Das vertragstheoretische Argument in der Ökonomik
In: Duisburger volkswirtschaftliche Schriften 33
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In: Duisburger volkswirtschaftliche Schriften 33
In: Berichte aus der Volkswirtschaft
In: Forschungsergebnisse der Wirtschaftsuniversitat Wien Band 3
Designing a contract is often more of an economic than a legal problem. A good contract protects parties against opportunistic behavior while providing motivation to cooperate. This is where economics and, especially contract theory, may prove helpful by enhancing our understanding of incentive issues. The purpose of this book is to provide specific tools which will help to write better contracts in real world environments. Concentrating on moral hazard literature, this book derives a tentative checklist for drafting contracts. As an economic contribution to a field traditionally considered an art rather than a science, this treatment also gives much attention to methodological issues.
In: Europäische Hochschulschriften
In: Reihe 5, Volks- und Betriebswirtschaft 1827
In: Finanz- und Rechnungswesen 12
Abstract: Für den Staat kann es aus verschiedenen Gründen vorteilhaft sein, eine ursprünglich von ihm zu erstellende Leistung in Kooperation mit einem Privatunternehmen bereitzustellen. Die vertragliche Grundlage einer solchen Public Private Partnership muss aus Komplexitätsgesichtspunkten als unvollständig angesehen werden.Der Autor greift den Ansatz der Property Rights auf und wendet diesen auf die Vertragsgestaltung in Public Private Partnerships an. Es wird untersucht, wie die Aufteilung der Verfügungsgewalt Einfluss auf das Investitionsverhalten der Vertragspartner ausüben kann, um somit eine bestmögliche Leistungserstellung zu gewährleisten.
In: Berichte aus der Volkswirtschaft
In: Wirtschaftswissenschaftliche Beiträge 105
"Statelessness asserts that Europe first encountered mass statelessness neither inside its borders nor during the twentieth century, but in the New World, several hundred years earlier. Through close readings of political philosophers, it argues that statelessness became a central problem for political thought early on, with far-reaching implications for thinking both on the state and on being human"--
In: Partizipation und Staatlichkeit: ideengeschichtliche und aktuelle Theoriediskurse, S. 53-69
Der Eigentümer als Bürger ist nach der These des Autors das Fundament des liberalen Staatsdenkens, das seine politische und ökonomische Dimension überhaupt erst verbindet. Um das Verhältnis von Bürger- und Eigentum im liberalen Staatsdenken herauszuarbeiten, bedarf es einer Skizze der Grundelemente einer liberalen politischen Theorie, das heißt einer Annäherung an das "liberale Paradigma". Der Autor verdeutlicht dieses Schlüsselparadigma anhand von zwei liberalen Denkern, wobei es sowohl um die Genese liberaler Begründungszusammenhänge des Verhältnisses von Bürgerlichkeit und Eigentum, also letztlich des Verhältnisses von "citoyen" und "bourgeois" geht, als auch um die innerhalb des liberalen Staatsdenkens bestehenden Widersprüche. Letztere zeigen auf, dass die Geschichte des liberalen Staatsdenkens auch die Geschichte einer intellektuellen Differenz im Spannungsfeld von politischer und ökonomischer Freiheit ist. Während die kontraktualistische Staatstheorie von John Locke mit Blick auf das von ihm maßgeblich geprägte politische Primat des liberalen Staates als eines Freiheit von Zwang gewährenden, das Privateigentum sichernden Staates diskutiert wird, zeigt die Analyse der liberalen Theoriebildung von Adam Smith unter dem ökonomischen Primat und damit der Freiheit von Sicherheit, inwiefern die liberale Staatstheorie aufgrund marktradikaler Erwägungen politische Partizipationsoptionen durch ihre anarchischen Aufhebungsversuche des Politischen zugleich konterkariert und nicht nur - wie bei Locke - limitiert. (ICI2)
In: Vernunft und Freiheit in der Kultur Europas: Ursprünge, Wandel, Herausforderungen, S. 207-314
Der Beitrag zu Vernunft und Freiheit in der Kultur Europas erörtert den Standpunkt, dass die Konstruktivität ein grundlegendes Charakteristikum des Hobbesschen Denkens ausmacht, das für beide Bereiche - Erkenntnistheorie inklusive Methodenlehre einerseits und politische Theorie bzw. Staatswissenschaft andererseits - eine substantielle Prägekraft hat. Im ersten Kapitel werden zunächst die Orte in Hobbes' systematischer Philosophie bestimmt, wo Konstruktivität von entscheidender Bedeutung ist. In einer anschließenden Skizze wird Hobbes' Erkenntnistheorie in ihrer gestuften Anspruchs- und Erwartungsstruktur herausgearbeitet. Das Motiv des Certismus und das korrespondierende Prinzip der generatio setzen dabei den idealen Maßstab. Im dritten Kapitel wird dann das generative Prinzip im Rahmen der politischen Theorie aufgesucht, wo es in der Konstruktion staatlicher Ordnung durch den Vertrag als Konstitutionsmodus grundlegend wichtig ist. In zwei weiteren Kapiteln wird eine philosophische Reflexion versucht: Am Motiv der Subjektivität wird Hobbes' Theorie in der geistesgeschichtlichen Moderne lokalisiert. Diese Zuordnung versucht der Autor schließlich auf zwei Ergebnisse hin zu dekonstruieren: Zum einen wird die Einheit von theoretischer und praktischer Philosophie relativiert. Und zum anderen wird mit Schwerpunkt auf der politischen Theorie gezeigt, dass das Problemlösungspotential der Konstruktivität aus ihr selbst heraus fundamental in Frage zu stellen ist - ihr Grund bleibt unsicher und existenziell dunkel. (ICG2)
In: Politik, Moral und Religion - Gegensätze und Ergänzungen: Festschrift zum 65. Geburtstag von Karl Graf Ballestrem, S. 283-302
Zustimmung und die spezielle Form der Zustimmung durch Vertrag dienen der Legitimation politischer Herrschaft. Sie beantworten die Frage, warum man einem Gesetz, einer Regierung oder einer Verfassung Folge leisten soll mit dem Hinweis, dass man sich selbst dazu verpflichtet habe. Gemeinsame Grundlage ist die Vorstellung, dass diejenigen, die einer politischen Ordnung unterworfen, und damit potentiell Nutznießer wie Last- und Leidtragende sind, die Möglichkeit haben müssen, ihr Einverständnis oder ihre Missbilligung auf legalem Weg zum Ausdruck zu bringen. These der vorliegenden Abhandlung ist es, dass diese Konstruktion den Vertragsgedanken zu einem unverzichtbaren Bestandteil westlicher Demokratie macht. Um dies zu belegen, werden zunächst die Gemeinsamkeiten und Unterschiede von Zustimmung und Vertrag dargelegt und anschließend unter Berücksichtigung der wichtigsten Kritikpunkte die verbleibenden Vorzüge des Vertrages gegenüber der Zustimmung im Rahmen repräsentativer Demokratie erläutert. Die Vertragstheorie ist insofern ein unverzichtbarer Bestandteil der westlichen Demokratie, weil sie deren zentrale Verfahren der Wahlen und Abstimmungen, der Verfassungsgebung und -revision als Formen der Selbstverpflichtung verstehbar macht und damit erst den Anspruch einlöst, eine freiheitliche Ordnung gleichberechtigter Menschen zu gestalten. (ICA2)
In: Neue betriebswirtschaftliche Forschung 311