Inhaltsangabe:Problemstellung: Wirtschaftskriminalität wurde in Deutschland als eigenständiges Forschungsobjekt schon Ende des letzten Jahrhunderts diskutiert und thematisiert. Nach dem ersten Weltkrieg interessierten sich verschiedene Fachbereiche für die Erforschung der Phänomene Kriegswirtschaft, Industriespionage und Kreditbetrug. Eine Integration der breiten Öffentlichkeit entstand 1939 durch den Ansatz von Sutherland, der den Begriff white-collar-crime prägte. Dieser Begriff bezeichnete alle kriminalistischen Handlungen, die im Zusammenhang mit einer beruflichen Tätigkeit stehen und einem potentiellen Täter, nicht aber dem eigentlichen Stereotyp eines klassischen Kriminellen, entsprechen. Trotz aller Diskussionen und Forschungen ist und bleibt Wirtschaftskriminalität ein akutes Problem und Bestand unserer Gesellschaft; der kontinuierliche Verfall ethischer Werte und die zunehmende Globalisierung mittels Komplexität der Geschäftsabläufe unterstützen diesen Trend noch zusätzlich. Gerade in heutiger Zeit werden Unternehmen durch wirtschaftkriminelle Handlungen ihrer Mitarbeiter und Dritter immer häufiger tangiert. Dies korreliert mit der Tatsache, dass die Anzahl der gemeldeten und polizeilich verfolgten Straftaten aufgrund höherer Sensibilität und gestiegener Kontrollaktivitäten von Mitarbeitern, unternehmerischer Stabsstellen und Geschäftsführung stark ausgebaut wurden. Bisher ist es den fachwissenschaftlichen Bereichen nicht gelungen, sich auf eine einheitliche Definition der Wirtschaftskriminalität zu einigen. Erste Definitionsansätze stammen aus dem Bereich der Soziologie, die vorhandene gesellschaftliche Faktoren der Täter in den Vordergrund stellen. Seit diesem ersten Versuch einer Definition interpretiert die Literatur den Begriff Wirtschaftskriminalität sehr unterschiedlich, da jeder Autor versucht, bestimmte Merkmale herauszufiltern und zu bewerten, ohne einen übergreifenden Konsens zu finden. Grund hierfür besteht in den eigentlichen Erscheinungsformen von Wirtschaftskriminalität. Sie kann als vielfältig und besonders diffuses und schwer erfassbares Phänomen bezeichnet werden. Daher kann eine einheitliche Definition des Begriffes Wirtschaftskriminalität bis heute nicht abgebildet werden und darf nur als Zusammenfassung von beteiligten Straftaten beschrieben und gleichzeitig als interdisziplinäres Phänomen klassifiziert werden. Unter dem Schlagwort Wirtschaftskriminalität können daher die Straftaten Bestechung, Steuerhinterziehung, Betrug oder der Diebstahl von sensiblen Unternehmensdaten zusammengefasst werden. Weiterhin kann darunter noch der Anlagebetrug, Kreditvermittlungsbetrug, Markenpiraterie und Subventionsbetrug als nicht abschließende Aufzählung verstanden werden. Eine übergreifende Definitionsgemeinsamkeit existiert in der Literatur nur hinsichtlich des Charakters des wirtschaftsbezogenen Deliktes und der Kennzeichnung durch hohe Schadenssummen. Es findet eine Bewertung mittels Indikatoren statt, die u.a. als Verstoß gegen Rechtsnormen, Vertrauensmissbrauch, Verflüchtigung der Opfereigenschaft angesehen werden können und keine direkte Gewaltanwendung darstellen. Deshalb kann argumentiert werden, dass je mehr Indikatoren zu einem Sachverhalt vorliegen, desto stärker die Indizien auf ein Vorliegen von wirtschaftskriminellen Handlungen sind. Gleichwohl existiert in der Literatur keine Einigkeit hinsichtlich der eindeutigen Abgrenzung von Wirtschaftskriminalität, Wirtschaftsstrafsachen, Wirtschaftsstraftaten und Wirtschaftsdelinquenz. Globaldefinitionen aller Begriffe erscheinen unbrauchbar, da die Einzeldelikte zu weit gefasst werden und dann auch u.a. der Ladendienstahl erfasst werden müsste. Bezüglich Wirtschaftskriminalität und Gesamtschadensniveau herrscht unter Experten in der Literatur auch Uneinigkeit, da der Gesamtschaden, der durch wirtschaftskriminelle Handlungen erfolgt, nur geschätzt werden kann. Als Grund hierfür kann die unternehmensinterne Ermittlung von Schadensfällen angesehen werden, da durch Geschäftsführung und Vorstand ein Reputationsschaden befürchtet wird und somit keine Integration von Strafverfolgungsbehörden, inklusive deren Statistikführung, vorgenommen wird. Gleichzeitig bestehen Risiken hinsichtlich des zukünftigen Umsatzniveaus, da bestehende und potentielle Kunden durch Medienpublikationen abgeschreckt werden. Um das Gesamtschadensniveau durch wirtschaftskriminelle Handlungen genauer zu bewerten, versucht die als Dunkelfeldforschung deklarierte Bewertungsmethode das Schadensniveau von den formal bekannt gewordenen Straftaten auf das tatsächliche bestehende Schadenspotential aller wirtschaftskrimineller Delikte abzuleiten, da eine Aufklärung aller möglichen Delikte nur unter Einbeziehung von kriminalistischer Analyse und strikter Beweisführung möglich ist. Man geht von ca. 100 Milliarden Euro pro Jahr Schadenssumme aus und Statistiken und Expertenmeinungen sehen eine weitere Steigerung diesen Ausmaßes. Gleichwohl zeigt das starke Verhältnis von Anzahl und Ausmaß der Wirtschaftkriminalität in der polizeilichen Kriminalstatistik das eigentliche Risiko für Unternehmen und Gesellschaft. Danach haben die registrierten und abgeschlossenen wirtschaftskriminellen Delikte, gemessen an allen Delikten in der PKS, einen wertmäßigen Anteil von 1 bis 2 Prozent und besitzen gleichzeitig ein Gesamtschadensniveau von ca. 60 Prozent, was die Relevanz von Wirtschaftskriminalität nochmals deutlich unterstreicht. Gerade mittelständische Unternehmen bewerten das Risiko von wirtschaftskriminellen Handlungen als überaus hoch, da der langfristige Bestand der eigenen Gesellschaft in Gefahr scheint. Die durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers jährlich durchgeführten Befragungen und Studien zu Wahrscheinlichkeiten und Schadensniveau wirtschaftskrimineller Handlungen, unterstreichen diese Tatsachen besonders. Diese kommen zum Ergebnis, dass mittlerweile jedes zweite deutsche Unternehmen Opfer von wirtschaftskriminellen Handlungen wird und 2003 eine Schadenshöhe von durchschnittlich 3,4 Millionen Euro für jedes betroffene Unternehmen und ein Gesamtschadensniveau von über 250 Millionen Euro in Deutschland entstand. Gleichwohl wird argumentiert, dass 62 Prozent aller Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitern Opfer von wirtschaftskriminellen Handlungen waren, was das Risiko der geringen Entdeckungswahrscheinlichkeit in größeren Unternehmen unterstreicht. Unternehmensbefragungen zeigen deutlich, dass über 70 Prozent aller befragten Unternehmen Wirtschaftskriminalität als überaus ernsthaftes Problem empfinden und vier von fünf Unternehmen erwarten, dass das Ausmaß wirtschaftskrimineller Handlungen, vor allem im Bereich Korruption, in Zukunft noch weiter steigen wird. So kann das zunehmende Einkommensgefälle, Internationalisierung und ein unterschiedliches Werteverständnis als mögliche Erklärung angesehen werden. Kritisch kann in diesem Zusammenhang der Ansatz der Justiz und vor allem der strafrechtlichen Verfolgungsbehörden bewertet werden. So haben auf der einen Seite Unternehmer überzogene Erwartungen in Bezug auf straf- und zivilrechtliche Unterstützung und Sanktionierung. Auf der anderen Seite arbeiten Verfolgungsbehörden nach Meinung von Literatur und Presse mit zu knappen polizeilichen und justiziellen Ressourcen. Gleichwohl wird argumentiert, dass Strafprozesse im Rahmen von wirtschaftskriminellen Handlungen allein im Interesse der Öffentlichkeit geführt werden und die eigentliche Opferstellung und Schadhaftigkeit nur beiläufig einfließt. Aufgrund einer immer größer werdenden Präsenz und Gesamtproblematik der Wirtschaftskriminalität und speziell Korruption, stehen Gesellschaft, Politik und Justiz vor neuen Herausforderungen. Korruption als fester Bestandteil wirtschaftlicher Systeme in Deutschland: "Korruption ist die Autobahn neben dem Dienstweg". Nach Ansicht von Experten und Literatur kann Korruption und deren Einfluss als fester und selbständiger Bestandteil von Wirtschaftskriminalität und organisiertem Verbrechen angesehen und aufgrund seiner vielfältigen Erscheinungsformen als verbreitetes Krebsgeschwür bzw. durch eine gegebene Sogwirkung als Virusinfektion umschrieben werden. Eine Entwicklungsbetrachtung von Korruption und deren praktische Bedeutung in der Bestechungskriminalität zeigt, dass es sich nicht um eine hochmoderne und aktuelle Erscheinungsform handelt. Der Blick in die Geschichte beweißt, dass es Korruption schon immer in nahezu allen Kulturen und Zeiten gab, ebenso wie Initiativen gegen korrupte Maßnahmen und Leistungen. So erließ Julius Cäsar im Jahre 59 v. Chr. die Lex Iulia de repetundis, die Beamten untersagte, Geldleistungen von Dritten anzunehmen bzw. Getreidewucher und Veruntreuung von öffentlichen Geldern unter Strafe stellte. Dabei konnte schon früh festgestellt werden, dass Korruption und wirtschaftliche Aktivitäten direkt miteinander verbunden sind. Im 16. Jahrhundert widerstand in England der Staatsphilosoph und Kanzler Heinrichs VIII, Sir Thomas Morus, allen Bestechungsversuchen bestehender Unternehmer und wurde dafür später hingerichtet. Er formulierte das Korruptionsphänomen in einem Gebet von 1535 als Einschüchterung des Bösen und suchte nach Mitteln, alle guten und reinen Dinge mittels einer heiligen Seele zu sehen, um alle Dinge in Ordnung zu bringen. Mittlerweile nehmen korrupte Handlungen und Leistungen im eigentlichen Sinne ein modernes Reizthema an, da sowohl Gesellschaft als auch Medien verstärkt nach jenen suchen, die solche Leistungen anbieten oder annehmen. Gerade in den letzten Jahren spiegeln die korrupten Handlungen von Unternehmen einen Zeitzeugenbericht wieder, der die Form der momentan bestehenden Korruptionskonjunktur nur noch deutlicher unterstreicht und im Interesse von Gesellschaft, Wirtschaft und sonstiger Dritter fungiert. Um praktische Beispiele von Korruptionsfällen zu finden, genügt eigentlich nur ein Blick in die Zeitungslektüre Zwischen 1995 und 2001 wurden Bauaufträge an bestimmte Unternehmen verteilt, da der verantwortliche Mitarbeiter der öffentlichen Körperschaft kontinuierlich Bestechungszahlungen durch die Unternehmen erhielt. Als weiteres Beispiel der strukturellen Korruption können Abteilungsleiter einer überregionalen Baumarktkette genannt werden, die von ihren Zulieferern kontinuierlich hochwertige und kostenfreie Personenkraftwagen forderten, damit die Zulieferer noch beliefern durften. Aber auch Beispiele aus der jüngsten Vergangenheit stützen diese These: Aktuell erleben wir eine Korruptionskonjunktur, die vor Jahren nicht annährend vorstellbar gewesen wäre. Im Jahr 2005 waren gleich fünf DAX-Unternehmen, in Korruptionsfälle verwickelt und das Jahr 2006 war ebenfalls von Korruptionsdelikten bei DaimlerChrysler, Siemens, der EnBW oder BMW gekennzeichnet. Wie aber wird sich der Trend für Korruption in den nächsten Jahren entwickeln? Experten der Zukunftsforschung gehen von einer noch größeren Entdeckungswahrscheinlichkeit aus, da Transparenz und Bewusstsein durch die aktuellen Fälle gestiegen sind. Der Anteil an korrupten Handlungen bleibt voraussichtlich in den nächsten Jahren gleich, aber die aufgedeckten Fälle werden zunehmen und für eine zusätzliche Sensibilisierung von Gesellschaft und Politik sorgen. Hinsichtlich der Strukturierung scheint die Zahlung von Korruptionsleistungen in einigen Branchen nicht unüblich zu sein. Gerade in stark wettbewerbsintensiven Märkten entwickeln Korruptionszahlungen eine große Sogwirkung, da sowohl Auftraggeber als auch mögliche Auftragnehmer diese Geschäftspraktiken scheinbar tolerieren. Aufgrund dieser Tatsachen und einer erneut starken Aktualität muss auf die hohe Anzahl von Delikten und deren bestehender Schadensniveaus nicht gesondert hingewiesen werden. Das Bundeskriminalamt präsentiert in seinem jährlichen Lagebild zur Korruptionsentwicklung in Deutschland eine Auswertung von relevanten Straftaten. So wurden im Jahre 2005 von den Bundesländern und dem Bundeskriminalamt 14.689 Korruptionsstraftaten gemeldet, was eine Steigerung von 93 Prozent in Relation zum Vorjahr ausmacht. Das Problembewusstsein hinsichtlich Korruption und deren Auswirkungen auf Gesellschaft und Systeme hat in den letzten Jahren auch die Politik und deren Gesetzgebung beeinflusst. So beschreiben die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, dass Unternehmen weder direkt noch indirekt Bestechungsgelder oder sonstige ungerechtfertigte Vorteile anbieten, versprechen, gewähren oder fordern sollen. Auch die deutsche Bundesregierung sieht Korruptionsprävention als zentral politische und gesellschaftliche Aufgabe und erarbeitet deshalb im Moment den Entwurf des zweiten Gesetzes zur Bekämpfung von Korruption. Nichtsdestotrotz erscheint die Frage nach den Ursachen für Korruption durchaus diffus und schwierig und kann genauso wie eine allgemeingültige Definition von Korruption nur mittels unterschiedlicher Verhaltensweisen dargestellt werden. So kommt zum Einen das durchaus niedrige Entdeckungsrisiko durch die Verwendung von Netzwerken oder die soziale Üblichkeit in einigen Branchen zum Tragen. Gleichwohl spielen zum Anderen die finanziellen Anreize und deren Strahlungscharakter in Korruptionsfällen eine übergeordnete Rolle und unterstreichen das materialistische Wertesystem innerhalb einer Gesellschaft, das sich verstärkter am Individual-, als am Gemeinwohl orientiert. Oft unterstreicht das natürlich und biologisch verankerte Streben nach finanziellen Werten auch ein individuelles Fordern nach Einfluss, Macht und Besitztum, die mittels Statussymbole externalisiert werden, um die Zugehörigkeit zu einer gesellschaftlich höheren Schichtebene zu präsentieren. Darüber hinaus wird argumentiert, dass kriminelles Verhalten durch Interaktionen mit heterogenen Gruppen erlernbar ist, wenn Mitglieder dieser Gruppen eine Gesetzesverletzung befürworten und eine Verfolgung von Gesetzen ablehnen. Deshalb wird auch z.T. argumentiert, dass Korruption einen positiven Nutzen stiften kann. Sie dient als Leistungsanreiz für Bürokraten, die Bestechungsleistungen erst dann entgegennehmen, um unsinnige Regulierungen zu umgehen und dem Korrumpeur einen schnelleren Marktzutritt zu bieten. Ein weiteres Argument für Korruption wird bei Ausschreibungsverfahren angesetzt, da Korruptionsleistungen eine Verteilung der Zahlungsströme, nicht aber die Zielorientierung verändern würden. Es wird ausgeführt, dass das Unternehmen mit den Korruptionszahlungen auch gleichzeitig ohne korrupte Handlungen die Ausschreibung gewinnen würde, da die meisten Zahlungsmittel unternehmensintern bestehen. Nichtsdestotrotz bewertet die Literatur das Thema Korruption und dessen Anziehungskraft als rein personenbedingte Frage. Trotz aller rechtlichen, politischen und organisatorischen Kontroll- und Präventionsansätze bleibt der Mensch selbst die Schwachstelle bzw. das eigentliche Risiko. So beantworten 58 Prozent aller Unternehmen mit bekannt gewordenen Korruptionsvorfällen, dass eine höhere Sensibilisierung der Mitarbeiter ein kriminelles Handeln verhindern hätte können, was auf eine menschlich programmierte, abgeleitete Verhaltensschwäche hinweist. Gang der Untersuchung: Ist Korruption ein Bestandteil aller wirtschaftlichen Handlungen und wie versucht die Gesetzgebung und Privatwirtschaft dieses Phänomen zu bewerten? Das ist sicherlich die zentrale Frage bei Geschäftsführung, Korruptionsbeauftragten und Gesellschaft, die mit dem Problem Bestechung täglich durch Medien und Veröffentlichungen tangiert werden. Auch diese Arbeit beschäftigt sich im allgemeinen Teil mit diesem Thema und versucht zu erörtern, wie sich die Begrifflichkeit Korruption definieren lässt, wie sie zu messen und wie sie aus Sicht des privaten Sektors als rechtlicher und steuerrechtlicher Ansatz zu bewerten ist. Ziel des allgemeinen Teils dieser Arbeit ist deshalb eine Darstellung der gegebenen Situation, um das Phänomen Korruption besser zu erörtern und vor allem Theorie und Praxis zu vereinen. Der besondere Teil dieser Arbeit konzentriert sich auf die praktische Anwendbarkeit von Korruptionsfällen und proaktiver Prävention. Hierbei soll ein Szenario eines Korruptionsverdachtes bei einem mittelständischen Unternehmen mittels Meinungen und Ansätze durch Strafverfolgungsbehörden, Rechtsanwälten und weiteren Dritten untersucht und bewertet werden. Weiterhin sollen gefährdete Unternehmensbereiche, Korruptionsnetzwerke und die Sinnhaftigkeit eines möglichen Korruptionsbeauftragten bewertet werden, um Korruptionsprävention als Aufgabe zur Sensibilisierung zu verstehen. Zum Abschluss dieser Arbeit soll eine Zusammenfassung aller beschriebenen Präventionsmaßnahmen beurteilt und auf deren Praxistauglichkeit untersucht werden.Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis: VorwortIII AbbildungsverzeichnisVI TabellenverzeichnisVI A.Allgemeiner Teil 1.Korruption als Element der Wirtschaftskriminalität1 1.1Problemstellung: Wirtschaftskriminalität1 1.2Korruption als fester Bestandteil wirtschaftlicher Systeme in Deutschland4 1.3Fragestellungen und Gang der Arbeit7 2.Die unterschiedlichen Definitionsformen von Korruption8 2.1Bewertung des Phänomens Korruption8 2.1.1Ökonomischer Definitionsansatz9 2.1.2Soziologischer Definitionsansatz10 2.1.3Politologischer Definitionsansatz11 2.1.4Juristischer Definitionsansatz12 2.1.5Moraltheologischer Definitionsansatz13 2.1.6Ethischer Definitionsansatz unter dem Gesichtspunkt der Staatsräson14 2.2Zusammenfassung der Begrifflichkeit Korruption15 3.Ökonomische Erkenntnisse der Korruption17 3.1Ausmaß und Schäden von Korruption als Element der Wirtschaftkriminalität in Deutschland17 3.2Ansätze der Korruptionsempirie18 3.2.1Datenanalyse polizeilicher Kriminalstatistik18 3.2.2Verständnis von Transparency International20 3.2.2.1Berechnungsansätze des Corruption Perception Index21 3.2.2.2Ergebnisse und Trends der CPI Analyse 200623 3.2.2.3Ergänzung des CPI: Der Bribe Payers Index24 3.3Ökonomische Empirie von Korruption26 3.3.1Korruption und Bruttoinlandsprodukt26 3.3.2Dilemmasituation der Korruption29 3.3.3Statische Korruptionsspieltheorie32 3.3.4Zusammenfassung35 4.Straftaten gegen den freien Wettbewerb36 4.1Strafbarkeit von Korruption in Deutschland36 4.2Korruptionshandlungen im privaten Sektor38 4.3Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen40 4.3.1Begriff der Submission41 4.3.2Zweckmäßigkeit von Submissionsverfahren41 4.3.3Beschreibung und Handlungsansatz der Submissionskartelle43 4.3.4Geschütztes Rechtsgut des § 298 StGB44 4.3.5Tatbestand des § 298 StGB46 4.3.6Eingriffnahme von Submissionsverfahren46 4.3.7Zusammenfassung47 4.4Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr48 4.4.1Geschütztes Rechtsgut des § 299 StGB50 4.4.2Definierte Täterkreise51 4.4.3Tatbestände des § 299 Abs. 1 StGB52 4.4.3.1Handeln im geschäftlichen Verkehr52 4.4.3.2Vorteilhaftigkeit und Sozialadäquanz53 4.4.3.3Eigentliche Handlung54 4.4.3.4Bevorzugung54 4.4.3.5Unlauterbarkeit54 4.4.3.6Vollendung55 4.4.4Tatbestände des § 299 Abs. 2 StGB55 4.4.4.1Handeln im geschäftlichen Verkehr55 4.4.4.2Tathandlung zum Zweck des Wettbewerbs55 4.4.4.3Innergeschäftliche Tathandlung56 4.4.4.4Vollendung56 4.4.5Zusammenfassung56 4.5Wirksamkeit von zivilrechtlichen Rechtsgeschäften58 4.5.1Nichtigkeit nach § 134 BGB58 4.5.2Nichtigkeit nach § 138 Absatz 1 BGB59 4.5.3Nichtigkeit des Hauptvertrages60 4.5.4Ansprüche des Geschädigten61 4.5.4.1Herausgabe des Bestechungsgeldes62 4.5.4.2Schadensersatz gegen den Beauftragten63 4.5.4.3Schadensersatz gegen den Korrumpeur64 4.5.5Zusammenfassung64 5.Korruption und Steuerstrafrecht66 5.1Steuerrechtliche Problemstellung66 5.2Steuerliches Grundgesetz66 5.2.1Abgrenzung und Definition der steuerrechtlichen Norm § 40 AO67 5.2.2Auslegung und Zusammenfassung68 5.3Gewinn auf Basis des Einkommenssteuerrechts68 5.3.1Reglementiertes Abzugsverbot für Bestechungs- und Schmiergelder69 5.3.2Zusammenfassung72 5.4Korruption in Tateinheit mit Steuerhinterziehung73 5.4.1Unternehmerische Sphäre: Schmiergelder außerhalb der Buchführung73 5.4.2Unternehmerische Sphäre: Schmiergelder innerhalb der Buchführung73 5.5Private Sphäre: Schmiergelder als sonstige Einkünfte74 5.6Zusammenfassung74 B.Besonderer Teil 6.Szenario: Analyse von Theorie und Praxis im Falle eines Korruptionsverdachtes in einem mittelständischen Unternehmen76 6.1Einstiegsszenario76 6.2Ansätze der Strafverfolgungsbehörden77 6.2.1Ansätze der Staatsanwaltschaft77 6.2.2Ansätze der Polizei78 6.3Ansätze Rechtanwälte79 6.4Ansätze Dritter80 6.5Zusammenfassung der Verdachtsansätze81 7.Analyse der eigentlichen Korruptionsproblematik83 7.1Gefährdete Abteilungsbereiche und -positionen83 7.2Erkennungsmerkmale der Korruption84 7.2.1Konstellationen des wirtschaftlichen Handelns84 7.2.2Konstellationen des persönlichen Handelns von Mitarbeitern84 7.2.3Analyse von Korruptionsnetzwerken85 7.3Wirkungskraft von Verhaltensrichtlinien87 7.4Die Stellung des Korruptionsbeauftragten88 7.5Einzelanalyse und Fazit zur "gesunden" Prävention89 8.Eigenes Fazit zum Phänomen Korruption und deren Präventionsproblematik94Textprobe:Textprobe: Kapitel 4.5, Wirksamkeit von zivilrechtlichen Rechtsgeschäften: Korruption wird in vielen Unternehmen als bedeutendes Risiko angesehen. Für geschädigte Unternehmen entstehen neben den strafrechtlichen Normen auch zivilrechtliche Ansprüche auf Erfüllung oder Rückabwicklung von Verträgen, Schadensersatz und Unterlassung. Durch die Interaktion mehrerer Beteiligter während des Korruptionsvorganges ist eine umfassende Darstellung der zivilrechtlichen Rechtsfolgen zuerst einmal problematisch. Im Allgemeinen kann man aus klassischer Sicht von einer Dreier-Kombination ausgehen: Korrumpierender, Korrumpierter und dessen Geschäftsherr. Somit muss die eigentliche Handlung in zwei Abschnitte aufgeteilt werden, um die zivilrechtliche Struktur der Rechtsfolgen zu definieren. Zuerst ist deshalb der Vorgang zur Schmiergeldvereinbarung, und danach das sich anschließende Fehlverhalten des Korrumpierten mit seinen haftungsrechtlichen Konsequenzen genauer zu betrachten. Nichtigkeit nach § 134 BGB: Rechtsgeschäfte können ihre rechtliche Wirksamkeit nur entfalten, wenn sie einen zulässigen Inhalt besitzen. Die Vorschrift des § 134 BGB ordnet die zivilrechtliche Nichtigkeit von Rechtsgeschäften an, wenn diese gegen ein gesetzliches Verbot im Rahmen dieser Vorschrift verstoßen. Grundsätzlich richtet sich ein Verbotsgesetz gegen die Geltung von rechtgeschäftlichen Regelungen, deren Inhalt durch einen Satz des positiven Rechts abgelehnt wird. Die Vorschrift des § 134 BGB sagt aber selbst nichts darüber aus, wann ein Vertrag oder ein Rechtsgeschäft verboten ist. Somit dient § 134 BGB als Bindeglied zwischen verschiedenen Rechtsgebieten und ist gleichzeitig ein Mittel zur Herstellung eines widerspruchsfreien Rechtsfolgensystems. Grundsätzlich ist in diesem Zusammenhang zu beachten, ob eine verletzte Norm im Sinne der Vorschrift ein Verbotsgesetz ist und ob die Erforderlichkeit der zivilrechtlichen Nichtigkeit als Rechtsfolge angesetzt werden muss. Korruptionsvereinbarungen und Handlungen in der gewerblichen Wirtschaft berühren mehrere Verbotsvorschriften, so u.a. die strafrechtlichen Gesetze §§ 266, 298, 299, 331 – 335 StGB, welche als Parlamentsgesetze den Ansatz und das Hauptanwendungsgebiet von § 134 BGB erfüllen. Ob Nichtigkeit als Rechtsfolge durch eine Handlung angenommen werden kann, bestimmt sich durch den Ansatzpunkt des eigentlichen Verbotsgesetzes. Man unterscheidet im Allgemeinen, ob der Inhalt des Rechtsgeschäftes oder die Art und Weise des Zustandekommens der relevante Grund für das gesetzliche Verbot ist. Im letzteren Fall wird keine Nichtigkeit angenommen, da sich die Vorschriften nicht gegen den Inhalt und damit den Erfolg des Rechtsgeschäftes richten. Sobald Bestechungsvereinbarungen Inhalt des objektiven Tatbestandes sind, führt dies regelmäßig zur Nichtigkeit nach § 134 BGB, da es sich um ein klassisches Verbotsgesetz handelt. Nichtigkeit nach § 138 Absatz 1 BGB: Grundlage des Vorwurfs zur Sittenwidrigkeit im Sinne des § 138 Abs. 1 BGB ist eine Bewertung hinsichtlich des allgemein herrschenden Sittlichkeitsempfinden. Hintergrund dieser Vorschrift ist, dass es in jeder Gesellschaft eine Vielzahl von Regeln gibt, die eine Ordnung des menschlichen Lebens zugrunde legen. Die im Privatrecht installierte Privatautonomie wird durch die Leitlinien der guten Sitten begrenzt und durch den BGH grundsätzlich als ein Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden definiert. In Fällen von Bestechungshandlungen bezieht sich dieser Ansatz auf den Inhalt der bestehenden Vereinbarung, es handelt sich um eine Inhaltssittenwidrigkeit. Bestechungsleistungen werden in Rechtsprechung und Literatur übereinstimmend als sittenwidrig nach § 138 Abs.1 BGB angesehen. Die Rechtsnorm kann in diesem Sinne aber nur angesetzt werden, wenn sich die Nichtigkeit des zu bewerteten Rechtsgeschäftes nicht schon aus §134 BGB i.V.m. einem Verbotsgesetz ergibt. Deshalb kann § 134 BGB als speziellere Norm, die Vorrang zur Generalklausel des § 138 Abs. 1 BGB hat, angesehen werden, da der bloße Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot nicht zur Annahme von Sittenwidrigkeit angesehen werden kann. Eine Sittenwidrigkeit ergibt sich im Falle von Korruptionshandlungen u.a. aus der missbräuchlichen Ausnutzung der vorhandenen Vertreterstellung, die zur Erlangung eigener Vorteile genutzt wird. Nichtigkeit des Hauptvertrages: Von einer Schmiergeldvereinbarung spricht man aus Sicht der Literatur, wenn ein Beauftragter oder Vertreter eines Geschäfts- oder Dienstherrn heimlich ein materieller oder immaterieller Vorteil versprochen oder zugewandt wird, damit dieser dem Zuwendenden im Gegenzug einen Vorteil ermöglicht, der ohne die heimliche Zuwendung nicht möglich gewesen wäre. Meistens sind solche Aktivitäten mit einem Abschluss eines Vertrages verbunden, dem sog. Hauptvertrag. Da die zivilrechtliche Nichtigkeit von Bestechungsleistungen über § 134 BGB oder § 138 Abs. 1 BGB bejaht werden kann, ist eine Nichtigkeit des Hauptvertrages, der durch Bestechungshandlungen entstanden ist, nach Ansicht des BGH an drei Voraussetzungen geknüpft. 1. Ein heimlicher Abschluss der Bestechungsvereinbarung zwischen dem Vertreter oder Beauftragten eines Geschäftsherren und einem Dritten. 2. Eine zu Ungunsten des Geschäftsherren wirkende Vertragsausgestaltung. 3. Kausalität zwischen der Bestechungsvereinbarung und der zu Ungunsten des Geschäftsherren wirkenden Ausgestaltung des Hauptvertrages. Ausschlaggebend für die Bewertung einer Korruptionsleistung ist, wie im Strafrecht, die Sozialadäquanz. Grundsätzlich kann das Gewähren von geringfügigen Vorteilen, die im Rahmen einer Verkehrssitte als Höflichkeit oder Gefälligkeit anerkannt sind, vom Tatbestand ausgeschlossen, und deshalb als nicht strafbar angesehen werden. Obwohl die Kommentarliteratur keine Auskunft über einen Schwellenwert für geschenkte Vermögensgegenstände erteilt, ist anzunehmen, dass in Wirtschaftsunternehmen bei kleinen Aufmerksamkeiten, wie z.B. Kugelschreiber oder Kalender, die Sozialadäquanz noch angenommen werden kann. Um dem Problem der oftmals schwierigen Vertragsrückwicklung zu entgehen, hat der BGH im Jahr 1999 deutlich entschieden, dass Verträge, die nicht aufgrund von Korruptionsaktivitäten entstanden sind, als schwebend unwirksam anzusehen sind und der Geschäftsherr nach den Grundsätzen des Missbrauchs der Vertretungsmacht analog § 177 Abs. 1 BGB diese genehmigen muss. Somit kann selbst der Hauptvertrag nach Genehmigung durch den Geschäftsherren gekündigt werden, wenn dieser einen Verstoß gegen Treue und Glauben analog § 242 BGB darstellt. In einem zweiten Urteil zu diesem Sachverhalt sieht der BGH auch eine Genehmigungsfähigkeit für Verträge, die auf Korruptionsvereinbarungen aufgebaut sind und deshalb als nachteilig für den Geschäftsherren ausgelegt werden können. In seinem Urteil von 2000 leitete der BGH auch einen Schadensersatzanspruch für korruptionsbedingte Hauptverträge ab. Danach wurde entschieden, dass der bestechende Vertragspartner gegenüber dem geschädigten Geschäftsherren eine unbedingte Aufklärungspflicht über die gezahlte Korruptionsleistung hat. Mittels dieser Aufklärungspflicht leitet der BGH einen Schadensersatzanspruch zur Aufhebung des Hauptvertrages und weitere, mögliche Leistungen für den Ersatz von entstandenen Schäden, ab. In Bezug auf die mögliche Nachteiligkeit für Geschäftsherren und dem damit verbundene Hauptvertrag schließt der BGH aus zivilprozessualer Hinsicht nach den Beweisgrundsätzen des ersten Anscheins, d.h. wenn erste Anzeichen für den Geschäftsherren auf eine mögliche Benachteiligung gegeben sind. Dieser Ansatz gilt auch für Folgeverträge, die im Rahmen des Hauptvertrages abgeschlossen wurden, aber unabhängig betrachtet werden müssen, da grundsätzlich alle Rechtsgeschäfte keine Verbindung aufweisen und deshalb voneinander unabhängig sind. Eine Ausnahme besteht für Haupt- und Folgeverträge, die aus literarischer Sicht als Einheit und somit als einheitliches Rechtsgeschäft angesehen werden. Ist das Rechtsgeschäft teilbar, könnte nach Willen beider Geschäftspartner der nichtsittenwidrige Vertragsteil weiter bestehen, währenddessen der schadhafte Vertragsteil nicht bewertet gilt. Ansprüche des Geschädigten: Aus zivilrechtlicher Sicht kann der Geschäftsherr, dem heimlich ein Vorteil durch einen Beauftragten oder Vertreter vorenthalten wurde oder überhöhte Preise für Waren und Dienstleistungen bezahlt hat, einen Ersatz geltend machen, der in zwei grundsätzliche Ansprüche gegen die Schadensverursacher münden kann: Die Herausgabe des Bestechungsgeldes von seinem Vertreter geltend machen oder einen Anspruch auf Schadensersatz erheben, da der Vertreter die allgemeinen Nebenpflichten der Informationspflicht und Rücksichtnahme des Arbeitnehmers aus dem arbeitsvertraglichen Rechtsverhältnisses verletzte. Gleichwohl existiert ein Schadensersatzanspruch gegen den Korrumpeur, da dieser entweder im Rahmen eines bestehenden Vertrages den Beauftragten zum Vertragsbruch verleitet hat oder seine Informationspflicht verletzt hat, wenn noch kein Vertrag zwischen Geschäftsherr und Korrumpeur bestanden hat. Beide Ansprüche sollen im Rahmen dieser Arbeit bewertet werden. Herausgabe des Bestechungsgeldes: Die wichtigste Frage im Zusammenhang mit Bestechungshandlungen und den zivilrechtlichen Rechtsfolgen dreht sich um den Herausgabeanspruch des Geschäftsherrn gegen seinen Angestellten in Bezug auf die erhaltenen Bestechungsl
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1. EinleitungAls im Frühjahr viele Menschen auf die Straße gingen, um gegen die von der Regierung beschlossenen Einschränkungen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus zu demonstrieren, fühlten sich nicht wenige an die Pegida-Proteste - beginnend im Dezember 2014 - erinnert, bei denen vor allem in Dresden, aber auch in anderen deutschen Städten tausende Menschen auf die Straße gegangen sind, um ihrem Unmut hinsichtlich der Einwanderungspolitik der Regierung Ausdruck zu verleihen.Den Teilnhemer:innen der Pegida-Proteste wird oftmals vorgeworfen, 'rechts' oder gar Neo-Nazis zu sein, während die "Querdenker" als Verschwörungstheoretiker:innen und Maskenverweigerer dargestellt werden. Entsprechend konnten einschlägigen Medien die folgenden Überschriften entnommen werden:Pegida-Teilnehmer beschimpfen Hotel-Gäste rassistisch (Abendzeitung am 03.08.2016) [1]Typischer Pegida-Anhänger ist 48, männlich und gut gebildet (Berliner Zeitung am 04.02.2020) [2]"Querdenker"-Demo in Leipzig: Journalisten angegriffen, Grünen-Politiker belästigt (Frankfurter Rundschau am 08.11.2021) [3]Angriff auf Reichstag: 40 mutmaßliche Randalierer bislang ermittelt (ntv.de am 16.01.2021) [4]Aber wer sind diese Leute wirklich, die auf die Straße gehen, welche Motive haben sie und wie rechts sind sie? Mit dieser Frage beschäftigten sich verschiedene Forscherteams, die mit Hilfe von Befragungen versucht haben, dies herauszufinden. In der vorliegenden Arbeit werden diese Studien aufgegriffen und miteinander verglichen. Da die Ereignisse, insbesondere die Pegida-Proteste, bereits einige Jahre zurückliegen, wird in einem ersten Schritt die Entstehung und Chronologie der Proteste beschrieben, bevor im zweiten Teil die Pegida-Proteste mit denen der Querdenker verglichen werden.Dabei beschränkt sich die hier vorliegende Arbeit darauf, die Querdenker-Demonstrationen und die Pegida-Proteste hinsichtlich der Teilnehmer:innen und den Motiven für die Teilnahme zu untersuchen und vergleichen. Zudem soll das rechtextremistische Potential analysiert werden. Bei den ausgewählten Kategorien werden die jeweiligen Protestphänomene zunächst getrennt voneinander betrachtet und in einem zweiten Schritt miteinander verglichen, um Gemeinsamkeiten und Unterschiede herauszuarbeiten. 2. Chronologie der Proteste2.1 Chronologie der Pegida-ProtesteVersetzt man sich in das Jahr 2014, dem Beginn der Pegida-Proteste zurück, ist in Deutschland und insbesondere in Sachsen eine anhaltende negative Stimmung gegenüber Geflüchteten zu beobachten. Immer wieder kommt es zu Protesten gegen geplante Unterkünfte für die temporäre Unterbringung von Flüchtlingen, wie beispielsweise im November 2013 in Schneeberg, wo sich rund 2000 Menschen versammeln, um gegen die Unterbringung von rund 250 aus Syrien geflüchteter Menschen zu demonstrieren (Röpke 2013; Antifa Reche Team Dresden 2016, S. 35).Von dieser allgemeinen Stimmung angeregt, gründete Lutz Bachmann später eine Facebookgruppe "Patriotische Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes", woraus schließlich der eingetragene Verein 'Patriotische Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes' kurz 'Pegida' hervorging (Geiges, Marg & Walter 2015, S. 19), welcher am 20. Oktober 2014 zu einem sogenannten Abendspaziergang in die Dresdner Innenstadt aufrief (Vorländer, Herold & Schäller 2016, S. 109).Unter der Bezeichnung 'Spaziergang' fanden diese Demonstrationen fortan jeden Montag in Dresden statt, um gegen Glaubens- und Stellvertreterkriege auf deutschem Boden sowie gegen die 'Islamisierung des Abendlandes' zu protestieren (Geiges, Marg & Walter 2015, S. 12), wobei am 8. Dezember 2014 zum ersten Mal die Marke von 10.000 Teilnehmenden überschritten wurde (Antifa Reche Team Dresden 2016, S. 35).In den darauffolgenden Wochen konnte ein weiterer Zustrom zu den wöchentlich montags stattfindenden Protesten beobachtet werden. Den Höhepunkt der Demonstrationen bildete der Spaziergang am 12. Januar 2015, der unter den Eindrücken des Anschlags auf das französische Satiremagazin 'Charlie Hebdo' stand und an dem sich nach offiziellen Angaben der Polizei rund 25.000 Menschen beteiligten (ebd.; Geiges, Marg & Walter 2015, S. 18).Angeregt von dem großen Zuspruch der Dresdner Spaziergänge gründeten sich in ganz Sachsen, aber auch in viel anderen Städten der Bundesrepublik, wie München, Würzburg, Kassel, Hannover und Bonn, Ableger, die allerdings mit wenigen Ausnahmen in Sachsen nicht annähernd so großen Zulauf hatten wie die Proteste in Dresden und an denen teilweise nur wenige Dutzend Menschen teilnahmen (Antifa Reche Team Dresden 2016, S. 36).Im Frühjahr und Sommer flachte, auch aufgrund anhaltender Konflikte innerhalb des Organisationsteams, der Zulauf zu den Demonstrationen merklich ab. Bisweilen versammelten sich nur noch weniger als 2.000 Menschen zu den Spaziergängen in Dresden. Jedoch fanden insbesondere im Umland von Dresden nahezu täglich Demonstrationen, organisiert von Pegida Ablegern, statt (Antifa Reche Team Dresden 2016, S. 47, Geiges, Marg & Walter 2015, S. 21).Auch unter dem Einfluss des anhaltenden Zustromes von Flüchtlingen konnte über den Sommer hinweg wieder eine Steigerung der Teilnehmerzahl beobachtet werden. Waren es im Juli noch rund dreitausend Teilnehmende, waren es Anfang September bereits über fünftausend, was sich bis Ende September auf neuntausend Teilnehmende steigerte (Antifa Reche Team Dresden 2016, S. 47). Zum einjährigen Bestehen von Pegida am 19. Oktober 2015 versammelt sich bei einer stationären Kundgebung in der Dresdener Innenstadt 15.000 bis 20.000 Menschen (ebd.).Bei den folgenden Kundgebungen konnte eine immer aufgeladenere Stimmung beobachtet werden, die zunehmend auch zu gewaltsamen Ausschreitungen führte. Beispielsweise wurden am Rand des Pegida-Weihnachtssingens am 21. Dezember 2015 gezielt Menschen von Nazis und Hooligans angegriffen, die sich unter die Pegida-Anhänger gemischt hatten (ebd.; Jacobsen 2015).Vorläufiger Höhepunkt sollte eine europäische Vernetzung der Pegida-Demonstrationen am 6. Februar 2016 sein, bei der in vielen europäischen Städten wie Graz, Amsterdam, Dublin und Antwerpen gleichzeitig Kundgebungen abgehalten und so die 'Festung Europa' symbolisiert werden sollte. Der Zuspruch blieb aber selbst in Dresden weit hinter den Erwartungen zurück (Antifa Reche Team Dresden 2016, S. 50; Zeit online 2016).Insbesondere in Dresden kam es dennoch bis weit ins Jahr 2017 hinein zu weiteren Protestkundgebungen mit bis zu zweitausend Teilnehmenden. Die bisher letzte größere Protestaktion fand anlässlich des fünfjährigen Bestehens der Organisation am 20. Oktober 2019 statt, bei der sich rund dreitausend Menschen versammelten, um erneut gegen die Migrationspolitik zu demonstrieren (Tagesschau 2019). 2.2 Chronologie der Querdenker-ProtesteErste Meldungen, nach denen in der Provinz Wuhan in China ein vermutlich tödliches, hoch ansteckendes Virus entdeckt wurde, konnten den Medien bereits Ende 2019 entnommen werden. Der erste bestätigte Fall wurde in Deutschland schließlich am 27. Januar 2020 in Bayern gemeldet (Imöhl & Ivanow 2021). Nachdem die Bundesregierung zunächst eher zurückhaltend reagiert und sich gegen striktere Maßnahmen ausgesprochen hatte, wurde schließlich beginnend mit dem 22. März 2020, zunächst befristet bis zum 19. April, der erste Lockdown verhängt, der mehrmals verlängert wurde und schließlich nach sieben Wochen am 7. Mai. 2020 endete (Bundesministerium für Gesundheit 2022).Unter dem Begriff der 'Hygienedemos' fanden bereits im April erste Protestaktionen gegen die von der Bundesregierung beschlossenen tiefgreifenden Einschränkungen des öffentlichen Lebens statt. Nachdem anfänglich ein Schwerpunkt der Proteste in Berlin beobachtet werden konnte, fanden bereits kurze Zeit später ähnliche Aktionen in anderen deutschen Großstädten und ebenfalls im ländlichen Raum statt (Frei & Nachtwey 202, S. 1).Die Proteste gewannen dabei schnell an Zulauf und breiteten sich immer weiter aus. Im Anschluss an eine Großkundgebung am 9. Mai 2020 in Stuttgart mit über 20.000 Teilnehmenden gründete sich schließlich unter der Federführung von Michael Ballweg die Initiative 'Querdenken 711' (ebd.). Hierbei wurde auch der Begriff 'Querdenken' geprägt (Bundesstelle für Sektenfragen 2021, S. 5).Bundesweit gründeten sich nach dem Stuttgarter Vorbild weitere Querdenken-Initiativen, sowohl in größeren Städten als auch im ländlichen Raum. Zudem gelang es den Organisatoren der Querdenker-Bewegung innerhalb kurzer Zeit, erhebliche finanzielle Mittel zu generieren, mit denen die Protestkundgebungen finanziert werden konnten (Holzer, et al., 2021, S. 21).Den Höhepunkt erreichten die Proteste Mitte Mai 2020, ehe mit Auslaufen des Lockdowns auch die Teilnehmerzahlen an den Demonstrationen wieder abflachte (Verfassungsschutz Nordrhein-Westfalen 2022, S. 12). Initiiert von der Querdenker-Bewegung unter der Führung von Michael Ballweg vernetzten und strukturierten sich die einzelnen Protestgruppen und es wurden bundesweit Kundgebungen organisiert (Holzer, et al., 2021, S. 13).Die größten Kundgebungen fanden am 1. und 29. August in Berlin, am 4. Oktober in Konstanz sowie am 7. November 2020 in Leipzig statt (Frei & Nachtwey 202, S. 1), ehe über den Winter hinweg der Zulauf erneut abflachte. Eine weitere Protestwelle konnte im Frühjahr 2021 beobachtet werden. Vor dem Hintergrund des zweiten Lockdowns, der am 6. Januar 2021 beschlossen wurde und bis in den Mai hinein anhielt, zogen wieder vermehrt Menschen auf die Straße, um gegen die Maßnahmen zu demonstrieren (Verfassungsschutz Nordrhein-Westfalen 2022, S. 12).In diesem Zusammenhang identifizierte der Verfassungsschutz Nordrhein-Westfalen (2022, S. 12) eine positive Korrelation zwischen steigenden Infektionszahlen und Protestgeschehen. Der Bericht stellt zudem fest, dass im Lauf des Jahres 2021 eine Zunahme verbal aggressiven Verhaltens seitens der Teilnehmenden zu beobachten war und sich Ärzt:innen, Politiker sowie Wissenschaftler als Feindbild herausbildeten, die teilweise sogar angegriffen und bedroht wurden (Verfassungsschutz Nordrhein-Westfalen 2022, S. 16; S. 20).Mit Abflachen der Infektionswelle nahm auch das Protestgeschehen im Sommer 2021 zunächst merklich ab. Im Herbst veränderte sich schließlich die Form des Protestes. Die Querdenken-Organisationen verloren zunehmend an Einfluss und statt großer Kundgebungen war eine Verschiebung hin zu einer Vielzahl kleinerer Protestaktionen in kleineren Städten und ländlichen Gebieten zu beobachten (Verfassungsschutz Nordrhein-Westfalen 2022, S. 16; S. 20).Mit dem Auslaufen der meisten Corona-Maßnahmen konnte auch ein deutlicher Rückgang an Protesten gegen die Maßnahmen beobachtet werden. Zurzeit finden nach wie vor in vielen Städten noch regelmäßig Demonstrationen statt, wie beispielsweise am 13. August 2022 in Berlin ein Auto- und Fahrradkorso, um gegen das vom Bundestag beschlossene Infektionsschutzgesetz zu demonstrieren [5]. 3. Vergleich der Protestphänomene3.1 Wer nimmt an den Protesten teil?3.1.1 Pegida-ProtesteMit der Frage, wer an den Protesten teilnimmt, beschäftigt sich insbesondere eine Studie von Vorländer, Herold & Schäller aus dem Jahr 2015, bei der durch "Face-to-Face-Interviews" (Vorländer, Herold & Schäller 2015; S 13) mit Teilnehmenden an Pegida-Demonstrationen in Dresden die soziodemografische Zusammensetzung sowie die zentralen Motive der Protesttierenden ermittelt werden sollten.Ergebnisse dieser Untersuchungen zeigen, dass die Befragten durchschnittlich 47,6 Jahre alt und von den 397 Teilnehmenden der Proteste eine Mehrheit von 74,6 Prozent männlich waren (ebd., S. 43f). Zudem wurde der letzte Bildungsabschluss ermittelt. Die Mehrheit der Befragten hat demnach die Schule nach der 10. Klasse verlassen (ebd. S. 45). Ebenfalls auffällig ist der hohe Anteil an Befragten, die einen Hochschulabschluss als letzten Bildungsabschluss angaben [6]. Mit 28,2 Prozent ist der Anteil im Vergleich zum Bundesdurchschnitt doppelt so hoch (ebd., S. 46). Des Weiteren gaben 5 Prozent einen Hauptschulabschluss, 16,4 Prozent die Hochschulreife und 8,6 Prozent einen Meisterabschluss als letzten Bildungsabschluss an (ebd.). Mit rund 47,6 Prozent waren die meisten der Befragten Arbeiter oder Angestellte, gefolgt von 20,4 Prozent Selbständigen und 17,6 Prozent Rentner (ebd., S. 47). Beamte, Studierende, Auszubildende, Schüler:innen und Arbeitslose machten lediglich etwas mehr als 10 Prozent der Protestierenden aus.Auch wurde nach der Parteiverbundenheit der Pegida-Anhänger gefragt. Eine große Mehrheit von 62,1 Prozent fühlt sich demnach zu keiner der etablierten Parteien hingezogen (ebd., S. 52). Betrachtet man die Ergebnisse, geben 16,8 Prozent der Befragten an, dass ihre Einstellungen am ehesten mit den Ideen der 'Alternativen für Deutschland' (AfD) übereinstimmen. Die anderen Parteien sind weit abgeschlagen: CDU 8,9 Prozent, NPD 3,7 Prozent, Linke 3,0 Prozent, SPD und FDP 1,2 Prozent, Grüne 1,0 Prozent (ebd.). Die Ersteller der Studie vermuten zudem eine große Schnittmenge zwischen dem hohen Anteil an Nichtwähler bei der Landtagswahl in Sachsen (50,9 Prozent) und dem Anteil der Befragten an den Pegida-Kundgebungen, die sich zu keiner der etablierten Parteien hingezogen fühlen (ebd., S. 53).Die Ergebnisse der Studie lassen darauf schließen, dass es sich um eine sehr heterogene Gruppe mit überdurchschnittlicher Bildung und überdurchschnittlichem Einkommen handelt, die sich vorwiegend aus Menschen in der 'Mitte der Gesellschaft' zusammensetzt (Kocyba 2016, S. 149f). Die hier verwendeten Daten müssen allerdings mit Vorsicht betrachtet werden, Kocyba (2016, S. 151) und Nachtwey (2016, S. 305) merken an, dass beobachtet werden konnte, dass viele der Demonstrierenden nicht an wissenschaftlichen Befragungen teilnahmen und dadurch nur ein verzerrtes Ergebnis hin zur Mitte der Gesellschaft abgebildet werden konnte.3.1.2 Querdenker-ProtesteBei den verwendeten Studien handelt es sich zum einen um eine Umfrage, die im Rahmen der sogenannte Erntedank-Demonstration Anfang Oktober in Konstanz durchgeführt wurde, die von der Initiative "Querdenken 753" organisiert wurde und bei der es gelungen ist, 138 Personen zu interviewen (Koos 2022, S. 68). Dabei wurden nach dem Zufallsprinzipe gezielt Protestierende auf der Demonstration angesprochen und per Handzettel zur Teilnahme an der Umfrage eingeladen (ebd.).Bei der zweiten Studie handelt es sich um eine im Herbst 2021 durchgeführte Online-Umfrage des Schweizer Forscherteams Frei, Schäfer & Nachtwey. Bei dieser nicht-repräsentativen Umfrage wurden die Einladungen zur Teilnahme in offenen Telegram-Gruppen von Protestorganisator:innen gepostet (Frei, Schäfer & Nachtwey 2021, S. 251). Dadurch konnten 1152 Umfrageteilnehmer gewonnen werden (ebd.).Beide Studien kommen zum Schluss, dass die Teilnehmer:innen an den Protesten durchschnittlich etwa 48 (47) [7] Jahre alt sind und vorwiegend über einen höheren Bildungsabschluss verfügen (Koos 2022, S. 71). Nachtwey, Schäfer & Frei fanden dabei heraus, dass rund 34 Prozent über ein abgeschlossenes Studium verfügen, 31 Prozent das Abitur als höchsten Abschluss angaben und 21 Prozent mindestens die Mittlere Reife. Damit sind unter den Demonstrationsteilnehmer:innen Personen, die mindestens das Abitur als höchsten Bildungsabschluss angaben, überdurchschnittlich häufig vertreten verglichen mit dem Durchschnitt der deutschen Bevölkerung (ebd.).Ebenfalls überrepräsentiert sind Selbständige mit 20 (25) Prozent der Teilnehmer:innen, während die Mehrheit von 46 Prozent sich selbst als Arbeiter oder Angestellte einstuften (ebd.). Rentner:innen, Hausfrauen, Student:innen bildeten zusammen rund 20 Prozent der Teilnehmenden (Nachtwey, Schäfer, & Frei 2022, S. 8). Beide Studien kommen entsprechend zum Schluss, dass sich die Teilnehmer:innen der Querdenker-Proteste meist der Mittelschicht zuordnen lassen (Koos 2022, S. 72).Eine Mehrheit von 61 Prozent bezeichnet sich den Umfragen zufolge als politisch interessiert (ebd. S. 80). Fragt man nach dem Wahlverhalten bei der Bundestagswahl 2017, gaben die meisten (23 Prozent) an, die Grünen gewählt zu haben, gefolgt von 'Die Linke' (18 Prozent), AfD (15 Prozent), CDU/CSU (10 Prozent), FDP (7 Prozent), SPD (6 Prozent) sowie 'andere Parteien' (21 Prozent) (Nachtwey, Schäfer, & Frei 2022, S. 10).Auf die Frage, welche Partei die Teilnehmer:innen heute wählen würden, antworteten 61 Prozent 'andere Parteien' (ebd.). Die AfD käme demnach auf 27 Prozent der Stimmen, FDP 6 Prozent, die Linke 5 Prozent, Grüne und CDU/CSU jeweils 1 Prozent und SPD 0 Prozent (ebd.). Es zeigt sich hier eine deutliche Verschiebung hin zu anderen Parteien und auch zur AfD, was darauf schließen lässt, dass sich eine Mehrheit der Befragten nicht ausreichend von den etablierten Parteien vertreten fühlt.Hierbei sei bemerkt, dass die Studie von Koos die Tendenzen hin zur AfD nicht bestätigen konnte. Zwar wurden auch hier 'andere Parteien' mit 55 Prozent am häufigsten genannt, es gaben jedoch lediglich 2 Prozent der Befragten an, die AfD bei der kommenden Bundestagswahl wählen zu wollen (Koos 2022, S. 81). Diese Diskrepanz könnte darauf zurückzuführen sein, dass Koos lediglich Personen befragte, die bei der Demonstration in Konstanz teilnahmen, während Nachtwey und Kolleg:innen auf Umfrageteilnehmer:innen aus ganz Deutschland zurückgriffen, entsprechend auch aus Regionen, in denen die AfD stärker vertreten ist (Sachsen: 28,4 Prozent [8]; Thüringen: 22 [9]) als in Baden-Württemberg (9,7 Prozent [10]), was darauf schließen lässt, dass dort unabhängig von Corona die AfD eher eine etablierte Wählerklientel aufweisen kann.3.1.3 Gemeinsamkeiten und UnterschiedeDer Vergleich der Pegida-Demonstrationen und der Querdenker-Proteste zeigt, dass sich die Teilnehmenden recht ähnlich sind. Vergleicht man die beiden Protestphänomene miteinander, ist zunächst das Durchschnittsalter mit 47-48 Jahren auffällig gleich. Auch hinsichtlich des Bildungsabschlusses und der Berufstätigkeit gibt es nur geringe Unterschiede. In beiden Fällen sind die Teilnhmer:innen eher überdurchschnittlich gebildet. Der Anteil von Angestellten und Arbeitern ist jeweils am höchsten. Außerdem ist auffällig, dass ein nicht unerheblicher Teil einer selbstständigen Tätigkeit nachgeht. Unterschiede gibt es hinsichtlich der Geschlechterverteilung. Während bei den Querdenker-Protesten die Verteilung nahezu gleich ist, sind männliche Teilnehmer bei den Pegida-Kundgebungen in der Überzahl.Schaut man sich das Wahlverhalten an, stellt man fest, dass die meisten der Befragten keine der 'etablierten' Parteien bei der nächsten Bundestagswahl wählen würden. Bei den jeweiligen Befragungen kommt keine der 'etablierten' Parteien über 10 Prozent der Stimmen. Vor allem Parteien aus dem linken Spektrum überzeugen nur wenige der Protestteilnehmer:innen. Dies spiegelt die große Unzufriedenheit der Befragten mit der Arbeit von Regierung und Politikern wider, auf die im folgenden Kapitel nochmals genauer eingegangen wird.Die Rolle der AfD ist etwas undurchsichtiger. Von den etablierten Parteien findet die AfD unter den Pegida-Anhänger die meiste Zustimmung, wenngleich der Wert mit etwas mehr als 16 Prozent recht gering ist. Bei den Querdenker-Anhängern kommen die Befragungen zu unterschiedlichen Ergebnissen: Bei der Online-Befragung würden 27 Prozent bei der kommenden Bundestagswahl die AfD wählen, während dies bei der Vor-Ort-Befragung in Konstanz nur zwei Prozent tun würden.Die hier aufgeführten Aspekte zeigen eine recht große Übereinstimmung hinsichtlich demographischer, sozioökonomischer und politischer Einstellungen der Protesteinehmerenden, die im folgenden Kapitel auch hinsichtlich ihrer Motive für die Protestteilnehme verglichen werden.3.2 Welche Motive haben die Protestteilnehmer:innen?3.2.1 Pegida-ProtesteDie Motive für die Teilnahme an den Pegia-Protesten in Dresden sind vielfältig. Generell lassen sich die Motive als allgemeine Unzufriedenheit mit politischen Entscheidungen und deren Kommunikation beschreiben (Vorländer, Herold, & Schäller 2015, S. 63). Bei der Umfrage des Dresdner Forscherteams Vorländer, Herold und Schäller gaben über 71 Prozent der Befragten dies als eines der Hauptmotive für die Teilnahme an den Pegida-Protesten an. Weitere wichtige Teilnahmemotive waren Kritik an Medien und Öffentlichkeit (34,5 Prozent), grundlegende Vorbehalte gegenüber Zuwanderern und Asylbewerbern (31,2 Prozent) sowie Protest gegen religiös oder ideologisch motivierte Gewalt (10,3 Prozent) [11] (ebd. S. 59). Sonstige Motive nannten 21,9 Prozent.Betrachtet man die Antwortengruppe 'Unzufriedenheit mit politischen Entscheidungen und deren Kommunikation' genauer, waren die am häufigsten gegebenen Antworten 'Unzufriedenheit mit der Asylpolitik' und 'Allgemein empfundene Diskrepanz zwischen Volk und Politikern' mit jeweils über 25 Prozent (ebd. S. 62). Zudem wurden häufig die 'Unzufriedenheit mit dem politischen System der Bundesrepublik', 'Unzufriedenheit mit Zuwanderungs- und Integrationspolitik', 'Allgemeine Unzufriedenheit mit der Politik' sowie 'Unzufriedenheit mit der Wirtschafts- und Sozialpolitik' genannt (ebd.).Daraus resultiert, dass rund 34 Prozent (bereinigt von Doppelnennungen) der Befragten allgemein mit der Integrations-, Asyl- oder Sicherheitspolitik der Regierung unzufrieden sind (ebd. S. 63). Generell scheinen grundlegende Vorbehalte gegenüber Zuwanderung, insbesondere aus dem islamischen Raum, eines der Hauptmotive für die Teilnahme zu sein.Wirft man einen genaueren Blick auf die Kategorie 'Grundlegende Vorbehalte gegenüber Zuwanderern und Asylbewerbern', geben 15,4 Prozent der Befragten an, allgemeine Vorbehalte gegenüber Muslimen bzw. dem Islam zu haben (Vorländer, Herold, & Schäller 2015, S. 69). Die Angst vor sozioökonomischer Benachteiligung, Sorge um hohe Kriminalität von Asylbewerbern und die Furcht vor eigenem Identitätsverlust und 'Überfremdung' werden ebenfalls häufig als zentrale Motive für die Teilnahme genannt (ebd.).In einem Positionspapier fordern die Organisatoren von Pegida entsprechend eine im Grundgesetz verankerte Integrationspflicht für Geflüchtete, um einer "Islamisierung des Abendlandes" und damit verbundenen "Glaubenskriegen auf deutschem Boden" entgegenzuwirken (Antifa Recherche Team Dresden 2016, S. 45).Laut Organisator:innen gibt Pegida all den Menschen eine Stimme, die sich "überfremdet, benachteiligt und in ihrer Identität bedroht fühlen" (ebd. S. 35), um zu verhindern, dass Asylsuchende Geld vom Staat bekommen, während ein Großteil der Bevölkerung sich das alltägliche Leben nicht mehr leisten kann. Hierbei gibt es Überschneidungen zwischen den Kategorien 'Unzufriedenheit mit der Wirtschafts- und Sozialpolitik' und der allgemeinen Angst, das eigene Leben nicht mehr finanzieren zu können, sowie der 'Angst vor sozioökonomischer Benachteiligung' durch Einwanderung.Obwohl rund 34 Prozent der Antworten das Themenfeld Integrations-, Asyl- und Sicherheitspolitik als Motiv für die Protestteilnahme angeben, wurde von lediglich 24,2 Prozent der Befragten explizit der Islam, Islamismus und Islamisierung als Grund genannt (Vorländer, Herold, & Schäller 2015, S. 72).Neben den Themen Zuwanderung, Asyl und Islam ist auch die kritische bis ablehnende Haltung gegenüber Öffentlichkeit und Medien, insbesondere gegenüber dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk eines der Hauptmotive für die Teilnahme an den Pegida-Demonstrationen. Der Begriff der 'Lügenpresse' verdeutlicht die Wut und ablehnende Haltung gegenüber Vertretern der Medien und den Medien als Institution.21,2 Prozent der Befragten äußerten entsprechend eine allgemeine Unzufriedenheit mit der Berichterstattung der Medien und 18,4 Prozent kritisieren eine diffamierende Berichterstattung über die Pegida-Proteste (Vorländer, Herold, & Schäller 2015; S. 66.). Oft wird dabei pauschalisierend Kritik an der politischen Einstellung und an der Arbeit von Medienvertretern geübt (ebd. S. 67). Anhänger der Pegida-Bewegung bemängeln zudem, dass sie zu wenig im öffentlichen Diskurs gehört werden und die Sorgen und Ängste nicht ernst genommen werden. Zudem wird beklagt, dass der Öffentlichkeit Informationen vorenthalten werden (ebd. S. 68). Am Rande der Demonstrationen ist entsprechend eine aufgeladene Stimmung gegenüber Vertretern der Medien sowie eine Weigerung, mit Medienvertretern zu sprechen, zu beobachten.3.2.2 Querdenker-ProtesteSo vielfältig wie die Protestteilnehmer:innen sind auch die Motive für die Teilnahme. Trotz der Heterogenität vereint alle der zentrale Aspekt, gegen etwas zu sein (Frei, Schäfer, & Nachtwey 2021, S. 251). Ein Hauptgrund für die Teilnahme bilden die durch die Krise hervorgebrachten sozialen Ungleichheiten und die hierdurch verursachte wahrgenommene Benachteiligung in unterschiedlichsten Bereichen (Koos 2022, S. 73).Befragungen von Koos (2022, S. 73) bei der Demonstration in Konstanz im Herbst 2022 zeigen, dass weniger die persönliche Betroffenheit Grund für die Teilnahme ist, sondern vielmehr die gesamtgesellschaftlichen Auswirkungen der getroffenen Maßnahmen ausschlaggebend sind. Lediglich rund 20 Prozent der Befragten nannten unmittelbare finanzielle Auswirkungen als ein Teilnahmemotiv (ebd.).Hauptsächlich spielt die Sorge um die eigene familiäre Situation eine Rolle. 