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World Affairs Online
Ein Minenfeld von Missverständnissen: die Ursachen für den "Dialog der Schwerhörigen" zwischen Europa und Israel
In: Internationale Politik: das Magazin für globales Denken, Band 70, Heft 1, S. 120-131
ISSN: 1430-175X
Europa und Israel haben zwei einander spiegelbildlich entgegengesetzte Lehren aus Zweitem Weltkrieg und Holocaust gezogen. Das europäische "Nie wieder" greift auf universale Prinzipien zurück. Das israelische "Nie wieder wir" hat den Schutz des jüdischen Volkes zum Ziel. Zu vereinbaren wären diese Auffassungen nur auf einer geopolitischen Ebene. (IP)
World Affairs Online
Interception of seaborne migrants: the applicability of the non-refoulement principle at sea
In: German yearbook of international law: Jahrbuch für internationales Recht, Band 56, S. 425-455
ISSN: 0344-3094
World Affairs Online
Minderheiten- und Volksgruppenrecht: aktuelle Entwicklung
In: Forschungsergebnisse der Studiengruppe für Politik und Völkerrecht 15
World Affairs Online
What is to be done?: Foreign policy as a site for political action
In: International affairs, Band 79, Heft 2, S. 233-255
ISSN: 0020-5850
World Affairs Online
Bringt die Ukraine Deutschland und Polen näher zusammen?
Blog: DPI-Blog
Der Krieg in der Ukraine hat Polen und Deutsche vor eine ernste Herausforderung gestellt, die zur Erneuerung oder Intensivierung der Kontakte mobilisiert hat. Mehrere Treffen auf höchster Ebene kurz vor und kurz nach der russischen Aggression gegen die Ukraine haben gezeigt, dass eine schnelle und konstruktive Zusammenarbeit möglich ist. Auch die positiven polnischen Äußerungen nach der Ankündigung eines radikalen Wandels in der deutschen Sicherheitspolitik durch Bundeskanzler Scholz deuteten auf eine neue Qualität im deutsch-polnischen Dialog auf höchster Ebene hin. Leider bestätigten sich die Befürchtungen, dass es zu einer schnellen Rückkehr zum "business as usual" kommen würde. Die Kritik an Deutschland nimmt in Polen wieder einen scharfen Ton an und geht weit über eine legitime Partnerschaft hinaus, indem sie auf wahrgenommene Probleme hinweist. Teile der regierungsnahen Kreise und die damit verbundenen Experten und Publizisten haben sich erneut zum Angriff begeben, obwohl die westeuropäische Einheit wichtiger ist denn je. Dies ist leider ein bewusstes Vorgehen, das Polen sehr schadet. Gleichzeitig sind die Veränderungen in der deutschen Politik gegenüber Russland weit von den polnischen Erwartungen entfernt. Die erneute Bestätigung von Bundeskanzler Scholz, ein Embargo gegen russische Rohstoffe nicht zu unterstützen, sorgt in Polen für berechtigte Frustration.Parallel dazu gibt es aber jetzt noch mehr Beispiele als in den letzten Monaten für eine gelungene Zusammenarbeit, für eine Einigung, für gemeinsame Initiativen auf der Grundlage von Vertrauen. Die Ansichten der Menschen in Polen und Deutschland haben sich nach Jahren der Divergenz plötzlich angenähert. Einige Formate der deutsch-polnischen Zusammenarbeit, wie das Weimarer Dreieck oder Städtepartnerschaften, die als Instrumente der Kooperation in Frage gestellt wurden, haben sich als effektiv und nützlich erwiesen. Aus den sozialen Kontakten sind Projekte zur Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge entstanden. Es lohnt sich, diese positiven Signale hervorzuheben, da sie allzu oft von den negativen überlagert werden. Auf dieser Grundlage ist es nun möglich und wird es auch hoffentlich in Zukunft möglich sein, die deutsch-polnischen Beziehungen in den Bereichen, in denen sie derzeit regelmäßig beschädigt werden, umfassend wiederherzustellen.Deutsche Bewunderung für PolenDie Offenheit, mit der die Polen ukrainische Flüchtlinge aufnehmen, hat in den deutschen Medien und in Alltagsgesprächen eine Welle positiver Kommentare ausgelöst. Den Deutschen fällt es zunächst schwer zu verstehen, warum eine Gesellschaft, die der Aufnahme von Flüchtlingen im Jahr 2015 so ablehnend gegenüberstand, plötzlich mit so viel Engagement humanitäre Hilfe leistet und Ukrainer in ihre Wohnungen einlädt. Die vorgebrachten Argumente - Angst vor Russland, kulturelle Nähe, zahlreiche Kontakte zu bereits in Polen lebenden Ukrainern - sind überzeugend und rufen noch mehr Respekt gegenüber den Polen hervor. Die täglich wachsende Zahl von Neuankömmlingen in Polen schockiert die Deutschen, die sich noch daran erinnern, wie vor einigen Jahren viele Monate lang Hunderttausende von Flüchtlingen in ihr Land kamen. Angesichts der aktuellen Zahlen und der kurzen Zeit, die zur Verfügung steht, ist die Bewunderung für das polnische Vorgehen umso größer. Diese plötzliche Verbesserung des in den letzten Jahren angeschlagenen Images Polens und der Polen in Deutschland ist ein ausgezeichneter Ausgangspunkt für die Entwicklung eines neuen Dialogs.Angleichung der AnsichtenEine weitere stabile Grundlage ist der Mentalitätssprung in Deutschland. "Wir erleben eine Zeitenwende" - mit diesen Worten beschrieb Bundeskanzler Olaf Scholz den Wandel, den der russische Überfall auf die Ukraine in der Weltordnung markiert hat. Zugleich verweist der Satz auf die Ankündigung eines Wechsels in der deutschen Sicherheits- und Russlandpolitik als Reaktion auf dessen Angriff auf die Ukraine. Jahrelang waren es genau diese beiden Bereiche - die Beziehungen zu Russland und die Sicherheit -, die in den Beziehungen zwischen Polen und Deutschland Anlass zu Streitigkeiten und gegenseitigen Anschuldigungen gaben. Der Wandel in der deutschen Haltung - in der Politik und in der öffentlichen Meinung - hat Warschau und Berlin einander näher gebracht.Die unterschiedliche Wahrnehmung Russlands als Land und die von ihm ausgehende Bedrohung resultierte aus historischen Erfahrungen und wirtschaftlichen Kontakten, die für Polen und Deutschland charakteristisch waren. Der Krieg hat dies geändert. Heutzutage empfinden Polen und Deutsche, die im Rahmen des zyklischen Deutsch-Polnischen Barometers befragt wurden, Russland eindeutig als Bedrohung in allen Bereichen - politisch, wirtschaftlich und militärisch. Dies wird von einer großen Mehrheit - drei Viertel der Befragten - in beiden Ländern angegeben. Auch die Mehrheit der Deutschen und Polen hält Russland für einen unzuverlässigen Partner, von dem man sich im Energiebereich unabhängig machen sollte.Während sich die Meinungen auf polnischer Seite durch die russische Aggression nur verschärft haben, sind solche hohen Bewertungen auf deutscher Seite ein Novum. Der Einmarsch in ein Nachbarland und die Ermordung von Zivilisten, die Erpressung mit Gas (z. B. die Forderung, die Lieferungen in Rubel zu bezahlen) und die Verletzung aller Grundsätze der internationalen Ordnung sind für die Deutschen ein Schock, während sie für die Polen nur die seit langem in europäischen Foren geäußerten Befürchtungen bestätigen.Auf polnischer Seite herrscht jedoch ein bitteres Gefühl der Schadenfreude, wenn man in den Stellungnahmen einer wachsenden Zahl von Journalisten, Experten und Politikern hört, dass Polen jahrelang Recht hatte und man auf die Stimme eines Landes hätte hören sollen, das die Besonderheiten Russlands kenne. Umso bitterer ist es, wenn nach ehrgeizigen Ankündigungen von Maßnahmen und Unterstützung für die Ukraine weitere Sanktionen oder Waffenlieferungen an die Ukraine von Berlin nicht so schnell und umfassend aufgenommen werden, wie man es von einem Land seines Gewichts erwartet. Es ist für die Polen enttäuschend und ärgerlich, dass Deutschland so lange auf die Eröffnung von Nord Stream II gesetzt hatte und auch weiterhin Gas aus Russland importiert, wie der Bundeskanzler erneut bestätigt hat. Vor dem Ausbruch des Krieges und auch danach werden die sukzessiven Schritte der deutschen Regierung in Polen als zu langsam, zu spät und zu gering wahrgenommen. Daher sind die polnischen Meinungen über die deutsche Russlandpolitik trotz des angekündigten Wandels weiterhin kritisch. Mehr als die Hälfte der Polen im Deutsch-Polnischen Barometer bezeichnet diese Politik als zu nachgiebig gegenüber Moskau. Informationen über angebliche Waffenlieferungen an die Ukraine werden mit Hoffnung, aber auch mit Zweifel aufgenommen.Diese Annäherung der polnischen und deutschen Meinungen sowie vieler deutscher Experten und Journalisten eröffnen jedoch ein wichtiges Feld für die Zusammenarbeit. Die Anerkennung der polnischen Kompetenz im Wissen über Osteuropa und Russland selbst in Deutschland, aus der Offenheit für Dialog und für eine gemeinsame Suche nach Lösungen entstehen, kann die Grundlage für eine erneut konstruktive und partnerschaftliche Zusammenarbeit werden. Es ist jedoch notwendig, wachsam zu bleiben und auf beiden Seiten Anstrengungen zu unternehmen, um diese Zusammenarbeit erfolgreich zu gestalten. Nach den Ereignissen auf dem Maidan oder der Annexion der Krim gab es bereits konkrete Beispiele für eine solche substanzielle Zusammenarbeit, den Austausch von Informationen und die gemeinsame Arbeit an Lösungen. Die Deutschen gaben ausdrücklich zu, dass sie sich auf die polnische Kompetenz in Ostfragen verlassen sollten, und sie kamen nach Warschau, um zuzuhören. Auf deutscher Seite fehlte jedoch langfristig der Glaube, dass die polnische Skepsis gegenüber möglichen Veränderungen in Russland richtig war. Langsam erlahmte das Interesse an diesem Thema und die Kontakte zu den Polen auf diesem Gebiet. Auf polnischer Seite wurde die Zusammenarbeit mit den Deutschen in vielen Bereichen als unerwünscht angesehen und die Ostpolitik, wie z. B. die Kontakte zur ukrainischen Regierung, galt in Warschau nicht mehr als vorrangigen Aufgabe. Gleichzeitig ist man sich der Bedeutung der großen Wende in der deutschen Einstellung zu den Sicherheitsfragen nicht richtig bewusst. Mehr Druck von polnischer Seite oder Kritik an der Langsamkeit kann in Deutschland im Gegenteil entmutigend wirken, da sie mit der Überzeugung kollidiert, dass die unternommenen Anstrengungen, ihre Geschwindigkeit und ihr Umfang für Deutschland auf jeden Fall enorm sind. Diese Fehler auf beiden Seiten dürfen jetzt nicht wiederholt werden.Wiederbelebung des Weimarer DreiecksDer polnische Unwille, die politischen Beziehungen zu Deutschland zu vertiefen, und das mangelnde Interesse Frankreichs an einer Zusammenarbeit mit Polen waren in den letzten Jahren die Hauptgründe dafür, dass das Weimarer Dreieck in den letzten Jahren völlig ins Abseits geraten ist. Das letzte Gipfeltreffen fand 2013 statt. Obwohl anlässlich der Jahrestage des 1991 gegründeten Gesprächsformats darauf bestanden wurde, dass das Dreieck noch eine Zukunft habe, war es schwierig, Themen zu finden, die den drei Seiten interessant genug erschienen, um sich in diesem Format damit zu befassen.Die Bedrohung und dann die russische Aggression gegen die Ukraine waren Anlass für dringende Treffen des Weimarer Dreiecks, beginnend mit einem Gipfeltreffen zwischen Bundeskanzler Olaf Scholz, Präsident Emmanuel Macron und Präsident Andrzej Duda am 8. Februar in Berlin. Bereits nach Beginn des Krieges trafen sich die Außenminister in Lodz: Zbigniew Rau, Annalena Baerbock und Jean-Yves Le Drian. Ein verstaubtes Format, das wegen mangelnden Interesses aufgegeben wurde, erwies sich plötzlich als hilfreich, um schnell Gespräche über ein aktuelles Thema zu führen. Spekulationen darüber, inwieweit dadurch regelmäßige Treffen ermöglicht wurden, sind schwierig, da auch hier vieles von den Interessen der einzelnen Länder abhängt. Die Erprobung des Dreiecks in Notzeiten ist jedoch ein wichtiges Zeichen dafür, dass sich die drei Länder dank dieses Formats im Bedarfsfall gegenseitig konsultieren können.StädtepartnerschaftenEin weiteres Format, das in den letzten Jahren in den deutsch-polnischen Beziehungen infrage gestellt wurde, waren die Städtepartnerschaften. Einige der Partnerstädte und -gemeinden waren nicht in der Lage, neue Formen der Zusammenarbeit zu finden, denn direkte Unterstützung aus Deutschland für die polnische Verwaltung und Bürger, wie sie in der kommunistischen Ära und in den ersten Jahren der polnischen Transformation so wichtig war, hatte über die Jahre ihre Notwendigkeit verloren. Andere Gebietskörperschaften blieben in Kontakt und führten erfolgreich gemeinsame Projekte durch, tauschten Erfahrungen aus, lernten voneinander und brachten Bürger mit ähnlichen Interessen (z. B. Sport) oder Bedürfnissen (z.B. Jugendzentren, Vereine zur Unterstützung von Kranken) zusammen. "Suchen, was uns verbindet", empfahlen daher Peter Oliver Loew und ich als Schlussfolgerung unserer Untersuchung, wie Kommunen aus Polen und Deutschland ihre Zusammenarbeit intensivieren oder erneuern können.Der Krieg in der Ukraine hat dieses verbindende Element mit sich gebracht und Gemeinden und Städte aus beiden Ländern zu gemeinsamen Aktionen mobilisiert. Diese sind sehr unterschiedlich. Einige deutsche Städte haben ihren polnischen Partnern, die ukrainische Flüchtlinge aufnehmen, finanzielle Unterstützung gewährt. Andere reagierten auf den spezifischen Bedarf, indem sie Lastwagen mit Produkten schickten, die der polnische Partner für die bereits untergebrachten ukrainischen Ankömmlinge benötigte. In anderen Fällen fungierte eine polnische Stadt als Relaisstation und brachte Hilfsgüter aus Deutschland zusammen mit Produkten aus Polen in eine Partnerstadt in der Ukraine. Deutsche Kommunalbeamte informierten sich über ihre polnischen Kollegen darüber, was in der Ukraine benötigt wurde. Die Kontakte zwischen den Verwaltungen waren entscheidend für den raschen Beginn der Hilfsmaßnahmen. Aber auch Gemeinden, die keine engen Beziehungen zueinander hatten, mobilisierten sich in dieser Situation für gemeinsame Aktionen. Wie es in der »Erklärung des Deutsch-Polnischen Ausschusses [der beim Polnischen Städtetag und beim Deutschen Städtetag tätig ist - Anm. d. Verf.] zum Krieg in der Ukraine« heißt: »Die letzten Tage haben deutlich gemacht, dass kommunale Partnerschaften unverzichtbar sind, um die grenzüberschreitende Zusammenarbeit auf zivilgesellschaftlicher Ebene zu befördern. Die Kooperationen auf kommunaler Ebene tragen so unmittelbar zu einer grenzüberschreitenden Solidarität bei«. Diese konkreten Solidaritätsaktionen von Polen und Deutschen sind sicherlich die besten Bausteine für ein Gemeinschaftsgefühl und eine deutsch-polnische Partnerschaft. Unabhängig davon, wann der Krieg in der Ukraine endet, werden die Gemeinden und Städte dort noch lange auf die Unterstützung der EU-Länder angewiesen sein. Die weitere Zusammenarbeit