The implementation of the Lisbon Treaty is profoundly changing many areas of EU law and policy. This volume gathers leading specialists in the field to analyse the implementation process and the directions of legal reform post-Lisbon, situating the Lisbon reforms in the broader context of on-going policy programmes.
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Die Politik der EU gegenüber der Ukraine wird von unterschiedlichen Ansichten und Hoffnungen verschiedener Akteure angetrieben, allen voran den einzelnen Mitgliedstaaten. Da sind einerseits jene, die vor allem eine stärkere und schnellere Anbindung des Landes an die EU forcieren, und andererseits die Skeptiker, die die Staaten in der EU-Nachbarschaft auf Distanz halten wollen. Das Assoziierungsabkommen mit der Ukraine ist das mit Abstand wichtigste und effektivste Instrument, um ernsthafte Reformen in der Ukraine voranzutreiben, sagen die Befürworter. Bevor es unterzeichnet oder ratifiziert wird, müssen sichtbare positive Signale aus der Ukraine kommen, argumentieren die Skeptiker.
Countries outside of the euro zone are naturally asking themselves what the imminent deepening of this zone will mean for European Union membership in the future. At the same time, the question overarches the debate about EU reform. In these overlapping discussions, not every suggestion that comes unbidden is necessarily counterproductive. Quite the contrary.
Weltregionale Staatenverbünde können als Zwischenstufe zwischen nationaler und globaler Sozialpolitik, als neue Orte für die Generierung sozialer Sicherheit verstanden werden. Wissenssoziologisch wird diese These empirisch wie konzeptionell innovativ sowie differenziert und breit analysiert. Anhand der Triangulation verschiedener theoretischer Erklärungsansätze wird eine Theorie sozialer Weltregionen entwickelt. Empirisch fächert die Arbeit das soziale Profil der EU und der ASEAN in einem bisher noch nicht dagewesenen Ausmaß auf. Es werden die sozialen Ziele, der Sozialsektor und die soziale Steuerung der Weltregionen umfassend im Längsschnitt (EU: 1952 bis 2010; ASEAN: 1980 bis 2010) herausgearbeitet. Die Datengrundlage stützt sich auf weltregionale Rechtsakte (n = 1620), Verträge und Jahresberichte, die qualitativ-inhaltsanalytisch ausgewertet werden. Die EU ist eine Weltregion mit einem verbindlichen sozialen Profil. Die ASEAN hat bisher ein unverbindliches soziales Profil etabliert.
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Die Verfasserin setzt sich zunächst mit den Akteuren der europäischen Afrikapolitik auseinander. Während die Arbeit der Europäischen Kommission vor allem unter dem Aspekt der Reformen im Bereich der Außenhilfe analysiert (Relex, Schaffung von "Spezialeinheiten", EuropeAid, ECHO) und die Rolle des Europaparlaments in der Afrikapolitik als die eines "begehrten Dialogpartners" gewürdigt wird, liegt der Fokus der Analyse des Rats auf den seit Ende der 1990er Jahre geschaffenen politisch-analytischen sowie operativen Kapazitäten (Rat für Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen, Rolle des Hohen Vertreters für die GASP in der Afrikapolitik, Policy Unit, Rolle und Handlungsmöglichkeiten des Sonderbeauftragten für die Region der Großen Seen, Militärstab, Situation Centre, schnelle Eingreiftruppe, Battle Group-Konzept). Im Anschluss daran werden die verschiedenen Handlungsinstrumente vorgestellt, die der Union für ihre Konfliktpräventionspolitik zur Verfügung stehen. Der Politische Dialog sowie die Europäische Initiative für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) haben einen hohen Stellenwert in der strukturellen Konfliktprävention. Negative Sanktionsmaßnahmen, der schnelle Krisenreaktionsmechanismus sowie die African Peace Facility sind eher für akutes Krisenmanagement konzipiert worden. Abschließend werden die für die Afrikapolitik relevanten Finanzinstrumente und Finanzierungsmechanismen analysiert. Insgesamt gesehen wertet die Verfasserin die Entwicklung der Krisenpräventions- und Krisenmanagementfähigkeiten der EU in den letzten Jahren positiv. Das Hauptproblem besteht nach wie vor im mangelnden Miteinander von Rat und Kommission. (ICE2)
In: Seth Barrett Tillman and Andrew Hirsch, Guest Opinion, 'More War or EU Expansion?' COPENHAGEN POST, Dec. 9, 2022 / Jan. 12, 2023, at 16 (print), COPENHAGEN POST ONLINE (Dec. 20, 2022, 5:55 AM) (English language newspaper in Denmark);