39 Prozent (der Studie von Nachtwey, Schäfer, & Frei [2022, S. 16] zufolge rund 34 Prozent) der Befragten gaben an, dass durch die getroffenen Maßnahmen zur Eindämmung des Pandemiegeschehens übermäßig hohe Belastungen für Familien entstanden sind (Koos 2022, S. 74). Dies ist auch vor dem Hintergrund zu sehen, dass Nachtwey und Kollegen (2021, bei ihrer Umfrage eine 80-prozentige Zustimmung zur Aussage über die Willkürlichkeit der Corona-Maßnahmen ermittelten und dass rund 95 Prozent der Aussage, die Regierung dramatisiere oder übertreibe die Corona-Problematik,k zustimmten bzw. voll und ganz zustimmten (Nachtwey, Schäfer, & Frei 2022, S. 14f.).Größter Kritikpunkt an den Maßnahmen sind die temporären Einschränkungen der Grundrechte, wie Ausgangsbegrenzungen und Kontaktverbote. 80 Prozent der Befragten nannten die negativen Auswirkungen der Maßnahmen auf die eigenen Grundrechte als einen der Hauptgründe, sich an den Querdenker-Protesten zu beteiligen (Koos 2022, S. 75). Zudem stimmten 95 Prozent der Befragten der Aussage zu, dass die Corona-Maßnahmen die Meinungsfreiheit und Demokratie bedrohen (Nachtwey, Schäfer, & Frei 2022, S. 17).Als Einschränkung der Grundrechte wird auch die Verpflichtung zum Tragen von Masken gesehen. Teilnehmer:innen behaupteten hierbei, dass es durch das Tragen der Maske zu Todesfällen in Deutschland gekommen sei (Gensing 2020). Entsprechend stimmen über 88 Prozent der Befragten der Aussage zu, dass Maskenpflicht Kindesmissbrauch sei (Nachtwey, Schäfer, & Frei 2022, S. 18). Auch aufgrund der temporären Schulschließungen ist der Schutz von Kindern unter den Motiven der Demonstrationsteilnehmer:innen zu finden und rückte mit zunehmendem Verlauf des Corona-Protestgeschehens vermehrt in den Fokus der Debatte.Neben Kritik an den konkret aufgrund der Corona-Pandemie getroffenen Maßnahmen durch die Bundesregierung ist auch die allgemeine Kritik an Regierung und Parlament eine der Hauptmotivationen. So gaben 88 Prozent der Befragten an, kein Vertrauen in die Regierung zu haben (Koos 2022, S. 79). Gleiches gilt für den Bundestag. In das Parlament und die gewählten Abgeordneten haben nur 4 Prozent Vertrauen (ebd.). Eine Mehrheit von 77 Prozent hat dabei das Vertrauen in das politische System verloren (ebd. S. 80). Dennoch lehnen 94 Prozent eine Diktatur als möglicherweise bessere Staatsform ab (ebd.). Der Aussage, dass 'Medien und die Politik unter einer Decke stecken' stimmen rund 77 Prozent der Teilnehmer in der Befragung von Nachtwey, Schäfer, & Frei (2022, S. 17) zu.Entsprechend groß ist die Ablehnung gegenüber etablierten Medien (91 Prozent) (Koos 2022, S. 79). Die oftmals als einseitig empfundene Berichterstattung von den Corona-Protesten, vermeintlich tendenzielle Berichterstattung und das mutmaßliche Zurückhalten wichtiger Informationen werden oft als Hauptgründe für die ablehnende Haltung gegenüber etablierten Medien, insbesondere dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk genannt (Frei, Schäfer, & Nachtwey 2021, S. 225). Konkret wird den Medien 'Angstmacherei' vorgeworfen mit dem Ziel, die Menschen zu verunsichern. Die Teilnehmer:innen bezeichnen sich daher oftmals selbst als besonders kritische Menschen, die Dinge hinterfragen und gegen die "mediale Desinformation" (ebd. S. 256) vorgehen und aufklären wollen.Waren im Frühjahr und Herbst 2020 noch die von der Bundesregierung getroffenen Maßnahmen und deren Auswirkungen, wie Lockdown, Schulschließungen und Maskentrageverordnung, der Hauptgrund für die Teilnahme an den Querdenker-Demonstrationen, wandelten sich die Motive im Lauf der Zeit. Mit der Entwicklung von Corona-Impfstoffen, deren Zulassung und den anschließenden, im Frühjahr und Sommer 2021 groß angelegten Impfkampagnen, wurde vermehrt auch die Kritik an einer vermeintlichen Zwangsimpfung und die Diskriminierung Ungeimpfter zum zentralen Motiv (Verfassungsschutz Nordrhein-Westfalen 2022, S. 3).Entsprechend konnten sich 70 Prozent der Befragten vorstellen, dass einflussreiche Geschäftsleute die Menschheit zwangsimpfen lassen wollen, um so persönlich davon zu profitieren (Koos 2022, S. 77). Allgemein haben Verschwörungstheorien und eine darauf aufbauende "Realität" großen Einfluss, die Motive der Teilnehmer:innen betreffend. Unter den Befragten können sich 75 Prozent vorstellen, dass Wissenschaftler gezielt manipulieren, Tatsachen erfinden oder Beweise zurückhalten, um die Öffentlichkeit zu täuschen (ebd.).Zwar haben 37 Prozent der Befragten Vertrauen in die Wissenschaft, dieser vergleichsweise hohe Wert könnte aber auch darauf zurückgeführt werden, dass sich im Lauf der Pandemie eine Vielzahl selbsternannter Experten etabliert hat, deren Wissen und Expertise gleichgesetzt wurde mit Wissen von Experten, die dem etablierten Wissenschaftssystem zuzuordnen sind (ebd. S. 79). Hauptkritikpunkt ist dabei die Nichtproduktion eindeutiger Ergebnisse und die Anpassung von Empfehlungen aufgrund neuster Erkenntnisse, die oftmals zu Verwirrung und Irritationen führten.Es bleibt festzuhalten, dass sich berechtigte Kritik an den Corona-Maßnahmen mit inhaltlich diffuser Kritik (Frei, Schäfer, & Nachtwey 2021, S. 257) mischt, was zu einer wirren Verflechtung von Tatsachen mit Verschwörungserzählungen führt, die schließlich zur Teilnahme an den Querdenker-Demonstrationen führen.3.2.3 Gemeinsamkeiten und UnterschiedeZu den Gemeinsamkeiten beider Protestgruppen lässt sich zunächst herausstellen, dass beide sehr heterogen zusammengesetzt sind und eine Vielzahl von Motiven die Menschen zur Teilnahme an den Protesten veranlasst. In beiden Gruppen ist eines der Hauptmotive die allgemeine Unzufriedenheit mit Mandatsträgern und politischen Entscheidungen im allgemeinen.Beide Gruppen unterscheiden sich hinsichtlich des konkreten Anlasses für die Proteste. Während der Hauptauslöser für die Pegida-Proteste in der Asylpolitik der Regierung, der mangelnden Kommunikation bei der Unterbringung von Geflüchteten sowie in einer vermeintlichen Überfremdung Deutschlands liegen, resultierte die Unzufriedenheit bei den Querdenker-Protesten hauptsächlich aus den Grundrechtseinschränkungen, die die Corona-Pandemie eindämmen sollten, sowie später aus der vermeintlichen Diskriminierung von Ungeimpften.Auch wenn sich die konkreten Anlässe unterscheiden, ist der Auslöser für die jeweiligen Proteste eine aktuelle Gegebenheit, die aufgegriffen und instrumentalisiert wird. Die Proteste beziehen sich dabei nicht nur auf den konkreten Anlass, sondern lassen sich als allgemeine Unzufriedenheit interpretieren. Was beide Gruppen gemein haben, ist die generelle Ablehnung von Politik und der Vertrauensverlust in Politik und Politiker. Waren es bei den Pegida-Protesten rund 71 Prozent, die angaben, mit politischen Entscheidungen unzufrieden zu sein, nannten bei der Befragung bei einer Querdenken-Kundgebung in Konstanz 88 Prozent der Teilnehmer:innen dies als Grund für die Teilnahme.Hier zeigt sich eine Zunahme der Unzufriedenheit. Dies ist vermutlich auch darauf zurückzuführen, dass die Menschen aufgrund der Corona-Maßnahmen direkter von Regierungsentscheidungen betroffen sind und diese auch das tägliche Leben betreffen. Bei beiden Umfragen zeigt sich besondere eine ablehnende Haltung gegenüber politischen Mandatsträgern, die sich nach Ansicht vieler Befragter zu weit vom einfachen Bürger entfernt haben und nicht mehr im Sinne des Volkes handeln.Bei beiden Protestbewegungen konnte zudem eine ablehnende Haltung gegenüber etablierten Medien beobachtet werden. Dies zeigte sich zum einen in der Verweigerung, mit Medien zusammenzuarbeiten, als auch in verbalen und teilweise handgreiflichen Übergriffen auf Medienvertreter:innen. Sowohl bei Querdenker-Kundgebungen als auch bei Pegida-Demonstrationen hat sich der Begriff 'Lügenpresse', als Ausdruck einer kritischen Haltung gegenüber Medien etabliert. Häufig wird zudem eine tendenziöse, abwertende Berichterstattung von den Protestkundgebungen und ein absichtliches Zurückhalten von vermeintlich wichtiger Informationen für die ablehnende Haltung genannt.Sowohl bei den Protesten der Querdenker-Bewegung gegen die Corona-Politik als auch bei den Pegida-Protesten spielt die Angst vor einer sozioökonomischen Benachteiligung eine wichtige Rolle, wenngleich die Angst unterschiedlich begründet wird. Während dies bei Pegida-Anhängern durch die Zuwanderung von Menschen mit muslimischem Glauben und damit verbundener größerer Konkurrenz um Arbeitsplätze sowie der durch Einwanderung veränderten Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel auf mehr Personen begründet wird, argumentieren Anhänger der Querdenker-Bewegung dahingehend, dass mit den von der Politik getroffenen Maßnahmen, die das öffentliche Leben einschränken, die Lebensgrundlage wegfällt. Auch wenn viele der Teilnehmer:innen angaben, von den Maßnahmen nicht unmittelbar betroffen zu sein, zeigt sich die Angst besonders bei Selbständigen, die aufgrund der Maßnahmen ihrer Berufstätigkeit nicht mehr nachgehen können.Auch hinsichtlich des Glaubens an Verschwörungstheorien gibt es eine Schnittmenge zwischen beiden Protestphänomenen. Zentral ist die Idee einer geheimen Machtelite, die negativen Einfluss auf das Volk nehmen möchte. Bei den Pegida-Protesten wird dieses Narrativ untermauert von dem Glauben an eine "Umvolkung", also dem Austausch der Deutschen durch zugewanderte Flüchtlinge aus dem islamischen Raum. Von der Unterdrückung des Volkes durch die getroffenen Maßnahmen und die vermeintliche Absicht, die Menschen durch die Corona-Impfung zu reduzieren oder zumindest durch das Einpflanzen eines Computerchips unter die Kontrolle einer Machtelite zu bringen, sind zentrale Erzählungen bei Querdenker-Kundgebungen.Auch wenn sich die Protestbewegungen in ihren eigentlichen Auslösern unterscheiden, gibt es die Motive betreffend erstaunlich viele Überschneidungen. Die Einwanderung bzw. der Protest gegen die Corona-Maßnahmen sind in beiden Fällen ein allgemeiner Ausdruck angestauter politischer Unzufriedenheit, der sich im Kontext der konkreten Anlässe entlädt. 3.3 Das rechtsradikale Potential der Protestbewegungen3.3.1 Pegida-ProtesteAuch wenn die Studie von Vorländer, Herold & Schäller vermuten lässt, dass die Pegida-Teilnehmer:innen vorwiegend aus der Mitte der Gesellschaft kommen, stellt dies kein Grund zur Verharmlosung dar (Kokyba 2016, S. 149). Oftmals wird dieser Studie vorgeworfen, das rechtsradikale Potenzial der Protestbewegung zu unterschätzen. Als Hauptgrund wird angeführt, dass eine Vielzahl von Teilnehmenden sich weigern, an wissenschaftlichen Umfragen teilzunehmen, und dass diejenigen, die mit wissenschaftlichen Institutionen sprechen, eher der gemäßigten Mitte zuzuordnen sind und daher das Ergebnis in Richtung gemäßigter Ansichten verzerren.Als Indiz für eine rechtsradikale Gesinnung kann allein die Teilnahme an einer Kundgebung unter dem islamfeindlichen Motto 'Patriotische Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes' angesehen werden (ebd. S. 152). Auch kann eine solche Gesinnung aus den Rednern und den Inhalten von Reden im Rahmen der Kundgebungen abgeleitet werden.Bei der Kundgebung zum einjährigen Bestehen von Pegida am 19. Oktober 2015 war Akif Pirinçci einer der Hauptredner. Pirinçci, der offen rechtspopulistische und islamfeindliche Positionen vertritt und zudem aufgrund diverser Äußerungen rechtskräftig verurteilt wurde, sprach bei der genannten Veranstaltung unter anderem von der "Moslemmüllhalde" Deutschland und warf Politikern vor, als "Gauleiter gegen das eigene Volk" zu agieren (Spiegel.de 2015). Wegen dieser Äußerungen und auch der Aussage "die KZs sind leider derzeit außer Betrieb" wurde die Rede schließlich nach 25 Minuten abgebrochen und Pirinçci im Anschluss wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe verurteilt (ebd.).Offiziell grenzt sich Pegida zwar immer wieder von rechtsextremen Positionen ab, die Bewegung mobilisiert jedoch eine rechtspopulistisch rebellierende Bevölkerung, die sich aus der Mitte der Bevölkerung her rekrutiert und den Anspruch erhebt, das Volk zu repräsentieren (Nachtwey 2016, S. 210). Eine Studie von Daphi et al. (2015: S. 22f.) zeigt zudem, dass über 59 Prozent der Pegida-Anhänger bei der Landtagswahl in Sachsen 2014 der AfD ihre Stimme gegeben haben. Somit hat eine Partei, die zwar im Bundestag vertreten ist, aber in Teilen aufgrund von verfassungswidrigen Positionen vom Verfassungsschutz beobachtet wird, eine absolute Mehrheit unter den Pegida-Anhängern erzielen können.Vorländer, Herold & Schäller (2016, S. 116) stellen jedoch auch heraus, dass sich die rechtsradikale und ausländerfeindliche Einstellung der Pegida-Teilnehmer in Dresden nicht wesentlich von Werten in West- bzw. Gesamtdeutschland unterscheiden. Es bleibt festzuhalten, dass die Pegida-Bewegung keine "originär" (Nachtwey 2016, S 1) rechtsextreme Bewegung ist, jedoch das rechtsextreme Potenzial nicht unterschätzt werden darf.3.3.2 Querdenker-ProtesteDer Sonderbericht des nordrhein-westfälischen Innenministeriums bescheinigt der Querdenker-Bewegung, dass einzelne Personen und Bewegungen aus der rechtsextremistischen Szene Einfluss nehmen und die Bewegung für ihre eigene Agenda zu instrumentalisieren versuchen (Verfassungsschutz Nordrhein-Westfalen 2022, S. 34). Zudem wurden bei den Kundgebungen rechtsextremistische Inhalte geteilt, bei gleichzeitigem Bemühen, einen demokratischen und rechtsstaatlichen Anschein zu wahren (Stern 2021, S. 2).Der Bericht bezieht sich dabei auf eine hohe Ablehnung des Rechtsstaates, die sich jedoch laut der Umfrage von Koos (2022, S. 80) nur bedingt bestätigen lässt. 96 Prozent der Teilnehmenden widersprechen zumindest der Aussage, dass eine Diktatur eine möglicherweise bessere Regierungsform sei. Dennoch lässt sich bei den Kundgebungen eine gewisse antisemitische sowie anti-rechtsstaatliche Haltung finden, die sich vor allem in diversen Verschwörungserzählungen ausdrücken. Einer der Protagonisten in Berlin, Attila Hildmann, behauptete beispielsweise am Rande einer Kundgebung, jüdische Familien wollen die "deutsche Rasse auslöschen" (Leber 2020).Der Verfassungsschutz von Nordrhein-Westfalen schätzte im Dezember 2020 zudem, dass rund 10 Prozent der Demonstranten Rechtsextreme oder Reichsbürger sind (Grande, Hutter, Hunger & Kanol 2021, S. 22). Einer Umfrage von Grande et al. (2021, S. 22) zufolge sind 7,5 Prozent der Protestierenden dem rechten Rand zuzuordnen. Zwar ist dies nur eine Minderheit, die jedoch aufgrund ihres Mobilisierungspotentials nicht vernachlässigt werden darf, zumal 40 Prozent der Befragten rechtsextreme Positionen zustimmungsfähig finden (ebd.). Die Umfragen haben zudem gezeigt, dass sich das rechtsextreme Potenzial im Lauf der Zeit verstärkt hat. Vergleicht man die erste Protestwelle mit der zweiten, stieg der Zustimmungswert von knapp über 30 Prozent auf über 40 Prozent (Grande et al. 2021, S. 23).Dieses Potenzial zeigt sich auch, wenn Teilnehmer:innen mit Reichskriegsflaggen die Absetzung der Regierung fordern. Am Rande der Kundgebung in Berlin Ende August 2022 versuchte schließlich eine Gruppe von Corona-Gegnern, den Reichstag zu stürmen und die Regierung zu stürzen (Patenburg, Reichhardt, Sepp 2021, S. 3). Zudem sind häufig Forderungen zu hören, die Verantwortlichen für die Corona-Maßnahmen bei einer Neuauflage der Nürnberger Prozesse zur Rechenschaft zu ziehen (Virchow 2022). Diese und weitere aus der NS-Zeit abgeleitete Semantik ist ein weiteres Indiz für die Nähe von Querdenkern zu rechtsradikalen Positionen.Zu beobachten ist zudem, dass sich immer wieder bekannte Neonazis unter die Demonstranten mischen. Diese nutzen die friedlichen Demonstrationen, um unter dem Deckmantel 'Corona' rechtsradikale Thesen zu verbreiten. Hierbei besteht insbesondere die Gefahr, dass friedliche Menschen aus der Mitte der Gesellschaft für eine rechtsradikale Agenda missbraucht werden. Abschließend kann herausgestellt werden, dass der zunächst friedliche Protest zunehmend von Anhängern rechtsradikaler Bewegungen unterlaufen und zunehmend für rechte Zwecke missbraucht wurde.3.3.3 Gemeinsamkeiten und UnterschiedeSowohl die Pegida-Proteste als auch die Querdenker-Kundgebungen rekrutieren ihre Teilnehmer:innen aus der Mitte der Gesellschaft. Obwohl sie den Anschein einer bürgerlichen Protestbewegung haben, ist ein rechtsextremistisches Potenzial nicht zu unterschätzen. Forschungen zeigen, dass bei beiden Bewegungen eine rechtsradikale Minderheit unter den Teilnehmenden vertreten ist, die die Proteste für eigene Zwecke zu instrumentalisieren versucht. Entsprechend konnte bei beiden Bewegungen eine zunehmende Radikalisierung festgestellt werdenCharakteristisch für beide Bewegungen ist zudem eine allgemeine Ablehnung von Rechtsstaat und politischen Institutionen. Dies zeigt sich auch im Wahlverhalten. Bei beiden Protestphänomenen identifizieren sich nur wenige Teilnehmenden mit einer der etablierten Parteien und gaben an, bei der kommenden Wahl eine 'andere Partei' wählen zu wollen.Unter den im Bundestag vertretenen Parteien kann lediglich die AfD einen nennenswerten Stimmenanteil auf sich vereinen. Auch hierbei zeigt sich das rechtsradikale Potenzial der Proteste. Die AfD ist zwar im Bundestag vertreten, doch werden einzelne Mitglieder und Landesparteien vom Verfassungsschutz beobachtet. Diese Haltung zeigt sich teilweise auch in Verschwörungserzählungen, die oftmals als Rechtfertigung für die Proteste herangezogen werden. Zudem sind bei beiden Protesten nationalistische Symbole wie die Reichskriegsflagge zu beobachten und Reden eindeutig rechter nationalistischer Personen zu hören.Was beide Protestgruppen unterscheidet, ist die ursprüngliche Intention, mit der die Menschen auf die Straße gegangen sind. Während bei Pegida von vorneherein eine eindeutig nationalistische, auch rechtsradikale Positionierung zu erkennen war, war die ursprüngliche Intention der Querdenker-Demonstrierenden gegen die aus ihrer Sicht unsinnigen Corona-Maßnahmen zu demonstrieren. Erst später bildeten sich auch hier nationalistische und rechtsradikale Züge heraus. Hier kann als Höhepunkt dieser Entwicklung der 'Sturm auf den Reichstag' genannt werden. Es beliebt festzuhalten, dass sich bei beiden Protestgruppen legitime Anliegen mit rechtsradikalen Positionen vermischen, was die Proteste so gefährlich macht.4. Zusammenfassung und AusblickIn der hier vorliegenden Arbeit wurden die Querdenker-Proteste in Folge der Corona-Pandemie und die aus dem vermehrten Zuzug islamischer Flüchtlinge resultierenden Pegida-Proteste miteinander verglichen sowie Gemeinsamkeiten und Unterschiede aufgezeigt. In einem ersten Schritt wurde die Chronologie der Protestbewegungen dargestellt und anschließend hinsichtlich dreier spezifischer Merkmale miteinander verglichen.Im Hinblick auf demografische und sozioökonomische Aspekte sowie dem Wahlverhalten sind sich die Teilnehmenden an beiden Protestphänomenen recht ähnlich. Die im Schnitt 48 Jahre alten Demonstrationsteilnehmer:innen sind zumeist Angestellte oder Arbeiter, wobei der Anteil an Selbständigen recht hoch ist. Politisch fühlt sich eine Mehrheit nicht von den etablierten politischen Parteien ausreichend vertreten und würde daher bei der kommenden Wahl eine 'andere Partei' wählen. Es konnte zudem gezeigt werden, dass bei Pegida- und Querdenker-Protesten die AfD als einzige der im Bundestag vertreten Parteien eine nennenswerte Wählerschaft anspricht.Auch in Bezug auf die Motive zeigte sich eine erhebliche Schnittmenge zwischen Teilnehmer:innen der Pegida- und Querdenker-Demonstrationen. Beide Phänomene nehmen aktuelle politische Entscheidungen als Demonstrationsanlass, die aber lediglich als Katalysator für aufgestaute Wut und Enttäuschungen wirken. Entsprechend wurde gezeigt, dass allgemeine Unzufriedenheit mit Politik, Regierung und Mandatsträgern ein zentrales Motiv für die Proteste ist.Hinzu kommt die Kritik an Medien, tendenziöse Berichterstattung zu betreiben und voreingenommen über die Proteste zu berichten. Zudem würden zentrale Informationen gezielt nicht weitergegeben, um so die Menschen gezielt zu täuschen und wahre Beweggründe politischer Entscheidungen zu verschweigen. Hier zeigte sich auch die Anfälligkeit der Proteste für Verschwörungstheorien, die auch Einfluss auf Wissensbasis und Motive haben.Abschließend wurde das rechtsradikale Potenzial der Bewegungen aufgezeigt. Beide Bewegungen haben sich dabei aus der Mitte der Gesellschaft hin an den rechten Rand bewegt, wobei die Pegida-Kundgebungen von Beginn an eher rechts zu verorten waren. Größtes Problem ist die Instrumentalisierung der Proteste durch rechte Gruppen, die unter dem Deckmantel friedlicher Proteste mit Menschen aus der Mitte der Gesellschaft rechtsradikale Propaganda gesellschaftsfähig machen wollen.Die hier untersuchten Kategorien bilden die beiden Protestphänomene bei weitem nicht vollständig ab. Es ist daher nötig, weitere Vergleiche anzustellen. Beispielsweise wäre es noch interessant zu ermitteln, inwiefern sich die Protestkundgebungen in puncto Wahrnehmung in der Bevölkerung unterscheiden oder inwiefern sich Politik und Regierung mit den Protesten auseinandergesetzt haben. Überdies sollte noch erforscht werden, wie die Teilnehmer:innen das Vertrauen in Politik zurückgewinnen können und was getan werden muss, um bei zukünftigen politischen Krisen ähnliche Protestbewegungen zu verhindern.Abschließend bleibt festzuhalten, dass wir uns zukünftig vermutlich häufiger mit solchen Formen des Protestes auseinandersetzen müssen. Im Zuge der Energiekrise, resultierend aus dem russischen Angriffskrieg und den Sanktionen gegen Russland, haben erste Verbände und Parteien dazu aufgerufen, den Unmut über Regierungsentscheidungen auf die Straße zu tragen und gegen die Regierenden zu demonstrieren. Es bleibt also abzuwarten, ob sich in den kommenden Monaten eine Protestbewegung, ähnlich wie die Pegida- und Querdenker-Proteste, entwickelt.5. LiteraturverzeichnisAntifa Recherche Team Dresden. (2016). Pegida: Entwicklung einer rechten Bewegung. In T. Heim (Hrsg.), Pegida als Spiegel und Projektionsfläche (S. 33-54). Wiesbaden: Springer VS.Bundesministerium für Gesundheit. (06. 08. 2022). Coronavirus-Pandemie: Was geschah wann? Abgerufen am 13.08.2022 von https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/chronik-coronavirus.htmlBundeststelle für Sektenfragen. (2021). Das Phänomen Verschwörungstheorien in Zeiten der COVID-19-Pandemie. Bericht der Bundesstelle für Sektenfragen an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration .Wien.Frei, N., & Nachtwey, O. (2021). Wer sind die Querdenker_innen? Demokratie im Ausnachmezustand. Wie vrändert die Coronakrise Recht, Politik und Gesellschaft? (Friedrich-Ebert-Stiftung, Hrsg.).Frei, N., Schäfer, R., & Nachtwey, O. (26.06.2021). Die Proteste gegen die Corona-Maßnahmen: Eine soziologische Annäherung. Forschungsjournal Soziale Bewegungen, S. 249-258.Geiges, L., Marg, S., & Walter, F. (2015). Pegida. Die schmutzige Seite der Zivilgesellschaft? Bielefeld: transcript Verlag.Gensing, P. (09. 30. 2020). Gezielte Gerüchte über Todesfälle durch Maske. Abgerufen am 16.08. 2022 von https://www.tagesschau.de/faktenfinder/corona-kritiker-101.htmlGrande, E., Hutter, S., Hunger, S., & Kanol, E. (2021). Alles Covidioten? Politische Potenziale des Corona-Protests in Deutschland. Berlin: Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung gGmbH.Holzer, B., Koos, S., Meyer, C., Otto, I., Panreck, I., & Reichardt, S. (2021). Einleitung: Protest in der Pandemie. In S. Reichardt (Hrsg.), Die Misstrauensgemeinschaft der "Querdenker" : Die Corona-Proteste aus kultur- und sozialwissenschaftlicher Perspektive (S. 7-26). Frankfurt: Campus Verlag.Imöhl, S., & Ivanov, A. (12.06.2021). Bundesregierung bestellt 80 Millionen Dosen Omikron-Impfstoff bei Biontech. Die Zusammenfassung der aktuellen Lage seit Ausbruch von Covid-19 im Januar 2020. Abgerufen am 13.08.2022 von https://www.handelsblatt.com/politik/corona-chronik-bundesregierung-bestellt-80-millionen-dosen-omikron-impfstoff-bei-biontech/25584942.htmlJacobsen, L. (23.12.2021). Selbst ihr Weihnachtsmann ist wütend. Abgerufen am 12.08.2022 von https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2014-12/pegida-weihnachten-singen-dresdenKocyba, P. (2016). Wieso Pegida keine Bewegung harmloser, besorgter Bürger ist. In K. Rehberg, F. Kunz, & T. Schlinzig (Hrsg.), PEGIDA - Rechtspopulismus zwischen Fremdenangst und »Wende«-Enttäuschung? (S. 147-164). Bielefeld: transcript Verlag.Koos, S. (2022). Konturen einer hetrerogenen 'Misstrauensgemeinschaft': Die soziale Zusammensetzung der Corona-Prosteste und die Motive der Teilnehmer:innen. In S. Reichardt (Hrsg.), Die Misstrauensgemeinschaft der 'Querdenker'. Bonn: Campus Verlag.Leber, S. (20.06.2020). Attila Hildmann gibt Juden die Schuld – und verteidigt Hitler. Abgerufen am 21.08.2022 von Der Tagesspiegel: https://www.tagesspiegel.de/themen/reportage/antisemitismus-im-netz-attila-hildmann-gibt-juden-die-schuld-und-verteidigt-hitler/25930880.htmlNachtwey, O. (2016). PEGIDA, politische Gelegenheitsstrukturen und der neue Autoritarismus. In K. Rehberg, F. Kunz, & T. Schlinzig (Hrsg.), PEGIDA - Rechtspopulismus zwischen Fremdenangst und »Wende«-Enttäuschung?(S. 299-312). Bielefeld: transcript Verlag.Nachtwey, O., Schäfer, R., & Frei, N. (2022). Politische Soziologie der Corona-Proteste. Von https://doi.org/10.31235/osf.io/zyp3f abgerufen am 21.08.2022Röpke, A. (04.11.2013). Rechter Aufruhr in Schneeberg. Abgerufen am 12.08.2022 von https://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/schneeberg-in-sachsen-rechter-protest-gegen-fluechtlinge-a-931711.htmlReichardt, S., Pantenburg, J., & Sepp, B. (2021). Corona-Proteste und das (Gegen-)Wissen sozialer Bewegungen. Aus Politik und Zeitgeschichte (APuZ), 22-27.Spiegel.de. (20.10.2015). Eklat bei Pegida-Demo :"Die KZs sind ja leider derzeit außer Betrieb". Abgerufen am 22.08.2022 von https://www.spiegel.de/politik/deutschland/akif-pirincci-rede-bei-pegida-in-dresden-abgebrochen-a-1058589.html Stern, Verena (2021): Die Profiteure der Angst? - Rechtspopulismus und die COVID-19-Krise in Europa; Friedrich Ebert Stiftung, online unter https://library.fes.de/pdf-files/dialog/17736-20210512.pdf.Tageschau. (20.10.2019). Protest in Dresden: Menschen demonstrieren gegen "Pegida". Abgerufen am 12.08.2022 von https://www.tagesschau.de/multimedia/video/video-610155.htmlVerfassungsschutz Nordrhein-Westfalen. (2022). Sonderbericht zu Verschwörungsmythen und "Corona- Protestlern" . Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen , Düsseldorf.Virchow, F. (01.03.2022). Querdenken und Verschwörungserzählungen in Zeiten der Pandemie. Abgerufen am 2021.08.2022 von Bundeszentrale für politische Bildung: https://www.bpb.de/themen/rechtsextremismus/dossier-rechtsextremismus/508468/querdenken-und-verschwoerungserzaehlungen-in-zeiten-der-pandemie/Vorländer, H., Herold, M., & Schäller, S. (2015). Wer geht zu PEGIDA und warum? Eine empirische Untersuchung von PEGIDA Demonstranten in Dresden. Dresden: Zentrum für Verfassungs und Demokratieforschung.Vorländer, H., Herold, M., & Schäller, S. (2016). PEGIDA – eine rechtsextremistische Bewegung? In G. Pickel, & O. Decker (Hrsg.), Extemismus in Sachsen. Eine kritische Bestandsaufnahme. Dresden/Leipzig: Sächsische Landeszentrale für politische Bildung.Zeit Online. (06.02.2016). Pegida-Aktionstag bleibt überschaubar. Abgerufen am 12.08.2022 von https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-02/pegida-aktionstag-europa-fluechtlinge-dresdenFußnoten[1] https://www.abendzeitung-muenchen.de/muenchen/pegida-teilnehmer-beschimpfen-hotel-gaeste-rassistisch-art-354308[2] https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/studie-der-tu-dresden-typischer-pegida-anhaenger-ist-48-maennlich-und-gut-gebildet-li.24398[3] https://www.fr.de/politik/leipzig-querdenker-demonstration-eskalation-angriff-journalisten-gruene-gewalt-verletzte-news-zr-91099309.html[4] https://www.n-tv.de/panorama/40-mutmassliche-Randalierer-bislang-ermittelt-article22295508.html[5] Quelle: Demonstrationskalender der Polizei Berlin, abzurufen unter: https://www.berlin.de/polizei/service/versammlungsbehoerde/versammlungen-aufzuege/ (abgerufen am 13.08.2022)[6] Vgl. Mikrozensus 2013. https://www.destatis.de/DE/Themen/Querschnitt/Jahrbuch/statistisches-jahrbuch-2018-dl.pdf?__blob=publicationFile (zu beachten ist, dass die Daten aufgrund der zeitlichen Verschiebung nur eingeschränkt miteinander verglichen werden können, dennoch Tendenzen davon abgeleitet werden können.[7] Die Werte in Klammern beziehen sich auf die Studie von Nachtwey, Schäfer, & Frei 2022[8] Stimmanteil der AfD bei der Landtagswahl in Sachsen am 01. September 2019. Quelle:https://wahlen.sachsen.de/landtagswahl-2019-wahlergebnisse.php (angerufen am 14.08.2022)[9] Stimmanteil der AfD bei der Landtagswahl in Thüringen am 27. Oktober 2019 Quelle: https://www.wahlen.thueringen.de/datenbank/wahl1/wahl.asp?wahlart=LW&wJahr=2019&zeigeErg=Land (angerufen am 14.08.2022)[10] Stimmanteil der AfD bei der Landtagswahl Baden-Württemberg am 14. März 2021. Quelle: https://www.statistik-bw.de/Wahlen/Landtag/02035000.tab?R=LA (angerufen am 14.08.2022)[11] Die mehr als 100 Prozent sind auf Mehrfachnennungen der Befragten zurückzuführen.
La presente tesi affronta il tema della modulazione degli effetti delle sentenze di accoglimento della Corte costituzionale intrecciandolo con l'analisi dell'esperienza tedesca delle Unvereinbarkeitserklärungen, le quali costituiscono lo strumento privilegiato con cui il Bundesverfassungsgericht modula nel tempo gli effetti della declaratoria di incostituzionalità. L'analisi congiunta del modello italiano e tedesco consente di valutare sotto un diverso angolo prospettico la questione relativa ai limiti dell'efficacia retroattiva delle sentenze di accoglimento, la quale ha interessato l'attività della Consulta sin dai primissimi anni della sua attività. Nel primo capitolo della tesi verrà analizzata la disciplina relativa agli effetti delle sentenze di accoglimento, ragionando in particolar modo sul principio di retroattività che presidia la declaratoria di incostituzionalità; nel secondo capitolo, verrà dedicato ampio spazio alla prassi temporalmente manipolativa della Corte costituzionale, evidenziandone le esigenze sottese e i relativi nodi problematici. Il terzo capitolo ospiterà una ricognizione delle decisioni di incompatibilità tedesche: l'analisi, che prenderà le mosse da una riflessione sul dogma della nullità e dell'annullabilità della norma incostituzionale, interesserà non solo le ragioni che conducono il Bundesverfassungsgericht a scindere il momento dell'accertamento da quello della declaratoria dell'incostituzionalità, ma anche gli effetti che si ricollegano alle diverse varianti decisionali delle Unvereinbarkeitserklärungen. Infine, l'ultimo capitolo sarà dedicato ad un raffronto tra l'esperienza temporalmente italiana e quella tedesca: esso si strutturerà principalmente intorno al profilo relativo al rapporto tra Giudice costituzionale e legislatore, ovverosia il perno intorno al quale si muove (o, meglio, dovrebbe muoversi) la giurisprudenza temporalmente manipolativa. ; The present thesis deals with the issue of modulating the effects of the sentences of the Constitutional Court by intertwining it with the analysis of the German experience of the Unvereinbarkeitserklärungen, which constitute the privileged temporally manipulative instrument with which the Bundesverfassungsgericht modulates over time the effects of the declaration of unconstitutionality. The analysis of German and Italian constitutional justice makes it possible to assess under a different perspective angle the question concerning the limits of the retroactive effectiveness of the declaration of unconstitutionality, which has affected the activity of the Corte Costituzionale since the very first years of its activity. If in the first chapter of the thesis the discipline relative to the effects of the sentences of unconstitutionality will be analyzed, reasoning in particular on the principle of retroactivity which oversees the declaration of unconstitutionality itself, in the second chapter ample space will be dedicated to the temporally modulative practice of the Constitutional Court, highlighting the underlying needs as well as the related problem areas. The third chapter is devoted to the study of the German incompatibility decisions. The analysis, which starts from a reflection on the dogma of nullity and the annulment of the unconstitutional rule, concerns not only the reasons that lead the Bundesverfassungsgericht to split the moment of assessment from that of the declaration of unconstitutionality, but also the effects that relate to the different decision-making variants of the Unvereinbarkeitserklärungen. Finally, the last chapter is devoted to a comparison between the temporally modulative Italian and German experience: it will be structured mainly around the profile relative to the relationship between the constitutional judge and the legislator, which constitutes the pivot around which the temporally modulative case-law moves (or, better, should move). ; In dieser Doktorarbeit wird das Thema der Handhabung der Rechtswirkungen im Verlauf der Zeit der vom Verfassungsgerichts getroffenen Annahmeurteile (die "sentenze di accoglimento") mit besonderer Beachtung der Steuerung der zeitlichen Rechtswirkungen durch das Bundesverfassungsgericht untersucht. Vor der Erläuterung des Inhalts dieser Doktorarbeit erscheint es mehr als notwendig, einleitend kurz die Gründe für diese Überlegung zur deutschen Praxis hervorzuheben. In diesem Sinn ist die Behauptung des Verfassungsrichters Lattanzi zur Rechtsprechung im aktuellen Fall "Cappato" von großer Bedeutung: Es geht hier im Wesentlichen um die Ähnlichkeit des Typs der vom Verfassungsgericht getroffenen Entscheidung mit dem der deutschen Unvereinbarkeitsentscheidungen, die Hauptthema dieser Untersuchung sind, und zwar nicht nur, da diese einen zeitlichen Aufschub der Rechtswirkungen der Verfassungswidrigkeitserklärung (wenn auch auf eine ganz eigne Art) verfügen, sondern auch weil sie, wie in der deutschen Rechtslehre bestätigt, ein wichtiges Mittel zur Untersuchung der Beziehungen zwischen Verfassungsgericht und Gesetzgeber darstellen. Auf der Ebene der Rechtslehre stellen die deutschen Unvereinbarkeitserklärungen den Gegenstand eines erneuten Interesses heute und sorgfältiger Untersuchungen in der Vergangenheit dar: In diesem Sinn ist das Studienseminar über die Modulation der Rechtswirkungen der von demselben Verfassungsgericht gefassten Annahmesprüche, bei denen die maßgebliche Rechtslehre die typischen Merkmale der Unvereinbarkeitsentscheidungen untersuchte, um eine mögliche Übertragung in die Sammlung der Entscheidungshilfen des Verfassungsgerichts zu erwägen, von Bedeutung. Bei jener Gelegenheit wurden viele Probleme eines solchen Entscheidungstyps vorgebracht: Insbesondere betrafen diese erstens die Schwierigkeit, ihre konkreten Rechtswirkungen zu erkennen, zweitens die Schwierigkeit, ihr in dem untätigen italienischen Parlament Folge zu leisten und drittens die abweichende Rolle, die das Bundesverfassungsgericht innerhalb der deutschen Regierungsform innehat. Es handelt sich um drei im letzten Teil dieser Doktorarbeit untersuchte Punkte, die in der Tat nicht wenige Probleme aufwerfen, vor allem angesichts der Aufnahme durch das Verfassungsgericht einiger Urteile, die unter verschiedenen Aspekten den deutschen Unvereinbarkeitserklärungen ähneln. Dabei handelt es sich insbesondere um die Urteile Nr. 243 von 1993, Nr. 170 von 2014, Nr. 10 von 2015 und Nr. 207 von 2018. Ein enger Vergleich mit der Ratio und den Problempunkten der deutschen Unvereinbarkeitserklärungen ist somit nützlich, nicht nur, um deren möglichen Chancen in der italienischen Verfassungsrechtsprechung zu erwägen, sondern auch, um eine noch offene Frage zu erörtern, die das Verfassungsgericht seit Anbeginn ihrer Tätigkeit als Hüter des Grundgesetzes betrifft. Nach dieser Einleitung wird im ersten Kapitel der Doktorarbeit die gesetzliche Regelung der Rechtswirkungen der Annahmeurteile untersucht; das zweite Kapitel ist der Analyse der zeitlich handhabenden Praxis des Verfassungsgerichts gewidmet. Das dritte Kapitel ist der deutschen Praxis der Unvereinbarkeitserklärungen gewidmet, während im vierten Kapitel die wichtigsten Punkte der Vergleichsstudie zwischen der zeitlich steuernden italienischen und der deutschen Praxis behandelt werden. Die Wahl eines solchen Aufbaus erklärt sich angesichts der Möglichkeit einer Analyse ex ante der mit der Handhabung der Rechtswirkungen der Annahmeurteile verbundenen Problempunkte, um dann das Verständnis ex post der Gründe, die diese Doktorarbeit zu einer Untersuchung der "flexiblen" Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geführt haben, zu erleichtern. Im letzten Kapitel schließlich wird versucht, einige Aspekte, die mit den heutigen Schwierigkeiten der zeitlich steuernden Rechtsprechung der Verfassungsgerichte zu tun haben, nach der Logik von Ähnlichkeit und Gegensatz hervorzuheben, darunter insbesondere die Beziehung zwischen Verfassungsorgan und Legislativorgan. Das erste Kapitel ist vollkommen der Regelung der Rechtswirkungen der Annahmeurteile gewidmet, die, wie bereits angedeutet durch Art. 136 des ital. GG, Art. 1 des ital. Verfassungsgesetzes Nr. 1 von 1948 und Art. 30, 3. Abs. des ital. Gesetzes L. Nr. 87 von 1953 vorgegeben sind. Das Kapitel ist in acht Abschnitte unterteilt, die teilweise auf den Entscheidungstyp der Unvereinbarkeitserklärungen Bezug nehmen. Der 1. Abschnitt (Rückkehr zu Kelsen zur Neuentdeckung möglicher, vom Verfassungsgericht umsetzbarer Perspektiven: Die Handhabung der Rechtswirkungen der Annahmeurteile im Verlauf der Zeit und die Beziehung zum Gesetzgeber) ist einführend der These Kelsens hinsichtlich der Beziehung zwischen Verfassungsgericht und Gesetzgeber gewidmet, in Anbetracht der Tatsache, dass, wie im letzten Kapitel erläutert, gerade die Rückkehr zum Ursprung und somit zur Lehre Kelsens bezüglich der Wirkung der Verfassungswidrigkeitserklärung in dieser Doktorarbeit (mit der erforderlichen Vorsicht) als wünschenswert angesehen wird. Während im 2. Abschnitt (Der heutige Stand: ein "flexibles" Verfassungsgericht, fern vom ursprünglichen Gerüst der Rechtswirkungen der Annahmeurteile) eine zum Teil die Erläuterungen des zweiten Kapitels vorwegnehmende Überlegung zu einem Verfassungsgericht, das "fern" vom ursprünglichen Gerüst der Rechtswirkungen der Annahmeurteile ist, wird im 3. Abschnitt (Die Regelung der Rechtswirkungen der Annahmeurteile: Grundgedanken des Art. 136 ital. GG der verfassungsgebenden Versammlung. Einige Anregungen zur zeitlich handhabenden deutschen Praxis) versucht, zum Kern des Art. 136 der ital. GG vorzudringen, wo im ersten Absatz Folgendes vorgesehen ist: "Wenn das Gericht die Verfassungswidrigkeit einer gesetzlichen Vorschrift oder einer gesetzeskräftigen Maßnahme erklärt, endet deren Wirksamkeit ab dem Folgetag der Veröffentlichung der Entscheidung". Im Verlauf des Abschnitts wird versucht, einen Überblick der wichtigsten Entwürfe bezüglich des ursprünglichen Art. 136 ital. GG zu liefern, wobei der Entwurf der Abg. Mortati, Ruini, Cappi, Ambrosini und Leone kurz untersucht wird. Besonders interessant ist, auch zum Zweck einer Vergleichsstudie mit den deutschen Unvereinbarkeitserklärungen, der Entwurf des Abg. Calamandrei, der vorschlug, die Legislativorgane sollten im Anschluss an die Aufnahme eines Annahmeurteils sofort das Verfahren zur Gesetzesänderung einleiten, sodass sich, wenn auch mit der erforderlichen Vorsicht eine charakteristische Form der dem Legislativorgan zukommnenden "Nachbesserungspflicht" abzeichnet. Abschnitt 3.1. (Der Vorschlag Perassis: eine Modulation der Rechtswirkungen der Verfassungswidrigkeitserklärung ante litteram?) konzentriert sich in Übereinstimmung mit der deutschen Praxis auf den Vorschlag des Abg. Perassi, der vorsah, die Wirksamkeit des als verfassungswidrig erklärten Gesetzes sollte ab der Veröffentlichung erlöschen, außer bei Bedürfnis des Gerichts eine andere Wirkungsfrist (in jedem Fall nicht über sechs Monate) zu bestimmen; in diesem Sinn ist der Vorschlag des Abg. Perassi der österreichischen (und zum Teil der deutschen) Praxis ähnlich, und zwar einer Fristsetzung mit dem Ziel einer nützlichen Zusammenarbeit zwischen Verfassungsgericht und Legislativorgan. Perassi behauptete, dass "beim Erlöschen der Wirksamkeit einer gesetzlichen Vorschrift in bestimmten Fällen heikle Situationen auftreten können, da das Erlöschen dieser Vorschrift möglicherweise Probleme mit sich bringt, wenn man nicht vorsorgt". Die Annäherung an eines der wichtigsten Anwendungsgebiete der Unvereinbarkeitsentscheidungen, d.h. dem auf dem Argument der rechtlichen Folgen begründeten, ist in diesem Sinne eine unvermeidliche Pflicht. Gleichfalls interessant erscheint die Entgegnung auf die Voraussicht einer solchen Lösung durch den Abg. Ruini, der erklärte, eine derartige Regelung der Rechtswirkungen der Verfassungswidrigkeitserklärung würde praktisch eine Situation voller übermäßig belastender Folgen hervorrufen, in der insbesondere die Gerichte fortfahren würden, "eine verfassungswidrige Norm anzuwenden". Daher die Bedeutung, die der durch die mit Fortgeltungsanordnung ergänzten Unvereinbarkeitsentscheidungen dargestellte Problempunkt hat. In Abschnitt 3.2 (Zeitlicher Rahmen des Art. 136 ital. GG) wird versucht, Art. 136 ital. GG innerhalb seines zeitlichen Rahmens zu untersuchen. In Kürze: Während der wortwörtliche Gehalt der besagten Verfügung sich anscheinend (nach einem Teil der Rechtslehre) auf eine lediglich zielgerichtete Wirksamkeit der Verfassungswidrigkeitserklärung bezieht, stellt dieser doch, nachdem er sich durch Art. 1 des ital. Verfassungsgesetzes Nr. 1 von 1948 und Art. 30 des ital. Gesetzes L. Nr. 87 von 1953 gefestigt hatte, die verfassungsrechtliche Verfügung dar, auf die sich die ex tunc-Wirkung der Verfassungswidrigkeitserklärung gründet. Andererseits wäre es, wie ein anderer Teil der Rechtslehre behauptet, an und für sich nicht folgerichtig, ein System der Rechtswirkungen zu erfinden, das nur ex