zwischen polnischen und deutschen Gebietskörperschaften in diesem Bereich kann daher eine gemeinsame Aufgabe und eine Idee für die Intensivierung von Partnerschaften und sogar für die Schaffung neuer Partnerschaften sein. Der Ansatz der deutschen Seite - die Polen nach ihren eigenen Bedürfnissen und denen der Ukrainer zu fragen - ist auch hier entscheidend. Abgesehen von der Möglichkeit, auf spezifische Nachfragen einzugehen, wird dadurch eine wichtige Beziehungsebene geschaffen - eine Partnerschaft, bei der die deutsche Seite auf die Kompetenz und das Wissen der polnischen Seite vertraut und beide zusammen einen gemeinsamen Plan umsetzen.Jugendaustausch und gesellschaftlichen ProjekteEin Bereich, in dem in den letzten Jahren vieles gut funktioniert hat, ungestört von politischen Meinungsverschiedenheiten, ist die Zusammenarbeit auf gesellschaftlicher Ebene. Aber auch hier hatte sich, wie überall, ein gewisser Überdruss, eine Enttäuschung, ein Unverständnis eingeschlichen - ein bisschen wie in einer langjährigen Beziehung, wo man sich nicht mehr zurückhalten kann, härter zu kritisieren oder mehr zu fordern. Die neue plötzliche Herausforderung führte dazu, dass dieser Ballast aufgegeben und auf ein konkretes Ziel ausgerichtet wurde. Verbände kamen zusammen, um auf die Bedürfnisse in der Ukraine zu reagieren. Dadurch wurde das Vertrauen in den Partner gestärkt. Die gemeinsamen Erfahrungen werden in die weitere Zusammenarbeit einfließen.Vor allem die bestehenden formalen Kooperationsstrukturen der verschiedenen Organisationen erwiesen sich als entscheidend. Die Kreisau-Stiftung für europäische Verständigung, die seit fast dreißig Jahren eine Begegnungsstätte für Jugendliche auf dem Grundstück des deutschen Wiederstands aus dem Zweiten Weltkrieg (Familie von Moltke, Kreisauer Kreis) und auf dem Gelände des Versöhnungsmesse von 1989, bei der Bundeskanzler Helmut Kohl und Ministerpräsident Tadeusz Mazowiecki eine symbolische Geste des Friedens ausgetauscht haben, hat rund 100 Flüchtlinge aufgenommen. Die polnische Stiftung, die jedes Jahr viele deutsch-polnische Jugendbegegnungen organisiert und Friedens- und Demokratiebildung betreibt, erfüllt damit ihre Mission in der Praxis. Die Kreisau-Initiative und die Freya von Moltke-Stiftung in Deutschland, die seit vielen Jahren mit der Stiftung verbunden sind, helfen bei der Finanzierung der Aufnahme von Flüchtlingen. Tausende von Euro an Spenden aus Deutschland für Kreisau zur Unterstützung der Ukrainer haben daher eine besondere völkerverbindende Bedeutung.Das Deutsch-Polnische Jugendwerk (DPJW) , eine Organisation, die seit über dreißig Jahren den Jugendaustausch fördert, reagierte ebenso schnell. Deutsche und polnische Partner können Personen aus ihren Partnerorganisationen in der Ukraine zu einem individuellen Aufenthalt (bis zu drei Monaten) in Deutschland oder Polen einladen. Das DPJW wird einen Zuschuss gewähren und die Reisekosten in erheblichem Umfang erstatten. Das Programm wird im Rahmen einer Hospitation durchgeführt - für Lehrer, Mitarbeiter von Vereinen, Jugendzentren und anderen Organisationen oder im Rahmen eines Praktikums. Wenn es Kindern und Jugendlichen aus der Ukraine gelingt, nach Deutschland oder Polen zu gelangen, oder wenn ihre Gruppen bereits in Deutschland oder Polen sind, kann das DPJW ihren Aufenthalt für bis zu 28 Tage bezuschussen. An diesen Treffen können Partnergruppen aus Deutschland und Polen teilnehmen, müssen es aber nicht. Diese beiden Beispiele zeigen, dass bestehende und gut funktionierende Kooperationsformate in einem Moment der Bewährung schnell und effektiv reagieren können. Ihre weitere Entwicklung wird die deutsch-polnischen Beziehungen weiter fördern.Steter Tropfen höhlt den SteinDie Annäherung der Meinungen, die erfolgreichen deutsch-polnischen Projekte in dem Augenblick, in dem es darauf ankommt, stehen im Widerspruch zu der aggressiven antideutschen Rhetorik von Teilen der polnischen Politik. In beiden Fällen lässt sich feststellen, dass die Maßnahmen Wirkung zeigen. Einerseits wachsen mehrere Generationen von Deutschen und Polen mit dem Bewusstsein auf, wie viel wir gemeinsam haben und wie viel Gutes wir gemeinsam tun können. Auf der anderen Seite verbreiten sich antideutsche Parolen und werden von den polnischen Machthabern akzeptiert. Das erwähnte zu langsame oder nur teilweise Handeln Deutschlands bestärkt die Kritiker und beflügelt sogar diejenigen, die es sich zum Prinzip gemacht haben, Deutschland anzugreifen. Wie bereits erwähnt, dürfen wir uns nicht von dieser Rhetorik leiten lassen, wenn wir die deutsch-polnischen Beziehungen weiterentwickeln und sie auf konkrete Ergebnisse ausrichten wollen. Dies kann durch die Entwicklung von Aktivitäten in den oben genannten Bereichen erreicht werden, die sich auf die reichen Errungenschaften der letzten 30 Jahre stützen. Dies ist eine Herausforderung für beide Seiten. Es ist wichtig, dass die Polen sich von der Atmosphäre in den höchsten politischen Kreisen nicht entmutigen lassen, sondern weiterhin wertvolle Projekte durchführen. Gleichzeitig sollten sie ihren deutschen Kollegen mutig zeigen, wenn deren Verhalten in polnischen Augen fragwürdig ist, um sie auf der Grundlage des aufgebauten Vertrauens für die polnische Sichtweise zu sensibilisieren. Die Deutschen müssen akzeptieren, dass die Argumente der Polen oft richtig sind und dass es sich lohnt, sich auf sie zu stützen und, wie jetzt, auf die polnische Kompetenz zu vertrauen. Der Krieg in der Ukraine hat gezeigt, dass die deutsch-polnische Zusammenarbeit nicht nur für die beiden Länder und ihre Gesellschaften notwendig ist. Auch andere warten auf sie.
Muslimische Kinder im Unterricht: interreligiöser und interkultureller Dialog an deutschsprachigen Schulen ; Diplomarbeit
In: Geisteswissenschaft
Inhaltsangabe:Einleitung: Die österreichische Gesellschaft, insbesondere eine kleine Stadt wie Salzburg, ist schon lange nicht mehr monokulturell oder monoreligiös. Mit der steigenden Migration siedelten sich zunehmend Familien islamischer Herkunft an. Durch sie kommen fremde Lebensgewohnheiten zum Vorschein. Dies zeigt sich auch zunehmend an den österreichischen Hauptschulen, die von Schülern zahlreicher Nationalitäten mit muslimischem Religionsbekenntnis besucht werden. Viele österreichische Schüler mit christlichem Religionsbekenntnis besuchen mittlerweile die Schule ohne oder mit geringer religiöser Vorbildung. Ein aber noch immer beachtlicher Anteil von muslimischen Mitschülern ist um einiges stärker in seinem Glauben verwurzelt als seine christlichen Mitschüler. Während es, insbesondere unter christlichen Kindern und Jugendlichen, 'out' ist, religiös zu sein, den Gottesdienst zu besuchen, zu beten, die Bibel oder religiöse Bücher zu lesen, ist für viele islamische Schüler der bekennende Glaube ein wichtiger Bestandteil in der Familie, wie auch in der Erziehung. Weiters ist der Anteil derer, die an höhere Mächte glauben, an das Überirdische, bei muslimischen Jugendlichen doppelt so hoch wie bei christlichen Jugendlichen. Das andersartige Verhalten von muslimischen Schülern gegenüber Schülern österreichischer Abstammung mit christlichem Religionsbekenntnis kann zu Problemen führen. Hier kann man mit interkulturellem und interreligiösem Lernen ansetzen. Außerdem ist es von großer Bedeutung die etwaigen Sprachprobleme der muslimischen Schüler schnellst möglich zu verringern und mit ihren Eltern in Kontakt zu treten, damit ein gemeinsamer Weg gefunden werden kann, die Kinder best möglich in die Klasse zu integrieren. Weiters kann der Kontakt mit den Eltern hilfreich sein um z.B. ihre soziale Situation, Immigrationshintergründe und Verhaltens- und Denkweisen besser verstehen zu können. So ist es für die Lehrer notwendig, sich über die Haltungen und Werte, nach denen Muslime leben, genauso zu informieren wie über ihre Geschichte, deren aktuelle soziale Situation und den islamischen Glauben, der ihrer Denkweise, ihren Sitten und Bräuchen sowie ihren Urteilsnormen zugrunde liegt. Zusätzlich ist es förderlich die Hintergründe zu kennen, warum interreligiöses und interkulturelles Lernen in der heutigen Gesellschaft und Schule von so großer Bedeutung ist und welche Probleme im Umgang mit muslimischen Schülern auftreten können. Ein weiterer Schritt, um den Kindern die Integration zu erleichtern ist, dass die österreichischen Schüler, die ihnen fremde Kultur, Religion und die damit verbundenen Denk und Verhaltensweisen kennen lernen und achtsam wahrnehmen. Der Religionenworkshop (besteht aus einzelnen Lehreinheiten) setzt sich das Ziel, die Schüler für Gedanken über die eigene und die andere Religion zu sensibilisieren. Es können zwar nur Anstöße gegeben werden, aber diese Stunden sollen gezielt als Anregung dienen, sich mit den Religionen weiter auseinander zu setzen. Längerfristig gesehen sollen die Kinder mit dem Wissen über die eigene Religion zur Toleranz gegenüber anderen Religionen gelangen. Ein weiterer wichtiger und interessanter Punkt ist, sich einen Überblick über die aktuelle Situation an den österreichischen Hauptschulen zu verschaffen. Welches Bild haben einige Lehrer generell von Muslimen, wie verhalten sie sich gegenüber muslimischen Kindern im Unterricht und sind sie mit dem österreichischen Schulsystem in Bezug auf die Integration muslimischer Kinder zufrieden? Um eine gute Integration für muslimische Kinder zu erlangen bedarf es nicht der Arbeit eines einzigen Lehrers sondern der Arbeit des gesamten Lehrerteams, welches diese Kinder betreut.Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis: 1.Einleitung1 2.Überblick über den Islam3 2.1Der Prophet Mohammed4 2.2Der Islam – Die Religion5 2.2.1Der Koran5 2.2.2Die Scharia6 2.2.3Die wichtigsten Abspaltungen des Islam7 2.2.3.1Sunniten und Schiiten7 2.2.3.2Aleviten8 2.2.3.3Sufismus8 2.2.4Die Glaubensgrundsätze und die Fünf Säulen des Islam8 2.2.4.1Glaubensgrundsätze8 2.2.4.2Fünf Säulen des Islam9 2.3Der islamische Fundamentalismus10 2.3.1Ziele der Fundamentalisten10 2.3.2Kampf der Kulturen11 2.3.3Hochkonjunktur des Islamismus11 2.3.4Radikal-fundamentalistische Terrororganisationen14 2.3.4.1Muslimbruderschaft14 2.3.4.2Weitere islamische Terrororganisationen16 2.4Die Bedeutung des Islam im gesellschaftlichen Leben16 2.4.1Familie im Islam16 2.4.2Kindererziehung im Islam18 2.4.2.1Religiöse Erziehung18 2.4.2.2Praktizierende Religion19 2.4.2.3Vorbereitung auf das Leben als Mann oder Frau19 2.4.3Die Stellung der Frau in der islamischen Gesellschaft21 2.4.3.1Die Verstoßung22 2.4.3.2Die Polygamie23 2.4.4Feste und Feiertage im islamischen Jahr24 2.4.4.1Das Fastenmonat Rammadan24 2.4.4.2Das Fest des Fastenbrechens25 2.4.4.3Das Opferfest25 2.4.4.4Der Geburtstag von Mohammed26 2.4.4.5Das türkische Kinderfest27 2.4.4.6Altiranisches Neujahrsfest27 2.4.5Speisevorschriften des Islam27 2.4.6Das Alkoholverbot im Islam29 3.Muslime in Europa31 3.1Die Geschichte der europäischen Muslime31 3.2Soziale Situation der immigrierten Muslime in Europa33 3.2.1Die unterschiedlichen Generationen34 3.2.2Türkische Jugendliche36 3.3Schwierigkeiten im christlich-muslimischen Dialog38 3.3.1Sprachliche und soziale Barrieren40 3.3.2Kulturelle Unterschiede und psychologische Barrieren40 3.3.3Islamisches Menschenrechtsverständnis42 4.Muslimische Kinder an österreichischen Schulen45 4.1Pädagogische Grundhaltung der Lehrer45 4.2Elternarbeit46 4.3Sprachprobleme der muslimischen Schüler47 4.4Konflikte im Schulalltag49 4.4.1Klassenkreuz49 4.4.2Schulgottesdienst49 4.4.3Sport- und Schwimmunterricht50 4.4.4Klassenfahrten50 4.4.5Sexualerziehung51 4.4.6Mahlzeiten52 4.4.7Kunsterziehung53 4.4.8Kleidung53 4.4.9Rollenverständnis53 4.5Islamischer Religionsunterricht54 5.Interkulturelles und interreligiöses Lernen56 5.1Interkulturelles Lernen56 5.2Interreligiöses Lernen58 5.3Ebenen des interreligiösen Lernens59 5.4Grenzen interkulturellen und interreligiösen Lernens61 5.5Chancen interkulturellen und interreligiösen Lernens64 6.Planung eines Religionenworkshops66 6.1Übersicht über den Ablauf66 6.2Erarbeitung verschiedener Themen der beiden Religionen66 6.3Ausarbeitung eines interreligiösen Dialogs68 6.4Tag der Exkursion70 6.4.1Erstellung der Leitfragen70 6.4.2Informationen über eine Moschee72 6.4.3Informationen über einen Dom oder eine Kirche73 6.4.4Besuch einer Moschee (Gebetshaus)75 6.4.5Besuch eines Doms oder einer Kirche76 6.5Nachbereitung und interreligiöser Dialog Islam Christentum77 6.6Interreligiöser und interkultureller Kochtag78 6.7Einübung eines interkulturellen Liedes82 6.8Vorbereitungen für den Präsentationstag82 6.9Präsentationstag84 6.10Abschließende Betrachtung85 7.Befragung von österreichischen Hauptschullehrern88 7.1Einleitung88 7.2Inhalt der Studie89 7.2.1Persönliche Fragen89 7.2.2Fragen über die Schule91 7.2.3Fragen über den Unterricht93 7.2.4Fragen über muslimische Schüler96 7.2.5Fragen über das österreichische Schulsystem97 7.3Tabellen und Diagramme100 8.Schlusswort108 QuellenverzeichnisB AnhangF Bildmaterial für die Präsentation des DialogsF ArbeitsblätterI RezeptblätterM Einladung und Einverständniserklärung für die ElternR AbschlussliedS FragebogenTTextprobe:Textprobe: Kapitel 4.1, Pädagogische Grundhaltung der Lehrer: 'Ein alter, schon leicht angestaubter pädagogischer Grundsatz fordert, den Schüler dort abzuholen, wo er steht.' Der Lehrer soll also bei der zu erstellenden Situationsanalyse überprüfen, welche Kultur und in wie weit ihn die islamische Religion prägte und formte. Es ist wichtig für ein richtiges Verhalten gegenüber muslimischen Schülern, dass der Lehrer ein gewisses Grundwissen über die islamische Religion, die Sozialisationsformen und die sozioökonomischen Bedingungen der Familien vorweisen kann, damit unter Berücksichtigung dieser Fakten der Unterricht besser geplant werden kann. Wie schon angesprochen, gehört es zur Aufrechterhaltung der Identität der muslimischen Kinder auch dazu, den Islam als gleichberechtigte Religion anzuerkennen. Dies sollte auch vom Lehrer, nicht nur bei nicht passenden Bemerkungen von einheimischen Schülern, gezeigt werden. Integration sollte nicht so ablaufen, dass den muslimischen Schülern, ab dem ersten Tag in ihrer neuen Schule, nur mehr die kulturellen Werte des Christentum vermittelt werden. Dem Pädagogen muss auch bewusst sein, dass ab dem Moment, wo er muslimische Schüler unterrichtet, ein neues Toleranzverständnis erforderlich ist. Es ist z.B. eine heikle Aufgabe unter der Anwesenheit von muslimischen