, brauchten extrem lang dafür. Die "strukturbedingt langen Entscheidungszyklen" führten dazu, dass die Beschlussvorlagen sich vom Beratungsbeginn bis zu ihrer Verabschiedung zwischen den Gremien im Kreis bewegten, worüber üblicherweise mindestens neun Monate vergingen. "Für politisch-akute Themen nicht geeignet", befanden die Evaluatoren.
Es ging allerdings noch krasser: Weitere 59 Sitzungen, mehr als eine pro Woche, entfielen auf 29 weitere AGs, die sich sogar ohne Einsetzungsbeschluss von oben einfach selbst gebildet hatten. Und als sei das nicht genug, kamen neue Gremien beständig hinzu: Allein im Jahr 2022 ein Dutzend.
Ausgerechnet in einem dieser in jüngster Zeit hinzugekommenen Gremien dürften sie angesichts des "Prognos"-Leaks nicht nur unglücklich gewesen sein: die Mitglieder der eigens eingesetzten Strukturkommission II zur "Weiterentwicklung der Kultusministerkonferenz sowie des Sekretariats". Hatten sie doch genau deshalb für die Beauftragung einer externen Unternehmensberatung plädiert: um den nötigen Veränderungsdruck zu erzeugen, den man von innen heraus so meist nicht hinbekommt.
Kultusministerien ziehen Konsequenzen
Ein Beben mit Folgen: Vergangene Woche, bei ihrem Treffen in Berlin, haben die Kultusministerinnen und Kultusminister aller 16 Länder die Konsequenz gezogen. Sie einigten sich nach langen, teilweise hitzigen Diskussionen auf den Einstieg in einen Reformprozess, der, wenn man den Beteiligten glauben darf, einer grundlegenden Neuaufstellung einer Institution gleichkommen würde, die nächstes Jahr ihren 76. Geburtstag feiert und damit älter ist als die Bundesrepublik.
Zeit würde es: In den vergangenen Jahren hat die KMK zwar schon vieles, was lange unmöglich erschien, geschafft. Sie hat ein neues Länderabkommen für eine verbindlichere Zusammenarbeit verabschiedet, sie hat sich mit der "Ständigen Wissenschaftlichen Kommission" ein unabhängiges wissenschaftliches Beratungsgremium gegeben, sie hat für die Kulturpolitik eine weitgehend eigenständige Kulturministerkonferenz geschaffen. Doch abgesehen von ein bisschen Kosmetik hat sich die KMK dabei an sich selbst, an ihre eigene Verfasstheit und Prozesse, nicht herangetraut.
Bis vergangene Woche. Aus den zwölf im Abschlussbericht der "Prognos"-Berater enthaltenen Empfehlungen hat die Strukturkommission sieben Eckpunkten abgeleitet, die die Kultusminister jetzt wiederum per Beschluss zu ihrem Reformbekenntnis gemacht haben.
Die Kultusministerinnen und -minister hätten "jetzt die Chance, die notwendigen politischen und strukturellen Veränderungen vorzunehmen, um eine funktionsfähige Kultusministerkonferenz für die Zukunft zu entwickeln", sagte KMK-Präsidentin Katharina Günther-Wünsch, im Hauptberuf CDU-Bildungssenatorin von Berlin.
Zu wenig systematische Steuerung
Tatsächlich waren sich nämlich auch die Kultusministerien sehr bewusst, was sie mit der Beauftragung von "Prognos" lostreten würden. Denn obgleich die Unternehmensberater die KMK-Organisationsmängel selten prägnant auf den Punkt brachte, neu waren sie den meisten Kennern des real existierenden Bildungsföderalismus kaum.
Etwa dass der KMK bei all ihrer Gremienvielfalt die strategische Steuerung fast völlig abgeht. Das Präsidium trifft sich in Normalzeiten nur einmal im Monat, während die Verwaltung der Kultusministerkonferenz, das KMK-Sekretariat, personell auf dem Kopf steht: Von den gut 414 Vollzeit-Planstellen entfallen laut "Prognos"-Zählung überhaupt nur 78 auf die drei Abteilungen, die für die gesamte föderale Koordination in Schule, Hochschule Wissenschaft, Kultur, Qualitätssicherung, Internationales und Statistik verantwortlich sind. Und nur 4,7 Stellen davon sind für führende und übergreifende Aufgaben vorgesehen.
Das bedeutet keineswegs, dass die übrigen über 300 KMK-Mitarbeiter nicht gebraucht würden, leisten sie doch in der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) grundlegende Arbeit bei der Bewertung von im Ausland erworbenen Qualifikationen, oder sie gehören zum Pädagogischen Austauschdienst (PAD). Doch überdeckt die vermeintlich große Gesamtmitarbeiterzahl der KMK ihre dramatische strukturelle Schwäche genau an der Stelle, wofür sie in der Öffentlichkeit steht: bei der Gestaltung einer länderübergreifenden Bildungspolitik.
"Versäult" sei das KMK-Sekretariat, kritisierten die Berater, "mit wenig horizontaler Zusammenarbeit und Informationsaustausch", die kleinteilige Aufgabenzuordnung und der Zuschnitt der Organisationseinheiten böten "wenig Flexibilität und Steuerungsmöglichkeit", das Wissensmanagement sei dezentral und konzentriere sich auf Fachwissen. Und dann mangele es in den Kernprozessen auch noch an technischer Unterstützung.
Auf die wichtigen Themen konzentrieren
All das hat weitreichende Folgen für die Entscheidungsprozesse. Die Tagesordnung der Kultusministerkonferenz entstehe zum großen Teil "Bottom Up", resümieren die "Prognos"-Berater nach einer Vielzahl von Gesprächen, die sie in den Landesministerien, im KMK-Sekretariat und drumherum geführt haben. Es gebe "wenig systematische Steuerung oder Priorisierung von Beratungsgegenständen". Anders gesagt: Die Arbeitsebene spült zur Entscheidung nach oben, was sie für relevant hält, und die Chefs sollen sich dann damit beschäftigen.
Entsprechend betonte der Hamburger Bildungssenator Ties Rabe, der die Bildungspolitik der SPD-regierten Länder koordiniert, nach dem KMK-Reformbeschluss vergangene Woche: "Ziel muss es sein, dass wir uns stärker auf die wichtigen Themen konzentrieren und nicht im Kleinkram ersticken." Deshalb müsse die Vielzahl der Arbeitsgruppen reduziert werden, und auch die Zahl der Projekte und Themen müsse verringert werden.
Und in noch eine organisatorische Wunde der KMK legten die "Prognos"-Berater ihren Finger: in das unausgegorene Nebeneinander der Bereiche Schule, Hochschule und Wissenschaft. Der Bereich Schule dominiere die KMK-Beratungen, es gebe unklare Prioritäten für Beratungen zu Hochschulen. Die gegenwärtige Teiltrennung zwischen Schule und Hochschule werde als "nicht funktional beschrieben", berichtet "Prognos".
Einrichtung einer eigenen Wissenschaftskonferenz
Aus einer ähnlichen Schieflage heraus hatten sich die für Kultur zuständigen Minister in der KMK bereits 2019 ihre eigene Konferenz mit weitgehender Eigenständigkeit gesichert. Entsprechend waren jetzt die Wissenschaftsminister mit die ersten, die bei dem in Berlin beschlossenen Reformprozess Nägel mit Köpfen machen wollen. Überwiegend begeistert griffen sie den zweiten der sieben Eckpunkte der Strukturkommission auf: die Einrichtung einer eigenen Wissenschaftsministerkonferenz "mit eigenem (nicht notwendigerweise jährlich wechselndem) Vorsitz und Präsidium und separaten Beratungsstrukturen, deren Zeitplan mit den Teilnahmeverpflichtungen von Wissenschaftsministerinnen und -ministern an anderen Konferenzen (GWK, Wissenschaftsrat) abgestimmt ist".
Entweder analog zur bestehenden Kulturministerkonferenz unter dem Dach der KMK "mit dem Sekretariat als zentraler Unterstützungseinheit (aber mit einer separaten Unterstützungsstruktur Hochschule und Wissenschaft)". Oder aber, was die Extremlösung wäre, völlig losgelöst von der KMK.
So weit wird es aller Voraussicht nach nicht kommen, aber schon die Tatsache, dass dies diskutiert wurde, zeigt die Radikalität, die inzwischen eingezogen ist in die Reformdebatte: Die Loslösung der Wissenschaft würde faktisch das Ende der bisherigen KMK bedeuten. Von einer "Revolution statt Evolution in der KMK", sprach schon einmal Bayerns CSU-Wissenschaftsminister Markus Blume, dessen Ministerium zusammen mit Hamburg den Vorsitz in der Strukturkommission führt. "Wir müssen schneller, agiler und politischer werden. Gerade die Einrichtung einer eigenen Wissenschaftsministerkonferenz ist ein wichtiger Schritt, um den wissenschafts- und hochschulpolitischen Themen eine deutlich höhere Eigenständigkeit und Sichtbarkeit zu geben."
KMK-Präsidentschaft über mehrere Jahre?
Dem "Prognos"-Gutachten folgend beschlossen die Kultusminister außerdem unter anderem eine Verschlankung der Gremienstruktur, ein Monitoring für KMK-Beschlüsse und "ein adäquat aufgestelltes Sekretariat", das zum zentralen "Wissens-Hub", "der für die Länder Fach- und Prozesswissen vorhält", weiterentwickelt werden soll.
Ein besonders heißes Eisen fassen die Eckpunkte unter Punkt 3, "Strategiefähigkeit erhöhen", an: Für die Einführung einer strategischen Arbeitsplanung, heißt es da, erscheine "eine Weiterentwicklung der Präsidiums- /Vorsitzstrukturen notwendig. Diese sollen eine längerfristige Ausrichtung und ein politisches Controlling der Vorhaben ermöglichen." Eine KMK-Präsidentschaft, die über mehrere Jahre reicht und sich politischer definiert – so lautet eine der wichtigsten von KMK-Kritikern immer wieder vorgetragene Forderung. Offenbar ist man auch dafür in der KMK endlich offen – oder noch nicht alle Kultusministerinnen und Kultusminister haben die Sprengkraft des von ihnen beschlossenen Absatzes erkannt.
Keine Aussage findet sich indes zu einer Aufweichung oder Abschaffung des Einstimmigkeitsprinzips in finanzwirksame und vielen Grundsatzfragen, das in der Vergangenheit oft zu wenig ambitionierten Beschlüssen führte. Weil dies, wie Skeptiker sagen, mindestens einen Staatsvertrag, womöglich aber eine Grundgesetzänderung erfolgen würde? Nein, ist aus der Strukturkommission zu hören – weil, wenn die Gremienstrukturen erstmal umgebaut sind, die Abstimmungsprinzipien automatisch drankämen. Genau wie sich mit der Neustrukturierung des KMK-Sekretariat zwangsläufig nach Rolle, Auswahl und Amtszeit künftiger Generalsekretäre stelle.
Und auch wenn die Eckpunkte in Teilen noch abstrakt klingen mögen, vor allem unter 7, beim weiteren Vorgehen, sind sie außerordentlich konkret: Im März bereits soll ein erstes Umsetzungskonzept das KMK-Ministerplenum passieren, so dass "jedenfalls" die Wissenschaftsministerkonferenz schon zum 1. Juli 2024 kommen könne.
Dass es sich dabei um ein Mindestziel handelt, lässt sich auch daran erkennen, dass die KMK bei der Struktur- und Organisationsveränderung in Gremien und Sekretariat inklusive "Umsetzungscontrolling und -begleitung" plant. Womit offenbar erneut die Beauftragung einer externen Agentur gemeint ist. Man ist, so scheint es, auf den Geschmack gekommen.
Dieser Artikel erschien heute zuerst im Deutschen Schulportal.
Ein Resolution zu PISA, ein Aktionsplan gegen Antisemitismus und eine realistischere Lehrkräfte-Prognose
In Reaktion auf die mauen deutschen PISA-Ergebnisse sprachen sich die Kultusminister in einem Beschluss für neun Maßnahmen aus, darunter der Vorrang für die Vermittlung der Bildungssprache Deutsch "für alle Fächer und Lernbereiche", Sprachstandsfeststellungen vor dem Schulbesuch "und bei entsprechendem Bedarf verbindliche Sprachförderung vor der Einschulung". Außerdem müssten die Konzepte zum Unterricht Deutsch als Zweitsprache auf den Prüfstand gestellt werden, eine entsprechende Expertenanhörung befinde sich bereits in Vorbereitung. Die Kernfächer und die basalen Kompetenzen müssten in der Schule insgesamt gestärkt werden. Die Digitalisierung des Systems Schule sei prioritär und beschleunigt umzusetzen, weshalb die Länder von der Bundesregierung "schnellstmöglich verbindliche Finanzierungszusagen" zur Fortsetzung des Digitalpakts erwarteten.
Schließlich bekannten sich die Kultusminister einmal mehr zu einer "kohärenten Gesamtstrategie Bildungsmonitoring" inklusive der Beteiligung an internationalen und nationalen Vergleichsstudien und Durchführung von Tests und Lernstandserhebungen als "notwendige Grundlage für eine evidenzbasierte Schul- und Unterrichtsentwicklung" (wissend, dass viele von ihnen in den vergangenen Jahren und vor allem in der Corona-Pandemie genau beim Monitoring vieles haben schleifen lassen). Bei der Neugestaltung der Lehrkräftebildung müsse die Vermittlung von Konzepten der sprachlichen Bildung und Sprachförderung "Bestandteil aller Phasen der Lehrkräftebildung sein" und weiterentwickelt werden. Um Risikoschüler gezielt zu erreichen, müsse das von Bund und Ländern geplante Startchancen-Programm als ein Baustein für Schulen in besonders herausfordernden Lagen schnellstmöglich umgesetzt wird.
Mit reichlich Verspätung beschloss die KMK zudem die – eigentlich jährliche – Modellrechnung zur voraussichtlichen Entwicklung des Lehrkräftebedarfs und –angebots. In der Summe der Berechnungen der einzelnen Länder stehen demzufolge einem Einstellungsbedarf von 463.000 in den Jahren 2023 bis 2035 lediglich 395.000 fertige Lehrer gegenüber, folglich ergebe sich eine rechnerische Differenz in Höhe von 68.000 Lehrkräften. Wobei die KMK sofort betont, eine derartige Differenz lasse "keine Rückschlüsse auf die tatsächliche Lehrkräfteversorgung – insbesondere
auch auf den tatsächlichen Lehrkräftemangel zu". Erst ab Beginn der 2030er Jahre wird jetzt eine spürbare Entspannung erwartet. Bei ihrer Modellrechnung im März 2022 war die KMK noch von einer Unterversorgung von 23.400 ausgegangen – für den Zeitraum 2021 bis 2035.
Mit der auf 68.000 hochgeschnellten rechnerischen Lücke nähert sich die KMK nun erstmals den Prognosen des Essener Bildungsforschers Klaus Klemm an, dessen Vorhersagen in den vergangenen Jahren deutlich näher an der dann jeweils eingetroffenen Realitäten gelegen hatten. In seiner jüngsten Vorausberechnung 2022 hatte Klemm die Lücke bis 2035 mit 85.000 Lehrkräften beziffert. Der Prognosezeitraum der KMK sei nicht ganz identisch, doch sehe er mit Genugtuung, sagt Klemm, dass viele Kultusministerien nun realistischer und präziser in ihren Annahmen würden. "Aber nicht alle. Es fällt auf, dass einige Länder es sich immer noch zu einfach machen. Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein zum Beispiel sagen für das Angebot an Berufseinsteigern im Sekundarbereich I jedes Jahr zwischen 2023 und 2025 dieselbe Zahl vorher. Das ist aus der Luft gegriffen."
Wie bei der außerordentlichen Sitzung der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) Ende November angekündigt verabschiedeten die Landeswissenschaftsminister einen zehn Punkte umfassenden Aktionsplan gegen Antisemitismus und Israelfeindlichkeit, dem sich auch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) anschloss. Darin bekräftigen sie unter anderem ein Nein zu Antisemitismus in jeder Form, jüdische und israelische Studierende und Mitarbeitende müssten sich an den Hochschulen sicher fühlen können. Die Hochschulen werden ermuntert, die Antisemitimus-Definiton der Internationalen Allianz zum Holocaustgedenken als Grundkonsens zu übernehmen, außerdem seien sie aufgerufen, Foren zur interkulturellen und interreligiösen Begegnung sowie kritisch-friedlicher Reflexion zu etablieren, wo diese noch nicht bestünden. Die Lehre und Forschung zu Israel, Judaistik und Antisemitismus sollten ausgebaut werden, und: "Wir ermutigen die Hochschulen, den Austausch mit jüdischen Gemeinden und Studierendenvereinigungen zu vertiefen und bestehende Kooperationen mit israelischen Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen zu fördern."
Kostenfreien Newsletter abonnieren
In eigener Sache: Blog-Finanzierung
Wie dieser Blog finanziell aufgestellt ist, warum er Ihre Unterstützung braucht – und welche Artikel im November am meisten gelesen wurden.
Inhaltsangabe: Einleitung: Die nachfolgende Diplomarbeit beschäftigt sich mit dem Konzept der Persönlichen Assistenz in Deutschland. Persönliche Assistenz wird im Kontext der vorliegenden Arbeit als Dienstleistung definiert, die Selbstbestimmung, Teilhabe und Inklusion ermöglichen soll. Kern dieser Arbeit ist es eine Handreichung zu entwickeln, die diese Dienstleistung profilieren soll. Profilierung bedeutet in diesem Zusammenhang für die Autorin das Konzept der Persönlichen Assistenz exakt, markant und fundiert herauszustellen. Die methodische Herangehensweise ist geprägt durch eine intensive Auseinandersetzung mit einschlägiger Fachliteratur, themenspezifischen Internetseiten und einem anschließenden Abgleich der Arbeit mit ausgewählten Experten. Aus diesem Zusammenhang heraus kann die Handreichung als theoretisches Kompendium mit praktischem Bezug für die Praxis gesehen werden. Die Autorin kann feststellen, dass Persönliche Assistenz bisher von der Literatur noch nicht hinreichend aufgearbeitet wurde. Die vorliegende Arbeit möchte einen Beitrag zur Weiterentwicklung dieser Dienstleistung leisten und eine Erhöhung des Bekanntheitsgrades des Konzeptes der Persönlichen Assistenz erreichen. Schlüsselbegriffe der vorliegenden Arbeit: Persönliche Assistenz, Menschen mit Behinderung, Handreichung, Selbstbestimmung, Inklusion. Mit der UN-Konvention zum Schutz der Rechte Behinderter (Behindertenrechtskonvention) wurde ein großer Schritt in Richtung Selbstbestimmung, Inklusion, Teilhabe, Empowerment, Chancengleichheit und Barrierefreiheit für die Menschen mit Behinderung erreicht. Der Leitspruch 'Nichts über uns – ohne uns!' spiegelt sich in den Bestimmungen der UN-Konvention und der interdisziplinären Wissenschaftsform Disability Studies wieder. Menschen mit Behinderung sollen nicht weiter als Objekte betrachtet werden und unter der Fürsorge professioneller Helfer stehen. Schlagworte im Kontext des gesellschaftsorientierten Paradigmas (in Abgrenzung zum medizinischen und pädagogischen Paradigma) sind Inklusion, Subjekt- und Rechtsorientierung. Dieser Paradigmenwechsel im Bereich der Behindertenhilfe und -politik bildet den Ansatzpunkt für neue Versorgungsstrukturen und -konzepte. Die vorliegenden statistischen Daten veranschaulichen ebenfalls einen Bedarf an neuen Konzepten und Dienstleistungen. Ende 2007 waren 6,9 Mio. Menschen in Deutschland schwerbehindert. Diese Zahl verdeutlicht einen historischen Höchstpunkt, seit der ersten Erhebung des Bundesamts für Statistik im Jahr 1993. Die ansteigende Zahl von Menschen mit Behinderung und die damit wachsenden Ausgaben der öffentlichen Haushalte legen darüber hinaus einen Handlungsbedarf dar. Die beträchtliche Zahl von Menschen mit Behinderung, der Paradigmenwechsel im Bereich der Behindertenhilfe und -politik, steigende Ausgaben der Sozialleistungen, und die Forderung nach Selbstbestimmung, Teilhabe und Inklusion bilden den Grundstein für neue Dienstleistungen. Persönliche Assistenz ist eine Dienstleistung, die den Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben und Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglichen kann. In erster Linie soll Persönliche Assistenz ermöglichen 'eigene Lebenswege zu gehen und ... Lebensräume selbstbestimmt gestalten zu können'. Persönliche Assistenz erhöht die Lebensqualität der Menschen mit Behinderung. Einen Anspruch auf Lebensqualität und 'gleichberechtigte Lebenschancen in allen Lebensbereichen ...' hat jeder Mensch, unabhängig von Art und Schwere der Behinderung. Persönliche Assistenz ist eine Dienstleistung, die es Menschen mit Behinderung ermöglicht ohne Bevormundung und Diskriminierung ihren Lebensort frei zu wählen und zu gestalten. Ziel der gesetzlichen Verankerung, ambulant vor stationär, sollte eine Bereitstellung von Versorgungsangeboten und -strukturen für Menschen mit Behinderung fern von stationären Formen und klassischen ambulanten Versorgungsmöglichkeiten sein. Ziel- und Fragestellung der Arbeit: Anhand der vorangegangenen Ausgangsituation ergeben sich verschiedene Forschungsfragen. Diese werden im Folgenden vorgestellt und im Rahmen dieser Arbeit diskutiert. - Was unterscheidet die Persönliche Assistenz von anderen Dienstleistungen für Menschen mit Behinderung? - Können Menschen mit Behinderung durch die Inanspruchnahme der Persönlichen Assistenz selbstbestimmter Leben? - Welche Rolle spielt die Soziale Arbeit für die Persönliche Assistenz? Aus einem Forschungsprojekt an der Fachhochschule Erfurt heraus entstand eine Handreichung zum Konzept der Persönlichen Assistenz. Diese umfasst alle Aspekte einer Dienstleistung, die den Menschen mit Behinderung eine selbstbestimmte Teilhabe in allen Bereichen des Lebens ermöglichen soll. Ziel der Diplomarbeit ist ferner die kritische Auseinandersetzung dieser Handreichung. Mittels Expertengespräche wird die Handreichung auf ihre praktische Relevanz geprüft. Methodik zur Erstellung der Arbeit: Diese Arbeit bezieht sich im Kern auf die Entwicklung einer Handreichung zum Konzept der Persönlichen Assistenz. Die Handreichung wird anschließend durch vier gewählte Experten aus der Praxis kritisch überprüft. Die Thematik der Persönlichen Assistenz ist in Deutschland zwar nicht neu, wird aber von der Fachliteratur seltener aufgegriffen. Aus diesem Grund wurde zur Erstellung der vorliegenden Arbeit auf Artikel in Sammelbänden zurückgegriffen. Fachliche Inhalte dieser Artikel stehen im Zusammenhang mit dem Konzept der Persönlichen Assistenz. Als zweite wichtige Informationsquelle dient das Internet mit ausgewählten Fachseiten. Insbesondere bezieht sich die Autorin der vorliegenden Arbeit auf folgende einschlägige und empfehlenswerte Fachliteratur und Internetseite zur Persönlichen Assistenz. MOBILE – Selbstbestimmtes Leben Behinderter e.V.. Selbstbestimmt Leben mit Persönlicher Assistenz. Ein Schulungskonzept für AssistenznehmerInnen. Band A. Dortmund. MOBILE – Selbstbestimmtes Leben Behinderter e.V.; Zentrum für selbstbestimmtes Leben Köln. Selbstbestimmt Leben mit Persönlicher Assistenz. Ein Schulungskonzept für Persönliche AssistentInnen. Band B. Dortmund; Köln. ForseA. Bundesweites, verbandsübergreifendes Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen e.V.. Über Assistenz selbst bestimmen – Assistenz, Schlüssel zur Selbstbestimmung behinderter Menschen. http://www.forsea.de. Verwendete Gesetzestexte der vorliegenden Arbeit können mit dem aktuellsten Stand vom Bundesministerium der Justiz nachgelesen werden. In der vorliegenden Arbeit wird von 'Menschen mit Behinderung' gesprochen. Diese sprachliche Bezeichnung wurde von der Autorin bewusst gewählt. Mit der Verwendung dieser Begrifflichkeit wird verdeutlicht, dass der Mensch im Vordergrund steht und nicht seine Behinderung. Im Statistikkapitel 3 wurde die Bezeichnung 'schwerbehinderte Menschen' vom Bundesamt für Statistik und Landesamt für Statistik Thüringen verwendet. Diese Bezeichnung wurde in diesem Kapitel von der Autorin übernommen, um den statistisch erhobenen Personenkreis genau abzugrenzen. In den verwendeten statistischen Erhebungen wird nur die Personengruppe einbezogen, der ein Grad der Behinderung (GdB) von mind. 50 bescheinigt wurde und damit als schwerbehindert zählt. Eine Differenzierung der Geschlechter wird in der vorliegenden Arbeit nicht vorgenommen. Durch Berechnung des Bestimmtheitsmaß R² wurde ermittelt, dass es zwischen den männlichen und weiblichen Menschen mit Behinderung einen fast linearen Zusammenhang gibt. Dieser rein statistische Fakt bildet die Grundlage zur Verwendung der sprachlichen Form 'Menschen mit Behinderung'. Wird nicht von der Gesamtheit gesprochen, sondern von Einzelpersonen, Geschlechts- oder Berufsbezeichnungen, wird die männliche Form verwendet. Dies dient der sprachlichen und stilistischen Einfachheit, schließt aber in jedem Fall die weibliche Form mit ein. Aufbau der Arbeit: Der Hauptteil dieser Arbeit umfasst die Kapitel zwei bis acht. Kapitel 2 widmet sich zunächst den grundlegendsten Definitionen im Kontext der vorliegenden Arbeit. Diese Definitionen bilden die Grundlage zum Verständnis der Persönlichen Assistenz. Ferner wird betrachtet, warum Persönliche Assistenz als Dienstleistung zur Ermöglichung der Teilhabe und Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderung gesehen werden kann. Kapitel 3 legt statistischen Daten für Menschen mit Behinderung in Deutschland und in Thüringen dar. Dabei wurde die Gesamtentwicklung von Menschen mit Behinderung von 1993-2007 betrachtet. Bei ausgewählten Aspekten, ferner Altersgruppen; GdB; Arten und Ursachen der Behinderung, wurden die aktuellsten Zahlen von 2007 verwendet. Kapitel 4 beschäftigt sich mit Verpflichtungen und Gesetzen, die im Kontext folgende Schwerpunkte gemeinsam haben: Diese Verpflichtungen und Gesetze sollen Benachteiligungen von Menschen mit Behinderung verhindern oder beseitigen. Sie sollen Teilhabe gewährleisten und eine selbstbestimmte Lebensführung ermöglichen. Dabei wurde die Herangehensweise von der Nationalen-, über die Europäische-, zur Bundes-, und Länderebene betrachtet. Die dargelegten Verpflichtungen und Gesetze bilden die Säule für den Paradigmenwechsel in der Behindertenhilfe und –politik und sind Grundlage für das Konzept der Persönlichen Assistenz. Persönliche Assistenz bedeutet in jedem Fall ein hohes Maß an Lebensqualität für den Menschen mit Behinderung. Aber auch aus anderen Perspektiven heraus hat diese Dienstleistung Effekte. Diese werden im Kapitel 5 umrissen. So wird das Konzept der Persönlichen Assistenz aus ökonomischer Sicht aufgezeigt. Schwerpunkt hierbei ist die Darlegung, welche Auswirkungen die Dienstleistung Persönliche Assistenz auf den Wirtschaftskreislauf in Deutschland hat. In einem weiteren Schritt betrachtet die Autorin die Aufgaben der Profession Sozialen Arbeit zur Förderung und Implementierung des Konzeptes der Persönlichen Assistenz in Deutschland. Kapitel 6 umfasst die Darstellung des Arbeitsprozesses zur Erstellung der Handreichung. Allgemeine Aspekte zur Erstellung einer wissenschaftlichen Arbeit wurden in Bezug zur Entwicklung der Handreichung gesetzt. Neben der Theorie zur Anfertigung der Handreichung werden in diesem Kapitel das Ziel und die Personengruppe aufgezeigt, die durch die Handreichung angesprochen werden sollen. Die kritische Überprüfung der Handreichung, durch gewählte Experten aus verschiedenen Bereichen der Praxis, wird im Kapitel 7 aufgezeigt. Mit dem fachspezifischem Handlungs- und Erfahrungswissen der vier gewählten Experten werden Funktion und Inhalt der Handreichung bewertet. Geplant sind halbstandardisierte Interviews mittels eines Interviewleitfadens, der durch die Autorin erarbeitet wird. Nach Abschluss der Expertengespräche werden die kritischen Anmerkungen der Experten von der Autorin geprüft und in die Handreichung eingearbeitet. Aufbauend auf die beiden vorherigen Kapitel beinhaltet das Kapitel 8 die Handreichung mit den eingearbeiteten Expertenhinweisen.Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis: Abkürzungsverzeichnis A Abbildungsverzeichnis B Tabellenverzeichnis C Inhaltsverzeichnis 1.EINLEITUNG 1.1Abstract1 1.2Die Relevanz der Arbeit2 1.3Ziel- und Fragestellung der Arbeit3 1.4Methodik zur Erstellung der Arbeit4 1.5Aufbau der Arbeit5 2.RELEVANTE DEFINITIONEN DER PERSÖNLICHEN ASSISTENZ8 2.1Persönliche Assistenz.8 2.2Selbstbestimmung und Teilhabe10 2.3Dienstleistung12 3.STATISTISCHE DATENAUSWERTUNG VON MENSCHEN MIT BEHINDERUNG IN DEUTSCHLAND UND THÜRINGEN15 3.1Schwerbehinderte Menschen in Deutschland (1993 – 2007)15 3.2Der Zusammenhang zwischen Männer und Frauen (1993-2007)18 3.3Vergleich der schwerbehinderten Menschen in Deutschland und Thüringen nach Altersgruppen (2007)20 3.4Vergleich der schwerbehinderten Menschen in Deutschland und in Thüringen nach dem Grad der Behinderung (GdB)200722 3.5Vergleich der Behinderungsursachen in Deutschland und in Thüringen (2007)24 3.6Vergleich der Behinderungsarten in Deutschland und Thüringen (2007)25 3.7Inanspruchnahme von Persönlicher Assistenz in Deutschland27 3.8Zusammenfassung der statistischen Daten für Deutschland und Thüringen 28 4.Verpflichtungen, Richtlinien und Gesetze, die Benachteiligungen von Menschen mit Behinderung verhindern oder beseitigen, Teilhabe gewährleisten und eine selbstbestimmte Lebensführung ermöglichen29 4.1UN-Konvention zum Schutz der Rechte Behinderter (Behindertenrechtskonvention BRK)30 4.2Die vier Richtlinien der Europäischen Union (EU-Richtlinien)31 4.3Das Grundgesetz (GG) für die Bundesrepublik Deutschland32 4.4Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)33 4.5Das Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen35 4.6Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen / Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)36 4.7Thüringer Gesetz zur Gleichstellung und Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinderungen (ThürGIG)38 5.Persönliche Assistenz unter anderen Gesichtspunkten39 5.1Persönlichen Assistenz aus der ökonomischen Sicht39 5.2Persönliche Assistenz aus Sicht der Profession Soziale Arbeit zur Förderung und Implementierung des Konzeptes der Persönlichen Assistenz in Deutschland41 6.Methodik zur Erstellung der Handreichung 6.1Darstellung des Arbeitsprozesses44 6.2Aufbau und thematische Aspekte der Handreichung49 6.3Ziel und angesprochener Personenkreis der Handreichung49 7.Kritische Auseinandersetzung und Überprüfung der Praxisrelevanz mit Hilfe von Expertengesprächen50 7.1Ziel und Methodik der kritischen Auseinandersetzung und Überprüfung50 7.2Interviewleitfaden zu den Gesprächen53 8.Die Handreichung57 8.1Einleitung57 8.2Definitionen im Kontext der Persönlichen Assistenz58 8.2.1Behinderung58 8.2.2Pflegebedürftigkeit61 8.2.3Teilhabe66 8.2.4Paradigmenwechsel67 8.2.5Inklusion statt Integration68 8.2.6Peer Counseling69 8.2.7Vom Betreuer zum Begleiter oder von Unterstützung zur Assistenz69 8.2.8Individuelle Schwerstbehindertenbetreuung71 8.2.9Empowerment71 8.2.10Disability Studies72 8.3Persönliche Assistenz73 8.3.1Geschichte und Entwicklung der Persönlichen Assistenz in Deutschland73 8.3.2Definition der Persönlichen Assistenz75 8.3.3Kompetenzen der Persönlichen Assistenz76 8.3.4Personenkreis der Persönlichen Assistenz77 8.3.5Qualitätssicherung der Persönlichen Assistenz78 8.4Organisationsformen der Persönlichen Assistenz79 8.4.1Übersicht über Organisationsformen79 8.4.2Grundverständnis zur Inanspruchnahme der verschiedenen Organisationsformen80 8.4.3Das Arbeitgebermodell81 8.4.4Die Assistenzgenossenschaft85 8.4.5Einschränkung der Ausübung der vier Kompetenzen des Assistenznehmers88 8.5Rechte und Pflichten der Assistenznehmer im Arbeitgebermodell91 8.5.1Grundverständnis zu den Rechten und Pflichten des Assistenznehmers91 8.5.2Anmeldung des "Betriebs"92 8.5.3Der Arbeitsvertrag92 8.5.4Beendigung des Arbeitsverhältnisses95 8.5.5Verwaltung des "Betriebes"96 8.6Leistungen der Persönlichen Assistenz104 8.6.1Assistenz im Bereich der Behandlungs- und Grundpflege104 8.6.2Arbeitsassistenz105 8.6.3Assistenz in der Ausbildung / Schule / Studium107 8.6.4Assistenz im Haushalt108 8.6.5Assistenz zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft / Freizeitassistenz108 8.6.6Assistenz im Krankenhaus108 8.6.7Elternassistenz / Assistenz für behinderte Eltern109 8.7Finanzierungsmöglichkeiten der Persönlichen Assistenz110 8.7.1Grundverständnis zur Finanzierung der Persönlichen Assistenz110 8.7.2Finanzierung der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung112 8.7.3Finanzierung der Behandlungspflege118 8.7.4Finanzierung der Arbeitsassistenz119 8.7.5Finanzierung der Assistenz in der Ausbildung / Schule / Studium122 8.7.6Assistenz zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft / Freizeitassistenz124 8.7.7Assistenz im Krankenhaus127 8.7.8Elternassistenz / Assistenz für behinderte Eltern127 8.7.9Das (trägerübergreifende) Persönliches Budget als neue Finanzierungsmöglichkeit für Persönliche Assistenz131 8.8Bundesweite Beratungsstellen und Ansprechpartner zur Persönlichen Assistenz.137 9.Diskussion und Ausblick (Fazit)144 9.1Stärken und Schwächen der Handreichung144 9.2Grenzen der Persönlichen Assistenz145 9.3Die Hinterfragung der verwendeten Quellen146 9.4Offene Forschungsfragen147 9.5Conclusio / Beantwortung der Forschungsfragen147 Quellenverzeichnis148Textprobe:Textprobe: Kapitel 8.2.4, Paradigmenwechsel: Im Bereich der Behindertenpolitik wird in den letzten Jahren über einen Paradigmenwechsel gesprochen, der folgende Perspektiven verändert hat: - Mit Schaffung des SGB IX wurden nicht nur die Begrifflichkeiten, sondern auch das Verständnis verändert. Statt Versorgung, Betreuung und Fürsorge stehen jetzt Teilhabe und Selbstbestimmung der Menschen mit Behinderung im Mittelpunkt; - Vom einrichtungs- zum personenzentrierten Ansatz oder; - Vom angebots- zum bedarfsorientierten Ansatz: Die Individualität des Menschen mit Behinderung mit seinen Wünschen und Bedarfen steht im Vordergrund. Die Einrichtungen, die die Teilhabe und die Selbstbestimmung der pflegebedürftigen Menschen oder Menschen mit Behinderungen ermöglichen, sollen ihre Leistungen danach ausrichten bzw. reflektieren, ob diese Angebote nach den Bedarfen der Klientel ausgerichtet sind. In diesem Kontext werden auch verstärkt ambulante Angebote/Versorgungsmöglichkeiten in den Blickpunkt genommen. Der personenzentrierte Ansatz wird häufig im Zusammenhang von individueller Hilfeplanung angeführt. Individuelle Hilfeplanungen sind standardisierte Verfahren zur Ermittlung des individuellen Hilfebedarfs eines Klienten. Nach Antragstellung des Menschen mit Behinderung auf Leistung wird in einem Hilfeplangespräch / einer Hilfeplankonferenz oder/und mittels eines standardisierten Verfahrens (z. B. IBRP, Metzler-Verfahren, ITP) der individuelle Hilfebedarf des Menschen ermittelt. Von Fremd- zu Selbstbestimmung (im Kontext der Persönlichen Assistenz bezieht sich Selbstbestimmung auf die Kompetenzen der Assistenznehmer): - Das Leben von Menschen mit Behinderung soll nicht mehr von außen, durch 'gesunde Menschen' bestimmt werden, sondern sie sollen als 'Experten in eigener Sache' angesehen werden und ihr Leben in allen Bereichen selbst bestimmen und im Rahmen ihrer Möglichkeiten selbst organisieren. Von Typologie und Klassifizierung zu Individualisierung: Der Mensch mit Behinderung soll nicht mehr in Kategorien und Diagnosen 'gesteckt werden', die allgemeingültig für sein Leben sind, sondern die Individualität seiner Person soll Beachtung finden. Inklusion statt Integration: Inklusion kann mit folgenden Punkten kurz beschrieben werden: Inklusion ist die Einbeziehung und unbedingte Dazugehörigkeit Sie geht von einer heterogenen Gesellschaftsstruktur aus (alle Menschen unterscheiden sich durch Geschlecht, Herkunft, Ethnie, körperliche Verfassung, Intelligenz). Inklusion zielt darauf ab, dass alle Menschen in einer Gesellschaft gleichberechtigt miteinander leben Integration grenzt sich zur Inklusion ab und kann mit folgenden Punkten kurz dargestellt werden: Integration ist die Wiedereinbeziehung / die Eingliederung in ein Ganzes In der Sonderpädagogik umfasst Integration eine gemeinsame Bildung und Erziehung von behinderten und nichtbehinderten Menschen Sie ist die weitgehende Eingliederung von Menschen mit Behinderung(en) in die Gesellschaft Die öffentliche und fachliche Diskussion in Deutschland war um die Integration von Menschen mit Behinderung in bestehende gesellschaftliche Strukturen bemüht. Das Konzept der Inklusion setzt auf die Umgestaltung der sozialen Umwelt, um Menschen mit Behinderung die gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Inklusion meint auch den 'Verzicht jeglicher institutioneller Sonderbehandlungen oder -verfahren'. Peer Counseling: Unter Peer Counseling wird eine 'unabhängige Beratungsmethode von Betroffenen für Betroffene' verstanden. Während nach Böhm Beratung als eine Hilfeleistung beschrieben wird, die hauptsächlich von Sozialpädagogen und Psychologen erbracht wird, steht beim Peer Counseling eine Beratung durch Menschen im Vordergrund, die gleichfalls betroffen sind. Die wesentliche Grundannahme dieser Methode ist es, dass alle Menschen ihre Probleme und Schwierigkeiten selbst lösen können. Die Dauer und Organisationsform des Peer Counselings bestimmen die betroffenen Menschen selbst. Vom Betreuer zum Begleiter oder von Unterstützung zur Assistenz: Alle Paradigmen, anhand derer man erkennen kann, ob die Verantwortung für den eigenen Lebensentwurf dem Menschen mit Behinderung obliegt oder nicht, haben einen Grundsatz gemeinsam: Sie gehen von Selbstbestimmung und Autonomie aus. Menschen mit Behinderung wollen ihr Leben so normal wie möglich gestalten und unabhängig von anderen führen. Sie wollen ein Leben gestalten und führen, das ihren Interessen und Fähigkeiten entspricht. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V. hat einige Merkmale zusammengefasst, die 'die Verantwortung für den eigenen Lebensentwurf' von Menschen mit Behinderung darstellen: Die Verantwortung nicht wegnehmen ('Wir entscheiden! Wir müssen unsere Entscheidungen selbst treffen') Selbstverantwortlich sein dürfen (Lebensentwürfe selbst gestalten, Verantwortung für die eigenen Angelegenheiten übernehmen) Von der Verantwortung für die Person zur Verantwortung für die Begleitung (Bereitstellung von Beratung, Unterstützung und Angeboten, wenn sie gefordert werden, Begleitung als 'Handlangerdienste') Ein anderer Text der Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e. V. differenziert die Begriffe der Unterstützung und Assistenz. Assistenz hat in diesem Zusammenhang einen primär kompensierenden Charakter und ist bedarfsorientiert. Unterstützung hingegen ist häufig notwendig für Menschen mit schweren oder schwersten Beeinträchtigungen und geht über die Assistenz hinaus. Unterstützung kann in praktische und inhaltliche Unterstützung differenziert werden. Praktische Unterstützung ist assistenzähnlich und es geht darum, 'Hände, Füße und Kopf für eine behinderte Person' zu sein. Bei der inhaltlichen Unterstützung übernimmt die Unterstützungsperson die aktive Rolle und stellt ihr Wissen zur Verfügung. Ziel der Unterstützung ist es, Menschen, die mit Anleitung und Assistenz überfordert sind, dazu zu befähigen, Assistenz in Anspruch zu nehmen. Unterstützung soll als Wissensvermittlung dienen und die Grundeinstellung des Menschen mit Behinderung dahingehend beeinflussen, dass er Persönliche Assistenz in Anspruch nimmt. Als deutlicher Unterschied kann herausgestellt werden, dass Betreuer und Unterstützer als professionelle Helfer in medizinischen, pädagogischen und pflegerischen Strukturen tätig sind. In Abgrenzung hierzu ist der Assistent als Laie tätig und wird durch den Menschen mit Behinderung angelernt. Individuelle Schwerstbehindertenbetreuung: Individuelle Schwerstbehindertenbetreuung (ISB) oder Individuelle Schwerbehindertenassistenz (ISA) sind Begriffe, die synonym für Persönliche Assistenz genannt werden. ISB wird auch ganz konkret für den Einsatz von Zivildienstleistenden (ZDL) genannt. Allerdings sollte bei dem Einsatz von ZDL bedacht werden, dass der Mensch mit Behinderung die Personal- und Finanzkompetenz abgeben muss. Empowerment: Unter dem englischen Begriff Empowerment werden Unterstützungsformen zusammengefasst, die nach Theunissen als 'Selbstermächtigung und Selbstbemächtigung ( ), Selbstverfügungskräfte, Wiedergewinnung von Stärken, Selbstbefähigung' definiert werden. Der Empowermentansatz sieht Hilfebedürftigkeit als 'Ergebnis eines ungünstig verlaufenden Lernprozesses' an. Sprach man früher von Normalisierung und Integration, so gilt Empowerment heute als Wegweiser für die Heilpädagogik und Behindertenhilfe. Empowerment soll die Menschen ermutigen, ihre eigenen Stärken kennen, zu lernen und Selbstbestimmung und Lebensautonomie zu erhalten. Es sollen Ressourcen freigesetzt werden (ressourcenorientierter Ansatz), mit deren 'Hilfe sie eigene Lebenswege und Lebensräume selbstbestimmt gestalten können'. Die Beratung durch Peer Counseling bezieht sich auf den Empowermentansatz. Peer Counseling soll 'Selbstkräfte' freisetzen, die den Menschen mit Behinderung befähigen, Probleme zu bewältigen. Das Konzept der Persönlichen Assistenz greift auf den Empowermentansatz zurück.
Die Inhalte der verlinkten Blogs und Blog Beiträge unterliegen in vielen Fällen keiner redaktionellen Kontrolle.
Warnung zur Verfügbarkeit
Eine dauerhafte Verfügbarkeit ist nicht garantiert und liegt vollumfänglich in den Händen der Blogbetreiber:innen. Bitte erstellen Sie sich selbständig eine Kopie falls Sie einen Blog Beitrag zitieren möchten.
Quo vadis, EU? Das Projekt, das zu Anfang für Frieden sorgen sollte, hat inzwischen so manches umgesetzt, was in der Gründungszeit, im Mai 1951, für visionär gehalten wurde. Die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl, die zu Beginn aus sechs Staaten (Frankreich, Deutschland, Belgien, Niederlande, Luxemburg, Italien) bestand, entwickelte sich schnell weiter: Von einem Gemeinsamen Markt über weitere Mitgliedsländer bis hin zu einer gemeinsamen Währung transformierte sich die einstige Gemeinschaft zur heutigen Europäischen Union."Spill over"-Effekte sorgten dafür, dass ausgehend vom Gemeinsamen Markt auch gemeinsame Arbeitsbereiche außerhalb der Ökonomie entstanden: Das Wirtschaftsprojekt wurde zunehmend politisch und steht heute zwischen Supranationalismus und Intergouvernementalismus. Die EU, so wird gerne gesagt, ist ein System sui generis, weder ganz internationale Organisation noch ganz Staat. Doch gerade weil die EU in machen Belangen staatliche Züge angenommen hat, stellt sich die Frage, ob ihre demokratische Legitimation ausreicht. Angela Merkel drückte das in einer Regierungserklärung von 2006 folgendermaßen aus:"Kurz gesagt muss man feststellen: Europa steht bei den Europäerinnen und Europäern nicht so hoch im Kurs […]. Wir müssen […] den Stand des Projekts Europa kritisch überprüfen. Wir müssen den Bürger in den Mittelpunkt stellen" (Bundesregierung 2006, S. 3f.).Doch worunter leidet die demokratische Legitimation der EU? Und wie könnte man der Union zu mehr Demokratie verhelfen? Diesen Fragen geht der folgende Beitrag nach. Ausgehend vom Aufbau der EU wird das sogenannte Demokratiedefizit in institutioneller und struktureller Hinsicht erläutert. Abschließend werden mögliche Lösungsvorschläge vorgestellt und Kritikpunkte geäußert.Aufbau der EU und DemokratiedefizitDie Aufbau der Union wird häufig als abstrakt und kompliziert erachtet. Auch die ZDF-Satiresendung Die Anstalt greift den komplexen Aufbau der EU zusammen mit dem Demokratiedefizit in der Sendung vom 06.09.2015 auf. Um auf das Demokratiedefizit aufmerksam zu machen, beginnen die Satiriker Claus von Wagner und Max Uthoff so: Claus von Wagner (C.v.W.): "Die meisten Nutzer [gemeint sind hier die Bürger*innen der Europäischen Union] beschweren sich, dass unser Haus [gemeint ist die Europäische Union] nicht den demokratischen Anforderungen entspricht."Max Uthoff (M.U.): "Diese Leute sind doch gar nicht in der Lage, ein so komplexes Haus wie unseres zu verstehen."C. v. W.: "Aber sie sollen drin wohnen ... wie soll denn das gehen?! Vielleicht können Sie's mir erklären, schau'n Sie mal, wir haben da hinten doch den Grundriss von unserem Hotel [gemeint ist hier abermals die Europäische Union]."M. U.: "Ja ... ja, was suchen Sie denn?"C. v. W.: "Na, die Demokratie!"M. U.: "Ach Demokratie ... Demokratie ... was heißt schon Demokratie?"C. v. W.: "Na, das Regieren des Volkes durch das Volk für das Volk." (von Wagner/Uthoff 2016, 00:00:00 – 00:01:00). Wie Markus Preiß, Leiter des ARD-Studios in Brüssel, in seinem #kurzerklärt-Video erläutert, ist die Europäische Union "demokratisch mit Schönheitsfehlern" (Preiß 2019, 00:02:07-00:02:10) und sicherlich weit weg davon, undemokratisch zu sein. Doch über ihr Demokratiedefizit lässt sich schlecht hinwegsehen. Es fußt im Wesentlichen auf zwei Gründen: "zu wenig Bürgerbeteiligung infolge mangelnder Transparenz und eine[r] unzureichende[n] Legitimation der Institutionen der Europäischen Union" (Bollmohr 2018, S. 73). Doch politische Systeme sind auf Legitimation angewiesen, "um Herrschaft dauerhaft zu sichern" (Abels 2019, S. 2). Um dieses Demokratiedefizit besser verstehen zu können, ist eine Beschreibung des Aufbaus der Europäischen Union und ihrer Institutionen unerlässlich. Autor*innen, die die Europäische Union für demokratisierbar halten, begreifen die EU als als ein politisches System, das durch institutionelle und strukturelle Reformen verändert werden kann (vgl. Schäfer 2006, S. 354). Sie gehen hierbei von einem Demokratieverständnis gemäß der Übersetzung des Wortes Demokratie (= Volksherrschaft) aus. Wie in der Inszenierung der Anstalt angeklungen, wird von einer Auslegung des Wortes ausgegangen, das das Regieren des Volkes durch das Volk für das Volk als Grundlage nimmt und auf eine Aussage von Abraham Lincoln zurückgeht ("government of the people, by the people, for the people"). Die EU hat sieben Organe (vgl. Weidenfeld 2013, S. 116). Den Kern bildet dabei das "institutionelle Dreieck" bzw. nach der Inklusion des Europäischen Rates durch den Vertrag von Lissabon das "institutionelle Viereck", bestehend aus dem Europäischen Rat, der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union. Zu den Organen gehört darüber hinaus der Gerichtshof der Europäischen Union, die Europäische Zentralbank und der Rechnungshof. Beginnend mit dem Europäischen Parlament werden nachfolgend alle Institutionen nach der Reihenfolge aufgelistet, wie sie im Vertrag von Lissabon stehen, und ihr Demokratie- bzw. Legitimationsdefizit erläutert. Europäisches Parlament In das Bewusstsein der europäischen Bevölkerung kam das Europäische Parlament (EP) erst mit der ersten Direktwahl im Jahr 1979 (vgl.: ebd.). Damit war "[d]er Schritt hin zu einem von den Bürgern legitimierten europäischen Einigungswerk […] getan" (ebd.). Seither gewann das EP an Befugnissen. So wurde beispielsweise mit dem Vertrag von Maastricht (1992) das Mitentscheidungsverfahren eingeführt, "welches das Parlament dem Rat im Gesetzgebungsprozess gleichstellt" (ebd.). Wahlen für das Europäische Parlament finden alle fünf Jahre statt (vgl.: Weidenfeld 2006, S. 65). Insbesondere hinsichtlich des Demokratiedefizits ist es wichtig festzuhalten, dass das EP die einzig direkt gewählte Institution der Europäischen Union darstellt. Als solche stellt sie "die unmittelbare Vertretung der Unionsbürger auf der europäischen Ebene dar" (Weidenfeld 2013, S. 116). Dabei werden die Sitze "degressiv-proportional" verteilt (ebd., S. 117). Dies führt allerdings dazu, dass "ein deutscher Abgeordneter mehr als 13 Mal so viele Bürger vertritt wie ein Parlamentsmitglied aus Luxemburg oder Malta" (ebd.). Von einer gleichen Wahl, wie es das Grundgesetz in der Bundesrepublik Deutschland für die Bundestagswahlen vorgibt, kann nicht gesprochen werden. Die Funktionen und Aufgaben des EP sind vielfältig. Es "fungiert zusammen mit dem Ministerrat der Union als Gesetzgeber" (ebd.) und stellt mit ihm die Haushaltsbehörde dar (vgl. ebd.). Gleichzeitig "kontrolliert [es] die Arbeit der Kommission" (ebd.). Generell kann von fünf Funktionen des EP gesprochen werden: Systemgestaltungsfunktion, Politikgestaltungsfunktion, Wahlfunktion, Kontrollfunktion und Repräsentations- bzw. Artikulationsfunktion (vgl.: ebd., S. 121ff.). Mit der Systemgestaltungsfunktion hat das Europäische Parlament einen, wenn auch geringen, Spielraum zur "konstitutionellen Weiterentwicklung des EU-Systems" (ebd., S. 121). Beispielsweise darf das Parlament "Entwürfe zur Änderung der Verträge [vorlegen]" (ebd.). Außerdem kann eine Erweiterung der Europäischen Union nur mit Zustimmung der Parlaments durchgeführt werden. Die Politikgestaltungsfunktion bezeichnet die Möglichkeit des EP, die Kommission auffordern zu können, eine Gesetzesinitiative zu starten (= indirektes Initiativrecht). Die Kommission muss dieser Bitte innerhalb von drei Monaten nachkommen oder andernfalls ihr Verhalten wohlbegründet erläutern. Das indirekte Initiativrecht teilt sich das EP mit dem Rat. Ebenso teilen sich beide Organe das Haushaltsrecht, wobei das EP in diesem Belang, zumindest auf Ausgabenseite, das letzte Wort behält (vgl.: ebd., S. 122). Die Wahlfunktion wird durch die Wahl des Kommissionpräsidenten erfüllt, der vom Europäischen Rat vorgeschlagen wird. Das EP ist auch an der Bestellung der Kommission beteiligt und muss der Zusammensetzung zustimmen. Die Repräsentations- und Artikulationsfunktion des Europäischen Parlaments wird kritisch gesehen. Aufgrund einer fehlenden europäischen Öffentlichkeit kann eine Repräsentation der europäischen Bürger*innen nicht in dem Maße stattfinden, wie es in nationalstaatlichen Parlamenten der Fall ist. Das Europäische Parlament arbeitet in Fraktionen, die sich nach der politischen Ausrichtung organisieren und sich aus den Mitgliedern des EP aus den verschiedenen Mitgliedsstaaten zusammensetzen. Im Gegensatz zu nationalen Parlamenten gibt es kein "Regierungs-Oppositions-Schema" (vgl.: ebd., S. 124) und es wird mit Ad-hoc-Mehrheiten gearbeitet. Wie Weidenfeld (2013) klarstellt, bietet diese Herangehensweise "immer wieder neue Möglichkeiten zur persönlichen Einflussnahme […]; [allerdings wird es] für die Öffentlichkeit […] dadurch schwierig, politische Verantwortung zuzuordnen" (ebd.). Auch wenn sich das EP durch verschiedene Vertragsreformen immer weiter an die "Rolle nationaler Parlamente angenähert" (ebd., S. 121) hat, besitzt es nicht alle Funktionen der Parlamente der Mitgliedsstaaten. Bezogen auf das EP werden "drei wesentliche Legitimationsmängel" (Bollmohr 2018, S. 99) aufgezeigt. Einer der Mängel ist der Wahlmodus, denn statt eines "kodifizierten Wahlrechts […] gelten nationale Wahlgesetze mit zum Teil erheblichen Unterschieden" (ebd., S. 86). Die Sitzverteilung im Europäischen Parlament nach der degressiven Proportionalität verstärkt die Ungleichheit der Wähler*innenstimmen bei der Europawahl. Zu erwähnen ist hierbei auch, dass es zur Europawahl, anders als bei nationalen Wahlen, kaum einen erkennbaren Wahlkampf gibt. Dies hängt unter anderem damit zusammen, dass es keine europäischen Parteien und deshalb kein parteienspezifisches Wahl- bzw. Parteiprogramm und kaum europäische Themen gibt (vgl.: ebd., S. 86f.). Auswirkungen hat das auf die Arbeitsweise des Europäischen Parlaments. Ohne Parteiprogramm können Mitglieder der Fraktionen lediglich fallbezogen "über Vorgänge beraten und abstimmen, die von der Europäischen Kommission vorgegeben werden", was den Prozess "unvorhersehbar" macht (ebd., S: 87). Ein weiterer Mangel ist die eingeschränkte Gesetzgebungsfunktion. Die Rechtsetzungsverfahren werden, trotz Aufwertung des EP, von den Räten dominiert (vgl.: ebd.). Wie Bollmohr (2018) auf Seite 99 feststellt, ist die Beteiligung an der Gesetzgebung mit unter zehn Prozent noch "zu gering". Zusätzlich wird der fehlende Austausch zwischen Unionsbürger*innen und den Abgeordneten des EP als Mangel gesehen. Das einzige von den Unionsbürgern direkt gewählte Organ hat zwar in den letzten Jahrzehnten an Kompetenzen gewonnen, ist aber in wichtigen Bereichen (Außenpolitik, Steuerpolitik) nach wie vor nicht gleichberechtigt mit den nationalen Regierungen im Rat. Europäischer Rat Der Europäische Rat besteht aus den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsstaaten der EU und entscheidet im Konsens. Er nimmt formal nicht am Gesetzgebungsprozess teil, sondern hat eine gewichtige Rolle bei der "Systemgestaltung und bei der Besetzung von Schlüsselpositionen" (Weidenfeld 2013, S. 127). Der Europäische Rat hat drei zentrale Funktionen: Lenkungsfunktion, Wahlfunktion und Systemgestaltungsfunktion. Die Lenkungsfunktion erlaubt es dem Europäischen Rat, allgemeine Leitlinien für die Politik der EU, vornehmlich für die Außenpolitik, zu erlassen. Er wählt mit dem Präsidenten des Europäischen Rats und dem Hohen Vertreter für die Außen- und Sicherheitspolitik die zwei wichtigsten "Vertreter der EU-Außenpolitik" (ebd.). Darüber hinaus nimmt er eine "Schlüsselstellung" in der Systemgestaltung ein (ebd.). Schließlich sind die Mitgliedsstaaten die Herren der Verträge und sie entscheiden, welche Kompetenzen sie an die europäische Ebene abgeben. Rat der EU/Ministerrat"Der Rat [der EU] besteht aus je einem Vertreter jedes Mitgliedstaats auf Ministerebene, der befugt ist, verbindlich für die Regierung zu handeln" (ebd., S. 129). Er ist nach Fachgebiet in Fachministerräte unterteilt. Zunehmend entscheidet der Rat mit Mehrheit. Halbjährlich wechselt die Präsidentschaft des Rates (vom 01.01.2023-30.06.2023 hat beispielsweise Schweden die Ratspräsidentschaft inne). Der Rat besitzt zentrale Befugnisse in der EU-Außen- und Sicherheitspolitik. Daneben ist seine Legislativ- und Exekutivfunktion entscheidend. Inzwischen teilt sich der Rat die Legislativfunktion, genauso wie das Haushaltsrecht, mit dem Europäischen Parlament. Beide Organe besitzen überdies das Recht, auf die Kommission zuzugehen und einen Gesetzentwurf vorzuschlagen. Die Exekutivfunktion nimmt der Rat wahr, "indem er Vorschriften zur Durchführung von Rechtsakten erlässt, die Durchführung selbst ausführt oder sie an die Kommission delegiert" (ebd., S. 132). Der Rat übernimmt gegenüber der Kommission darüber hinaus eine Kontrollfunktion.Die Räte, also der Europäische Rat und der Rat der Europäischen Union, beziehen ihre Legitimation durch die Nationalstaaten. Daraus entsteht dennoch ein Legitimationsmangel bzw. ein Demokratiedefizit, weil der Ministerrat maßgeblich am Gesetzgebungsverfahren in der EU beteiligt, aber nicht auf EU-Ebene legitimiert ist (vgl.: Bollmohr 2018, S. 99). Zusätzlich hält Bollmohr (2018) fest, dass der Rat (der EU) "zwar von den nationalen Parlamenten beeinflusst wird, aber da die qualitative Mehrheit im Rat auch Abstimmungsniederlagen für einzelne Länder nach sich ziehen kann, sind die Möglichkeiten der Parlamente begrenzt" (ebd.). KommissionWie Weidenfeld (2013) auf Seite 135 schreibt, ist die Kommission "vertragsrechtlich auf das allgemeine EU-Interesse verpflichtet und soll unabhängig von den nationalen Regierungen handeln". Während der Europäische Rat das prototypische intergouvernementale Organ darstellt, ist die Kommission die klassische supranationale Institution in der Europäischen Union. Das Kollegium, aus dem sich die Kommission zusammensetzt, besteht aus einem Kommissar pro Mitgliedsland. Es wird "in einem Zusammenspiel zwischen den Staats- und Regierungschefs und dem EP [bestimmt]" (ebd., S. 137). Der/die Kommissionspräsident*in und der Verwaltungsapparat ergänzen die Kommission. Der Europäische Rat schlägt ein*e Kandidat*in für das Amt der/des Kommissionpräsident*in vor, welche*r sich dann einer Wahl im EP unterziehen muss. Bei Ablehnung unterbreitet der Rat einen neuen Vorschlag, bei Annahme schlagen die Staats- und Regierungschefs mit dem/der Präsident*in die weiteren Kommissionsmitglieder vor, die ebenso der Zustimmung des Parlaments bedürfen. Eine Amtsperiode der/des Präsident*in dauert fünf Jahre. Außerdem hat das EP die Befugnis, die Kommission durch ein Misstrauensvotum ihres Amtes zu entheben. Hierfür ist eine Zweidrittelmehrheit notwendig. Die Kommission hat vier wichtige Funktionen: Sie fungiert sowohl als Exekutive als auch als Außenvertretung und hat die Legislativ- und Kontrollfunktion inne. Als Exekutive ist die Kommission für die Durchführung von Rechtsakten und die "Umsetzung und Verwaltung der Unionspolitiken verantwortlich, die vom Parlament und vom Rat verabschiedet wurden" (ebd., S. 138). Die Ausführung des vom Europäischen Parlament beschlossenen Haushalts gehört ebenso zu den exekutiven Aufgaben der Kommission. Die Legislativfunktion umfasst das Initiativmonopol. Die Kommission darf als einzige EU-Institution Gesetzesvorschläge einbringen. Sie ist "agenda-setter" (ebd., S. 139) und kann die EU-Integration vorantreiben. Als Hüterin der Verträge ist die Kommission für die Einhaltung des Unionsrechts verantwortlich und kann, bei Verletzung des Unionsrechts, ein Vertragsverletzungsverfahren eröffnen. Sie vertritt überdies die vergemeinschaftete Handels- und Entwicklungspolitik nach außen und nimmt "im Namen der EU an den Verhandlungen im Rahmen der WTO teil" (vgl.: ebd., S. 140). Die Mängel der Legitimation der Europäischen Kommission zeigen sich bei der Wahl der Mitglieder und der/des Präsident*in. Kandidat*innen werden von den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union vorgeschlagen und vom Europäischen Parlament bestätigt. Dies ist in den Verträgen zwar so festgehalten, "aber der Legitimationsglaube in die wichtigste Institution der EU ist gering" (Bollmohr 2018, S. 99). Schließlich ist "das EP durch das bestehende Wahlverfahren nur bedingt als legitimiert [anzusehen] […] und der Europäische Rat durch die Nationalparlamente nicht im Eigentlichen für EU-Fragen legitimiert" (ebd., S. 80). Zudem stellt die Kommission eine Art Exekutive, also Regierung dar. Diese ist momentan weder wähl- noch abwählbar. Doch genau das, eine wähl- und abwählbare Regierung, zeichnet eine Demokratie aus, weswegen das Demokratiedefizit der EU an dieser Stelle besonders zum Vorschein kommt. EuGH, Europäische Zentralbank und RechnungshofDer Europäische Gerichtshof mit Sitz in Luxemburg ist verantwortlich für die Wahrung und die Einheitlichkeit des Unionsrechts. Er wird dann aktiv, wenn eine Klage oder eine Anfrage vorliegt und agiert deshalb reaktiv. Gleichzeitig stellt er – wie die Kommission – ein supranationales Organ dar. Der Gerichtshof besteht aus einem Richter je Mitgliedsstaat, die von "den nationalen Regierungen im gegenseitigen Einvernehmen für eine Amtszeit von sechs Jahren ernannt [werden]" (Weidenfeld 2013, S. 143). Das Europäische Parlament spielt bei der Ernennung der Richter keine Rolle, was den Gerichtshof von anderen obersten Gerichten, wie dem Supreme Court oder dem Bundesverfassungsgericht, unterscheidet. Zusätzlich unterscheidet ihn vom höchsten Gericht der Bundesrepublik Deutschland, dass eine Wiederwahl der Richter möglich ist. Der Europäische Gerichtshof hat die Befugnis, gegenüber den Mitgliedsstaaten "bindende Urteile [zu] sprechen" (ebd., S. 143). Das hat zur Folge, dass seine Entscheidungen die Bevölkerung der EU direkt betreffen. Mit dem Vertrag von Lissabon wurden seine Kompetenzen von der supranationalen Säule zudem auf die Innen- und Justizpolitik erweitert (vgl.: ebd.). Entscheidungen fallen meist einvernehmlich oder per einfacher Mehrheit. Der Gerichtshof hat "in der Geschichte der Integration immer wieder eine Motorrolle übernommen" (ebd., S. 145). Seine Urteile fallen überwiegend integrationsfreundlich aus (in dubio pro communitate – (ugf.) im Zweifel für die Europäische Union). Die Europäische Zentralbank (EZB) mit Sitz in Frankfurt am Main wurde 1998 mit der Einführung der gemeinsamen Währung eingerichtet. Sie ist für die Geldpolitik der EU verantwortlich und hat als Organ einen supranationalen Charakter. In ihrer Arbeitsweise ist sie von anderen EU-Organen und von den Mitgliedsstaaten unabhängig. Bei der Währungspolitik arbeitet die EZB mit nationalen Zentralbanken zusammen. Ihr vorrangiges Ziel ist es, Preisstabilität zu sichern. Darüber hinaus unterstützt sie die Wirtschaftspolitik der Europäischen Union. Der Vertrag von Maastricht (1992) hob den Rechnungshof zu einem Organ an. Seine Aufgabe ist die Rechnungsprüfung der EU, was alle Einnahmen und Ausgaben betrifft. Er besteht aus einem Staatsangehörigen je Mitgliedsstaat, welche vom Rat ernannt werden. Hierbei verfügt das Europäische Parlament über ein Anhörungsrecht. Alle drei Organe, der EuGH, die Zentralbank und der Rechnungshof, werden nicht gewählt, sind aber dennoch in besonderem Maße am Integrationsprozess beteiligt. Dieser Umstand ist keine Besonderheit der EU, sondern auch in Nationalstaaten üblich. Dennoch gibt es Kritik und Reformvorschläge. Die Wiederwahl der Richter am EuGH gilt als besonders problematisch. Ebenso gibt es Forderungen nach mehr Transparenz in allen drei Organen.Die bisher genannten Defizite beziehen sich auf die Institutionen der Europäischen Union und werden deswegen institutionelle Defizite genannt. Daneben gibt es das strukturelle Demokratiedefizit, das die nach wie vor fehlende Kommunikations-, Erfahrungs- und Erinnerungsgemeinschaft beschreibt, in der sich eine kollektive Identität herausbildet, etabliert und tradiert (vgl. Graf Kielmannsegg 2003, S. 57ff.). Oder einfacher ausgedrückt: Es mangelt an einer "Wir-Identität", denn es fehlt eine gemeinsame Sprache, es gibt kein gemeinsames Politikverständnis und kein einheitliches Rechtssystem (vgl. Bollmohr 2018, S. 74). Schließlich schafft ein auf Effizienz ausgelegter Gemeinsamer Markt noch keine Demokratie, geschweige denn einen gemeinsamen Demos. Darauf ist der Markt auch gar nicht angewiesen. Das strukturelle Demokratiedefizit macht sich beispielsweise bei den Europawahlen durch eine geringe Wahlbeteiligung bemerkbar (im Jahr 2009 lag die Wahlbeteiligung bei gerade mal 43%, vgl.: Decker 2017, S. 166). Diese Defizite sind nicht neu und seit der zunehmenden Politisierung der Europäischen Union bekannt. Seit Ende der 1980er Jahre ist man auf EU-Ebene bemüht, sie zu beheben (vgl.: Bollmohr 2018, S. 71). Doch wie könnten weitere Schritte in Richtung weniger Demokratiedefizit in einem "Mehrebenensystem ohne einheitlichen Demos […], ohne einheitliche Regierung […] und ohne nennenswerte intermediäre Strukturen" (ebd., S. 73) aussehen? Nachfolgend werden exemplarisch Lösungsvorschläge für das institutionelle und strukturelle Demokratiedefizit vorgestellt. Sie erheben nicht den Anspruch, die Gesamtheit aller Lösungsvorschläge abzudecken. Potenzielle Lösungsansätze für das institutionelle und strukturelle Demokratiedefizit der EUInstitutionelles DemokratiedefizitIn ihrem Beitrag "Neue Governance-Formen als Erweiterung der europäischen Demokratie" (2017) nennt Gesine Schwan eine bessere Zusammenarbeit von europäischen und nationalen Parlamentariern als Stellschraube für mehr demokratische Teilhabe. Die Überwindung des Gegensatzes zwischen "renationalisierender" und "supranationaler" europäischer Integration hätte einige Vorteile. Beispielsweise bewirke diese "verschränkte Parlamentarisierung" (S. 158), wie sie diese Form der Zusammenarbeit nennt, eine bessere Verständigung über die Perspektiven von nationalen und europäischen Abgeordneten. Außerdem führe der intensivere Austausch zu einer früheren Information der nationalen Parlamentarier über Debatten und Entscheidungen im Europäischen Parlament. Dies hat folgende, demokratiefördernde Konsequenzen: Einerseits gebe es dadurch eine breitere öffentliche Diskussion und eine daraus resultierende Legitimation. Andererseits eine verstärkte parlamentarische Kontrolle. Einen Einbezug von Wissenschaft und Medien hält Schwan für geboten. Zusätzlich fördere dies die grenzüberschreitende Kommunikation und Kooperation. Nach wie vor, bemängelt Schwan, existiere ein Mangel an intermediären Vermittlerstrukturen in der Europäischen Union, was beispielsweise Medien, Parteien und Verbände betrifft. Etwas konkreter wird Frank Decker in seinem Beitrag "Weniger Konsens, mehr Wettbewerb: Ansatzpunkte einer institutionellen Reform" (2017). Er benennt die seiner Meinung nach drei wichtigsten "demokratischen Stellschrauben" (S. 167), um das institutionelle Demokratiedefizit zu beheben. Er sieht im einheitlichen Wahlrecht, in der Wahl des Kommissionspräsidenten und der Bestellung der Gesamtkommission Potenziale, um die Europäische Union institutionell zu legitimieren.Decker moniert, dass gemäß dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV, Art. 223 Abs. 1) ein einheitliches Wahlrecht längst hätte erfüllt sein müssen (vgl. Decker 2017, S. 168). Nun gebe es die "paradoxe Situation" (ebd.), dass europäische Parteien zwar den Parlamentsbetrieb bestimmen, bei den Europawahlen aber nach wie vor nur die nationalen Parteien kandidieren (vgl.: ebd.). Eine Aufhebung dieser Tatsache sieht Decker in einer "Einführung eines europaweiten Verhältniswahlsystems mit moderater Sperrklausel" (ebd.). Diese wäre ein starker Anreiz dafür, sich als Parteien zusammenzuschließen, was einerseits der Fragmentierung im Europäischen Parlament entgegenwirken würde und andererseits förderlich für die Arbeitsfähigkeit des EP wäre. Diese Regelung würde zudem zu einer Vereinheitlichung des Wahlsystems innerhalb der Europäischen Union beitragen. Die Mitgliedsstaaten dürften weiterhin selbst entscheiden, wie das Wahlrecht genau geregelt ist und wie die Wahl durchgeführt wird. Unbedingt geboten sei hingegen eine Wahlpflicht oder alternativ eine Verteilung der Sitze nach der Wahlbeteiligung. So würde ein Anreiz für eine hohe Teilnahme geschaffen werden und die Wahlen für das EP könnten ihre Bewertung als Nebenwahl ein wenig verlieren. Jede*r EU-Bürger*in hätte nach wie vor eine Stimme, die er/sie bei der Verhältniswahl mit "starren Listen" vergeben darf (ebd., S. 170). Auf diese Weise, schlussfolgert Decker, könnte mit der heutigen Diskrepanz zwischen Parteiensystem auf der parlamentarischen und elektoralen Ebene gebrochen werden (vgl.: ebd.). Die Wahl der/des Kommissionspräsident*in ist eine weitere Stellschraube, mit der man Decker zufolge das institutionelle Demokratiedefizit der EU schmälern kann. Für zentral hält er die Frage nach dem Verhältnis zwischen Parlament und Regierung. Decker schlägt an dieser Stelle das präsidentielle System vor, mit der Begründung, dass die Bürger*innen selbst die Chance hätten, ihre*n Präsident*in direkt zu wählen. Ob der/die Kommissionspräsident*in mit relativer oder absoluter Mehrheit gewählt wird, müsste geklärt werden. Die Wahl des/der Kommissionspräsident*in auf diese Art zu verändern, würde zum einen dafür sorgen, dass "[d]ie europäische Politik […] endlich ein Gesicht [bekäme]" (ebd., S. 174). Zum anderen würde diese Änderung dazu führen, dass die EU eine wählbare Exekutive hätte, was einer Regierung im nationalstaatlichen Sinn gleichkäme. Ebenso sieht Decker die Bestellung der Kommissare kritisch. Momentan ist das Gremium durch den gleichberechtigten Vertretungsanspruch aller Mitgliedsstaaten zu groß, was negative Auswirkungen auf die Arbeitsweise hat (vgl.: ebd., S. 175). Daneben kann der/die Kommissionspräsident*in kaum Einfluss auf die Auswahl der Kommissare nehmen, was zur Folge hat, dass "[d]ie Zusammensetzung der Kommission […] insofern eher die nationalen Wahlergebnisse [reflektiert] als das Ergebnis der Europawahlen" (ebd.). Deswegen schlägt Decker vor, dem/der direkt gewählten Kommissionspräsident*in das Recht zu erteilen, die Kommissare selbst zu ernennen. Alternativ könnten die Wähler*innen befugt werden, neben dem/der Präsident*in noch die Kommissar*innen zu wählen (vgl.: ebd., S. 176). Dies, so Decker, würde die Kommission nicht nur weiter demokratisch aufwerten, sondern wäre auch ein Beitrag zur Europäisierung der Europawahlen. Antoine Vauchez geht in seinem Beitrag "Die Regierung der 'Unabhängigen': Überlegungen zur Demokratisierung der EU" (2017) auf die mangelnde Transparenz mancher Institutionen der Europäischen Union ein. Er merkt bezüglich der Demokratisierung an:"Um die Stellung dieser Institutionen [gemeint sind hier Kommission, Zentralbank und EuGH, Anm. A.B.] im politischen Prozess neu zu justieren, muss man an den drei Säulen rütteln, auf denen ihre Autorität in der europäischen Politik bislang beruhte: der vollständigen Souveränität in der Auslegung ihres Mandats, dem Anspruch auf wissenschaftliche Objektivität in ihren Diagnosen und Urteilen und einem bestimmten Verständnis von Unabhängigkeit als Abgrenzung von den vorhandenen politischen und sozialen Interessen. Diese Trias bildet eine Blockade, die zu durchbrechen jede Demokratisierungsstrategie bemüht sein muss" (Vauchez 2017, S. 187f.). Vauchez prangert Kommission, EuGH und EZB als "Mysterien des Staates" (ebd., S. 188) an. Beispielsweise mische sich die EZB inzwischen in Bereiche wie "das Rentensystem, die Lohnpolitik, das Arbeitsrecht und die Organisation des Staatswesens" ein (ebd.). Ähnliches gilt für den Europäischen Gerichtshof. In diesen Institutionen liege damit auch Regierungsgewalt. Deren Mandate sollten politisch erweitert werden, um dem Demokratiedefizit entgegenzuwirken. Antoine Vauchez vertritt deswegen die Ansicht, dass Themen, die in diesen Institutionen behandelt werden, "das Produkt öffentlicher Debatten und Auseinandersetzungen […] in einer Vielzahl nationaler und transnationaler Arenen [sein sollten]" (ebd.). Er nennt als Beispiel das Europäische Parlament, schließt aber andere politische Mittel, um EuGH und EZB zu überprüfen, wie beispielsweise das Frühwarnsystem, das mit dem Lissabonner Vertrag eingeführt wurde, nicht aus. Hierbei können "[e]ine Mindestzahl von einem Drittel der nationalen Parlamente […] den Entwurf eines Gesetzgebungsaktes vor die Kommission bringen, wenn er die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit missachtet" (ebd., S. 189). Die Kommission sollte die Möglichkeit haben, Entscheidungen von EZB und EuGH für nichtig erklären zu können, sollten "diese den von der Union zu vertretenden 'Werten, Zielen und Interessen' [entgegenstehen]" (ebd.).Um der Intransparenz der Arbeitsweise dieser EU-Institutionen entgegenzuwirken, schlägt Vauchez zudem vor, der Öffentlichkeit Zugang zu Archiven, Daten, vorbereitenden Dokumenten und Beratungsprotokollen zu verschaffen. Auch hier hält er die Schaffung eines öffentlichen Forums für Dissens und Diskussion für notwendig (vgl.: ebd., S. 190). Abschließend hält es Vauchez für geboten, den repräsentativen Charakter der 'unabhängigen' Institutionen zu stärken. Damit meint er nicht nur die Repräsentanz aller Mitgliedsstaaten, sondern auch die Abbildung der Komplexität und Vielfalt der Bürger*innen der Europäischen Union in den Gremien und Ausschüssen der Institutionen. So, schlussfolgert Vauchez, stelle "man letztlich die Fähigkeit unter Beweis, ein europäisches Allgemeininteresse zu verkörpern" (ebd., S. 191). Institutionelle Reformen, wie sie hier gefordert werden, sind prinzipiell möglich. Doch kann mit ihnen allein das strukturelle Demokratiedefizit nicht behoben werden (vgl. Bartolini 2000, S. 156, zitiert nach: Schäfer 2006, S. 356). Strukturelles Demokratiedefizit Das strukturelle Demokratiedefizit beruht darauf, dass es kein europäisches Wir-Gefühl bzw. kein europäisches Volk im Sinne eines Staatsvolkes gibt. Dabei verfolgt die EU bereits seit geraumer Zeit eine Politik, die identitätsstiftend sein soll (vgl.: Thalmaier 2006, S. 4). Seit den 1970er Jahren haben Parlament und Kommission versucht, die EU-Bürgerschaft voranzutreiben und die europäischen Bürger*innen an europäische Themen heranzuführen (vgl.: Wiener 2006, S. 8). Diese Politik hat bisher jedoch nicht zu einem 'Wir-Gefühl' geführt (vgl.: ebd.). Doch möchte die EU ihr strukturelles Demokratiedefizit schmälern, ist sie auf ebenjenes 'Wir-Gefühl' angewiesen, denn eine Unterstützung wird von den Bürger*innen für die