Die Corona-Pandemie legt die Stärken und Schwächen der Europäischen Union (EU) bloß und verdeutlicht die Unterschiede in der Leistungs- und Widerstandsfähigkeit der europäischen Volkswirtschaften. Die vorliegende Studie widmet sich daher der Frage, wie die EU gestärkt und mit höherer Wettbewerbsfähigkeit aus der Krise hervorgehen kann. Die Vorstellungen der deutschen und französischen Regierung sowie der EU-Kommission legen nahe, dass sich die EU vom Modell der Sozialen Marktwirtschaft mit einer freiheitlichen und wettbewerblichen Orientierung entfernen und zu einem stärker staatlich gelenkten und protektionistisch ausgerichteten Wirtschaftssystem übergehen wird. Abschottung, Dirigismus, Wettbewerbsbeschränkung und ein ausgedehnter Wohlfahrtsstaat sollen die europäische Bevölkerung und Wirtschaft vor all jenen Herausforderungen in einer sich verändernden Welt beschützen, die sie als Bedrohung empfinden.
Angesichts umfangreicher Steuerreformen in den USA und weiteren Mitgliedstaaten der OECD steht die Unternehmensbesteuerung verstärkt unter Wettbewerbsdruck. Die Bundesregierung setzt bislang darauf, sich in diesem Wettbewerb passiv zu verhalten und riskiert damit, dass der deutsche Wirtschaftsstandort international an Attraktivität einbüßt und Steueraufkommen verlorengeht. Die deutsche Steuerpolitik sollte stattdessen eine effektive Balance zwischen internationaler Koordination und optimaler Positionierung des eigenen Standorts anstreben. Wie das erreicht werden kann und welche Reformen Deutschland im Bereich der Unternehmensbesteuerung benötigt, ist Gegenstand dieser Studie. Der Kronberger Kreis, wissenschaftlicher Beirat der Stiftung Marktwirtschaft, kommt in seinen Analysen zu dem Schluss, dass sich die steuerlichen Rahmenbedingungen in Deutschland nicht zu weit von denen der anderen Länder entfernen dürfen und fordert die Bundesregierung dazu auf, den internationalen Steuerwettbewerb anzunehmen und eigene Akzente zu setzen. Insbesondere sollte Deutschland die Körperschaftsteuer reduzieren sowie eine steuerliche Forschungsförderung und Patentboxen einführen, um mit seinen Nachbarstaaten und Handelspartnern steuerlich auf Augenhöhe zu agieren. Europäische Mindeststeuern oder die Einführung einer Steuer auf digitale Geschäftsmodelle sollte Deutschland im eigenen und im europäischen Interesse hingegen ablehnen.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat im Jahr 2014 dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) mehrere Fragen zur Vereinbarkeit des "Outright Monetary Transactions" (OMT)-Programms mit dem Unionsrecht zur Vorabentscheidung vorgelegt. Das OMT-Programm ebnet den Weg zum selektiven Erwerb von Staatsanleihen von Euro-Krisenstaaten. Der EuGH entschied ein Jahr später, dass das OMT-Programm von der Zuständigkeit der EZB gedeckt ist und nicht gegen das Verbot monetärer Haushaltsfinanzierung verstößt. Die Bedenken des BVerfG wurden nur teilweise aufgegriffen. Nun ist das BVerfG wieder am Zug. Der Kronberger Kreis, wissenschaftlicher Beirat der Stiftung Marktwirtschaft, erklärt in dieser Studie, warum die Urteilsbegründung des EuGH, würde sie vom BVerfG gebilligt, nicht mehr korrigierbare Folgen hätte. Sie beinhaltet eine Entgrenzung des geldpolitischen Mandats der Europäischen Zentralbank (EZB) und eine langfristige Schwächung des Verbots der monetären Staatsfinanzierung. Eine effektive gerichtliche Kontrolle der Grenzen der Zuständigkeit der EZB wäre nicht mehr gewährleistet. Aus einer Krisenintervention der EZB droht so eine strukturelle Weichenstellung für die Europäische Währungsunion in die falsche Richtung zu werden. Das BVerfG bleibt gleichwohl zu einer europarechtsfreundlichen Ausübung der Ultra-vires-Kontrolle verpflichtet. Ein Bruch des Kooperationsverhältnisses zwischen BVerfG und EuGH könnte im gegenwärtigen Umfeld weitreichende Folgen haben. Wollte das BVerfG dem EuGH deswegen im Ergebnis folgen, so könnte es sich durch eine abweichende Begründung des eigenen Urteils für die Zukunft eine gerichtliche Überprüfung von Maßnahmen der EZB anhand anders verstandener unionsrechtlicher Maßstäbe vorbehalten.
