In: Zeitschrift für Ausländerrecht und Ausländerpolitik: ZAR ; Staatsangehörigkeit, Zuwanderung, Asyl und Flüchtlinge, Kultur, Einreise und Aufenthalt, Integration, Arbeit und Soziales, Europa, Band 20, Heft 3, S. 134-138
Mit 1. Mai 2011 erhielten Staatsangehörige der 8 Mittel- und Osteuropäischen EU 8-Länder, die der europäischen Union am 1. Mai 2004 beitraten (die EU 8-Länder), uneingeschränkten Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt. Für Österreich war dies nach dem EWR-/EU-Beitritt eine weitere große Änderung im Zuwanderungsregime, da dadurch die Arbeitsaufnahme einer Zuwanderungsgruppe, die zuletzt laut Wanderungsstatistik rund 15 % der Gesamtzuwanderung nach Österreich ausmachte, vollkommen liberalisiert wurde. Ziel des vorliegenden Projektes ist es, das Ausmaß der Zuwanderung seit dem 1. Mai 2011 abzuschätzen und die dadurch möglicherweise verursachten Arbeitsmarktprobleme zu untersuchen. Besonderes Augenmerk wird dabei – neben dem Niveau der Zuwanderung ausländischer Arbeitskräfte aus den EU 8-Ländern auf den österreichischen Arbeitsmarkt – der Veränderung ihrer Struktur gewidmet. Außerdem werden auch mögliche personengruppenspezifische sowie regional und sektoral differenzierte Auswirkungen der Zuwanderung untersucht.
Rechtzeitig zum Inkrafttreten 2015 wird in Band I der 4. Auflage des Großkommentars EuZPR/EuIPR die reformierte Fassung der Brüssel I-Verordnung, die Brüssel Ia-Verordnung, mit den wichtigen Neuerungen kommentiert. So finden Sie z.B. alles zu den erheblichen Änderungen im Verfahren der Vollstreckung von ausländischen Zivilurteilen, zu dem Recht der parallelen Rechtshängigkeit sowie zu den Möglichkeiten der signifikant gestärkten Gerichtsstandsvereinbarungen. Das Lugano-Übereinkommmen 2007, das erst die Anpassung an die bisherige Verordnung vollzieht, weicht damit bereits wieder deutlich vom E
"Auf der Basis einer Auswertung einer Eurobarometerbefragung beschreiben wir in einem ersten Schritt die Intensität der Hochkulturnutzung der Bürger in 27 Ländern der Europäischen Union. Die Ergebnisse zeigen, dass die Partizipation an hochkulturellen Institutionen (Oper, Theater, Museen, Konzert) zusammen ein Verhaltenssyndrom bilden, so dass man von einem einheitlichen, hochulturellen Lebensstil sprechen kann. Die Analysen zeigen weiterhin, dass die Intensität der Nutzung des hochkulturellen Angebots in allen Ländern recht gering ist, bei gleichzeitiger Varianz zwischen und innerhalb der Länder. In einem zweiten Schritt versuchen wir, die Unterschiede in der Praktizierung eines hochkulturellen Lebensstils zu erklären und greifen dazu auf die Theorie von Pierre Bourdieu zurück. Die Ergebnisse zeigen, dass das institutionalisierte und inkorporierte kulturelle Kapital des Befragten und seine Berufsposition einen starken Einfluss auf seinen Lebensstil haben. Alle aus der Bourdieuschen Theorie abgeleiteten Hypothesen werden empirisch bestätigt. Die Praktizierung eines hochkulturellen Lebensstils hängt aber nicht nur von der sozialstrukturellen Lagerung der Nachfrager nach Hochkultur ab, sondern auch von der kulturellen Gelegenheitsstruktur. Ästhetische Präferenzen lassen sich besser und kostengünstiger realisieren, wenn ein Land über eine ausgebaute hochkulturelle Infrastruktur verfügt und der Befragte in der Nähe dieser Infrastruktur wohnt. Ergänzt man die Bourdieusche Theorie der Homologie von Klassenlage und Lebensstile um das Konzept der kulturellen Gelegenheitsstruktur, dann lassen sich die Ausbildung einer kulturellen Elite und auch Länderunterschiede gut erklären." [Autorenreferat]