nunc-Wirkung hat, um dann anschließend den Richtern die Nichtanwendung des verfassungswidrigen Gesetzes "mit Wirkung lediglich nach eigenem Urteil" anzuvertrauen. In Abschnitt 3.3 (Räumlicher Rahmen des Art. 136 ital. GG) wird ein weiterer, an die Wirksamkeit der Verfassungswidrigkeitserklärung gebundener Punkt untersucht, nämlich die "räumliche" Ausdehnung der Wirksamkeit von Art. 136 ital GG. Außer der allgemein verbindlichen Wirksamkeit der Annahmeurteile, an welche die Untersuchung der von den Verfassungsgebenden gewählten Art der Normenkontrolle anknüpft, wird der mit der gerichtlichen oder gesetzgebenden Art der Verfassungswidrigkeitserklärung verbundene Rechtslehredisput, an den die "allgemeine" Wirksamkeit derselben unvermeidlich anknüpft, kurz untersucht. Während in den letzten vier Abschnitten der Art. 136 der ital. GG allein im Mittelpunkt steht, ist der 4. Abschnitt (Die "Revolution" des ital. Verfassungsgesetzes Nr. 1 von 1948) vollständig der "Revolution" gewidmet, welche das ital. Verfassungsgesetz Nr. 1 von 1948 darstellt. Für diese "Revolution" (oder besser die Spezifikation) ist der erste Artikel des besagten Gesetzes bezeichnend, wo es heißt: "Die amtlich erfasste oder von einer Partei im Verlauf eines Rechtsverfahrens erhobene und vom Richter nicht als offensichtlich unbegründet angenommene Frage der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes oder einer gesetzeskräftigen Maßnahme der Republik wird dem Verfassungsgericht zur Entscheidung übertragen". Im Wesentlichen hat der besagte Artikel als tragendes Element der Inzidentalität des Verfassungssystems Art. 136 ital. GG Bedeutung verliehen, nicht nur, indem die Bedeutung tatsächlich im Einzelnen erläutert wird, sondern vor allem dadurch, dass der Klage vor dem Verfassungsgericht dort, wo es angerufen wird, für alle zu entscheiden (mit wenn auch innerhalb bestimmter Grenzen allgemein verbindlichen Rechtswirkungen) eine "logische" Bedeutung auf Grundlage einer "genetisch zwiespältigen" Erneuerung verliehen wird, und zwar anhand eines konkreten Einzelfalls". Es erscheint notwendig, anzumerken, dass die besagte Verfügung in Bezug auf die Ratio Art. 100, 1. Abs. des deutschen GG ähnelt, auf dessen Grundlage die sogenannte konkrete Normenkontrolle beruht. Und tatsächlich übernimmt das zwischenrangige Verfahren eine grundlegende Rolle in Bezug auf die Handhabung der Rechtswirkungen der Verfassungswidrigkeitserklärung im Verlauf der Zeit, da es konkreter der in der Notwendigkeit, die diachronischen Rechtswirkungen der Verkündigung zu steuern, enthaltenen Ratio vollkommen antithetisch gegenübersteht. Wie können die Jura angesichts einer Handhabung der Rechtswirkungen der Verfassungswidrigkeitserklärung für die Zukunft geschützt werden? Während Art. 1 des ital. Gesetzes L. Nr. 1 von 1948 das zwischenrangige Verfahren kennzeichnet und definiert, so hat Art. 30, 3. Abs. des ital. Gesetzes Nr. 87 von 1953, der Hautuntersuchungsgegenstand des 5. Abschnitts (Die Rückwirkung der Annahmeurteile: Art. 30, 3. Abs. ital. Gesetz L. Nr. 87 von 1953) ein weiteres Element zur Erläuterung der Ratio der zeitlichen Orientierung, welche die Rechtsauswirkungen der Verfassungswidrigkeitserklärung im Verlauf der Zeit annehmen, hinzugefügt. Im Anschluss an das Inkrafttreten desselben, wo es heißt, "die als verfassungswidrig erklärten Normen können nicht ab dem Folgetag der Veröffentlichung der Entscheidung Anwendung haben", hat die Rückwirkung des Annahmeurteils begonnen, die Form der ius receptum anzunehmen, wie durch die maßgebliche Rechtslehre bestätigt. Nun war diese, mit Art. 1 des ital. Gesetzes L. Nr. 1 von 1948 in die Verfassung eingeführte "Errungenschaft" das Ergebnis einer umfassenden theoretischen Analyse und Überlegung: Es ist kein Zufall, dass einer der zentralen Mechanismen der Normenkontrolle eher das "Ergebnis der beharrlichsten Arbeit der Rechtslehre war, statt ein präziser Gesetzesentwurf" und hauptsächlich auf der Notwendigkeit beruhte, nicht nur den Grundsatz der Gleichheit, sondern auch den der Verteidigung zu bewahren, und dies unter Ausschluss der s.g. abgeschlossenen Rechtsbeziehungen, die bei Eintritt der Rechtskraft, Verjährung, Verwirkung und Vergleich bestehen. Hinzu kommt, dass das Prinzip der Rückwirkung der Verfassungswidrigkeitserklärung laut Art. 30, 3. Abs. ital. Gesetz L. Nr. 87 von 1953 – vielleicht auch angesichts der Möglichkeit die Rückwirkung der Verfassungswidrigkeitserklärung in verschiedenen Abstufungen und somit nicht absolut zu klassifizieren – auch Gegenstand einer erheblichen Kontroverse zwischen Verfassungsgericht und Strafkammer des Kassationshofs eben zum Thema der Nichtanwendung der als verfassungswidrig erklärten Norm war. In diesem Sinne treten die Urteile Nr. 127 von 1966 und Nr. 49 von 1970 hervor: beim ersten hatte das Verfassungsgericht über die notwendige Rückwirkung der Verfassungswidrigkeitserklärung von Prozessvorschriften befunden; mit der zweiten Verkündigung dagegen bestätigte das Gericht vollkommen überraschend, den Richtern "das letzte Wort" zu lassen. Dieses Prinzip kann nicht übergangen werden: So hatte beispielsweise im Anschluss an das in keiner Weise rückwirkende Urteil Nr. 10 von 2015 das Verfassungsgericht einer bedeutenden Form der Rebellion durch das vorlegende Gericht beigewohnt, das nicht befunden hatte, sich in Bezug auf die zeitliche Rechtswirkung der Verfassungswidrigkeitsaussprüche vom Gesetzesrahmen zu distanzieren. Gleichzeitig erhält auch in der zeitlich handhabenden deutschen Praxis die Rolle der Richter Bedeutung: Sollte beispielsweise der Gesetzgeber seiner Reformpflicht im Anschluss an die Aufnahme eines Unvereinbarkeitsspruchs nicht nachkommen und dadurch die Ratio der Unvereinbarkeitsentscheidung vollkommen zunichte gemacht werden, können die Richter angerufen werden, um "letztendlich" und in Übereinstimmung mit der Verfassung einzugreifen. Im 6. Abschnitt (Der zeitliche Rahmen der verfassungswidrigen Norm: Nichtigkeit oder Vernichtbarkeit? Eine Überlegung ausgehend vom amerikanischen und vom österreichischen Modell. Hinweise auf die Art der Annahmeurteile) lässt die Studie der gesetzlichen Regelung der zeitlichen Auswirkungen des Verfassungswidrigkeitsspruchs Raum für eine Untersuchung bezüglich der Vernichtbarkeit oder Nichtigkeit der als verfassungswidrig erklärten Norm und dies angesichts einer anfänglichen Überlegung zum amerikanischen und zum österreichischen Modell des Verfassungsrechts, die bekanntlich gegensätzlich zueinander eingestellt sind. Und tatsächlich ist die zeitliche Orientierung des Annahmeurteils nicht nur direkt an die Art derselben Verfassungswidrigkeitserklärung gebunden, sondern ist in ihrem Wesen indirekt an die Wahl des Modells zur Normenkontrolle geknüpft: Irgendwie scheint die ursprüngliche Zweideutigkeit des Art 136 ital. GG tatsächlich an die "gemischte" Natur des italienischen Verfassungsrechts anknüpfen zu können, das sich aus einigen typischen Elementen des amerikanischen Systems (Diffusivität der jedem Richter zukommenden Kontrolle) und dem österreichischen System (ausschließliche Zuständigkeit des Verfassungsgerichts in Bezug auf die Verfassungswidrigkeitserklärung einer nicht mit der Verfassung übereinstimmenden Norm mit allgemeiner Rechtswirkung) zusammensetzt. Nun wirkt die Wahl des Systems zur Kontrolle der Verfassungsmäßigkeit auf die von der Ungültigkeit der verfassungswidrigen Norm angenommene Form ein, welche ihrerseits nach der typischen Logik des Teufelskreises die Art der Verfassungswidrigkeitserklärung beeinflusst: Im amerikanischen Verfassungsrechtssystems ist die verfassungswidrige Norm null and void, da sie dem Willen einer superior Norm widerspricht und somit unwirksam ist; im österreichischen System dagegen ist die verfassungswidrige Norm lediglich vernichtbar, und zwar deshalb, weil Grundlage des Systems die Idee ist, dass, da die gesamte politische Macht auf dem Gesetz gründet, "das Konzept eines von Beginn an nichtigen Gesetzes" vollkommen inakzeptabel ist. Übrigens darf nicht verwundern, dass im Bereich des amerikanischen Verfassungsrechts die Verfassungswidrigkeitserklärung eine Norm erklärender Art ist, während sie im Bereich des österreichischen Verfassungsrechts eine verfassungsgebende Natur annimmt. Nun teilt im Bereich des italienischen Verfassungsrechts nur eine Minderheit die Idee der Nichtigkeit der verfassungswidrigen Norm und somit des Annahmeurteils erklärender Natur, die Mehrheit teilt die These der Vernichtbarkeit der verfassungswidrigen Norm, die also der verfassungsgebenden Natur des Gerichtsspruchs entspricht. Dass die obigen Ausführungen wahr sind, ist daran zu erkennen, dass in der maßgebenden Rechtslehre bestätigt wurde, dass die Verfassungsgebenden dachten, ein im Wesentlichen von dem im österreichischen Grundgesetz vorgesehenen System der Verfassungsgerichtsbarkeit abgeleitetes System eingeführt zu haben. Auch erklärt sich die verfassungsgebende Bedeutung der Verfassungswidrigkeitserklärung angesichts der Betrachtung, dass das allgemeine Verbot, die verfassungswidrige Norm anzuwenden, tatsächlich nur im Zeitraum vor der Aufnahme der Verfassungswidrigkeitserklärung durch das Verfassungsgericht besteht. Wenn man zur nicht statischen sondern "dynamischen" Ebene der Verfassungswidrigkeitserklärung wechselt, ist Zagrebelskys Theorie zu betrachten, nach der im Anschluss an die Aufnahme des Annahmeurteils das Verfassungsproblem entsteht, dem bezüglich anderen institutionellen Stellen wie Richtern und dem Gesetzgeber umfangreicher Spielraum gelassen wird. In diesem Sinn ist das Verfahren der Unvereinbarkeitserklärungen interessant, welche eben hinsichtlich des "Verfassungsproblems" eingreifen, um dies dank der Mitarbeit anderer Verfassungsorgane, unter denen zumindest anfangs der Gesetzgeber zu nennen ist, zu lösen. Im 7. Abschnitt (Erste Zeichen für die Zulässigkeit eines Verfassungsgerichts als "Verwalter" der Rechtswirkungen seiner eigenen Entscheidungen) wird die mögliche Legitimation (auf theoretischer Ebene) des Verfassungsgerichts als Verwalter der Rechtswirkungen der Verfassungswidrigkeitsurteile angedeutet, wobei insbesondere die Tatsache diskutiert wird, dass der zeitgenössische Konstitutionalismus wegen seiner substantialistischen Eigenschaft die Suche der für den spezifischen Fall am besten geeigneten Lösung und somit die "Negativ-Neuqualifizierung der Automatismen" erfordert, um zu starre Lösungen zu vermeiden. In diesem Sinn ist die Praxis des Bundesverfassungegsricht und dessen Erfindung der Unvereinbarkeitsentscheidungen von großer Bedeutung. In der Tat ist ein "flexibler" Ansatz an den zeitlichen Faktor der Rechtswirkungen der Verfassungswidrigkeitserklärung in verschiedenen europäischen Erfahrungen erkennbar; andererseits ist das was als "Naivität der Verfassungsgebenden" bezeichnet wurde, und zwar die "allzu simple Formulierung des Art. 136 ital. GG" hauptsächlich auf zwei Ursachen zurückzuführen, erstens die Notwendigkeit des Schutzes des Prinzips der Gewaltenteilung, unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg und zweitens der Schutz der Rechtssicherheit. Im 8. Abschnitt (Verwaltet das Verwaltungsgericht die Rechtswirkungen im Verlauf der Zeit?) tritt das Verfassungsrecht in den Hintergrund, um zumindest in Kürze über die Steuerung der Rechtswirkungen der Annullierungsurteile durch das Verwaltungsgericht nachzudenken, wobei von einer Betrachtung ausgegangen wird, welche in der Rechtslehre – recht eindrucksvoll – klar ausgedrückt werden sollte, und zwar, dass die Verwaltungsprozessregeln wegen ihres entscheidenden kreativen Beitrags zur Rechtsprechung einen Ausgangspunkt und sicher keinen Endpunkt darstellen: In diesem Sinn erhielt das von der 4. Kammer des Staatsrats getroffene Urteil Nr. 2755 von Mai 2011 Bedeutung, wie auch das vom selben Verwaltungsrechtsorgan getroffene Urteil Nr. 13 von 2017. In beiden Fällen scheint der Staatsrat bestimmt zu haben, die Rechtswirkungen der eigenen Verkündigung angesichts der Notwendigkeit, einen übermäßigen Bruch innerhalb der Rechtsordnung zu verhindern, zeitlich zu steuern. Insbesondere hätte der Staatsrat ("Consiglio di Stato") beim ersten Spruch eine neue Art der Verkündigung gebildet, indem er bei der Untersuchung – nach einer vollkommen neuen Logik – den Bereich der zeitlichen Rechtswirkung des eigenen Spruchs so definierte, dass eine lediglich für die Zukunft geltende Rechtswirkung der eignen Entscheidung vorhergesehen wurde, sodass das Prinzip der Effektivität des Schutzes über das des Antrags der Partei siegt. Es ist unbedingt anzumerken, dass, wenn die Aufrechterhaltung der Rechtswirkungen der rechtswidrigen Maßnahme spiegelbildlich der Beibehaltung des Allgemeininteresses entspricht, die urteilende Tätigkeit des Verwaltungsgerichts dem des "Verwaltungsorgans" zu ähneln scheint. Auch bei seiner zweiten Verkündigung steuerte der Staatsrat die Rechtswirkungen mit Wirksamkeit pro futuro; die ganze Versammlung befand nämlich, das Urteil Nr. 10 von 2015 anzuführen, fast als Rechtfertigung des Argumentationskonstrukts zur Wahl einer derartigen Wirksamkeit, wobei im Übrigen bestätigt wurde, dass "die Ausnahme von der Rückwirkung […] auf dem Grundsatz der Rechtssicherheit beruht: […] die Möglichkeit für die Betroffenen, die Rechtsnorm wie ausgelegt anzuwenden, wird eingeschränkt, wenn die Gefahr schwerer wirtschaftlicher oder sozialer Auswirkungen besteht, die zum Teil auf die hohe Anzahl von in gutem Glauben begründeten Rechtsbeziehungen zurückzuführen ist […]". Darüber hinaus befand der Staatsrat, als spezifische Bedingungen, die es ermöglichen, die Rückwirkung einzuschränken oder richtiger "die Anwendung des Rechtsgrundsatzes auf die Zukunft zu beschränken" folgende: die objektive und erhebliche Unsicherheit bezüglich der Tragweite der auszulegenden Verfügungen; das Bestehen einer mehrheitlichen Orientierung entgegen der eingeführten Auslegung und die Notwendigkeit zum Schutz eines oder mehrere Verfassungsgrundsätze oder in jedem Fall, um schwere sozialwirtschaftliche Rückwirkungen zu verhindern. Das zweite Kapitel dieser Doktorarbeit ist gemeinsam mit dem ersten Kapitel darauf ausgerichtet, zu zeigen, dass die Frage bezüglich der Grenzen der Rückwirkung der Annahmeurteile seit den allerersten Jahren der Verfassungsrechtsprechung eine nicht nebensächliche Rolle gespielt hat, wie man sehen konnte. Daher die Bedeutung der Behauptung der neuesten deutschen Rechtslehre, die bestätigt, dass die Entscheidungshilfsmittel eines Verfassungsgerichts nicht vollkommen von der fortlaufenden "Konstitutionalisierung" der "neuen Rechte" entbunden sind. Somit scheint es eben diese dynamische Sicht zu sein, die Grundlage der Aufnahme der deutschen Unvereinbarkeitsentscheidungen war (und vor allem heute noch ist) und auch Grundlage einiger neuerer Verkündigungen des Verfassungsgerichts ist, darunter vor allem die Verordnung Nr. 207 von 2018. Wie im Übrigen im dritten Kapitel dieser Doktorarbeit ausgeführt wird, gab es bei der Regelung bezüglich der Wirksamkeit der Verfassungswidrigkeitserklärung zwei Änderungsversuche innerhalb der deutschen Ordnung, die beide darauf abzielten, die Wirksamkeit der Nichtigkeitserklärung "flexibler" zu machen. Angesichts der obigen Ausführungen ist im Verlauf der Zeit nicht nur - wie schon geschrieben - eine gemeinsame Tendenz der Verfassungsgerichte erkennbar, die insbesondere den Umgang mit der Wirksamkeit der Verfassungswidrigkeitserklärung prägt, sondern auch ein "konstantes" Bedürfnis, die "starre" Regelung der Rechtswirkungen zu reformieren, die – wenn auch nur zum Teil – eine wichtige Form der Umsetzung im Bundesverfassungsgerichtsgesetz fand. Das zweite Kapitel beginnt im 1. Abschnitt (Eine Stellungnahme: die Furcht vor den "Folgen" der Verfassungswidrigkeitserklärung und die Regelung der Rechtswirkungen im Verlauf der Zeit) mit einer Überlegung zur Furcht des Verfassungsgerichts, die Ordnung im Anschluss an die Aufnahme einer Verfassungswidrigkeitserklärung negativ zu beeinflussen; wie in der maßgeblichen Lehre Sajas bestätigt, darf das Verfassungsgericht "das Gewicht" seiner eigenen Entscheidungen nicht übersehen, denn dieses ist voll und ganz in einen sozialwirtschaftlichen Rahmen eingefügt, dessen Dynamik es tatsächlich nicht kennen kann; das Bedürfnis einer größeren "Flexibilität" der dem Verfassungsgericht zur Verfügung stehenden Entscheidungshilfsmittel ist, wie im Übrigen im Verlauf des Abschnitts gezeigt wird, verschiedenen europäischen Erfahrungen gemein. Auch aus diesem Grund legte der Gesetzgeber – was vielleicht nicht überrascht – mit der Zeit verschiedene Gesetzesentwürfe vor, die darauf abzielten, den Aspekt der Regelung der Rechtswirkungen der Annahmeurteile zu ändern. Diese Änderungsvorschläge werden (in der Zeit zurückgehend) im 2. Abschnitt (Die Reformversuche hinsichtlich der Regelung der Verfassungswidrigkeitserklärung) dargelegt: Die Analyse beginnt bei dem Gesetzesentwurf A. S. 1952, der verzeichnet ist unter "Änderungen der Gesetze Nr. 87 vom 11. März 1953 und Nr. 196 vom 31. Dezember 2009 zur Ermittlung und Transparenz in Verfahren zur Verfassungsmäßigkeit", der nie diskutiert und daher nie aufgenommen wurde. Dieser letzte Änderungsversuch war durch das "Kostenurteil" Nr. 70 von 2015 angeregt worden, das wegen seiner vollständigen Rückwirkung die Wirtschaftsstruktur des Staates besonders belastete und den Gesetzgeber dazu veranlasste, eine Form der Positivierung der zeitlichen "Steuerung" der Rechtswirkungen der Verfassungswidrigkeitserklärung zu erfinden. In Art. 1, lit. c) des Gesetzesentwurfs ist vorgesehen, den Inhalt des dritten Absatzes, Art. 30, ital. Gesetz L. 87 von 1953 zu erweitern und somit neben der Nichtanwendung der als verfassungswidrig erklärten Norm den Einwand der Verfügung durch das Verfassungsgericht einer "anderen Handhabung der Wirksamkeit im Verlauf der Zeit derselben Entscheidung zum Schutz anderer Verfassungsgrundsätze" vorzusehen. Bedeutend scheint dabei der Verweis auf "Verfassungsgrundsätze", die, wenn korrekt und ausführlich beschrieben, nach der Ratio des vorliegenden Gesetzesentwurfs, den Antrag auf Steuerung der Wirksamkeit der Verfassungswidrigkeitserklärung legitimieren können. Es folgt eine kurze Analyse des Verfassungsgesetzesentwurfs Nr. 22 von 2013, der, wie es schien, eine wesentliche Änderung der Rechtswirkungen der Annahmeurteile einführen wollte und eine Bevollmächtigung des Gesetzgebers zur effektiven Steuerung der Wirksamkeit der erfolgten Verfassungswidrigkeitserklärung vorsah, denn der Gesetzesentwurf verwendete den Begriff "Abschaffung" für das Phänomen des aufhebenden Eingriffs des Verfassungsgerichts. Was vermutlich an diesem Änderungsentwurf am meisten interessiert, ist die Voraussicht der Spaltung zwischen dem Zeitpunkt der Feststellung und dem der "verfassungsgebenden" Wirksamkeit der Verfassungswidrigkeitserklärung: Man beachte in diesem Sinne Art. 1 der Gesetzesvorlage, laut der "[…] die Regierung […] die Initiative ergreift, den Kammern ein Aufhebungsgesetz oder eine Änderung des als verfassungswidrig erklärten Gesetzes vorzulegen; diese Initiative kann direkt von den Versammlungen ergriffen werden, […] sofern der Gesetzesentwurf nicht innerhalb der Frist der folgenden sechs Monate bzw. neun Monate bei Verfassungsgesetzen verabschiedet wird; dieselben Versammlungen erklären die Wirksamkeit des als verfassungswidrig erklärten Gesetzes als erloschen". Schließlich ist der am 30. Juni 1997 verabschiedete Entwurf zu beachten, in dem vorgesehen war, dass "wenn das Gericht die Verfassungswidrigkeit einer gesetzlichen Vorschrift oder einer gesetzeskräftigen Maßnahme erklärt, die Wirksamkeit dieser Norm am Folgetag der Veröffentlichung der Entscheidung endet, außer dem Gericht bestimmt eine andere Frist, in jedem Fall nicht über einem Jahr ab Veröffentlichung der Entscheidung". Der besagte Entwurf ähnelt der österreichischen Praxis sehr, wo der Verfassungsgerichtshof über einen bestimmten Ermessensspielraum in Hinsicht auf die Möglichkeit verfügt, den Stichtag zeitlich zu verschieben, wie es zum Teil auch in der Praxis des Bundesverfassungsgerichts geschieht. Im 3. Abschnitt (Ein Verfassungsgericht, das handelt und die "traditionellen Einschränkungen" des Verfassungsrechts über die Verwaltung der Verfahrensregeln des Verfassungsprozesses hinaus überwindet) wird das Thema der Überwindung der traditionellen Einschränkungen des Verfassungsrechts durch die italienischen Verfassungsgerichte behandelt, insbesondere in Hinsicht auf die Einschränkung des Ermessensspielraums des Gesetzgebers. In diesem Sinne tritt der Beschluss Nr. 207 von 2018 hervor – der es vielleicht ermöglicht, das Thema der zeitlichen Steuerung der Rechtswirkungen wieder mit dem der Beziehung zwischen Verfassungsgericht und Parlament auf dem Gebiet des Strafrechts zu verbinden – mit dem das Verfassungsgericht meinte, mit einer ganz eigenen und besonders "gefestigten" Mahnung einzugreifen; weiter verfolge das Verfassungsgericht, wie der Verfassungsrichter Lattanzi schreibt, in letzter Zeit einen eher interventionistischen und weniger von Selbstbeschränkung geprägten Trend. In diesem Sinn treten einige Verkündigungen im Strafrecht hervor, darunter Urteil Nr. 236 von 2016 (auf das auch in dem erst kürzlich ergangenen Urteil Nr. 242 von 2019 verwiesen wird und das die "Sage" Cappato beendete), Urteil Nr. 222 von 2018, Urteil Nr. 233 von 2018, das allerdings nicht im Strafrecht eingeführte kürzliche Urteil Nr. 20 von 2019, das jedoch für die Rolle, die das Verfassungsgericht in Bezug auf das Legislativorgan einnimmt, von Bedeutung ist. Im 4. Abschnitt (Die Form der Entscheidungstechniken, mit denen das Verfassungsgericht die Rechtswirkungen der Verfassungswidrigkeitserklärung "Richtung Vergangenheit" verwaltet) wird die "Form" der Entscheidungstechniken, mit denen das Verfassungsgericht die Rechtswirkungen der Verfassungswidrigkeitserklärung steuert, untersucht: in diesem Sinn tritt das Mittel der Urteile der verschobenen Verfassungswidrigkeit hervor, welche den Urteilen der plötzlichen Verfassungswidrigkeit im weiteren Sinn ähneln, und sich dagegen von den Urteilen der Verfassungswidrigkeit im engeren Sinn, da letztere das Phänomen der Abfolge der Nomen im Verlauf der Zeit betreffen, abheben. Kurz gesagt, im 4. Abschnitt wird versucht – auf theoretischer Ebene – zu zeigen, wie das Verfassungsgericht das Hilfsmittel der eintretenden Verfassungswidrigkeit (in diesem Sinn ist Urteil Nr. 174 von 2015 vollkommen unerheblich) oder der verschobenen Verfassungswidrigkeit unter Ausschluss des Fehlens jeglicher Form der Positivierung des Umgangs mit dem Zeitfaktor hinsichtlich der Wirksamkeit der Annahmeurteile, verwendet. In diesen Fällen kommt dem Verfassungsgericht ein bestimmter Ermessensspielraum in der Bestimmung des Stichtags zu. Im 5. Abschnitt (Die Entscheidungen, die der Handhabung der Rechtswirkungen der Annahmeurteile in Bezug auf die Vergangenheit zugrunde liegen) dagegen sollen die Gründe erkannt werden, die dem Bedürfnis, die Rechtswirkungen der Urteile im Verlauf der Zeit zu steuern, zugrunde liegen. Erstens tritt die Notwendigkeit hervor, den Grundsatz der Rechtskontinuität ganz allgemein zu schützen, der als ein zu schützender Grundsatz definiert wurde und tatsächlich zu den von der Verfassung abgesicherten Grundsätzen, Interessen und Rechtssituationen gehört, zweitens tritt das Bedürfnis hervor, schwere Schädigungen des öffentlichen Haushalts oder neue und höhere finanzielle Ausgaben für den Staat und die öffentlichen Einrichtungen zu verhindern. Dieser Grundsatz wurde, wie zu unterstreichen ist, als ein allgemeiner verfassungsrechtlicher Wert definiert. Nach einem ersten theoretischen Teil wird im zweiten Kapitel versucht, die zeitlich handhabende Praxis des Verfassungsgerichts zu untersuchen. Ende der achtziger Jahre führte das Verfassungsgericht die allerersten zeitlich handhabenden Urteile ein (Abschnitte 5.1 und 5.2) und begann mit den Urteilen Nr. 266 von 1988, 501 von 1988 und 50 von 1989 die zeitlichen Rechtswirkungen der Annahmeurteile zu regulieren; später verwaltete das Verfassungsgericht den Zeitfaktor der Rechtswirkungen der eigenen Entscheidungen weiter und beträchtlich, ohne allerdings jemals ausdrücklich zu erklären, in die Steuerung der Rechtswirkungen der Annahmeurteile einzugreifen (eingreifen zu wollen). Zur Sparte der ersten zeitlich handhabenden Urteile gehört auch das Urteil Nr. 1 von 1991, das hinsichtlich der finanziellen Rechtswirkungen der Verfassungswidrigkeitserklärung (wie auch bezüglich der vom Verfassungsgericht vor der Einführung desselben durchgeführten Ermittlung) von besonderer Bedeutung ist. Wenig später führte das Verfassungsgericht das Urteil Nr. 124 von 1991 ein (über dessen Wesen die Rechtslehre diskutiert, da sie teilweise der Meinung ist, es handele sich um ein Urteil zur plötzlichen Verfassungswidrigkeit im engeren Sinn), bei dem man ein weiteres Mal der Steuerung der Wirksamkeit der Verfassungswidrigkeitserklärung beiwohnen konnte. Von Bedeutung ist auch Urteil Nr. 360 von 1996: bei dieser Gelegenheit erklärte das Verfassungsgericht die (alleinige) Verfassungswidrigkeit der ihm zur Beurteilung vorgelegten Verfügung der Gesetzesverordnung, ohne die Tragweite allgemein auf die wiederholten Verordnungen auszudehnen. In diesem Fall hätte das Verfassungsgericht in seiner Eigenschaft als Hüter der Rechtsordnung befunden, die Annullierung der wiederholten Gesetzesverordnungen angesichts des Grundsatzes der Rechtssicherheit zu "einzusparen". Am Rande der genannten Verkündigungen werden andere Entscheidungen in der Hauptsache untersucht, bei denen das Verfassungsgericht, wenn auch keine wahre zeitliche Handhabung der Rechtswirkungen vornahm, so doch eine erhebliche Furcht vor dem gezeigt hatte, was in der Rechtslehre als horror vacui bezeichnet wird. In Abschnitt 5.2.1 (Fokus: Urteil Nr. 1 von 2014: "ausgleichende" Bedeutung und horror vacui) wird Urteil Nr. 1 von 2014 Gegenstand der Untersuchung, bei dem das Verfassungsgericht zum Thema Wahlsystem eingriff und die Verfassungswidrigkeit des s.g. Porcellum erklärte, d.h des proportionalen WahlgesetzesmitMehrheitsprämieund starren Listen, welche die Wahl derAbgeordnetenkammerund desSenats der Republikin Italien in den Jahren2006,2008und2013 geregelt hatte. Das Verfassungsgericht hatte bei diesem Anlass von der Kategorie der abgeschlossenen Rechtsbeziehungen Gebrauch gemacht, um sich Handlungsspielraum hinsichtlich der zeitlichen Handhabung der Wirksamkeit der eignen Urteile zu verschaffen, nicht ohne die Prozessregeln politisch zu nutzen: Es handelt sich hierbei um einen der Fälle, bei denen das Verfassungsgericht angesichts des Nichtbestehens der Möglichkeit zur Steuerung der Rechtswirkungen der eignen Urteile bestimmt hat, die Regeln des eigenen Verfahrens vollkommen elastisch zu nutzen. Die Elastizität der Interpretation der Kategorie und der Regeln des Verfassungsverfahrens war im untersuchten durch das Bedürfnis, den Grundsatz zum Schutz des Staats und der verfassungsgemäß notwendigen Funktionen beizubehalten, vorgeschrieben. In diesem Sinn ähnelt die Ratio, die der besagte Spruch mit sich bringt, zum Teil einem der Anwendungsthemen der Unvereinbarkeitserklärungen, und zwar dem der "Rechtsfolgen". Nun tritt das Urteil Nr. 1 2014 in dieser Doktorarbeit hervor, da die Eigentümlichkeit der Wirksamkeit der Verfassungswidrigkeitserklärung (wie auch der Kategorie der s.g. abgeschlossenen Rechtsbeziehungen) angesichts der verfassungsgemäßen Bedürfnisse "gesteuert " worden wäre. Während in Abschnitt 5.2.2. (Am Rande des Urteils Nr. 1 von 2014) nochmals auf das Thema des s.g. horror vacui hingewiesen wird, so wird im 6. Abschnitt (Das Haushaltsgleichgewicht als Gegenspieler der Rückwirkung von Annahmeurteilen) der Grundsatz des Haushaltsgleichgewichts als möglicher, im Übrigen nach Inkrafttreten des ital. Gesetzes L. Nr. 1 von 2012, das den Grundsatz des Haushaltsgleichgewichts einführte, erstarkter Gegenspieler der in den Annahmeurteilen verwurzelten Rückwirkung, untersucht. Kurz gesagt, obwohl Art. 81, dritter Abs, ital. GG ("Jedes Gesetz, das neue oder höhere Ausgaben mit sich bringt, muss für die dafür notwendigen Mittel sorgen") nicht für die Tätigkeiten des Verfassungsorgans gilt, sondern nur für den Gesetzgeber, haben der Grundsatz des Haushaltsgleichgewichts und somit die streng finanziellen Bedürfnisse das Verfassungsgericht dazu geführt, Entscheidungsmittel zur Steuerung der Rechtswirkungen der Annahmeurteile einzusetzen (wie auch im Bereich der französischen und der spanischen Verfassungsjustiz), und zwar deshalb, weil das Verfassungsgericht sich – unvermeidlicherweise – in einem durch eingeschränkte wirtschaftliche Ressourcen charakterisierten Umfeld bewegt. Nicht nur hat es in der Verfassungsrechtsprechung verschiedene Verkündigungen gegeben, bei denen die Rückwirkung mit der konkreten Notwendigkeit zur Aufrechterhaltung der Wirtschafts- und Finanzstruktur kontrastierte (man beachte, wenn auch unter anderen Gesichtspunkten, die Urteile Nr. 137 von 1986, Nr. 1 von 1991, Nr. 240 von 1994, Nr. 49 von 1995, Nr. 126 von 1995) und nicht nur wurde der letzte Änderungsvorschlag der Regelung der Annahmeurteile im Anschluss an die Aufnahme eines Kostenurteils vorgebracht, sondern vor allem beschloss das Verfassungsgericht mit Urteil Nr. 10 von 2015 zum ersten Mal mit Kenntnis der Sachlage, die Möglichkeit zur zeitlichen Handhabung der Rechtswirkungen der eigenen Urteile zu erklären. In dieser Arbeit wird insbesondere in Abschnitt 6.1 (Fokus: Das Urteil Nr. 10 von 2015: ein unicum in der Geschichte der Verfassungsjustiz) dem Urteil Nr. 10 von 2015 viel Raum gewidmet, da dieses tatsächlich ein unicum in der Geschichte der italienischen Verfassungsjustiz darstellt: Dabei bestimmte das Verfassungsgericht, den Verfassungsprozess nach vollkommen kreativen Regeln zu steuern und setzte das um, was als "Verfassungsgewalt" bezeichnet wurde und das, wie anscheinend behauptet werden kann, auf einer bestehenden starken Korrelation zwischen der Verfassungsjustiz und dem materiellen Verfassungsrecht basiert. In der Tat kann nicht geleugnet werden, dass das Thema der Handhabung der Rechtswirkungen der Verfassungswidrigkeitserklärung im Verlauf der Zeit ein Thema des materiellen Verfassungsrechts ist, welches bedeutende Anregungen für eine Überlegung zur Beziehung zwischen dem Verfassungsgericht und seinem Verfahren bietet. Weiter zwingt die Überbeanspruchung des Mechanismus, auf den sich die Inzidentalität des Systems gründet, dazu, über die Bedeutung nachzudenken, welche die Abwägung der Interessen, die einen verfassungsmäßigen Schutz verdienen, erwirbt. Vor allem scheint sich das Thema der Identifizierung jener Interessen zu stellen, die einen derartigen verfassungsmäßigen Schutz verdienen, dass sie vielleicht eine Ausnahme von der Regelung zur Steuerung der Wirksamkeit der Annahmeurteile rechtfertigen. Nun meinte das Verfassungsgericht mit Urteil Nr. 10 von 2015 die Rückwirkung mit dem Grundsatz des Haushaltsgleichgewichts aufwiegen zu können und somit Art. 81 ital. GG im Sinne eines "Übergrundsatzes" einzuordnen. Das materielle Recht, der Schutz der Verfassungsgrundsätze und -werte kollidierte also mit der Garantie der Jura und somit der Anrechte der Einzelnen. Der Grundsatz der Gleichheit und der Grundsatz der Verteidigung waren somit Gegenstand einer Abwägung mit Art. 81 ital. GG: Das Ergebnis war der Sieg des letzteren, da das Verfassungsgericht befand, dem besagten Urteil eine bloße ex nunc-Wirkung zu verleihen. Mit dem besagten Urteil erklärte das Verfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit der s.g. Robin Hood tax, einer 2008 eingeführte der Erdölbranche auferlegte Steuer. Das Verfassungsgericht bestätigte äußerst vielsagend – nach einer vollkommen innovativen Logik – Folgendes: "Bei der Verkündigung der Verfassungswidrigkeit der angefochtenen Verfügungen kann dieses Verfassungsgericht den Einfluss, den eine solche Verkündigung auf andere Verfassungsgrundsätze ausübt, nicht unbeachtet lassen, um die eventuelle Notwendigkeit einer Abstufung der zeitlichen Rechtswirkungen der eigenen Entscheidungen über die anhängigen Beziehungen zu beurteilen. Die diesem Gerichtshof übertragene Rolle als Hüter der Verfassung in ihrer Gesamtheit erfordert es, zu verhindern, dass die Verfassungswidrigkeitserklärung einer gesetzlichen Verordnung paradoxerweise "mit der Verfassung noch weniger vereinbare Rechtswirkungen bestimmt" (Urteil Nr. 13 von 2004) als die, welche zur Zensierung der Gesetzesordnung geführt haben. Um dies zu verhindern, muss der Gerichtshof seine eigenen Entscheidungen auch unter dem zeitlichen Aspekt modulieren, sodass die Behauptung eines Verfassungsgrundsatzes nicht die Opferung eines anderen zur Folge hat. Dieser Gerichtshof klärte mit den (Urteilen Nr. 49 von 1970,Nr. 58 von 1967undNr. 127 von 1966) dass die Rückwirkung der Verfassungswidrigkeitsverkündigungen ein allgemeines Prinzip ist (und sein muss), das in den Urteilen vor diesem Gerichtshof gilt; dieses ist jedoch nicht uneingeschränkt. Zunächst ist unbestreitbar, dass die Wirksamkeit der Annahmeurteile nicht in soweit rückwirkend ist, dass sie "in jedem Fall rechtskräftig gewordene Rechtslagen" d.h. "abgeschlossene Rechtsbeziehungen" umkehrt. Andernfalls wäre die Sicherheit der Rechtsverhältnisse beeinträchtigt (Urteile Nr. 49 von 1970,Nr. 26 von 1969,Nr. 58 von 1967undNr. 127 von 1966). Der Grundsatz der Rückwirkung "gilt […] nur für noch anhängige Verhältnisse, mit daraus folgendem Ausschluss der abgeschlossenen, die weiter durch das als verfassungswidrig erklärte Gesetz geregelt bleiben" (Urteil Nr. 139 von 1984, zuletzt wieder aufgenommen imUrteil Nr. 1 von 2014). In diesen Fällen gehört die konkrete Erkennung der Einschränkung der Rückwirkung, die von der besonderen Regelung der Abteilung abhängt – zum Beispiel bezüglich der Ablauf-, Verjährungs- oder Unanfechtbarkeitsfristen von Verwaltungsmaßnahmen – die jede weitere Rechtsmaßnahme oder -behelf ausschließt, in den Bereich der ordentlichen Auslegung, für den die gewöhnlichen Gerichte zuständig sind (ex plurimis bestätigter Grundsatz durchUrteile Nr. 58 von 1967undNr. 49 von 1970)". Das Verfassungsgericht behauptet weiter, um sein praeter legem-Vorgehen zu rechtfertigen: "der Vergleich mit anderen europäischen Verfassungsgerichten, wie beispielsweise dem österreichischen, dem deutschen, dem spanischen und dem portugiesischen zeigt im Übrigen, dass das Einschränken der Rückwirkung der Verfassungswidrigkeitsentscheidungen auch in zwischenrangigen Verfahren eine verbreitete Vorgehensweise darstellt, unabhängig davon, ob die Verfassung oder der Gesetzgeber dem Verfassungsgericht diese Befugnisse ausdrücklich übertragen haben". Somit verließ das Verfassungsgericht bei dieser Verkündigung den Weg der "getarnten" Handhabung der Rechtswirkungen im Verlauf der Zeit, um das Thema des Interventionismus zur Steuerung der Wirksamkeit der eigenen Verkündigungen im Verlauf der Zeit ausdrücklich in Angriff zu nehmen. In Abschnitt 6.2 (Die Rebellion des vorlegenden Gerichts gegenüber des mit Rückwirkungsklausel ausgezeichneten Aufschubs der Rückwirkung) wird versucht, über die von den vorlegenden Gerichten an den Tag gelegte Rebellion gegenüber dem Aufschub der Rechtswirkungen durch die Verkündigung Nr. 10 von 2015 nachgedacht: Der Kurzschluss Verfassungsgericht – Richter läuft Gefahr, mit der Handhabung der Rechtswirkungen im Verlauf der Zeit beinahe ein unicum zu werden, sollte letztere nicht Gegenstand einer Positivierung durch den Gesetzgeber werden. Wie durch die maßgebliche Rechtslehre bestätigt, haben im Übrigen "die Richter" das letzte Wort. Wie im dritten Kapitel ausgeführt wird, übernehmen in diesem Sinn die Richter auch im deutschen System eine Hauptrolle in Bezug auf die Flexibilisierung der Rechtswirkungen der Annahmeurteile, nicht nur hinsichtlich der "Folgen" der Unvereinbarkeitssprüche, sondern auch in dem Fall, wo der Gesetzgeber nicht innerhalb der vom Bundesverfassungsgericht angegebenen Frist handelt, denn diese, wie durch maßgebliche Rechtslehre bestätigt, werden angerufen, um verfassungsmäßig zu entscheiden. In Abschnitt 6.3 (Ein inkohärentes Verfassungsgericht? Der "Einzelfall" des Urteils Nr. 10 von 2015 und die anschließende Rechtsprechung) werden die beiden, im Anschluss an das Urteil Nr. 10 von 2015 eingeführten Kostenurteile untersucht: das Urteil Nr. 70 von 2015 und das Urteil Nr. 178 von 2015. Bei erstgenanntem erklärte das Verfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit derital. Gesetzesverordnung Nr. 201 vom 6. Dezember 2011 (Eilverfügungen zum Zuwachs, zur Angemessenheit und zur Konsolidierung der Staatsfinanzen), das mit Änderungen durch Art. 1, 1. Abs. ital. Gesetz Nr. 214 vom 22. Dezember 2011 umgewandelt wurde, ohne jegliche zeitliche Modulation der Rechtswirkungen vorzunehmen. Aus diesem Grund stufte die Rechtslehre die besagte Verkündigung als ein "überraschendes" Urteil ein, in Anbetracht der Tatsache, dass die aus den Einwirkungen auf die wirtschaftlich-finanzielle Basis entstehenden Kosten entschieden höher waren als die, welche aus der Aufnahme des Urteils Nr. 10 von 2015 entstanden wären, hätte man dieses ganz einfach mit Rückwirkung ausgestattet. Andererseits, während der Gerichtshof beim Urteil Nr. 10 von 2015 meinte, eine Ausnahme von der den Rechtswirkungen der Verfassungswidrigkeitserklärung zugrunde liegenden Regelung zu machen, obwohl die Aufnahme einer "physiologischen" Verfassungswidrigkeitserklärung von sich aus hohe Kosten "nur" in Bezug auf die Erdölbranche und insbesondere in Bezug auf einen bestimmten Unternehmenszweig bewirkt hätte, ist es schwer zu verstehen, warum das Verfassungsgericht im Fall des Urteil Nr. 70, das nicht nur die s.g. Goldpensionen, sondern auch das Rentensystem insgesamt betraf, befand, nicht nach derselben Logik zu verfahren. In diesem Sinn liegt eine Antwort auf diese Entscheidungsinkohärenz vielleicht in der mangelnden Verwendung durch das Verfassungsgericht der Ermittlungsbefugnisse, die weiter unten behandelt werden. Sicher ist, dass das Verfassungsgericht eine vollkommen ungeordnete Steuerung seiner Prozesse an den Tag legte und tatsächlich eine freie und unbefangene Vorgehensweise hinsichtlich der Regeln des verfassungsrechtlichen Prozesses bewies. Die obige Behauptung wird durch die Aufnahme des zum Thema Tarifverhandlungen eingeführten Urteils Nr. 178 von 2015 bewiesen, bei dem das Verfassungsgericht durch Verwendung des Hilfsmittels der plötzlichen Verfassungswidrigkeit erneut die zeitliche Wirksamkeit der Verfassungswidrigkeitserklärung steuerte. Das Verfassungsgericht behauptet nämlich: "Erst jetzt offenbarte sich vollkommen, wie strukturpolitisch die Verhandlungsaussetzung war, daher kann die eintretende Verfassungswidrigkeit, deren Rechtswirkungen im Anschluss an die Veröffentlichung dieses Urteils beginnen, als eingetreten angesehen werden. Der unversehens begonnene Mangel an Verfassungsmäßigkeit erklärt sich angesichts der Kritiken, die dem Verfassungsgericht im Anschluss an das "denkwürdige" Urteil Nr. 10 von 2015 entgegengebracht wurden. Darum kommentierte die Rechtslehre die besagte Verkündigung im Sinne eines Falls, bei dem "ein Mangel am selben Tag auftritt und verschwindet, an dem er durch den Richter erklärt wird, welcher gleichzeitig das Fehlen zum Zeitpunkt der Überweisung der Maßnahmen an das Verfassungsgericht feststellt". Im Wesentlichen ist unzweifelhaft, dass das Verfassungsgericht einen Aufschub der Rechtswirkungen seiner eigenen Verkündigung aus plausiblerweise mit den finanziellen Folgen verbundenen Gründen in die Tat umsetzte. Hier soll in jedem Fall hervorgehoben werden, dass, wie in dem der deutschen Praxis gewidmeten Kapitel ausgeführt wird, auch das Bundesverfassungsgericht manchmal, vor allem auf wirtschaftlichem Gebiet zeitlich handhabende und nicht vollkommen mit der grundlegenden Ratio kohärente Verkündigungen einführte. Außerhalb des Rahmens des zwischenrangigen Verfahrens führte das Verfassungsgericht im Bereich des Hauptverfahrens das Urteil Nr. 188 von 2016 ein, bei dem eine vollkommene Rückwirkung der Verkündigung, wieder einmal zum Zweck der maximalen Verminderung der finanziellen Beeinträchtigung durch die rückwirkende Rechtskraft verfügt wurde. Der Fall ergab sich aus einer Klage der Region Friuli Venezia Giulia bezüglich des Haushaltsgesetzes 2013, da die Region mit besonderer Rechtsstellung befand, dass einige Artikel einigen Bestimmungen der besonderen Rechtsstellung der Region, einigen Durchführungsbestimmungen dieser Rechtsstellung und anderen, aus dem System zur Steuerung der Beziehungen zwischen dem Staat und dieser Region ableitbare Grundsätzen auf finanziellem Gebiet widersprachen. Im Wesentlichen kommt das Verfassungsgericht, auch angesichts der Durchführung einer Ermittlung zu dem Schluss der Verfassungswidrigkeit der beurteilten Norm und behauptet im Einzelnen wie folgt: "Der Grundsatz des dynamischen Gleichgewichts, der eng verbunden ist mit dem für die Aufrechterhaltung des wirtschaftlichen, finanziellen und vermögensrechtlichen Gleichgewichts im Verlauf der Zeit grundlegenden Prinzip der Haushaltskontinuität, […] kann auch zum Zweck des erweiterten Schutzes der Finanzlage der öffentlichen Hand angewendet werden, indem gestattet wird, die finanziellen Beziehungen bei Abkommen auch in Hinsicht auf die vergangenen Betriebsjahre angemessener umzugestalten" (Urteil r. 155 von 2015).Im Übrigen behauptete dieser Gerichtshof, wenn man einen anderen auf steuerrechtlichem Gebiet zwischenrangig eingeleiteten Fall untersucht, dass der Gesetzgeber rechtzeitig eingreifen muss, "um die verfassungsmäßige Auflage des Haushaltsgleichgewichts auch in dynamischer Hinsicht zu erfüllen (Urteile Nr. 40 von 2014,Nr. 266 von 2013,Nr. 250 von 2013,Nr. 213 von 2008,Nr. 384 von 1991eNr. 1 von 1966), […] dies eventuell auch, indem die erkannten Mängel der untersuchten Steuerregelung behoben werden" (Urteil Nr. 10 von 2015). Schließlich kann das Urteil Nr. 27 von 2018, ebenfalls auf wirtschaftlichem Gebiet interessieren. Im 7. Abschnitt (Eine Betrachtung über die Handhabung der Wirkungen: die Untersuchungsbefungnisse des Verfassungsgerichts) wird das Thema der Ermittlungsbefugnisse des Verfassungsgerichts untersucht, insbesondere in Bezug auf die Handhabung der Rechtswirkungen im Verlauf der Zeit, ausgehend von der Voraussetzung, dass die Annahmeurteile tatsächlich "systemische" Rechtswirkungen erzeugen: daher erscheint es im höchsten Maße relevant, dass das Verfassungsrechtsorgan in Hinsicht auf die eventuell durch seine Urteile erzeugten Einwirkungen auf die Ordnung bewusste Entscheidungen aufnehmen kann. Der kritische Punkt ist, dass das Verfassungsgericht selten von seinen Ermittlungsbefugnissen Gebrauch macht (obwohl die vom Verfassungsgericht tatsächlich verwendbaren Hilfsmittel in den ergänzenden Normen besonders detailliert erläutert werden), was sich nicht nur, wie oben beschrieben in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht auswirkt, sondern auch auf dem Gebiet der Wissenschaft (vgl. Urteile Nr. 162 von 2014, Nr. 96 von 2015 und Nr. 84 von 2016). Ab dem 8. Abschnitt (Die Verschiebung des Stichtags: die Gründe, die der zeitlich Richtung Zukunft handhabenden Verfahrensweise zugrunde liegen) ist das zweite Kapitel der Arbeit den ein Prinzip ergänzenden Urteilen, den Urteilen zur ermittelten aber nicht erklärten Verfassungswidrigkeit und den mahnenden Urteilen gewidmet. Im Allgemeineren ist dieser Abschnitt den Gründen gewidmet, die der zeitlich handhabenden Vorgehensweise, bei denen der zukünftige Zeitabschnitt hervortritt, zugrunde liegen: Es handelt sich um die Fälle, in denen das Verfassungsgericht nicht festlegt (oder nicht nur festlegt), die Rückwirkung der Verfassungswidrigkeitserklärung bzgl. der Vergangenheit einzuschränken, sondern (auch) entscheidet, einen Anschluss zum Gesetzgeber zu suchen, indem der Stichtag aufgeschoben wird. Weiter im Einzelnen nutzt das Verfassungsgericht einige Entscheidungsstrategien, um der Bildung der s. g. Gesetzeslücken vorzubeugen, die an sich der Kontinuität der staatlichen Funktionen wie auch der Stabilität der Rechtsverhältnisse, der positiven Tendenz der Finanzlage der öffentlichen Hand wie auch der öffentlichen Verwaltung schaden. Die Gründe, auf denen die besagte zeitlich handhabende Vorgehensweise aufbaut, sind ein weiteres Mal denen sehr ähnlich, die den Unvereinbarkeitserklärungen zugrunde liegen: die Gefahr, dass sich im Fall der Einführung eines die Verfassungswidrigkeit einer Norm ganz einfach erklärenden Urteils ein "Chaos" innerhalb der Rechtsordnung bildet. Im 9. Abschnitt (Die Mittel zur Vorverlegung des Stichtags: Die Urteile zur ermittelten aber nicht erklärten Verfassungswidrigkeit) werden die Hauptmerkmale der ermittelten ab nicht erklärten Verfassungswidrigkeit dargelegt ("sentenze di incostituzionalità accertata ma non dichiarata") die den Entscheidungen der Unvereinbarkeitserklärungen erheblich ähneln, denn in beiden Fällen besteht der Mangel der Verfassungsmäßigkeit und der Gerichtshof mahnt gleichzeitig den Gesetzgeber zur (mehr oder weniger unverzüglichen) Handlung, um die Beseitigung der Verfassungswidrigkeit, die das Rechtssystem insgesamt gefährdet, zu beschleunigen. Der grundlegende Unterschied besteht in der Tatsache, dass im Fall der Unvereinbarkeitserklärungen, die Verfassungswidrigkeit einer Norm nicht nur ermittelt, sondern auch erklärt wird und dies eben in Form der Unvereinbarkeitserklärung (und also nicht der Verfassungswidrigkeitserklärung). In Abschnitt 9.1 (Die Aufschiebung des Stichtags: die ein Prinzip ergänzenden Urteile) werden die ein Prinzip ergänzenden Urteile ("sentenze additive di principio") ebenfalls in ihren Hauptmerkmalen zum Gegenstand der Untersuchung; diese gehören, wie von der neuesten Rechtslehre bestätigt zu einem ungeschriebenen, der Rechtsprechung entspringenden Prozessrecht, auf das erst kürzlich vom Gerichtshof zum Thema der Rechtswirkungen der Verfassungswidrigkeitserklärungen auch mit Bezugnahme auf ausdrücklich komparatistische Bezüge verwiesen wurde. Mittels dieser Art der Entscheidung erklärt das Verfassungsgericht zwar die Verfassungswidrigkeit einer Norm für den Teil, in welchem diese keine bestimmte Voraussicht oder Regelung enthält, stellt jedoch gleichzeitig einen Grundsatz auf, der prinzipiell vom Gesetzgeber ausgeführt werden muss (welcher je nach Fall mehr oder weniger Schwierigkeiten bei der Umsetzung dieses Grundsatzes haben kann). Wie man sieht, ähnelt das besagte Entscheidungshilfsmittel in seiner Art den Unvereinbarkeitserklärungen, da diese eine synergetische Form der Zusammenarbeit zwischen den Organen Verfassungsgericht, Gesetzgeber und Richter mit sich bringen. Doch nicht nur das: Der Gesetzgeber wird außerdem dazu aufgerufen, die Wiederherstellung der verletzten Verfassungslegalität zu optimieren, so wie mit Bezug auf die zeitlich handhabende deutsche Praxis, denn das, was die Unvereinbarkeitserklärung auszeichnet, ist die Reformpflicht, die s.g. Nachbesserungspflicht. Im Fall einer legislativen Untätigkeit im Anschluss an die Aufnahme eines ein Prinzip ergänzenden Urteils muss die "juristische Ebene" aktiviert werden: in Wirklichkeit ist vor dem Eingriff des Legislativorgans immer eine gewisse Zusammenarbeit zwischen den Richtern und dem Verfassungsgericht notwendig: in diesem Sinne haben die ein Prinzip ergänzenden Urteile eine weitere Ähnlichkeit mit den deutschen Unvereinbarkeitserklärungen. Den Urteilen der "reinen" Unvereinbarkeit ebenfalls sehr ähnlich sind die mit einer allgemeinen Beschlussformel ausgestatteten, ein Prinzip ergänzenden Urteile ("sentenze additive di principio dotate di un dispositivo generico"): in diesem Fall im Anschluss an die erfolgte Verfassungswidrigkeitserklärung, wenn es dem Gericht schwerfällt, im Anschluss an eine wissenschaftliche Auslegung des vom selben Verfassungsgericht erkannten Grundsatzes eine anzuwendende Norm zu bestimmen. Nach diesen Erläuterungen darf das Urteil Nr. 243 von 1993, das in dieser Doktorarbeit ausgiebig behandelt wird, nicht unberücksichtigt bleiben. Mit diesem Urteil erklärte das Verfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit eines bestimmten Mechanismus, der vom Gesetzgeber im Rentensystems erkannt wurde, ohne jedoch mit der Aufnahme eines Verfassungswidrigkeitsurteils mit ex tunc-Wirkung fortzufahren. Die mit der Aufnahme eines Urteils der ganz einfachen Annahme verbundenen Folgen wären nämlich für die Staatskassen übermäßig belastend gewesen. Die Rechtswirkungen einer derartigen Verkündigung, die daher von der Rechtslehre akkurat als ein einen Mechanismus ergänzendes Urteil definiert wird, erwiesen sich als denen der deutschen Unvereinbarkeitsurteile vollkommen ähnlich, insbesondere in Bezug auf die Beziehung zum Gesetzgeber: Letzterer wird nicht nur dazu angerufen, zu handeln, um den festgestellten Legitimitätsmangel zu beseitigen, sondern wird auch aufgefordert, innerhalb einer präzisen