In: Das Standesamt: STAZ ; Zeitschrift für Standesamtswesen, Familienrecht, Staatsangehörigkeitsrecht, Personenstandsrecht, internationales Privatrecht des In- und Auslands ; mit sämtl. amtl. Bekanntmachungen für die Standesamtführung, Band 58, Heft 5, S. 150-154
In: Das Standesamt: STAZ ; Zeitschrift für Standesamtswesen, Familienrecht, Staatsangehörigkeitsrecht, Personenstandsrecht, internationales Privatrecht des In- und Auslands ; mit sämtl. amtl. Bekanntmachungen für die Standesamtführung, Band 55, Heft 5, S. 151-155
Fragen nach der internationalen Zuständigkeit sowie dem anwendbaren Recht stellen sich bei deutsch-türkischen Erbfällen noch bevor etwa die gesetzliche Erbfolge bestimmt werden kann. Über anderthalb Millionen in Deutschland lebende türkische Staatsangehörige zeugen dabei von beachtlicher Praxisrelevanz und erhöhtem Beratungsbedarf.Das Werk beantwortet diese Fragen des internationalen Privat- und Verfahrensrechts im Hinblick auf die verschiedenen in Betracht kommenden Rechtsquellen. Im Zentrum steht dabei die gegenwärtige Bedeutung des deutsch-türkischen Nachlassabkommens im Vergleich zur EuErbVO sowie die Frage danach, ob seit Inkrafttreten der Verordnung eine enge Auslegung dieses Staatsvertrags geboten ist
Defence date: 28 February 1979 ; Supervisor: C. Sasse ; Originally presented as the author's thesis (doctoral)--European University Institute (LAW 1979) ; Über das Thema "Recht auf Arbeit" ist in der Bundesrepublik Deutschland in den letzten Jahren relativ viel veröffentlicht worden, Politisches, Wirtschaftliches, Rechtliches. Eine rechtsvergleichende Darstellung gibt es dagegen nicht. Es lag nahe, die Rechtsordnungen zweier Länder in der Europäischen Gemeinschaft zu untersuchen, die wirtschaftlich und politisch grundverschiedene Ausgangspunkte haben. Auf der einen Seite die Bundesrepublik Deutschland als traditioneller Industriestaat, als wohlhabendes Land mit einem 3-Parteien-Parlament mit großer politischer Stabilität. Auf der anderen Seite Italien, das den Sprung vom traditionellen Agrarland zur siebtgrößten Industrienation der Welt noch nicht verarbeitet hat, ein armes Land mit chronischer Schuldenlast gegenüber dem Ausland, politisch zerrissen, mit einem Vielparteien-Parlament, in dem sich Linke und Konservative gegenseitig paralysieren. Was haben beide Länder bisher für die Verwirklichung des Rechts auf Arbeit getan? Wie sehen ihre Verfassungen aus? Welche einzelgesetzlichen Regelungen bestehen? Und welche Zukunftsperspektiven gibt es, um des Problems der Arbeitslosigkeit, das wohl das letzte Drittel dieses Jahrhunderts in den Industriestaaten des Westens beherrschen wird, Herr zu werden? Der Verfasser ist auf Grund seiner Studien am Europäischen Hochschulinstitut gerade zur Bearbeitung dieses Themas ermuntert worden, weil er aus beruflicher Erfahrung in beiden Ländern die rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen, die mit dem Thema "Recht auf Arbeit" verbunden sind, übersehen zu können meint. ; --Vorwort xi --Abkürzungsverzeichnis xm --Vorbemerkung xv --EINLEITUNG 1 --TEIL 1: HISTORISCHE UND BEGRIFFLICHE VORAUSSETZUNGEN EINES --RECHTS AUF ARBEIT 9 --A. Die Entwicklung sozialer Grundrechte im allgemeinen 9 --B. Die Entwicklung des Rechts auf Arbeit im besonderen 16 --I. Vorläufer des Rechts auf Arbeit 16 --II. Die Französische Revolution von 1789 17 --Philosophen und Politiker nach der Französischen Revolution 19 --IV. Das Revolutionsjahr 1848 21 --1. Frankreich 21 --2. Deutschland 23 --V. Von 1848 bis zur Weimarer Reichsverfassung 25 --VI. Die Weimarer Reichsverfassung 29 --VII. Das Recht auf Arbeit in westlichen Staaten in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts 32 --VIII. Das Recht auf Arbeit in den Verfassungen des 20. Jahrhunderts 33 --IX. Fazit 34 --C. Inhalt des Rechts auf Arbeit 35 --I. (Negativ-) Abgrenzung zu anderen Begriffen 36 --1. Aus dem Privatrecht 36 --2. Aus dem öffentlichen Recht 40 --II. Positive Begriffsbestimmung 43 --1. Vorbemerkung 43 --2. Inhalt des Anspruchs 44 --3. Anspruchsberechtigter des Rechts auf Arbeit --4. Anspruchsgegner des Rechts auf Arbeit --5. Zusammenfassung --TEIL 2: DAS RECHT AUF ARBEIT IM GELTENDEN DEUTSCHEN RECHT --I. Grundgesetz und Recht auf Arbeit --1. Ausdrückliche Regelung im Grundgesetz 55 --2. Sozialstaatsprinzip, Art. 20 I und 28 11 57 --3 Einzelne Grundrechte 61 --II. Landesverfassungen und Recht auf Arbeit 68 --1. Art. 53 II Verfassung Rheinland-Pfalz vom 18.4.1947 69 --2. Art. 20 I 3 Verfassung Württemberg-Baden 69 --3. Art. 166 II Bayerische Verfassung 70 --4. Andere Verfassungen 70 --5. Gesamtwürdigung 72 --III. Internationale Vereinbarungen als Teil des Bundesrechts 73 --1. Europäische Sozialcharta 73 --2. Andere internationale Vereinbarungen 75 --IV. Einfache Bundesgesetze 76 --1. 4 des Schwerbehindertengesetzes vom 29.4.1974 76 --2. 9a Heimkehrergesetz vom 19.6.1950 78 --3. 1 des Arbeitsplatzschutzgesetzes vom 21.5.1968 78 --4. 1 StabG 79 --5. 14 I 1 AFG 80 --6. 823 BGB 80 --V. Ergebnis 82 --TEIL 3: DAS RECHT AUF ARBEIT IM GELTENDEN ITALIENISCHEN RECHT 83 --I. Das Recht auf Arbeit in der italienischen Verfassung 83 --1. Das Recht auf Arbeit im liberalen, faschistischen und republikanischen Staat 83 --2. Die Garantie des Rechts auf Arbeit in Art. 4 der italienischen Verfassung 85 --3. Das Recht auf Arbeit in Art. 4 und die freie wirtschaftliche Privatinitiative des Art. 41 der italienischen Verfassung . . . . 85 --4. Die Entstehungsgeschichte des Art. 4 87 --5. Der Art. 4 und die herrschende Lehre 89 --II. Gesetzliche Regelungen zur Verwirklichung eines Rechts auf Arbeit 92 --1. Die Arbeitsvermittlung 93 --2. Die Pflichteinstellung 98 --3. Die Erhaltung des Arbeitsplatzes 102 --4. Die Angemessenheit des Arbeitsentgelts 106 --III. Art. 4 und italienische Wirtschaftspolitik in Vergangenheit und Gegenwart 108 --TEIL 4: KODIFIZIERUNG DES RECHTS AUF ARBEIT IM KÜNFTIGEN DEUTSCHEN UND EUROPÄISCHEN RECHT 115 --I. Gründe für die Kodifizierung des Rechts auf Arbeit 117 --1. Überkommene Argumentation 117 --2. Verlagerung der Problematik 117 --II. Problematik der Kodifizierung eines subjektiven Rechts auf Arbeit 121 --1. Rechtsstaatsprinzip (Art. 28 11) und Recht auf Arbeit 121 --2. Freiheitsrechte und Recht auf Arbeit 125 --III. Andere Formen der Kodifizierung eines Rechts auf Arbeit 130 --1. Recht auf Arbeit als Gesetzgebungsauftrag 131 --2. Recht auf Arbeit als Einrichtungsgarantie 132 --3. Recht auf Arbeit und Organisationsnormen 133 --4. Recht auf Arbeit als Programmsatz 133 --5. Ergebnis 145 --IV. Kodifizierung eines Rechts auf Arbeit in einer zukünftigen europäischen Verfassung 147 --Literaturverzeichnis 149 ; Published version of EUI PhD thesis, 1979
