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In: Recht als Instrument der Politik, S. 35-59
In dem Beitrag geht es um den Beziehungszusammenhang von Recht und Politik. Aus systemtheoretischer Sicht wird diskutiert, inwieweit Recht als Mittel der Politik betrachtet und eingesetzt werden kann. Dazu werden die Begriffe "Recht", "Mittel" und "Politik" ausführlich erörtert und definiert. Recht wird als Rechtsform bestimmt, die von Normen und Zwecken her inhaltlich ausgefüllt ist. Es wird zugleich als objektive Normenwirklichkeit begriffen, weil es "in und aufgrund politischer Auseinandersetzung anerkannt ist". Die Analyse kommt zu dem Resultat, daß Recht darüber hinaus als Sinnmittler und als Kommunikationsmedium fungiert. Gesellschaftsstruktur, Wert- und Zweckbezug, Verhältnis zu anderen Normbereichen und Handlungsbezug des Rechts werden als Aspekte herausgearbeitet, die Folgerungen für das Wechselverhältnis zwischen Recht und Politik ermöglichen. Recht wird insgesamt als Kommunikationsform erkannt, "die auf anerkennungsfähige Vereinbarkeit von widerstreitenden Zwecken und Handlungszusammenhängen gerichtet" ist. Wenn die Politik sich des Rechts als Mittel bedienen will, muß sie sich nach Ansicht des Verfassers auf diese speziellen Rationalitätskriterien einlassen. (HA)
In: Die öffentliche Verwaltung: DÖV ; Zeitschrift für öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaft, Band 59, Heft 6, S. 272
ISSN: 0029-859X
In: IPW-Berichte / Institut für Internationale Politik und Wirtschaft der DDR, Band 10, Heft 12, S. 46-48
ISSN: 0046-970X
Aus Sicht der DDR
World Affairs Online
Das Lehrbuch fokussiert die acht für die Soziale Arbeit wesentlichen Handlungsfelder:Soziale Arbeit mit Menschen in finanziellen Problemlagen,Soziale Arbeit mit Paaren, Familien, Kindern und Jugendlichen,Soziale Arbeit als Beruf,Soziale Arbeit im Bereich Bildung,Soziale Arbeit mit Menschen und ihren Behinderungen,Soziale Arbeit mit kranken und pflegebedürftigen Menschen,Soziale Arbeit mit Migranten und Flüchtlingen undSoziale Arbeit mit Opfern von Gewalttaten und mit Straftätern.Jedem Kapitel ist dabei ein typischer Fall vorangestellt, gefolgt von einer Beschreibung des Handlungsfeldes aus Sicht der Sozialen Arbeit. Nach der Darstellung der jeweiligen rechtlichen Rahmenbedingungen wird jeweils eine Falllösung angeboten. In der gleichen Struktur beschreiben die Autorinnen und Autoren die an der Sozialen Arbeit beteiligten Personen und Institutionen sowie das übergeordnete Rechtssystem: Zivil- und Zivilverfahrensrecht, Verwaltungs- und Sozialrecht, Straf- und Strafprozessrecht
In: Fundamenta juris publici 1
In: Steuerwissenschaftliche Schriften 21
In: Jus ecclesiasticum Band 118,1
Mit einer großen Zahl grundlegender Arbeiten hat Christoph Link das evangelische Kirchen- und das Staatskirchenrecht mit ihren Grenzgebieten sowie die Verfassungs- und Geistesgeschichte des öffentlichen Rechts nachhaltig beeinflusst. Tiefe geistes- und verfassungshistorische Fundierung als Grundlage eines juristisch tragfähigen Ausgleichs widerstreitender Positionen zeichnet auch seine Arbeiten zu Problemen des geltenden Rechts aus. Neben Arbeiten zu den historischen und geistigen Grundlagen des kirchlichen und des staatlichen Rechts stehen Beiträge zu nach wie vor aktuellen Themen. Sie reichen von der Zulässigkeit religiöser Symbole in Klassenzimmern über die Voraussetzungen der Verleihung des Körperschaftsstatus´ an nichtchristliche Religionsgemeinschaften bis hin zu Fragen des Medienrechts oder des Grundrechtsschutzes für Sozialversicherungsträger. Die Vielfalt der juristischen Arbeitsgebiete spiegelt die Weite von Links wissenschaftlichem Horizont. Die Verbindung juristischer Dogmatik mit historischen Perspektiven und, wo angebracht, theologischen Bezügen ist charakteristisch für sein wissenschaftliches Profil. Der vorliegende Band macht die wichtigsten, an verschiedenen und nicht immer leicht zugänglichen Orten veröffentlichten Arbeiten Links neu zugänglich.
