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In: Zur Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung 1
In: Schriften des Reichsinstituts für Geschichte des neuen Deutschlands
In: Das Dritte Reich [Vorbd.]
In: Histoire Band 172
Der Veteran des Ersten Weltkrieges war eine ebenso ambivalente wie facettenreiche Figur. Zwar war er in erster Linie ein Soldat, der lebend aus dem Feld zurückgekehrt war - abseits dieses kleinsten gemeinsamen Nenners blieben seine Konturen jedoch unscharf. Entgegen verbreiteter Annahmen waren die Veteranen der 1920er Jahre weder eine amorphe Gruppe, die im Off der Weimarer Geschichte agierte, noch eine latent gewalt- und kampfbereite Horde brutalisierter Männer. Denn solche Interpretationen vernachlässigen eine zentrale Frage: Was macht ehemalige Kriegsteilnehmer überhaupt zu Veteranen? Diese historischen Konstruktionsprozesse und Entwicklungslinien zeichnet Benjamin Schulte anhand des Kyffhäuserbundes exemplarisch nach
In: Moderne europäische Geschichte 5
World Affairs Online
In: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte. Germanistische Abteilung, Band 128, Heft 1, S. 830-831
ISSN: 2304-4861
In: Neue politische Literatur: Berichte aus Geschichts- und Politikwissenschaft ; (NPL), Band 56, Heft 3, S. 511-512
ISSN: 0028-3320
In: Zeitschrift für Parlamentsfragen, Band 40, Heft 1, S. 239-240
In: Jahrbuch zur Liberalismus-Forschung, Band 15, S. 384-387
ISSN: 0937-3624
In: Beiträge zur Rechtsgeschichte des 20. [zwanzigsten] Jahrhunderts 36
In: Beiträge zur Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts 36
Ivana Mikešić setzt sich mit den Konstitutiven der Weiterentwicklung und Spezialisierung des öffentlichen Rechts im Deutschland der Weimarer Republik auseinander. Vor dem Hintergrund des nach dem Ersten Weltkrieg in der deutschen Staatsrechtslehre entbrannten Positivismusstreits zeigt die Autorin auf, wie die neuen, verstärkt interventiven Disziplinen des Verwaltungsrechts, allen voran das Sozialrecht, aber auch das Arbeits-, Steuer- und Wirtschaftsverwaltungsrecht, altgewohnte Sichtweisen auf Struktur und Charakter des gesamten Rechtssystems aufbrachen. Die Anfänge des Sozialrechts als eigenständige wissenschaftliche Disziplin werden exemplarisch untersucht.Dazu arbeitet die Autorin die Biographien und die Werke der entscheidenden Protagonisten des frühen Sozialrechts auf. Hier sind vor allem der Pionier Heinrich Rosin, die Leipziger Systematiker Erwin Jacobi und Lutz Richter und der Berliner Pragmatiker Walter Kaskel zu nennen. Auch die institutionelle Absicherung der neuen juristischen Disziplin an Universitäten und speziellen Forschungseinrichtungen wird in die Betrachtung einbezogen. Anhand einer Analyse der zentralen wissenschaftlichen Diskurse, die im Untersuchungszeitraum geführt wurden, läßt sich die Verfaßtheit des Sozialrechts in seinen wissenschaftlichen Anfängen am prägnantesten greifen. Vor allem sie erlaubt wissenschaftstheoretische Rückschlüsse auf die Bedingungen der Konstituierung neuer Wissensgebiete.