The new government in Israel is politically further to the right than any other before it. The success of the radical right parties and their inclusion in the government are the results of a long-term transformation of Israel's political landscape. One characteristic of this development is the genesis of a right-wing majority, accompanied by a shift to the right of the mainstream, and the political legitimisation of the most radical segment of Israeli society. The common denominator of this government is its anti-liberal impetus, which amounts to a reorganisation of the state. The government intends to weaken democratic mechanisms, especially the system of checks and balances, the status of the Supreme Court, and that of fundamental rights. Instead, majoritarian principles are to be strengthened, placing few limits on government majorities. This disruptive approach also applies to the conflict with the Palestinians. Here, victory is sought: The integration of the West Bank into the legal territory of the state of Israel is to be made irreversible. (author's abstract)
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit dem grundrechtlichen Schutz der Familie im Kontext gleichgeschlechtlicher Partnerschaften. Die (Grund-)Rechte Homosexueller in Europa haben in relativ kurzer Zeit einen bemerkenswerten Konsolidierungsprozess erfahren. Diese Ausweitung des grundrechtlichen Schutzes ist vorwiegend der dynamischen Anwendung der Grundrechte durch die obersten europäischen Gerichtshöfe geschuldet. Insbesondere der EGMR und seine Auslegung des Art 8 EMRK im Lichte heutiger Gegebenheiten haben diesen Prozess vorangetrieben.Zudem beeinflusst diese Auslegung auch den unionsrechtlichen Schutz der Familie iSd Art 7 GRC maßgeblich (vgl. Art 52 Abs 3 GRC).Der Fall Coman wurde im Juni 2018 vom EuGH entschieden. Bf sind der rumänische Staatsbürger Relu Adrian Coman und der US-amerikanische Staatsbürger Robert Clabourn Hamilton. Das gleichgeschlechtliche Paar ließ sich 2010 in Brüssel trauen. Nach der Eheschließung beantragten sie in Rumänien einen Aufenthaltstitel für Herrn Hamilton, um sich dort gemeinsam niederzulassen. Als Ehegatte eines Unionsbürgers würde ihm ein solcher grundsätzlich nach der FreizügigkeitsRL der EU zustehen. Die rumänischen Behörden lehnten den Antrag mit der Begründung, dass das nationale Recht die gleichgeschlechtliche Ehe nicht vorsehe, ab. Der Fall ging bis zum rumänischen VfGH, welcher die Auslegung des Ehegattenbegriffs der FreizügigkeitsRL dem EuGH (erstmals) zur Vorabentscheidung vorlegte. Dieser entschied zugunsten der Bf.In dieser Arbeit wird die Rs Coman einer Grundrechtsprüfung anhand des Rechts auf Achtung des Familienlebens iSd Art 7 GRC unterzogen, um sodann die Schlüsse ziehen zu können, inwiefern sich die Grundrechte und insbesondere der Schutz der Familie auf die rechtliche Situation gleichgeschlechtlicher Paare auswirken können. Vorangestellt ist eine Analyse der einschlägigen grundrechtlichen Bestimmungen sowie der Judikatur des EuGH und EGMR bzgl. der Rechte homosexueller Paare. ; This paper treats the human rights protection of the right to respect for family life with regards to same-sex partnerships. (Fundamental) rights of homosexuals in Europe have experienced a considerable consolidation process within a short period of time. This development is expected to continue in the future. The strengthening of human rights, especially in regard to the right to respect for family life under Art 8 ECHR is due to the ECtHRs dynamic interpretation thereof. In accordance with Art 52 (3) CFR this manner of interpretation has significant impact on the fundamental rights protection of the family under European Union law, namely Art 7 CFR.In June 2018 the CJEU rendered a verdict in the case of Coman. This trial dealt with the issue whether according to European Union law the term "spouse" encompasses same-sex spouses as well. In this particular case, the Romanian citizen Mr. Coman married his long-term partner, an US-American citizen, Mr. Hamilton, in Brussels. Subsequently, the couple decided to move to Romania. However, local Romanian authorities denied Mr. Hamiltons residence permit; arguing that same-sex marriages were unconstitutional under national law. In general, a third-country national married to a citizen of the EU is to obtain the same residence permit as their spouse; as granted under Directive 2004/38/EC. The CJEU ruled that the term "spouse" for the purpose of effective application of the right to freedom of movement encompasses same-sex spouses, irrespective of national law. This thesis analyses the case of Coman from the perspective of the right to respect for family life under Art 7 CFR. In order to assess to which degree fundamental rights, in particular the protection of the family, affect the legal situation of same-sex partnerships in Europe. ; von Nina Hoffmann ; Zusammenfassung in Deutsch ; Abweichender Titel laut Übersetzung des Verfassers/der Verfasserin ; Karl-Franzens-Universität Graz, Diplomarbeit, 2019 ; (VLID)4565892
VIRIBUS VNITIS. DAS BUCH VOM KAISER Viribus Vnitis. Das Buch vom Kaiser ( - ) Einband ( - ) Titelseite ([V]) Impressum ([VI]) Titelseite ([VII]) [Abb.]: ([VII]) Unter dem höchsten Protectorate ihrer kaiserl. . ([VIII]) [Abb.]: ([VIII]) Inhalt. ([IX]) Mit Bildern u. Zeichnungen von ([X]) Vowort. (XI) Des Kaisers Jugend (XIII) [4 Abb.]: (1)Habsburg. (2)Lothringen. (3)Wappen von Österreich u. der Enns. (4)Wappen von Österreich ob. der Enns. (XIII) [2 Abb.]: (1)Wappen von Salzburg u. Steiermark (2)[Zeitungsausschnitt]: Oesterreichische-kaiserliche privilegirte Wiener Zeitung 189. Donnerstag, den 19. August 1830. (XIV) [Abb.]: Wappen von Kärnten und Krain. (XV) [Abb.]: Wappen von Stadt Triest, Görz und Gradiska. (XVI) [Abb.]: Wappen von Tirol mit Vorarlberg. (XVII) [Abb.]: Wappen v. Böhmen. (XVIII) [Abb.]: Wappen von Mähren und Schlesien. (XIX) [Abb.]: Wappen von Galizien und Bukowina. (XX) [Abb.]: Wappen von Istrien und Dalmatien. (XXI) [Abb.]: Wappen v. Ungarn und Siebenbürgen. (XXII) [Abb.]: Wappen v. Croatien und Slavonien. (XXIII) [Abb.]: Vorstellung des ersten Ministeriums am 2. Dezember 1848. (XXIV) [Gedicht]: Hymne. ([1]) [Abb.]: ([1]) In Wien (3) [Abb.]: Leibbüchenspanner Déjeuner anrichtend. (3) [Abb.]: Leibkammerdiener im Schlafzimmer des Kaisers. * Rudolf Rottner. (4) [Abb.]: Der Kaiser am Arbeitstisch. ([5]) [Abb.]: In der Uniformen-Garderobe. * Leibkammerdiener Eugen Ketterl. (6) [Abb.]: Kaiser und Kaiserin beim Frühstück ihrer Majestät. ([7]) [Abb.]: Gewehrkammer. * Leibkammerdiener Raimund Zrunek. (8) [Abb.]: Der Kaiser fährt aus. ([9]) [Abb.]: Im Bureau des ersten Hofrathes Wetschl. * 1. Regierungsrath Victor Horsetzky Edler von Hornthal; 2. Erster Hofrath Franz Wetschl; 3. Oberbaurath Heinrich Schemfil. (10) [2 Abb.]: (1)In der Hofwäschekammer. * 1. Hofwäschebewahrerin Helene Rudler; 2. Hofwäschebewahrerin Anna Dietrich; 3. Hofwäschebewahrerin Johanna Hofer. (2)Ein Hofwäschewagen. (11) [2 Abb.]: (1)Zimmeraufseher. * Josef Traxler. (2)Holzträger. **Franz Meidl. (12) [Abb.]: Pensionstag im Hofzahlamte. * 1. Pens. Hofcapellendiener Ziehrer; 2. Cassendiener Dorndorfer; 3. Hof-Reisecassier Stöger; 4. Pens. Hoflakai Sukup; 5. Pens. Revierjäger Jelinek; 6. Rehberger, Ordonanz von Schöbrunn. (13) [2 Abb.]: (1)Im Hofweinkeller. *1. Officiendiener Stadler; 2. Officiant Aimoth; 3. Extra - Officiendiener Teufelbauer. (2)Gläserauspackung nach einer Hofreise. **1. Extra-Officiendiener Joh. Beran; 2. Officiant Franz Holzinger; 3. Gehilfe Franz Waismayer; 4. Officiendiener Johann Smikal. (14) [Abb.]: In der Hofküche. *1. Hofkoch Bernardt; 2. Küchenträger Seiser; 3. Bestallungskoch Wscheteczka: 4. Mundkoch Skoda; 5. Hofkoch Münsch; 6. Hofkoch Hampel; 7. Wetty; 8. Rosa Kral. ([15]) [Abb.]: In der Hofzuckerbäckerei. *1. Hofzuckerbäcker Franz Effenberger; 2. Hofzuckerbächer Wilhelm Fürnkranz; 3. Officiendiener Johann Dobery; 4. Officienfrau Helene Petrik. (16) [Abb.]: In der Freudenau: vor der Hofloge. *1. Erzherzog Otto; 2. Erzherzogin-Witwe Stephanie; 3. G. d. C. Graf Paar; 4. Erzherzogin Marie Valerie; 5. Erzherzog Ludwig Victor; 6. Fürst Carl Trautmannsdorff; 7. Erzherzog Franz Ferdinand; 8. Gräfin Thun-Wilczek; 9. Minister d. Aussern Graf Agenor Goluchowski; 10. Oberst Carl Graf Auersperg; 11. Minister-Präsident Graf Franz Thun; 12. Erzherzog Franz Salvator. (17) [Abb.]: Bei Vater Emmerich. *1. Leopoldine Müller; 2. Anton Musch; 3. Hofdiener Franz Zapletal; 4. Emmerich Danyicska. (18) [2 Abb.]: (1)Vor dem Schweizerhofthor. *1.Hofstabs-Adjutant Oberlieutenant Anton Trost; 2. Hofstabs-Feldwebel Weber. (2)Wachzimmer d. Leibgarde - Infanterie. **1. Leopold Drexler; 2. Johann Baumgärtner; 3. Josef Csacska; 4. Wenzel Rosin; 5. Wenzel Werner; 6. Wilhelm Peiker; 7. Raimund Hejtmann; 8. Michael Heinsel; 9. Johann Houžek. (19) [Abb.]: Der Kaiser beim Fenster während der Burgwache-Ablösung. (20) [Abb.]: Bei der Burgmusik. ([21]) [Abb.]: Im Audienzsaal. I*1. K. u. Garde u. Rittm. Otto v. Unghváry; 2. k. u. Garde u. Rittm. Franz v. Borsiczky; 3. k. u. Garde-Vice-Wachtm. u. Major Julius v. Zsarnay; 4. k. u. k. Garde u. Rittm. Johann v. Soukup; 5. k. u. k. Garde u. Rittm. Eugen Freiherr v. Pillerstorff; 6. k. u. k. Garde-Vice-Wachtm. Otto v. Lesonitzky; 7. k. u. Garde u. Rittm. Leonh. v. Kiss; 8. Flügeladjutant Carl Ritter v. Wessely; 9. Graf Hans Wilczek jun.; 10. Geh. Rath Nik. Dumba. Im Audienzsaal. II.*1. Hof-Commissär Ritter von Weckbecker; 2. kaiserlicher Rath J. E. Ruthmayer; 3. Hof-Obercommissär Carl Pusch; 4. FZM. Rudolf Freiherr von Merkl; 5. Geh. Rath Carl Graf Lanckoroński; 6. Nuntius Mns. Taliani; 7. Geh. Rath Josef Freiherr von Bezecny; 8. Cardinal Fürsterzbischof Dr. Gruscha; 9. Unterrichtsminister Dr. Julius Wlassics; 10. Dr. Rob. Pattai; 11. Marquis Moussa Freige. (22 - 23) [Abb.]: Vor dem Audienzsaal. *1. Polizei Oberkommissär Otto Marinovich: 2. Official im Obersthofmeisteramt Ritter von Waldhütter. (24) [Abb]: Vor der Erstattung des Vortrages. *1. Minister des Aeussern Graf Agenor Goluchovski; 2. Geheimer Rath Emil Freiherr von Chertek; 3. Geheimer Rath Adolf Freiherr von Braun. (25) [Abb.]: Garden beim Fenster. *1. Kgl. ungar. Garde und Rittmeister Ludwig von Dadányi; 2. k. u. k. Garde und Rittmeister Johann Soukup von Salisko. (26) [Abb.]: Im Flügeladjutanten-Zimmer. *1. Flügel-Adjutant Major Heinrich Freiherr von Kulmer; 2. Flügel-Adjutant Obst. Hugo Fürst Dietrichstein; 3. Flügel-Adjutant Major Carl Ritter v. Wessely. (27) [Abb.]: Vortrag des ersten Obersthofmeisters. *1. Erster Obersthofmeister FML. Rudolf Prinz Liechtenstein. (28) [Abb.]: Gemeinsame Minister-Conferenz unter Vorsitz des Kaisers. *1. Österreichischer Finanzminister Dr. Josef Kaizl; 2. Vice-Admiral Freiherr von Spaun; 3. Hofrath Cajetan von Mérey; 4. Reichs-Finanz-Minister Benjamin v. Kállay; 5. ungarischer Ministerpräsident Ladislaus Lukács; 7. Reichs-Kriegsminister G. d. C. Edmund Edler v. Krieghammer; 8. österreichischer Ministerpräsident Franz Graf Thun; 9. Minister d. Aeussern Agenor Graf Goluchowski. ([29]) [Abb.]: Feierliche Eröffnung des Reichsrathes. ([30 - 31]) [Abb.]: Säbel Radetzky's und Standarte des I. Englische Dragoner-Reg. (32) [Abb.]: Das Ministerium Thun vor der Beeidung. *1. Garde-Vice-Wachtmeister u. Major Otto Edler v. Lesonitzky; 2. Garde u. Rittmeister Arthur Prennschitz v. Schützenau; 3. Garde u. Rittmeister Adolf Foser; 4. Garde u. Rittmeister Ladislaus Edler v. Benesch; 5. Garde-Vice-Wachtmeister u. Major v. Herdlicska; 6. Garde u. Rittmeister Sigmund Juhász de Kislapás; 7. Oberstkämmerer Hugo Graf v. Abensperg-Traun; 8. Garde u. Rittmeister Raimund Sebetić; 9. Minister des Aeussern Agenor Graf Goluchowski; 10. Landesverteidigungs-Minister FZM Zeno Graf Welsersheimb; 11. Hof-Ober-Commissär Maximilian von Eltz; 12. Hof-Commissär Josef Renglovics; 13. Minister-Präsident Franz Graf Thun; 14. Finanz-Minister Dr. Josef Kaizl; 15. Justiz-Minister Dr. Ignaz Edler von Ruber; 16. Ackerbau-Minister Michael Freiherr von Kast. 17. Minister für Galizien, Adam Ritter von Jędrzejowicz; 18. Eisenbahn-Minister Dr. Heinrich Ritter v. Wittek; 19. Unterrichts-Minister Arthur Graf Bylandt-Rheidt; 20. Handels-Minister Dr. Josef Maria Baernreither; 21. Hofrath Eugen Freiherr v. Hausenschield-Bauer. ([33]) [Abb.]: Auferstehung: Mitglieder der Hofcapelle. *1. Paukenträger Rohrhofer; 2. Hof-Trompeter Adolf Stiegler; 3. Paukist Franz Weber; 4. Hoftrompeter Franz Stiegler; 5. Paukenträger Franz Jellinek. (35) [Abb.]: Fusswaschung: Pfründner wird heimgeführt. (36) [Abb.]: Ceremonie der Fusswaschung. *1. Erster Obersthofmeister Rudolf Prinz zu Liechtenstein; 2. Oberhof-Caplan Dr. Carl Schnabl; 3. Propstpfarrer Ph. Dr. Gottfried Marschall; 4. Erzherzog Otto; 5. Erzherzog Ludwig Victor; 6. Erzherzog Eugen. ([37]) [Abb.]: Frohnleichnams-Procession: Kämmerer und Truchsessen. *[linke Bildseite] 1. Marian von Bogdanovics; 2. Ernst Freiherr von Laudon; 3. Oberlieutenant Ernst Graf Hoyos; 4. Emmerich Freiherr von Mattencloit; 5. Oberlieutenant Baron Dobrzenski; 7. Adolf Graf Beust; 8. Gustav Graf Pötting. [rechte Bildseite] 1. Béla Gr. Cziráky; 2. Oberl. C. Gr. Kinsky; 3. Flügel-Adj. Maj. Fr. Folliot de Crenneville-Poutet; 8. Hofsecr. E. Frh. v. Weber; 9. M. Gr. Bossi-Fedrigotti; 10. Flüg.-Adj. Gr. Alberti de Poja. (38 - 39) [Abb.]: Frohnleichnams-Procession: ungarische Leibgarde. *1. FML. Alexander Ritter Baccarcich von Nagy-Écs; 2. kgl. ung. Garde u. Rittmeister Adalbert Farkas von Orbánfalva; 3. kgl. ung. Garde und Rittmeister Alexander Zgórski von Gyarmata; 4. kgl. ung. Garde und Rittmeister Coloman Miticzky de Nemes-Miticz; 5. kgl. ung. Garde und Rittmeister Novaković Edler von Gyuraboj. (40) [Abb.]: 1. Oberhofmeister Alfred Fürst Montenuovo; 2. Erzherzog Franz Ferdinand; 3. General-Adjutant G. d. C. Eduard Graf Paar; 4. Erzherzog Otto; 5. Erzherzog Ludwig Victor; 6. Erzherzog Leopold Ferdinand; 7. Erzherzog Josef Ferdinand; 8. Erzherzog Leopold Salvator; 9. Erzherzog Friedrich; 10. Erzherzog Eugen; 11. Garde-Capitän G. d. C. Eugen Freiherr v. Piret; 12. Erzherzog Rainer; 13. Cardinal Fürst-Erzbischof Dr. Anton Gruscha; 14. Garde-Infant.-Compagnie-Commandant Oberst Carl Freiherr v. Minutillo; 15. Erster Obersthofmeister FML. Prinz Rudolf Liechtenstein; 16. Garde-Hauptmann Franz Mayer; 17. Geheimer Rath Ferdinand Fürst Kinsky; 18. FML. Josef Sommer; 19. Garde Wachtmeister Major Carl Geiger v. Klingenberg; 20. Garde und Rittmeister Hermann Freih. v. Waldegg. ( - ) [Abb.]: Frohnleichnams-Procession: Ankunft des Kaisers vor der Stephanskirche. ([41]) [Abb.]: Hofball: Cercle. *1. Gräfin Roman Potocka-Radziwill; 2. Fürstin Pauline Metternich; 3. Gräfin Wilcek-Kinsky; 4. Weihbischof Eduard Angerer; 5. Minister-Präsident a. D. Paul Frh. v. Gautsch; 6. Geh. Rath Johann Graf Harrach; 7. Aelxander Markgraf Pallavicini; 8. Leopold Graf Podstatzky-Liechtenstein; 9. Erster Obersthofmeister FML. Rudolf Prinz Liechtenstein; 10. Statthalter Graf Erich Kielmansegg; 11. Capit. d. ung. Leibg. Andreas Pálffy. (43) [Abb.]: Hofball: Erzherzogin Maria Josepha Hält Cercle. *1. Obersthofmeisterin Gräfin Marietta Széchenyi-Hoyos; 2. Erzherzogin Maria Josefa; 3. Kronprinzessin-Witwe Stephanie; 4. Erzherzogin Marie Valerie. (44) [Abb.]: Hofball: Vorstellung des Diplomatischen Corps im Marmorsaale. *1. Bayer. Gesandter Clemens Freiherr von Podewils-Dürniz; 2. Gesandter von Nordamerika Charlemagne Tower; 3. Niederländ. Gesandter Frederic Philippe Van der Hoeven Jonkheer; 4. Belgischer Gesandter E. Baron de Borchgrave; 5. Gesandter der Schweiz Alfred de Clapréde; 6. Belg. Legations-Rath Konrad Buisseret-Steenbecque; 7. Rumän. Gesandter Emile J. Ghika; 8. Persischer Gesandter General Nériman Khan; 9. Französischer Botschafter Marquis Frédéric de Reverseaux; 10. Französ. Milit. Attaché, Escadrons-Chef Baron de Berckheim; 11. Engl. Botschafter Sir Horace Rumbold; 12. Engl. Milit.-Attaché Oberst F. M. Wardrop C. B.; 13. Türkischer Botschafter Mahmoud Nedim Bey; 14. Span. Botschafter Don Isidoro Hoyos Marquis se Hoyos; 15. Span. Milit.-Attaché, Oberstlieut. des Gen.-Stabes Don José Centano; 16. Russ. Milit.-Attaché Oberst Stephan de Woronine; 17. Russ. Botschafter Peter Graf Kapnist; 18. Deutscher Botschafter Philipp Graf zu Eulenburg-Hertefeld; 19. Russ. II. Botschafts-Secretär Nikolaus v. Stolypine; 20. Deutscher Milit.-Attaché Oberstlieut. Kuno Graf v. Moltke; 21. Deutscher Boptschafter Prinz Carl Max v. Lichnowsky; 22. Italien. Botschafter Conte Constantin Nigra; 23. Italien. Milit.-Attaché Oberst im Gen.-Stab Cav. Luigi Nava; 24. Ital. Botschafts-Secretär Marchese Cusani Confalonieri; 25. Apost. Nuntius Erzbischof Mons. Emilio Taliani; 26. Päpstl. Uditore Monsign. Achille Locatelli; 27. Päpstl. Secretär Monsign. Charles Montagnini. ([45]) [Abb.]: Hofball: Der Kaiser verlässt den Saal. (46) [Abb.]: 1. Elisabeth Gräfin Kinsky-Henckl; 2. Geh. Rath Ferdinand Fürst Kinsky; 3. Obersthofmeister Alfred Fürst Montenuovo; 4. Geh. Rath Adolf Josef Fürst zu Schwarzenberg; 5. Präsident, Geheimer Rath Dr. Josef Alexander Freiherr von Helfert; 6. Marie Gräfin Wydenbruck-Fugger; 7. Präs. d. Gemeins. Obersten Rechnungshofes, Geh. Rath Ernst von Plener; 8. Oberceremonienmeister G. d. C. Koloman Graf Hunyady; 9. Erster Obersthofmeister FML. Rud. Prinz Liechtenstein; 10. Kronprinzessin-Witwe Stephanie; 11. Erzherzogin Franz Ferdinand; 12. Erzherzogin Isabella; 13. Erzherzog Ludwig Victor; 14. Erzherzog Otto; 15. Hans Graf Wilcek jun.; 16. Anastasia Gräfin Kielmansegg-Lebedeff. ( - ) [Abb.]: Hofball: beim Buffet. (47) [Abb.]: Hofball: ermüdet. (48) [Abb.]: Hofball: im Theesalon. *1. Kronprinzessin-Witwe Stephanie; 2. Grossherzogin Alice von Toscana; 3. Prinzessin Maria Louise von Cumberland; 4. Erzherzogin Maria Josepha; 5. Prinzessin Maria von Liechtenstein-Apponyi; 6. Erzherzogin Marie Valerie; 7. Gräfin Elisabeth Wilcek-Kinsky; 8. Fürstin Franziska Montenuovo Kinsky; 9. Fürstin Josefine Trauttmansdorff-Pallavicini; 10. Gräfin Marietta Széchenyi-Hoyos. ([49]) [Abb.]: Ball bei Hof: Comtessen-Insel. *1. Comtesse Gabrielle Eleonore Chotek; 2. Prinzessin Marie Montenuovo; 3. Prinzessin Windischgrätz; 4. Prinzessin Julie Montenuovo; 5. Comtesse Marie Kinsky; 6. Comtesse Sofie Bawarowska; 7. Comtesse Franziska Larisch; 8. Graf Ottokar Czernin; 9. Baronesse Ida Gudenus; 10. Comtesse Gabrielle Rechberg; 11. Garde-Rittm. Erbgraf Ernst Rüdiger Starhemberg; 12. Kämmerer Marian Ritter von Rosco-Bogdanovicz. (50) [Abb.]: Ball bei Hof: Vortänzer. *1. Erzherzog Ferdinand Carl; 2. Prinzessin Marie Montenuovo; 3. Prinzessin Windischgrätz; 4. Prinzessin Julie Montenuovo; 5. Gräfin Caroline Széchenyi-Ledebur; 6. Garde-Oberlieutenant Ottokar Freiherr von Dobrzensky; 7. Lieutenant Prinz Friedrich Liechtenstein; 8. Comtesse Essi Fürstenberg; 9.Baronesse Marie Gudenus. (51) [Abb.]: Ball bei Hof: Auf der Botschafterstiege. (52) [Abb.]: 1. Botschafter Sir Horace Rumbold; 2. Lady Luiza Rumbold; 3. Fürstin Marie Kinsky-Liechtenstein; 4. Erster Stallmeister, Rittmeister Graf Ferdinand Kinsky; 5. Landesvertheidigungs-Minister FZM. Graf Zeno Welsersheimb; 6. Minister a. D. Geh. Rath Dr. Leon Ritter von Bilinski; 7. Fürstin Franziska Montenuovo-Kinsky; 8. Geh. Rath Fürst Paul Esterházy; 9. Oberstkämmerer Graf Hugo Abensperg-Traun; 10. Oberstjägermeister Leopold Freiherr von Gudenus; 11. Oberlieutenant Carl Graf Trauttmannsdorff-Weinsperg; 12. Unterrichtsminister Arthur Graf Bylandt-Rheidt; 13. Bank-Gouverneur Geheimer Rath Julius Kautz; 14. Rittmeister Carl Fugger Babenhausen; 15. Gräfin Eleonore Fugger-Hohenlohe; 16. Othon Baron de Bourgoing; 17. Baronin Therese Bourgoing-Kinsky; 18. Gräfin Marie Wydenbruck-Fugger. ( - ) [Abb.]: Portier beim Aufgang zu den kaiserlichen Apartements. *Josef Schlögl. (53) [Abb.]: Hofrath von Loebenstein, Hofconcipist Nepalleck und Hofcommissär Bar. Lütgendorff. (54) [Abb.]: Empfang des Kaisers Wilhelm II. auf dem Nordbahnhofe. *1. Sattelmeister Dithrich; 2. Kaiser Wilhelm II.; 3. Botschafter Philipp Graf Eulenburg; 4. Botschafter Ladislaus von Szögenyi-Marich; 5. G. d. C. Eduard Graf Paar; 6. Erzherzog Rainer; 7. General Graf Schlieffen; 8. Militär-Attaché Graf Hülsen-Haeseler; 9. General-Adjutant Graf von Hahnke; 10. Erzherzog Friedrich; 11. Erzherzog Otto; 12. Statthalter Erich Graf Kielmannsegg; 13. Erzherzog Franz Salvator; 14. Erzherzog Eugen. ([55]) [Abb.]: Galavorstellung in der Oper zu Ehren des Kaisers Wilhelm II. *1. Erzherzog Franz Ferdinand; 2. Erzherzog Franz Salvator; 3. Erzherzogin Caroline Imaculata; 4. Erzherzog Otto; 5. Kaiser Wilhelm II. 6. Erzherzogin Maria Theresia; 7. Erzherzog Ludwig Victor; 8. Erzherzogin Elisabeth; 9. Erzherzog Rainer; 10. Erzherzog Albrecht. (56) [Abb.]: Fahrt des Kaisers mit Kaiser Nikolaus II. in die Hofburg. ([57]) [Abb.]: Saalthürherr. *Alois Hein. (58) [Abb.]: Galadiner zu Ehren Kaiser Nikolaus II. im Ceremoniensaal. *1. Minister d. Aeussern Graf Agenor Goluchowski; 2. Erzherzogin-Witwe Stephanie; 3. Kaiserin Alexandra; 4. Kaiserin Elisabeth; 5. Kaiser Nikolaus II.; 6. Erzherzogin Maria Josepha. (59) [Abb.]: Galadiner: auftragende Lakeien. (60) [Abb.]: Trauung des Prinzen Louis Philipp von Orleans in der Hofburgpfarrkirche. *1. Cardinal Fürst-Erzbischof Gruscha; 2. Bischof von Stuhlweissenburg Dr. Philipp Steiner; 3. Hofburgpfarrer Prälat Dr. Laurenz Mayer; 4. Hofceremoniär Dr. Schnabl; 5. Herzog Louis Philipp von Orleans; 6. Erzherzogin Maria Dorothea; 7. Nuntius Mns. Taliani; 8. Erzherzog Joseph; 9. Herzog von Chartres; 10. Maria Amalia Königin von Portugal; 11. Erzherzogin Clotilde. ([61]) [Abb.]: Erster Stallmeister Graf Kinsky bei der Bespannung. *1. Futtermeister Ankowitsch; 2. Stallübergeher Martin Kasamas; 3. Erster Stallmeister Graf Kinsky; 4. Hofkutscher Kaspar; 5. Hofkutscher Rufera; 6. Hofkutscher Fialka; 7. Hofkutscher Boursch. (62) [Abb.]: Aus dem Lipizaner Gestüt. (63) [Abb.]: Oberbereiter Styles und Leibbereiter Lechartier. (64) [Abb.]: Im Marstall: bei der Morgen-Toilette. *1. Ober-Reitknecht Czerny; 2. Erster Obersthofmeister Rudolf Prinz zu Liechtenstein; 3. Leibbereiter Adolf Lechartier. ([65]) [Abb.]: Lipizaner in Dressur. *Oberbereiter Meixner. (66) [Abb.]: Officiersgardewagen.* 1. K. u. k. Garde und Rittmeister Ernst Graf Wurmbrand-Stuppach. (67) [Abb.]: Im Künstlerhause.* 1. Erzherzog Otto; 2. Baurath Prof. Deininger; 3. Maler Eugen Felix; 4. Maler Hans Temple. (69) [Abb.]: Der Kaiser im Atelier Angeli. (70) [Abb.]: Der Kaiser in der Ausstellung der "Vereinigung der Bildenden Künste Oesterreichs".* 1.Flügel-Adjut. Major Karl Ritter von Wessely; 2. Präsident Gustav Klimt; 3. Professor Rudolf Alt; 4. Josef Engelhart; 5. Carl Moll; 6. Franz Hohenberger; 7. Hans Tichy; 8. Architekt Josef Olbrich; 9. Carl Müller; 10. Eugen Jettel. ([71]) [Abb.]: Der Kaiser in der Incognitologe des Burgtheaters.* 1. General-Director Eduard Palmer; 2. Hofrath Dr. Max Burckhard; 3. Schriftsteller Hermann Bahr; 4. Gen.