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Einmalige Vermögensabgaben?
In vielen Ländern hat die Reaktion auf die Covid-Pandemie tiefe Löcher in die staatlichen Kassen gerissen. Die deutsche Politik diskutiert deshalb über eine einmalige Vermögensabgabe zur Senkung der Schuldenquote. Der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium der Finanzen (2021) hat einer einmaligen Vermögensabgabe zur Finanzierung der Lasten der Coronakrise eine Absage erteilt. Sie würde erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen, weil sie das Vertrauen von Sparern und Investoren erschüttert. Sie wäre ferner mit großen Erhebungsproblemen verbunden, es fehlt verfassungsrechtlich an der erforderlichen Ausnahmelage, und sie ist kein zielgenaues Instrument, um einen Ausgleich zwischen Gewinnern und Verlierern der Coronakrise herzustellen.
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Reform des Länderfinanzausgleichs
Ende 2019 laufen die bisherigen Regelungen zum Länderfinanzausgleich aus. Zuvor muss eine Reform beschlossen werden. Allerdings sind die Interessen und auch die Belastungssituationen der Geber- und Nehmerländer sehr unterschiedlich. Der Bund kann Mittel bereitstellen, die natürlich begrenzt sind und möglicherweise die Selbstbestimmung der Länder einschränken. Bei den Reformvorschlägen liegt das Schwergewicht entweder auf der Anreizorientierung oder auf der Angleichung der Lebensverhältnisse. Letztlich muss über die Reformmaßnahmen jedoch politisch entschieden werden. Ob dies noch in dieser Legislaturperiode gelingt, ist zweifelhaft. ; At the end of 2019 the regulations of the German fiscal equalisation scheme will expire, i.e. it is absolutely necessary to decide on reforms before this date. But economic interests and the actual burden of donors and recipients differ widely. The federal government can provide financial resources, but they are limited and the provision of resources may restrict the self-determination of the länder. The reform proposals are to some extent based on incentive schemes, e.g. the Scientific Advisory Council at the Federal Ministry of Finance makes the case for a reform that enhances transparency, reduces the disincentives caused by the current distribution formulas and strengthens the capacity to raise own funds, the memebers of the Advisory Council provided simulation results showing that a relatively small amount of block grants would be needed to prevent revenue losses for states with low tax capacity. Others concentrate on the equalization of living conditions. In the end the reforms have to be decided politically. But it is doubtful whether this will happen during the current legislative period.
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Der vertikale Finanzausgleich ; Gutachten im Auftrag des Innenministeriums des Landes Mecklenburg-Vorpommern ; München, Januar 2008
In: ifo-Forschungsberichte 45
In: Der kommunale Finanzausgleich in Mecklenburg-Vorpommern: langfristige Entwicklung und Reformperspektiven Teil 1
