1. Gewalterfahrung durch Eltern und andere Erziehungspersonen in der Kinder- und Jugendzeit:
Aufwachsen bei den Eltern oder anderen Personen; Geburtsjahr und Geschlecht der Geschwister; Zufriedenheit in der Kinder- und Jugendzeit: Erziehungsmethoden der Eltern, der Grundschullehrer, der Lehrer an der weiterführenden Schule, mit der eigenen Rolle als Sohn, im Freundeskreis sowie als Junge bzw. Mann (Skala); Häufigkeit von Demütigungen, seelischen Verletzungen, Niederbrüllen, leichten bis schallenden Ohrfeigen, Klapsen und Schlägen auf den Po sowie Prügel durch Eltern oder andere Erziehungspersonen; Art und Häufigkeit weiterer körperlicher Bestrafung; Stimmung und Lebensumstände in der Kinder- und Jugendzeit: Geborgenheit, Streit, strenger Erziehungsstil, Langeweile, Ruhelosigkeit, Dominanz von Vater oder Mutter, mithelfen, Gewalttätigkeit, Eltern hatten keine Zeit für das Kind, Geldmangel, räumliche Enge, religiös orientiert, kinderfreundlich, sportorientiert und leistungsorientiert (Skala); Alter (Geburtsjahr); Schulabschluss; Art und Zeitpunkt des Berufsabschlusses; Abschluss der Wehrdienstzeit; Art des Wehrdienstes; Dauer der Verpflichtung als Zeitsoldat; Abschlusszeitpunkt und Art des Zivildienstes; Alter beim Erlernen des Fahrradfahrens und des Erwerbs des Moped-/Roller-Führerscheins bzw. des Autoführerscheins; Alter bei der ersten Reise ohne Eltern, beim ersten eigenen Verdienst, beim ersten Kontakt mit Alkohol und Drogen, bei der ersten Liebesbeziehung, beim ersten erotisch-körperlichen Kontakt, beim Bezug der ersten eigenen Wohnung, beim ersten eigenen Autobesitz; Mitgliedschaft in einer Jugendgruppe, Clique, Bande oder Gang; Tätigkeit dieser Gruppe.
2. Gewalterfahrung in der Kinder- und Jugendzeit: Häufigkeit ausgewählter Gewalterfahrungen in der Kinder- und Jugendzeit: Schikanierungen, Bedrohung, Erpressung, Einsperren, Züchtigung, Beraubung, Verletzung, sexuelle Anspielung, ungewollte Sexualkontakte, sexuelle Erpressung; Angabe des jeweiligen Täters bzw. der jeweiligen Täterin; gravierendstes Erlebnis; Beschreibung des Vorgangs; eigener Anteil daran und ergriffene Gegenmaßnahmen; Alter sowie Geschlecht und Nationalität des Täters; Beziehung zum Befragten; konkrete Umstände, Häufigkeit und Andauern des Geschehens; Alter beim letzten Auftreten des Geschehens; eigene Gefühle (z.B. Scham) während des Geschehens; Hilfe durch Dritte; Hilfe durch Einschalten der Polizei; Erfahrungen mit der Polizei; Aufsuchen eines Arztes; Folgen des Geschehnisses; Nachwirken des Erlebnisses; Person, die bei der Erlebnisbewältigung geholfen hat; Einstufung des Erlebnisses als eine Form von Gewalt oder als ein Verbrechen; eigenes Mitverschulden des Erlebnisses; das gravierendste am Erlebnis; Einschätzung des Anteils von gleichartig Betroffenen in der eigenen Altersgruppe; Häufigkeit des Erlebens körperlicher Auseinandersetzungen zwischen den Eltern oder Erziehungspersonen; Initiator der körperlichen Angriffe; Einschätzung der Kindheit und Jugendzeit als glücklich bzw. unglücklich; Erfüllung der Grundbedürfnisse nach Nahrung, Kleidung, Wohnung und Liebe, Anerkennung und körperlicher Zuwendung; Angabe der Personen, mit denen die schönsten oder positivsten Erlebnisse in der Kinder- und Jugendzeit erfahren wurden; größtes Erfolgserlebnis in der Kinder- und Jugendzeit.
3. Gewalterfahrung in der Erwachsenenzeit: Wehrpflicht: Häufigkeit ausgewählter Gewalterfahrungen während der Musterung bzw. während des Militär- oder Ersatzdienstes (Skala); Beschreibung von Erlebnissen während der Wehr- oder Ersatzdienstzeit.
4. Charakterisierung der aktuellen Lebensphase sowie der zurückliegenden fünf Jahre: Zufriedenheit mit der derzeitigen allgemeinen Lebenssituation sowie im Bereich Freunde und Familie; Alter beim Auszug aus dem Elternhaus; Alter bei der ersten festen Liebesbeziehung und Dauer dieser Liebesbeziehung; Alter bei der ersten Heirat und Dauer dieser Ehe; Alter bei der Trennung oder Scheidung; Alter bei der Geburt der Kinder; weitere prägende private Erlebnisse im Erwachsenenalter; Alter bei diesen Erlebnissen; Berufszufriedenheit; Alter beim Abschluss der Berufsausbildung bzw. der Hochschulausbildung; Alter beim Antritt der ersten bzw. der jetzigen Arbeitsstelle; Alter beim Eintritt in den Ruhestand; derzeitige Erwerbstätigkeit; Arbeitszufriedenheit (Skala); Vorliegen von körperlichen oder seelischen Belastungen im Berufsleben; Angaben zur privaten Lebenssituation: Zusammenleben mit einer Partnerin oder einem Partner, mit Kindern oder anderen Personen; derzeitige Wohnsituation; Wohnstatus; Zufriedenheit mit der Wohnsituation, den Freizeitangeboten in der Wohngegend, dem Kontakt zur Nachbarschaft, zum Freundeskreis, zu den Eltern, zum Lebenspartner sowie zu den Kindern (Skala); soziales Netzwerk, Existenz von Bezugspersonen, großer Freundeskreis, Einsamkeitsgefühle (Skala); Vorliegen von körperlichen oder seelischen Belastungen im Privatleben; ausgewählte belastende oder verletzende Situationen in den letzten fünf Jahren und in der weiteren Vergangenheit; Angabe des jeweiligen Täters bzw. der jeweiligen Täterin; Angabe der am stärksten als belastend oder verletzend empfundenen Situation; Kurzbeschreibung der Situation, eigener Anteil daran sowie ergriffene Gegenmaßnahmen, Nennung des Täters nach Alter, Geschlecht sowie Nationalität; konkrete Umstände der Situation (Tatzeit, Ort, Anlass, Zeugen, Einsatz von Waffen); Häufigkeit und Andauern des Geschehens bis zum Befragungszeitpunkt; Alter des Befragten beim letzten Mal; Gefühle während der Situation (Scham); Hilfe durch Dritte, Hilfesuche durch den Befragten selbst (Art der Hilfe); Gründe für nicht erfolgte Hilfesuche; Einschalten der Polizei und Erfahrungen mit dieser; Aufsuchen eines Arztes; Folgen des Erlebnisses; Nachwirkungen für den Befragten bis zum Befragungszeitpunkt; Hilfe bei der Bewältigung des Erlebnisses durch Personen oder Umstände; Charakterisierung des Erlebnisses als Form von Gewalt oder als Verbrechen; Gefühl der Mitschuld; Einschätzung des Anteils der Betroffenen in der eigenen Altersgruppe; gesundheitliche und seelische Folgen; größte Erfolgserlebnisse der letzten 5 Jahre; Beurteilung der letzten 5 Jahre als glückliche oder unglückliche Zeit; Selbsteinschätzung des Gesundheitszustandes; Häufigkeit ausgewählter gesundheitlicher und psychischer Folgeerscheinungen; Vorliegen von schweren, ernsthaften oder chronischen Erkrankungen, einer körperlichen Behinderung, Pflegebedürftigkeit, psychischen oder seelischen Erkrankungen bzw. Alkoholabhängigkeit; körperliche Auseinandersetzungen in den letzten 5 Jahren sowie darüber hinaus; Angabe des jeweiligen Täters bzw. der jeweiligen Täterin; körperlicher Gegenangriff durch den Befragten selbst; erlittene Verletzungen und psychische Belastungen in Folge körperlicher Angriffe; Angst vor ernsten oder lebensgefährlichen Verletzungen während der Situation; Inanspruchnahme medizinischer Hilfe, Einschalten der Polizei bzw. Erstattung einer Anzeige infolge der Situation; Angabe der am stärksten als belastend oder verletzend empfundenen Situation; Beschreibung der Situation, eigener Anteil daran sowie ergriffene Gegenmaßnahmen, Nennung des Täters nach Alter, Geschlecht, Nationalität sowie Beziehung zum Befragten; konkrete Umstände der Situation (Tatzeit, Ort, Anlass, Zeugen, Einsatz von Waffen); Häufigkeit und Andauern des Geschehens; jeweils identische oder unterschiedliche Täter; Alter des Befragten beim letzten Ereignis; Gefühle während der Situation (Scham); Hilfe durch Dritte; Einschalten der Polizei und Erfahrungen mit dieser; Aufsuchen eines Arztes; Folgen des Erlebnisses; Nachwirkungen für den Befragten bis heute; Hilfe bei der Bewältigung des Erlebnisses durch Personen oder Umstände; Charakterisierung des Erlebnisses als Form von Gewalt oder als Verbrechen; Gefühl der Mitschuld; Einschätzung des Anteils von Betroffenen aus der eigenen Altersgruppe in Prozent; Selbsteinschätzung des eigenen Fitness-Zustandes; Körpergröße in Zentimetern und Gewicht in Kilogramm; Selbsteinschätzung männlicher Eigenschaften (semantisches Differential); Haushaltsnettoeinkommen; eigener Anteil am Haushaltsnettoeinkommen in Prozent; Auskommen mit dem persönlichen monatlichen Nettoeinkommen; Familienstand; Staatsangehörigkeit; Land des Aufwachsens; Aufenthaltsdauer in Deutschland; Muttersprache; ethnischer Hintergrund der Mutter und des Vaters; Aufenthaltsdauer von Mutter und Vater in Deutschland; Zufriedenheit mit dem eigenen Körper, dem Gewicht, dem Aussehen, der Gesundheit, der körperlichen Leistungsfähigkeit sowie dem Sexualleben.
5. Sexuelle Gewalterfahrung: Erlebnis ausgewählter sexueller Handlungen gegen den eigenen Willen in den letzten fünf Jahren und darüber hinaus; Angabe des jeweiligen Täters bzw. der jeweiligen Täterin; gesundheitliche und seelische Folgen der Situation; Angabe der am stärksten als belastend oder verletzend empfundenen Situation; Beschreibung der Situation, eigener Anteil daran sowie ergriffene Gegenmaßnahmen, Nennung des Täters nach Alter, Geschlecht, Nationalität sowie Beziehung zum Befragten; konkrete Umstände der Situation (Tatzeit, Ort, Anlass, Zeugen, Einsatz von Waffen); Häufigkeit und Andauern des Geschehens; jeweils identische oder unterschiedliche Täter; Alter des Befragten bei der letzten Erfahrung; Gefühle während der Situation (Scham); Hilfe durch Dritte; Gründe für nicht erfolgtes Hilfe holen, Einschalten der Polizei und Erfahrungen mit dieser; Aufsuchen eines Arztes; Folgen des Erlebnisses; Nachwirkungen für den Befragten; Hilfe bei der Bewältigung des Erlebnisses durch Personen oder Umstände; Charakterisierung des Erlebnisses als Form von Gewalt oder als Verbrechen; Gefühl der Mitschuld; Einschätzung des Anteils der Betroffenen in der eigenen Altersgruppe in Prozent.
6. Erlebnis politischer Verfolgung, Folter oder kriegerischen Auseinandersetzungen in Deutschland oder in anderen Ländern; Bericht schlimmer Erfahrungen im Faschismus, im Krieg oder unmittelbar nach dem Krieg; eigene Pflegebedürftigkeit; größte Belastung dabei; Erlebnis von Übergriffen durch Dritte während der Pflegebedürftigkeit; gravierendstes Erlebnis des bisherigen Lebens, das dem Befragten durch andere angetan wurde; Beschreibung der Situation, eigener Anteil daran sowie ergriffene Gegenmaßnahmen, Nennung des Täters nach Alter, Geschlecht, Nationalität sowie Beziehung zum Befragten; konkrete Umstände der Situation (Tatzeit, Ort, Anlass, Zeugen, Einsatz von Waffen); Häufigkeit und Andauern des Geschehens; jeweils identische oder unterschiedliche Täter; Alter des Befragten bei der letzten Gewalterfahrung; Gefühle während der Situation (Scham); Hilfe durch Dritte; Einschalten der Polizei und Erfahrungen mit dieser; Aufsuchen eines Arztes; Folgen des Erlebnisses; Nachwirkungen für den Befragten; Hilfe bei der Bewältigung des Erlebnisses durch Personen oder Umstände; Charakterisierung des Erlebnisses als Form von Gewalt oder als Verbrechen; Gefühl der Mitschuld; Einschätzung des Anteils der Betroffenen in der eigenen Altersgruppe; Bereich der größten Zufriedenheit.
Teil B: Selbstausfüller (in Papierform oder per E-Mail bzw. direkt per Laptop): psychologische Selbsteinschätzung (Selbstbewusstsein, Zufriedenheit); sexuelle Neigung zu Frauen bzw. zu Männern; Religionsgemeinschaft in der Kinder- und Jugendzeit und derzeit; Selbsteinschätzung der eigenen Religiosität und Aktivität in einer religiösen Gemeinschaft; Beschneidung der Vorhaut; Gründe für die Beschneidung; feste Partnerschaft derzeit und in der Vergangenheit; Dauer der Partnerschaft; Jahrgang der Partnerin (bzw. des Partners), Geschlecht, Religionszugehörigkeit, Dauer der Partnerschaft, Staatsangehörigkeit, Land des Aufwachsens, höchster Schulabschluss, Erwerbstätigkeit und Art der Erwerbstätigkeit der Partnerin (bzw. des Partners); Zufriedenheit mit ausgewählten Aspekten der Partnerschaft (Skala); Zufriedenheit mit der früheren Partnerschaft; Charakterisierung der Partnerschaft (Skala); körperliche Angriffe durch die Partnerin bzw. durch andere Personen; Häufigkeit körperlicher Auseinandersetzungen oder erzwungener sexueller Handlungen im letzten Jahr, in den letzten fünf Jahren sowie insgesamt; Angst vor ernsthaften oder lebensgefährlichen Verletzungen in solchen Situationen; Häufigkeit des Gefühls des Ausgeliefertseins; Häufigkeit körperlicher Gegenwehr; Einschalten der Polizei durch den Befragten bzw. durch Dritte; Erstatten einer Anzeige gegen die Partnerin; Steigerung der Häufigkeit bzw. der Art der Erlebnisse; Verletzungen infolge Gewaltanwendung durch die Partnerin; eigene Reaktion auf diese Erfahrungen; Einstufung der erlebten Situationen als Verbrechen oder normale Partnerbeziehung; Rat an Betroffene; Erlebnisse nach der Trennung von einer Partnerin oder einem Partner (z.B. Stalking); Trennung von einer Partnerin mit gemeinsamen Kindern; Probleme mit Umgangs- und Besuchsrecht der Kinder; ausgewählte Auslöser für erfahrene Angriffe, Bedrohungen oder Diskriminierungen; Selbstverletzung, Selbstmordabsichten bzw. unternommener Selbstmordversuch; das Schlimmste, das Anderen durch den Befragten zugefügt wurde; Einstellung zur Aussage, dass eine Frau leichter zufrieden sein kann als ein Mann; Gründe dafür; Vorschläge für Maßnahmen zum Schutz von Jungen und Männern gegen Gewalt und bessere Hilfs- und Unterstützungsangebote.
Interviewerrating: Postleitzahl; Interviewort (in der Wohnung); Einschätzung der Wohnlage und der Wohnung; Kooperationsbereitschaft des Befragten; Zuverlässigkeit der Angaben; Frage, deren Beantwortung Schwierigkeiten bereitete; Betroffenheitsgefühl des Interviewers; Häufigkeit des Auftretens ausgewählter Empfindungen des Interviewers während des Gesprächs; größte Belastung, berührendstes bzw. schönstes Erlebnis im Interview.
SummarySOCIO‐ECONOMIC STRUCTURE AND DIFFUSION OF INNOVATION IN THE RUMANIAN CO‐OPERATIVE VILLAGEThe investigation in two Rumanian villages aimed to establish to what extent the speed at which innovations are adopted or the readiness to accept them may be determined by the following factors: 1) information, and its role in the process of adopting an innovation; 2) the traits of the general socio‐economic system; 3) the characteristics typical of the village in its capacity as a social system, and the degree to which its members have identified themselves with the system; 4) the social status of the individuals; 5) the rationale of the behaviour of the individuals with respect to the co‐operative farm; 6) the type of interest taken in innovations (the motivation for adopting them). The innovations considered were: the mechanisation of the various farming tasks and the degree of use of chemical fertilisers, of insecticides and fungicides, of selected seeds and of industrial fodder. In addition to the diffusion of technical innovations in agricultural production, the study also embraced the penetration of technical innovations in the private life of the peasant's family (diffusion of household appliances and of mass media).The research centred on the co‐operative farm since, in Rumania's co‐operative agricultural system, the function of the individual plots of land is quite different from that of the privately‐owned land of the individual peasant.The survey showed the decisive significance of the social agrarian structure, which sets its seal on the speed of innovation diffusion in agriculture. In co‐operative agriculture, it is not the information on technical innovations that is the main agent in their diffusion. The admission of technical novelties depends on deeper, structural factors, namely, the socio‐economic structure of the co‐operative and of the entire social system. In the case of agricultural co‐operatives, the utilization of technical innovations is mostly financed by the state and controlled, either by means of contracts concluded with state‐owned agricultural machinery enterprises or by means of state allotments of such machines, the cost of which is refunded by the cooperative farm. Decisions concerning production, including the introduction of innovations, are taken by a population with a specific institutional structure. Information exerts a comparatively greater influence on decisions concerning the admission and acquisition of technical items for personal use in the peasant family.It is argued that a socialist agrarian structure cannot by itself ensure an optimum functionality. It requires self‐conscious activity and the ability of the human being to turn the advantages of the new system to good account. The modernization of rural life depends to a marked extent on the internal cohesiveness of the rural group and of the organizational level of their productive efforts. The investigation disclosed that the subjective conditions for a rapid pace of development are also conditioned by the vocational, moral and civic qualities of the leaders of the co‐operative units.ResuméSTRUCTURES SOCIO‐ÉCONOMIQUES ET DIFFUSION DE l'INNOVATION DANS LES VILLAGES COOPERATIFS EN ROUMANIECette étude dans deux villages de Roumanie se proposait d'établir dans quelle mesure la rapidité avec laquelle les innovations sont adoptées et le degré d'acceptabilité peuvent être déterminés par les facteurs suivants: 1) l'information, son rôle dans le processus d'adoption de Finnovation, 2) les caractéristiques du système économique, 3) les traits spécifiques du village étudié quant à son système social et au degré d'identification de ces membres à ce système, 4) le statut social des individus, 5) l'analyse du comportement des in‐dividus a 1'egard de la ferme coopérative, 6) le type d'intérêt portéà l'innovation (la motivation de son adoption). Les innovations observées au cours de cette étude et sur lesquelles des données objectives et des opinions ont été recueillies étaient la mécanisation de diverses opérations culturales et le degré d'utilisation des engrais, des insecticides et fongicides, de semences sélectionnées et aliments du bétail. Paral‐lèlement à la diffusion des innovations dans le processus de production, l'étude envisageait également le mode de pénétration du progrès technique dans la vie domestique des families de paysans (diffusion des appareils ménagers et des mass‐media).La recherche étant centrée sur Sexploitation coopérative, la fonction des lots individuels de terre y est connue dans Pensemble du système coopératif de l'agriculture roumaine, très différente de celle des exploitations privées.l'enquête témoigne de l'importance fondamentale de la structure agraire qui prouve son authenticité par la vitesse de diffusion de l'innovation en agriculture. II résulte clairement que dans l'agriculture coopérative ce n'est pas l'information sur l'innovation technique qui est le principal agent de diffusion, et que Padoption de nouvelles techniques dépend des facteurs structuraux profonds, tels que la structure socio‐économique de la coopérative et le système social dans son ensemble. Dans le cas des coopératives agricoles, l'utilisation de techniques nouvelles est essentiellement financeée par l'Etat et contrôlée soit par les entreprises d'état de matériel agricole, soit par l'attribution par l'état des dites machines, le prix de celles‐ci étant remboursé par la coopérative. Les décisions concernant la production et l'introducdon des innovations ne sont pas le fait d'un individu mais d'un groupe au sein d'une structure spécifique. Comparative‐ment, 1'informadon exerce une influence plus grande dans les décisions concernant l'achat d'appareils ménagers ou autres, utilisés au niveau de la vie de chaque famille.l'article insiste sur le fait que la structure sociale de l'économie agraire ne peut assurer par elle‐même et quasi‐automadquement, un rendement optimum. Elle nécessite une activité consciente et la capacityé d'aménager à son profit les avantages du nouveau système. La modernisation de la vie rurale dépend de manière décisive de la cohésion interne du groupe rural et du niveau d'organisation de la production.l'étude révèle que les acquis subjectifs de rythme de développe‐ment sont également conditionés par les qualityés professionnelles, morales et civiques des leaders des unités coopératives.ZusammenfassungSOZIO‐ÖKONOMISCHE STRUKTUR OND VERBREITUNG VON NEUERUNGEN IM GBNOSSBNSCHAFTSDORFDie Untersuchung in zwei rumänischen Dörfern versuchte fest‐zustellen, inwieweit die Geschwindigkeit der Adoption von Neue‐rungen oder der Bereitschaft, sie anzunehmen, von den folgenden Faktoren bestimmt sein kann:1. Information und ihre Rolle im Prozess der Adoption einer Neue‐rung.2. Die Merkmale des allgemeinen sozio‐ökonomischen Systems.3. Die typischen Charakteristiken des Dorfes als eines sozialen Systems und der Grad der Identifikation der Mitglieder mit dem System.4. Der soziale Status der Einzelnen.5. Das Rationale des Verhaltens der Einzelnen hinsichtlich der Gen ossenschaftsfarm.6. Die Art des Interesses an Neuerungen (Motivation für deren Adoption).Folgende Neuerungen wurden in Betracht gezogen: Die Mechanisie‐rung verschiedener Arbeiten des Betriebes und der Grad des Einsatzes von Handelsdünger, Pflanzenschutzmitteln, verbessertem Saatgut und Kraftfutter. AuBer der Verbreitung technischer Neuerungen in der Agrarproduktion umfasste die Studie auch das Eindringen technischer Neuerungen in das Privatleben der Bauernfamilie (Verbreitung von Haushaltsgeraten und von Massenmedien).Die Untersuchung konzentrierte sich auf die Genossenschaftsfarm, weil im rumänischen genossenschaftlichen Agrarsystem die Funktion der individuellen Hofwirtschaft sich wesentlich von der der Privat‐flächen des Einzelbauern unterscheidet. Die Untersuchung ergab die entscheidende Bedeutung der sozialen Agrarstruktur, die die Geschwindigkeit der Durchsetzung von Neuerungen in der Landwirt‐schaft bestimmt. In der genossenschaftlichen Landwirtschaft ist nicht die Information über technische Neuerungen das wichtigste Mittel ihrer Verbreitung. Die Einführung technischer Neuigkeiten hängt von tieferen Strukturfaktoren ab, nämlich von der sozio‐ökonomischen Struktur der Genossenschaft und vom ganzen Sozialsystem. Bei landwirtschaftlichen Genossenschaften ist die Benutzung technischer Neuerungen meistens vom Staat finanziert und wird kontrolliert ent‐weder durch Kontrakte mit landwirtschaftlichen Maschinenunter‐nehmen in Staatseigentum oder durch staatliche Zuteilung dieser Maschinen, deren Kosten von der Genossenschaftsfarm zu tragen sind. Entscheidungen über Produktion, einschließlich der Ein‐führung von Neuerungen werden von einer Bevölkerung gefasst mit einer spezifischen institutionellen Struktur. Die Information übt einen vergleichsweise größeren Einfluß auf Entscheidungen aus, die die Annahme und den Erwerb technischer Geräte für den persönlichen Gebrauch in der Bauernfamilie betreffen.Der Artikel stellt fest, daß eine sozialistische Agrarstrukrur nicht von selbst eine optimale Funktionalität sichern kann. Eine selbstbe‐wußte Aktivität und die Fähigkeit des Menschen, die Vorteile des neuen Systems zum Guten zu nutzen, ist gleichfalls erforderlich. Die Modernisierung des ländlichen Lebens hängt zu einem wesentlichen Teil von dem internen Zusammenhalt der ländlichen Gruppe und von dem organisatorischen Niveau ihrer Produktionsanstrengungen ab. Die Untersuchung ergab, daß die subjektiven Bedingungen für einen schnellen Entwicklungstakt mitbedingt sind von den fachlichen, moralischen und staatsbürgerlichen Qualitäten der Leiter der ge‐nossenschaftlichen Einheiten.