Schülern über den Islam zu informieren. Die Empfindungen der muslimischen Schüler dürfen auf keinen Fall verletzen werden. Kapitel 4.2, Elternarbeit: Es gibt drei Bereiche in denen der Kontakt zwischen Lehrern und muslimischen Eltern gefördert werden kann. Schulumfeldbezogene Maßnahmen: Damit die ausländischen Eltern ein Interesse für die Schule entwickeln, sollte ihnen gezeigt werden, dass ihre Meinung zu bestimmten Dingen etwas Wert ist, und sie bei wichtigen Entscheidungen mitbestimmen können. Schulhausbezogene Maßnahmen: Für die Kinder ist es von Bedeutung, dass es eine Verbindung zwischen Schule und Familie gibt. Daher ist der Austausch von schulhausbezogenen Informationen zwischen der Schule und den Eltern wichtig. Eltern haben auch oft aus den unterschiedlichsten Gründen Angst, überhaupt die Schule zu betreten. Es gibt eine Möglichkeit, den Eltern die Ängste etwas zu nehmen, indem man die Schule ihnen gegenüber öffnet, z. B. durch Einladungen zu einer Schulveranstaltung oder durch das Angebot eines 'Deutschkurses für fremdsprachige Eltern.' Ein weiterer Schritt um den Eltern zu signalisieren, dass die Türen der Schule für sie immer geöffnet sind, kann in der Einrichtung der Klassenzimmer und generell in der Gestaltung der Schule berücksichtigt werden. Eine angenehme Atmosphäre schafft die Grundvoraussetzungen für ein vernünftiges Gespräch zwischen dem Lehrer und den Eltern. Schulklassenbezogene Maßnahmen: Das Elterngespräch ist für eine gute Beziehung zwischen Lehrer Eltern sehr wichtig. Durch regelmäßige Gespräche können 'ungünstige Bedingungen beim Übergang von der Familie zur Schule kompensiert werden.' Damit dies auch unter der Zufriedenheit beider Seiten möglich ist, bedarf es einer interkulturellen und interreligiösen Vorbildung des Lehrers. Weiters können Hausbesuche dazu dienen, um eine Vertrauensbasis aufzubauen. So besteht auch die Möglichkeit, mit den Müttern in Kontakt zu treten, da bei Elternabenden oder Elternsprechtagen oftmals nur die Väter erscheinen. Der Kontakt zu den Eltern sollte auf jeden Fall nicht erst, aufgrund von schulischen Schwierigkeiten des Kindes aufgebaut werden, sondern so früh wie möglich. Eine frühe Kontaktaufnahme dient zum Abbau von Hemmungen und Ängsten. Ein wichtiger Punkt in der Elternarbeit oder dem Elterngespräch ist, dass dadurch Stereotypien und Vorurteile gegenüber der fremden Kultur und Religion abgelegt werden können. Weiters ist es für den Lehrer wichtig, zu wissen, wie die Zukunftspläne der Eltern aussehen, ob sie beabsichtigen, so schnell wie möglich wieder in die alte Heimat zurückzukehren, oder ob es darum geht, sich in unserem Land eine neue Zukunft aufzubauen. Somit ist die Ausgangslage des Lehrers gegenüber dem Kind und den Eltern eine völlig andere. Kapitel 4.3, Sprachprobleme der muslimischen Schüler: Die frisch immigrierten Kinder versucht man sofort, egal ob Deutschkenntnisse vorhanden sind oder nicht, in die Schule zu integrieren. Dadurch kann ein behutsames und systematisches Heranführen an die fremde Sprache nicht verwirklicht werden. Die Lehrer beherrschen die von den Schülern gesprochene Sprache mit großer Wahrscheinlichkeit auch nicht, was natürlich nicht von Vorteil ist. Das Sprachverständnis wächst bei den Kindern relativ schnell, im Gegensatz zum Sprachgebrauch. 'Neben den typischen Aussprachefehlern sprechen sie meist in völlig falschen und verknappten Sprachstrukturen. Sie sprechen nach einiger Zeit fließend, aber falsch.' In der so genannten 'Sprachbadtheorie' glaubte man, dass der ständige Gebrauch der deutschen Sprache die Fehler korrigieren würde, dies ist aber nicht eingetreten. Die Kinder, die schon von Geburt an in unserem Land wohnen, haben im Sprachgebrauch allgemein weniger Schwierigkeiten, ihre zweite Sprache in den richtigen Strukturen anzuwenden, doch beim Lesen von Texten erkennt man auch bei ihnen erhebliche Probleme. 'Die deutsche Sprache, die Sprache des Unterrichts, ist vielen Jungen und Mädchen' fremd geblieben, obwohl sie hier geboren und aufgewachsen sind. Rund die Hälfte der 15-Jährigen aus Einwandererfamilien versteht nur simpelste Texte – einige von ihnen nicht einmal das. Jugendliche mit ausländischem Hintergrund schnitten bei der Pisa-Studie sehr schlecht ab. In Deutschland schaffen nur 10 % das Abitur und jedes fünfte Kind verlässt die Schule ohne Abschluss. Die Probleme im Sprachgebrauch bei den gerade erst immigrierten Schülern liegen darin, dass sie die Grammatik der deutschen Sprache noch nicht beherrschen und auf die Strukturen der Muttersprache zurückgreifen. Die islamischen Sprachen sind der deutschen Sprache völlig fremd. Trotzdem wäre es von Vorteil, wenn jeder Lehrer, der ausländische Kinder unterrichtet, wissen würde, wo die wesentlichen strukturellen und syntaktischen Unterschiede der beiden Sprachen liegen und somit die Schwierigkeiten der Schüler besser verstehen kann. Oliver Johann Altenberger, Diplom-Pädagoge, Diplom-Studium an der Pädagogischen Akademie in Salzburg, Abschluss 2007 als Diplompädagoge. Derzeit tätig als Erzieher im Volksschulbereich. Zusatzausbildung für Interkulturelles Lernen.
Norms or interests?: Explaining instrumental variation in EU democracy promotion in Africa
In: Journal of common market studies: JCMS, Band 53, Heft 2, S. 237-254
ISSN: 0021-9886
World Affairs Online
Neue Städte - Modell einer nachhaltigen New Town-Planung und dessen Anwendung in China ; New town - model for a sustainable new town planning and its application in China
Seit dem Beginn des 20. Jahrhunderts ist die Entwicklung Neuer Städte ein sehr wichtiges Element der modernen Städtebautheorie und Städtebaupraxis. Auf der materiellen "Ebene" haben die Neuen Städte mit der Unterstützung der Öffentlichen Hand eine hohe "Quantität" der Massenbebauung ermöglicht, sie dient unterschiedlichen Entwicklungszielen auf der Ebene der Kommune, der Region und des Landes, ebenso wie der Behebung der Wohnungsnot, der Entlastung der Metropolen oder der Förderung von Wirtschaftszentren. Die Neue Stadt hat eine besondere natürliche "Qualität", die regionale, gut eingebundene Lage der Neuen Städte, ihre Einbindung in die natürliche Umwelt und das hohe Niveau ihrer Infrastruktur und ihrer öffentlichen Einrichtungen. Der Bau Neuer Städte erweist sich geschichtlich immer als eines der wichtigsten Mittel zur Stärkung der kommunalen und regionalen Kompetenzkraft; deshalb wurden auch immer dann noch Neue Stadt-Quartiere gebaut, wenn die Wohnungsnot nicht mehr vorhanden war. Die Entwicklung der Neuen Städte ist auch ein ständiger Zeuge der Entwicklung der Städtebautheorien und von diesen im Positiven wie im Negativen ständig beeinflusst. Die Planung ganzer Neuer Städte ist eine der kompliziertesten Aufgaben des Städtebaus - die Realisierung ungeprüfter Innovationen, das schnelle Planungs- und Entwicklungstempo, die aus finanziellen Gründen oft schwach ausgeprägten öffentlichen Einrichtungen oder die Folgen einseitiger Sozialpolitik verstärken die Schwierigkeiten bei der Entwicklung einer Neuen Stadt. Das einseitige Übergewicht quantitativer Maßstäbe erzeugt eine Diskrepanz zwischen Qualität und Quantität. Die Neuen Städte als Aufgabe Das Thema der - so definierten - "Neuen Städte" ist heute sowohl wegen der Erneuerungsbedürfnisse der "alten" Neuen Städte, der Entwicklungsbedürfnisse der Neuen Stadt-Quartiere, sowohl in Europa, wie auch in der globalen Neue Stadt-Entwicklung von höchster Aktualität. Als ein Spiegel der modernen Städtebau-Entwicklung ist die Neue Stadt sowohl auf der Ebene der Forschung als auch der Praxis von sehr hoher Bedeutung, jedoch gibt es seit den 1970er Jahren zu dem Thema "Neue Stadt" kaum noch Forschungsaktivitäten. In China ist die "Neue Stadt", bereits in der Historie, immer ein wichtiges Element des Stadtentwicklungsmodells gewesen. Die Stadt ist der klar definierte Träger der speziellen Bedeutung: von der Gesellschaftsordnung über die Philosophie bis insbesondere zu der Politik. Die einschneidende Veränderung der chinesischen Kultur am Ende des Kaiserreiches - zu Beginn des 20. Jahrhunderts - führte zu einer Philosophie, welche die "westliche Kultur" in Bezug auf Funktion und Form aufnimmt, jedoch die chinesische lokale Kultur als Seele - der Stadt - begreift. Diese Art der Trennung - der Stadtauffassung - beeinflusst die Philosophie der chinesischen Stadtentwicklung noch heute. Die 80er Jahre des 20. Jahrhunderts waren der Anfang der Ausbreitung der chinesischen Verstädterung. In diesem rasanten Verstädterungsprozess haben nicht nur die Metropolen, sondern auch die chinesischen Mittel- und Kleinstädte, die Neue Stadt als das wichtigste Instrument der Stadtentwicklung gewählt. Jedoch ist aufgrund des begrenzten Überblickes und des mangelhaften Wissensstandes, insbesondere für eine chinesische Neue Stadt heute, deren Grundlage in materieller sowie immaterieller Hinsicht schwach. Leitgedanken der Planung Neuer Städte Aus der hier dargestellten Forschungsarbeit lassen sich, als erster Teil der Arbeitsergebnisse, folgende Erfahrungen zusammenfassen: - Soziale Stadtgesellschaft: In der Planung einer Neuen Stadt ist nicht die Stadt selbst das wichtigste Entwicklungsziel, sondern vielmehr die Gesellschaft der Neuen Stadt. - Harmonische Humanität: Der eigentliche Zweck einer Neuen Stadt ist die harmonische Humanität, - d.h. die Schaffung eines Gleichgewichts der oft polaren Bedürfnisse der Menschen. - Global-historisches Stadtbild: Das Stadtbild, der Spiegel der immateriellen Qualität einer "Neuen Stadt", ist deshalb ebenso wichtig wie die materielle Stadt und ihre funktionale Effektivität. Die Identität des Stadtbildes beruht auf einer Synthese von moderner, globaler Weltkultur und historischer, regionaler Kultur. Modell einer nachhaltigen Neue Stadt-Planung Aus diesem ergeben sich die Anforderungen an den Sinn, Inhalt und Ablauf der Planung einer Neuen Stadt sowie an den Hintergrund der Gründungsinitiative, die Gruppe der Initiatoren, den Planungsinhalt, den Arbeitsprozess, allgemeine Grundsätze des Städtebaus und der Planung Neuer Städte. Als Beispiele werden europäische und chinesische Neue Städte vor dem Hintergrund der Ansprüche der Menschen an ihre physische und psychische Umwelt analysiert. ; Since the beginning of the 20th Century, the development of new towns is a very important element of the modern urban planning theory and the practice of urban development. On a physical level, the new towns have a special "quantity" of large buildings and rich developed areas with support from the public sector. They serve different development objectives at local, regional and national levels, such as solving the housing shortage, the discharge of the metropolis, or the promotion of economic centers. The new city also has special natural born qualities, the location of the new towns, their integration into the natural environment, its high level of infrastructure and new public facilities. Historically, the establishment of new cities always proves to be one of the most important means to strengthen local and regional expertise; therefore nowadays more and more new city blocks are built, even when the housing shortage has no longer existed. The development of new towns is like witnessing the evolution of urban planning theories, from those in both the positive and negative influences. The planning of complete new towns is already one of the most complicated tasks of urban planning - it is believed that the problems are worsened by the realization of untested innovations, the rapid pace of development and planning, financial reasons, weak public facilities, or a one-sided social policy. The unilateral emphasis on the quantity causes discrepancies between quality and quantity. The new towns as a task The topic of the – so called – "new towns" requirements today both concern the renovation needs of the "old" new towns and the development needs of new communities in Europe and the global new urban development, from the most up-to-date. The new town as a mirror of modern urban development is highly meaningful from both a research and a practical level. However the research on the topic "New Town" has been almost complete since the 1970's. In China, the "new town" had historically been an important element of the urban development model. The town is a well-defined carrier having special importance to the social order and particularly in philosophy and politics too. The dramatic change in the Chinese culture at the end of the empire - at the beginning of the 20th Century - has led to a philosophy that accommodates the western culture in both form and functionalities, but the local Chinese culture as a soul – can be seen in the towns. This kind of separation - the town view - influenced the philosophy of the Chinese town development today. The 1980s was the beginning of the spread of Chinese urbanization. In this rapid urbanization process, it was not only the metropolises, but also the Chinese medium and small towns that chose the "new towns" as the most important characteristic of urban development. Nowadays, because of a limited overview and insufficient knowledge, the foundation of Chinese new towns seems to be weak materially and immaterially. Guide principle in planning new towns As the first part of the results of this paper, the following experience is summarized: - Social urban society: To plan a new town, the most important thing is not the town per se, but the society in a new town. - Harmonic Humanity: The real purpose of a New Town is a harmonious humanity – it means a human living environment - that is capable of all material and immaterial needs of all classes and all levels of generation to meet the prospective city inhabitant. - Global historical town: the town, a mirror of the immaterial qualities of a "New Town", is just as important as the physical town and its functional effectiveness. The identity of the cityscape is based on a synthesis of modern, global culture and historical, regional culture. Model of a sustainable new town planning Therefore the basis of a theoretical model for a new city can be determined. Things such as the background to the start-up initiative, the group of initiators, the content of planning, the work process and the general principles of urban design and planning of new towns. As an example, a new Chinese "New Towns" is analyzed with the context of requirements from a Chinese family on their physical and psychological environment.