Europäische Union unbedingt gebraucht. Thalmaier (2006) unterscheidet hierbei zwischen spezifischer und diffuser Unterstützung. Während Bürger*innen ein politisches System spezifisch unterstützen, wenn es Ergebnisse hervorbringt, die den Interessen der Bürger*innen entsprechen, beschreibt die diffuse Unterstützung ein Vertrauen und eine Identifikation mit einem System, auch wenn die eigenen Interessen nicht immer durchgesetzt werden (vgl.: ebd., S. 6). Auf dieses grundsätzliche Vertrauen in das Handeln der Institutionen ist die Europäische Union als politisches System angewiesen. Eine kollektive Identität, die jedoch nicht mit einer nationalen Identität vergleichbar sein soll, ist dabei unerlässlich. Die Behebung des Öffentlichkeitsdefizit ist bei der Herausbildung einer kollektiven Identität erforderlich. Thalmaier schreibt deswegen, dass die "Ausbildung einer europäischen Identität […] entscheidend von der Entstehung einer europäischen Öffentlichkeit [abhängt]" (ebd., S. 10). Zu lange habe es eine mangelnde Dynamik in der europapolitischen Kommunikation gegeben. Eine "stärkere Politisierung europäischer Politik" ist geboten, um eine europäische Öffentlichkeit überhaupt herauszubilden (ebd., S. 12). Daneben soll die Identitätserweiterung für eine kollektive Identität sorgen. Sie soll nach Thalmaier über die Schließung von Wissensdefiziten und -lücken über die Europäische Union erreicht werden. Der Schule kommt hier eine tragende Rolle zu. Deren Lehrpläne sollen angepasst und europäisiert werden, sodass die Bildungsinhalte in Fremdsprachen oder auch in sozial- und geisteswissenschaftlichen Fächern die europäische Ebene beleuchten. Dadurch soll zusätzlich die Relevanz der Europäischen Union vermittelt werden. Das minimiere die Fremdheit der EU (vgl.: ebd., S. 10) und könne identitätsstiftend wirken. Schließlich, so Thalmaier, erreiche man eine Reduzierung des strukturellen Demokratiedefizits nicht ohne eine Schaffung von mehr Partizipationsmöglichkeiten für die Bürger*innen bei Themen, die die Politik der EU betreffen. Neben institutionellen Reformen, die in diesem Beitrag bereits thematisiert wurden, spricht sich Thalmaier für europaweite Referenden aus, beispielsweise bei Angelegenheiten, die das Primärrecht oder EU-Beitritte betreffen. Dazu gehöre ein intensiver Austausch mit den Bürger*innen der Europäischen Union. Bereits im Weißbuch der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2006 ist ein Austausch und Dialog in der Dienstleistungsrichtlinie festgeschrieben. Bisher wird sie jedoch wenig genutzt. Thalmaier schlägt deswegen vor, enger in den Austausch mit den EU-Bürger*innen zu gehen. Eine Begründung jedes Projekts in einem öffentlichen Interaktionsprozess sei geboten, genauso sollte um Zustimmung für jede politische Neuerung auf EU-Ebene gerungen werden. Neue Wege der Kommunikation und des Dialogs mit Bürger*innen seien dabei zentral. Mehr Interaktion und Kommunikation schlägt auch Antje Wiener in ihrem Artikel "Bürgerschaft jenseits des Staates" (2006) vor, um die EU-Identität zu stärken und das strukturelle Demokratiedefizit zu mindern. Insbesondere die "Kommunikation über europäische Rechte innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten sowie intra- oder transeuropäisch in den entsprechenden institutionellen beziehungsweise medialen Kontexten, kurz jede Art von öffentlicher Diskussion zum Thema Rechte" (ebd., S. 11), trage dazu bei und mobilisiere auch das "Interesse am europäischen Projekt" (ebd.). Interaktion mit Institutionen, (EU-)Politiker*innen und Mitbürger*innen hätten das Potenzial, zu mehr "Staats- und Gemeinschaftsbildung" (ebd.) zu führen und die Bürger*innen enger an die EU zu binden. Durch Teilhabe und Teilnahme "im öffentlichen Diskurs soll eine zivile republikanische Identität geschaffen werden" (ebd.).Ähnliches fordert Ulrike Guérot, wenn es um die "Ausgestaltung einer europäischen Demokratie geht" (2018, S. 71). Damit "Europa" (ebd., S. 76) entstehe, brauche es Gemeinsames in der Europäischen Union über einheitliche bürgerliche und soziale Rechte. Sie argumentiert: "Es ist die Konvergenz von Recht, die Gemeinsamkeit entstehen lässt. In diesem Fall von Wahlrecht, Steuerrecht und sozialen Anspruchsrechten" (ebd.). Einigkeit und Einheitlichkeit seien auf dem europäischen Markt gegeben, bei den Bürger*innen sei Europa ihrer Ansicht nach aber noch zu fragmentiert. Solle sich daran etwas ändern, müsse mehr Gleichheit geschaffen werden, was am ehesten durch gemeinsame Rechte und Gesetze passiere. Guérot spricht hierbei von einem "Paradigmenwechsel" (ebd., S. 75) hin zu mehr Demokratie. Denn sollte einheitliches europäisches Recht eingeführt werden, wende man sich hin zu einer "Europäischen Republik, bei der die Souveränität bei den Bürger*innen Europas liegt […]" (ebd.). Kritik an diesen Ansätzen einer Demokratisierung der EU Kritiker*innen dieser Vorschläge sehen in einer "politisierte[n] EU eine Lähmung" der Europäischen Union (Schäfer 2006, S. 357). Für sie stellt die EU einen starren Verwaltungsapparat dar, "[e]ine Bürokratie, die sachlich und zielgerichtet arbeitet [und die] vom politischen Tagesgeschäft abgeschottet werden [muss]" (ebd.; Føllesdal/Hix, 2006, S. 538). Kritiker*innen sehen das Problem nicht in einem fehlenden Demos oder mangelnder Beteiligung der Bürger*innen, sondern in "vielfältigen Blockaden" (Schäfer 2006, S. 357) bei der Entscheidungsfindung und -durchsetzung. Ihrer Ansicht nach müsse die Europäische Union effizienter sein, um an Legitimität zu gewinnen, was nicht durch eine Demokratisierung erreicht werden könne (vgl.: ebd.). Schließlich müsse das Gemeinwohl über den Partikularinteressen der aktuellen Regierungen stehen. Für diejenigen, die einer Demokratisierung skeptisch gegenüberstehen, ist die Europäische Union bereits jetzt eine "aufgeklärte Bürokratie, die im Interesse der Bevölkerung entscheidet" (ebd./vgl.: Føllesdal/Hix, 2006, S. 546). Eine Demokratisierung bzw. "Politisierung der Europäischen Union liefe ihrem Aufgabenprofil zuwider" (Schäfer 2006, S. 357). Ebenso merken Kritiker*innen an, dass Macht in der EU geteilt werde und Entscheidungen durch Verhandlungen und nicht durch "Hierarchie" zustande kämen (vgl.: ebd., S. 360). Würde Macht in einem so fragmentierten Raum wie Europa zentralisiert, müsse das "für Minderheiten bedrohlich wirken" (ebd.). Zudem gründe der Erfolg des Konkordanzsystems der EU auf dem "Verzicht auf partizipatorische Entscheidungsverfahren" (ebd.). Gerade das Demokratiedefizit, so die Kritiker*innen, sei deshalb der wesentliche Faktor für den Zusammenhalt der Europäischen Union. Fazit und Ausblick Das sogenannte Demokratiedefizit existiert in institutioneller und struktureller Form. Das Problem ist dabei nicht unbekannt und es wird auf EU-Ebene durchaus versucht, es zu beheben. Reformvorschläge, beispielsweise von führenden Politikwissenschaftler*innen, gibt es zuhauf. Institutionell wird vorgeschlagen, dass sich verschiedene Organe der EU durch demokratische Wahlen legitimieren. Bei den Lösungsvorschlägen wird hierbei häufig auf die Kommission und die Wahl der/des Präsident*in und die Bestimmung der Beamten eingegangen. Eine (direkte) Wahl der/des Präsident*in und gegebenenfalls der Beamten würde das Interesse an der Europäischen Union stärken und das Demokratiedefizit schmälern. Andere Organe, wie beispielsweise der EuGH und die EZB sollten in ihrer Arbeitsweise transparenter werden, indem sie ihre Vorhaben/Gesetzesinitiativen vorab bekanntgeben, sodass sie in öffentlichen Debatten diskutiert werden können. Ein weniger auf konkrete Organe zugeschnittener Vorschlag ist ein engerer Austausch zwischen nationalen Parlamenten und dem EP. Um das strukturelle Demokratiedefizit zu beheben, ist eine europäische Öffentlichkeit, bzw. deren Herausbildung, von besonderer Bedeutung. Stellschrauben sind hier ein intensiver Austausch mit den EU-Bürger*innen und europaweite Referenden. Eine andere wäre die Europäisierung des Schulcurriculums. Damit könnte die Bedeutung der EU vermittelt und Wissenslücken über sie geschlossen werden. Tiefgreifender sind Forderungen nach gleichen Rechten und Pflichten für EU-Bürger*innen in allen Mitgliedsstaaten. Dies würde sicherlich zu einer höheren Identifikation mit der EU und den Mitbürger*innen führen – und somit zu einem Abbau des strukturellen Demokratiedefizits –, bräuchte jedoch weitreichende institutionelle Veränderungen und somit die Zustimmung der Mitgliedsstaaten zu einer EU in supranationalem Gewand.Kritiker*innen einer Demokratisierung der EU stellen sich deswegen die Frage, ob die EU überhaupt einen Demokratisierungsprozess durchlaufen soll. Für sie ist die Union bereits jetzt eine demokratisch legitimierte Gemeinschaft, die effizient und zielgerichtet arbeitet. Eine Demokratisierung, so die Kritiker*innen, laufe dem Aufgabenprofil der "aufgeklärten Bürokratie" (Føllesdal/Hix, 2006, S. 546) zuwider und ist zwecks Effizienzmangel deshalb gar nicht wünschenswert. Die Europäische Union steht vor einem Dilemma: Einerseits fehlt ihr demokratische Legitimität, wie sie in Nationalstaaten vorhanden ist, beispielsweise durch eine wähl- und abwählbare Regierung, gleiche Wahlen mit bedeutendem, europäischem Wahlkampf und Transparenz. Andererseits ist sie, qua Ursprung, eine effiziente Bürokratie, die dem Ziel des Wohlstandserhalts verpflichtet ist. LiteraturverzeichnisAbels, Gabriele (2020): Legitimität, Legitimation und das Demokratiedefizit der Europäischen Union. In: Becker, Peter/Lippert, Barbara (Hrsg.): Handbuch Europäische Union, SpringerVS: Wiesbaden, S. 175-193.(AEUV) Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (2009): Sechster Teil: Institutionelle Bestimmungen und Finanzvorschriften, Titel I: Vorschriften über die Organe, Abschnitt 1: Das Europäische Parlament (Art. 223). Abrufbar unter: https://dejure.org/gesetze/AEUV/223.html [zuletzt abgerufen am 23.01.2023].Andersen, Uwe (Hrsg.) (2014): Das Europa der Bürger. Europa besser verstehen und daran mitwirken, Wochenschau Verlag: Schwalbach/Ts.Antalovsky, Eugen (Hrsg.)/Melchior, Josef/Puntscher Riekmann, Sonja (1997): Integration durch Demokratie. Neue Impulse für die Europäische Union, Metropolis: Marburg.Bartolini, Stefano (2000): Institutional Democratization and Political Structuring in the EU. Lessons from the Nation-state Development, in: Henry Cavanna (Hrsg.), Governance, Globalization and the European Union. Which Europe for Tomorrow?, Dublin: Four Courts Press, S. 129-158.Bollmohr, Rainer (2018): Das Demokratiedefizit der EU nach dem Vertrag von Lissabon. Der Einfluss der erweiterten Kompetenzen der nationalen Palramente am Beispiel des Deutschen Bundestags, 2. Aufl., Tectum: Baden-Baden.Bundesergierung (2006): Bulletin der Bundesregierung Nr. 44-1 vom 11. Mai 2006. Regierungserklärung von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel zur Europapolitik vor dem Deutschen Bundestag am 11. Mai 2006 in Berlin, abrufbar unter https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975954/769336/2f7ab272f747f3dc5b57c8d6317e7713/44-1-merkel-data.pdf?download=1 [zuletzt abgerufen am 15.01.2023].Decker, Frank (2017): Weniger Konsens, mehr Wettbewerb: Ansatzpunkte einer institutionellen Reform. In: Rüttgers, Jürgen/Decker, Frank (Hrsg.): Europas Ende, Europas Anfang, Campus Verlag GmbH, Frankfurt am Main, S. 163-180.Franzen, Wolfgang (2018): Europa ohne Europäer? Die Europäische Union aus Sicht ihrer Bevölkerung, 2. Aufl., Tectum: Baden-Baden.Føllesdal, Andreas/Hix, Simon (2006): Why there is a Democratic Deficit in the EU: A Response to Majone and Moravcsik. In: Journal of Common Market Studies 44 (3), S. 533-562.Gehler, Michael (2005): Europa. Ideen, Institutionen, Vereinigung. Olzog: München.Graf Kielmannsegg, Peter (2003): Integration und Demokratie. In: Jachtenfuchs, Markus/Kohler-Koch, Beate (Hrsg.): Europäische Integration. 2. Aufl., Leske + Budrich: Opladen, S. 49-83.Grimm, Dieter (2017): Europa: Ja – Aber welches? In: Rüttgers, Jürgen/Decker, Frank (Hrsg.): Europas Ende, Europas Anfang, Campus Verlag GmbH, Frankfurt am Main, S. 31-48.Grimmel, Andreas (Hrsg.) (2020): Die neue Europäische Union. Zwischen Integration und Desintegration, Nomos: Baden-Baden.Guérot, Ulrike (2018): Die Zukunft Europas – oder Zukunft ohne Europa? In: Guérot, Ulrike/Negt, Oskar/Kehrbauch, Tom/Herold, Emanuel: Europa jetzt! Eine Ermutigung, Steidl: Göttingen, S. 65-82.Hennette, Stéphanie/Piketty, Thomas/Sacriste, Guillaume/Vauchez, Antoine (2017): Für ein anderes Europa. Vertrag zu Demokratisierung der Eurozone, C.H. Beck: Nördlingen.Lincoln, Abraham (1863): The Gettysburg Address. Rede abgerufen über die Bibliothek der Cornell University, abrufbar unter https://rmc.library.cornell.edu/gettysburg/good_cause/transcript.htm [zuletzt abgerufen am 28.12.2022].Preiß, Markus (2019) [tagesschau]: #kurzerklärt: Wie demokratisch ist die EU? [Video]. Abrufbar auf YouTube unter https://www.youtube.com/watch?v=Zm6fIF2LIWI&t=4s [hochgeladen am 13.05.2019; zuletzt abgerufen am 23.01.2023].Schäfer, Armin (2006): Nach dem permissiven Konsens: Das Demokratiedefizit der Europäischen Union. In: Leviathan 34(3), Nomos: Baden-Baden, S. 350-376.Schwan, Gesine (2017): Neue Governance-Formen als Erweiterung der europäischen Demokratie. In: Rüttgers, Jürgen/Decker, Frank (Hrsg.): Europas Ende, Europas Anfang, Campus Verlag GmbH, Frankfurt am Main, S. 149-162.Simons, Alexander (2005): Europäische Union für Dummies. WILEY-VCH: Weinheim.Thalmaier, Bettina (2005): Braucht die EU eine eigene Identität? (CAP Analyse, 10/2005). München: Universität München, Sozialwissenschaftliche Fakultät, Centrum für angewandte Politikforschung (C.A.P) Bertelsmann Forschungsgruppe Politik.Thalmaier, Bettina (2006): Möglichkeiten und Grenzen einer europäischen Identitätspolitik. (CAP Analyse, 6/2006). München: Universität München, Sozialwissenschaftliche Fakultät, Centrum für angewandte Politikforschung (C.A.P) Bertelsmann Forschungsgruppe Politik.Vauchez, Antoine (2017): Die Regierung der "Unabhängigen": Überlegungen zur Demokratisierung der EU. In: Rüttgers, Jürgen/Decker, Frank (Hrsg.): Europas Ende, Europas Anfang, Campus Verlag GmbH, Frankfurt am Main, S. 181-196.von Wagner, Claus/Uthoff, Max (2016) [Freidenker]: Das Demokratiedefizit in der EU (ZDF – Die Anstalt, 6.9.2016) [Video]. Abrufbar auf YouTube unter https://www.youtube.com/watch?v=3lHVcvJdWIs [hochgeladen am 09.09.2016; zuletzt abgerufen am 11.01.2023].Weidenfeld, Werner (2006): Die Europäische Verfassung verstehen. Verlag Bertelsmann Stiftung: Gütersloh.Weidenfeld, Werner/Wessels, Wolfgang (Hrsg.) (2007): Europa von A bis Z. Taschenbuch der europäischen Integration, 10. Aufl., Nomos: Baden-Baden.Weidenfeld, Werner (2013): Die Europäische Union. 3. Aufl., Wilhelm Fink: München.Wiener, Antje (2001): Zum Demokratiedilemma europäischer Politik: Symbole und Inhalte der Verfassungsdebatte. Erschienen in Jean-Monnet-Working Paper 2001/1, abrufbar unter: https://media.suub.uni-bremen.de/bitstream/elib/3614/1/ELibD601_2001_1.pdf [zuletzt abgerufen am 14.01.2023].Wiener, Antje (2006): Bürgerschaft jenseits des Staates. Die europäische Bürgerschaftspraxis folgt eigenen Regeln, Publiziert 2006 in: Vorgänge 174, 2: 27-38, abrufbar unter: https://www.wiso.uni-hamburg.de/fachbereich-sowi/professuren/wiener/dokumente/publikationenaw/zeitschriftenartikelaw/wiener-2006-vorgaenge.pdf [zuletzt abgerufen am 13.01.2023].
Die Inhalte der verlinkten Blogs und Blog Beiträge unterliegen in vielen Fällen keiner redaktionellen Kontrolle.
Warnung zur Verfügbarkeit
Eine dauerhafte Verfügbarkeit ist nicht garantiert und liegt vollumfänglich in den Händen der Blogbetreiber:innen. Bitte erstellen Sie sich selbständig eine Kopie falls Sie einen Blog Beitrag zitieren möchten.
"Deutschlands wirtschaftliches und politisches Gewicht verpflichtet uns, im Verbund mit unseren europäischen und transatlantischen Partnern Verantwortung für die Sicherheit Europas zu übernehmen, um gemeinsam Menschenrechte, Freiheit, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Völkerrecht zu verteidigen" (Angela Merkel: Bundesministerium der Verteidigung 2016, S. 6) Obwohl Angela Merkel nicht mehr Bundeskanzlerin ist, sind die Leitlinien, die im Weißbuch 2016 für die Außen- und Sicherheitspolitik Deutschlands festgelegt wurden, weiterhin elementar – oder nicht? Aber wie lässt sich ihre Aussage im Jahr 2022 verorten? Zeigt Deutschland Verantwortung für die EU, transnationale Partnerschaften und Völkerrecht? In diesem Beitrag soll das Verhältnis zwischen Deutschland und den Vereinten Nationen (VN) in den Blick genommen werden: Mit dem Wegfall des West-Ost-Konflikts, der Dekolonialisierung, dem Beitritt weiterer Staaten und der Veränderung des Krieges hin zu "Neuen Kriegen" (Hippler 2009, S. 3-8) ergeben sich neue Handlungsfelder und Herausforderungen, die die Vereinten Nationen in den Blick nehmen müssen.Je nach Ansicht fällt der größten Weltorganisation eine mehr oder weniger bedeutende Rolle in der internationalen Politik zu (vgl. Gareis & Varwick 2014, S. 295). Allerdings sind maßgeblich die Mitgliedsstaaten für das Gelingen der Vereinten Nationen und für die notwendigen Reformen zuständig, da sie als "klassische intergouvernementale Organisation" (ebd., S. 295) bezeichnet werden können.Die Forschungsfrage lautet daher, wie sich die deutsche Außen- und Sicherheitspolitik international, im Rahmen der VN, verortet. Die deutsche Politik formuliert hierfür Ziele, die noch genauer zu untersuchen sind. Als eine Maßnahme, um die Zielerreichung zu gewährleisten, kann der MINUSMA-Einsatz in Mali angesehen werden, unter deutscher Beteiligung und von den Vereinten Nationen geführt. Es wird herausgearbeitet, inwiefern die deutsche Partizipation als Erfolg angesehen werden kann. Hierfür wird zuerst der theoretische Rahmen der Internationalen Beziehungen - der Grundzustand der Anarchie - erklärt und weitere Prämissen der VN, des VN-Peacekeepings, der historischen Rahmung der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik sowie der Einsatz selbst beschrieben, um am Ende zu einer elaborierten Aussage kommen zu können. 1. Theoretische Rahmung – Grundzustand AnarchieGareis und Varwick (2014, S. 67) konstatieren einen allgemeinen Anforderungswunsch an die VN, die eine 'Lücke' in der Ordnung der Internationalen Beziehungen füllen sollen. Aber von welcher 'Lücke' wird hier gesprochen? In der Politikwissenschaft gibt es verschiedene Ansätze, um die Beziehungen zwischen Staaten und das Wirken von internationalen Organisationen zu beschreiben. Die Prämisse bildet der Grundzustand von Anarchie, der wie folgt definiert werden kann: "Unter Anarchie wird in diesem Zusammenhang die für Kooperationschancen folgenreiche Struktur der Herrschaftslosigkeit bzw. der Nichtexistenz einer den Staaten übergeordneten, zentralen Autorität mit Handlungskompetenz verstanden" (Gareis & Varwick 2014, S. 67) Es gibt verschiedene Denkschulen, die den Grundzustand unterschiedlich gewichten und bewerten (vgl. Schimmelfennig, S. 63ff). Darunter sind zum Beispiel der Realismus, der Idealismus, der Institutionalismus und der Konstruktivismus zu nennen (vgl. Gareis & Varwick 2014, S. 71). Um das Verhältnis zwischen den VN und Deutschland erklären zu können, ist es hilfreich, zu überlegen, an welcher Denkschule sich die Sicherheits- und Außenpolitik Deutschlands (schwerpunkt- und situationsbezogen) orientiert. Die Ansätze sind in ihrer Gesamtheit in diesem Beitrag nicht zu würdigen, daher werden einzelne Hauptdifferenzen geklärt, um für die Beantwortung der Forschungsfrage eine Richtlinie geben zu können. Die Beschreibung erfolgt idealtypisch: Im Realismus ist der Grundzustand besonders präsent und hauptsächlich staatliche Akteure sind für die Internationalen Beziehungen verantwortlich. Die Staaten haben ein starkes Eigeninteresse, das sich aus der Unsicherheit des Grundzustandes speist, und handeln nach eigenen Machterhaltungsvorstellungen. "In dieser Sichtweise erfüllen internationale Organisationen lediglich aus der Souveränität und den Interessen ihrer Mitglieder abgeleitete Funktionen" (ebd., S. 68). Damit wären Handlungsfelder und Möglichkeiten eng an die Vorgaben der Staaten gekoppelt. Frieden wird als Sicherheit-Erhalten verstanden und bedeutet, dass die Nationalstaaten durch Machtsicherung ihre Souveränität gewährleisten können. (vgl. ebd., S. 68 & 71) Im Idealismus soll der anarchische Grundzustand durch "Kooperationsformen" (ebd., S. 68) geregelt werden. Die Friedenssicherung läuft über einen stetigen Prozess über eine "universelle Gemeinschaft" (ebd., S. 69), die für alle Vorteile bringen kann. Damit wäre das Ziel, Konflikte nicht mehr mit Gewalt lösen zu müssen, anders als im Realismus, wo Krieg als natürliche Form besteht, durch die normative Regelung des Grundzustandes möglich. Internationale Organisationen können mit ihren Regelungen die Realisierung von Frieden darstellen. Damit sind nicht nur Staaten als Akteure zu sehen und statt Machterhaltungsvorgaben ist das Handeln auf ein Gemeinwohl konzentriert. (vgl. ebd., S. 69 & 71) In der Tradition des Institutionalismus sind internationale Kooperationen deutlich wahrscheinlicher als im Realismus. Außerdem ist ihr Einfluss auf Staaten bedeutend höher einzuschätzen. Demnach helfen sie zum Beispiel, Informationen über andere Staaten zu sammeln und können so beim Aufbau von Vertrauen mitwirken. (vgl. ebd., S. 69f) Die "Interdependenz" (Schimmelfennig 2010, S. 93) zwischen den Staaten wird als hoch angesehen und bedarf internationaler Regelwerke, die die Kooperationsmöglichkeiten regulieren. In diesem Sinne sind Staaten an friedlichen Lösungen interessiert und halten Krieg für nicht gewinnbringend bzw. sehen Machtkonzentration als weniger produktiv an als das Streben nach Gewinnen. Dadurch ist der Grundzustand der Anarchie zwar nicht auflösbar, allerdings soll im Laufe der Zeit eine Zivilisierung stattfinden. (vgl. ebd., S. 90) Der Konstruktivismus sieht den Grundzustand der Anarchie nicht als gegeben, sondern als eine Konstruktion von Wirklichkeit an. Dadurch ist es möglich, diesen Zustand zu verändern / aufzuheben. Damit sind die Akteure selbst für den Grundzustand verantwortlich. (vgl. Gareis & Varwick 2014, S. 70) Damit lautet eine Kernhypothese des Konstruktivismus: "Je größer die Übereinstimmung der Ideen von internationalen Akteuren und je stärker damit Gemeinschaft zwischen ihnen ist, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit von Frieden und internationaler Kooperation" (Schimmelfennig 2010, S. 185) Es wären bspw. Staaten gemeint, die eine freundschaftliche Beziehung pflegen und unabhängig von Machtkonzentration Vertrauen aufbauen. (vgl. ebd., S. 184f) In den Denkschulen sind relativ konkrete Vorstellungen gegeben, wie eine internationale Organisation Einfluss und Machtkonzentration entwickeln kann oder sollte oder bereits beinhaltet. Die Vereinten Nationen können auf einen Blick als größte Organisation im internationalen Spektrum angesehen werden, denn sie haben aktuell 193 Mitgliedsstaaten (Stand 2022) (vgl. Die Vereinten Nationen im Überblick: Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen e. V., o. J.).2. Die Vereinten Nationen Bevor über die VN auf manche Aspekte schwerpunktmäßig eingegangen werden kann, ist knapp zu klären, was eine internationale Organisation wie die VN darstellt. Hierbei orientiert sich dieser Beitrag an Gareis und Varwicks (2014, S. 295) Konstruktion von einer "klassische[n] intergouvernementale[n] Organisation", deren Reformfähigkeit und Erfolge maßgeblich von den Mitgliedsstaaten abhängen – also auch von Deutschland. Es werden prinzipiell keine Souveränitätsrechte an die Organisation abgegeben, mit der Ausnahme, dass der Sicherheitsrat Zwangsmaßnahmen zur Friedenswahrung durchsetzen kann (vgl. ebd., S. 72).2.1 Grundlegende Kennzeichen der Vereinten Nationen Die Grundlagen der Vereinten Nationen können an zwei Hauptfaktoren exemplarisch aufgezeigt werden: Erstens ist der Friedensbegriff nicht nur als Abwesenheit von Krieg definiert, er schließt vielmehr das Wohlergehen der Menschen in den Staaten ein und geht somit über das Nationalstaats-Denken hinaus (positiver Friedensbegriff). Das zweite Konzept ist das System kollektiver Sicherheit, dadurch soll der erhöhte Druck, von allen Staaten bei einer Aggression automatisch angegriffen oder anderweitig verurteilt zu werden, die Friedensbedrohung reduzieren. (vgl. Gareis & Varwick 2014, S. 19-22 & 87-92) Dass das System der kollektiven Sicherheit nicht bedingt greift oder einigen Herausforderungen unterworfen ist, liegt bspw. an den neuen Kriegsformen (vgl. Hippler 2009, S. 3f). Gleichzeitig kann die aktuelle Invasion Russlands in die Ukraine (vgl. u.a. Russlands Angriff auf die Ukraine: Beckmann 2022) herangezogen werden, dass die Mechanismen bspw. für Supermächte weitere Schwierigkeiten in der Praxis aufzeigen (vgl. Gareis & Varwick 2014, S. 89f). 