Die vertragliche Lizenz an Schutzrechten des geistigen Eigentums in der Insolvenz
In: Schriftenreihe Insolvenzrecht in Forschung und Praxis 98
2355 Ergebnisse
Sortierung:
In: Schriftenreihe Insolvenzrecht in Forschung und Praxis 98
In: De Gruyter eBook-Paket Rechtswissenschaften
Immaterialgüterrechte und Praxisprobleme des geistigen Eigentums sind im heutigen Wirtschaftsleben nicht nur für Großkonzerne, sondern auch für die meisten mittelständischen Unternehmensgruppen von erheblicher Bedeutung. Dies betrifft nicht nur Fragen nach dem Inhalt dieser Rechte oder nach den Möglichkeiten ihres Schutzes vor Angriffen Dritter (sog. Grüner Bereich). Auch die steuerliche Behandlung geistigen Eigentums (Beispiel: Markenrecht) bzw. der Erträge aus diesen Rechten (Beispiel: Lizenzgebühr) kann schwierige Fragen aufwerfen und auch eine erhebliche wirtschaftliche Relevanz haben. Dies gilt vor allem im internationalen Kontext. Es ist die besondere Zielsetzung des Werks, die gegenwärtige Rechtslage insbesondere in ertragsteuerlicher Hinsichtsystematisch neu aufzubereiten und sich stellende Praxisfragen auch und gerade im Internationalen Steuerrecht einer überzeugenden Lösung zuzuführen. Behandelt werden im Wesentlichen die folgenden Themen: Zivilrechtliche Grundlagen mit Beispielen für Steuerklauseln Bilanzierung nach Handels- und Steuerrecht Ertragsteuerliche Behandlung von Erträgen aus Immaterialgüterrechten Umsatzsteuerliche Behandlung von Umsätzen aus Immaterialgüterrechten Immaterialgüterrechte im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht Bewertung von Immaterialgüterrechten Beschränkte Steuerpflicht und Quellensteuern Verrechnungspreise Aus dem Inhalt 1. Teil: Grundlagen Einführung in das Thema Zivilrechtliche Grundlagen 2. Teil: Geistiges Eigentum im nationalen Steuerrecht Bilanzierung von geistigem Eigentum Geistiges Eigentum im Ertragsteuerrecht Geistiges Eigentum im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht Bewertung von geistigem Eigentum Geistiges Eigentum und Umsatzsteuer 3. Teil: Geistiges Eigentum im Internationalen Steuerrecht Geistiges Eigentum und beschränkte Steuerpflicht Geistiges Eigentum im
In: EBL-Schweitzer
Vorwort; Inhaltsverzeichnis; Abkürzungsverzeichnis; Teil I: Grundlagen; Wolfgang Hoffmann-Riem: Immaterialgüterrecht als Referenzgebiet innovationserheblichen Rechts ; I. Innovationserhebliches Recht als Forschungsgegenstand; 1. Unterschiedliche Leistungsfunktionen des Rechts; 2. Rechtliche Absicherung von Innovationsoffenheit und Innovationsverantwortung; 3. Innovation als Gegenstand der rechtswissenschaftlichen Innovationsforschung; a) Zum Begriff der Innovation; b) Relevanz unterschiedlicher Phasen des Erarbeitens und des Umgangs mit Neuerungen
In: Russland-Analysen, Heft 159, S. 2-6
World Affairs Online
In: Reihe China Band 17
Im Zuge von Globalisierung und Handelsliberalisierung erlangen geistige Eigentumsrechte eine steigende Bedeutung. Seit Dezember 2001 ist China Mitglied der Welthandelsorganisation (WTO). Durch die Unterzeichnung des Beitrittsvertrags hat sich die Volksrepublik zu einer vollständigen sowie unmittelbaren Umsetzung des Abkommens über die handelsbezogenen Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS) verpflichtet. Dennoch wird China häufig für den Umgang mit geistigem Eigentum kritisiert.Über fünf Jahre nach dem Beitritt zur WTO wird in dieser Studie untersucht, wie gut die Vereinbarungen mit der WTO von der VR China eingehalten werden. In diesem Buch werden zunächst die spezifischen Eigenschaften von geistigem Eigentum, unter anderem mittels einer spieltheoretischen Implikation, verdeutlicht. In einem nächsten Schritt werden die Vereinbarungen auf dem Gebiet des geistigen Eigentums erläutert. Im anschließenden und wesentlichen Teil der Untersuchung wird detailliert analysiert, warum es der VR China noch immer nicht gelungen ist, einen adäquaten Schutz des geistigen Eigentums zu gewährleisten. Dabei wird gezielt zwischen formalen Zugeständnissen für die Rechteinhaber und Rechtsdurchsetzungen unterschieden. Die Studie zeigt, dass der VR China bei mehreren Artikeln des Abkommens eine ausreichende Umsetzung gelungen ist. Dennoch führen vor allem ein mangelndes Bewusstsein für geistiges Eigentum sowie eine unzureichende chinesische Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums zu häufigen Rechtsverletzungen.