Das Land Mecklenburg-Vorpommern muss in Zukunft mit deutlich geringeren Zahlungen aus den im Rahmen des Solidarpakt IIʺ gewährten Bundesergänzungszuweisungen rechnen. Darüber hinaus wirft auch die demografische Entwicklung, die in Mecklenburg-Vorpommern durch einen starken Rückgang der Bevölkerung geprägt ist, fiskalische Probleme auf. Diesen kritischen Entwicklungen auf der Einnahmenseite stehen erhebliche Ausgabenerfordernisse gegenüber. Die Landespolitik steht vor der Aufgabe, eine fiskalische Struktur zu entwerfen, die diesem Spannungsfeld gerecht wird. Da die kommunale und die staatliche Ebene von den verschiedenen Einnahmen- und Ausgabenentwicklungen möglicherweise unterschiedlich getroffen werden, stellt sich insbesondere die Frage, ob die derzeitigen Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen den zukünftigen Herausforderungen gewachsen sind. Das vorliegende Gutachten ist diesem Gegenstand gewidmet. Sein Ziel ist es, im Hinblick auf eine umfassende Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs in Mecklenburg-Vorpommern die bestehenden Regelungen und mögliche Alternativen aus finanzwissenschaftlicher Sicht zu bewerten. Dies geschieht im Rahmen der Auseinandersetzung mit drei zentralen Themengebieten: - Einnahmen und Ausgaben der kommunalen Gebietskörperschaften in Mecklenburg-Vorpommern. - Finanzkraftorientierter kommunaler Finanzausgleich: Der Gleichmäßigkeitsgrundsatz. - Aufgabenorientierter kommunaler Finanzausgleich: Das 2-Quellen-Modell
Der horizontale Finanzausgleich ; Gutachten im Auftrag des Innenministeriums des Landes Mecklenburg-Vorpommern ; München, Januar 2008
In: ifo-Forschungsberichte 46
In: Der kommunale Finanzausgleich in Mecklenburg-Vorpommern: langfristige Entwicklung und Reformperspektiven Teil 2
Das Land Mecklenburg-Vorpommern muss in Zukunft mit deutlich geringeren Zahlungen aus den im Rahmen des Solidarpakt IIʺ gewährten Bundesergänzungszuweisungen rechnen. Darüber hinaus wirft auch die demografische Entwicklung, die in Mecklenburg- Vorpommern durch einen starken Rückgang der Bevölkerung geprägt ist, fiskalische Probleme auf. Diesen kritischen Entwicklungen auf der Einnahmenseite stehen erhebliche Ausgabenerfordernisse gegenüber. Die Landespolitik steht vor der Aufgabe, eine fiskalische Struktur zu entwerfen, die diesem Spannungsfeld gerecht wird. Das vorliegende Gutachten ist diesem Gegenstand gewidmet. Sein Ziel ist es, im Hinblick auf eine umfassende Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs in Mecklenburg- Vorpommern die bestehenden Regelungen und mögliche Alternativen aus finanzwissenschaftlicher Sicht zu bewerten. Die in diesem zweiten Teil vorgenommene Untersuchung der horizontalen Aspekte des Finanzausgleichs befasst sich mit vier Themengebieten: - Aufgabenbezogene Zuweisungen vs. Schlüsselzuweisungen. - Raumstruktur. - Nachhaltigkeit der kommunalen Finanzen. - Umlagen
Die Reform des kommunalen Finanzausgleichs und der Kreisstruktur in Mecklenburg-Vorpommern: eine finanzwissenschaftliche Analyse der Auswirkungen auf Landkreise, Städte und Gemeinden ; Gutachten im Auftrag des Innenministeriums des Landes Mecklenburg-Vorpommern
In: ifo Forschungsberichte Bd. 54
Im Auftrag des Innenministeriums von Mecklenburg-Vorpommern befasst sich das vorliegende Gutachten mit den konkreten Reformen zur Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs und zur Kreisstruktur. Im Mittelpunkt des Gutachtens stehen die finanziellen Auswirkungen der neuen Kreisstruktur und der Neuordnung des Finanzausgleichs für die Kommunen. Darüber hinaus werden die Konsequenzen der Novellierung für einige Aspekte der Raumordnung aufgezeigt.