POLPAN ist eine Panelstudie zur Beschreibung der sozialen Struktur und ihres Wandels während der postkommunistischen Transformation in Polen. Es wird in fünfjährigen Wellen ab 1988 durchgeführt. Im Jahr 1988 wurde die Erhebung unter einer nationalen Stichprobe der erwachsenen Bevölkerung Polens (21-65 Jahre) mit N = 5.817 durchgeführt. Im Jahr 1993 wurde diese Stichprobe stichprobenartig reduziert und 2.259 Befragte nahmen an der Studie teil. Die Forscher versuchten, sie in jeder der aufeinander folgenden fünfjährigen Wellen zu erreichen. Um eine angemessene Altersbilanz zu gewährleisten, wurden später weitere Teilproben mit jungen Kohorten ergänzt.
Beschäftigung. Selbständigkeit und selbständiges Arbeiten. Unregelmäßige Beschäftigung und zusätzlicher Job. Arbeitslosigkeit. Erfolgschancen und Konfliktquellen. Meinungen über Einkommen. Meinungen über die Gesellschaft. Privatisierung und der Markt. Statusbewertung und Ansichten zu sozialen Fragen. Freunde. Familie und Haushalt. Computer und Internet, Basisdaten. Körperliche Gesundheit und psychologische Items. Raven´s Test. Religion.
Themen: 1. Beschäftigung: Beruf; Anzahl der Arbeitsplätze; Arbeitssituation; Beginn der Beschäftigung in der aktuellen Firma (Jahr/Monat); ISCO 88 Internationale Berufsklassifikation; Polnische SCO-2009 Berufsklassifikation; 14 sozio-arbeitsbezogene Kategorien; SES 1979 Skala des sozioökonomischen Status; Umfang des beruflichen Ansehens 1979 und 2009; Umfang der Qualifikationsanforderungen; Umfang der Komplexität der Arbeit; Umfang der materiellen Vergütung; Gründung des Unternehmens (Jahr); Industrie (NACE); Unternehmensgröße (Anzahl der Arbeitnehmer im Unternehmen); Berufseinstieg; jemand anderes arbeitete zuvor in dieser Position; Arbeitsbeginn (Jahr/Monat); Weisungsbefugnis; Anzahl der Untergebenen; Weisungsniveau; wöchentlich geleistete Arbeitsstunden; befristete/unbefristete Zeitarbeit/ Vollzeitarbeit/Teilzeitarbeit (Arbeitsvertrag); nicht angemeldete Arbeit; Arbeitsplatzverlust unwahrscheinlich oder sicher; Arbeitsplatzverlust während des Jahres; Dauer der Arbeitsplatzverpflichtung in Monaten; Anzahl der Monate bis zum Ende der Arbeitsplatzverpflichtung; Erwartung nach Ablauf des Arbeitsvertrages; Verdienst pro Monat in Zloty; Grundgehalt / Lohn; Nebenbeschäftigung (Arbeitssituation).
2. Selbständigkeit und selbständiges Arbeiten: Beginn der selbständigen Erwerbstätigkeit (Jahr/Monat); selbständiger Landwirt oder andere Tätigkeiten; Industrie (NACE); ISCO 88 Internationale Berufsklassifikation; Polnische SCO-2009 Berufsklassifikation; 14 sozio-berufliche Kategorien; Skala der Qualifikationsanforderungen; Skala der Komplexität der Arbeit; Skala der materiellen Entlohnung; SES 1979 Skala des sozioökonomischen Status; Skala des beruflichen Prestiges 1979 und 2009; bebaute landwirtschaftliche Fläche und nicht bebaute landwirtschaftliche Fläche (Hektarzahl); Vertrag über den Verkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse vom Bauernhof; Einkommen pro Monat; Eigentum (Betrieb/Bauernhof); Unternehmensgründung oder -übertragung; Wochenarbeitszeit; Beschäftigung von Nicht-Familienmitgliedern; Anzahl der beschäftigten Nicht-Familienmitglieder; Zielgröße; Arbeitsplatzverlust unwahrscheinlich oder sicher; Arbeitsplatzverlust während des Jahres; Vergleich des Gewinns mit Konkurrenten; Präferenz für Arbeit als Arbeitnehmer; Nebenbeschäftigung: Arbeitssituation; Beschäftigung von Nicht-Familienmitgliedern; Zahl der beschäftigten Nicht-Familienmitglieder.
3. Unregelmäßige Beschäftigung und zusätzliche Arbeitsplätze: erste zusätzliche Beschäftigung: mit Vorgesetzten in dieser Position; Weisungsbefugnis; Anzahl der Untergebenen; ISCO 88 International Occupational Classification; Polnische SCO-2009 Occupational Classification; 14 sozio-arbeitsbezogene Kategorien; Skala der Qualifikationsanforderungen; Skala der Komplexität der Arbeit; Skala der materiellen Entlohnung; SES 1979 Skala des sozioökonomischen Status; Skala des beruflichen Prestiges 1979 und 2009; Beginn der Arbeit (Jahr/Monat); Stelle war bereits zuvor besetzt; Wochenarbeitszeit; Monatseinkommen in Zloty; Befragter hat eine andere Arbeitsstelle; zweite zusätzliche Arbeitsstelle: Weisungsbefugnis; Anzahl der Untergebenen; ISCO 88 Internationale Berufsklassifikation; Polnische SCO-2009 Berufsklassifikation; 14 sozio-berufliche Kategorien; Skala der Qualifikationsanforderungen; Skala der Komplexität der Arbeit; Skala der materiellen Vergütung; SES 1979 Skala des sozioökonomischen Status; Skala des beruflichen Prestiges 1979 und 2009; Beginn der Beschäftigung (Jahr/Monat); Stelle war bereits zuvor besetzt; Wochenarbeitszeit; Verdienst pro Monat in Zloty; Arbeitsplatzverlust unwahrscheinlich oder sicher; Arbeitsplatzverlust während des Jahres.
4. Arbeitslosigkeit: Wie werden Qualifikationen in der Arbeit genutzt; Arbeit beinhaltet direkte oder indirekte Kontakte mit anderen Menschen; Anzahl der Stunden pro Woche, die für Kontakte mit anderen Menschen aufgewendet werden; Arbeit beinhaltet Lesen, Schreiben oder Datenverarbeitung; Anzahl der Stunden pro Woche, die mit Daten verbracht werden; aktuelle Tätigkeit oder Einkommensquelle; Jahr, in dem die Rente, das Studium, die Haushaltsführung oder die Arbeitslosigkeit begonnen haben; Arbeitssuche von Januar 2003 bis heute; Zeiten der Arbeitssuche: Beginn des ersten bis dritten Zeitraums der Arbeitssuche (Jahr/Monat); Ende des ersten bis dritten Zeitraums der Arbeitssuche (Jahr/Monat); sonstige Stellen zwischen dem 1. Januar 2003 und Anzahl der Stellen.
5. Beruflicher Werdegang: Beruflicher Werdegang vom ersten bis zum fünften Arbeitsplatz: Arbeitssituation; ISCO 88 International Occupational Classification; Polnische SCO-2009 Occupational Classification; 14 sozio-ökonomische Kategorien; SES 1979 Skala des sozio-ökonomischen Status; Skala des beruflichen Prestige 1979 und 2009; Skala der Qualifikationsanforderungen; Skala der Komplexität der Arbeit; Skala der materiellen Vergütung; angefangene Arbeit (Jahr/Monat); Stelle war bereits vorher besetzt; Befragter hat zuvor in derselben Firma gearbeitet; Art der Beschäftigung; befristete/unbegrenzte Zeitbeschäftigung/Vollzeitbeschäftigung/Teilzeitbeschäftigung (Arbeitsvertrag); nicht registrierte Beschäftigung; Verdienst pro Monat in Zloty; Grundgehalt / Lohn; Nicht-Familienmitglieder beschäftigt; Zielgröße; Verdienst pro Monat nach Steuern; wöchentlich geleistete Arbeitsstunden; Arbeit gekündigt (Jahr/Monat); Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses; später anderen Arbeitsplatz; Unterbrechung der beruflichen Laufbahn mehr als 3 Monate; Anzahl der Unterbrechungen; erste bis fünfte Unterbrechung in der beruflichen Laufbahn: Grund; Anfangsjahr; Endjahr; Anzahl der Monate; Job im Ausland für 3 Monate oder mehr; Jahr, in dem der Job im Ausland beendet wurde.
6. Erfolgschancen und Konfliktquellen: Kriterien für den Erfolg im Leben: Ehrgeiz, Netzwerke, harte Arbeit, politischer Einfluss, Abstammung aus einer reichen Familie, gute Bildung, Glück, vererbte Fähigkeiten und Talente; Einfluss der Regierung auf Arbeitslosigkeit und Korruption; Konfliktquellen: reich vs. arm, manuelle vs. nicht-manuelle Arbeiter, Manager vs. Aufseher, Stadtbewohner vs. Landbewohner, Gläubige vs. Ungläubige, Machthaber vs. Andere, Firmeninhaber vs. Angestellte; eigene Schuld oder die Schuld anderer Leute oder Umstände, wenn etwas im Leben schief geht; den meisten Menschen kann man vertrauen.
7. Meinungen zum Einkommen: Präferierte Steuer für verschiedene Einkommensgruppen (Wert in Zloty und Prozentsatz).
8. Meinungen über die Gesellschaft: Meinungen über politische und wirtschaftliche Veränderungen in Polen; Bewertung des gegenwärtigen Wirtschaftssystems in Polen; Meinungen über Demokratie: Demokratie ist immer die beste Regierungsform vs. nicht-demokratische Regierung ist manchmal besser vs. kein Unterschied zwischen beiden.
9. Privatisierung und der Markt: Stellungnahme zur Privatisierung staatlicher Unternehmen/ Privatisierungsbeschränkungen; Beschränkungen beim Erwerb von Eigentum (ausländisches Kapital, alte Nomenklatura, gegenwärtige politische Elite, Menschen ohne Erfahrung in der Führung eines Unternehmens); Marktpreis vs. staatlich festgelegte Preise für Grundnahrungsmittel; Bereitschaft zur Übernahme des Risikos für die Gründung einer Firma; Betrag, den der Befragte für die Gründung einer Firma ausgegeben würde.
10. Statusbewertung und Ansichten zu sozialen Fragen: subjektive Einschätzung der sozialen Lage auf einer 10-Punkte-Skala; in Polen wurde keine Regierung gebildet, der man vertrauen kann; Politiker kümmern sich nicht darum, was die Menschen wirklich denken; viele Korrupte unter Regierenden; die Wähler haben zu wenig Einfluss darauf, wie das Land regiert wird; man sollte immer Respekt vor den Behörden zeigen; es ist falsch, etwas anders zu tun als in früheren Generationen; es ist nicht falsch, durch die Arbeit als Arbeitnehmer reich zu werden; die Regierung verschwendet zu viel Steuern; die Politik ist so kompliziert, dass die Menschen nicht verstehen, was geschieht; der Staat sollte Kindern aus armen Familien in der Hochschulbildung helfen; eine gute politische Partei in Polen würde andere Parteien überflüssig machen; Staat soll Einkommensunterschiede abbauen; Staat soll Arbeitsplätze für alle schaffen, die arbeiten wollen; es lohnt sich, ein neues Geschäft auszuprobieren, auch wenn es unsicher ist; Demokratie bedeutet Minderheitsgewinne für die Mehrheit; in der Politik sind gegenseitige Zugeständnisse der beste Weg um Probleme zu lösen; Gehorsam ist das wichtigste Thema, das Kinder gelehrt werden sollte; Minderheit sollte ein uneingeschränktes Recht haben, die Mehrheit im politischen Leben zu kritisieren; Wahlen sind nicht notwendig, wenn Führer die Interessen der Bürger vertreten; gute Führer müssen nicht dem Gesetz gehorchen; bestimmte Gruppen sollten vom Wahlrecht ausgeschlossen werden; die katholische Kirche hat zu viel Einfluss in der Politik; zwei Arten von Menschen: schwach und stark; Auswirkung auf das Land durch den Beitritt Polens zur Europäischen Union; Auswirkung auf das Leben der Befragten durch den EU-Beitritt Polens; Meinung über die Bedingungen der Teilnahme an militärischen Aktionen gegen den Terrorismus; Ausmaß des politischen Interesses.
11. Freunde: Gesamtzahl der engen Freunde; Beziehungen zwischen engen Freunden; Personen unter den Freunden, auf die sich der Befragte verlassen konnte; Anzahl der Personen, auf die sich der Befragte in schwierigen Situationen verlassen konnte; Berufsinformationen über den engsten Freund: ISCO 88 Internationale Berufsklassifikation; Polnische SCO-2009 Berufsklassifikation; 14 sozio-berufliche Kategorien; Skala der Qualifikationsanforderungen; Skala der Komplexität der Arbeit; Skala der materiellen Entlohnung; SES 1979 Skala des sozioökonomischen Status; Skala des beruflichen Prestiges 1979 und 2009.
12. Familie und Haushalt: Familienstand des Befragten; Jahr der Eheschließung; Zusammenleben mit dem Partner; Scheidungs- oder Witwenjahr; dauerhafte Beziehung außer der Ehe (Jahr des Beziehungsbeginns); Ehegatte/Partner: Arbeitssituation; ISCO 88 Internationale Berufsklassifikation; Polnische SCO-2009 Berufsklassifikation; 14 sozio-arbeitsbezogene Kategorien; SES 1979 Skala des sozioökonomischen Status; Skala des beruflichen Prestiges 1979 und 2009; Skala der Qualifikationsanforderungen; Umfang der Komplexität der Arbeit; Umfang des materiellen Entgelts; Weisungsbefugnis des Ehegatten/Partners; wöchentlich geleistete Arbeitsstunden; befristete/unbegrenzte Zeitarbeit/Vollzeitarbeit/Teilzeitarbeit (Arbeitsvertrag); nicht registrierte Beschäftigung; Verlust des Arbeitsplatzes ist unmöglich oder sicher; Arbeitsverdienst pro Monat in Zloty; Grundgehalt; Festgehalt; beschäftigte Nicht-Familienangehörige; Zielgröße; Verdienst pro Monat nach Steuern; Bildung; Weiterbildung; Geburtsjahr, Anzahl der Personen im Haushalt; Behinderung oder Langzeitkrankheit des Befragten; Zahl der Personen im Haushalt, die einer bezahlten Arbeit nachgehen; Zahl der Arbeitslosen im Haushalt; Zahl der Kinder im Haushalt; Geschlecht und Alter jedes Kindes und Angabe, ob es sich bei diesem Kind um ein eigenes Kind oder um das Kind eines Ehegatten/Frau/Partners handelt; Haushaltsmitglieder von eins bis fünf: Beziehung zum Befragten, Geschlecht, Geburtsjahr; Person mit einer Behinderung oder einer langfristigen Krankheit im Haushalt (Befragter, Partner oder andere Person); der Befragte lebt mit den Eltern zusammen; Jahr, in dem der Befragte aufgehört hat, mit den Eltern zu leben; der Befragte lebt in einer anderen Stadt; die Eltern des Befragten leben in derselben Stadt; durchschnittliches monatliches Haushaltseinkommen; Haushaltseinkommen schließt externe Quelle ein; durchschnittliche monatliche Ausgaben für Lebensmittel; Ausgaben für Lebensmittel, wenn das Einkommen um die Hälfte gestiegen ist; durchschnittliche monatliche Ausgaben für kulturelle Güter; Ausgaben für kulturelle Güter, wenn das Einkommen um die Hälfte gestiegen ist; Haushalt zahlt Darlehen, Immobiliendarlehen oder Hypothekenkredite ab; durchschnittliche monatliche Zahlungen für Kredite/Darlehen; finanzielle Probleme in den letzten 12 Monaten bei Ausgaben für: Nahrungsmittel, Gebrauchsgegenstände, Kulturgüter, Freizeit, medizinische Versorgung und Bildung; Zahlungsfähigkeit: Möglichkeit, kurzfristig (innerhalb einer Woche) Geld zu beschaffen; Einkommensquellen des Haushalts; Wohnsituation: Jahr des Einzugs in die Wohnung.
Interviewer-Bewertung: Interview im Haus des Befragten oder an einem anderen Ort; Art des Gebäudes; Wohnung / Haus befindet sich innerhalb einer geschlossenen Gemeinde; Eigentum der Wohnung / des Hauses; Miethaus / Mietwohnung; Anzahl der Zimmer der Wohnung; Anzahl der Quadratmeter; Anzahl der Bücher im Haushalt; Autobesitz; Wert des Autos laut Versicherungsgesellschaft; Bewertung des Lebensstandards des Befragten.
13. Computer und Internet: Haushaltsausstattung: Kabel-/Satellitenfernsehen; Computer/Laptop; Internetzugang; Computernutzung; Computerkenntnisse (z.B. E-Mail versenden, Ordner erstellen und benennen, etc.); Anzahl der Stunden pro Woche, die zu Hause, bei der Arbeit und an anderen Orten am Computer verbracht werden; Nutzung von Internet oder E-Mail; Gründe, warum keine Internetnutzung erfolgt; Häufigkeit der Internetnutzung für verschiedene Aktivitäten (z.B. Arbeiten zu Hause oder am Arbeitsplatz, Einkaufen, Bezahlen von Rechnungen usw.); Jahr des Beginns der Internetnutzung.
14. Grunddaten: Alter des Vaters; Beruf des Vaters während der Befragte im jetzigen Alter ist und im Alter von 14 Jahren: ISCO 88 Internationale Berufsklassifizierung; Polnische SCO-2009 Berufsklassifizierung; 14 sozio-berufliche Kategorien; Skala der Qualifikationsanforderungen; Skala der Komplexität der Arbeit; Skala der materiellen Vergütung; SES 1979 Skala des sozioökonomischen Status; Skala des beruflichen Ansehens 1979 und 2009; soziale Stellung im Vergleich zu der des Vaters im jetzigen Alter des Befragten; Befragter hat Geschwister; Anzahl der Geschwister; ältestes Geschwister: Geschlecht, Alter (Geburtsjahr) und Bildung; Bildung der Mutter; Bildung des Vaters; Bildung des Befragten; Beginn und Ende des letzten Schuljahres; spezielles Bildungslevel (ISCED); Weiterbildungen der Befragten; Schulbesuch: Studienart, Schulbildung mit Unterricht; Berufsausbildung mehr als 1 Monat; Abschlussjahr der abgeschlossenen Kurse; Teilnahme an den Wahlen für Sejm und Senat 2005 und 2007; Wahlverhalten bei den Wahlen für Sejm und Senat 2005 und 2007; Bereitschaft zur Teilnahme an den Wahlen, wenn sie heute stattfinden würden; Partei, für die der Befragte bei den Wahlen für Sejm und Senat stimmen würde.
15. Körperliche Gesundheit und psychologische Items: Selbsteinschätzung der körperlichen Gesundheit im Vergleich zu anderen Personen im gleichen Alter; Körpergröße in Zentimetern, Gewicht in Kilogramm; Selbsteinschätzung der körperlichen Gesundheit und der psychischen Stimmung insgesamt; Raven´s Test: Gesamtpunktzahl der betrachteten Gegenstände nach fünf Minuten; gegenwärtiger Zustand der körperlichen Gesundheit und psychischen Stimmung; gegenwärtiger Gesundheitszustand verursacht Probleme bei der Arbeit, bei der Pflege der Wohnung, im sozialen Leben, im Privatleben, im Sexualleben, bei Interessen und Hobbys und in den Ferien.
16. Religion: Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft; Häufigkeit des Besuchs einer Messe.
Demographie: Geschlecht; Geburtsjahr, Alter.
Zusätzlich verkodet wurde: ID; Region; Woiwodschaft; Größe des Ortes; Fragebogenversion; Datum des Interviews (Jahr, Monat); Gewicht.
