Evangelisches Staatslexikon
In: Die öffentliche Verwaltung: DÖV ; Zeitschrift für öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaft, Volume 61, Issue 3, p. 128
ISSN: 0029-859X
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In: Die öffentliche Verwaltung: DÖV ; Zeitschrift für öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaft, Volume 61, Issue 3, p. 128
ISSN: 0029-859X
In: Die Verwaltung: Zeitschrift für Verwaltungsrecht und Verwaltungswissenschaften, Volume 40, Issue 2, p. 307
ISSN: 0042-4498
Hessen und Bayern, zwei der drei Geberländer, reichten ihre Klage gegen den Länderfinanzausgleich beim Bundesverfassungsgericht ein. Ist dies ein überfälliger Schritt gegen eine unfaire Verteilung? Aus Sicht von Volker Bouffier, Ministerpräsident des Landes Hessen, geht die Klage nicht gegen »den Länderfinanzausgleich«, und niemand ist unsolidarisch. Beklagt werden Fehlentwicklungen und Defizite des geltenden Ausgleichssystems, die dessen Mängel einseitig zu Lasten der Zahlerländer verteilen. Norbert Walter-Borjans, Finanzminister des Landes Nordrhein-Westfalen, bezeichnet dagegen das Verhalten der Kläger als unsolidarisch. Grundsätzlich habe sich das System des bundesstaatlichen Finanzausgleichs, selbst in außergewöhnlichen Situationen wie nach der Herstellung der deutschen Einheit, bewährt. Für Rolf Peffekoven, Universität Mainz, ist der Unmut der Länder Bayern und Hessen nachvollziehbar. Eine Reform müsse aber das gesamte Ausgleichssystem erfassen. Ob man mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht viel erreichen könne, sei zweifelhaft. Joachim Wieland, Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer, sieht nicht hohe Zahlungen bei hoher Leistungskraft als unfair an, sondern eine gesetzliche Regelung, die das verfassungsrechtlich vorgegebene Ziel eines angemessenen Ausgleichs verfehle. Die Probleme müssen allerdings politisch gelöst werden. Thomas Lenk, Universität Leipzig, betont, dass die Antwort nach der richtigen Verteilung immer Werturteile einschließt. Deshalb sei die Frage, welche Bedarfe in welchem Maße in einem Finanzausgleichsystem berücksichtigt werden sollten, nur politisch zu beantworten. Nach Meinung von Nathalie Behnke, Universität Konstanz, ist zwar eine starke einseitige Belastung weniger Länder kaum zu rechtfertigen. Dass die ungleich verteilte Finanz- und Wirtschaftskraft ebenso wie Soziallasten im Bundesgebiet solidarisch getragen werden müssen, stehe aber nicht grundlegend zur Diskussion. Der Gang nach Karlsruhe sei für eine ge
BASE
In: Veröffentlichungen der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer 59
In: Berichte und Diskussionen auf der Tagung der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer 1999
Frontmatter -- Inhalt -- Jahrestagung 1999 -- 1949-1999 Ansprache des Vorsitzenden Christian Starck -- Erster Beratungsgegenstand: Arbeitsmarkt und staatliche Lenkung -- Zweiter Beratungsgegenstand: Staat und Religion -- Verzeichnis der Redner -- Verzeichnis der Mitglieder der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer -- Satzung
In: Wissenschaft und Praxis der Kommunalverwaltung 27
In: Nomos-Kommentar
In: Beck-online
In: Bücher
In: Beiträge zum Parlamentsrecht Band 71
Main description: In der repräsentativen Demokratie hat das Parlament die Aufgabe, für das Volk gemeinwohlorientierte Entscheidungen zu treffen. Da Hans Herbert von Arnim seit langem untersucht, wie das Wohl der Allgemeinheit gesichert werden kann, wenn das Parlament in eigener Sache entscheidet, war das Kolloquium anlässlich seines 70. Geburtstags diesem Thema gewidmet. Der Tagungsband dokumentiert Langs Vorschläge für ein verfassungskonformes Verfahren zur Festsetzung der Abgeordnetendiäten unter Beteiligung des Volkes. Meyer setzt sich kritisch nicht nur mit dem geltenden Wahlrecht, sondern auch mit der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auseinander. Er zeigt auf, dass das eigentliche Problem nicht im negativen Stimmgewicht, sondern in den Überhangmandaten besteht. Jung plädiert nach einem Blick auf die Schweiz dafür, direkte Demokratie als Gegengewicht gegen Kartelle der herrschenden Klasse einzusetzen. Sodann zeigt Wiesendahl die Krise der Volksparteien sowie deren Ursachen auf und wagt einen Blick in die Zukunft. Den Abschluss des Bandes bilden von Arnims Vorschläge zum richtigen Umgang mit Entscheidungen des Parlaments in eigener Sache.