Der Beitrag zeigt inhaltlich die Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Vorhaben im Baurecht auf, wobei für einen Anspruch auf eine Baugenehmigung sowohl formelle als auch materielle Vorgaben zu berücksichtigen sind. Den Schwerpunkt bildet dabei die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben nach §§ 29 ff. BauGB, die je nach städtebaulichem Bereich unterschiedliche Anforderungen stellt.
Das deutsche Umwelt- und Infrastrukturrecht ist in ein Mehrebenensystem eingebunden und daher auch weitreichenden Einflüssen des Unionsrechts ausgesetzt. Die Integrations- und Interventionskraft der Europäischen Union beschränkt sich aber nicht nur auf legislative Rechtsakte. Auch der EuGH vermag durch seine Judikate spürbar auf die nationale Rechtsordnung einzuwirken. Diesen Einflüssen geht der vorliegende Tagungsband nach. Er dokumentiert dabei die wissenschaftlichen Fachvorträge, die im Rahmen des vom Institut für Umweltrecht der Universität Augsburg veranstalteten 5. Deutschen Umwelt- und Infrastrukturrechtstags gehalten wurden. Die Erschließung des Themas erfolgt im Kern durch eine Arbeit an Referenzthemen, wie insbesondere dem Wasserrecht, dem Energierecht, dem Naturschutz- und dem Immissionsschutzrecht. Eingerahmt werden diese Rechtsgebiete durch allgemeine Ausarbeitungen zum Rechtsschutz und zu den Grundlagen der Rechtsauslegung und Rechtsfortbildung durch den EuGH. Das Zusammenspiel von europäischem und nationalem Recht wird dabei durch rechtsvergleichende Überlegungen abgerundet.InhaltsübersichtMartin Kment: Auslegung und Fortbildung des EU-Rechts durch den EuGH – Kurt Faßbender: Die Rechtsprechung des EuGH zu Art. 4 WRRL – Segen oder Fluch? – Thomas Schmidt-Kötters: Nationale Förderung erneuerbarer Energien und europäisches Beihilfenrecht – Bettina Hoffmann: Vorgaben zum Verständnis des Art. 6 Abs. 3 und 4 FFH-RL aus Luxemburg – Auswirkungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung auf Großprojekte – Alexander Schink: Nichteinhaltung der Grenzwerte der Luftqualitätsrichtlinie – Welche Gestaltungsspielräume belässt das Unionsrecht? – Karl Stöger: Rechtsschutz von Umweltverbänden unter Berücksichtigung der EuGH-Rechtsprechung – Ein Blick aus Österreich nach Protect
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Zeitenwende im EnergierechtIn der Krise steht das Recht der leitungsgebundenen Energieversorgung mit Strom und Gas im Mittelpunkt. Reform folgt auf Reform, die juristischen Regulierungsanforderungen werden immer komplexer.Beratungssicher mit der Neuauflage des NK-EnWGDie 3. Auflage des NK-EnWG erörtert die neuen Regelungsstrukturen anwendungsbezogen auf sämtliche energiewirtschaftsrechtliche, auch europarechtlichen Fragestellungen. Aktuelle Problemlagen werden bis zum Ende durchgespielt, u.a.: Netzanschluss und Netzzugang, auch der geplanten LNG-Terminals Vergabe und der Erhalt von Konzessionen behördlicher und gerichtlicher RechtsschutzStrom- und GasnetzzugangsverordnungenDie 3. Auflage erörtert topaktuell alle Reformen, u.a.:Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im EnergiewirtschaftsrechtGesetz zur Umsetzung der DigitalisierungsRLGesetz zur Änd. des EnergiewirtschaftsG zur Einführung von Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen sowie zur Änd. von 246 BauGBGesetz zur Änd. des EnergiesicherungsG 1975 und anderer energiewirtschaftlicher VorschriftenGesetz zur Absenkung der Kostenbelastungen durch die EEG-Umlage und zur Weitergabe dieser Absenkung an die LetztverbraucherGesetz zur Bereithaltung von Ersatzkraftwerken zur Reduzierung des Gasverbrauchs im Stromsektor im Fall einer drohenden Gasmangellage durch Änd. des EnergiewirtschaftsG und weiterer energiewirtschaftlicher VorschriftenGesetz zur Änd. des Energiewirtschaftsrechts im Zusammenhang mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm und zu Anpassungen im Recht der EndkundenbelieferungGesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor sowieZweites Gesetz zur