2.2 Generalversammlung und Sicherheitsrat – wichtigste Gremien der VN Die Vereinten Nationen sind mittlerweile zu einer undurchsichtigen Ansammlung an offiziellen und inoffiziellen Strukturen geworden und sind unter dem Begriff VN-System sehr weit zu fassen (vgl. Gareis & Varwick 2014, S. 21f). Allerdings sind nach wie vor zwei von sechs Hauptorganen hervorzuheben:In der Generalversammlung (GV) sitzen alle Mitgliedsstaaten und sind nach dem Prinzip der Gleichberechtigung mit jeweils einer Stimme ausgestattet. Hauptcharakteristikum ist, dass die Generalversammlung ein Forum für Gespräche bietet und somit als größtes Austauschforum auf der Welt bezeichnet werden kann. In sechs Hauptausschüssen vollzieht sich die meiste Arbeit der Generalversammlung, auf die hier nicht weiter eingegangen werden soll. Entscheidend ist der Unterschied zum Sicherheitsrat: Die GV hat keinen Sanktionskoffer parat und kann lediglich Empfehlungen aussprechen. (vgl. ebd., S. 45-47) Der Sicherheitsrat besteht aktuell aus 15 Mitgliedsstaaten, wobei zwischen ständigen und nichtständigen Mitgliedern differenziert werden muss. Die ständigen Mitglieder sind die sogenannten 'Big Five' und setzen sich aus Frankreich, Großbritannien, USA, Russland und China zusammen. Sie werden nicht wie die nichtständigen Mitgliedsstaaten von der Generalversammlung im Zwei-Jahres-Zyklus gewählt.Verkürzt dargestellt nimmt der Sicherheitsrat Aufgaben wie Friedensmissionen, Ausschüssen o. Ä. wahr. Die ständigen Mitgliedsstaaten haben historisch bedingt ein Veto-Recht, das eine große Rolle spielt und mehrfach zur Lähmung des SR führte. Der Sicherheitsrat ist das mächtigste Hauptorgan der Vereinten Nationen und ist berechtigt, zur Friedenssicherung weitreichende Sanktionen und militärische Maßnahmen zu ergreifen. (vgl. ebd., S. 47-49) 2.3 Das VN-Peacekeeping aus historischer Perspektive Die Geschichte der VN ist überaus vielschichtig und kann hier nur in den Grundzügen wiedergegeben werden. Im Jahr 1945 wurde die Charta von 51 Staaten unterzeichnet. In den ersten Jahren ihrer Arbeit (1945-1954) mussten organisatorische und strukturelle Systeme aufgebaut werden, die im West-Ost-Konflikt zugleich erste Einschränkungen erfuhren. Die erste große Herausforderung des kollektiven Sicherheitssystems betraf den Korea-Krieg: Nordkorea fiel 1950 in Südkorea ein und der Sicherheitsrat wurde durch Russland blockiert. Daraufhin entstand in der Generalversammlung die Uniting for Peace-Resolution, die Empfehlungen und militärische Interventionen beinhaltete, sollte der SR seiner Aufgabe, den Weltfrieden zu sichern, nicht nachkommen. Die erste inoffizielle Blauhelmmission stellt die UNTSO-Mission dar, die die Überwachung eines Waffenstillstandes 1948 zwischen Israel und arabischen Staaten beinhaltete. (vgl. ebd., S. 27-30 & 127) In den darauffolgenden 19 Jahren (1955-1974) verschob sich das Mächtegleichgewicht maßgeblich durch die Dekolonisation und die Entstehung unabhängiger Staaten im Süden. Hervorzuheben ist die Suez-Krise, in der der ägyptische Präsident Gamal Abdel Nasser 1956 den Suez-Kanal verstaatlichte. Großbritannien, Israel und Frankreich gingen ungeachtet der Ablehnung des SR militärisch dagegen vor, verhinderten gleichzeitig mit ihren Vetos eine Deeskalation der Lage. Auf Grundlage der Uniting for Peace-Resolution wurde wieder versucht, den Konflikt auszusetzen und einen Waffenstillstand einzufordern. Die GV beschloss daraufhin die Etablierung der United Nations Emergency Force (UNEF I), um zwischen den Konfliktparteien eine neutrale Zone aufzubauen. Die Blauhelme nahmen hier ein erweitertes Aufgabenspektrum wahr und erhielten bspw. Kontrolle über Hoheitsgebiet. "Damit wurde das wohl bedeutendste Friedenssicherungsinstrument der Vereinten Nationen, die Blauhelmeinsätze, ins Leben gerufen" (ebd., S. 31). (vgl. ebd., S. 27-30 & 128) Im "Nord-Süd-Konflikt (1975-1984)" (ebd., S. 32) versuchten die VN weiterhin, in einigen Konflikten aktiv mit Blauhelmeinsätzen zu vermitteln und zeigten sich angesichts der Invasion der Sowjetunion in Afghanistan (1979) als handlungsunfähig. (vgl. ebd., S. 32f) Die letzte Phase reicht bis heute und beginnt ab dem Jahr 1985. Die Annäherung der beiden Großmächte USA und Sowjetunion und der Zerfall der Sowjetunion ergab Handlungsspielraum im SR. Allerdings entzündete sich auch eine Reihe an neuen Konfliktherden: "Innerhalb von rund 25 Jahren stieg die Zahl der Friedensmissionen von 14 auf nunmehr 68" (ebd., S. 33). Nötige Reformen rückten zuletzt durch den USA geführten Irakkrieg und die Terroranschläge am 11. September vermehrt in den Fokus. (vgl. ebd., S. 33-35) 2.4 Typologisierung und Reformansätze Wie in der historischen Rahmung aufgezeigt, entstand das Peacekeeping, weil das kollektive Sicherheitssystem nicht funktionsfähig war. Die Blauhelmeinsätze sind praxisnahe Formen zur Sicherung des Friedens, die sich zwischen dem Souveränitätsanspruch und den Zielen der VN bewegen. Die Ausgestaltung der Friedensmissionen sind vielfältig: Die VN typologisieren die Einsätze in vier Generationen:In der ersten Generation sind Einsätze hauptsächlich "zur Beobachtung und Überwachung von bereits beschlossenen Friedens- bzw. Waffenstillstandsabkommen […]" (Gareis & Varwick 2014, S. 126) gemeint. Missionen der zweiten Generationen sind durch "ein erweitertes Aufgabenspektrum" (ebd.) ausgezeichnet und meinen Einsätze nach 1988. In der dritten Generation liegt der Fokus nicht nur auf Friedenserhaltung sondern auch auf dessen Erzwingung. Zum Schluss kommen in der vierten Generation nicht-militärische administrative Funktionen hinzu.Jede Generation erforderte Anpassungen und ein mühsames Lernen, sodass die Bilanz des VN-Peacekeeping sehr gemischt ausfällt. Neuere Bestrebungen zielen daher darauf ab, aus den vergangenen Fehlern zu lernen. Zum Beispiel soll das Peacekeeping nur noch mit realistischem Mandat stattfinden und die individuelle, komplexe Konfliktsituation angemessen darstellen. Außerdem ist zu gewährleisten, dass die Blauhelme gut ausgerüstet sind und unter den Aspekten eines robusten Mandats alle neuen Perspektiven der Friedenssicherung wahrnehmen können. Diese beinhalten vereinfacht dargestellt die Konfliktvermeidung, das Konfliktmanagement und die Konfliktnachsorge. (vgl. ebd., S. 124-151) Nachfolgend ist zu klären, inwiefern sich der MINUSMA-Einsatz darin einfügt und welche Rolle Deutschland in dem Entwicklungsprozess des VN-Peacekeeping und des Einsatzes spielt.3. United Nations Multidimensional Integrated Stabilization Mission in Mali (MINUSMA) Der MINUSMA-Einsatz der Vereinten Nationen ist als Peacekeeping-Mission der vierten Generation zu charakterisieren. 3.1 Strukturelle Rahmung des MINUSMA-Einsatzes Das Departement of Peacekeeping Operations (DPKO) ist für die Umsetzung und Planung der Blauhelmmissionen verantwortlich. Mit Stand 2022 sind insgesamt 15 Einsätze zu verzeichnen (DPKO: Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen e.V., o. J.). Die Mission in Mali gehört zu den jüngsten Einsätzen und begann im April 2013 (vgl. Gareis & Varwick 2014, S. 141).Sie gründet sich auf die Resolution 2100 (vgl. Security Council Establishes Peacekeeping Force for Mali Effective 1 July: United Nations 2013) vom 25. April und die Resolution 2164 (vgl. Security Council: United Nations 2014) des Sicherheitsrates und hat multidimensional den Schutz der Zivilisten, die Gewährleistung der Menschenrechte, die Etablierung einer Staatsmacht, die Stabilisierung der Region durch den Aufbau eines Sicherheitsapparates und die Aufrechterhaltung der politischen Dialogfähigkeit und Konsultation als Aufgabe formuliert (vgl. MINUSMA Fact Sheet: United Nations 2022).Damit stehen auch militärische Interventionen zur Verfügung und es kann von einem robusten Mandat gesprochen werden, das lediglich als Ausnahme die aktive Terroristenbekämpfung ausschließt (vgl. Mali: Konopka 2022). Stand November 2021 befinden sich insgesamt 18.108 Menschen im Einsatz und davon sind 13.289 dem militärischen Personal zuzuordnen (vgl. MINUSMA Fact Sheet: United Nations 2022). Dazu kommen zivile Einsatzkräfte und bspw. Polizeiausbildende (vgl. ebd.).Die größten teilnehmenden Länder mit militärischem Personal sind mit 1440 Chad, mit 1119 Bangladesch, Ägypten mit 1072 und auf Platz 10 folgt Deutschland mit 531 Angehörigen (vgl. ebd.). Die Verluste an Menschenleben werden bisher auf 260 (Stand 2021) beziffert (vgl. ebd.). Die Finanzierung wird über die Generalversammlung jährlich geregelt und betrug zwischen 2021 und 2022 1.262.194.200 Dollar (vgl. ebd.).Neuere Zahlen der Bundeswehr (Stand Februar 2022) geben an, dass Deutschland mit über tausend Soldatinnen und Soldaten in Mali im Einsatz ist (vgl. Personalzahlen der Bundeswehr: Bundeswehr 2022). Die Zahl stellt sich als irreführend heraus, weil die Bundeswehr alle Beteiligten zusammenzählt, auch die, die bspw. in Nachbarländern an Schlüsselstellen der Infrastruktur beschäftigt sind (vgl. Mali: Konopka 2022).Die aktuelle Resolution der VN (2584) trat am 29. Juni 2021 in Kraft und ist bis zum 30. Juni 2022 gültig (vgl. Mali – MINUSMA: Bundeswehr 2022). Durch das Ablaufen des Mandats in diesem Jahr ist die Forschungsfrage darauffolgend auszuweiten, inwiefern Deutschland sich weiterhin an der Mission beteiligen wird. Zuerst sollte aber kurz auf die Situation Malis eingegangen werden, um zu klären, warum Deutschland und viele weitere Staaten überhaupt intervenieren. 3.2 Mali – eine von Gewalt geplagte Region Die gesamte Komplexität dieser Krisenregion kann hier nicht dargestellt werden. Allerdings sind einige Aspekte zu nennen, um die Verortung und die Herausforderungen des Peacekeepings zu verdeutlichen. In Nordmali begann 2012, um die politische Unabhängigkeit zu gewährleisten, ein gewaltsames Vorgehen gegen die malische Regierung. Als fragiles Bündnis kamen dschihadistische Kämpfende hinzu, die jedoch nach den ersten Eroberungen der nordmalischen Städte 2013 die Oberhand gewannen.Der Süden Malis war ebenfalls von einem Militärputsch geschwächt und die malische Regierung bat um internationale Hilfe. Frankreich folgte der Bitte und eröffnete die Operation Serval. Afrikanische Länder griffen unter der Mission AFISMA ein. Den alliierten Kräften gelang schnell die Rückeroberung der Städte im Norden. Allerdings ging daraus eine asymmetrische Kriegsführung hervor, die die vom Sicherheitsrat legitimierten Einsatztruppen besonders in den Fokus der Attacken der Dschihadisten stellt.Ein Friedensvertrag von 2015 umfasste bspw. nicht alle Konfliktparteien. Im Allgemeinen ist eine Verschlechterung der Gesamtsituation zu verzeichnen, da Dschihadisten mittlerweile versuchen, auch die Nachbarländer Niger und Burkina Faso zu destabilisieren und sich die Gewalt besonders um Zivilisten zentriert. (vgl. Mali: Konopka 2022) Im Zentrum dieses Kapitels soll die asymmetrische Kriegsführung, auch unter dem Aspekt der 'Neuen Kriege' bekannt, und somit die problematische Lage der Mission im Mittelpunkt stehen. Die Kernfrage ist bereits auf das weitere Engagement Deutschlands ausgeweitet worden und ist realitätsnah zu prüfen: In Afghanistan gelang keine Stabilisierung eines afghanischen Staates. Hier kam nach jahrzehntelangen erfolglosen Gefechten die Terrorgruppe Taliban 2021 an die Macht, als allen voran die USA den Rückzug aus der Krisenregion vollzogen (vgl. Nach 20 Jahren: bpb 2021). 4. Die deutsche Außenpolitik – Schwerpunktsetzung VN Die deutsche Sicherheits- und Außenpolitik ist sehr komplex und selbst ein kursorischer Überblick kann hier nicht geleistet werden. Durch die Darstellung diverser Aspekte ist jedoch eine Verortung möglich. 4.1 Historische Perspektive der deutschen Sicherheits- und Außenpolitik Deutschland blickt auf eine bewegte Geschichte zurück. Ab 1945 wurde die Bundesrepublik enormen Veränderungen durch die Besatzungsmächte unterworfen. Während die DDR unter der UdSSR keine wirklich eigene Außenpolitik entwickelte, gelang es Westdeutschland allmählich, politische Spielräume zurückzugewinnen und eigene Ziele zu vertreten (vgl. Gareis 2021, S. 57). In der Zeit vor der Wiedervereinigung sind einige "konstante Handlungsmuster" (ebd., S. 58) zu erkennen, die bis heute ihre Wichtigkeit beibehalten haben. Darunter sind besonders vier Punkte zu nennen:"die Westintegration, durch welche die Bundesrepublik ihren Platz in den europäischen und transatlantischen Strukturen fand und einnahm die Entspannungs- und Ostpolitik, durch die sie ihre friedens- und stabilitätspolitische Handlungsspielräume erweitern konnte die Offenheit für einen breit angelegten, globalen Multilateralismus mit dem Ziel einer verlässlichen rechtlichen Verregelung und Institutionalisierung des Internationalen Systems die selbstgewählte Kultur der Zurückhaltung in machtpolitischen, insbesondere militärischen Angelegenheiten" (ebd., S. 58) Hervorzuheben sind die anfänglichen Bemühungen der deutschen Außenpolitik, um Frankreich von ihrer skeptischen Sichtweise auf die Wiederbewaffnung und Wiederaufnahme der deutschen Souveränität nach dem Zweiten Weltkrieg abzubringen. Die Bemühungen mündeten bspw. 1963 im Élysée-Vertrag, der die enge Partnerschaft merklich vorantrieb und als "deutlicher […] Motor der europäischen Integration" (ebd., S. 65) zu sehen ist.Eine Verankerung in Internationale Beziehungen vollzog sich somit bereits früh mit den Bemühungen Deutschlands, sich in Europa und in die NATO zu integrieren. In den Zeiten vor der Wiedervereinigung konnte Deutschland dennoch nicht gänzlich zu seinem Selbstvertretungsanspruch finden. Die Integration in internationale Organisationen, die die Machtkonzentration des teilnehmenden Landes einschränken können, wurde zwar innenpolitisch heftig diskutiert, kollidierte jedoch mit realen Erweiterungen der Souveränitätsansprüche Deutschlands und formte somit die Erfahrung dieser Ordnungen.Der Multilateralismus ist eine logische Konstante, weil der Wunsch nach Regeln im Internationalen System die eigene Sicherheit erhöhen soll und im Falle Deutschlands auch politische Freiheiten bedeutete. Das Engagement kann als ernsthaft beschrieben werden, weil die Bemühungen auch mit der Erreichung der eigenen Staatssouveränität bspw. in den Vereinten Nationen und dem europäischen Einigungsprozess nicht nachließ – im Gegenteil intensiviert stattfindet. (vgl. ebd., S. 57f & 61-65 & 70f) 4.2 Deutschlands Außen- und Sicherheitspolitik im 21. Jahrhundert - Verortung Im 21. Jahrhundert sind eine neue Vielzahl an nicht-staatlichen Akteuren, weitere Unwägbarkeiten und multidimensionale Problemfelder mit einer höheren Unsicherheit im Internationalen System verbunden, die die Zuverlässigkeit von internationalen Partnern einschränkt. Diese Problematik wird bspw. u. a. durch das Erstarken des Rechtspopulismus, dem Rückgang liberal-demokratischer Regierungen seit 2005, der neuen Risikobewertung und Qualität des transnationalen Terrorismus begründet. (vgl. Gareis 2021, S. 89f) Als aktuelle Referenz kann das Weißbuch 2016 die Sicherheitsinteressen Deutschlands aufzeigen. Darin sind, bedingt bspw. durch die russische Aggression gegenüber der Ukraine, wieder vermehrt nationale Interessen vertreten, die den Schutz der Bürger*innen und die Integrität der Souveränität Deutschlands ins Blickfeld nehmen. Allerdings sind auch internationale Bestrebungen zur vertiefenden Weiterarbeit in der Entwicklungspolitik, dem Völkerrecht und der partnerschaftlichen Zusammenarbeit in allen wichtigen Internationalen Organisationen wie NATO, EU und VN zu nennen. (vgl. Gareis 2021, S. 105)4.2 Deutschland und die Vereinten Nationen Ein ernsthafter Beitrag zur strategischen (Neu-)Kalibrierung der Sicherheits- und Außenpolitik, die in ihren anfänglichen vier Konstanten (s.o.) auch Diskontinuitäten erfuhr, ist die Münchner Sicherheitskonferenz im Jahr 2014 hervorzuheben, in der das Engagement für internationale Organisationsformen, die einen supranationalen Ordnungsrahmen darstellen können - wie die EU, NATO und VN - verstärkt in den Mittelpunkt gestellt worden. Die Konstante der 'Zurückhaltung' bricht also weiter auf und zeigt das "Leitmotiv der aktiven Übernahme größerer Verantwortung für Frieden und Internationale Sicherheit in einem umfassenden Ansatz […]" (Gareis 2021, S. 92) auf. (vgl. ebd., S. 91f) Für Deutschland stellen die Vereinten Nationen das Höchstmaß für Multilateralismus und Institutionalismus dar. Bestrebungen in den VN waren von der Gründung an ein wichtiges Anliegen der Bundesrepublik, um auf die internationale Bühne zurückkehren zu können. Insgesamt kann das Engagement Deutschlands in den VN als hoch angesehen werden: Aktuell ist Deutschland der viertgrößte Beitragszahler, unterhält über 30 VN-Organe im Land und ist um einen ständigen Sitz im Sicherheitsrat bemüht und mindestens durch die häufige Wiederwahl (zuletzt 2019/20 – damit zum sechsten Mal) und eindeutigen Wahlergebnissen um einen nichtständigen Sitz als international anerkannt zu bezeichnen. Das Interesse beider Akteure ist als interdependent zu bezeichnen: Die VN brauchen in diesen schwierigen Zeiten einflussreiche Staaten und Deutschland hingegen internationale Kooperationsmöglichkeiten in vielfältigen Ressorts. (vgl. ebd., S. 193f) Deutschland beteiligte sich gleich nach der Wiedervereinigung an VN-Peacekeeping-Einsätzen – allerdings mit unbewaffneten Zivilkräften. Anfang des 21. Jahrhunderts stellte Deutschland nicht nur zivile sondern auch militärische Einheiten zur Verfügung. Das Engagement kann in ihren Anfängen als bescheiden beschrieben werden. Insgesamt bevorzugt Deutschland vom VN-mandatierte Einsätze, die anschließend von der EU oder NATO ausgeführt werden. Der MINUSMA-Einsatz ist somit eine Ausnahme und der zweitgrößte Auslandseinsatz der Bundeswehr. Der afrikanische Raum ist aufgrund seiner Fluchtbewegungen zu einem wichtigen sicherheitspolitischen Raum geworden. (vgl. ebd., S. 203f) Allerdings sind die Gründe für den Einsatz in Mali weiter auszuführen, da die Argumentation möglicher Fluchtbewegungen Lücken aufweist. (vgl. Mali: Konopka 2020) 5. Deutschland und der MINUSMA-Einsatz In den vorherigen Kapiteln sind die Bezüge der deutschen Sicherheits- und Außenpolitik zu den Vereinten Nationen bereits angeschnitten worden. Als Nächstes ist der MINUSMA-Einsatz aus einer politischen Perspektive unter Einbezug der Ziele Deutschlands zu charakterisieren und ein Ausblick auf das Ergebnis dieser Intervention zu geben. Die Bewertung des Einsatzes ist entscheidend, um den deutschen Einsatz nachzuvollziehen. 5.1 Motive für die Beteiligung am MINUSMA-Einsatz Die Intervention und Beteiligung Deutschlands am MINUSMA-Einsatz scheint sich nicht auf die Bekämpfung von Fluchtursachen zu beschränken (vgl. Mali: Konopka 2020 & Kaim 2021, S. 31). Weitere Motive sind aus Kapitel 4 abzuleiten und könnten, kombiniert aus dem Wunsch humanitäre Hilfe leisten zu wollen und die Position der Vereinten Nationen - und sich selbst im Internationalen System und den Multilateralismus - zu stärken, eine Begründungslage bieten. Sie wirkt jedoch unpräzise und bedarf genauerer Beschreibungen: Wie bereits beschrieben, ist Frankreich bereits 2013 dem Hilfegesuch der malischen Regierung gefolgt und musste anhand der realen Bedingungen ihre Ziele anpassen: Deutschland sollte dem engen Bündnis- und EU-Partner unter die Arme greifen. Die Bundesregierung gab zunächst lediglich unbewaffneten Kapazitäten Platz, ehe das Mandat langsam auf aktuell 1100 Soldat*innen aufgestockt wurde.Deutschland schien dabei die Vertiefung der Kooperation von EU-Staaten wie Frankreich und den Niederlanden als geeignete Gelegenheit. Ebenfalls ließ der Friedensvertrag auf weitere Stabilität im Land hoffen. Außerhalb der Bemühungen um die Partnerschaft ist für den Autor Konopka die Bewerbung Deutschlands für den nichtständigen Sitz im Sicherheitsrat (2019/20) ausschlaggebend gewesen.Die anfängliche Konzentration auf die europäische Mission EUTM Mali ging mit einer deutlichen Ausweitung auf die VN-Peacekeeping-Mission über. Außerdem, so der Autor, wäre Deutschland in der Bringschuld gegenüber den Teilnehmenden gewesen, da die Bundesrepublik in weiteren Missionen kaum bis gar keine Präsenz vorzuweisen hatte (bspw. EUMAM RCA oder EUTM RCA). (vgl. Mali: Konopka 2020) Kaim (2021) von der Stiftung Wissenschaft und Politik spricht von einem typischen Muster der deutschen Auslandseinsatzbereitschaft, erst durch Bündnisanfragen Einsatzkräfte zu mobilisieren. Aus dieser Sicht ist primär der Versuch, einen "europäischen Fußabdruck" (ebd., S. 12) im internationalen System zu hinterlassen, anzusehen. Allerdings wird auch hervorgehoben, wie die Bewerbung um den nichtständigen Sitz im Sicherheitsrat eine Intensivierung der deutschen Sicherheits- und Außenpolitik in den VN und besonders im afrikanischen Raum beinhaltete. (vgl. ebd., S. 12-20) Dadurch sind sechs Hauptmotive auszumachen, davon greifen manche weniger als andere: 1. Die Bündnistreue zu Frankreich 2. Die Ausgangslage durch die Münchner Sicherheitskonferenz (2014) 3. Das erweiterte Engagement Deutschlands in den VN 4. Der Versuch, eine europäische Handlungsfähigkeit zu demonstrieren. 5. Die regionale Sicherheit in Mali zu gewährleisten 6. Terrorismusbekämpfung und die Eindämmung von Fluchtbewegungen (vgl. ebd., S. 27-31) Die Punkte 4, 5 und 6 sind als Hauptmotivlage nachrangig einzusortieren; Punkt 5 wird anhand der deutlichen Zunahme an Instabilität den MINUSMA-Einsatz generell und die deutsche Beteiligung gezielt infrage stellen. 