Frist einzugreifen; die Festsetzung einer Frist ist nämlich einer der Aspekte, der die zeitlich handhabende Praxis der Unvereinbarkeitserklärungen am stärksten auszeichnen. Ebenfalls von Bedeutung ist das Urteil Nr. 170 von 2014, das eben durch den allgemeinen Grundsatz ein Paradox innerhalb der Rechtsordnung erzeugte: Es wurde eine homosexuelle Ehe vorgesehen, obwohl die homosexuelle Ehe in Italien noch nicht legalisiert ist (man beachte im Übrigen, dass dasselbe Verfassungsgericht "BVerfG 1. Senat Beschluss vom 27. Mai 2008, 1 BvL 10/05" zitiert). Der Fall ergab sich aus einem von einem Ehepaar (bei dem eine Person, ihr Geschlecht verändert hatte) eingeleiteten Verfahren, um die Löschung der Eintragung "Beendigung der Rechtswirkungen des amtlichen Ehebundes" zu erwirken, die der Standesbeamte zusammen mit der Eintragung im Auftrag des Gerichts zur Berichtigung (von "männlich" in "weiblich") des Geschlechts des Ehemanns unter die Heiratsurkunde gesetzt hatte; das Verfassungsgericht befand, das Fehlen jeglicher Regelung des besagten Paars stelle eine Verletzung der unantastbaren Menschenrechte laut Art 2 ital. GG dar. Dennoch behauptete das Verfassungsgericht: "Die reductio adlegitimitatemdurch eine handhabende Verkündigung, welche die automatische Scheidung durch eine beantragte Scheidung ersetzt, ist nicht möglich, da dies gleichbedeutend mit einer Fortdauer des Ehebundes zwischen Personen desselben Geschlechts, im Widerspruch zu Art. 29 ital. GG wäre. Es wird also Aufgabe des Gesetzgebers sein, eine alternative (und von der Ehe verschiedene) Form einzuführen, die es den Ehepartnern ermöglicht, den Übergang von einem Zustand höchsten rechtlichen Schutzes zu einer auf dieser Ebene absolut unbestimmten Bedingung zu verhindern. Und der Gesetzgeber wird angerufen, diese Aufgabe mit höchster Eile zu erfüllen, um die erkannte Gesetzeswidrigkeit der untersuchten Regelung unter dem Gesichtspunkt des heutigen Rechtsschutzdefizits der betroffenen Personen zu überwinden". Schließlich ist das ein Prinzip ergänzende Urteil Nr. 278 von 2013 zur Anonymität der Mutter und das Recht des Kindes, seine Herkunft zu kennen, um seine Grundrechte zu schützen, von Bedeutung. Abschnitt 9.2 (Der Aufschub des Stichtags: die Appelle und die "Geisterhandhabung ", die diese mit sich bringen) schließlich ist den Mahnungsurteilen gewidmet, die, obwohl sie nicht in die Steuerung der Verfassungswidrigkeitserklärung eingreifen, dennoch einen Ausgleich zwischen Grundsätzen und Werten mit sich bringen, der "typischerweise" die Grundlage der zeitlichen Handhabung der Rechtswirkungen der Annahmeurteile ist: Der Gesetzgeber wird im Bereich eines Unzulässigkeitsurteils oder eines ablehnenden Urteils aufgefordert, in Bezug auf eine bestimmte Gesetzesordnung zu handeln, um die Legalität wiederherzustellen, von der angenommen wird, dass sie tatsächlich verletzt wurde. In Bezug auf Mahnungen ist Abschnitt 9.3 (In Bezug auf gefestigte Appelle: die Beziehung zwischen Verfassungsgericht und Gesetzgeber angesichts des Beschlusses Nr. 207 von 2018) vollständig dem Fall Cappato gewidmet, einem wichtigen und bedeutenden juristischen Fall, der es gestattet, die Wechselbeziehungen zwischen Verfassungsgericht und Gesetzgeber unter einer besonderen Lupe (auf dem Gebiet des Strafrechts) zu untersuchen. Zunächst scheint es relevant, die Sachlage zu erläutern: Der allgemein als DJ Fabo bekannte Fabiano Antoniani, der durch die Folgen eines Autounfalls 2014 querschnittsgelähmt und blind geworden war, bat Marco Cappato im Januar 2017, ihm zu helfen, die Schweiz zu erreichen, wo er die Euthanasie durch den sogenannten unterstützten Suizid beantragt hatte und am 27. Februar 2017 erhielt. Marco Cappato, dem bekannt war, dass auch die alleinige Hilfe bei der Beförderung in die Schweiz des Kranken, der darum bittet, nach italienischem Recht verboten ist, verklagte sich selbst bei seiner Rückkehr nach Italien. Gegen Marco Cappato wurde ein Verfahren eingeleitet, das später der Ausführung der Straftat nach gemäß Art. 580 ital. StGb als "Verleitung oder Hilfe zum Selbstmord" rubriziert wurde, nach dem "jeder, der Andere zum Selbstmord bringt oder sie in ihrem Suizidvorhaben bestärkt bzw. auf jedwede Weise dessen Ausführung erleichtert, wird, sofern der Selbstmord erfolgt mit fünf bis zwölf Jahren Haft bestraft". Die Prozessverhandlungen fanden am 8. November 2017, am 4. Und 13. Dezember 2017, am 17. Januar 2018 und am 14. Februar 2018 mit Verlesung des Beschlusses durch den Vorsitzenden des Geschworenengerichts Mailand statt, das die Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit der Norm an das Verfassungsgericht verwies. Das Mailänder Gericht hatte zwei verfassungsrechtliche Legitimitätsfragen aufgeworfen: a) "dort, wo das Verhalten zur Hilfe zum Selbstmord statt des Verhaltens zur Verleitung zu Last gelegt wird und somit abgesehen von seinem Beitrag zur Entscheidung oder Bestärkung des Suizidvorhabens" wegen angenommenen Widerspruchs zu den Artikeln 2, 13, erster Absatz und 117 des ital. GG zum Schutz der Menschenrechte und der Grundfreiheiten (EMRK, das in Rom, am 4. November 1950 unterzeichnet, ratifiziert und durch Gesetz Nr. 848 vom 4. August 1955 vollstreckbar wurde); b) "dort, wo das Verhalten der Erleichterung in der Ausführung des Selbstmords vorgesehen ist, das nicht auf den Weg der Entscheidungsfindung des Suizid-Anwärters einwirkt, mit einer Haftstrafe von 5 bis 10 [recte: 12] Jahren, ohne Unterschied zum Verhalten der Verleitung bestraft werden kann", wegen angenommenen Widerspruchs zu den Artikeln 3, 13, 25, zweiter Absatz, und 27, dritter Absatz, ital. GG. Das Verfassungsgericht bestätigte bei der Aufnahme des Beschlusses Nr. 207 von 2018 die Nicht-Unvereinbarkeit der Beschuldigung der Hilfe zum Selbstmord mit dem Grundgesetz; dennoch befand das Verfassungsgericht, spezifische Fälle zu erkennen, in denen das besagte Verbot fallen müsse. Es handele sich um völlig außergewöhnliche Situationen, und zwar solche, in denen die unterstützte Person sich selbst wie folgt identifiziere: (a) als an einer unheilbaren Krankheit leidend, die (b) körperliches und psychisches Leiden mit sich bringt, die von der Person als absolut nicht auszuhalten betrachtet werden, welche (c) durch lebenserhaltende Maßnahmen am Leben gehalten wird, aber (d) in der Lage ist, Entscheidungen frei und bewusst zu treffen. In allen anderen Fällen könnte sich der Sterbewille dank Anwendung des ital. Gesetz L. Nr. 219 von 2017 erfüllen, das als Normen zur aufgeklärten Einwilligung und Patientenverfügung) rubriziert ist und durch die Voraussichten des ital. Gesetzes Nr. 38 vom 15. März (Bestimmungen zur Gewährleistung des Zugangs zu Palliativpflege und Schmerztherapie) ergänzt wurde. Anschließend bestätigt das Verfassungsgericht bedeutungsvoll: "Dieses Gericht befindet im Übrigen, zumindest zu diesem Zeitpunkt, keine Abhilfe schaffen zu können gegen die erkannte Rechtsverletzung hinsichtlich der oben aufgeführten Grundsätze durch die bloße Ausweisung aus dem Anwendungsbereich der Strafverfügung jener Fälle, in denen die Hilfe gegenüber Personen geleistet wird, die sich in den gerade beschriebenen Zuständen befinden", denn "eine solche Lösung würde an sich die Leistung materieller Hilfe gegenüber von Patienten in diesen Zuständen, in einem ethisch-gesellschaftlich höchst empfindlichen Bereich, in welchem jeder mögliche Missbrauch mit Bestimmtheit auszuschließen ist, vollkommen ungeschützt lassen". Die besagte Regelung müsste anfangs dem Parlament anvertraut werden, da die normale Aufgabe dieses Gerichtshofs die Überprüfung der Vereinbarkeit der vom Gesetzgeber in Ausübung seines politischen Ermessensspielraums bereits vorgenommenen Entscheidungen mit den durch die Notwendigkeit der Beachtung der verfassungsrechtlichen Grundsätze und der Grundrechte der betroffenen Personen vorgeschriebenen Einschränkungen ist. Das Verfassungsgericht bestimmt also, "seine eigenen Befugnisse zur Steuerung des Verfassungsprozesses" zu nutzen und die nicht mit dem Grundgesetz übereinstimmende Vorschrift beizubehalten, ohne jedoch deren Anwendung durch die Richter zu verfügen, in Anbetracht der Tatsache, dass die Wirksamkeit der zensierten Regelung im vorliegenden Fall angesichts "dessen besonderer Eigenschaften und wegen der Bedeutung der damit verbundenen Werte" nicht als erlaubt gelten könnte. Wie man bemerken kann, scheint die Ratio der Unvereinbarkeitserklärung in diesem Fall tatsächlich die Rolle des "steinernen Gastes" übernommen zu haben. Der Gerichtshof bestätigt somit: "Um zu verhindern, dass die Vorschrift in dem hier angefochtenen Teil in der Zwischenzeit angewendet werden kann, wobei dem Parlament dennoch die Möglichkeit gegeben ist, die notwendigen Entscheidungen zu treffen, die grundsätzlich in seinem Ermessensspielraum bleiben – die Notwendigkeit, den Schutz der Patienten in den mit dieser Verkündigung angegebenen Einschränkungen zu gewährleisten, bleibt unangetastet – befindet der Gerichtshof somit auf andere Weise vorsorgen zu müssen, indem er also die Aufschiebung des laufenden Verfahrens verfügt und die Verhandlung zur neuen Diskussion der Verfassungsmäßigkeitsfragen für den 24. September 2019 anberaumt; in den anderen Verfahren dagegen obliegt es den Richtern, zu beurteilen, ob, angesichts der Angaben in dieser Verkündigung ähnliche Fragen zur Verfassungslegitimität der untersuchten Verfügungen als erheblich und nicht offensichtlich unbegründet anzunehmen sind, um die Anwendung derselben Verfügung in dem hier angefochtenen Teil zu vermeiden". Die besagte Verkündigung ist durch die nun sehr bekannte Beschlussformel, charakterisiert, welche die getroffene Erklärung der Verfassungswidrigkeit von Art. 580 ital. StGb nicht enthält. Darin heißt es: "Aus diesen Gründen wird die Behandlung der mit dem im Rubrum angegebenen Beschluss aufgeworfenen Fragen zur Verfassungsmäßigkeit auf die öffentliche Verhandlung am 24. September 2019 verschoben". Es handelt sich nämlich um einen vorläufigen Beschluss, mit dem das Verfassungsgericht entschied, das Gerichtsverfahren aufzuschieben und die Verfassungswidrigkeit von Art. 580 ital. StGb auf die in derselben Verkündigung beschriebene Weise zu überprüfen. Die deutschen Unvereinbarkeitserklärungen ähneln jedoch in Ratio und Aufbau der besprochenen Verkündigung, denn derselbe Verfassungsrichter Modugno verwies in Bezug auf Beschluss Nr. 207 von 2018 bei der öffentlichen Verhandlung am 24. September 2019 ausdrücklich auf die deutsche Rechtsprechung. In erster Linie tritt die "Anwendungssperre der verfassungswidrigen Norm" hervor; in zweiter Linie tritt die für den Gesetzgeber vorgesehenen Frist und der Verweis auf eine "faire und dialektische institutionelle Zusammenarbeit" hervor; in dritter Linie tritt der weite Ermessensspielraum, den das Verfassungsgericht dem Gesetzgeber zur verfassungsgemäßen Gestaltung der Regelung gelassen hat, hervor. Wie in der Rechtslehre bestätigt, handele es sich um ein "gefestigter" Appell, ein Urteil zur ermittelten aber nicht erklärten ganz eigenen Verfassungswidrigkeit, eine italienische Unvereinbarkeitserklärung. Außerdem besonders hervorzuheben ist die Tatsache, dass das Gebiet, auf welchem die besagte Verkündigung eingriff, das Strafrecht ist, indem das Ermessen des Gesetzgebers erheblich bedeutend ist. Trotz der Absicht des Verfassungsgerichts handelte der Gesetzgeber nicht innerhalb der vorgesehenen Frist, aus diesem Grund referierte das Verfassungsgericht in der am 25. Oktober 2019 veröffentlichten Pressemeldung, dass "der Gerichtshof in Erwartung eines unerlässlichen Eingriffs des Gesetzgebers die Nicht-Strafbarkeit der Beachtung der Verfahren, die in der Vorschrift zur aufgeklärten Einwilligung, zur Palliativpflege und zur kontinuierlichen tiefen Sedierung (Artikel 1 und 2 des ital. Gesetzes 219/2017) und der Überprüfung sowohl der erforderlichen Bedingungen als auch der Ausführungsverfahren durch eine öffentliche Einrichtung des staatlichen Gesundheitsdienstes nach Anhörung des Bescheids des örtlich zuständigen Ethik-Kommission vorgesehen sind, unterstellt". Vor wenigen Tagen wurde das Urteil Nr. 242 von 2019 hinterlegt, mit dem das Verfassungsgericht die "Sage" Cappato "abschloss": aus zeitlichen Gründen konnte diese Verkündigung, die jedoch in Bezug auf die Beziehung zwischen Verfassungsgericht und Gesetzgeber von erheblicher Bedeutung für diese Doktorarbeit ist, nicht untersucht werden. Das Verfassungsgericht entschied somit, die "Verfassungswidrigkeit von Art. 580 des ital. Strafgesetzbuchs dahingehend" zu erklären, "dass die Strafbarkeit dessen nicht ausgeschlossen wird, der mit der in den Artikeln 1 und 2 des ital. Gesetzes Nr. 2019 vom 22. Dezember 2017 (Normen zur aufgeklärten Einwilligung und Patientenverfügung)– d.h. in Bezug auf die Tatbestände vor der Veröffentlichung dieses Urteils im Amtsblatt der Republik mit gleichwertigen Vorgehensweisen wie in der Begründung – vorgesehenen Art und Weise die Ausführung des sich selbständig und frei gebildeten Suzidvorhabens einer durch lebenserhaltende Maßnahmen am Leben gehaltenen Person, die an einer unheilbaren Krankheit leidet, welche körperliche und psychische Leiden mit sich bringt, die von dieser als nicht auszuhalten angesehen werden, welche aber in der Lage ist, Entscheidungen frei und bewusst zu treffen, sofern diese Bedingungen und die Ausführungsverfahren durch eine öffentliche Einrichtung des staatlichen Gesundheitsdienstes überprüft werden nach Anhörung des Bescheids des örtlich zuständigen Ethik-Kommission erleichtert". Der Gesetzgeber, der zum Handeln im Anschluss an die erfolgte Aufschiebung der Rechtswirkungen des Urteils der "ermittelten" Verfassungswidrigkeit laut Beschluss Nr. 207 von 2018 aufgerufen wurde, scheint zusammen mit und vor allem durch seine Untätigkeit im Urteil Nr. 242 von 2019 in den Vordergrund zu treten. Das dritte Kapitel ist vollumfänglich der deutschen Praxis der Unvereinbarkeitserklärungen gewidmet, deren wichtigste Vorteile und Problempunkte untersucht werden. Im 1. Abschnitt (Die Ratio eines Vergleichs zwischen der "alternativen Tenorierung" des BVerfG und der zeitlich handhabenden Rechtsprechung des Verfassungsgerichts) wird versucht, die Gründe, auf denen das Interesse für die zeitlich handhabende deutsche Praxis beruht zu erklären. Erstens entspricht, wie weiter unten ausgeführt sowohl in der italienischen Ordnung wie auch in der deutschen die Verfassungswidrigkeit einer Norm faktisch seiner Ungültigkeit. Trotz dieser gemeinsamen Voraussetzung, eben in Hinsicht auf die Notwendigkeit, eine Steuerung der Rechtswirkungen im Verlauf der Zeit der Verfassungswidrigerklärung vorzunehmen, sah der deutsche Gesetzgeber eine Änderung des BVerfGG vor, während dagegen, obwohl die Corte costituzionale in einigen Fällen befunden hatte, von der Rückwirkung der Annahmeurteile abzuweichen, das Verfassungssystem, wie im ersten und zweiten Kapitel zu zeigen versucht wurde, noch keine Form der Positivierung der Handhabung der Rechtswirkungen im Verlauf der Zeit erfahren. Und dies trotz der kürzlichen Einführung von Urteil Nr. 10 von 2015 und Beschluss Nr. 207 von 2018: erstes enthält, wie bereits besprochen, einen ausdrücklichen Verweis auf die deutsche Praxis; zweiter dagegen verweist lediglich implizit auf den Aufbau und die Ratio der deutschen Unvereinbarkeitserklärungen. Die besagten Entscheidungen werden aufgrund ihrer Bedeutung Untersuchungsgegenstand in Abschnitt 1.1. (Die Ratio des Vergleichs: zwei aktuelle Beispiele). In Abschnitt 1.2. (Die Problematik eines Vergleichs zwischen der italienischen und der deutschen Praxis) wird die Problematik bezüglich eines Vergleichs zwischen der italienischen und der deutschen Praxis hervorgehoben. In erster Linie tritt die verschiedene gesetzliche Regelung der Rechtswirkungen der Verfassungswidrigerklärung hervor; in zweiter Linie die ungleichen Beziehungen zwischen den verschiedenen Verfassungsorganen (zu denen das Verfassungsgericht offensichtlich gehört). In diesem Abschnitt werden diese beiden Aspekte beleuchtet, wobei jedoch nicht zu vergessen ist, dass, wenn auch die Beziehung zwischen BVerfG und dem Gesetzgeber entschieden entspannter ist als in der italienischen Situation, werden in der deutschen Rechtslehre dennoch die Problematiken hervorgehoben, die ein eventuelles Nicht-Erfüllen des Gesetzgebers der Vorgabe des Verfassungsgerichts mit sich bringt; gleichzeitig weisen die Unvereinbarkeitserklärungen Elemente der Unklarheit auf, und zwar in Bezug auf die Möglichkeit, ihre juristischen Folgen sicher kennen zu können, da diese konkret von den Entscheidungen des BVerfG abhängen; aus diesem Grund ist dieser Entscheid zum Teil auch Gegenstand der Kritik durch die deutsche Rechtslehre. Im Übrigen, während in Bezug auf die italienische Praxis die Unvereinbarkeitserklärungen vor allem angesichts der "unvorhersehbaren" Folgen kritisiert werden, kann man gleichzeitig nicht übersehen, dass dieselbe Kritik (und nicht nur diese) in der deutschen Rechtslehre angeführt wird, in der auch einige Problempunkte in Bezug auf die Beziehung zwischen Gesetzgeber und BVerfG mit besonderem Verweis auf die zeitlich handhabende Praxis hervorgehoben werden. In Abschnitt 1.3. (Ziel des Vergleichs mit den deutschen Unvereinbarkeitserklärungen) wird das Ziel des Vergleichs unterstrichen, das nicht nur in einer Überlegung zur hypothetischen Übertragung dieses Entscheidungstyps in die Sammlung der Entscheidungsmittel des Verfassungsgerichts ist, sondern auch in einer Überlegung zum Thema der "Einschränkung" der Rückwirkung besteht. Die nachfolgenden Abschnitte sind der Untersuchung der Norm gewidmet. Im 2. Abschnitt (Die Nichtigkeitslehre und die Theorie der Vernichtbarkeit) geht es auf rein theoretischer und allgemeiner Ebene um die Grundzüge der Nichtigkeitslehre und der Vernichtbarkeitstheorie. Abschnitt 2.1. ist vollumfänglich der Ipso-iure-Nichtigkeit gewidmet, die das Panorama der deutschen Rechtslehre seit den fünfziger Jahren beherrscht; es werden die juristischen Modelle untersucht, auf denen sie beruht und auf die Verfassungsnormen und das einfache Recht verwiesen, auf das sie aufbaut. Abschnitt 2.2. (Die Theorie der Nichtigkeit im Grundgesetz) ist den Verfassungsnormen gewidmet, welche die Grundlage der Nichtigkeitslehre darzustellen scheinen. Abschnitt 2.3. (Die Nichtigkeit des Verfassungsgesetzes und die Hauptquelle: §78 BVerfGG) ist der Untersuchung von § 78 BVerfGG gewidmet, wo es heißt, "Kommt das Bundesverfassungsgericht zu der Überzeugung, dass Bundesrecht mit dem Grundgesetz oder Landesrecht mit dem Grundgesetz oder dem sonstigen Bundesrecht unvereinbar ist, so erklärt es das Gesetz für nichtig". Wie man sieht, bestätigt diese Verfügung die Nichtigkeit der für verfassungswidrige erklärten Norm und steht so im Widerspruch zur "bloßen" Erklärung der Unvereinbarkeit der verfassungswidrigen Norm. Abschnitt 2.4. (Die Gesichtspunkte der Flexibilisierung der Rechtswirkungen der Entscheidung angesichts der Ipso-iure-Nichtigkeit) ist den allerersten Versuchen des BVerfG gewidmet, eine Ausnahme vom Dogma der Nichtigkeit zu machen und sich auf dieser Weise dem zu nähern, was als "Anwendbarkeit des Rechts" definiert wurde. Abschnitt 2.5. ist vollumfänglich der Vernichtbarkeitstheorie des Gesetzes gewidmet; insbesondere werden im Verlauf desselben die theoretischen und gesetzlichen Grundlagen dieser These untersucht, die sich teilweise mit der Notwendigkeit der Überwindung der die Nichtigkeitserklärung charakterisierenden Problempunkten deckt, wobei die Bedeutung, die diese Theorie hinsichtlich der Unvereinbarkeitserklärungen annimmt zu berücksichtigen ist. Der 3. Abschnitt (Die Folgen der Nichtigkeitserklärung, §79 BVerfGG) ist der Untersuchung der Folgen (gegenüber Vergangenheit und Zukunft) der Verfassungswidrigerklärung gewidmet: Diese Analyse entwickelt sich angesichts einiger von einigen Autoren der deutschen Rechtslehre, darunter vor allen Kneser, Gusy und Ipsen vorgebrachten Thesen. Abschnitt 3.1. (Die Vorschläge zur Änderung der Rechtswirkungen der deutschen Nichtigkeitserklärung) ist, fast symmetrisch zum 2. Abschnitt des 2. Kapitels, der Untersuchung zweier bedeutender Versuche zur Änderung der Rechtswirkungen laut § 79, Abs. 1 BVerfGG (BT-Drs. V/3916) und (BT-Drs VI/388) gewidmet, die, obwohl nie verabschiedet zur Verbreitung einer möglichen Rechtfertigung der Theorie der Vernichtbarkeit der verfassungswidrigen Norm beigetragen haben. Nach einem Teil der Rechtslehre war der Grund für die mangelnde Änderung der Rechtswirkungen des Nichtigkeitsurteils laut §79 BVerfGG sehr einfach, denn jede Form der Kodifizierung würde die notwendige Handlungsflexibilität des BVerfG einschränken, welches im Übrigen durch den Gebrauch der Unvereinbarkeitserklärungen immer anwendbare Handlungen gefunden hat. In jedem Fall änderte der Gesetzgeber im Jahr 1970 durch das Vierte Gesetz zur Änderung des BVerfGG den §79 1. Abs. und den § 31 2. Abs., in denen die Möglichkeit vorgesehen ist, dass die verfassungswidrige Norm nicht nur nichtig erklärt wird, sondern auch unvereinbar. Der umfangreiche 4. Abschnitt (Die deutschen Unvereinbarkeitserklärungen) ist den deutschen Unvereinbarkeitserklärungen gewidmet, die unter mehreren Gesichtspunkten untersucht werden und in diesem Kapitel Hauptgegenstand der Studie sind. In Abschnitt 4.1. (Grundlage und Legitimation der Unvereinbarkeitserklärungen) werden die allgemeinen Gründe untersucht, die das BVerfG dazu führten, trotz der Vorgabe des § 78 BVerfGG einen von der Nichtigkeitserklärung verschiedenen Entscheidungstyp einzuführen. Der zu untersuchende Entscheidungstyp ist mit der Zeit nach einem Teil der Rechtslehre zu einer "Regel" geworden, denn §78 BVerfGG hätte (nach der Lehre Burkiczaks) ein primitives Wesen angenommen. Andererseits weist der Pragmatismus des BVerfG einige bedeutende Schwierigkeiten auf, wie hier hervorzuheben versucht wird: Erstens die der Erkennung einer juristisch-theoretischen Rechtfertigung des besprochenen Entscheidungstyps und zweitens das Problem der Beschreibung der Anwendungstopoi, in Anbetracht der Tatsache, dass die Anwendungskriterien der Unvereinbarkeitserklärungen oft Überlagerungen aufweisen. In Abschnitt 4.2. (§ 79 1. Abs. des BVerfGG und § 31, 2. Abs. BVerfGG: die Revolution des Vierten Gesetzes zur Änderung des BVerfGG) wird das Thema der Revolution des Vierten Gesetzes zur Änderung des BVerfGG in Angriff genommen, das §79 1. Abs. des BVerfGG und § 31 2. Abs. BVerfGG änderte und die Möglichkeit einfügte, die Norm für unvereinbar zu erklären. Während in Abschnitt 4.3. (Der § 31 des BVerfGG) eben § 31 des BVerfGG, untersucht wird, befasst sich Abschnitt 4.4. (Der § 35 des BVerfGG) mit § 35 des BVerfGG, welcher nicht nur die Grundlage der Fortgeltungsanordnung der unvereinbaren Norm, sondern auch die möglichen Formen zu deren Vollstreckung begründet. Gerade wegen der "pragmatischen" Natur der Unvereinbarkeitserklärungen ist es schwierig, die Anwendungstopoi dieses Entscheidungsmittels zu erkennen; nicht ohne Grund wird in der maßgeblichen Rechtslehre auf eine pragmatische, flexible und nicht dogmatische zeitlich handhabende Praxis verwiesen, die im 5. Abschnitt (Das Problem der Erkennung einer Kasuistik der Unvereinbarkeitserklärungen: die pragmatische, flexible und nicht dogmatische Praxis) behandelt wird. Ganz allgemein werden Unvereinbarkeitserklärungen in folgenden Fällen angewendet: a) wenn der Gesetzgeber verschiedene Möglichkeiten hat, um den Mangel an Verfassungsmäßigkeit zu beseitigen, für gewöhnlich, wenn der Gleichheitsgrundsatz verletzt wird, da dem Gesetzgeber ein großer Ermessensspielraum zukommt, um die verletzte Legalität wiederherzustellen. In diesem Fall ist es der Schutz der Ermessenssphäre des Gesetzgebers der zur Grundlage der Beurteilung (oder wenn man will der Abwägung) der juristischen Folgen der Verfassungswidrigerklärung wird. Hinsichtlich der Beziehung zum Gesetzgeber wird in der Rechtslehre eine Form der spezifischen Koordinierung zwischen BVerfG und Gesetzgeber bezeichnet, in Anbetracht der Tatsache, dass die Unvereinbarkeitserklärung den Ermessensspielraum des Gesetzgebers in Hinsicht auf den Zeitraum zwischen der Erklärung der Unvereinbarkeit und der Einführung der neuen Gesetzesverordnung schützt. b) wenn ein Übergang von der verfassungswidrigen Lage zur verfassungsmäßigen Situation im Gemeininteresse notwendig ist. Im Wesentlichen erhält dieser Anwendungsbereich in dem Fall Bedeutung, wo die Aufnahme einer Verfassungswidrigerklärung die Verfassungswidrigkeit innerhalb der Rechtsordnung noch verschlimmern würde. In diesem Sinne tritt die "Chaos-Theorie" hervor, die im Übrigen an die Verletzung der Artt. 33. 1. Abs., 2. Abs., 3. Abs. und 21 1. Abs. GG anknüpft. Während man die Einwendung der möglichen Unbestimmtheit der s.g. Anwendungstopoi der Unvereinbarkeitserklärungen eben wegen des Fehlens einer umfassenden Gesetzesgrundlage, die in Abschnitt 5.1. (Gibt es einen Numerus clausus der Anwendungsfälle der Unvereinbarkeitserklärungen?) angesprochen wird, im Hinterkopf behält, wird im 6. Abschnitt (Die Unterkategorien der Unvereinbarkeitserklärungen) auf die notwendige Unterscheidung zwischen den Unvereinbarkeitsentscheidungen und den s.g. Appellentscheidungen hingewiesen, um dann im Verlauf von Abschnitt 6.1. (Das "reine" Unvereinbarkeitserklärung) zur Untersuchung der Hauptmerkmale der reinen (oder schlichten) Unvereinbarkeitserklärung überzugehen, die sich vor allem durch eine Reformpflicht (mit dem Ziel der Garantie der freien Ausübung durch den Gesetzgeber seines Werks zur Beseitigung des vom BVerfG entschiedenen Legitimitätsmangels) und durch die s.g. Anwendungssperre des für verfassungswidrig erklärten Gesetzes charakterisiert, wie im Übrigen in der allerersten Unvereinbarkeitsentscheidungen, BVerfGE 28, 227 (Steuerprivilegierung Landwirte) vorgesehen war. Abschnitt 6.2. (Die Unvereinbarkeitserklärung und die s.g. weitere Anwendbarkeit des für unvereinbar erklärten Gesetzes) ist der Untersuchung des Aufbaus der vom BVerfG verfügten Anordnung der Anwendung des für unvereinbar erklärten Gesetzes: wie in diesem Abschnitt gezeigt wird, betrachtet die Rechtslehre das Mittel der Fortgeltungsanordnung als eine Art "Ebene" des "reinen" Unvereinbarkeitsurteils; gleichzeitig wird deren so verschiedenartiger Aufbau untersucht. In diesem Sinn wird auf die vorläufige Weitergeltungsanordnung und die endgültige Weitergeltungsanordnung verwiesen. Die Fortgeltungsanordnung wird auch in Abschnitt 6.2.1. untersucht, wo die gesetzliche Grundlage der Fortgeltungsanordnung zum Analyseobjekt wird; gleichzeitig erfolgt eine Überlegung zur Möglichkeit, die Voraussicht der zeitlich beschränkten Anwendung des für unvereinbar erklärten Gesetzes mit der Normenhierarchie zu vereinen. Die Lösung scheint in dem vom BVerfG verspürten Bedürfnis, die verfassungsfernere Lösung auszuschließen zu liegen. In Abschnitt 6.2.2. (Die in der Motivation der Unvereinbarkeitserklärungen liegende Schwierigkeit, vor allem in Bezug auf die mit Fortgeltungsanordnung verbundenen Erklärungen) wird der Problempunkt der schwierigen Erkennung der Folgen, die sich aus den Unvereinbarkeitsurteilen ergeben können, behandelt, und insbesondere im Fall der mit Anordnung der s.g. weiteren Anwendbarkeit, verbundenen Entscheidungen, in Anbetracht der Tatsache, dass das BVerfG die Folgen der Unvereinbarkeitsentscheidungen offen lässt. In Abschnitt 6.3. (Die mit einer Übergangsregelung verbundenen Unvereinbarkeitserklärungen) werden dagegen die mit einer vom selben BVerfG bestimmten Übergangsregelung verbundenen Unvereinbarkeitsentscheidungen analysiert. Die besagten Übergangsregelungen bestehen auch unabhängig von der Anwendung der Unvereinbarkeitserklärungen, denn diese können an Nichtigkeitserklärungen gebunden sein: Man denke beispielsweise an die Entscheidungen BVerfGE 1, 39 – Schwangerschaftsabbruch 1 und BVerfGE 88, 203 – Schwangerschaftsabbruch II. Wie weiter unten gezeigt, übernehmen die Übergangsregelungen, wenn sie in Begleitung der Unvereinbarkeitserklärungen beschlossen werden, die Rolle der "Entscheidungsgrundlage", und zwar deshalb, weil die Übergangsregelung keinen unabhängigen Entscheidungstyp darstellt. Der 7. Abschnitt (Die Anwendungsgebiete der Unvereinbarkeitserklärungen) besteht aus mehreren Unterabschnitten und beschäftigt sich mit Überlegungen zu den Anwendungsgebieten der deutschen Unvereinbarkeitserklärungen, die vor allem in Bezug auf die italienische Praxis von besonderem Interesse sind. Wie weiter unten gezeigt, basieren die Unvereinbarkeitserklärungen auf denselben Gründen wie die vom Verfassungsgericht entwickelte umfangreiche Sammlung an Entscheidungsmitteln, d.h. zum Beispiel die Urteile mit verschobener Verfassungswidrigkeit, die ein Prinzip ergänzenden Urteile und die Urteile zur ermittelten aber nicht erklärten Verfassungswidrigkeit. Erstens ist der Anwendungstopos der Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes, zu berücksichtigen, der in Abschnitt 7.1. (Die Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes und der Schutz des Ermessensspielraums des Gesetzgebers) ausgehend von der ersten "offensichtlichen" Entscheidung mit Verzicht auf die Anwendung der Nichtigkeitserklärung BVerfGE 22, 349 (361-362) – Waisenrente und Wartezeit – untersucht wird. Das Ziel, die Optimierung der Beseitigung des Mangels an Verfassungsmäßigkeit zu gewährleisten, vereint sich im Fall der Verletzung des – in Art. 3 GG dargelegten Gleichheitsgrundsatzes – mit dem Schutz des Ermessensspielraums des Gesetzgebers (vgl. BVerfGE 17, 148; BVerfGE 93, 386; BVerfGE 71, 39; BVerfGE 105, 73; siehe schließlich auch das Urteil zum dritten Geschlecht vom 10. Oktober 2017). Während in Abschnitt 7.1.1. (Die Einführung der Nichtigerklärung im Fall der Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes) die (außergewöhnlichen) Gründe behandelt werden, aufgrund derer das BVerfG verfügt, die Nichtigerklärung anzuwenden, obwohl ein Gleichheitsgrundsatz verletzt wurde, beschäftigt sich Abschnitt 7.2. (Die s.g. Chaos-Theorie) mit der Theorie, die auch als "Argument der juristischen Folgen" bezeichnet wird: Dieses Argument liegt, wie man im Verlauf dieses Kapitels sieht, dem Verzicht auf die Anwendung der Nichtigerklärung zugrunde, d.h. die Gefahr eines noch "verfassungsferneren Zustands bei Nichtigerklärung" (vgl. BVerfGE 37, 217; BVerfGE 33, 303; BVerfGE 132, 134). Es ist interessant zu bemerken, dass dieser Anwendungstopos im Bedürfnis, die Rechtssicherheit und den Rechtsstaat zu gewährleisten, substanziiert werden kann; weiter könnte das BVerfG nicht nur gesellschaftliche, sondern auch durch das Grundgesetz gewährleistete Grundrechte schützen wollen. Wegen der Bedeutung der Kategorie der Rechtssicherheit in der Praxis der Unvereinbarkeitserklärungen ist Abschnitt 7.2.1. (Rechtssicherheit . Eine elastische Kategorie) einer Untersuchung der Beziehung zwischen diesem juristischen "Gut" und der zeitlich handhabenden Praxis des BVerfG gewidmet; in Abschnitt 7.2.2. (Der Schutz des Gemeinwohls und die mit Fortgeltungsanordnung verbundenen Unvereinbarkeitserklärungen) wird eine Überlegung zur Beziehung zwischen den mit Fortgeltungsanordnung verbundenen Unvereinbarkeitserklärungen und der verfassungsrechtlichen Notwendigkeit zum Schutz des Gemeinwohls entwickelt (vgl. BVerfGE 91, 186; BVerfGE 198, 190; BVerfGE 109, 190); der nächste Abschnitt 7.3. (BVerfG und Strafrecht) behandelt die Verwendung der Unvereinbarkeitserklärungen (insbesondere der mit Fortgeltungsanordnung verbundenen) durch das BVerfG auf dem Gebiet des Strafrechts. Dieser Abschnitt ist für italienische Forscher besonders interessant, nicht nur angesichts des weiten Ermessensspielraums, der dem Gesetzgeber auf dem Gebiet des Strafrechts zukommt, sondern auch angesichts der Aufnahme des kürzlichen Beschlusses Nr. 208 von 2017, der im späteren Verlauf seine "Folge" in Urteil Nr. 242 von 2019 fand (vgl. BVerfGE 109, 190; die Verkündigung zur Sicherungsverwahrung vom 4. Mai 2011, oder weiter die Entscheidung vom 20. April 2016 zum Thema Bundeskriminalamtgesetz). Wie man sehen wird, scheinen der Gesetzgeber und das BVerfG auf dem Gebiet des Strafrechts zwischen den Vorgaben der Beachtung des legislativen Ermessens und der erfolgten Unvereinbarkeitserklärung der nicht mit der Verfassung zu vereinbarenden Strafnorm zu "dialogisieren". Abschnitt 7.4. (Der Topos der Finanz- und Haushaltsplanung) ist der zwischen der Annahme der Unvereinbarkeitserklärung, seiner zeitlichen Wirkung und der Notwendigkeit zum Schutz des Staatshaushalts bestehenden Beziehung gewidmet. Zu diesem Zweck darf man die Tatsache nicht vergessen, dass die Weitergeltungsanordnung eine ausreichende juristische Grundlage ist, um die Zahlung der Steuern von den Bürgern zu fordern und dass diese gleichzeitig ein mögliches Mittel darstellt, um das Auftreten einer unsicheren Rechtssituation zu verhindern, da die Steuereinnahmen des Bundes oder der Länder verloren gehen könnten (vgl. BVerfGE 138, 136; Urteil vom 15. Januar 2019 2 BvL 1/09). Der Abschnitt 7.5. (Die Unvereinbarkeitserklärungen gegenüber der legislativen Unterlassung) behandelt die Beziehung zwischen der Unterlassung des Gesetzgebers und dem Verzicht auf die Nichtigkeitserklärung einer Norm. Es handelt sich im Wesentlichen um ein vollkommen primitives – und problematisches – Kriterium der Anwendung der Unvereinbarkeitserklärungen, wie es auch die Kategorie hinsichtlich des Ermessens des Gesetzgebers ist, dessen Hauptmerkmale in Abschnitt 7.6. (Ein primitives Kriterium: der Ermessensspielraum des Gesetzgebers) untersucht werden. Im 8. Abschnitt (Die Folgen der Unvereinbarkeitserklärungen: Eine allgemeine Übersicht) werden die Folgen analysiert, die ganz allgemein die Anwendung der Unvereinbarkeitserklärung betreffen, wobei jedoch zu unterstreichen ist, dass die Folgen je nach der "konkreten" Praxis, die dasselbe BVerfG befindet, Änderungen unterliegen können. Die Auswirkungen der Unvereinbarkeitserklärung haben keine "klare Linie". Ganz allgemein folgt der Anwendung einer Unvereinbarkeitserklärung die Pflicht des Gesetzgebers, den Mangel an Verfassungsmäßigkeit zu beseitigen und die Pflicht der Richter, die Vorgabe des Gerichts in Bezug auf die für unvereinbar erklärte Norm zu befolgen. In Bezug auf die Beziehung zwischen BVerfG und Gesetzgeber wird in Abschnitt 8.1. (Die aus der Pflicht zur Reform der unvereinbaren Norm, der s.g. Nachbesserungspflicht entstehenden Folgen) die Reformpflicht des Gesetzgebers untersucht und deren ex tunc- bzw. ex nunc-Wirkung je nachdem, wie das Bundesverfassungsgericht von Fall zu Fall entscheidet. In diesem Abschnitt wird versucht, auch die Natur und das Gebundensein an die Frist zu untersuchen, einem nicht ganz unbekannten Instrument im Bereich des italienischen Verfassungsrechts. Obwohl der Deutsche Bundestag häufig innerhalb der vom BVerfG, vorgesehenen Frist eingreift, gibt es doch auch Fälle, in denen der Gesetzgeber nicht innerhalb des vorgesehenen Zeitraums gehandelt hat (vgl. BVerfGE 99, 300; und das Urteil zur Erbschaftssteuer vom 17. Dezember 2014). In Bezug auf Problematiken hinsichtlich der Untätigkeit des Gesetzgebers kommt man nicht umhin, das in der übermäßigen zeitlichen Verlängerung der Anwendungssperre liegende Risiko zu betrachten (vgl. BVerfGE 82, 136). In Hinsicht auf die anderen Verfassungsorgane hat die Rechtslehre im Fall von legislativer Untätigkeit zwei verschiedene Möglichkeiten zum "Sperren" des verfassungswidrigen Zustands erkannt: Eingriff der Gerichte, die dazu aufgerufen sind, verfassungsmäßig zu entscheiden und Eingriff desselben BVerfG in "Einzelfall" gemäß § 35 des BVerfGG. Hinzu kommt, wie man weiter unten sieht, dass es schwierig ist, die Nichtigkeit der für unvereinbar erklärten Norm bei Untätigkeit des Gesetzgebers vorauszusehen. In jedem Fall sind die Probleme hinsichtlich des mangelnden Nachkommens der Nachbesserungspflicht eher theoretischer Art, wenn man die bestehende gute Zusammenarbeit zwischen Gesetzgeber (Richtern) und BVerfG bei der Umsetzung der zeitlich handhabenden Praxis bedenkt. In Abschnitt 8.2. (Die spezifischen Folgen der Unvereinbarkeitserklärungen) werden die spezifischen juristischen Folgen der Unvereinbarkeitserklärungen untersucht, wobei vor allem die "reinen" und die mit weiterer Anwendbarkeit verbundenen Unvereinbarkeitserklärungen betrachtet werden. Der 9. Abschnitt (Der Zeitfaktor der Unvereinbarkeitserklärungen: ein flexibles Entscheidungsmittel) widmet sich der zeitlichen Orientierung, welche die Rechtswirkungen der Unvereinbarkeitsurteile annehmen können, und zwar ex tunc- oder ex nunc-Wirkung, je nach der ihrerseits von der Reformpflicht des Gesetzgebers angenommenen zeitlichen Orientierung. Die mit der bloßen ex nunc-Wirkung der Unvereinbarkeitserklärungen verbundenen Problematiken, die in den Bereichen zur Beurteilung der konkreten Normenkontrolle und der Verfassungsbeschwerde am deutlichsten hervortreten, sind für das italienische Verfassungsrecht besonders interessant, in Anbetracht der Tatsache, dass dieses weitgehend durch die Inzidentalität des Systems charakterisiert ist, das durch die Unterbrechung des Inzidentalitätszusammenhangs stark beeinträchtigt würde. Die gleichen Problematiken scheinen sich laut der deutschen Rechtslehre in Bezug auf die beiden eben angeführten deutschen Urteilstypen zu stellen; ein deutliches Beispiel ist das in diesem Abschnitt untersuchte Urteil, die Entscheidung vom 10. April 2018 – 1 BvL 11/14. Angesichts der Ausführungen im ersten, zweiten und dritten Kapitel werden im letzten die Schlüsse dieser Doktorarbeit gezogen und versucht einen roten Faden zwischen der zeitlich handhabenden Rechtsprechung des ital. Verfassungsgerichts und der des BVerfG zu finden, und zwar anhand der Untersuchung einiger Aspekte, die das heutige Verfassungsrecht zu "modellieren" scheinen und deren korrekte Funktionsweise dadurch beeinflussen. Die abschließenden Betrachtungen (4. Kapitel) drehen sich um die Beziehung zwischen Verfassungsgerichtshof und Gesetzgeber der italienischen Praxis einerseits und der deutschen andererseits (1. Abschnitt), um die Beachtung des legislativen Ermessens in der italienischen Praxis einerseits und der deutschen andererseits (2. Abschnitt) und um die Notwendigkeit, "übermäßige Folgen" zu verhindern, sowohl in der italienischen als auch in der deutschen Praxis (3. Abschnitt). Weiter angesichts der deutschen Praxis, die sich auf den Schutz der Grundrechte aber weitgehend auch der Rechtsordnung insgesamt zu konzentrieren scheint, wird versucht, über eine mögliche neue Theorie der "Verfassungsfestigkeit" des Rechtssystems nachzudenken (4. Abschnitt - Eine neue Theorie der "Verfassungsfestigkeit" des Rechtssystems? Überlegungen zur deutschen Praxis). Nach dieser Klarstellung kommt man zur Endaussage dieser Doktorarbeit, die mit dem 5. Abschnitt (Reformbedarf der Regelung der Rechtswirkungen der Annahmeurteile. Auf welche Weise?) schließt: Es ist unbestreitbar, dass die Unumgänglichkeit der Rückwirkung den verfassungsrechtlichen (materiellen) Problematiken zugrunde liegt. Die deutsche Praxis der Unvereinbarkeitserklärungen beeinflusst das Verfassungsrecht unter mehreren Gesichtspunkten. Erstens in Hinsicht auf die Verbindung zwischen Verfassungsgericht und Legislativorgan. Eine Bestimmung des zeitlichen Elements der Rechtswirkungen der Entscheidungen der koordinierten Verfassungswidrigkeit gestattet es dem Gerichtshof, die Grenzen des Ermessensspielraums des Gesetzgebers zu ziehen. Daher die Bedeutung der Frist zur Eingrenzung der gesetzgebenden Gewalt innerhalb der verfassungsrechtlichen Trasse, um eine gemeinsame Beseitigung des Mangels an Verfassungsmäßigkeit zu fördern. Im Gegenfall muss das italienische Verfassungsgericht "alles alleine machen". Wie bereits angemerkt, sind die Schwierigkeiten zu berücksichtigen, die beispielsweise die mangelnde Reform des Strafgesetzbuchs von 1930 mit sich bringt, das unter anderem zu einem "unsystematischen und ungenauen" wie auch nicht in den Werterahmen der Verfassungsurkunde passendes Strafsystem geworden ist. Von erheblicher Bedeutung ist in dieser Hinsicht die kürzliche Pressemitteilung in Bezug auf die endgültige Entscheidung in der "Cappato-Sage", die auf der offiziellen Website des Verfassungsgerichts am 25. September 2019 veröffentlicht und durch das entsprechende nachfolgende Urteil Nr. 242 von 2019 bestätigt und in dieser Studie bereit ausgiebig behandelt wurde. Aufgrund seiner Relevanz wird hier der Text der Mitteilung vollumfänglich wiedergegeben: "Das Verfassungsgericht hat sich zur Urteilsfindung zurückgezogen, um die vom Mailänder Geschworenengericht zu Artikel 580 des Strafgesetzbuchs aufgeworfenen Fragen zur Strafbarkeit der Hilfe zum Selbstmord gegenüber einer Person, die entschlossen ist, ihrem Leben ein Ende zu setzen, zu untersuchen. In Erwartung der Urteilshinterlegung lässt die Presseabteilung wissen, dass der Gerichtshof eine Person, welche die Ausführung des selbständig und frei gebildeten Suizidvorhabens eines durch lebenserhaltende Maßnahmen am Leben gehaltenen Patienten, der an einer unheilbaren Krankheit leidet, welche körperliche und psychische Leiden mit sich bringt, die von diesem als nicht auszuhalten angesehen werden, welcher aber in der Lage ist, Entscheidungen frei und bewusst zu treffen, erleichtert, unter bestimmten Bedingungen für nicht strafbar laut Artikel 580 des Strafgesetzbuchs hält. In Erwartung eines unerlässlichen Eingriffs des Gesetzgebers hat das Verfassungsgericht die Nicht-Strafbarkeit der Beachtung der Verfahren, die in der Vorschrift zur aufgeklärten Einwilligung, zur Palliativpflege und zur kontinuierlichen tiefen Sedierung (Artikel 1 und 2 des ital. Gesetzes 219/2017) und der Überprüfung sowohl der erforderlichen Bedingungen als auch der Ausführungsverfahren durch eine öffentliche Einrichtung des staatlichen Gesundheitsdienstes nach Anhörung des Bescheids des örtlich zuständigen Ethik-Kommission vorgesehen sind, unterstellt. Der Gerichtshof unterstreicht, dass die Festlegung dieser spezifischen Bedingungen und Verfahrensweisen, die aus bereits in der Ordnung vorhandenen Normen abgeleitet werden, notwendig wurde, um die Risiken des Missbrauchs gegenüber besonders schwachen Personen zu verhindern, wie bereits in Beschluss 207 von 2018 hervorgehoben. Gegenüber den bereits umgesetzten Verhalten wird das Gericht das Bestehen äquivalenter materieller Bedingungen zu den oben angeführten beurteilen". Wie man beim einfache Lesen der Mitteilung erahnen kann, war es Absicht des Verfassungsgerichts, bei der Erklärung der Nicht-Strafbarkeit der Person, die unter bestimmten Bedingungen die Ausführung des Suizidvorhabens erleichtert (es handelt sich um die in Beschluss Nr. 207 von 2018 festgelegten Bedingungen), den Gesetzgeber aufzufordern, der erneut auf dem Gebiet des Lebensendes durch eine eigene Regelung eingreifen soll: Zweck des Beschlusses Nr. 207 von 2018 war gerade die zeitliche Verschiebung der Rechtswirkungen der Verfassungswidrigerklärung, um "vor allem dem Parlament zu gestatten, durch eine angemessene Regelung einzugreifen". Und wie man sieht, befand das Verfassungsgericht, gegenüber der fehlenden gesetzgebenden Handlung in der Rechtsordnung eine Form des Schutzes der Einzelnen durch Anwendung der bestehenden Bestimmungen zum Lebensende zu erkennen: Daher die (offensichtliche) Bedeutung, die dem Thema der Abstimmung zwischen Verfassungsgericht und Legislativorgan zukommt. Der Fall Cappato bestätigt die Idee, dass die Zusammenarbeit zwischen Gerichtshof und Parlament, sich eben in Richtung einer möglichen Einführung der Trennung zwischen dem Zeitpunkt der Feststellung und dem der Erklärung der Verfassungswidrigkeit bewegen könnte, ohne den Inzidentalitätszusammenhang zu opfern. In diesem Sinn treten die Unvereinbarkeitsentscheidungen hervor, bei denen der Gesetzgeber dazu verpflichtet ist, den Mangel an Verfassungsmäßigkeit mit Rückwirkung zu "bereinigen", sodass ein solches Modell funktionieren kann; dennoch ist es notwendig, der Abstimmung zwischen Gerichtshof und Parlament – wenn möglich – einen bestimmten Grad juristischer Gebundenheit zu verleihen. Anhand der deutschen Praxis und in Hinsicht auf das (entschieden kreative) zu formulierende Gesetz könnte eine bedeutende Verfassungsreform, in dieser Richtung vom Verfassungsgesetzgeber in Betracht gezogen werden (auch in diesem Fall unter Voraussicht der Rückwirkung im vorgelegten Verfahren). Wie man sehen konnte, sind die Entscheidungen des BVerfG gesetzeskräftig und bindend für alle Verfassungsorgane; sicher ist diese Grundlage in erster Instanz vorgesehen und sicher beruht auch die Pflicht des deutschen Gesetzgebers zur Beachtung der Entscheidung des BVerfG theoretisch auf Verfassungsgesetzen: dennoch wäre es vielleicht nützlich, die Vorgaben des Art. 136 2. Abs. ital. GG aufzuwerten, der, wenn auch in Bezug auf eine Beurteilung der Nützlichkeit des Eingriffs durch die Kammern und die betroffenen Regionalversammlungen doch "eine ausdrückliche und dynamische Verbindlichkeit […] der Legislativfolgen" darzustellen scheint. Eine mögliche Festigung der Verbindung zum Gesetzgeber könnte also durch eine Verfassungsreform umgesetzt werden, und zwar insbesondere durch die Änderung von Art. 132 2. Abs. ital. GG. Auf diese Weise würde die Möglichkeit des Verfassungsgerichts zur Festlegung einer Frist für den Gesetzgeber gerechtfertigt, ein Verfahren, das im Übrigen in unserem Verfassungssystem sicher nicht unbekannt ist, wie man sehen konnte. Sollte das Verfassungsgericht aufgrund verfassungsrechtlicher Bedürfnisse befinden, auf eine Form der Modellierung der Rechtswirkungen im Verlauf der Zeit und damit einer zeitlichen Verschiebung der Wirksamkeit der Verfassungswidrigerklärung durch eine Rückwirkungsklausel nicht verzichten zu können, dann gäbe es zwei mögliche Lösungen, die in Bezug auf ihre konkrete (aber eventuelle) "leichte" Umsetzbarkeit in absteigender Reihenfolge erläutert werden, im Bewusstsein jedoch, dass die Annahme einer der drei Vorschläge erhebliche Schwierigkeiten aufweist, sodass es vielleicht ratsam wäre, dass der Gesetzgeber sie alle untersucht und so dem Gerichtshof Spielraum lässt, durch eine Abwägung nach Feststellung einer elastischen Regelung der Rechtswirkungen zu handeln. Es ist jedoch sicher, dass die zuerst umrissene Lösung in jedem Fall die zu sein scheint, die am ehesten einer "Rückkehr zum Ursprung" des Verfassungsrechts entspricht, einschließlich der für das österreichische Verfassungsrecht im Bereich der ex nunc-Wirkung so typischen "Umfassungsprämie", die es ermöglicht, gleichzeitig sowohl den Einzelfall als auch die Ordnung insgesamt zu schützen. a) angesichts einer angemessenen Ermittlung könnte das Verfassungsgericht die Rechtswirkung der Verfassungswidrigerklärung auf Grundlage einer strengen Reglementierung aller an die Folgen der Einschränkung oder "Aussetzung" der mit der Rückwirkung verbundenen Aspekte und der Fälle, in denen eine derartige relevante und bedeutende Ausnahme in vollkommen außergewöhnlicher Weise erfolgen könnte, in der Zeit verschieben (wie es in Bezug auf die deutsche Praxis nicht geschehen ist), ebenfalls nach einer "kelsenschen Orientierung" der Reform des Artikels 30 3. Abs. ital. GG. In diesem Sinn tritt das Gesetzesdekret d.d.l. Lanzillotta hervor, wo befunden wurde, zu einer "schlichten" Reglementierung jener Fälle überzugehen, in denen der Gerichtshof eine Modulation der Rechtswirkungen im Verlauf der Zeit legitimerweise hätte tätigen können. In Art. 1 des Gesetzesentwurfs A.S. 1952 war vorgesehen, "c)im dritten Absatz des Artikels 30 werden am Ende folgende Worte hinzugefügt: ", außer falls der Gerichtshof eine andere Handhabung der Wirksamkeit im Verlauf der Zeit derselben Entscheidung zum Schutz anderer Verfassungsgrundsätze verfügt". Die "allgemeine" Formulierung ähnelt dem ersten Änderungsvorschlag für § 79 des BVerfGG: Die Ausdehnung der Rechtswirkungen der Verfassungswidrigerklärung war in beiden Fällen vorgesehen, in denen wie hervorzuheben ist, das deutsche und das italienische Verfassungsgericht "freie Hand" gehabt hätten. Vielleicht könnte man aber in Hinsicht auf die gemeinsame Trendlinie bemerken, dass Grundlage einer eventuellen Positivierung der zeitlichen Handhabung der Rechtswirkungen der Verfassungswidrigkeitssprüche eine übermäßige Versteifung der Fälle, welche die Verfassungsgerichte zur Abweichung von der Rückwirkung der Verfassungswidrigerklärung legitimieren würden, sein könnte. b) man könnte – mit der angemessenen Vorsicht und im Bewusstsein der erheblichen Problematik, die diese aufweist – eine dritte Lösung von anderer Art erfinden, die von einer ganz einfachen bloßen ex nunc,-Wirkung geprägt und von der Zusammenarbeit des Gesetzgebers und der Gerichte begleitet wäre (grundsätzlich nach dem Vorbild jener Unvereinbarkeitsentscheidungen, die keine "reinen" Unvereinbarkeitsentscheidungen sind). Eine solche Hypothese und extreme Lösung könnte von der Betrachtung ausgehen, dass die Rettung allein des vorgelegten Verfahrens vor der gesetzlichen Priorität den Gleichheitsgrundsatz (und auch den damit verbundenen Grundsatz des Rechts auf Verteidigung) verletze. Abgesehen von der Vorliebe für das erste vorgeschlagene Modell könnte es sich vielleicht auch auf Grundlage einer elastischen Reform der Regelung der Rechtswirkungen der Annahmeurteile als nützlich erweisen, dem Verfassungsgericht die Wahl des verfassungsrechtlich zwingenden Wegs – Auswegs – dem, welcher der geringsten Qual am nächsten kommt, zu überlassen, wobei alle Möglichkeiten sorgfältig abzuwägen sind, wenn man bedenkt, dass in der Tat im Fall a) einer "ungeregelten" Modulation ohne juristische Grundlage, b) der Vorgabe einer Modulation unter Beachtung des Grundsatzes der Rückwirkung nur im vorgelegten Verfahren und c) einer ganz einfachen Modulation ohne Beachtung des Rückwirkungsprinzips, man in jedem Fall einer Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes oder des Grundsatzes des Rechts auf Verteidigung (oder beider) beiwohnt. Sicher ist es nicht einfach, eine angemessene Änderung der Regelung der Rechtswirkungen der Annahmeurteile in Anlehnung an das deutsche Modell vorzusehen: Mit jeder Hypothese für das zu formulierende Gesetz sind erhebliche Schwierigkeiten verbunden. Und doch ist zum heutigen Stand vielleicht sicher, dass die Lösung, die Augen vor den vom Verfassungsgericht verspürten Bedürfnissen zu schließen, dem Rahmen, in welchem dieses sich bewegt, nicht gerecht werden würde, denn dieses sollte manchmal, eben aufgrund der Beachtung des Grundsatzes der höheren Stellung der Verfassung, die Möglichkeit haben, die Rückwirkung angesichts einer größeren Verfassungswidrigkeit auszuschließen und dem Gesetzgeber gestatten, durch eine gute Verwendung seines Ermessensspielraums wieder zu einer größeren Verfassungsmäßigkeit zu gelangen.