Änd. des Windenergie-auf-See-G und anderer VorschriftenRedaktionell bereits berücksichtigt ist das Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben.Profitieren Sie vom Know-how führender Experten!Das Autor:innenteam bündelt die Kompetenz aus Bundesnetzagentur, universitärer Forschung und anwaltlicher Beratung. Eine wissenschaftliche fundierte Kommentierung, die die Probleme der Praxis im Blick behält, gewährleisten:Stefan Albrecht, Bundesnetzagentur, Bonn | Dr. Jennifer Arnold, Rechtsanwältin, München | Prof. Dr. Klaus-Dieter Barbknecht, Technische Universität Bergakademie Freiberg | Carlos Cesarano, Universität Bonn | Peter Franke, Münster | Dr. Stephan Gerstner, Rechtsanwalt, Berlin | Prof. Dr. Christoph Görisch, Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen, Münster | Prof. Dr. Nils Grosche, Universität Bayreuth | Dr. Bodo J. Herrmann, Bundesnetzagentur, Bonn | Dr. Norbert Huber, Rechtsanwalt, München | Prof. Dr. Martin Kment, LL.M., Universität Augsburg | Prof. Dr. Matthias Knauff, LL.M. Eur., Friedrich-Schiller-Universität Jena | Dr. Sebastian Mielke, Rechtsanwalt, Stuttgart | Dr. Herbert Posser, Rechtsanwalt Düsseldorf | Dr. Winfried Rasbach, Thüga Aktiengesellschaft, München | Bernhard Schex, Rechtsanwalt, München | Dr. Gernot Schiller, Rechtsanwalt, Berlin | Prof. Dr. Alexander Schink, Rechtsanwalt, Bonn | Dr. Christian Schütte, Bundesnetzagentur, Bonn | Dr. Christoph Sieberg, Rechtsanwalt, Köln | Prof. Dr. Thorsten Siegel, Freie Universität Berlin | Dr. Stefan Tüngler, Rechtsanwalt, Köln | Dr. André Turiaux, Rechtsanwalt, München | Dr. Stephan Wagner, Westfälische Wilhelms-Universität Münster | Dr. Jens Wahlhäuser, Bundeskanzleramt, Berlin | Prof. Dr. Daniela Winkler, Universität Stuttgart | Prof. Dr. Johanna Wolff, Universität Osnabrück
In diesem "Positionspapier aus der ARL" werden Vorschläge entwickelt und zur Diskussion gestellt, die dazu beitragen können, den anhaltend hohen "Flächenverbrauch" in Bayern - also den Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche - zu begrenzen. Eine wirksame Begrenzung ist erforderlich, weil Fläche, wie auch der Boden, eine endliche Ressource darstellt, und weil insbesondere naturnahe Flächen zurückgedrängt werden, was unter anderem Folgen für die Biodiversität und den Artenschutz hat. Zudem widerspricht die anhaltend hohe Flächenneuinanspruchnahme in Bayern sowohl den Geboten des Baugesetzbuchs als auch den Zielsetzungen der Landesplanung und den Nachhaltigkeitszielen der Bundesregierung. Die bestehenden Instrumente der Raumordnung und Landesplanung sind jedoch offensichtlich nicht wirksam genug, um der Entwicklung gegenzusteuern. Die Reduktion des "Flächenverbrauchs" erfordert einen ganzheitlichen Ansatz, der eine Reihe von Bausteinen umfassen sollte. Zunächst gilt es, die Instrumente der Innenentwicklung zu verbessern, beispielsweise durch eine Besteuerung brachliegender baureifer Grundstücke, um deren Hortung einzudämmen. Finanzielle Anreizsysteme zur Attraktivierung des Bauens im Innenbereich sowie verbesserte rechtliche Instrumente, z.B. beim kommunalen Vorkaufsrecht im Siedlungsbereich, sollten hinzukommen. Darüber hinaus wird für eine neue Kategorie "Landschaftliches Vorranggebiet zum Grundwasser-, Boden- und Biotopschutz/-verbund" - im Sinne eines proaktiven raumordnerischen Ziels - plädiert. Schließlich wird das Instrument der Zuteilung von Flächenkontingenten an die Gemeinden im Sinne von Obergrenzen zur verbindlichen Regulierung der Flächenneuinanspruchnahme vorgeschlagen. Die Zuteilung muss auf der Basis raumplanerischer, regional- und strukturpolitischer Kriterien erfolgen und sollte sich in diesem Sinne am Zentrale-Orte-System orientieren. Die Flächenkontingente sollten zudem in Dreijahresschritten kontinuierlich abgeschmolzen werden. Der Ansatz zielt darauf ab, die Flächenneuinanspruchnahme bis spätestens Ende der 2030er Jahre auf eine "Netto-Null" zu reduzieren und bis dahin eine Flächenkreislaufwirtschaft zu installieren.