5.2 Bewertung des Einsatzes Die bisherige Bewertung des Einsatzes ist auf Grundlage der festgestellten Motive zu leisten, die eine detaillierte Rahmengebung vorgeben. In die Bewertung fließen themenbedingt erste wichtige Aspekte für das Abschlusskapitel ein. 5.2.1 Die Bündnistreue zu Frankreich Die Unterschiede in der strategischen Bewertung des Einsatzes der beiden Länder zeigt deutlich auf: Während Frankreich mehr militärisches Engagement erwartet und die Terrorbekämpfung in den Fokus stellt, steht die Bundesregierung der Friedenssicherung unter VN-Mandat näher, die die Terroristenbekämpfung explizit ausschließt. Festzuhalten wäre, dass die unterschiedlichen Herangehensweisen in Mali zwischen Frankreich und Deutschland differente Zielvorstellungen aufweisen und das gemeinsame Handeln konterkarieren. (vgl. Kaim 2021, S. 27f) Daraus ist ebenso die Frage zu stellen, ob die Bundesregierung das auslaufende Mandat (vgl. Mali: Konopka 2020) ausweiten, beibehalten oder beenden wird. 5.2.2 Die Ausgangslage durch die Münchner Sicherheitskonferenz Deutschland ist bis heute im MINUSMA-Einsatz tätig (2013-2022) und ist dem Bündnis- und langjährigen EU-Partner Frankreich nachgekommen (vgl. Mali: Konopka 2020). Das Engagement ist bis jetzt ausgeweitet worden und von einer anfänglichen Symboltruppe stehen im direkten Einsatzgebiet in Mali ca. 500 (vgl. MINUSMA Fact Sheet: United Nations 2022) und im erweiterten Einsatz ca. 1000 Soldat*innen (vgl. Personalzahlen der Bundeswehr: Bundeswehr 2022).Die Steigerung der Fachkräfte im MINUSMA-Einsatz ist als Intensivierung zu werten (vgl. Kaim 2021, S. 28). Dies kann als Beleg für die vertiefende Arbeit international angesehen werden, wie es zuvor auf der Münchner Sicherheitskonferenz 2014 skizziert wurde. Allerdings wären andere Erweiterungen der Tätigkeitsfelder im internationalen Raum und besonders in internationalen Organisationen denkbar und beinhalten nicht zwangsläufig die Intensivierung des MINUSMA-Einsatzes – gleichzeitig bietet das Einsatzgebiet ein robustes Mandat, also internationale Legitimierung, die für deutsche Auslandseinsätze mitentscheidend ist und einen multilateralen Raum, den die Sicherheits- und Außenpolitik favorisiert (vgl. ebd.).5.2.3 Das erweiterte Engagement Deutschlands in den VN Politisch und militärisch dürfte die Beteiligung Deutschlands am MINUSMA-Einsatz die Vereinten Nationen stärken (vgl. Kaim 2021, S. 28). Bei dieser Beteiligung ist mitunter auch deutlich, dass Deutschland nicht altruistisch, sondern auch im Sinne der im Kapitel 4.2 festgelegten Interdependenzen für den Erhalt der eigenen Sicherheit im Internationalen System handelt.Die Idee eines ständigen Sitzes im Sicherheitsrat gilt als unwahrscheinlich sowie der Reformvorschlag der 'Gruppe der Vier' (mit deutscher Beteiligung), der von den vielen Vorschlägen zur Veränderung des Sicherheitsrates zwar als angemessen erscheint, aber dennoch u. a. an den Veto-Mächten bisher scheiterte (vgl. Gareis & Varwick 2014, S. 308-311). Somit bleibt Deutschland lediglich die Kandidatur im SR als nichtständiges Mitglied, dem die Bundesregierung mit ähnlicher Argumentation und Engagement vermutlich in der nächstmöglichen Amtszeit nachkommen wird (vgl. Kaim 2021, S. 29). 5.2.4 Der Versuch, eine europäische Handlungsfähigkeit zu demonstrieren Die europäische Handlungsfähigkeit kann bereits unter Punkt 5.2.1 als inkonsequent bezeichnet werden. Außerdem sind europäische Kräfte an eigenen Missionen vor Ort gebunden und stellen im MINUSMA-Einsatz nicht die meisten Einsatzkräfte zur Verfügung (vgl. Kaim 2021, S. 29 & MINUSMA Fact Sheet: United Nations 2022). Von einer geschlossenen oder klaren europäischen Einheit kann nicht gesprochen werden, jedoch von einer klaren Beteiligung Deutschlands am Einsatz. 5.2.5 Die regionale Sicherheit in Mali zu gewährleisten Seit dem Friedensabkommen 2015 hat sich die Lage stetig verschlechtert und stellt die VN-Friedensmission insgesamt infrage. (vgl. Kaim 2021, S. 30) Weitere Problemfelder stellen gerade die Alleingänge der europäischen Länder an der MINUSMA-Mission dar, die bspw. auf die typischen Blauhelme und auf die VN-Farbgebung bei Fahrzeugen verzichten. Außerdem sind europäische Kräfte vornehmlich in als sicher geltende Einsätze gebunden und in anderen Stützpunkten als die restlichen Länder wie bspw. Ägypten untergebracht. (vgl. Mali: Konopka 2020) Das stellt die VN-geführte Friedensmission auch vor interne Probleme und kann die Handlungsfähigkeit sowie Moral der teilnehmenden Länder beeinträchtigen.5.2.6 Terrorismusbekämpfung und die Eindämmung von FluchtbewegungenDie Mission ist unter den Aspekten von Fluchtbewegungen bereits als vernachlässigbar (zumindest für Fluchtbewegungen nach Europa) klassifiziert worden (vgl. Kaim 2021, S. 30f). Außerdem wird wegen der Destabilisierung des Landes sogar mit weiteren Flüchtenden zu rechnen sein. Weiterhin ist die dynamische Situation in Mali undurchsichtig und schwer zu charakterisieren, inwiefern der Terrorismus Deutschland bedroht (vgl. ebd.) und inwiefern Dschihadisten mittlerweile als Hauptproblem angesehen werden können, wenn die malischen Sicherheitskräfte immer mehr in den Fokus von Korruption und Destabilisierung rücken (vgl. Mali: Konopka 2020). 5.3 Ausblick – Bleibt Deutschland im MINUSMA-Einsatz? Die Motive sowie deren Zielerreichung sind größtenteils als Fehlschlag zu werten und stellen als größten Erfolg die Arbeit in der internationalen Organisation, den Vereinten Nationen, heraus. (vgl. Kaim 2021, S. 31f) Dass nicht alle Ziele erreicht werden können, liegt mitunter an der multidimensionalen und dynamischen Situation vor Ort und an der Herausforderung, die den 'Neuen Kriegen' (vgl. Hippler 2009, S. 3-8) und das VN-Peacekeeping in der vierten Generation (vgl. Gareis & Varwick 2014, S. 119-127) kennzeichnen. Somit hängt das Engagement Deutschlands im MINUSMA-Einsatz von vielen Faktoren ab, die bspw. die öffentliche Meinung über Auslandseinsätze und die Beschaffenheit und Einsatzfähigkeit der Bundeswehr nach Etatkürzungen einschließen (vgl. Kaim 2021, S. 32). Wie die Einsatzkosten zeigen (s. Kapitel 3), sind das insgesamt beträchtliche Summen, die die Staatengemeinschaft – und anteilig Deutschland – aufbringen müssen.Während die Stiftung Wissenschaft und Politik noch von größeren Hürden diesbezüglich ausgeht (vgl. ebd.), ist durch den Einmarsch Russlands in die Ukraine ein Paradigmenwechsel mit ungeahnter Tragweite in der deutschen Sicherheits- und Außenpolitik möglich (vgl. Mehrheit unterstützt deutschen Ukraine-Kurs: Tagesschau 2022), der die Fortführung des VN-Peacekeepings neu bewerten wird. 6. Zusammenführung und Interpretation Unter dem Aspekt des VN-Peacekeeping wurden zuerst allgemeine Aspekte umrissen und die Forschungsfrage weiter ausgeweitet. Im Kern geht es um die Frage, wie Deutschland sich im 21. Jahrhundert mit seiner Sicherheits- und Außenpolitik im Internationalen System verortet und inwiefern dies als Erfolg angesehen werden kann. Letzteres ist nur unter bestimmten, einschränkenden Aspekten zu beantworten und ist mithilfe des MINUSMA-Einsatzes zu verorten. Deutschland positioniert sich offen und ernst zu den Vereinten Nationen und folgt dabei historisch gewachsenen Paradigmen und Erfahrungswerten (s. Unterkapitel 4.1): Daraus lassen sich die Bemühungen um einen ständigen oder nichtständigen Sitz im Sicherheitsrat und weiteres internationales Engagement wie im VN-Peacekeeping und somit die Beteiligung in Mali (MINUSMA-Mission) folgerichtig begründen.Deutschland hat ein nationales sicherheitspolitisches Interesse an einer Verregelung des anarchischen Grundzustandes, um die eigene Position darin zu stärken – Unsicherheiten also abzubauen (vgl. Gareis 2021, S. 58). Damit folgt die Politik nicht einer uneingeschränkten Idealismus-Denkschule und zeigt auch zweckrationale Positionen auf. Dennoch ist der MINUSMA-Einsatz in diesem Sinne als Misserfolg zu werten und zeigt besonders in den Bemühungen um Multilateralismus und einer Institutionalisierung des Internationalen Systems, hier in Form der Vereinten Nationen zu interpretieren, erwähnenswerte Erfolge auf (s. Kapitel 5).Die deutsch-französischen Beziehungen hingegen könnten insgesamt unter dem Konstruktivismus Betrachtung finden: Obwohl die strategische Ausrichtung beider Länder nicht immer im selben Verständnis verläuft (s. Kapitel 5), ist sehr wohl ein ernstzunehmender Konflikt zwischen den beiden großen europäischen Staaten nicht anzunehmen und die außerordentliche internationale Kooperation als erwähnenswert anzusehen. Aus der Ausarbeitung tritt ein Dilemma zutage, das wie folgt zu charakterisieren ist: Deutschland als Nationalstaat hat nur begrenzt Ressourcen und Möglichkeiten, die auch interessengeleitet begründet werden müssen. Deswegen ist ein Problem für Deutschland darin zu skizzieren und zu fragen, in welche internationale Organisation sie ihren weiteren Fokus legen wird. VN-mandatierte aber von NATO und EU ausgeführte Friedensmissionen werden bspw. bevorzugt, gleichzeitig wird eine Stärkung der Vereinten Nationen als Ziel formuliert (s. Kapitel 4).Investitionen in allen internationalen Organisationen bringen Deutschland in eine prekäre Situation, wie die Motivlage und die Ausgestaltung des MINUSMA-Einsatzes aufzeigt (s. Unterkapitel 5.2.5). Als Fazit ist festzuhalten, dass der MINUSMA-Einsatz einer oftmals bloßen Rhetorik zur Stärkung multilateraler Beteiligung grundsätzlich entgegenläuft und Deutschland zukünftig als ernstzunehmenden internationalen Akteur kennzeichnen könnte (vgl. Gareis 2021, S. 216). Prinzipiell kann zudem bestätigt werden, dass Deutschland am ehesten seine Fähigkeiten einbringen kann, wenn internationale Legitimation besteht (mit Blick auf das Grundgesetz und der eigenen 'Zurückhaltungs-Konstante'), Bündnis- und beteiligte Partner mit ihren Interessen zumindest kollidieren (vgl. ebd., S. 112) und Multilateralismus als Merkmal auftritt. Daraus lässt sich die Intensivierung in internationale Organisationen ableiten, weil es nachhaltig die Souveränität Deutschlands positiv beeinflussen kann (vgl. ebd.). So kann Gareis (2021, S. 93) zugestimmt werden, wenn er schreibt: "Sicherlich kann auch im Jahr 2020 festgestellt werden, dass Deutschland an seinen Bemühungen um eine Zivilisierung der internationalen Politik durch Regime und Institutionen festhält. Auch ist es seiner Bevorzugung von friedlicher Konfliktbeilegung und Kooperation vor der Machtpolitik sowie schließlich auch seiner grundsätzlichen Bereitschaft zur Übertragung von Souveränitätsrechten weitestgehend treu geblieben – wenngleich die mit dem Zivilmachtkonzept gern verbundene 'Kultur der Zurückhaltung' Ergänzungen durch die Verfolgung stärker nationaler Interessen erfahren hat." Der Ausblick ist jedoch unter der aktuellen Prämisse (s. Unterkapitel 5.3) unter Vorbehalt zu stellen und zeigt deutlich die Unsicherheiten auf, die der Grundzustand der Anarchie treffend formuliert und exemplarisch die angerissene Reformbedürftigkeit der Vereinten Nationen sowie die Handlungsunfähigkeit des Sicherheitsrats hervorhebt. Deutschland wird in jeglichem denkbaren Szenario eine größere Rolle in den Internationalen Beziehungen spielen: "Die Anforderungen an die multilaterale deutsche Außen- und Sicherheitspolitik werden also steigen, und neben dem vielbeschworenen Willen zur Übernahme von 'Verantwortung' wird auch die Bereitschaft zum personellen und finanziellen Engagement wie auch zur Übernahme ungewohnter politischer Risiken wachsen müssen" (Gareis 2021, S. 216) 7. Literatur Beckmann, H. (26.02.2022): Russlands Angriff auf die Ukraine. Europa hat einen neuen Feind. Online: https://www.tagesschau.de/ausland/europa/russland-krieg-europa-101.html [09.03.2022]. Bundesministerium der Verteidigung (2016): Weissbuch 2016. Zur Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundeswehr. Online: https://www.bmvg.de/resource/blob/13708/015be272f8c0098f1537a491676bfc31/weissbuch2016-barrierefrei-data.pdf [09.03.2022].Bundeswehr (21.02.2022): Personalzahlen der Bundeswehr. Wie lauten die Einsatzzahlen. Online: https://www.bundeswehr.de/de/ueber-die-bundeswehr/zahlen-daten-fakten/personalzahlen-bundeswehr [09.03.2022].Bundeswehr (0. J.): Mali – MINUSMA. Online: https://www.bundeswehr.de/de/einsaetze-bundeswehr/mali-einsaetze/minusma-bundeswehr-un-einsatz-mali [09.03.2022]. Bundeszentrale für politische Bildung (07.06.2021): Nach 20 Jahren: NATO-Truppenabzug aus Afghanistan. Online: https://www.bpb.de/kurz-knapp/hintergrund-aktuell/334345/nach-20-jahren-nato-truppenabzug-aus-afghanistan/ [09.03.2022]. Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen e. V. (o. J.): Die Vereinten Nationen im Überblick. Online: https://dgvn.de/un-im-ueberblick [09.03.22].Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen e. V. (22.02.2022): Wie geht es weiter mit dem deutschen Engagement in Mali? Online: https://dgvn.de/meldung/wie-geht-es-weiter-mit-dem-deutschen-engagement-in-mali [09.03.22].Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen e. V. (o. J.): Hauptabteilung Friedenssicherungseinsätze (DPKO). Online: https://frieden-sichern.dgvn.de/friedenssicherung/organe/un-sekretariat-dpko/ [09.03.22].Gareis, S. B. (2021): Deutschlands Außen- und Sicherheitspolitik: eine Einführung. Stuttgart: UTB. Gareis, S. B. & Varwick, J. (2014): Die Vereinten Nationen. Aufgaben, Instrumente und Reformen. 5. Auflage. Bonn: Barbara Budrich, Opladen & Toronto.Hippler, J. (2009): Wie "Neue Kriege" beenden? Aus: APuZ (46/2009): Neue Kriege. Bpb, S. 3-8. Kaim, M. (2021): Die deutsche Politik im VN-Peacekeeping: eine Dienerin vieler Herren. Berlin: SWP. Konopka, T. (22.02.2022): Mali: Rückzug oder mehr Risiko? Online: https://zeitschrift-vereinte-nationen.de/suche/zvn/artikel/mali-rueckzug-oder-mehr-risiko [09.03.22]. Schimmelfennig, F. (2017): Internationale Politik. 5. Auflage. Stuttgart und Paderborn: UTB.Tagesschau (03.03.2022): Mehrheit unterstützt deutschen Ukraine-Kurs. Online: https://www.tagesschau.de/inland/deutschlandtrend/deutschlandtrend-2925.html [09.03.2022].United Nations (2013): Security Council Establishes Peacekeeping Force for Mali Effective 1 July. Unanimously Adopting Resolution 2100 (2013). Online: https://www.un.org/press/en/2013/sc10987.doc.htm [09.03.2022]. United Nations (2014): Security Council. Resolution 2164 (2014). Adopted by the Security Council at its 7210th meeting, on 25 June 2014. Online: https://www.un.org/en/ga/search/view_doc.asp?symbol=S/RES/2164(2014) [09.03.2022]. United Nations (01.03.2022): MINUSMA Fact Sheet. United Nations Multidimensional Integrated Stabilization Mission in Mali. Online: https://peacekeeping.un.org/en/mission/minusma [09.03.2022].
Die Inhalte der verlinkten Blogs und Blog Beiträge unterliegen in vielen Fällen keiner redaktionellen Kontrolle.
Warnung zur Verfügbarkeit
Eine dauerhafte Verfügbarkeit ist nicht garantiert und liegt vollumfänglich in den Händen der Blogbetreiber:innen. Bitte erstellen Sie sich selbständig eine Kopie falls Sie einen Blog Beitrag zitieren möchten.
1. EinleitungAls im Frühjahr viele Menschen auf die Straße gingen, um gegen die von der Regierung beschlossenen Einschränkungen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus zu demonstrieren, fühlten sich nicht wenige an die Pegida-Proteste - beginnend im Dezember 2014 - erinnert, bei denen vor allem in Dresden, aber auch in anderen deutschen Städten tausende Menschen auf die Straße gegangen sind, um ihrem Unmut hinsichtlich der Einwanderungspolitik der Regierung Ausdruck zu verleihen.Den Teilnhemer:innen der Pegida-Proteste wird oftmals vorgeworfen, 'rechts' oder gar Neo-Nazis zu sein, während die "Querdenker" als Verschwörungstheoretiker:innen und Maskenverweigerer dargestellt werden. Entsprechend konnten einschlägigen Medien die folgenden Überschriften entnommen werden:Pegida-Teilnehmer beschimpfen Hotel-Gäste rassistisch (Abendzeitung am 03.08.2016) [1]Typischer Pegida-Anhänger ist 48, männlich und gut gebildet (Berliner Zeitung am 04.02.2020) [2]"Querdenker"-Demo in Leipzig: Journalisten angegriffen, Grünen-Politiker belästigt (Frankfurter Rundschau am 08.11.2021) [3]Angriff auf Reichstag: 40 mutmaßliche Randalierer bislang ermittelt (ntv.de am 16.01.2021) [4]Aber wer sind diese Leute wirklich, die auf die Straße gehen, welche Motive haben sie und wie rechts sind sie? Mit dieser Frage beschäftigten sich verschiedene Forscherteams, die mit Hilfe von Befragungen versucht haben, dies herauszufinden. In der vorliegenden Arbeit werden diese Studien aufgegriffen und miteinander verglichen. Da die Ereignisse, insbesondere die Pegida-Proteste, bereits einige Jahre zurückliegen, wird in einem ersten Schritt die Entstehung und Chronologie der Proteste beschrieben, bevor im zweiten Teil die Pegida-Proteste mit denen der Querdenker verglichen werden.Dabei beschränkt sich die hier vorliegende Arbeit darauf, die Querdenker-Demonstrationen und die Pegida-Proteste hinsichtlich der Teilnehmer:innen und den Motiven für die Teilnahme zu untersuchen und vergleichen. Zudem soll das rechtextremistische Potential analysiert werden. Bei den ausgewählten Kategorien werden die jeweiligen Protestphänomene zunächst getrennt voneinander betrachtet und in einem zweiten Schritt miteinander verglichen, um Gemeinsamkeiten und Unterschiede herauszuarbeiten. 2. Chronologie der Proteste2.1 Chronologie der Pegida-ProtesteVersetzt man sich in das Jahr 2014, dem Beginn der Pegida-Proteste zurück, ist in Deutschland und insbesondere in Sachsen eine anhaltende negative Stimmung gegenüber Geflüchteten zu beobachten. Immer wieder kommt es zu Protesten gegen geplante Unterkünfte für die temporäre Unterbringung von Flüchtlingen, wie beispielsweise im November 2013 in Schneeberg, wo sich rund 2000 Menschen versammeln, um gegen die Unterbringung von rund 250 aus Syrien geflüchteter Menschen zu demonstrieren (Röpke 2013; Antifa Reche Team Dresden 2016, S. 35).Von dieser allgemeinen Stimmung angeregt, gründete Lutz Bachmann später eine Facebookgruppe "Patriotische Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes", woraus schließlich der eingetragene Verein 'Patriotische Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes' kurz 'Pegida' hervorging (Geiges, Marg & Walter 2015, S. 19), welcher am 20. Oktober 2014 zu einem sogenannten Abendspaziergang in die Dresdner Innenstadt aufrief (Vorländer, Herold & Schäller 2016, S. 109).Unter der Bezeichnung 'Spaziergang' fanden diese Demonstrationen fortan jeden Montag in Dresden statt, um gegen Glaubens- und Stellvertreterkriege auf deutschem Boden sowie gegen die 'Islamisierung des Abendlandes' zu protestieren (Geiges, Marg & Walter 2015, S. 12), wobei am 8. Dezember 2014 zum ersten Mal die Marke von 10.000 Teilnehmenden überschritten wurde (Antifa Reche Team Dresden 2016, S. 35).In den darauffolgenden Wochen konnte ein weiterer Zustrom zu den wöchentlich montags stattfindenden Protesten beobachtet werden. Den Höhepunkt der Demonstrationen bildete der Spaziergang am 12. Januar 2015, der unter den Eindrücken des Anschlags auf das französische Satiremagazin 'Charlie Hebdo' stand und an dem sich nach offiziellen Angaben der Polizei rund 25.000 Menschen beteiligten (ebd.; Geiges, Marg & Walter 2015, S. 18).Angeregt von dem großen Zuspruch der Dresdner Spaziergänge gründeten sich in ganz Sachsen, aber auch in viel anderen Städten der Bundesrepublik, wie München, Würzburg, Kassel, Hannover und Bonn, Ableger, die allerdings mit wenigen Ausnahmen in Sachsen nicht annähernd so großen Zulauf hatten wie die Proteste in Dresden und an denen teilweise nur wenige Dutzend Menschen teilnahmen (Antifa Reche Team Dresden 2016, S. 36).Im Frühjahr und Sommer flachte, auch aufgrund anhaltender Konflikte innerhalb des Organisationsteams, der Zulauf zu den Demonstrationen merklich ab. Bisweilen versammelten sich nur noch weniger als 2.000 Menschen zu den Spaziergängen in Dresden. Jedoch fanden insbesondere im Umland von Dresden nahezu täglich Demonstrationen, organisiert von Pegida Ablegern, statt (Antifa Reche Team Dresden 2016, S. 47, Geiges, Marg & Walter 2015, S. 21).Auch unter dem Einfluss des anhaltenden Zustromes von Flüchtlingen konnte über den Sommer hinweg wieder eine Steigerung der Teilnehmerzahl beobachtet werden. Waren es im Juli noch rund dreitausend Teilnehmende, waren es Anfang September bereits über fünftausend, was sich bis Ende September auf neuntausend Teilnehmende steigerte (Antifa Reche Team Dresden 2016, S. 47). Zum einjährigen Bestehen von Pegida am 19. Oktober 2015 versammelt sich bei einer stationären Kundgebung in der Dresdener Innenstadt 15.000 bis 20.000 Menschen (ebd.).Bei den folgenden Kundgebungen konnte eine immer aufgeladenere Stimmung beobachtet werden, die zunehmend auch zu gewaltsamen Ausschreitungen führte. Beispielsweise wurden am Rand des Pegida-Weihnachtssingens am 21. Dezember 2015 gezielt Menschen von Nazis und Hooligans angegriffen, die sich unter die Pegida-Anhänger gemischt hatten (ebd.; Jacobsen 2015).Vorläufiger Höhepunkt sollte eine europäische Vernetzung der Pegida-Demonstrationen am 6. Februar 2016 sein, bei der in vielen europäischen Städten wie Graz, Amsterdam, Dublin und Antwerpen gleichzeitig Kundgebungen abgehalten und so die 'Festung Europa' symbolisiert werden sollte. Der Zuspruch blieb aber selbst in Dresden weit hinter den Erwartungen zurück (Antifa Reche Team Dresden 2016, S. 50; Zeit online 2016).Insbesondere in Dresden kam es dennoch bis weit ins Jahr 2017 hinein zu weiteren Protestkundgebungen mit bis zu zweitausend Teilnehmenden. Die bisher letzte größere Protestaktion fand anlässlich des fünfjährigen Bestehens der Organisation am 20. Oktober 2019 statt, bei der sich rund dreitausend Menschen versammelten, um erneut gegen die Migrationspolitik zu demonstrieren (Tagesschau 2019). 2.2 Chronologie der Querdenker-ProtesteErste Meldungen, nach denen in der Provinz Wuhan in China ein vermutlich tödliches, hoch ansteckendes Virus entdeckt wurde, konnten den Medien bereits Ende 2019 entnommen werden. Der erste bestätigte Fall wurde in Deutschland schließlich am 27. Januar 2020 in Bayern gemeldet (Imöhl & Ivanow 2021). Nachdem die Bundesregierung zunächst eher zurückhaltend reagiert und sich gegen striktere Maßnahmen ausgesprochen hatte, wurde schließlich beginnend mit dem 22. März 2020, zunächst befristet bis zum 19. April, der erste Lockdown verhängt, der mehrmals verlängert wurde und schließlich nach sieben Wochen am 7. Mai. 2020 endete (Bundesministerium für Gesundheit 2022).Unter dem Begriff der 'Hygienedemos' fanden bereits im April erste Protestaktionen gegen die von der Bundesregierung beschlossenen tiefgreifenden Einschränkungen des öffentlichen Lebens statt. Nachdem anfänglich ein Schwerpunkt der Proteste in Berlin beobachtet werden konnte, fanden bereits kurze Zeit später ähnliche Aktionen in anderen deutschen Großstädten und ebenfalls im ländlichen Raum statt (Frei & Nachtwey 202, S. 1).Die Proteste gewannen dabei schnell an Zulauf und breiteten sich immer weiter aus. Im Anschluss an eine Großkundgebung am 9. Mai 2020 in Stuttgart mit über 20.000 Teilnehmenden gründete sich schließlich unter der Federführung von Michael Ballweg die Initiative 'Querdenken 711' (ebd.). Hierbei wurde auch der Begriff 'Querdenken' geprägt (Bundesstelle für Sektenfragen 2021, S. 5).Bundesweit gründeten sich nach dem Stuttgarter Vorbild weitere Querdenken-Initiativen, sowohl in größeren Städten als auch im ländlichen Raum. Zudem gelang es den Organisatoren der Querdenker-Bewegung innerhalb kurzer Zeit, erhebliche finanzielle Mittel zu generieren, mit denen die Protestkundgebungen finanziert werden konnten (Holzer, et al., 2021, S. 21).Den Höhepunkt erreichten die Proteste Mitte Mai 2020, ehe mit Auslaufen des Lockdowns auch die Teilnehmerzahlen an den Demonstrationen wieder abflachte (Verfassungsschutz Nordrhein-Westfalen 2022, S. 12). Initiiert von der Querdenker-Bewegung unter der Führung von Michael Ballweg vernetzten und strukturierten sich die einzelnen Protestgruppen und es wurden bundesweit Kundgebungen organisiert (Holzer, et al., 2021, S. 13).Die größten Kundgebungen fanden am 1. und 29. August in Berlin, am 4. Oktober in Konstanz sowie am 7. November 2020 in Leipzig statt (Frei & Nachtwey 202, S. 1), ehe über den Winter hinweg der Zulauf erneut abflachte. Eine weitere Protestwelle konnte im Frühjahr 2021 beobachtet werden. Vor dem Hintergrund des zweiten Lockdowns, der am 6. Januar 2021 beschlossen wurde und bis in den Mai hinein anhielt, zogen wieder vermehrt Menschen auf die Straße, um gegen die Maßnahmen zu demonstrieren (Verfassungsschutz Nordrhein-Westfalen 2022, S. 12).In diesem Zusammenhang identifizierte der Verfassungsschutz Nordrhein-Westfalen (2022, S. 12) eine positive Korrelation zwischen steigenden Infektionszahlen und Protestgeschehen. Der Bericht stellt zudem fest, dass im Lauf des Jahres 2021 eine Zunahme verbal aggressiven Verhaltens seitens der Teilnehmenden zu beobachten war und sich Ärzt:innen, Politiker sowie Wissenschaftler als Feindbild herausbildeten, die teilweise sogar angegriffen und bedroht wurden (Verfassungsschutz Nordrhein-Westfalen 2022, S. 16; S. 20).Mit Abflachen der Infektionswelle nahm auch das Protestgeschehen im Sommer 2021 zunächst merklich ab. Im Herbst veränderte sich schließlich die Form des Protestes. Die Querdenken-Organisationen verloren zunehmend an Einfluss und statt großer Kundgebungen war eine Verschiebung hin zu einer Vielzahl kleinerer Protestaktionen in kleineren Städten und ländlichen Gebieten zu beobachten (Verfassungsschutz Nordrhein-Westfalen 2022, S. 16; S. 20).Mit dem Auslaufen der meisten Corona-Maßnahmen konnte auch ein deutlicher Rückgang an Protesten gegen die Maßnahmen beobachtet werden. Zurzeit finden nach wie vor in vielen Städten noch regelmäßig Demonstrationen statt, wie beispielsweise am 13. August 2022 in Berlin ein Auto- und Fahrradkorso, um gegen das vom Bundestag beschlossene Infektionsschutzgesetz zu demonstrieren [5]. 