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Es waren Antifaschist:innen, die die italienische Verfassung ausgearbeitet haben. Sie trat 1948 in Kraft und sollte sicherstellen, dass niemand jemals wieder die Kontrolle über die Republik übernehmen konnte, ähnlich wie dies der Diktator Benito Mussolini die Jahre zuvor vollbracht hatte. Seitdem hat Italien bereits 67 Regierungen erlebt, doch die aktuelle Regierung, Nummer 68, ist auch für Italien besonders (Siefert, 2023). Sie wurde mehrfach als "gefährlichste Frau Europas" betitelt (Brandl & Ritter, 2022). Die Rede ist von Giorgia Meloni, die am 22. Oktober 2022 als Vorsitzende der nationalistischen, konservativen und postfaschistischen Partei Fratelli d'Italia (FDI) als Ministerpräsidentin vereidigt wurde.Mit dem Wahlsieg der italienischen Postfaschistin ist ein weiterer Schritt in Richtung einer politischen Entwicklung vollzogen worden, die den autoritären Rechtspopulismus als Regierung zu einem sichtbaren Bestandteil der politischen Realität macht. Ihre politische Gruppierung wird weithin als populistisch, postfaschistisch und weit rechts im politischen Spektrum positioniert, was in weiten Teilen der europäischen Öffentlichkeit zur Kenntnis genommen wurde. Die folgende Seminararbeit versucht nach mehr als einem Jahr an der Macht eine Bilanz zu ziehen, die Auswirkungen der Wahl zu analysieren und die Besonderheiten der italienischen Rechten näher zu beleuchten.Melonis Aufstieg in der politischen Landschaft Italiens: Vom Engagement in der Jugendpolitik über die MSI zur Gründung der Fratelli d'Italia Die am 15. Januar 1977 in Rom geborene Meloni ist nicht nur die erste Frau, die das Amt ausübt, sondern auch die erste Regierungschefin, deren politische Karriere in der postfaschistischen Ära Italiens begann. Sie kandidierte bereits in ihren Jugendjahren für politische Ämter in Italien. Im Jahr 2006 wurde sie zur jüngsten Ministerin Italiens ernannt. Heute ist die Vorsitzende der von ihr mitbegründeten rechtsextremen Partei Fratelli d'Italia (Brüder Italiens, benannt nach der ersten Zeile der Nationalhymne, mit Wurzeln in der postfaschistischen Bewegung) die erste weibliche Premierministerin.Vor 31 Jahren, im Juli 1992, begann Giorgia Meloni ihr politisches Engagement in Rom mit dem Beitritt zur Jugendorganisation des Movimento Sociale Italiano (MSI, Italienische Soziale Bewegung), einer von Faschist:innen gegründeten Partei (Ventura, 2022, S. 8 ). Die italienische Ministerpräsidentin unterstreicht häufig, dass sie aus bescheidenen Verhältnissen stammt und in einer Familie von Angestellten aufgewachsen ist. Dabei verschweigt sie allerdings gerne die Tatsache, dass ihre Mutter, Anna Paratore, der MSI damals angehörte (Feldbauer, 2023, S. 15).Die am 26. Dezember 1946 gegründete Italienische Soziale Bewegung entstand unmittelbar nach Ende des Zweiten Weltkrieges. Die Gründer:innen der Partei waren politisch in der Italienischen Sozialen Republik (Repubblica Sociale Italiana, RSI) aktiv, einem Satellitenstaat, der während der deutschen Besatzung von 1943 bis 1945 von Mussolini regiert wurde. Ideologisch bezog sich die Partei auf den "sozialen Faschismus" der RSI (Ventura, 2022, S. 2). Die MSI zeichnete sich nicht nur durch ihre antikapitalistische und antiliberale Ideologie mit korporatistischer Entscheidungsfindung aus, sondern auch durch ihren ausgeprägten Antikommunismus und ihre scharfe Kritik an den etablierten Parteien. Obwohl es innerhalb der MSI von Anfang an eine konservative und pro-westliche Minderheit gab, blieb die Partei bis Anfang der 1990er Jahre unfähig, sich wesentlich zu reformieren und konnte daher keinen nennenswerten Einfluss auf das politische System Italiens ausüben (ebd.).Im Januar 1995 wurde die Partei kurz nach dem Beitritt Melonis aufgelöst und in die "Alleanza Nazionale" (AN, Nationale Allianz) umgewandelt. Die AN fusionierte 2009 mit der Partei "Forza Italia" (FI, Vorwärts Italien) von Silvio Berlusconi zur Partei "Il Popolo della Libertà (PdL, Das Volk der Freiheit). Der damalige Parteivorsitzende Gianfranco Fini wollte den von der AN eingeleiteten liberal-konservativen Rechtsruck erfolgreich zu Ende führen, was jedoch einigen ehemaligen Aktivist:innen und Führungskräften aus den Reihen der MSI missfiel. Diese Unzufriedenheit machte sich später Meloni zunutze. Im Jahr 2006 wurde Meloni ins Parlament gewählt und zwei Jahre später wurde sie die jüngste Ministerin (Jugend und Sport) in der Geschichte Italiens. Die einzige Regierungserfahrung hat sie auf nationaler Ebene (ebd.).Verhältnis zum (Post)Faschismus Eine Woche vor dem hundertsten Jahrestag von Mussolinis "Marsch auf Rom", der Machtübernahme durch den "Duce", übernahm Meloni ihr Amt. Ihr Kabinett, welches hauptsächlich aus Anhänger:innen Mussolinis besteht, wurde in linken Medien als eine Regierung von "reuelosen Faschisten" beschrieben (Feldbauer, 2023, S. 38f). Meloni war im Jahr 2012 Mitbegründerin der Partei FdI, die in der Tradition des italienischen Faschismus steht, und gehört somit zur dritten Generation des Partito della Fiamma (Livi & Jansen, 2023, S. 173). Das Symbol der faschistischen Flamme, das in der Vergangenheit der MSI vorbehalten war, ist im Parteilogo vertreten (Feldbauer, 2023, S. 16f).Im Jahr 1929 wurde das Wort "Faschismus" zum ersten Mal in den Duden aufgenommen. Dies geschah sieben Jahre, nachdem die italienische Partito Nazionale Fascista (PNF) unter Benito Mussolini 1922 in die Regierung Italiens eingetreten war. 1926 entwickelte sie sich zu einer diktatorischen Staatspartei, bevor sie 1943 aufgelöst wurde. Der Begriff "Faschismus" wurde von der PNF als Selbstbezeichnung verwendet und entstammt dem italienischen Wort "fascio", dessen Bedeutung dem Begriff "Bund" gleichgestellt ist (Schütz, 2022). Im heutigen Sprachgebrauch bezeichnet der Terminus eine nationalistische, antidemokratische und rechtsextreme Ideologie, die nach dem Führerprinzip ausgerichtet ist. Seit den Parlamentswahlen in Italien im vergangenen Jahr sind vermehrt Artikel zum Thema "Postfaschismus" verfügbar. Dies hängt mit dem Sieg bei der Parlamentswahl und der FdI zusammen, welche als "postfaschistisch" bezeichnet wird (ebd.).Gianfranco Fini distanzierte sich 2003 offiziell vom Faschismus und bezeichnete ihn als "absolut böse" (Tagesschau, 2022). Giorgia Meloni hat es jedoch bis heute vermieden, eine so eindeutige Aussage über die Wurzeln ihrer Partei zu tätigen. Meloni erhob sogar Vorwürfe gegen Gianfranco Fini, das Erbe der italienischen Rechten zu zersplittern (Ventura, 2022, S. 6). Im Jahr 2014 wurde Meloni zur Vorsitzenden der FdI gewählt. Sie konnte den harten Kern der Faschist:innen um sich versammeln, indem sie sich auf Mussolini bezog. Aufgrund der möglichen Verluste eines Teils ihrer Wählerschaft an die Lega kann sie die Flamme nicht aus dem Parteilogo entfernen. Sie hob wiederholt hervor, wie stolz sie auf das Wappen mit der italienischen Trikolore sei, bezeichnete Mussolini sogar als einen "guten Politiker" (Feldbauer, 2023, S. 16).Froio (2020) stellt fest, dass die FdI ein "emotionales" Verhältnis zu ihrer faschistischen bzw. postfaschistischen Vergangenheit pflegt, mit der sie sich nie wirklich kritisch auseinandergesetzt hat. Dies wird durch die Statements von Giorgia Meloni sowie durch die Aussagen und Handlungen von Vertreter:innen und Führungskräften der FdI deutlich. So trat Meloni am Tag vor der Wahl 2018 bei einer Wahlkampfveranstaltung in Latina, einer von Mussolini gegründeten Stadt südlich von Rom, in Begleitung seiner Enkelin Rachele Mussolini auf. Dabei kündigte sie die Absicht ihrer Partei an, dem Symbolort den ihm gebührenden Platz in der Geschichte der italienischen Rechten wieder zu verschaffen (Latza Nadeau, 2018). Bei ihrem Versuch, sich in ihrer Ansprache vor der Abgeordnetenkammer am 25. Oktober 2022 trotz ihrer früheren Bekenntnisse zum Faschismus Mussolinis zu distanzieren, stieß Meloni angesichts der genannten Tatsachen auf Widerstand. Mit ihrer Partei verkörpert Meloni nach wie vor die "Kontinuität des Faschismus" (Feldbauer, 2023, S. 16f).Auch Tronconi und Baldini (zit. nach POP, 2023) erkennen die Identitätswurzeln der FdI im Neofaschismus, der in Italien jahrzehntelang durch die MSI verkörpert wurde. Ihrer Meinung nach sei es jedoch falsch, die FdI als neofaschistische Partei zu bezeichnen, da wesentliche Merkmale wie die Akzeptanz von Gewalt als Mittel des politischen Wettbewerbs fehlen würden. In der öffentlichen Debatte und in den offiziellen Dokumenten der Partei würden tatsächlich die für die europäische radikale Rechte typischen Themen wie Islamophobie und eine allgemeine Feindseligkeit gegenüber der Einwanderung betont, die als potenzielle Verwässerung der Identität der italienischen Nation angesehen werden.Der Weg einer "Frau, Mutter, Italienierin und Christin" an die MachtMeloni präsentiert sich gerne als Frau, Mutter, gläubige Christin und als hilfsbereite Vertreterin aller Italiener:innen (Feldbauer, 2023, S.70). Diese Worte passen zum allgemeinen Slogan "Gott, Heimat und Familie" (Dio, patria e famiglia), welcher von Melonis Partei und anderen radikalen Rechtsparteien in der Vergangenheit übernommen wurde (De Giorgi et. al, 2022).Im Jahr 2022 wurden mehr als 70 Prozent der parlamentarischen Parteien in den EU-Mitgliedsstaaten von männlichen Führungskräften geleitet (Openpolis, 2022, zit. nach De Giorgi et. al, 2022). In Italien wurde bis zum Jahr 2013 keine Partei, weder aus dem politischen Establishment noch aus dem rechten Spektrum, von einer Frau geführt (De Giorgi et. al, 2022). Studien, die sich auf das weibliche Führungsverhalten konzentrieren, betonen oft, wie Frauen Führungspositionen erreichen können, wenn sie von einem "Legacy Advantage", also sozusagen von einem Vorteil ihres Erbes profitieren, wie als Ehefrau, Witwe, Tochter oder eine andere enge Verwandte eines Schlüsselakteurs in der Politik (Baker & Palmieri, 2021). Diese Praxis ist auch bei rechtsextremen Parteien üblich. Ein bekanntes Beispiel ist Marine Le Pen, die die Führung des Front National (jetzt Rassemblement National) von ihrem Vater übernommen hat. Auch in Italien gibt es rechtsgerichtete Politikerinnen mit starken familiären Bindungen zu ehemaligen Staatsoberhäuptern und prominenten politischen Persönlichkeiten, wie Alessandra Mussolini, die Enkelin des ehemaligen Diktators, die mehrmals als Abgeordnete für die AN gewählt wurde (De Giorgi et. al, 2022). Giorgia Meloni hebt sich von diesem Weg ab. Ihr politisches Engagement begann 1992, als Meloni der Jugendorganisation der MSI beitrat. Im Unterschied zu anderen Oppositionsführer:innen, welche dazu neigen, ihre politische Außenseiterposition zu betonen, hebt Meloni oft ihren beruflichen Werdegang sowie ihr politisches Know-how hervor und verbindet dies mit der Idee der "Kompetenz". Darüber hinaus gibt es in Italien keine weitere politische Partei, die von einer Frau geführt wird, wodurch Meloni zweifellos eine beachtliche Medienpräsenz in dieser Hinsicht erreicht hat (Feo & Lavizzari, 2021).Angesichts der politischen Geschichte Italiens sei der Erfolg der FdI nicht verwunderlich. Die italienischen Rechten sind mit ihren traditionellen Anliegen seit Jahrzehnten erfolgreich. Der Gesamterfolg der FdI-FI-Lega-Koalition im Jahr 2022 kam daher weder überraschend noch sei er außergewöhnlich (POP, 2023). Der Erfolg kann auf die langjährige Dominanz der wechselnden Mitte-Rechts-Koalitionen um Berlusconi zurückgeführt werden, die in den letzten drei Jahrzehnten die Mehrheit der Wahlen gewinnen konnten. Trotz der langen Präsenz der größten kommunistischen Partei des Westens in Italien seit mehr als 50 Jahren war das Land mit Ausnahme einer kurzen Periode in den 1970er Jahren immer strukturell rechts orientiert (Livi & Jansen, 2023, S. 178f).Die Mehrheit der italienischen Gesellschaft war antikommunistisch, prokapitalistisch, katholisch und von konservativen Vorstellungen über die Familie, Geschlechterrollen und soziale Ordnung geprägt. Die Christlich-Demokratische Partei (DC, Democrazia Cristiana), die in der Ersten Republik dominierte, integrierte eine breite konservative Mittelschicht, die sich als antikommunistisch verstand und einem autoritären traditionellen Katholizismus anhing. Diese Schicht bildete die Grundlage für Berlusconis Aufstieg in den 1990er Jahren. So entstand eine neue konservative Rechte. Berlusconi mobilisierte eine bis dahin politisch unsichtbare konservative Strömung in der Gesellschaft, die im Hintergrund agierte (ebd.).Mit 43 Prozent der Stimmen ist die Koalition nicht weit von ähnlichen Prozentsätzen entfernt, die Mitte-Rechts-Koalitionen in den neunziger Jahren oder bei den Wahlen 2001, 2006 und 2008 erzielt haben. Die konservativen Parteien genießen in Italien mehr Unterstützung als die progressiven, und wenn diese aus allgemeinen Wahlen als Sieger hervorgehen, dann vor allem infolge von Spaltungen innerhalb der rechtsgerichteten Parteien (POP, 2023).Neben ihrer eigenen Partei, die bei den Wahlen 26 Prozent der Stimmen erhielt, gehören zur Regierungskoalition der Premierministerin zum einen die Lega, Matteo Salvinis Partei, die mit fremdenfeindlichen und separatistischen Ansichten bis 2018 als Lega Nord bekannt war. Zum anderen die liberal-populistische Partei von Ex-Premier Silvio Berlusconi, Forza Italia. Die Lega kam auf 8,8 Prozent, gefolgt von der Forza Italia mit 8,1 Prozent (Feldbauer, 2023, S.7). Aufgrund der besonderen Regeln des italienischen Wahlrechts verfügen diese drei Regierungsparteien über breite Mehrheiten in beiden Kammern des Parlaments, der Camera und dem Senato (Livi & Jansen, 2023, S.169). Neben der Berufung ihres Schwagers hat die italienische Ministerpräsidentin auch ihre Schwester in die Führungsebene ihrer Partei geholt. Melonis ältere Schwester, Arianna, ist nun verantwortlich für das politische Sekretariat. Ihr Ehemann, Francesco Lollobrigida, Landwirtschaftsminister und Mitglied der FdI, gilt als enger Vertrauter von Meloni (Ventura, 2022, S. 3).Laut Tronconi und Baldini (zit. nach POP, 2023) liegt der interessante Aspekt darin, dass sich die FdI innerhalb der rechten Parteien durchsetzte. Dies könnte vor allem damit begründet werden, dass die Forza Italia eine schon lange schwindende Partei sei, während die Positionen von FdI und Lega in den wesentlichen Punkten übereinstimmen. Dazu gehören feindselige Haltungen gegenüber Migration, die Verteidigung traditioneller Werte, die Unterstützung der wirtschaftlichen Interessen zahlreicher italienischer Kleinunternehmen, der Schutz der traditionellen Familie vor einer angeblichen "Gender-Theorie", die darauf abziele, die Unterschiede zwischen den Geschlechtern zu verwischen oder auszulöschen, und die vertikale Abgrenzung zur EU in Form von Skepsis bzw. offener Feindseligkeit gegenüber dem europäischen Integrationsprojekt. Allerdings habe die Persönlichkeit von Giorgia Meloni im Vergleich zu Matteo Salvinis abnehmender Führungsstärke sowie die Glaubhaftigkeit und Beständigkeit der Partei der FdI 2022 den entscheidenden Vorteil gebracht. Salvini habe sich im Vergleich zu Meloni in der Vergangenheit auf Koalitionen, wie zum Beispiel mit der Fünf-Sterne-Bewegung eingelassen, die nicht besonders gut bei den rechten italienischen Wähler:innen ankamen. Meloni war und ist jedoch innerhalb des Rechts-Bündnisses eine überzeugte Hardlinerin (Feldbauer, 2023).WählerschaftDie Partei von Giorgia Meloni übte vor allem eine Anziehungskraft auf ehemalige Lega-Wähler:innen aus, aber auch Wähler:innen der Forza Italia bekundeten Interesse an der FdI. In soziodemografischer Hinsicht ist festzustellen, dass FdI-Anhänger:innen in der Altersgruppe von 50-64 Jahren überrepräsentiert, in der jüngsten Altersgruppe (18-34 Jahre) unterrepräsentiert waren. Dies könnte darauf zurückzuführen sein, dass jüngere Wähler:innen ihre Proteststimme eher der Fünf-Sterne-Bewegung ohne postfaschistische Vergangenheit gaben. Die Partei erhielt Unterstützung von verschiedenen Berufsgruppen wie Handwerker:innen, Händler:innen, Selbstständigen sowie Angestellten und Lehrkräften, also weitgehend der (unteren) Mittelschicht.Die geografische Verteilung der Wählerschaft der FdI zeigt nicht nur - wie anfangs in der Parteigeschichte - eine starke Präsenz im Süden Italiens, sondern auch eine landesweite Verbreitung. Die Wählerschaft weist migrationsfeindliche und europaskeptische Tendenzen auf, insbesondere bei langjährigen Anhänger:innen. Neu gewonnene Wähler:innen zeigen eine populistische und anti-elitäre Haltung, bei der die Ablehnung von Migration eine große Rolle spielt (Ventura, 2022, S. 5).Migrationspolitik als Kernthema Bei den Parlamentswahlen stand die Migrationspolitik im Fokus. Es bestanden Bedenken, die neue Regierung unter der Führung der FdI könne in der Asyl- und Migrationspolitik einen äußerst restriktiven und sogar illegalen Weg einschlagen. So hatte Meloni für ihr Amt mit dem Ziel kandidiert, der "illegalen" Einwanderung nach Italien Einhalt zu gebieten. Es wurde auch über die mögliche Errichtung einer Seeblockade vor Nordafrika sowie die Einrichtung von Hotspots auf afrikanischem Territorium diskutiert (Angeli, 2023, S. 4f). Durch ihre Forderungen in der Opposition konnte sie das Thema Migration für sich gewinnen. Dennoch ist die Verwirklichung politischer Versprechen im Wahlkampf und ihre Umsetzung in konkrete Politik keineswegs als selbstverständlich anzusehen. Im Zuge der sogenannten "Flüchtlingskrise" bestimmten nativistische und souveränistische Motive die Haltung der Partei zur Migration. Die auf dem Parteitag 2017 verabschiedeten programmatischen "Thesen von Triest für die patriotische Bewegung" stellten die Migration als existenzielle Bedrohung für den Fortbestand der europäischen Nationalstaaten dar. In diesem Zusammenhang fand auch die Verschwörungstheorie vom "großen Austausch" Eingang in das Parteiprogramm (Baldini et. al, zit. nach Angeli, 2023, S. 6). Die Partei warf der EU vor, aus demografischen Gründen ein "multikulturelles Prinzip" zu verfolgen, woraus angeblich eine Zustimmung zur unkontrollierten Einreise von Menschen aus anderen Kontinenten abgeleitet wurde (FdI, 2017, zit. nach Angeli, 2023, S. 6). Die Partei befürwortete restriktive Maßnahmen im Zusammenhang mit legaler Zuwanderung. Diese sollten nur für Staatsangehörige möglich sein, die sich problemlos integrieren könnten, ohne Sicherheitsprobleme zu verursachen. Dabei wurde die Bedeutung des Grenzschutzes besonders betont, der mit dem Schutz des "Vaterlandes" gleichgesetzt wurde. Die FdI schlugen drastische Maßnahmen, wie eine internationale "Landmission" vor, die Kontrolle über die Häfen übernehmen sollte, sowie die Möglichkeit einer Seeblockade. Der Schwerpunkt lag dabei auf Nationalitäten, die weniger bereit seien, die Gesetze und die Kultur zu akzeptieren, insbesondere wurden damit Muslim:innen gemeint. Darüber hinaus wurde zum ersten Mal die Einrichtung von Hotspots in Nordafrika zur Prüfung von Asylanträgen vorgeschlagen, verbunden mit der Absicht, das Recht auf "humanitären Schutz" abzuschaffen. Die programmatische Entwicklung der Partei im Bereich der Migrationspolitik war von zwei konträren Tendenzen geprägt. Einerseits stand die Partei unter dem Druck, sich dem Mitte-Rechts-Bündnis anzupassen, was zu einem einheitlichen Programm für die Parlamentswahlen 2018 führte, welches jedoch nicht die radikalsten migrationspolitischen Positionen enthielt. Andererseits sorgte die Konkurrenz innerhalb des Rechtsbündnisses für einen Differenzierungsbedarf insbesondere in der Migrationspolitik. Hier konkurrierten die FdI und die Lega darum, sich als die restriktivere und migrationsfeindlichere Partei zu präsentieren (Angeli, 2023, S. 6f).Die FdI hob zunehmend ihr Alleinstellungsmerkmal durch die kompromisslose Verteidigung der italienischen Interessen hervor, insbesondere durch die häufige Verwendung von "Italians first". Dieser Slogan implizierte einen Wettbewerb zwischen Italiener:innen und Menschen mit Migrationshintergrund und wurde zur Rechtfertigung diskriminierender Maßnahmen verwendet (Ventura, 2022). Im Wahlprogramm für die Europawahl 2019 wurde der Vorrang der italienischen Bevölkerung hervorgehoben und normativ untermauert (ebd.). Das Wahlprogramm für die Parlamentswahlen 2022 markierte eine Abkehr von der Radikalisierung der Partei in der Migrationspolitik, die in den vergangenen Jahren zu beobachten war. Stattdessen kehrte die FdI zu einer sicherheitspolitisch motivierten Migrationsskepsis