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Der Staatsvertrag von St. Germain
DER STAATSVERTRAG VON ST. GERMAIN Der Staatsvertrag von St. Germain ( - ) Einband ( - ) Titelseite ([I]) Begleitnote zu den Friedensbedingungen vom 2. September 1919. Seiner Exzellenz Herrn Dr. Renner! (III) Somaire. Inhalt. (VII) Préambule. Einleitung. (2) Partie I. Pacte de la Société des Nations. I. Teil. Völkerbundssatzung. (8) Annexe. Anhang. (32) Partie. II. Frontières d'Autriche. II. Teil. Österreichs Grenzen. (34) Partie. III. Clauses politiques europèennes. III. Teil. Politische Bestimmungen über Europa. (41) Section I. Italie. Abschnitt I. Italien. (41) Section II. État serbe-croate-slovène. Abschnitt II. Serbisch-kroatisch-slowenischer Staat. (44) Section III. État Tchéco-Slovaque. Abschnitt III. Tschecho-slowakischer Staat. (49) Section IV. Romanie. Abschnitt IV. Rumänien. (50) Section V. Protection des Minorités. Abschnitt V. Schutz der Minderheiten. (51) Section VI. Clauses concernant la nationalié. Abschnitt VI. Bestimmungen, betreffend die Staatsangehörigkeit. (54) Section VII. Clauses politiques concernan certains États d'Europe. Abschnitt VII. Politische Bestimmungen über gewisse europäische Staaten. (57) Section VIII. Dispositions Génerales. Abschnitt VIII. Allgemeine Bestimmungen. (58) Partie IV. Intérets Autrichiens hors d'Europe. IV. Teil. Außereuropäische Interessen Österreichs. (60) Section I. Maroc. Abschnitt I. Marokko. (60) Section II. Égypte. Abschnitt II. Ägypten. (62) Section III. Siam. Abschnitt III. Siam. (64) Section IV. Chine. Abschnitt IV. China. (64) Partie V. Clauses militaires, navales et aériennés. V. Teil. Bestimmungen über Land-, See- und Luftstreitkräfte. (66) Section I. Clauses militaires. Abschnitt I. Bestimmungen über das Landheer. (66) Chapitre I. Clauses généales. Kapitel I. Allgemeine Bestimmungen. (66) Chapitre II. Effectifs et encadrement de l'armée autrichienne. Kapitel II. Stärke und Einteilung des österreichischen Heeres. (67) Chapitre III. Recrutement et instruction militaire. Kapitel III. Heeresergänzung und militärische Ausbildung. (68) Chapitre IV. Écoles, Établissement d'enseignement, sociétés et associations militaires. Kapitel IV. Militärische Schulen, Unterrichtsanstalten, Gesellschaften und Vereine. (69) Chapitre V. Armement, munitions, matériel et fortifications. Kapitel V. Bewaffnung, Mution, Material und Befestigungen. (69) [Tabelle]: Tableau I. Compositions et effectifs maxima d'une division d'infanterie. Übersicht I. Zusammensetzung und Höchststände einer Infanteriedivision. (72) [2 Tabellen]: (1)Tableau II. Composition et effectifs maxima d'une division de cavalerie. Übersicht II. Zusammensetzung und Höchststände einer Kavalleriedivision. (2)Tableau III. Composition et effectifs maxima d'une brigade mixte. Übersicht III. Zusammensetzung und Höchststände einer gemischten Brigade. (73) [2 Tabellen]: (1)Tableau IV. Effectif minimum des unités quelle que soit l'organisation adoptée dans l'armée. (Division, brigades mixtes, etc.) Übersicht IV. Mindeststände der Einheiten ohne Rücksichtnahme auf die im Heere eingeführte Organisation. (Division, gemischte Brigade etc.) (2)Tableau V. Maximum d'armement et d'approvisionnement en munitions autorisées. Übersicht V. Zugelassene Höchststände an Waffen und Munition. (74) Section II. Clauses navales. Abschnitt II. Bestimmungen über die Seestreitkräfte. (75) Section III. Clauses concernant l'aéronautique militaire et navale. Abschnitt III. Bestimmungen über militätische und Seeluftfahrt. (76) Section IV. Commission interalliées de controle. Abschnitt IV. Interalliierte Überwachungsausschüsse. (78) Section V. Clauses générales. Abschnitt V. Allgemeine Bestimmungen. (80) Partie VI. Prisonniers de guerre et sépultures. Teil VI. Kriegsgefangene und Grabstätten. (81) Section I. Prisonniers de guerre. Abschnitt I. Kriegsgefangene. (81) Section II. Sépultures. Abschnitt II. Grabstätten. (84) Partie VII. Sanctions. Teil V. Strafbestimmungen. (84) Partie VIII. Réparations. VIII. Teil. Wiedergutmachungen. (86) Section I. Dispositions générales. Abschnitt I. Allgemeine Bestimmungen. (86) Annexe I. Anlage I. (90) Annexe II. Anlage II. (92) Annexe III. Anlage III (100) Annexe IV. Anlage IV. (103) Annexe V. Anlage V. (106) Annexe VI. Anlage VI. (107) Section II. Dispositions particulières. II. Abschnitt. Besondere Bestimmungen. (108) Annexe I. Anlage I. (110) Annexe II. Anlage II. (111) Annexe III. Anlage III. Annexe IV. Anlage IV. (112) Partie IX. Clauses Financières. IX. Teil. Finanzielle Bestimmungen. (112) Annexe. Anlage. (117) Annexe. Anlage. (123) Partie X. Clauses économiques. Teil X. Wirtschaftliche Bestimmungen. (129) Section I. Relations commerciales. Abschnitt I. Handeslbeziehungen. (129) Chapitre I. Réglementation, taxes et restrictions donanières. Kapitel I. Zollregeleung, Zollabgaben und Zollbeschränkungen. (129) Chapitre II. Traitement de la navigation. Kapitel II. Behandlung der Schiffahrt. (133) Chapitre III. Concurrence déloyale. Kapitel III. Unlauterer Wettbewerb. (133) Chapitre IV. Traitement des ressortissants des puissances alliées et associées. Kapitel IV. Behandlung der Staasangehörigen der alliierten und assoziierten Mächte. (134) Chapitre V. Clauses génerales. Kapitel V. Allgemeine Bestimmungen. (135) Section II. Traités. Abschnitt II. Staatsverträge. (136) Section III. Dettes. Abschnitt III. Schulden. (142) Annexe. Anlage. (145) Section IV. Biens, Droits ét Intérets. Abschnitt IV. Güter, Rechte und Interessen. (151) Annexe. Anlage. (156) Section V. Contrats, prescriptions, jugements. Abschnitt V. Verträge, Verjährung, Urteile. (162) Annexe. Anlage. (165) I. Dispositions génerales. I. Allgemeine Vorschriften. (165) II. Dispositions particulières à certains catégories de contrats. II. Besondere Vorschriften über bestimmte Vertragsgattungen. (166) III. Contrats d'assurances. III. Versicherungsverträge. (168) Section VI. Tribunal Arbitral Mixte. Abschnitt VI. Gemischter Schiedsgerichtshof. (172) Annexe. Anlage. (174) Section VII. Propriété industrielle. Abschnitt VII. Gewerbliches Eigentum. (175) Section VIII. Dispositions spéciales aux territoires transférés. Abschnitt VIII. Sonderbestimmungen für übertragene Gebiete. (181) Partie XI. Navigation Aérienne. Teil XI. Luftschiffahrt. (187) Partie XII. Ports, voies d'eau et voies ferrées. Teil XII. Häfen, Wasserstraßen und Eisenbahnen. (188) Section I. Dispositions génerales. Abschnitt I. Allgemeine Bestimmungen. (188) Section II. Navigation. Abschnitt II. Schiffahrt. (191) Chapitre I. Liberté de navigation. Kapitel I. Freiheit der Schiffahrt. (191) Chapitre II. Clauses relatives an Danube. Kapitel II. Bestimmungen über die Donau. (192) Chapitre III. Régime des eaux. Kapitel III. Wasserrechtliche Fragen. (197) Section III. Chemins de fer. Abschnitt III. Eisenbahnen. (198) Chapitre I. Liberté de transit pour l'Autriche vers l'Adriatique. Kapitel I. Freiheit der Durchfuhr für Österreich gegen das Adriatische Meer. (198) Chapitre II. Clauses relatives aux transports internationaux. Kapitel II. Bestimmungen über zwischenstaatliche Beförderung. (199) Chapitre III. Matériel roulant. Kapitel III. Rollendes Material. (201) Chapitre IV. Transfert de lignes de chemins de fer. Kapitel IV. Übertragung von Eisenbahnlinien. (201) Chapitre V. Dispositions concernant certaines lignes de chemins de fer. Kapitel V. Bestimmungen über einzelne Eisenbahnlinien. (202) Chapitre VI. Dispositions transitoires. Kapitel VI. Übergangsgbestimmungen. (205) Chapitre VII. Télégraphes et téléphones. Kapitel VII. Telegraph und Fernsprecher. (205) Section IV. Jugement des litiges et révision des clauses permanentes. Abschnitt IV. Entscheidung von Streitigkeiten und Nachprüfung der Bestimmungen mit dauernder Geltung. (207) Section V. Disposition particulière. Abschnitt V. Sonderbestimmung. (209) Part XIII. Labour. Partie XIII. Travail. XIII. Teil. Arbeit. (208) Section I. Organisation of Labour. Section I. Organisation du Travail. Abschnitt I. Organisation der Arbeit. (208) Chapter I. Organisation. Chapitre Premier. Organisation. Kapitel I. Organisation. (210) Chapter II. Procedure. Chapitre II. Fonctionnement. Kapitel II. Verfahren. (218) Chapter III. General. Chapitre III. Prescriptions Générales. Kapitel III. Allgemeine Vorschriften. (232) Chapter IV. Transitory Provisions. Chapitre IV. Mesures transitoires. Kapitel IV. Übergangsbestimmungen. (234) Annex. Annexe. Anlage. (234) Section II. General principles. Section II. Principes générales. Abschnitt II. Allgemeine Grundsätze. (236) Partie XIV. Clauses diverses. XIV. Teil. Verschiedene Bestimmungen. (240) Annexe. Anhang. (241) Protocole. Protokoll. (247) Déclaration. Erklärung. (249) Déclaration particulière. Besondere Erklärung. (250) Protocole de signature. Vollziehungsprotokoll. (251) Alphabetisches Nachschlageverzeichnis zum Staatsvertrag von St. Germein. ([I]) Inhaltsübersicht. (III) Vorwort zum Nachschlageverzeichnis. (IV) A. Verzeichnis der im Friedensvertrage genannten Verträge, Übereinkommen, Aktenstücke und historische Daten. (1) B. Übersicht über die Hinweise innerhalb des Friedensvertrages. (6) C. Alphabetisches Namensverzeichnis. (9) A. (9) B. (14) C. (18) D. (18) E. (20) F. (23) G. (26) H. (31) I. (33) J. (35) K. (36) L. (40) M. (42) N. (45) O. (46) P. (48) Q. (51) R. (51) S. (54) T. (62) U. (64) V. (66) W. (72) Z. (75)
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Vorlage der Staatsregierung betreffend den am 10. September 1919 unterfertigten Staatsvertrag von Saint-Germain mit den alliierten und assoziierten Mächten, samt drei Annexen
VORLAGE DER STAATSREGIERUNG BETREFFEND DEN AM 10. SEPTEMBER 1919 UNTERFERTIGTEN STAATSVERTRAG VON SAINT-GERMAIN MIT DEN ALLIIERTEN UND ASSOZIIERTEN MÄCHTEN, SAMT DREI ANNEXEN Vorlage der Staatsregierung betreffend den am 10. September 1919 unterfertigten Staatsvertrag von Saint-Germain mit den alliierten und assoziierten Mächten, samt drei Annexen ( - ) Einband ( - ) Titelseite ([1]) Part I. The Covenant of the league of Nations. Partie I. Pacte de la Société des Nations. I. Teil. Völkerverbundssatzung. (8) Annex. Annexe. Anhang. (32) Partie II. Frontières d'Autriche. II. Teil. Österreichs Grenzen. (34) Partie III. Clauses politiques européenes. III. Teil. Politische Bestimmungen über Europa. (41) Section I. Italie. Abschnitt I. Italien. (41) Section II. État serbe-croate-slovène. Abschnitt II. Serbisch-kroatisch-slowenischer Staat. (44) Section III. Etat Tchéco-Slovaque. Abschnitt III. Tschecho-slowakischer Staat. (49) Section IV. Roumanie. Abschnitt IV. Rumänien. (50) Section V. Protection des Minorités. Abschnitt V. Schutz der Minderheiten. (51) Section VI. Clauses concernant la nationalité. Abschnitt VI. Bestimmungen, betreffend die Staatsangehörigkeit. (54) Section VII. Clauses politiques concernant certains Etats d'Europe. Abschnitt VII. Politische Bestimmungen über gewisse europäische Staaten. (57) 1. Belgique. 1. Belgien. 2. Luxembourg. 2. Luxemburg. 3. Sleswig. 3. Schleswig. 4. Turquie et Bulgarie. 4. Türkei und Bulgarien. (57) 5. Russie et Etats russes. 5. Rußland und russische Staaten. (58) Section VIII. Dispositions Générales. Abschnitt VIII. Allgemeine Bestimmungen. (58) Partie IV. Intérêts Autrichiens hors d'Europe. IV. Teil. Außereuropäische Interessen Österreichs. (60) Section I. Maroc. Abschnitt I. Marokko. (60) Section II. Égypte. Abschnitt II. Ägypten. (62) Section III. Siam. Abschnitt III. Siam. (64) Section IV. Chine. Abschnitt IV. China. (64) Partie V. Clauses militaires, navales et aériennes. V. Teil. Bestimmungen über Land-, See- und Luftstreitkräfte. (66) Section III. Clauses concernant l'aéronautique militaire et navale. Abschnitt III. Bestimmungen über militärische und Seeluftfahrt. (-) Section I. Clauses militaires. Abschnitt I. Bestimmungen über das Landheer. (66) Chapitre I. Clauses générales. Kapitel I. Allgemeine Bestimmungen. (66) Chapitre II. Effectifs et encadrement de l'armée autrichienne. Kapitel II. Stärke und Einteilung des österreichischen Heeres. (67) Chapitre III. Recrutement et instruction militaire. Kapitel III. Heeresergänzung und militärische Ausbildung. (68) Chapitre IV. Écoles, Établissements d'enseignement, sociétés et associations militaires. Kapitel IV. Militärische Schulen, Unterrichtsanstalten, Gesellschaften und Vereine. (69) Chapitre V. Armement, munitions, matériel et fortifications. Kapitel V. Bewaffnung, Munition, Material und Befestigung. (69) [Tabelle]: Tableau I. Composition et effectifs maxima d'une division d'infanterie. Übersicht I. Zusammensetzung und Höchststände einer Infanteriedivision. (72) [2 Tabellen]: (1)Tableau II. Composition et effectifs maxima d'une division de cavalerie. Übersicht II. Zusammensetzung und Höchststände einer Kavalleriedivision. (2)Tableau III. Composition et effectifs maxima d'une brigade mixte. Übersicht III. Zusammensetzung und Höchststände einer gemischten Brigade. (73) Section II. Clauses navales. Abschnitt II. Bestimmungen über die Seestreitkräfte. (75) Section IV. Commissions interalliées de contrôle. Abschnitt IV. Interalliierte Überwachungsausschüsse. (78) Section V. Clauses générales. Abschnitt V. Allgemeine Bestimmungen. (80) Partie VI. Prisonniers de guerre et sépultures. Teil VI. Kriegsgefangene und Grabstätten. (81) Section I. Prisonniers de guerre. Abschnitt I. Kriegsgefangene. (81) Section II. Sépultures. Abschnitt II. Grabstätten. (81) Partie VII. Sanctions. Teil VII. Strafbestimmungen. (84) Partie VIII. Réparations. VIII. Teil. Wiedergutmachungen. (86) Section I. Dispositions générales. Abschnitt I. Allgemeine Bestimmungen. (86) Annexe I. Anlage I. (90) Annexe II. Anlage II. (92) Annexe III. Anlage III. (100) Annexe IV. Anlage IV. (103) Annexe V. Anlage V. (106) Annexe VI. Anlage VI. (107) Section II. Dispositions particulières. II. Abschnitt. Besondere Bestimmungen. (108) Annexe I. Anlage I. (110) Annexe II. Anlage II. (111) Annexe III. Anlage III. Annexe IV. Anlage IV. (112) Partie IX. Clauses Financières. IX. Teil. Finanzielle Bestimmungen. (112) Annexe. Anlage. (117) Annexe. Anlage. (123) Partie X. Clauses économiques. Teil X. Wirtschaftliche Bestimmungen. (129) Section I. Relations commerciales. Abschnitt I. Handelsbeziehungen. (129) Chapitre I. Réglementation, taxes et restrictions douanières. Kapitel I. Zollregelung, Zollabgaben und Zollbeschränkungen. (129) Chapitre II. Traitement de la navigation. Kapitel II. Behandlung der Schiffahrt. (133) Chapitre III. Concurrence déloyale. Kapitel III. Unlauterer Wettbewerb. (133) Chapitre IV. Traitement des ressortissants des puissances alliées et associées. Kapitel IV. Behandlung der Staatsangehörigen der alliierten und assoziierten Mächte. (134) Chapitre V. Clauses générales. Kapitel V. Allgemeine Bestimmungen. (135) Section II. Traités. Abschnitt II. Staatsverträge. (136) Section III. Dettes. Abschnitt III. Schulden. (142) Annexe. Anlage. (145) Section IV. Biens, Droits et Intérêts. Abschnitt IV. Güter, Rechte und Interessen. (151) Annexe. Anlage. (156) Section V. Contrats, prescriptions, jugements. Abschnitt V. Verträge, Verjährung, Urteile. (161) Annexe. Anlage. (165) I. Dispositions générales. I. Allgemeine Vorschriften. (165) II. Dispositions particulières à certaines catégories de contrats. II. Besondere Vorschriften über bestimmte Vertragsgattungen. (166) Positions dans les Bourses de valeurs et de commerce. Verträge an der Effekten- und Produktenbörse. (166) Gage. Verpfändung. (167) Effets de commerce. Handelspapiere. (167) III. Contrats d'assurances. III. Versicherungsverträge. (168) Assurances contre l'incendie. Feuerversicherungen. (168) Asurances sur la vie. Lebensversicherungen (169) Assurances maritimes. Seeversicherungen. (170) Autres assurances. Andere Versicherungen. (171) Réassurances. Rückversicherungen. (171) Section VI. Tribunal Arbitral Mixte. Abschnitt VI. Gemischter Schiedsgerichtshof. (172) Annexe. Anlage. (174) Section VII. Propriété industrielle. Abschnitt VII. Gewerbliches Eigentum. (175) Section VIII. Dispositions spéciales aux territoires transférés. Abschnitt VIII. Sonderbestimmungen für übertragene Gebiete. (181) Partie XI. Navigation Aérienne. Teil XI. Luftschiffahrt. (187) Partie XII. Ports, voies d'eau et voies ferrées. Teil XII. Häfen, Wasserstraßen und Eisenbahnen. (188) Section I. Dispositions générales. Abschnitt I. Allgemeine Bestimmungen. (188) Section II. Navigation. Abschnitt II. Schiffahrt. (191) Chapitre I. Liberté de navigation. Kapitel I. Freiheit der Schiffahrt. (191) Chapitre II. Clauses relatives au Danube. Kapitel II. Bestimmungen über die Donau. (192) 1° Dispositions communes aux réseaux fluviaux déclarés internationaux. 1. Gemeinsame Bestimmungen für die als international erklärten Flußnetze. (192) 2° Dispositions spéciales au Danube. 2. Sonderbestimmungen für die Donau. (195) Chapitre III. Régime des eaux. Kapitel III. Wasserrechtliche Fragen. (197) Section III. Chemins de fer. Abschnitt III. Eisenbahnen. (198) Chapitre I. Liberté de transit pour l'Autriche vers l'Adriatique. Kapitel I. Freiheit der Durchfuhr für Österreich gegen das Adriatische Meer. (198) Chapitre II. Clauses relatives aux transports internationaux. Kapitel II. Bestimmungen über zwischenstaatliche Beförderung. (199) Chapitre III. Matériel roulant. Kapitel III. Rollendes Material. (201) Chapitre IV. Transfert de lignes de chemins de fer. Kapitel IV. Übertragung von Eisenbahnlinien. (201) Chapitre V. Dispositions concernant certaines lignes de chemins de fer. Kapitel V. Bestimmungen über einzelne Eisenbahnlinien. (202) Chapitre VI. Disposition transitoires. Kapitel VI. Übergangsbestimmungen. (205) Chapitre VII. Télégraphes et téléphones. Kapitel VII. Fernschreiber und Fernsprecher. (205) Section IV. Jugement des litiges et révision des clauses permanentes. Abschnitt IV. Entscheidung von Streitigkeiten und Nachprüfung der Bestimmungen mit dauernder Geltung. (207) Section V. Disposition particulière. Abschnitt V. Sonderbestimmungen. (209) Part XIII. Labour. Partie XIII. Travail. XIII. Teil. Arbeit. (208) Section I. Organisation du Travail. Abschnitt I. Organisation der Arbeit. (209) Chapter I. Organisation. Chapitre Premier. Organisation. Kapitel I. Organisation. (210) Chapter II. Procedure. Chapitre II. Fonctionement. Kapitel II. Verfahren. (218) Chapter III. General. Chapitre III. Prescriptions Générales. Kapitel III. Allgemeine Vorschriften. (232) Chapter IV. Transitory Provision. Chapitre IV. Mesures transitoires. Kapitel IV. Übergangsbestimmungen. (234) Annex. Annexe. Anlage. (234) Section II. General principles. Section II. Principes généraux. Abschnitt II. Allgemeine Grundsätze. (236) Partie XIV. Clauses diverses. XIV. Teil Verschiedene Bestimmungen. (240) Annexe. Anhang. (241) Protocole. Protokoll. (247) Déclaration. Erklärung. (248) Déclaration particulière. Besondere Erklärung. (249) Protocole. Protokoll. (250) Einband ( - ) Einband ( - )