-Director Theodor Ritter v. Taussig; 5. Albert Freiherr von Rothschild; 6. Schriftsteller Ludwig Speidl; 7. Gen.-Intendant Aug. Freih. v. Plappart; 8. Director des Burgtheaters Dr. Paul Schlenther; 9. Redakteur Julius Bauer; 10. Hofrath Dr. Hermann Nothnagel; 11. Schauspielerin Rosa Retty; 12. Hofrath Friedr. Uhl; 13. Redakteur Ludwig Hevesi. (73) [Abb.]: Bei der Audienz.* Kammer- und Hofopern Sängerin Marie Renard. (74) [Abb.]: Der Kaiser bei der Rettungsgesellschaft.* 1. Erzherzog Eugen; 2. Erzherzog Rainer; 3. Landesgerichtspräsident Eduard Graf Lamezan; 4. Chefarzt Dr. Charas; 5. Geheimer Rath Hans Graf Wilczek. 6. Weihbischof Dr. Eduard Angerer; 7. Bürgermeister Dr. Karl Lueger. (76) [Abb.]: Der Kaiser auf dem Ball der Stadt Wien.* 1. Zweiter Vice-Bürgermeister Dr. Josef Neumayer; 2. Statthalter Erich Graf Kielmansegg; 3. Erster Vice-Bürgermeister Josef Strobach; 4. Erzherzog Rainer; 5. Erzherzog Ludwig Victor; 6. Apostol. Nuntius Monsign. Taliani; 7. Erzherzog Otto; 8. Marie Porzer; 9. Käthe Kment; 10. Mathilde Cžjžek-Breymann; 11. Amalie Pattai; 12. Anastasia Gräfin Kielmansegg-Lebedeff; 13. Emmy v. Eisner-Eisenhof; 14. Stadtrath Dr. Theodor Wähner. 15. Bürgermeister Dr. Carl Lueger; 16. Stadtrath Vincenz Wessely. (77) [Abb.]: Leibkutscher und Leibjäger beim Wagen sr. Majestät. (78) [Abb.]: Hofcourier. (79) [Abb.]: Schönbrunn: der Kaiser besichtigt die Orangenbäume. (80) [Abb.]: Schönbrunn: der Kaiser spricht einen Gärtner an. (81) [Abb.]: Der Kaiser verlässt Schönbrunn. (82) In Budapest. (83) [Abb.]: Der Portier der Ofner Burg in Wintergala.* Alois Rauschbacher. (83) [Abb.]: Der Kaiser in seinem Arbeitszimmer. (84) [Abb.]: Der Kaiser im Burggarten. (85) [Abb.]: Das Schlafzimmer des Kaisers. (86) [Abb.]: Der Kaiser wohnt in der Burgcapelle der Messe bei. (87) [Abb.]: Domherr Vézinger. (88) [Abb.]: Der Kaiser im Rauchzimmer. (89) [Abb.]: Adjutantenzimmer. Flügeladjutant Graf Alberti. (90) [Abb.]: Ministerpräsident Baron Banffy beim Vortrag. (91) [Abb.]: Hoftafel.* 1. Bischof Karl Rimély; 2. Stefan Rakovszky; 3. Josef von Szlávy; 4. Graf Aladár Andrássy. (92) [Abb.]: Der grosse Vorsaal des Audienzzimmers.* 1-4. Herzegov. Deputation; 5. Georg Zala; 6. Johann Fadrusz; 7. Baron Friedrich Podmaniczky; 8. Baron Alexius Nopcsa; 9. Ignaz Darányi; 10. G. d. C. Baron Géza Fejérváry; 11. Alexander Erdélyi; 12. Desiderus Szilágyi; 13. Cardinal Lorenz Schlauch. ([93]) [Abb.]: Die Herolde des Banderiums. (94) [Abb.]: Graf Zeno Csáky an der Spitze des Banderiums des Békéser Comitates. (95) [Abb.]: Minister des Inneren Perczel und Gefolge. (96) [Abb.]: 1. Erzherzogin Marie Valerie; 2. Kronprinzessin-Witwe Stephanie; 3. Erzherzogin Gisela; 4. Erzherzogin Clotilde; 5. Erzherzogin Isabella; 6. Erzherzogin Auguste; 7. Erzherzog Eugen; 8. Kaiserin Elisabeth; 9. Erzherzog Joseph; 10. Erzherzog Franz Salvator; 11. Erzherzog Otto; 12. Erzh. Friedrich; 13. Ferdinand IV., Grossherzog v. Toscana; 14. Erzherzog Joseph August; 15. Erzherzog Leopold Salvator; 16. Erzherzog Ludwig Victor; 17. Geh. Rath Eugen Graf Zichy; 18. Michael Munkácsy; 19. Geh. Rath Eugen Graf Karácsonyi; 20. Honvédminister FZM. Géza Baron Féjerváry; 21. Dr. Maurus Jókai; 22. Mitglied des Magnatenhauses Feodor Baron Nikolics; 23. Reichstagsabgeordneter Aurel Münnich; 24. Präsident des ung. Abgeordnetenhauses Desider v. Szilágyi; 25. Ung. Ministerpräsident a. D. Geh. Rath Koloman von Tisza; 26. Geh. Rath Albin Graf Csáky; 27. Banus Carl Graf Khuen-Héderváry; 28. Cardinal Fürstprimas Claudius Vaszary; 29. Ung. Handelsminister Ernst Baron Dániel; 30. Ung. Minister-Präsident Desider Baron Bánffy; 31. Präsident des österr. Abgeordnetenhauses Johann Freih. v. Chlumecky; 32. Ung. Oberstkämmerer Geh. Rath Aladár Graf Andrássy; 33. Kronhüter Koloman von Széll; 34. Cardinal Lorenz Schlauch; 35. Ung. Staats-Secretär geh. Rath Desider von Gromon; 36. Reichstagsabgeordneter Albert Graf Apponyi; 37. Ung. Unterrichtsminister Dr. Julius von Wlassics; 38. Österreichischer Minister-Präsident Kasimir Graf Badeni; 39. Präs. des ung. Verwalt.-Gerichtshofes, Geh. Rath Dr. Alex. Wekerle; 40. Min. d. Aeussern Graf Agenor Gluchowski. ( - ) [Abb.]: Der Kaiser eroffnet die Millenniumsausstellung. ([97]) [Abb.]: Géza Melzer im Banderium des Borsoder Comitats. (98) [Abb.]: Graf Andreas Bethlen mit der Fahne Siebenbürgens. (99) [Abb.]: Abgeordnete erwarten vor dem Reichstagsgebäude die ungarische Krone. (100) [Abb.]: Millenniums-Tedeum: Rede des Fürstprimas Claudius Vaszary. *1. Kaiserin Elisabeth; 2. Oberstkämmerer Graf Aladár Andrássy; 3. Generaladjutant G. g. C. Graf Paar; 4. Oberstküchenmeister Graf Bellegarde; 5. Fürstprimas Claudius Vaszary. ([101]) [Abb.]: Prachtcarrosse mit der ungarischen Krone. ([102]) [Abb.]: Gefolge des Kronenwagens. *1. Karl Gerlóczy; 2. Karl Vosits; 3. Paul Olhauser. (103) [Abb.]: Cardinal Fürstprimas Vaszary in seiner Prachtcarosse. (104) [Abb.]: Der ungarische Reichstag huldigt dem Herrscherpaare. - Rede Desider Szilágyi's. * 1. Kaiserin Elisabeth; 2. Landesvertheidigungs-Minister G. d. C. Baron Géza Fejérváry; 3. Minister für Cultus und Unterricht Dr. Julius Wlassics; 4. Minister-Präsident Baron Desiderius Bánffy; 5. Erzbischof von Kolocsa Georg Császka; 6. Fürstprimas Claudius Vaszary; 7. Koloman Tisza; 8. Präsident des Abgeordnetenhauses Desiderius Szilágyi; 9. Vicepräsident des Abgeordnetenhauses Graf Tibor Károlyi. ([105]) [Abb.]: Baron Georg Bánffy. (106) [Abb.]: Graf Tassilo Festetics. (107) [Abb.]: Der Kaiser bei dem Turnfest der Schuljugend. *1. Reichskriegsminister G. d. C. Baron Krieghammer; 2. Corps-Commandant FZM. Prinz Lobkowitz; 3. Oberststabelmeister Albert Berzeviczy; 4. Vicebürgermeister Karl Gerlóczy; 5. Handelsminister Baron Ernst Dániel; 6. Minister für Cultus und Unterricht Dr. Julius Wlassics. (108) [Abb.]: Einzug des deutschen Kaisers Wilhelm II. in Budapest. ([109]) [Abb.]: Kaiser Franz Joseph I. und Kaiser Wilhelm II. gehen vom neuen Reichstagsgenäude zum Justizpalast. *1. Baron Desiderius Bánffy; 2. Kaiser Wilhelm II., 3. Béla Rudnay. (110 - 11) [Abb.]: Obersthofmeister Garf Ludw. Apponyi. (112) [Abb.]: Trinkspruch Kaiser Wilhelms II. ([113]) [Abb.]: Das beleuchtete Ofen. (114) [Abb.]: Das Redoutengebäude während der Beleuchtung. ([115]) [Abb.]: Der Kaiser mit dem rumänischen Königspaare im Parkclub. *1. Baron Béla Aczél; 2. Graf Csekonits; 3. Frau von Perczel; 4. König von Rumänien; 5. Königin von Rumänien; 6. Graf Széchényi; 7. Gouverneur von Fiume Graf Ladislaus Szapáry; 8. Baronin Dániel; 9. Oberstkämmerer Graf Aladár Andrássy. (117) [Abb.]: Die Burg in Ofen. (118) [Abb.]: Der Kaiser wird vor der Kunsthalle erwartet. *1.Erzherzog Josef; 2. Ferdinand IV. Grossherzog von Toscana; 3. Herzog Philipp von Coburg; 4. Erzherzog Leopold Salvator; 5. Erzherzog Josef August; 6. Erzherzog Friedrich; 7. Minister für Cultur und Unterricht Dr. Julius Wlassics; 8. Honvédminister Baron Ernst Dániel; 10. Erzherzog Otto; 11. Staatssecretär Albert Berzeviczy; 12. Sectionsrath Dr. Nicolaus von Zsmerecsányi. ([119]) [Abb.]: Der Kaiser bei dem Photographen Koller. *1.Roman Forché; 2. Stefan Gálfy. (120) [Abb.]: Der Kaiser lässt sich durch Michael Munkácsy dessen Bild "Ecce Homo" erklären. *1. Sectionsrath Dr. Nikolaus v. Szmrecsányi; 2. Minister für Cultus und Unterricht Dr. Julius Wlassics; 3. Michael Munkácsy. ([121]) [Abb.]: Das neue Parlamentsgebäude. (122) [Abb.]: Georg Zala modelliert die Büste des Kaisers. ([123]) [Abb.]: Der Kaiser besichtigt die neuen Burgbauten. *Oberpolier Franz Grossmann. (124) [Abb.]: Burghauptmann Ludwig Ritter von Ybl. (125) [Abb.]: Ansicht der neuen königl. Burg mit der Statue des Urhebers Nikolaus Ybl. (126) [Abb.]: Huldigungs-Fackelzug für den Kaiser. ([127]) [Abb.]: 1. Hauptstädt. Rath Karl Vosits; 2. Gemeinderath Andreas Thék; 3. Reichstagsabgeordneter Advokat Johann Radócza; 4. Gemeinderath Franz Fektor; 5. Reichstagsabgeordneter Gemeinderath Albert von Berzeviczy; 6. Hauptstädt. Rath Dr. Johann Vaszilievits; 7. Vice-Bürgermeister Karl Gerlóczy; 8. Bez.-Vorst. Paul Olhauser; 9. Hauptstädt Rath Franz Faller; 10. Ober-Bürgermeister Josef Márkus; 11. Gemeinderath Johann Mérő; 12. Bürgermeister Johann Halmos; 13. Gemeinderath Architekt Julius Pártos; 14. Gemeinderath Sigmund Medrey; 15. Pfarrer Vincenz Stieber; 16. Reichstags-Abgeordneter Gemeinderath Alexander Hegedüs; 17. Oberhausmitglied Gemeinderath Julius Ludvigh; 18. Gemeinderath Samuel Tiller; 21. Gemeinderath Truchsess Dr. Gustav Degen; 22. Gemeinderath Baumeister Joh. Bobula; 23. Gemeinderath Architekt Alfred Wellisch; 24. Reichstagsabgeordneter Advokat Géza Polonyi; 25. Reichstags-Abgeordneter Gemeinderath Dr. Max Falk; 26. Gemeinderath Jos. Pucher. ( - ) [Abb.]: Der Kaiser empfängt die Abordnung der Haupt- und Residenzstadt Budapest. ([129]) Auf Reisen. (131) [Abb.]: (131) [Abb.]: Der Kaiser begibt sich in den Hofzug. *1.Wagenmeister Josef Lehmayer; 2. Hofrath Klaudius Ritter von Klaudy; 3. Ingenieur August Hagen; 4. Wagenrevisor Josef Müller. (132) [Abb.]: Hofzug auf der Fahrt. (133) [Abb.]: In der Küche des Hofzuges. (134) [Abb.]: Kaiser mit Suite an der Tafel im Speisesalon des Hofzuges. *1. Generalstabs-Hauptmann Rudolf Dittl v. Wehrberg; 2. Kaiserl. russ. Oberst und Militär-Attaché Stefan de Woronine; 3. Oberstabsarzt Dr. Josef Kerzl; 4. Flügel-Adjutant Major Hugo Fürst v. Dietrichstein; 5. Flügel-Adjutant Oberstlieutenant Thaddäus graf Alberti; 6. Oberlieutenant Adolf Graf Ledebur-Wicheln; 7. General-Adjutant G. d. C. Eduard Graf Paar; 8. Hofrath Klaudius Alexander Ritter v. Klaudy; 9. General-Adjutant FML. Arthur Bolfras von Ahnenburg; 10. Obersthofmeister Alfred Fürst von Montenuovo; 11. Erzherzog Otto; 12. Generalstabs-Oberst Ludwig Wanka; 13. Minister des Aeussern Agenor Graf Goluchowski; 14. Generalstabs-Chef FZM. Friedrich Freiherr von Beck; 15. Geh. Rath Julius Freiherr von Zwiedinek-Südenhorst. (135) [Abb.]: Schlafsalon des Kaisers im Hofzuge. (136) [Abb.]: Klosterneuburg: der Kaiser in der Grabcapelle des heiligen Leopold. *1. Erzherzog Carl Ludwig; 2. Erzherzog Rainer; 3. Professor Paul Wache; 4. Stiftsdechant Leopold Hanauska; 5. Abt Ubald Kostersitz. (137) [Abb.]: Korneuburg: Vorstellung des Gemeinderathes. *1. Kriegsminister G. d. C. Edm. Edl. von Krieghammer; 2. General-Adjutant Eduard Graf Paar; 3. Bürgermeister Schaumann; 4. General-Adjutant Arthur von Bolfras. (138) [Abb.]: Linz: im Garten des Museums. *1. General-Adjutant Eduard Graf Paar; Erzherzog Carl Ludwig; 3. Statthalter Victor Freiherr von Pouthon. (140) [Abb.]: Graz: costümierte Reiter geleiten den Kaiser zur Universität. (141) [Abb.]: Graz: der Kaiser in der Universität. *1. Rector Hofrath Alexander Rollet; 2. Professor Dr. Moriz Holl; 3. Professor Dr. Schütz; 4. FZM. Wilhelm Freiherr von Reinländer. (142) [Abb.]: Abbazia: Kaiser Franz Joseph und Kaiser Wilhelm II. vor dem Hotel Stephanie. *1. Director Anton Silberhuber; 2. Oberst Guido Wachter; 3. General-Adjutant Graf Paar; 4. Erzherzog Josef; 5. Kaiser Wilhelm II. (143) [Abb.]: Das beleuchtete Abbazia vom Meere aus. ([145]) [Abb.]: Abbazia: die Deutsche Kaiserfamilie bei der Villa Amalaia. *1. Kaiser Wilhelm II.; 2. Kaiserin Auguste; 3. Kaiserliche Prinzen. (146) [Abb.]: Innsbruck: eine historische Abtheilung d. Festzuges. (147) [Abb.]: Innsbruck: Enthüllung des Andreas Hofer-Denkmals. *1. Erzherzog Carl Ludwig. (148) [Abb.]: Innsbruck: der Kaiser am Schiessstand. *1. FZM. Friedrich Freiherr von Beck; 2. Leibjäger Friedrich Spannbauer; 3. General-Adjutant Eduard Graf Paar. (149) [Abb.]: Innsbruck: aus dem Festzug der alten Tiroler Schützen. (150) [Abb.]: Prag: der Hradschin. (151) [Abb.]: Prag: in der Ausstellung. *1. Carl Max Graf Zedwitz. (152) [Abb.]: Prag: Bauernhochzeit in der Ausstellung. (153) [Abb.]: Prag: Erzherzog Franz Ferdinand in der Landesausstellung. *1. FML. Hugo Graf Wurmbrand; 2. GM. Leo Graf Wurmbrand; 3. Franz Graf Thun; 4. Erzherzog Franz Ferdinand. (154) [Abb.]: Prag: Der Kaiser vor dem Grabdenkmal des heil. Johannes von Nepomuk. *1. Carl Max Graf Zedwitz; 2. Cardinal Fürst-Erzbischof Graf Schönborn; 3. Franz Graf Thun; 4. Georg Fürst von Lobkowitz. (155) [Abb.]: Prag: Typen böhmischer und mährischer Landbevölkerung in der Landesausstellung. (156) [Abb.]: Landskron: Begrüssung durch weissgekleidete Mädchen. *1. Französischer Militär-Attaché Baron den Berckheim; 2. Erzherzog Albrecht; 3. General-Adjutant FML. von Bolfras; 4. Erzherzog Rainer. (157) [Abb.]: Mährische Königsreiter. (158) [Abb.]: Landskron: Erzherzog Franz Ferdinand, Franz Graf Thun und Prinz Rudolf von und zu Liechtenstein. ([159]) [Abb.]: Der Kaiser mit fremdländischen Attachés auf dem Bahnhof Welleschin. *1. Russ. Mil.Attaché Oberst Steph. de Woronine; 2. Niederl. Mil.-Attchaé Col. Fredric Meyer Wardrop C. B.; 4. Deutsch. Mil.-Attaché Graf Hülsen-Häseler; 5. Leibgarde-Esc.-Commandant Oberst Jos. v. Görgey; 6. Italien. Mil.-Attaché Oberst Luigi Nava; 7. Türk. Mil.-Attaché Ahmed Abouk Bey. (160) [Abb.]: Bistriz: der Kaiser am heiligen Hostein. *1. Stadtrath von Kremsier J. N. Harna; 2. General-Adjutant Eduard Graf Paar; 3. Kriegsminister FZM. Edler von Kriegshammer; 4. Generalvicar Johann Weinlich; 5. Herrenhaus-Mitglied Ernst Baron Laudon; 6. Lieutenant Julius Graf Seilern; 7. Reichsrathsabgeordneter Ph. Dr. Anton Stojan. (161) [Abb.]: Brünn: der Kaiser im Schützenzelt. *1. Landeshauptmann Graf Vetter von der Lilie; 2. Statthalter Ritter von Löbl; 3. Oberschützenmeister Anton Jelinek; 4. Bürgermeister Gust. Winterholler; 5. Fahnenträger S. Fluss; 6. Vicebürgermeister Rudolf Rohrer. (162) [Abb.]: Brünn: Schützenvorstand mit Banner. *1. Ada Robinson; 2. Fritz Haas; 3. Josef Jelinek; 4. A. Diensthuber. (163) [2 Abb.]: (1)Brünn: Austria - Festwagen. (2)Teschen: Erzherzog Rainer im Gespräch mit Erzh. Wilhelm. (164) [Abb.]: Teschen: Landmädchen erwarten den Kaiser. (165) [2 Abb.]: (1)Lemberg: Ruthenisches Mädchen in der Ausstellung. (2)Lemberg: ländl. Bevölkerung in der Ausstellung I. (166) [2 Abb.]: (1)Lemberg: ruthenischer Bauer in der Ausstellung. (2)Lemberg: ländl. Bevölkerung in der Ausstellung II. (167) [2 Abb.]: (1)Lemberg: der Kaiser im Gespräch mit Fürst Sapieha. *1. Adam Fürst Sapieha; 2. Julius Graf Falkenhayn; 3. Landtagsabgeordneter Franz Hoszard. (2)Krakau: Banderium. (168) [Abb.]: Lemberg: der Kaiser nimmt ein Gesuch entgegen. (169) [Abb.]: Kolomea: der Kaiser spricht einen Invaliden an. *1. Adam Fürst Sapieha; 2. Kriegsminister Edler von Krieghammer. (170) [Abb.]: Zara: auf dem Landungsplatze. *1. Admiral Maximilian Freiherr Daublebsky von Sterneck; 2. General-Adjutant Eduard Graf Paar; 3. FZM: Emil David von Rhonfeld. ([171]) [Abb.]: Sinj: das Volk erwartet den kaiserlichen Wagen. (172) [Abb.]: Debreczin: galoppierendes Banderium. (173) [Abb.]: Debreczin: der Kaiser kommt! (174) [Abb.]: Orsova: der Kaiser begrüsst den König von Rumänien und den König von Serbien. *1. Serbischer Gesandter Milan Michailowitsch; 2. König Alexander; 3. König Karl I. (175) [Abb.]: Orsova: Fahrt durch den Kasanpass. (176) [Abb.]: Serbische Landbevölkerung begrüsst bei Salaria das Kaiserschiff. ([177]) [Abb.]: Am Ufer von Ada Kaleh. *1. Bego Mustapha. (178) [Abb.]: Besichtigung von Herkulesbad. *1. General-Adjutant Eduard Graf Paar; 2. Minister des Aussern Graf Góluchowski; 3. FZM. Friedrich Freih. v. Beck; 4. Herzog Albert von Coburg; 5. König Karl von Rumänien; 6. König Alexander von Serbien. (179) [Abb.]: Pressburg: Enthüllung des Maria Theresien - Denkmales. *1. Erzherzog Josef August; 2. Erzherzog Friedrich; 3. Bildhauer Johann Fadrusz; 4. Erzherzog Otto; 5. Bürgermeister Tröxler. (180) [Abb.]: Agram: Mädchen streuen Blumen vor der Ankunft des Kaisers. (181) [Abb.]: Agram: Schlussteinlegung des Theaters. *1. Architekt Leo Hönigsberg; 2. Baurath Hermann Helmer. (182) [Abb.]: Agram: der Kaiser verlässt die Synagoge. *1. Vorstand der israelitischen Cultusgemeinde Josef Siebenschein; 2. Banus Carl Graf Khuen-Héderváry; 3. Ober-Rabbiner Dr. J. Jakobi. (183) [Abb.]: Agram: der Kaiser verlässt die evangelische Kirche. *1. Banus Carl Graf Khuen-Héderváry; 2. Vorstand der evangelischen Gemeide A. Munda; 3. Sections-Chef Dr. J. Kršnjavi; 4. Pastor Kolaček; 5. Minister-Präsident Desider Freiherr von Bánffy. (184) [Abb.]: Empfang des Kaisers auf dem Bahnhofe Rohnstock. *1. G. d. C. Graf Waldersee; 2. General-Adjutant Eduard Graf Paar; 3. Prinz Heinrich von Preussen; 4. Prinz Albert von Preussen; 5. Kaiser Wilhelm II.; 6. König Albert von Sachsen; 7. Prinz Friedrich Leopold von Preussen; 8. Graf Caprivi; 9. General-Adjutant von Hahnke; 10. Graf von Wedel. ([185]) [Abb.]: Kaiserin-Witwe Auguste überreicht dem Kaiser Franz Joseph I. das Bild des Kaisers Wilhelm I. *1. Kaiserin Auguste; 2. Kaiser Wilhelm II. (186) [Abb.]: Kaiser Franz Joseph I. und Kaiser Wilhelm II. im Charlottenburger Mausoleum. (187) [Abb.]: Berlin: Besuch des Kaisers beim Fürsten Bismarck. (188) [Abb.]: Berlin: grosse Truppen-Parade. *1. Oesterreichischer Militär-Bevollmächtigter Baron Steininger; 2. Prinz zu Engalitschew; 3. General-Adjutant von Hahnke; 4. Erzherzog Franz Ferdinand; 5. Kaiserin Auguste Victoria; 6. Kaiser Wilhelm II. ([189]) [Abb.]: Kaiser Franz Joseph I. und Kaiser Wilhelm II. auf dem Manöver-Felde. (190) [Abb.]: Preussisch-Schlesien: Manöver-Kritik. *1. FZM. Friedrich Freiherr von Beck; 2. G. d. C. Graf Waldersee; 3. Graf Caprivi; 4. Major Steininger. (191) [Abb.]: Der Kaiser in der Uniform seines Deutschen Husaren-Regimentes. (192) [Abb.]: Der Kaiser in d. Uniform seines Deutschen Garde-Grenadier-Regimentes. (193) [Abb.]: Stettin: Kaiser Wilhelm II., Kaiser Franz Joseph I. und König Albert von Sachsen. (194) [Abb.]: Tegernsee: der Kaiser im Hochzeitszuge. *1. Erzherzogin Marie Valerie; 2. Prinz Regent Luitpold von Bayern; 3. Königin Carola von Sachsen; 4. Erzherzogin Maria Theresia; 5. König Albert von Sachsen; 6. Erzherzogin Maria Josepha; 7. König von Neapel. ([195]) [Abb.]: St. Petersburg: Besuch bei der Kaiserin. (196) [Abb.]: St. Petersburg: Kaiser Franz Joseph I. zur Parade reitend. *1. Kaiser Nikolaus II.; 2. Grossfürst Wladimir; 3. Erzherzog Otto; 4. Baron Meindorf. (197) [2 Abb.]: (1)St. Petersburg: Kaiser Franz Joseph I. führt sein Regiment dem Kaiser von Russland vor. *1. Kaiser Nikolaus II.; 2. Grossfürst Waldimir. (2)St. Petersburg: Fahrt zum Fürsten Liechtenstein. (198) [Abb.]: Rumänien: rumänische Mädchen am Ufer der Donau. (199) [Abb.]: Rumänien: Truppen Revue in Bukarest. *1. General-Adjutant Graf Paar; 2. Herzog Albert von Sachsen-Coburg-Gotha; 3. Minister des Aeussern Agenor Graf Goluchowski; 4. Kronprinzessin Marie von Rumänien; 5. Königl. rumän. Kriegsminister; 6. König Karl I. (200) [Abb.]: Rumänien: im Familienkreise in Sinaia. *1. Königin Elisabeth von Rumänien; 2. König Karl I.; 3. Herzog Albert von Sachsen-Coburg-Gotha; 4. Kronprinzessin Marie von Rumänien; 5. Kronprinz Ferdinand von Rumänien: ([201]) [Abb.]: Rumänien: Schloss Pelesch. (202) [Abb.]: Territet: das Kaiserpaar auf einem Ausfluge. *1. Erster Obersthofmeister Rudolf Prinz zu Liechtenstein; 2. General-Adjutant G. d. C. Graf Paar; 3. General-Adjutant FML. von Bolfras; 4. Kaiserin Elisabeth. (203) [Abb.]: Cap Martin: das Kaiserpaar bei den Pinien der Madonna. (204) [Abb.]: Der Kaiser inNizza prominierend. *1. Erster Obersthofmeister Rudolf Prinz zu Liechtenstein; 2. General-Adjutant G. d. C. Eduard Graf Paar. (205) [Abb.]: Village d'Eze. (206) [Abb.]: Cap Martin: Fahrt des Kaisers zum Präsidenten Faure. (207) [Abb.]: Cap Martin: Besuch des Kaisers beim Präsidenten Faure. (208) [Abb.]: Der Kaiser besichtigt die Spielsäle von Monaco. *1. General-Adjutant G. d. C. Graf Paar; 2. Erster Obersthofmeister Rudolf Prinz zu Liechtenstein. (209) [Abb.]: Cap Martin: das Kaiserpaar mit der Kaiserin Eugenie im Hôtelgarten. *1. Kaiserin Elisabeth; 2. Kaiserin Eugenie. (210) Der oberste Kriegsherr. (211) [Abb.]: Einzug der Burggendamerie. (211) [Abb.]: Der Kaiser in Parade-Uniform. (212) [Abb.]: Der Vorstand der Militär-Kanzlei Generaladjutant FML. v. Bolfras beim Rapport. ([213]) [Abb.]: Oberst Wanka in der Militär-Kanzlei. (214) [Abb.]: Die Rothe Tasche. *1. Hauptmann Gust. Mallász; 2. Garde-Wachtmeister Michael Popescul. (215) [Abb.]: Trabanten-Leibgarde. (216) [2 Abb.]: (1)Fahnenübergabe bei der Burgwache - Ablösung. (2)Hofrath Karl Appel in der Militärkanzlei. (217) [Abb.]: Revue auf der Schmelz: im reservierten Raum vor Beginn. *1. Secondelieutenant d. R. Albert Gschwind; 2. Premierlieutenant d. R. Manuel Mahn; 3. Secondelieutenant d. Z. Max Rolffs; 4. Kammersängerin Frau Ellen Forster Brandt; 5. Secondelieutenant d. r. Gustav Illner. (218) [Abb.]: Revue auf der Schmelz: Gruppen aus der Suite. *1. Leibbereiter Adolf Lechartier. (219) [Abb.]: Revue auf der Schmelz: FZM. Anton Baron von Schönfeld und Oberst Emil Ritter von Brasseur. (220) [Abb.]: Revue auf der Schmelz: Ankunft des Kaisers. *1. S. W.-Inspector-Stellvertreter Julius Pawelka; 2. S. W.-Oberinspector Roman Fuchs; 3. S. W. Josef Schwelle; 4. S. W.-Revier-Inspector Johann Kolba; 5. S. W. Johann Biegler. ([221]) [Abb.]: Revue auf der Schmelz: Ankunft Kaiser Wilhelm's II. (222) [2 Abb.]: (1)Revue auf der Schmelz: Oberst von Brasseur Ordnung schaffend. (2)Revue auf der Schmelz: Gardereiter zu Pferd in Parade-Adjustierung. (223) [Abb.]: Die beiden Monarchen verlassen die Schmelz. *1. Kaiser Wilhelm II.; 2. Erzherzog Friedrich; 3. Erzherzog Eugen. (224) [2 Abb.]: (1)Revue auf der Schmelz Abfahrt der Erzherzoginnen. *1. Obereiter Wilhelm Wagner; 2. Bereiter Stephan Tautmann; 3. Leibkutscher Hengge; 4. Erzherzogin Marie Valerie; 5. Gräfin Cornis; 6. Erster Stallmeister Graf Ferdinand Kinsky. (2)Inspicierung im Prater: Regiment auf der Krieau-Wiese den Kaiser erwartend. **1. Hauptmann Johann Fernengel; 2. Hauptmann Carl Stracker; 3. FML. Josef Sommer; 4. Corps-Commandant Alexander Graf Üxküll-Gyllenband. (225) [2 Abb.]: (1)Inspicierung im Prater: der Kaiser in der Plänklerkette. *1. General-Adjutant FML. Artur von Bolfras. (2)Inspicierung in Bruck: Regiment auf der Spitalswiese aufgestellt. (226) [Abb.]: Inspicierung in Bruck: der Kaiser lässt ein Cavallerie-Regiment vorrücken. *1. Erzherzog Otto. (227) [Abb.]: Inspicierung in Bruck: Fremdländische Militär-Attachés. *1. Russischer Militär-Attaché Oberst Stephan v. Woronine; 2. Rumänischer Militär-Attaché Major Auréle Demetrescu; 3. Französischer Militär-Attaché Baron de Berckheim; 4. Serbischer Militär-Attaché Oberst Alexander Machine. (228) [Abb.]: Inspicierung in Bruck: der Kaiser setzt mit Husaren über einen Strassengraben. (229) [2 Abb.]: (1)Inspicierung in Bruck: Defilierung eines Uhlanen-Regimentes. (2)Inspicierung in Bruck: der Kaiser lässt im Zuge Exercieren. (230) [Abb.]: Inspicierung in Bruck: Schlussbesprechung. (231) [Abb.]: Schloss in Totis. (232) [Abb.]: Im Totiser Park. *1. Erzherzog Rainer. (233) [2 Abb.]: (1)Altes Kastell in Totis. (2)Totiser Feuerwehr. (234) [Abb.]: Totiser Manöver: Bergleute von Ober-Galla. (235) [Abb.]: Totiser Manöver: Streuen von Lorbeer-Blättern. (236) [Abb.]: Totiser Manöver: in Tóváros vor der Ankunft des Kaisers. ([237]) [2 Abb.]: (1)Totiser Manöver: Banderium. (2)Totiser Manöver: Aufziehen der Mädchenschule mit Fahne. (238) [Abb.]: Totiser Manöver: Honvéd in Reserve. ([239]) [Abb.]: Totiser Manöver: Mädchen-Spalier. (240) [2 Abb.]: (1)Totiser Manöver: Genossenschaften und Sänger. (2)Totiser Manöver: Deputationen aus der Umgebung. (241) [2 Abb.]: (1)Totiser Manöver: Schankzelt am Wege z. Bahnhof. (2)Auswaggonierung von Handgepäck. (242) [Abb.]: Hofequipagen beim Totiser Bahnhofe. (243) [Abb.]: Totiser Manöver: Leiterwagen-Tribüne auf freiem Felde. (244) [Abb.]: Totis: die Manöver-Oberleitung. *1. FZM. Friedr. Freih. v. Beck; 2. G.