zurück, ähnlich wie im Wahlmanifest von 2013. Im Gegensatz zu früheren Positionen betonte das Manifest nicht mehr den Grundsatz "Italians first", der das Primat der italienischen Identität und Interessen in der Migrationspolitik hervorhob. Stattdessen verfolgte das Programm einen nüchternen Ansatz zur Migration, ohne aggressive oder aufrührerische Sprache. Dies deutet darauf hin, dass die Partei realistische und machbare Ansätze für eine geregelte Einwanderung und soziale Integration formulieren wollte (Angeli, 2023, S. 6f). In ihrer ersten Regierungserklärung schlug Meloni einen versöhnlichen Ton an, auch in Bezug auf das Thema Migration. Es gab kaum nativistische Elemente. Zwar betonte sie die strategische Rolle Italiens im Mittelmeerraum, doch die Verhinderung irregulärer Einwanderung wurde vor allem mit juristischen oder humanitären Gründen gerechtfertigt, etwa um Schiffbrüche oder Menschenhandel zu verhindern (ebd.).Melonis migrationspolitische Maßnahmen und Entscheidungen in den letzten 12 Monaten könnten auf einen pragmatischen Umschwung hindeuten. Diese Annahme ist jedoch mit Vorbehalten behaftet. Die Entwicklung des migrationspolitischen Programms der FdI zeigte bereits vor den letzten Parlamentswahlen eine Mäßigung bzw. "Entradikalisierung" (Angeli, 2023, S. 9). Das Wahlprogramm 2022 betonte die Förderung der legalen Migration und verstärkte diplomatische Bemühungen mit Herkunfts- und Transitländern irregulärer Migranten. Dennoch hat Meloni wenig getan, um der Kriminalisierung von NGOs entgegenzuwirken, die Rettungsschiffe für Asylsuchende betreiben. Sie argumentiert, diese Schiffe seien ein "Pull-Faktor", der die illegale Migration begünstige. Meloni hat sogar strenge Bedingungen für Rettungsaktionen von NGOs eingeführt, um die Ressentiments ihrer Anti-Migrations-Wählerschaft zu befriedigen. Es bleibt abzuwarten, ob die steigende Zahl von Geflüchteten, die das Mittelmeer überqueren, Meloni dazu veranlassen werden, radikalere Maßnahmen zu ergreifen, um sich die Unterstützung ihrer Anti-Migrations-Wählerschaft zu sichern. Erste Anzeichen für einen Umschwung gab es Mitte September, als Melonis Kabinett unter dem Druck negativer Schlagzeilen eine Verschärfung der Maßnahmen beschloss, darunter die Erhöhung der Höchstdauer der Abschiebehaft und die Einrichtung spezieller Abschiebegefängnisse durch das Militär in dünn besiedelten Regionen des Landes (Angeli, 2023, S. 10).Die politikwissenschaftliche Forschung hat in jüngerer Zeit wiederholt die Diskrepanz zwischen rechtspopulistischen Migrationsdiskursen und der tatsächlichen Migrationspolitik untersucht (Lutz, 2021). Demnach komme es öfters zu Mäßigungen, sobald Rechtspopulisten an der Regierung beteiligt seien. Die Ausprägung dieser Mäßigung kann jedoch stark variieren und von vielen Faktoren beeinflusst werden. Unter anderem sind sie als Regierungspartei institutionellen Zwänge unterworfen, die ihr politisches Agieren limitieren. Aber auch die Notwendigkeit, die bestehenden Verfassungsorgane zu bewahren, veranlasst sie oft dazu, sich von ihren radikalsten Ansätzen im Bereich der Migrationspolitik zu distanzieren. Darüber hinaus stehen rechtspopulistische Parteien vor der Aufgabe, neben ihren eigenen Anhänger:innen auch breitere Gesellschaftsschichten und die Eliten für ihre Ziele zu gewinnen. Aus diesem Grund könnten sie ihre Migrationspolitik entsprechend umgestalten, um weitere wichtige Interessengruppen zu erreichen. Schließlich kann auch internationaler Druck zu einer Kursänderung rechtspopulistischer Parteien führen. Bei der italienischen Regierung betrifft dies vor allem die EU, die finanzielle Hilfe als Druckmittel zur politischen Einflussnahme nutzen kann (Angeli, 2023, S. 4). Das Thema Migration war für die FdI von Anfang an ein zentrales Wahlkampfthema. Allerdings ist diesem Thema nur einer von insgesamt 25 Abschnitten im Wahlprogramm von 2022 gewidmet. Dennoch sollte die Bedeutung dieses Abschnitts keineswegs unterschätzt werden. Die "Gefahr" der irregulären Migration hat der Partei zu politischer Sichtbarkeit verholfen, insbesondere aufgrund des gestiegenen Interesses der italienischen Öffentlichkeit am Thema Migration seit 2013. Der Umgang der Partei mit dem Thema spiegelt somit die Radikalisierungs- und Mäßigungstendenzen wider, welche sie während der letzten zehn Jahre erfahren hat (Angeli, 2023, S. 5f). In einem Artikel mit dem Titel " Das schwarze Jahr " kritisierte die Zeitung "La Repubblica" die Migrationspolitik von Giorgia Meloni als gescheitert. Meloni selbst gab in einem Interview mit der RAI zu, dass die erzielten Ergebnisse nicht den Erwartungen entsprechen. Daraufhin kündigte sie erneut härtere Maßnahmen an, darunter die Verlängerung der möglichen Abschiebehaft auf die EU-Höchstdauer von 18 Monaten und den Bau weiterer Abschiebezentren. Sie forderte die Vereinten Nationen auf, den Menschenhändler:innen einen "globalen Krieg" zu erklären (ZEIT ONLINE, 2023).Wirtschafts- und SozialpolitikBesonders frauenpolitische Themen spielten eine wichtige Rolle in und für Melonis Partei. Es wird davon ausgegangen, dass die Parteivorsitzende Meloni eine wichtige Rolle für die weibliche Wählerschaft spielt. Sie setzt sich für einen Imagewandel der männerdominierten Partei ein und engagiert sich insbesondere für Frauen und Mütter, zumindest im Hinblick auf den Schutz vor potenziellen "Bedrohungen", wie dem Zuwachs an Migration, der Islamisierung und sozialer Unsicherheit, wie von der Kommilitonin Schmidt bereits beschrieben wurden (Feo & Lavizzari, 2021, S. 13). Zusätzlich engagiert sie sich entschlossen in der Verteidigung der Frauenrechte, wobei der Fokus jedoch auf anti-immigrationspolitischen Zielen liegt. In Bezug auf frauenrelevante Themen hat Giorgia Meloni niemals ihre anti-abtreibungsorientierten Überzeugungen verschleiert. Diese basieren auf ihrem katholischen Glauben sowie persönlichen Erfahrungen. In ihrer Biografie wird dargelegt, dass ihre Mutter in Erwägung zog, die Schwangerschaft abzubrechen (Meloni, 2021, zit. nach De Giorgi et. al, 2022). Meloni strebt vor allem eine breite Unterstützung in katholischen Kreisen an, indem sie sich gegen Abtreibung und Leihmutterschaft aussprach. Nachdem sie dort jedoch auf erheblichen Widerstand stieß, versuchte sie ihre Position zu mildern, indem sie betonte, das Recht auf Abtreibung nicht abschaffen zu wollen. Im Unterschied dazu blieb sie gegenüber Homosexuellen und sexuellen Minderheiten unverändert kompromisslos (Feldbauer, 2023, S. 70)."Wir wollen eine Nation, in der es kein Skandal mehr ist, zu sagen, dass – unabhängig von legitimen Entscheidungen und Neigungen jedes einzelnen – wir alle geboren sind durch einen Mann und eine Frau. Eine Nation, in der es kein Tabu mehr gibt. Es heißt, dass es die Mutterschaft nicht zu kaufen gibt, dass die Gebärmutter nicht zu mieten ist, dass Kinder keine Produkte sind, die man aus dem Regal kauft, als wäre man im Supermarkt. Wir wollen neu beginnen beim Respekt der Würde." (Meloni, 2022, zit. nach Seisselberg, 2023)Wie aus dem Zitat hervorgeht, betont die Politikerin ausdrücklich ihre Unterstützung der sogenannten natürlichen Familie, um die traditionellen Werte zu bewahren. Mit der Verteidigung dieser Werte und dem klassischen Vater-Mutter-Kind-Bild erfolgt eine Ablehnung der LGBTQ+-Gemeinschaft, die von Meloni als "LGBT-Lobby" bezeichnet wird (De Giorgi et. al, 2022). Die Ministerpräsidentin zeigt kein Interesse an einer feministischen Agenda, sondern strebt weiterhin ein traditionelles Familienmodell an (POP, 2023). Frauenrechte und Geschlechtergleichheit wurden von Meloni und ihrer Partei mehr für femonationalistische Argumente instrumentalisiert (De Giorgi et. al, 2022).In wirtschaftspolitischer Hinsicht herrscht in Italien eine Unzufriedenheit, da verschiedene Wahlversprechen nicht umgesetzt wurden. Dies ist auf das Schrumpfen der italienischen Wirtschaft im zweiten Quartal sowie der hohen Inflation zurückzuführen. Zudem wurde noch kein Mindestlohn eingeführt. Die Regierung unter Giorgia Meloni wurde auch dafür kritisiert, dass knapp 170.000 Menschen per SMS darüber informiert wurden, dass sie ab sofort keinen Anspruch mehr auf die Sozialleistung reddito di cittadinanza, auch Bürgergeld genannt, haben. Dies wurde von Gewerkschaften als "soziale Bombe" bezeichnet (ZEIT ONLINE, 2023). Es sei jedoch absehbar gewesen, dass die Umstrukturierung des Staatshaushalts wesentlich auf Kosten der ärmeren Bevölkerung erfolgen würde. Dennoch glaubten die meisten Menschen, dass die postfaschistische Regierung in den Augen der Weltöffentlichkeit nicht so weit gehen würde, wie ihre Rhetorik des "Runter vom Sofa" suggerierte, mit der sie ihren Geldgebern in Industrie, Landwirtschaft und Tourismus billige Arbeitskräfte zur Verfügung stellen wollten (Seeßlen, 2023).EU und Außenpolitik Der Zuwachs an Migration wurde von Meloni vor allem dazu genutzt, um das Thema der irregulären Migration auf die europäische Tagesordnung zu setzen. Sie war auch maßgeblich am Zustandekommen des Europäischen Migrationspaktes beteiligt, gegen den Widerstand ihrer einstigen Verbündeten aus Polen und Ungarn. Durch diese diplomatischen Bemühungen wird Meloni nun nicht mehr als internationale Außenseiterin in Bezug auf die europäische Migrationspolitik betrachtet. Im Gegensatz zu einigen früheren Verbündeten, wie Viktor Orbán, steht sie nicht mehr auf der Seite der Visegrád-Staaten (Angeli, 2023, S. 8f). Melonis Wandlung zu einer gemäßigten Politikerin findet nicht nur national, sondern auch im internationalen Kontext innerhalb und außerhalb der EU statt. Trotz ihrer Position als Präsidentin der EU-Parlamentsgruppe der Europäischen Konservativen und Reformer (ECR) hat Meloni ihre frühere euroskeptische Haltung zurückgefahren. Die Entscheidung, von der Leyen in Rom zu empfangen, wird als Versuch der Anbahnung einer Zusammenarbeit zwischen der ECR (unter Melonis Führung) und der Europäischen Volkspartei (EVP) bewertet. Die FdI hat einen moderaten Kurswechsel von radikalen Positionen gegenüber der EU hin zur Mitte vor den Wahlen 2022 vollzogen. Ziel dieses Kurswechsels sei der Aufbau eines guten Rufs im Ausland und die Sicherung vorteilhafter internationaler Abkommen (Griffini, 2023). Giorgia Meloni hat ihre gemäßigte politische Ausrichtung durch das Einhalten ihres Wahlversprechens im Hinblick auf Atlantizismus und Unterstützung für die Ukraine gegenüber dem russischen Eindringling weiter gestärkt. Ihre diplomatischen Beziehungen zur Ukraine und das Treffen mit dem ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj in Kiew untermauern dies. Im Gegensatz zu Salvini, der im Bezug auf die russische Invasion in der Ukraine uneindeutige Standpunkte vertrat, zeigte sich Meloni klar positioniert. Der Unterschied in ihrer Haltung zum Krieg in der Ukraine führte zu Spannungen innerhalb der Regierungskoalition und betonte Melonis gemäßigte Position in dieser Angelegenheit (ebd.). Manche sagten für Italien einen heißen Herbst voraus, aber nicht in Hinblick auf die außenpolitische Lage. Meloni verfolgte in diesem Bereich einen äußerst pragmatischen Ansatz. Der schrille Ton des Wahlkampfes, in dem sie die EU für fast alle Probleme verantwortlich gemacht hat, ist vorbei. Das hat auch mit der prekären Finanzlage des Staates zu tun, denn Italien braucht dringend die fast 200 Milliarden Euro, die ihr von der EU zur Bewältigung der Folgen des Coronavirus versprochen wurden (ZEIT ONLINE, 2023).Meloni in den Medien"Melonis Politik, anders als die einiger ihrer Vasallen, besteht auch darin, die innere Faschisierung nicht allzu sehr als ein internationales lesbares Bild zu präsentieren. Die Giorgia Meloni, die erscheint, wo man unter sich ist, und die Giorgia Meloni, die vor internationalen Kameras spricht, unterscheiden sich gewaltig" (Seeßlen, 2023).Durch die Stärkung des Kerns der Partei ist es Meloni gelungen, mit einem breiteren Publikum zu interagieren, wobei ihr geschickter Einsatz von Social-Media-Plattformen eine Schlüsselrolle spielte. Dies führte dazu, dass sie als das neue Gesicht der italienischen Politik wahrgenommen wird. Ihre einzigartige Position als erste weibliche Ministerpräsidentin in Italien hat zweifellos dazu beigetragen. Außerdem hat sie bewiesen, dass sie in der Lage ist, die Herausforderungen zu meistern, mit denen populistische Politiker:innen konfrontiert sind (POP, 2023).Der Erfolg der FdI wäre ohne die entschlossene und konsequente Führungsperson, die dem Volk sehr nahe steht, unvorstellbar. Durch ihre Ansprachen an das Volk im römischen Dialekt kommt sie den Italiener:innen sehr nahe. Schon kurz nach der Gründung und dem Vorsitz der FdI war die charismatische Führerin ein gern gesehener Gast in den wichtigsten Talkshows. Sie zeichnete sich durch Jugend, Attraktivität, Selbstbewusstsein, außergewöhnliche Eloquenz und eine kompromisslose Haltung aus und scheute keine Konfrontation. Man kann behaupten, Meloni brachte frischen Wind ins Fernsehen und erfreut sich auch heute noch großer Beliebtheit in diesem Medium (Ventura, 2022, S.6).Im Laufe der Zeit hat ihre Medienpräsenz stetig zugenommen, insbesondere in den letzten Jahren, als sie eine immer bedeutendere Funktion im Mitte-Rechts-Lager einnahm. Meloni macht ausgiebigen Gebrauch von sozialen Medien wie Facebook, Twitter und Instagram, in denen sie ihre politischen Inhalte darstellt und gleichzeitig ihr öffentliches Image zu pflegen versucht. Unter den italienischen Politiker:innen war sie Vorreiterin bei der Einrichtung eines Instagram-Profils. Darauf veröffentlichte sie in erster Linie Bilder, die Botschaften von Stärke und Entschlossenheit vermitteln und in der Popkultur verwurzelt sind. Parallel dazu zieht sie informative, institutionelle und ereignisbezogene Nachrichten vor (Moroni, 2019).Bis vor wenigen Jahren versuchte Meloni, ihr Privatleben aus der Öffentlichkeit weitestgehend herauszuhalten. Doch in letzter Zeit begann sie damit, ihr Privatleben zu inszenieren und sehr persönliche Einblicke zu gewähren, was auch als "intimate politics" beschrieben werden kann. Vor allem in ihrer 2021 erschienenen Autobiografie präsentiert sie sich als Tochter, Mutter und Partnerin. Diese Inszenierung wird von den Medien in zahlreichen Interviews und im Fernsehen aufgegriffen, wobei vor allem Infotainment- und Unterhaltungssendungen erneut die Aufmerksamkeit auf Melonis Pop- und Privatseite lenken. Dabei geraten viele der eigentlichen politischen Botschaften des Buches in den Hintergrund (Ventura, 2022, S. 6).Auf ihrem Popkanal präsentiert Giorgia Meloni ein attraktives Bild von sich selbst, das ihre kulturellen und politischen Ansichten in den Hintergrund drängt. Diese Ansichten spiegeln u.a. ein ambivalentes Verhältnis zum italienischen Faschismus und Postfaschismus wider. Laut Ventura (2022, S. 6) propagiert sie die Idee einer illiberalen und organisierten Gesellschaft, die auf einer reaktionären Auslegung der individuellen Rechte beruht, wobei das Individuum stets der Familie und der Gemeinschaft verpflichtet ist. Sie vertritt auch einen essentialistischen und ethnozentrischen Nationalismus und relativiert die Werte, die nach dem Sieg über den nationalsozialistischen Totalitarismus entstanden sind. Trotz ihres reaktionären Weltbildes, welches einen stark vereinfachenden Gegensatz zwischen Volk und Elite sowie eine verschwörungstheoretische Interpretation der Realität beinhaltet, kann ihre Kommunikation als erfolgreich bewertet werden (ebd.).Die laufende Legislaturperiode erstreckt sich über weitere vier Jahre, was normalerweise keine typische Amtszeit für italienische Regierungschefs ist. Diese Ausdauer wird der Rechtsnationalistin jedoch zugute gehalten. Berichte über die verschiedenen Angriffe der Regierung auf die Pressefreiheit zeigen auf, dass es Verleumdungsklagen und Versuche gibt, die öffentliche Rundfunkanstalt RAI auf Linie zu bringen, indem sie ihre eigenen Leute in der Leitung beruft und kritische Programme streicht (Braun, 2023). Sie habe den staatlichen Fernsehsender RAI weitgehend unter ihre Kontrolle gebracht. Einige Leute würden bereits über "Tele-Meloni" spotten, allerdings stellen Privatsender keine große Bedrohung dar, da viele von ihnen der Familie von Silvio Berlusconi gehören (ZEIT ONLINE, 2023). Ein weiteres Beispiel dafür ist die Streichung des Programms des prominenten Anti-Mafia-Journalisten und Aktivisten Roberto Saviano (Braun, 2023).Melonis Umgestaltung hat für die Frage nach der Kontinuität, Mäßigung oder Radikalisierung der Partei in der Regierung eine doppelte Bedeutung. Einerseits zeigt Meloni ihre "Nähe zum Volk", was ein typisches Merkmal populistischer Parteien ist. Auf diese Weise betont sie ihre anti-elitäre und volkszentrierte Haltung, die seit der Gründung der FdI besteht. Auf der anderen Seite zeichnet sich ihre Rhetorik durch eine bürgerliche Aura aus, die durch Werte wie den Respekt vor der EU, der Rechtsstaatlichkeit, der nationalen Sicherheit und den Rechten der Frauen unterstrichen wird. Diese Betonung von Gewöhnlichkeit und Bürgersinn verbirgt jedoch radikalere ideologische Aspekte der neuen Regierung unter Meloni. Es handelt sich um eine Strategie, die darauf abzielt, eine bürgerliche Fassade zu schaffen. Diese Strategie ist von radikalen populistischen Rechtsparteien in Europa als Versuch bekannt, Ideologie und Politik zu mäßigen und sich selbst in führende Machtpositionen zu bringen (Griffini, 2023).Deutlicher Rechtsruck?"Es hätte schlimmer kommen können" – so lautete nicht nur der Titel eines Beitrags im Deutschlandfunk Kultur über das erste Jahr von Giorgia Meloni als Regierungschefin in Italien. Dieser Tenor stand im Mittelpunkt vieler Analysen zu ihrem Jahrestag als Ministerpräsidentin. In zahlreichen Medien wurde bezeugt, dass sie sich in ihrem ersten Amtsjahr weitaus gemäßigter verhalten hat als erwartet. "Die gefährlichste Frau Europas" sei sie keinesfalls (Seisselberg & Kolar, 2023, zit. nach Galetti, 20230). Die Grundaussage war, dass die Faschisten nicht so besorgniserregend seien wie befürchtet. Es scheint, als hätte Giorgia Meloni den inneren Frieden in Italien bisher nicht gefährdet und als bleibe das Land eine "stabile" parlamentarische Demokratie mit intakten Institutionen. Insbesondere in grundlegenden Bereichen wie der Außenpolitik und der Wirtschaft wird betont, dass Melonis Regierung nicht als Bedrohung für die Europäische Union gesehen wird. Die bisherige Amtszeit Melonis wird als eher konventionelles Regieren bezeichnet (Reisin, 2023). Sie sei "gekommen, um zu bleiben" und innerhalb weniger Monate zu einer "festen Größe" geworden (ZEIT ONLINE, 2023).Andere Journalist:innen sind jedoch der Meinung, dass die Gefahr in den Details liege. Sie argumentieren, dass Meloni sehr geschickt agiere und es fraglich sei, ob sich ihre politische Haltung überhaupt geändert habe (Reisin, 2023). Seeßlen (2023) warnt davor, Italien als eine Demokratie mit einer rechten Regierung zu betrachten. Stattdessen beschreibt er das Land als einen Ort, an dem die Verbindung von neoliberaler Postdemokratie und funktionalem Postfaschismus exemplarisch erprobt werde. Die Gesamtheit dieser Transformation könnte übersehen werden, da es der Regierung unter Meloni noch gelingt, nicht alle Aspekte ihrer Machtübernahme deutlich erkennbar zu machen. Die Rhetorik von Populisten ist bekanntermaßen darauf ausgerichtet, extreme Positionen vor der allgemeinen Öffentlichkeit zu verbergen. Auch das kommunistische Online-Portal Contropiano (zit. nach Feldbauer, 2023, S. 81) hat vor der Gefahr gewarnt, Meloni zu unterschätzen, da sie ihr reaktionäres Weltbild mit rechtsextremen, nationalistischen, fremdenfeindlichen und homophoben Positionen gegenüber der EU mit der Inszenierung als vernünftige und verantwortungsbewusste Politikerin kaschiere. Die Frage nach einem möglichen Rechtsruck in Italien wird kontrovers diskutiert. Auf der einen Seite wird der Wahlsieg Melonis als Teil einer allgemeinen europäischen Tendenz hin zum rechten Spektrum gedeutet. Auf der anderen Seite wird betont, dass die Regierung unter Meloni eine gewisse Kontinuität mit den politischen Entwicklungen der letzten 30 Jahre in Italien aufweist und somit nicht als radikaler Neuanfang zu interpretieren ist. Melonis Erfolg wurde vor allem auch durch die Enttäuschung über etablierte politische Figuren begünstigt (Livi & Jansen, 2023).FazitAls Giorgia Meloni mit ihrer postfaschistischen Partei Fratelli d'Italia die Wahlen gewann, stellte sich in ganz Europa die Frage, wie mit ihr