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Internationales Gesellschaftsrecht in Japan
Zwei legislative Umbruchphasen geben Aufschluss über Entstehung und Entwicklung des japanischen Internationalen Gesellschaftsrechts, über die dahinter stehenden Grundgedanken und die Bezüge zu anderen Rechtsmaterien: Während der Meiji-Restauration setzte sich die japanische Rechtswissenschaft erstmals damit auseinander, wie der Umgang mit Gesellschaften aus anderen Ländern rechtlich zu regeln sei. Gut hundert Jahre später wurden die Probleme in den übergreifenden Reformen der Heisei-Ära unter völlig anderen Voraussetzungen erneut aufgegriffen. Zum einen war der japanische Gesetzeskanon im letzten Jahrhundert ausdifferenziert und methodisch unterfüttert sowie nach dem Zweiten Weltkrieg in ein anderes politisches Umfeld übertragen worden. Zum anderen war Japan nicht mehr bedrohter Außenseiter, sondern entschied als einer der größten Wirtschaftsakteure darüber, wie es sich auf dem globalen Weltmarkt positioniert.Bei den Kodifikationsprojekten der Meiji-Restauration wurde das Problem des Umgangs mit ausländischen juristischen Personen im Schwerpunkt bei Schaffung des ZG diskutiert. Dem lag die Auffassung zugrunde, dass die Problematik primär eine Frage der Anerkennung sei. Die Gründungstheorie diente in Japan allein zur Unterscheidung zwischen aus- und inländischen Gesellschaften bei der Entscheidung über die Anerkennung. Es ging also um eine materiellrechtliche, nicht um eine kollisionsrechtliche Fragestellung. Daher behandelte der für das Kollisionsrecht Verantwortliche Nobushige Hozumi die Problematik nicht bei Erlass des Hōrei. Vielmehr wurde unter seiner sowie der Leitung von Masa'akira Tomii und Kenjirō Ume eine Anerkennungsvorschrift ins ZG eingefügt. Die Regelungen zum Internationalen Gesellschaftsrecht sind exemplarisch für die eklektische Rechtsrezeption, die für die Entstehung des modernen japanischen Rechts charakteristisch ist. So wurde die Anerkennungsvorschrift in dem ansonsten vom deutschen und französischen Recht geprägten ZG maßgeblich durch den belgischen Gesetzesentwurf François Laurents von 1882 beeinflusst. Da die Regelung auf die Gründung der juristischen Person abstellte, sahen die Gesetzesväter im Bereich des Handelsrechts die Gefahr der Entstehung von Scheinauslandsgesellschaften. Daher wurde eine aus dem italienischen Recht rezipierte Vorschrift zum Schutz vor Scheinauslandsgesellschaften in das unter Federführung von Ume und Okano konzipierte und etwas später verabschiedete HG aufgenommen. Die Abstimmung bei dieser für das internationale Gesellschaftsrecht erforderlichen kodifikationsübergreifenden Regelung war dadurch gesichert, dass Persönlichkeiten wie Hozumi und Ume am Entwurf mehrerer Gesetze – Hōrei und ZG bzw. ZG und HG – beteiligt waren.Im übergreifenden Reformprogramm der heutigen Heisei-Ära stand das Internationale Gesellschaftsrecht auf der Agenda beim 2006 neu gefassten Kollisionsrecht. Denn seit Erlass der Vorschriften in der Meiji-Zeit hat sich das Verständnis des Umgangs mit ausländischen Unternehmen grundlegend verändert. Im Vordergrund steht seit einem dogmatischen Umbruch, der spätestens mit Ende des Zweiten Weltkriegs abgeschlossen war, die Entscheidung über das anwendbare Recht. Die Gründungstheorie ist seit Jahrzehnten herrschende Meinung, wird allerdings durch die fremdenrechtliche Vorschrift zu Scheinauslandsgesellschaften erheblich eingeschränkt. Die Fortentwicklung des japanischen internationalen Gesellschaftsrechts geschah eigenständig und losgelöst vom belgischen und italienischen Vorbild, jedoch eingebettet in die fortlaufende Auseinandersetzung mit verschiedenen Rechtsordnungen. Insbesondere die Reform des Kollisionsrechts von 2006 wurde durch intensive rechtsvergleichende Studien vorbereitet. Herausgebildet hat sich über die Jahrzehnte eine eigenständige Form der Gründungstheorie. Angeknüpft wird wie im common law an das Recht des Ortes, an dem die Gesellschaft ursprünglich gegründet wurde – nicht wie etwa in der Schweiz an das Recht des Ortes der aktuellen Registrierung oder Organisation der Gesellschaft. Im Unterschied zu den Ländern des common law und auch zu Deutschland wird wie im romanischen Rechtskreis der – heute fremdenrechtlich eingeordneten – Anerkennung noch immer eine (wenn auch geringe) Bedeutung zugesprochen.Die Liberalität der Gründungstheorie wird durch die Vorschrift gegen Scheinauslandsgesellschaften erheblich eingeschränkt. Vor Erlass des GesG 2005 wurde eine Streichung dieser Vorschrift erwogen. Dies wäre international bemerkenswert gewesen, wie ein Vergleich zu Deutschland zeigt. Dort wurde die unbeschränkte Geltung der Gründungstheorie nur widerstrebend durch äußeren Druck und bisher auch nur für den relativ sicheren Raum des EWR zugelassen. Schließlich wurde die japanische Vorschrift in überarbeiteter Form beibehalten – gegen den Protest mehrerer ausländischer Wertpapierhäuser sowie unter Kritik seitens der USA und der EU. Um diesen Widerstand zu besänftigen, sicherte die Regierung in Stellungnahmen und das Oberhaus in einem ergänzenden Beschluss eine extrem enge Auslegung der Tatbestandsvoraussetzungen zu. So kam es zu einer – kritisch zu beurteilenden – Kompromisslösung.Bei der Reform des Kollisionsrechts im Jahr 2006 hätte die Tatsache, dass die Ausprägung der japanischen Gründungstheorie schon länger weitgehend gefestigt ist, eine gesetzliche Verankerung des Gesellschaftskollisionsrechts eigentlich erleichtern sollen. Dennoch wurde die Schaffung einer solchen Vorschrift noch vor Veröffentlichung des Zwischenberichts aufgegeben. Die Gründe dafür sind vielschichtig. Zum einen wurde keine Einigung über die Art der Regelung – abschließende Auflistung der zum Regelungsbereich gehörenden Tatbestände oder abstrakte Formulierung des Anwendungsbereichs – erzielt. Dass eine Löschung der Vorschrift über Scheinauslandsgesellschaften in der Diskussion war, rief zusätzliche Unsicherheit hervor. Zum anderen war die Reform nicht speziell auf das internationale Gesellschaftsrecht ausgerichtet. Vielmehr wurde das gesamte wirtschaftsrelevante Kollisionsrecht reformiert. Da die Gründungstheorie schon seit Jahrzehnten herrschende Meinung war, fehlte ein unmittelbarer Anlass für die Kodifikation des Gesellschaftskollisionsrechts. Der Schwerpunkt der Reform lag im internationalen Vertrags- und Deliktsrecht, wo das Bedürfnis für eine gesetzgeberische Klarstellung aufgrund der fortschreitenden Internationalisierung des japanischen Wirtschaftsverkehrs groß war. Auch wollte der japanische Gesetzgeber die Entwicklung des Gesellschaftskollisionsrechts in Europa, namentlich in Deutschland, weiter beobachten.Dennoch: Die Reformen im Kollisions- und Gesellschaftsrecht haben die Entwicklung des japanischen internationalen Gesellschaftsrechts vorangebracht. Sie waren Anlass für zahlreiche Symposien und Veröffentlichungen, häufig mit fachübergreifendem Ansatz. Ob sich dies in Zukunft fortsetzt und möglicherweise gar im geschriebenen Recht Ausdruck findet, ist schwer abzuschätzen. Angesichts nur mäßig steigender Zahlen von ausländischen Unternehmen in Japan ist die rechtspolitische Relevanz gegenüber anderen, drängenderen Themen eher gering. Zudem waren die meisten Reformen bisher auf einzelne Gesetze zugeschnitten. Schnittstellenthemen wie das internationale Gesellschaftsrecht haben dabei, wie gezeigt, einen schweren Stand. Andererseits könnten gesetzgeberische Aktivitäten auf der Ebene der EU angesichts des Augenmerks des japanischen Gesetzgebers auf das europäische Gemeinschaftsrecht das Interesse für das internationale Gesellschaftsrecht erneut entfachen. ; Two periods of legislative upheaval shed light on the formation and development of the Japanese international corporate law, its fundamental ideas and its relations to other legal matters: During the Meiji Restoration, the Japanese jurisprudence dealt for the first time with the question how foreign companies should be handled legally. More than a century later, these problems were picked up again under completely different conditions during the comprehensive reforms of the Heisei era. On the one hand, the Japanese legal canon had become more differentiated and substantiated methodically and had been transferred to a different political environment after the Second World War. On the other hand, Japan was not anymore a threatened outsider, but rather decided as one of the biggest economic players about how to position herself on the global market.During the codification projects of the Meiji Restoration, the problem of how to deal with foreign juridical persons was discussed mainly when making the Civil Code. The reason was that the problem was mainly seen as one of admission of foreign legal persons. The foundation theory served as a method to distinguish between foreign and domestic companies when deciding about their admission. This was a question of substantial law, not one of conflict of laws. Nobushige Hozumi, who was in charge of the conflict of laws provisions, did not deal with this problem when drafting the Hōrei. Rather, a provision on admission of foreign juridical persons was inserted into the Civil Code under the direction of Hozumi, Masa'akira Tomii and Kenjirō Ume. The international company law provisions are exemplary for the eclectic law reception that is characteristic for the formation of the modern Japanese law. I.e. the provision on admission of foreign juridical persons in the Civil Code, which was in great parts modeled on German and French law, was influenced by a draft law of the Belgian François Laurent. As the provision named the foundation of the juridical person as relevant, the drafters feared the emergence of pseudo-foreign companies. They therefore inserted a provision against pseudo-foreign companies received from Italian law into the Commercial Code, that was drafted under the auspices of Ume and Okano and was passed a bit later. The coordination of the insertion of provisions into different codifications was ensured due to the fact that personalities like Hozumi and Ume were involved in the drafting of several laws – Hōrei and Civil Code, and Civil code and Commercial Code, respectively.During the comprehensive reform program of the current Heisei era, the international company law was on the agenda when redrafting of the conflict of laws provisions in 2006. For since the enactment of the provisions in the Meiji era, the conception of how to deal with foreign companies had changed fundamentally. Since a dogmatic change that was concluded at the latest with the end of the Second World War, the main question is what law should be applicable. The foundation theory has been the prevailing opinion for decades, though restricted considerably by the alien law provisions on pseudo-foreign companies. The development of the Japanese international company law was independent from the Belgian and Italian models, but embedded into the constant analysis of a variety of legal orders. Especially the reform of the conflict of laws provisions in 2006 was prepared by intense comparative law research. Over the years, a distinct form of the foundation theory has evolved. Like in common law, the law of the place of the original foundation is the relevant connecting factor – not the place of the current registration or organization of the company as e.g. in Switzerland. In contrast to the common law jurisdictions and also to Germany, the admission – which is classified as alien law today – still is of (albeit small) significance. The liberality of the foundation theory is restricted considerably by the provision against pseudo-foreign companies. During the drafting of the Company Code of 2005, a deletion of this provision was considered. The comparison to Germany shows that this would have been remarkable internationally. In Germany, the unconfined application of the foundation theory was only given up reluctantly due to external pressure, and limited to the relatively secure European economic area. The Japanese provision was finally kept in a revised version – against the protest of a number of foreign securities companies and against the criticism of the US and the EU. In order to quieten this resistance, the Minister of Justice and the House of Councillors promised that the provision would be interpreted in an extremely narrow sense. That way, a – disputable – compromise was reached.The fact that the foundation theory has been the prevailing opinion in Japan for a long time should have made a codification of the conflict of laws of companies easier. However, during the reform of the conflict of laws provisions of 2006, the creation of a provision on the law applicable to companies was abandoned even before the publication of the interim report. There were several reasons for that. On the one hand, there was no consensus on the kind of provision – enumeration of the company law matters or abstract formulation of the scope of application. The discussion on the deletion of the provision against pseudo-foreign companies brought further insecurity about the appropriate codification. On the other hand, the reform was not directed towards the international company law. Rather, it included the entire conflict of laws that was economically relevant. As the foundation theory had been prevailing for decades, there was no immediate reason for the codification of the conflict of laws for companies. The focus of reform was on the international contract law and law of torts, where the necessity for a legislative clarification was pressing. Also, the Japanese legislator wanted to further await the development of international company law issues in Europe, e.g. in Germany.However – the reforms of the conflict of laws provisions and of the company law have contributed to the development and differentiation of the Japanese international company law. They gave reason for the arrangement of several symposia and publications, often with interdisciplinary approach. Whether this will advance in the future and might even be reflected in written law is an open question. Given the slow growth of the number of foreign companies in Japan, from the point of view of legal policy, there are more pressing issues. Also, most of the reforms have so far been directed to the redrafting of single law codes. Topics relating to several law codes – e.g. Hōrei, Company Code and Civil Code such as the international company law – are thus put at a disadvantage. However, legislative efforts in the EU could again spark the interest of the Japanese legislator, who takes interest in the European Community Law.