In: Reihe China Band 17
Im Zuge von Globalisierung und Handelsliberalisierung erlangen geistige Eigentumsrechte eine steigende Bedeutung. Seit Dezember 2001 ist China Mitglied der Welthandelsorganisation (WTO). Durch die Unterzeichnung des Beitrittsvertrags hat sich die Volksrepublik zu einer vollständigen sowie unmittelbaren Umsetzung des Abkommens über die handelsbezogenen Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS) verpflichtet. Dennoch wird China häufig für den Umgang mit geistigem Eigentum kritisiert.Über fünf Jahre nach dem Beitritt zur WTO wird in dieser Studie untersucht, wie gut die Vereinbarungen mit der WTO von der VR China eingehalten werden. In diesem Buch werden zunächst die spezifischen Eigenschaften von geistigem Eigentum, unter anderem mittels einer spieltheoretischen Implikation, verdeutlicht. In einem nächsten Schritt werden die Vereinbarungen auf dem Gebiet des geistigen Eigentums erläutert. Im anschließenden und wesentlichen Teil der Untersuchung wird detailliert analysiert, warum es der VR China noch immer nicht gelungen ist, einen adäquaten Schutz des geistigen Eigentums zu gewährleisten. Dabei wird gezielt zwischen formalen Zugeständnissen für die Rechteinhaber und Rechtsdurchsetzungen unterschieden. Die Studie zeigt, dass der VR China bei mehreren Artikeln des Abkommens eine ausreichende Umsetzung gelungen ist. Dennoch führen vor allem ein mangelndes Bewusstsein für geistiges Eigentum sowie eine unzureichende chinesische Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums zu häufigen Rechtsverletzungen.
Im Zuge von Globalisierung und Handelsliberalisierung erlangen geistige Eigentumsrechte eine steigende Bedeutung. Seit Dezember 2001 ist China Mitglied der Welthandelsorganisation (WTO). Durch die Unterzeichnung des Beitrittsvertrags hat sich die Volksrepublik zu einer vollständigen sowie unmittelbaren Umsetzung des Abkommens über die handelsbezogenen Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS) verpflichtet. Dennoch wird China häufig für den Umgang mit geistigem Eigentum kritisiert. Über fünf Jahre nach dem Beitritt zur WTO wird in dieser Studie untersucht, wie gut die Vereinbarungen mit der WTO von der VR China eingehalten werden. In diesem Buch werden zunächst die spezifischen Eigenschaften von geistigem Eigentum, unter anderem mittels einer spieltheoretischen Implikation, verdeutlicht. In einem nächsten Schritt werden die Vereinbarungen auf dem Gebiet des geistigen Eigentums erläutert. Im anschließenden und wesentlichen Teil der Untersuchung wird detailliert analysiert, warum es der VR China noch immer nicht gelungen ist, einen adäquaten Schutz des geistigen Eigentums zu gewährleisten. Dabei wird gezielt zwischen formalen Zugeständnissen für die Rechteinhaber und Rechtsdurchsetzungen unterschieden. Die Studie zeigt, dass der VR China bei mehreren Artikeln des Abkommens eine ausreichende Umsetzung gelungen ist. Dennoch führen vor allem ein mangelndes Bewusstsein für geistiges Eigentum sowie eine unzureichende chinesische Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums zu häufigen Rechtsverletzungen.