umgegangen werden sollte. Ob diese Frage nun vollständig geklärt ist, erscheint ungewiss. Für viele macht Meloni bisher jedoch einen relativ gemäßigten Eindruck. Die Zusammenarbeit mit der EU wirkt jedoch eher zweckorientiert als von tiefer Überzeugung getragen. Obwohl Meloni eine pro-europäische Haltung einnimmt, kann man sie nicht uneingeschränkt als überzeugte Verfechterin der EU bezeichnen. Während sie eine gemäßigte Außenpolitik verfolgt, engt sie im Inneren die Freiheit der Medien ein, limitiert die Rechte von Minderheiten und stellt die Elternschaft gleichgeschlechtlicher Eltern in Frage. Trotz der Befürchtungen über eine mögliche Radikalisierung der FdI deuten die gegenwärtigen Anhaltspunkte in eine andere Richtung. Angesichts dieser Erkenntnisse lässt sich ableiten, dass die FdI zweifellos als populistisch-radikale Rechtspartei agiert, die zur Mäßigung tendiert. Weite Teile zeigen die Kontinuität der Partei mit den Wahlaussagen von 2022, obwohl einige Schwankungen in Richtung Radikalisierung erkennbar sind. Es bleibt abzuwarten, ob sie diesen gemäßigten Ansatz in der Migrationsdebatte langfristig beibehalten wird, oder ob sie angesichts der steigenden Zahlen von Geflüchteten zu einer aggressiveren Rhetorik und Politik zurückkehrt. Obwohl eine Legislatur auf dem Papier fünf Jahre dauert, liegt die durchschnittliche Dauer italienischer Regierungen bei 18 Monaten (Siefert, 2023). Die Prognosen bezüglich Melonis politischer Zukunft sind vorsichtig optimistisch, wobei einige spekulieren, dass sie eine längere Amtszeit haben und sogar zur Galionsfigur der "neuen Rechten" in Europa werden könnte. Die Vergangenheit hat jedoch gezeigt, dass sich solche Vorhersagen als irreführend erweisen können (ZEIT ONLINE, 2023).Insgesamt scheint es, als fehle es in Italien an Diskursen und Ideen sowie Kraft für Widerstand. Die italienische Gesellschaft, die aus widersprüchlichen Lagern der Linken und der katholischen Gemeinschaft sowie aus den nördlichen, mittleren und südlichen Teilen besteht, ist zersplittert. Von der Opposition kommt wenig Kritik an der aktuellen Regierung und es scheint, als ob ihr die Herausforderungen, vor denen Italien steht, noch weniger zugetraut werden. Bei vielen sozialen Fortschritten der letzten Jahre, einschließlich der Errungenschaften im Kampf gegen die Mafia, der Bekämpfung von Steuerhinterziehung oder auch Maßnahmen gegen Verfall von Bildung und Infrastruktur deutet sich ein Rückschritt an. Der Weg in Richtung einer offenen und toleranten Gesellschaft wird unter Melonis Führung stark gehemmt. Mit der Postfaschistin an der Macht wird in Italien eine rückwärtsgerichtete Umkehr angestrebt, ganz im Sinne eines reaktionären Katholizismus. Literatur Angeli, O. 2023: Giorgia Meloni und die Migrationsfrage. Rückblick auf ein Jahr Regierung, MIDEM-Policy Paper 2023-4, Dresden. Baker, K. & Palmieri, S. (2023). Können weibliche Politiker die gesellschaftlichen Normen der politischen Führung stören? Eine vorgeschlagene Typologie des normativen Wandels. International Political Science Review, 44(1), 122–136. https://doi.org/10.1177/01925121211048298 Brandl, L. & Ritter, A. (2022). Wenn Italien wackelt, schwankt die EU: Darum ist Giorgia Meloni die gefährlichste Frau Europas. https://www.stern.de/politik/ausland/wahlen-in-italien--ist-giorgia-meloni-die-gefaehrlichste-frau-europas--32742572.html De Giorgi, E., Cavalieri, A. & Feo, F. (2023). Vom Oppositionsführer zum Premierminister: Giorgia Meloni und Frauenfragen in der italienischen radikalen Rechten. Politik und Governance, 11(1). https://doi.org/10.17645/pag.v11i1.6042 Feo, F. & Lavizzari, A. (2021): Fallstudie Italien; in: Triumph der Frauen? Das weibliche Antlitz des Rechtspopulismus und -extremismus in ausgewählten Ländern, Heft 06, Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) - Forum Politik und Gesellschaft, online unter: https://www.fes.de/themenportal-gender-jugend-senioren/ gender-matters/artikelseite/fallstudie-italien. Finchelstein, F. (2017). Populismus als Postfaschismus – Essay. BPB.de. https://www.bpb.de /shop/zeitschriften/apuz/257672/populismus-als-postfaschismus-essay/ Griffini, M. (2023). Auf dem Grat zwischen Mäßigung und Radikalisierung: Die ersten 100 Tage der Meloni-Regierung. Quaderni dell Osservatorio elettorale QOE - IJES. https://doi.org/10.36253/qoe-14413 Latza Nadeau, B. (2018): Femme Fascista: Wie Giorgia Meloni zum Star der extremen Rechten Italiens wurde, in: World Policy Journal, 35, 2, 2018. Livi, M. & Jansen, C. (2023). Giorgia Meloni und der Rechtsruck in Italien: Eine Analyse fünf Monate nach der Wahl. Leviathan, 51(2), 169–185. https://doi.org/10.5771 /0340-0425-2023-2-169 Lutz, Philip (2021): Neubewertung der Gap-Hypothese: Hartes Reden und schwaches Handeln in der Migrationspolitik? In: Party Politics, 27(1), S. 174–186. Verfügbar unter: https://doi. org/10.1177/1354068819840776Moroni, C. (2019): La politica si fa immagine: la narrazione visual del Leader politico, in: H-ermes. Zeitschrift für Kommunikation, 15. 2019.Oliviero, A. (2023). Giorgia Meloni und die Migrationsfrage. Rückblick auf ein Jahr Regierung (MIDEM-Policy Paper 2023-4). https://www.stiftung-mercator.de/content/uploads/2023/10 /TUD_MIDEM_PolicyPaper_2023-4_Giorgia-Meloni-und-Migrationsfrage.pdf (POP) Politisches Observatorium für Populismus. (2023). Brüder und Schwestern Italiens: Von den faschistischen Wurzeln zur Normalisierung – ein Doppelinterview. https://populismobserver.com/2023/07/11/brothers-and-sisters-of-italy-a-double-interview/ Reisin, A. (2023). Italien.Medien schreiben sich das erste Amtsjahr von Giorgia Meloni schön. https://uebermedien.de/89003/wie-sich-medien-das-erste-amtsjahr-von-giorgia-meloni-schoenschreiben/ Roio, C. (2020). Prefazione. La grande trasformazione dell'ultradestra, in: C. Mudde: Ultradestra. Rom: Luiss University Press. Schütz, D. (2022). Begriff "Postfaschismus". Italienischer Sonderweg. TAZ.de. https://taz.de/Begriff-Postfaschismus/!5880112/ Seeßlen, G. (2023, 17. August). Giorgia Melonis Kürzung der Sozialhilfe als faschistischer Krieg gegen die Armen Italiens. Gesellschaft als Beute Italien: Ein Lehrstück der Faschisierung in Europa. Jungle.World, Hintergrund (2023/33). Seisselberg, J. (2023). Ein Jahr Meloni in Italien – Neue Schale, rechter Kern (04.10.2023; NDR Info Hintergrund). https://www.ndr.de/nachrichten/info/epg/Ein-Jahr-Meloni-neue-Schale-rechter-Kern,sendung1384714.html Siefert, A. (2023). Italien. Meloni und ihre "Mutter aller Reformen". https://www.zeit.de/politik/ausland/2023-11/italien-giorgia-meloni-verfassungsreform Tagesschau. (2022). Porträt. Giorgia Meloni. "Zuallererst Italienerin". Tagesschau.de https://www.tagesschau.de/ausland/italien-meloni-107.html ZEIT ONLINE. (2023, 25. September). Gekommen um zu bleiben: Ein Jahr Giorgia Meloni. https://www.zeit.de/news/2023-09/25/gekommen-um-zu-bleiben-ein-jahr-giorgia-meloni
Beschreibung der Haushaltskonstellation (Haushaltsmatrix genannt). Familienstand und Angaben zur Partnerschaft. Sprache im Haushalt. Bildung, Beruf, Erwerbstätigkeit, Mobilität. Migrationshintergrund der Auskunftsperson, der Eltern und Großeltern. Kinder im Haushalt und außerhalb.
Themen: Erfassung der Haushaltsstruktur: In der Haushaltsmatrix wurden detailliert die Personenmerkmale aller Personen im Haushalt abgefragt sowie deren Beziehungen um das Zielkind zu identifizieren.
Haushaltsgröße; Kinderzahl; Anzahl der Kinder unter 18 Jahren im Haushalt; Beziehung der Auskunftsperson zur Zielperson; Angaben zu Familienstand und Partnerschaft der Auskunftsperson: Hochzeitsjahr, Trennungsjahr bzw. Scheidungsjahr, feste Partnerschaft und Beginn des gemeinsamen Haushalts mit dem Partner;
Für max. 9 Kinder: Geschlecht; Alter (Geburtsmonat und Geburtsjahr); leibliches, Adoptiv-, Pflege- oder Stiefkind; gemeinsames Kind mit dem Partner; gemeinsames Sorgerecht bzw. Sorgeberechtigter; Geburtsland; deutsche Staatsbürgerschaft; Bildung: höchster Schulabschluss; abgeschlossene Berufsausbildung; Hauptaktivität; Schulbesuch; Betreuungssituation (Kindertageseinrichtung, Tagesmutter, andere Person oder ausschließliche Betreuung in der Familie); Wochenstunden in der Betreuungseinrichtung; besuchte Schulform; Art der beruflichen Ausbildung.
Angaben über das Zielkind von 0 bis 6 Jahren: Sprache zwischen Zielperson und Auskunftsperson bzw. zwischen Zielperson und Geschwistern; konkrete Angaben zur Betreuungssituation: Betreuungsperson und Wochenstunden; Gründe für die Nichtinanspruchnahme einer Kindertageseinrichtung; hypothetische Entscheidung für eine Kindertagesstätte bei Vorliegen ausgewählter Voraussetzungen; frühere Unterbringung des Kindes in einer Kindertageseinrichtung oder bei einer Tagesmutter und Alter des Kindes zum damaligen Zeitpunkt; Angaben zur derzeit besuchten Kindertageseinrichtung: Träger; Eintrittszeitpunkt; Höhe der monatlich anfallende Kosten; Öffnungszeit; Schließzeit, Schließung über Mittag; Öffnungszeiten entsprechen dem persönlichen Bedarf; Wunsch nach Anpassung der Öffnungszeiten morgens, mittags oder abends; passende Öffnungszeiten an Samstagen und in den Ferien; übliche Bring- und Abholzeit; Bring- und Abholzeit jeden Tag gleich; Mittagstischangebot; Inanspruchnahme des Mittagessens; weitere Angebote der KITA: Sprachförderung, Naturwissenschaften, Computer, Fremdsprachen; Teilnahme des Kindes an diesen Angeboten; Nutzung ausgewählter Zusatzangebote für die Eltern; Häufigkeit von Elterngesprächen im letzten Jahr; Zufriedenheit mit der Kinderbetreuung in der Einrichtung hinsichtlich ausgewählter Aspekte (z.B. Gruppengröße und Öffnungszeiten) sowie insgesamt; Wohlfühlen des Kindes in der Einrichtung; Schwierigkeiten einen KITA Platz zu bekommen; Bedeutung ausgewählter Aspekte bei der Wahl der Betreuungseinrichtung; Wunschalter für die Einschulung des Kindes; Einstellung zu Kindertageseinrichtungen (Skala); Teilnahme an einem Test zur Sprachentwicklung und Alter des Kindes bei diesem Test; Fördermaßnahme im Anschluss an den Test; Rahmen der Sprachförderung (Förderprogramm in der KITA oder logopädische Behandlung); Durchführung des Förderprogramms in einer Fördergruppe oder im Alltag der KITA.
Inanspruchnahme Tagesbetreuung (Tagesmutter): Zeitpunkt der ersten Betreuung durch eine Tagesmutter; früherer Besuch einer Kindestagesstätte; Zeitpunkt des Beginns der Betreuung durch die jetzige Tagesmutter; Betreuung im Haushalt der Tagesmutter, im eigenen Haushalt oder an einem anderen Ort; monatlich anfallende Kosten einschließlich Mittagessen; Art des Zustandekommens dieser Betreuung (Vermittlungsinstanz); Zuschuss vom Jugendamt; Wichtigkeit ausgewählter Gründe für eine Tagesmutter; Nationalität der Tagesmutter; Zufriedenheit mit ausgewählten Betreuungsaspekten und mit der Betreuung durch die Tagesmutter insgesamt; Wohlfühlen des Kindes bei der Tagesmutter; Tagesmutter übernimmt Aufgaben im Haushalt neben der Kinderbetreuung; Tagesmutter betreut gleichzeitig eigene Kinder; Anzahl der mitbetreuten eigenen Kinder und der Kinder insgesamt; Alter des jüngsten und des ältesten betreuten Kindes; Alter der Tagesmutter; feste oder flexible Betreuungszeiten; Notfalllösung bei Ausfall der Tagesmutter; frühere Betreuung durch eine andere Tagesmutter; Auswahlmöglichkeit zwischen verschiedenen Tagesbetreuungsangeboten.
Freizeit und andere Aktivitäten: Häufigkeit ausgewählter Elternaktivitäten mit dem Kind; Teilnahme des Kindes an Musikschule, Sportverein, Sprachkurs, Malkurs, Babyschwimmen, Prager-Eltern-Kind-Programm (PEKiP) oder Eltern-Kind-Gruppen.
Detaillierte Fragen zu kindlichen Verhaltensweisen (je nach Altersgruppe unterschiedlich). Fragen zur elterlichen Kindererziehung: Häufigkeit ausgewählter Verhaltensweisen bei der Kindererziehung; Wichtigkeit wünschenswerter Eigenschaften des eigenen Kindes (Leistungsbereitschaft, Selbstbeherrschung, gutes Auskommen mit anderen Kindern, Gehorsam, Verantwortungsbewusstsein, Rücksichtnahme, Interesse, eigene Interessen verfolgen und zur eigenen Meinung stehen); Häufigkeit von Meinungsverschiedenheiten mit dem Partner bezüglich der Kindererziehung in ausgewählten Bereichen; präferierte Art der Kinderbetreuung in den verschiedenen Altersstufen des Kindes.
Über das Zielkind von 5-8 Jahren, Auskunftsperson Mutter): Monat und Jahr der Einschulung; Besuch einer Betreuungseinrichtung vor der Einschulung; Alter des Kindes beim ersten Besuch einer Betreuungseinrichtung; Art der derzeitigen organisierten Betreuung; Anzahl der Tage pro Woche in der Betreuung; Schließzeit der Betreuung; Kind geht gerne in die Einrichtung; Zufriedenheit mit ausgewählten Aspekten der Betreuungseinrichtung; Häufigkeit der Betreuung außerhalb der Schule durch andere Personen; Schwierigkeiten bei der Suche einer kurzfristigen Betreuung, während der Ferienzeit bzw. bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf; Umgang mit nicht abgedeckten Betreuungszeiten; Höhe des monatlichen Elternbeitrages für die Betreuung in der Schule bzw. im Hort; Präferenz für Ganztagsschule oder Hort; derzeit besuchte Schulart; Klassenstufe; Klasse wiederholt (Klassenstufe); Angebote der Schule; Nutzung dieser Angebote; letzte Zeugnisnote in den Fächern Mathematik und Deutsch; außerschulische Aktivitäten (kostenlose bzw. bezahlte Nachhilfestunden, Musikunterricht, Computerkurs); Vereinsmitgliedschaften; ausgeübte Sportart; Freundeskreis insgesamt und Anteil der deutschen Freunde; Charakterisierung des Kindes; Aussagen zum Selbstvertrauen des Kindes; zuhause gesprochene Sprache mit der Auskunftsperson und den Geschwistern; Beurteilung der sprachlichen Fähigkeiten; Freizeitaktivitäten des Kindes und Häufigkeit dieser Aktivitäten; Häufigkeit ausgewählter gemeinsamer Aktivitäten mit dem Kind; gemeinsame Aktivitäten vor der Einschulung; Häufigkeit übernommener Aufgaben im Haushalt; Tätigkeiten ohne Eltern (z.B. bei Freunden übernachtet, einkaufen); Charakterisierung des Kindes anhand ausgewählter Aussagen; wünschenswerte Eigenschaften des Kindes; Häufigkeit von Problemen mit dem Partner bei der Kindererziehung; Beschreibung der eigenen Kindererziehung.
Demographie der Auskunftsperson: Geschlecht; Alter (Geburtsmonat und Geburtsjahr); Wohnen und Haushaltsgröße: Wohndauer am Wohnort; Art der Wohnform (Wohnstatus); Zimmeranzahl; Wohnfläche in qm; Migrationshintergrund; gesprochene Sprache im Haushalt; hauptsächliche Sprache; Geburtsland; Wohndauer in Deutschland; Geburtsbundesland; Geburt in West- oder Ostberlin; Staatsbürgerschaften; Lebenslauf: Auszug aus dem Elternhaus; Jahr des ersten Auszugs; Jahr der ersten festen Partnerschaft; Jahr des Zusammenziehens mit dem Partner; Jahr der ersten Heirat; Ausbildung und Erwerbstätigkeit; höchster Schulabschluss; Jahr des Erwerbs des Schulabschlusses; Berufsvorbereitungsjahr; Jahr des Berufsausbildungsbeginns; abgeschlossene Berufsausbildung bzw. höchster Bildungsabschluss; Zeitpunkt der ersten Berufstätigkeit; Aktivitätsstatus; derzeitige Haupttätigkeit; Art der Beschäftigung; derzeitiger Schulbesuch: angestrebter Schulabschluss; Art der derzeitigen Berufsausbildung; zusätzlicher Nebenerwerb; Wochenstunden der Nebentätigkeit; aktuelle Erwerbstätigkeit: mehrere Beschäftigungsverhältnisse; Art der Haupttätigkeit; Erwerbstätigkeit und Haupttätigkeit bis zum Beginn der Elternzeit; berufliche Tätigkeit und berufliche Stellung; Charakteristika der beruflichen Tätigkeit; Größe der landwirtschaftlich genutzten Fläche bei Landwirten, Anzahl der Mitarbeiter bei Selbständigen; Wochenstundenzahl; Erwerbstätigkeit und Mobilität: beruflich bedingter Nebenwohnsitz; Arbeitsweg länger als eine Stunde;
letzte Erwerbstätigkeit der Auskunftsperson bzw. der Zielperson: erwerbstätig bis zum Beginn des Mutterschutzes bzw. der Elternzeit; Tätigkeit vor Beginn des Mutterschutzes; Zeitpunkt der Beendigung bzw. Unterbrechung der Erwerbstätigkeit; frühere Erwerbstätigkeit und Charakteristika der früheren Tätigkeit; Lebenszufriedenheit; gerechter Anteil am Sozialprodukt.
Für den Partner wurde erfragt: Geschlecht; Alter (Geburtsmonat und Geburtsjahr); Geburtsland; Geburtsbundesland; Geburt in West- oder Ostberlin; deutsche Staatsbürgerschaft bzw. weitere Staatsbürgerschaft; höchster Schulabschluss; höchster Ausbildungsabschluss; Haupttätigkeit; Art der Tätigkeit; angestrebter Schulabschluss bei derzeitigem Schulbesuch; Art der Ausbildung bei derzeitiger Berufsausbildung; Nebenerwerbstätigkeit und Wochenstunden; detaillierte Erfassung der aktuellen Erwerbstätigkeit.
Für alle anderen Personen im Haushalt wurde erfragt: Geschlecht; Alter (Geburtsmonat und Geburtsjahr); Geburt in Deutschland; deutsche Staatsbürgerschaft; höchster Schulabschluss; höchster Bildungsabschluss; Haupttätigkeit; Art der Schule (Schüler); Art der Ausbildung (Personen in beruflicher Ausbildung).
Gemeinsame Aktivitäten der Familie und soziales Netz: Gemeinsames Essen; Häufigkeit von Urlaub mit den Kindern im letzten Jahr; nicht verwandtschaftliche Kontexte: Beurteilung des Zusammenhalts in der Nachbarschaft; Hilfspersonen außerhalb des Haushalts; Pflege: pflegebedürftige Person im Haushalt; Verwandtschaftsverhältnis zum Befragten; pflegende Personen bzw. professionelle soziale Dienste; Pflegeleistung durch den Befragten oder seinen Partner außerhalb des Haushalts; Person des Pflegebedürftigen; persönliche Belastung durch die Pflege; Generationsbeziehung: Generationentreffen und Häufigkeit solcher Treffen; Kinder außerhalb des Haushalts;
Für alle externen Kinder der Auskunftsperson und des Partners wurde erfragt: Anzahl externer Kinder; Geschlecht; Alter (Geburtsmonat und Geburtsjahr); leibliches Kind, Adoptiv-, Pflege- oder Stiefkind; gemeinsames Kind mit dem Partner; derzeitige Unterbringung; Todeszeitpunkt; Sorgerecht; Entfernung vom Wohnort; Häufigkeit persönlicher Treffen und sonstiger Kommunikation; in Deutschland geboren; deutsche Staatsbürgerschaft; höchster Schulabschluss; höchster Bildungsabschluss; Haupttätigkeit; derzeitiger Schulbesuch; Betreuungssituation; besuchte Schulform; Art der beruflichen Ausbildung; externe Kinder des Partners sind leibliche Geschwister der Zielperson.
Externer Elternteil der Zielperson (Kind/Jugendlicher): Elternteil lebt außerhalb des Haushalts; Entfernung zum Wohnort; Häufigkeit von Treffen bzw. sonstiger Kommunikation der Zielperson mit diesem Elternteil; höchster Bildungsabschluss der Mutter bzw. des Vaters.
Externe Eltern der Auskunftsperson und des Partners: leibliche Eltern leben beide noch; Zusammenleben der Eltern; Entfernung zum Wohnort der Eltern; Entfernung zum Wohnort der Mutter bzw. des Vaters; Häufigkeit von Treffen bzw. sonstiger Kommunikation mit der Mutter bzw. dem Vater; Eltern in Deutschland geboren; deutsche Staatsbürgerschaft der Mutter bzw. des Vaters; Enkel der Auskunftsperson bzw. des Partners; Anzahl der Enkel.
Wunsch nach weiteren Kindern; bestehende Schwangerschaft; beabsichtigte Inanspruchnahme der Elternzeit; geplanter Zeitpunkt für ein weiteres Kind; präferierte Wunschkinderzahl; allgemeiner Kinderwunsch; geplanter Zeitpunkt für das erste Kind.
Konfession; Kirchgangshäufigkeit; Religiosität; Konfession des Partners; Kommunion des Zielkinds; Einschätzung des Gesundheitszustands der Zielperson; Bezug staatlicher Transferleistungen; Höhe des Elterngeldes; Haushaltsnettoeinkommen und persönliches Nettoeinkommen (insgesamt und kategorisiert).
Zusätzlich verkodet wurde: Panelbereitschaft; Adressabgleich und Zusatzkommentare.
Kinderfragebogen 9- bis 12-Jährige: Selbstcharakterisierung (Skala); Freizeitaktivitäten; Anzahl der guten Freundinnen und Freunde; Anzahl deutscher Freunde; Kommunikationsverhältnis mit Freunden; Kontaktfreudigkeit; Vereinsmitgliedschaften; ausgeübte Sportart; Besuch eines Jugendtreffs; Aktivitäten ohne Eltern; Einschätzung des Familienzusammenhalts und Familienklima; mit den Eltern und Geschwistern gesprochene Sprache; Beziehung zu Mutter und Vater; Häufigkeit übernommener Aufgaben im Haushalt; Einstellung zur Schule und zum Lernen; selbständiges Lernen bzw. Unterstützung; Zeugnisnoten in den Fächern Deutsch und Mathematik; Wiederholung einer Klasse; Klassenstufe; derzeit besuchte Schulform; zukünftige weiterführende Schule; gewünschter Schulabschluss; Sorgen um Schulabschluss; gewünschte weiterführende Schulform; Vergleich der derzeitigen Schule mit der Grundschule; Schulschwänzen; eigenes Verhalten bei schlechten Noten; Wichtigkeit ausgewählter Personen des sozialen Umfelds; Selbsteinschätzung des Problemlösungsverhaltens; Selbstbeschreibung (Skala).