-St.-Oberst Oskar Potiorek; 3. G.-St.-Major Franz Freiherr von Khun; 4. G.-St.-Oberst Johann Schemua. (244) [2 Abb.]: (1)FZM. Freiherr v. Beck mit Officieren den Gang des Totiser Manövers beobachtend. *1. FML. Heinrich Ritter von Pitreich; 2. Oberlieutenant Gordian Freiherr von Gudenus; 3. Oberst Johann Schemua; 4. Hauptmann Josef von Schneider; 5. Oberst Oscar Potiorek; 6. FZM. Friedrich Freiherr vonBeck; 7. Hauptmann Josef Graf Ledóchowsky; 8. Major Franz Freiherr von Kuhn; 9. Major Franz Freiherr von Gerstenberger; 10. FML. Alexander Graf Hübner. (2)Totiser Manöver: Militär-Attachés. **1. Englischer Militär-Attaché Colonel Frederic Meyer Wardrop C. B.; 2. Französischer Militär-Attaché Baron de Berckheim. (246) [Abb.]: Totiser Manöver: FZM. Fejérváry und der deutsche Generalstabs-Chef von Schlieffen. ([247]) [Abb.]: Totiser Manöver: der russische Generalstabs-Chef Obrutschew. (248) [Abb.]: Totiser Manöver: Fremdländische Militär-Attachés. *1. Italienischer Militär-Attaché Oberst Luigi Nava; 2. Japanischer Militär-Attaché Major D'Ohara; 3. Spanischer Militär-Attaché Oberstlieutenant José Centano; 4. Englischer Militär-Arraché Colonel Frederic Meyer Wardrop C. B. ([249]) [Abb.]: Totiser Manöver: die Schiedsrichter. *1. Oberst Carl Georgi. (250) [2 Abb.]: (1)FZM. Prinz Lobkowitz. (2)Totiser Manöver: Schnapshändler. (251) [Abb.]: Totiser Manöver: Rastende Honvéd-Infanterie. (252) [Abb.]: Totiser Manöver: Erzherzog Friedrich mit Suite. *1. Erzherzog Friedrich; 2. Oberst Friedrich Georgi; 3. Oberst Carl Schikofsky. ([253]) [Abb.]: Totiser Manöver: improvisierte Platzmusik in Tóváros nach Schluss der Manöver. (254 - 255) [Abb.]: Totiser Manöver: Zuschauer. (256) [Abb.]: Totiser Manöver: Generalstabs-Chef von Schlieffen lässt sich das österr. Geschütz erklären. ([257]) [Abb.]: Totiser Manöver: Suite am Rendezvous-Platz die Majestäten erwartend. *1. FZM. Anton Galgótzy; 2. Kriegsminister Edmund Edler von Kriegshammer; 3. Deutscher Militär-Attaché Graf Hülsen-Haeseler. (258) [Abb.]: Totiser Manöver: Victualien-Händler und Marketender-Wagen. (259) [Abb.]: Totiser Manöver: zuschauende Bauern. (260) [Abb.]: Totiser Manöver: FML. von Kropatschek, Auffahren des 13. Corps-Art.-Reg. (261) [Abb.]: Totiser Manöver: Bagagewagen-Colonne. (262) [Abb.]: Totiser Manöver: Mannschaftsküche an der Strasse in Kocs. ([263]) [Abb.]: Markt in Totis. (264) [Abb.]: Totiser Manöver: Vorrücken zur grossen Cavallerie-Attaque. ([265]) [Abb.]: Totiser Manöver: das Ende der Festlichkeiten. ([266]) [Abb.]: Schwimmteich des Militär-Waisenhauses in Fischau. (267) [Abb.]: Kriegshafen in Pola. (268) [Abb.]: Totiser Manöver: der Kaiser mit FZM. Freiherrn von Beck, Minister von Krieghammer und Engerer Suite. *1. Italienischer Militär-Attché Oberst Luigi Nava; 2. Major Ferdinand von Khuepach; 3. Gen.-Adj. G. d. C. Eduard Graf Paar; 4. Oberst Oscar Potiorek; 5. Gen.-Adj. FML. Arthur v. Bolfras; 6. FZM. Friedrich Freiherr von Beck; 7. Reichskriegsminister Edmund Edler von Krieghammer. ([269]) [Abb.]: Admiral Freiherr von Sterneck. (270) [Abb.]: Vice-Admiral Freiherr von Spaun. (271) [Abb.]: Linienschiffs-Lieutenant Huber in der Militär-Kanzlei. (272) Auf der Jagd (273) [Abb.]: (273) [Abb.]: Mürzsteg: das Jagdschloss. (274) [Abb.]: Mürzsteg: der Kaiser ertheilt dem Leibkammerdiener Aufträge. *1. Leibkammerdiener Raimung Zrunek. (275) [Abb.]: Mürzsteg: Gedicht der Erzherzogin Marie Valerie. (276) [Abb.]: Mürzzuschlag: Ankunft der Jagdgäste auf dem Bahnhofe. *1. Ingenieur August Haben; 2. General-Adjutant G. d. C. Eduard Graf Paar; 3. Kaiser Wilhelm II.; 4. Flügel-Adjutant Oberstlieut. Thaddäus Graf Alberti; 5. Erster Obersthofmeister Prinz Rudolf zu Liechtenstein; 6. Erzherzog Franz Salvator; 7. König Albert von Sachsen; 8. Ober-Forstrath Gustav Förster. ([277]) [2 Abb.]: (1)Hofrath Pichler. (2)Josef Kundrat. (278) [Abb.]: Mürzsteg: äsende Gemsen. (279) [Abb.]: Mürzsteg: Herunterbringen des erlegten Wildes. (280) [Abb.]: Mürzsteg: Zusammenkunft bei der Taschelschwelle nach einer Winterjagd. *1. Ober-Forstrath Gustav Förster; 2. König Albert von Sachsen; 3. Generalstabs-Chef FZM. Friedr. Freih. v. Beck; 4. Reichskriegsminister G. d. C. Edmund Freiherr v. Krieghammer; 5. Prinz Leopold v. Bayern; 6. Gutsbesitzer Bräunlich; 7. Forstverwalter Jul. Greiner. ([281]) [Abb.]: Mürzsteg: Nachsuche des angeschossenen Wildes. (282) [Abb.]: Mürzsteg: Eingang zum "Todten Weib". (283) [Abb.]: Mürzsteg: Gedenktafel beim "Todten Weib". (284) [Tabelle]: Programm für die Allerhöchste Hofjagd am 26. September 1894. (284) [Abb.]: Mürzsteg: vor der Heimfahrt bei der Lechnerbrücke. *1. Forstverwalter Guido Hentsch; 2. Forstverwalter Julius Greiner; 3. Postmeister von Mürzsteg Baron de Prey; 4. Werksdirektor G. A. Pummer; 5. Bezirks-Jagdarzt Dr. Sonnenthal; 6. Erster Obersthofmeister Prinz Rudolf Liechtenstein; 7. Reichskriegsminister G. d. C. Edmund Edler von Krieghammer; 8. Geh. Rath Johann Graf Ledebur-Wicheln; 9. Erzherzog Otto; 10. Erzherzog Franz Salvator; 11. Generalstabs-Chef FZM. Friedrich Freiherr von Beck; 12. Hofrath Dr. Hermann Freiherr von Wiederhofer; 13. Flügel-Adjutant Oberstlieut. Thaddäus Graf Alberti; 14. Kaiser Wilhelm II.; 15. Prinz Leopold von Bayern; 16. König Albert von Sachsen; 17. General-Adjutant G. d. C. Eduard Graf Paar; 18. Deutscher Botschafter Philipp Graf Eulenburg; 19. Sächsischer Ober-Stabsarzt Dr. F. W. Selle; 20. Gutsbesitzer Bräunlich; 21. Forstverwalter Hugo von Kham; 22. Minister des Aeussern Agenor Graf Goluchówski; 23. FZM. Gustav Freih. v. Wersebe. ([285]) [Abb.]: Oberjäger Mühlbacher. (286) [Abb.]: Mürzsteg: der Kaiser und der König von Sachsen besichtigen beim Abstieg das erlegte Wild. *1. König Albert von Sachsen. (287) [Karte]: Jagdprogramm mit eigenhändigen Vormerkungen des Kaisers. (288) [Abb.]: Mürzsteg: Conversation nach dem Diner. *1. Ober Forstrath Gustav Förster; 2. Hofrath Dr. Hermann Freih. v. Widerhofen; 3. Geh. Rath Johann Graf Ledebur-Wicheln; 4. Erzherzog Franz Salvator; 5. König Albert von Sachsen; 6. Prinz Leopold von Bayern; 7. Flügel-Adjutant Major Carl Ritter v. Wessely; 8. Oberstjägermeister Leopold Freiherr v. Gudenus; 9. FML. Gustav Freiherr von Wersebe; 10. Sächsischer Ober-Stabsarzt Dr. F. W. Selle; 11. Statthaltereirath Franz Sarsch; 12. General-Adjutant Graf Bellegarde; 14. Forstverwalter Unger; 15. Gutsbesitzer Bräunlich. ([289]) [Abb.]: Jagdschloss Radmer. (290) [2 Tabellen]: (1)Die Abschußtabellen des bei den Hofjagden erlegten Wildes in den Salzkammergut-Jagdgebieten ergeben folgendes Resultat: (2)In allen kaiserlichen Hochgebirgsrevieren erlegte der Kaiser, soweit es aus den Abschusslisten nachweisbar ist: (291) [Abb.]: Der Kaiser mit seinen Jagdgästen beim frühstück vor der Kaiserhütte in der Seeau. *1. König Albert von Sachsen. (291) [Abb.]: Gretl. (292) [Abb.]: Eisenerz: der Kaiser am Abend zur Birsch gehend. (293) [Abb.]: Ebensee: der Kaiser besichtigt eine kleine Strecke beim Almhaus Fahrnau. (294) [Abb.]: Der Kaiserstand bei der Grünbergjagd im Offenseer Jagdrevier. (295) [Abb.]: Ebensee: Vorderer Langbathsee. (296) [Abb.]: Ebensee: der Kaiserstand bei der Steinbergjagd. (297) [2 Abb.]: (1)Stoanhansl. (2)Ebensee. der Kaiser und Prinz Leopold verlassen das Jagdhaus auf der Spitzalm. *1. Prinz Leopold von Bayern. (298) [Abb.]: Jägermeister Grill mit Treibern. (299) [Abb.]: Ebensee: sieben Geweihe von, bei einer Jagd in Steineckfahrnau, vom Kaiser erlegten Hirschen. (300) In Ischl. (301) [2 Abb.]: (2)Der Kaiser auf einem Spaziergange. (301) [2 Abb.]: (1)Ansicht v. Ischl und der Kaiserlichen Villa. (2)Eingang z. Kaiserlichen Park. (302) [Abb.]: Vor der Ankunft des Hofes. *1. Hofdiener Franz Gruber; 2. Hofdiener Felix Gastauger; 3. Hofdiener Friedr. Hanna; 4. Villen-Inspector Nikol. Zellner. (303) [Abb.]: Der Kaiser u. seine Jagdgäste reiten auf die Zimnitz. *1. Leibkammerdiener Raimund Zrunek; 2. Prinz Leopold von Bayern; 3. General-Adjutant G. d. C. Eduard Graf Paar; 4. Prinz Georg von Bayern; 5. Erzherzog Franz Salvator; 6. Ob.-Stabsarzt Dr. Josef Kerzl; 7. Hofrath Dr. Hermann Freih. v. Widerhofen. (304) [Abb.]: Der Kaiser auf dem Wege zur Kirche. ([305]) [Abb.]: Hofrath Titz empfängt den Kaiser am Rendevousplatz zur Jagd. *1. Leibkutscher Josef Walter; 2. Hofrath und Hofjagdleiter Leo Titz; 3. Forst- und Domänen-Verwalter Franz Straschilek; 4. Prinz Leopold von Bayern. (306) [Abb.]: Speisenbeförderung von der Küche in die Villa. *1. Hof-Zuckerbäcker Carl Geraus; 2. Chef-Koch Richard Skoda; 3. Hofkeller-Officiant August Bischof; 4. Hoftafel-Inspector Anton Grill; 5. Hofwirtschafts-Adjunct Carl von Prileszky. ([307]) [Abb.]: Erzherzogin Gisela radfahrend. *1. Erzherzogin Gisela; 2. Prinz Konrad v. Bayern. (308) [Abb.]: Familien-Diner. *1. Prinz Leopold von Bayern; 2. Prinz Konrad von Bayern; 3. Kaiserin Elisabeth; 4. Erzherzog Franz Salvator; 5. Erzherzogin Gisela; 6. Prinz Georg v. Bayern; 7. Erzh. Marie Valerie. ([309]) [Abb.]: Leibarzt Hofrath Widerhofer. *1. Thorwächter Anton Wiesauer; 2. Hofrath Dr. Hermann Freiherr von Widerhofer. (310) [Abb.]: Reichskanzler Fürst zu Hohenlohe und Minister Graf Golouchowski vor dem Hotel Elisabeth. *1. Alfred Freiherr von Springer; 2. Redacteur Julius Bauer. 3. Deutscher Reichskanzler Chlodwig Fürst zu Hohenlohe-Schillingsfürst; 4. Minister des Aeussern Agenor Graf Goluchowski; 5. Hotelier Franz Koch. ([311]) [Abb.]: Der Kaiser Zeitung lesend. (312) [Abb.]: Kaisers Geburtstag: die Kinder der Erzherzogin Valerie gratulieren. (313) [Abb.]: Kaisers Geburtstag: Aufmarsch der Salinenkapelle. *1. Salinenmeister Bruckschlögel. (314) [Abb.]: Kaisers Geburtstag: Concert auf der Esplanade. *1. Adele Strauss; 2. Componist Johann Strauss; 3. Flügel-Adjutant Heinrich Freiherr von Kulmer; 4. Anastasia Gräfin Kielmansegg-Lebedeff; 5. Statthalter Victor Freiherr von Puthon; 6. Sections-Chef Ludwig von Dóczy; 7. Hof-Reise-Cassier Victor Stöger; 8. Kammer-Virtuose Alfred Grünfeld; 9. General-Director Eduard Palmer. ([315]) [Abb.]: Erster Obersthofmeister Rudolf Prinz Liechtenstein und General-Adjutant Eduard Graf Paar auf dem Kreuzplatze. (316) [Abb.]: Flügel-Adjutant Major Heinrich Freih. v. Kulmer; 2. Flügel-Adjutant Major Hugo Fürst v. Dietrichstein; 3. General-Adjutant G. d. C. Eduard Graf Paar; 4. Erzherzogin Marie Valerie; 5. Erzherzog Franz Salvator; 6. Hof-Wirthschafts-Adjunkt Carl Prileszky von Prilesz; 7. Ober-Stabsarzt Dr. Josef Kerzl; 8. Hof-Secretär Franz v. Hawerde-Wehrlandt; 9. Regierungs-Rath Carl Edler von Herdliczka; 10. Hof-Schauspielerin Wilhelmine Mitterwurzer; 11. Alexander Girardi; 12. Bezirkshauptmann Julius Graf Salburg; 13. Kämmerer Andreas Graf Csekonits; 14. Statthalter Victor Freiherr von Puthon; 15. Theater-Director J. Wild; 16. Chef-Redakteur Dr. Ed. Bacher; 17. Villen-Inspector i. P. Nikolaus Zellner; 18. Maler Artur Halmi; 19. Bürgermeister von Ischl Wiesinger; 20. Hofwirthschafts-Assistent Max Eckmann; 21. Hof-Reisecassier Victor Stöger. ( - ) [Abb.]: Der Kaiser im Theater. (317) [Abb.]: Erzherzog Franz Salvator von einer Bergpartie heimkehrend. *1. Alexander Girardi; 2. Kammervorsteher Rittmeister Hugo Freiherr von Lederer; 3. Erzherzog Franz Salvator; 4. Ob.-Stabsarzt Dr. Josef Kerzl. (318) [Abb.]: Im Stiegen-Vestibül. *1. Erzherzogin Elisabeth Franziska; 2. Erzherzog Franz Carl Salvator; 3. Erzherzog Franz Salvator. (319) [Abb.]: Die Obersthofmeister seiner Majestät. *1. Erster Obersthofmeister FML. Rudolf Prinz Liechtenstein; 2. Obersthofmeister Alfred Fürst von Montenuovo. (320) Schlusswort. (321) [Abb.]: (321) Einband ( - ) Einband ( - ) Buchschnitt ( - ) Buchschnitt ( - ) Buchschnitt ( - )
Die Themenschwerpunkte dieses Eurobarometers sind:
1.) Einstellung zur europäischen Vereinigung. Detaillierte Ermittlung der Kenntnisse über politische Gremien, Persönlichkeiten und Institutionen im Land des Befragten sowie auf europäischer Ebene.
2.) Einstellung zu Ehe, Familie und Kindern.
Themen: Wahlberechtigung am Wohnort; Lebenszufriedenheit; Demokratiezufriedenheit; eigene Meinungsführerschaft und Häufigkeit politischer Diskussionen; Postmaterialismus; Häufigkeit der Nachrichtenaufnahme durch Fernsehen, Rundfunk und Zeitungen; Kenntnis der EG-Mitgliedschaft des eigenen Landes und Kenntnis der übrigen EG-Mitglieder; Vertrauen in die Bevölkerung ausgewählter Länder; Zufriedenheit mit der Demokratie in der EG; Informiertheit über die EG und Kenntnis der EG-Institutionen; Interesse an europäsicher Politik; Einstellung zu einer Vereinigung Westeuropas; Vorteilhaftigkeit der EG-Mitgliedschaft des eigenen Landes; langfristig erwarteter Ausgleich von Vor- und Nachteilen der EG-Mitgliedschaft des Landes; Bedauern eines möglichen Scheiterns der EG; Wichtigkeit der europäischen Vereinigung für den Befragten; Befürwortung einer europäischen Regierung, die einem europäischen Parlament verantwortlich ist; Einstellung zur EG-Kommission und Kenntnis dieser Einrichtung; Hoffnungen oder Befürchtungen bezüglich des europäischen Binnenmarkts und erwartete Auswirkungen auf die eigene Lebenssituation sowie auf das eigene Land; Entscheidungsverhalten bei einem Referendum über den Vertrag von Maastricht; Selbsteinschätzung des Informationsstands über diesen Vertrag; Einstellung zu ausgewählten Möglichkeiten der europäischen Zusammenarbeit in der Währungspolitik, Sozialpolitik, Außenpolitik, Verbrechensbekämpfung, im Wahlrecht, der Wirtschaft und der Verteidigung (Skala); Bedeutung der EG-Institution; Einstellung zu einem Ersatz der nationalen Währung durch den ECU; präferierte Länder für eine Erweiterung der EG; Einstellung zur Aufnahme von südeuropäischen Arbeitssuchenden, osteuropäischen Emigranten und politischen Asylbewerbern in der EG und Einstellung zu einer freien Wohnortwahl der EG-Bürger innerhalb Europas; Beurteilung des Ausländeranteils im eigenen Land; empfundene Beeinträchtigung durch Anwesenheit von Menschen anderer anderer Nationalität, Rasse oder Religion; Bedeutung des Asylbewerberproblems für das Land; Nennung des EG-Landes mit den meisten Imigranten bzw. Asylbewerbern sowie Bezeichnung des Landes, das besonders antisemitisch und feindlich gegenüber Imigranten ausgerichtet ist; wichtigste Informationsquellen über die EG; Vertrauenswürdigkeit der einzelnen Informationsquellen über die EG; politischer Kenntnistest: Nennung der Gesamtzahl der EG-Länder und Kenntnis der Hauptstadt des eigenen Landes; Kenntnis des Sitzes der EG-Kommission sowie des Präsidenten dieser Kommission in Brüssel; Kenntnis des Bundeskanzlers bzw. Premierministers des eigenen Landes; Kenntnis der einzelnen Mitglieder der europäischen Kommission; Kenntnis der obersten Institutionen der Legislative im eigenen Land; Identifizierung der mächtigsten EG-Institution; Kenntnis des nationalen Staatsoberhauptes und seiner Befugnisse; Kenntnis der Zusammensetzung des europäischen Rats; Kenntnis der Namen der nationalen Regierungsmitglieder; Parteipräferenz bei der Wahl zum EG-Parlament 1994; Kenntnis eines nationalen Mitglieds des Europaparlaments; positiver oder negativer Eindruck vom europäischen Parlament; Einschätzung der Bedeutung des europäischen Parlaments; Präferenz für eine bedeutendere Rolle des europäischen Parlaments; Einschätzung ausreichender Kontrollbefugnisse des europäischen Parlaments; Vertrauen in die Kontrollierbarkeit der Europäischen Gemeinschaft durch das nationale Parlament, die europäische Kommission, die nationale Regierung, das europäische Parlament, die Öffentlichkeit, den Ministerrat, den europäischen Gerichtshof sowie durch Organisationen und Vereinigungen; Präferenz für Entscheidungen auf nationaler oder europäischer Ebene in ausgewählten Bereichen von Politik und Gesellschaft; Kenntnis der Wahlberechtigten für das europäische Parlament; Wahlbeteiligungsabsicht bei der nächsten nationalen Wahl und bei der nächsten Wahl zum Europaparlament; wichtigste Gründe für eine Nichtwahlbeteiligung bei der nächsten Wahl zum Europaparlament; Land mit dem größten Einfluß in Europa; Sympathie für den deutschen Bundeskanzler Kohl; Friedensgefahr in Europa durch ein vereintes Deutschland.
Präferenz für ein einheitliches Ende der Sommerzeit in ganz Europa; präferierter Zeitpunkt für einen Wechsel der Sommerzeit.
Familie: Wichtigkeit ausgewählter Aspekte einer Partnerschaft (Skala); Einstellung zur Ehe (Skala) und zu eheähnlichen Partnerschaften; Wichtigkeit von Ehe, Kindern und Beruf für den Mann sowie für die Frau; Einstellung zur Scheidung und wichtigste Gründe für bzw. gegen eine Scheidung (Skala); Einstellung zur Berufstätigkeit junger Mütter und zur Einbeziehung des Vaters in die Kindererziehung; Einschätzung der wichtigsten Auswirkungen einer Scheidung auf die Kinder; präferierte Rollenverteilung zwischen den Eltern bei der Kindererziehung; allgemeiner Kinderwunsch; Erziehungsziele; Bestimmungsgründe für die gewünschte Kinderzahl; Vorrang des Ehepartners oder der Kinder in einer Familie (Skalometer); Einstellung zu einem frühen Verlassen des Elternhauses durch die erwachsenen Kinder; Zunahme des Generationenunterschiedes; wichtigste Maßnahmen staatlicher Familienpolitik zur Verbesserung des Familienlebens; Präferenz für eine Gleichberechtigung von verheirateten und unverheirateten Paaren und perzipierte staatliche Begünstigung verheirateter bzw. unverheirateter Paare; Beurteilung der staatlichen Begünstigung von kinderreichen Familien; Einstellung zur Heirat von homosexuellen Paaren und zur Gleichstellung solcher Paare hinsichtlich Adoption und Erbrecht; Wichtigkeit der Lebensbereiche; vermuteter Einfluß von Arbeitslosigkeit und verringerte Einkünfte auf das Familienleben; Selbsteinstufung auf einem Links-Rechts-Kontinuum; Parteineigung; Gewerkschaftsmitgliedschaft; Zusammenleben mit einem Partner; Kinderzahl insgesamt sowie mit dem aktuellen Partner; Haushaltsmitglieder über 65 Jahre; Anzahl der Kinder im Haushalt und deren Lebensalter; Ausstattung des Haushalts mit langlebigen Wirtschaftsgütern, insbesondere im Bereich der Unterhaltungselektronik und Computer; Zweitwagenbesitz und Besitz einer Ferienwohnung; Wochenarbeitszeit; Kontrollspanne; Beschäftigung im öffentlichen Dienst oder im privaten Sektor; Selbsteinstufung der Schichtzugehörigkeit; Wohnstatus; ländliche oder urbane Wohnlage; Religiosität; Selbsteinschätzung der derzeitigen finanziellen Situation der Familie.
Demographie: Selbsteinstufung auf einem Links-Rechts-Kontinuum; Parteiverbundenheit; Parteipräferenz (Sonntagsfrage); Wahlverhalten bei der letzten Wahl; Gewerkschaftsmitgliedschaft; Familienstand; Zusammenleben mit einem Partner; Alter bei Ende der Ausbildung; Wiederaufnahme der Schulausbildung nach einer Unterbrechung und Dauer der Schulausbildung; Dauer einer Weiterbildung; Geschlecht; Alter; Haushaltsgröße; Anzahl der Kinder im Haushalt; Besitz langlebiger Wirtschaftsgüter; monatliches Haushaltseinkommen; berufliche Position; wöchentliche Arbeitsstunden; Beschäftigung im öffentlichen Dienst oder in Privatunternehmen (Betriebssektor); Betriebsgröße; Vorgesetztenstatus; haushaltführende Person; Stellung im Haushalt; Alter des Haushaltungsvorstandes bei Ende der Ausbildung; Beruf des Haushaltungsvorstandes; Vorgesetztenstatus des Haushaltungsvorstandes; Selbsteinschätzung der Schichtzugehörigkeit; Wohnstatus; Urbanisierungsgrad; Konfession; Kirchgangshäufigkeit; Religiosität; Ortsgröße; Region; Telefonbesitz.
In Dänemark wurde zusätzlich gefragt: Kenntnis der dänischen Präsidentschaft im Ministerrat der EG und Einschätzung der Bedeutung dieser Präsidentschaft.
Nur in Norwegen wurde gefragt: Informationsstand zu den Verhandlungen zwischen EG und EFTA über einen gemeinsamen europäischen Wirtschaftsraum; Einstellung zu einer solchen Wirtschaftskooperation; Bedeutung der Verhandlungen um eine EG-Mitgliedschaft Norwegens; Präferenz für ein Referendum oder eine Parlamentsentscheidung über die Frage der EG-EFTA-Kooperation sowie eines EG-Beitritts Norwegens; eigenes Entscheidungsverhalten in diesen Fragen im Falle eines Referendums; Wichtigkeit der EG-Mitgliedschaft für das Land; Abhängigkeit des eigenen Standpunkts zum EG-Beitritt vom Verhalten Schwedens und Finnlands; perzipierte Vor- und Nachteile eines EG-Beitritts Norwegens in den Bereichen Umwelt, Beschäftigung, Auslandsbeziehungen, Siedlungsstruktur, Wirtschaft, Kultur, politischer Einfluß, Gesundheit und soziale Sicherheit sowie Drogen und Alkohol; eigene Teilnahme am norwegischen Referendum zum EG-Beitritt im Jahre 1972 und damalige Wahlentscheidung; Wahrscheinlichkeit einer EG-Mitgliedschaft Norwegens bis zum Jahre 2000.
Belgien: Kenntnis der Werbekampagne der belgischen Regierung zum Thema Europa und Erinnerung an das Werbemedium.
Dänemark: Kenntnis des Büros der EG-Kommission in Kopenhagen.
Deutschland: Beurteilung des Beitrags der EG zur Lösung der Wirtschaftsprobleme in Deutschland.
Griechenland: Vermutetes Fremdbild der übrigen Europäer bezüglich Griechenland.
Spanien: Wichtigste Informationsquellen über die EG und Beurteilung der Qualität bzw. Glaubwürdigkeit der Informationen über die EG; Interesse an ausgewählten EG-Themen; perzipierte Vor- bzw. Nachteile für ausgewählte Branchen Spaniens durch die EG; Sprachkenntnisse und Interesse am Erlernen weiterer Sprachen.
Frankreich: Beurteilung der Situation Europas nach Maastricht bezüglich des Schutzes des französischen Francs, der sozialen Sicherheit sowie des Wettbewerbs mit Amerika und Japan.
Irland: Einstellung zu einer Abwertung des irischen Pfunds.
Italien: Erwartete Auswirkungen eines Beitritts zur europäischen Wirtschafts- und Währungsunion.
Luxemburg: Wunsch nach detaillierteren Informationen über ausgewählte europapolitische Bereiche.
Niederlande: Fortsetzung des europäischen Einigungsprozesses auch bei Nichtratifizierung des Maastrichter Vertrages durch einige EG-Mitglieder.
Portugal: Einstellung zu einer restriktiven Einwanderungspolitik für Personen aus Nicht-EG-Ländern.
Vereinigtes Königreich: Institutionen, die vermehrt Informationen über die EG anbieten sollten.
Zusätzlich verkodet wurden: Interviewdatum; Interviewzeitpunkt; Interviewdauer; Anwesenheit dritter Personen beim Interview; Kooperationsbereitschaft des Befragten.
