In dieser Studie wurde untersucht, welchen Einfluß die Veränderungen der Rahmenbedingungen für die industrielle Fertigung in den 1990-er Jahren auf die Struktur des verarbeitenden Gewerbes und die strategische Ausrichtung der Unternehmen hatten. Insbesondere sollten Wirkungsbeziehungen identifiziert werden, die Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung des verarbeitenden Gewerbes ermöglichen und Ansatzpunkte für wirtschaftspolitische Maßnahmen bieten.
Im April 2016 veröffentlichte das »International Consortium of Investigative Journalists« die sogenannten »Panama Papers«, die Einblicke in ein System von Steueroasen und Briefkastenfirmen boten. Alfons J. Weichenrieder, Goethe-Universität Frankfurt, sieht den politischen Druck auf die internationalen Steueroasen erhöht. Im Vordergrund stünden dabei bi- und multilaterale Abkommen zum Informationsaustausch. Es bleibe abzuwarten, ob die ausgetauschten Informationen tatsächlich verwertbar seien. Friedrich Schneider, Universität Linz, betont, dass die Gründung einer Briefkastenfirma zwar grundsätzlich legal sei, sie aber häufig zum Steuerbetrug oder zur Geldwäsche benutzt werden. Wichtig wäre unter anderem, dass Länder wie Panama den internationalen Standard zum automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten und die Geldwäscherichtlinie, die in Europa entwickelt wurde, verabschieden. Für Norbert Walter-Borjans, Finanzminister des Landes Nordrhein-Westfalen, gilt es, international für einen Transparenzstandard einzutreten und die Verhandlungspartner, bei denen Vorbehalte bestehen, zu überzeugen. Auch Michael Meister, Staatssekretär beim Bundesministerium der Finanzen, sieht in einer erhöhten Transparenz einen Schlüssel zur Lösung des Problems einer ausufernden Nutzung von Briefkastenfirmen zur Verschleierung von Vermögensverhältnissen. Lukas Hakelberg, Europäisches Hochschulinstitut, Florenz, und Thomas Rixen, Universität Bamberg, sehen in der Beschränkung des Marktzugangs ein Instrument zur Bekämpfung finanzieller Intransparenz. So sollten die Regierungen der großen Industrieländer den Zugang zu ihren Finanzmärkten von der Teilnahme an den Transparenzinitiativen abhängig machen. Für Jörg R. Werner, Frankfurt School of Finance & Management, liegt eine Gefahr der Reformbemühungen darin, dass die Sanktionierung von Steuersparmodellen nicht mehr nur auf illegale Steuerhinterziehung, sondern auch auf legale Steuervermeidung abzielt.
Seit 2006 können die Bundesländer den Steuersatz der Grunderwerbsteuer frei wählen. Dies hat zu einer starken Erhöhung der Steuersätze in den meisten Bundesländern und somit zu einer Verteuerung des Eigentumerwerbs sowie einer Erschwerung der Bildung von Wohneigentum geführt. Zudem werden bei Verkäufen großer Immobilien oft verschiedene Gestaltungsmodelle – sogenannte Share Deals – genutzt, um die Zahlung der Grunderwerbsteuer zu umgehen. Ist eine Reform überfällig? Jens Boysen-Hogrefe, Institut für Weltwirtschaft, Kiel, schlägt vor, bei der Grunderwerbsteuer die »halbherzige Steuerautonomie der Länder« rückabzuwickeln und einen bundeseinheitlichen Steuersatz, der merklich unter dem aktuellen Länderdurchschnitt liegt und keine Ausnahmen vorsieht, einzuführen. So könnten unter anderem auch den Steuervermeidungsmöglichkeiten durch Share Deals entgegengewirkt werden. Wolfgang Scherf und Carolin Dresselhaus, Universität Gießen, halten fest, dass die Grunderwerbsteuer weder durch fundamentale Besteuerungsprinzipien noch durch günstige Lenkungseffekte gerechtfertigt werden kann. Ihre Substitutionseffekte verzerrten die Entscheidungen im Immobiliensektor und verursachten damit unnötige ökonomische Zusatzlasten über die Steuerzahllasten hinaus. Die allokativen und distributiven Mängel der Grunderwerbsteuer sprächen für eine Reform. Thomas Schäfer, Finanzminister des Landes Hessen, bezweifelt, dass eine niedrige Grunderwerbsteuer mit einer hohen Wohneigentumsquote korreliert ist. Auch die Themen Wohneigentumsförderung und Bekämpfung der Share Deals möchte er nicht in einen unmittelbaren Zusammenhang gestellt sehen. Es könnte zwar verlockend sein, umfassende Maßnahmen anzukündigen, die später aus den zusätzlichen Einnahmen durch die Besteuerung der Share Deals finanziert werden sollten. Doch ließen sich diese nicht valide quantifizieren, da es an entsprechenden Datengrundlagen mangele. Die Besteuerung der Share Deals sei für sich allein genommen ein Gebot der Steuergerechtigkeit. Kunka Petkova, Wirtschaftsuniversität Wien, und Alfons Weichenrieder, Goethe-Universität Frankfurt am Main, diskutieren die Forderung nach einer Familienkomponente der Grunderwerbsteuer und zeigen mögliche Alternativen zur Einschränkung der Steuergestaltungen durch Share Deals auf. Sie raten von einer Familienkomponente ab. Im Hinblick auf Share Deals seien mehrere Gestaltungswege denkbar. Wenn die Politik hauptsächlich die offensichtlichsten Gestaltungen einschränken wolle, könne neben die Beschränkung, welcher Anteil der Anteile für die Steuerfreiheit übertragen werden dürfe, ein zweites Kriterium alternativ dazu treten. Share Deals könnten auch dann freigestellt werden, wenn bei der übertragenen Kapitalgesellschaft das Immobilienvermögen im Bilanzvermögen nur eine untergeordnete Rolle spiele. Nach Ansicht von Reiner Holznagel, Bund der Steuerzahler, und Jens Lemmer, Deutsches Steuerzahlerinstitut, sei kaum eine andere Steuer derart reformbedürftig wie die Grunderwerbsteuer: Diese hemme zunehmend die Wohneigentumsbildung, erschwere die Altersvorsorge, führe zu preistreibenden Mehrfachbelastungen und sei auch aus verteilungspolitischer Sicht problematisch. Der starke Anstieg der Steuersätze habe diese gravierenden Mängel noch verschärft. Eine Reform der Grunderwerbsteuer, die den Erwerb von Wohneigentum erschwinglicher mache, sei daher überfällig. Die Politik sollte sich bei der Reform dabei darauf konzentrieren, die Bürger bei der Eigentumsbildung zu entlasten. Mittelfristig sollten die Bundesländer jedoch auch die Steuersätze deutlich reduzieren. Manuela Krause, ifo Institut, und Niklas Potrafke, ifo Instit