'Russland und die EU stehen vor einer wichtigen Etappe in ihren Beziehungen: Im Januar 2007 beginnen die Verhandlungen über die Zukunft des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens (PKA), das Ende November 2007 ausläuft. Die Ratspräsidentschaft der Bundesrepublik Deutschland in der ersten Jahreshälfte 2007 wird mit der entscheidenden Verhandlungsphase zusammenfallen. Die vorliegende Studie unternimmt eine differenzierte Bestandsaufnahme der Russland-EU-Beziehungen für die Laufzeit des PKA. Diese haben sich in den vergangenen 15 Jahren beständig erweitert und vertieft, sind jedoch heute von politischen und Wertedivergenzen sowie wachsender Rivalität im postsowjetischen Raum geprägt. Tendenzen zur Entdemokratisierung in Russland stehen dem Anspruch der EU gegenüber, durch ihre Außenpolitik Demokratie und Menschenrechte in ihren Partnerstaaten zu fördern. In der Studie soll der Anspruch des PKA an der Wirklichkeit der Russland-EU-Beziehungen gemessen werden. Außerdem wird gefragt, ob die normativen Zielsetzungen des PKA Einfluss auf den Verlauf der russischen Transformation nehmen konnten. Ein knapper Exkurs in die Debatten über die Beziehungen zueinander in Russland und der EU zeigt abschließend, wo die entscheidende Bruchlinie zwischen den gegenseitigen Wahrnehmungen verläuft. Auf der Basis dieser - durchaus ernüchternden - Analyse kommt die Studie zu folgenden Empfehlungen für deutsche bzw. EU-Politik: In den Verhandlungen über das Nachfolgeabkommen sollte auf hochgeschraubte normative Ziele verzichtet werden. Der faktische Pragmatismus der EU-Politik in den vergangenen Jahren hat solche Ziele ohnehin immer wieder unterlaufen - und dadurch ihre Glaubwürdigkeit nicht eben gesteigert. EU-Politik im postsowjetischen Raum sollte darüber hinaus multilateralisiert werden, um eine weitere Polarisierung der Region zwischen Moskau und Brüssel zu verhindern.' (Autorenreferat)
Die Stärkung der Rechte der EU-Bürger in einem Raum der Freiheit und des Rechts erfolgt, so die Verfasserin, bedauerlicherweise durch eine zunehmende Abgrenzung nach außen, d. h. gegenüber Drittstaatsangehörigen. Die Vervollständigung des Gemeinsamen Marktes soll weiter angestrebt werden, darf jedoch nicht zur Errichtung der "Festung Europa" führen. Die Öffnung der Arbeitsmärkte der europäischen Mitgliedstaaten für die Wanderung von EU- und Nicht-EU-Bürgern führt zu mehr Freiheit und Wettbewerb. Die politische Position auf EU-Ebene bezüglich Einwanderung aus Drittstaaten geht durchgehend von dem Ausgangspunkt aus, dass eine wirksame Steuerung über gemeinsame Regeln auf Unionsebene notwendig ist. Auch wenn dies der Fall wäre und grenzüberschreitende Auswirkungen entstehen würden, lässt dies keineswegs direkt auf die Notwendigkeit von kollektiv-politischem Handeln schließen, und die relevante kollektive Ebene, nationalstaatliche oder europäische, wäre ebenfalls nicht automatisch vorbestimmt. Maßnahmen wie die Kontrolle an den Außengrenzen oder die Beobachtung der Migrationsströme bieten sich für eine koordinierte Lösung an. Vorschläge zur Errichtung von Ausländerdatenbanken und zur Koordination der Bekämpfung illegaler Einwanderung scheinen ebenfalls sinnvoll. Diese Aspekte betreffen aber eher organisatorische und verwaltungstechnische Fragen. Eine darüber hinaus gehende, allumfassende Gemeinsame Migrationspolitik ist nicht nötig und eine weit reichende Abgabe von Kompetenzen seitens der Mitgliedstaaten in diesem Politikfeld dementsprechend nicht zu empfehlen. Eine Stärkung des Wettbewerbs zwischen nationalen Migrationspolitiken für die Aufnahme von Einwanderern aus Drittstaaten, so die These, ist hingegen wünschenswert. Der Wettbewerb wird jedoch nicht gefördert, wenn bei den Mitgliedstaaten lediglich die Kompetenz verbleibt, Einwanderungsquoten zu setzen. Diese mehrmals vorzufindende Absicherung, dass den Mitgliedstaaten die Macht über die Einwanderungsmengen nicht entzogen wird, wird vor jedem Zentralisierungsvorschlag ausdrücklich formuliert. Sie soll bedeuten, dass die Mitgliedstaaten die Rolle als Letztentscheider und somit ihre Souveränität bewahren. Diese Kompetenz ist aber nur residual und täuscht eine Gestaltungsmacht vor, die faktisch aufgrund der Zentralisierung nicht mehr vorhanden wäre. (ICF2)
"Das Kopenhagener Mandat, auf dessen Grundlage die Kommission Minderheitenschutz überprüfte, beinhaltete keine Vorgaben zur Anwendung dieses Beitrittskriteriums. Außerdem fehlten der EU in diesem Bereich jegliche Kompetenzen. Vor dem Beitritt baute die Kommission ein effektives Monitoring-System auf, das aber ausschließlich für die Kandidatenstaaten galt. Dies verhindert letztlich eine strikte Anwendung des Kriteriums. Dennoch hatte die Überwachung positive Effekte auf die Beitrittsstaaten. Mehr noch, die Anwendung des Beitrittskriteriums legte über die Vorbeitrittspolitik hinaus den Grundstein für eine Minderheitenpolitik der EU." (Autorenreferat)
Achmann, K.: Sicherheitspolitische Aspekte einer Erweiterung der EU. - S. 3-9. Cermak, F. G.: Politische Aspekte der EU-Erweiterung. - S. 13-19. Seidel, M.: Freiheit und Sicherheit für West- und Osteuropa - die Entfaltung der Rechts- und Verfassungsordnung der EU nach Osteuropa. - S. 21-31. Possenti del Possente, P.: Politisch-kulturelle Grenzen der Europäischen Union. - S. 33-36. Reiter, E.: Reflexionen zur sicherheitspolitischen Bedeutung der EU-Erweiterung. - S. 37-42