DER VÖLKERKRIEG BAND 11 Der Völkerkrieg (-) Der Völkerkrieg Band 11 (11 / 1918) ( - ) Einband ( - ) [Abb.]: ( - ) Titelseite ( - ) Impressum ( - ) Der Völkerkrieg. Der türkische krieg während des vierten Kriegshalbjahres. Die Türkei während des vierten Kriegshalbjahres. Aus Persien und Afghanistan. Nachrichten aus Marokko. Die Kämpfe auf dem Balkan während des vierten Kriegshalbjahres. Die Erdrosselung Griechenlands während des vierten Kriegshalbjahres. Serbien und Montenegro während des vierten Kriegshalbjahres. Bulgarien während des vierten Kriegshalbjahres. Großbritannien während des vierten Kriegshalbjahres. Die Schweizer Eidgenossenschaft während des zweiten Kriegsjahres Errungenschaften und Verluste am Ende des zweiten Kriegsjahres. ( - ) [2 Abb.]: (19Die Ankunft des Generals Townshend in Konstantinopel. Neben dem britischen General der Paßkommandant von Konstantinopel. (2)Indische Truppen befördern schwerverwundete Engländer der Armee des Generals Townshend, die nach der Kapitulation von Kut-el-Amara ausgewechselt worden waren, aus dem Hospitalschiff an Land ( - ) [2 Abb.]: (19Der türkische Minister und das diplomatische Korps nach der Trauerfeier anläßlich der Beisetzung des Generalfeldmarschalls v. d. Goltz. (2)Die Überführung der Leiche des Generalfeldmarschalls v. d. Goltz-Pascha ( - ) Der türkische Krieg während des vierten Kriegshalbjahres (97) Der englisch-russische Vorstoß nach Bagdad (97) Während der Belagerung und der Uebergabe in Kut-el-Amara (97) Die Kritik der Engländer über den Feldzug in Mesopotamien (100) Die Lage des russischen Expeditionskorps in Persien (103) Generalfeldmarschall Freiherr von der Goltz † (104) [2 Abb.]: (1)Oberbootsmannsmaat Wilhelm Schubert. Führer eines erfolgreichen Marine-Kampfflugzeuges an den Dardanellen (2)Der französische Kreuzer "Admiral Charner", der am 8. Februar 1916 von einem deutschen Unterseeboot an der syrischen Küste versenkt wurde ( - ) [2 Abb.]: (1)General Dschermal Pascha, der Führer der IV. Armee, mit seinem Stabe auf einem Inspizierungsritt am Suezkanal (2)Der Chef der Suez-Expedition Oberst Freiherr von Kressenstein (der fünfte von links) mit seinem Stabe im Hauptquartier von Jerusalem. ( - ) Die Ereignisse im Schwarzen Meer. Von Anfang Februar bis Ende Juli 1916. Chronologische Uebersicht nach den Meldungen des türkischen Hauptquartiers (106) Der Kampf um die Dardanellen. Vom Anfang Februar bis Ende Juli 1916 (110) Chronologische Uebersicht nach den Meldungen des türkischen Hauptquartiers (110) Von den Luftkämpfen über den Dardanellen (116) Die Bilanz des Dardanellen-Unternehmens (118) [2 Abb.]: (1)Einzug von Truppen der Verbündeten in Jerusalem (2)Türkischer Landsturm beim Transport von Proviant in Damaskus ( - ) [2 Abb.]: (1)Parade türkischer Truppen auf einem Platze in Jerusalem im Beisein von Offizieren der Verbündeten (2)Eine türkisch-deutsche Sanitätsstation in der Wüste ( - ) Die Ereignisse im Aegäischen und im östlichen Mittelländischen Meer. Von Februar bis August 1916. Chronologische Uebersicht nach den Meldungen des türkischen Hauptquartiers (121) Die Ereignisse in Aegypten. Von Februar bis August 1916. (127) An der Ostgrenze Aegyptens und von Nordwestarabien (127) Chronologische uebersicht nach den Meldungen des türkischen Hauptquartiers und den amtlichen britischen Mitteilungen (127) [2 Abb.]: (1)Beduinenweiber bringen Milch und Joghurt in eine Kantine deutscher Truppen (2)In den Kämpfen am Suezkanal gefangen genommene Engländer werden von türkischen Truppen abtransportiert ( - ) [2 Abb.]: (1)Türkischer Gasthof in Inner-Syrien (2)Beim Abbruch eines türkischen Lagers im Sinai-Gebirge im Wadi-Tal vor dem weiteren Vormarsch ( - ) Deutsche und österreichisch-ungarische Truppen in der Wüste (132) [2 Abb.]: (1)In den Kämpfen am Suez-Kanal verwundete Türken in einem syrischen Lazarett des Roten Halbmondes (2)Australier in den Schützengräben am Suez-Kanal ( - ) [2 Abb.]: (1)Am Suez-Kanal gefangen genommene Engländer werden in Jerusalem eingebracht (2)Englische Offiziere, die am Suez-Kanal gefangen genommen wurden, kommen in Jerusalem an ( - ) Ein britischer Tagesbefehl an Australier und Neuseeländer (135) An der Westgrenze Aegyptens (135) Chronologische Uebersicht nach den amtlichen britischen Meldungen und ergänzenden Mitteilungen (135) [2 Abb.]: (1)Eine britische Kamelreitertruppe in der Wüste (2)Neuseeländische Truppen in Alexandria ( - ) [2 Abb.]: (1)Kairo von der Zitadelle aus gesehen (2)Gasse im Händlerviertel in Kairo. ( - ) Die Kämpfe gegen die Senussi (137) Die Ereignisse im Sudan (138) Chronologische Uebersicht nach den amtlichen britischen Meldungen und ergänzenden Mitteilungen (138) Die britische Expedition gegen Darfur. (139) Personalien (142) Die Kämpfe in Südwest-Arabien. Von Februar bis August 1916 (142) Chronologische Uebersicht nach den Meldungen des türkischen Hauptquartiers (142) Der Aufstand in Südarabien (144) Vom Sultan, den Prinzen und Heerführern (148) Die Türkei während des vierten Kriegshalbjahres. Von Februar bis August 1916. Fortsetzung von Band XI, Seiten 328 bis 340 ([149]) Der türkische Nationalismus ([149]) Von der türkischen Regierung (152) Personalien (152) [2 Abb.]: (1)Der abgesetzte Scherif von Mekka Hussein (2)Blick in die Hauptstraße der arabischen Stadt Maan ( - ) [2 Abb.]: (1)Britische Kolonialtruppen erwarten im Hafen von Aden ihre Einschiffung (2)Der General-Gouverneur des Sudan Sir Reginald Wingate mit seinem Stabe in Chartum ( - ) Militärische Maßnahmen (153) Widerlegung unwahrer von der Entente verbreiteter Gerüchte (153) Vom türkischen Paralament. Der Schluß der zweiten Kriegstagung (Fortsetzung von XI, S. 331 f.) Von Februar bis 13. März 1916 (154) Finanzielle und wirtschaftliche Maßnahmen (156) [2 Abb.]: (1)Der türkische Thronfolger Prinz Wahid Eddin Effendi (2)Der türkische Kriegsminister Enver Pascha und General Dschermal Pascha während der Besichtigung durch Syrien ( - ) [2 Abb.]: (1)Der türkische Thronfolger Prinz Jussuf Izzedin Effendi † am 1. Februar 1916 (2)Deutsche Soldaten besorgen das Verladen von Geschützen in Konstantinopel ( - ) [2 Abb.]: (1)Die vorläufige Endstation der Bagdadbahn Bozanti [Pozanti] im Taurus mit großen Proviant-Lagerplätzen für die deutschen und türkischen Truppen (2)Die Bagdadbahn vor Konia ( - ) [2 Abb.]: (1)Ochse und Esel als Vorspann eines arabischen Pfluges in Palästina (2)Kamele als Ackertiere auf den Feldern von Philitia ( - ) Die Türkei, ihre Verbündeten und die Neutralen (161) Besuche (161) Auszeichnungen (165) Von den Beziehungen zu den Vereinigten Staaten von Nordamerika (166) Vom Thronfolger (166) Von den Völkern des Osmanischen Reiches (168) Die Reisen Enver Paschas (168) [Abb.]: Der Generalfeldmarschall v. Mackensen umgeben von deutschen und türkischen Offizieren während seines besuches in Konstantinopel vom 24. bis 27. März 1916 ( - ) [2 Abb.]: (1)Blick in einen Saal des Serai-Gymnasiums in Galata, das dem "Roten Halbmond" als Lazarett dient. Die Schwestern sind Damen der türkischen Gesellschaft (2)Auf der Terrasse des deutschen Marineheims in Jenikoi am Bosporus ( - ) Die armenische Frage (170) Die Aufstände in Arabien und Syrien (173) Nachrichten aus Aegypten (173) Aus Persien und Afghanistand. Von Februar bis August 1916. Fortsetzung von Band XI, Seiten 341 und 342 ([176]) Nachrichten aus Persien ([176]) Nachrichten aus Afghanistan (178) Nachrichten aus Marokko. Von Februar bis August 1916. Fortsetzung von Band XI, Seiten 343 bis 344. Meldungen und Mitteilungen ([179]) Die Kämpfe auf dem Balkan während des vierten Kriegshalbjahres. Von Februar bis August 1916. Fortsetzung von Band XIII, Seiten 59 bis 213 ([180]) Zusammenfassende Darstellung ([180]) [Karte]: Uebersichtskarte über den österreichisch-ungarischen und bulgarischen Vormarsch in Albanien (181) [2 Abb.]: (1)Die Hauptstraße von Berat (2)Blick auf den Marktplatz von Tirana ( - ) [2 Abb.]: (1)Eine Artilleriestellung auf den Höhen von Durazzo (2)Oesterreichisch-ungarische Truppen auf dem Vormarsch durch Albanien ( - ) [Karte]: Uebersichtskarte über das Kampfgelände von Saloniki (187) Die Kämpfe in Albanien. Von Anfang Februar bis Ende Juli 1916. (188) Der Vormarsch der k. u. k. und bulgarischen Truppen (188) Chronologische Uebersicht nach den Meldungen des österreichisch-ungarischen und bulgarischen Generalstabs (188) In Elbasan. Aus einem bulgarischen Feldpostbrief (191) Die Einnahme von Durazzo (192) [2 Abb.]: (1)Gesamtansicht von Durazzo (2)Gesamtansicht von Durazzo ( - ) [2 Abb.]: (1)Am Hafen von Durazzo (2)Freiwillige Albaniertruppen der österreichisch-ungarischen Armee auf dem Vormarsch nach Durazzo ( - ) [Karte]: Uebersichtskarte über die Operationen zur Einnahme von Durazzo. Nach einer Skizze in "Streffleurs Militärblatt" (24. VII. 16). (195) [3 Abb.]: (1)General Settimio Piacentini (2)General Emilio Bertotti (3)Das Vorgelände von Valona. Überschwemmungsgebiet ( - ) [2 Abb.]: (1)Albanische Proviantkolonne der österreichisch-ungarischen Truppen auf dem Vormarsch zur Vojusa (2)Vor einer Labestation des "Roten Kreuzes" auf einem Hochplateau in Albanien ( - ) Bis zur Vojusa (197) Italienische "Heldenflüge" (198) Die Zustände im besetzten Albanien (199) Personalien (200) Die Seekämpfe an den Küsten der Adria (200) Chronologische Uebersicht nach den amtlichen Meldungen und ergänzenden Mitteilungen (200) [2 Abb.]: (1)Französische Alpenjäger finden bei der Anlage eines Schützengrabens vor Saloniki eine altgriechische Vase (2)Der Transport eines schweren englischen Geschützes vom Schiff auf den Verladekai im Hafen von Saloniki ( - ) [2 Abb.]: (1)Französische Truppen nach ihrer Ausschiffung im Hafen von Saloniki (2)Blick in den Krankenraum eines englischen Feldlazaretts vor Saloniki ( - ) Personalien (202) Die Serben in Korfu und ihr Transport nach Saloniki (202) Die Kämpfe an der Mazedonischen Front. Von Anfang Februar bis Ende Juli 1916 (204) Chronologische Uebersicht nach den Meldungen der deutschen Obersten Heeresleitung und des bulgarischen Generalstabes (204) Personalien (209) Eine "Trophäe" des Generals Sarrail (210) Die Gefangennahme eines deutschen Fliegers bei Thasos (210) Der Fliegerangriff auf Saloniki. Am 27. März 1916 (211) Die Besetzung von Rupel (212) Entente-Machenschaften in Mazedonien (213) Bulgarische Soldaten (213) Die Befreier (213) Ihr Hauptmann. Wo sind die Helden? (214) Die Erdosselung Griechenlands während des vierten Kriegshalbjahres. Von Februar bis August 1916. Fortsetzung von Band XIII, Seiten 203 bis 213 ([215]) Das Vorgehen der Entente und die Maßnahmen der griechischen Regierung ([215]) [2 Abb.]: (1)Deutsche Soldaten beim Baden im Bardafluß (2)Bulgarische Soldaten machen auf einem Marsch in Mazedonien kurz Rast zur Einnahme des Mittagsmahles ( - ) [2 Abb.]: (1)Der bulgarische General Bojadiew schreitet die Abordnung der Bürger von Monastir ab, die zur Huldigung bei der Geburtstagsfeier des Zaren erschienen (2)Vor einem deutschen Feldlazarett in Mazedonien ( - ) [2 Abb.]: (1)Apell deutscher Soldaten nach dem Gottesdienste auf dem Platze vor der Kirche in Leskovac (2)Pferde-Apell einer bulgarischen Train-Abteilung in Prilep ( - ) [2 Abb.]: (1)Verwundete österreichisch-ungarische Soldaten (Bosniaken) werden nach einer serbischen Sitte vor einer Kirche in Serbien mit geweihten Speisen gelabt. (2)Serbische Frauen, bei denen Waffen vorgefunden wurden, werden interniert ( - ) Serbien und Montenegro während des vierten Kriegshalbjahres. Von Februar bis August 1916. Fortsetzung von Band XIII, Seiten 214 bis 226 ([223]) Nachrichten über Serbien ([223]) Von der serbischen Regierung und Kammer ([223]) Die Reisen des serbischen Kronprinzen sowie des Ministerpräsidenten Pasitsch und die äußere Politik Serbiens (224) Von der Verwaltung der Mittelmächte in Serbien (225) Die Lebensmittelversorgung Serbiens und die Entente (227) Nachrichten über Montenegro (228) Vom König, den Prinzen und der Regierung in Frankreich (228) Von der österreichisch-ungarischen Verwaltung (229) Bulgarien während des vierten Kriegshalbjahres. Von Februar bis August 1916. Fortsetzung von Band XIII, Seiten 227 bis 232 ([231]) Von den Kriegstagungen der Sobranje ([231]) Der ersten Tagung zweiter Teil ([231]) [2 Abb.]: (1)Wiederherstellungsarbeiten an der von den Montenegrinern zerstörten Lovcen-Straße (2)Evakuierte Frauen werden im Hafen von Cattaro als Hilfsarbeiterinnen verwendet ( - ) [2 Abb.]: (1)Oesterreichisch-ungarische Soldaten im Hafen von Antivari (2)An österreichisch-ungarische Truppen werden in einem montenegrinischen Dorf Lebensmittel und Zigaretten verteilt ( - ) Der zweiten Kriegstagung erster Teil. Vom 28. Juni bis 23. Juli 1916 (234) Von der Regierung (236) Einige Maßnahmen (236) Hochverratsprozesse (236) Von den Beziehungen zu den Verbündeten und Neutralen (237) Von den Beziehungen zu Deutschland (237) Der Wechsel in der deutschen Gesandtschaft (237) Besuche (237) Personalien (239) Von den Beziehungen zu Rumänien, Amerika und dem Vatikan (240) Großbritannien während des vierten Kriegshalbjahres. Von Februar bis August 1916. Fortsetzung von Band XIII, Seiten 294 bis 328 ([241]) Von den Ursachen der Erfolge der auswärtigen Politik Englands ([241]) Vom Parlament und der Regierung (242) Während der Tagung des Parlaments vom 15. Februar bis 30. Mai 1916 (243) Die Eröffnung und die Adreßdebatte (243) Die Friedensdebatte (244) [2 Abb.]: (1)Dr. Watschew. Der Präsident der bulgarischen Sobranje (2)Die deutschen Reichstagsabgeordneten bei ihrem Besuch in Bulgarien vor dem Gebäude der Sobranje in Sofia. In der ersten Reihe (links) Dr. Pfeiffer (Zentrum), rechts in Uniform Bassermann (Natl.). In zweiter Reihe (von links nach rechts) Dr. Stoilow, Attaché im bulgarischen Ministerium des Aeußeren; Dr. v. Heydebrand (kons.); Dr. Stresemann (natl.); Dr. Georgiew, Direktor im bulg. Ministerium des Aeußern; Stanciow, Sobranje-Abgeordneter ( - ) [2 Abb.]: (1)Graf Oberndorff. Der deutsche Gesandte in Sofia (2)Im Alexander-Spital zu Sofia. Königin Eleonore von Bulgarien mit den Aerzten und Schwestern des Militär-Krankenhauses ( - ) Staatssekretär Sir Edwrad Grey über Englands Friedensbedingungen (254) [3 Abb.]: (1)General Sir William Henry Mackinnon (2)Harold John Tennant. Unterstaatssekretär im britischen Kriegsministerium (3)Sir Arthur Nicolson. Unterstaatssekretär im britischen Auswärtigen Amt ( - ) [2 Abb.]: (1)Victor Christian William Cavendish. Herzog von Devonshire. general-Gouverneur von Canada (2)Lord Kitchener verabschiedet sich vor seiner Einschiffung auf der "Hampshire" von Admiral Jellicoe, Oberst Fitzgerald und O'Beirne ( - ) Die Einführung der Sommerzeit, die Gewährung eines neuen Kriegscredits und die Vertagung (257) Während der Tagung des Parlaments vom 20. Juni bis August 1916 (258) Personalveränderungen in der Regierung (258) Englands finanzielle Maßnahmen (260) Englands handelspolitische und wirtschaftliche Verhältnisse (263) [2 Abb.]: (1)In Dublin nach den Straßenkämpfen des Oster-Aufstandes 1916 (2)Aus der Sackville-Straße in Dublin nach dem Oster-Aufstand 1916. Im Vordergrund ein verbranntes Automobil, das als Barrikade benutzt wurde ( - ) [2 Abb.]: (1)Die irischen Grafen Josef, Georg und John Plunkett. Der älteste wurde zum Tode verurteilt, die beiden anderen zu 10 Jahren Zwangsarbeit (2)Ein englischer Panzerwagen, der bei der Unterdrückung des irischen Oster-Aufstandes 1916 in Dublin verwendung fand ( - ) Der irische Oster-Aufstand 1916 (265) Die Vorgeschichte (265) Chronologische uebersicht der Ereignisse (268) Die Folgen des irischen Oster-Aufstands (273) Die Verurteilung und Hinrichtung von Sir Roger Casement (275) Die Ausschreitungen der englischen Soldateska in Irland während des Oster-Aufstandes 1916 (277) Der versuch einer Lösung der irischen Frage (278) [2 Abb.]: (1)Sir Roger Casement (2)Lord Wimborne, der Vizekönig von Irland, nimmt die Parade über die Royal Inniskilling Füsiliere in Dublin ab ( - ) [3 Abb.]: (1)Lewis Harcourt. Chefsekretär für Irland (2)Lord Beresford (3)John Redmond ( - ) Die feindlichen Ausländer in England und die Deutschen-Hetze (281) Vom König. Personalien und Kundgebungen (282) Die englischen Sozialisten und der Friede (283) Aus den englischen Kolonien (285) Meldungen aus Kanada (285) Meldungen aus Australien (285) Meldungen aus Indien (286) Meldungen aus Südafrika (287) England am Ende des zweiten Kriegsjahres (287) [2 Abb.]: (1)König Georg von England besucht eine englische Munitionsfabrik (2)Frauen als Arbeiter auf englischen Werften ( - ) [2 Abb.]: (1)Exkaiserin Eugenie und Lady Haig in Farnborough Hill (2)König Georg von England begibt sich zur Besichtigung eines Lagers in Aldershot in Begleitung seines Stabes und von Sir Archibald Humber ( - ) Die Schweizer. Eidgenossenschaft während des zweiten Kriegsjahres. Vom August 1915 bis August 1916. Zusammenfassender Bericht von Werner Guggenheim, St. Gallen. Geschrieben im Januar 1917. Fortsetzung von Band VII, Seiten 289 bis 319 ([289]) Die Innerpolitische Lage der Schweiz ([289]) Zunehmende Spannung ([289]) Der Zwischenfall der beiden Generalstabsobersten ([289]) Die innere Krise (290) [2 Abb.]: (1)Bundesrat Camille Decoppet. Präsident der Schweizerischen Eidgenossenschaft im Jahre 1916 (2)Die Bundesräte Schultheß, Decoppet, Motta und Hoffmann (in der vordersten Reihe von links nach rechts) bei einer Besichtigung der schweizerischen Grenzbesatzungen ( - ) [2 Abb.]: (1)Die Beförderung der Gefangenenpost in einem Feldpostbüro in der Turnhalle des städtischen Gymnasiums zu Bern (2)Vom schweizerischen Grenzschutz. Ein Kehlgraben mit einmündendem Verbindungsgang nach einem Stützpunkt ( - ) "Die große Tagung" vom 6. bis 17. März 1916 (291) Entspannung (293) Deutsche und welsche Schweiz (293) Von der Regierung der Eidgenossenschaft (294) Vom Bundesrat (294) Von der Bundesversammlung (294) Politische Maßnahmen des Bundesrates. Diplomatische Vertretungen (295) Die Landesverteidigung (296) Vom schweizerischen Heer (296) Grenzzwischenfälle (296) Schmuggel und Spionage (297) Die Regelung der Ein- und Ausfuhr (297) Wirkungen des Wirtschaftskrieges (297) Die Unterhandlungen (298) [2 Abb.]: (1)General Wille, der Oberbefehlshaber des schweizerischen Heeres bei einer Truppeninspektion (2)Oberstkorpskommandant Andéoud und Oberstleutnant Haller nach einer militärischen Uebung ( - ) [2 Abb.]: (1)Schweizerisches Militär auf dem Marsch im Hochgebirge (2)Eingeschneite Wohnbaracken schweizerischer Truppen im Hochgebirge ( - ) Treuhandstelle für Einfuhr deutscher Waren (299) Organisation und Tätigkeit der S.S.S. (300) Von der wirtschaftlichen Lage der Schweiz (301) Wirtschaftliche Maßnahmen des Bundesrates (301) Die Staatsrechnung (302) Beschaffung von Geldmitteln (302) Landwirtschaft (303) Die Lebensmittelversorgung (303) Der schweizerische Geldmarkt (305) Handel und Gewerbe (306) Internationale Konferenzen in der Schweiz (307) Die erste Zusammenkunft von Zimmerwald vom 5. bis 8. September 1915 (307) Die zweite "Zimmerwalder Konferenz" in Kiental bei Bern. Vom 24. bis 30. April 1916 (309) Der dritte Nationalitätenkongreß in Lausanne. Vom 27. bis 29. Juni 1916 (310) [2 Abb.]: (1)Eine schweizerische Bagagekolonne auf dem Marsch durch ein Bergdorf (2)Von schweizerischen Truppen hergestellte Grenzbefestigungen ( - ) [2 Abb.]: (1)Schneeräumungsarbeiten schweizerischer Truppen an der Gotthardstraße (2)Schweizerische Truppen im Hochgebirge beim Bau des Lagers ( - ) Schweizerische Hilfstätigkeit (311) Die Ermittlungsstelle für Kriegsgefangene in Genf (311) Die Kriegsgefangenenpost (311) Die Schwerverwundetenzüge. Die Internierten und Evakuierten (312) Kriegsgefangenenfürsorge (313) Kleinere Hilfswerke (314) Die Beherbung kranker und verwundeter Kriegsgefangener in der Schweiz (314) Unsere Kriegsinternierten (315) Die Errungenschaften und Verluste am Ende des zweiten Kriegsjahres (317) Die Errungenschaften und Verluste am Ende des zweiten Kriegsjahres ([318]) Der Gewinn der Zentralmächte im Landkriege ([318]) Die Verluste der Entente im Landkriege ([318]) [2 Abb.]: (1)In Frankreich gefangen genommene deutsche Rote Kreuz-Schwestern und Sanitätssoldaten werden durch die Schweiz geleitet, um nach Deutschland zurückzukehren (2)Schwer verwundete deutsche Kriegsgefangen, die nach der Schweiz entlassen wurden, werden am Vierwaldstättersee von schweizerischen Sanitätsmannschaften in Empfang genommen ( - ) [2 Abb.]: (1)Der Bischof von Chur bei den deutschen Kriegsinternierten in Davos. Erste Reihe der Gruppe im Vordergrund, links: Kommandant Dr. Kienhaus, Georgius, Bischof von Chur, H. Borchart, deutscher Konsul in Davos, Hauptmann Kerith aus Bayern, P. Coelestin Schweighofer aus Altöttingen (2)Empfang deutscher Austausch-Invaliden in Davos ( - ) [Tabelle]: Was nun die von der Studiengesellschaft errechneten direkten Heeresverluste anbelangt, so ist bemerkenswert, daß der weitaus größere Teil der Verluste auf die Heere der Ententemächte entfällt, die wie folgt berechnet werden: (319) Die Ergebnisse des Seekrieges (320) [Tabelle]: Ueber die Verluste der Flotten Englands und seiner Verbündeten an Kriegsschiffen (Linienschiffen, Panzer-, geschützten und kleinen Kreuzern) am Ende des zweiten Kriegsjahres ist von deutscher Seite halbamtlich (1. VIII. 16) folgende Uebersicht veröffentlicht worden: (320) Der Vökerkrieg. Der Einfluß der Freimauerei auf den Völkerkrieg. Neue Kriegserklärungen durch Italien und Rumänien. Zusammenschluß der Mittelmächte während des fünften Kriegshalbjahres. Zusammenschluß der Entente während des fünften Kriegshalbjahres. Der Handelskrieg bis zum uneingeschränkten Unterseebootskrieg. ( - ) [Abb.]: Generalfeldmarschall v. Beneckendorff und v. Hindenburg. Chef des Generalstabs des Feldheeres ( - ) [2 Abb.]: (1)Erzherzog Thronfolger Karl Franz Josef im Gespräch mit türkischen Offizieren an der Ostfront (2)Generalfeldmarschall v. Hindenburg und Generaloberst Tersztyansky begeben sich zur Front ( - ) Der Einfluß der Freimaurerei auf den Völkerkrieg ([1]) Die Freimaurerei in den Kriegsführenden und in den neutralen Ländern ([1]) Die Freimaurerei und der Völkerkrieg (4) Die romanische Freimaurerei (4) Die deutsche Freimaurerei (7) [Abb.]: General d. Inf. Ludendorff. Erster Generalquartiermeister ( - ) [2 Abb.]: (1)Prinz Waldemar von Preußen (der älteste Sohn des Prinzen Heinrich) in Konstantinopel im Oktober 1916. Von links nach rechts: Erste Reihe: Fuad Savfet Bei; Zeremonienmeister des Sultans Herr v. Radowitz; Prinz Waldemar von Preußen; General v. Chelius; General Abdul-Kemir Pascha. Zweite Reihe: Hauptmann Stedemann; Dragoman Dr. Schönberg; Rittmeister Schmidt; Major Waski Bei. (2)Prinz Waldemar von Preußen besucht S. M. S. "Göben" im Hafen von Konstantinopel ( - ) Neue Kriegserklärungen durch Italien und Rumänien ([9]) Die Kriegserklärung Italiens an Deutschland. Fortsetzung von Band XV, Seiten 243 bis 249 ([9]) Die amtliche Note und ihre Aufnahme ([9]) Wie die italienische Kriegerklärung entstand (10) Der Eintritt Rumäniens in den Krieg (13) Rumänien bis zu seinem Entschluß zum Kriege (Fortsetzung von Band XIII, Seiten 33 bis 37 und 56) (13) Der rumänische Kronrat vom 27. August 1916 (15) Amtliche Meldungen über die Kriegserklärungen (17) Der Wortlaut der Kriegserklärungen (18) Die Kriegserklärung Rumäniens an Oesterreich-Ungarn (18) Die Österreichische Antwort. (19) Die Kriegserklärung Bulgariens an Rumänien (20) Zur Vorgeschichte der rumänischen Kriegserklärung (22) Zusammenschluß der Mittelmächte während d. fünften Kriegshalbjahres. Von August 1916 bis Februar 1917. Fortsetzung von Band XVI, Seiten 97 bis 101 und Band XVII, Seiten 8 bis 10, 161 bis 165 und 237 bis 240 ([24]) Die Vereinheitlichung der Kampfleitung ([24]) "Führung" ([24]) [2 Abb.]: (1)Kaiser und König Karl beim Besuch des deutschen Kaisers im Großen Hauptquartier am 5. Dezember 1916 (2)König Ferdinand von Bulgarien und Kronprinz Boris beim Besuch des Erzherzog-Thronfolgers Karl Franz Josef am 15. September 1916. König Ferdinand im Gespräch mit Generaloberst v. Koeveß ( - ) [2 Abb.]: (1)Die Militärbevollmächtigten der Mittelmächte im Großen Hauptquartier. Von links nach rechts: k. u. k. General von Klepsch-Kloth von Roden; k. u. k. Oberst Freiherr von Bienerth, Militär-Attaché; Zekki Pascha; Oberst P. Gantschew. (2)Vom Besuch der Parlamentspräsidenten der Mittelmächte in Berlin vom 19. bis 24. Januar 1917. Von links nachr rechts in der ersten Reihe; Vizepräsident Clemer von Simontfis; Vizepräsident Dove; Präsident Hadjt Abdil Bei; Oberbürgermeister Wermuth; Präsident Dr. Julius Sylvester; Vizepräsident Dr. Paasche; Präsident Dr. D. K. Watschew. ( - ) Aenderungen in den Befehlsverteilungen an den Fronten (25) Türkische Truppen an der galizischen Front (28) Zusammenkünfte der Fürsten und Heerführer (29) [2 Abb.]: (1)Von der britisch-italienischen Wirtschaftskonferenz in Pallanza vom 6. bis 14. August 1916. In erster Reihe sitzend: Minister Arlotta; der britische Botschafter in Rom Sir Rennel Rodd; Minister Runciman; Minister de Nava. (2)Die britisch-französische Besprechung im Hauptquartier nach dem 11. August 1916. Von links nach rechts; General Joffre; Präsident Poincaré; König Georg von England; General Foch; General Sir Douglas Haig. ( - ) [2 Abb.]: (1)Vom Entente-Kriegsrat in Paris am 16. und 17. November 1916. Von links nach rechts in erster Reihe: Gen. Wielemans (Belgien); Sir William Robertson (England); Gen. Joffre; Sir Douglas Haig (England); Gen. Ratchitch (Serbien); Oberst Pechitch (Serbien); Oberst Tellini (Italien). In zweiter Reihe: Gen. Maurice (England); Oberst Nagai (Japan): Gen. de Castelnau; Gen. Dessino (Rußland); Gen. Porro (Italien); Oberst Rudeanu (Rumänien). In dritter Reihe; Gen. Pellé; Gen. Galitzin, Oberst Pantchevko (Rußland); Comm. Moyrand; Comm. Thouzellier. (2)Der französische Munitionsminister Thomas und der russische Kriegsminister Schuwajew mit ihrer Begleitung beim Besuch einer russischen Munitionsfabrik ( - ) Zusammenkünfte und Kundgebungen von Staatsmännern (33) Interparlamentarische Besuche (35) Wirtschaftliche Konferenzen (38) Die Donau-Konferenz in Budapest am 4. September 1916 (38) Die Konferenz der Mitteleuropäischen Wirtschaftsvereine vom 11. bis 13. Dez. 1916 (38) Deutsch-türkische Verträge (40) [2 Abb.]: (1)Ein deutsches U-Boot-Mutterschiff (2)Ein deutsches Unterseeboot kurz vor seiner Ausfahrt mit seinem Mutterschiff ( - ) [2 Abb.]: (1)Ein deutsches Unterseeboot beim Auslaufen aus einem deutschen Hafen (2)Zwei deutsche Unterseeboote längsseits auf hoher See zur Übernahme von Materialien ( - ) Der Zusammenschluß der Entente während d. fünften Kriegshalbjahres. Von August 1916 bis Februar 1917. Fortsetzung von Band XIV, Seiten 1 bis 24 ([41]) Die militärisch-politischen Konferenzen ([41]) Der englische-französische Kriegsrat in Paris. Am 11. August 1916 ([41]) Die englisch-französische Konferenz in Boulogne. Am 20. Oktober 1916. (42) Französisch-italienische Kriegsberatungen in St. Michele-de-Maurienne. Am 7. November 1916 (44) Der Entente-Kriegsrat in Paris. Am 16. und 17. November 1916 (44) Der Entente-Kriegsrat in Rom. Vom 5. bis 7. Januar 1917 (46) Der britisch-französische Kriegsrat und der Entente-Marinerat in London. Am 15. und 16. sowie 25. Januar 1917 (50) Wirtschaftliche Konferenzen (50) Die britisch-italienische Wirtschafts-Konferenz in Pallanza. Vom 6. bis 14. August 1916 (50) Die britisch-französische Finanzkonferenz in Calais. Am 24. August 1916 (51) Die Eröffnung der russisch-englischen Handelskammer in London. Am 30. November 1916 (52) Die technische Konferenz der Entente in Paris. Am 15. Dezember 1916 (52) Militärische und diplomatische Besuche (53) Der Handelskrieg bis zum uneingeschränkten Unterseebootskrieg. Von Anfang August 1915 bis 1. Februar 1917. Fortsetzung von Band V, Seiten 231 bis 254 und IX, Seiten 274 bis 276 ([55]) Der Handelskrieg von Ende Juli 1915 bis 8. Februar 1916. ([55]) Das deutsche U-Boot als Kriegsmittel ([55]) [2 Abb.]: (1)Schnellfeuerkanone eines deutschen Unterseebootes (2)Im Torpedoraum eines deutschen Unterseebootes ( - ) [2 Abb.]: (1)Auf einem deutschen Unterseeboot wird ein Schuß gelöst, um einen feindlichen Dampfer zum Halten zu bringen (2)Im Öl-Motoren-Raum eines deutschen Unterseebootes ( - ) Vom Kreuzerkrieg der Unterseeboote (57) Die amtlichen Meldungen (57) In der Nordsee, im Kanal und im Atlantischen Ozean (57) Die Versenkung des amerikanischen Frachtdampfers "Leelanaw" am 25. Juli 1915 (57) Die Versenkung des "Trondhjemfjord" am 25. Juli 1915 (59) Die Wegnahme der Post auf