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463 Ergebnisse
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World Affairs Online
In: Middle East review of international affairs. Journal, Band 9, Heft 3, S. 1-20
ISSN: 1565-8996
World Affairs Online
In: Contemporary Southeast Asia, Band 1, Heft 2, S. 125-140
ISSN: 0129-797X
World Affairs Online
In: Constitutions of the world from the late 18th century to the middle of the 19th century. America, v. 1 =
Die siebenbändige Ausgabe enthält alphabetisch nach Bundesstaaten sortiert rund 500 originalsprachige Verfassungstexte, Verfassungszusätze, gescheiterte Verfassungen und Verfassungsentwürfe aus den Vereinigten Staaten. Die Texte wurden auf der Grundlage der mitunter seltenen Originaldrucke der offiziellen Staats- oder Konventsdrucker unter Hinzuziehung der Originalmanuskripte ediert und annotiert. In Band VI werden die Verfassungsdokumente von Rio Grande bis Texas herausgegeben, in Band VII jene von Vermont bis Wisconsin.
In: Würzburger Vorträge zur Rechtsphilosophie, Rechtstheorie und Rechtssoziologie 52
Was gelangt wann und warum in Verfassungstexte, was gelangt wann und warum nicht hinein? Gibt es notwendige Verfassungsinhalte? Welche verfassungsrechtlichen und verfassungstheoretischen Maßstäbe gibt es für die "Hochzonung" von Inhalten aus dem einfachen Gesetzesrecht auf die Stufe der Verfassung?Um diese bisher wenig untersuchten Fragen geht es in Christian Waldhoffs Abhandlung. Der Verfassungsvorbehalt wird dabei sowohl als Figur der Rechtsdogmatik als auch der Verfassungstheorie behandelt. Die untersuchten Beispiele stammen aus dem Grundgesetz, aus ausländischen Verfassungen wie auch aus der Verfassungsgeschichte
In: Springer-Lehrbuch
Klappentext: Dieses neuartige Lehrbuch richtet sich an Studierende, die entweder einen Einstieg in den Bereich der Grundrechte suchen oder aber die Grundrechte zwecks Vorbereitung auf die Übungen bzw. das Staatsexamen wiederholen möchten. Das Werk ist konsequent auf die Anforderungen zugeschnitten, mit denen Studierende in Klausuren und Hausarbeiten konfrontiert werden. Alle Grundrechte sowie die prüfungsrelevanten Grundzüge der Verfassungsbeschwerde werden ausgehend vom Verfassungstext systematisch erschlossen. Die allgemeinen Grundrechtslehren, die in ihrer Abstraktheit gerade für den Einsteiger häufig ...
In: Springer-Lehrbuch
In: SpringerLink
In: Bücher
Klappentext: Dieses neuartige Lehrbuch richtet sich an Studierende, die entweder einen Einstieg in den Bereich der Grundrechte suchen oder aber die Grundrechte zwecks Vorbereitung auf die Übungen bzw. das Staatsexamen wiederholen möchten. Das Werk ist konsequent auf die Anforderungen zugeschnitten, mit denen Studierende in Klausuren und Hausarbeiten konfrontiert werden. Alle Grundrechte sowie die prüfungsrelevanten Grundzüge der Verfassungsbeschwerde werden ausgehend vom Verfassungstext systematisch erschlossen. Die allgemeinen Grundrechtslehren, die in ihrer Abstraktheit gerade für den Einsteiger häufig ...
In: Wissenschaftliche Abhandlungen und Reden zur Philosophie, Politik und Geistesgeschichte - Band 62 v.62
Hauptbeschreibung Mit dieser Studie vollendet sich eine Reihe von Monographien zu einer - sit venia verbo - »Tetralogie«. Auf dem Hintergrund der 1982 geschriebenen »Verfassungslehre als Kulturwissenschaft« (2. Aufl. 1998) galt die erste Konkretisierung dem Thema »Feiertage als kulturelle Identitätselemente des Verfassungsstaates« (1987); es folgten 2006 die »Nationalhymnen« und 2007 die »Nationalflaggen«. Zur Grundierung der offenen Gesellschaft der Verfassunggeber und Verfassungsinterpreten fehlte es noch an einer Erforschung des vierten Themenfeldes von »Denkmälern«, anderen Erinnerungen (hierzu gehören, neben Ehrenpreisen wie der Goethe-Medaille der Büchner- und Börne-Preis, Gedenkmünzen, aber auch zeitgenössische (z.B. F. Liszt), später wiedergefundene Münzen wie der Augustalis Friedrichs II., sonstige Themen des kulturellen Gedächtnisses eines Volkes, auch wenn speziell der Kulturgüterschutz schon 1996 aus der Sicht des Verf. erarbeitet worden ist (in: F. Fechner u.a. (Hrsg.), Prinzipien des Kulturgüterschutzes, S. 91 ff.)). Gerade in den Zeiten der vor allem ökonomisch sich vorantreibenden Globalisierung bedarf es einer auch wissenschaftlichen Vergegenwärtigung des kulturellen Wurzelgeflechtes bzw. kulturellen Humus', die den Typus Verfassungsstaat »im Innersten« zusammenhalten. Aus dem Vorwort Inhaltsverzeichnis Erster Teil: Verfassungsrechtliche Textstufen zur geschichtlichen Dimension, zum Denkmalschutz und sonstiger Erinnerungskultur (Auswahl) - im Kontext von Beispielen der Weltkulturerbe-Stätten Vorbemerkung - Textstufen in Deutschland - Geltende Verfassungstexte in den anderen EU-Mitgliedsländern - Textstufen im EU-Verfassungsrecht - Textstufen in der Schweiz - Verfassungstexte in Osteuropa - Inkurs: Prägnante ältere Verfassungen in Europa - Verfassungen in Übersee Zweiter Teil: Wirklichkeitswissenschaftliche Bestandsaufnahme
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In: Que sais-je?, 2022
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In: Verfassung und Recht in Übersee: VRÜ = World comparative law : WCL, Band 9, Heft 1, S. 19-31
ISSN: 0506-7286
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In: Revue juridique et politique: indépendance et coopération ; organe de l'Institut de Droit ; organe de l'Institut International de Droit d'Expression Français, Band 45, Heft 2, S. 113-132
ISSN: 0035-3574
Die nigrische Bevölkerung hat am 24.9.1989 per Referendum eine neue Verfassung angenommen. Die alte Verfassung von 1960 war bei der Machtergreifung der Militärs 1974 suspendiert worden. Der Autor analysiert zunächst die Entstehungsgeschichte der neuen Verfassung. Danach folgt eine Untersuchung der neuen Verfassung anhand von zwei essentiellen Aspekten: 1) Welche grundlegenden Prinzipien liegen dem Verfassungstext zugrunde? 2) Wie sind die Beziehungen zwischen den verschiedenen staatlichen Autoritäten geregelt? Die neue Verfassung soll den demokratischen Charakter des Staates unterstreichen. De Facto institutionalisiert sie die politische Rolle der Armee; die Exekutive konzentriert sich in den Händen des Präsidenten, die Nationalversammlung hat wenig Eingriffsmöglichkeiten und kann vom Staatsoberhaupt aufgelöst werden, so daß von einem typischen Fall des "schwarzafrikanischen Präsidentialismus" gesprochen werden kann. (DÜI-Ekt)
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