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Ökologisches Recht
In: Sonderdrucke aus der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
Einführung in das Recht
In: Serie Piper 123
Recht und Gesellschaft
In: Kleine Vandenhoeck-Reihe 330
Das Recht vor dem Baum der Erkenntnis. Legitimität kraft Legalität und das Recht des Rechts bei Max Weber im Rückgang auf das antike Judentum
In: Der Staat: Zeitschrift für Staatslehre und Verfassungsgeschichte, deutsches und europäisches öffentliches Recht, Band 55, Heft 2, S. 235-271
ISSN: 1865-5203
Recht auf Widerstand?
In: An den Grenzen der Mehrheitsdemokratie: Politik und Soziologie der Mehrheitsregel, S. 254-281
Die gemeinsamen Werte und Aufgaben, die noch bei allen ideologischen Differenzen die Nachkriegsgeneration zusammenhalten und einen grundlegenden Konsens stiften konnten, sind vor allem für Teile der Jüngeren nicht länger Orientierungspunkte und Wegweiser. Andere existentielle Voraussetzungen, andere Erfahrungs"werte", andere Deutungsmuster und vor allem qualitativ neue Problemlagen entfalten prägende Kraft. Erscheint den einen das Erreichte als verteidigungswerter Besitzstand, so gilt dieser anderen als Anachronismus oder gar als Quelle der Bedrohung. In spektakulären Aktionen, die legale Regeln verletzen, kommt oft Protest zum Ausdruck, der sich auf das Widerstandsrecht beruft. Doch wo beginnt und wo endet dieses Recht? Was sind die Maßstäbe für Unrecht? Und welche Schlichtungsverfahren können bindende Wirkung erzielen, wenn die Interpretation von Recht und Unrecht auseinanderfallen? Der Autor reflektiert die zwischen dem Legalitätsgebot und dem übergesetzlichen Widerstand angesiedelte Praxis des zivilen Ungehorsams. Zunächst werden die Anwendungsbereiche und -kriterien des allgemeinen Widerstandsrechts aufgezeigt. Anschließend wird das Konzept des "zivilen Ungehorsams" vorgestellt und unter dem Gesichtspunkt seiner Legitimität diskutiert. Auf dieser Grundlage werden abschließend einige Vorschläge und Positionen zu diesem Themenbereich kritisch beurteilt. So wird das Verständnis von Repräsentanten der Grünen zurückgewiesen, die zivilen Ungehorsam als ersten Schritt der Beseitigung des staatlichen Gewaltmonopols betrachten. Demgegenüber betont der Autor die historische Errungenschaft, die das staatliche Gewaltmonopol besitzt, ohne daß bloß der Weg zum Bürgerkrieg beschritten würde. (UH)