dem norwegischen Dampfer "Haakon VII." am 17. August 1915 (60) Die Versenkung der "Arabic" am 19. August 1915 (60) Die Mordtat des "Baralong" am 19. August 1915 (63) [2 Abb.]: (1)Am Maschinengewehr in einem deutschen Flugzeug (2)Beim Verpacken der Brieftauben, die von jdem Seeflieger mitgenommen werden, damit er im Falle einer Notlandung seiner Station Nachricht geben kann ( - ) [2 Abb.]: (1)Der Führer eines deutschen Wasserflugzeuges wird von einem Matrosen mit wasserdichtem Oelanzug ans Land gebracht (2)Ein deutsches Wasserflugzeug übernimmt auf hoher See von einem deutschen Unterseeboot erbeutete wichtige Papiere ( - ) Der Unfall "Hesperian" am 4. September 1915 (69) Die Erledigung des Falles des "Svein Jarl" am 9. September 1915 (69) Die Erledigung norwegischer Proteste durch England am 12. September 1915 (70) Die Vernichtung des deutschen Unterseeboots "U 41" am 24. September 1915 (71) [2 Abb.]: (1)Oberleutnant z. S. Crompton (2)Die Wirkung eines Torpedos an einem Frachtdampfer, der zur Wiederherstellung ins Dock gebracht wurde ( - ) [2 Abb.]: (1)Englische Minenzerstörer bei der Arbeit im Kanal. Zwischen den beiden Schiffen befindet sich ein Kabel, der die Minen zur Zerstörung bringen soll (2)Von einem schwedischen Dampfer bei der Insel Gotland aufgefischte Seeminen am Strande von Stockholm ( - ) Deutsche Unterseeboote vor der französischen Küste. Die Torpedierung der "Artemis" am 1. Februar 1916 (74) In der Ostsee (74) Die Tätigkeit der britischen Unterseeboote in der Ostsee (74) Die Zerstörung und Ausplünderung des Dampfers "Germania" am 11. Oktober 1915 (77) Der Fall der "Argo" am 21. Oktober 1915 (78) Im Mittelländischen Meer (78) Die Eröffnung des Handelskriegs durch deutsche Unterseeboote im Mittelmeer. Anfang September 1915 (Vgl. XI, S 281 bis 286 und XIII, S. 280 bis 283.) (78) Die Versenkung der "Ancona" am 7. November 1915 (79) Von der Versenkung der "Tafna" am 24. November 1915 (85) Die Versenkung des "Porto Said" am 10. Dezember 1915 (85) Der Untergang der "Persia" am 20. Dezember 1915 (86) Der Untergang der "Yasaka Maru" am 21. Dezember 1916 (87) Die Gegenmaßnahmen der Entente (88) [2 Abb.]: (1)Ein Torpedotreffer (2)Ein Truppentransportdampfer mit aufgemalter Bugwelle, die etwa auflauernde Unterseeboote über seine Geschwindigkeit täuschen soll ( - ) [2 Abb.]: (1)Zwei in Greenport (Amerika) für die Entente gebaute Schiffe, sogenannte "Mosquitos", bestimmt zur Jagd auf deutsche Unterseeboote in einem amerikanischen Hafen zur Abfahrt nach Archangelsk bereit (2)Kauffahrteischiffe werden im Kopenhagener Freihafen mit den Neutralitäts-Abzeichen bemalt ( - ) Episoden (91) Ein guter Fang (91) Durch ein deutsches Wasserflugzeug versenkt (93) Die Heimkehr (93) Die Verluste der Entente im ersten Jahre des Kreuzerkrieges der Unterseeboote (94) Der britische Handelskrieg (95) Der Beschützer des Rechts (95) [2 Abb.]: (1)Lokomotivkessel und andere Eisenbahnwagenteile im Hafen von New York zum versand nach Rußland bereit (2)Ein von England bei der "Force-River-Shipyard" in Boston bestelltes Unterseeboot im Cast-Boston Trockendock ( - ) [2 Abb.]: (1)Verladen von Muntion in einem Hafen der Vereinigten Staaten von Nordamerika (2)Zur Herstellung von Munition bestimmte große Kupferplatten im Crie Basin zu Brooklyn zum Versand bereit ( - ) Die Einschränkung und Ueberwachung des neutralen Handels durch England und seine Verbündeten (97) Der verschärfte Blockadeplan Englands (102) [2 Abb.]: (1)Garrison, der Kriegsminister der Vereinigten Staaten von Amerika während einer Rede an die Kadetten (2)Präsident Wilson mit seiner Braut Mrs. Norman Galt, als Zuschauer bei einem Baseball-Spiel. Rechts vom Präsidenten Mrs. Belling, die Mutter der jetzigen Gattin Wilsons, links von dessen Braut Major Blankenburg, der Bürgermeister von Philadelphia ( - ) [2 Abb.]: (1)Theodor Rooselvelt hält eine Rede (2)Robert Lansing. Der Staatssekretär der Vereinigten Staaten von Nordamerika ( - ) Die neutralen Nordstaaten und der britische Handelskrieg (107) Die Niederlande. Fortsetzung von Band V, S. 277 bis 282 (107) Dänemark. Fortsetzung von Band V, S. 287 f. und 299 f. (111) Norwegen. Fortsetzung von Band V, Seiten 295 bis 300 (113) Schweden. Fortsetzung von Band V, Seiten 290 bis 292 und 299 ff. (115) [4 Abb.]: (1)Dr. Walter Hinnes Page. Der Botschafter der Vereinigten Staaten von Nordamerika in London (2)Sir Cecil A. Spring-Rice. Der englische Botschafter in Washington (3)James W. Gerard. Der Botschafter der Vereinigten Staaten von Nordamerika in Berlin (4)Johann Heinrich Graf v. Bernstorff. Der deutsche Botschafter in Washington ( - ) [3 Abb.]: (1)Senator Gore (2)Senator Champ Clark (3)Senator William Stone ( - ) Die Vereinigten Staaten von Amerika und der Handelskrieg (121) Die Gefährdung amerikanischer Bürger durch den Kreuzerkrieg der Unterseeboote und der Notenwechsel mit Deutschland (121) Die Lustitania-Angelegenheit (121) Das Urteil des englischen Gerichtshofs (Vgl. V, S. 241 bis 248) (121) Die Erklärung der deutschen Regierung vom 11. Mai 1915 (122) Die erste amerikanische Note an Deutschland vom 15. Mai 1915 (122) Die deutsche Antwortnote vom 28. Mai 1915 (124) Die zweite amerikanische Note vom 10. Juni 1915 (126) [Abb.]: Kaiser Wilhelm, Generalfeldmarschall v. Hindenburg und General Ludendorff im Großen Hauptquartier im Januar 1917 ( - ) Die deutsche Antwortnote vom 8. Juli 1915 (129) Die dritte amerikanische Note vom 23. Juli 1915 (131) Die Angelegenheit der "William P. Frye" (133) Amerikas Kriegslieferungen an die Entente und der Notenwechsel mit Oesterreich-Ungarn (135) Der Umfang der amerikanischen Kriegslieferungen und ihre Bekämpfung durch die Mittelmächte (135) [Tabelle]: Die Ausfuhr aus den Vereinigten Staaten betrug in Millionen Dollars (1 Dollar = 4,20 M): (135) [2 Abb.]: (1)Kapitänleutnant Klaus Hansen. Führer des am 24. September 1915 von einem englischen Dampfer unter amerikanischer Flagge vernichteten "U 41" (2)Begegnung des "U 35" mit einem anderen ausreisenden Unterseeboot auf hoher See. Der Kommandant ist zum Austausch von Nachrichten über den Feind an Bord von "U 35" gekommen ( - ) [2 Abb.]: (1)Mit Blumen geschmücktes, aus dem Heimathafen in See gehendes deutsches Unterseeboot (2)Am Nachmittag auf einem deutschen Unterseeboot. - Ein unerwarteter kalter Gruß ( - ) Der Notenwechsel Oesterreich-Ungarns mit Amerika über die amerikanischen Waffenlieferungen (142) Die Bewegung gegen den Waffenhandel in Amerika (150) [2 Abb.]: (1)Der am 24. März 1916 torpedierte englische Postdampfer "Sussex" im Hafen von Boulogne (2)Ein Rettungsboot mit Passagieren des am 19. August 1915 torpedierten White Star Dampfers "Arabic" ( - ) [2 Abb.]: (1)Der von "U 35" torpedierte, mit leeren Fässern beladene französische Dampfer "Herault", vor dem Versinken (2)Die Offiziere von "U 35". Von links nach rechts: Leutnant z. S. de Terra, Kapitänleutnant von Arnauld de la Perière, Marine-Ingenieur Göhr, Oberleutnant z. S. Loyke ( - ) Die Vereinigten Staaten von Nordamerika und die Entente. Fortsetzung von Band V, Seiten 309 bis 336 (153) Die Bemühungen Englands zur Ueberwachung des amerikanischen Handels (153) Der britisch-amerikanische Notenwechsel und die Vorschläge Lansings zur Regelung des U-Boot-Krieges (155) Argentinien und der britische Handelskrieg (159) Die Behandlung bewaffneter Kauffahrteischiffe als Kriegführende. Die Denkschrift der Deutschen Regierung (161) Die österreichisch-ungarische Denkschrift (164) Die Aufnahme der Denkschrift in Frankreich und England (165) Die Haltung der Vereinigten Staaten (167) [2 Abb.]: (1)Korvettenkapitän Burggraf und Graf Nikolaus zu Dohna-Schlodien. Kommandant der "Möwe" erhielt den Orden "Pour le mérite" (2)Die Mannschaft eines versenkten englischen Schiffes wird an Board der "Möwe" genommen ( - ) [2 Abb.]: (1)Der Kommandant der "Möwe" Graf zu Dohna-Schlodien bei einer Ansprache an seine Leute nach der Ankunft im Heimatshafen (2)Blick über das Deck der "Möwe" mit den zahlreichen Gefangenen ( - ) Der Handelskrieg vom 8. Februar 1916 bis 1. Februar 1917 (169) Die völkerrechtliche Stellung der U-Boote. Nach den Beschlüssen der Haager Konferenz (169) Vom Kreuzerkrieg der Unterseeboote und anderer Hochseestreitkräfte (171) Die Meldungen des Admiralstabs der deutschen Marine (171) Chronologische Uebersicht (171) Meldungen über die monatlichen Erfolge der deutschen Unterseeboote (175) In der Nordsee, im Eismeer, im Kanal und im Atlantischen Ozean (176) Der Untergang der "Mecklenburg" und der Maoja" am 27. Februar 1916 (176) Der Untergang der norwegischen Schiffe "Silius", "Kannik" und "Baus" am am 10. und 22. März sowie 5. April 1916 (177) Der Untergang der "Tubantia" am 16. März 1916 (177) Der Untergang der "Palembang" am 18. März 1916 (180) Vier Tage an Bord eines deutschen Tauchboots (181) Die Katastrophe des Dampfers "Sussex" am 24. März 1916 (182) I. Englischer Dampfer "Berwind Vale". (184) II. Englischer Dampfer "Englishman". (184) [2 Abb.]: (1)Der Führer des deutschen Prisenschiffes "Appam" (2)Die deutsche Prisenmannschaft der "Appam" in Newport News ( - ) [2 Abb.]: (1)Kapitänleutnant Hans Rose. Der Führer des Unterseeboots "U 53" (2)Die Offiziere und Mannschaften von "U 53" nach ihrer Rückkehr von der Fahrt nach Amerika 30. Oktober 1916 ( - ) III. Englischer Dampfer "Manchester Engineer" IV. Englischer Dampfer "Eagle Point" (185) V. Französischer Dampfer "Sussex" (185) Die Aufbringung des Dampfers "Brussels" und die Hinrichtung des Kapitäns Fryatt in der Nacht vom 22. auf den 23. Juni und am 27. Juli 1916 (187) Ein Gefecht zwischen Unterseebooten und feindlichen Bewachungsdampfern am 11. Juli 1916 (190) Die Versenkung des Dampfers "Rowanmore" am 26. Oktober 1916 (191) Die Erledigung der Vorfälle mit der "Konigin Regentes" und der "Blommersdijk (192) Die Versenkung der "Westminster" am 14. Dezember 1916 (193) Der Untergang der "Rogne" am 15. Dezember 1916 (193) Von der Tätigkeit der deutschen Unterseeboote an der spanischen Küste im Dezember 1916 (194) Von der Tätigkeit der deutschen Unterseeboote im Eismeer (194) In der Ostsee (196) Von der Tätigkeit der englischen und russischen Unterseeboote (196) [2 Abb.]: (1)Oberleutnant z. S. Otto Steinbrinck. Kommandant eines Unterseebootes erhielt den Orden "Pour le Mérite" am 11. IV. 16 (2)Der von "U 35" versenkte englische Schoner "Miß Norris" ( - ) [2 Abb.]: (1)Kapitänleutnant Walter Forstmann. Kommandant eines Unterseebootes erhielt den Orden "Pour le Mérite" am 18. VIII. 16 (2)Das Unterseeboot "U 35" kommt von einer Unternehmung zurück und macht längsseit des Wohnschiffes fest. Die Besatzung erwidert die Hurras der österreichisch-ungarischen Schiffe ( - ) Schiffsexplosionen in finnischen Häfen (202) Im Mittelmeer (202) Der Kampf des "Colbert" mit einem U-Boot im April 1916 (202) Die Zerstörung österreichisch-ungarischer Küstendampfer (203) Die österreichisch-ungarische Note vom 15. Mai 1916 (203) Die österreichisch-ungarische Note vom 2. Juli 1916 (205) Die italienische Antwortnote und die österreichisch-ungarische Richtigstellung (205) "U 35" im Hafen von Cartagena am 21. Juni 1916 (207) Die Versenkung der "Angeliki" am 28. Oktober 1916 (209) Die Versenkung der "Caledonia" am 4. Dezember 1916 (209) Auf den übrigen Meeren (211) Die Angelegenheit der "Golconda" (211) Die Kreuzerfahrt der "Möwe". Von Anfang Januar bis 4. März 1916 (211) An Bord der "Möwe" während des Kreuzerkriegs (213) Die Erlebnisse der Besatzung des "Clan Mactavish" (214) "S. M. S. Appam" (216) [2 Abb.]: (1)Kapitänleutnant Lothar von Arnauld de la Perière. Kommandant von "U 35" erhielt den Orden "Pour le mértie" am 19. X. 16 (2)"U 35" vor dem Auslaufen nach dem Auftauchen ( - ) [2 Abb.]: (1)Kapitänleutnant Max Valentiner. Kommandnat des "U 38" erhielt den Orden "Pour le mérite" am 27. XII. 16 (2)Der Hafen von Funchal auf der portugisischen Insel Madeira, der von einem deutschen Unterseeboot am 6. Dezember 1916 bombadiert wurde ( - ) Wie der Dampfer "Westburn" in Teneriffa eingebracht wurde (218) Die "Möwe" auf der Heimfahrt (220) Die Amerikafahrt von "U 53" vom 20. September bis 31. Oktober 1916 (221) Einband ( - ) Einband ( - )
L'affaire Outright Monetary Transactions (OMT), qui a vu s'opposer le Tribunal constitutionnel fédéral allemand et la Cour de justice de l'Union européenne (CJUE) sur la question de la conformité au droit de l'Union européenne de l'action de la Banque centrale européenne (BCE) lors de la crise des dettes souveraines de 2010-2012, constitue sans aucun doute, à ce jour, l'illustration la plus éclatante de la controverse relative à l'existence (ou non) d'une mutation constitutionnelle tacite du mandat de la BCE. Dans son arrêt du 21 juin 2016, le Tribunal constitutionnel fédéral confirme la conformité du programme monétaire OMT au droit de l'Union et à la Loi Fondamentale allemande mais n'en maintient pas moins de « sérieuses objections » à l'encontre du raisonnement de la CJUE, témoignant ainsi de la persistance de certaines tensions entre, d'une part, les interventions de la BCE et, d'autre part, les dispositions du Traité sur le fonctionnement de l'Union européenne (TFUE) relatives à ses compétences ; The German Federal Constitutional Court (FCC) judgment of June 21, 2016 is the last episode of a long saga in which the FCC and the Court of Justice of the European Union (CJEU) have opposed each other regarding the European Central Bank (ECB)'s compliance with European Union law in its action during the sovereign debt crisis, and especially concerning its Outright Monetary Transactions (OMT) Program. In accordance with its role as guardian of the German constitutional legal order, the FCC implemented its jurisprudential-based ultra vires review (i.e. checking that EU institutions did not infringe their mandate attributed by the German Act of Approval of EU Treaties). In this context, the FCC referred for the first time in its history to the CJEU for a preliminary ruling concerning the ECB's mandate (Articles 119 and 127 TFEU) and the monetary financing prohibition (Article 123 TFEU). However, this first direct jurisdictional dialogue resulted in an arm-wrestling match between the FCC and the CJEU rather than in any genuine judicial cooperation: the reference for a preliminary ruling was closer to an ultimatum and a "pre-declaration of invalidity"; in response, the CJEU ruling, behind its apparent openness, totally rejected the FCC reasoning, declared the OMT program consistent with EU primary law, and stressed the primacy of EU law over domestic law—even constitutional—as well as the binding nature of the solutions identified in its decisions. Finally, in its decision of June 21, 2016, the FCC accepted the CJEU's position and confirmed the conformity of the OMT Program with EU law and German constitutional law. Nevertheless, this acceptance certainly does not imply approval and endorsement and the FCC maintains "serious objections" against the CJEU's position, which are not, we believe, totally groundless. In spite of the arguments often developed about the irrationality of the markets on the one hand, and the state of exception (the sovereign debt crisis) on the other, it can indeed be argued, in our opinion, that the ECB's mandate is subject to a tacit constitutional change, its OMT Program being one of the manifestations, and, consequently, that there was indeed a breach of the Treaties. These "serious objections" expressed by the FCC therefore bespeak the persistence of a profound disagreement on the interpretation to be given to the EU primary law concerning the distinction between monetary and economic policies and the resulting distribution of powers. In this context, the legal inconsistency consisting of transferring competences to the ECB without beforehand amending the Treaties is particularly likely to lead in the near future to new jurisdictional tensions between the FCC and the CJEU. ; Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 21. Juni 2016 ist die letzte Episode einer langen Saga, in der sich das BVerfG und der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in Bezug auf die Einhaltung des EU-Rechts durch die Europäische Zentralbank (EZB) während der Staatsschuldenkrise gegenüberstanden. Entsprechend seiner Rolle als Hüter der deutschen Verfassungsordnung hat das BVerfG seine auf der Rechtsprechung gründende Ultra-vires-Kontrolle durchgeführt (d.h. prüfen, ob die EU-Institutionen ihr Mandat, das ihnen durch das deutsche Gesetz zur Zustimmung zu den EU-Verträge aufgetragen wurde, nicht verletzt haben). In diesem Zusammenhang hat das BVerfG zum ersten Mal in seiner Geschichte dem EuGH eine Frage zur Vorabentscheidung über das Mandat der EZB (Artikel 119 und 127 AEUV) und das Verbot der monetären Finanzierung (Artikel 123 AEUV) vorgelegt. Dieser erste direkte gerichtliche Dialog zwischen diesen obersten Gerichten führte jedoch eher zu einem Tauziehen zwischen dem BVerfG und dem EuGH als zu einer echten gerichtlichen Zusammenarbeit: Das Vorabentscheidungsersuchen des BVerfG glich eher einem Ultimatum und einer "Voranerkennung der Nichtigkeit"; daraufhin lehnte das EuGH-Urteil – trotz seiner scheinbaren Offenheit – die Argumentation des BVerfG vollständig ab, erklärte das OMT-Programm mit dem EU-Primärrecht vereinbar und unterstrich den Vorrang des EU-Rechts gegenüber dem nationalen Recht – sogar dem Verfassungsrecht – sowie den verbindlichen Charakter der in seinen Entscheidungen getroffenen Lösungen. Schließlich hat das BVerfG in seinem Urteil vom 21. Juni 2016 die Position des EuGH akzeptiert und die Übereinstimmung des OMT-Programms mit dem EU-Recht und dem deutschen Verfassungsrecht bestätigt. Dennoch ist Akzeptanz nicht gleichbedeutend mit Zustimmung und Übernahme. Das BVerfG hält die "gewichtigen Einwände" gegen die Position des EuGH aufrecht, die unserer Meinung nach nicht völlig unbegründet sind. Trotz der oft geäußerten Argumente über die Irrationalität der Märkte einerseits und den Ausnahmezustand (die Staatsschuldenkrise) andererseits, kann unseres Erachtens durchaus argumentiert werden, dass das Mandat der EZB Gegenstand einer stillschweigenden Verfassungsänderung ist – wovon das OMT-Programm eine der Erscheinungsformen ist – und das somit in der Tat ein Verstoß gegen die Verträge vorliegt. Diese von dem BVerfG geäußerten "gewichtigen Einwände" deuten daher darauf hin, dass nach wie vor eine tiefe Uneinigkeit über die Auslegung des EU-Primärrechts hinsichtlich der Unterscheidung zwischen Währungs- und Wirtschaftspolitik und der daraus resultierenden Kompetenzverteilung besteht. In diesem Zusammenhang ist es besonders wahrscheinlich, dass die rechtliche Inkonsistenz, die darin besteht, der EZB Zuständigkeiten ohne vorherige Abänderung der Verträge zu übertragen, in naher Zukunft zu neuen gerichtlichen Spannungen zwischen dem BVerfG und dem EuGH führen wird. ; Peer reviewed
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Quo vadis, EU? Das Projekt, das zu Anfang für Frieden sorgen sollte, hat inzwischen so manches umgesetzt, was in der Gründungszeit, im Mai 1951, für visionär gehalten wurde. Die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl, die zu Beginn aus sechs Staaten (Frankreich, Deutschland, Belgien, Niederlande, Luxemburg, Italien) bestand, entwickelte sich schnell weiter: Von einem Gemeinsamen Markt über weitere Mitgliedsländer bis hin zu einer gemeinsamen Währung transformierte sich die einstige Gemeinschaft zur heutigen Europäischen Union."Spill over"-Effekte sorgten dafür, dass ausgehend vom Gemeinsamen Markt auch gemeinsame Arbeitsbereiche außerhalb der Ökonomie entstanden: Das Wirtschaftsprojekt wurde zunehmend politisch und steht heute zwischen Supranationalismus und Intergouvernementalismus. Die EU, so wird gerne gesagt, ist ein System sui generis, weder ganz internationale Organisation noch ganz Staat. Doch gerade weil die EU in machen Belangen staatliche Züge angenommen hat, stellt sich die Frage, ob ihre demokratische Legitimation ausreicht. Angela Merkel drückte das in einer Regierungserklärung von 2006 folgendermaßen aus:"Kurz gesagt muss man feststellen: Europa steht bei den Europäerinnen und Europäern nicht so hoch im Kurs […]. Wir müssen […] den Stand des Projekts Europa kritisch überprüfen. Wir müssen den Bürger in den Mittelpunkt stellen" (Bundesregierung 2006, S. 3f.).Doch worunter leidet die demokratische Legitimation der EU? Und wie könnte man der Union zu mehr Demokratie verhelfen? Diesen Fragen geht der folgende Beitrag nach. Ausgehend vom Aufbau der EU wird das sogenannte Demokratiedefizit in institutioneller und struktureller Hinsicht erläutert. Abschließend werden mögliche Lösungsvorschläge vorgestellt und Kritikpunkte geäußert.Aufbau der EU und DemokratiedefizitDie Aufbau der Union wird häufig als abstrakt und kompliziert erachtet. Auch die ZDF-Satiresendung Die Anstalt greift den komplexen Aufbau der EU zusammen mit dem Demokratiedefizit in der Sendung vom 06.09.2015 auf. Um auf das Demokratiedefizit aufmerksam zu machen, beginnen die Satiriker Claus von Wagner und Max Uthoff so: Claus von Wagner (C.v.W.): "Die meisten Nutzer [gemeint sind hier die Bürger*innen der Europäischen Union] beschweren sich, dass unser Haus [gemeint ist die Europäische Union] nicht den demokratischen Anforderungen entspricht."Max Uthoff (M.U.): "Diese Leute sind doch gar nicht in der Lage, ein so komplexes Haus wie unseres zu verstehen."C. v. W.: "Aber sie sollen drin wohnen ... wie soll denn das gehen?! Vielleicht können Sie's mir erklären, schau'n Sie mal, wir haben da hinten doch den Grundriss von unserem Hotel [gemeint ist hier abermals die Europäische Union]."M. U.: "Ja ... ja, was suchen Sie denn?"C. v. W.: "Na, die Demokratie!"M. U.: "Ach Demokratie ... Demokratie ... was heißt schon Demokratie?"C. v. W.: "Na, das Regieren des Volkes durch das Volk für das Volk." (von Wagner/Uthoff 2016, 00:00:00 – 00:01:00). Wie Markus Preiß, Leiter des ARD-Studios in Brüssel, in seinem #kurzerklärt-Video erläutert, ist die Europäische Union "demokratisch mit Schönheitsfehlern" (Preiß 2019, 00:02:07-00:02:10) und sicherlich weit weg davon, undemokratisch zu sein. Doch über ihr Demokratiedefizit lässt sich schlecht hinwegsehen. Es fußt im Wesentlichen auf zwei Gründen: "zu wenig Bürgerbeteiligung infolge mangelnder Transparenz und eine[r] unzureichende[n] Legitimation der Institutionen der Europäischen Union" (Bollmohr 2018, S. 73). Doch politische Systeme sind auf Legitimation angewiesen, "um Herrschaft dauerhaft zu sichern" (Abels 2019, S. 2). Um dieses Demokratiedefizit besser verstehen zu können, ist eine Beschreibung des Aufbaus der Europäischen Union und ihrer Institutionen unerlässlich. Autor*innen, die die Europäische Union für demokratisierbar halten, begreifen die EU als als ein politisches System, das durch institutionelle und strukturelle Reformen verändert werden kann (vgl. Schäfer 2006, S. 354). Sie gehen hierbei von einem Demokratieverständnis gemäß der Übersetzung des Wortes Demokratie (= Volksherrschaft) aus. Wie in der Inszenierung der Anstalt angeklungen, wird von einer Auslegung des Wortes ausgegangen, das das Regieren des Volkes durch das Volk für das Volk als Grundlage nimmt und auf eine Aussage von Abraham Lincoln zurückgeht ("government of the people, by the people, for the people"). Die EU hat sieben Organe (vgl. Weidenfeld 2013, S. 116). Den Kern bildet dabei das "institutionelle Dreieck" bzw. nach der Inklusion des Europäischen Rates durch den Vertrag von Lissabon das "institutionelle Viereck", bestehend aus dem Europäischen Rat, der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union. Zu den Organen gehört darüber hinaus der Gerichtshof der Europäischen Union, die Europäische Zentralbank und der Rechnungshof. Beginnend mit dem Europäischen Parlament werden nachfolgend alle Institutionen nach der Reihenfolge aufgelistet, wie sie im Vertrag von Lissabon stehen, und ihr Demokratie- bzw. Legitimationsdefizit erläutert. Europäisches Parlament In das Bewusstsein der europäischen Bevölkerung kam das Europäische Parlament (EP) erst mit der ersten Direktwahl im Jahr 1979 (vgl.: ebd.). Damit war "[d]er Schritt hin zu einem von den Bürgern legitimierten europäischen Einigungswerk […] getan" (ebd.). Seither gewann das EP an Befugnissen. So wurde beispielsweise mit dem Vertrag von Maastricht (1992) das Mitentscheidungsverfahren eingeführt, "welches das Parlament dem Rat im Gesetzgebungsprozess gleichstellt" (ebd.). Wahlen für das Europäische Parlament finden alle fünf Jahre statt (vgl.: Weidenfeld 2006, S. 65). Insbesondere hinsichtlich des Demokratiedefizits ist es wichtig festzuhalten, dass das EP die einzig direkt gewählte Institution der Europäischen Union darstellt. Als solche stellt sie "die unmittelbare Vertretung der Unionsbürger auf der europäischen Ebene dar" (Weidenfeld 2013, S. 116). Dabei werden die Sitze "degressiv-proportional" verteilt (ebd., S. 117). Dies führt allerdings dazu, dass "ein deutscher Abgeordneter mehr als 13 Mal so viele Bürger vertritt wie ein Parlamentsmitglied aus Luxemburg oder Malta" (ebd.). Von einer gleichen Wahl, wie es das Grundgesetz in der Bundesrepublik Deutschland für die Bundestagswahlen vorgibt, kann nicht gesprochen werden. Die Funktionen und Aufgaben des EP sind vielfältig. Es "fungiert zusammen mit dem Ministerrat der Union als Gesetzgeber" (ebd.) und stellt mit ihm die Haushaltsbehörde dar (vgl. ebd.). Gleichzeitig "kontrolliert [es] die Arbeit der Kommission" (ebd.). Generell kann von fünf Funktionen des EP gesprochen werden: Systemgestaltungsfunktion, Politikgestaltungsfunktion, Wahlfunktion, Kontrollfunktion und Repräsentations- bzw. Artikulationsfunktion (vgl.: ebd., S. 121ff.). Mit der Systemgestaltungsfunktion hat das Europäische Parlament einen, wenn auch geringen, Spielraum zur "konstitutionellen Weiterentwicklung des EU-Systems" (ebd., S. 121). Beispielsweise darf das Parlament "Entwürfe zur Änderung der Verträge [vorlegen]" (ebd.). Außerdem kann eine Erweiterung der Europäischen Union nur mit Zustimmung der Parlaments durchgeführt werden. Die Politikgestaltungsfunktion bezeichnet die Möglichkeit des EP, die Kommission auffordern zu können, eine Gesetzesinitiative zu starten (= indirektes Initiativrecht). Die Kommission muss dieser Bitte innerhalb von drei Monaten nachkommen oder andernfalls ihr Verhalten wohlbegründet erläutern. Das indirekte Initiativrecht teilt sich das EP mit dem Rat. Ebenso teilen sich beide Organe das Haushaltsrecht, wobei das EP in diesem Belang, zumindest auf Ausgabenseite, das letzte Wort behält (vgl.: ebd., S. 122). Die Wahlfunktion wird durch die Wahl des Kommissionpräsidenten erfüllt, der vom Europäischen Rat vorgeschlagen wird. Das EP ist auch an der Bestellung der Kommission beteiligt und muss der Zusammensetzung zustimmen. Die Repräsentations- und Artikulationsfunktion des Europäischen Parlaments wird kritisch gesehen. Aufgrund einer fehlenden europäischen Öffentlichkeit kann eine Repräsentation der europäischen Bürger*innen nicht in dem Maße stattfinden, wie es in nationalstaatlichen Parlamenten der Fall ist. Das Europäische Parlament arbeitet in Fraktionen, die sich nach der politischen Ausrichtung organisieren und sich aus den Mitgliedern des EP aus den verschiedenen Mitgliedsstaaten zusammensetzen. Im Gegensatz zu nationalen Parlamenten gibt es kein "Regierungs-Oppositions-Schema" (vgl.: ebd., S. 124) und es wird mit Ad-hoc-Mehrheiten gearbeitet. Wie Weidenfeld (2013) klarstellt, bietet diese Herangehensweise "immer wieder neue Möglichkeiten zur persönlichen Einflussnahme […]; [allerdings wird es] für die Öffentlichkeit […] dadurch schwierig, politische Verantwortung zuzuordnen" (ebd.). Auch wenn sich das EP durch verschiedene Vertragsreformen immer weiter an die "Rolle nationaler Parlamente angenähert" (ebd., S. 121) hat, besitzt es nicht alle Funktionen der Parlamente der Mitgliedsstaaten. Bezogen auf das EP werden "drei wesentliche Legitimationsmängel" (Bollmohr 2018, S. 99) aufgezeigt. Einer der Mängel ist der Wahlmodus, denn statt eines "kodifizierten Wahlrechts […] gelten nationale Wahlgesetze mit zum Teil erheblichen Unterschieden" (ebd., S. 86). Die Sitzverteilung im Europäischen Parlament nach der degressiven Proportionalität verstärkt die Ungleichheit der Wähler*innenstimmen bei der Europawahl. Zu erwähnen ist hierbei auch, dass es zur Europawahl, anders als bei nationalen Wahlen, kaum einen erkennbaren