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Sergio Morabito: Opernarbeit. Texte aus 25 Jahren.: Berlin/Kassel: Metzler & Bärenreiter 2019. ISBN: 978-3-476-04908-7. 410 S., 37 Abb., Preis: € 30,00
Fünfundzwanzig Jahre lang, von 1993 bis 2018, wirkte Sergio Morabito, der zur Saison 2020/2021 an die Wiener Staatsoper wechselt, als Dramaturg an der Staatsoper Stuttgart; ebenso lange inszeniert er bereits im Team mit dem Regisseur Jossi Wieler, in Stuttgart wie auch anderswo. Der vorliegende Band, der Texte Morabitos eben jener fünfundzwanzig Jahre versammelt, widersetzt sich einer Lektüre als biographische Chronologie oder Entwicklungsbogen einer Ästhetik – ungeachtet der Tatsache, dass ästhetische Entscheidungen aus den Arbeiten der 1990er Jahre, vielfach entstanden in Zusammenarbeit mit der Bühnenbildnerin Anna Viebrock, inzwischen in den Mainstream europäischer Regieästhetik eingegangen sind. Dies mag sich in erkennbaren visuellen Versatzstücken oder szenischen Verfahren niederschlagen, ihr Ausgangspunkt ist indessen vielmehr eine Haltung, zum eigenen Handwerk wie zum Material, die der Autor hier vorzuführen vermag. Die versammelten Texte ermöglichen konzentrierte Einblicke in das Denken und Arbeiten Morabitos. Obschon viele der Texte aus Programmbüchern stammen, sind sie eben kein Reigen zitierfähiger Feuilletonperlen. Sie erlauben ein Nachvollziehen von Arbeitsprozessen und Entscheidungen in Hinblick auf eine zeitgenössische Produktionsdramaturgie im Musiktheater – was bereits für sich als Verdienst gelten könnte –, gehen aber gerade in der Offenlegung ihres argumentativen Unterbaus darüber hinaus und sind im wiederkehrenden Befragen der eigenen Arbeitsbedingungen und Verortung auch eine grundsätzliche Auseinandersetzung mit Theatermachen. Die Spezifik des Musiktheaters, das für Morabito an eine Partitur und ihre Struktur gebunden ist, begünstigt eine solche Politik der Haltung zusätzlich. Der Band ist in drei Abschnitte gegliedert: zunächst ein allgemeinerer Auftakt, der das Terrain absteckt, dann eine Sammlung produktionsbezogener Texte, die sich mit Aspekten einzelner Opern beschäftigen, und schließlich ein Quartett übergreifender Essays, die Stoffe und Motive detailliert und kontextreich diskutieren. Morabito stellt ein knappes Vorwort voran, in dem er den ästhetischen Grundsatz des Verhaltens zu einer Vorlage an einem Zitat Richard Wagners zu Wilhelmine Schröder-Devrient illustriert: Der ästhetische Mehrwert, den Oper schaffen könne, liege in ihrer szenischen Umsetzung. Die drei sehr dicht formulierten Texte des ersten Teils, die sich zu aktuellen Debatten der titelgebenden 'Opernarbeit' aus dramaturgischer Sicht positionieren, sind im Ton programmatisch. Ihnen folgt ein notiertes Gespräch zwischen Morabito, Wieler und Albrecht Thiemann, das 2016 in Stuttgart stattfand und einige der zuvor formulierten Grundsatzthesen – etwa zur Arbeit mit Sänger*innen und zum Umgang mit der Historizität des Repertoires – an konkreten Beispielen veranschaulicht und auch Einblicke in Morabitos künstlerische Entwicklung erlaubt. Der Autor, das wird schnell deutlich, argumentiert präzise, belesen und mit Lust an der Auseinandersetzung. Die Frage, ob Opernregie deutlich sein müsse, kontrastiert er etwa mit der Definition aus dem Grimmschen Wörterbuch und markiert bereits an dieser Stelle die Größen sinnlicher und intellektueller Wahrnehmung, die bei der Lektüre immer wieder ins Auge springen werden. Was auch hier – zunächst Wagner, nun die Grimms – bereits auffällt, ist die Technik, eigene Positionen durch Zitate Anderer vorzuführen: eine argumentierende Sprezzatura, die auch beim Lesen Spaß macht. Einer dogmatischen Vereindeutigung stellt Morabito die von den Grimms als "mannigfaltig" (S. 9) beschriebene Deutlichkeit gegenüber und hebelt so en passant, quer zur Feuilletondebatte, die Dichotomie von Regietheater und sogenannter Werktreue aus, die als abstrakter Schaukampf mehr mit Ideologie als mit konkreter Theaterarbeit zu tun habe: Darstellungstechniken eines unpsychologischen Theaters würden nicht notwendigerweise vor "biederer Psychologisierung" (S. 17) feien, man könne andererseits mit den Mitteln einer "sogenannten psychologischen Schauspielerführung" (S. 17) auch anderes Theater machen. Worauf es jedes Mal ankomme, sei "einen Punkt jenseits der eigenen Ästhetik zu erreichen" (S. 17), womit einer visuell wiedererkennbaren Ästhetik als Selbstzweck bereits eine Absage erteilt wird. Diese Überlegung setzt sich fort in Ausführungen zur Spielplangestaltung als zentralem dramaturgischen Arbeitsfeld, etwa in dem Argument, dass ein Spielzeitmotto die Individualität ästhetischer Positionen –die zu ermöglichen für Morabito zu den Kernaufgaben des Stadt- und Staatstheaterbetriebs gehört– eher einebne in Hinblick auf eine Prämisse, statt jenes "Mannigfaltige" und damit auch die Unberechenbarkeit und Uneindeutigkeit künstlerischer Prozesse und ihrer Ergebnisse ins Zentrum zu stellen. Morabito führt bereits an dieser Stelle Walter Benjamins Begriff der Monade an, der sich gut auf die im zweiten Abschnitt des Buches versammelten produktionsbezogenen Texte anwenden lässt, die den Großteil der knapp 400 Seiten beanspruchen. Dass es die Aufgabe von Opernregie sei, die Widersprüche einer Partitur zu artikulieren und historisches Material, unabhängig von einer Autor*innenintention, wieder zum Sprechen zu bringen, lässt sich auch diesen produktionsbezogenen Miniaturen voranstellen, die unterschiedliche Aspekte hervorheben und ihre historischen Kontexte einbetten. Immer wieder erlebbar ist die philologische Genauigkeit in der präzisen Auffächerung von Materialien, die dann szenische Lesarten ermöglichen. Wer einige der Produktionen zu den hier versammelten zweiundzwanzig Texten kennt, kann mit zusätzlichem Gewinn im dramaturgischen Unterbau dieser Arbeiten schmökern. Kernrepertoire und Raritäten – Barock, klassische Moderne und immer wieder Belcanto – finden sich hier versammelt, wobei die Lese- und Arbeitstechniken sich zwischen hermeneutischer Werkimmanenz in Partitur- und Librettoanalyse und komparatistischer Kontextualisierung bewegen. Dies ist gut nachvollziehbar etwa am Text zum Rheingold, der dem Umgang mit Freia musikalisch und szenisch nachspürt und in der Sequenz ihrer Vermessung, und damit ihrer Objektivierung, eine ethische Problematisierung künstlerischen Schaffens beschreibt. Das Beleuchten eher marginaler Perspektiven – hier Fasolts affektiver Haltung – ist ein Plus vieler dieser Miniaturen, die Altbekanntes neu durchdenkbar machen. Später, in der Reflexion über die gemeinsame Arbeit mit Anna Viebrock und das gestalterische Potenzial ihre Bühnenräume, geht es um "das vom Aufmerksamkeitsradius zuvor nicht Erfasste" als Kristallisationspunkt (S. 279); das ließe sich auch für diese Texte als Prinzip ansetzen. Die Überlegungen zu La clemenza di Tito gehen anhand der Figur der Vitellia als aus der Zeit gefallener Tragödin dem Widerspruch zwischen der opera seria in der absolutistischen Prägung Metastasios und der späten Vertonung dieses Librettos durch Mozart nach. Im Zentrum stehe eine Transformation von Macht, die auch das Theater des 17. Jahrhunderts als "kollektiven, politischen Echoraum" (S. 46) betreffe. Die Verstrickung von Handlung und Meta-Ebene – eine Dramaturgie, die auf der Handlungsebene die eigenen Mechanismen thematisiert – ist eine weitere Dynamik, die Morabito wiederholt beleuchtet, so auch in seinen Ausführungen zu Tristan und Isolde. Einer der interessantesten Texte befasst sich mit Martín y Solers Una cosa rara (1786), einer Oper, die Lorenzo da Ponte als Librettisten aufweisen kann. Hier wird ebenfalls eine Zeitspanne für die Reflexion fruchtbar gemacht, jedoch nicht der Zeitraum zwischen Librettoentstehung und Vertonung (einer durch Caterino Mazzolà vorgenommenen Überarbeitung) wie bei La clemenza di Tito, sondern zwischen Stückvorlage und Librettoentstehung. Morabito spürt diesen Stückvorlagen – zunächst Luis Veléz de Gueveras La Luna de la Sierra aus den 1620er Jahren, dann Juvenals satirischem Oeuvre, das im Titel referenziert wird – nach und nutzt die verschiedenen Zeithorizonte, um Sitten- und Gesellschaftsvorstellungen und ihre Reibungsflächen sichtbar zu machen. Morabito arbeitet heraus, wie das Bergidyll der Vorlage in da Pontes Libretto einer urbanen Sozialhegemonie weicht. Der Plot um die Bäuerin Lilla, die sich gegen die Avancen zweier sozial höhergestellter Männer – des Infanten Giovanni und des Oberstallmeisters Corrado, beide mit einem Zugang zum staatlichen Gewaltmonopol ausgestattet – zur Wehr setzt und schließlich von der Königin Isabella, und damit der höchsten Verkörperung ebenjener repressiven Gewalt, als dea ex machina ins private Glück gehievt wird, wird so zum Knotenpunkt einer Betrachtung von spätabsolutistischer Geschlechterpolitik, Klassengefälle, kleinbürgerlichem Habitus und ideengeschichtlicher Bezugsgrößen. Theaterwissenschaftlich lohnenswert ist dieser Essay auch in seiner Beschreibung von Theater als Kunst des Zwischenraumes. Auch dies ist ein Bild, das im Laufe des Bandes mehrfach auftaucht und sich als Denkfigur vor allen Dingen zu den Texten, die sich mit Belcanto-Opern befassen, in Verbindung bringen lässt: Deren so zentral nicht-realistisches, "nicht-lineares" (S. 28) Erzählen eröffnet die Möglichkeit, inszenatorisch genau solche Zwischenräume zu schaffen. Auch einer der längeren Essays im dritten Abschnitt des Bandes, zum Repertoire Giuditta Pastas, kreist um die Spezifik von Belcanto-Dramaturgie. Ein Kabinettstückchen sind die "Kommentare zu Bellinis Norma", einer Oper, die ebenfalls noch dem Belcanto zuzurechnen und ein Kernwerk des Repertoires ist. Morabito kreiert hier einen ebensolchen "nicht-linearen" Zwischenraum, indem er die Kulte, die das Libretto von Felice Romani durchziehen – den von Norma praktizierten Kult der Mondgöttin und den von den Galliern besungenen Kult des Kriegsgottes Irminsul – als ungleichzeitige Weltalter beschreibt. Über die Dramenvorlage von Alexandre Soumet geht Morabito weiter zurück. Er behandelt François-René de Chateaubriands Les martyrs, um dann anhand früh- und hochmittelalterlicher Belege der Etymologie Irminsuls nachzuspüren und zeigt schließlich, mit Bezug auf Johann Jakob Bachofen, Norma als einen gynaitokratischen Gegenentwurf auf, der von späteren, romantischen Rezeptionen überlagert worden sei. Es sind diese dantesk anmutenden Gänge durch feinste Verästelungen, die jenseits strikter Wissenschaftsprosa Perspektiven für eine breitere theaterwissenschaftliche Betrachtung inspirieren. Als Leittext der produktionsbezogenen Monaden, der die schon angesprochene Verknüpfung von Inhalt und Meta-Reflexion vornimmt, kann Morabitos Auseinandersetzung mit Schönbergs Moses und Aron gelten. Ausgehend von der Figur Arons, der als Vermittler eine Scharnierfunktion zwischen Moses und Volk innehat, bezieht Morabito sich hier – in einem Nachdenken zwischen Dramaturgie und Philosophie – erneut auf Benjamin und dessen "Übersetzertext" und stellt anhand von Arons Wunderwirken ein "Denken der Verwandlung" (S. 129) einer fundamentalistischen Fixierung gegenüber, womit er auf einer zweiten Ebene auch die eigene Regietätigkeit als Vermittlungsebene zwischen Werk und Inszenierung in Form einer Verwandlung diskutiert: Die Opernform sei auf die Notwendigkeit der theatralischen Vermittlung angewiesen. Den Begriff der Verwandlung, als Transformation des eigenen Blicks durch ein "Vexierspiel zwischen den Diskursordnungen" (S. 279), steht auch der Hommage an das Schaffen Anna Viebrocks nahe, das hier mit konkreten Beispielen aus der gemeinsamen Theaterarbeit sehr gut fassbar wird. Dieses längere Kapitel mit dem sehr schönen Titel Wahnzimmer bildet den Auftakt für den abschließenden, dritten Abschnitt des Bandes. Die verbleibenden Texte befassen sich mit Dramaturgien des späten 18. und frühen 19. Jahrhunderts (Jommelli und Saverio Mattei, Belcanto und Giuditta Pasta) und mit dem komplexen, vielfach von antisemitischen Stereotypen durchzogenen Quellenkorpus zu Halévys La Juive, gegen dessen kategorisches Verdrängen Morabito sich stellt, um stattdessen gerade durch die Widersprüchlichkeit und Ambivalenz der Texte einen fortwirkenden Antisemitismus diskutieren zu können. Morabitos stupende Materialkenntnis und Genauigkeit in der von ihm immer wieder thematisierten 'Vermittlungsarbeit', die seine hier versammelten Texte durchziehen, lassen sich mit einem früh im Band auftauchenden Zitat Klaus Zeheleins zu Morabitos Anfangsjahren kommentieren, das Albrecht Thiemann wiedergibt: "es gebe da einen jungen Dramaturgen, der alles wisse" (S. 26). Stellenweise wünscht man sich beim Lesen ein wissenschaftliches Layout mit Fußnoten, das einen leichteren Zugriff auf die Übersetzung der zahlreichen Zitate in Originalsprache ermöglichen würde, ohne durch das Nachschlagen in den Endnoten im Lesen unterbrochen zu werden. Die präzise philologische Arbeit ist ohnehin als wissenschaftlich rezipierbar, freilich mit der Perspektivverschiebung, dass die Wissenschaft einer Partitur keine konzise szenische Erzählung abzuringen hat. Umso beeindruckender ist dieser nachhaltige Einblick in eine Musiktheaterästhetik, die eben keine vorgefasste ist, sondern sich auf jedes Werk, mit abgeschnittenen Rezeptionszöpfen, vorbehaltlos einzulassen versucht – als eine ästhetische Haltung quer zu erkennbaren Ästhetiken. Dass Morabito deutlich formuliert, dass Oper sich durch Kollaboration auszeichne, in der es nicht darum gehe, ein Konzept durchzudrücken, sondern mit Sänger*innen gemeinsam zu gestalten, soll an dieser Stelle nochmals explizit Erwähnung finden. Morabito plädiert aus der für ihn sinnfälligen künstlerischen Praxis heraus für eine "Verabschiedung des traditionellen Machtdiskurses" (S. 17), der bis heute das Musiktheater dominiere. Nicht die Verwirklichung der künstlerischen Vision einer Einzelperson auf Kosten aller anderen sei erstrebenswert, sondern vielmehr müsse die Multiplizierung und Dezentralisierung der Verantwortlichkeiten als Chance begriffen werden. Immer wieder sind es, auch an dieser Stelle, die Sänger*innen, die hier als Partner*innen in der szenischen Umsetzung beschrieben werden: Wie umfassend die dramaturgische Vorbereitung auch sei, man müsse immer bereit sein, sie in der Zusammenarbeit mit den Sänger*innen aufs Spiel zu setzen. Die Langlebigkeit der Ergebnisse dieser Haltung – die Stuttgarter Alcina von 1998 etwa war 2018 wieder im Spielplan zu finden, unverändert präzise und aktuell – stützen Morabitos Arbeitsweise. Macht man einen Schritt zurück bei der Lektüre dieses Buches und betrachtet die theoretischen Fixsterne, die immer wieder in Rahmungen aufscheinen, so kommt Benjamin sicherlich das meiste Gewicht zu. Auch Adorno ist eine stetige Referenzgröße. Alexander Kluge und Heiner Müller, Kleist, Heine und Fabri blitzen auf, ebenso Koselleck und Francesco Busoni. Musik- und Theaterwissenschaftler*innen – Morabito hat Angewandte Theaterwissenschaft studiert – werden insbesondere etablierte Fachvertreter*innen, häufig des Frankfurter Umfelds, wiedererkennen: Hans-Thies Lehmann und Günther Heeg, Sieghart Döhring und Anna Amalie Abert. Hier wird Morabitos eigener Kontext erfahrbar, das Erarbeiten seines Handwerks unter Michael Giehlen in der Ära Ruth Berghaus an der Oper Frankfurt der 1980er Jahre unter dem Einfluss der Frankfurter Schule. Das lädt zum Nachdenken darüber ein, wie sich eine Rezeption des Monaden-Begriffs nach Rudolf Münz und dessen Auseinandersetzung mit der Historizität leiblicher Ausdrucksformen einfügen würde. Auch die Belcantoforschungen von Heather Hadlock und Naomi André oder Butlers Phänomenologie-Rezeption würden Anschlusspunkte bieten. Eine der in diesem Zusammenhang treffendsten Beschreibungen des Arbeitens Morabitos, die an dieser Stelle den Schlusspunkt setzen soll, findet sich erneut im Text zu Anna Viebrocks Räumen: Die Frage der Inszenierungsarbeit sei nicht "Wie lösen wir das?" sondern "Worum geht es?" (S. 280).
