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In: De Gruyter Praxishandbuch
Markenstrafrecht -- Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb -- Urheberrecht -- Strafbare Verletzung des Rechts am eigenen Bild ([Abschnitt] 33 KunstUrhG) -- Design- und Gemeinschaftgeschmacksmusterstrafrecht --Strafbare Patentverletzung ([Abschnitt] 142 PatG)
I. Teil. Bürgerliches Recht. Bürgerliches Gesetzbuch -- Erstes Buch. Allgemeiuer Teil -- Erster Abschnitt. Personen -- Zweiter Abschnitt. Sachen -- Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte -- Bierter Abschnitt. Fristen. Termine -- Fünfter Abschnitt. Berjährnug -- Sechster Abschnitt. Ausübung der Rechte. Selbstverteidigung. Selbst-hilfe -- Siebenter Abschnitt. Sicherheitsleistung (Kaution) -- Zweites Buch. Das Recht der Schuldverhältniffe -- Erster Abschnitt. Inhalt der Schuldverhältnisse -- Zweiter Abfchnitt. Schuldverhältnisse aus Berträgen -- Dritter Abfchnitt. Erlöschen der Schuldverhältnisse -- Bierter Abfchnitt. Übertragung der Forderung -- Fünfter Abfchnitt. Schuldübernahme -- Sechster Abschnitt. Mehrheit von Schuldnern und Gläubigern -- Siebenter Abschnitt. Einzelne Schuldverhältnisse -- Drittes Buch. Sachenrecht -- Erster Abschnitt. Besitz -- Zweiter Abschnitt. Allgemeine Borschriften über Rechte an Grundstücken -- Dritter Abschnitt. Eigentum -- Bierter Abschnitt. Erbbaurecht -- Fünfter Abschnitt. Dienstbarkeiten -- Sechster Abschnitt. Borkanfsrecht -- Siebenter Abschnitt. Reallasten -- Achter Abschnitt. Hypothek. Grunbschuld. Rentenschuld -- Reunter Abschnitt. Pfandrecht an beweglichen Sachen nnd an Rechten -- Biertes Buch. Familienrecht -- Erster Abschnitt. Bürgerliche Ehe -- Zweiter Abschnitt. Berwandtschaft -- Dritter Abschnitt. Bormundschaft -- Fünftes Buch. Erbrecht -- Erster Abschnitt. Erbfolge -- Zweiter Abschnitt. Rechtliche Stellung der Erben -- Dritter Abschnitt. Testament -- Bierter Abschnitt. Erbvertrag -- Fünfter Abschnitt. Pflichtteil -- Sechster Abschnitt. Erbunwürdigkeit -- Siebenter Abschnitt. Erbverzicht -- Achter Abschnitt. Erbschein -- Reunter Abschnitt. Erbschaftskauf -- II. Teil. Handelsrecht. Handelsgestzbuch. -- Erstes Buch. Handelsstand -- Zweites Buch. Handelsgesellschaften -- Drittes Buch. Handelsgeschäfte -- Biertes Buch. Seehandel -- III. Teil. Gewerberecht R.Gewerbe-Ordnung. -- I. Titel. Allgemeine Bestimmungen -- II. Titel. Stehender Gewerbebetrieb -- III. Titel. Gewerbebetrieb im Umherziehen -- IV. Titel. Marktverkehr -- V. Titel. Taren -- VI. Titel. Innungen. Innnngsausschüsse. Handwerkskammern. Innuugsverbände -- VII. Titel. Gewerbliche Arbeiter -- VIII. Titel. Gewerbliche Hilfsfassen -- IX. Titel. Ortsstatuten -- X. Titel. Strafbestimmungen -- IV. Teil. Staats- und Bewaltungsrecht. -- I. Berfassung -- II. Allgemeine Berwaltung -- III. Selbstverwaltung -- IV. Beamte -- V. Staatssteuern -- VI. Militärwesen -- VII. Gerichtswesen -- VIII. Polizei -- IX. Gesundheitswesen -- X. Armenwesen -- XI. Verkehrswesen -- XII. Presse -- XIII. Unterrichtswesen -- XIV. Kirchenrecht -- V. Teil. Strasrecht. -- Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich 15. 5. 71.