1. Diese Arbeit ist eine Nachfragestudie, die auf den Mikro-Daten des Verbrauches für Lebensmittel und im Rahmen einer statisch, Nutzenmaximierend, und partielle Modell bearbeitet ist. Die Studie ermöglicht eine Bereitstellung von Information über das Zusammenhang zwischen den konkurrierenden Warengruppen in einer vollständigen Nachfrage System. 2. Derzeitige Wirtschaftentwicklung, die unter anderen wegen der im Juli 1997 ausgebrochene Krise ausgeprägt ist, hat eine dringende Notwendigkeit für die Politik und Wissenschaftler der Lebensmittel und Landwirtschaft dieses Landes um eine Information auf die Konsumsverhalten der Haushalte in ihrer Reaktionen auf die Änderung der Verbrauch determinierenden Faktoren wie Einkommen, Preisverhältnis, Einführung neuer Marken in Lebensmittelprodukte, Intensivierung der Anzeigen, Änderung im Modus des Einzelhandels, usw., sowie die Änderungen in demographische Faktor der Haushalte. Der Bedarf nach dieser Informationen sind um so großer, weil es nach im Juli 1997 ausgebrochene Wirtschaftkrise ein tief greifende Strukturwandel gibt, die vielfältige Folge mitgebracht hat. Diese Folge sind unter anderen: (i) Indonesien ist daran gezwungen, die Wirtschaft, einschließlicher Lebensmittelmarkt sich an einem Markt System zu orientieren; (ii) die durchschnittliche Kaufkraft des Volkes ist zu der Ebene der vor zehn Jahre zurück gegangen; (iii) Der Preisverhältnis verändert sich. (iv) Politisch gesehen, steht die indonesischen Regierung derzeit vor einer Ära der Dezentralisierung. Diese Faktoren konnte es dazu führen, der sich Struktur der verschiedenen Haushaltsgruppen in Indonesien zu ändern. Dazu ist es Notwendig, eine Studie mit den lokalen spezifische Sicht des Verbrauchs verhaltens durchzuführen. 3. Zu den Zeitpunkt ist die existierende Information unzulänglich, weil die vorherigen Studien wenn überhaupt da sind, lediglich nur auf Einzel Gleichung schätzende Modell begrenzt sind, und sie sind meisten basiert auf einen argregierten Datei. Auf Grund der Wichtigkeit des Haushalts als die entscheidende Einheit in Verbrauch und auf Grund einer wachsenden Erreichbarkeit von Makrodaten, hat diese Studie einen disaggregierten Haushalt Mikrodatensatz von der Provinz Ost Java, Indonesien benutzt. 4. Die Studie hat folgende Ziele: Erstens, Nachfragenparameter für die untersuchten Lebensmittelgruppen zu finden, damit man die Wirkung einer Preisänderungen auf die Nachfrage der Lebensmittelgruppen für verschiedene Einkommengruppen in der Provinz Ost Java, Indonesien analysieren kann. Zweitens, um zu zeigen, wie man die Studienergebnisse für real politische Grundsatzfragen um die Lebensmittel und die Landwirtschaft nutzen kann. Drittens, um die spezifischen Wohlfahrtwirkungen der ausgewählten Preispolitik für verschiedene Einkommengruppen zu bewerten. 5. Ein historisch perspektive Überblick über die Republik von Indonesien zeigt an, dass Indonesien eine Wirtschaft mit schwerer staatlicher Einmischung in der Vergangenheit ist, und eine Änderungen von diesem grundlegenden Modell eine Sache des politischen Pragmatismus ist. Die ändernde Wirtschaftstruktur des Landes hat dazu zuführen, das die Rolle der Landwirtschaft im Brutto Inland Produkt (BIP) Beitrags verringert ist, obwohl diese noch wichtig ist für die Lebensmittelsevorkehrung und Anstellung. Steigende pro Kopfseinkommen pro Jahr auf dem Land hat nur geringe Minderung des Verbrauches auf Nahrungsmitteln zu Folge. Reiskonsum hat einen hohen Anteil der gesamter Nahrungsmittelausgaben in allen Haushaltgruppen. Daher hat sich Nahrungsmittelpolitik in Indonesien vorherrschend noch auf Reis konzentriert. 6. Dieses Studie hat den disaggregierten Mikrodatensatz von Haushaltsausgaben bearbeitet. Dieser Datensatz ist von so genannten SUSENAS (die nationalen Sozial Wirtschaftliche Datenerhebung), für die Perioden 1990 1993, 1996 und 1999 von Ost Java Provinz Indonesien eingestellt. Der Ausgaben und der Einkommenmodul von dem SUSENAS Verhebung bedecken alle Haushaltausgaben in einer Woche der Aufzählung mit voller Spezifikation von Waren. Aufgeführt in den Umfragen sind 231 Verbrauchwaren, die Daten auf Quantitäten und Werte gesammelt wurden. Der Datensatz für jede Verhebungsperiode ist von 5692 Haushalten (1990), 7638 Haushalten (1993), 8015 Haushalte (1996), und 8552 Haushalte (1999) in städtischen und ländlichen Gebieten gesammelt. Die zentrale Behörde der Statistik hat die dreistufige stratifizierte Probe für den SUSENAS angewandt. Für Verbrauchsdaten der Nahrungmittels war das Zeitreferenz eine Woche vor der Aufzählung von Daten. 7. Die theoretische Grundlage dieser Studie ist die Neonklassische Verbraucherwirtschaft. Theorie und die verwandten Methoden sind präsentiert, um das in dieser Studie gebrauchten Modell zu rechtfertigen. Wir haben aufgrund einige theoretisch, empirisch und pragmatische Berücksichtigungen die Entscheidung getroffen, die linearen Annäherung von der nahezu idealen Nachfragensystem ( (LA/AIDS) Modell zu benutzen. Es befriedigt die Axiome der Wahl, argregiert perfekt über die Verbrauchern, hat eine praktische Form, die verträglich mit Haushalthaushaltdaten ist, ist einfach zu schätzen, und kann prüfen die wahren Einschränkungen der Nachfragentheorie. Es kombiniert auch den Beste von theoretischen Eigenschaften von sowohl Rotterdam als auch Translog Modelle. Wenn man der Preisindex von Stone im Modell anwendet, ist das Modell als eine Lineare Annäherung der Nahezu idealer Nachfrage System (LA/AIDS) genannt. Der Gebrauch des Compensating Variation (CV) Konzeptes schlägt vor, dass die Ergebnisse der Nachfragenschätzung gut zur politische Analyse beitragen kann. Das CV ist die Entschädigungszahlung (Betrag des Geld) der den Verbraucher ebenso wohl als vor der wirtschaftlichen Änderung verlässt. Es mag positiv oder negativ sein. Es ist positiv, wenn die wirtschaftliche Änderung dem Verbraucher schlechter drauf macht, und Negativ, wenn die wirtschaftliche Änderung dem Verbraucher Verbesserung bringt. 8. Da das CV Geld metrisch ist, ist sein Ausdruck abhängig auf einem absoluten Wert der Währung des Landes. Dies ist weniger vergleichbar. Um dies zu vermeiden, kann es in einem relativen Begriff durch Gebrauch zum Beispiel, eines Preisindexes, umgestalten werden. Dadurch ist es metrisch unabhängig. Auf diesen Grund, wurde Fischer Idealer Preisindex in dieser Studie benutzt, der Wohlfahrtsänderung anzunähern. Fischer Idealer Preisindex ist ein geometrisches Mittel des Laspeyres- (PL) Preisindex, PL = , und der Paasche (PP) Preisindex Pp = . Es ist algebraisch als .ausgedrückt. Es vertritt eine Änderungskaufkraft, die als eine Annäherung der Wohlfahrtsänderung gilt. 9. Die geschätzten Gleichungen für das LA/AIDS sind in Tabelle 6. 2 zu 6. 9 zusammengefasst. Für die ganzen Perioden von der Verhebungen, die städtische und ländliche Gebiete bedecken, gibt es 88 Gleichungen für das LA/AIDS. Achtzig Gleichungen aus diesen 88 wurden direkt durch das SAS Program (die 6,12 Ausgabe) geschätzt, durch die Verwendung der iterativen scheinbar nicht verwandten Regression (ITSUR) Schätzungsverfahren. Die Parameterschätzungen für den Rest von 8 Gleichungen wurden von Gebrauch der Prinzip summierung (add up principle) wiedererlangt. In diesen Modellen wird die Veränderung der Budgetanteilen von elf Nahrungsmittelsgruppen in den Studiegebieten von den folgenden Faktoren bestimmt: Preise (das eigene- und kreuzt Preis), Einkommensnivue, die vom totalen Ausgaben der wöchentlichen Budget auf Nahrungsmitteln angenähert werden, die Einkommengruppe von den Haushalten, und der Haushaltgröße, die den Rest des demographische Merkmale vertritt. Insgesamt sind 220 Parameter in jeder Gleichung, die direkt oder indirekt von dieser Schätzung resultiert. Tabelle 6.10 fasst die Schätzungsleistung durch die Vorlage der Anzahl der statistisch signifikante Schätzungen von 170 Parametern der einzelnen Gleichungen zusammen, die direkt in dieser Studie geschätzt wurden. Statistik gesehen, wird die schlechter Leistung der Schätzung von einer vertreten, die 55 Prozent statistisch signifikante Schätzungen gibt (Tabelle 6.2: Urban90). Die beste Schätzungsleistung wird von einer vertreten, die 78 Prozent statistisch signifikante Schätzungen gibt (Tabelle 6.3: Rural90). Die Tatsachen, dass mehr als die Hälfte von Parameterschätzungen in jedem Gleichungssystem statistisch signifikant sind, gibt einen Grund zu beanspruchen, dass die Modellspezifikation passend ist. Auch direkte Beobachtung auf den Ergebnissen der Schätzung zeigt an, dass Mehrheit von Parameterschätzungen großer sind, im Vergleich mit ihren Standard Fehlern. Die liefern ein gewisses Maß an Vertrauen zu sagen, daß die Schätzungen zuverlässig sind. Diese i n allen vorschlagen, daß unsere Hypothese, wie ausdrücklich in der LA/AIDS Modell, von der Daten unterstuzt wird. Das ist zu sagen, dass die Nachfrage nach Nahrungsmittel in den Studiensgebieten ansprechend ist zu Preisen, totale Ausgaben für Nahrungsmitteln, Einkommengruppen und die Haushaltgröße. 10. Die asymptotische Likelihood Ratio Test auf die Nachfrage Ristriktionen zeigt an, dass das Ergebnis der Prüfung im Einklang mit der früheren algemeinen Ergebnisse von anderen Autoren steht. Das ist, der Homogenität und der Symmetrie Restriktionen in den meisten Fällen von der Daten übertreten worden sind. Es bedeutet aber nicht unbedingt, dass die Theorie falsch ist. Es kann der Fall sein, dass die Daten und Modell nicht die Theorie unterstutzen kann entweder wegen der Dateneigenschaft, und/oder Modell Spezifikation. 11. Die Zeichen von den AIDS Parametern liefern Informationen über die Eigenschaften der Nachfrage nach Nahrungmitell. Man kann durch Besichtigung folgern, dass Waren mit negativen Verbrauchparameter ( a) Einkommen unelastisch sind, und diejenige, die mit positiven Parametern ( , Einkommen elastisch sind. Beobachtung auf den AIDS Schätzungen hat angezeigt, dass Reis in alle Fälle einkommen unelastisch ist. Andere Waren haben eine Mischungsleistung ausgestellt, die von den Gebieten und Verhebungsperioden abhängen. Fisch, Fleisch, Tabake und Betel, und vorbereitete Speise haben eine Allgemeinheit ausgestellt, einkommen elastisch zu sein. Andere Ergebnisse, die im Einklang mit der Intuition haben, sind die Ergibnisse die angezeigt haben, dass alle Nahrungsmittelgruppen eine negative Preiselastizitäten besitzen. Meisten von der untersuchten Waregruppe, mit Ausnahme von Eiern und Milch, sind Eigenpreis unelastisch. Die Tatsache, dass die entschädigten eigenen Preiselastizitäten (compensated ownprice elasticity) deutlich verschieden sind von denen der gewöhnlichen eigenen Preiseselastizitäten hat angezeigt, dass es Nachfragenwirkungen in jeder Preisesänderung der Warengruppe gibt. Andere Warengruppen sind ansprechend (responsive) auf der Änderung des Reisespreises. Das Gegenteil ist nicht der Fall. In Allgemein ist kreuze Preisbeziehung unter den Speisengruppen weniger einflussreich ist. Die Einbeziehung der Haushaltsgröße in den ganzen AIDS Model fuer Nahrungsmittel wird gerechtfertigt von der Tatsache, dass die meisten Parameterschätzungen, die Haushaltgröße vertreten, statistisch bedeutsam (significant) waren. Deswegen, ist es fest gestelt, das die Ausgaben fuer die Mehrheit der Nahrungsmittel von der Anzahl von Haushaltsmitglieder beeinflusst werden. Ein zusätzliches Haushaltmitglied kann verursachen, dass einige Haushaltausgaben steigen fuer das eine oder mindern für das anderen, um auszugleichen. Als die Anzahl von Haushaltmitglied zunimmt dan verringern der Verbrauch des Tabaks, Früchte und Gemüse, vorbereite te Speisen, und Fisch und Fleisch. Diese Reduktionen sind gemacht, um der Verbrauch von anderen Nahrungskategorien mit positiven elastizitäten, hauptsächlich Reis, Nicht-Reisstoffen, und essbares Öl. Die Zunahme der Haushaltsgröße ist mit der Abnahme derjenigen Speisenqualität verbunden. Der Verbrauch der billiger Kohlenhydrats-reicher Speise ist hauptsächlich eine Strategie, die von Haushalten mit große Mitgliedszahl genommen wird. 12. Die geschätzten Nachfragenparameter versorgen einen vollständigen und gleichmäßigen Rahmen für Bewertenschläge irgendeiner Regierungspolitik. Die Kombination des direkten Reises- und indirekte Tabak Preispolitikes ist in diesem Studie benutzt worden, die Nützlichkeit der Ergebnisse dieses Studie vorzuführen. Der Preis des Reises hat einen wichtigen Auswirkung auf das Ausgabenmuster von privatem Haushalt; weil Reis ein wichtigen Einflusses auf dem Haushaltausgaben hat. Die Preisberechnung, die in diesem Studie geleitet wird, schlägt vor, dass die Liberalisierung des Reismarktes eine Wohlfahrtsverbesserung an aller Einkommensgruppen macht. Wenn der Verbrauch von Tabak besteuert wird (indirekter Preisberechnung), wird dann Regierungseinkünfte steigen, ohne das Schaden von so viel armen Haushalten. ; This is a micro-data based study of demand for food in the framework of a static, utility maximizing, and partial model that enables the provision of knowledge on the interrelatedness among the competing commodity groups in a complete demand system. The dynamics which took place in the economy of contemporary Indonesia has created an urgent need for policy makers and scholars of food and agriculture sector of this country to have a knowledge on the spending behavior of the households in their response on changing consumption determinants like income, relative prices, the introduction of new brands in manufactured foods, an intensifying advertisement, changing mode of retailing, etc., as well as the changes in the demography of households themselves. The need is reinforced, as Indonesia after enjoying two decades of economic booming was hit by a devastating economic crisis that broke out in July 1997, the ramification of which prevails until the time of study. The consequences of this crisis are manifold. Economically speaking, the crisis has (i) forced Indonesia to approach a market system that among others, liberalizes the previously intervened food market, (ii) set the purchasing power of the average Indonesian back to the level of ten years before (iii) also changed the prices relatively. Politically, the Indonesian government is now facing an era of decentralization. These factors in combination might change the consumption structure of different household groups in Indonesia. Additionally, it places an urgent need to conduct a study also with local specific perspective of consumption behavior. Until today, the existing knowledge is deficient, because previous studies are limited to the estimation of single equation model based on an aggregated data. Due to the importance of the household as the decisive unit in consumption, and due to an increasing accessibility of micro data, this study used a dis- aggregate micro data set from the province of East Java, Indonesia. Given that background, the objective of this study is firstly to find demand parameters for food groups under investigation, based on which one can analyze the effects of expenditure and price changes on demand of eleven food groups for different income groups in the province of East Java, Indonesia. Secondly, to demonstrates the use of the study results for real policy questions about the food and agricultural sector. Thirdly, to evaluate the specific welfare effects of selected price policies for different income groups. The brief exposition of the republic of Indonesia in a historical perspective indicates that Indonesia is an economy with heavy state intervention in the past and departing from this basic model is a matter of political pragmatism. Changing the economic structure reduced the role of agricultural sector in terms of GDP contribution, but it is still important for food provision and employment. Increasing income per capita per year in the country reduced slightly percentage of expenditure on food. Rice expenditure has a high share of total food expenditure in all household groups. Therefore, food policy in Indonesia has dominantly centered on rice. This study employed the cross sectional household consumption/expenditure micro data set from the so called SUSENAS (the National Socio -Economic Survey), for the periods 1990, 1993, 1996 and 1999 representing the province of East Java, Indonesia. The consumption and income module of the SUSENAS survey covers all household expenditures during a week of enumeration with full specification of commodities. Listed in the questionnaires are 231 consumption items, for which data on quantities and values were gathered. The data set of each survey periods is collected from 5692 households (1990), 7638 households (1993), 8015 Households (1996), and 8552 households (1999) in urban and rural areas. The central Bureau of Statistics applied the three-stage stratified sampling for the SUSENAS. For food consumption the survey reference period was one week prior to the enumeration of data. The theoretical framework of this study is the neo-classical consumer economics. Theory and the related methods are presented in order to justify the model used in this study. Some theoretical, empirical and pragmatical considerations have brought us to the decision to use the linearized approximation of an almost ideal demand system (LA/AIDS) model. It satisfies the axioms of choice, aggregates perfectly over consumers, has a functional form, which is consistent with household budget data, and simple to estimate and test the true restrictions of demand theory. It also combines the best of theoretical features of both Rotterdam and translog models. When Stone s index is used in the model it is termed as a linear approximation of almost ideal demand system (LA/AIDS). The use of the concept of compensating variation suggests that results of demand estimation contribute well to the analysis of policy. Compensating variation is the compensating payment (amount of money) that leaves the consumer as well of as before the economic change. It may be positive or negative. It is positive, if the economic change makes consumer worse off, and negative, if the economic change brings betterment to the consumer. Because compensating variation is money metric, its expression is dependent on an absolute expression in term of country s currency unit. This is less comparable. To avoid this, one can transform it in a relative term by using for example, price index, which is metric independent. Based on that, Fischer Ideal Price Index was used to approximate the welfare change. Fischer Ideal Price Index is a geometric means of Laspeyres- (PL) price index , PL = ), and the Paasche (PP) price index, Pp = . It is expressed algebraically as = . It represents a changing purchasing power as an approximation of welfare change. The estimated equations for the LA/AIDS are summarized in table 6.2 to 6.9. For all the periods of surveys, covering urban and rural areas, there are 88 equations for the LA/AIDS. Eighty equations out of these 88 were estimated directly using SAS program the 6.12 edition, by applying the iterative seemingly unrelated regression (ITSUR) estimation procedure. The parameter estimates for the rest of 8 equations were recovered by using adding-up principle. In these models, the variation of budget shares of eleven food groups in the study areas are determined by (the own- and cross) prices, income level which is approximated by the weekly household s total expenditure on food, the income group of the households, and the household size accommodating the rest of demographical characteristics of the households. In total, 220 parameters in each of equation are resulted directly or indirectly from this estimation. Table 6.10 summarizes the estimation performance by presenting the number of statistically significant estimates out of 170 parameters in each equation that directly estimated in this study. As a matter of statistics, the worse performance of the estimation is represented by the one that give 55 per cent statistically significant estimates (table code 6.2: Urban90). The best estimation performance is exhibited by the one that brought 78 per cent statistically significant estimates (table code 6.3: Rural90). The facts, that more than the half of parameter estimates in each equation system is statistically significant may be the basis to claim, that the model specification is appropriate. Also, direct observation on the results of estimation indicates that majority of parameter estimates are large relative to their standard errors. These deliver some degree of confidence to say that the estimates are reliable. These in all suggest that our hypothesis, as explicitly expressed in the LA/AIDS model, is supported by the data. That is to say, that food demands in the study areas are responsive to prices, total food exp enditure level, income groups and the household size as measured from survey data. The asymptotic likelihood ratio test on demand restrictions indicates that the result of the test is consistent with the previous common findings by other authors. That is, the homogeneity and symmetry restrictions were in most cases violated by the data. However, it does not necessarily mean, that the theory is wrong; it may be rather the case, that the data and model combined do not support the theory either because of data property, and/or model specification. The signs of the AIDS parameters deliver information on the nature of the demand for food commodities. So, by inspection one can infer, those with negative expenditure parameters are income inelastic, and those with positive parameters, are income elastic. Observation on the AIDS estimates indicated that rice is in all cases income inelastic. Other commodities exhibited a mix performance depending on the areas and survey periods. Fish, meat, tobaccos and betel, and prepared food exhibited a generality of being income elastic. Other findings that support the intuition is that all food groups showed a negative own price elasticities. Most of commodity groups under investigation, with exception of Eggs and Milks, are own price inelastic. The fact, that the compensated own price elasticities are different clearly from those of the ordinary own price elasticities indicated that there is a demand effects in each of price change of the commodities groups being analyzed. Other food groups are responsive on the change of rice price. The reverse is not the case. In general, cross price relationship among the food groups are less influential. The inclusion of household size in the AIDS model for food is justified by the fact, that most of the parameter estimates representing household size were statistically significant. So for the majority of food items it holds that an additional of household s member will cause some household expenditure to increase and others to decline to balance the household size variable. As the number of household member increases, households reduce their consumption of tobacco, fruits and vegetables, prepared foods, and some time, fish and meat. These reductions are made in order to increase the consumption of other categories with positive household size elasticities mainly rice, non-rice staple, and edible oil. The increase of household size definitely associated with the decline in the food quality consumed by the households. The consumption of cheap carbohydrate-rich food is mainly the s trategy taken by households having a large membership. The estimated demand parameters provide a complete and consistent framework for evaluating impacts of any government policy. The combination of direct rice- and indirect tobacco pricing policies has been used in this study to demonstrate the usefulness of the results of this study. The price of rice has an important impact on private household s spending pattern, because of its important influence on the household s budget. The policy exercise conducted in this study suggest, that liberalizing the market of rice will make households of all income groups better-off, and a combination of it with a tobacco-taxing (indirect pricing) will increase government revenue without harming so much the poor households.
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Mit der Verabschiedung der Agenda 2030 wurden im Jahr 2015 siebzehn Ziele für eine nachhaltige Entwicklung, die sogenannten Sustainable Development Goals (SDGs), festgelegt. Da die SDGs auf alle Ebenen der Regierung anwendbar sind, bilden diese Ziele auch für Kommunen einen wichtigen Rahmen zur Orientierung. Eine nachhaltige Entwicklung gewinnt somit auch auf kommunaler Ebene zunehmend an Bedeutung. Dies zeigt sich unter anderem anhand des Engagements, das in vielen Kommunen zu erkennen ist. Durch die SDGs haben auch Kommunen einen strategischen Orientierungsrahmen und können konkrete Ziele und Maßnahmen leichter festlegen. Nachhaltigkeit kann somit vor Ort wirkungsvoller in die Realität umgesetzt werden.Effektiver Klimaschutz und Nachhaltigkeitsmanagement auf kommunaler Ebene ist essenziell. Neben dem notwendigen Beitrag zur nationalen und internationalen nachhaltigen Entwicklung können Kommunen klare Vorteile aus einer Nachhaltigkeitsstrategie ziehen: Beispielsweise können Gebäude energieeffizienter gebaut und genutzt und das Verkehrssystem kann effizienter und umweltfreundlicher gestaltet werden und gleichzeitig die CO2-Belastung und Verkehrsdichte im urbanen Raum reduzieren. Was zum Klimaschutz beiträgt, kann demnach gleichzeitig die Attraktivität von Kommunen steigern. Des Weiteren schützen sich Kommunen so vor Wetterextremen und können sich an den Klimawandel anpassen.Nach wie vor bestehen Unterschiede. Während einige Kommunen bereits seit mehreren Jahrzehnten an einer möglichst nachhaltigen Stadtentwicklung arbeiten und bereits viele Erfahrungen sammeln und Erkenntnisse gewinnen konnten, haben andere Städte vergleichsweise spät damit begonnen. Weiterhin schlagen Kommunen teils sehr unterschiedliche Wege ein, um die festgelegten Nachhaltigkeitsziele zu verwirklichen. Dies kann beispielsweise an den örtlichen Gegebenheiten oder an unterschiedlichen Ziel- und Schwerpunktsetzungen liegen. Übergeordnet stellen sich die Fragen, wieso gerade auf kommunaler Ebene viel für den Klimaschutz und Nachhaltigkeit getan werden muss und seit wann dies konkrete Formen annimmt.Ziel dieser Ausarbeitung ist es, zwei europäische Großstädte bezüglich ihrer bisherigen Nachhaltigkeitsentwicklung zu untersuchen. Die Schwerpunktsetzung liegt dabei sowohl beim Bereich Mobilität als auch bei ausgewählten Maßnahmen im Bereich einer nachhaltigen Stadtplanung. Weitere Aspekte werden bei Bedarf hinzugezogen. Ein Vergleich zwischen beiden Städten soll anschließend erfolgen. Bei diesem Vergleich müssen die Besonderheiten der jeweiligen Stadt berücksichtigt werden. Auch wenn nicht alle Parameter berücksichtigt werden können und ein direkter Vergleich möglicherweise nicht in allen Bereichen zielführend ist, können dadurch Erkenntnisse, beispielsweise bezüglich des Fortschritts der jeweiligen Stadt, gewonnen werden.Bei den zu untersuchenden Kommunen handelt es sich um Kopenhagen und München. Beide Städte weisen unterschiedliche Ausgangslagen, Besonderheiten und geografische Gegebenheiten auf, was darauf schließen lässt, dass divergente Befunde auftreten. Dies macht einen Vergleich interessanter und aufschlussreicher als beispielsweise einen Vergleich auf nationaler Ebene. Es handelt sich um internationale Städte innerhalb der Europäischen Union. Weiterhin sind beide Städte Großstädte, die ihre jeweilige Region prägen. Trotz der verschiedenen Gegebenheiten werden dabei exemplarisch ähnliche Bereiche beleuchtet. Dies soll die Vergleichbarkeit gewährleisten. Neben der Mobilität werden die Bereiche der Energieversorgung und Extremwetter- beziehungsweise Klimaanpassung beleuchtet.Bevor die Kommunen untersucht werden, werden im Vorgriff die für diese Ausarbeitung notwendigen Grundlagen thematisiert. Hier werden zentrale Elemente untersucht, zum Beispiel, wie Nachhaltigkeit definiert wird, welche Rolle eine nachhaltige Stadt spielt, was eine nachhaltige Stadt ausmacht und wie der urbane Raum überhaupt zentral für internationale Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsbestrebungen werden konnte. Da es sich hierbei um zentrale Aspekte handelt, die es auf dem Weg zu einer nachhaltigen Stadtentwicklung zu verstehen gilt, fällt dieser Teil verhältnismäßig umfangreich aus.GrundlagenIn diesem Kapitel werden relevante Grundlagen betrachtet. Dazu gehört neben Grundbegriffen und Faktoren, die sich auf nachhaltige Mobilität und Stadtplanung beziehen, ein kurzer Überblick, der beschreibt, wie das Thema Nachhaltigkeit historisch betrachtet für die kommunale Ebene relevant wurde. Darüber hinaus muss der Begriff Nachhaltigkeit vorab definiert werden, womit nachfolgend begonnen wird.Begriff NachhaltigkeitDer Begriff Nachhaltigkeit existiert seit mehr als drei Jahrhunderten und wurde ursprünglich in der Forstwirtschaft verwendet. Nachhaltigkeit stammt aus einem Bereich, in dem ressourcenschonendendes Wirtschaften äußerst relevant ist. Bezeichnend für das damalige Verständnis von Nachhaltigkeit ist die Vorgabe, innerhalb eines Jahres nicht mehr Holz zu fällen, als in derselben Zeitspanne nachwachsen kann (vgl. Weinsziehr/Verhoog/Bruckner 2014, S. 3). Die Forstwirtschaft arbeitete demzufolge dann nachhaltig, wenn der Verbrauch der Ressourcen und somit die Abholzung die Menge des nachwachsenden Holzes nicht übersteigt. Die heutige Auffassung von Nachhaltigkeit ist mit diesem Ursprungsgedanken eng verknüpft. Dies zeigt sich auch anhand der folgenden Definition:"Nachhaltigkeit oder nachhaltige Entwicklung bedeutet, die Bedürfnisse der Gegenwart so zu befriedigen, dass die Möglichkeiten zukünftiger Generationen nicht eingeschränkt werden" (vgl. Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung 2023c, o.S.).In der heutigen Zeit bezieht sich der Begriff Nachhaltigkeit jedoch auf alle Wirtschaftsbereiche und beinhaltet einen weiteren Aspekt, die sogenannte "Triple Bottom Line" (TBL), welche drei Dimensionen einer nachhaltigen Entwicklung benennt (vgl. Weinsziehr/Verhoog/Bruckner 2014, S. 3f.): Die wirtschaftliche Effizienz, die soziale Gerechtigkeit und die ökologische Tragfähigkeit müssen gleichberechtigt betrachtet werden, und möglichst alle politischen Entscheidungen sollten Nachhaltigkeit als Grundlage beinhalten (vgl. Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung 2023c, o.S.).Der Begriff Nachhaltigkeit wird heute teilweise inflationär verwendet (vgl. Aden 2012, S. 15). Im weiteren Verlauf dieser Arbeit spielt vor allem das Verständnis einer nachhaltigen Entwicklung eine Rolle, was wie folgt definiert werden kann:"Politik und menschliches Verhalten sollen sich an der langfristigen Erhaltung der Lebensgrundlagen orientieren" (ebd., S. 15).Nachhaltige Stadt: Eine ArbeitsdefinitionEs gilt, eine adäquate Arbeitsdefinition von Nachhaltigkeit im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung zu formulieren. Ziel dieser Arbeit ist es, vor allem den Bereich Mobilität innerhalb von München und Kopenhagen zu beleuchten. Nachhaltigkeit im weiteren Verlauf bezieht sich somit vermehrt auf eine ressourcenschonende und emissionsarme Verkehrsplanung. Neben der Verkehrsplanung sind jedoch weitere Elemente interessant. Eine in der Gesamtheit nachhaltige Stadt lässt sich wie folgt definieren:" […] ein gut ausgebautes Netz des Öffentlichen Personennahverkehrs, eine regelmäßige Müllentsorgung sowie architektonische Innovationen, die es der städtischen Bevölkerung erlauben, einen nachhaltigen Lebensstil zu pflegen" (Bildung für nachhaltige Entwicklung 2023, o.S.).Ein nachhaltiger Lebensstil wiederum bedeutet, dass Menschen durch ihren eigenen Lebensstil und den Verbrauch ihrer Ressourcen nachfolgenden Generationen dieselben Möglichkeiten bieten (vgl. Aachener Stiftung Kathy Beys 2015, o.S.). Eine nachhaltige Stadt ist gleichzeitig eine für ihre Bewohner:innen ansprechende Stadt, die eine saubere Umwelt, ein intaktes Verkehrssystem, erschwingliche Energie und ein gutes gesellschaftliches Miteinander gewährleistet (vgl. Dütz 2017, S. 15).Eine nachhaltige Stadtentwicklung kann somit eine Vielzahl verschiedener Themenbereiche beinhalten (vgl. Firmhofer 2018, S. 10). Aufgeteilt in zwei Oberbereiche muss sich eine Stadt bezogen auf die städtische Infrastruktur und auf das städtische Leben verändern. Die städtische Infrastruktur beinhaltet zum Beispiel das Transportwesen sowie die Energie- und Wasserversorgung. Das städtische Leben enthält unter anderem wohnliche, arbeitstechnische, soziale und kulturelle Elemente (vgl. ebd., S. 10). Der Begriff Stadtentwicklung selbst bezeichnet"die Steuerung der Gesamtentwicklung von Städten und Gemeinden und erfordert eine integrierte und zukunftsgerichtete Herangehensweise, die durch Stadtplanung […] umgesetzt wird" (Koch/Krellenberg 2021, S. 19).Folgende Handlungsfelder sind besonders relevant für eine nachhaltige Stadtentwicklung: Die Dekarbonisierung, die Förderung möglichst umweltfreundlicher Mobilität, das Ziel einer baulich und räumlich kompakten sowie sozial durchmischten Stadt, die Klimawandelanpassung und die Bekämpfung von Armut (vgl. ebd., S. 22).Diese Eingrenzung dient als Fokus dieser Ausarbeitung. Das Augenmerk liegt neben der städtischen Verkehrsinfrastruktur auf weiteren ausgewählten Aspekten, beispielsweise auf der Energieversorgung und baulichen Maßnahmen. Diese Aspekte werden hinsichtlich der Frage betrachtet, ob und in welchem Maße die städtische Bevölkerung dadurch einen nachhaltigen Lebensstil erreichen kann. Somit ist ebenso das städtische Leben relevant.Entwicklung nachhaltiger KlimaschutzzieleUm zu verstehen, wie sich ein Nachhaltigkeitskonzept auf kommunaler Ebene entwickeln konnte, wird ein historischer Überblick gegeben, der die Entwicklung nachhaltiger Klimaschutzziele von der globalen bis hin zur kommunalen Ebene zusammenfasst. Dabei werden vor allem relevante Eckpunkte benannt.Im Jahr 1997 wurde das Kyoto-Protokoll beschlossen und trat acht Jahre später in Kraft. Durch diese Vereinbarung verpflichteten sich die meisten Industriestaaten inklusive der damaligen EU-Mitgliedsstaaten dazu, die Emissionen von bestimmten Treibhausgasen innerhalb von vier Jahren um mindestens fünf Prozent, verglichen mit dem Jahr 1990, zu senken (vgl. Eppler 2023, o.S.).Im Jahr 2000 verständigten sich die Vereinten Nationen (UN) auf die Millennium Development Goals (MDGs) (vgl. Koch/Krellenberg 2021, S. 6). Durch diese Erklärung verpflichteten sich die Staats- und Regierungschefs der jeweiligen Staaten neben der Bekämpfung von Armut, Hunger und Krankheiten auch gegen Umweltzerstörung vorzugehen. Um die Fortschritte messbar zu machen, wurden Zielvorgaben für das Jahr 2015 formuliert (vgl. Weltgesundheitsorganisation 2018, o.S.). Der Fokus lag auf der supranationalen, also auf der überstaatlichen Ebene. Eine nachhaltige Stadtentwicklung stand nicht im Fokus, war durch einige Zielformulierungen dennoch indirekt betroffen (vgl. Koch/Krellenberg 2021, S. 6).Im Jahr 2009 fand die Weltklimakonferenz in Kopenhagen statt. Das Ziel, die Erderwärmung auf weniger als zwei Grad Celsius im Vergleich zum vorindustriellen Niveau zu begrenzen, wurde als Absichtsziel erklärt, jedoch fehlten verpflichtende Regelungen (vgl. Schellnhuber u. a. 2010, S. 5). Der festgelegte Wert von zwei Grad Celsius kommt durch die Wissenschaft zustande. Diese geht davon aus, dass dieser Wert nicht überschritten werden darf, um drastische Konsequenzen zu vermeiden (vgl. Buhofer 2018, S. 83).Mit dem Pariser Klimaabkommen wurde das Zwei-Grad-Celsius-Ziel festgelegt (vgl. Edenhofer/Jakob 2017, S. 39). Dieses Mal handelt es sich um ein völkerrechtlich bindendes Abkommen, welches das Kyoto-Protokoll ablöste und zur Erreichung der Eckpunkte verstärkt die kommunale Ebene miteinbezieht (vgl. Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg 2023, o.S.). Weitere Ziele des Pariser Klimaabkommens, das Ende 2016 in Kraft trat, sind die Senkung von Emissionen und die Klimawandelanpassung (vgl. Watjer 2023, o.S.). Nationale Klimaschutzkonzepte sind in der Regel als Folge des Pariser Klimaabkommens entstanden (vgl. ebd. 2023, o.S.). Die Vereinten Nationen brachten im Jahr 2015 die Agenda 2030 auf den Weg, die klare Ziele für eine nachhaltige Entwicklung benennt (vgl. Koch/Krellenberg 2021, S. 7).Agenda 2030 und die Sustainable Development Goals"Transforming our world" (Koch/Krellenberg 2021, S. 6) - diese Formulierung verdeutlicht die ambitionierten Ziele, die mit der Agenda 2030 durch die Ziele für nachhaltige Entwicklung, die Sustainable Development Goals (SDGs) festgelegt wurden. Die Agenda 2030 ist für alle Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen gültig. Kern der Agenda ist das Ziel einer nachhaltigen globalen Entwicklung auf allen dazugehörigen Ebenen, was durch die 17 Ziele erreicht werden soll (vgl. Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung 2023a, o.S.). Diese Ziele ergänzen sich gegenseitig, haben den gleichen Stellenwert und beinhalten jeweils zwischen acht und zwölf Unterziele (vgl. Koch/Krellenberg 2021, S. 9). Auch wenn die Agenda 2030 von allen UN-Mitgliedsstaaten beschlossen wurde, ist diese rechtlich nicht bindend, was ebenfalls für die SDGs gilt (vgl. ebd. 2021, S. 12).Im Vergleich zu den MDG-Zielen sind die SDG-Zielsetzungen umfangreich formuliert und mit SDG-Ziel elf wird erstmals die regionale und lokale Ebene in den Blickpunkt genommen. Dieses Ziel betrachtet ausdrücklich die Entwicklung von Städten und Gemeinden mit dem Anspruch, diese neben einer nachhaltigen Gestaltung sicherer, inklusiver und widerstandsfähig zu gestalten (vgl. Koch/Krellenberg 2021, S. 7f.).Nachfolgend werden die wichtigsten Unterziele dargestellt. Neben der Sicherung von bezahlbarem Wohnraum soll das Verkehrssystem nachhaltig, sicher, zugänglich und bezahlbar ausgebaut werden (vgl. Vereinte Nationen 2023b, S. 24). Siedlungspläne sollen auf eine nachhaltige Entwicklung ausgerichtet werden (vgl. ebd., S. 24). Ziel hierbei ist es, die Verstädterung bis 2030 nachhaltiger und inklusiver zu organisieren. Ebenfalls bis 2030 soll die Zahl der durch Klimakatastrophen bedingten Todesfälle und Betroffenen deutlich gesenkt werden (vgl. Koch/Krellenberg 2021, S. 10). Von Städten ausgehende schädliche Umweltauswirkungen sollen verringert, die Luftqualität verbessert und Grünflächen als öffentliche Räume geschaffen und inklusiv, also für alle Menschen, zugänglich gemacht werden (vgl. Vereinte Nationen 2023b, S. 24).Weitere SDGs lassen sich nur durch städtische Maßnahmen verwirklichen und sind daher eng mit der urbanen Entwicklung verbunden. Ein Beispiel ist SDG 7, das auf nachhaltige beziehungsweise erneuerbare Energien fokussiert ist und nicht entkoppelt von der zukünftigen Energieversorgung in den Städten betrachtet werden kann (vgl. Koch/Krellenberg 2021, S. 11).Durch die Festlegung dieser Ziele ist Nachhaltigkeit ein zentraler Aspekt der Städteplanung und -entwicklung. Städte stehen somit spätestens seit der Agenda 2030 auch formell vor großen Herausforderungen und Transformationsprozessen. Die Zuspitzung von Umweltkatastrophen und Extremwetterereignissen zeigt, dass Städte darüber hinaus dazu gezwungen sind, Klimaanpassungsmaßnahmen und eine nachhaltige Stadtentwicklung zügig umzusetzen.Klimaschutz in der Europäischen Union, in Deutschland und in DänemarkWas haben diese internationalen Abkommen bewirkt? Da München und Kopenhagen im Fokus dieser Ausarbeitung stehen, müssen diese Städte betreffende Beschlüsse bezüglich der gesetzten Ziele einer nachhaltigen Stadtentwicklung auf weiteren Ebenen betrachtet werden. Trotz der Ähnlichkeit der festgelegten Klimaschutzprogramme in der EU, in Dänemark und in Deutschland, werden diese separat zusammengefasst. Im Jahr 2007 betrug der Anteil der EU an globalen CO2-Emissionen ein Sechstel und der Anteil der Treibhausgasemissionen der Industrieländer ein Fünftel (vgl. Dröge 2007, S. 2). Dies untermauert den Handlungsbedarf.Das Klimaschutzprogramm der aktuellen Fassung des deutschen Klimaschutzgesetzes hat an den ehrgeizigen Zielen nichts geändert. Nach wie vor soll Deutschland bis 2045 treibhausgasneutral sein und den Ausstoß von Treibhausgasen bereits bis 2030 um 65 Prozent gesenkt haben (vgl. Presse- und Informationsamt der Bundesregierung 2023, o.S.).Dänemark hat eine Klimastrategie vorgelegt und sich das Ziel gesetzt, eine Vorreiterrolle einzunehmen. Bis 2030 will Dänemark seine Treibhausgasemissionen um 70 Prozent senken. Klimaneutralität soll bis 2050 erreicht sein (vgl. Außenministerium Dänemark 2020, S. 27). Ebenso will Dänemark dazu beitragen, die globalen Anstrengungen voranzutreiben. Hierfür soll mit anderen Ländern und mit nichtstaatlichen Akteur:innen zusammengearbeitet werden (vgl. Außenministerium Dänemark 2020, S. 6).Auf EU-Ebene sind die Zielsetzungen ähnlich, was sich durch den "Green Deal" der EU zeigt. Demzufolge sollen die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um 55 Prozent reduziert werden, bis 2050 soll Treibhausgasneutralität herrschen (vgl. Europäische Kommission 2023, o.S.). Ziel ist es, durch diesen europäischen "Grünen Deal" der erste klimaneutrale Kontinent zu werden und dementsprechend die Verpflichtungen umzusetzen, die sich aus dem Pariser Klimaabkommen ergeben (vgl. Europarat 2023, o.S.). Folglich sind die Ziele von Deutschland und Dänemark bezüglich der Erreichung und der Höhe der Einsparungen teilweise höher angesetzt, als auf EU-Ebene beschlossen.Nachhaltige StadtentwicklungEs stellt sich die Frage, aus welchen Gründen gerade der urbane Raum eine zentrale Größe für Nachhaltigkeitsziele einnimmt. Aktuelle Berichte, Daten und Prognosen können dabei helfen, diese Frage zu beantworten.Relevanz einer nachhaltigen StadtentwicklungDer jüngste SDG-Fortschrittsbericht wurde im Mai 2023 veröffentlicht. Die Vereinten Nationen kommen darin zu dem Ergebnis, dass über die Hälfte der Weltbevölkerung momentan in städtischen Gebieten lebt. Dieser Anteil könnte bis 2050 auf etwa 70 Prozent steigen (vgl. Vereinte Nationen 2023a, S. 34). Verglichen mit dem Jahr 2020 wird die urbane Bevölkerung in Mitteleuropa und somit auch in Deutschland und Dänemark im Jahr 2050 um acht Prozent steigen (vgl. Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung 2023b, S. 4).Im Vergleich zu anderen Kontinenten stellt dies einen geringen Anstieg dar. So wird die städtische Bevölkerung in Nordafrika im gleichen Referenzzeitraum voraussichtlich um 79 Prozent steigen (vgl. ebd. 2023b, S. 4). Zwei Aspekte dürfen jedoch nicht unbeachtet bleiben: Zum einem ist es eine globale Herausforderung, diesem Anstieg gerecht zu werden. Die Auswirkungen werden für viele mittelbar und unmittelbar spürbar sein. Weiterhin stehen bei einem Bevölkerungsanstieg von acht Prozent auch dicht besiedelte mitteleuropäische Städte vor einer Vielzahl an Aufgaben, was sich auch für Städte wie München und Kopenhagen bemerkbar machen wird. Beispielsweise lebten bereits im Jahr 2017 drei von vier Menschen in Deutschland innerhalb von Städten (vgl. Dütz 2017, S. 14). Dementsprechend sind auch europäische Städte zentral, was die Implementierung der Klimaschutzziele angeht (vgl. ebd., S. 13).Städte verbrauchen mit knapp 80 Prozent bereits heute einen Großteil der weltweiten Energie und Ressourcen, beispielsweise durch die großen Abfallmengen, das Heizen und den Schadstoßausstoß der vielen Fahrzeuge (vgl. Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung 2023d, o.S.). Gleichzeitig sind Städte für bis zu 76 Prozent der CO2-Emissionen weltweit verantwortlich (vgl. Climate Service Center Germany 2015, S. 1). Städte gehören somit zu den Hauptverursachern des Klimawandels, was durch folgende Worte deutlich wird:"Der Klimanotstand ist auch ein Notstand der Stadt" (Chatterton 2019, S. 275).Durch den prognostizierten Bevölkerungsanstieg wird die Relevanz von Städten bezogen auf die Realisierung von Klimaschutzzielen weiter steigen. Nicht zuletzt, da Städte bereits heute für den Großteil der CO2-Emissionen und des Energieverbrauchs verantwortlich sind. Städte nehmen eine zentrale Rolle in der Verwirklichung einer nachhaltigen Zukunft ein. Gleichzeitig sind gerade Städte durch den Klimawandel in erhöhtem Maße gefährdet (vgl. Climate Service Center Germany 2015, S. 1f.). Auch aus Gründen des Selbstschutzes sind Städte daher gezwungen, Strategien und Maßnahmen zur Klimaanpassung zu entwickeln. Nur so kann der urbane Raum dem Klimanotstand gerecht werden. Entwicklung einer nachhaltigen und klimaneutralen Stadt"Wie lässt sich die Entwicklung der Städte so steuern, dass diese den notwendigen Beitrag zu einer globalen nachhaltigen Entwicklung leisten können?" (Koch & Krellenberg 2021, S. 2).Diese zentrale Frage stellt sich in diesem Kapitel. Konkret wird der Frage nachgegangen, wie eine Stadtentwicklung aussehen muss, um notwendige Nachhaltigkeitsziele hinreichend zu erfüllen und den Erfordernissen einer nachhaltigen Stadt gerecht zu werden.Der aktuelle SDG-Fortschrittsbericht bilanziert die Hälfte der Zeit seit Inkrafttreten der SDG-Ziele. Die Halbzeitbilanz der Agenda 2030 liest sich bezogen auf die Fortschritte einer städtischen Nachhaltigkeitsentwicklung insgesamt ernüchternd: Lediglich die Hälfte der städtischen Bevölkerung hatte im Jahr 2022 annehmbaren Zugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln, auch die Luftverschmutzung und der Mangel an Freiflächen sind anhaltende Probleme in Städten (vgl. Vereinte Nationen 2023a, S. 34).Gleichzeitig hält der Bericht fest, dass in Ländern mit hohem Einkommen viel für die Bekämpfung der Luftverschmutzung getan wurde, was dennoch nicht ausreichend ist. Darüber hinaus wird angemerkt, dass es sich bei der Luftverschmutzung um kein rein städtisches Problem handelt (vgl. ebd., S. 35). Allerdings muss sich gerade der Autoverkehr in der Stadt ändern. Paul Chatterton spielt dabei auf ein neues Mobilitätsparadigma an und fordert eine autofreie Stadt, da nur dies dem Klima wirklich gerecht werden und soziale Ungleichheit reduzieren kann (vgl. Chatterton 2019, S. 278).Ebenso muss der Aspekt berücksichtigt werden, dass Menschen in Großstädten häufig verschiedene Verkehrsmittel nutzen, um an ihr Ziel zu kommen (vgl. Kallenbach 2021, S. 33). Selbst wenn klimafreundliche Mobilität zur Verfügung steht, wird diese somit nicht ausschließlich genutzt. Hieran anknüpfend stellt sich die Frage, wie sich dies ändern lässt. Hierfür besteht bereits eine Vielzahl an Lösungsvorschlägen, unter anderem die Abkehr von der Vorstellung einer autogerechten Stadt, die effizientere Nutzung der vorhandenen Infrastruktur, die Verbesserung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) zur Schaffung einer wirklichen Alternative oder eine kilometerabhängige Gebühr für die Nutzung von Straßen (vgl. Edenhofer/Jakob 2017, S. 101f. ).Ein Großteil des Energiebedarfs in Städten kommt durch die Verbrennung fossiler Brennstoffe, den Transport und die Heizung beziehungsweise Kühlung von Gebäuden zustande (vgl. Climate Service Center Germany 2015, S. 2). Sollen die Einsparziele gelingen, so ist eine Verkehrswende unumgänglich (vgl. Jakob 2023, S. 1). Gleichzeitig stehen durch den Klimawandel auch städtische Verkehrssysteme vor enormen Herausforderungen. Gerade in urbanen Gebieten hängen viele Infrastrukturnetze, die zum Funktionieren des städtischen Systems beitragen, mit dem Verkehrssystem zusammen (vgl. Climate Service Center Germany 2015, S. 6).Dabei bestehen mehrere Möglichkeiten, städtische Verkehrsnetze zu verbessern und gleichzeitig zukunftsfähig und nachhaltig zu gestalten: Die Fokussierung auf Fußgänger und nicht-motorisierten Verkehr sowie auf den ÖPNV kann einige Vorteile, wie zum Beispiel eine Reduzierung von Emissionen und wirtschaftlichen Wohlstand, bieten (vgl. ebd. 2015, S. 6). Die Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs und anderer emissionsarmer Infrastrukturen kann darüber hinaus zu Energieeinsparungen, Zeitersparnis und einer besseren Luftqualität beitragen (vgl. ebd., S. 6). Die Zukunftsgestaltung der städtischen Verkehrsinfrastruktur spielt daher in mehrfacher Hinsicht eine zentrale Rolle. Neben dem Verkehrsbereich sind weitere Sektoren, unter anderem das Abfallsystem und der Umgang mit Gebäuden entscheidend (vgl. ebd. 2015, S. 2).Der Energiesektor ist enorm wichtig, da hier das größte Potential für eine Reduzierung von Emissionen liegt. Parallel mit einer steigenden Energienachfrage, beispielsweise in Strom oder Brennstoffen, werden Treibhausgasemissionen ansteigen. Gerade Städte sind dazu gezwungen, den Energiebedarf zu senken, die Energieerzeugung sowie den -verbrauch effizienter zu gestalten, auf erneuerbare Energiequellen umzusteigen und gleichzeitig eine sichere Versorgung zu gewährleisten (vgl. Climate Service Center Germany 2015, S. 6).Im weiteren Verlauf werden nun die Städte Kopenhagen und München in Bezug auf ihre Anstrengungen untersucht. Fokus dabei bleibt der Bereich Verkehr und Mobilität. Ebenso wird exemplarisch der Bereich der Extremwetteranpassung sowie, für den Bereich der Energieversorgung, die kommunale Wärmeplanung untersucht.KopenhagenKopenhagen ist Sitz des dänischen Königshauses (vgl. Heidenreich 2019, o.S.). Die Stadt liegt auf der Insel Seeland (vgl. Britannica 2023, o.S.) und ist an der Meerenge Öresund gelegen, welche die Ost- und die Nordsee miteinander verbindet (vgl. Heidenreich 2019, o.S.). Gegründet wurde die Stadt im frühen zehnten Jahrhundert, seit 1445 ist Kopenhagen Dänemarks Hauptstadt (vgl. Britannica 2023, o.S.). Die Einwohnerzahl Kopenhagens ist in den letzten zehn Jahren um knapp 100.000 Einwohner:innen gewachsen Mit aktuell etwa 653.000 Einwohner:innen ist Kopenhagen die größte Stadt Dänemarks (vgl. Dyvik 2023, o.S.). Sie hat eine Fläche von ungefähr 88 Quadratkilometern, ist damit vergleichsweise klein und liegt 24 Meter über dem Meeresspiegel (vgl. Kallenbach 2021, S. 34).Grundlegende Informationen und BesonderheitenDie Stadt Kopenhagen hat eine bewegte Geschichte. Beispielsweise wurde die Stadt im Laufe der Jahrhunderte mehrmals von Großfeuern zerstört, war sehr umkämpft und im Zweiten Weltkrieg von deutschen Soldaten besetzt (vgl. Findeisen/Husum 2008, S. 146ff.). Damals blieb die Stadt jedoch überwiegend unbeschädigt, was sich auch heute im Stadtbild bemerkbar macht. Ein Beispiel hierfür ist Schloss Rosenborg (vgl. Heidenreich 2019, o.S.). Im Jahr 1996 wurde die Stadt zur Kulturhauptstadt ernannt (vgl. Findeisen/Husum 2008, S. 149).Das Klima in Kopenhagen ist mild und gemäßigt. Die durchschnittliche Jahrestemperatur beträgt 8,9 Grad Celsius (vgl. climate-data.org 2023, o.S.). In Kopenhagen fällt insgesamt viel Regen. Selbst in den trockenen Monaten ist die Niederschlagsmenge erheblich (vgl. ebd. 2023, o.S.). Aufgrund der Lage am Meer können Sturmfluten zu Überschwemmungen mit gravierenden Auswirkungen führen. Dieser Gefahr und der sich daraus ergebenden Notwendigkeit zu handeln, ist sich auch die Stadtverwaltung Kopenhagens bewusst (vgl. Stadtverwaltung Kopenhagen 2023, o.S.).Verkehr und MobilitätBetrachtet man die Verkehrsplanung Kopenhagens, so muss zwingend auf die Fahrradinfrastruktur eingegangen werden. Der Autoverkehr sowie der ÖPNV dürfen dennoch nicht außer Acht gelassen werden. Ziel dieser Betrachtung ist es, Aufschlüsse über die Beweggründe und konkreten Vorgehensweisen der Verkehrsplanung und -infrastruktur in Kopenhagen zu erhalten. Dabei soll eine Bestandsaufnahme der aktuellen Situation erfolgen.Regelmäßig liegt Kopenhagen auf dem ersten Platz der weltweit besten Fahrradstädte und dennoch wurden im Jahr 2021 knapp ein Drittel aller Fahrten mit dem Auto bewältigt (vgl. Kallenbach 2021, S. 5). In den 1950er und 1960er Jahren war die Verkehrsplanung auf das Auto ausgerichtet, was zu einer deutlichen Verringerung der Radfahrenden in den darauffolgenden Jahrzehnten führte. Während 1949 an der Nørrebrogade, einer zentralen Hauptstraße in Kopenhagen, an einem Tag durchschnittlich mehr als 62.000 Radfahrende gezählt wurden, waren es im Jahr 1978 nur etwa 8.000 (vgl. ebd. 2021, S. 5f.).In den 1970er Jahren kam es zu umfangreichen Fahrradprotesten und Forderungen nach mehr Fahrradwegen. Trotz der damals bereits vorhandenen Relevanz war der Umweltaspekt jedoch nicht ausschlaggebend. Vielmehr stand die Verkehrssicherheit für die Radfahrenden im Fokus der Fahrradproteste (vgl. ebd., S. 30f.). Im Jahr 2019 gab die deutliche Mehrheit aller Fahradfahrenden in Kopenhagen an, aufgrund der Zeitersparnis gegenüber anderen Verkehrsmitteln (46 Prozent) und aus praktischen Aspekten (55 Prozent) mit dem Fahrrad zu fahren. Ein deutlich geringerer Anteil von 16 Prozent gab Umweltschutzaspekte als Beweggrund an (vgl. ebd., S. 31). Ein weiterer Faktor war die Ölkrise in den 1970er Jahren, welche die Notwendigkeit alternativer Verkehrsmittel untermauerte und in der Folge die Anzahl der Fahrradfahrenden in Kopenhagen stark anstiegen ließ (vgl. Kallenbach 2021, S. 35).Trotz dieser Faktoren sind gerade die nicht-diskursiven, also die bereits vorhandenen Faktoren wesentlich für den Weg Kopenhagens zur Fahrradmetropole und für die Umsetzung entsprechender Maßnahmen. Zum einem sind es geographisch vorteilhafte Gegebenheiten, die Kopenhagen vorteilhaft für den Fahrradverkehr machen, was durch die geringe Größe und die flache Lage der Stadt sichtbar wird (vgl. Kallenbach 2021, S. 34). Dadurch bedingt ist auch die Geschichte Kopenhagens, in welcher der Radverkehr einen relevanten Teil einnimmt (vgl. ebd. 2021, S. 36). Der Sicherheitsaspekt beim Fahrradfahren ist sehr relevant. In Kopenhagen setzte man dementsprechend bereits früh auf vom Autoverkehr separierte Fahrradwege, was parallel zu einem Anstieg der Fahrradfahrenden führte (vgl. Søholt 2014, S. 1f.).Ein weiterer Faktor ist die ununterbrochene politische Richtung hinsichtlich der Mobilität in Kopenhagen, die durch Sozialdemokrat:innen und linke Parteien seit den 1970er Jahren besteht. Diese Kontinuität wirkte sich ebenso auf Investitionen für den Fahrradverkehr und die Fahrradinfrastruktur aus (vgl. Kallenbach 2021, S. 36f.). Zusammengesetzt aus solchen Faktoren konnte sich in Kopenhagen eine Kultur des Fahrradfahrens herausbilden. Neben den Umweltschutzaspekten ist Kopenhagen dadurch attraktiver für Menschen, aber auch für Unternehmen geworden (vgl. Søholt 2014, S. 1).Auch negative Effekte können auftreten. Beispielsweise kommt es vermehrt zu Staus auf den stark befahrenen Fahrradwegen. Die Stadt reagiert darauf mit dem Ausbau der Fahrradspuren und dementsprechend der Verkleinerung von Fahrbahnen für Autos (vgl. Søholt 2014, S. 2). Auch das Sperren von Straßen für den Autoverkehr wird in Erwägung gezogen. Ziel dabei ist es, mehr Platz für die Radfahrenden und den ÖPNV zu schaffen (vgl. ebd., S. 2). Kopenhagen versucht weiterhin umweltfreundliche Kraftstoffe und den Anteil von Elektroautos, auch unter den Taxen der Stadt, voranzutreiben (vgl. Stadt Kopenhagen 2020, S. 41).Der Klimaschutzplan der Stadt benennt den Bereich der Mobilität als eine von vier zentralen Säulen (vgl. Stadt Kopenhagen 2020, S. 13). Im Bericht aus dem Jahr 2020 wird festgestellt, dass CO2-Emissionen nach wie vor deutlich reduziert werden müssen. So sind trotz der Bemühungen und einiger Erfolge die Kohlenstoffemissionen im PKW-Bereich zwischen 2012 und 2018 um zehn Prozent gestiegen (vgl. ebd. 2020, S. 39f.). Parallel mit dem Bevölkerungsanstieg ist die Zahl der Autobesitzer:innen gestiegen. Dennoch sind die Pro-Kopf Emissionen im Straßenverkehr von 2010 bis 2018 um 16 Prozent gesunken (vgl. ebd. 2020, S. 41).Kopenhagen eröffnete im Herbst 2019 den "Cityring" und baut diesen nach und nach aus. Der damit verbundene Ausbau der U-Bahn soll die verschiedenen Stadteile an den öffentlichen Nahverkehr anbinden und effiziente öffentliche Verkehrsmittel gewährleisten (vgl. Stadt Kopenhagen 2019, S. 26). Langfristig soll der Ausbau immer weiter vorangetrieben werden, um auch während der Rushhour eine attraktive Alternative zum Autoverkehr darzustellen (vgl. ebd., S. 26).Die Stadt Kopenhagen zeigt, wie Mobilität in einer nachhaltigen Stadt der Zukunft aussehen kann. Im gleichen Zug müssen dabei jedoch die vorteilhaften Gegebenheiten berücksichtigt werden, beispielsweise die flache Lage und die geringe Größe der Stadt. Aus diesem Grund muss in größeren und hügligeren Städten beispielsweise der ÖPNV als Alternative gedacht werden und mit ähnlicher Entschlossenheit verbessert werden.Dennoch gibt es Faktoren aus Kopenhagen, die eine grüne Mobilität begünstigen und theoretisch in jeder Stadt umsetzbar sind. Ein Beispiel ist die politische Kontinuität bezogen auf die Förderung des Fahrradverkehrs. Umwelt- und Klimaschutz muss nicht zwingend die ausschlaggebende Motivation für den Beginn einer Verkehrswende sein. Trotz aller positiven Aspekte und der Vorreiterrolle der Fahrradstadt Kopenhagen wurden auch im Jahr 2021 noch einige Fahrten mit dem Auto zurückgelegt.Die dauerhafte Förderung der Alternative Fahrrad konnte das enorme Wachstum des Autoverkehrs jedoch eindämmen. Es liegt auf der Hand, dass durch die Verkleinerung beziehungsweise Sperrung von Fahrbahnen und Straßen für den Autoverkehr auch strittige Debatten entstehen können. Die Stadt Kopenhagen verfolgt jedoch den klaren Plan, das Rad und den ÖPNV als Mobilitätsmittel der Wahl weiter voranzutreiben. Bereits zur Mitte des vergangenen Jahrzehnts nutzen 45 Prozent der Einwohner:innen Kopenhagens das Fahrrad für den Schul- beziehungsweise Arbeitsweg (vgl. Diehn 2015, o.S.). Dennoch halten aktuelle Ergebnisse fest, dass die Anstrengungen bei weitem nicht genügen.Weitere Maßnahmen und HerausforderungenZiel dieses Kapitels ist es, weitere Maßnahmen in Kopenhagen zu untersuchen. Aufgrund des Umfangs handelt es sich dabei jedoch um Beispiele, die kompakt dargestellt werden. Dabei werden Beispiele aus dem Bereich der Extremwetteranpassung und der kommunalen Wärmeplanung untersucht. Mit der Stadt München wird ähnlich vorgegangen, die Kategorien werden gleich gewählt. Ziel dabei ist festzustellen, welche Anstrengungen in der jeweiligen Kommune unternommen werden, um Nachhaltigkeitsziele voranzubringen.Durch die örtlichen Gegebenheiten muss Kopenhagen Extremwetterereignisse bewältigen, die sich durch den Klimawandel verstärken. So gab es in der dänischen Hauptstadt allein zwischen 2010 und 2015 sechs Starkregenereignisse, die Straßen und Gebäudekeller überfluteten und für einen enormen finanziellen Schaden sorgten (vgl. Kruse 2016, S. 669). Dementsprechend ist vor allem die Anpassung der Stadt an solche Starkregenereignisse ein wichtiger Bestandteil, der im Klimaanpassungsplan festgehalten ist.Um das Überflutungsrisiko zu verringern und dieser Herausforderung gerecht zu werden, arbeitet die Stadt an der Verwirklichung fünf zentraler Aspekte. Dazu zählen Maßnahmen, die einen Beitrag zur Verringerung des Überflutungsrisikos leisten können, zum Beispiel eine qualitative und quantitative Erhöhung des städtischen Grünflächenbereichs (vgl. ebd. 2016, S. 669f.).Ein konkretes Beispiel ist der Kopenhagener Ortsteil Skt. Kjelds Kvarter, der nach und nach in einen klimagerechten Stadtraum der Zukunft umgewandelt werden soll. Zum einem soll sich die Natur in diesem Quartier weiter ausbreiten, gleichzeitig wird die Regulierung von Regenwasser verbessert (vgl. Technik- und Umweltverwaltung Kopenhagen 2023, o.S.). Konkret dienen die Grünflächen als Versickerungsbecken, wodurch das Wasser unabhängig von der Kanalisation zum Hafenbecken geleitet wird. Hierfür wurde auch die Straßenführung angepasst (vgl. Kruse 2016, S. 270). Neben der Risikoreduzierung durch Extremwetterereignisse wird die Stadt durch solche Projekte nachhaltiger. Zugunsten von Grünflächen wird die Verkehrsinfrastruktur verändert und der Natur wird mehr Raum innerhalb der Stadt gegeben.Die Gefährdung der Stadt durch Extremwetterereignisse soll durch weitere Maßnahamen reduziert werden. Dazu zählen beispielsweise die Bereitstellung von Pumpen und die Ausrüstung von Kellern, um gegen Überschwemmungen vorbereitet zu sein. Gleichzeitig macht der Klimaanpassungsplan deutlich, dass die Entwicklung eines grünen Wachstums gewünscht ist und parallel zur Klimaanpassung vollzogen wird (vgl. Stadtverwaltung Kopenhagen 2011, S. 5). So sollen Grün- und Freiflächen verbessert und ergänzt werden. Dort wo gebaut wird, ist dies entsprechend zu berücksichtigen (vgl. ebd. 2011, S. 12).Neben dem Schutz vor Extremwetterereignissen sollen diese grünen Maßnahmen dazu führen, den Energieverbrauch der Stadt zu senken, die Luftqualität zu verbessern und die Lärmbelästigung zu bekämpfen. Durch die Schaffung von Freiflächen kann beispielsweise die Temperatur gemäßigt und für Luftzirkulation gesorgt werden (vgl. ebd. 2011, S. 12).Kopenhagen benennt in seinem aktuellen Klimaschutzplan neben der Mobilität drei weitere Bereiche: Den Energieverbrauch, die Energieproduktion und Initiativen der Stadtverwaltung (vgl. Stadt Kopenhagen 2020, S. 13). Laut eigenen Worten will sich Kopenhagen, neben der Konzentration auf den öffentlichen Verkehr, auf den Energieausstoß, die kohlenstoffneutrale Fernwärme und Maßnahmen zur Verringerung von Kohlenstoffemissionen fokussieren (vgl. Stadt Kopenhagen 2019, S. 25).2014 wurde Kopenhagen von einem unabhängigen und internationalen Expertenteam zur Umwelthauptstadt ernannt. Es gibt eine Reihe von Kriterien, die hierfür erfüllt sein müssen. Neben dem Nahverkehr wird die Luftqualität, der Anteil sowie die Qualität des grünen Stadtgebietes und der Umgang mit dem Klimawandel berücksichtigt (vgl. Diehn 2015, o.S.).Dementsprechend wurden früh weitere Anstrengungen unternommen. Gerade das weit ausgebaute Fernwärmenetz Kopenhagens muss hierbei erwähnt werden. Dieses versorgt den Großteil der Gebäude und trägt damit maßgeblich zur Einsparung von C02-Emissionen in Kopenhagen bei (vgl. Burckhardt/Tappe/Rehrmann 2022, o.S.). Gleichzeitig bieten sich auch Vorteile für die dortigen Bewohner:innen: Die Preise werden staatlich kontrolliert und die Infrastruktur der Fernwärme ermöglicht einen einfachen und für Verbraucher:innen kostengünstigen Umstieg auf erneuerbare Energien, was ermöglicht, dass Kopenhagens Fernwärme bereits zu 80 Prozent aus erneuerbaren Energien erzeugt wird (vgl. ebd. 2022, o.S.).Das Fernwärmenetz der Stadt hat unter anderem mehrere Müllverbrennungsanlagen und Blockheizkraftwerke, die von verschiedenen Versorgungsunternehmen betrieben werden (vgl. Harrestrup/Svendsen 2014, S. 296). Dies gewährleistet die Nutzung von Abwärme als Heizquelle. Eine dieser Müllverbrennungsanliegen liegt nah am Zentrum Kopenhagens und trägt den Namen Amager Bakke. Das Dach der Müllverbrennungsanlage dient der Bevölkerung gleichzeitig als Skigebiet und steht somit sinnbildlich für die Innovation und entsprechende Nachhaltigkeitsbestrebungen innerhalb der Stadt (vgl. Kafsack 2023, o.S.).Um im Bereich Energie die gesetzten Ziele zu erreichen, setzt Kopenhagen auf eine Vielzahl weiterer Maßnahmen. Dazu zählt neben der Fernwärme der Einsatz erneuerbarer Energietechnologien und die entsprechende Förderung von Heizungspumpen, Erdwärme, Sonnenkollektoren und Windkraftanlagen. Auch Biomasse als Übergangstechnologie wird von der Stadt befürwortet (vgl. Stadt Kopenhagen 2019, S. 54).Kopenhagen wird häufig als grüne Stadt bezeichnet. Viele Maßnahmen der Stadt wurden bereits vor langer Zeit getroffen. Die Pläne der Stadt Kopenhagen sind weit vorangeschritten, äußerst detailliert und durchdacht. Um sich zukünftig besser vor Extremwetterereignissen schützen zu können, arbeitet die Stadt an verschiedenen Lösungen und setzt beispielsweise auf den Ausbau und die Entlastung der Kanalisation. Dass hierbei ebenfalls freie Grünflächen entstehen, ist nicht nur ein nützlicher Nebeneffekt, sondern gewolltes Ziel.Im Bereich der Energieversorgung muss vor allem die Fernwärme genannt werden. Diese wurde in Kopenhagen bereits sehr früh ausgebaut und versorgt dementsprechend fast alle Gebäude. Somit ist dies der wohl wichtigste Bereich der Energieversorgung und gleichzeitig das Hauptaugenmerk des Kopenhagener Klimaplans. Dennoch gibt es auch hier Verbesserungs- und Optimierungspotential. Auch Kritikpunkte sind berechtigt. Beispielsweise ist der Einsatz von Biomasse fraglich. Einen weiteren Rückschlag musste Kopenhagen kürzlich einstecken: Die Stadt gab bekannt, dass sie das Ziel der Klimaneutralität bis 2025 deutlich verfehlen wird (vgl. Wolff 2022, o.S.).MünchenMünchen wurde im Jahr 1158 erstmals urkundlich erwähnt und liegt am Fluss Isar, der im Stadtgebiet eine Länge von 13,7 Kilometern einnimmt (vgl. Stadt München 2023, o.S.). Die Stadt ist bereits seit Beginn des 16. Jahrhunderts die bayrische Landeshauptstadt (vgl. Stahleder 2023, o.S.). Heute hat München mehr als 1,5 Millionen Einwohner und kann damit einen deutlichen Bevölkerungsanstieg verbuchen (vgl. Statistisches Amt München 2023, o.S.). Verglichen mit dem Jahr 2004 stieg die Anzahl der Einwohner:innen um 300.000 Menschen (vgl. Münchner Stadtmuseum 2004, S. 155). München liegt etwa 519 Meter über dem Meeresspiegel und hat eine Fläche von mehr als 310 Quadratkilometern, wodurch die Stadt flächenmäßig zu den größten Städten Deutschlands gehört (vgl. Stadt München 2023, o.S.).Grundlegende Informationen und BesonderheitenAnlass der Gründung Münchens war ein Konflikt zwischen Herzog Heinrich dem Löwen und Bischof Otto I. von Freising (vgl. Scholz 2004, S. 20). Das Bevölkerungswachstum stieg rasch an, was bereits zur Mitte des 13. Jahrhunderts eine deutliche Vergrößerung der Stadt nötig machte (vgl. Scholz 2004, S. 22). Die Isar wurde in München bereits vor mehreren Jahrhunderten als Transportmittel für Waren genutzt und prägte daher die Entwicklung der Stadt maßgeblich (vgl. Scholz 2004, S. 31f.).Im Jahr 1795 begann eine neue Entwicklung. Die bisher genutzten Festigungsanlagen wurden aufgegeben und die dynamische, unbegrenzte Weiterentwicklung der Stadt konnte gelingen (vgl. Lehmbruch 2004, S. 38). Im Laufe der Jahrhunderte kam es zu mehreren Eingemeindungen (vgl. Münchner Stadtmuseum 2004, S. 155). Während des Zweiten Weltkriegs wurden 90 Prozent der historischen Altstadt Münchens zerstört und die Stadt verlor bis zum Ende des Krieges mehr als die Hälfte seiner Einwohner:innen (vgl. Stahleder 2023, o.S.).Münchens Grünanlagen nehmen etwa 13,4 Prozent der gesamten Stadtfläche ein. Den größten zusammenhängenden Teil bildet dabei der Englische Garten mit einer Größe von 374,13 Hektar (vgl. Stadt München 2023, o.S.). Die Jahresmitteltemperatur in München liegt im Durchschnitt bei 8,7 Grad Celsius und der Niederschlag beträgt circa 834 Millimeter im Jahr (vgl. Deutscher Wetterdienst 2023, o.S.). In jüngster Zeit hat München mit einigen Extremwetterereignissen zu kämpfen gehabt, unter anderem mit Starkregen (vgl. Handel 2023, o.S.) und Rekord-Hitzewellen (vgl. Harter 2023, o.S.). Verkehr und MobilitätMünchen arbeitet seit vielen Jahren an seiner Verkehrsstrategie. Der ursprüngliche Verkehrsentwicklungsplan wurde bereits im Jahr 2006 veröffentlicht. Im Sommer 2021 wurde ein neuer Entwurf bezüglich der zukünftigen Mobilitätsplanung beschlossen. Der Stadtrat setzte sich dabei ambitionierte Ziele: Der Verkehr im Stadtgebiet sollte demnach innerhalb von vier Jahren zu mindestens 80 Prozent durch abgasfreie Fahrzeuge beziehungsweise den ÖPNV oder den Fuß- und Radverkehr realisiert werden. Weiterhin soll der Verkehr in München bis 2035 vollständig klimaneutral sein (vgl. Landeshauptstadt München 2023c, o.S.). Der neue Mobilitätsplan der Stadt soll den zukünftigen Herausforderungen gerecht werden. Dazu zählt unter anderem die steigende Bevölkerungszahl und der somit zunehmende Mobilitätsbedarf sowie der Umwelt- und Gesundheitsschutz (vgl. Landeshauptstadt München 2023b, o.S.).Der motorisierte Individualverkehr nimmt in der bayrischen Landeshauptstadt nach wie vor einen hohen Stellenwert ein und wurde 2017 von rund 24 Prozent der Münchner:innen in Anspruch genommen. Die Anzahl der täglich bewältigten Personenkilometer nahm ebenfalls zu, was durch den Anstieg der Bevölkerung und die Zunahme der täglichen Strecken erklärt wird (vgl. Landeshauptstadt München 2022, S. 107f.).Der ÖPNV wurde im Jahr 2017 von 24 Prozent der Münchner:innen genutzt, was verglichen mit dem Jahr 2008 ein leichter Anstieg ist. Verglichen mit dem Jahr 2008 wird das Fahrrad mit 18 Prozent von weniger Münchner:innen genutzt (vgl. ebd. 2022, S. 107f.). Die Stadt kommt in ihrem Nachhaltigkeitsbericht zu dem Ergebnis, dass die Entwicklung in Richtung ÖPNV und des Radverkehrs geht. Durch das starke Wachstum der Stadt und des Umlands kommt es jedoch zu einem Anstieg des Verkehrs insgesamt, was die eigentlich positive Entwicklung aufhebt (vgl. ebd. 2022, S. 107f.). Die Stadt München beschäftigt sich seit einiger Zeit mit sogenannten Radschnellverbindungen."Radschnellverbindungen sind hochwertige Verbindungen im Radverkehrsnetz (von Kommunen oder StadtUmlandRegionen), die wichtige Zielbereiche (zum Beispiel Stadtteilzentren, Wohn und Arbeitsplatzschwerpunkte, (Hoch)Schulen) mit hohen Potenzialen über größere Entfernungen verknüpfen und durchgängig ein sicheres und attraktives Befahren mit hohen Reisegeschwindigkeiten […] ermöglichen" (Landeshauptstadt München 2022, S. 109).Solche Strecken haben somit das Potential, einen nicht zu unterschätzenden Beitrag hin zur grünen Mobilität zu leisten. Radschnellwege können nicht nur für die Freizeit, sondern auch von Berufspendler:innen genutzt werden und sind daher eine Alternative zum Auto. Die Landeshauptstadt München hat bereits mehrere Machbarkeitsstudien in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse belegen, dass viele dieser Strecken, beispielsweise die Strecke zwischen der Innenstadt Münchens und Starnberg, technisch machbar und wirtschaftlich gewinnbringend sind (vgl. Landeshauptstadt München/Landratsamt München/Landratsamt Starnberg 2020, S. 29).Die lange Planung der Radschnellwege ist seit diesem Jahr in einer neuen Phase. Im Juni 2023 wurde mit dem Bau der ersten von insgesamt fünf Strecken begonnen, welche die Stadt München mit Unterschleißheim und Garching verbinden soll (vgl. Heudorfer 2023, o.S.). Gleichzeitig müssen die enorm hohen Kosten für den Bau solcher Strecken berücksichtigt werden. Dies ist der Grund, weshalb beispielsweise die Strecke zwischen München und Starnberg nicht realisiert wird (vgl. ebd. 2023, o.S.).München plant die Reduzierung des Autoverkehrs in seiner Altstadt. So soll mehr Platz für Fußgänger:innen, Radfahrende und den ÖPNV geschaffen werden. Die Stadt nennt eine Reihe an Maßnahmen, die das Ziel einer autofreien Altstadt realisieren sollen. Dazu zählen unter anderem das Errichten und die Erweiterung von Fußgängerzonen, die Neuregelung des Parkens, was auch das Erhöhen der Parkgebühren beinhaltet, die Verbesserung des Liefer- und Ladeverkehrs sowie das Erbauen eines breiten Radrings in der Altstadt (vgl. Landeshauptstadt München 2023a, o.S.).Ein Pilotprojekt diesbezüglich befindet sich in der zentral gelegenen Kolumbusstraße. Die Straße wurde für Fahrzeuge gesperrt und mit Rollrasen, Sitzmöglichkeiten und Hochbeeten ausgestattet (vgl. Stäbler 2023, o.S.). Das Projekt hat jedoch nicht nur Befürworter:innen. Der Verlust von knapp 40 Parkplätzen sowie der Lärm durch spielende Kinder wird kritisiert (vgl. ebd. 2023, o.S.).Der ÖPNV hat in München einen hohen Stellenwert. Bereits im Jahr 2010 lag München im Vergleich unter den besten deutschen Städten. Berücksichtigt wurde damals unter anderem die Fahrtdauer, die Informationslage und die Preise (vgl. Wagner 2010, o.S.). Eine ADAC-Studie zeigt, dass München im Jahr 2021 die teuerste Einzelfahrkarte unter 21 deutschen Großstädten mit mehr als 300.000 Einwohner:innen hatte. Die Münchner Monatskarte sowie die Wochenkarte hingegen war mit Abstand am günstigsten. Die Monatskarte kostete im Vergleich zu Hamburg knapp die Hälfte (vgl. ADAC 2021, o.S.). Dieser Aspekt muss hinsichtlich der Einführung des Deutschlandtickets und der damit verbundenen Preisentwicklung des ÖPNV neu bewertet werden, ist jedoch aufgrund der damals fehlenden Alternative des Deutschlandtickets nicht zu vernachlässigen.Langfristig plant München eine Bahnstrecke, die Stadt und Umland miteinander verbindet und das bereits vorhandene Schienennetz ergänzt. Dieses Projekt ist zuletzt aus finanziellen Gründen gescheitert, soll jedoch durch spezielle Buslinien kompensiert und nach Möglichkeit neu geprüft werden (vgl. Landeshauptstadt München 2023d, o.S.). Um die Kapazität des ÖPNV in München und Umland zu erhöhen, werden im Rahmen eines Programms verschiedene Maßnahmen umgesetzt. Dazu zählt unter anderem die Anbindung an den Flughafen und der Ausbau der Schieneninfrastruktur im Nordosten Münchens (vgl. Landeshauptstadt München 2023d, o.S.).Auch das U-Bahn- und Tramnetz soll durch die Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) ausgebaut werden. Vorgesehen ist die Verlängerung beziehungsweise der Neubau verschiedener Strecken (vgl. ebd. 2023d, o.S.). Gleichzeitig wird auf die Problematik verwiesen, dass die Kapazitätsgrenze des Schienenverkehrs in München und der Region bereits erreicht ist (vgl. ebd., o.S.).Die bayrische Landeshauptstadt setzt sich selbst ambitionierte Ziele, was den Verkehr und die Mobilität betreffen. Bereits seit vielen Jahren wurde mit entsprechenden Planungen begonnen. Auf der Webseite der Landeshauptstadt finden sich viele Informationen und Vorhaben bezüglich der Verkehrsplanung. Der Ausbau des Fahrradverkehrs, vor allem die Planungen von Radschnellstrecken sind vielsprechend. Die Machbarkeitsstudien belegen das große Potential. Da jedoch erst vor einigen Monaten mit dem Bau der ersten Strecke begonnen wurde, muss München hier in relativ kurzer Zeit viel erreichen.Gleichzeitig kann somit nicht abschließend festgestellt werden, wie groß das Potential der Radschnellverbindungen in der Praxis ist. Der Zuwachs der Stadt München und des Umlands stellt die Landeshauptstadt vor Herausforderungen in doppelter Hinsicht. Obwohl der Anteil der Radfahrenden und der ÖPNV-Fahrenden deutlich zugenommen hat, steigt der Verkehr insgesamt. Gleichzeitig stellt die Stadt fest, dass der ÖPNV an der Kapazitätsgrenze ist. Dennoch müssen die positiven Aspekte betrachtet werden. Hierzu zählt unter anderem das Potential des Münchner ÖPNV und der verschiedenen Projekte. Auch wenn es von der Planung bis zur Umsetzung viele Jahre dauert, ist München sicherlich vielen Städten, vor allem im deutschen Städtevergleich, voraus, da die Planungen früh begonnen haben.Weitere Maßnahmen und HerausforderungenHier werden nun weitere Maßnahmen untersucht. Dabei wird, wie bei Kopenhagen, in exemplarischer Weise auf den Bereich der Extremwetter- beziehungsweise Klimawandelanpassung und den Bereich der kommunalen Wärmeplanung eingegangen. Gleichzeitig werden Herausforderungen, Chancen und Schwierigkeiten beleuchtet, die sich daraus ergeben.Die bayrische Landeshauptstadt hat im Jahr 2019 den Klimanotstand ausgerufen. Damit verbunden ist das Ziel der Klimaneutralität bis 2035 (vgl. Landeshauptstadt München 2023e, o.S.). Das Klima in der Stadt München weist aufgrund der dichten Bebauung spezifische Besonderheiten auf. Dazu zählt der sogenannte "Wärmeinseleffekt", der dazu führt, dass ein Temperaturunterschied im Vergleich zum Münchner Umland besteht (vgl. Landeshauptstadt München u. a. 2016, S. 8).Im Stadtgebiet ist es deshalb im Durchschnitt zwei bis drei Grad wärmer, wobei der Temperaturunterschied in der Nacht deutlich höher ausfällt: Im Vergleich zum Münchner Umland ist es nachts im Stadtgebiet Münchens bis zu zehn Grad wärmer, was durch den Klimawandel und den damit verbundenen Anstieg der Durchschnittstemperatur noch deutlich ansteigen wird (vgl. ebd. 2016, S. 8).Dementsprechend sieht das Klimaanpassungskonzept verschiedene Maßnahmen vor. Dazu zählt zum Beispiel der Ausbau der Dachbegrünung und Photovoltaikanlagen auf Gebäuden, die Verbesserung des Wärmeschutzes in der Gebäudeplanung und Förderprogramme für Klimaanpassungsmaßnahmen auf privaten Grundstücken (vgl. ebd. 2016, S. 40). In München gründeten sich einige Bewegungen, die sich für mehr Nachhaltigkeit einsetzen. Die Münchner Initiative Nachhaltigkeit (MIN) ist ein Beispiel dafür und setzt sich aus mehrheitlich zivilgesellschaftlichen Organisationen zusammen. Die Ziele der MIN orientieren sich an den SDGs (vgl. Münchner Initiative Nachhaltigkeit 2023, o.S.).Der Münchner Nachhaltigkeitsbericht liefert interessante Aufschlüsse. Der Anteil der erneuerbaren Energien im Gebiet der Stadtwerke München lag 2019 bei insgesamt 6,4 Prozent. Den größten Anteil hat dabei die Wasserkraft, gefolgt von Solar (vgl. Landeshauptstadt München 2022, S. 85). Ökostrom soll in den eigenen Stadtwerken langfristig betrachtet in ausreichender Menge erzeugt werden, um damit die Stadt München selbst versorgen zu können.Daraus ergibt sich für den Leiter der Stadtwerke die politische Aufgabe, die Energiewende voranzubringen (vgl. Hutter 2019, o.S.). Gerade die lokale Erzeugung von Ökostrom kann sich in einer dicht bebauten Stadt als schwierig herausstellen. Hier stellt sich die Frage, wie viel Potential München und das direkte Umland hat. Dabei kann es sich zum Beispiel um den Auf- und Ausbau umliegender Windräder oder Biomassekraftwerke handeln (vgl. ebd., o.S.).München setzt auf Tiefengeothermie und kann einen Anstieg in der Erzeugung und den Anteil der Tiefengeothermie am Fernwärmeverbrauch verbuchen. Jedoch lag der Anteil der Geothermie am Fernwärmeverbrauch im Jahr 2019 lediglich bei 3,8 Prozent (vgl. Landeshauptstadt München 2022, S. 86f.). Aktuell wird in München das größte Geothermiekraftwerk Europas erbaut. Somit ist davon auszugehen, dass der Anteil der Geothermie innerhalb der Fernwärmeversorgung in München weiter zunimmt und diese in der Konsequenz Schritt für Schritt nachhaltiger und regenerativ gestalten (vgl. Schneider 2022, o.S.). In München befinden sich momentan sechs Geothermieanlagen. Durch die Erweiterungen soll das Fernwärmenetz den Wärmebedarf Münchens bis 2040 klimaneutral abdecken (vgl. Stadtwerke München 2023a, o.S.).Die Methode der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), also die gleichzeitige Gewinnung von mechanischer Energie und nutzbarer Wärme (vgl. Umweltbundesamt 2022, o.S.), wird von den Stadtwerken München genutzt und dient als eine Art Zwischenlösung, die intensiver genutzt wird, bis der Ausbau der Geothermieanlagen abgeschlossen ist (vgl. Stadtwerke München 2023b, o.S.). Die durch die Stromerzeugung der KWK-Methode gewonnene Abwärme wird in das Fernwärmenetz der Stadt München eingespeist. Die so erzeugte Fernwärme kann dementsprechend schon heute in einem beträchtlichen Maß umweltschonend bereitgestellt werden und ersetzt laut den Stadtwerken München bereits etwa 400 Millionen Liter Heizöl und spart pro Jahr eine Millionen Tonnen CO2 ein (vgl. ebd. 2023b, o.S.).Die Stromerzeugung selbst funktioniert mit Brennstoffen. Neben erneuerbaren Energien können dabei auch fossile Energieträger zum Einsatz kommen. Die Stadtwerke München selbst setzen sich das langfristige Ziel, fossile Brennstoffe abzulösen (vgl. ebd. 2023b, o.S.). Das Heizkraftwerk Süd der Stadtwerke München arbeitet beispielsweise mit der KWK-Methode. Die Stromerzeugung wird durch Erdgas gewährleistet (vgl. Stadtwerke München 2022, o.S.). Somit wird ein fossiler Brennstoff verwendet.Im deutschen Städtevergleich gilt München oft als Vorreiter, was Nachhaltigkeitsbemühungen betrifft. München hat 2019 den Klimanotstand ausgerufen und sich das Ziel gesetzt, bis 2035 klimaneutral zu werden. Das Ausrufen des Klimanotstands hat eher symbolischen Charakter. Dennoch wird die Dringlichkeit der Sache damit auch auf kommunaler Ebene betont.Bezüglich der Anpassung an Extremwetterereignisse finden sich viele Informationen der Stadt München. Dabei werden auch viele Maßnahmen genannt, die nach und nach umgesetzt werden sollen. Die Stadt ist sich der Relevanz des Themas bewusst. Durch das veränderte Stadtklima wird deutlich, wie wichtig die Anpassung an Extremwetterereignisse ist, um das Leben in der Stadt auch zukünftig zu sichern.Im Fall von München sind die Maßnahmen gegen Hitze besonders relevant. Hier hat München bereits Pilotprojekte und verschiedene Fördermaßnahmen in die Wege geleitet. Im Bereich der Energieversorgung muss vor allem die Tiefengeothermie benannt werden. München setzt verstärkt darauf und erkennt das große Potential. Gleichzeitig müssen die hohen Kosten und der damit verbundene Aufwand berücksichtigt werden.Aktuell kommen auch KWK-Werke zum Einsatz. Dies ermöglicht die umweltschonende Bereitstellung von Fernwärme. Der Einsatz mehrerer Geothermieanlagen kann dieses Potential jedoch beträchtlich steigern. Erdgas wird zur Erzeugung von Strom in München auch aktuell eingesetzt. Langfristig wollen die Stadtwerke jedoch ohne den Einsatz fossiler Brennstoffe arbeiten. Die Fernwärme Münchens ist weit ausgebaut und bietet hohes Potential. Dennoch zeigen erst die nächsten Jahre, wie nachhaltig und flächendeckend das Fernwärmenetz konkret ausgebaut werden kann.ErkenntnisseDie Einwohnerzahl Kopenhagens ist in den letzten Jahren gestiegen. Auch zukünftig muss die Stadt mit einem Bevölkerungswachstum rechnen. In München ist ebenso von einem Bevölkerungsanstieg auszugehen, was auch in den letzten Jahren der Fall war. Der Anstieg der Bevölkerung in Zahlen ist deutlich höher, was sich durch die größere Fläche der bayrischen Landeshauptstadt zumindest teilweise relativieren lässt. Im direkten Vergleich ist München mehr als drei Mal so groß wie Kopenhagen.Kopenhagen gilt als eine der besten Fahrradstädte weltweit. Dies führt neben den positiven Aspekten auch zu vollen Fahrradwegen. Die Stadt reagiert mit der Verbreiterung von Fahrradwegen und der Sperrung beziehungsweise Verkleinerung von Autofahrbahnen und ganzen Straßen. München geht diesbezüglich nicht so konsequent vor, hat jedoch ein vergleichbares Pilotprojekt gestartet, welches eine zentrale Straße zeitweise für den Autoverkehr gesperrt hat.Das Fahrrad als Verkehrsmittel konnte sich in Kopenhagen bereits früh etablieren. Ein zentraler Faktor, der für das Fahrrad in Kopenhagen spricht, ist unter anderem die Zeitersparnis. Eine Reihe nicht-diskursiver Faktoren spielen eine wichtige Rolle für die bedeutsame Rolle des Fahrrads in der dänischen Hauptstadt. Neben der flachen Lage und der geringen Größe zählt dazu auch der politische Wille und die Bereitschaft, das Fahrrad als Verkehrsmittel kontinuierlich zu fördern.In München wurde die Relevanz des Fahrrads ebenfalls erkannt. München kann im Vergleich jedoch auf keine derart ausgeprägte Fahrradkultur zurückblicken. Dennoch stellt sich heraus, dass das Fahrrad in München nicht unterschätzt wird. Die aktuellen Planungen und erste bauliche Maßnahmen der Radschnellverbindungen belegen, dass die Stadt den Radverkehr als Alternative zum Auto etablieren möchte.Dabei sollen, wie es in Kopenhagen bereits der Fall ist, nicht nur Freizeitradler:innen, sondern auch Berufspendler:innen angesprochen werden. Das Münchner Umland soll in den Bau der Radschnellverbindungen zu weiten Teilen integriert werden. Theoretisch könnte München auf diese Weise trotz der deutlich weiteren Distanzen die optimale Infrastruktur für das Fahrrad als grüne Alternative etablieren.Der Autoverkehr spielt in Kopenhagen nach wie vor eine Rolle. Trotz einiger Maßnahmen müssen die CO2-Emissionen weiter reduziert werden. Die Emissionen im PKW-Bereich sind bis vor fünf Jahren noch angestiegen. Auch in München ist der Autoverkehr relevant und wurde im Jahr 2017 von fast einem Viertel der Münchner:innen genutzt. Von der Stadt München werden verschiedene Maßnahmen benannt, die zu einer autofreien Altstadt führen sollen. Dabei soll ähnlich wie in Kopenhagen vorgegangen werden, unter anderem mit der Erweiterung von Fußgängerzonen. Kopenhagen scheint diesbezüglich jedoch weiter fortgeschritten zu sein. Bei der Verkleinerung von Fahrbahnen im Bereich des Autoverkehrs handelt es sich dort um dauerhafte Maßnahmen. In München beschränkt sich dies bislang auf Pilotprojekte und Vorhaben.Beide Städte haben ein gut ausgebautes ÖPNV-Netz. In München ist sich die Stadt der Tatsache bewusst, dass die aktuelle ÖPNV-Infrastruktur an seiner Kapazitätsgrenze angekommen ist. Aus diesem Grund plant München den Ausbau und setzt bereits einige Großprojekte, unter anderem die Erweiterung der Schieneninfrastruktur, in verschiedenen Stadteilen, um. Vor allem das Tramnetz hat sicherlich das Potential, für Münchner:innen eine dauerhafte Alternative zum Auto zu sein. Da das Hauptproblem augenscheinlich die Kapazitätsgrenze des bestehenden Schienennetzes ist, kommt es auf den zügigen und konsequenten Ausbau in den nächsten Jahren an.Kopenhagen hat im Vergleich bereits im Jahr 2019 eine Stadtlinie eröffnet, die immer weiter ausgebaut wird. Kopenhagen will die Attraktivität des ÖPNVs auch während der Rushhour gewährleisten. Dies lässt darauf schließen, dass einer der Hauptfaktoren auch hier die aktuelle Auslastung der vorhandenen öffentlichen Verkehrsmittel ist. In diesem Bereich haben beide Städte somit ähnliche Herausforderungen zu bewältigen. Beide Städte sind aktiv und scheinen den ÖPNV als dauerhaftes Verkehrsmittel fördern zu wollen.Kopenhagen liegt direkt am Meer und 24 Meter über dem Meeresspiegel. Ähnlich wie München sieht sich Kopenhagen mit Extremwetterereignissen konfrontiert. In Kopenhagen regnet es sehr häufig und durch die Lage am Meer und die geringe Höhe über dem Meeresspiegel sind Sturmfluten und Überschwemmungen keine Seltenheit. München hat ebenso mit Starkregen zu kämpfen, wobei Hitzewellen hier auch nicht zu unterschätzen sind. Beide Städte stellen verschiedene Maßnahmen vor, die zur Vermeidung negativer Folgen führen sollen. In der Umsetzung hat Kopenhagen bereits Erstaunliches erreicht, um sich vor Starkregen zu schützen. Beide Städte nehmen die durch den Klimawandel entstehenden Extremwetterereignisse und deren mögliche Folgen ernst und arbeiten an spezifischen Lösungen.Die Energieversorgung ist in beiden Städten ein zentraler Aspekt. Beide Städte nehmen hier in gewisser Weise Vorreiterrollen ein. Sowohl Kopenhagen als auch München fördern den Einsatz erneuerbarer Technologien in verschiedener Hinsicht. Das Fernwärmenetz in Kopenhagen ist bereits sehr gut ausgebaut. Gleichzeitig kann die Fernwärme Kopenhagens bereits zu 80 Prozent aus erneuerbaren Energien gewonnen werden. Die dänische Hauptstadt hat hier einige Vorzeigeprojekte, unter anderem die Müllverbrennungsanlage Amager Bakke.Die Stadt München setzt vermehrt auf Tiefengeothermie und treibt den Ausbau voran. Dies soll die Fernwärme nach und nach nachhaltiger machen. Bis 2040 soll das Fernwärmenetz in München somit klimaneutral arbeiten können. Die KWK-Methode wird in München eingesetzt und spart nennenswerte Mengen an CO2 ein. Fossile Brennstoffe kommen hier aber nach wie vor zum Einsatz. Dennoch hat auch München ein ausgefeiltes Konzept und ist vor allem im deutschen Vergleich weit vorangeschritten und hat bereits früh nach alternativen Wegen gesucht. Daher sind die Fortschritte Münchens in der Wärmeversorgung beachtlich. Im direkten Vergleich kann Kopenhagen jedoch mit noch mehr Innovation und aktuell größeren Fortschritten punkten.FazitEs wurde untersucht, wie eine nachhaltige Stadt gestaltet werden kann. Eine aktuelle Bestandsaufnahme zeigt, dass die Entwicklungen in Städten sehr unterschiedlich sind. Die Abkehr von der Vorstellung einer autogerechten Stadt scheint sinnvoll. Bereits vorhandene ÖPNV-Strukturen und weitere Alternativen zum motorisierten Individualverkehr müssen effizienter genutzt oder geschaffen werden. Der Energiesektor ist besonders relevant, da hier die größten Möglichkeiten hinsichtlich einer Reduzierung von Emissionen bestehen. Städte sollten daher Maßnahmen etablieren, um den Energiebedarf zu senken und auf regenerative Energien umsteigen zu können. In dieser Arbeit wurde bezogen auf den Bereich der Energie die kommunale Wärmeplanung berücksichtigt.Untersucht wurden die Bereiche des Verkehrs und der Mobilität, der Extremwetteranpassung und der kommunalen Wärmeplanung. München und Kopenhagen haben in den untersuchten Bereichen bereits eine Vielzahl an Maßnahmen und Vorhaben vorgestellt und initiiert. Dabei stellt sich heraus, dass die spezifischen Gegebenheiten in Städten stets berücksichtigt werden müssen. Diese unterschiedlichen Gegebenheiten führen dazu, dass ein Städtevergleich nicht in jedem Aspekt einer nachhaltigen Stadtentwicklung zielführend ist. München zeigt jedoch am Beispiel der geplanten Radschnellverbindungen, dass es auch Lösungen für suboptimale Gegebenheiten gibt, in diesem Fall für größere Distanzen beim Radverkehr.Beide Städte sind fortgeschritten, was den Bereich der nachhaltigen Mobilität betrifft. Hier stellt vor allem der erwartete Bevölkerungsanstieg eine Herausforderung dar, da dies zur weiteren Be- beziehungsweise Überlastung der bestehenden Verkehrsinfrastruktur und zur Zunahme des Verkehrs generell führen wird. Dementsprechend finden sich in beiden Städten Projekte, die auch teils in der Umsetzung und bezogen auf die Zukunft der nachhaltigen Mobilität vielversprechend sind. Hier bleiben jedoch die konkreten Fortschritte in den nächsten Jahren abzuwarten, was eine erneute Untersuchung zu einem späteren Zeitpunkt interessant macht. Die Vision beziehungsweise Utopie einer autofreien Stadt scheint für Kopenhagen einen Schritt näher zu sein. München zeigt jedoch, dass zumindest eine autofreie Altstadt in naher Zukunft nicht undenkbar ist.Die Anpassung an die Folgen des Klimawandels ist für beide Städte relevant. Kopenhagen hat hier eine Reihe innovativer Projekte bereits umgesetzt. München stellt viele Maßnahmen vor, die im Detail jedoch noch weiter vorangetrieben werden müssen.Bezogen auf die kommunale Wärmeplanung gehen beide Städte verschiedene Wege und haben bestimmte Visionen. Einen Beitrag zur Energiewende wollen beide Städte und deren ansässige Stadtwerke leisten. Die Fernwärme ist sowohl in Kopenhagen als auch in München der zentrale Faktor. Kopenhagen ist bezogen auf den Anteil erneuerbarer Energien und den Ausbau des Fernwärmenetzes weiter fortgeschritten als München. Ebenso bestehen in Kopenhagen innovative Ideen zur nachhaltigen Erzeugung von Fernwärme und zur Einbettung verschiedener Anlagen in die Kopenhagener Stadt und das Umland. München setzt auf die Nutzung von Geothermie, was zu einer sehr guten CO-2-Bilanz beitragen kann.In den untersuchten Bereichen weisen beide Städte Fortschritte auf. Kopenhagen hat zeitlich betrachtet deutlich früher mit dem Ausbau einer nachhaltigen Stadtentwicklung begonnen. Dementsprechend sind einige Pläne ausgereifter und es finden sich hinsichtlich der untersuchten Bereiche mehr konkrete Umsetzungen. München könnte hier jedoch in den nächsten Jahren ähnlich weit voranschreiten, was unter anderem hinsichtlich des Maßnahmenkatalogs deutlich wird. Auch aus diesem Grund wäre die Betrachtung zu einem späteren Zeitpunkt interessant und würde weitere Aufschlüsse liefern.Durch die Untersuchung der Verkehrsinfrastruktur und der kommunalen Wärmeplanung beider Städte wurden Schlüsselaspekte einer nachhaltigen Stadtentwicklung berücksichtigt. Dennoch muss betont werden, dass bei weitem nicht alle Aspekte einer nachhaltigen Stadt berücksichtigt und untersucht werden konnten. Dies würde den Rahmen dieser Arbeit sprengen. Eine Untersuchung in weiteren Bereichen würde daher eine sinnvolle Ergänzung darstellen.LiteraturverzeichnisAachener Stiftung Kathy Beys (2015): Nachhaltiger Lebensstil (Aachener Stiftung Kathy Beys vom 16.12.2015) < https://www.nachhaltigkeit.info/artikel/nachhaltiger_lebensstil_1978.htm > (11.11.2023).ADAC (2021). ÖPNV Tickets 2021: ADAC Studie zeigt gewaltige Preisunterschiede (ADAC vom 04.11.2021) < https://www.adac.de/reise-freizeit/ratgeber/tests/oepnv-preisvergleich/ > (19.11.2023).Aden, Hartmut (2012): Umweltpolitik, VS Verlag für Sozialwissenschaften: Wiesbaden.Außenministerium Dänemark (2020): A Green and Sustainable World - The Danish Government's long-term strategy for global climate action, Ministry of Foreign Affairs of Denmark: Kopenhagen < https://www.regeringen.dk/media/10084/a_green_and_sustainable_world.pdf> (09.12.2023). Bildung für nachhaltige Entwicklung (2023): Städte und BNE (Bildung für nachhaltige Entwicklung 2023) < https://www.bne-portal.de/bne/de/einstieg/themen/nachhaltige-stadtentwicklung/nachhaltige-stadtentwicklung_node.html > (17.11.2023).Britannica (2023). Copenhagen (Britannica vom 13.12.2023) < https://www.britannica.com/place/Copenhagen > (19.11.2023).Buhofer, Stephan (2018): Der Klimawandel und die internationale Politik in Zahlen, Oekom: München, 2. Auflage. Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (2023a): Die globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung (Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung 2023) < https://www.bmz.de/de/agenda-2030 > (14.11.2023).Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (2023b): Nachhaltige Stadtentwicklung (Positionspapier). Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: Bonn < https://www.bmz.de/resource/blob/163312/positionspapier-nachhaltige-stadtentwicklung.pdf > (10.11.2023).Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (2023c): Nachhaltigkeit (nachhaltige Entwicklung) (Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung 2023) < https://www.bmz.de/de/service/lexikon/nachhaltigkeit-nachhaltige-entwicklung-14700 > (09.11.2023).Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (2023d): Stadt und Klima (Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung 2023) < https://www.bmz.de/de/themen/klimawandel-und-entwicklung/stadt-und-klima > (12.11.2023). Burckhardt, Ines/Tappe, Susanne/Rehrmann, Marc-Oliver (2022): Kopenhagens Klima-Trumpf heißt Fernwärme für alle (Norddeutscher Rundfunk vom 15.05.2022) < https://www.ndr.de/nachrichten/info/Kopenhagens-Klima-Trumpf-heisst-Fernwaerme-fuer-alle,kopenhagen394.html > (17.11.2023).Chatterton, Paul (2019): Die klimaneutrale Stadt. In: Blätter für deutsche und internationale Politik (Hrsg.): Unsere letzte Chance. Der Reader zur Klimakrise, Blätter Verlagsgesellschaft mbH: Berlin, S. 275–281.Climate Service Center Germany (2015): Climate Focus Paper: Cities and Climate Change, Climate Service Center Germany: Hamburg und Frankfurt am Main < https://climate-adapt.eea.europa.eu/en/metadata/publications/climate-focus-paper-cities-and-climate-change/gerics_kfw_2015_climatefocuscities.pdf > (19.11.2023).Climate-data.org (2023): Copenhagen Climate (Climate-Data.org 2023) < https://en.climate-data.org/europe/denmark/capital-region-of-denmark/copenhagen-23/ > (18.11.2023). Deutscher Wetterdienst (2023): München (Flugh.) (Deutscher Wetterdienst 2023) < https://www.dwd.de/DE/wetter/wetterundklima_vorort/bayern/muenchen/_node.html > (15.11.2023). Diehn, Sonya (2015). Wie wird man Umwelthauptstadt? (Deutsche Welle vom 18.06.2015) < https://www.dw.com/de/wie-wird-man-europas-umwelthauptstadt/a-18525603 > (07.11.2023).Dröge, Susanne (2007): Die EU-Klimastrategie, Stiftung Wissenschaft und Politik: Berlin (= SWP-Aktuell) < https://www.swp-berlin.org/publications/products/aktuell/2007A12_dge_ks.pdf > (14.11.2023).Dütz, Armand (2017): European Energy Award - der Weg zum kommunalen Klimaschutz, Fraunhofer Verlag; Stuttgart, 2. Auflage. Dyvik, Einar H. (2023). Population of Copenhagen from 2013 to 2023. Statista online vom 10.08.2023) < https://www.statista.com/statistics/1303909/population-copenhagen/ > (13.11.2023).Edenhofer, Ottmar/Jakob, Michael (2017). Klimapolitik, C.H. Beck: München.Eppler, A. (2023): Kyoto-Protokoll (Bundeszentrale für politische Bildung 2023) < https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/das-europalexikon/177102/kyoto-protokoll/ > (11.11.2023). Europäische Kommission (2023): Der europäische Grüne Deal (Europäische Kommission 2023) < https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/priorities-2019-2024/european-green-deal_de > (12.11.2023). Europarat (2023): 5 facts about the EU's goal of climate neutrality (European Council 2023) < https://www.consilium.europa.eu/en/5-facts-eu-climate-neutrality/ > (11.11.2023). Findeisen, Jörg-Peter/Husum, Poul (2008): Kleine Geschichte Kopenhagens, Friedrich Pustet: Regensburg.Firmhofer, Angela (2018): Pioniere des Wandels und städtische Kulturen der Nachhaltigkeit: Beispiele für zivilgesellschaftliche Transformation in München, Barcelona und Kopenhagen, Oekom: München.Handel, Stephan (2023): Starkregen in München (Süddeutsche Zeitung vom 27.08.2023) < https://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenchen-regen-wetterdienst-1.6168415?reduced=true > (11.11.2023).Harrestrup, M./Svendsen, S. (2014): Heat planning for fossil-fuel-free district heating areas with extensive end-use heat savings: A case study of the Copenhagen district heating area in Denmark. In: lsevier (Hrsg.): Energy Policy (68). lsevier, S. 294–305 < https://doi.org/10.1016/j.enpol.2014.01.031 > (25.11.2023). Harter, Bettina (2023): Längste Hitzewelle: Neuer Wetterrekord in München (wetter.com vom 24.08.2023) < https://www.wetter.com/news/laengste-hitzewelle-neuer-wetterrekord-in-muenchen_aid_64e71ffdbf87bd2bb702f1f5.html > (11.11.2023).Heidenreich, Bärbel (2019): Kopenhagen (Planet Wissen (WDR) vom 23.07.2019). < https://www.planet-wissen.de/kultur/metropolen/kopenhagen/index.html > (14.11.2023). Heudorfer, Katharina (2023): Radschnellwege ins Münchner Umland: Der Anfang ist gemacht! (BR.de vom 28.06.2023) < https://www.br.de/nachrichten/bayern/radschnellwege-ins-muenchner-umland-der-anfang-ist-gemacht,TiS8vql > (18.11.2023). Hutter, Rolf (2019): Wie grün ist Münchens Öko-Strom wirklich? (Deutschlandfunk Kultur vom 25.06.2019) < https://www.deutschlandfunkkultur.de/energiewende-und-stromerzeugung-wie-gruen-ist-muenchens-100.html > (24.11.2023).Kafsack, Hendrik (2023): Geglückte Wärmewende: Dänen frieren nicht (Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 02.12.2023) < https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/geglueckte-waermewende-in-daenemark-was-wir-daraus-lernen-koennen-19353650.html > (07.12.2023). Kallenbach, Theresa (2021): Von Kopenhagen lernen: Erfolgreiche Narrative für eine nachhaltige urbane Mobilität (IASS Discussion Paper), IASS Potsdam: Potsdam < https://publications.rifs-potsdam.de/rest/items/item_6000767_5/component/file_6000799/content > (01.12.2023). Koch, Florian/Krellenberg, Kerstin (2021): Nachhaltige Stadtentwicklung. Die Umsetzung der Sustainable Development Goals auf kommunaler Ebene, Springer VS:Wiesbaden.Kruse, Elke (2016): Kopenhagen: Vorreiter beim Thema "Überflutungsvorsorge" In: Korrespondenz Wasserwirtschaft 9 (11), S. 669-673 < https://www.hcu-hamburg.de/fileadmin/documents/REAP/files/KLIQ_Kopenhagen_KW_Korrespondenz_Wasserwirtschaft.pdf > (02.12.2023). Landeshauptstadt München (2023a): Autoreduzierte Altstadt (muenchen.de 2023) < https://stadt.muenchen.de/infos/autoreduzierte-altstadt.html > (12.11.2023).Landeshauptstadt München u. a. (2016): Konzept zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels in der Landeshauptstadt München, Landeshauptstadt München, bifa Umweltinstitut, Institut für ökologische Wirtschaftsordnung, Deutscher Wetterdienst: München, Augsburg, Berlin < https://stadt.muenchen.de/dam/jcr:8eb68d50-5c21-4948-92ae-62fa129ab566/bericht_klwa_10_2016.pdf > (18.11.2023). Landeshauptstadt München (2023b): Mobilitätsplan: Verkehrsstrategie für München (muenchen.de 2023) < https://stadt.muenchen.de/infos/mobilitaetsplan.html > (14.11.2023).Landeshauptstadt München (2023c): Mobilitätsstrategie 2035 (München unterwegs online 2023) < https://muenchenunterwegs.de/2035 > (15.11.2023).Landeshauptstadt München (2022): Nachhaltigkeitsbericht München 2022. Indikatoren, Herausforderungen und Handlungspotentiale, Landeshauptstadt München: München < https://stadt.muenchen.de/dam/jcr:4f1b242a-0bff-49b0-b5fc-cba78afca3c9/Nachhaltigkeitsbericht_2022_Web.pdf > (17.11.2023). Landeshauptstadt München (2023d): Planungen für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) (muenchen.de 2023) < https://stadt.muenchen.de/infos/oeffentlicher-nahverkehr.html > (14.11.2023).Landeshauptstadt München (2023e): Über das Referat für Klima- und Umweltschutz (muenchen.de 2023) < https://stadt.muenchen.de/infos/portrait-referat-klima-umweltschutz.html > (17.11.2023).Landeshauptstadt München/Landratsamt München/Landratsamt Starnberg (2020): Vertiefte Machbarkeitsstudie radiale Radschnellverbindung. Münchner Innenstadt - Starnberg, Planersocietät: München; Starnberg; Dortmund < https://muenchenunterwegs.de/index.php/content/717/download/kurzfassung-rsv-munchen-starnberg.pdf > (30.11.2023). Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (2023): Pariser Klimaabkommen (Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg vom September 2023) < https://www.lpb-bw.de/pariser-klimaabkommen# > (20.10.2023).Lehmbruch, Hans (2004): Ein neues München. In: Münchner Stadtmuseum (Hrsg.): München - wie geplant: Die Entwicklung der Stadt von 1158 bis 2008, Münchner Stadtmuseum: München, S. 37-66.Münchner Initiative Nachhaltigkeit (2023): Münchner Initiative Nachhaltigkeit (m-i-n.net 2023) < https://www.m-i-n.net > (16.11.2023).Münchner Stadtmuseum (Hrsg.): (2004). München - wie geplant: Die Entwicklung der Stadt von 1158 bis 2008, Münchner Stadtmuseum: München.Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (2023): Ein Plan fürs Klima (Presse- und Informationsamt der Bundesregierung vom 21.06.2023) < https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/tipps-fuer-verbraucher/klimaschutzgesetz-2197410 > (14.11.2023). Schellnhuber, Hans Joachim u. a. (2010): Klimapolitik nach Kopenhagen, Wissenschaftlicher Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (Politikbericht): Berlin. < https://www.wbgu.de/fileadmin/user_upload/wbgu/publikationen/politikpapiere/pp6_2010/wbgu_pp2010.pdf > (10.11.2023).Schneider, Matthias (2022): Die Energie der Zukunft: Wird München bei Geothermie zur Blaupause für Deutschland? Merkur online vom 06.05.2022) < https://www.merkur.de/wirtschaft/geothermie-energie-zukunft-muenchen-deutschland-kraftwerk-anlage-projekt-sendling-zr-91526752.html > ( 21.11.2023).Scholz, Freimut (2004): Vom Marktflecken zur Residenzstadt. In: Münchner Stadtmuseum (Hrsg.): München - wie geplant: Die Entwicklung der Stadt von 1158 bis 2008, Münchner Stadtmuseum: München, S. 17–36.Søholt, Helle/Breitinger, Matthias (2014): Radfahrer machen eine Stadt erst richtig lebendig (Zeit online Interview vom 30.06.2014) < https://www.zeit.de/mobilitaet/2014-05/stadtplanung-fahrrad# > (27.11.2023). Stäbler, Patrik (2023): Verkehrsberuhigte Kolumbusstraße: "Befürworter und Gegner brüllen sich nur noch an" (Süddeutsche Zeitung online vom 08.08.2023) < https://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenchen-kolumbusstrasse-verkehrsberuhigung-parkplaetze-auto-1.6108299 > (Zugriff am: 19.11.2023).Stadt Kopenhagen (2019): Copenhagen's Municipal Plan 2019, Stadt Kopenhagen: Kopenhagen < https://kp19.kk.dk/copenhagen-municipal-plan-2019 > (17.11.2023). Stadt Kopenhagen (2020): CPH 2025 Climate Plan, Stadt Kopenhagen: Kopenhagen < https://kk.sites.itera.dk/apps/kk_pub2/index.asp?mode=detalje&id=2062 > (16.11.2023). Stadt München (2023): München in Zahlen: Daten und Statistiken der Stadt München (muenchen.de 2023) < https://www.muenchen.de/sehenswuerdigkeiten/muenchen-zahlen-interessante-fakten-ueber-die-stadt > (19.11.2023). Stadtverwaltung Kopenhagen (2023): Climate Adaption, Stadtverwaltung Kopenhagen: Kopenhagen < https://international.kk.dk/about-copenhagen/liveable-green-city/climate-adaptation > (10.11.2023).Stadtverwaltung Kopenhagen (2011): Copenhagen Climate Adaption Plan. Stadtverwaltung Kopenhagen: Kopenhagen < https://international.kk.dk/sites/default/files/2021-09/Copenhagen%20Climate%20Adaptation%20Plan%20-%202011%20-%20short%20version.pdf > (26.11.2023). Stadtwerke München (2022): Der neue Energiestandort Süd (Stadtwerke München online vom 21.12.2022) < https://www.swm.de/magazin/energie/energiestandort-sued > (20.11.2023). Stadtwerke München (2023a): Geothermieanlage Michaelibad (Stadtwerke München online 2023) < https://www.swm.de/lp/geothermie-michaelibad > (20.11.2023).Stadtwerke München (2023b): Kraft-Wärme-Kopplung: Effektiv und ressourcenschonend (Stadtwerke München 2023) < https://www.swm.de/energiewende/kraft-waerme-kopplung > (21.11.2023).Stahleder, Helmuth (2023): München - ein chronologischer Überblick von Helmuth Stahleder (muenchen.de 2023) < https://stadt.muenchen.de/infos/stadtgeschichte.html > (13.11.2023).Statistisches Amt München (2023): Statistische Daten zur Münchner Bevölkerung (muenchen.de 2023) < https://stadt.muenchen.de/infos/statistik-bevoelkerung.html > (13.11.2023).Technik- und Umweltverwaltung Kopenhagen (2023): Skt. Kjelds Plads (Klimakvarter Teknik- og Miljøforvaltningen online 2023) < https://klimakvarter.dk/projekt/skt-kjelds-plads/ > (15.11.2023).Umweltbundesamt (2023): Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) (Umweltbundesamt online vom 06.12.2023) < https://www.umweltbundesamt.de/daten/energie/kraft-waerme-kopplung-kwk > (10.12.2023).Vereinte Nationen (2023a): The Sustainable Development Goals Report, Vereinte Nationen: New York < https://unstats.un.org/sdgs/report/2023/The-Sustainable-Development-Goals-Report-2023.pdf > (19.11.2023). Vereinte Nationen (2023b): Transforming our world: The 2030 Agenda for Sustainable Development, Vereinte Nationen: New York. < https://sustainabledevelopment.un.org/content/documents/21252030%20Agenda%20for%20Sustainable%20Development%20web.pdf > (07.12.2023). Wagner, Katharina (2010): München hat den besten öffentlichen Nahverkehr (Frankfurter Allgemeine Zeitung online vom 18.02.2010) < https://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/adac-test-muenchen-hat-den-besten-oeffentlichen-nahverkehr-1941703.html > (17.11.2023).Watjer, A. (2023): Pariser Klimaabkommen (Bundeszentrale für politische Bildung 2023) < https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/das-europalexikon/309438/pariser-klimaabkommen/ > (14.11.2023). Weinsziehr, Theresa/Verhoog, Mart/Bruckner, Thomas (2014): Forschung für die und in der energieeffizienten Stadt. In: Wilde, Manfred (Hrsg.): Dier nachhaltige Stadt, Oldenbourg Wissenschaftsverlag: München, S. 3-14.Weltgesundheitsorganisation (2018): Millennium Development Goals (MDGs) (Weltgesundheitsorganisation online vom 19.02.2018) < https://www.who.int/news-room/fact-sheets/detail/millennium-development-goals-(mdgs) > (13.11.2023). Wolff, Reinhard (2022): Kopenhagen verfehlt Klimaziel (taz online vom 28.08.2022) < https://taz.de/Probleme-mit-dem-Restmuell/!5874726/ > (18.11.2023).
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Das Konzept des demokratischen Rechtsstaates, bisher einigendes Fundament und Leitprinzip der europäischen Einigung, steht heute im Zentrum einer kritischen Debatte, die die Grundlagen des europäischen Friedensprojektes zu gefährden droht. Weltweit und insbesondere in Europa wächst die Sorge um den Erhalt der freiheitlich-demokratischen Werte. Populistische Bewegungen gewinnen an Einfluss, indem sie einfache Antworten auf die komplexen Herausforderungen unserer Zeit anbieten. Diese Bewegungen finden vor allem bei denjenigen Anklang, die sich inmitten des raschen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Wandels nach Sicherheit und Beständigkeit sehnen. Sie neigen dazu, sich Lösungen wie nationaler Abschottung und der Etablierung autoritärer Regime zuzuwenden, um ein Gefühl der Sicherheit zu vermitteln (vgl. Möllers 2018, S. 7).Seit der Flüchtlingskrise 2015 haben populistische Strömungen in verschiedenen europäischen Ländern an Zulauf gewonnen. Ungarn und Polen sind prominente Beispiele, in denen rechtsnationale bis rechtsradikale Parteien an die Macht gekommen sind. Diese Regierungen stehen im Widerspruch zu den Grundprinzipien der Europäischen Union, einschließlich der Achtung der Menschenwürde, der Demokratie, der Freiheit, der Gleichheit und der Rechtsstaatlichkeit. Der Umbau des Staatswesens in diesen Ländern zeigt sich insbesondere in der Einschränkung der Unabhängigkeit der Justiz, der Verfassungsgerichtsbarkeit und der Medien (Bundeszentrale für politische Bildung 2022).Besonders in Ungarn, wo seit Viktor Orbáns zweiter Amtszeit im Jahr 2010 ein schleichender Prozess des Demokratieabbaus zu beobachten ist, wird die Bedeutung der Medienregulierung für die demokratischen Strukturen und die politische Landschaft offensichtlich. Die vorliegende Arbeit widmet sich dieser Problematik und beleuchtet, wie die Regulierung der Medien in Ungarn demokratische Prozesse und die politische Szenerie des Landes beeinflusst.Die Arbeit beginnt mit einer grundlegenden Definition des Begriffs "Medien" und einer Erörterung ihrer primären, sekundären und tertiären Funktionen im politischen Raum. Anschließend wird die Nutzung der Medien als Instrument der Regierungskommunikation und als Mittel der Machtsicherung untersucht. Eine Analyse der aktuellen Medienlandschaft in Ungarn, einschließlich der Einschränkungen der Pressefreiheit, der Meinungsvielfalt sowie der Kontrolle und Einflussnahme der Regierung auf die Medienorgane, bildet den Kern der Arbeit.Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Medienregulierung in Ungarn gelegt. Die Auswirkungen dieser Medienregulierung auf die Demokratie in Ungarn werden untersucht, um zu verstehen, wie Veränderungen in der Medienlandschaft die Grundpfeiler der Demokratie beeinflussen - die Bedeutung der Medien für eine demokratische Gesellschaft, die Einschränkungen der Demokratie durch Regulierungen in der Medienlandschaft und die politischen Auswirkungen auf das demokratische System. Abschließend wird in einem Fazit reflektiert, inwiefern die Medienregulierung in Ungarn als symptomatisch für eine Verschiebung weg von demokratischen Idealen gesehen werden kann.Ziel der Arbeit ist es, ein Verständnis der komplexen Wechselwirkungen zwischen Medienregulierung und demokratischen Prozessen in Ungarn zu erlangen und damit einen Beitrag zur aktuellen Debatte über die Bedeutung liberaler demokratischer Werte in Europa zu leisten.Die Rolle der Medien in der PolitikDer folgende Abschnitt befasst sich mit der Rolle der Medien in der Politik. Im Mittelpunkt steht dabei die differenzierte Betrachtung der primären, sekundären und tertiären Funktionen der Medien. Mit Hilfe dieser Unterscheidung ist es möglich, ein tieferes Verständnis dafür zu entwickeln, wie Medien die politische Landschaft gestalten und beeinflussen. Durch die Analyse dieser Funktionen wird untersucht, wie Medien Öffentlichkeit herstellen, Informationen verbreiten, politische Akteure kontrollieren und zur politischen Sozialisation und Bildung beitragen. Dies ist von entscheidender Bedeutung, um die komplexen Wechselwirkungen zwischen Medien und Politik vollständig zu erfassen. Primär-, Tertiär- und SekundärfunktionDie Macht der Massenmedien, bestehende Machtstrukturen herauszufordern, darf nicht unterschätzt werden. Durch die Sammlung, Aufbereitung und Verbreitung von Informationen, Wissen und politischen Ansichten wird die öffentliche Meinung wesentlich beeinflusst (Wittkämper, S. 37). Bereits in der Frühen Neuzeit erkannten der Adel und die Kirche als damalige Machthaber die potenzielle Bedrohung, die von den Medien ausging. Sie reagierten schnell und führten nach der Entdeckung des Buchdrucks Zensurmaßnahmen ein, um die zu druckenden Inhalte vorzuprüfen und ihre Herrschaft zu sichern (Strohmeier 2004, S. 69).In der heutigen Zeit spielen die Medien eine zentrale Rolle bei der Gestaltung der politischen Realitäten, da sie in der Lage sind, die politische Macht entweder zu stärken oder zu untergraben (Strohmeier 2004, S. 69). Ziel der folgenden Ausführungen ist die Veranschaulichung des Einflusspotenzials der Massenmedien durch die Darstellung ihrer grundlegenden Funktionen.Gerd Strohmeier weist auf die Bedeutung der primären, der sekundären und der tertiären Funktion der Massenmedien hin. Die Primärfunktion besteht darin, Öffentlichkeit herzustellen, die entsteht, wenn direkte Kommunikationsformen bevölkerungsbedingt nicht ausreichen. Massenmedien ermöglichen eine schnelle und einfache Verbreitung von Nachrichten und füllen so diese kommunikative Lücke (Strohmeier 2004, S. 72).Die Kontrolle der politischen Akteure und die Verbreitung von Informationen gehören zu der Sekundärfunktion. Ziel ist die umfassende und verständliche Vermittlung von Inhalten und damit die Beeinflussung der Meinungsbildung. Zugleich haben Massenmedien die Aufgabe, das Verhalten der politischen Institutionen zu überwachen, Missstände aufzudecken und Kritik zu üben (Strohmeier 2004, S. 72f.).Die Tertiärfunktion der Medien umfasst drei wesentliche Aspekte. Erstens die Förderung der politischen Meinungs- und Willensbildung, zweitens die Integration und politische Sozialisation und drittens die Vermittlung politischer Bildung. Diese Aspekte unterstützen die Entwicklung der Persönlichkeit des Einzelnen und seine Integration in die Gesellschaft, fördern das Verständnis für das politische System und regen zur aktiven Teilnahme am politischen Leben an. Darüber hinaus haben die Massenmedien einen entscheidenden Einfluss auf die Art und Weise, wie über bestimmte Themen nachgedacht und gesprochen wird, oft ohne dass sich die Menschen der Beeinflussung ihrer Meinungen durch die Medien bewusst sind (Strohmeier 2004, S. 73f.).Medien als InstrumentIm nächsten Schritt unserer Analyse konzentrieren wir uns auf die Rolle der Medien als politisches Werkzeug. Dabei unterteilt sich unsere Betrachtung in zwei Schlüsselaspekte. Einerseits die Nutzung der Medien für Regierungskommunikation, durch die Regierungen ihre Botschaften vermitteln, und andererseits die Anwendung der Medien als Mittel zur Machtsicherung, wodurch Einfluss auf die öffentliche Meinung genommen und politische Macht gefestigt wird.Medien als Instrument für RegierungskommunikationDie strategische Nutzung der Medien durch die Regierung wird vor allem in Bezug auf den Einfluss der Mediengesetzgebung auf die Demokratisierungsprozesse und die Politikgestaltung in Ungarn untersucht. Durch die gezielte Verbreitung politischer Botschaften und Entscheidungen interagieren Regierungen direkt mit der Bevölkerung, was nicht nur die Verbreitung von Informationen fördert, sondern auch die öffentliche Meinung prägt und politische Unterstützung generiert.Um den Rechtspopulismus zu verstehen, ist es notwendig, sich mit Cas Muddes Definition des Populismus auseinanderzusetzen, der Populismus als eine Ideologie betrachtet, die die Gesellschaft in zwei homogene und antagonistische Gruppen teilt: "das reine Volk" gegenüber "der korrupten Elite", wobei Politik als Ausdruck des allgemeinen Volkswillens verstanden wird (Mudde 2004, S. 543). Die Tendenz, dass rechtspopulistische Parteien seit den 1980er Jahren Wahlerfolge erzielen und sich etablieren, zeigt sich nicht nur in westeuropäischen, sondern auch in jungen Demokratien Osteuropas, einschließlich Ungarns (Geden 2006, S. 17f.).Rechtspopulisten positionieren sich als Vertreter der "schweigenden Mehrheit" in direktem Gegensatz zu den politischen und kulturellen Eliten und privilegierten Minderheiten, denen sie die Verfolgung partikularer Interessen vorwerfen (Geden 2006, S. 20f.). Ihre politische Rhetorik ist durch Vereinfachung und Komplexitätsreduktion gekennzeichnet, wobei sie sich organisatorisch von den etablierten Parteien abgrenzen, etwa durch die Zusammenarbeit mit außerparlamentarischen Gruppen, die Initiierung von Volksentscheiden oder die Präsenz charismatischer Führungspersönlichkeiten (Geden 2006, S. 22).Ein zentrales Element rechtspopulistischen Denkens ist der "Ethnopluralismus", der besagt, dass sich ethnisch und kulturell homogene Völker nicht vermischen sollten, was eine inhärente Ungleichheit der Völker suggeriert und kulturelle Begegnungen als konfliktträchtig ansieht (Bruns et al. 2015, S. 12f.).Im spezifischen Kontext Ungarns unter der Führung von Viktor Orbán zeigt sich die kritische Rolle dieser Medienstrategien. Die Regierung Orbán hat Medienregulierung bewusst eingesetzt, um ein medienfreundliches Umfeld für regierungsnahe Nachrichtenquellen zu schaffen und gleichzeitig den Raum für kritische Stimmen einzuschränken (Mudde 2004, S. 543). Dies schränkt nicht nur die Vielfalt und Freiheit der Medien ein, sondern hat auch tiefgreifende Auswirkungen auf demokratische Prozesse, indem es die Möglichkeiten für eine offene politische Debatte einschränkt.Diese strategische Nutzung der Medien für die Regierungskommunikation verdeutlicht die Doppelnatur der Medien in der Politik. Einerseits als Kanäle für die transparente Kommunikation politischer Inhalte und andererseits als Instrumente der Machtkonsolidierung, die die demokratischen Grundlagen untergraben können. Diese Dynamik ist entscheidend für das Verständnis der politischen Situation in Ungarn und der Rolle, die die Medienregulierung dabei spielt (Geden 2006, S. 17f.).Detlef Grieswelle betont in "Politische Rhetorik: Macht der Rede, öffentliche Legitimation, Stiftung von Konsens" die bedeutende Rolle der Rhetorik in der Politik. Rhetorik dient nicht nur der Durchsetzung und Legitimation von Macht, sondern auch der Kontrolle und Repräsentation von Interessen, was ihre Bedeutung als Instrument politischer Führung und Einflussnahme unterstreicht (Grieswelle 2000, S. 33). In diesem Zusammenhang ist die rhetorische Strategie des ungarischen Ministerpräsidenten von besonderer Relevanz, da mit ihr versucht wird, politische Legitimität für diese Vision zu schaffen und die Unterstützung der Bevölkerung zu gewinnen (Bruns et al. 2015, S. 12f.).Medien als Werkzeug zur Sicherung von MachtUm zu verstehen, wie die Medien zum Machterhalt beitragen, ist die Rhetorik von rechtspopulistischen Figuren wie Viktor Orbán besonders aufschlussreich. Orbán nutzt plakative und skandalträchtige Kommunikationswege, um mediale Aufmerksamkeit zu generieren die nicht nur seine Präsenz in der Öffentlichkeit stärkt, sondern auch eine Mobilisierung seiner Anhängerschaft bewirkt (Schnepf 2020, S. 5). In seinen politischen Reden kehren bestimmte rhetorische Muster immer wieder, darunter die Verwendung von Antagonismen, die eine Konfliktsituation erzeugen, insbesondere durch die Gegenüberstellung von "Elite" und "Volk". Dabei wird das "Volk" als unterdrückt dargestellt, während die rechtspopulistische Partei als volksnah inszeniert wird (Mudde 2004, S. 543). Eine charakteristische Einfachheit in den Botschaften rechter Parteien wird von Bischof und Senninger hervorgehoben. Je weiter rechts eine Partei steht, desto einfacher ist ihr Programm (Bischof/Senninger 2018, S. 484). Solche Diskurse verwenden prägnante und leicht verständliche Formulierungen für ansonsten komplexe politische Sachverhalte, suggerieren einfache Lösungen und nutzen Dramatisierungen und Metaphern. Insbesondere werden Migrant*innen durch metaphorische Vergleiche abgewertet (Hogan/Haltinner 2015, S. 533) und es wird auf die Bedrohung der nationalen Identität durch ethnische Minderheiten und Migrant*innen angespielt, ein Vorgehen, das Ruth Wodak als "politics of fear" beschreibt (Wodak 2015, S. 2).Diese Elemente rechtspopulistischer Rhetorik finden sich in Orbáns Äußerungen deutlich wieder, wie einige seiner Reden und Interviews exemplarisch zeigen. Besonders deutlich wird dies in seiner Darstellung von Migration als Bedrohung für das ungarische Volk, wobei er einen alarmistischen Ton anschlägt, um die migrationskritische Haltung der Regierung zu untermauern und ein Klima der Angst zu erzeugen: "Europa wird von einer beispiellosen Masseneinwanderung bedroht. (...) Wir sprechen heute von Hunderttausenden, nächstes Jahr werden es Millionen sein, ein Ende ist nicht in Sicht" (Orbán, zitiert nach Mendelski 2019, S. 8). Orbáns Wortwahl, in der er von der "Wahrheit" spricht, verdeutlicht seine Überzeugung von der Legitimität seiner Politik, wobei er durch Übertreibungen wie "Millionen", "massive Integration" oder "unerwartetes Ausmaß" eine Atmosphäre der Panik schafft.In einer Rede anlässlich seiner Vereidigung als Ministerpräsident präsentierte Orbán seine Vision einer Demokratie, die er als "christdemokratisch im 21. Jahrhundert" bezeichnete und damit ein stark von christlichen Werten geprägtes Bild nationaler Identität entwarf, das traditionelle Familienbilder bevorzugt und Homosexualität ausgrenzt. Diese Ausführungen zeigen, wie Orbán die Medien nutzt, um seine politische Botschaft zu verstärken und wie er die Medien als Instrument zur Sicherung seiner Macht einsetzt, indem er sich einer Rhetorik bedient, die sowohl mobilisiert als auch polarisiert, um seine Position zu festigen und Herausforderungen zu kontrollieren.Analyse der aktuellen Medienlandschaft in UngarnDer folgende Teil der Arbeit befasst sich mit der aktuellen Medienlandschaft in Ungarn. In der ersten Amtszeit Orbáns zwischen 1998 und 2002 gab es kaum Eingriffe in die Pressefreiheit, was auf mehrere Faktoren zurückzuführen ist. Da Ungarn in dieser Zeit noch auf den EU-Beitritt hinarbeitete, vermied Orbán bewusst Auseinandersetzungen mit der Europäischen Union über Fragen der Pressefreiheit. Dies änderte sich jedoch in der darauffolgenden Amtszeit ab 2010 drastisch: Ein neues Gesetz wurde eingeführt, das staatlichen Stellen die Einflussnahme auf die Medien ermöglichte und deren Regulierung legitimierte. Fortan nutzte die Regierung Orbán die Medien gezielt für ihre politischen Ziele.Einschränkungen der Pressefreiheit und Meinungsvielfalt in UngarnDas Beispiel Ungarns zeigt den Übergang von einem Demokratisierungsprozess zu einem schleichenden Verlust demokratischer Strukturen. Ursprünglich galt Ungarn aufgrund seiner politischen Fortschritte und wirtschaftlichen Stabilität in den späten 1990er und frühen 2000er Jahren als Vorbild unter den EU-Beitrittskandidaten. Nach dem Fall der kommunistischen Einparteienherrschaft (1949-1989) und der Etablierung einer parlamentarischen Demokratie (ab 1990) unternahm das Land erhebliche Anstrengungen, um eine demokratische Staatsform zu etablieren. Wichtige Reformen dieser Zeit schufen unter anderem eine klare Trennung der Staatsgewalten (Legislative, Exekutive, Judikative) und die neue Verfassung verankerte Prinzipien wie Rechtsstaatlichkeit und Unabhängigkeit der Justiz (Ismayr 2002, S. 310ff.).Seit 2010 hat Viktor Orbán mit seiner Fidesz-Partei jedoch einen politischen Kurs eingeschlagen der den zuvor eingeleiteten Demokratisierungsprozess nicht nur gestoppt, sondern in einigen Bereichen sogar rückgängig gemacht hat. Ein 2010 verabschiedetes Mediengesetz, das es staatlichen Stellen erlaubt, die Medien zu überwachen und bei Verstößen zu sanktionieren, markiert einen Wendepunkt in der Einschränkung der Pressefreiheit und ist ein zentraler Faktor im Demokratieabbau des Landes (Bajomi-Lazar 2018, S. 273ff.). Freedom House hebt hervor, dass von allen Kriterien zur Bewertung des Zustands von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit gerade die Pressefreiheit in Ungarn die dramatischsten Einbußen zu verzeichnen hat (Bajomi-Lazar 2018, S. 273).Die ungarische Medienlandschaft hat sich seit der Regierungsübernahme durch Orbán und Fidesz sukzessive verändert. Die Regierung kontrolliert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, die staatliche Nachrichtenagentur Magyar Tavirati Iroda sowie einen erheblichen Teil der privaten Medien, die sich im Besitz von Orbán nahestehenden Personen befinden. Im Rahmen einer umfassenden Umstrukturierung wurden 570 leitende Angestellte der Rundfunkanstalten durch der Fidesz-Partei loyale Mitarbeiter ersetzt (Bajomi-Lazar 2018, S. 275f.).Für die regionale Berichterstattung sind seit Sommer 2017 ausschließlich unternehmerfreundliche Medien zuständig. Mit der Schließung einiger kritischer Zeitungen, darunter die überregionalen Blätter Nepszabadsag und Magyar Nemzet, ist die kritische Berichterstattung landesweit nahezu zum Erliegen gekommen. Zudem werden Journalisten, die sich kritisch über Orbán und seine Regierung äußern, nicht selten auf "schwarze Listen" gesetzt, eine Praxis, die offensichtlich darauf abzielt, Kritiker einzuschüchtern (Bajomi-Lazar 2018, S. 280).Kontrolle und Einflussnahme der Regierung auf MedienorganeEin neues Medienpaket mit Änderungen des Medien- und Pressegesetzes trat am 01.01.2011 durch die Regierung Orban in Kraft. Dieses sorgte damals europaweit für Schlagzeilen. Die Rechtsstaatlichkeit des Gesetzes wurde von der EU-Kommission angezweifelt. Auf einige Aspekte soll im Folgenden kurz eingegangen werden.Die Unabhängigkeit der Medien wurde durch das Mediengesetz erheblich geschwächt. Das Mediengesetz sah unter anderem ein Verbot bestimmter Äußerungen vor und legte eine Registrierungspflicht für alle Medien fest. Es drohte die Löschung und der Entzug der rechtlichen Möglichkeit, in Ungarn zu publizieren, wenn der Registrierungspflicht nicht nachgekommen wurde. Dies galt auch für Medienunternehmen, die außerhalb Ungarns in anderen Staaten der Europäischen Union (EU) tätig waren.Die Aufsicht über die Medien wurde nicht mehr von verschiedenen Behörden, sondern von einem einzigen Medienkontrollgremium ausgeübt. Das Medienkontrollgremium war für die Verhängung von Geldstrafen bei "politisch unausgewogener Berichterstattung" (Möllers 2018, S. 47) zuständig. Hinzu kam, dass viele Journalistinnen und Journalisten, die für den staatlichen Rundfunk arbeiteten, entlassen wurden und beispielsweise privaten, regierungskritischen Medien erschwert wurde, eine Rundfunklizenz zu erhalten. Die EU konnte durch die Androhung eines Vertragsverletzungsverfahrens zumindest eine Änderung der "EU-Ausländer betreffenden Aspekte" (Möllers 2018, S. 47) erreichen.MediengesetzgebungNoch bevor Ungarn seine neue Verfassung verankerte, stand die Regierung aufgrund der Verabschiedung eines restriktiven Mediengesetzes unter Beschuss. Das Gesetz, welches im Januar 2011 in Kraft trat, beschränkt deutlich die Freiheit der Medien und Presse (Salzborn 2015, S. 76). Das Hauptziel dieser Maßnahme ist die Dominanz der Regierung Orbáns über das Mediengefüge. Zu diesem Zweck wurde die Nationale Kommunikations- und Medienbehörde ("KESMA") ins Leben gerufen. Diese Behörde und der Medienrat erhielten erweiterte Befugnisse zur Überwachung und Lizenzierung von Medienangeboten. Unter anderem ist die Nationale Kommunikations- und Medienbehörde verantwortlich für die Vergabe von Sendelizenzen und übernimmt Aufgaben im Bereich des Verbraucher- und Wettbewerbsschutzes. Eine der Hauptaufgaben des Medienrates ist die Gewährleistung einer Berichterstattung (Bos 2021, S. 38). Neben der Neustrukturierung des Medienwesens führte die Regierung ein Fördermodell ein, das regierungsnahe Medien durch staatliche Werbeverträge finanziell unterstützt.Nach den Wahlen im Jahr 2014 erwarben Unternehmer, die der Regierung nahestehen, zunehmend Medien der Opposition, die anschließend in die neu geschaffene "Mitteleuropäische Presse- und Medienstiftung" eingebracht wurden (Bos 2021, S. 38). So schaffte es die Regierung Orbán, einflussreiche Medien der Opposition zu marginalisieren oder vollständig vom Markt zu nehmen. Ebenso wurden Online-Nachrichtenplattformen in das System eingegliedert (Bos 2021, S. 39).Samuel Salzborn kritisiert insbesondere den rechtlichen Charakter des neuen Mediengesetzes, das vage Generalklauseln beinhaltet, welche sich auf unbestimmte Konzepte wie "gute Sitten" berufen. Diese Klauseln sind offen für Interpretationen und ermöglichen damit eine gewisse Willkür. Die Definition dessen was als "gute Sitte" gilt kann staatlich bestimmt und gegen kritische Berichterstattung eingesetzt werden, was deren Sanktionierung zur Folge haben kann (Salzborn 2015, S. 77).Auswirkungen der Medienregulierung auf die Demokratie in UngarnNachdem im vorangegangenen Kapitel die aktuelle Medienlandschaft in Ungarn dargestellt wurde, widmet sich der folgende Abschnitt den Auswirkungen der Medienregulierung auf die demokratische Verfasstheit Ungarns. Anhand konkreter politischer Maßnahmen der ungarischen Regierung wird untersucht, wie die Visionen Orbáns umgesetzt wurden. Darüber hinaus wird analysiert, inwiefern die rechtspopulistische Politik die Qualität der ungarischen Demokratie beeinflusst und verändert hat.Bedeutung der Medien für die demokratische GesellschaftIm Zentrum der Debatte um die Rolle der Medien in der demokratischen Gesellschaft Ungarns steht die Transformationspolitik Viktor Orbáns und seiner Fidesz-Partei, die seit ihrem Regierungsantritt eine umfassende Kontrolle über die Medienlandschaft ausüben. Die Regierung nutzt diese Kontrolle strategisch als Instrument der Regierungskommunikation, um eine fast ausschließlich positive Berichterstattung über ihre Handlungen und Entscheidungen sicherzustellen. Regierungskritische Stimmen finden kaum Gehör, stattdessen wird Kritik systematisch unterdrückt und negative Nachrichten werden in einem für die Regierung vorteilhaften Licht dargestellt. Die gezielte Durchführung von Desinformationskampagnen, die Bajomi-Lazar als "Propaganda" bezeichnet, ist ein weiterer Baustein dieser Medienpolitik (Bajomi-Lazar 2018, S. 280f.).Die Verpflichtung von Arthur J. Finkelstein, einem erfahrenen Kampagnenstrategen aus den USA, durch Viktor Orbán unterstreicht den gezielten Einsatz der Medien zur Meinungsbildung. Das Phänomen der Verbreitung von teilweise oder vollständig gefälschten Nachrichten ist zwar kein Alleinstellungsmerkmal der ungarischen Medienlandschaft, die offene Zurschaustellung dieser Praktiken durch die ungarische Regierung ohne den Versuch, ihre Aktivitäten zu verschleiern, stellt jedoch einen klaren Bruch mit demokratischen Normen dar (Bajomi-Lazar 2018, S. 281).Diese Entwicklung wirft grundsätzliche Fragen nach den Auswirkungen der Medienregulierung auf die Demokratie in Ungarn auf. Die Einflussnahme auf die Medien und die damit einhergehende Unterdrückung pluralistischer Diskurse hat unmittelbare Folgen für die demokratische Gesellschaft. Indem die Medien als verlängerter Arm der Regierungskommunikation fungieren und kritische Berichterstattung marginalisiert wird, werden demokratische Grundwerte wie Meinungsvielfalt und Pressefreiheit massiv untergraben. Die strategische Manipulation der Medienlandschaft durch die Regierung Orbán verdeutlicht die Herausforderungen vor denen die Demokratie in Ungarn steht und unterstreicht die zentrale Rolle der Medienfreiheit als Grundpfeiler einer lebendigen und funktionierenden demokratischen Gesellschaft. Einschränkung der Demokratie durch Regulierungen in der MedienlandschaftDie Regulierung der Medienlandschaft in Ungarn durch Viktor Orbán und seine Fidesz-Partei hat weitreichende Folgen für die Demokratie im Land. Durch die systematische Übernahme und Anpassung der Medien an ihre Vorstellungen, insbesondere durch die Besetzung der Führungspositionen in den wichtigsten Medienorganisationen mit Verbündeten der Regierung, haben sie die Medien zu einem Instrument der Machtsicherung gemacht. Die Aufhebung der Unabhängigkeit der Medien ermöglicht es der Orbán-Regierung, die Berichterstattung vollständig für ihre politischen Ziele zu instrumentalisieren. Es dominiert eine einseitige Berichterstattung, die den Bürgern vor allem in den ländlichen Regionen wenig Spielraum lässt die Authentizität und Richtigkeit der präsentierten Nachrichten zu überprüfen. Die Bürger Ungarns stehen vor der Herausforderung, dass sie kaum Zugang zu alternativen Perspektiven oder kritischen Stimmen haben, was sie quasi dazu zwingt, den regierungsgesteuerten Nachrichten Glauben zu schenken (Bajomi-Lazar 2018, S. 281/282).Diese Einschränkung der Medienfreiheit und die Manipulation der Informationslandschaft durch die Regierung Orbán untergraben grundlegende demokratische Prinzipien, indem sie den freien Zugang zu Informationen einschränken und eine fundierte öffentliche Meinungsbildung verhindern. Durch die gezielte Meinungsmache und die Abschottung gegenüber kritischen Debatten werden die natürlichen demokratischen Kontrollmechanismen geschwächt und die Bevölkerung als Kontrollinstanz der Regierung faktisch entmachtet. Die Strategie, die Macht über die Medien zu festigen und dafür zu sorgen, dass keine Gegenmeinungen an die Öffentlichkeit gelangen oder Widerstand gegen politische Entscheidungen leisten können, ist ein deutliches Zeichen für den Missbrauch von Medienmacht zur Festigung autoritärer Strukturen.Diese Entwicklungen in Ungarn verdeutlichen die zentrale Bedeutung einer unabhängigen und pluralistischen Medienlandschaft für den Erhalt einer gesunden Demokratie. Die Einschränkung der Pressefreiheit und die gezielte Manipulation der Medien durch die Regierung stellen eine ernsthafte Bedrohung für die demokratischen Prozesse und die politische Freiheit im Land dar. Politische Auswirkungen auf das demokratische System UngarnsDie politischen Auswirkungen der Regulierung der Medien auf das demokratische System in Ungarn sind tiefgreifend und haben zu einer Verschlechterung der Qualität der Demokratie im Land geführt. Diese Veränderungen spiegeln sich in verschiedenen internationalen Indizes wider, die die demokratische Stabilität Ungarns bewerten. Der "Freedom in the World Index" von Freedom House stuft Ungarn als "teilweise frei" ein, da die Fidesz-Partei die Kontrolle über unabhängige Institutionen erlangt hat, was zu einer Schwächung der Aktivitäten von Oppositionellen, Journalisten, Universitäten und NGOs geführt hat (Freedom House 2021). Der "Nations in Transit Index" bezeichnet Ungarn sogar als "Transitional or Hybrid Regime" mit einem Wert von 49 von 100 Punkten, wobei 100 Punkte für eine funktionierende Demokratie stehen (Freedom House 2021b). Der Bertelsmann Transformationsindex beschreibt Ungarn als "defekte Demokratie", in den demokratischen Institutionen zwar existieren, aber eingeschränkt und ineffektiv sind (Bertelsmann Stiftung 2020, S. 13).Deutlich verschlechtert hat sich zudem die Platzierung Ungarns in der Rangliste der Pressefreiheit von "Reporter ohne Grenzen", wo das Land nur noch auf Platz 92 von 180 Ländern rangiert und die Situation der Pressefreiheit als problematisch eingestuft wird (Reporter ohne Grenzen 2021). Der "Rule of Law Index" des World Justice Project weist Ungarn den niedrigsten Wert in Osteuropa zu, weltweit liegt es auf Platz 60 von 128 (World Justice Project 2020).Diese Indizes und Bewertungen zeigen, dass die von Viktor Orbán vorangetriebene politische Transformation direkte negative Auswirkungen auf die Qualität der Demokratie in Ungarn haben. Einige Autoren wie Attila Ágh sprechen von der "ungarischen Krankheit" als antidemokratischer Herausforderung für die EU und beschreiben das Land als "worst case scenario" einer "elected autocracy" (Ágh 2015, S. 4, S. 16). János Kornai sieht in der Entwicklung seit Orbáns Amtsantritt eine Abkehr von Demokratie und Errungenschaften des Systemwechsels Ende der 1980er, einen "U-Turn" (Kornai 2015, S. 1). Samuel Salzborn identifiziert eine transformatorische Entwicklung hin zu einer Diktatur, bedingt durch rechtliche Veränderungen und eine zunehmende Ethnisierung der Innenpolitik (Salzborn 2015, S. 81).Andere Forscher sprechen von einem "hybriden Regime" und positionieren Ungarn in einer Grauzone zwischen Demokratie und Autokratie. András Bozóki und Dániel Hegedüs betonen, dass hybride Regime eine eigenständige Kategorie darstellen, die weder als Unterform der Demokratie noch der Diktatur zu verstehen ist (Bozóki/Hegedüs 2018, S. 1183). Attila Antal betont, dass das Orbán-Regime seine politische Anhängerschaft gezielt repolitisiert und den Rest der politischen Gemeinschaft depolitisiert hat (Antal 2017, S. 18).SchlussfolgerungDas Phänomen des Demokratieabbaus, beobachtet nicht nur in Ungarn, sondern weltweit und innerhalb Europas, unterstreicht eine kritische Herausforderung für die demokratische Ordnung vieler Staaten. Die systematische Einschränkung der Presse- und Meinungsfreiheit in Ungarn seit Viktor Orbáns zweiter Amtszeit im Jahr 2010 zeichnet ein beunruhigendes Bild der Degradierung demokratischer Werte, das weit über die Grenzen Ungarns hinausreicht und die europäische Gemeinschaft insgesamt betrifft (Möllers 2018, S. 7; Ismayr 2002, S. 309ff.).Die zentrale Rolle der Medien in einer Demokratie, hervorgehoben durch ihre vielfältigen Funktionen wie die Schaffung von Öffentlichkeit, Informationsvermittlung, Kontrolle der Macht, soziale Integration und Bildung, unterstreicht die Bedeutung der Medienfreiheit für das Funktionieren einer demokratischen Gesellschaft (Strohmeier 2004, S. 69ff.). Die Kontrolle über die Massenmedien zu haben bedeutet, einen entscheidenden Einfluss darauf zu besitzen, welche Informationen die Bevölkerung erhält und wie sie die politische Realität wahrnimmt.Ungarns Entwicklung seit 2010 unter der Fidesz-Regierung ist besonders alarmierend, da sie zeigt, wie gezielt Propaganda eingesetzt wird, um die Regierungsperspektive zu stärken und oppositionelle Stimmen effektiv zum Schweigen zu bringen. Die offene Ausführung dieser Maßnahmen und das scheinbare Desinteresse der Regierung, ihre Aktionen zu verbergen, verdeutlichen eine besorgniserregende Gleichgültigkeit gegenüber demokratischen Standards (Bajomi-Lazar 2018, S. 281f.). Trotz der Transparenz dieser Aktivitäten hat die Europäische Union bisher wenig Einfluss auf eine positive Veränderung nehmen können, was den Demokratieabbau in Ungarn weiter vorantreibt.Die Situation in Ungarn ist nicht isoliert zu betrachten, sondern stellt ein ernstes Problem für die EU dar, da es die konstitutionellen und demokratischen Grundlagen der Gemeinschaft untergräbt. Die aktuellen Entwicklungen in Ungarn sind ein Warnsignal und erfordern eine dringende und koordinierte Reaktion auf europäischer Ebene, um die Demokratie zu schützen und zu fördern. Die Frage, wie die Medienregulierung in Ungarn die demokratischen Prozesse und die politische Landschaft des Landes beeinflusst, lässt sich klar beantworten: Sie führt zu einer erheblichen Einschränkung der Demokratiequalität, indem sie die freie Meinungsäußerung untergräbt, die politische Pluralität einschränkt und die Kontrollfunktion der Medien schwächt.Die Hoffnung liegt nun darauf, dass die internationale Gemeinschaft und europäische Institutionen wirksame Maßnahmen ergreifen, um die demokratischen Prinzipien in Ungarn zu stärken und einen weiteren Demokratieabbau zu verhindern. Die Bewahrung der Medienfreiheit und die Sicherstellung einer pluralistischen und unabhängigen Medienlandschaft sind essenziell für die Aufrechterhaltung einer lebendigen und gesunden Demokratie, nicht nur in Ungarn, sondern in allen demokratischen Staaten. LiteraturverzeichnisÁgh, Attila. 2015. De-Europeanization and De-Democratization trends in ECE: From Potemkin Democracy to the elected autocracy in Hungary. Journal of Comparative Politics 8 (2): 4-26.Albertazzi, Daniele. 2007. Addressing 'the People': A Comparative Study of the Lega Nord's and Lega dei Ticinesi's Political Rhetoric and Styles of Propaganda. Modern Italy 12 (3): 327-347.Antal, Attila. 2017. The political theories, preconditions and dangers of the governing populism in Hungary. Politologický Casopis 24 (1): 5-20.Bajomi-Lazar, Peter/Kedesdi-Boldog, Dalma, Zurück in die Zukunft, Autoritäre Medienpolitik in Ungarn, in: Osteuropa 3-5, Berlin 2018, S. 7-19. Beger, Paula. 2021. Die Asyl- und Migrationspolitik Ungarns: Wandel in drei Etappen. In Das politische System Ungarns – Nationale Demokratieentwicklung, Orbán und die EU, hrsg. Ellen Bos und Astrid Lorenz, 209-228. Wiesbaden: Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH.Bertelsmann Stiftung. 2020. BTI 2020 Country Report – Hungary. https://www.bti-project.org/content/en/downloads/reports/country_report_2020_HUN.pdf. Zugegriffen: 12.08.2021.Bischof, Daniel/Senninger, Roman. 2018. Simple politics for the people? Complexity in campaign messages and political knowledge. European Journal of Political Research 57: 473-495.Bos, Ellen. 2021. Politisches System und Demokratieentwicklung in Ungarn: Funktionsdefizite und Instrumentalisierung demokratischer Verfahren durch die Regierungspartei. In Das politische System Ungarns – Nationale Demokratieentwicklung, Orbán und die EU, hrsg. Ellen Bos und Astrid Lorenz, 25-56. Wiesbaden: Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH.Bozóki, András. 2014. Free and Unfair: The Hungarian Elections. http://publications.ceu.edu/sites/default/files/publications/bozoki-free-unfair-transitonline-2014.pdf. Zugegriffen: 13.08.2021.Bozóki, András/Hegedüs, Dániel. 2018. An externally constrained hybrid regime: Hungary in the European Union. Democratization 25 (7): 1173-1189.Bruns et al. 2015. Rechte Kulturrevolution – Wer und was ist die Neue Rechte von heute? Hamburg: VSA Verlag.Bundeszentrale für politische Bildung (2022): Titel I: Gemeinsame Bestimmungen, bpb.de, [online] https://www.bpb.de/themen/europaeische-union/eu-vertrag/44179/titel-i-gemeinsame-bestimmungen/.Bundeszentrale für politische Bildung. 2020. 10 Jahre Fidesz-Regierung: Lage der Demokratie in Ungarn. https://www.bpb.de/politik/hintergrund-aktuell/308619/demokratie-in-ungarn. Zugegriffen: 17.07.2021.Freedom House. 2021. Freedom in the World 2021 – Hungary.https://freedomhouse.org/country/hungary/freedom-world/2021. Zugegriffen: 12.08.2021.Freedom House. 2021b. Nations in Transit 2021 – Hungary.https://freedomhouse.org/country/hungary/nations-transit/2021. Zugegriffen: 12.08.2021.Geden, Oliver. 2006. Diskursstrategien im Rechtspopulismus – Freiheitliche Partei Österreichs und Schweizerische Volkspartei zwischen Opposition und Regierungsbeteiligung, 1. Auflage. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften.Grieswelle, Detlef. 2000. Politische Rhetorik: Macht der Rede, öffentliche Legitimation, Stiftung von Konsens. Wiesbaden: Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH.Hogan, Jackie/Haltinner, Kristin. 2015. Floods, Invaders, and Parasites: Immigration Threat Narratives and Right-Wing Populism in the USA, UK and Australia. Journal of Intercultural Studies 36 (5): 520-543.Ismayr, Wolfgang (2002): Die politischen Systeme Osteuropas, VS Verlag für Sozialwissenschaften eBooks, [online] doi:10.1007/978-3-322-96396-3.Juhász, Attila; Krekó, Péter; Szabados, Krisztián. 2015. Fidesz und der Nationalpopulismus in Ungarn. In Rechtspopulismus in Europa: Gefahr für die Demokratie?, hrsg. Ernst Hillebrand, 96-106. Bonn: Verlag J.H.W. Dietz.Kornai, János. 2015. Hungary's U-Turn. Corvinus Economics Working Paper 21/2015: 1-60.Mendelski, Bruno. 2019. The Rhetoric of Hungarian Premier Victor Orban: Inside X Outside in the Context of Immigration Crisis. In The Palgrave Handbook of Ethnicity, hrsg. Steven Ratuva, 1-24. Singapur: Springer Nature Singapore Pte Ltd.Möllers, Christoph/Linda Schneider (2018): Demokratiesicherung in der Europäischen Union: Studie zu einem Dilemma. Im Auftrag und in Zusammenarbeit mit der Heinrich-Böll-Stiftung, Mohr Siebeck.Mudde, Cas. 2004. The Populist Zeitgeist. Government and Opposition 2004 (4): 541-563.Orbán, Viktor. 2014. Viktor Orbáns Rede auf der 25. Freien Sommeruniversität in Baile Tusnad (Rumänien) am 26. Juli 2014. https://pusztaranger.wordpress.com/2014/08/01/viktor-orbans-rede-auf-der-25-freien-sommeruniversitat-in-baile-tusnad-rumanien-am-26-juli-2014/. Zugegriffen:29.07.2021.Orbán, Viktor. 2018. Viktor Orbáns Rede nach seiner Vereidigung zum Ministerpräsidenten.Budapest, 10. Mai 2018. https://munchen.mfa.gov.hu/assets/93/39/67/f418faa298d2dbf8333dc394fa0be45addfc4edd.pdf. Zugegriffen: 28.07.2021.Orbán, Viktor. 2018b. Viktor Orbáns Festrede zum 62. Jahrestag der Revolution und des Freiheitskampfes von 1956. 23. Oktober 2018, Budapest.https://munchen.mfa.gov.hu/assets/42/28/75/2cde4e57dd48deb8d926232e8e63f013a9dab580.pdf. Zugegriffen: 28.07.2021.Orbán, Viktor. 2019. Viktor Orbáns Rede auf dem 28. Parteitag des Fidesz – Ungarischen Bürgerbundes. 29. September 2019, Budapest. https://www.miniszterelnok.hu/viktor-orbans-rede-auf-dem-28-parteitag-des-fidesz-ungarischen-burgerbundes/. Zugegriffen: 29.07.2021.Orbán, Viktor. 2019b. Viktor Orbáns Rede auf der Veranstaltung "Atreju 2019" der Partei Brüder Italiens (FdI). 21. September 2019, Rom (Roma).https://munchen.mfa.gov.hu/assets/46/22/92/c9308a6baa0404725d4b50222fab36592151df0b.pdf. Zugegriffen: 28.07.2021.Reporter ohne Grenzen. 2021. Rangliste der Pressefreiheit – Pressefreiheit weltweit 2021.https://www.reporter-ohne-grenzen.de/rangliste/rangliste-2021. Zugegriffen: 12.08.2021.Salzborn, Samuel. 2015. Schleichende Transformation zur Diktatur. Ungarns Abschied von der Demokratie. Kritische Justiz 48 (1): 71-82.Schnepf, Julia. 2020. "Heimatliebe statt Marokkaner Diebe!" – Rechtspopulistische Rhetorik und ihre Effekte auf In- und Out-Group-Ebene. Conflict & Communication Online 19 (1+2): 1-9.Strohmeier, Gerd (2004): Politik und Massenmedien: eine Einführung.Wittkämper, Gerhard W. (1992): Medien und Politik.Wodak, Ruth. 2015. The politics of fear – What right-wing populist discourses mean. Los Angeles: Sage Publications Ltd.World Justice Project. 2020. WJP Rule of Law Index – Hungary. https://www.worldjusticeproject.org/rule-of-law-index/country/Hungary.