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Das Bundesverfassungsgericht hat im Dezember 2014 das geltende Erbschaftsteuerrecht in Deutschland als verfassungswidrig eingestuft. Demnach sei die bestehende steuerliche Verschonung betrieblichen Vermögens im Falle einer Erbschaft oder Schenkung angesichts des bisherigen Ausmaßes und der eröffneten Gestaltungsmöglichkeiten mit dem Grundgesetz unvereinbar. Politik und Verwaltung haben angekündigt, eine "minimalinvasive" Reform vornehmen zu wollen, um die Beanstandungen zu korrigieren. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bietet jedoch die Chance zu einer grundlegenden Neuordnung der Erbschaftsteuer. Wie könnte demzufolge eine Neuregelung des Erbschaftsteuerrechts aussehen, die nicht nur verfassungskonform, sondern zugleich ökonomisch tragfähig ist? Der Kronberger Kreis, wissenschaftlicher Beirat der Stiftung Marktwirtschaft, präsentiert in der Studie sein Konzept für eine gerechtere und effizientere Erbschaftsteuer und geht auf den vorliegenden Entwurf aus dem Bundesfinanzministerium und die Kabinettsvorlage ein. Es zeigt sich, dass eine gerechte Besteuerung von Erbschaften, die eine Gefährdung von Arbeitsplätzen und unternehmerischen Investitionen vermeidet, mit hohen Steuersätzen und Verschonungsregeln nicht erreicht werden kann. Im Gegensatz zu den Reformvorschlägen der Politik fordert der Kronberger Kreis, die Erbschaftsteuersätze erheblich zu reduzieren und die Bemessungsgrundlage, unter Berücksichtigung ergänzender Stundungen und Freibeträge, zu verbreitern.
Der Kronberger Kreis, wissenschaftlicher Beirat der Stiftung Marktwirtschaft, fordert einen energiepolitischen Neustart in Deutschland. Bei Fortführung des Status quo drohen ansonsten die drei energiepolitischen Oberziele - Umwelt- und Klimaschutz, Versorgungssicherheit sowie Kosteneffizienz - weit verfehlt zu werden. Damit aber wäre der deutsche Sonderweg in der Energiepolitik eher abschreckendes Beispiel als internationales Vorbild im Kampf gegen den Klimawandel. Als überlegenes klimapolitisches Instrument empfiehlt der Kronberger Kreis eine Stärkung und Ausweitung des internationalen CO2-Emissionshandels und die Abschaffung des EEG. Sollte die Politik dazu die Kraft nicht finden, müssen angesichts der systemimmanenten Mängel des EEG alternative, marktkonforme Reformen angegangen werden. Hierfür empfiehlt der Kronberger Kreis ein zertifikatebasiertes Grünstrom-Quotenmodell nach schwedischem Vorbild. Um effiziente Standortentscheidungen für Kraftwerke zu induzieren sowie einen effizienten Netzausbau zu befördern, sollten zudem geographisch differenzierte Preise im Stromgroßhandel oder aber geographisch differenzierte Netzentgelte auf der Erzeugerseite eingeführt werden. Aus heutiger Sicht nicht erforderlich ist hingegen die - immer wieder geforderte - Einführung eines Kapazitätsmechanismus für konventionelle Kraftwerke.
Die globale Finanz- und Schuldenkrise hat zu hohen fiskalischen Kosten und erheblichen volkswirtschaftlichen Verwerfungen in Europa geführt. Zu instabil und komplex ist das international verwobene Finanzsystem, zu stark der finanzielle Nexus zwischen Staaten und Banken. Vor diesem Hintergrund erscheint die Errichtung der Europäischen Bankenunion als ein wichtiger Schritt hin zu einer Stärkung des Haftungsprinzips und zu mehr Stabilität in Europa. Doch kann das Projekt der Bankenunion die gesetzten Ziele erreichen? Der Kronberger Kreis, wissenschaftlicher Beirat der Stiftung Marktwirtschaft, begrüßt die Schaffung gemeinsamer europäischer Institutionen zur Aufsicht, Regulierung und Abwicklung von Banken, fordert darüber hinaus aber die Notwendigkeit weiterer Reformen. Die von den Banken eingegangenen Risiken müssen bei den Eigentümern der Banken und deren Gläubigern verbleiben. Zur Stärkung des Haftungsprinzips fordert der Kronberger Kreis, die Leverage Ratio der Banken weiter zu erhöhen und Staatsanleihen in die Risikogewichtung einzubeziehen. Außerdem wird die Haftungskaskade aus privatem Kapital, Restrukturierungsfonds und Europäischem Stabilitätsmechanismus erst im Jahr 2024 voll greifen, letztlich aber auch dann eine systemische Krise nicht bewältigen können. Nur wenn die Bankenunion stärker auf das Prinzip Haftung und weniger auf das Prinzip Hoffnung setzt, wird sie erfolgreich Krisen verhindern und bewältigen können.