ISSN: 1430-4562
In: Essentials
Hauptbeschreibung: Die Abwägungsdogmatik hält nach einer langjährigen und umfangreichen Rechtsprechungsgeschichte nicht nur eine Fülle von Lösungen für Einzelfragen des Planungsrechts bereit. Darüber hinaus lässt sich das dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entstammende Gebot gerechter Abwägung auch ohne weiteres als allgemeine Grundstruktur komplexer hoheitlicher Handlungen entfalten. Bisher nur wenig beachtet wurde hingegen, dass das Abwägungsgebot bestimmte Anforderungen im Sinne einer Handlungsnorm an Verwaltung und Gesetzgeber stellt, die mit der üblichen natürlich-sprachlichen Darstellungswe
In: Preprints of the Max Planck Institute for Research on Collective Goods 2006,13
In: Jus Publicum - Band 158 v.158
Hauptbeschreibung: Die Abwägungsdogmatik hält nach einer langjährigen und umfangreichen Rechtsprechungsgeschichte nicht nur eine Fülle von Lösungen für Einzelfragen des Planungsrechts bereit. Darüber hinaus lässt sich das dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entstammende Gebot gerechter Abwägung auch ohne weiteres als allgemeine Grundstruktur komplexer hoheitlicher Handlungen entfalten. Bisher nur wenig beachtet wurde hingegen, dass das Abwägungsgebot bestimmte Anforderungen im Sinne einer Handlungsnorm an Verwaltung und Gesetzgeber stellt, die mit der üblichen natürlich-sprachlichen Darstellungsw
In: Kölner kriminalwissenschaftliche Schriften 6
World Affairs Online
In: Internationale Politik und Gesellschaft: IPG = International politics and society, Heft 2, S. 153-169
ISSN: 0945-2419
World Affairs Online
In: Grundlagen der Rechtswissenschaft 8
Den Begriff der Verantwortung stellen die einen als »großes Wort« (Di Fabio) in den Mittelpunkt des modernen Rechtssystems; andere kritisieren ihn als »endemisch« und zu unbestimmt. In der Philosophie ist eine »Kritik der Verantwortung« schon geschrieben. Im Recht hingegen fehlte es bislang an einer monographischen Rekonstruktion der Karriere des Begriffs. Jan Henrik Klement zeigt, daß Verantwortung kein neuer Grundbegriff des Öffentlichen Rechts ist, sondern sich auf bekannte Grundbegriffe wie Erlaubnis, Pflicht, Zuständigkeit, Kompetenz und Befugnis zurückführen läßt. Verantwortung ist allerdings ein Brückenbegriff zwischen diesen formalen Kategorien, wie sie inhaltlich ein Brückenbegriff zwischen Recht, Moral und Politik ist und modal die Grenze zwischen Faktizität und Normativität mitunter überspielt. Als heuristischer und als symbolischer Rechtsbegriff sowie als Rechtsbegriff im engeren Sinne ist Verantwortung ein Leitbegriff der Evolution des Öffentlichen Rechts. Um das zu zeigen, verbindet der Autor rechtsphilosophische und rechtstheoretische Ansätze mit anwendungsorientierter Rechtsdogmatik. Er befaßt sich unter anderem mit der Verantwortlichkeit im Gefahrenabwehrrecht, der Produktverantwortung, der Eigenverantwortung in der kommunalen Selbstverwaltung, der Umweltverantwortung, der Gewährleistungsverantwortung, der Gemeinwohlverantwortung, dem verwaltungswissenschaftlichen Diskurs über Verantwortungsteilung und mit Regierungsverantwortung, einem zentralen Begriff der Osho- und Glykol-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Ein Schwerpunkt ist die Analyse der Funktionen des Verantwortungsbegriffs in der Grundrechtsdogmatik.
In: Veröffentlichungen der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer Heft 20
""Erster Beratungsgegenstand: Prinzipien der Verfassungsinterpretation""; ""1. Bericht von Professor Dr. Peter Schneider""; ""2. Mitbericht von Professor Dr. Horst Ehmke""; ""3. Aussprache und Schlußworte""; ""Zweiter Beratungsgegenstand: Gef�hrdungshaftung im öffentlichen Recht?""; ""1. Bericht von Professor Dr. G�nther Jaenicke""; ""2. Mitbericht von Professor Dr. Walter Leisner""; ""3. Aussprache und Schlußworte""; ""Verzeichnis der Redner""; ""Verzeichnis der Mitglieder der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer""; ""Satzung der Vereinigung""
In: Untersuchungen zur deutschen Staats- und Rechts-Geschichte 55
ISSN: 2195-7304