Kinderfragebogen 13- bis unter 18-Jährige: Freizeitaktivitäten; beste Freundin bzw. bester Freund und deren Herkunftsländer; feste Freundschaft; Herkunftsland der Familie des Partners; Größe des Freundeskreises; Herkunftsland der Familien der Freunde; Freizeitpartner; Wichtigkeit ausgewählter Personen des sozialen Umfelds; Unterstützungsperson in schwierigen Situationen (Bezugsperson); genutzte Freizeit- und Kultureinrichtungen; derzeitige Hauptbeschäftigung; höchster Schulabschluss; Schüler wurden gefragt: Klassenstufe; besuchte Schulform; Wechsel des Schulzweigs und Schulzweigart; angestrebter Schulabschluss; Privatschule; Schulnoten in Mathematik und Deutsch; Wiederholung einer Klasse; Übernahme sozialer Aufgaben in der Schule (Schulämter); Wechsel des Schultyps; Schultypen nach der Grundschule; Häufigkeit von Schulschwänzen allgemein sowie ganzer Unterrichtstage; Schularbeitenunterstützung durch die Familie; Wunsch nach mehr Unterstützung; Nachhilfe; private Bezahlung der Nachhilfe; Nebenjob und Praktikum; Selbsteinschätzung von Schulerfahrungen; Zukunftspläne nach dem Schuljahr; derzeitige Ausbildung entspricht dem Berufswunsch;
Wichtigkeit ausgewählter Berufsaspekte; Berufswunsch; Jahr des ersten allgemein bildenden Schulabschlusses; Tätigkeiten zwischen Schule und Ausbildung; Zeitpunkt des Ausbildungsbeginns; Ausbildungsberuf; Ausbildungsstatus; Übernahme von Funktionen und Ämtern in der Berufsschule oder Ausbildungsstelle; verfügbares Geld pro Monat und Geldquellen; Wichtigkeit ausgewählter Lebensbereiche; Aktivitäten ohne Eltern; Beziehung zur Mutter sowie zum Vater (Häufigkeit von Gesprächen über Erlebnisse, über Belastendes und über Ausbildungs- und Berufsfragen, Mitsprache der Eltern bei Entscheidungen, politischen Diskussionen); Häufigkeit übernommener Haushaltsaufgaben; Sprache im Haushalt und hauptsächliche Sprache; Fremdsprachenkenntnisse; Selbsteinschätzung (Skala: Verantwortungsbewusstsein, Entscheidungsfähigkeit, Durchsetzungsfähigkeit, Leistungsorientierung, Fremdbestimmung, Außenorientierung); Wichtigkeit ausgewählter Verhaltensweisen (Pflichtbewusstsein, Verantwortungsbewusstsein, Ehrgeiz, Hedonismus, Kritikfähigkeit, Altruismus, Fähigkeiten entfalten, Rücksichtnahme, keine Bevormundung, hohes Einkommen); Konfession; Kommunion, Konfirmation oder Jugendweihe; Kirchgangshäufigkeit; negative Erlebnisse und Schicksalsschläge (z.B. Tod einer Bezugsperson, Suizidgedanken, schwere Krankheit); Alter zum Zeitpunkt des ersten Erlebnisses; Selbsteinschätzung (Stress, Selbstbestimmung, Sorgen, alle Möglichkeiten stehen offen, innovationsfreudig, Verantwortung); Zufriedenheit mit dem persönlichen Leben (Lebensgestaltung, Wohnsituation, Umfang der freien Zeit, Wohnsituation, berufliche Perspektiven, verfügbares Geld); Aktivität in Vereinen oder Gruppen; Teilnahmehäufigkeit an Vereinsaktivitäten; Funktion im Verein; aktive ehrenamtliche Mitarbeit bzw. gelegentliche Teilnahme an ausgewählten Gruppen und Organisationen; Selbsteinschätzung des Gesundheitszustands; Politikinteresse; Einstellung zur Gleichberechtigung (Skala); Kinderwunsch; Zukunftspläne.
Fragebogen 18-32: Geschlecht des Zielkindes; Kinderzahl im Haushalt; Heirat unter 18 Jahren; geplanter gemeinsamer Haushalt bzw. Heiratsabsicht; Glücklichsein in der Partnerschaft; Streithäufigkeit mit dem Partner; Schwierigkeiten bei der Lösungsfindung; Sprachkenntnisse; Entfernung des Wohnortes des Partners; Häufigkeit der Treffen und der Kommunikation mit dem Partner; Herkunftsland des Partners; Erwerb des Schulabschlusses unter 14 Jahren; Wehrdienst oder Zivildienst; Freiwilligendienst; Freiwilligendienst anstelle des Zivildienstes; Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit und Zeitpunkt der Wiederaufnahme; Besuch einer Privatschule; Schulzweig gewechselt; Zeitraum für Jobben; Übernahme von Schulämtern; Pläne für die Zeit nach dem Schuljahr; übernommene Ämter in der Berufsschule bzw. im Studium; Tätigkeit zwischen Schule und Ausbildungsbeginn; detaillierte Angaben zur Ausbildungsbiographie; Beschäftigung nach Abbruch der Ausbildung bzw. des Studiums; derzeitige sowie erste Tätigkeit entspricht der Ausbildung; erste Stelle befristet oder unbefristet; Wahlbeteiligung an Betriebsratswahl; Mitgliedschaft im Betriebsrat; Arbeitslosigkeit, Einschätzung der Chancen auf einen Arbeitsplatz (nur Arbeitslose); Wunsch nach Reduzierung der Vollzeitarbeit bzw. nach Vollzeitarbeit; Charakterisierung der Erwerbstätigkeit (Arbeitszufriedenheit); Unterbrechung der Berufstätigkeit wegen der Geburt oder Betreuung eines Kindes; Beginn und Ende der jeweiligen Unterbrechung; Inanspruchnahme der gesetzlichen Elternzeit; Monate der gesetzlichen Elternzeit; präferierte Erwerbssituation von Eltern mit Kindern unter 3 Jahren im Haushalt sowie mit Kind im Kindergartenalter; Elternteil, der Vollzeit arbeiten sollte bzw. generell arbeiten; Partner hat Zivildienst gemacht; Jahr des Zivildienstabschlusses; Zufriedenheit mit der Zeitverwendung im Hinblick auf Beruf, Hausarbeit, persönliche Freizeit, Partnerschaft, Kinder und Freunde; empfundene Belastung durch Hausarbeit, Kinderbetreuung, Beruf bzw. Ausbildung; Häufigkeit von Zeitdruck aufgrund beruflicher Anforderungen im Hinblick auf die Familie; Zufriedenheit mit ausgewählten Aspekten und Lebenszufriedenheit; Fühlen als Jugendlicher oder Erwachsener; derzeitiges Lebensgefühl: Vieles derzeit nicht endgültig zu entscheiden; Sicherheitsdenken; Geburtsland weiterer Personen im Haushalt; Häufigkeit der Vollzähligkeit der Familie beim Frühstück, Mittagessen und beim Abendessen; Häufigkeit von auswärts Essengehen mit der Familie; Häufigkeit von Essenslieferungen nach Hause (Pizza Taxi); haushaltsnahe Dienstleistungen im letzten Monat; Gesamtdauer der Urlaube mit den Kindern im letzten Jahr; Häufigkeit von Unternehmungen mit dem Partner ohne Kinder und allein oder mit Freunden ohne Familie; für alle externen Kinder des Befragten wurde erfragt: Ferien im Haushalt bzw. gemeinsamer Urlaub innerhalb des letzen Jahres und Urlaubsdauer; Geburtsland und Bildungsabschluss von Mutter und Vater; Großeltern leben noch und Anzahl lebender Großeltern; präferierter Zeitpunkt für eigene Elternschaft; Häufigkeit der Übernahme von ausgewählten Aufgaben im Haushalt und Aufgabenverteilung; Häufigkeit ausgewählter Freizeitaktivitäten; Häufigkeit von Aktivitäten mit ausgewählten Freizeitpartnern am Wochenende und unter der Woche; derzeitige Wichtigkeit der eigenen Kinder; Aktivität in Vereinen und Teilnahmehäufigkeit und Gruppen; Vereinsmitgliedschaften; Übernahme einer Funktion; präferierte Möglichkeiten der politischen Partizipation; Unterstützungspersonen in schwierigen Situationen; im letzten Jahr genutzte Einrichtungen (z.B. Berufsberatung, Jugendamt, Verbraucherzentrale); negative Erlebnisse und Alter zum erstmaligen Zeitpunkt des Erlebnisses; Charakterisierung der Beziehung zum jüngsten Kind und der Kommunikation mit dem jüngsten Kind; Selbsteinschätzung der Rolle als Mutter bzw. Vater (Überforderung, Freude); Charakterisierung des Familienklimas; Dauer aktiver Beschäftigung mit dem Kind an Sonntagen sowie unter der Woche pro Tag; Art der Unternehmungen mit den Kindern; Selbsteinschätzung des Gesundheitszustands.
Zivildienst: Beginn des Zivildienstes; Dauer des Zivildienstes in Monaten; Bundesland des Zivildienstes; Tätigkeit vor dem Zivildienst; Art der Auswahl des Zivildienstplatzes; Gründe für die Auswahl; Tätigkeitsbereich; Typ der Einrichtung der Zivildienststelle; Träger bzw. Spitzenverband der Zivildienststelle; Motivation für die Zivildienstentscheidung (Skala); Zivildiensttätigkeit aus der Rückschau; Kompetenzentwicklung: Weiterentwicklung ausgewählter Kenntnisse und Fähigkeiten im Zivildienst; Gestaltung des Zivildienstes in der Zivildienststelle (Skala: Einschätzung der Zivildienststelle); Zusammensetzung des Teams (weiblich oder männlich); Gelegenheiten zum Lernen (´Lernarrangements´); Einfluss des Zivildienstes auf die weitere Berufswahl; langfristiger Einfluss auf Berufswahl durch Zivildienst; Nutzen des Zivildienstes in Ausbildung oder Beruf; Nutzungsaspekte; verändertes Verständnis von Frauen- und Männerberufen (Geschlechterrollen) durch den Zivildienst; Einschätzung der Zusammenarbeit mit weiblichen Kolleginnen; weibliche Vorgesetzte im Zivildienst und Einschätzung der Zusammenarbeit; Erweiterung der Kenntnisse und Fähigkeiten in Betreuung, Pflege oder Hauswirtschaft durch den Zivildienst; mehr Verständnis für ältere, behinderte oder benachteiligte Menschen; gesteigertes Interesse an sozialen Fragen; ehrenamtliches Engagement neben dem Zivildienst und Einsatzort; retrospektive Bewertung des Zivildienstes; Art des sozialen oder gesellschaftspolitischen Engagements aufgrund des Zivildienstes; Partner ist derzeit Zivildienstleistender.
Für männliche Kinder über 17 Jahre im Haushalt und extern wurde erfragt: derzeit Zivildienstleistender; Eltern-Kind-Beziehung bzw. Beziehung der Auskunftsperson zu externen Kindern; Jahr des höchsten Bildungsabschlusses; Wichtigkeit ausgewählter Lebensbereiche; Aufgabenverteilung im Haushalt; Besitz von Haustieren und Haustierart; Befragter leistet Hilfe für Personen außerhalb des Haushalts; Person des Hilfeempfängers; Größe des Freundeskreises; Unterstützungspersonen in schwierigen Situationen; Nutzen von sozialen Einrichtungen; Beziehung zur Mutter und zum Vater; Geschwister und Geschwisterzahl; Kindheit und Jugend bei den leiblichen Eltern verbracht; Gründe für Aufwachsen außerhalb des Elternhauses; Enkel und Enkelzahl; Freizeitaktivitäten; Fernsehkonsum an einem Werktag; Häufigkeit der Freizeitaktivitäten am Wochenende mit ausgewählten Freizeitpartnern; Häufigkeit von Zeitdruck wegen Berufsanforderungen im Hinblick auf das Privatleben; Zufriedenheit mit ausgewählten Lebensbereichen; Sohn derzeit Zivildienstleistender.
Zusätzlich verkodet wurde: Bundesland; Regierungsbezirk; Ortsgröße; Feldinstitut; Interviewsprache; Interviewmonat und Interviewjahr mit der Zielperson bzw. der Auskunftsperson;
Auskunftsperson männlich oder weiblich, hat Kind; Kinder im Haushalt; Kinderzahl im Haushalt unter 3 Jahren, unter 8, 14 und 18 Jahren, zwischen 4 und 18 Jahren, Kinder älter als 2 und jünger als 18 Jahre (Jungkind), Kind über 7 und über 18 Jahre im Haushalt; Schülerstatus des Kindes, Familiensituation; derzeitige bzw. letzte berufliche Stellung der Auskunftsperson bzw. der Zielperson; letzte berufliche Stellung des Partners;
Soziales Prestige der Auskunftsperson und des Partners; beruflicher Abschluss; Bildungsjahre nach Ostermeier/Blossfeld 1998; höchster Bildungsabschluss nach CASMIN sowie nach Bildungsjahren des Befragten und des Partners; Zeitpunkt des ersten Auszugs aus dem Elternhaus; Heiratsdatum der derzeitigen bzw. letzten Ehe; Trennungsdatum; Scheidungsdatum; Beginn des Lebens der Auskunftsperson in Deutschland; Enkel im Haushalt; Eltern im Haushalt; Alter des jüngsten und des ältesten Kindes im Haushalt; Alter bei der Geburt des ältesten Kindes; Äquivalenzeinkommen nach OECD-Skala; Prozentanteil unter Medianeinkommen von 2008; Migrationshintergrund (Herkunftsland, Nationalität, ausländische Staatsangehörigkeit oder Geburtsland) der Zielperson; Staatsbürgerschaft der Auskunftsperson bzw. der Zielperson und des Partners; Aktivitätsstatus; Partner im Haushalt oder außerhalb; Lebensform; Familien- und Lebensform nach dem Mikrozensus, Generationen im Haushalt; erwerbstätige Personen im Haushalt; Erwerbskonstellation im Haushalt; Lebensform der Zielperson; im Haushalt neben Deutsch gesprochene Sprache; Sprachpraxis im Haushalt, Herkunftsland; Herkunftsland nach ökonomischer Situation, nach Mikrozensus und nach dominanter Religion; Arbeitnehmerfreizügigkeit; erweiterte Wohlfahrtstypologie; Herkunftsland in Anlehnung an Klassifikation des Bildungsberichts 2006; Jahr des Schulabschlusses; Wunsch nach weiteren Kindern, Zeitpunkt des nächsten Kindes; gewünschte Kinderzahl insgesamt; Aktivität vor dem Mutterschutz bzw. der Elternzeit; Zusammenzug mit dem derzeitigen Partner; Alter der Mutter und des Vaters im Haushalt bei Geburt; Bildungsabschluss des Vaters und der Mutter der Zielperson; Altersgruppen 13- 32-Jährige im Haushalt; Ausbildungs- und Erwerbsstatus; Ausbildungs- und Erwerbsstatus (13 bis 32-Jährige); Lebensformen junger Erwachsener (13- bis 32-Jährige); allgemeinbildenden Schulabschluss erreicht oder angestrebt; Schulabschluss erreicht oder angestrebt; Geschlecht; derzeitige Betreuungsform; Schichtindikator (Einkommen, Bildung, Beruf); Betreuungsform des Zielkindes; monatliches Haushaltsnettoeinkommen (gruppiert); Indizes: Erikson-Goldthorpe-Portocarero-Klasse (EGP) für Auskunftsperson; ausgeübter bzw. angestrebter Beruf und Ausbildungsbiographie (ISCO-88, SIOPS, ISEI, Mps); höchster ISEI im Haushalt; Aggregatdaten für das Wohnumfeld.
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Exakt 20 Jahre nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 kündigte der derzeit amtierende US-Präsident Joe Biden den Abzug aller amerikanischen Truppen aus Afghanistan an. "Es ist Zeit, Amerikas längsten Krieg zu beenden" (Böhm 2021, 92). Bereits vor dem Einmarsch amerikanischer und britischer Truppen am 7. Oktober 2001, bekannt als die Operation "Enduring Freedom", hatte Amerika Stützpunkte der in Afghanistan ansässigen Terrorgruppe Al-Qaida attackiert. Der Grund hierfür waren die durch Mitglieder der Gruppe geplanten und durchgeführten Anschläge auf amerikanische Botschaften in Tansania und Kenia im Jahr 1998. "Aber die Schwelle der Kriegserklärung gegen Terroristen wurde nicht überschritten, auch um Letztere politisch nicht aufzuwerten" (Böhm 2021, 94).Als Wendepunkt gilt der 11. September 2001. Neunzehn Terroristen der Terrorgruppe Al Qaida entführten vier Passagierflugzeuge. Zwei dieser Flugzeuge wurden in die Twin Towers des World Trade Centers gesteuert. Ein weiteres zerstörte den westlichen Teil des Pentagons in Washington. Das vierte stürzte in einem Feld in New Jersey ab. Insgesamt starben durch diese vier Flugzeuge fast 3000 Menschen aus 80 verschiedenen Ländern (vgl. Hoffmann 2006, 47).Die Anschläge veränderten die Wahrnehmung der durch den Terrorismus bestehenden Bedrohung. Bereits wenige Tage nach den Anschlägen verkündete der damalige US-Präsident George W. Bush den "Global War on Terror" (Böhm 2021, 92), eine Kriegserklärung an den Terrorismus. Damit definierte er die Auseinandersetzung mit dem Terrorismus als Krieg.Neben dieser Auslegung gilt auch die Interpretation des Verhältnisses zwischen terroristischen Gruppierungen und Amerika feindlich gesinnten Staaten als entscheidend. Unmittelbar nach den Anschlägen wurde zunächst nur die Bekämpfung der Terrorgruppe Al-Qaida und des Taliban-Regimes in Afghanistan priorisiert. In den darauffolgenden Monaten wurden neben diesen auch den Terrorismus unterstützende, autoritäre Staaten und Staaten mit Zugang oder Beschaffungsmöglichkeiten von Massenvernichtungswaffen zu möglichen Zielen von Militäraktionen zur Bekämpfung des Terrorismus (vgl. Böhm 2021, 92; Kahl 2011, 19).Durch die Anschläge am 11. September 2001 wurde neben der "seit längerem bekannte Dimension der internationalen Kooperation von terroristischen Gruppen […] die neue Dimension der transnationalen Kooperation, Durchführung, Logistik und Finanzierung terroristischer Gewalt deutlich" (Behr 2017, 147).Im Rahmen dieses Beitrags wird der Terrorismus als eine Herausforderung für die Vereinten Nationen vor und nach den Anschlägen vom 11. September 2001 thematisiert. In diesem Zusammenhang wird der Frage nachgegangen, inwiefern diese die Sicherheitspolitik der Vereinten Nationen beeinflusst haben. In einem ersten Schritt wird eine Klärung des Begriffs Terrorismus vorgenommen. Im Anschluss daran wird auf die Strategien der Vereinten Nationen zur Bekämpfung des Terrorismus vor dem 11. September 2001 eingegangen. Darauf folgt eine Darstellung der direkten Reaktionen der internationalen Staatengemeinschaft auf die Anschläge. In einem letzten Schritt werden die daraus resultierenden Folgen für die internationale Sicherheitspolitik näher beleuchtet.BegriffsklärungIn einem ersten Schritt gilt es nun, den Begriff des Terrorismus näher zu definieren. Der Begriff leitet sich von dem lateinischen Wort terror ab, das als Schrecken oder Furcht übersetzt werden kann (vgl. Pfahl-Traughber 2016, 10). Nach dem Terrorismusexperten Bruce Hoffmann wird unter dem Begriff des Terrorismus die "bewusste Erzeugung und Ausbeutung von Angst durch Gewalt oder die Drohung mit Gewalt zum Zweck der Erreichung politischer Veränderung" (Hoffmann 2006, 80) verstanden.Dementsprechend ist eine terroristische Tat zunächst einmal gekennzeichnet durch die Androhung oder die Ausübung von Gewalt. Im Hinblick auf die Intensität der ausgeübten Gewalt wird deutlich, dass keine humanitären Konventionen respektiert werden und terroristische Anschläge sich oft durch "besondere Willkür, Unmenschlichkeit und Brutalität" (Waldmann 2005, 14) auszeichnen."Die Gewalttat hat primär einen symbolischen Stellenwert, ist Träger einer Botschaft, die in etwa lautet, ein ähnliches Schicksal kann jeden treffen, insbesondere diejenigen, die den Terroristen bei ihren Plänen im Wege stehen" (Waldmann 2005, 15). Basierend auf dieser Tatsache bezeichnet der Soziologe Peter Waldmann den Terrorismus "primär [als] eine Kommunikationsstrategie" (Waldmann 2005, 15).Auf der psychologischen Ebene verfolgt der Terrorismus das Ziel, über die unmittelbaren Ziele und Opfer hinaus bei einer bestimmten Gruppe Furcht hervorzurufen, um für deren Einschüchterung zu sorgen. Als Zielgruppe kommt neben Staaten, Regierungen und einzelnen religiösen oder ethnischen Gruppen auch die allgemeine öffentliche Meinung in Frage (vgl. Hoffmann 2006, 80).Davon ausgehend verfolgt der Terrorismus mit der Erzeugung von Furcht und Schrecken auf der politischen Ebene das Ziel, das Vertrauen in eine bestehende politische Ordnung zu erschüttern (vgl. Waldmann 2005, 16). Im Hinblick auf die politische Dimension des Terrorismus grenzt Waldmann diesen bewusst vom Staatsterrorismus ab. Nach Waldmann kennzeichnen terroristische Anschläge ihre planmäßige Vorbereitung und ihre Aktivität aus dem Untergrund heraus.Im Gegensatz dazu handelt es sich bei Staatsterrorismus um ein Terrorregime, errichtet durch staatliche Machteliten. Von Seiten des Staates kann zwar Terror gegenüber seinen Bürgern ausgeübt werden, er ist jedoch nicht in der Lage, die genannten Strategien gegen die eigene Bevölkerung einzusetzen (vgl. Pfahl-Traughber 2016, 17; Waldmann 2005, 12).Bei den Akteuren handelt es sich um einen Zusammenschluss von Handlungswilligen, die sich in annähernd bürokratischen Strukturen organisieren, wobei Hierarchien und informelle Abhängigkeiten entstehen. In den meisten Fällen verfügen diese Gruppierungen über eine "geringe quantitative Dimension […] handelt es sich doch überwiegend um kleinere Personenzusammenschlüsse von wenigen Aktivisten" (Pfahl Traughber 2016, 12).Diese agieren im Untergrund, da sie weder über den erforderlichen Rückhalt innerhalb einer Bevölkerung noch über die erforderliche Kampfstärke verfügen. Am Beispiel von Al-Qaida in Afghanistan wird deutlich, dass ein Hervortreten aus dem Untergrund, beispielsweise durch die Errichtung von Lagern, das Risiko impliziert "angegriffen und vernichtet zu werden" (Waldmann 2006, 13).Hinsichtlich der Bezeichnung werden im Sprachgebrauch zwei Arten von Terrorismus, der internationale und der transnationale Terrorismus, unterschieden. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob das Phänomen des Terrorismus eher als international oder transnational zu bezeichnen ist. Nach Steinberg zeigt sich aus historischer Sicht ein fließender Übergang von dem internationalen Terrorismus hin zum transnationalen Terrorismus.Der internationale Terrorismus zeichnet sich in erster Linie durch "zahlreiche grenzüberschreitende Aktionen [aus], bei denen häufig vollkommen unbeteiligte Bürgerinnen und Bürger fremder Staaten zu Schaden kamen." (Steinberg 2015). Ferner ist für den internationalen Terrorismus charakteristisch, dass die terroristischen Aktivitäten durch Staaten unterstützt werden. Zu den Unterstützerstaaten in der Vergangenheit zählten insbesondere Verbündete der ehemaligen Sowjetunion wie beispielsweise Syrien oder Libyen.Als historisches Beispiel für den internationalen Terrorismus gelten die Attentate auf israelische Sportler*innen während der Olympischen Spielen in München 1972 durch palästinensische Terroristen. Mit dem Fall der UdSSR verloren diese Staaten ihren Schutz vor Sanktionen westlicher Nationen. Damit endete nach und nach auch die Unterstützung terroristischer Gruppierungen. Es folgte ein fließender Übergang vom internationalen Terrorismus hin zum transnationalen Terrorismus.Der Unterschied besteht darin, dass die terroristischen Aktivitäten nicht mehr durch einen Staat unterstützt werden. Die Gruppierungen werden privat mit Geld und Waffen unterstützt oder bauen eigene, substaatliche Logistik- und Finanzierungsnetzwerke auf. Der Terrorismus gilt zudem als transnational, "weil sich die terroristischen Gruppen auf substaatlicher Ebene länderübergreifend miteinander vernetzen und sich dementsprechend aus den Angehörigen verschiedener Nationalitäten zusammensetzen" (Steinberg 2015).Basierend auf diesen Erkenntnissen ist ab den 1990er Jahren nicht mehr von internationalem Terrorismus, sondern vielmehr von transnationalem Terrorismus zu sprechen (vgl. Steinberg 2015). Dies hat auch Auswirkungen auf die Organisationsstrukturen terroristischer Gruppierungen. Sie zeichnen sich durch "Dezentralisierung, Entterritorialisierung und durch Überlagerung und Fragmentierung zwischen wechselnden, funktional orientierten Akteuren aus" (Behr 2017, 150).Ein Beispiel für den Übergang von einer internationalen Organisation hin zu einem transnationalen Netzwerk stellt die im Zusammenhang mit dem 11. September 2001 stehende Terrorgruppe Al-Qaida dar. Vor den Anschlägen galt sie als eine internationale Organisation, die über ein "recht einheitliches Gebilde" (Hoffmann 2006, 425) verfügt. In Folge der Reaktionen auf die Anschläge entwickelte sie sich als eine transnationale Bewegung "mit gleich gesinnten Vertretern an vielen Orten, die über ein ideologisches und motivierendes Zentrum locker miteinander verbunden sind, aber die Ziele dieses noch verbleibenden Zentrums gleichzeitig und unabhängig voneinander verfolgen" (Hoffmann 2006, 425).Nach Vasilache ist "der gebräuchliche Terminus des internationalen Terrorismus irreführend, da er keine gängige Strategie eines Staates gegen einen anderen, sondern ein transnationales Phänomen ist, das vor Staatsgrenzen nicht halt macht" (Vasilache 2006, 151). Als Begründung führt er an, dass terroristische Anschläge oftmals von einzelnen Gruppierungen ausgehen, wobei auf die unterschiedlichen Motive in einem nächsten Schritt eingegangen wird. Weiterhin begründet er seine Aussage mit der Tatsache, dass das Ziel von staatlich initiiertem Terrorismus nicht direkt ein anderer Staat ist, sondern vielmehr zivile Ziele verdeckt attackiert werden (vgl. Vasilache 2006, 151).Anders als Steinberg spricht Vasilache also nicht von einer historischen Veränderung vom internationalen Terrorismus hin zum transnationalen Terrorismus, sondern bezeichnet das Phänomen Terrorismus generell als transnational. Da beide in der Ansicht übereinstimmen, zum Zeitpunkt der Anschläge am 11. September 2001 handele es sich um die transnationale Form des Terrorismus, wird im weiteren Verlauf von transnationalem Terrorismus gesprochen.Im Hinblick auf die Motive terroristischer Gruppierungen können im Wesentlichen vier Motive benannt werden, die sich überschneiden oder einander angleichen können. In diesem Zusammenhang wird von der Tatsache ausgegangen, dass terroristische Gruppierungen mit ihren Zielen und ideologischen Rechtfertigungen nicht zufällig entstehen, "sondern einen bestimmten gesellschaftlich-historischen Hintergrund widerspiegelt, der seinerseits wieder durch ihr Vorgehen eine spezifische Aktivierung erfährt" (Waldmann 2005, 100).Der sozialrevolutionäre Terrorismus möchte die politischen und gesellschaftlichen Strukturen nach der Ideologie von Karl Marx verändern (vgl. Waldmann 2005, 99). Ein Beispiel hierfür stellt die Rote Armee Fraktion (kurz: RAF) dar, die in den 1970er Jahren in Deutschland terroristische Anschläge verübte.Wenn unterdrückte Völker oder Minderheiten das Ziel von mehr politischer Autonomie oder staatlicher Eigenständigkeit mit terroristischen Strategien verfolgen, handelt es sich um ethnisch-nationalistischen Terrorismus. Als Exempel hierfür kommt die baskische ETA infrage, die aus einer Studierendenorganisation heraus entstanden ist und sich in den 1960er Jahren zunehmend radikalisierte (vgl. Waldmann 2005, 103f.).Unter die dritte Form des Terrorismus, "der militante Rechtsradikalismus" (Waldmann 2005, 115), fallen unterschiedliche Gruppen wie beispielsweise die Ku-Klux-Klan-Bewegung in Amerika. Trotz der unterschiedlichen Ausprägungen können bei all diesen Gruppen im Wesentlichen zwei Merkmale ausgemacht werden: zunächst einmal kämpfen sie für den Erhalt bestehender Strukturen und wollen keine strukturellen Veränderungen hervorrufen. Zudem richtet sich diese Form des Terrorismus in erster Linie nicht gegen das politische System, sondern vielmehr gegen einzelne Gruppen der Gesellschaft (vgl. ebd., 115). Ferner kennzeichnet den rechtsradikalen Terrorismus auch eine andere Strategie und eine andere Erscheinungsform. Bei den Aktivisten handelt es sich um "Teilzeitterroristen" (ebd., 117), die typischerweise in ihrer Freizeit agieren. Ihre Aktivitäten sind nicht im Untergrund, sondern werden vielmehr offen durchgeführt. Hinzu kommt, dass die Anschläge teils geplant und teils spontan erfolgen, mit dem Ziel, die Opfer zum Verlassen des Ortes oder Landes zu bewegen (vgl. ebd., 117f.).Bei der vierten Form des Terrorismus handelt es sich um religiös motivierten Terrorismus. Beispiel hierfür ist die bereits mehrfach angesprochene Terrorgruppe Al-Qaida. Sie entstand als Reaktion auf den Angriff der Sowjetunion auf Afghanistan Ende der 1970er Jahre. Die Brutalität der Invasion sorgte für eine große Solidarität innerhalb der islamischen Welt und führte zu einem Zuzug von zahlreichen islamischen Glaubenskämpfer*innen aus anderen Ländern, darunter auch Osama Bin Laden. Dieser gewann im Laufe der 1980er Jahre immer mehr an Einfluss und gründete mit dem Abzug der Sowjets Ende des Jahrzehnts Al Qaida mit dem Ziel, an einer anderen Front weiterzukämpfen. Es erfolgte ein Strategiewechsel "des Djihads nach innen, gegen verräterische Herrscher in den islamischen Staaten, auf die Strategie eines Djihads nach außen, gegen den Westen" (ebd., 152).Ein definitorisches Problem von Terrorismus ergibt sich aus der Tatsache, dass auf der internationalen Ebene bislang keine einheitliche Definition gefunden wurde. Im Rahmen der Resolution 1566 aus dem Jahr 2004 definierte der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen den Begriff Terrorismus wie folgt als "Straftaten […], die mit dem Ziel begangen werden, die ganze Bevölkerung, eine Gruppe von Personen oder einzelne Personen in Angst und Schrecken zu versetzten, eine Bevölkerung einzuschüchtern oder eine Regierung oder eine internationale Organisation zu einem Tun oder Unterlassen zu nötigen […]" (UN-Resolution1566 2004).Neben dieser existieren weitere nationale und internationale Definitionen, wie unter anderem die der Europäischen Union oder die Definitionen einzelner amerikanischer Behörden. Auf der politischen Ebene können die Schwierigkeiten hinsichtlich einer einheitlichen Definition anhand folgender Punkte näher beleuchtet werden: zunächst einmal werden Handlungen von unterschiedlichen Staaten unterschiedlich eingestuft. Für die einen handelt es sich um gewalttätige terroristische Angriffe; andere stufen die Aktivitäten als politisch legitimierte Handlungen in Ausübung des Selbstverteidigungsrechts während eines nationalen Befreiungskampfes ein.Ferner herrscht Uneinigkeit darüber, ob eine Definition auch den Staatsterrorismus umfassen sollte oder ob sie lediglich die motivationalen Hintergründe der Täter umfasst. Anhand der genannten Schwierigkeiten wird deutlich, dass die Einschätzung, ob es sich bei der Bedrohung um eine terroristische Bedrohung handelt und ob es sich bei der Organisation um eine terroristische Organisation handelt, dem nationalen Verständnis oder dem Verständnis der jeweiligen Institution unterliegt. Folglich könnte die Klassifizierung missbraucht werden, um ungewünschte innerstaatliche Gruppierungen oder andere mit dem Begriff zu stigmatisieren und deren Verfolgung zu rechtfertigen (vgl. Finke/Wandscher 2001, 168; Kaim 2011, 6).Abschließend gilt es noch zu klären, ob terroristische Aktivitäten als Kriegshandlungen bezeichnet werden können oder ob vielmehr eine Trennung der beiden Begriffe erforderlich ist. Als unmittelbare Reaktion auf die Anschläge des 11. Septembers bekundete Amerika immer wieder seinen Krieg gegen den Terror. Neben Präsident Bushs "global war on terror" sprach auch der amerikanische Verteidigungsminister Donald H. Rumsfeld im Zuge der Anschläge von einer neuen Kriegsart, "die sich vor allem neuer Technologien bedienen, asymetrisch verfahren und deswegen auch nicht leicht zu erkennen sein würde" (Czempiel 2003, 113).Diese Verwendung des Kriegsbegriffes in Verbindung mit terroristischen Anschlägen offenbart einen strategischen Zug der US-Regierung. "Dehnt man den Kriegsbegriff auf terroristische Akte aus, legitimiert dies den Angegriffenen auch zu Kriegshandlungen" (Geis 2006, 12). Der Regierung ist es infolgedessen möglich, über rechtsstaatliche Mittel hinaus Maßnahmen zu ergreifen und sie kann zudem von einer breiten Unterstützung innerhalb der eigenen Bevölkerung ausgehen (vgl. Geis 2006, 12). Bei der Frage, ob der transnationale Terrorismus als eine Form des Krieges bezeichnet werden kann, offenbart sich aus politikwissenschaftlicher Sicht eine erhebliche Kontroverse.Neben der Kategorisierung zwischen den alten und neuen Kriegen existiert auch die Unterscheidung zwischen großen und kleinen Kriegen. Diese "basiert auf der Art der Vergesellschaftungsform der Kriegführenden" (Geis 2006, 21). Im Fall des großen Krieges sind die Akteure in gleichem Maß vergesellschaftet, ein Staat kämpft gegen einen anderen Staat. Im Falle eines kleinen Krieges besteht eine "asymetrische Konfliktstruktur zwischen ungleich vergesellschaftlichen Akteuren: Staatliche Kombattanten treffen auf nichtstaatliche Kämpfer" (Geis 2006, 21).Ob unter die kleinen Kriege auch der Terrorismus zu subsumieren ist, ist jedoch umstritten. Zunächst einmal wird dagegen angeführt, dass der Preis auf normativer Ebene zu hoch sei. Eine Unterscheidung beider bedeutet einen Fortschritt des Völkerrechts, da die Trennung immer eine Unterscheidung zwischen politisch legitimierter Gewalt im Zuge einer Kriegshandlung und illegitimer Gewalt, ausgeübt im Zuge eines Verbrechens, ermöglicht.Hinzu kommen Bedenken "bezüglich der Folgen eines ungehegten Counterterrorismus der angegriffenen Staaten" (Geis 2006, 22). In einem permanenten Kriegszustand hätten demokratische Staaten die Möglichkeit, die Erweiterung des Sicherheitsapparates und Bürgerrechtseinschränkungen zu legitimieren (vgl. ebd., 21f.). Als weiteres Argument wird angeführt, dass eine Trennung beider Begriffe aus analytischer Sicht sinnvoll sei, da es sich beim Terrorismus primär um eine Kommunikationsstrategie handele. Dieser fehlen neben der territorialen Dimension auch die wechselseitig beständige Gewaltanwendung und das Charakteristikum eines Massenkonflikts (vgl. ebd., 23).Für eine Subsumierung des Terrorismus unter den Kriegsbegriff spricht insbesonders die Sichtweise der Vereinten Nationen, die im Zuge der Anschläge vom 11. September 2001 den Vereinigten Staaten von Amerika das Recht auf Selbstverteidigung gemäß Art. 51 UN-Charta zugesprochen hat (vgl. Resolution 1373 2001). Auf diese Tatsache wird zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal eingegangen. Anschließend wird der Sichtweise der Vereinten Nationen gefolgt und folglich der Terrorismus unter den Begriff des Krieges subsumiert.Reaktionen der Vereinten Nationen auf Terrorismus vor dem 11. September 2001In einem nächsten Schritt gilt es, auf die Reaktionen der Vereinten Nationen auf das Phänomen des Terrorismus vor dem 11. September 2001 einzugehen. Hierbei wird zunächst auf das unterschiedliche Verständnis in Bezug auf den Sicherheitsbegriff näher eingegangen. Seit den 1970er Jahren gilt nicht mehr nur die politische Souveränität und die territoriale Integrität der einzelnen Staaten als das zu schützende Objekt der Sicherheitspolitik.Neben der zu schützenden staatlichen Sicherheit geriet auch die Gesellschaft, definiert als ein "Zusammenschluss von Individuen" (Kaim 2011, 3), in den Mittelpunkt sicherheitspolitischen Handelns. In den 1990er Jahren erfolgte die Aufnahme einer weiteren Dimension in Gestalt der menschlichen Sicherheit in den Diskurs rund um den Sicherheitsbegriff und die damit verbundenen Aufgaben. Nach diesem Verständnis ist die Sicherheit, die Freiheit und der Wohlstand des Individuums zu schützen. Es zeigt sich jedoch, dass die Dimensionen in der politischen Praxis nicht getrennt voneinander betrachtet werden können. Der Schutz des Individuums umfasst ebenso die Gesellschaft, in der es lebt, und letzlich auch den Staat (vgl. Kaim 2011, 3f.).Aus sicherheitspolitischer Perspektive gilt der "Terrorismus als entterritorialisiertes Sicherheitsrisiko" (Behr 2017, 151), das zu drei Konsequenzen führt. Zunächst einmal sind terroristische Aktivitäten nicht voraussagbar. Es besteht das Risiko, dass sie sich zu jeder Zeit an jedem Ort ereignen können. Hinzu kommt, dass die Akteure anders als Staaten keine politische Einheit darstellen. Vielmehr ereignen sich einzelne, verstreut zusammenhängende Handlungen ohne einen genau ausmachbaren Anfang oder Ende. Folglich kann auf das sicherheitspolitische Risiko Terrorismus nur reagiert werden, wenn die Maßnahmen "Handlungs- und Organisationslogiken transnationaler Politik erfassen und übernehmen" (Behr 2017, 151).Die Problematik des transnationalen Terrorismus als Herausforderung für die Vereinten Nationen und ihrer Sonderorganisationen führte zu einer Reihe von Abkommen mit der Intention der Beseitigung und Bekämpfung der Problematik. In diesem Zusammenhang kristallisierte sich ein pragmatischer Ansatz heraus. "[B]esonders häufig auftretende terroristische Aktivitäten [wurden] zum Gegenstand spezifischer Konventionen gemacht" (Finke/Wandscher 2001, 169).Nahezu alle von der Generalversammlung und den Sonderorganisationen verabschiedeten Abkommen können aufgrund bestimmter Kernelemente als Antiterrorkonventionen bezeichnet werden. Zu den besagten Kernelementen gehört zunächst einmal die Verpflichtung der Vertragsstaaten, die in dem jeweiligen Abkommen genannte strafbare Handlung in das jeweilige innerstaatliche Recht aufzunehmen und angemessen zu bestrafen.Hinzu kommt, dass verdächtige Personen entweder durch den Staat selbst zu verfolgen sind oder an einen anderen, verfolgungswilligen Staat ausgeliefert werden müssen. Eine Auslieferung kann nur dann verweigert werden, wenn das Auslieferungsgesuch aufgrund religiöser, ethischer, nationaler, rassistischer oder politischer Gründe erfolgt ist. Ferner sind die Vertragsstaaten dazu verpflichtet, untereinander zu kooperieren und sich gegenseitig Rechtshilfe zu gewähren (vgl. Finke/Wandscher 2001, 169).Das erste derartige Übereinkommen stellt das Haager Abkommen von 1970 zur Bekämpfung der widerrechtlichen Inbesitznahme von Luftfahrzeugen dar. Darauf folgte das Montrealer Abkommen von 1971 zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Zivilluftfahrt (vgl. ebd., 169). Die besagten Abkommen ordnen bestimmten Aktivitäten zwar das Adjektiv terroristisch zu, stufen diese jedoch nicht als Bedrohung des Weltfriedens ein oder führen zu der Anordnung von Zwangsmaßnahmen gemäß Kapitel VII der UN-Charta durch den Sicherheitsrat.Dies änderte sich mit der Explosion einer Bombe an Bord des Pan-American-Flugs 103 über der schottischen Ortschaft Lockerbie im Jahr 1988. Hier wurden zwei Staatsangehörige Libyens für die Anschläge verantwortlich gemacht, und das Land von den Vereinigten Staaten und Großbritannien zu deren Auslieferung aufgefordert. Der libysche Staat verweigerte das. Als Reaktion darauf wurde der Terrorakt im Rahmen der Resolution 731 durch den Sicherheitsrat als Bedrohung des Weltfriedens gemäß Kapitel V Artikel 24 eingestuft.Durch Resolution 748, ebenfalls 1992 verabschiedet, wurde die Nichtauslieferung durch Libyen als "eine Bedrohung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit" (Finke/Wandscher 2001, 171) bezeichnet und Zwangsmaßnahmen gemäß Kapitel VII UN-Charta gegen das Land erlassen (vgl. Behr 2017, 147; Finke/Wandscher 2001, 170f.).Der Einsatz von Zwangsmaßnahmen gemäß Kapitel VII der UN-Charta erwies sich als wirksames Mittel der Terrorismusbekämpfung im Hinblick auf die Durchsetzung bestimmter Maßnahmen. Hierunter fallen insbesonders Maßnahmen, die zwar Gegenstand geltender Antiterrorkonventionen sind, diese durch die betreffenden Staaten jedoch nicht ratifiziert wurden oder die Konvention selbst noch nicht in Kraft getreten ist (vgl. Finke/Wandscher 2001, 171).Diese Strategie des Sicherheitsrates etablierte sich insbesonders hinsichtlich der Situation in Afghanistan. In Folge der Anschläge auf amerikanische Botschaften in Nairobi und Daressalam erließ der Sicherheitsrat mit der Resolution 1267 Individualsanktionen gegen die afghanischen Taliban. Der Grund hierfür war die Tatsache, dass diese den Verantwortlichen für die Anschläge, der Terrorgruppe Al-Qaida und ihrem Anführer Osama bin Laden, Unterstützung gewährte.Insbesonders durch das Einfrieren der finanziellen Mittel, aber auch durch ein Waffenembargo und ein Reiseverbot, sollten diese zur Auslieferung Bin Ladens gezwungen werden. Um die Umsetzung dieser Maßnahmen zu gewährleisten, setzte die Resolution zudem einen Unterausschuss des Sicherheitsrates ein (vgl. Kreuder-Sonnen 2017, 159).Direkte Reaktionen der Staatengemeinschaft auf den 11. September 2001Als erste Reaktion auf die Anschläge des 11. September 2001 wurde vom Sicherheitsrat bereits am Tag nach den Anschlägen die Resolution 1368 erlassen. In dieser wurde der Terrorismus einstimmig als "Bedrohung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit" (UN-Resolution 1368 2001) im Sinne von Art. 39 UN-Charta bezeichnet. Zugleich wurde auf das Recht zur individuellen und zur kollektiven Selbstverteidigung verwiesen (vgl. UN-Resolution 1368 2001).Noch im gleichen Monat, am 28 September 2001, wurde das Recht zur individuellen und kollektiven Selbstverteidigung mit Resolution 1373 bekräftigt und die internationale Staatengemeinschaft aufgefordert, "durch terroristische Handlungen verursachte Bedrohungen […] mit allen Mitteln im Einklang mit der Charta zu bekämpfen" (Resolution 1373 2001).Neben dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen reagierte auch der Nordatlantikrat umgehend. Am 12. September erklärte der damalige Generalsekretär George Robertson die Anschläge zum kollektiven Verteidigungsfall, wodurch Artikel 5 des NATO-Vertrages in Kraft trat. Nach diesem ist jeder Mitgliedstaat verpflichtet, mit von ihm ausgewählten Mitteln zu helfen (vgl. Robertson 2001).Aus amerikanischer Sicht dienten die Anschläge nicht nur dem Zweck der Tötung von amerikanischen Zivilisten, "Bush sah darin die gesamte westliche Zivilisation herausgefordert" (Czempiel 2003, 114). In seiner Rede am 20. September 2001 warnte der amerikanische Präsident alle Staaten hinsichtlich der Unterstützung und der Beherbergung von Terroristen. Innerhalb der Regierung wurde hinsichtlich der Bekämpfungsstrategie "offen von Präemption gesprochen" (Czempiel 2003, 115).Als Adressaten der amerikanischen Drohung kamen insgesamt 60 Länder mit aktiven terroristischen Organisationen in Frage (vgl. ebd., 114). Auch wenn die meisten Attentäter der Anschläge ursprünglich aus Saudi-Arabien stammten, erhärtete sich zunehmend der Verdacht, dass ihre Aktivitäten von Afghanistan aus gelenkt wurden. Im Zuge dessen wurde das Land als "Prototyp" (ebd., 115) für die Terrorismusbekämpfung ausgewählt. Mit der Operation "Enduring Freedom" starteten amerikanische und britische Truppen am 7. Oktober 2001 