3. Vergleich der Protestphänomene3.1 Wer nimmt an den Protesten teil?3.1.1 Pegida-ProtesteMit der Frage, wer an den Protesten teilnimmt, beschäftigt sich insbesondere eine Studie von Vorländer, Herold & Schäller aus dem Jahr 2015, bei der durch "Face-to-Face-Interviews" (Vorländer, Herold & Schäller 2015; S 13) mit Teilnehmenden an Pegida-Demonstrationen in Dresden die soziodemografische Zusammensetzung sowie die zentralen Motive der Protesttierenden ermittelt werden sollten.Ergebnisse dieser Untersuchungen zeigen, dass die Befragten durchschnittlich 47,6 Jahre alt und von den 397 Teilnehmenden der Proteste eine Mehrheit von 74,6 Prozent männlich waren (ebd., S. 43f). Zudem wurde der letzte Bildungsabschluss ermittelt. Die Mehrheit der Befragten hat demnach die Schule nach der 10. Klasse verlassen (ebd. S. 45). Ebenfalls auffällig ist der hohe Anteil an Befragten, die einen Hochschulabschluss als letzten Bildungsabschluss angaben [6]. Mit 28,2 Prozent ist der Anteil im Vergleich zum Bundesdurchschnitt doppelt so hoch (ebd., S. 46). Des Weiteren gaben 5 Prozent einen Hauptschulabschluss, 16,4 Prozent die Hochschulreife und 8,6 Prozent einen Meisterabschluss als letzten Bildungsabschluss an (ebd.). Mit rund 47,6 Prozent waren die meisten der Befragten Arbeiter oder Angestellte, gefolgt von 20,4 Prozent Selbständigen und 17,6 Prozent Rentner (ebd., S. 47). Beamte, Studierende, Auszubildende, Schüler:innen und Arbeitslose machten lediglich etwas mehr als 10 Prozent der Protestierenden aus.Auch wurde nach der Parteiverbundenheit der Pegida-Anhänger gefragt. Eine große Mehrheit von 62,1 Prozent fühlt sich demnach zu keiner der etablierten Parteien hingezogen (ebd., S. 52). Betrachtet man die Ergebnisse, geben 16,8 Prozent der Befragten an, dass ihre Einstellungen am ehesten mit den Ideen der 'Alternativen für Deutschland' (AfD) übereinstimmen. Die anderen Parteien sind weit abgeschlagen: CDU 8,9 Prozent, NPD 3,7 Prozent, Linke 3,0 Prozent, SPD und FDP 1,2 Prozent, Grüne 1,0 Prozent (ebd.). Die Ersteller der Studie vermuten zudem eine große Schnittmenge zwischen dem hohen Anteil an Nichtwähler bei der Landtagswahl in Sachsen (50,9 Prozent) und dem Anteil der Befragten an den Pegida-Kundgebungen, die sich zu keiner der etablierten Parteien hingezogen fühlen (ebd., S. 53).Die Ergebnisse der Studie lassen darauf schließen, dass es sich um eine sehr heterogene Gruppe mit überdurchschnittlicher Bildung und überdurchschnittlichem Einkommen handelt, die sich vorwiegend aus Menschen in der 'Mitte der Gesellschaft' zusammensetzt (Kocyba 2016, S. 149f). Die hier verwendeten Daten müssen allerdings mit Vorsicht betrachtet werden, Kocyba (2016, S. 151) und Nachtwey (2016, S. 305) merken an, dass beobachtet werden konnte, dass viele der Demonstrierenden nicht an wissenschaftlichen Befragungen teilnahmen und dadurch nur ein verzerrtes Ergebnis hin zur Mitte der Gesellschaft abgebildet werden konnte.3.1.2 Querdenker-ProtesteBei den verwendeten Studien handelt es sich zum einen um eine Umfrage, die im Rahmen der sogenannte Erntedank-Demonstration Anfang Oktober in Konstanz durchgeführt wurde, die von der Initiative "Querdenken 753" organisiert wurde und bei der es gelungen ist, 138 Personen zu interviewen (Koos 2022, S. 68). Dabei wurden nach dem Zufallsprinzipe gezielt Protestierende auf der Demonstration angesprochen und per Handzettel zur Teilnahme an der Umfrage eingeladen (ebd.).Bei der zweiten Studie handelt es sich um eine im Herbst 2021 durchgeführte Online-Umfrage des Schweizer Forscherteams Frei, Schäfer & Nachtwey. Bei dieser nicht-repräsentativen Umfrage wurden die Einladungen zur Teilnahme in offenen Telegram-Gruppen von Protestorganisator:innen gepostet (Frei, Schäfer & Nachtwey 2021, S. 251). Dadurch konnten 1152 Umfrageteilnehmer gewonnen werden (ebd.).Beide Studien kommen zum Schluss, dass die Teilnehmer:innen an den Protesten durchschnittlich etwa 48 (47) [7] Jahre alt sind und vorwiegend über einen höheren Bildungsabschluss verfügen (Koos 2022, S. 71). Nachtwey, Schäfer & Frei fanden dabei heraus, dass rund 34 Prozent über ein abgeschlossenes Studium verfügen, 31 Prozent das Abitur als höchsten Abschluss angaben und 21 Prozent mindestens die Mittlere Reife. Damit sind unter den Demonstrationsteilnehmer:innen Personen, die mindestens das Abitur als höchsten Bildungsabschluss angaben, überdurchschnittlich häufig vertreten verglichen mit dem Durchschnitt der deutschen Bevölkerung (ebd.).Ebenfalls überrepräsentiert sind Selbständige mit 20 (25) Prozent der Teilnehmer:innen, während die Mehrheit von 46 Prozent sich selbst als Arbeiter oder Angestellte einstuften (ebd.). Rentner:innen, Hausfrauen, Student:innen bildeten zusammen rund 20 Prozent der Teilnehmenden (Nachtwey, Schäfer, & Frei 2022, S. 8). Beide Studien kommen entsprechend zum Schluss, dass sich die Teilnehmer:innen der Querdenker-Proteste meist der Mittelschicht zuordnen lassen (Koos 2022, S. 72).Eine Mehrheit von 61 Prozent bezeichnet sich den Umfragen zufolge als politisch interessiert (ebd. S. 80). Fragt man nach dem Wahlverhalten bei der Bundestagswahl 2017, gaben die meisten (23 Prozent) an, die Grünen gewählt zu haben, gefolgt von 'Die Linke' (18 Prozent), AfD (15 Prozent), CDU/CSU (10 Prozent), FDP (7 Prozent), SPD (6 Prozent) sowie 'andere Parteien' (21 Prozent) (Nachtwey, Schäfer, & Frei 2022, S. 10).Auf die Frage, welche Partei die Teilnehmer:innen heute wählen würden, antworteten 61 Prozent 'andere Parteien' (ebd.). Die AfD käme demnach auf 27 Prozent der Stimmen, FDP 6 Prozent, die Linke 5 Prozent, Grüne und CDU/CSU jeweils 1 Prozent und SPD 0 Prozent (ebd.). Es zeigt sich hier eine deutliche Verschiebung hin zu anderen Parteien und auch zur AfD, was darauf schließen lässt, dass sich eine Mehrheit der Befragten nicht ausreichend von den etablierten Parteien vertreten fühlt.Hierbei sei bemerkt, dass die Studie von Koos die Tendenzen hin zur AfD nicht bestätigen konnte. Zwar wurden auch hier 'andere Parteien' mit 55 Prozent am häufigsten genannt, es gaben jedoch lediglich 2 Prozent der Befragten an, die AfD bei der kommenden Bundestagswahl wählen zu wollen (Koos 2022, S. 81). Diese Diskrepanz könnte darauf zurückzuführen sein, dass Koos lediglich Personen befragte, die bei der Demonstration in Konstanz teilnahmen, während Nachtwey und Kolleg:innen auf Umfrageteilnehmer:innen aus ganz Deutschland zurückgriffen, entsprechend auch aus Regionen, in denen die AfD stärker vertreten ist (Sachsen: 28,4 Prozent [8]; Thüringen: 22 [9]) als in Baden-Württemberg (9,7 Prozent [10]), was darauf schließen lässt, dass dort unabhängig von Corona die AfD eher eine etablierte Wählerklientel aufweisen kann.3.1.3 Gemeinsamkeiten und UnterschiedeDer Vergleich der Pegida-Demonstrationen und der Querdenker-Proteste zeigt, dass sich die Teilnehmenden recht ähnlich sind. Vergleicht man die beiden Protestphänomene miteinander, ist zunächst das Durchschnittsalter mit 47-48 Jahren auffällig gleich. Auch hinsichtlich des Bildungsabschlusses und der Berufstätigkeit gibt es nur geringe Unterschiede. In beiden Fällen sind die Teilnhmer:innen eher überdurchschnittlich gebildet. Der Anteil von Angestellten und Arbeitern ist jeweils am höchsten. Außerdem ist auffällig, dass ein nicht unerheblicher Teil einer selbstständigen Tätigkeit nachgeht. Unterschiede gibt es hinsichtlich der Geschlechterverteilung. Während bei den Querdenker-Protesten die Verteilung nahezu gleich ist, sind männliche Teilnehmer bei den Pegida-Kundgebungen in der Überzahl.Schaut man sich das Wahlverhalten an, stellt man fest, dass die meisten der Befragten keine der 'etablierten' Parteien bei der nächsten Bundestagswahl wählen würden. Bei den jeweiligen Befragungen kommt keine der 'etablierten' Parteien über 10 Prozent der Stimmen. Vor allem Parteien aus dem linken Spektrum überzeugen nur wenige der Protestteilnehmer:innen. Dies spiegelt die große Unzufriedenheit der Befragten mit der Arbeit von Regierung und Politikern wider, auf die im folgenden Kapitel nochmals genauer eingegangen wird.Die Rolle der AfD ist etwas undurchsichtiger. Von den etablierten Parteien findet die AfD unter den Pegida-Anhänger die meiste Zustimmung, wenngleich der Wert mit etwas mehr als 16 Prozent recht gering ist. Bei den Querdenker-Anhängern kommen die Befragungen zu unterschiedlichen Ergebnissen: Bei der Online-Befragung würden 27 Prozent bei der kommenden Bundestagswahl die AfD wählen, während dies bei der Vor-Ort-Befragung in Konstanz nur zwei Prozent tun würden.Die hier aufgeführten Aspekte zeigen eine recht große Übereinstimmung hinsichtlich demographischer, sozioökonomischer und politischer Einstellungen der Protesteinehmerenden, die im folgenden Kapitel auch hinsichtlich ihrer Motive für die Protestteilnehme verglichen werden.3.2 Welche Motive haben die Protestteilnehmer:innen?3.2.1 Pegida-ProtesteDie Motive für die Teilnahme an den Pegia-Protesten in Dresden sind vielfältig. Generell lassen sich die Motive als allgemeine Unzufriedenheit mit politischen Entscheidungen und deren Kommunikation beschreiben (Vorländer, Herold, & Schäller 2015, S. 63). Bei der Umfrage des Dresdner Forscherteams Vorländer, Herold und Schäller gaben über 71 Prozent der Befragten dies als eines der Hauptmotive für die Teilnahme an den Pegida-Protesten an. Weitere wichtige Teilnahmemotive waren Kritik an Medien und Öffentlichkeit (34,5 Prozent), grundlegende Vorbehalte gegenüber Zuwanderern und Asylbewerbern (31,2 Prozent) sowie Protest gegen religiös oder ideologisch motivierte Gewalt (10,3 Prozent) [11] (ebd. S. 59). Sonstige Motive nannten 21,9 Prozent.Betrachtet man die Antwortengruppe 'Unzufriedenheit mit politischen Entscheidungen und deren Kommunikation' genauer, waren die am häufigsten gegebenen Antworten 'Unzufriedenheit mit der Asylpolitik' und 'Allgemein empfundene Diskrepanz zwischen Volk und Politikern' mit jeweils über 25 Prozent (ebd. S. 62). Zudem wurden häufig die 'Unzufriedenheit mit dem politischen System der Bundesrepublik', 'Unzufriedenheit mit Zuwanderungs- und Integrationspolitik', 'Allgemeine Unzufriedenheit mit der Politik' sowie 'Unzufriedenheit mit der Wirtschafts- und Sozialpolitik' genannt (ebd.).Daraus resultiert, dass rund 34 Prozent (bereinigt von Doppelnennungen) der Befragten allgemein mit der Integrations-, Asyl- oder Sicherheitspolitik der Regierung unzufrieden sind (ebd. S. 63). Generell scheinen grundlegende Vorbehalte gegenüber Zuwanderung, insbesondere aus dem islamischen Raum, eines der Hauptmotive für die Teilnahme zu sein.Wirft man einen genaueren Blick auf die Kategorie 'Grundlegende Vorbehalte gegenüber Zuwanderern und Asylbewerbern', geben 15,4 Prozent der Befragten an, allgemeine Vorbehalte gegenüber Muslimen bzw. dem Islam zu haben (Vorländer, Herold, & Schäller 2015, S. 69). Die Angst vor sozioökonomischer Benachteiligung, Sorge um hohe Kriminalität von Asylbewerbern und die Furcht vor eigenem Identitätsverlust und 'Überfremdung' werden ebenfalls häufig als zentrale Motive für die Teilnahme genannt (ebd.).In einem Positionspapier fordern die Organisatoren von Pegida entsprechend eine im Grundgesetz verankerte Integrationspflicht für Geflüchtete, um einer "Islamisierung des Abendlandes" und damit verbundenen "Glaubenskriegen auf deutschem Boden" entgegenzuwirken (Antifa Recherche Team Dresden 2016, S. 45).Laut Organisator:innen gibt Pegida all den Menschen eine Stimme, die sich "überfremdet, benachteiligt und in ihrer Identität bedroht fühlen" (ebd. S. 35), um zu verhindern, dass Asylsuchende Geld vom Staat bekommen, während ein Großteil der Bevölkerung sich das alltägliche Leben nicht mehr leisten kann. Hierbei gibt es Überschneidungen zwischen den Kategorien 'Unzufriedenheit mit der Wirtschafts- und Sozialpolitik' und der allgemeinen Angst, das eigene Leben nicht mehr finanzieren zu können, sowie der 'Angst vor sozioökonomischer Benachteiligung' durch Einwanderung.Obwohl rund 34 Prozent der Antworten das Themenfeld Integrations-, Asyl- und Sicherheitspolitik als Motiv für die Protestteilnahme angeben, wurde von lediglich 24,2 Prozent der Befragten explizit der Islam, Islamismus und Islamisierung als Grund genannt (Vorländer, Herold, & Schäller 2015, S. 72).Neben den Themen Zuwanderung, Asyl und Islam ist auch die kritische bis ablehnende Haltung gegenüber Öffentlichkeit und Medien, insbesondere gegenüber dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk eines der Hauptmotive für die Teilnahme an den Pegida-Demonstrationen. Der Begriff der 'Lügenpresse' verdeutlicht die Wut und ablehnende Haltung gegenüber Vertretern der Medien und den Medien als Institution.21,2 Prozent der Befragten äußerten entsprechend eine allgemeine Unzufriedenheit mit der Berichterstattung der Medien und 18,4 Prozent kritisieren eine diffamierende Berichterstattung über die Pegida-Proteste (Vorländer, Herold, & Schäller 2015; S. 66.). Oft wird dabei pauschalisierend Kritik an der politischen Einstellung und an der Arbeit von Medienvertretern geübt (ebd. S. 67). Anhänger der Pegida-Bewegung bemängeln zudem, dass sie zu wenig im öffentlichen Diskurs gehört werden und die Sorgen und Ängste nicht ernst genommen werden. Zudem wird beklagt, dass der Öffentlichkeit Informationen vorenthalten werden (ebd. S. 68). Am Rande der Demonstrationen ist entsprechend eine aufgeladene Stimmung gegenüber Vertretern der Medien sowie eine Weigerung, mit Medienvertretern zu sprechen, zu beobachten.3.2.2 Querdenker-ProtesteSo vielfältig wie die Protestteilnehmer:innen sind auch die Motive für die Teilnahme. Trotz der Heterogenität vereint alle der zentrale Aspekt, gegen etwas zu sein (Frei, Schäfer, & Nachtwey 2021, S. 251). Ein Hauptgrund für die Teilnahme bilden die durch die Krise hervorgebrachten sozialen Ungleichheiten und die hierdurch verursachte wahrgenommene Benachteiligung in unterschiedlichsten Bereichen (Koos 2022, S. 73).Befragungen von Koos (2022, S. 73) bei der Demonstration in Konstanz im Herbst 2022 zeigen, dass weniger die persönliche Betroffenheit Grund für die Teilnahme ist, sondern vielmehr die gesamtgesellschaftlichen Auswirkungen der getroffenen Maßnahmen ausschlaggebend sind. Lediglich rund 20 Prozent der Befragten nannten unmittelbare finanzielle Auswirkungen als ein Teilnahmemotiv (ebd.).Hauptsächlich spielt die Sorge um die eigene familiäre Situation eine Rolle. 39 Prozent (der Studie von Nachtwey, Schäfer, & Frei [2022, S. 16] zufolge rund 34 Prozent) der Befragten gaben an, dass durch die getroffenen Maßnahmen zur Eindämmung des Pandemiegeschehens übermäßig hohe Belastungen für Familien entstanden sind (Koos 2022, S. 74). Dies ist auch vor dem Hintergrund zu sehen, dass Nachtwey und Kollegen (2021, bei ihrer Umfrage eine 80-prozentige Zustimmung zur Aussage über die Willkürlichkeit der Corona-Maßnahmen ermittelten und dass rund 95 Prozent der Aussage, die Regierung dramatisiere oder übertreibe die Corona-Problematik,k zustimmten bzw. voll und ganz zustimmten (Nachtwey, Schäfer, & Frei 2022, S. 14f.).Größter Kritikpunkt an den Maßnahmen sind die temporären Einschränkungen der Grundrechte, wie Ausgangsbegrenzungen und Kontaktverbote. 80 Prozent der Befragten nannten die negativen Auswirkungen der Maßnahmen auf die eigenen Grundrechte als einen der Hauptgründe, sich an den Querdenker-Protesten zu beteiligen (Koos 2022, S. 75). Zudem stimmten 95 Prozent der Befragten der Aussage zu, dass die Corona-Maßnahmen die Meinungsfreiheit und Demokratie bedrohen (Nachtwey, Schäfer, & Frei 2022, S. 17).Als Einschränkung der Grundrechte wird auch die Verpflichtung zum Tragen von Masken gesehen. Teilnehmer:innen behaupteten hierbei, dass es durch das Tragen der Maske zu Todesfällen in Deutschland gekommen sei (Gensing 2020). Entsprechend stimmen über 88 Prozent der Befragten der Aussage zu, dass Maskenpflicht Kindesmissbrauch sei (Nachtwey, Schäfer, & Frei 2022, S. 18). Auch aufgrund der temporären Schulschließungen ist der Schutz von Kindern unter den Motiven der Demonstrationsteilnehmer:innen zu finden und rückte mit zunehmendem Verlauf des Corona-Protestgeschehens vermehrt in den Fokus der Debatte.Neben Kritik an den konkret aufgrund der Corona-Pandemie getroffenen Maßnahmen durch die Bundesregierung ist auch die allgemeine Kritik an Regierung und Parlament eine der Hauptmotivationen. So gaben 88 Prozent der Befragten an, kein Vertrauen in die Regierung zu haben (Koos 2022, S. 79). Gleiches gilt für den Bundestag. In das Parlament und die gewählten Abgeordneten haben nur 4 Prozent Vertrauen (ebd.). Eine Mehrheit von 77 Prozent hat dabei das Vertrauen in das politische System verloren (ebd. S. 80). Dennoch lehnen 94 Prozent eine Diktatur als möglicherweise bessere Staatsform ab (ebd.). Der Aussage, dass 'Medien und die Politik unter einer Decke stecken' stimmen rund 77 Prozent der Teilnehmer in der Befragung von Nachtwey, Schäfer, & Frei (2022, S. 17) zu.Entsprechend groß ist die Ablehnung gegenüber etablierten Medien (91 Prozent) (Koos 2022, S. 79). Die oftmals als einseitig empfundene Berichterstattung von den Corona-Protesten, vermeintlich tendenzielle Berichterstattung und das mutmaßliche Zurückhalten wichtiger Informationen werden oft als Hauptgründe für die ablehnende Haltung gegenüber etablierten Medien, insbesondere dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk genannt (Frei, Schäfer, & Nachtwey 2021, S. 225). Konkret wird den Medien 'Angstmacherei' vorgeworfen mit dem Ziel, die Menschen zu verunsichern. Die Teilnehmer:innen bezeichnen sich daher oftmals selbst als besonders kritische Menschen, die Dinge hinterfragen und gegen die "mediale Desinformation" (ebd. S. 256) vorgehen und aufklären wollen.Waren im Frühjahr und Herbst 2020 noch die von der Bundesregierung getroffenen Maßnahmen und deren Auswirkungen, wie Lockdown, Schulschließungen und Maskentrageverordnung, der Hauptgrund für die Teilnahme an den Querdenker-Demonstrationen, wandelten sich die Motive im Lauf der Zeit. Mit der Entwicklung von Corona-Impfstoffen, deren Zulassung und den anschließenden, im Frühjahr und Sommer 2021 groß angelegten Impfkampagnen, wurde vermehrt auch die Kritik an einer vermeintlichen Zwangsimpfung und die Diskriminierung Ungeimpfter zum zentralen Motiv (Verfassungsschutz Nordrhein-Westfalen 2022, S. 3).Entsprechend konnten sich 70 Prozent der Befragten vorstellen, dass einflussreiche Geschäftsleute die Menschheit zwangsimpfen lassen wollen, um so persönlich davon zu profitieren (Koos 2022, S. 77). Allgemein haben Verschwörungstheorien und eine darauf aufbauende "Realität" großen Einfluss, die Motive der Teilnehmer:innen betreffend. Unter den Befragten können sich 75 Prozent vorstellen, dass Wissenschaftler gezielt manipulieren, Tatsachen erfinden oder Beweise zurückhalten, um die Öffentlichkeit zu täuschen (ebd.).Zwar haben 37 Prozent der Befragten Vertrauen in die Wissenschaft, dieser vergleichsweise hohe Wert könnte aber auch darauf zurückgeführt werden, dass sich im Lauf der Pandemie eine Vielzahl selbsternannter Experten etabliert hat, deren Wissen und Expertise gleichgesetzt wurde mit Wissen von Experten, die dem etablierten Wissenschaftssystem zuzuordnen sind (ebd. S. 79). Hauptkritikpunkt ist dabei die Nichtproduktion eindeutiger Ergebnisse und die Anpassung von Empfehlungen aufgrund neuster Erkenntnisse, die oftmals zu Verwirrung und Irritationen führten.Es bleibt festzuhalten, dass sich berechtigte Kritik an den Corona-Maßnahmen mit inhaltlich diffuser Kritik (Frei, Schäfer, & Nachtwey 2021, S. 257) mischt, was zu einer wirren Verflechtung von Tatsachen mit Verschwörungserzählungen führt, die schließlich zur Teilnahme an den Querdenker-Demonstrationen führen.3.2.3 Gemeinsamkeiten und UnterschiedeZu den Gemeinsamkeiten beider Protestgruppen lässt sich zunächst herausstellen, dass beide sehr heterogen zusammengesetzt sind und eine Vielzahl von Motiven die Menschen zur Teilnahme an den Protesten veranlasst. In beiden Gruppen ist eines der Hauptmotive die allgemeine Unzufriedenheit mit Mandatsträgern und politischen Entscheidungen im allgemeinen.Beide Gruppen unterscheiden sich hinsichtlich des konkreten Anlasses für die Proteste. Während der Hauptauslöser für die Pegida-Proteste in der Asylpolitik der Regierung, der mangelnden Kommunikation bei der Unterbringung von Geflüchteten sowie in einer vermeintlichen Überfremdung Deutschlands liegen, resultierte die Unzufriedenheit bei den Querdenker-Protesten hauptsächlich aus den Grundrechtseinschränkungen, die die Corona-Pandemie eindämmen sollten, sowie später aus der vermeintlichen Diskriminierung von Ungeimpften.Auch wenn sich die konkreten Anlässe unterscheiden, ist der Auslöser für die jeweiligen Proteste eine aktuelle Gegebenheit, die aufgegriffen und instrumentalisiert wird. Die Proteste beziehen sich dabei nicht nur auf den konkreten Anlass, sondern lassen sich als allgemeine Unzufriedenheit interpretieren. Was beide Gruppen gemein haben, ist die generelle Ablehnung von Politik und der Vertrauensverlust in Politik und Politiker. Waren es bei den Pegida-Protesten rund 71 Prozent, die angaben, mit politischen Entscheidungen unzufrieden zu sein, nannten bei der Befragung bei einer Querdenken-Kundgebung in Konstanz 88 Prozent der Teilnehmer:innen dies als Grund für die Teilnahme.Hier zeigt sich eine Zunahme der Unzufriedenheit. Dies ist vermutlich auch darauf zurückzuführen, dass die Menschen aufgrund der Corona-Maßnahmen direkter von Regierungsentscheidungen betroffen sind und diese auch das tägliche Leben betreffen. Bei beiden Umfragen zeigt sich besondere eine ablehnende Haltung gegenüber politischen Mandatsträgern, die sich nach Ansicht vieler Befragter zu weit vom einfachen Bürger entfernt haben und nicht mehr im Sinne des Volkes handeln.Bei beiden Protestbewegungen konnte zudem eine ablehnende Haltung gegenüber etablierten Medien beobachtet werden. Dies zeigte sich zum einen in der Verweigerung, mit Medien zusammenzuarbeiten, als auch in verbalen und teilweise handgreiflichen Übergriffen auf Medienvertreter:innen. Sowohl bei Querdenker-Kundgebungen als auch bei Pegida-Demonstrationen hat sich der Begriff 'Lügenpresse', als Ausdruck einer kritischen Haltung gegenüber Medien etabliert. Häufig wird zudem eine tendenziöse, abwertende Berichterstattung von den Protestkundgebungen und ein absichtliches Zurückhalten von vermeintlich wichtiger Informationen für die ablehnende Haltung genannt.Sowohl bei den Protesten der Querdenker-Bewegung gegen die Corona-Politik als auch bei den Pegida-Protesten spielt die Angst vor einer sozioökonomischen Benachteiligung eine wichtige Rolle, wenngleich die Angst unterschiedlich begründet wird. Während dies bei Pegida-Anhängern durch die Zuwanderung von Menschen mit muslimischem Glauben und damit verbundener größerer Konkurrenz um Arbeitsplätze sowie der durch Einwanderung veränderten Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel auf mehr Personen begründet wird, argumentieren Anhänger der Querdenker-Bewegung dahingehend, dass mit den von der Politik getroffenen Maßnahmen, die das öffentliche Leben einschränken, die Lebensgrundlage wegfällt. Auch wenn viele der Teilnehmer:innen angaben, von den Maßnahmen nicht unmittelbar betroffen zu sein, zeigt sich die Angst besonders bei Selbständigen, die aufgrund der Maßnahmen ihrer Berufstätigkeit nicht mehr nachgehen können.Auch hinsichtlich des Glaubens an Verschwörungstheorien gibt es eine Schnittmenge zwischen beiden Protestphänomenen. Zentral ist die Idee einer geheimen Machtelite, die negativen Einfluss auf das Volk nehmen möchte. Bei den Pegida-Protesten wird dieses Narrativ untermauert von dem Glauben an eine "Umvolkung", also dem Austausch der Deutschen durch zugewanderte Flüchtlinge aus dem islamischen Raum. Von der Unterdrückung des Volkes durch die getroffenen Maßnahmen und die vermeintliche Absicht, die Menschen durch die Corona-Impfung zu reduzieren oder zumindest durch das Einpflanzen eines Computerchips unter die Kontrolle einer Machtelite zu bringen, sind zentrale Erzählungen bei Querdenker-Kundgebungen.Auch wenn sich die Protestbewegungen in ihren eigentlichen Auslösern unterscheiden, gibt es die Motive betreffend erstaunlich viele Überschneidungen. Die Einwanderung bzw. der Protest gegen die Corona-Maßnahmen sind in beiden Fällen ein allgemeiner Ausdruck angestauter politischer Unzufriedenheit, der sich im Kontext der konkreten Anlässe entlädt. 