Demographischer Wandel und regionale Arbeitsmärkte
In: Räumliche Konsequenzen des demographischen Wandels: T. 6, Demographische Trends in Deutschland - Folgen für Städte und Regionen, S. 56-64
Auch über die gegenwärtig stark diskutierte Problematik der Finanzierung der Alterssicherung
hinaus ist die anstehende demographische Entwicklung von erheblicher gesamtwirtschaftlicher
Bedeutung. Naturgemäß ist vor allem der Arbeitsmarkt betroffen, aber die aus
dem demographischen Wandel resultierende Veränderung im Umfang und in der Struktur
des Arbeitsangebotes ist durchaus geeignet, auf makroökonomische Kerngrößen wie das
Wachstum und das öffentliche Budget auszustrahlen. So ist zu befürchten, dass sich mit der
geringeren Zahl junger Arbeitnehmer, deren Ausbildung auf dem neuesten Stand ist, die
Rate der Wissensakkumulation und damit das Produktivitätswachstum verlangsamt. Ähnlich
könnte sich ein altersbedingter Rückgang der Risikobereitschaft und der sektoralen, beruflichen
wie regionalen Mobilität der Erwerbspersonen nachteilig auf die wirtschaftliche Dynamik
und die Fähigkeit zum ökonomischen Strukturwandel auswirken. Welche Konsequenzen
sich aus dem demographischen Wandel für den einzelnen Standort ergeben, kann aufgrund
der erheblichen Heterogenität jedoch kaum prognostiziert werden. Dass einzelne
Standorte mit besonders ungünstiger demographischer Entwicklung in eine Abwärtsspirale
geraten, ist durchaus wahrscheinlich. Eine grobe Betrachtung der Altersstrukturen lässt dies
für ostdeutsche Räume erwarten, wogegen ländliche Räume, insbesondere in Westdeutschland,
eine vergleichsweise günstige Bevölkerungsstruktur aufweisen.
Die Zukunft der EU-Finanzen: Neue Wege der Finanzierung und der Verteilung?
Nicht zuletzt im Zusammenhang mit dem geplanten Austritt Großbritanniens aus der EU stellt sich die Frage nach neuen Wegen bei der Finanzierung des EU-Budgets und der Verwendung der Mittel. Für Thiess Büttner, Universität Erlangen-Nürnberg, erscheint es sinnvoll, die obsoleten Mehrwertsteuereigenmittel aufzugeben und sich auf die traditionellen Eigenmittel und die bewährten BNE-Eigenmittel zu beschränken. Da die EU weder ausschließlich noch überwiegend europaweite Aufgaben wahrnimmt, ist es nach Ansicht von Michael Broer, Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaft, Wolfsburg, auch nicht erforderlich, dass sich diese Institution mittels eigener Einnahmen finanziert. Erst wenn sich die EU vermehrt Aufgaben mit einem europäischen Mehrwert zuwende, gewinne der Gedanke an eine EU-Steuer an Bedeutung. Clemens Fuest, ifo Institut, legt dar, dass unter den derzeitigen institutionellen Einrichtungen der EU die Abschaffung der aktuellen Mehrwertsteuereigenmittel und der nationalen Rabatte sowie eine Reform der Ausgaben erhebliche Verbesserungen bringen könnten. Christian Waldhoff, Humboldt-Universität zu Berlin, stellt die Frage, ob es in dem derzeitigen juristischen Rahmen möglich wäre, der EU eigene Besteuerungsbefugnisse zu übertragen. Margit Schratzenstaller, Österreichisches Institut für Wirtschaftsforschung, Wien, führt aus, dass das Potenzial von EU-Steuern als Instrumente zur Stärkung der Nachhaltigkeitsorientierung der Besteuerung in der EU bislang weitgehend vernachlässigt werde und plädiert für die Einführung von »nachhaltigkeitsorientierten steuerbasierten Eigenmittel«. Peter Becker, Stiftung Wissenschaft und Politik, Berlin, sieht das entscheidende Problem der derzeitigen EU-Haushaltspolitik in der einseitigen Fokussierung der Mitgliedstaaten auf eine rein fiskalische Kosten-Nutzen-Bilanz ihrer Mitgliedschaft anhand ihrer nationalen Nettosalden. Jörg Haas, Jacques Delors Institut, Berlin, möchte den Brexit als Chance für eine EU-Haushaltsreform nutzen, die e
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Makroevaluation der SGB II-Grundsicherungsstellen
In: ifo-Beiträge zur Wirtschaftsforschung 33
