Der Grundsatz der Abfallentsorgung im Inland: Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Gemeinschaften und den Übereinkommen zum Schutze der Meeresumwelt
In: Europäische Hochschulschriften
In: Reihe 2, Rechtswissenschaft = Droit = Law 1137
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In: Europäische Hochschulschriften
In: Reihe 2, Rechtswissenschaft = Droit = Law 1137
In: http://mdz-nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:12-bsb10404598-0
abgefasset von Gottfried Achenwall, ordentlichem Lehrer der Weltweisheit und außerordentl. Lehrer der Rechte zu Göttingen und Mitglied der Königl. Gesellschaft der Wissenschaften daselbst ; Volltext // Exemplar mit der Signatur: München, Bayerische Staatsbibliothek -- Eur. 1-1
BASE
In: Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen, Band 16, S. 16
ISSN: 0722-8333
Die Beschlussempfehlung und der Bericht des Rechtsausschusse des Deutschen Bundestags bezieht sich auf folgende Dokumente: 1. 'Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung' durch die Bundesregierung; 2. 'Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung europäischer Antidiskriminierungsrichtlinien' durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; 3. Antrag der Fraktion DIE LINKE: 'EU-Antidiskriminierungsrichtlinien durch einheitliches Antidiskriminierungsgesetz wirksam und umfassend umsetzen'; 4. Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: 'Keine Ausgrenzung beim Antidiskriminierungsgesetz'; 5. Antrag der FDP-Fraktion: 'Bürokratie schützt nicht vor Diskriminierung - Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz ist der falsche Weg'. Es erfolgt eine Annahme des Gesetzentwurfs der Bundesregierung in der Fassung der Beschlussempfehlung, durch den die vier EU-Gleichbehandlungsrichtlinien mit Hilfe eines einheitlichen Gesetzes umgesetzt und ein in sich stimmiger Schutz vor Diskriminierungen verwirklicht wird. Hauptbestandteil des Umsetzungsgesetzes ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Es enthält das Ziel, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen, ferner werden der Anwendungsbereich (Arbeitsleben, Sozialschutz, soziale Vergünstigungen, Bildung, zivilrechtlicher Teil) sowie die Begriffsbestimmungen der unmittelbaren und mittelbaren Diskriminierung, der Belästigung und sexuellen Belästigung entsprechend den Vorgaben der Richtlinien festgelegt. (IAB)
In: Schriftenreihe Schriften zum Versicherungs-, Haftungs- und Schadensrecht 30
In: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht: NVwZ ; vereinigt mit Verwaltungsrechtsprechung, Band 25, Heft 5, S. 538-540
ISSN: 0721-880X
In: Jus internationale et Europaeum 112
In: EBL-Schweitzer
Das zwischenstaatliche Amts- und Rechtshilferecht in Steuersachen hat in den letzten Jahrzehnten nicht nur enorm an Bedeutung gewonnen, sondern unterlag insbesondere unter dem Einfluss der Europäischen Union einem wesentlichen Wandel. Während die grenzüberschreitende Zusammenarbeit ursprünglich eher von politischen Maßstäben geprägt war, tritt zunehmend der Charakter einer Verrechtlichung hervor, der als Konsequenz vormals noch vernachlässigte Fragen des Grundrechtsschutzes deutlicher in den Vordergrund der Betrachtung rückt. In diesem Kontext verdient unter anderem der »nemo tenetur«-Grundsatz besondere Beachtung. Der steuerliche Auskunftsverkehr ist meist auf Informationen ausgerichtet, die zwangsweise von dem Steuerpflichtigen erlangt werden. Diese Informationen können auch in einem gegen ihn gerichteten Strafverfahren von Bedeutung sein. Hierbei stellt sich insbesondere die Frage, inwiefern ein europäisch verstandener »nemo tenetur«-Grundsatz den steuerlichen Informationshilfeverkehr begrenzend beeinflusst.
In: Europäische Hochschulschriften
In: Reihe 2, Rechtswissenschaften 4949
In: Angewandte Sprachwissenschaft 15
In: Materialien
In: Europäische Integration und sozialwissenschaftliche Theoriebildung: fünf Osnabrücker Antrittsvorlesungen, S. 11-31
Visionen zur europäischen Einigung werden mit der Analyse der derzeitigen politischen Rahmenbedingungen verknüpft sowie Grundsätze, Ziele und Instrumente diskutiert. Dabei schöpft der Verfasser aus seiner politischen Praxis als Fraktionsvorsitzender der Christdemokraten im Europäischen Parlament. In einem historischen Rückblick auf die vergangenen vier Jahrhunderte werden die Chancen einer Friedensordnung in Europa, u.a. die Bedeutung des "Westfälischen Friedens" von 1648, aufgearbeitet. Die Perspektive der Aufrechterhaltung eines Interessengleichgewichts wird abgelöst von einer Vereinigung der Völkerinteressen in Europa. Dementsprechend stehen die europäischen Institutionen auf dem Prüfstand. Zu den Forderungen zählen die Reform der Europäischen Union (EU), die Durchsetzung der Wirtschafts- und Währungsunion und die Erweiterung der EU um die östlichen Nachbarn. Die angestrebte zukünftige Gestalt der EU wird in Kategorien des Staats- und Völkerrechts beschrieben. Das einzigartige Einigungsmodell der EU hat reale Chancen verwirklicht zu werden.