3.3 Das rechtsradikale Potential der Protestbewegungen3.3.1 Pegida-ProtesteAuch wenn die Studie von Vorländer, Herold & Schäller vermuten lässt, dass die Pegida-Teilnehmer:innen vorwiegend aus der Mitte der Gesellschaft kommen, stellt dies kein Grund zur Verharmlosung dar (Kokyba 2016, S. 149). Oftmals wird dieser Studie vorgeworfen, das rechtsradikale Potenzial der Protestbewegung zu unterschätzen. Als Hauptgrund wird angeführt, dass eine Vielzahl von Teilnehmenden sich weigern, an wissenschaftlichen Umfragen teilzunehmen, und dass diejenigen, die mit wissenschaftlichen Institutionen sprechen, eher der gemäßigten Mitte zuzuordnen sind und daher das Ergebnis in Richtung gemäßigter Ansichten verzerren.Als Indiz für eine rechtsradikale Gesinnung kann allein die Teilnahme an einer Kundgebung unter dem islamfeindlichen Motto 'Patriotische Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes' angesehen werden (ebd. S. 152). Auch kann eine solche Gesinnung aus den Rednern und den Inhalten von Reden im Rahmen der Kundgebungen abgeleitet werden.Bei der Kundgebung zum einjährigen Bestehen von Pegida am 19. Oktober 2015 war Akif Pirinçci einer der Hauptredner. Pirinçci, der offen rechtspopulistische und islamfeindliche Positionen vertritt und zudem aufgrund diverser Äußerungen rechtskräftig verurteilt wurde, sprach bei der genannten Veranstaltung unter anderem von der "Moslemmüllhalde" Deutschland und warf Politikern vor, als "Gauleiter gegen das eigene Volk" zu agieren (Spiegel.de 2015). Wegen dieser Äußerungen und auch der Aussage "die KZs sind leider derzeit außer Betrieb" wurde die Rede schließlich nach 25 Minuten abgebrochen und Pirinçci im Anschluss wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe verurteilt (ebd.).Offiziell grenzt sich Pegida zwar immer wieder von rechtsextremen Positionen ab, die Bewegung mobilisiert jedoch eine rechtspopulistisch rebellierende Bevölkerung, die sich aus der Mitte der Bevölkerung her rekrutiert und den Anspruch erhebt, das Volk zu repräsentieren (Nachtwey 2016, S. 210). Eine Studie von Daphi et al. (2015: S. 22f.) zeigt zudem, dass über 59 Prozent der Pegida-Anhänger bei der Landtagswahl in Sachsen 2014 der AfD ihre Stimme gegeben haben. Somit hat eine Partei, die zwar im Bundestag vertreten ist, aber in Teilen aufgrund von verfassungswidrigen Positionen vom Verfassungsschutz beobachtet wird, eine absolute Mehrheit unter den Pegida-Anhängern erzielen können.Vorländer, Herold & Schäller (2016, S. 116) stellen jedoch auch heraus, dass sich die rechtsradikale und ausländerfeindliche Einstellung der Pegida-Teilnehmer in Dresden nicht wesentlich von Werten in West- bzw. Gesamtdeutschland unterscheiden. Es bleibt festzuhalten, dass die Pegida-Bewegung keine "originär" (Nachtwey 2016, S 1) rechtsextreme Bewegung ist, jedoch das rechtsextreme Potenzial nicht unterschätzt werden darf.3.3.2 Querdenker-ProtesteDer Sonderbericht des nordrhein-westfälischen Innenministeriums bescheinigt der Querdenker-Bewegung, dass einzelne Personen und Bewegungen aus der rechtsextremistischen Szene Einfluss nehmen und die Bewegung für ihre eigene Agenda zu instrumentalisieren versuchen (Verfassungsschutz Nordrhein-Westfalen 2022, S. 34). Zudem wurden bei den Kundgebungen rechtsextremistische Inhalte geteilt, bei gleichzeitigem Bemühen, einen demokratischen und rechtsstaatlichen Anschein zu wahren (Stern 2021, S. 2).Der Bericht bezieht sich dabei auf eine hohe Ablehnung des Rechtsstaates, die sich jedoch laut der Umfrage von Koos (2022, S. 80) nur bedingt bestätigen lässt. 96 Prozent der Teilnehmenden widersprechen zumindest der Aussage, dass eine Diktatur eine möglicherweise bessere Regierungsform sei. Dennoch lässt sich bei den Kundgebungen eine gewisse antisemitische sowie anti-rechtsstaatliche Haltung finden, die sich vor allem in diversen Verschwörungserzählungen ausdrücken. Einer der Protagonisten in Berlin, Attila Hildmann, behauptete beispielsweise am Rande einer Kundgebung, jüdische Familien wollen die "deutsche Rasse auslöschen" (Leber 2020).Der Verfassungsschutz von Nordrhein-Westfalen schätzte im Dezember 2020 zudem, dass rund 10 Prozent der Demonstranten Rechtsextreme oder Reichsbürger sind (Grande, Hutter, Hunger & Kanol 2021, S. 22). Einer Umfrage von Grande et al. (2021, S. 22) zufolge sind 7,5 Prozent der Protestierenden dem rechten Rand zuzuordnen. Zwar ist dies nur eine Minderheit, die jedoch aufgrund ihres Mobilisierungspotentials nicht vernachlässigt werden darf, zumal 40 Prozent der Befragten rechtsextreme Positionen zustimmungsfähig finden (ebd.). Die Umfragen haben zudem gezeigt, dass sich das rechtsextreme Potenzial im Lauf der Zeit verstärkt hat. Vergleicht man die erste Protestwelle mit der zweiten, stieg der Zustimmungswert von knapp über 30 Prozent auf über 40 Prozent (Grande et al. 2021, S. 23).Dieses Potenzial zeigt sich auch, wenn Teilnehmer:innen mit Reichskriegsflaggen die Absetzung der Regierung fordern. Am Rande der Kundgebung in Berlin Ende August 2022 versuchte schließlich eine Gruppe von Corona-Gegnern, den Reichstag zu stürmen und die Regierung zu stürzen (Patenburg, Reichhardt, Sepp 2021, S. 3). Zudem sind häufig Forderungen zu hören, die Verantwortlichen für die Corona-Maßnahmen bei einer Neuauflage der Nürnberger Prozesse zur Rechenschaft zu ziehen (Virchow 2022). Diese und weitere aus der NS-Zeit abgeleitete Semantik ist ein weiteres Indiz für die Nähe von Querdenkern zu rechtsradikalen Positionen.Zu beobachten ist zudem, dass sich immer wieder bekannte Neonazis unter die Demonstranten mischen. Diese nutzen die friedlichen Demonstrationen, um unter dem Deckmantel 'Corona' rechtsradikale Thesen zu verbreiten. Hierbei besteht insbesondere die Gefahr, dass friedliche Menschen aus der Mitte der Gesellschaft für eine rechtsradikale Agenda missbraucht werden. Abschließend kann herausgestellt werden, dass der zunächst friedliche Protest zunehmend von Anhängern rechtsradikaler Bewegungen unterlaufen und zunehmend für rechte Zwecke missbraucht wurde.3.3.3 Gemeinsamkeiten und UnterschiedeSowohl die Pegida-Proteste als auch die Querdenker-Kundgebungen rekrutieren ihre Teilnehmer:innen aus der Mitte der Gesellschaft. Obwohl sie den Anschein einer bürgerlichen Protestbewegung haben, ist ein rechtsextremistisches Potenzial nicht zu unterschätzen. Forschungen zeigen, dass bei beiden Bewegungen eine rechtsradikale Minderheit unter den Teilnehmenden vertreten ist, die die Proteste für eigene Zwecke zu instrumentalisieren versucht. Entsprechend konnte bei beiden Bewegungen eine zunehmende Radikalisierung festgestellt werdenCharakteristisch für beide Bewegungen ist zudem eine allgemeine Ablehnung von Rechtsstaat und politischen Institutionen. Dies zeigt sich auch im Wahlverhalten. Bei beiden Protestphänomenen identifizieren sich nur wenige Teilnehmenden mit einer der etablierten Parteien und gaben an, bei der kommenden Wahl eine 'andere Partei' wählen zu wollen.Unter den im Bundestag vertretenen Parteien kann lediglich die AfD einen nennenswerten Stimmenanteil auf sich vereinen. Auch hierbei zeigt sich das rechtsradikale Potenzial der Proteste. Die AfD ist zwar im Bundestag vertreten, doch werden einzelne Mitglieder und Landesparteien vom Verfassungsschutz beobachtet. Diese Haltung zeigt sich teilweise auch in Verschwörungserzählungen, die oftmals als Rechtfertigung für die Proteste herangezogen werden. Zudem sind bei beiden Protesten nationalistische Symbole wie die Reichskriegsflagge zu beobachten und Reden eindeutig rechter nationalistischer Personen zu hören.Was beide Protestgruppen unterscheidet, ist die ursprüngliche Intention, mit der die Menschen auf die Straße gegangen sind. Während bei Pegida von vorneherein eine eindeutig nationalistische, auch rechtsradikale Positionierung zu erkennen war, war die ursprüngliche Intention der Querdenker-Demonstrierenden gegen die aus ihrer Sicht unsinnigen Corona-Maßnahmen zu demonstrieren. Erst später bildeten sich auch hier nationalistische und rechtsradikale Züge heraus. Hier kann als Höhepunkt dieser Entwicklung der 'Sturm auf den Reichstag' genannt werden. Es beliebt festzuhalten, dass sich bei beiden Protestgruppen legitime Anliegen mit rechtsradikalen Positionen vermischen, was die Proteste so gefährlich macht.4. Zusammenfassung und AusblickIn der hier vorliegenden Arbeit wurden die Querdenker-Proteste in Folge der Corona-Pandemie und die aus dem vermehrten Zuzug islamischer Flüchtlinge resultierenden Pegida-Proteste miteinander verglichen sowie Gemeinsamkeiten und Unterschiede aufgezeigt. In einem ersten Schritt wurde die Chronologie der Protestbewegungen dargestellt und anschließend hinsichtlich dreier spezifischer Merkmale miteinander verglichen.Im Hinblick auf demografische und sozioökonomische Aspekte sowie dem Wahlverhalten sind sich die Teilnehmenden an beiden Protestphänomenen recht ähnlich. Die im Schnitt 48 Jahre alten Demonstrationsteilnehmer:innen sind zumeist Angestellte oder Arbeiter, wobei der Anteil an Selbständigen recht hoch ist. Politisch fühlt sich eine Mehrheit nicht von den etablierten politischen Parteien ausreichend vertreten und würde daher bei der kommenden Wahl eine 'andere Partei' wählen. Es konnte zudem gezeigt werden, dass bei Pegida- und Querdenker-Protesten die AfD als einzige der im Bundestag vertreten Parteien eine nennenswerte Wählerschaft anspricht.Auch in Bezug auf die Motive zeigte sich eine erhebliche Schnittmenge zwischen Teilnehmer:innen der Pegida- und Querdenker-Demonstrationen. Beide Phänomene nehmen aktuelle politische Entscheidungen als Demonstrationsanlass, die aber lediglich als Katalysator für aufgestaute Wut und Enttäuschungen wirken. Entsprechend wurde gezeigt, dass allgemeine Unzufriedenheit mit Politik, Regierung und Mandatsträgern ein zentrales Motiv für die Proteste ist.Hinzu kommt die Kritik an Medien, tendenziöse Berichterstattung zu betreiben und voreingenommen über die Proteste zu berichten. Zudem würden zentrale Informationen gezielt nicht weitergegeben, um so die Menschen gezielt zu täuschen und wahre Beweggründe politischer Entscheidungen zu verschweigen. Hier zeigte sich auch die Anfälligkeit der Proteste für Verschwörungstheorien, die auch Einfluss auf Wissensbasis und Motive haben.Abschließend wurde das rechtsradikale Potenzial der Bewegungen aufgezeigt. Beide Bewegungen haben sich dabei aus der Mitte der Gesellschaft hin an den rechten Rand bewegt, wobei die Pegida-Kundgebungen von Beginn an eher rechts zu verorten waren. Größtes Problem ist die Instrumentalisierung der Proteste durch rechte Gruppen, die unter dem Deckmantel friedlicher Proteste mit Menschen aus der Mitte der Gesellschaft rechtsradikale Propaganda gesellschaftsfähig machen wollen.Die hier untersuchten Kategorien bilden die beiden Protestphänomene bei weitem nicht vollständig ab. Es ist daher nötig, weitere Vergleiche anzustellen. Beispielsweise wäre es noch interessant zu ermitteln, inwiefern sich die Protestkundgebungen in puncto Wahrnehmung in der Bevölkerung unterscheiden oder inwiefern sich Politik und Regierung mit den Protesten auseinandergesetzt haben. Überdies sollte noch erforscht werden, wie die Teilnehmer:innen das Vertrauen in Politik zurückgewinnen können und was getan werden muss, um bei zukünftigen politischen Krisen ähnliche Protestbewegungen zu verhindern.Abschließend bleibt festzuhalten, dass wir uns zukünftig vermutlich häufiger mit solchen Formen des Protestes auseinandersetzen müssen. Im Zuge der Energiekrise, resultierend aus dem russischen Angriffskrieg und den Sanktionen gegen Russland, haben erste Verbände und Parteien dazu aufgerufen, den Unmut über Regierungsentscheidungen auf die Straße zu tragen und gegen die Regierenden zu demonstrieren. Es bleibt also abzuwarten, ob sich in den kommenden Monaten eine Protestbewegung, ähnlich wie die Pegida- und Querdenker-Proteste, entwickelt.5. LiteraturverzeichnisAntifa Recherche Team Dresden. (2016). Pegida: Entwicklung einer rechten Bewegung. In T. Heim (Hrsg.), Pegida als Spiegel und Projektionsfläche (S. 33-54). Wiesbaden: Springer VS.Bundesministerium für Gesundheit. (06. 08. 2022). Coronavirus-Pandemie: Was geschah wann? Abgerufen am 13.08.2022 von https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/chronik-coronavirus.htmlBundeststelle für Sektenfragen. (2021). Das Phänomen Verschwörungstheorien in Zeiten der COVID-19-Pandemie. Bericht der Bundesstelle für Sektenfragen an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration .Wien.Frei, N., & Nachtwey, O. (2021). Wer sind die Querdenker_innen? Demokratie im Ausnachmezustand. Wie vrändert die Coronakrise Recht, Politik und Gesellschaft? (Friedrich-Ebert-Stiftung, Hrsg.).Frei, N., Schäfer, R., & Nachtwey, O. (26.06.2021). Die Proteste gegen die Corona-Maßnahmen: Eine soziologische Annäherung. Forschungsjournal Soziale Bewegungen, S. 249-258.Geiges, L., Marg, S., & Walter, F. (2015). Pegida. Die schmutzige Seite der Zivilgesellschaft? Bielefeld: transcript Verlag.Gensing, P. (09. 30. 2020). Gezielte Gerüchte über Todesfälle durch Maske. Abgerufen am 16.08. 2022 von https://www.tagesschau.de/faktenfinder/corona-kritiker-101.htmlGrande, E., Hutter, S., Hunger, S., & Kanol, E. (2021). Alles Covidioten? Politische Potenziale des Corona-Protests in Deutschland. Berlin: Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung gGmbH.Holzer, B., Koos, S., Meyer, C., Otto, I., Panreck, I., & Reichardt, S. (2021). Einleitung: Protest in der Pandemie. In S. Reichardt (Hrsg.), Die Misstrauensgemeinschaft der "Querdenker" : Die Corona-Proteste aus kultur- und sozialwissenschaftlicher Perspektive (S. 7-26). Frankfurt: Campus Verlag.Imöhl, S., & Ivanov, A. (12.06.2021). Bundesregierung bestellt 80 Millionen Dosen Omikron-Impfstoff bei Biontech. Die Zusammenfassung der aktuellen Lage seit Ausbruch von Covid-19 im Januar 2020. Abgerufen am 13.08.2022 von https://www.handelsblatt.com/politik/corona-chronik-bundesregierung-bestellt-80-millionen-dosen-omikron-impfstoff-bei-biontech/25584942.htmlJacobsen, L. (23.12.2021). Selbst ihr Weihnachtsmann ist wütend. Abgerufen am 12.08.2022 von https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2014-12/pegida-weihnachten-singen-dresdenKocyba, P. (2016). Wieso Pegida keine Bewegung harmloser, besorgter Bürger ist. In K. Rehberg, F. Kunz, & T. Schlinzig (Hrsg.), PEGIDA - Rechtspopulismus zwischen Fremdenangst und »Wende«-Enttäuschung? (S. 147-164). Bielefeld: transcript Verlag.Koos, S. (2022). Konturen einer hetrerogenen 'Misstrauensgemeinschaft': Die soziale Zusammensetzung der Corona-Prosteste und die Motive der Teilnehmer:innen. In S. Reichardt (Hrsg.), Die Misstrauensgemeinschaft der 'Querdenker'. Bonn: Campus Verlag.Leber, S. (20.06.2020). Attila Hildmann gibt Juden die Schuld – und verteidigt Hitler. Abgerufen am 21.08.2022 von Der Tagesspiegel: https://www.tagesspiegel.de/themen/reportage/antisemitismus-im-netz-attila-hildmann-gibt-juden-die-schuld-und-verteidigt-hitler/25930880.htmlNachtwey, O. (2016). PEGIDA, politische Gelegenheitsstrukturen und der neue Autoritarismus. In K. Rehberg, F. Kunz, & T. Schlinzig (Hrsg.), PEGIDA - Rechtspopulismus zwischen Fremdenangst und »Wende«-Enttäuschung?(S. 299-312). Bielefeld: transcript Verlag.Nachtwey, O., Schäfer, R., & Frei, N. (2022). Politische Soziologie der Corona-Proteste. Von https://doi.org/10.31235/osf.io/zyp3f abgerufen am 21.08.2022Röpke, A. (04.11.2013). Rechter Aufruhr in Schneeberg. Abgerufen am 12.08.2022 von https://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/schneeberg-in-sachsen-rechter-protest-gegen-fluechtlinge-a-931711.htmlReichardt, S., Pantenburg, J., & Sepp, B. (2021). Corona-Proteste und das (Gegen-)Wissen sozialer Bewegungen. Aus Politik und Zeitgeschichte (APuZ), 22-27.Spiegel.de. (20.10.2015). Eklat bei Pegida-Demo :"Die KZs sind ja leider derzeit außer Betrieb". Abgerufen am 22.08.2022 von https://www.spiegel.de/politik/deutschland/akif-pirincci-rede-bei-pegida-in-dresden-abgebrochen-a-1058589.html Stern, Verena (2021): Die Profiteure der Angst? - Rechtspopulismus und die COVID-19-Krise in Europa; Friedrich Ebert Stiftung, online unter https://library.fes.de/pdf-files/dialog/17736-20210512.pdf.Tageschau. (20.10.2019). Protest in Dresden: Menschen demonstrieren gegen "Pegida". Abgerufen am 12.08.2022 von https://www.tagesschau.de/multimedia/video/video-610155.htmlVerfassungsschutz Nordrhein-Westfalen. (2022). Sonderbericht zu Verschwörungsmythen und "Corona- Protestlern" . Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen , Düsseldorf.Virchow, F. (01.03.2022). Querdenken und Verschwörungserzählungen in Zeiten der Pandemie. Abgerufen am 2021.08.2022 von Bundeszentrale für politische Bildung: https://www.bpb.de/themen/rechtsextremismus/dossier-rechtsextremismus/508468/querdenken-und-verschwoerungserzaehlungen-in-zeiten-der-pandemie/Vorländer, H., Herold, M., & Schäller, S. (2015). Wer geht zu PEGIDA und warum? Eine empirische Untersuchung von PEGIDA Demonstranten in Dresden. Dresden: Zentrum für Verfassungs und Demokratieforschung.Vorländer, H., Herold, M., & Schäller, S. (2016). PEGIDA – eine rechtsextremistische Bewegung? In G. Pickel, & O. Decker (Hrsg.), Extemismus in Sachsen. Eine kritische Bestandsaufnahme. Dresden/Leipzig: Sächsische Landeszentrale für politische Bildung.Zeit Online. (06.02.2016). Pegida-Aktionstag bleibt überschaubar. Abgerufen am 12.08.2022 von https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-02/pegida-aktionstag-europa-fluechtlinge-dresdenFußnoten[1] https://www.abendzeitung-muenchen.de/muenchen/pegida-teilnehmer-beschimpfen-hotel-gaeste-rassistisch-art-354308[2] https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/studie-der-tu-dresden-typischer-pegida-anhaenger-ist-48-maennlich-und-gut-gebildet-li.24398[3] https://www.fr.de/politik/leipzig-querdenker-demonstration-eskalation-angriff-journalisten-gruene-gewalt-verletzte-news-zr-91099309.html[4] https://www.n-tv.de/panorama/40-mutmassliche-Randalierer-bislang-ermittelt-article22295508.html[5] Quelle: Demonstrationskalender der Polizei Berlin, abzurufen unter: https://www.berlin.de/polizei/service/versammlungsbehoerde/versammlungen-aufzuege/ (abgerufen am 13.08.2022)[6] Vgl. Mikrozensus 2013. https://www.destatis.de/DE/Themen/Querschnitt/Jahrbuch/statistisches-jahrbuch-2018-dl.pdf?__blob=publicationFile (zu beachten ist, dass die Daten aufgrund der zeitlichen Verschiebung nur eingeschränkt miteinander verglichen werden können, dennoch Tendenzen davon abgeleitet werden können.[7] Die Werte in Klammern beziehen sich auf die Studie von Nachtwey, Schäfer, & Frei 2022[8] Stimmanteil der AfD bei der Landtagswahl in Sachsen am 01. September 2019. Quelle:https://wahlen.sachsen.de/landtagswahl-2019-wahlergebnisse.php (angerufen am 14.08.2022)[9] Stimmanteil der AfD bei der Landtagswahl in Thüringen am 27. Oktober 2019 Quelle: https://www.wahlen.thueringen.de/datenbank/wahl1/wahl.asp?wahlart=LW&wJahr=2019&zeigeErg=Land (angerufen am 14.08.2022)[10] Stimmanteil der AfD bei der Landtagswahl Baden-Württemberg am 14. März 2021. Quelle: https://www.statistik-bw.de/Wahlen/Landtag/02035000.tab?R=LA (angerufen am 14.08.2022)[11] Die mehr als 100 Prozent sind auf Mehrfachnennungen der Befragten zurückzuführen.
"Fake News" bilden seit Menschengedenken ein zentrales Problem für die individuelle und öffentliche Meinungsbildung. Dabei wird die Wirkung verbreiteter Desinformation heutzutage durch die technischen Möglichkeiten im Bereich der Online-Kommunikation, etwa durch die Echokammern in sozialen Netzwerken oder den Einsatz künstlicher Meinungsverstärker, mitunter noch verstärkt. Effekte von einmal geäußerter Desinformation lassen sich aus kognitionswissenschaftlicher Perspektive nur noch sehr schwer korrigieren. Die Arbeit beschäftigt sich daher mit dem (kommunikations-)grundrechtlichen Schutz vo...
"Fake News" bilden seit Menschengedenken ein zentrales Problem für die individuelle und öffentliche Meinungsbildung. Dabei wird die Wirkung verbreiteter Desinformation heutzutage durch die technischen Möglichkeiten im Bereich der Online-Kommunikation, etwa durch die Echokammern in sozialen Netzwerken oder den Einsatz künstlicher Meinungsverstärker, mitunter noch verstärkt. Effekte von einmal geäußerter Desinformation lassen sich aus kognitionswissenschaftlicher Perspektive nur noch sehr schwer korrigieren. Die Arbeit beschäftigt sich daher mit dem (kommunikations-)grundrechtlichen Schutz vo...