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Dayton - eine Pax Americana
In: Europäische Rundschau: Vierteljahreszeitschrift für Politik, Wirtschaft und Zeitgeschichte, Band 24, Heft 2, S. 3-21
ISSN: 0304-2782
World Affairs Online
Persönliche Assistenz: Entwicklung einer Handreichung zur Profilierung dieser Dienstleistung
In: Diplomarbeit
Inhaltsangabe: Einleitung: Die nachfolgende Diplomarbeit beschäftigt sich mit dem Konzept der Persönlichen Assistenz in Deutschland. Persönliche Assistenz wird im Kontext der vorliegenden Arbeit als Dienstleistung definiert, die Selbstbestimmung, Teilhabe und Inklusion ermöglichen soll. Kern dieser Arbeit ist es eine Handreichung zu entwickeln, die diese Dienstleistung profilieren soll. Profilierung bedeutet in diesem Zusammenhang für die Autorin das Konzept der Persönlichen Assistenz exakt, markant und fundiert herauszustellen. Die methodische Herangehensweise ist geprägt durch eine intensive Auseinandersetzung mit einschlägiger Fachliteratur, themenspezifischen Internetseiten und einem anschließenden Abgleich der Arbeit mit ausgewählten Experten. Aus diesem Zusammenhang heraus kann die Handreichung als theoretisches Kompendium mit praktischem Bezug für die Praxis gesehen werden. Die Autorin kann feststellen, dass Persönliche Assistenz bisher von der Literatur noch nicht hinreichend aufgearbeitet wurde. Die vorliegende Arbeit möchte einen Beitrag zur Weiterentwicklung dieser Dienstleistung leisten und eine Erhöhung des Bekanntheitsgrades des Konzeptes der Persönlichen Assistenz erreichen. Schlüsselbegriffe der vorliegenden Arbeit: Persönliche Assistenz, Menschen mit Behinderung, Handreichung, Selbstbestimmung, Inklusion. Mit der UN-Konvention zum Schutz der Rechte Behinderter (Behindertenrechtskonvention) wurde ein großer Schritt in Richtung Selbstbestimmung, Inklusion, Teilhabe, Empowerment, Chancengleichheit und Barrierefreiheit für die Menschen mit Behinderung erreicht. Der Leitspruch 'Nichts über uns – ohne uns!' spiegelt sich in den Bestimmungen der UN-Konvention und der interdisziplinären Wissenschaftsform Disability Studies wieder. Menschen mit Behinderung sollen nicht weiter als Objekte betrachtet werden und unter der Fürsorge professioneller Helfer stehen. Schlagworte im Kontext des gesellschaftsorientierten Paradigmas (in Abgrenzung zum medizinischen und pädagogischen Paradigma) sind Inklusion, Subjekt- und Rechtsorientierung. Dieser Paradigmenwechsel im Bereich der Behindertenhilfe und -politik bildet den Ansatzpunkt für neue Versorgungsstrukturen und -konzepte. Die vorliegenden statistischen Daten veranschaulichen ebenfalls einen Bedarf an neuen Konzepten und Dienstleistungen. Ende 2007 waren 6,9 Mio. Menschen in Deutschland schwerbehindert. Diese Zahl verdeutlicht einen historischen Höchstpunkt, seit der ersten Erhebung des Bundesamts für Statistik im Jahr 1993. Die ansteigende Zahl von Menschen mit Behinderung und die damit wachsenden Ausgaben der öffentlichen Haushalte legen darüber hinaus einen Handlungsbedarf dar. Die beträchtliche Zahl von Menschen mit Behinderung, der Paradigmenwechsel im Bereich der Behindertenhilfe und -politik, steigende Ausgaben der Sozialleistungen, und die Forderung nach Selbstbestimmung, Teilhabe und Inklusion bilden den Grundstein für neue Dienstleistungen. Persönliche Assistenz ist eine Dienstleistung, die den Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben und Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglichen kann. In erster Linie soll Persönliche Assistenz ermöglichen 'eigene Lebenswege zu gehen und ... Lebensräume selbstbestimmt gestalten zu können'. Persönliche Assistenz erhöht die Lebensqualität der Menschen mit Behinderung. Einen Anspruch auf Lebensqualität und 'gleichberechtigte Lebenschancen in allen Lebensbereichen ...' hat jeder Mensch, unabhängig von Art und Schwere der Behinderung. Persönliche Assistenz ist eine Dienstleistung, die es Menschen mit Behinderung ermöglicht ohne Bevormundung und Diskriminierung ihren Lebensort frei zu wählen und zu gestalten. Ziel der gesetzlichen Verankerung, ambulant vor stationär, sollte eine Bereitstellung von Versorgungsangeboten und -strukturen für Menschen mit Behinderung fern von stationären Formen und klassischen ambulanten Versorgungsmöglichkeiten sein. Ziel- und Fragestellung der Arbeit: Anhand der vorangegangenen Ausgangsituation ergeben sich verschiedene Forschungsfragen. Diese werden im Folgenden vorgestellt und im Rahmen dieser Arbeit diskutiert. - Was unterscheidet die Persönliche Assistenz von anderen Dienstleistungen für Menschen mit Behinderung? - Können Menschen mit Behinderung durch die Inanspruchnahme der Persönlichen Assistenz selbstbestimmter Leben? - Welche Rolle spielt die Soziale Arbeit für die Persönliche Assistenz? Aus einem Forschungsprojekt an der Fachhochschule Erfurt heraus entstand eine Handreichung zum Konzept der Persönlichen Assistenz. Diese umfasst alle Aspekte einer Dienstleistung, die den Menschen mit Behinderung eine selbstbestimmte Teilhabe in allen Bereichen des Lebens ermöglichen soll. Ziel der Diplomarbeit ist ferner die kritische Auseinandersetzung dieser Handreichung. Mittels Expertengespräche wird die Handreichung auf ihre praktische Relevanz geprüft. Methodik zur Erstellung der Arbeit: Diese Arbeit bezieht sich im Kern auf die Entwicklung einer Handreichung zum Konzept der Persönlichen Assistenz. Die Handreichung wird anschließend durch vier gewählte Experten aus der Praxis kritisch überprüft. Die Thematik der Persönlichen Assistenz ist in Deutschland zwar nicht neu, wird aber von der Fachliteratur seltener aufgegriffen. Aus diesem Grund wurde zur Erstellung der vorliegenden Arbeit auf Artikel in Sammelbänden zurückgegriffen. Fachliche Inhalte dieser Artikel stehen im Zusammenhang mit dem Konzept der Persönlichen Assistenz. Als zweite wichtige Informationsquelle dient das Internet mit ausgewählten Fachseiten. Insbesondere bezieht sich die Autorin der vorliegenden Arbeit auf folgende einschlägige und empfehlenswerte Fachliteratur und Internetseite zur Persönlichen Assistenz. MOBILE – Selbstbestimmtes Leben Behinderter e.V.. Selbstbestimmt Leben mit Persönlicher Assistenz. Ein Schulungskonzept für AssistenznehmerInnen. Band A. Dortmund. MOBILE – Selbstbestimmtes Leben Behinderter e.V.; Zentrum für selbstbestimmtes Leben Köln. Selbstbestimmt Leben mit Persönlicher Assistenz. Ein Schulungskonzept für Persönliche AssistentInnen. Band B. Dortmund; Köln. ForseA. Bundesweites, verbandsübergreifendes Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen e.V.. Über Assistenz selbst bestimmen – Assistenz, Schlüssel zur Selbstbestimmung behinderter Menschen. http://www.forsea.de. Verwendete Gesetzestexte der vorliegenden Arbeit können mit dem aktuellsten Stand vom Bundesministerium der Justiz nachgelesen werden. In der vorliegenden Arbeit wird von 'Menschen mit Behinderung' gesprochen. Diese sprachliche Bezeichnung wurde von der Autorin bewusst gewählt. Mit der Verwendung dieser Begrifflichkeit wird verdeutlicht, dass der Mensch im Vordergrund steht und nicht seine Behinderung. Im Statistikkapitel 3 wurde die Bezeichnung 'schwerbehinderte Menschen' vom Bundesamt für Statistik und Landesamt für Statistik Thüringen verwendet. Diese Bezeichnung wurde in diesem Kapitel von der Autorin übernommen, um den statistisch erhobenen Personenkreis genau abzugrenzen. In den verwendeten statistischen Erhebungen wird nur die Personengruppe einbezogen, der ein Grad der Behinderung (GdB) von mind. 50 bescheinigt wurde und damit als schwerbehindert zählt. Eine Differenzierung der Geschlechter wird in der vorliegenden Arbeit nicht vorgenommen. Durch Berechnung des Bestimmtheitsmaß R² wurde ermittelt, dass es zwischen den männlichen und weiblichen Menschen mit Behinderung einen fast linearen Zusammenhang gibt. Dieser rein statistische Fakt bildet die Grundlage zur Verwendung der sprachlichen Form 'Menschen mit Behinderung'. Wird nicht von der Gesamtheit gesprochen, sondern von Einzelpersonen, Geschlechts- oder Berufsbezeichnungen, wird die männliche Form verwendet. Dies dient der sprachlichen und stilistischen Einfachheit, schließt aber in jedem Fall die weibliche Form mit ein. Aufbau der Arbeit: Der Hauptteil dieser Arbeit umfasst die Kapitel zwei bis acht. Kapitel 2 widmet sich zunächst den grundlegendsten Definitionen im Kontext der vorliegenden Arbeit. Diese Definitionen bilden die Grundlage zum Verständnis der Persönlichen Assistenz. Ferner wird betrachtet, warum Persönliche Assistenz als Dienstleistung zur Ermöglichung der Teilhabe und Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderung gesehen werden kann. Kapitel 3 legt statistischen Daten für Menschen mit Behinderung in Deutschland und in Thüringen dar. Dabei wurde die Gesamtentwicklung von Menschen mit Behinderung von 1993-2007 betrachtet. Bei ausgewählten Aspekten, ferner Altersgruppen; GdB; Arten und Ursachen der Behinderung, wurden die aktuellsten Zahlen von 2007 verwendet. Kapitel 4 beschäftigt sich mit Verpflichtungen und Gesetzen, die im Kontext folgende Schwerpunkte gemeinsam haben: Diese Verpflichtungen und Gesetze sollen Benachteiligungen von Menschen mit Behinderung verhindern oder beseitigen. Sie sollen Teilhabe gewährleisten und eine selbstbestimmte Lebensführung ermöglichen. Dabei wurde die Herangehensweise von der Nationalen-, über die Europäische-, zur Bundes-, und Länderebene betrachtet. Die dargelegten Verpflichtungen und Gesetze bilden die Säule für den Paradigmenwechsel in der Behindertenhilfe und –politik und sind Grundlage für das Konzept der Persönlichen Assistenz. Persönliche Assistenz bedeutet in jedem Fall ein hohes Maß an Lebensqualität für den Menschen mit Behinderung. Aber auch aus anderen Perspektiven heraus hat diese Dienstleistung Effekte. Diese werden im Kapitel 5 umrissen. So wird das Konzept der Persönlichen Assistenz aus ökonomischer Sicht aufgezeigt. Schwerpunkt hierbei ist die Darlegung, welche Auswirkungen die Dienstleistung Persönliche Assistenz auf den Wirtschaftskreislauf in Deutschland hat. In einem weiteren Schritt betrachtet die Autorin die Aufgaben der Profession Sozialen Arbeit zur Förderung und Implementierung des Konzeptes der Persönlichen Assistenz in Deutschland. Kapitel 6 umfasst die Darstellung des Arbeitsprozesses zur Erstellung der Handreichung. Allgemeine Aspekte zur Erstellung einer wissenschaftlichen Arbeit wurden in Bezug zur Entwicklung der Handreichung gesetzt. Neben der Theorie zur Anfertigung der Handreichung werden in diesem Kapitel das Ziel und die Personengruppe aufgezeigt, die durch die Handreichung angesprochen werden sollen. Die kritische Überprüfung der Handreichung, durch gewählte Experten aus verschiedenen Bereichen der Praxis, wird im Kapitel 7 aufgezeigt. Mit dem fachspezifischem Handlungs- und Erfahrungswissen der vier gewählten Experten werden Funktion und Inhalt der Handreichung bewertet. Geplant sind halbstandardisierte Interviews mittels eines Interviewleitfadens, der durch die Autorin erarbeitet wird. Nach Abschluss der Expertengespräche werden die kritischen Anmerkungen der Experten von der Autorin geprüft und in die Handreichung eingearbeitet. Aufbauend auf die beiden vorherigen Kapitel beinhaltet das Kapitel 8 die Handreichung mit den eingearbeiteten Expertenhinweisen.Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis: Abkürzungsverzeichnis A Abbildungsverzeichnis B Tabellenverzeichnis C Inhaltsverzeichnis 1.EINLEITUNG 1.1Abstract1 1.2Die Relevanz der Arbeit2 1.3Ziel- und Fragestellung der Arbeit3 1.4Methodik zur Erstellung der Arbeit4 1.5Aufbau der Arbeit5 2.RELEVANTE DEFINITIONEN DER PERSÖNLICHEN ASSISTENZ8 2.1Persönliche Assistenz.8 2.2Selbstbestimmung und Teilhabe10 2.3Dienstleistung12 3.STATISTISCHE DATENAUSWERTUNG VON MENSCHEN MIT BEHINDERUNG IN DEUTSCHLAND UND THÜRINGEN15 3.1Schwerbehinderte Menschen in Deutschland (1993 – 2007)15 3.2Der Zusammenhang zwischen Männer und Frauen (1993-2007)18 3.3Vergleich der schwerbehinderten Menschen in Deutschland und Thüringen nach Altersgruppen (2007)20 3.4Vergleich der schwerbehinderten Menschen in Deutschland und in Thüringen nach dem Grad der Behinderung (GdB)200722 3.5Vergleich der Behinderungsursachen in Deutschland und in Thüringen (2007)24 3.6Vergleich der Behinderungsarten in Deutschland und Thüringen (2007)25 3.7Inanspruchnahme von Persönlicher Assistenz in Deutschland27 3.8Zusammenfassung der statistischen Daten für Deutschland und Thüringen 28 4.Verpflichtungen, Richtlinien und Gesetze, die Benachteiligungen von Menschen mit Behinderung verhindern oder beseitigen, Teilhabe gewährleisten und eine selbstbestimmte Lebensführung ermöglichen29 4.1UN-Konvention zum Schutz der Rechte Behinderter (Behindertenrechtskonvention BRK)30 4.2Die vier Richtlinien der Europäischen Union (EU-Richtlinien)31 4.3Das Grundgesetz (GG) für die Bundesrepublik Deutschland32 4.4Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)33 4.5Das Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen35 4.6Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen / Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)36 4.7Thüringer Gesetz zur Gleichstellung und Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinderungen (ThürGIG)38 5.Persönliche Assistenz unter anderen Gesichtspunkten39 5.1Persönlichen Assistenz aus der ökonomischen Sicht39 5.2Persönliche Assistenz aus Sicht der Profession Soziale Arbeit zur Förderung und Implementierung des Konzeptes der Persönlichen Assistenz in Deutschland41 6.Methodik zur Erstellung der Handreichung 6.1Darstellung des Arbeitsprozesses44 6.2Aufbau und thematische Aspekte der Handreichung49 6.3Ziel und angesprochener Personenkreis der Handreichung49 7.Kritische Auseinandersetzung und Überprüfung der Praxisrelevanz mit Hilfe von Expertengesprächen50 7.1Ziel und Methodik der kritischen Auseinandersetzung und Überprüfung50 7.2Interviewleitfaden zu den Gesprächen53 8.Die Handreichung57 8.1Einleitung57 8.2Definitionen im Kontext der Persönlichen Assistenz58 8.2.1Behinderung58 8.2.2Pflegebedürftigkeit61 8.2.3Teilhabe66 8.2.4Paradigmenwechsel67 8.2.5Inklusion statt Integration68 8.2.6Peer Counseling69 8.2.7Vom Betreuer zum Begleiter oder von Unterstützung zur Assistenz69 8.2.8Individuelle Schwerstbehindertenbetreuung71 8.2.9Empowerment71 8.2.10Disability Studies72 8.3Persönliche Assistenz73 8.3.1Geschichte und Entwicklung der Persönlichen Assistenz in Deutschland73 8.3.2Definition der Persönlichen Assistenz75 8.3.3Kompetenzen der Persönlichen Assistenz76 8.3.4Personenkreis der Persönlichen Assistenz77 8.3.5Qualitätssicherung der Persönlichen Assistenz78 8.4Organisationsformen der Persönlichen Assistenz79 8.4.1Übersicht über Organisationsformen79 8.4.2Grundverständnis zur Inanspruchnahme der verschiedenen Organisationsformen80 8.4.3Das Arbeitgebermodell81 8.4.4Die Assistenzgenossenschaft85 8.4.5Einschränkung der Ausübung der vier Kompetenzen des Assistenznehmers88 8.5Rechte und Pflichten der Assistenznehmer im Arbeitgebermodell91 8.5.1Grundverständnis zu den Rechten und Pflichten des Assistenznehmers91 8.5.2Anmeldung des "Betriebs"92 8.5.3Der Arbeitsvertrag92 8.5.4Beendigung des Arbeitsverhältnisses95 8.5.5Verwaltung des "Betriebes"96 8.6Leistungen der Persönlichen Assistenz104 8.6.1Assistenz im Bereich der Behandlungs- und Grundpflege104 8.6.2Arbeitsassistenz105 8.6.3Assistenz in der Ausbildung / Schule / Studium107 8.6.4Assistenz im Haushalt108 8.6.5Assistenz zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft / Freizeitassistenz108 8.6.6Assistenz im Krankenhaus108 8.6.7Elternassistenz / Assistenz für behinderte Eltern109 8.7Finanzierungsmöglichkeiten der Persönlichen Assistenz110 8.7.1Grundverständnis zur Finanzierung der Persönlichen Assistenz110 8.7.2Finanzierung der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung112 8.7.3Finanzierung der Behandlungspflege118 8.7.4Finanzierung der Arbeitsassistenz119 8.7.5Finanzierung der Assistenz in der Ausbildung / Schule / Studium122 8.7.6Assistenz zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft / Freizeitassistenz124 8.7.7Assistenz im Krankenhaus127 8.7.8Elternassistenz / Assistenz für behinderte Eltern127 8.7.9Das (trägerübergreifende) Persönliches Budget als neue Finanzierungsmöglichkeit für Persönliche Assistenz131 8.8Bundesweite Beratungsstellen und Ansprechpartner zur Persönlichen Assistenz.137 9.Diskussion und Ausblick (Fazit)144 9.1Stärken und Schwächen der Handreichung144 9.2Grenzen der Persönlichen Assistenz145 9.3Die Hinterfragung der verwendeten Quellen146 9.4Offene Forschungsfragen147 9.5Conclusio / Beantwortung der Forschungsfragen147 Quellenverzeichnis148Textprobe:Textprobe: Kapitel 8.2.4, Paradigmenwechsel: Im Bereich der Behindertenpolitik wird in den letzten Jahren über einen Paradigmenwechsel gesprochen, der folgende Perspektiven verändert hat: - Mit Schaffung des SGB IX wurden nicht nur die Begrifflichkeiten, sondern auch das Verständnis verändert. Statt Versorgung, Betreuung und Fürsorge stehen jetzt Teilhabe und Selbstbestimmung der Menschen mit Behinderung im Mittelpunkt; - Vom einrichtungs- zum personenzentrierten Ansatz oder; - Vom angebots- zum bedarfsorientierten Ansatz: Die Individualität des Menschen mit Behinderung mit seinen Wünschen und Bedarfen steht im Vordergrund. Die Einrichtungen, die die Teilhabe und die Selbstbestimmung der pflegebedürftigen Menschen oder Menschen mit Behinderungen ermöglichen, sollen ihre Leistungen danach ausrichten bzw. reflektieren, ob diese Angebote nach den Bedarfen der Klientel ausgerichtet sind. In diesem Kontext werden auch verstärkt ambulante Angebote/Versorgungsmöglichkeiten in den Blickpunkt genommen. Der personenzentrierte Ansatz wird häufig im Zusammenhang von individueller Hilfeplanung angeführt. Individuelle Hilfeplanungen sind standardisierte Verfahren zur Ermittlung des individuellen Hilfebedarfs eines Klienten. Nach Antragstellung des Menschen mit Behinderung auf Leistung wird in einem Hilfeplangespräch / einer Hilfeplankonferenz oder/und mittels eines standardisierten Verfahrens (z. B. IBRP, Metzler-Verfahren, ITP) der individuelle Hilfebedarf des Menschen ermittelt. Von Fremd- zu Selbstbestimmung (im Kontext der Persönlichen Assistenz bezieht sich Selbstbestimmung auf die Kompetenzen der Assistenznehmer): - Das Leben von Menschen mit Behinderung soll nicht mehr von außen, durch 'gesunde Menschen' bestimmt werden, sondern sie sollen als 'Experten in eigener Sache' angesehen werden und ihr Leben in allen Bereichen selbst bestimmen und im Rahmen ihrer Möglichkeiten selbst organisieren. Von Typologie und Klassifizierung zu Individualisierung: Der Mensch mit Behinderung soll nicht mehr in Kategorien und Diagnosen 'gesteckt werden', die allgemeingültig für sein Leben sind, sondern die Individualität seiner Person soll Beachtung finden. Inklusion statt Integration: Inklusion kann mit folgenden Punkten kurz beschrieben werden: Inklusion ist die Einbeziehung und unbedingte Dazugehörigkeit Sie geht von einer heterogenen Gesellschaftsstruktur aus (alle Menschen unterscheiden sich durch Geschlecht, Herkunft, Ethnie, körperliche Verfassung, Intelligenz). Inklusion zielt darauf ab, dass alle Menschen in einer Gesellschaft gleichberechtigt miteinander leben Integration grenzt sich zur Inklusion ab und kann mit folgenden Punkten kurz dargestellt werden: Integration ist die Wiedereinbeziehung / die Eingliederung in ein Ganzes In der Sonderpädagogik umfasst Integration eine gemeinsame Bildung und Erziehung von behinderten und nichtbehinderten Menschen Sie ist die weitgehende Eingliederung von Menschen mit Behinderung(en) in die Gesellschaft Die öffentliche und fachliche Diskussion in Deutschland war um die Integration von Menschen mit Behinderung in bestehende gesellschaftliche Strukturen bemüht. Das Konzept der Inklusion setzt auf die Umgestaltung der sozialen Umwelt, um Menschen mit Behinderung die gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Inklusion meint auch den 'Verzicht jeglicher institutioneller Sonderbehandlungen oder -verfahren'. Peer Counseling: Unter Peer Counseling wird eine 'unabhängige Beratungsmethode von Betroffenen für Betroffene' verstanden. Während nach Böhm Beratung als eine Hilfeleistung beschrieben wird, die hauptsächlich von Sozialpädagogen und Psychologen erbracht wird, steht beim Peer Counseling eine Beratung durch Menschen im Vordergrund, die gleichfalls betroffen sind. Die wesentliche Grundannahme dieser Methode ist es, dass alle Menschen ihre Probleme und Schwierigkeiten selbst lösen können. Die Dauer und Organisationsform des Peer Counselings bestimmen die betroffenen Menschen selbst. Vom Betreuer zum Begleiter oder von Unterstützung zur Assistenz: Alle Paradigmen, anhand derer man erkennen kann, ob die Verantwortung für den eigenen Lebensentwurf dem Menschen mit Behinderung obliegt oder nicht, haben einen Grundsatz gemeinsam: Sie gehen von Selbstbestimmung und Autonomie aus. Menschen mit Behinderung wollen ihr Leben so normal wie möglich gestalten und unabhängig von anderen führen. Sie wollen ein Leben gestalten und führen, das ihren Interessen und Fähigkeiten entspricht. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V. hat einige Merkmale zusammengefasst, die 'die Verantwortung für den eigenen Lebensentwurf' von Menschen mit Behinderung darstellen: Die Verantwortung nicht wegnehmen ('Wir entscheiden! Wir müssen unsere Entscheidungen selbst treffen') Selbstverantwortlich sein dürfen (Lebensentwürfe selbst gestalten, Verantwortung für die eigenen Angelegenheiten übernehmen) Von der Verantwortung für die Person zur Verantwortung für die Begleitung (Bereitstellung von Beratung, Unterstützung und Angeboten, wenn sie gefordert werden, Begleitung als 'Handlangerdienste') Ein anderer Text der Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e. V. differenziert die Begriffe der Unterstützung und Assistenz. Assistenz hat in diesem Zusammenhang einen primär kompensierenden Charakter und ist bedarfsorientiert. Unterstützung hingegen ist häufig notwendig für Menschen mit schweren oder schwersten Beeinträchtigungen und geht über die Assistenz hinaus. Unterstützung kann in praktische und inhaltliche Unterstützung differenziert werden. Praktische Unterstützung ist assistenzähnlich und es geht darum, 'Hände, Füße und Kopf für eine behinderte Person' zu sein. Bei der inhaltlichen Unterstützung übernimmt die Unterstützungsperson die aktive Rolle und stellt ihr Wissen zur Verfügung. Ziel der Unterstützung ist es, Menschen, die mit Anleitung und Assistenz überfordert sind, dazu zu befähigen, Assistenz in Anspruch zu nehmen. Unterstützung soll als Wissensvermittlung dienen und die Grundeinstellung des Menschen mit Behinderung dahingehend beeinflussen, dass er Persönliche Assistenz in Anspruch nimmt. Als deutlicher Unterschied kann herausgestellt werden, dass Betreuer und Unterstützer als professionelle Helfer in medizinischen, pädagogischen und pflegerischen Strukturen tätig sind. In Abgrenzung hierzu ist der Assistent als Laie tätig und wird durch den Menschen mit Behinderung angelernt. Individuelle Schwerstbehindertenbetreuung: Individuelle Schwerstbehindertenbetreuung (ISB) oder Individuelle Schwerbehindertenassistenz (ISA) sind Begriffe, die synonym für Persönliche Assistenz genannt werden. ISB wird auch ganz konkret für den Einsatz von Zivildienstleistenden (ZDL) genannt. Allerdings sollte bei dem Einsatz von ZDL bedacht werden, dass der Mensch mit Behinderung die Personal- und Finanzkompetenz abgeben muss. Empowerment: Unter dem englischen Begriff Empowerment werden Unterstützungsformen zusammengefasst, die nach Theunissen als 'Selbstermächtigung und Selbstbemächtigung (
), Selbstverfügungskräfte, Wiedergewinnung von Stärken, Selbstbefähigung' definiert werden. Der Empowermentansatz sieht Hilfebedürftigkeit als 'Ergebnis eines ungünstig verlaufenden Lernprozesses' an. Sprach man früher von Normalisierung und Integration, so gilt Empowerment heute als Wegweiser für die Heilpädagogik und Behindertenhilfe. Empowerment soll die Menschen ermutigen, ihre eigenen Stärken kennen, zu lernen und Selbstbestimmung und Lebensautonomie zu erhalten. Es sollen Ressourcen freigesetzt werden (ressourcenorientierter Ansatz), mit deren 'Hilfe sie eigene Lebenswege und Lebensräume selbstbestimmt gestalten können'. Die Beratung durch Peer Counseling bezieht sich auf den Empowermentansatz. Peer Counseling soll 'Selbstkräfte' freisetzen, die den Menschen mit Behinderung befähigen, Probleme zu bewältigen. Das Konzept der Persönlichen Assistenz greift auf den Empowermentansatz zurück.