Die vorliegende Studie wurde im Arbeitsbereich "Sozialpolitik und Arbeitsmärkte" erstellt und im Mai 2008 abgeschlossen. Auftraggeber war das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Gegenstand der Studie ist ein Performancevergleich von Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) und zugelassenen kommunalen Trägern (zkT) nach § 6a SGB II zugespitzt in der Frage: "Was wäre geschehen, wenn deutschlandweit entweder das ARGE-Modell oder die kommunale Trägerschaft eingeführt worden wäre?" In methodischer Hinsicht basiert die Evaluation der Experimentierklausel nach § 6c SGB II auf einer Analyse der Wirkungen unterschiedlicher Formen der Aufgabenwahrnehmung im SGB II auf regionaler Ebene unter Berücksichtigung von regionalen Besonderheiten und gesamtwirtschaftlichen Wirkungszusammenhängen, darunter insbesondere interregionalen Verflechtungen sowie Substitutions-, Verdrängungs- und Mitnahmeeffekten. Ergänzt werden die multivariaten ökonometrischen Schätzungen durch Simulationen der Einkommensperspektive Arbeitssuchender sowie die Bestimmung der fiskalischen Effekte der beiden Formen der Aufgabenwahrnehmung im Falle einer deutschlandweiten Einführung einer Trägerschaft.
Tu felix Austria: Wachstums- und Beschäftigungspolitik in Österreich und Deutschland im Vergleich
In: ifo Forschungsberichte 31
Österreich und Deutschland sind nicht nur Nachbarländer sondern auch in der Geschichte Mitteleuropas historisch eng verbunden - so sehr, daß Österreicher und Deutsche neben der gemeinsamen Sprache auch wichtige Grundüberzeugungen politischer, sozialer und kultureller Art teilen. Trotzdem verläuft die wirtschaftliche Entwicklung in beiden Ländern seit einigen Jahrzehnten keineswegs parallel und das nicht erst seit der deutschen Wiedervereinigung. Die divergente Entwicklung in Österreich und Deutschland ist schon seit längerem zu beobachten. Daher sind auch die als Ursachen im Mittelpunkt der Studie stehenden wirtschaftspolitischen Handlungsfelder v.a. in längerfristiger Orientierung von Bedeutung. Es ist damit der Ordnungsrahmen der Wirtschaft oder, wie man heute sagt, der institutionelle Rahmen, der in der Studie ländervergleichend betrachtet wird - allerdings nicht vollständig sondern auf drei wichtige wirtschaftspolitische Eingriffsfelder beschränkt: die Gestaltung der öffentlichen Finanzen, die Gestaltung der Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt sowie eine Analyse von Determinanten, die für die Niederlassung ausländischer Unternehmen und die Gründung einheimischer Firmen von Bedeutung sind.
Tu felix Austria: Wachstums- und Beschäftigungspolitik in Österreich und Deutschland im Vergleich
Österreich und Deutschland sind nicht nur Nachbarländer sondern auch in der Geschichte Mitteleuropas historisch eng verbunden - so sehr, daß Österreicher und Deutsche neben der gemeinsamen Sprache auch wichtige Grundüberzeugungen politischer, sozialer und kultureller Art teilen. Trotzdem verläuft die wirtschaftliche Entwicklung in beiden Ländern seit einigen Jahrzehnten keineswegs parallel und das nicht erst seit der deutschen Wiedervereinigung. Die divergente Entwicklung in Österreich und Deutschland ist schon seit längerem zu beobachten. Daher sind auch die als Ursachen im Mittelpunkt der Studie stehenden wirtschaftspolitischen Handlungsfelder v.a. in längerfristiger Orientierung von Bedeutung. Es ist damit der Ordnungsrahmen der Wirtschaft oder, wie man heute sagt, der institutionelle Rahmen, der in der Studie ländervergleichend betrachtet wird - allerdings nicht vollständig sondern auf drei wichtige wirtschaftspolitische Eingriffsfelder beschränkt: die Gestaltung der öffentlichen Finanzen, die Gestaltung der Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt sowie eine Analyse von Determinanten, die für die Niederlassung ausländischer Unternehmen und die Gründung einheimischer Firmen von Bedeutung sind.