Deutschland verfügt im internationalen Vergleich über eine relativ gut ausgebaute Verkehrsinfrastruktur. Aber nach dem Brückeneinsturz in Genua richtet sich auch in Deutschland das öffentliche Interesse auf ihren Zustand. Gibt es in Deutschland ebenfalls dringenden Erneuerungsbedarf für Straßen und Brücken? Sollte hierzulande mehr für die Verkehrswege getan werden? Gerhard Schulz, Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, stellt die Maßnahmen der Bundesregierung vor. So sollen unter anderem die Finanzierung, die Planung, der Bau, der Betrieb und die Erhaltung von Bundesfernstraßen künftig stärker verzahnt werden, die Schieneninfrastruktur ausgebaut und die Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigt werden. Philipp Jäger und Torsten Schmidt, RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung, Essen, gehen davon aus, dass der demographische Wandel den Anstieg des Verkehrsaufkommens zwar dämpfen wird, ein Rückgang aber nicht zu erwarten ist. Aus dieser Perspektive sei es angemessen, die gegenwärtig gute Finanzlage der öffentlichen Haushalte zu nutzen, um die Verkehrsinfrastruktur instand zu setzen. Nach Ansicht von Erik Gawel, Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung – UFZ, Leipzig, muss eine nachhaltige Verkehrsinfrastrukturfinanzierung vor allem den Erhalt und den Umbau der Verkehrsinfrastruktur ermöglichen. Eine stärkere Nutzerfinanzierung, wie eine streckenbezogene Bemautung auch für Pkw, könnte im Straßenverkehr die benötigten zusätzlichen Mittel zum Substanzerhalt bereitstellen. Thomas Puls, Institut der deutschen Wirtschaft, Köln, sieht neben den fehlenden Kapazitäten eine »Instandhaltungskrise«, die zu Verkehrsbeschränkungen führt und durch langwierige Prozesse in den Behörden verschärft wird. Zunächst müsse das reale Wachstum der Investitionslinien gesichert werden. Eine wichtige Rolle werde auch der Aufbau der Infrastrukturgesellschaft des Bundes spielen. Damit werden künftig Finanzierung und Mittelverwendung in einer Hand liegen. Gernot Sieg, Universität Münster, und Berthold U. Wigger, Karlsruher Institut für Technologie, plädieren dafür, auch in Zukunft Verkehrsinfrastruktur in sogenannten »Öffentlich Privaten Partnerschaften« (ÖPP) bereitzustellen. ÖPP seien zwar kein Allheilmittel für die Bereitstellung von Infrastruktur, aber gerade im Autobahnbereich zeigten sich einige Vorteile dieser Bereitstellungsvariante. Nach Meinung von Alexander Eisenkopf, Zeppelin Universität Friedrichshafen, sollte die Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur möglichst von den Haushaltskreisläufen entkoppelt und zusätzliche Einnahmenquellen aus der sogenannten Nutzerfinanzierung erschlossen werden.
Die Bildungspolitik eines Landes folgt in der Regel keinem wohldefinierten Optimierungsprozeß. Wertvorstellungen, Vorurteile und Ideologien der jeweiligen Entscheidungsträger sowie historische Entwicklungen und institutionelle Vorgaben bedingen die bildungspolitischen Entschlüsse. Angesichts der begrenzten Zeit und unvollständiger Information tritt an die Stelle einer Suche nach einer optimalen Lösung in der Regel das Tagesgeschäft des stückweisen Vorgehens. Die Organisationstheorie läßt vor diesem Hintergrund Zweifel an der Effektivität einer externen Bildungsplanung aufkommen. Die Effizienz eines zentral geplanten Bildungssystems dürfte erheblich geringer sein als die eines Marktsystems, und die Risiken organisatorischer Fehlentwicklungen sind möglicherweise größer als die eines Marktversagens. -- Keine Theorie jedoch kann und sollte unmittelbar auf die Praxis angewandt werden; ohne eine theoretische Orientierung entsteht freilich auch keine gute Politik. Die in diesem Band zusammengefaßten Beiträge folgen dieser Linie, indem sie aktuelle Probleme der Bildungsorganisation auf drei Ebenen aufgreifen: der der Schule, der des Dualen Systems und der der Hochschule