In: Jus ecclesiasticum Band 118,2
Mit einer großen Zahl grundlegender Arbeiten hat Christoph Link das evangelische Kirchen- und das Staatskirchenrecht mit ihren Grenzgebieten sowie die Verfassungs- und Geistesgeschichte des öffentlichen Rechts nachhaltig beeinflusst. Tiefe geistes- und verfassungshistorische Fundierung als Grundlage eines juristisch tragfähigen Ausgleichs widerstreitender Positionen zeichnet auch seine Arbeiten zu Problemen des geltenden Rechts aus. Neben Arbeiten zu den historischen und geistigen Grundlagen des kirchlichen und des staatlichen Rechts stehen Beiträge zu nach wie vor aktuellen Themen. Sie reichen von der Zulässigkeit religiöser Symbole in Klassenzimmern über die Voraussetzungen der Verleihung des Körperschaftsstatus´ an nichtchristliche Religionsgemeinschaften bis hin zu Fragen des Medienrechts oder des Grundrechtsschutzes für Sozialversicherungsträger. Die Vielfalt der juristischen Arbeitsgebiete spiegelt die Weite von Links wissenschaftlichem Horizont. Die Verbindung juristischer Dogmatik mit historischen Perspektiven und, wo angebracht, theologischen Bezügen ist charakteristisch für sein wissenschaftliches Profil. Der vorliegende Band macht die wichtigsten, an verschiedenen und nicht immer leicht zugänglichen Orten veröffentlichten Arbeiten Links neu zugänglich.
In: Schriftenreihe Schriften zum Bank- und Kapitalmarktrecht Band 24
In: Schriften zum Öffentlichen Recht - Band 1222 v.1222
Hauptbeschreibung Der Verwaltungsvertrag hat Konjunktur. Das Hartz IV-Gesetz weist ihm nach den Maximen des aktivierenden Staates eine zentrale Schlüsselstellung zu. Dort erregt die Eingliederungsvereinbarung weit über das Sozialverwaltungsrecht hinaus erhebliches Aufsehen und läßt auch das Allgemeine Verwaltungsrecht aufhorchen. Spektakulär sind etwa der Einstieg in die vertragliche Massenverwaltung, der Vorrang des Vertrages vor dem Verwaltungsakt und ein eigentümliches Sanktionensystem. Kai-Holmger Kretschmer hat zur Eingliederungsvereinbarung des SGB II eine bundesweite Rechtstatsachenforschung durchgeführt, die das Vereinbarungskonzept eindrucksvoll bestätigt. Hinzu treten historische, europäische und internationale Bezüge. Auf dieser Grundlage bindet der Autor die Vereinbarung durch die Rechtsverhältnislehre in die verwaltungsrechtliche Dogmatik ein und gibt Innovationsimpulse für eine zeitgemäße Verwaltungsrechtswissenschaft. Inhaltsverzeichnis Teil 1: Eingliederungsverträge: Herausforderung für die Dogmatik des Sozialverwaltungsrechts Eingliederungsverträge als aktuelles Politikum und rechtsdogmatisches Problem - Internationale Entwicklungen und nationale Ursprünge - Entstehung, Motive und rechtliche Ausgestaltung - Rechtsvergleichende Aspekte. Moderne Eingliederung in Großbritannien und Australien Teil 2: Die Eingliederungsvereinbarung in der Praxis Rechtstatsächliche Untersuchung der Eingliederungsvereinbarung - Ergebnisse der rechtstatsächlichen Untersuchung - Zur empirischen Beziehung zwischen Rechtsnatur und Erfolg der Eingliederungsvereinbarung in der Praxis Teil 3: Das Eingliederungs-Rechtsverhältnis und seine Elemente Handlungsformen und Rechtsverhältnisse - Vorvertragliche Phase: Begründung und Pflichten - Vorvertragliche Phase: Leistungsstörungen und Beendigung - Abschluß, Wirksamkeit und Gestaltung der