Wahlkampf gibt. Dies hängt unter anderem damit zusammen, dass es keine europäischen Parteien und deshalb kein parteienspezifisches Wahl- bzw. Parteiprogramm und kaum europäische Themen gibt (vgl.: ebd., S. 86f.). Auswirkungen hat das auf die Arbeitsweise des Europäischen Parlaments. Ohne Parteiprogramm können Mitglieder der Fraktionen lediglich fallbezogen "über Vorgänge beraten und abstimmen, die von der Europäischen Kommission vorgegeben werden", was den Prozess "unvorhersehbar" macht (ebd., S: 87). Ein weiterer Mangel ist die eingeschränkte Gesetzgebungsfunktion. Die Rechtsetzungsverfahren werden, trotz Aufwertung des EP, von den Räten dominiert (vgl.: ebd.). Wie Bollmohr (2018) auf Seite 99 feststellt, ist die Beteiligung an der Gesetzgebung mit unter zehn Prozent noch "zu gering". Zusätzlich wird der fehlende Austausch zwischen Unionsbürger*innen und den Abgeordneten des EP als Mangel gesehen. Das einzige von den Unionsbürgern direkt gewählte Organ hat zwar in den letzten Jahrzehnten an Kompetenzen gewonnen, ist aber in wichtigen Bereichen (Außenpolitik, Steuerpolitik) nach wie vor nicht gleichberechtigt mit den nationalen Regierungen im Rat. Europäischer Rat Der Europäische Rat besteht aus den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsstaaten der EU und entscheidet im Konsens. Er nimmt formal nicht am Gesetzgebungsprozess teil, sondern hat eine gewichtige Rolle bei der "Systemgestaltung und bei der Besetzung von Schlüsselpositionen" (Weidenfeld 2013, S. 127). Der Europäische Rat hat drei zentrale Funktionen: Lenkungsfunktion, Wahlfunktion und Systemgestaltungsfunktion. Die Lenkungsfunktion erlaubt es dem Europäischen Rat, allgemeine Leitlinien für die Politik der EU, vornehmlich für die Außenpolitik, zu erlassen. Er wählt mit dem Präsidenten des Europäischen Rats und dem Hohen Vertreter für die Außen- und Sicherheitspolitik die zwei wichtigsten "Vertreter der EU-Außenpolitik" (ebd.). Darüber hinaus nimmt er eine "Schlüsselstellung" in der Systemgestaltung ein (ebd.). Schließlich sind die Mitgliedsstaaten die Herren der Verträge und sie entscheiden, welche Kompetenzen sie an die europäische Ebene abgeben. Rat der EU/Ministerrat"Der Rat [der EU] besteht aus je einem Vertreter jedes Mitgliedstaats auf Ministerebene, der befugt ist, verbindlich für die Regierung zu handeln" (ebd., S. 129). Er ist nach Fachgebiet in Fachministerräte unterteilt. Zunehmend entscheidet der Rat mit Mehrheit. Halbjährlich wechselt die Präsidentschaft des Rates (vom 01.01.2023-30.06.2023 hat beispielsweise Schweden die Ratspräsidentschaft inne). Der Rat besitzt zentrale Befugnisse in der EU-Außen- und Sicherheitspolitik. Daneben ist seine Legislativ- und Exekutivfunktion entscheidend. Inzwischen teilt sich der Rat die Legislativfunktion, genauso wie das Haushaltsrecht, mit dem Europäischen Parlament. Beide Organe besitzen überdies das Recht, auf die Kommission zuzugehen und einen Gesetzentwurf vorzuschlagen. Die Exekutivfunktion nimmt der Rat wahr, "indem er Vorschriften zur Durchführung von Rechtsakten erlässt, die Durchführung selbst ausführt oder sie an die Kommission delegiert" (ebd., S. 132). Der Rat übernimmt gegenüber der Kommission darüber hinaus eine Kontrollfunktion.Die Räte, also der Europäische Rat und der Rat der Europäischen Union, beziehen ihre Legitimation durch die Nationalstaaten. Daraus entsteht dennoch ein Legitimationsmangel bzw. ein Demokratiedefizit, weil der Ministerrat maßgeblich am Gesetzgebungsverfahren in der EU beteiligt, aber nicht auf EU-Ebene legitimiert ist (vgl.: Bollmohr 2018, S. 99). Zusätzlich hält Bollmohr (2018) fest, dass der Rat (der EU) "zwar von den nationalen Parlamenten beeinflusst wird, aber da die qualitative Mehrheit im Rat auch Abstimmungsniederlagen für einzelne Länder nach sich ziehen kann, sind die Möglichkeiten der Parlamente begrenzt" (ebd.). KommissionWie Weidenfeld (2013) auf Seite 135 schreibt, ist die Kommission "vertragsrechtlich auf das allgemeine EU-Interesse verpflichtet und soll unabhängig von den nationalen Regierungen handeln". Während der Europäische Rat das prototypische intergouvernementale Organ darstellt, ist die Kommission die klassische supranationale Institution in der Europäischen Union. Das Kollegium, aus dem sich die Kommission zusammensetzt, besteht aus einem Kommissar pro Mitgliedsland. Es wird "in einem Zusammenspiel zwischen den Staats- und Regierungschefs und dem EP [bestimmt]" (ebd., S. 137). Der/die Kommissionspräsident*in und der Verwaltungsapparat ergänzen die Kommission. Der Europäische Rat schlägt ein*e Kandidat*in für das Amt der/des Kommissionpräsident*in vor, welche*r sich dann einer Wahl im EP unterziehen muss. Bei Ablehnung unterbreitet der Rat einen neuen Vorschlag, bei Annahme schlagen die Staats- und Regierungschefs mit dem/der Präsident*in die weiteren Kommissionsmitglieder vor, die ebenso der Zustimmung des Parlaments bedürfen. Eine Amtsperiode der/des Präsident*in dauert fünf Jahre. Außerdem hat das EP die Befugnis, die Kommission durch ein Misstrauensvotum ihres Amtes zu entheben. Hierfür ist eine Zweidrittelmehrheit notwendig. Die Kommission hat vier wichtige Funktionen: Sie fungiert sowohl als Exekutive als auch als Außenvertretung und hat die Legislativ- und Kontrollfunktion inne. Als Exekutive ist die Kommission für die Durchführung von Rechtsakten und die "Umsetzung und Verwaltung der Unionspolitiken verantwortlich, die vom Parlament und vom Rat verabschiedet wurden" (ebd., S. 138). Die Ausführung des vom Europäischen Parlament beschlossenen Haushalts gehört ebenso zu den exekutiven Aufgaben der Kommission. Die Legislativfunktion umfasst das Initiativmonopol. Die Kommission darf als einzige EU-Institution Gesetzesvorschläge einbringen. Sie ist "agenda-setter" (ebd., S. 139) und kann die EU-Integration vorantreiben. Als Hüterin der Verträge ist die Kommission für die Einhaltung des Unionsrechts verantwortlich und kann, bei Verletzung des Unionsrechts, ein Vertragsverletzungsverfahren eröffnen. Sie vertritt überdies die vergemeinschaftete Handels- und Entwicklungspolitik nach außen und nimmt "im Namen der EU an den Verhandlungen im Rahmen der WTO teil" (vgl.: ebd., S. 140). Die Mängel der Legitimation der Europäischen Kommission zeigen sich bei der Wahl der Mitglieder und der/des Präsident*in. Kandidat*innen werden von den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union vorgeschlagen und vom Europäischen Parlament bestätigt. Dies ist in den Verträgen zwar so festgehalten, "aber der Legitimationsglaube in die wichtigste Institution der EU ist gering" (Bollmohr 2018, S. 99). Schließlich ist "das EP durch das bestehende Wahlverfahren nur bedingt als legitimiert [anzusehen] […] und der Europäische Rat durch die Nationalparlamente nicht im Eigentlichen für EU-Fragen legitimiert" (ebd., S. 80). Zudem stellt die Kommission eine Art Exekutive, also Regierung dar. Diese ist momentan weder wähl- noch abwählbar. Doch genau das, eine wähl- und abwählbare Regierung, zeichnet eine Demokratie aus, weswegen das Demokratiedefizit der EU an dieser Stelle besonders zum Vorschein kommt. EuGH, Europäische Zentralbank und RechnungshofDer Europäische Gerichtshof mit Sitz in Luxemburg ist verantwortlich für die Wahrung und die Einheitlichkeit des Unionsrechts. Er wird dann aktiv, wenn eine Klage oder eine Anfrage vorliegt und agiert deshalb reaktiv. Gleichzeitig stellt er – wie die Kommission – ein supranationales Organ dar. Der Gerichtshof besteht aus einem Richter je Mitgliedsstaat, die von "den nationalen Regierungen im gegenseitigen Einvernehmen für eine Amtszeit von sechs Jahren ernannt [werden]" (Weidenfeld 2013, S. 143). Das Europäische Parlament spielt bei der Ernennung der Richter keine Rolle, was den Gerichtshof von anderen obersten Gerichten, wie dem Supreme Court oder dem Bundesverfassungsgericht, unterscheidet. Zusätzlich unterscheidet ihn vom höchsten Gericht der Bundesrepublik Deutschland, dass eine Wiederwahl der Richter möglich ist. Der Europäische Gerichtshof hat die Befugnis, gegenüber den Mitgliedsstaaten "bindende Urteile [zu] sprechen" (ebd., S. 143). Das hat zur Folge, dass seine Entscheidungen die Bevölkerung der EU direkt betreffen. Mit dem Vertrag von Lissabon wurden seine Kompetenzen von der supranationalen Säule zudem auf die Innen- und Justizpolitik erweitert (vgl.: ebd.). Entscheidungen fallen meist einvernehmlich oder per einfacher Mehrheit. Der Gerichtshof hat "in der Geschichte der Integration immer wieder eine Motorrolle übernommen" (ebd., S. 145). Seine Urteile fallen überwiegend integrationsfreundlich aus (in dubio pro communitate – (ugf.) im Zweifel für die Europäische Union). Die Europäische Zentralbank (EZB) mit Sitz in Frankfurt am Main wurde 1998 mit der Einführung der gemeinsamen Währung eingerichtet. Sie ist für die Geldpolitik der EU verantwortlich und hat als Organ einen supranationalen Charakter. In ihrer Arbeitsweise ist sie von anderen EU-Organen und von den Mitgliedsstaaten unabhängig. Bei der Währungspolitik arbeitet die EZB mit nationalen Zentralbanken zusammen. Ihr vorrangiges Ziel ist es, Preisstabilität zu sichern. Darüber hinaus unterstützt sie die Wirtschaftspolitik der Europäischen Union. Der Vertrag von Maastricht (1992) hob den Rechnungshof zu einem Organ an. Seine Aufgabe ist die Rechnungsprüfung der EU, was alle Einnahmen und Ausgaben betrifft. Er besteht aus einem Staatsangehörigen je Mitgliedsstaat, welche vom Rat ernannt werden. Hierbei verfügt das Europäische Parlament über ein Anhörungsrecht. Alle drei Organe, der EuGH, die Zentralbank und der Rechnungshof, werden nicht gewählt, sind aber dennoch in besonderem Maße am Integrationsprozess beteiligt. Dieser Umstand ist keine Besonderheit der EU, sondern auch in Nationalstaaten üblich. Dennoch gibt es Kritik und Reformvorschläge. Die Wiederwahl der Richter am EuGH gilt als besonders problematisch. Ebenso gibt es Forderungen nach mehr Transparenz in allen drei Organen.Die bisher genannten Defizite beziehen sich auf die Institutionen der Europäischen Union und werden deswegen institutionelle Defizite genannt. Daneben gibt es das strukturelle Demokratiedefizit, das die nach wie vor fehlende Kommunikations-, Erfahrungs- und Erinnerungsgemeinschaft beschreibt, in der sich eine kollektive Identität herausbildet, etabliert und tradiert (vgl. Graf Kielmannsegg 2003, S. 57ff.). Oder einfacher ausgedrückt: Es mangelt an einer "Wir-Identität", denn es fehlt eine gemeinsame Sprache, es gibt kein gemeinsames Politikverständnis und kein einheitliches Rechtssystem (vgl. Bollmohr 2018, S. 74). Schließlich schafft ein auf Effizienz ausgelegter Gemeinsamer Markt noch keine Demokratie, geschweige denn einen gemeinsamen Demos. Darauf ist der Markt auch gar nicht angewiesen. Das strukturelle Demokratiedefizit macht sich beispielsweise bei den Europawahlen durch eine geringe Wahlbeteiligung bemerkbar (im Jahr 2009 lag die Wahlbeteiligung bei gerade mal 43%, vgl.: Decker 2017, S. 166). Diese Defizite sind nicht neu und seit der zunehmenden Politisierung der Europäischen Union bekannt. Seit Ende der 1980er Jahre ist man auf EU-Ebene bemüht, sie zu beheben (vgl.: Bollmohr 2018, S. 71). Doch wie könnten weitere Schritte in Richtung weniger Demokratiedefizit in einem "Mehrebenensystem ohne einheitlichen Demos […], ohne einheitliche Regierung […] und ohne nennenswerte intermediäre Strukturen" (ebd., S. 73) aussehen? Nachfolgend werden exemplarisch Lösungsvorschläge für das institutionelle und strukturelle Demokratiedefizit vorgestellt. Sie erheben nicht den Anspruch, die Gesamtheit aller Lösungsvorschläge abzudecken. Potenzielle Lösungsansätze für das institutionelle und strukturelle Demokratiedefizit der EUInstitutionelles DemokratiedefizitIn ihrem Beitrag "Neue Governance-Formen als Erweiterung der europäischen Demokratie" (2017) nennt Gesine Schwan eine bessere Zusammenarbeit von europäischen und nationalen Parlamentariern als Stellschraube für mehr demokratische Teilhabe. Die Überwindung des Gegensatzes zwischen "renationalisierender" und "supranationaler" europäischer Integration hätte einige Vorteile. Beispielsweise bewirke diese "verschränkte Parlamentarisierung" (S. 158), wie sie diese Form der Zusammenarbeit nennt, eine bessere Verständigung über die Perspektiven von nationalen und europäischen Abgeordneten. Außerdem führe der intensivere Austausch zu einer früheren Information der nationalen Parlamentarier über Debatten und Entscheidungen im Europäischen Parlament. Dies hat folgende, demokratiefördernde Konsequenzen: Einerseits gebe es dadurch eine breitere öffentliche Diskussion und eine daraus resultierende Legitimation. Andererseits eine verstärkte parlamentarische Kontrolle. Einen Einbezug von Wissenschaft und Medien hält Schwan für geboten. Zusätzlich fördere dies die grenzüberschreitende Kommunikation und Kooperation. Nach wie vor, bemängelt Schwan, existiere ein Mangel an intermediären Vermittlerstrukturen in der Europäischen Union, was beispielsweise Medien, Parteien und Verbände betrifft. Etwas konkreter wird Frank Decker in seinem Beitrag "Weniger Konsens, mehr Wettbewerb: Ansatzpunkte einer institutionellen Reform" (2017). Er benennt die seiner Meinung nach drei wichtigsten "demokratischen Stellschrauben" (S. 167), um das institutionelle Demokratiedefizit zu beheben. Er sieht im einheitlichen Wahlrecht, in der Wahl des Kommissionspräsidenten und der Bestellung der Gesamtkommission Potenziale, um die Europäische Union institutionell zu legitimieren.Decker moniert, dass gemäß dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV, Art. 223 Abs. 1) ein einheitliches Wahlrecht längst hätte erfüllt sein müssen (vgl. Decker 2017, S. 168). Nun gebe es die "paradoxe Situation" (ebd.), dass europäische Parteien zwar den Parlamentsbetrieb bestimmen, bei den Europawahlen aber nach wie vor nur die nationalen Parteien kandidieren (vgl.: ebd.). Eine Aufhebung dieser Tatsache sieht Decker in einer "Einführung eines europaweiten Verhältniswahlsystems mit moderater Sperrklausel" (ebd.). Diese wäre ein starker Anreiz dafür, sich als Parteien zusammenzuschließen, was einerseits der Fragmentierung im Europäischen Parlament entgegenwirken würde und andererseits förderlich für die Arbeitsfähigkeit des EP wäre. Diese Regelung würde zudem zu einer Vereinheitlichung des Wahlsystems innerhalb der Europäischen Union beitragen. Die Mitgliedsstaaten dürften weiterhin selbst entscheiden, wie das Wahlrecht genau geregelt ist und wie die Wahl durchgeführt wird. Unbedingt geboten sei hingegen eine Wahlpflicht oder alternativ eine Verteilung der Sitze nach der Wahlbeteiligung. So würde ein Anreiz für eine hohe Teilnahme geschaffen werden und die Wahlen für das EP könnten ihre Bewertung als Nebenwahl ein wenig verlieren. Jede*r EU-Bürger*in hätte nach wie vor eine Stimme, die er/sie bei der Verhältniswahl mit "starren Listen" vergeben darf (ebd., S. 170). Auf diese Weise, schlussfolgert Decker, könnte mit der heutigen Diskrepanz zwischen Parteiensystem auf der parlamentarischen und elektoralen Ebene gebrochen werden (vgl.: ebd.). Die Wahl der/des Kommissionspräsident*in ist eine weitere Stellschraube, mit der man Decker zufolge das institutionelle Demokratiedefizit der EU schmälern kann. Für zentral hält er die Frage nach dem Verhältnis zwischen Parlament und Regierung. Decker schlägt an dieser Stelle das präsidentielle System vor, mit der Begründung, dass die Bürger*innen selbst die Chance hätten, ihre*n Präsident*in direkt zu wählen. Ob der/die Kommissionspräsident*in mit relativer oder absoluter Mehrheit gewählt wird, müsste geklärt werden. Die Wahl des/der Kommissionspräsident*in auf diese Art zu verändern, würde zum einen dafür sorgen, dass "[d]ie europäische Politik […] endlich ein Gesicht [bekäme]" (ebd., S. 174). Zum anderen würde diese Änderung dazu führen, dass die EU eine wählbare Exekutive hätte, was einer Regierung im nationalstaatlichen Sinn gleichkäme. Ebenso sieht Decker die Bestellung der Kommissare kritisch. Momentan ist das Gremium durch den gleichberechtigten Vertretungsanspruch aller Mitgliedsstaaten zu groß, was negative Auswirkungen auf die Arbeitsweise hat (vgl.: ebd., S. 175). Daneben kann der/die Kommissionspräsident*in kaum Einfluss auf die Auswahl der Kommissare nehmen, was zur Folge hat, dass "[d]ie Zusammensetzung der Kommission […] insofern eher die nationalen Wahlergebnisse [reflektiert] als das Ergebnis der Europawahlen" (ebd.). Deswegen schlägt Decker vor, dem/der direkt gewählten Kommissionspräsident*in das Recht zu erteilen, die Kommissare selbst zu ernennen. Alternativ könnten die Wähler*innen befugt werden, neben dem/der Präsident*in noch die Kommissar*innen zu wählen (vgl.: ebd., S. 176). Dies, so Decker, würde die Kommission nicht nur weiter demokratisch aufwerten, sondern wäre auch ein Beitrag zur Europäisierung der Europawahlen. Antoine Vauchez geht in seinem Beitrag "Die Regierung der 'Unabhängigen': Überlegungen zur Demokratisierung der EU" (2017) auf die mangelnde Transparenz mancher Institutionen der Europäischen Union ein. Er merkt bezüglich der Demokratisierung an:"Um die Stellung dieser Institutionen [gemeint sind hier Kommission, Zentralbank und EuGH, Anm. A.B.] im politischen Prozess neu zu justieren, muss man an den drei Säulen rütteln, auf denen ihre Autorität in der europäischen Politik bislang beruhte: der vollständigen Souveränität in der Auslegung ihres Mandats, dem Anspruch auf wissenschaftliche Objektivität in ihren Diagnosen und Urteilen und einem bestimmten Verständnis von Unabhängigkeit als Abgrenzung von den vorhandenen politischen und sozialen Interessen. Diese Trias bildet eine Blockade, die zu durchbrechen jede Demokratisierungsstrategie bemüht sein muss" (Vauchez 2017, S. 187f.). Vauchez prangert Kommission, EuGH und EZB als "Mysterien des Staates" (ebd., S. 188) an. Beispielsweise mische sich die EZB inzwischen in Bereiche wie "das Rentensystem, die Lohnpolitik, das Arbeitsrecht und die Organisation des Staatswesens" ein (ebd.). Ähnliches gilt für den Europäischen Gerichtshof. In diesen Institutionen liege damit auch Regierungsgewalt. Deren Mandate sollten politisch erweitert werden, um dem Demokratiedefizit entgegenzuwirken. Antoine Vauchez vertritt deswegen die Ansicht, dass Themen, die in diesen Institutionen behandelt werden, "das Produkt öffentlicher Debatten und Auseinandersetzungen […] in einer Vielzahl nationaler und transnationaler Arenen [sein sollten]" (ebd.). Er nennt als Beispiel das Europäische Parlament, schließt aber andere politische Mittel, um EuGH und EZB zu überprüfen, wie beispielsweise das Frühwarnsystem, das mit dem Lissabonner Vertrag eingeführt wurde, nicht aus. Hierbei können "[e]ine Mindestzahl von einem Drittel der nationalen Parlamente […] den Entwurf eines Gesetzgebungsaktes vor die Kommission bringen, wenn er die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit missachtet" (ebd., S. 189). Die Kommission sollte die Möglichkeit haben, Entscheidungen von EZB und EuGH für nichtig erklären zu können, sollten "diese den von der Union zu vertretenden 'Werten, Zielen und Interessen' [entgegenstehen]" (ebd.).Um der Intransparenz der Arbeitsweise dieser EU-Institutionen entgegenzuwirken, schlägt Vauchez zudem vor, der Öffentlichkeit Zugang zu Archiven, Daten, vorbereitenden Dokumenten und Beratungsprotokollen zu verschaffen. Auch hier hält er die Schaffung eines öffentlichen Forums für Dissens und Diskussion für notwendig (vgl.: ebd., S. 190). Abschließend hält es Vauchez für geboten, den repräsentativen Charakter der 'unabhängigen' Institutionen zu stärken. Damit meint er nicht nur die Repräsentanz aller Mitgliedsstaaten, sondern auch die Abbildung der Komplexität und Vielfalt der Bürger*innen der Europäischen Union in den Gremien und Ausschüssen der Institutionen. So, schlussfolgert Vauchez, stelle "man letztlich die Fähigkeit unter Beweis, ein europäisches Allgemeininteresse zu verkörpern" (ebd., S. 191). Institutionelle Reformen, wie sie hier gefordert werden, sind prinzipiell möglich. Doch kann mit ihnen allein das strukturelle Demokratiedefizit nicht behoben werden (vgl. Bartolini 2000, S. 156, zitiert nach: Schäfer 2006, S. 356). Strukturelles Demokratiedefizit Das strukturelle Demokratiedefizit beruht darauf, dass es kein europäisches Wir-Gefühl bzw. kein europäisches Volk im Sinne eines Staatsvolkes gibt. Dabei verfolgt die EU bereits seit geraumer Zeit eine Politik, die identitätsstiftend sein soll (vgl.: Thalmaier 2006, S. 4). Seit den 1970er Jahren haben Parlament und Kommission versucht, die EU-Bürgerschaft voranzutreiben und die europäischen Bürger*innen an europäische Themen heranzuführen (vgl.: Wiener 2006, S. 8). Diese Politik hat bisher jedoch nicht zu einem 'Wir-Gefühl' geführt (vgl.: ebd.). Doch möchte die EU ihr strukturelles Demokratiedefizit schmälern, ist sie auf ebenjenes 'Wir-Gefühl' angewiesen, denn eine Unterstützung wird von den Bürger*innen für die Europäische Union unbedingt gebraucht. Thalmaier (2006) unterscheidet hierbei zwischen spezifischer und diffuser Unterstützung. Während Bürger*innen ein politisches System spezifisch unterstützen, wenn es Ergebnisse hervorbringt, die den Interessen der Bürger*innen entsprechen, beschreibt die diffuse Unterstützung ein Vertrauen und eine Identifikation mit einem System, auch wenn die eigenen Interessen nicht immer durchgesetzt werden (vgl.: ebd., S. 6). Auf dieses grundsätzliche Vertrauen in das Handeln der Institutionen ist die Europäische Union als politisches System angewiesen. Eine kollektive Identität, die jedoch nicht mit einer nationalen Identität vergleichbar sein soll, ist dabei unerlässlich. Die Behebung des Öffentlichkeitsdefizit ist bei der Herausbildung einer kollektiven Identität erforderlich. Thalmaier schreibt deswegen, dass die "Ausbildung einer europäischen Identität […] entscheidend von der Entstehung einer europäischen Öffentlichkeit [abhängt]" (ebd., S. 10). Zu lange habe es eine mangelnde Dynamik in der europapolitischen Kommunikation gegeben. Eine "stärkere Politisierung europäischer Politik" ist geboten, um eine europäische Öffentlichkeit überhaupt herauszubilden (ebd., S. 12). Daneben soll die Identitätserweiterung für eine kollektive Identität sorgen. Sie soll nach Thalmaier über die Schließung von Wissensdefiziten und -lücken über die Europäische Union erreicht werden. Der Schule kommt hier eine tragende Rolle zu. Deren Lehrpläne sollen angepasst und europäisiert werden, sodass die Bildungsinhalte in Fremdsprachen oder auch in sozial- und geisteswissenschaftlichen Fächern die europäische Ebene beleuchten. Dadurch soll zusätzlich die Relevanz der Europäischen Union vermittelt werden. Das minimiere die Fremdheit der EU (vgl.: ebd., S. 10) und könne identitätsstiftend wirken. Schließlich, so Thalmaier, erreiche man eine Reduzierung des strukturellen Demokratiedefizits nicht ohne eine Schaffung von mehr Partizipationsmöglichkeiten für die Bürger*innen bei Themen, die die Politik der EU betreffen. Neben institutionellen Reformen, die in diesem Beitrag bereits thematisiert wurden, spricht sich Thalmaier für europaweite Referenden aus, beispielsweise bei Angelegenheiten, die das Primärrecht oder EU-Beitritte betreffen. Dazu gehöre ein intensiver Austausch mit den Bürger*innen der Europäischen Union. Bereits im Weißbuch der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2006 ist ein Austausch und Dialog in der Dienstleistungsrichtlinie festgeschrieben. Bisher wird sie jedoch wenig genutzt. Thalmaier schlägt deswegen vor, enger in den Austausch mit den EU-Bürger*innen zu gehen. Eine Begründung jedes Projekts in einem öffentlichen Interaktionsprozess sei geboten, genauso sollte um Zustimmung für jede politische Neuerung auf EU-Ebene gerungen werden. Neue Wege der Kommunikation und des Dialogs mit Bürger*innen seien dabei zentral. Mehr Interaktion und Kommunikation schlägt auch Antje Wiener in ihrem Artikel "Bürgerschaft jenseits des Staates" (2006) vor, um die EU-Identität zu stärken und das strukturelle Demokratiedefizit zu mindern. Insbesondere die "Kommunikation über europäische Rechte innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten sowie intra- oder transeuropäisch in den entsprechenden institutionellen beziehungsweise medialen Kontexten, kurz jede Art von öffentlicher Diskussion zum Thema Rechte" (ebd., S. 11), trage dazu bei und mobilisiere auch das "Interesse am europäischen Projekt" (ebd.). Interaktion mit Institutionen, (EU-)Politiker*innen und Mitbürger*innen hätten das Potenzial, zu mehr "Staats- und Gemeinschaftsbildung" (ebd.) zu führen und die Bürger*innen enger an die EU zu binden. Durch Teilhabe und Teilnahme "im öffentlichen Diskurs soll eine zivile republikanische Identität geschaffen werden" (ebd.).Ähnliches fordert Ulrike Guérot, wenn es um die "Ausgestaltung einer europäischen Demokratie geht" (2018, S. 71). Damit "Europa" (ebd., S. 76) entstehe, brauche es Gemeinsames in der Europäischen Union über einheitliche bürgerliche und soziale Rechte. Sie argumentiert: "Es ist die Konvergenz von Recht, die Gemeinsamkeit entstehen lässt. In diesem Fall von Wahlrecht, Steuerrecht und sozialen Anspruchsrechten" (ebd.). Einigkeit und Einheitlichkeit seien auf dem europäischen Markt gegeben, bei den Bürger*innen sei Europa ihrer Ansicht nach aber noch zu fragmentiert. Solle sich daran etwas ändern, müsse mehr Gleichheit geschaffen werden, was am ehesten durch gemeinsame Rechte und Gesetze passiere. Guérot spricht hierbei von einem "Paradigmenwechsel" (ebd., S. 75) hin zu mehr Demokratie. Denn sollte einheitliches europäisches Recht eingeführt werden, wende man sich hin zu einer "Europäischen Republik, bei der die Souveränität bei den Bürger*innen Europas liegt […]" (ebd.). Kritik an diesen Ansätzen einer Demokratisierung der EU Kritiker*innen dieser Vorschläge sehen in einer "politisierte[n] EU eine Lähmung" der Europäischen Union (Schäfer 2006, S. 357). Für sie stellt die EU einen starren Verwaltungsapparat dar, "[e]ine Bürokratie, die sachlich und zielgerichtet arbeitet [und die] vom politischen Tagesgeschäft abgeschottet werden [muss]" (ebd.; Føllesdal/Hix, 2006, S. 538). Kritiker*innen sehen das Problem nicht in einem fehlenden Demos oder mangelnder Beteiligung der Bürger*innen, sondern in "vielfältigen Blockaden" (Schäfer 2006, S. 357) bei der Entscheidungsfindung und -durchsetzung. Ihrer Ansicht nach müsse die Europäische Union effizienter sein, um an Legitimität zu gewinnen, was nicht durch eine Demokratisierung erreicht werden könne (vgl.: ebd.). Schließlich müsse das Gemeinwohl über den Partikularinteressen der aktuellen Regierungen stehen. Für diejenigen, die einer Demokratisierung skeptisch gegenüberstehen, ist die Europäische Union bereits jetzt eine "aufgeklärte Bürokratie, die im Interesse der Bevölkerung entscheidet" (ebd./vgl.: Føllesdal/Hix, 2006, S. 546). Eine Demokratisierung bzw. "Politisierung der Europäischen Union liefe ihrem Aufgabenprofil zuwider" (Schäfer 2006, S. 357). Ebenso merken Kritiker*innen an, dass Macht in der EU geteilt werde und Entscheidungen durch Verhandlungen und nicht durch "Hierarchie" zustande kämen (vgl.: ebd., S. 360). Würde Macht in einem so fragmentierten Raum wie Europa zentralisiert, müsse das "für Minderheiten bedrohlich wirken" (ebd.). Zudem gründe der Erfolg des Konkordanzsystems der EU auf dem "Verzicht auf partizipatorische Entscheidungsverfahren" (ebd.). Gerade das Demokratiedefizit, so die Kritiker*innen, sei deshalb der wesentliche Faktor für den Zusammenhalt der Europäischen Union. Fazit und Ausblick Das sogenannte Demokratiedefizit existiert in institutioneller und struktureller Form. Das Problem ist dabei nicht unbekannt und es wird auf EU-Ebene durchaus versucht, es zu beheben. Reformvorschläge, beispielsweise von führenden Politikwissenschaftler*innen, gibt es zuhauf. Institutionell wird vorgeschlagen, dass sich verschiedene Organe der EU durch demokratische Wahlen legitimieren. Bei den Lösungsvorschlägen wird hierbei häufig auf die Kommission und die Wahl der/des Präsident*in und die Bestimmung der Beamten eingegangen. Eine (direkte) Wahl der/des Präsident*in und gegebenenfalls der Beamten würde das Interesse an der Europäischen Union stärken und das Demokratiedefizit schmälern. Andere Organe, wie beispielsweise der EuGH und die EZB sollten in ihrer Arbeitsweise transparenter werden, indem sie ihre Vorhaben/Gesetzesinitiativen vorab bekanntgeben, sodass sie in öffentlichen Debatten diskutiert werden können. Ein weniger auf konkrete Organe zugeschnittener Vorschlag ist ein engerer Austausch zwischen nationalen Parlamenten und dem EP. Um das strukturelle Demokratiedefizit zu beheben, ist eine europäische Öffentlichkeit, bzw. deren Herausbildung, von besonderer Bedeutung. Stellschrauben sind hier ein intensiver Austausch mit den EU-Bürger*innen und europaweite Referenden. Eine andere wäre die Europäisierung des Schulcurriculums. Damit könnte die Bedeutung der EU vermittelt und Wissenslücken über sie geschlossen werden. Tiefgreifender sind Forderungen nach gleichen Rechten und Pflichten für EU-Bürger*innen in allen Mitgliedsstaaten. Dies würde sicherlich zu einer höheren Identifikation mit der EU und den Mitbürger*innen führen – und somit zu einem Abbau des strukturellen Demokratiedefizits –, bräuchte jedoch weitreichende institutionelle Veränderungen und somit die Zustimmung der Mitgliedsstaaten zu einer EU in supranationalem Gewand.Kritiker*innen einer Demokratisierung der EU stellen sich deswegen die Frage, ob die EU überhaupt einen Demokratisierungsprozess durchlaufen soll. Für sie ist die Union bereits jetzt eine demokratisch legitimierte Gemeinschaft, die effizient und zielgerichtet arbeitet. Eine Demokratisierung, so die Kritiker*innen, laufe dem Aufgabenprofil der "aufgeklärten Bürokratie" (Føllesdal/Hix, 2006, S. 546) zuwider und ist zwecks Effizienzmangel deshalb gar nicht wünschenswert. Die Europäische Union steht vor einem Dilemma: Einerseits fehlt ihr demokratische Legitimität, wie sie in Nationalstaaten vorhanden ist, beispielsweise durch eine wähl- und abwählbare Regierung, gleiche Wahlen mit bedeutendem, europäischem Wahlkampf und Transparenz. Andererseits ist sie, qua Ursprung, eine effiziente Bürokratie, die dem Ziel des Wohlstandserhalts verpflichtet ist. LiteraturverzeichnisAbels, Gabriele (2020): Legitimität, Legitimation und das Demokratiedefizit der Europäischen Union. In: Becker, Peter/Lippert, Barbara (Hrsg.): Handbuch Europäische Union, SpringerVS: Wiesbaden, S. 175-193.