Angriffe auf Talibanstützpunkte wie etwa auf Regierungsgebäude in Kandahar und Kabul (vgl. Bruha/ Bortfeld 2001, 162; Czempiel 2003, 115).Der Umstand, dass sich am Tag nach den Anschlägen der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen mit diesen befasste "ist ein erstaunlicher Beweis für die politische Klugheit der USA" (Tomuschat 2002, 20) hinsichtlich der Legitimation der Reaktion auf diese. In diesem Zusammenhang gilt es sich jedoch zu fragen, ob die genannten Resolutionen das Land tatsächlich zu einem Recht auf Selbstverteidigung gemäß Artikel 51 UN-Charta legitimieren.In Resolution 1368 findet sich in Bezug darauf ein entscheidender Widerspruch, welcher die rechtlich bedeutsamen Aussagen schwer greifbar macht. Dieser bekräftigt das Recht auf individuelle und kollektive Sicherheit im Sinne der Charta, bezeichnet die Angriffe jedoch lediglich als eine Bedrohung des globalen Friedens und der Sicherheit. Die bekundete Entschlossenheit, die Bedrohung "mit allen Mitteln zu bekämpfen" (UN 2001, 315), kann nicht als eine Ermächtigung für einzelne Staaten aufgefasst werden, sondern steht für die grundsätzliche Bereitschaft der internationalen Gemeinschaft.Anders als Resolution 1368 enthält Resolution 1373 mehr rechtlich eindeutige Aussagen. Bereits in der Präambel wird auf die Anwendung der Maßnahmen gemäß Kapitel VII UN-Charta verwiesen. Zudem bestätigt sie die Zulässigkeit des Einsatzes "aller Mittel" durch die Opfer von terroristischen Anschlägen (vgl. UN 2001, 316f.). Es zeigt sich also, dass eine Berechtigung zu der Ausübung des Selbstverteidigungsrechts gemäß Art. 51 UN-Charta durch die Vereinigten Staaten im Rahmen der genannten Resolution durchaus vorliegt (vgl. Tomuschat 2002, 20f.).Nun stellt sich die Frage, ob die Verbindungen zwischen den Anschlägen und dem Taliban-Regime derart offensichtlich waren, dass die militärischen Aktionen gegen die Taliban in Afghanistan unter die Ausübung des Selbstverteidigungsrechts fallen. In diesem Zusammenhang kann man sich nicht auf die genannten Resolutionen berufen, da diese nicht aufzeigen, "gegen wen Gegenwehr zulässig sein soll" (Tomuschat 2002, 21). Folglich gilt es, die Reaktionen des Sicherheitsrates und der Generalversammlung näher zu betrachten.Es zeigt sich, dass beide Institutionen die amerikanisch-britische Militärintervention nicht verurteilten. Vielmehr verabschiedete der Sicherheitsrat am 12. November 2001 einstimmig Resolution 1377. In dieser wurde der Terrorismus als "eine der schwerwiegendsten Bedrohungen des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit im 21. Jahrhundert" (UN-Resolution 1377 2001) bezeichnet. Mit dieser Qualifikation wurde implizit der Einsatz von äußersten Mitteln gestattet, da die Resolution keine "Grenzen und Schranken von Gegenmaßnahmen enthält" (Tomuschat 2002, 21). Letztendlich kann man also davon ausgehen, dass die Vereinten Nationen die Ausübung des Selbstverteidigungsrechts gemäß Art. 51 UN-Charta durch die USA als Reaktion auf die Anschläge vom 11. September 2001 zumindest implizit gebilligt haben (vgl. Tomuschat 2002, 21f.).Als Reaktion auf die Anschläge wurden die bislang geltenden Individualsanktionen gegen die afghanischen Taliban und das Terrornetzwerk Al-Qaida mithilfe der Resolution 1390 zu allgemeinen, dauerhaft geltenden Maßnahmen gegen den transnationalen Terrorismus umgewandelt. Damit wurde nicht nur der Adressatenkreis erweitert, es wurde zusätzlich auch die räumliche und die zeitliche Begrenzung aufgehoben.Jede Person, die von einem Staat als Terrorverdächtiger genannt wurde, bekam ab diesem Zeitpunkt die Sanktionen im Hinblick auf das Privatleben, das private Eigentum, auf den Sozialstatus und das Unterhalten von geschäftlichen Beziehungen zu spüren. Fundierte Beweise für eine Aufnahme in die sogenannte "Schwarze Liste" (Kreuder-Sonnen 2017, 160) durch die Staaten waren ebenso wenig notwendig wie eine Begründung gegenüber dem Individuum (vgl. Kreuder- Sonnen 2017, 160).Folgen für die SicherheitspolitikAngesichts der aufgezeigten Gegenmaßnahmen als direkte Reaktion auf die Anschlage des 11. Septembers 2001 wird deutlich, dass man "bezüglich der Reaktion auf den Terrorismus von einer neuen Ära" (Waldmann 2005, 229) ausgehen muss. Es zeigt sich, dass sowohl bei diesen Anschlägen als auch bei terroristischen Anschlägen in den Folgejahren "die durchschnittliche Zahl der Opfer pro Anschlag […] kontinuierlich ansteigt" (Waldmann 2005. 16).Infolgedessen spricht auch Waldmann im Kontext von terroristischen Anschlägen von Kriegshandlungen. Seiner Ansicht nach hat das zunehmende Ausmaß der Anschläge dazu geführt, dass diese nicht mehr als `low intensity´ war, sondern vielmehr als `high intensitiy´ war eingestuft werden müssen. Der Grund hierfür ist seiner Ansicht nach die Tatsache, dass der Begriff des low intensity war neben dem fehlenden Einsatz von konventionellem Kriegsgerät und größeren Truppenverbänden auch einen begrenzten Personen- und Sachschaden impliziert (vgl. Waldmann 2005, 16f.).Auf der internationalen Ebene spiegelten sich die Reaktionen auf das zunehmende Ausmaß der Anschläge vor allem in den zahlreich erlassenen Konventionen und Resolutionen wieder. Hinzu kommt die Tatsache, dass terroristische Anschläge erstmals zu militärischen Interventionen in Länder geführt haben, die sich in erheblicher Entfernung von dem betroffenen Land befinden. Zumindest im Fall von der militärischen Intervention in Afghanistan herrschte eine seltene Einigkeit zwischen den Großmächten im Sicherheitsrat.Ferner führten die Ereignisse zu einem erheblichen Medieninteresse (vgl. Waldmann 2005, 229). Anhand dessen lässt sich "[d]ie neue Einschätzung des gewaltigen, vor allem dem internationalen Terrorismus zugeschriebenen Drohpotentials" (ebd., 230) feststellen. Diese führte zu drei als signifikant zu bezeichnenden Veränderungen im Hinblick auf die Politik und die Einstellung in Bezug auf den Terrorismus (vgl. ebd., 230).Zunächst einmal bewirkte der transnationale Terrorismus in den westlichen Nationen nicht nur einen "politischen Rechtsruck" (ebd., 230) aller regierenden Parteien. Er wirkte sich auch auf alle Ebenen der Gesellschaft aus. Dieser Wandel auf der nationalen Ebene wirkte sich auch auf die Entscheidungen internationaler Gremien aus. Die bislang vorhandene Balance zwischen der individuellen und kollektiven Sicherheit auf der einen Seite und den Grund- und Freiheitsrechten auf der anderen Seite hat sich zunehmend zugunsten des Sicherheitsaspektes verschoben (vgl. ebd., 230).Insbesonders um den Informationsaustausch zwischen den Staaten gewährleisten zu können und damit ein gemeinsames Vorgehen gegen die Bedrohung zu ermöglichen, wurden internationale Instanzen zur Koordinierung geschaffen (vgl. Behr 2017, 151; Waldmann 2005, 231). Ferner erfolgte eine erhöhte Aufmerksamkeit und Ressourcenbereitstellung für national und international agierende Behörden hinsichtlich terroristischer Aktivitäten und damit verbunden eine Reihe neuer, zu diesem Zweck erlassener Gesetze.Neben dem Informationsaustausch wurden auch die Möglichkeiten der Polizei und anderer Instanzen erweitert, um Anschläge bereits im Planungs- und Vorbereitungsstadium erkennen und verhindern zu können. Hierzu gehören beispielsweise Einreiseverbote für Mitglieder islamistischer Gruppierungen. Neben den erweiterten präventiven Maßnahmen wurden auch Notfallszenarien entwickelt, die im Fall eines Anschlags in Kraft treten (vgl. Waldmann 2005, 232).Im Hinblick auf die dargestellten Veränderungen stellt sich in einem nächsten Schritt die Frage, inwiefern weitere Maßnahmen aus der Sicht der Vereinten Nationen erforderlich sein könnten. Nach dem Terrorismusexperten Peter Waldmann "wird keine Unterscheidung zwischen Maßnahmen auf der nationalen und der internationalen Ebene getroffen, weil beide längst immer enger ineinander greifen und in die gleiche Richtung zielen" (Waldmann 2005, 239).Als zentrale Handlungsmaxime benennt Waldmann in diesem Zusammenhang die Tatsache, dass die Strategien gegenüber terroristischen Netzwerken beziehungsweise dem Terrorismus im Allgemeinen "klar, konsistent und glaubhaft" (Waldmann 2005, 239) sein sollen. Hinsichtlich des Umgangs mit dem islamistischen Terrorismus besteht die größte Problematik darin, dass westliche Nationen ihre Glaubhaftigkeit bezüglich ihrer Leitlinien teilweise verlieren. Insbesonders den Vereinigten Staaten von Amerika wird vorgeworfen, dass sie ihren Prinzipien der Demokratie, des Grundrechtsschutz und der Rechtsstaatlichkeit zugunsten von politischen und wirtschaftlichen Interessen teilweise nicht treu sind (vgl. ebd., 240)."Dass sie aus machtpolitischen Erwägungen jederzeit dazu bereit sind, mit Diktaturen Bündnisse zu schließen, und hinter ihrem quasi messianischen Diskurs, es gelte in der ganzen Welt demokratische Verhältnisse herzustellen, nun allzu deutlich das dringende Bestreben durchscheint, der eigenen Wirtschaft lukrative neue Erdölfelder zu erschließen." (Waldmann 2005, 240).Hinsichtlich der Maßnahmen auf der internationalen Ebene gilt es zunächst auf die Transnationalität näher einzugehen. Wie bereits erwähnt, handelt es sich bei terroristischen Gruppen in den meisten Fällen nicht um eine Gruppe aus einem Land, sondern um Angehörige unterschiedlicher Länder, die sich länderübergreifend miteinander vernetzt haben. Um dem begegnen zu können, erscheint es unabdingbar, dass auch Staaten grenzübergreifend miteinander kooperieren. Dies würde eine erhebliche Bereitschaft der Teilnehmenden zu einem Teilverzicht auf ihre staatlichen Souveränitätsräume und ihrer Souveränitätsrechte bedeuten.Hinsichtlich der nationalen und internationalen Rechtsordnungen im Allgemeinen verlangen transnationale Rechtsverstöße auch eine entsprechende Weiterentwicklung des Rechts auf internationaler Ebene. Transnationale Verbrechen können nicht durch an nationale Grenzen gebundenes Recht bekämpft werden, da aufgrund der unterschiedlichen Verfassungen rechtsfreie Sphären auf globaler Ebene entstehen. Folglich ist eine Ausweitung des transnationalen Rechts erforderlich. Hierfür müsste das Völkerrecht, bislang mit dem Staat als Rechtsperson und einer rechtlichen Bindung auf dem staatlichen Territorium, entterritorialisiert werden (vgl. Behr 2017, 151; Schmalenbach 2004, 266).Neben der Kooperation von Staaten und der Erweiterung des internationalen Rechts spricht Ernst-Otto Czempiel von einer "dreigeteilte[n] Strategie" (Czempiel 2003, 57) hinsichtlich der Verhinderung weiterer terroristischer Anschläge. Kurzfristig ist es die Aufgabe der Staaten, weitere Anschläge zu verhindern. In diesem Zusammenhang offenbart sich jedoch eine in demokratischen Staaten schwierige Güterabwägung hinsichtlich des Schutzes der kollektiven Sicherheit und der individuellen Freiheitsrechte (vgl. Czempiel 2003, 57).Die bürgerliche Freiheit stellt in demokratischen Staaten ein hohes Gut dar. Auf der anderen Seite würde der fortschreitende Ausbau des staatlichen Sicherheitsapparates eine "allmähliche Aushöhlung der individuellen Grund- und Freiheitsrechte um des Schutzes angeblich höherwertiger Güter willen" (Waldmann 2005, 242) bedeuten. Die Folge wäre eine Entwicklung des Rechtsstaates hin zu einem "präventiven Sicherheitsstaat" (Waldmann 2005, 242) mit einer teilweisen Abkehr von demokratischen Grundsätzen (vgl. Hofmann 2006, 446; Waldmann 2005, 242).Infolgedessen gilt es mittelfristig, sich mit dem Hintergrund der Akteure auseinanderzusetzen. "Als besonders fruchtbare Brutstätte gelten die zahlreichen `failing states´, also die gescheiterten oder zerfallenen Staaten" (Czempiel 2003, 58). Am Beispiel Afghanistans wird deutlich, dass der Westen einen erheblichen Anteil an dem Scheitern des Landes und an der Entstehung der dort ansässigen Terrorgruppe hatte.Im Zuge des Konflikts mit der Sowjetunion hatte Amerika die Kämpfer unterstützt. Mit dem sowjetischen Abzug endete auch die amerikanische Unterstützung, und das zerstörte Land wurde ebenso wie die von Amerika ausgebildeten Kämpfer sich selbst überlassen. Es gründete sich die Terrorgruppe Al Qaida mit dem neuen Feind in Gestalt der USA. Die Entwicklungen in Afghanistan haben gezeigt, dass bei jeder Einmischung von außen neben den kurzfristigen auch die langfristigen Konsequenzen zu bedenken sind und dass "das Objekt der Einmischung auch politisch und wirtschaftlich davon profitiert" (Czempiel 2003, 58).Aus langfristiger Sicht gilt es, die "Quellen des Terrorismus auszutrocknen" (ebd., 58) und eine Veränderung des Kontextes zu erwirken. In diesem Zusammenhang ist die Stabilisierung der "failing states" von entscheidender Bedeutung. Czempiel spricht von einer Neuordnung der Welt, "die immer mehr als ein Quasi-Binnenraum begriffen und mit entsprechender Strategie bearbeitet werden muss" (ebd., 59). Neben der Verringerung der Dominanz des Westens ist eine Änderung der Werteverteilung und ein Lösen der großen Konflikte erforderlich (vgl. ebd., 59).FazitDie Anschläge in den Vereinigten Staaten von Amerika am 11. September 2001 wirkten sich nicht nur traumatisch auf das "Selbst- und Machtbewusstsein der USA" (Czempiel 2003, 40) aus, sie versetzten auch den Rest der Welt in "Angst und Schrecken" (Czempiel 2003, 40). Zu Beginn des 21. Jahrhunderts erschien eine militärische Auseinandersetzung zwischen zwei Staaten unwahrscheinlich. Vielmehr stellte der Terrorismus als eine "neue Bedrohung von innen durch gesellschaftliche Akteure" (ebd., 57) das größte sicherheitspolitische Risiko insbesonders für westliche Industriestaaten dar. (vgl. ebd., 57). "Der Terror soll Angst und Schrecken verbreiten, ein Gefühl allgemeiner Unsicherheit erzeugen und offene Panik auslösen" (Hofmann 2006, 445). Hinzu kommt, dass mit dieser Form der psychologischen Kriegsführung das Vertrauen innerhalb der Gesellschaft in die politische Führung und in den Staat im Allgemeinen zerstört werden soll.Aus historischer Sicht existiert das Phänomen des Terrorismus seit mehr als 2000 Jahren. "Er hat überlebt, weil es ihm gelungen ist, sich immer wieder an die veränderten Bedingungen und Gegenmaßnahmen anzupassen und die verwundbaren Stellen seines Gegners ausfindig zu machen, um sie für seine Zwecke zu nutzen" (Hofmann 2006, 446). Entsprechend muss bei Gegenmaßnahmen "das gesamte Spektrum der verfügbaren Mitteln […], psychologische und physische, diplomatische und militärische, ökonomische und moralische" (ebd., 445) eingesetzt werden.Es gilt nun abschließend eine Antwort auf die Frage zu finden, inwiefern die Anschläge im Herbst 2001 die Sicherheitspolitik der Vereinten Nationen verändert haben. Kurzfristig führten diese zu einer seltenen Einigkeit der ständigen Mitglieder im UN-Sicherheitsrat, was sich in den zahlreichen erlassenen Resolutionen wiederspiegelt. Darunter fällt auch die Tatsache, dass die internationale Gemeinschaft die Militärintervention in Afghanistan nicht verurteilte, sondern vielmehr den Vereinigten Staaten ihr Recht auf Selbstverteidigung gemäß Art. 51 UN-Charta einstimmig zugestand.Es erwies sich jedoch hinsichtlich der internationalen Zusammenarbeit als problematisch, dass keine einheitliche Definition des Begriffs Terrorismus besteht. Das könnte dazu führen, dass wirtschaftliche Sanktionen oder militärische Aktionen zur Durchsetzung eigener Interessen fälschlicherweise als Terrorismusbekämpfung etikettiert werden.Generell zeigt sich, dass die Anschläge einen erheblichen innenpolitischen Rechtsruck bewirkten, der sich auch auf die Entscheidungen internationaler Gremien auswirkte. Das wurde durch erweiterte Befugnisse für die Polizei und andere Exekutivorgane in Fragen der nationalen und internationalen Sicherheit sichtbar.Mit der Resolution 70/291 stellte der amtierende UN-Generalsekretär Antonio Guterres am 22. Februar 2017 strategische Handlungsoptionen für die Terrorismusbekämpfung vor. Zunächst einmal soll die Effizienz der Vereinten Nationen im Bereich der Terrorbekämpfung allgemein gestärkt werden. Zudem soll die Qualität der Vereinten Nationen hinsichtlich der Unterstützung der Mitgliedsstaaten bei der Umsetzung der UN-Terrorismusbekämpfungsstrategien hinterfragt werden. Hinzu kommt der Anstoß zu einer Debatte hinsichtlich der regionalen und internationalen Zusammenarbeit von Staaten und UN-Sonderorganisationen.Außerdem wurde Wladimir Iwanowitsch Woronkow auf Vorschlag von Guterres zur Umsetzung und Koordinierung der Vorschläge am 21. Juni 2017 als Untergeneralsekretär eingesetzt. Diese strategische Neuausrichtung wird als eine strategische Aufwertung der Terrorismusbekämpfung im Rahmen der Vereinten Nationen verstanden (vgl. Behr 2017, 152).Zusammenfassend zeigt sich also, dass sich die internationale Gemeinschaft der Tatsache bewusst ist, dass eine gemeinsame Strategie zur Bekämpfung des transnationalen Phänomens erforderlich ist. "Wenn wir den Terrorismus erfolgreich bekämpfen wollen, müssen wir ebenso unermüdlich, innovativ und dynamisch vorgehen wie unsere Gegner" (Hoffmann 2006, 446).LiteraturBehr, H. (2017): Die Antiterrorismuspolitik der UN seit dem Jahr 2001. In: Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen e.V. [Hrsg.]: Terrorismusbekämpfung und die Vereinten Nationen. S. 147-151.Böhm, A. (2021): Die Gesetzte des Dschungels. In: ZEIT Geschichte 4/21. S 92-97.Czempiel, E.-O. (2003): Weltpolitik im Umbruch. Die Pax Americana, der Terrorismus und die Zukunft der internationalen Beziehungen. München: Verlag C.H.Beck oHG.Finke, J./ Wadscher, C. (2001): Terrorismusbekämpfung jenseits militärischer Gewalt. In: Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen e.V. [Hrsg.]: Terrorismusbekämpfung und die Vereinten Nationen. S. 168-173.Geis, A. (2006): Den Krieg überdenken. Kriegsbegriffe und Kriegstheorien in der Kontroverse. Zugriff am 09.03.2022 unter https://www.pw.ovgu.de/ipw_media/Downloads/Geis/Geis__Einleitung_Den_Krieg_berdenken_9_43-p-90.pdf.Hofmann, B. (2006): Terrorismus – der unerklärte Krieg. New York: Columbia University Press.Kahl, M. (2011):Die Militärstrategie der USA nach dem 11. September. In: Bundeszentrale für Politische Bildung [Hrsg.]: Aus Politik und Zeitgeschichte 27/2011. S. 19-24.Kaim, M. (2011): Internationale Sicherheitspolitik nach dem 11. September. In: Bundeszentrale für Politische Bildung [Hrsg.]: Aus Politik und Zeitgeschichte 27/2011. S. 3-9.Kreuder-Sonnen, C. (2017): Terrorismusbekämpfung und die Vereinten Nationen. In: Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen e.V. [Hrsg.]: Terrorismusbekämpfung und die Vereinten Nationen. S. 159-163.Pfahl-Traughber, A. (2016): Terrorismus – Merkmale, Formen und Abgrenzungsprobleme. In: Bundeszentrale für Politische Bildung [Hrsg]:Aus Politik und Zeitgeschichte 24-25/ 2016. S. 10-19.Nato Press Releases (2001): Statement by the North Atlantic Council. Zugriff am 09.03.2022 unter https://www.nato.int/docu/pr/2001/p01-124e.htmSchmalenbach, K. (2017): Völker- und unionsrechtliche Anstöße zur Entterritorialisierung des Rechts. In: Vereinigung der deutschen Staatsrechtslehrer [Hrsg]: Grenzüberschreitungen. Berlin: DeGruyter. S. 245-272.Steinberg, G. (2015): Transnationaler Terrorismus. Zugriff am 06.03.2022 unter https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/izpb/209663/transnationaler-terrorismus/.Tomuschat, C. (2002): Der 11. September 2001 und seine rechtlichen Konsequenzen. Zugriff am 22.02.2022. unter https://www.ssoar.info/ssoar/bitstream/handle/document/26104/ssoar-2002-tomuschat-der_11_september_2001_und.pdf;jsessionid=A9D1D4BAEDCA16B97394171E0769C782?sequence=1.United Nation publication:(2001): Resolution 1373. Zugriff am 02.03.2022 unter https://www.un.org/depts/german/sr/sr_01-02/sr1368.pdf(2001): Resolution 1377. Zugriff am 26.02.2022 unter https://www.un.org/depts/german/sr/sr_01-02/sr1373.pdf(2002): Resolution 1390. Zugriff am 28.02.2022 unter https://www.un.org/Depts/german/sr/sr_01-02/sr1390.pdf.(2004): Resolution 1566. Zugriff am 01.03.2022 unter https://www.un.org/depts/german/sr/sr_04-05/sr1566.pdf.Vasilache, A. (2006): Hobbes, der Terrorismus und die Angst in der Weltpolitik. Zugriff am 06.03.2022 unter https://publishup.uni-potsdam.de/opus4-ubp/frontdoor/deliver/index/docId/899/file/51_fb_vasilache.pdf.Waldmann, P. (2005): Terrorismus. Provokation der Macht. Hamburg: Murmann Verlag GmbH.