Andrei Zagorski ; Vladimir Egorov ; Aus dem Russ. übers. - Zsfassung in engl. Sprache u.d.T.: Military/political cooperation between the states of the CIS ; Volltext // Exemplar mit der Signatur: München, Bayerische Staatsbibliothek -- 4 Z 68.247-1993,11/20
Die Autoren reagieren auf eine Kritik J. P. Neelsens an einem neuentwickelten theoretischen Konzepts der strategischen Gruppen. Dieser Ansatz ist während der Debatte um die Gültigkeit gängiger ökonomischer Entwicklungskonzepte zu Beginn der 70er Jahre zur Erklärung der postkolonialen Entwicklungsverläufe entwickelt worden, ohne daß das Konzept auf diesen Bereich beschränkt werden sollte. Neelsen kritisiert, daß der Ansatz der strategischen Gruppen implizit Modernität und Marktintegration als Zuweisungskriterium benutzt und daher Selbstständige aus dem agrarisch-ländlichen Bereich nicht berücksichtigt. Dabei wird nicht die integrierende Sichtweise des Konzepts gesehen, die Markt und Staat nicht mehr in Distanz oder als Gegensatz zur Subsistenzproduktion setzt. Der Widerstreit einer Vielzahl verschiedener strategischer Gruppen und die Abfolge ihres Auftretens werden bei dem Konzept explizit in den Mittelpunkt der Analyse gestellt. (HN)
Die "Shutdown"-Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie haben zu einem Preisverfall auf den Rohöl- und Energiemärkten geführt, der erdölexportabhängige Staaten vor existenzielle Herausforderungen stellt. Die drei größten Rohölexporteure Afrikas (Algerien, Angola und Nigeria) sind dadurch - wie zahlreiche weitere Rohwarenexporteure weltweit - mit abwertenden Währungen bzw. schwindenden Währungsreserven konfrontiert. Da die Ernährungssicherheit genannter Staaten maßgeblich von Weizen- und Reisimporten abhängt, ist zu erwarten, dass die Währungsabwertungen zu steigenden Lebensmittelpreisen im Inland führen werden. Dies erhöht den finanziellen Druck auf Menschen mit ohnehin niedrigen Einkommen, die durch lokale Shutdown-Maßnahmen und verminderte wirtschaftliche Aktivität zusätzlich von Einkommensverlusten betroffen sind. Die jüngsten Panikkäufe und (kurzzeitigen) Exportbeschränkungen auf internationalen Getreidemärkten verschärfen die Situation. Auch angesichts gegenwärtig ausreichender Lagerbestände kann hiervor nun dringend abgeraten werden. Gefordert ist nun vielmehr die Solidarität der Staatengemeinschaft in Form von Soforthilfen, wie etwa Schuldenerlässe, Nahrungsmittellieferungen und medizinische Hilfen. Gleichzeitig sind tarifäre und bürokratische Handelshemmnisse im internationalen Warenaustausch kurzfristig abzubauen. Vor Autarkierufen kann in einer solch prekären Versorgungssituation nur gewarnt werden.
Part one of the book discusses political systems of Developing Countries. It suggests that the concept of neopatrimonialism is becoming more and more important. Neopatrimonial systems are characterized by three components: Personal rule, political clientelism and endemic corruption. The neopatrimonial state is essentially a weak state, where the production of public goods is very low and the road to the failure of the state open. For the transformation or improvement of a neopatrimonial system a developmental state is necessary. Part two tries to give a theory of the state. The state is understood as a set of complex institutions. Historical institutionalism seems therefore to be the correct approach. Four institutional complexes are needed for consolidated modern statehood: The military for the security of the state – the military revolution can be regarded as the most important factor in explaining the origin of the state. Territorial segmentation is at the same time the building principle for the international political system. As the professionalism of the military increases, a new institutional complex becomes necessary for the security of the citizens: the police, and the police is the institution for the monopoly of legitimate violence.
The second institutional complex is taxation and the ordering of state finances (the budget). Taxes are historically a consequence of standing armies. Today taxation is an important dimension of state capabilities.
The third complex is the bureaucracy – necessary for the production of decisions based on general rules. An effective bureaucracy is a precondition for the development of the welfare state. Corruption its main problem. The forth complex is placed at the top of the state – governing all the other institutions. It is essentially the government in combination with the parliament as a law-making institution. Part three tries to explain the process of democratization. Democracy needs three subsystems: the public sphere as the interaction of mass media and discourses of the citizens. A party system, where the parties are based on political ideologies. And a parliament, as the center of a representative government. Responsiveness can be explained as a consequence of general free elections. - Neben einem Überblick über die Modernisierungsprobleme von Entwicklungsländern untersucht der Autor den Konstitutionsprozeß des modernen Staates in Europa. Welche sind die zentralen "Institutionen des Staates"? In welcher Weise ist die Ausdifferenzierung der politischen Parteien an die ideologischen Strömungen der politischen Öffentlichkeit geknüpft, und sind es im wesentlichen die Prozesse der medialen Kommunikationsrevolutionen, welche die Sinnstiftungsmärkte der Gegenwart völlig verändern und damit u. a. die Parteien zu erheblichen Anpassungen zwingen? Die Zukunft der Demokratie, so der Schluß des Autors, hängt daher in hohem Maße von der Operationsweise der Subsysteme und ihren Interaktionseffekten ab
Der Tatbestand der Rechtsbeugung hat in der jüngsten deutschen (Rechts-)Geschichte jeweils nach einem radikalen politischen Wandel Beachtung gefunden: nach dem Zusammenbruch der NS-Diktatur sowie am Ende der DDR. Dirk Quasten vergleicht die höchstrichterliche Handhabung des Rechtsbeugungsstraftatbestandes an diesen beiden Zäsuren. -- Die Analyse der BGH-Entscheidungen zeigt, dass die Einhaltung des Rechts dort endet, wo die Richter praktisch über sich selbst zu Gericht sitzen. Mit der klaren Absicht, die Strafbarkeit von gesetzeswidrigen Urteilen während der Zeit des Nationalsozialismus zu verhindern, sind z. B. die Vorsatzanforderungen auf ein Maß angehoben worden, welches die Strafvorschrift de facto ins Leere laufen ließ. Die justizielle Aufarbeitung der NS-Zeit muss als gescheitert gelten. Nach der Wiedervereinigung hat der BGH anknüpfend an die eigene Nachkriegsjudikatur die sehr restriktive Auslegung des Rechtsbeugungstatbestandes fortgesetzt. Gleichwohl hat die erneute Bewährungsprobe für den BGH nicht zu einer vollständigen Ausklammerung der Rechtsbeugungsstrafbarkeit geführt, sondern einzelne Verurteilungen, insbesondere bei offensichtlicher Willkür, ermöglicht. Obwohl von der Rechtsprechung grundsätzlich die Grenzen bei der Strafverfolgung des DDR-Unrechts eng gezogen wurden, erscheint es besonders unbefriedigend, dass diese Grenzen bei der Verfolgung der Rechtsbeugung die engsten waren. Die These des Richters in eigener Sache bestätigt sich daher erneut.
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