(AEUV) Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (2009): Sechster Teil: Institutionelle Bestimmungen und Finanzvorschriften, Titel I: Vorschriften über die Organe, Abschnitt 1: Das Europäische Parlament (Art. 223). Abrufbar unter: https://dejure.org/gesetze/AEUV/223.html [zuletzt abgerufen am 23.01.2023].Andersen, Uwe (Hrsg.) (2014): Das Europa der Bürger. 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Hunderttausend Menschen haben in Warschau ihre proeuropäische Einstellung manifestiert, über 80 Prozent der Polinnen und Polen unterstützen die Mitgliedschaft Polens in der EU und der Anteil derer, die sich als EU-Bürger fühlen, ist höher als im EU-Durchschnitt. Trotzdem regiert schon die zweite Regierungszeit in Polen eine Partei, die die europäische Demokratie in Frage stellt. Das Verfassungstribunal, besetzt mit von der PiS nominierten Richtern, beschließt, dass das polnische Recht Vorrang vor dem EU-Recht habe. Diese Zusammenstellung erscheint in der Tat fast mysteriös. Wie steht es angesichts dessen denn überhaupt mit dem polnischen Europaenthusiasmus? Überwältigende Mehrheit der Polen für die EU-MitgliedschaftDie Umfragen, die 2021 publiziert wurden, zeigen deutlich, dass die Polen sich eindeutig für die EU-Mitgliedschaft ihres Landes aussprechen. Im Eurobarometer 2021 gaben im Frühjahr 81 Prozent der Befragten an, sich voll und ganz oder teilweise als Bürger der Europäischen Union zu fühlen. Andererseits gaben 18 Prozent an, der Identifikation als EU-Bürger eher oder überhaupt nicht zuzustimmen. Der Durchschnittswert für alle europäischen Staaten lag damals bei 72 Prozent Zustimmung. In der gleichen Zeit meinten 55 Prozent der polnischen Befragten, sie würden der Europäischen Union vertrauen. Auch wenn die Zahl auf den ersten Blick nicht besonders hoch erscheint, so erscheint sie doch in einem anderen Licht, wenn man sie mit dem EU-Mittelwert von 49 Prozent vergleicht oder den Ergebnissen für Deutschland (47 Prozent), Luxemburg (48 Prozent) oder Frankreich (36 Prozent) – denn Polen ist hier in der oberen Hälfte der europäischen Skala platziert. Das gleiche gilt für die Antworten auf die Frage, welches Bild die EU bei den Befragten hervorruft. Im Frühjahr 2021 meinten 53 Prozent der Polen, dieses Bild sei positiv (der EU-Durschnitt lag bei 45 Prozent, in Deutschland waren es 49 Prozent und in Frankreich 41 Prozent).Das war nicht die einzige Umfrage, die eine so proeuropäische Meinung der Polen bestätigte. Laut einer Befragung von United Surveys im Auftrag der Zeitung "Dziennik Gazeta Prawna" und des Radiosenders RMF vom 10. September 2021 wollen gut 88 Prozent der Polen an der EU-Mitgliedschaft ihres Landes festhalten. Nur 7 Prozent finden, dass Polen die EU verlassen sollte. In der gleichen Analyse halten 57 Prozent der Befragten einen Austritt Polens für unwahrscheinlich, knapp 30 Prozent sehen dies als realistisches Szenario.Eine proeuropäische Einstellung der Gesellschaft findet man auch in Untersuchungen, die nicht nur die Stimmung für oder gegen die EU-Mitgliedschaft messen, sondern auch nach der erwünschten Art der Integration fragen. Laut einer Studie des Umfrageinstituts IPSOS für die Tageszeitung "Gazeta Wyborcza" und das Nachrichtenportal Oko.press Ende September 2021 befürwortet die Hälfte der polnischen Befragten eine engere Zusammenarbeit in der EU und eine größere Rolle für die Europäische Kommission, während 37 Prozent dafür sind, die Zusammenarbeit auf wirtschaftliche Fragen zu beschränken und den einzelnen Ländern mehr Autonomie zu gewähren. Nur 5 Prozent wählen die Antwort "Austritt Polens aus der Europäischen Union" und 8 Prozent haben keine Meinung.Die Antworten korrelieren, wie immer in Polen, wenn es um politische Meinungen geht, stark mit den Parteipräferenzen der Befragten. So sind 14 Prozent der Wähler der rechten, europaskeptischen Partei Konföderation (Konfederacja) für einen Polexit, aber auch hier sprechen sich 69 Prozent für eine Zusammenarbeit mit der EU aus, wenn auch nur in wirtschaftlichen Fragen und mit einer größeren Unabhängigkeit der Mitgliedstaaten. In der Wählerschaft der PiS gibt es ebenfalls die meisten Befürworter der zweiten Option, aber die Proportionen sind anders. Ein Polexit wird von 4 Prozent angegeben, 65 Prozent sind für eine begrenzte Zusammenarbeit und 25 Prozent für eine noch engere Anbindung an die EU. In den übrigen Wählergruppen sind diejenigen am stärksten vertreten, die eine noch größere Rolle für die Europäische Kommission erwarten. PiS und die EUDas Land mit dieser pro-europäischen Bevölkerung wird jedoch von einer Regierung geführt, die mehrmals in den letzten sechs Jahren gegen die EU-Regeln verstoßen hat.Der Streit zwischen der Europäischen Kommission und der polnischen Regierung hat im September 2021 eine neue Stufe erreicht, als die Kommission beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) Strafzahlungen gegen Polen beantragt hat, weil Polen einem EuGH-Urteil zu der neu geschaffenen Disziplinarkammer am Obersten Gericht nicht Folge leistet. Laut dem Urteil des EuGH müsste diese Kammer, die nur mit von der PiS nominierten Richtern besetzt ist, ihre Arbeit einstellen, was nicht geschehen ist. Und die Europäische Kommission hat Polen bislang noch keine Fördergelder aus dem Corona-Hilfstopf überwiesen, womit sie Druck auf Warschau ausüben will, das EU-Recht zu befolgen. Insgesamt sollte Polen Corona-Zuschüsse von fast 24 Milliarden Euro erhalten.Auch die mit den Stimmen lokaler PiS-Politiker verabschiedeten Resolutionen verschiedener Städte und Gemeinden in Polen, die verkünden, sie seien frei von der, wie sie es nennen, "LGBTQ-Ideologie", stehen im Gegensatz zu den in der EU verankerten Werten (mehr dazu lesen Sie in einem anderen DPI-Blogbeitrag). Die Beschlüsse sagen, dass die jeweilige Kommune, Stadt oder Region nicht von der "LGBT-Ideologie" beeinflusst werden dürfe, damit Kinder in der Schule vor der aufgezwungenen politischen Korrektheit und der "Frühsexualisierung" nach den Standards der Weltgesundheitsorganisation (wie die Sexualaufklärung von ihren Gegnern genannt wird) geschützt werden. Als die Europäische Kommission drohte, diesen Kommunen keine EU-Mittel mehr auszuzahlen, haben jedoch einige Kommunen die Entscheidungen revidiert.Die Partei Recht und Gerechtigkeit selbst hat offiziell Schritte unternommen, um ihre eigene proeuropäische Position darzustellen. Am 15. September 2021 verabschiedete die Partei eine Resolution, in der sie erklärt, dass es nicht ihr Ziel sei, dass Polen die EU verlässt. "Angesichts der Tatsache, dass in letzter Zeit lügnerische Informationen über die Position der Partei Recht und Gerechtigkeit zum EU-Beitritt Polens aufgetaucht sind, haben wir durch eine Entschließung des Politischen Ausschusses beschlossen, uns damit zu befassen.", sagte die Pressesprecherin der Partei. Sie erklärte: "Wir binden die Zukunft Polens eindeutig an die Zugehörigkeit zur Europäischen Union, aber das bedeutet nicht, dass wir den fortschreitenden, außervertraglichen Prozess der Einschränkung der Souveränität der Mitgliedstaaten akzeptieren müssen." Die Entschließung stellt fest, dass Polens Platz in der Europäischen Union und im Nordatlantischen Bündnis ist. "Unsere Heimat muss in den euro-atlantischen Strukturen verankert sein. Das ist die polnische Staatsraison und das nationale Interesse Polens", hieß es weiter. "Polen ist seit über tausend Jahren ein europäischer Staat, und heute ist die Europäische Union die Realität unseres Kontinents".Zur gleichen Zeit – sowohl vor als auch nach dem Beschluss – hatten hochrangige Vertreter der PiS auf einen möglichen "Polexit" angespielt. "Wir müssen darüber nachdenken, wie viel weiter, wie viel mehr wir noch zusammenarbeiten können, damit wir alle in der EU bleiben, und damit diese EU für uns annehmbar ist", hatte PiS-Fraktionschef Ryszard Terlecki gesagt und auf den Brexit verwiesen. Ihm zufolge müsse Polen müsse auch über "drastische Schritte" nachdenken. Eine ehemalige PiS Politikerin, Krytsyna Pawłowicz, die heute als Richterin im Verfassungstribunal sitzt, hat die EU-Fahne mit dem Wort "Fetzen" bezeichnet.Solche Stimmen konkurrieren mit der Partei Konföderation, aber auch Solidarisches Polen (Solidarna Polska) um die konservativste Wählerschaft. Letztere ist eine Partei, die mit der PiS eine Fraktionsgemeinschaft bildet und die gemeinsam mit der PiS bei den Wahlen angetreten ist (alleine hätte sie die 5-Prozent-Hürde bei den Wahlen kaum geschafft). Ihr Chef, Zbigniew Ziobro, ist als Justizminister Urheber der umgestrittenen Justizreformen. Der Unterschied in der Rhetorik gegenüber der EU zwischen PiS und Solidarna Polska, die weiter vom Polexit spricht, liegt darin begründet, dass es der PiS vor allem um die EU-Finanzmittel geht, während Ziobros Partei die vollständige Kontrolle der Justiz anstrebt. Auch Jarosław Kaczyński würde gerne die Justiz endgültig unter der eigenen Regie sehen, muss aber auch berücksichtigen, wie wichtig die EU-Mittel für Polen sind und wie viele Wähler die Mitgliedschaft in der EU befürworten. Polexit - eine ernste Gefahr?So bekommt die Frage nach der Möglichkeit des Polexits eine besondere Bedeutung. Beide, die polnische Gesellschaft und die Expertenkreise, sind hier sehr gespalten. Die Antworten der vom Meinungsforschungsinstitut Ipsos im September 2021 befragten Polen auf die Frage: "Kann die Politik der Regierung von Recht und Gerechtigkeit zum Austritt Polens aus der EU führen?" waren gleichmäßig verteilt: je 48 Prozent für "Ja" und "Nein". Dass es eine rein politische Frage ist, wird deutlich, wenn man diese Antworten mit den Parteipräferenzen zusammenstellt. Nicht weniger als 89 Prozent der PiS-Wähler (50 Prozent von ihnen mit Sicherheit) antworteten auf diese Frage mit "Nein". Nur einer von zehn befürchtet, dass die PiS einen Polexit herbeiführen könnte. Das heißt, die PiS-Wähler glauben Jarosław Kaczyński, der in einem Interview erklärte: "Es wird keinen Polexit geben, das ist eine Propagandaerfindung, die schon oft gegen uns verwendet wurde, wir wollen in der EU sein, aber gleichzeitig wollen wir ein souveräner Staat bleiben". So haben es auch öffentlich-rechtlichen Medien, die von der Regierungspartei abhängig sind, immer wieder betont.Die Unterstützer der Oppositionsparteien haben hingegen Angst vor der Politik der PiS – 84 Prozent der Wähler der Bürgerkoalition (Koalicja Obywatelska), 68 Prozent der Linken, 64 Prozent der Partei Polen 2050 von Szymon Hołownia und 50 Prozent der Bauernpartei PSL meinen, die Politik der Regierungspartei führe zu einem Polexit.Die Wahrnehmung dieses Problems hängt auch mit dem Wohnort und Alter zusammen. In ländlichen Gebieten und Kleinstädten (bis zu 100.000 Einwohner) fürchtet etwas weniger als die Hälfte einen Polexit. Aber in größeren Städten wächst die Angst, und hier lautet die Antwort mehrheitlich "ja". Auch junge Menschen haben am häufigsten Angst vor dem, was die PiS tut – in der Gruppe der 18- bis 29-Jährigen sagen 51 Prozent, ein Polexit sei möglich. Am wenigsten stimmen damit die über 60-Jährigen überein – hier antworteten 56 Prozent mit "nein" und 42 Prozent mit "ja". Es gibt auch eine starke Korrelation mit der Bildung – diejenigen mit Volksschulbildung meinen eher, die Politik führe nicht zum Polexit (65 Prozent), während diejenigen mit Abitur und Hochschulbildung diese Gefahr für größer halten (56 bzw. 58 Prozent).Die Meinungen der Experten, ob die PiS absichtlich in Richtung Polexit steuert, oder ob es nur eine innenpolitische Rhetorik ist, die der Wählerschaft gegenüber Stärke zeigen soll, sind gespalten. Einige glauben, ein EU-Austritt sein kein Ziel der Regierungspartei, da sie sehr gut wisse, dass die Wähler für ein Verbleiben in der Gemeinschaft sind. Manche sehr EU-kritische, sogar EU-feindliche Äußerungen würden einfach akzeptiert um die konservativsten Wähler an der eigenen Seite zu halten. Immer wieder werden aber in der Realität Zugeständnisse gemacht. Die Rücknahme der LGBTQ+ Resolutionen kann hier als Beispiel dienen. Andere Kommentatoren sind der Meinung, es reiche nicht aus, dass Kaczyński sage, es werde keinen Polexit geben, wenn gleichzeitig das Handeln der Regierung Polen immer weiter an den Ausstieg aus der EU heranführe.Warum aber, um die Frage vom Anfang, zu beantworten, wählen die polnischen Bürger eine Partei, die so tickt? Erstens wurde die PiS 2019 von 43,6 Prozent der Wähler gewählt, bei einer Wahlbeteiligung von 61,7 Prozent. Die Regierungspartei repräsentiert also nicht die Meinung der Mehrheit der Polen. Zweitens waren die Gründe, warum die Partei Recht und Gerechtigkeit Unterstützung genossen hat und immer genießt, weit von der EU-Thematik entfernt. Der Grund waren vor allem die versprochenen und tatsächlich auch eingeführten Sozialleistungen sowie das Gefühl des gesellschaftlichen Respekts, das die PiS mit ihrer Rhetorik aber auch diesen sozialen Wohltaten geschaffen hat. Die komplizierten Regeln der Europäischen Union oder der Sinn der Justizreformen standen nicht im Mittelpunkt der Entscheidungsprozesse der meisten Wähler. Und die von der Regierungspartei beeinflussten Medien kultivierten nur das Bild der "sich um die Bürger kümmernden PiS" und der bösen EU, die die guten Reformen stoppen will. Letztlich bleibt aber eine große Gruppe der Polen politisch eher inaktiv und unreflektiert – sie unterstützt die EU, genießt die sozialen Wohltaten der PiS und freut sich, dass sie problemlos billig Urlaub in Kroatien machen kann, doch Zusammenhänge sieht sie hier nicht. Um diese Gruppe dreht sich der unaufhörliche politische Kampf in Polen.
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Der Präsident des Deutschen Akademischen Austauschdiensts (DAAD) und Rektor der Universität zu Köln, Joybrato Mukherjee, über den Wohnungsmangel für internationale Studierende, den Kampf der Hochschulen gegen Antisemitismus und die Rolle des DAAD in einer Welt von Kriegen und Krisen.
Joybrato Mukherjee, 50, ist seit dem 1. Januar 2020 Präsident des Deutschen Akademischen Austauschdiensts (DAAD). Seit 2023 ist er zudem Rektor der Universität zu Köln, davor war er von 2009 bis 2023 Präsident der Justus-Liebig-Universität Gießen. Foto: Kay Herschelmann.
Herr Mukherjee, Deutschland ist zur weltweiten Nummer 3 der beliebtesten Ziele internationaler Studierender aufgestiegen. Begegne ich einem glückli- chen DAAD-Präsidenten?
380.000 internationale Studierende,Australien überholt,den Ruf als leistungsstarkes Wissenschaftssystem gestärkt – natürlich ist das eine schöne Momentaufnahme und Ausdruck dessen, was unsere Hochschulen in den vergangenen zehn, zwanzig Jahren geleistet haben. Aber es ist eben eine Momentaufnahme, und auf der dürfen wir uns nicht ausruhen.
Sehen Sie die Gefahr?
Ich sehe in Umfragen unter internationalen Studierenden und Studieninteressierten, an welchen Stellen wir besser werden müssen. Es gibt heute viel mehr englischspra- chige Studiengänge als früher, aber die Internationalisierung des Lehr- und Lernan- gebots bleibt eine Dauerherausforderung, bei der es um mehr geht als nur die Sprache. Wir müssen uns – Stichwort Willkommenskultur – fragen, ob wir abseits der Hochschulen als Gesellschaft in allen Regionen darauf vorbereitet sind, Studierende aus dem Ausland so zu empfangen, wie sie es erwarten dürfen.
Und, sind wir es?
Ich stelle zum Beispiel fest, dass Ausländerbehörden in einigen Kommunen nicht das Personal zur Verfügung haben, das sie bräuchten. Es ergibt sich ein Spannungsver- hältnis, wenn wir einerseits ein international attraktiver Studienstandort sein wollen, andererseits aber nicht flächendeckend die nötigen Ressourcen dafür zur Verfügung stellen.
Ist Willkommenskultur nur eine Frage der Ressourcen oder auch der Mentalität?
Die Mentalität spielt sicher auch eine Rolle. Ich würde mich aber davor hüten, in der Hinsicht pauschale Aussagen zu treffen. Dafür sind die Unterschiede zwischen den einzelnen Städten und Regionen und je nach Verortung der Menschen im politischen Spektrum zu groß. Was man konstatieren muss: Obwohl wir uns in Zeiten des Fachkräftemangels befinden, gibt es in bestimmten Regionen bei manchen Betrieben nicht die Bereitschaft, Menschen ausländischer Herkunft einzustellen – selbst nachdem sie einen deutschen Studienabschluss erworben haben. Hier können wir als DAAD allein wenig ausrichten, es handelt sich um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.
"Wir brauchen eine Sprachenpolitik, die dem Fachkräftemangel und dem verschärften internationalen Wettbewerb um Studierende angemessen ist. Ich benutze hier bewusst die Mehrzahl 'Sprachen'".
Womöglich liegt ein Problem doch auch in den Hochschulen selbst. Wenn mehr englischsprachige Studiengänge dazu führen, dass mehr internationale Studierende angezogen werden, die dann am Ende ihres Studiums nicht fließend Deutsch sprechen, werden viele von ihnen in der mittelständisch geprägten Wirtschaft keine Chance auf einen Job erhalten.
Darum müssen wir beides hinbekommen. Wir brauchen eine Sprachenpolitik, die dem Fachkräftemangel und dem verschärften internationalen Wettbewerb um Studierende angemessen ist. Ich benutze hier bewusst die Mehrzahl "Sprachen": Ja, wir brauchen mehr international ausgerichtete Studienangebote, in englischer Sprache, möglicherweise auch in anderen modernen Fremdsprachen. Internationalisierung ist nicht zwangsläufig gleich Anglisierung. Auf jeden Fall sind wir durch solche Studiengänge attraktiv für junge Talente, die noch nicht über die nötigen Deutschkompetenzen verfügen. Zum anderen müssen wir als deutschsprachiges Land sicherstellen, dass wir im Laufe des Studiums Stück für Stück die nötigen Deutschkenntnisse vermitteln, die in der Regel für den Arbeitsmarkt gebraucht werden – und ohne die man sich auf Dauer bei uns kaum heimisch fühlen wird. Wenn wir beides schaffen, wird eine vernünftige Sprachenpolitik daraus.
Also viel Englisch, Spanisch, Französisch in den unteren Semestern und ein verpflichtender Deutschanteil, der in höheren Semestern immer weiter ansteigt?
Das ist ein mögliches Modell. Ein anderes besteht darin, Studierende für englischsprachige Masterstudiengänge zu gewinnen und parallel zum Studium die Deutschkenntnisse, die viele schon aus ihren Heimatländern mitbringen, durch intensive Deutschkurse zu perfektionieren. Wichtig ist, dass man die Englischsprachigkeit oder jede andere Fremdsprache nicht gegen den Erwerb der deutschen Sprache ausspielt.
Fast noch drängender als die Fragen von Bürokratie,Willkommenskultur und Sprache scheinen derzeit die Sorgen vieler internationaler Studierender auf dem Wohnungsmarkt zu sein. Entsteht da ein ernstlicher Wettbewerbsnachteil für Deutschlands Hochschulen?
In den großen Metropolen wie Berlin, Hamburg, München und Köln ist der studentische Wohnungsmarkt extrem angespannt, natürlich trifft das insbesondere auch die internationalen Studierenden. Ich kann aber nicht erkennen, dass die Lage in anderen Ländern durchweg rosiger ist. Die Niederlande etwa fahren ihr internationales Studierendenmarketing genau deshalb massiv zurück, nämlich nicht aus irgendwelchen rechtspopulistischen Motiven, sondern weil der Mietmarkt so umkämpft ist – was auch mit der stark gestiegenen Zahl internationaler Studierender und Forscher*innen zusammenhängt.
Was fordern Sie von Bund und Ländern?
Wir sehen, dass im gesamten deutschen Immobilienmarkt zu wenig neu gebaut wird. Daraus kann man folgern, dass die schon stark gestiegenen Mietpreise weiter durch die Decke schießen werden, zunehmend auch in den kleineren und mittelgroßen Städten. Wir brauchen also viel mehr bezahlbaren Wohnraum, insbesondere auch viel mehr bezahlbaren studentischen Wohnraum. Die diesbezüglichen Investitionen sind dringend nötig. Ich sehe dazu auch die politische Bereitschaft, das Thema ist nicht umsonst prominent im Koalitionsvertrag vertreten.
Sehen Sie auch das politische Handeln?
Dass gehandelt wird, ist meine Erwartung und meine Hoffnung. In haushalterisch schwierigen Zeiten verlangt dies aber von den politischen Entscheidungsträgern, die entsprechenden Prioritäten zu setzen, und zwar auf allen Ebenen, von den Kommunen über die Länder bis hinauf zum Bund. In vielen anderen Staaten liegt die Bewirtschaftung studentischen Wohnraums in der Hand der Hochschulen, in Deutschland haben wir dafür zumeist die Studierendenwerke. Damit diese international ungewöhnliche Arbeitsteilung kein limitierender Faktor ist, müssen Bund und Länder die Studierendenwerke hinreichend unterstützen. Das Bund-Länder-Programm "Junges Wohnen" ist ein Anfang.
Die Abbrecherquoten von internationalen Studierenden liegen deutlich über denen ihrer einheimischen Kommilitonen. Das ist seit vielen Jahren bekannt, doch tun die Hochschulen genug, um das zu ändern?
In der Regel haben internationale Studierende, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, einen Nachteil, den man nicht wegdiskutieren kann. Wir sehen aber, dass es Unterschiede etwa zwischen Bachelor- und Masterstudierenden gibt. Im Masterbereich liegt der Studienerfolg viel höher, was mit der anderen Klientel, aber auch mit dem kompensatorischen Effekt zusammenzuhängen scheint, den die im Master sehr viel häufigeren englischsprachigen Studiengänge erzeugen. In jedem Fall müssen wir über die Rahmenbedingungen nachdenken, die mehr sind als die Sprache und die auch die kulturellen Besonderheiten eines Wissenschaftssystems umfassen. So wird im deutschen System mit seinen zum Teil sehr großen Hochschulen das selbstständige Arbeiten viel stärker abverlangt, verbunden mit deutlich schlechteren Betreuungsrelationen, als die meisten Studierenden es etwa in den USA oder in Australien antreffen würden. Deshalb legen wir als DAAD bei unserer großen Fachkräfteoffensive so viel Wert auf die Betreuung als ein wichtiges Element.
"In den meisten Teilen Deutschlands
fehlt der politische Konsens, das Thema
Bezahlstudium erneut anzugehen."
Eine bessere Betreuung ist aufwendig und teuer. Die TU München macht es den von Ihnen genannten Staaten nach und erhebt Studiengebühren für Studierende aus Drittländern – in einer international eher unterdurchschnittlichen, für Deutschland aber bislang ungekannten Höhe. Was sagen Sie als Rektor der Universität zu Köln dazu: nachahmenswert?
Anders als in Bayern hätten wir in NRW die rechtlichen Möglichkeiten dazu gar nicht. Und das einzige Bundesland, in dem die Hochschulen sogar Studienbeiträge für Studierende aus Drittstaaten erheben mussten, Baden-Württemberg, will diese wieder abschaffen. Was zeigt: In den meisten Teilen Deutschlands fehlt der politische Konsens, das Thema Bezahlstudium erneut anzugehen. Abgesehen davon bin ich gespannt auf die weitere Entwicklung an der TUM. Allerdings – und das meine ich als Kompliment – kann man die TUM nicht zum Maßstab machen, weil sie eine über viele Jahre aufgebaute internationale Marke besitzt wie keine andere deutsche Hochschule. Insofern kann sich die TUM am ehesten leisten, solche Studienbeiträge zu erheben. Als DAAD-Präsident wiederum möchte ich anmerken, dass es zum international wahrgenommenen Markenkern des deutschen Hochschulsystems gehört, hohe Qualität in der Breite anzubieten, und das eben individuell gebührenfrei.
Was macht es eigentlich mit diesem Markenkern, wenn Deutschland seit dem 7. Oktober immer wieder mit antisemitischen Vorfällen von sich reden macht und in Potsdam ein Geheimtreffen stattfand, auf dem über die "Remigration von Millionen Menschen" weg aus Deutschland schwadroniert wurde?
Antisemitismus und Ausländerfeindlichkeit sind ja leider keine neuen Themen, sie begleiten auch die Hochschulen, die Teil der Gesellschaft sind, seit Jahren. Ich würde hier aber abschichten wollen: Wir dürfen eine rationale, argumentationsbasierte Diskussion über Migration nicht tabuisieren. Für mich ist die Grenze da überschritten, wo Menschen definieren, wer "richtiger" Deutscher sein darf und wer, um einen Kampfbegriff von rechts außen zu nehmen, nur "Passdeutscher" sei. Das erinnert an die dunkelsten Zeiten der deutschen Geschichte, in denen plötzlich Teile des deutschen Volkes für nicht deutsch erklärt wurden. Um auf Ihre Frage zurückzukommen, welchen Einfluss die aktuellen Ereignisse und Entwicklungen auf das Image Deutschlands bei internationalen Studierenden haben: Das werden wir erst mit Zeitverzug sehen. In Gesprächen mit unseren weltweiten Partnern hören wir jedenfalls von Sorgen angesichts des um sich greifenden Rechtsradikalismus und Rechtsextremismus. Wir hören aber auch, dass die großen Demonstrationen gegen diese Umtriebe, wie wir sie überall in Deutschland erlebt haben, genauso wahrgenommen werden. Das stimmt mich hoffnungsvoll.
Der DAAD stellt jetzt Fördermittel gegen Antisemitismus und Rassismus zur Verfügung – allerdings nur eine Million Euro. Ist das mehr als Symbolik?
Das ist ein klares Zeichen, das wir mit Unterstützung des Auswärtigen Amts setzen – dem ich hierfür herzlich danke. Natürlich hoffen wir, dass die Hochschulen zu diesem Zweck noch von anderer Seite Geld erhalten. In Köln nehmen wir eigene Mittel in die Hand, um öffentliche Veranstaltungen zu organisieren, neulich zum Beispiel in Anwesenheit des israelischen Botschafters Ron Prosor. Der Sicherheitsaufwand war, leider, immens, aber es war uns wichtig, deutlich zu machen: Es ist in diesem Land eine Selbstverständlichkeit, dass der Botschafter des Staates Israel eine deutsche Universität besucht, um mit Studierenden zu diskutieren.
In Berlin war es neulich keine Selbstverständlichkeit mehr, dass eine Richterin des Obersten Gerichtshofs Israels nicht niedergeschrien wurde an einer deutschen Universität.
Ich bin froh, dass wir in Köln eine anregende, auch kritische Diskussion führen konnten, in einem vollen Hörsaal mit über 300 Studierenden. Es wurde beispielsweise explizit danach gefragt, ob die Selbstverteidigungsmaßnahmen Israels im Gaza-Streifen angemessen sind; es wurden die zivilen Opfer der Militäroperation thematisiert, und Botschafter Prosor hat sich allen Fragen gestellt. Ein solcher Diskurs ist unmöglich, wenn man sich gegenseitig niederschreit. Alle Mitglieder unserer Hochschulen tragen die Verantwortung, ihn möglich zu machen. Was meine Kolleg*innen in den Hochschulleitungen anbetrifft, so habe ich keinen Zweifel daran, dass sie alle ihnen möglichen Maßnahmen ergreifen, sobald es nötig wird.
