Is Marx a "real" political thinker? Political philosophers often raise the objection that the understanding of law & politics as superstructure is incompatible with serious political reflection. The objection doesn't note the common theoretical foundations of liberalism & Marxism. The theory of Marx nonetheless turns out to be an analytical tool which allows a better understanding of liberalism's contradictions, as comparisons with Kant, Tocqueville, Rawls & Habermas may clarify. Adapted from the source document.
Der Philosoph Immanuel Kant untersucht in seinem Traktat "Zum ewigen Frieden" die Bedingungen für einen "Frieden durch Recht" und analysiert die Voraussetzungen dafür auf der Ebene des Staatsrechts, des Völkerrechts und des Weltbürgerrechts. Während die drei großen Kritiken Kants bis in die Gegenwart hinein eine mehr oder weniger kontinuierliche Aufmerksamkeit erfahren haben, wurde seine Friedensschrift nicht zum Ausgangspunkt einer anhaltenden Beschäftigung mit der Frage eines Vernunftfriedens. Zwar wurde sie von seinen namhaften und weniger namhaften Zeitgenossen eingehend besprochen und kritisiert, aber Alternativentwürfe von ähnlich grundsätzlicher Bedeutung sind bis in die jüngste Gegenwart hinein nicht zu verzeichnen gewesen. So dauerte es über zwei Jahrhunderte, bis das Thema von Kants Friedens-Traktat von John Rawls wieder aufgegriffen wurde. Im vorliegenden Beitrag werden zunächst die Grundgedanken der Kantischen Friedensschrift dargelegt sowie die Frage erörtert, warum sich der Vernunftrechtler Kant an einer zentralen Stelle, nämlich beim Verhältnis der einzelnen Staaten untereinander, mit einer Ersatzlösung zufrieden gibt. Daran anschließend wird Rawls' Abhandlung über das "Recht der Völker" in zentralen Punkten vorgestellt. Am Schluss erfolgt eine kurze Diskussion der Frage, inwiefern der Kantianer Rawls mit seinem Modell der internationalen Beziehungen über Kant hinaus gelangt ist. (ICI2)
Die Vertragstheorien hatten ihre hohe Zeit im 17. und 18. Jahrhundert, also bei Hobbes, Locke, Rousseau und Kant. Sie haben im Prinzip immer den gleichen Dreischritt vollzogen: Vom anarchischen Naturzustand über den Vertrag zur Begründung der Gesellschaft bzw. des Staates. Nach einigen historischen und generellen Bemerkungen über die Rolle und die Funktion der Vertragstheorien wird im zweiten Teil der neuere Stand der Gerechtigkeitstheorie von John Rawls in ihren wesentlichen Grundzügen skizziert. Im dritten und vierten Teil geht es um Einwände und Probleme dieser Theorie in der praktischen Anwendung auf gegenwärtige Reformdiskussionen des Sozialsystems. Die Ausführungen zeigen insgesamt, dass alle Vertragstheorien immer noch nicht hinreichend differenziert sind, um systematisch zwischen politischen und wirtschaftlichen Vertragskonzeptionen und Vertragsstrukturen zu unterscheiden. Man findet daher keine ausgearbeitete Theorie vor, sondern nur die Wiederentdeckung und Neuentwicklung der alten "klassischen" Ansätze. (ICA2)
Der Grundgegenstand der politischen Philosophie als einer Teildisziplin der politschen Wissenschaft ist die Frage nach dem richtigen Handeln in Gemeinschaften und den dieses Handeln und das Zusammenleben in verbindlicher Weise nominierenden Regeln. Kaufmann führt in dieses Lehr- und Ideengebäude nicht durch das Referieren historisch abfolgender Entwürfe ein, sondern nimmt die "Intuition des Anarchismus", wonach dem Individuum gegenüber der Gemeinschaft und dem Staat ausreichend individuelle Freiheit zu gewähren sei, zum Anlaß, die vor allem seit der Aufklärung entwickelten politisch-philosophischen Ideen unter dem Aspekt des "Zwanges" zu befragen bzw. zu reflektieren. Dadurch ergeben sich zahlreiche aktuelle Diskussionsparallelen zum politischen und Gesellschaftskonzept des Liberalismus (vgl. J. Rawls, ID 28/98) oder den Aspekten der "Solidarität" in der Wettbewerbsgesellschaft (vgl. K. Bayertz, ID 29/98). Gedacht ist der Band für ein breites Lesepublikum und die Fachleserschaft; er dürfte aber doch eher der letztgenannten verständlich sein. (3) (Harald Pilzer)
Eine der drei Grundfragen der Politik lautet: Worin gründet Herrschaft? Die beiden anderen - die nach dem Wesen und der Notwendigkeit, also der Legitimation politischer Institutionen, wie die nach den Zwecken und Zielen, also dem telos von Politik - werden in diesem Beitrag ausgespart. Dabei wird das auf die Machtfrage eingegrenzte Kardinalproblem der Politik nicht bezogen auf historische und gegenwärtige Herrschaftsverhältnisse betrachtet. Die hier gestellte Frage nach der Begründung und Rechtfertigung von Herrschaft stellt sich erst, wenn Herrschaft mit Herrschaftslosigkeit, verstanden als Anarchie und Utopie, konfrontiert wird. Mit Thomas Morus, Thomas Hobbes, John Locke, Jean-Jacques Rousseau und Edmund Burke werden Positionen markiert, die für das politische Denken der Gegenwart bestimmend sind. Hinzugezogen werden Thesen der klassischen griechischen Philosophie und der christlichen Glaubenslehre. Herausgearbeitet werden vor allem zwei Verständnisformen von Herrschaft. Die eine, der Logik individualistischen Denkens folgend, begreift Herrschaft als Menschenwerk, damit auch als abschaffbar. Im anderen Verständnis gilt Herrschaft als ontische Realität, die zwar nicht zum Wesen des Menschen zählt, aber als Bedingung menschlicher Freiheit, Gleichheit und Würde begriffen wird. Folgt aus dem ersten Verständnis die heilsgeschichtliche Realisierung von Herrschaftslosigkeit in der endlichen Welt, so kann im konkurrierenden Verständnis Herrschaftslosigkeit nur im Unendlichen, bei Gott liegen. (UH)