In: Schriften zur europäischen Integration und internationalen Wirtschaftsordnung 18
In: Schriften zur Europäischen Integration und Internationalen Wirtschaftsordnung -Veröffentlichungen des Wilhelm-Merton-Zentrums für Europäische Integration und Internationale Wirtschaftsordnung 18
Die Arbeit nimmt eine Systematisierung der vermeintlichen Zauberformel des EuGH, dem "effet utile" vor. Hierfür zeichnet sie nach, wie effet utile im Völkerrecht als Auslegungsgrundsatz funktioniert. Darauf aufbauend entwickelt sie verschiedene Wirkungsmodi im Unionsrecht, denen sich jeweils Fallgruppen der EuGH-Rechtsprechung zuordnen lassen. Neben einem Wirksamkeits- und einem Nützlichkeitsmodus, den effet utile im Völkerrecht wie im Unionsrecht einnehmen kann, identifiziert die Arbeit einen gemeinschaftsspezifischen Wirkmodus. Er übersetzt einen Effektivitätsbegriff, der sich komplementär aus Wirksamkeits- und Individualschutzgedanken speist, auf die Auslegungsebene. Zum Nachweis leuchtet die Arbeit die Begründungslinien individueller Rechte im Unionsrecht aus und stellt sie in den Kontext einer individualschützenden Auslegungstendenz des EuGH. Sie kann so der These widersprechen, der EuGH instrumentalisiere den Einzelnen zur Durchsetzung der Rechtsordnung. Das ausgemachte Effektivitätsprinzip lässt sich letztlich auf das Charakteristikum der Europäischen Union als Rechtsgemeinschaft zurückführen
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Angesichts der globalen Wasserkrise steigt die Bedeutung von Grundwasservorkommen als Wasserressource stetig an. Grundwasservorkommen – auch Aquifere genannt – weisen eine hohe Anfälligkeit für Verschmutzung und Raubbau auf. Auch ist die Mehrzahl der Aquifere grenzüberschreitend. Vor diesem Hintergrund erscheint eine rechtliche Regelung dieser bedeutenden Wasserressource unerlässlich. Diese Arbeit setzt hier an und analysiert, inwiefern die jüngste Entwicklung im internationalen Grundwasserrecht – die Draft Articles der UN International Law Commission über das Recht grenzüberschreitender Aquifere – geeignet ist, den Schutz und die Erhaltung von grenzüberschreitenden Grundwasservorkommen effektiv zu regeln sowie eine angemessene Nutzung und Verteilung der Ressource zu gewährleisten. Gegenstand der Untersuchung sind Fragen zum rechtlichen Rahmen, zum Management grenzüberschreitender Aquifere sowie zu aktuellen Herausforderungen im internationalen Wasserrecht. / »Groundwater and Public International Law« -- Groundwater is one of the world's most important water resources. Although it is highly susceptible for pollution and overexploitation, its extraction rate is predicted to increase over the next decades. Against this background, this dissertation discusses the contribution of the UN International Law Commission's Draft Articles on the Law of Transboundary Aquifers to the protection of this precious resource
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