Im Januar hat Ihre zweite Amtszeit als DAAD- Präsident begonnen, Herr Mukherjee. Was wird Ihr Leitmotiv sein, um in dieser so schwierigen Phase internationaler Konflikte Wissenschaftskooperationen zu gestalten?
Sie haben die entscheidende Vokabel gerade selbst benutzt: Gestalten.Angesichts einer Verkrisung der geopolitischen Rahmenbedingungen müssen wir vom Reagieren wieder zum Gestalten kommen. Für uns als DAAD kann ich in Anspruch nehmen, dass wir in den vergangenen Jahren mit einer Vielzahl von Strategiepapieren, mit Vorschlägen für neue Programme und Initiativen und mit der praktischen Weiterentwicklung unserer Austauschformate unseren Beitrag zu dieser Gestaltung geleistet haben. Das, was wir gerade erleben, ist kein Übergangsstadium, es wird nicht von Zauberhand eine neue Stabilität entstehen; Spannungen, Krisen und Interessenkonflikte werden allgegenwärtig bleiben und eher noch zunehmen.
Ist für wissenschaftliche Kooperationen aber nicht das Vertrauen ins Gegenüber konstitutiv? Wie kann man wissenschaftlich zusammenarbeiten,wenn man seinem Partner misstraut?
Die Antwort kann nicht binär sein – Vertrauen oder Misstrauen. Wie überall in der Politik und in den Beziehungen zwischen Staaten haben wir es mit Gradienten zu tun. Der Begriff "Wertegemeinschaft" wird weiter seine Berechtigung haben, weil es immer eine Gruppe von Staaten, Kulturen und Wissenschaftssystemen geben wird, zwischen denen eine vertrauensvolle und intensive Kooperation auf ähnlichem Wertefundament möglich ist. Es wird aber Systemrivalen geben, mit denen die Zusammenarbeit herausfordernd ist, die man trotzdem nicht ignorieren kann und mit denen man sich auf gemeinsame Spielregeln einigen muss. Beide Seiten müssen definieren, was für sie vertretbar und verantwortbar ist. Und zwischen beiden Extremen – um aus dem binären Denken herauszukommen – wird es viele Abstufungen geben, auch in den internationalen Wissenschaftsbeziehungen – mit Partnern, die sich weder der einen noch der anderen Gruppe zuordnen lassen, auch nicht zuordnen lassen wollen. So ein Beispiel ist etwa Vietnam: ein kommunistischer Staat, der aber seine eigenen Konfliktlinien zu seinem großen Nachbarn, der Volksrepublik China, hat. Es ist in unserem Interesse, die Beziehungen zu Vietnam aktiv zu gestalten.
"Ich plädiere dafür, dass wir in einer
turbulenten Welt mit ihren sehr
unterschiedlichen Interessenlagen unsere
eigenen Überzeugungen zwar sehr klar
kommunizieren, aber aufhören, die Gegenseite
stets belehren zu wollen."
Vor ein paar Jahren sprachen Sie in Interviews noch von "schwierigen Partnerländern", jetzt sprechen Sie von Systemrivalen. Ist China von Ersterem zu Letzterem geworden?
China ist für Deutschland und die EU immer mehreres gleichzeitig: Partner, Wettbewerber, Systemrivale, je nach Kontext flackern die verschiedenen Attribute unterschiedlich stark auf. Den Begriff "schwierige Partner" haben wir im DAAD durch "herausfordernde Partner" ersetzt, denn es geht um den richtigen Umgang mit den Herausforderungen in den Beziehungen. Ich plädiere dafür, dass wir in einer turbulenten Welt mit ihren sehr unterschiedlichen Interessenlagen unsere eigenen Überzeugungen zwar sehr klar kommunizieren, aber aufhören, die Gegenseite stets belehren zu wollen. Jedes Land ist anders, selbst EU-Mitglieder können je nach ihrem innenpolitischen Zustand herausfordernde Partner sein, deshalb müssen wir mit jedem Land die richtige Umgangsweise finden.
Was ist die richtige Umgangsweise mit China?
Wir wollen auch künftig eng mit der chinesischen Wissenschaft zusammenarbeiten, das müssen wir auch. Aber natürlich gibt es Bereiche, in denen wir unsere eigenen Sicherheitsinteressen haben, in denen wir uns genau überlegen: Unter welchen Bedingungen können wir kooperieren, ohne ein zu hohes Risiko einzugehen? Im Zweifel muss das bedeuten, dass bestimmte Kooperationen unterbleiben. Umgekehrt pflegen wir seit vielen Jahren eine sehr fruchtbare Zusammenarbeit in vielen Wissenschaftsfeldern, die wir problemlos fortführen können, so etwa in den Geisteswissenschaften.
Und in welchen Feldern sollten Kooperationen unterbleiben?
In unserem neuen China-Papier machen wir als DAAD deutlich: Es ist die Aufgabe jeder einzelnen Hochschule, diejenigen Bereiche in ihrem Portfolio zu benennen, die so starken Dual-use-Risiken ausgesetzt sind, die so stark unsere nationalen Sicherheitsinteressen berühren, dass man eine Zusammenarbeit lieber lässt. Das sind Diskursräume – Stichwort Zeitenwende –, die wir so vor zehn Jahren sicher nicht ausgeleuchtet hätten.
Haben Sie diese Entscheidung für Köln bereits getroffen?
Möglicherweise gibt es auch in Köln solche Bereiche, ja.Aber im Umgang mit herausfordernden Partnern sollte man nicht alle Fragen auf öffentlichen Marktplätzen besprechen. Das macht die andere Seite auch nicht.
So viel zum Thema Vertrauen zwischen wissenschaftlichen Kooperationspartnern.
So viel vor dem Hintergrund jüngster Ereignisse, wenn sogar die Bundeswehr abgehört wird. Wir haben in unserem China-Papier die drei Begriffe "interessengeleitet, risikoreflexiv und kompetenzbasiert" geprägt, und diese Begriffe sollten Leitmotiv sein für die Beziehungen zu China, aber auch zu anderen Staaten, die wir als herausfordernd ansehen. Wir müssen stärker als in der Vergangenheit unsere eigenen Interessen klar und deutlich artikulieren. Das ist vor dem Hintergrund unserer Geschichte nicht einfach, aber notwendig. Diese Artikulation wird übrigens von unseren chinesischen Partnern sogar begrüßt. Das Ziel in der Gestaltung von internationalen Wissenschaftskooperationen ist es ja nicht, dieselben Interessen wie die andere Seite zu haben, sondern die Interessen gegenseitig abzugleichen. Daraus ergibt sich die erwähnte Reflexion über die Risiken. Und alle Entscheidungen über Zusammenarbeit und Nicht-Zusammenarbeit, die daraus folgen, können wir sinnvoll nur mithilfe echter Kompetenz und mit fundiertem Wissen über das jeweilige Land treffen – und nicht auf der Basis irgendwelcher Anekdoten. Dies ist uns beim DAAD besonders wichtig.
Haben Sie den Eindruck, dass die öffentlichen Äußerungen der Bundesregierung zu China Ihren gerade formulierten Ansprüchen gerecht werden?
Ich habe das Privileg, an der Spitze einer Wissenschaftsorganisation zu stehen und insofern immer wieder die nötige Differenzierung anmahnen zu können. In der Politik herrschen mitunter andere Gesetzmäßigkeiten und Zwänge zur Zuspitzung. Wir sollten uns als Wissenschaft aber nicht in eine zu starke Zurückhaltung im Austausch mit China hineindrängen lassen. Es ist notwendig, die Beziehungen zu China differenziert und kritisch zu gestalten, aber die wissenschaftliche Kooperation an sich ist ohne Alternative. Die Volksrepublik hat das größte Wissenschaftssystem, das schon jetzt extrem leistungsfähig ist und beständig weiter an Bedeutung gewinnt. Wir dürfen auf keinen Fall in eine Spirale des Abschottens geraten. Das selbstbewusste Gestalten von Beziehungen – mit Risikobewusstsein, aber ohne Angst – ist das Gegenteil von Abschottung. Zugleich müssen und können wir als Wissenschaft Zuversicht vermitteln. Denn durch eine regelgeleitete internationale Zusammenarbeit werden die Dinge besser – das war immer so, das bleibt auch so.
"Wenn wir an der Universität Köln jetzt bei 45.000 Studierenden stehen, Tendenz weiter fallend, ist das eine positive und aus meiner Sicht alles andere als besorgniserregende Entwicklung."
Der Wissenschaftsratsvorsitzende Wolfgang Wick rechnet mit deutschlandweit stagnierenden bis zurückgehenden Studierendenzahlen. Gehört es künftig zu einer gelungenen Internationalisierungsstrategie, die freien Studienplätze mit noch mehr Studienanfängern aus dem Ausland aufzufüllen?
So habe ich das noch nicht betrachtet. Als Rektor einer der größten deutschen Universitäten, die vor wenigen Jahren noch bei weit über 50.000 Studierenden lag, kann ich nur sagen: Wenn wir jetzt bei 45.000 stehen, Tendenz weiter fallend, ist das eine positive und aus meiner Sicht alles andere als besorgniserregende Entwicklung. Wir kehren damit zu normalen, halbwegs vertretbaren Verhältnissen zurück – nach einer langen Phase des quantitativen Wachstums, die wir als Hochschulen gut verkraftet haben. Wir können jetzt aber den Hebel umlegen hin zu mehr Studienqualität und zu besseren Betreuungsrelationen. Da sind wir nämlich, ich sagte es anfangs, im internationalen Vergleich schlecht aufgestellt.
Vielleicht ergeht es Ihnen in Köln da einfach anders als in manch ländlicher Region, wo ganze Studiengänge und Fächer vor der Existenzfrage stehen?
Das mag sein, aber auch als DAAD-Präsident würde ich diese Aspekte wirklich trennen wollen. Wir gewinnen internationale Studierende und Promovierende aus einer gesellschaftlichen Verantwortung heraus, weil wir einen grassierenden Fachkräftemangel haben; weil wir mehr Talente aus dem Ausland brauchen für unseren Arbeitsmarkt; weil wir über diese Art des Austauschs internationale Wissenschaftskooperation betreiben. Wir rekrutieren sie nicht, um einfach unsere Studienplätze zu füllen.
Sie sprechen von gesellschaftlicher Verantwortung und meinen das Stopfen der Fachkräftelücke. Was ist eigentlich aus Deutschlands Verantwortung wirtschaftsschwächeren Ländern gegenüber geworden, denen wir ihre jungen Talente streitig machen?
Richtig ist, dass wir vor zehn Jahren beim DAAD wahrscheinlich kein Programm zur Fachkräftegewinnung aufgelegt hätten. Aber wir erkennen an, dass wir unseren Teil leisten müssen für die wirtschaftliche Prosperität unseres Landes, das erwarten auch unsere Geldgeber aus den verschiedenen Bundesministerien. Wobei das Auswärtige Amt oder das Bundesbildungsministerium bei der Frage naturgemäß unterschiedliche Perspektiven einnehmen als das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit, das mit guten Gründen auf die Gefahren eines Braindrains hinweist und die Bedeutung von fairer Migration in den Vordergrund rückt. Allerdings sollten wir auch diese Themen differenziert betrachten. In Gesprächen mit Botschafter*innen anderer Staaten höre ich immer wieder, dass sie unser Fachkräfte-Programm oftmals begrüßen. Zitat: "Machen Sie sich keine Sorgen, wir haben so viele junge Talente, wir sind froh, wenn Sie ihnen eine Perspektive bieten". Am Ende ist es wie immer eine Frage der richtigen Dosierung.
Dieses Interview erschien zuerst im DSW-Journal, Ausgabe 1/2024.
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Aus der Einleitung: Technologiesprünge mit den damit verbundenen Wachstumsschüben der Wirtschaft sind in der Geschichte bekannt. Die Dampfmaschine, der mechanische Webstuhl, der Benzinmotor und die Transistortechnik sind lediglich einige dieser Technologien. Der Technologiesprung der heutigen Gesellschaft ist die Informatisierung und Digitalisierung von Daten. Diese Entwicklungen durchdringen zunehmend den Arbeitsplatz. Mit der zunehmenden Digitalisierung personenbezogener Daten wird auch die Überwachung des Arbeitnehmers (AN) erleichtert. Die Kontrolle des Arbeitnehmers in der Informationsgesellschaft ist ein Thema, dass so aktuell ist wie nie zuvor. Fragen, die immer wieder aufkommen, sind beispielsweise, ob wir heutzutage in einer Überwachungsgesellschaft leben und falls dies zutrifft, welche Arten der Überwachung existieren und vor allem wer überwacht wird. Überwachungsmechanismen im Arbeitsverhältnis sind unter anderem Videoüberwachungen, biometrische Zugangskontrollen, Internet und Intranet, E-mail, Personalinformationssysteme und Arbeitszeiterfassung. Weil ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz fehlt, ist die Grenze der zulässigen Überwachung durch technische Einrichtungen unklar. Jüngste Schlagzeilen, wie beispielsweise die heimliche Videoüberwachung von Mitarbeitern in LIDL-Märkten oder die Bespitzelung der Mitarbeiter der Deutschen Bahn durch technische Überwachungseinrichtungen, haben bestätigt, dass Arbeitgeber (AG) die Möglichkeit wahrnehmen ihre Mitarbeiter zu überwachen und auszuspionieren. Damit greifen Arbeitgeber in die Privatsphäre des Arbeitnehmers ein und verletzen ihre informationelle Selbstbestimmung, d.h. die eigene Bestimmung darüber, wie der Arbeitnehmer mit seinen persönlichen und privaten Informationen umgeht und an wen er sie weitergibt und zur Verfügung stellt. Der Arbeitnehmer wird zunehmend 'gläsern', d.h. transparent und durchsichtig und somit gegenüber dem Arbeitgeber zerbrechlich. Die Videoüberwachung ist lediglich ein Beispiel für eine technische Einrichtung zur Überwachung der Arbeitnehmer. Daneben können regelmäßig im Betrieb eingesetzte Kommunikationseinrichtungen wie z.B. Internet und Telefon zur Überwachung genutzt werden. Diese Einrichtungen ermöglichen es dem AG ebenso, die Leistung und das Verhalten von Mitarbeitern zu kontrollieren, obwohl der eigentliche Zweck dieser Einrichtungen lediglich dem Unternehmensziel dienen sollte. Ein eindeutiges Gesetz zum Arbeitnehmerdatenschutz liegt zurzeit nicht vor. Der rechtliche Rahmen zum Schutz des Arbeitnehmers findet sich unter anderem auf nationaler Ebene im Grundgesetz, dem Bundesdatenschutzgesetz, den Telekommunikationsgesetzen sowie dem Betriebsverfassungsgesetz wieder. Hinzu kommen europarechtliche Regelungen, wie beispielsweise die EU-Datenschutzrichtlinie 95/46/EG, die sich auf nationale Gesetze auswirken. Klärungsbedarf ergibt sich hinsichtlich der Frage, bis zu welcher Grenze die angesprochenen Gesetze die technische Überwachung des Arbeitgebers über seine Mitarbeiter erlauben. Hierbei kommt der Rechtsprechung, d.h. dem Richterspruch, ebenfalls eine bedeutende Rolle zu. Gang der Untersuchung: Ziel der vorliegenden Arbeit ist die Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit technischer Einrichtungen, die der AG zur Kontrolle seiner Mitarbeiter im Arbeitsverhältnis einsetzt. Dabei sollen bereits im Unternehmen eingesetzte technische Kontrolleinrichtungen betrachtet und analog dazu neuere technische Entwicklungen analysiert werden. Dazu werden im zweiten Kapitel der Arbeit die thematischen Grundlagen wie der Arbeitnehmerbegriff und die Kennzeichen der Informationsgesellschaft dargestellt. Im dritten Kapitel werden Rechtsgrundlagen des Arbeitnehmerdatenschutzes, d.h. die rechtlichen Rahmenbedingungen für das vierte und fünfte Kapitel, gelegt. Im darauffolgenden vierten Kapitel werden diese Rechtsgrundlagen auf einzelne technische Kontrolleinrichtungen angewendet, um die Zulässigkeitsgrenze ihres Einsatzes im Arbeitsverhältnis zu prüfen. Anhand der in diesem Kapitel durchgeführten Analyse technischer Überwachungseinrichtungen soll die rechtliche Zulässigkeit für zukünftige technische Einrichtungen betrachtet werden. Daher wird im fünften Kapitel der Arbeit die Zukunftstechnologie, das 'Ubiquitous Computing', anhand ihrer Basistechnologie, der RFID-Technik, dargestellt und analytisch betrachtet. Wenn möglich sollen in diesem Abschnitt der Arbeit Gestaltungsvorschläge für entsprechende Zukunftstechnologien unterbreitet werden, damit ihr Einsatz im Unternehmen zulässig wird. Im letzten Kapitel erfolgen die Zusammenfassung der Ergebnisse und ein Ausblick für eine rechtliche Zulässigkeit von zukünftigen Überwachungstechnologien.Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis: InhaltsverzeichnisI AbkürzungsverzeichnisV AbbildungsverzeichnisVIII 1Einleitung1 1.1Einführung1 1.2Zielsetzung und Aufbau der Arbeit2 2Thematische Grundlagen4 2.1Arbeitnehmerbegriff4 2.1.1Definition4 2.1.1.1Privatrechtlicher Vertrag5 2.1.1.2Verpflichtung zur Erbringung der Arbeitsleistung6 2.1.1.3Im Dienste eines anderen und Unselbstständigkeit6 2.1.2Begriff des 'gläsernen' Arbeitnehmers8 2.2Kennzeichen der Informationsgesellschaft9 2.2.1Grundlegendes zur Informationsgesellschaft10 2.2.2Innovationen, Trends und neuere Technologien11 2.3Informationsgesellschaft und Arbeitnehmerüberwachung13 3Rechtsgrundlagen des Arbeitnehmerdatenschutzes15 3.1'Datenschutz ist zugleich Arbeitnehmerschutz'15 3.2Grundrechte16 3.2.1Arbeitsrechtlich relevante Grundrechte auf Arbeitnehmerseite18 3.2.1.1Schutz der Menschenwürde Art 1 GG18 3.2.1.2Grundrecht der allgemeinen Persönlichkeitsentfaltung Art. 2 Abs.1 GG19 i)Schutz der Intim- und Privatsphäre20 ii)Recht am eigenen Bild20 iii)Recht am gesprochenen Wort21 iv)Recht am geschriebenen Wort22 v)Recht auf informationelle Selbstbestimmung23 vi)Recht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme26 3.2.1.3Gleichheitsgebot Art. 3 Abs. 1 GG26 3.2.1.4Fernmeldegeheimnis Art. 10 GG27 3.2.2Arbeitsrechtlich relevante Grundrechte auf Arbeitgeberseite29 3.2.2.1Informationsfreiheit Art. 5 Abs. 1 GG29 3.2.2.2Recht auf Entfaltung der unternehmerischen Freiheit und des freien Produktionsmittelgebrauchs Art. 12 Abs. 1 und 14 GG30 3.3Telekommunikationsgesetze31 3.4Betriebsverfassungsgesetz32 3.4.1Betrachtung auf technische Überwachungseinrichtungen32 3.4.2Mitbestimmung des Betriebsrates nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG34 3.4.3Bestimmung zur Überwachung36 3.4.4Umsetzung der Mitbestimmung durch den Betriebsrat37 3.4.5Mitwirkungspflichtige technische Einrichtungen gem. § 87 Abs. 1 Nr. 6 BVerfG38 3.4.6Betriebsvereinbarung als vorrangige Zulässigkeitsnorm40 3.4.7Konsequenzen unterlassener Mitbestimmung41 3.5Bundesdatenschutzgesetz43 3.5.1Betrachtung auf technische Überwachungseinrichtungen43 3.5.1.1Subsidiarität43 3.5.1.2Zweck und Auslegung45 3.5.2Zulässigkeit der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung47 3.5.3Konsequenzen bei Verstoß51 3.5.4Ausblick auf die BDSG-Novelle 200952 3.6Regelungen des Europarechts53 3.6.1Grundrechte-Charta der Europäischen Union54 3.6.2EU-Datenschutzrichtlinie 95/46/EG55 3.6.3Datenschutzrichtlinie zur Elektronischen Kommunikation57 3.6.4Datenschutz bei Organen und Einrichtungen der Gemeinschaft58 3.6.5Verbesserung des Datenschutzes durch Technologien zum Schutz der Privatsphäre58 3.6.6Verbesserung des Datenschutzes durch Technologien zum Schutz der Privatsphäre58 3.6.7Internationale Vereinbarungen und Leitlinien zum Datenschutz59 3.7Zwischenfazit60 4Zulässigkeit technischer Überwachungseinrichtungen62 4.1Personalinformationssysteme63 4.1.1Funktionsweise63 4.1.2Rechtliche Betrachtung63 4.2Elektronische Zeiterfassungs- und Zugangssteuerungsgeräte66 4.2.1Funktionsweise66 4.2.2Rechtliche Betrachtung66 4.3Biometrische Zugangskontrollen67 4.3.1Funktionsweise67 4.3.2Rechtliche Betrachtung68 4.4Einwegscheiben71 4.4.1Funktionsweise71 4.4.2Rechtliche Betrachtung72 4.5Digitaler Tachograph72 4.5.1Funktionsweise72 4.5.2Rechtliche Betrachtung74 4.6Location Based Services74 4.6.1Funktionsweise74 4.6.2Rechtliche Betrachtung75 4.7Global Positioning System78 4.7.1Funktionsweise78 4.7.2Rechtliche Betrachtung80 4.8Telefon81 4.8.1Funktionsweise81 4.8.2Rechtliche Betrachtung82 4.9Internet und Intranet86 4.9.1Funktionsweise86 4.9.2Rechtliche Betrachtung88 4.10E-Mail93 4.10.1Funktionsweise93 4.10.2Rechtliche Betrachtung94 4.11Videoüberwachung96 4.11.1Funktionsweise96 4.11.2Rechtliche Betrachtung98 4.12Zwischenfazit103 5Ubiquitous Computing- RDID als Basistechnologie105 5.1Definition105 5.2Funktionsweise UbiComp108 5.3Pioniertechnik des UbiComp – RFID als Basistechnologie109 5.4RFID-Technologie111 5.4.1Funktionsweise111 5.4.2Beispielhafte Anwendungsfelder im Arbeitsverhältnis112 5.5Zulässigkeit von RFID-Systemen114 5.5.1Rechtliche Betrachtung114 5.5.2Technische Sicherheitsrisiken117 5.6Gestaltungsvorschläge für RFID-Systeme118 5.6.1Betrachtungsgrundlage118 5.6.2Lösungsansätze für Sicherheitsrisiken und Datenschutz119 5.7Zwischenfazit124 6Zusammenfassung und Ausblick125 Literaturverzeichnis129 Entscheidungsregister145 Anhang151Textprobe:Textprobe: Kapitel 3.5.3, Konsequenzen bei Verstoß: Das BDSG ist demnach ein Schutzgesetz, wodurch sich beim Verstoß gegen die Normen des Gesetzes, den Arbeitnehmer in seinem Persönlichkeitsrecht zu schützen, vielfältige Konsequenzen ergeben. Gem. § 7 BDSG ist die verantwortliche Stelle, d.h. der Arbeitgeber, bei Missachtung der Rechte des Arbeitnehmer zum Schadenersatz verpflichtet. Dementsprechend können bei einem Verstoß Schadenersatzansprüche gem. § 823 BGB Abs. 2 geltend gemacht werden. Denn nichtöffentliche Stellen sind gem. § 9 BDSG dazu verpflichtet, bei der Erhebung personenbezogener Daten die Vorschriften des BDSG zu erfüllen. Nach Sicht des Landesgerichts Köln handelt es sich bei datenschutzrechtlichen Vorschriften ebenso um gesetzliche Regelungen im Sinne des § 307 BGB, wodurch bei Nichterfüllen der Vorschriften Unterlassungsansprüche entstehen. 'Daraus könnte abgeleitet werden, dass die Datenerhebung ebenso wie beim BetrVG zulässig wäre, wenn eine Gruppe von Arbeitnehmern überwacht wird und kein Arbeitnehmer als ein einzelnes Überwachungsobjekt fungiert. Eine Zusammenfassung von Mitarbeitern in Arbeitsgruppen kommt häufig in Betriebsvereinbarungen vor, da dadurch die Einzelbeobachtung ausgeschlossen wird und konkrete Informationen über das Arbeitsverhalten nicht möglich sind. Ebenso wird eine einzelne Überwachung ausgeschlossen, wenn Daten in anonymer Form vorliegen, da ihr Personenbezug in dem Sinne nicht existiert und sich die Aussagen auf Personenmehrheiten, d.h. einer Gruppe von Arbeitnehmern, beziehen'. Die §§ 34 und 35 BDSG gewähren dem Arbeitnehmer ein Recht auf Auskunft über seine gespeicherten Daten und bei gegebenem Anlass einer Berichtigung, Löschung und Sperrung der Daten. Wichtig ist hier, dass der Arbeitnehmer jederzeit die Löschung seiner personenbezogenen Daten verlangen kann, wenn die Speicherung unzulässig ist. Zudem besteht gem. § 9a BDSG für den Anbieter von Datenverarbeitungssystemen und -programmen, in dem Fall für den Arbeitgeber, die Möglichkeit, durch unabhängige und zugelassene Prüfer die technischen Einrichtungen prüfen zu lassen, um den Datenschutz und die Datensicherheit zu verbessern. Ausblick auf die BDSG-Novelle 2009: Das neue BDSG soll ab Juli 2009 in Kraft treten, wodurch Unternehmen weitere Pflichten auferlegt werden. Geplant ist unter anderem, einen § 32 'Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses' einzuführen. Beim neuen BDSG wurden Vorfälle in der Vergangenheit, wie beispielsweise die Datenskandale bei der Bahn oder der Telekom, mitberücksichtigt. So werden Unternehmen und Arbeitgeber dazu verpflichtet, bei einem datenschutzrechtlich relevanten Vorfall den Mitarbeiter umgehend zu informieren, wie beispielsweise bei der Erhebung personenbezogener Daten ohne die Einwilligung des Mitarbeiters. Falls das Informieren auf Grund der großen Anzahl der Mitarbeiter nicht möglich ist, müssen sie direkt an die Öffentlichkeit gehen, um den Vorfall einer breiten Masse bekannt zu geben. Dies kann geschehen, indem eine Anzeige in zwei bundesweit erscheinenden Tageszeitungen aufgegeben wird, die mindestens eine halbe Seite umfasst. Damit soll sichergestellt werden, dass nicht allein Datenschutzverstöße von großen Konzernen bekannt werden, sondern tatsächlich jeder Arbeitnehmer den Missbrauch seiner Daten erfährt. Die Folge für Unternehmen ist, dass ihnen dadurch ein erheblicher Imageschaden widerfährt. Beabsichtigt wird damit, dass Unternehmen die Benachrichtigung der Öffentlichkeit meiden und ihre Mitarbeiter direkt über den Datenschutzverstoß informieren. Falls der gewünschte Effekt durch diesen Paragraphen nicht eintrifft, entsteht für Mitarbeiter keine Verbesserung durch das neue BDSG. Regelungen des Europarechts: Internationale Regelungen nehmen zunehmend Einfluss auf das nationale Recht. Das Gemeinschaftsrecht hat gegenüber den nationalen Bestimmungen Vorrang. Die europäischen Richtlinien sind bei der Auslegung des nationalen Rechts in erster Linie richtungweisend. Das zu erreichende Ergebnis mit der Richtlinie wird jedoch verbindlich vorgegeben. Ein gewisses Maß an Handlungsspielraum bleibt dem Mitgliedstaat trotzdem, damit der Staat die Form und Mittel zur Zielerreichung selbst wählen kann. Zu prüfen ist, ob sich der Sachverhalt der vorliegenden Arbeit trotz der Tatsache, dass sie nicht grenzüberschreitend ist, von europäischen Regelungen erfasst wird. Auf europäischer Ebene existiert genauso wie in der Bundesrepublik kein explizites Arbeitnehmerdatenschutzgesetz zum Schutz der Arbeitnehmer vor technischen Überwachungseinrichtungen. Der Schwerpunkt des europäischen Datenschutzrechts liegt primär darin, wie mit erhobenen Daten von Mitarbeitern grenzübergreifend, insbesondere bei der Übermittlung in andere Länder, umgegangen wird. Bezüglich grenzübergreifendem Datenverkehr personenbezogener Daten erfolgt die entsprechende Beurteilung durch die übermittelnde Stelle selbst, wobei die EU- Kommission ebenso allgemeine Feststellungen treffen kann. Im Falle dessen, dass kein ausreichendes Datenschutzniveau festgestellt wird und keine dem Willen des Betroffenen entsprechende Übermittlungsbefugnisse gem. § 4c BDSG vorliegen, kann sich die übermittelnde Stelle den grenzübergreifenden Datenverkehr von der obersten Aufsichtsbehörde genehmigen lassen. Diesbezüglich kann auf die Datenschutz-Konvention des Europarats hingewiesen werden, die nach Verabschiedung des Ratifizierungsgesetzes seit dem 01.10.1985 in der Bundesrepublik geltendes Recht ist und den Schutz sowie den grenzüberschreitenden Austausch personenbezogener Daten regelt. Das Datenschutzrecht wird zudem durch Rechtsentscheidung in der Europäischen Gemeinschaft mitbestimmt. Des Weiteren sind Einzelbestimmungen, wie z. B. die Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 des Rates vom 20. Dezember 1985 über Kontrollgeräte im Straßenverkehr und die Datenschutzrichtlinie der EU, die Richtlinie 95/46/EG zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr vom 24. Oktober 1995, von Bedeutung. Ziel der vorliegenden Ausarbeitung ist es jedoch zu prüfen, inwiefern Gesetze, Regelungen, Vorschriften oder die Rechtsprechung auf die Zulässigkeit von technischen Kontrolleinrichtungen im Betrieb wirken. Daher soll im weiteren Verlauf der Arbeit primär dieser Gesichtspunkt betrachtet werden. Da Richtlinien und Verordnungen der Europäischen Union weitestgehend in die nationalen Rechtsnormen übernommen worden sind und sich dadurch auswirken, ist es nicht Ziel dieses Abschnittes, den genauen Inhalt der Richtlinien und Verordnungen zu beschreiben. Es soll lediglich ein Überblick darüber gegeben werden. Grundrechte-Charta der Europäischen Union: Der Persönlichkeitsschutz des Einzelnen auf europäischer Ebene ist ebenfalls in der im Dezember 2000 verabschiedeten Grundrechte-Charta der Europäischen Union verankert. Art. 8 der Grundrecht-Charta behandelt in erster Linie den Umgang mit den bereits erhobenen Daten und lautet: 'Schutz personenbezogener Daten: (1) Jede Person hat das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten. (2) Diese Daten dürfen nur nach Treu und Glauben für festgelegte Zwecke und mit Einwilligung der betroffenen Person oder auf einer sonstigen gesetzlich geregelten legitimen Grundlage verarbeitet werden. Jede Person hat das Recht, Auskunft über die sie betreffenden erhobenen Daten zu erhalten und die Berichtigung der Daten zu erwirken. (3) Die Einhaltung dieser Vorschriften wird von einer unabhängigen Stelle überwacht'. Der Artikel hat als Grundlage den Art. 286 des EG-Vertrages, die EU-Datenschutzrichtlinie, Art. 8 Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) und das Übereinkommen des Europarates vom 28.01.1981. Die Grundrechte-Charta entfaltet zum aktuellen Zeitpunkt keine unmittelbare Rechtswirkung. Erwartet wird aber, dass der Europäische Gerichtshof sie in die ständige Rechtssprechung einbeziehen wird.