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Evaluation der Experimentierklausel nach § 6c SGB II - Untersuchungsfeld 4: Makroanalyse und regionale Vergleiche: Endbericht
In: Forschungsbericht / Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Band F388
"Der Beitrag von Untersuchungsfeld 4 - Makroanalyse und regionale Vergleiche - zu den Arbeiten des Forschungsverbundes zur Evaluation der Experimentierklausel nach § 6c SGB II besteht in einer Analyse der Wirkungen unterschiedlicher Formen der Aufgabenwahrnehmung im SGB II auf regionaler Ebene unter Berücksichtigung von regionalen Besonderheiten und gesamtwirtschaftlichen Wirkungszusammenhänge, darunter insbesondere interregionale Verflechtungen sowie Substitutions-, Verdrängungs- und Mitnahmeeffekte. Im Vordergrund steht dabei ein Performancevergleich von Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) und zugelassenen kommunalen Trägern (zkT), zugespitzt in der Frage: 'Was wäre geschehen, wenn deutschlandweit entweder das ARGE-Modell oder die kommunale Trägerschaft eingeführt worden wäre?' Zur Beantwortung dieser Frage sind, über rein deskriptive Vergleiche hinaus, Untersuchungen zu den Einflussfaktoren für die Wahl der Form der Aufgabenwahrnehmung und zu den Effekten erforderlich, die sich auf der Ebene der verschiedenen Grundsicherungsstellen bezüglich der Zielsetzungen des SGB II ergeben und der jeweiligen Form der Aufgabenwahrnehmung kausal zugerechnet werden können." (Textauszug)
Evaluation der Experimentierklausel nach § 6c SGB II - Untersuchungsfeld 4: Makroanalyse und regionale Vergleiche: Zwischenbericht 2007
In: Forschungsbericht / Bundesministerium für Arbeit und Soziales
"Im Rahmen der Evaluation der Experimentierklausel nach Paragraph 6c SGB II umfasst die Aufgabenstellung des Forschungsfeldes 4 - Makroanalyse und regionale Vergleiche - eine Analyse der regionalen Wirkungen von ARGEn und zkT (zugelassene kommunale Träger), die Analyse der gesamtwirtschaftlichen Wirkungen und ein Performancevergleich der Regionen. Insbesondere im Rahmen der Makroanalyse gilt es die Frage zu beantworten, 'Was wäre geschehen, wenn zum 1. 1. 2005 deutschlandweit entweder das ARGE-Modell oder die kommunale Trägerschaft eingeführt worden wäre?' und zwar unter besonderer Berücksichtigung regionaler Besonderheiten und Verflechtungen, sowie Substitutions-, Verdrängungs- und Mitnahmeeffekten. Bei einem Vergleich der ARGEn mit den zkT muss berücksichtigt werden, ob sich Kreise mit spezifischen Merkmalen für die eine oder die andere Form der Aufgabenwahrnehmung entschieden haben. Auf Grundlage der Vorarbeiten des Paragraph 6c-Forschungsverbundes dürften folgende Faktoren die Optionsneigung beeinflusst haben: Lokale Arbeitsmarktlage, Größe der Kommune, Finanzkraft, Sozio-geographische Merkmale, Politische Merkmale und Vorerfahrungen. Die regionalen Vergleiche dienen der Darstellung und der deskriptiven Beschreibung der Entwicklung zentraler Indikatoren für die Zielgrößen 'Integration in Erwerbstätigkeit', 'Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit' und 'soziale Stabilisierung' im Vergleich der drei Formen der Aufgabenwahrnehmung sowie der unterschiedlichen Organisationstypen." (Autorenreferat)