Die Affäre zu Guttenberg und ähnliche Fälle haben das Thema Plagiat in die allgemeine Aufmerksamkeit gerückt. Dabei geht es um mehr als um Aufstieg und Fall eines prominenten Politikers. In Zeiten von Internet und Copy&Paste stehen die ethischen und rechtlichen Rahmenbedingungen der Wissenschaftlichkeit insgesamt auf dem Prüfstand. Was ist bzw. wo beginnt wissenschaftliches Fehlverhalten? Und wie soll auf die bisherigen Vorfälle reagiert werden, die nur einen Ausschnitt aus den möglichen Verletzungen des wissenschaftlichen Wahrheitsgebots und erst recht aus dem weit größeren Feld kultureller Nachahmungs- und Übernahmepraktiken darstellen? Der vorliegende Band, der auf eine Tagung an der Universität Bayreuth zurück geht, möchte Orientierung geben und Handlungsoptionen darlegen. "Nicht jedes Plagiat in der Wissenschaft ist rechtswidrig - und doch muss man dem Problem des Abkupferns irgendwie beikommen. Ein aktueller Sammelband macht einen Vorschlag, um Plagiatoren zu stoppen. Der lautet schlicht: Droht ihnen mit der Lektüre! ... Die Rechtswissenschaftler Thomas Dreier und Ansgar Ohly haben einen Sammelband herausgegeben, der Antworten aus juristischer, aber auch aus wissenschaftsethischer und kulturgeschichtlicher Perspektive bereithält... Der beste Vorschlag, den der Sammelband zu bieten hat, stammt von Peter Sloterdijk; er klingt banal, trifft aber einen wunden Punkt: Sloterdijk fordert zum Lesen auf. Dass nämlich der weit überwiegende Teil der gigantischen Massen akademischer Texte nicht oder jedenfalls nicht gründlich gelesen wird, müsse zwangsläufig auf die Verfasserethik zurückwirken: Man schreibt nicht für den Leser, sondern für den Nicht-Leser. In einem solchen System schließlich "führt die unerwartete reale Lektüre zur Katastrophe". In diesem pointierten Hinweis ist eine Erkenntnis enthalten, die in der Plagiatsdiskussion zwischen Vroniplag, Ombudsgremien und Urheberrecht zu kurz gekommen ist: Nichts würde die akademische Schreibkultur mehr verändern als die Aussicht auf aufmerksame Rezipienten" (SZ)
In: Jus Privatum 65
Immaterialgüterrecht, also Urheber-, Patent-, Markenrecht etc., und Kartellrecht sind zwei vergleichsweise junge Rechtsgebiete. So ist es nicht verwunderlich, daß die Frage nach ihrem gegenseitigen Verhältnis erst nach und nach gestellt, im Laufe der Entwicklung unterschiedlich beantwortet und bis heute nicht abschließend geklärt wurde.Zunächst wurde ein diametraler Gegensatz zwischen den 'Monopolrechten' des geistigen Eigentums und dem monopolfeindlichen Kartellrecht angenommen. Heute herrscht dagegen die Ansicht vor, daß geistiges Eigentum genauso zu den Grundlagen der Marktwirtschaft gehört wie die kartellrechtliche Kontrolle privater Rechte, gleich ob materieller oder immaterieller Art. Die dogmatischen Konsequenzen dieses Wandels sind allerdings nicht gezogen worden. Nach wie vor werden beide Rechtsgebiete sorgsam voneinander getrennt, wenn auch auf brüchiger dogmatischer Grundlage.Andreas Heinemann plädiert unter Einbeziehung des US-amerikanischen und des internationalen Wirtschaftsrechts sowie der ökonomischen Grundlagen für einen Neuansatz. Das Immaterialgüterrecht soll nicht mehr von außen als Anwendungssperre dem Kartellrecht entgegenstehen, sondern immaterialgüterrechtliche Wertungen sind von innen in die Auslegung der kartellrechtlichen Tatbestände einzubringen. Spannungen zwischen beiden Rechtsgebieten sind angemessen auszugleichen und nicht durch eine Abschottung beider Rechtsgebiete zu ignorieren. Auf diesem Weg wird die längst überfällige Integration des Immaterialgüterschutzes in das Gesamtsystem der Wettbewerbsordnung möglich.
In: Systematische Werke - Lehrbücher
In: Handbuchreihe der Hamburg Kreativ Gesellschaft 1
In: Berliner Hochschulschriften zum gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht 24
In: Biopatente, S. 327-344
In: Neue Gesellschaft, Frankfurter Hefte: NG, FH. [Deutsche Ausgabe], Band 60, Heft 3, S. 62-63
ISSN: 0177-6738
In: Entwicklung und Zusammenarbeit: E + Z, Band 51, Heft 4
ISSN: 0721-2178