SITTENGESCHICHTE DES WELTKRIEGES. 2 Sittengeschichte des Weltkrieges (-) Sittengeschichte des Weltkrieges. 2 (II. / 1930) ( - ) Einband ( - ) [Abb.]: ( - ) Titelseite ( - ) Impressum ( - ) Dreizehntes Kapitel Die Erotik des Hinterlandes Prostitution und Geschlechtskrankheiten in den Hauptstädten - Das Liebesleben der Kriegsjugend - Die Zerrüttung der Ehe - Wohin die Millionen der Kriegsgewinner wanderten - Nachtleben, Geheimclubs und Nacktbälle während des Krieges - Männliche Prostitution (1) [Abb.]: Hausball beim Heereslieferanten Zeichnung (1) [Abb.]: Der englische Kriegsgewinner zum deutschen: "Sie, armer Kollege, werden eingesperrt - mir geschieht nichts!" Aus "Punch", 1916 (2) [Abb.]: Zündholzmangel in Paris Zeichnung von A. Guillaume, 1917 (3) [2 Abb.]: (1)Das Hinterland Holzschnitt (2)Europa im Kriege Zeichnung (4) [Abb.]: Die vermännlichte Kriegerbraut Der Standesbeamte: "Entschuldigen Sie, meine Herren - wer von Ihnen ist nun die Braut?" Zeichnung von E. Huldmann in "Lustige Blätter", 1918 (5) [Abb.]: Marguerite vor dem Entblättern Zeichnung von S. Montassier in "Le Sourire de France", 1917 (6) [Abb.]: "Tauben" über Paris Bild aus den Tagen der deutschen Fliegerüberfälle (7) [2 Abb.]: (1)Hunger und Liebe Zeichnung (2)Budapester Kriegsgewinner "mulatieren" Zeichnung (8) [Abb.]: Der Tod und der Kriegskapitalist Zeichnung von Albert Hahn in "De Notenkraker", 1915 (9) [2 Abb.]: (1)Urlaubsfreuden Titelblatt der "Jugend", 1915 (2)Nacktkultur aus Stoffmangel in Frankreich "Ein Meter Stoff genügt, sich anständig zu kleiden." Zeichnung von G. Pavis in "La Vie Parisienne, 1917 (10) [Abb.]: Die Marraine "Heute kommt mein Patenkind von der Front, massieren Sie mir, den Bauch weg!" (11) [Abb.]: Der vielumworbene Gurkha Deutsche Karikatur auf den Rassenfetischismus der Engländerin im Kriege Zeichnung von H. Strohofer in "Muskete", 1915 (12) [2 Abb.]: (1)Kriegsgewinnermoral Aus "Hallo! Die große Revue" (2)Postkarte aus der Kriegszeit Sammlung A. Wolff, Leipzig (13) [2 Abb.]: (1)"Gott der Gerechte! Wird doch nicht ein Frieden ausbrechen, jetzt wo ich noch 10.000 Paar Stiefel und 1000 Rucksäcke auf Lager habe!" Zeichnung von D. R. André in "Glühlichter", 1915 (2)Gold nahm er für Eisen Zeichnung aus "Krieg dem Kriege", Prolet, Freidenker, Leipzig (14) [2 Abb.]: (1)(2)Eisenbahnfahrt im Kriege "Die Passagiere" haben auf die Bequemlichkeit der Mitreisenden Rücksicht zu nehmen." Zeichnung von Martin in "La Vie Parsienne", 1918 (15) [2 Abb.]: (1)Erkennst du mich nicht? Ich bin dein Gatte." Zeichnung von G. Pavis in "La Vie Parisienne", 1916 (2)Gemüsegarten und Hühnerhof im Heim Zeichnung von D. R. André in "Glühlichter", 1915 (16) [2 Abb.]: Vom Bois de Boulogne zum Priesterwald (1)Auf dem Pfade der Tugend (2)Auf dem Wege zum Kriege Zeichnung von C. Hérouard in "La Vie Parisienne", 1912 ( - ) [6 Abb.]: Seine Kriegstrophäen (1)1. "Kommen Sie mit, ich zeige Ihnen meine Kriegstrophäen!" (2)2. "Diese Helme habe ich an der Marne den Boches vom Kopf gerissen!"(3)3. "Diese Granate hätte mir bei einem Haar das Lebenslicht ausgeblasen." (4)4. "Eine ganz hübsche Sammlung, nicht wahr"? (5)5. "Oh, Sie sind ein Held!" (6)6. "Jetzt haben Sie eine Kriegstrophäe mehr!" Aus "La Vie Parisienne", 1915 (17) [Abb.]: Stahlbad zu Hause Zeichnung (18) [Abb.]: Revanche für Kolumbus Die Entdeckung einer neuen Halbwelt in Paris durch amerikanische Seefahrer Zeichnung von G. Pavis in "La Vie Parisienne", 1918 (19) [Abb.]: Graf Bernstorff amüsiert sich Photographische Karikatur aus "Fantasio", 1916 (20) [Abb.]: Rassenverbrüderung in London Zeichnung von Th. Th. Heine in "Gott strafe England", Simplicissimus-Verlag, 1916 (21) [2 Abb.]: (1)Fühlungsnahme Zeichung in "Fidibus", 1917 (2)Französische Kriegswohltätigkeit Plakat im Musee Leblanc, Paris (22) [Abb.]: Kriegskinder beim Broterwerb Zeichnung (23) [2 Abb.]: (1)Beim Uniformschneider "Für den Schützengraben?" - "Nein, für den Boulevard." Aus "Le Rire rouge", 1917 (2)"Licht auslöschen, Zeppelin kommt!" Zeichnung von Raoul Vion in "Le Rire roug", 1915 (24) [2 Abb.]: (1)Die fallengelassene Brotkarte Zeichnung von Auglay in "Le Rire Rouge", 1916 (2)Hinterlandstaumel Holzschnitt (25) [2 Abb.]: (1)Der Stratege in Paris Zeichnung von Fournier in "Sourire de France", 1917 (2)Plakat einer Wohltätigkeitsaktion der Pariser Restaurateure zugunsten der Urlauber aus den besetzten Gebieten Nach dem Original im Musee Leblance, Paris (26) [2 Abb.]: (1)Frau Hamster im Kriege Zeichnung von Th. Th. Heine, aus "Kleine Bilder aus großer Zeit" (2)Untauglich "Aus dem nämlichen Grunde, der die Musterungskommission veranlaßt hat, Sie zurückzustellen." Zeichnung von K. A. Wilke in "Muskete", 1915 (27) [2 Abb.]: (1)Der Amerikaner und die Pariserin Aus "Lustige Blätter", 1917 (2)Das Kriegskind hungert Zeichnung (28) [Abb.]: Durchhalten Zeichnung von George Grosz in "Abrechnung folgt" (29) [Abb.]: Aus der großen Zeit der Lebensmittelkarten "Haben Sie vom Arzt eine Bezugskarte für Milch?" Zeichnung von G. Zórád in "Fidibus", 1917 (30) [Abb.]: "Dreißigtausend Tote? Kellner, noch 'n Schnaps!" Zeichnung von E. Thöny in "Franzos' und Russ' in Spiritus", Simplicissimus-Verlag. 1915 (31) [Abb.]: Der lustige Krieg Zeichnung (32) [2 Abb.]: Das Kriegskind bei Volk und Hautevolee (1)Verdächtige Fülle "Was haben Sie da unter ihrem Rock verborgen?" "n'lütten Kriegsjung', Herr Wachtmeister!" (2)Im Zweifel "O Gott, Herr Sanitätsrat! Glauben Sie den wirklich, daß ich in der Hoffnung bin?" Aus der Mappe eines Heimkriegers, Sammlung des Instituts für Sexualwissenschaft, Berlin ( - ) [2 Abb.]: (1)"Sie sagen, das Kind ist schwarz? Hätten sie Ihre Frau nicht in den Unterstand kommen lassen!" Zeichnung von M. Rodiguet in "Le Rire Rouge", 1916 (2)Das Lob das Unabkömmlichen "Unsere Jungens schlagen sich gut, das muß man ihnen lassen!" Zeichnung (33) [Abb.]: Erwünschter Zuwachs "Warum sind Sie den heut' so kreuzfidel, Herr Offizial?" - "Ja wissen S', Fräul'n Mizzi, meine Frau hat Drillinge kriegt, und da bekommen wir jetzt um drei Brotkarten mehr." Zeichnung von H. Krenes, 1917 (34) [Abb.]: Auf der Flucht vor dem "Raid" Die Luftüberfälle auf Paris, vor denen man sich in die Keller flüchtete, gaben dem Klatsch und dem Witz reichen Stoff und den Friedhöfen Tote Zeichnung (35) [Abb.]: "Oh, the Zeppelins!" Zeichnung (36) [Abb.]: Die Zuaven in Paris Zeichnung aus "L'Illustration", 1914 (37) [3 Abb.]: (1)"Das Mehl oder das Leben!" Zeichnung von D. R. André in "Glühlichter", 1914 (2)Der Kriegssäugling (3)Hochbetrieb bei der Wahrsagerin Zeichnungen von Th. Th. Heine in "Kleine Bilder aus großer Zeit" (38) [Abb.]: Atelierfest in den Kriegsjahren Sammlung C. Moreck, Berlin (39) [2 Abb.]: (1)Mit Blut begossen blüht das Kapital Zeichnung (2)Siegreich woll'n wir Frankreich schlagen! Zeichnung von George Grosz in "Abrechnung folgt" (40) [2 Abb.]: (1)Wer ist an der Teuerung schuld? "Was diese verfluchten Sozialdemokraten nur immer vom Zwischenhandel wollen? Soll ich die Ware vielleicht unterm Selbstkostenpreis hergeben?" Zeichnung von R. Herrmann in "Glühlichter", 1915 (2)Der unerschöpfliche Stoff für Pariser Karikaturisten: Vor dem Zeppelin in den Keller (41) [2 Abb.]: (1)Pariser Geselligkeit 1917 Zeichnung (2)Schlußvignette aus "Fidibusz", 1916 (42) Vierzehntes Kapitel Die Verwundeten und Kranken Hodenschüsse und Rückenmarksverletzungen - Die Eunuchen des Weltkrieges - Der Invalide und die Frauen - Perversionen und Impotenz als Kriegsfolge - Kriegsneurosen und Sexualität - Sadistische Behandlungsmethoden - Selbstverstümmelung durch venerische Selbstansteckung (43) [Abb.]: "Weißt du, Kamerad, was sie mir wegoperiert haben?" Zeichnung (43) [2 Abb.]: (1)Ein Geschenk vom Militär Zeichnung von M. Dufet in "Le Sourire de France", 1917 (2)"Ich danke schön! Wenn man sich seine Verwundeten nicht einmal aussuchen kann, da tue ich nicht mit!" Zeichnung von R. Herrmann in "Glühlichter", 1914 (44) [Abb.]: Der Neid (!) Zeichnung von J. Simont in "L'Illustration", 1916 (45) [Abb.]: "Man hat mir's abgeschnitten." Zeichnung (46) [Abb.]: Ein Kriegseunuch Der von einem Geschoß entmannte italienische Soldat zeigt in typischer Weise Enthaarung, Fettablagerung und Gesichtsausdruck des Geschlechtslosen. Aus Hirschfeld, Sexualpathologie I (47) [Abb.]: Plakatkrieg im Kriege Links: Eine Kundmachung des Bürgermeisters des besetzten Brüssel, worin er eine von deutscher Seite verbreitete "Stimmungsnachricht" dementiert. Rechts: Die deutsche Antwort. Sammlung A. Wolff, Leipzig (48) [Abb.]: Der Invalide und die Frauen Zeichnung ( - ) [Abb.]: "Nur Mut, mein Lieber, in acht Tagen sind Sie wieder an der Front!" Zeichnung von R. Harrmann in "Glühlichter", Wien 1915 (49) [Abb.]: Für die Reichen ist die Beute, für das Volk die Not der Kriege Zeichnung von George Grosz in "Abrechnung folgt" (50) [Abb.]: Große und kleine Zeit "Jetzt hör' ma auf! Wiast Sodat warst, hast an Ausnahmspreis begehrt, und jetzt kummst mit der Ausred' als Heimkehrer." Zeichnung von D. Knapp in "Faun", 1919 (51) [Abb.]: "Den Kerl kenne ich, das ist ein Simulant, das falsche Bein ist nicht echt!" Zeichnung von R. Herrmann in "Bilder aus dem Alltagsleben" (52) [Abb.]: Die belohnte Tapferkeit oder der Singalese im Lazarett Zeichnung (53) [Abb.]: Der einbeinige Verehrer Zeichnung (54) [Abb.]: Ein von einer Granate verschütteter Soldat, der knapp vor dem Verhungern als Knochen und Haut gerettet und ins Lazarett geschafft wurde Photographische Aufnahme, Sammlung Dr. Sax, Wien (55) [Abb.]: Der Invalide Zeichnung von V. Erdey, 1915 (57) [Abb.]: Hoher Besuch im k. u. k. Kriegsspital Zeichnung (58) [Abb.]: Die Lesestunde Zeichnung von J. Simont in "L'Illustration", 1916 (59) [Abb.]: Die Kaufmannmethode In der Behandlung der Zitterneurose im Kriege lebten die mittelalterlichen Torturen mit modernsten Raffinement auf Zeichnung (60) [Abb.]: Hinter Lazarettmauern Zeichnung (61) [Abb.]: Dirne und Krüppel Zeichnung (62) [Abb.]: Der Pflichtvergessene Zeichnung (63) [2 Abb.]: (1)Die Wunde Holzschnitt (2)Grabkarte eines jüdischen Soldaten im englischen Heer (64) [Abb.]: Das Brandopfer Aus dem russischen Antikriegsfilm "Der Mann, der sein Gedächtnis verlor" (65) [Abb.]: Freund Janosch hat es gut, seine Frau hat ihn besucht Zeichnung (67) [Abb.]: Der kriegsblinde Gatte Zeichnung (68) [Abb.]: Theatervorstellung der Patienten in einem englischen Kriegslazarett Photographische Aufnahme (69) [Abb.]: Frisch aus dem Stahlbad Zeichnung (70) [Abb.]: "Diese Leute könnten wohl - sie wollen bloß nicht arbeiten!" Zeichnung von George Grosz in "Gesicht der herrschenden Klasse" (71) [Abb.]: Verwundetentransport beim geschlagenen serbischen Heer auf mazedonischen Bauernkarren Aus "L'Illustration", 1916 (72) [Abb.]: "Der Dank des Vaterlandes ist euch gewiß!" Zeichnung von George Grosz in "Gesicht der herrschenden Klasse" (73) [Abb.]: Die Zarin und ihre zwei Töchter, die Großfürstinnen Olga und Tatjana, als Pflegerinnen Aus "L'Illustration", 1915 (74) [Abb.]: Die Nerven im Kriege 1. Vollkommen durchtrennter Nerv. 2. Scheinbar unvollkommen durchtrennter Nerv, der aber keinen Impuls mehr vermittelt. 3. und 4. Durch Geschoß zur Schwellung gebrachte funktionsunfähige Nerven. 5. und 6. Zerstörte Nerven (partielle Paralyse). Aus "The Graphic", 1916 (75) [Abb.]: Bordell in der französischen Etappe Zeichnung (77) [2 Abb.]: (1)Die Klassenordnung Zeichnung (2)Es lebe Poincaré! - Es lebe Stinnes! Zeichnung von R. Minor, New York (79) [Abb.]: Das Kriegsbeil wird im Tintenfaß begraben Zeichnung (80) [Abb.]: Ernteurlaub Zeichnung von A. Stadler, 1916 ( - ) Fünfzehntes Kapitel Die Gefangenen Die Frauen und der Kriegsgefangene - Die Geschlechtsnot und ihre Folgen - Surrogatonanie und andere sexuelle Ersatzhandlungen - Homosexualität und Transvestitismus hinter dem Drahtzaun. (81) [Abb.]: Schönheitsparade vor dem Gefangenenlager Zeichnung (81) [2 Abb.]: (1)Hinter Stacheldraht Aus "L'Illustration", 1915 (2)Dämonen im Gefangenenlager Zeichnung eines Kriegsgefangenen Sammlung A. Munk, Subatica (82) [Abb.]: Deutsche Kriegsgefangene In "L'Illustration", 1915, als Photo zum Studium deutscher Physiognomien veröffentlicht (83) [Abb.]: Menschen im Käfig Szene aus dem amerikanischen Antikriegsfilm "Stacheldraht" (84) [2 Abb.]: Schwarze Franzosen in der Gefangenschaft Aus "Ill. Geschichte der Weltkrieges", Stuttgart (85) [Abb.]: "Russische Kriegsgefangene sterben Hungers!" Französisches Plakat Archives photographiques d'art et d'histoire, Paris (86) [3 Abb.]: (1)Der kriegsgefangene französische Maler Rogerol wurde wegen Rauchens in der Baracke in Holzminden drei Tage lang je zwei Stunden angebunden Nach der Originalaufnahme im Musée Leblanc, Paris (2)(3)Erlebnisse eines in Deutschland internierten japanischen Malers Links: Brotausgabe bei strömendem Regen, rechts: Eine Ausländerin wird eingeliefert Aus "The Graphic", 1915 (87) [Abb.]: Ein angeblich in deutscher Gefangenschaft während des Anbindens gestorbener Engländer Zeichnung von J. Touchet in "L'Illustration", 1916 (88) [Abb.]: Der Gefangenschaft entgegen Photographische Aufnahme (89) [Abb.]: Von englischen Luftballonen abgeworfene Botschaft an die deutschen Soldaten Sammlung A. Wolff, Leipzig (90) [2 Abb.]: (1)Der Künstler des Lagers bei der Arbeit Zeichnung (2)Der Starschi schmuggelt eine Frau ins Gefangenenlager Zeichnung (91) [2 Abb.]: (1)Die Internierten in Deutschland Darstellung eines französischen Plakats, 1917 (2)Russische Kriegsgefangene als Bühnenkünstler Sammlung des Instituts für Sexualwissenschaft, Berlin (92) [2 Abb.]: Die deutschen Gefangenlager in Frankreich (1)für gewöhnlich . (2). und wenn der amerikanische Botschafter revidieren kommt Zeichnungen von O. Gulbransson in "Franzos' und Russ' in Spiritus", Simplicissimus-Verlag, 1915 (93) [Abb.]: "Fünfzig Kopeken für das Nachschauen!" Zeichnung (94) [2 Abb.]: (1)Geschlechtsnot und Geschlechtshunger hinter dem Zaun Zeichnung (2)Typen aus dem Jekaterinburger Freudenhaus Zeichnung eines Kriegsgefangenen Sammlung A. Munk, Subotica (95) [Abb.]: "Herbstmanöver" in einem russischen Kriegsgefangenentheater Photographische Aufnahme (96) [2 Abb.]: Typen aus einem französischen Gefangenenlager (1)Oben: Das Liebeslied. - (2)Unten: Der kleine Herrgott des Lagers. Zeichnungen von M. Orange in "L'Illustration", 1915 ( - ) [4 Abb.]: Französische und englische Kriegsgefangene spielen Theater Aus der Sammlung des Instituts für Sexualwissenschaft, Berlin (97) [Abb.]: Erotisches Ornament - ein häufiges Mittel der Ersatzbefriedigung im Gefangenenlager Zeichnung eines Kriegsgefangenen Sammlung des Instituts für Sexualwissenschaft, Berlin (98) [2 Abb.]: (1)Das dramatische Ensemble des österreichisch-ungarischen Mannschaftstheaters in Kresty (2)"Othello"-Aufführung im Gefangenenlager in Ruhleben Aus "The Graphic", 1916 (99) [2 Abb.]: (1)Szene aus einem Kriegsgefangenentheater deutscher Soldaten Sammlung des Instituts für Sexualwissenschaft, Berlin (2)Programm eines französischen Gefangenentheaters Sammlung des Instituts für Sexualwissenschaft, Berlin (100) [2 Abb.]: (1)Ein transvestitischer Gefangener in seiner Lieblingsrolle Photographische Aufnahme Sammlung K. F. (2)Der mannweibliche Star des Gefangenentheaters Sammlung des Instituts für Sexualwissenschaft, Berlin (101) [2 Abb.]: (1)Der Transvestit des Lagers und seine Flamme Lichtbild aus dem Besitz eines Kriegsgefangenen (2)Kriegskinder spielen Zeichnung von Th. Th. Heine in "Kleine Bilder aus großer Zeit" (102) Sechzehntes Kapitel Erotik und Spionage Die Frauen im Geheimdienste - Berühmte Spionageaffären und Spioninnen des Weltkrieges - Märtyrinnen, Abenteurerinnen und Kokotten (103) [Abb.]: Das Schlafpulver der Spionin Zeichnung (103) [Abb.]: Das Feldgericht als Hinrichtungsmaschine Plakat aus dem besetzten Rußland Sammlung A. Wolff. Leipzig (104) [Abb.]: Leibesvisitation einer Spionin durch russische Soldaten Zeichnung (105) [Abb.]: Was die Liebe bei ihr kostet Zeichnung (107) [Abb.]: Miss Edith Cavell, deren Hinrichtung als Spionin durch die deutschen Besatzungsbehörden in Belgien der Ententepropaganda die besten Dienste erwies Photographische Aufnahme (108) [Abb.]: In London wird die Hinrichtung der Pflegerin Miss Cavell zu Rekrutierungszwecken benutzt Photographische Aufnahme (109) [Abb.]: Die Hinrichtung der Miss Cavell im Spiegel der englischen Propaganda Postkarte, Sammlung A. Wolff, Leipzig (110) [Abb.]: Vor Landesverrat wird gewarnt! Photographische Aufnahme in "L'Illustration", 1915 (111) [Abb.]: Eine Kollektion deutscher Spione Zeichnung von L. Métivet in "Fantasio", 1915 (112) [Abb.]: Die Spionageangst auf einem deutschen Plakat Sammlung A. Wolff, Leipzig ( - ) [Abb.]: Typen deutscher Spione Pariser Straßenplakat zur Ankündigung eines Zeitungsromans über Spionage Archives photographiques d'art et d'histoire, Paris (113) [Abb.]: Das Schäferstündchen bei der Spionin Zeichnung (115) [2 Abb.]: (1)Ausschnitt aus der Wilnaer Armeezeitung Sammlung A. Wolff, Leipzig (2)Warnung vor Spionen Sammlung A. Wolff, Leipzig (117) [Abb.]: Der Kampf der deutschen Besatzungsbehörden gegen Spionage Sammlung A. Wolff, Leipzig (118) [Abb.]: Mata Hari vom ritterlichen Frankreich hingerichtet Zeichnung von Trier (nach einem Gemälde von Manet) in "Lustige Blätter", 1916 (119) [Abb.]: Die Treuhänderin der Generalstabsgeheinisse Zeichnung (121) [Abb.]: Spionagepsychose Deutsches Plakat aus dem Jahre 1914 Sammlung A. Wolff, Leipzig (122) [Abb.]: "Du warst vor dem Kriege Spion?" "Keine Spur, ich war Fräulein bei einem Generalstäbler in Verdun." Zeichnung von R. Joly in "Baionnette", 1916 (123) [Abb.]: Russische Strafjustiz an einer Spionin Zeichnung (125) [Abb.]: Sexus dominator Zeichnung (126) [Abb.]: Spionage und Liebe Zeichnung (127) [Abb.]: Französische Haß- und Hetzkarikatur anläßlich der Hinrichtung der Miss Cavell ( - ) [Abb.]: Die Töchter des französischen Generals: "O Papa, das neue Fräulein ist ein Wunder; sie hat ihre Augen überall!" (Die in Frankreich beschäftigten deutschen Erzieherinnen wurden nach Kriegsausbruch samt und sonders für Spioninnen erklärt) Zeichnung von Gerda Wegener in "La Baionnette", 1916 (129) [Abb.]: Die Bekanntmachung des Todesurteils der Miss Cavell Sammlung A. Wolff, Leipzig (130) [Abb.]: Englische Soldaten verhaften in Frankreich einen Spion beim Signalgeben Zeichnung eines englischen Offiziers in "Illustrated London News", 1915 (131) [Abb.]: Der russische Militärattaché in Bern Oberst von Romejko-Gurko (x) im Dienst Aus Ronge, Kriegs- und Industriespionage, Amalthea-Verlag (133) [Abb.]: Die Spionin im Kurierabteil Zeichnung (135) [Abb.]: Brief des russischen Generalstabes an Oberst Redl Aus Ronge, Kriegs- und Industriespionage, Amalthea-Verlag (136) [Abb.]: Oberst Redl Photo aus M. Hirschfeld, Geschlechtskunde (137) [2 Abb.]: Russische Konfidentin (Ruthenin) (1)in der Stadt (2)an der Front Aus Ronge, Kriegs- und Industriespionage, Amalthea-Verlag (139) [Abb.]: Schnelljustiz gegen Spione in Galizien Photographische Aufnahme (140) [Abb.]: Ein Exempel wird statuiert Zeichnung (141) [Abb.]: Auch die Kenntnis des Aufenthaltes eines Spions kostet das Leben Plakat aus Russisch-Polen Sammlung A. Wolff, Leipzig (143) [Abb.]: Damenduell in Paris 1916 Zeichnung aus "La Baionnette" ( - ) [Abb.]: Hinrichtung eines Südslaven Photographische Aufnahme (145) [2 Abb.]: (1)Irma Straub, die gefürchtetste deutsch Spionin des Weltkrieges Photographische Aufnahme (2)Augustine - Joséphine A., eine in Nantes hingerichtete Spionin (146) [Abb.]: Deutsche Bekanntmachung im besetzten Nordfrankreich Sammlung A. Wolff, Leipzig (147) [2 Abb.]: (1)Eugéne T . in Gesellschaft eines ihrer Liebhaber (wahrscheinlich deutscher Spion) (2)Der deutsche Geheimkrieg gegen Frankreichs Armee Das deutsche Fräulein: "Merk dirs, Kleine, Kinder zur Welt zu bringen ist eine Dummheit - du wirst das später verstehen!" Zeichnung von P. Portelette in "La Baionnette", 1916 (148) Siebzehntes Kapitel Der Drill Sadismus und Masochismus im Drill - Erotik in Verbrechen und Strafe - Hinrichtung zur Kriegszeit - Psychologie der Fahnenflucht - Vorgesetzte und Untergebene (149) [Abb.]: Kriegsgreuel einst wie jetzt Aus "Los desastres de la Guerra" von Francisco Coya (1746 - 1828) (149) [Abb.]: Manneszucht Zeichnung (150) [Abb.]: Offiziers- und Mannschaftsdienst Zeichnung (151) [3 Abb.]: (1)(2)Gestörtes Rendezvous oder die stramme Ehrenbezeigung Zeichnung von Puttkammer in "Lustige Blätter", 1917 (3)Äh, bei Etappenbelichtung, Krieg jöttliche Einrichtung Hurra, bei Lieb und Suff immer feste druff!! Aus "Hallo! Die große deutsche Revue", Bilderbuch zur Reichstagswahl 1924 (152) [Abb.]: Der deutsche Militarismus Russische Karikatur von J. Griselli in "Solnze Rossij" 1915 (153) [Abb.]: "Wie soll ich ihn nur aufmerksam machen, daß die Frau nicht standesgemäß ist?" Zeichnung von Rajki in "Le Rire rouge",1916 (154) [Abb.]: Willies letztes Aufgebot Aus dem Bilderbuch "The sad experience of big and little Willie", London (155) [Abb.]: Erziehung zum Blutdurst im englischen Heer - "Hau hin! Bring ihn um! Du kitzelst ihn ja nur!" Zeichnung von F. Reynolds in "Punch", 1918 (156) [Abb.]: "Wenn die Soldaten nicht solche Dummköpfe wären, würden sie mir schon längst davongelaufen sein" (Fridericus Rex) Zeichnung von George Grosz in "Abrechnung folgt" (157) [Abb.]: Erziehung zur Wehrhaftigkeit Zeichnung (158) [Abb.]: Die Offiziere trinken - die Mannschaft draußen zitterte vor Kälte Zeichnung (159) [Abb.]: Das Kriegsgericht Kupferstich von Jacques Callot (1594 - 1635) (160) [Abb.]: Blutrausch und Geschlecht Zeichnung von P. Nanteuil, Pairs 1916 ( - ) [Abb.]: Der Sturmangriff Zeichnung von Ch. Fouqueray in "L'Illustration", 1915 (161) [Abb.]: Moderne Sklaverei Zeichnung von R. Herrmann in "Bilder aus dem Alltagsleben" (162) [Abb.]: Die Frau des Majors und ihre Zofe Zeichnung (163) [Abb.]: Aus "Sourire de France", 1917 (164) [Abb.]: Französische "Nettoyeurs" an der Arbeit Zeichnung (165) [Abb.]: Aus großer Zeit . und die, denen die Verbindungen zur Kirche, Militarismus und Kapital fehlten, die nahm der Herr zu sich Zeichnung von J. Danilowatz in "Faun", 1919 (166) [Abb.]: Angebunden! Zeichnung (167) [Abb.]: Der Feldherr in der Kaserne und zu Hause Zeichnung (168) [Abb.]: Lustmord im Bilde Aus der Kriegsmappe des französischen Zeichners J. S. Domergue "Die deutschen Greuel" (169) [Abb.]: Aus großer Zeit - Verdiensttauglich! Zeichnung (170) [Abb.]: Wie die Kriegspropaganda arbeitet Dem auf dem Bilde ersichtlichen russischen Unteroffizier sollen die Deutschen die Ohren abgeschnitten haben. (!) Wenigstens wurde das Bild mit diesem Kommentar in einer Anzahl Ententezeitschriften veröffentlicht. Aus "The Graphic", 1915 (171) [Abb.]: Das Spielzeug für brave Kriegskinder (172) [Abb.]: Notzucht Zeichnung von H. Paul, Paris 1916 (173) [Abb.]: Ein französischer Soldat zeigt den Deutschen drüben sein auf Bajonett aufgespießtes Brot Zeichnung eines englischen Soldaten 1916 (174) [2 Abb.]: Kriegslüge und Photographie (1)Die Originalaufnahme, in einer englischen Zeitung veröffentlicht, zeigt den russischen Einfall in Ungarn. (2)Die retouchierte Wiedergabe in der "Wiener Illustrierten Zeitung" soll bereits den Zusammenbruch der Russen in Galizien darstellen. Aus "L'Illustration", 1915 (175) [Abb.]: "Um Gotteswillen, was treibt ihr hier?" - "Wir machen einen Gasüberfall" Aus "Punch", 1916 (176) [Abb.]: Die Streichholzkrise Zeichnung von G. Léonnec, Paris 1917 ( - ) [Abb.]: Knüppelpost, durch die französische Truppen die Deutschen zur Übergabe aufforderten Photographische Aufnahme (177) [Abb.]: Die Rednerkunst im Kriege Holzschnitt (178) [Abb.]: Ist der Krieg schon zu Ende? - Hausfassade mit Kriegsgreueln in Leipzig Photographische Aufnahme, Sammlung A. Wolff, Leipzig (179) [Abb.]: Der Zensor Zeichnung von R. Herrmann in "Glühlichter", Wien 1915 (180) [Abb.]: Vor der Schändung Aus der sadistischen Mappe von J. S. Domergue, "Les Atrocités Allemandes", 1915 (181) [Abb.]: Der Herr hat's gegeben, das Volk hat's genommen Zeichnung von Roland in "Faun", 1919 (182) Achtzehntes Kapitel Die Propaganda Die zwei Kategorien der Haß- und Lügenpropaganda - Haß und Sadismus in Literatur, Kunst und Pornographie - Wie Frauen und Kinder hassen - Die unbeabsichtigte Lüge im Weltkrieg - Massenpsychose in den Franktireurkämpfen - Einige sado-erotische Kriegslügen - Sexuelle Anwürfe gegen den Feind: die "deutsche" Päderastie und die "französischen" Perversitäten (183) [Abb.]: Der Sadismus in Kriegszeichnungen Das Blatt, der Mappe "Les Atrocités Allemandes" von J. S. Domergue entnommen, zeigt die Hinrichtung eines belgischen Soldaten, dem drei Deutsche den Halswirbel brechen. Der Bericht und seine Darstellung sind gleichermaßen bezeichnend für die sadistische Phantasie der Zeit (183) [Abb.]: Die Presse im Kriege Holzschnitt (184) [4 Abb.]: Vier Blätter aus der italienischen Mappe "Danza macabra". Die vor Italiens Kriegseintritt veröffentlichten, gegen alle Kriegsteilnehmer gerichteten Zeichnungen sind ausgesprochen sadistischer Art (185) [Abb.]: Deutsche Gedenkmünze - der Haßgesang in Metall Sammlung A. Wolff, Leipzig (186) [Abb.]: Der Triumph des Hasses Zeichnung von Gordon M. Forsyth in "Labour Leader", 1915 (187) [Abb.]: Eine typische deutschfeindliche Hetzkarikatur Zeichnung von Emilio Kupfer in "Critica", Buenos Aires, 1915 (188) [2 Gedichte]: (1)Richard Dehmel wird nicht leugnen können, daß er einmal ein Gedicht geschrieben hat "An mein Volk": (2)Heute ist er Freiwilliger geworden und seine Begeisterung entzündet sich an dem Bersten des Schrapnells, an dem Zerschmettern des Fendes: (188) [Abb.]: "Wie sie Krieg führen!" Hetzgemälde (189) [Gedicht]: So kommt Arno Holz zu seinem "deutschen Schnadahüpfel": (189) [Gedicht]: Erwähnt sei noch H. Vierordts Aufruf "Deutschland, hasse"! (190) [Abb.]: Beitrag zur Franktireurpsychose: In Nordfrankreich werden Geiseln ausgehoben Plakat aus der Sammlung A. Wolff, Leipzig (190) [Lied]: So, Sudermann, der über Nacht zum Bänkelsänger geworden war, mit einem Lied, das, von Humperdinck vertont, im Berliner Theater des Westens unter lebhafter Beteiligung des Publikums vorgetragen wurde: (190) [Abb.]: Neun Deutsche und eine Französin Aus der sadistischen Kriegsmappe "Les Atrocités Allemandes" (191) [Lied]: Das Lied, als dessen Herausgeber die "Vereinigung der Kunstfreunde" zeichnet, lautet: (191) [Gedicht]: Alfons Petzold schreibt: (191) [3 Gedichte]: (1)So feuerte ein dichtfroher französischer General, der wahrscheinlich niemals in der Kampflinie war, dafür aber allem Anschein nach als Sadist anzusprechen ist, seine Soldaten mit folgenden Versen zum Kampfe an: (2)Und in einem anderen "Chanson de route" überschriebenen Gedicht: (3)Der Choral der Gepeitschten. (192) [Abb.]: Flieger über Paris Zeichnung von A. Vallée in "La Vie Parisienne", 1918 ( - ) [Abb.]: Wie sie sich begeilen Zeichnung aus der sadistischen Hetzmappe von J. S. Domergue "Die deutschen Greuel", Paris 1915 (193) [Abb.]: Die Schreckensnacht in Löwen Französische Propagandapostkarte (194) [Abb.]: Die französische Propaganda gegen deutsche Waren. "Der Boche, der gemordet und geplündert hat und der Geschäftsvertreter, der seine Ware anbietet, sind ein und dieselbe Person" Nach dem Original im "Musée Leblanc", Paris (195) [Abb.]: Unterhaltung in Mußestunden Hetzkarikatur aus dem italienischen Kriegsalbum "Gli Unni e gli altri", Mailand 1915 (196) [Gedicht]: Wir zitieren als Beispiel ein Gedicht von Pierre Chapelle aus dem Jahre 1917 "L'horrible conception": (197) [Abb.]: Ein Beitrag zum Stahlbadhumor: Eine als Postkarte verbreitete Todesanzeige (198) [Abb.]: Das französische Mobilisierungsplakat in der Pariser Straße. Darunter gleich ein Plakat der Hetzpropaganda Archives photographiques d'art et d'histoire, Paris (199) [Abb.]: Die Stunde des Morgenhasses bei einer deutschen Familie Aus "Punch", 1915 (200) [Abb.]: Serbischer Knabe als Soldat Photo aus "La France héroique", Éd. Larousse, Paris (201) [Abb.]: Wie Kinder hassen! Zeichnung eines achtjährigen griechischen Mädchens. Der niedergestochene Feind ist ein Bulgare Aus "Fantasio", 1916 (202) [Abb.]: Helden fern vom Schuß "Haltet stand, ihr tapferen Soldaten - wir verspritzen begeistert unsere beste Tinte - tut ihr dasselbe mit eurem Blut!" Zeichnung von R. Herrmann, 1915 (203) [Lied]: Fast alle von uns hatten Frauen oder Geliebte, die zu Hause auf uns warteten, und es war ergreifend, eine Schar von Männern, deren Leben neun Pence von einem Pfund wert war, die Ballade singen zu hören: (203) [Lied]: Im übrigen stehe hier das unbestritten beliebteste und meistgesungene Lied der amerikanischen und englischen Soldaten des Weltkrieges, eine prächtige Blüte der Friedenssehnsucht: (203) [Abb.]: Englische Unschuld "O Mutter, ich möchte so gerne ein Engel sein!" - "Warum?" - "Weil ich dann fliegen und Bomben auf die Germans werfen könnte!" Aus "Punch", 1915 (204) [Abb.]: Von Pferden zerrissen Die Zeichnung, aus der sadistischen Hetzmappe von J. S. Domergue, "Die deutschen Greuel", zeigt die Hinrichtung eines französischen Offiziers, die zwar gemeldet wurde, aber natürlich niemals stattfand (205) [Abb.]: Russische Kinder spielen Soldaten Photo aus "Solnze Rossij", Petrograd 1915 (206) [Abb.]: Pariser Straßenplakat für einen deutschfeindlichen Roman aus den ersten Kriegswochen, von Abel Truchet Nach dem Original im Musée Leblance, Paris (207) [Abb.]: Die Französin zum französischen Offizier: Bring mir einen neuen Gummibusen aus Paris - der alte ist kaputt." - Der Offizier: "Ich schicke ihn ins Kriegsmuseum - es heißt ohnedies, die Deutschen schneiden unseren Frauen die Brüste ab!" Zeichnung (208) [Abb.]: Der erotische Kitsch in der Kriegspostkarten-Industrie der Entente ( - ) [Abb.]: Wo die Kriegsgreuel erfunden wurden Zeichnung (209) [Abb.]: Mit den Augen des italienischen Kriegskarikaturisten Zeichnung von Cesare Piris, 1916 (210) [4 Abb.]: Indische Kriegskarikaturen (1)Deutschland wird erdrosselt (2)Der britische Löwe und der Hunne (3)Indien betet für Englands Sieg (4)Indien und England einig Aus dem Witzblatt "The Hindi Punch", Bombay 1916 (211) [Abb.]: Feuilletonisten an die Front! "Behalten werden sie uns gewiß nicht. Wie könnten wir denn die Psychologie des Schützengrabens täglich beschreiben, wenn wir sie einmal selbst erleben müßten?" Zeichnung von Carl Josef in "Muskete", 1915 (212) [Abb.]: Anzeige einer Ausstellung über die "deutschen Verbrechen" in Paris (1917) Archives photographiques d'art et d'histoire, Paris (213) [Abb.]: D'Annunzios Manuskript zu seinem beim Flug über Wien abgeworfenen Flugzettel (214) [Abb.]: Der englische Schauspieler Salisbury als Wilhelm II. in einer englischen Kriegsposse, 1915 in London aufgeführt Phot. Foulshalm & Bonfield (215) [Abb.]: Die niedliche Marneschlacht Zeichnung von Hansi, 1915 (216) [Abb.]: Die Vergewaltigung Serbiens Nach einem Gemälde (217) [3 Abb.]: Das Hinterland soll Tabak, Zucker und Leder sparen! Plakatentwürfe französischer Schulkinder (218) [Gedicht]: Auch ein französisches, in einem Schulbuch abgedrucktes Gedicht von Flament berichtet in schlichten Worten: (218) [Abb.]: Der Haßgesang! Zeichnung von David Winar, London 1915 (219) [Abb.]: Plakat einer Ausstellung des begabten Kriegszeichners und Deutschenhassers Louis Raemaekers in Paris (1916) Archives photographiques d'art et d'histoire, Paris (221) [Abb.]: Französisches Plakat gegen den Ankauf deutscher Waren Nach dem Original im Musée Leblance, Paris (223) [Gedicht]: Ponsonby zitiert ein patriotisches Gedicht aus einem erst kürzlich erschienenen Band, worin die Leistungen des englischen Heeres im Kriege also gefeiert werden: (224) [Abb.]: Eine Kundgebung englischer Kinder zugunsten des freiwilligen Eintritts in die Armee - (Auf der Tafel "Mein Papa ist an der Front!") Aus "Illustrated London News", 1915 (224) [Abb.]: Erotische Karikatur auf die Entente Der Lord-Ober des Nachtcafés zum Viererverband: "Meine Herren, verhalten Sie sich nicht gar so neutral. Die Damen verlangen kein Geld, sondern bezahlen sogar ihre Liebhaber." Zeichnung von G. Stieborsky in "Muskete", September 1915 ( - ) Neunzehntes Kapitel Die Verrohung Regression als Kriegsfolge - Das Verhältnis der kriegsführenden Menscheit zum Tode - Schmutz und Laus im Schützengraben - Alkohol und Nikotin im Kriege - Verbrecher und Psychopathen in den Heeren - Religiöse Wiedergeburt oder Hochkonjunktur im Aberglauben? - Die erotische Verrohung (225) [Abb.]: Verrohung im Bilde Französische Karikatur auf die Fleischnot in Deutschland. Aus "La Baionnette", 1916 (225) [Abb.]: Englisches Familienidyll zur Kriegszeit - Die Damen wetteifern in der Herstellung von Dumdumgeschossen Aus dem "Simplicissimus", 1914 (226) [Abb.]: Kosaken verfolgen deutsche Soldaten, die in einem polnischen Dorf - Gänse requiriert haben Zeichnung von J. Waldimirow in "The Graphic", 1916 (227) [Abb.]: Der Papst und das Diplomatenkorps aller Länder beten in Rom für den Frieden Photographische Aufnahme (1915) (228) [Abb.]: Die beiden Geschlechter im Kriege Zeichnung von D. R. André in "Glühlichter", Wien 1915 (229) [Abb.]: Battisti und seine Henker Eine berühmte Aufnahme, die in Italien zu Ehren Battistis, in Österreich zur Abschreckung vor Landesverrat massenhaft als Postkarte verbreitet wurde (230) [Abb.]: "Herr Huber, n'Großvater haben's g'halten!" Zeichnung von D. R. André in "Glühlichter", Wien, 1915 (231) [Abb.]: So gebet dem Kaiser, was des Kaisers ist - und Gott, was Gottes ist Zeichnung (232) [2 Abb.]: (1)Der Segen Zeichnung (2)Nenette und Rintintin, die wundertätigen Fetische der französichen Soldaten Aus "La Baionnette", 1918 (233) [Abb.]: Ein italienischer Priester segnet die Kanone Photographische Aufnahme, in "The Graphic", 1916, mit folgendem Zitat aus einer Rede Salandras veröffentlicht: "Ein atavistischer Rückfall in primitive Barbarei ist viel schwerer für uns, die wir zwanzig Jahrhunderte Kultur mehr hinter uns haben, als unsere Gegner" (234) [Abb.]: Eisernes Kreuz als Verzierung überall Eine kleine Kollektion von Kriegsgeschmacklosigkeiten (235) [Abb.]: Weihnachtsverbrüderung zwischen französischen und deutschen Soldaten Zeichnung eines französischen Frontsoldaten (1915) (236) [Abb.]: Russische Popen besprengen die Truppen vor dem Abgang an die Front mit Weihwasser Zeichnung von A. Garratt in "The Graphic", 1915 (237) [Abb.]: Der Feldkurat Zeichnung (238) [Abb.]: Die Kirche im Krieg Holzschnitt (239) [Abb.]: Kriegsannonce einer Wiener Likörfabrik (240) [Abb.]: Kriegskinder spielen Bilderbogen von Raphael Kirchner, Paris 1916 ( - ) [Abb.]: "Der Weg des Ruhmes" Französische Greuelkarikatur auf die Trunksucht im deutschen Heer. Aus "Le Rire Rouge", 1915 (241) [Abb.]: Läuse fraßen im Schützengraben den Soldaten auf - im Hinterland boten sie Anlaß zu solchen Spässen (242) [Abb.]: Gesellschaftsspiel bei der Kriegsmarine Zeichnung eines Kriegsteilnehmers in der Sammlung des Instituts für Sexualwissenschaft, Berlin (243) [Abb.]: Granatformen zum Hausgebrauch Photo aus "Geschichte des Völkerkrieges", Verlag Müller Nachf., Soest (244) [Abb.]: Mensch, Gott und Gaskrieg Szene aus dem russischen Film "Der Mann, der sein Gedächtnis verlor" (245) [Abb.]: Fronleichnamsgebet in einer deutschen Bomben beschädigten Kirche Zeichnung von J. Simont in "L'Illustration", 1918 (246) [Abb.]: Das Spiel mit Leichenteilen im Schützengraben Kriegsphantasie von L. Gedö 1916 (247) [Abb.]: Kriegsreklame einer ungarischen Bierbrauerei Plakat in der Sammlung der Nationalbibliothek, Wien (248) [Abb.]: Der Tschiksammler - ein Typus aus der Zeit der Tabaknot im Hinterland Zeichnung von R. Herrmann, 1917 (249) [Abb.]: Kinder hinter der französischen Front werden mit Gasmasken ausgerüstet (250) [Abb.]: Seite aus einem von Bédier in Faksimile veröffentlichten deutschen Soldatentagebuch, deren Inhalt sich auf Vergewaltigung bezieht Aus Bédier, Les crimes allemandes, Paris 1915 (251) [Abb.]: Einzug in eine polnische Stadt Zeichnung (252) [Abb.]: "Wie stolz sie einmal in der Heimat auf ihren Sieg sein werden!" Zeichnung aus "La Baionnette", 1916 (253) [Abb.]: Das Begräbnis zweier von Zeppelins getöteter Kinder Photographische Aufnahme (254) [Abb.]: Eine Strecke des Weges der deportierten Armenier, in der Nähe von Angora Sammlung des Mechitaristenstiftes, Wien (255) [Werbung]: Setzen wir also die Original-Anzeige hierher: (255) [Abb.]: Frauenraub Zeichnung (256) [Abb.]: Wilhelm II. in der russischen Karikatur. (Man beachte das Überwiegen des tierisch-satanistischen Elementes!) Fünf Blätter aus der Mappe "Wojna russkich s njemzami", Petrograd 1915 ( - ) [Abb.]: Worüber der Klerus sich ausschweigt: die Armeniergreuel Zeichnung (257) [Abb.]: "'s war so a zwölf vom 36 er Regiment" Zeichnung (258) [Abb.]: Szene aus dem Balkankrieg Zeichnung aus der Bildermappe "Balkangreuel" (259) [Abb.]: Der "Koltschaksche Handschuh" Koltschaksche Truppen zogen Gefangenen die Haut von den Händen und ließen ihre Oper verbluten. Originalphotographie (260) [Abb.]: "Bordell und Notzuchtslegende" Zeichnung (261) [Abb.]: "Die will ich haben!" Aus "Los desastres de la guerra" (262) Zwanzigstes Kapitel Grausamkeit und Sadismus im Weltkrieg Moderne und historische kriegsgreuel - Mordlust, Lustmord und Verstümmelung - Die primitiven Völker - Südslawische Kriegsbräuche - Die Armeniergreuel - Die Notzucht im Weltkrieg und die Frauen - Das Kapitel der Kriegskinder (263) [Abb.]: Der Zeppelin kommt! Pariser Straßenszene aus dem Kriege. Zeichnung von H. Lanos in "The Graphic", 1915 (263) [Abb.]: "Siehst du, Jumbi, zu uns kommen diese weißen Leite und predigen Nächstenliebe und sie selber töten hundertmal mehr, als sie auffressen können" Zeichnung von R. Herrmann in "Glühlichter", Wien 1915 (264) [Abb.]: In London lehrt man die Kinder, wie sie sich bei Zeppelinüberfällen zu verhalten haben Photographische Aufnahme (265) [Abb.]: Krieg! Zeichnung aus dem Balkankriege. Sammlung Prof. Fr. S. Krauss, Wien (266) [Abb.]: Serbien 1915 Nach einem Gemälde (267) [Abb.]: Der Neger mit der Zahnbürste Federzeichnung eines französischen Soldaten (268) [Abb.]: Vergast Zeichnung von Steven Spurrier in "The Graphic", 1915 (269) [Abb.]: Opfer des Ruhmes: Mangels Kohlen wirft Frankreich seine 17 jährigen ins Feuer Aus "Lustige Blätter", 1917 (270) [Abb.]: Die Zeppelins im Anzug! Zeichnung von David Wilson in "The Graphic", 1915 (271) [Abb.]: Gasvergiftete Soldaten, halb wahnsinnig, winden sich auf dem Boden vor dem Feldlazarett Photographische Aufnahme, Sammlung A. Wolff, Leipzig (272) [Abb.]: Zimmer in einem belgischen Schloß Photographische Aufnahme, Sammlung A. Wolff, Leipzig (273) [Abb.]: "Kolossal! Auch Frauen und Kinder gibt's darunter!" Französische Propagandapostkarte, Sammlung A. Wolff, Leipzig (274) [Abb.]: Der Zukunftskrieg Zeichnung (275) [Gedicht]: dann leistete er aber auch noch ein übriges: (275) [Abb.]: Eine Frau in Verdun Aus "The Graphic", 1916 (276) [Lied]: fing laut zur allgemeinen Erheiterung seiner Kampf- und Leidgenossen folgendes Lied zu singen an. Es ist eigentlich eine Verhöhnung des Krieges. (277) Sonstiges (277) [Abb.]: Der Sohn des Grauens Zeichnung von Michael Gábor, 1915 (278) [Abb.]: Mord aus der Luft Zeichnung (279) [Abb.]: Kreuzland, Kreuzland über alles: Die Waisen Zeichnung (280) [Abb.]: Wenn Deutschland Bulgarien als Verbündeten weiterhaben will, so muß es sich in die Rolle Salomos versetzen und entscheiden, ob das Kind (Dobrutschka) entzweigeschnitten werden soll, wie die Türkei es will, oder lebendig seiner wahren Mutter übergeben werden soll Aus einem bulgarischen Kriegsbilderbogen, Sammlung A. Wolff, Leipzig (281) [2 Abb.]: (1)Französisches Plakat Zur Ankündigung bombenfester Keller (2)Der Krieg mordet die Symbole des Friedens Kundmachung der deutschen Kommandantur in Kowno Sammlung A. Wolff, Leipzig (282) [Abb.]: Der frisch-fröhliche Gaskrieg Zeichnung (283) [Abb.]: Stilleben in Schabatz nach Abzug des österreichischen Heeres Aus "L'Illustration", 1915 (284) [Lied]: ein altes Lied, das über die meuchlerische Ermordung des Cengic Smailaga durch die Schwarzenbegler berichtet. Da heißt es: (284) [Abb.]: Ein Kriegskind von Soldaten in den Trümmern eines abgebrannten Hauses aufgefunden Belgische Postkarte, Sammlung A. Wolff, Leipzig (285) [Abb.]:"Sie gehen schon wieder von Wien fort?" - "O ja, und wie gern! Sie müssen nämlich wissen, daß die wienerische Gemütlichkeit jetzt in Galizien ist." Zeichnung von Willy Stiborsky in "Muskete", 1915 (286) [Abb.]: Wie die "wienerische Gemütlichkeit" in Galizien aussah Wegen angeblicher Spionage gehenkte Frauen Photographische Aufnahme (287) [Abb.]: Der deutsche Olymp: Mars in neuer Rüstung Karikatur auf den Gaskrieg von J. Kuhn-Régnier in "Fantasio", 1916 (288) [5 Abb.]: Plakate der ungarischen Revolution und Gegenrevolution Obere Reihe: (1)1. Gegen den k. u. k. Stadtkommandanten von Budapest, Lukacsics, der knapp vor dem Umsturz eine große Anzahl Deserteure hinrichten ließ. (2)2. "Zu den Waffen!" Aufruf zum Eintritt in die Rote Armee der Räteregierung. - Untere Reihe: (3)1. Wahlplakat der Sozialdemokraten unter der Károlyi-Regierung. (4)2. "Schufte! Habt ihr das gewollt?" Plakat zur Proklamation der Räteregierung. (5)3. "Sie waschen sich." Plakat der Reaktion nach dem Sturz der Räteregierung. ( - ) [Abb.]: Armenische Bäuerinnen auf dem Weg zur arabischen Wüste Sammlung des Mechitaristenstiftes, Wien (289) [Abb.]: Deportierte armenische Kinder in der Wüste, dem Hungertod entgegenharrend Sammlung des Mechitaristenstiftes, Wien (290) [Abb.]: Auf dem Wege zur Deportation verhungerte Armenier Sammlung des Mechitaristenstiftes, Wien (291) [Abb.]: Die Armeniergreuel Englische Karikatur aus "Punch", 1916 (293) [Abb.]: Eine armenische Mutter, die mit ihren zwei Kindern verhungert am Wege liegen lieb Aufnahme deutscher Soldaten in der Türkei, 1915 Sammlung des Mechitaristenstiftes, Wien (295) [Abb.]: Die Kinder hungern Zeichnung (297) [Abb.]: "Wer ist der Vater?" Zeichnung (299) [2 Gedichte]: (1)Ein französisches Gedicht sagt: (2)So jung die Wissenschaft der Sexualpsychologie, so alt ist diese Erkenntnis, die schon vor zweitausend Jahren den Liebeslehrer Ovid seine Jünger den Rat erteilen läßt: (300) [Abb.]: Die "deutsche Notzucht" Zeichnung in "Le Mot",1915 (301) [Abb.]: "Mir scheint, du bist nur ein Kaffehaus-Schwarzer - Herzklopfen könnte man bei dir auch nicht bekommen" Zeichnung (302) [Abb.]: Liebesszene Zeichnung (303) [Abb.]: Tröste dich Kleine, wir werden sagen, ein Deutscher hätte dich vergewaltigt!" Zeichnung ( - ) [Abb.]: U-Boot-Ungeheuer Zeichnung von H. Lanos in "The Graphic", 1915 (305) [Abb.]: Die Opfer eines deutschen Fliegerüberfalles im Dezember 1914: ein Hirt und zwei Lämmer Photographische Aufnahme (306) [Abb.]: Die Nacht des Urlaubers - Zeppelinalarm in Paris Zeichnung von C. Hérouard in "La Vie Parisienne", 1918 (307) Einundzwanzigstes Kapitel Die Erotik der Umsturzzeit Die Frauen in der Revolution - Russische Liebesleben im Krieg und Bürgerkrieg - Der Sadismus in der Gegenrevolution - Prostitution und Liebesleben im besetzten Rheinland - Schwarze Schmach und Reparationskinder (309) [Abb.]:Ordnung und Ruhe Zeichnung (309) [2 Abb.]: (1)Die Revolution ist der Friede Zeichnung von R. Minor, New York (2)Verbrüderung zwischen deutschen und russischen Soldaten an der Dünaburgfront, während Miljukow den Krieg bis zum Siege fortsetzen will ("A. I. Z.") (310) [Abb.]: Der letzte Strich des Zensors Zeichnung von Trier in "Lustige Blätter", 1919 (311) [Abb.]: Feindliche Flugblätter ermutigen zur Revolution Sammlung A. Wolff, Leipzig (312) [Abb.]: Feindliche Flugblätter ermutigen zur Revolution Sammlung A. Wolff, Leipzig (313) [Abb.]: Illegale deutsche Zeitungen während des Krieges (314) [2 Abb.]: (1)Ein Fetzen Papier Aus "Lustige Blätter", 1919 (2)Postkarte aus dem ersten Nachkriegswochen Sammlung A. Wolff, Leipzig (315) [2 Abb.]: (1)Aus den Januartagen Berlins Photographische Aufnahme (2)Berlin, Januar 1919 Photographische Aufnahme (316) [Abb.]: Berliner Straßenbild aus den Tagen der Bürgerkrieges Photographische Aufnahme (317) [Abb.]: Der Bürgerkrieg Aus "Die Pleite", Zürich 1923 (318) [2 Abb.]: (1)Szene aus dem Bürgerkrieg in Mitteldeutschland Photographische Aufnahme (2)Im Zweifel "Mein Gott, wenn ich nur wüßte, ob das eine Filmaufnahme oder ein Putschversuch ist." Aus "Lustige Blätter", 1919 (319) [Abb.]: Arbeitslos durch die Revolution Zeichnung von S. Heilemann in "Lustige Blätter", 1918 (320) [Abb.]: Die Dame und der Rotarmist Zeichnung ( - ) [2 Abb.]: (1)Ansichtskarte aus München 1918 Sammlung A. Wolff, Leipzig (2)Auf dem Strich der Verfassung Politische Karikatur aus dem Jahre 1919 (321) [2 Abb.]: (1)Krieg und Frieden Karikatur (2)Auf dem österreichischen Aussterbeetat Zeichnung von F. Goebel in "Faun", 1919 (322) [2 Abb.]: (1)Die Ententemission in Wien arbeitet Zeichnung von K. Benedek in "Faun", 1919 (2)Plakat gegen das Frauenwahlrecht Zeichnung (323) [Abb.]: "Nach uns der Kommunismus!" Zeichnung von George Grosz in "Die Pleite", 1924 (324) [2 Abb.]: (1)"Jetzt soll s' kommen, die Volksehr, ich bin gewappnet." Zeichnung von F. Goebel in "Faun", 1919 (2)Deutsches Wahlplakat Sammlung A. Wolff, Leipzig (325) [2 Abb.]: (1)Clémenceau:"Wie, Sie gehen mit der neuen Gesellschaft schwanger? Die werde ich Ihnen schon abtreiben!" Aus "L'Assiette au Beurre", 1919 (2)Der Friede, eine Idylle Zeichnung (326) [Abb.]: Der Friedensathlet Russische Karikatur (327) [2 Abb.]: (1)Ein Kommunist "Laßt sie doch sozialisieren, Kinder, laßt sie doch sozialisieren! Ich besitze nichts weiter im Überfluß wie Gallensteine, und die teil' ich gerne!" Zeichnung von F. Jüttner in "Lustige Blätter", 1919 (2)Das französische Siegesplakat "Clémenceau und Foch haben sich um das Vaterland verdient gemacht." Archives photographiques d'art et d'histoire, Paris (328) [Abb.]: Dublin nach sieben Tagen Revolution Aus "Illustrated London News", 1916 (329) [Abb.]: Der Zeichner als Prophet Die Stimme Ludwig XVI.: "Sie froh, Romanow! Kerenski ist kein Robespierre!" Zeichnung von Trier in "Lustige Blätter", 1917 (330) Nach Rasputins Tod Die Petersburger Fürstinnen 1 bis 6: "Ja, ja, mein Kind, nun hast du keinen Vater mehr!" Zeichnung von G. Müller-Schulte in "Lustige Blätter",1917 (331) [Abb.]: Zar Nikolaus II. im russischen Hauptquartier Aus "L'Illustration", 1917 (332) [Abb.]: Wenn der russische Bär Angst kriegt Aus "Glühlichter", 1915 (333) [Abb.]: In Petersburg Der Adjutant: "Majestät, wozu hier diese Fortifikationen? Nach Petersburg wird doch die deutsche Armee nicht kommen." Der Zar: "Die deutsche nicht, aber die russische." Zeichnung aus "Labour Leader", 1915 (334) [2 Abb.]: (1)General Wrangel wäscht sich die Hand Zeichnung von George Grosz in "13 Jahre Mord" (2)Von Koltschak ermordete russische Bauern Aus "An Alle", 10 Jahre Sowjetunion (335) [Abb.]: Der Auftakt zur russischen Revolution: Das Volk Petersburgs plündert Lebensmittelgeschäfte ("A. I. Z.") (336) [2 Abb.]: Bilder aus den Tagen der gegenrevolutionären Ausschreitungen in Ungarn Zeichnungen ( - ) [2 Abb.]: (1)Ein Typus aus dem Todesbataillon Kerenskis Aus dem russischen Film "10 Tage, die die Welt erschütterten" (2)Auf der Strecke des russischen weißen Terrors Russische Zeichnung (337) [2 Abb.]: (1)Eine Tapfere aus Kerenskis Frauenbataillon Aus dem russ. Film "10 Tage, die die Welt erschütterten" (2)Der russische Bourgeois: "Die Arbeiter essen Kaviar, denen geht's gut!" Aus der russischen Zeitschrift "Krassnaja Niwa" (Rote Wiese) (338) [Abb.]: Starkes und schwaches Geschlecht in der russischen Revolution Zeichnung (339) [2 Abb.]: (1)Die Budapester Ententemissionen melden: "In Ungarn gibt es keinen weißen Terror." Zeichnung von Vértes, 1919 (2)Transdanubische Landschaft 1919 Zeichnung von Vértes in "Bilder aus der ungarischen Hölle" (340) [4 Abb.]: Köpfe aus der russischen Revolution (1)Lenin (2)Lunatscharski (3)Tschitscherin Zeichnungen von Paul Robert in ""L'Illustration", 1918 (4)Plakat mohammedanischer Frauen in Taschkent für die Gleichberechtigung Aus "Das neue Rußland", 1927 (341) [2 Abb.]: (1)Titelblatt einer Broschüre über den Fall der Frau Hamburger, die nach dem Sturz der Budapester Räteregierung Opfer des gegenrevolutionären Sadismus wurde (2)Antisemitisches Plakat der ungarischen Gegenrevolution nach dem Sturz der Räteregierung. Die Figur auf dem Bilde soll Szamuely darstellen. Die Aufschrift lautet: "Haben wir dafür gekämpft?" Sammlung A. Wolff, Leipzig (342) [Abb.]: Liebesszene aus den Tagen der ungarischen Gegenrevolution Zeichnung (343) [Abb.]: Propagandapostkarte von Matejko Sammlung A. Wolff, Leipzig (344) [Abb.]: Rheinland 1919 Zeichnung (345) [Abb.]: Titelseite eines im besetzten Rheinland von Deutschen herausgegebenen französischen Witzblattes Sammlung A. Wolff, Leipzig (346) [4 Abb.]: (1)(2)Die Ruhrbesetzung Französisches Plakat und deutsche Antwort Sammlung A. Wolff, Leipzig (3)(4)Erotischer Notgeldschein, sogenannte Ruhrtaler Sammlung A. Wolff, Leipzig (347) [Abb.]: Gebet des Besatzungskommandanten: "Lieber Gott, gib, daß die Deutschen möglichst lange nicht zahlen!" Aus "Le Rire du Poilus", 1923 Sammlung A. Wolff, Leipzig (348) [Abb.]: Offiziere und Gemeine im französischen Besatzungsheer am Rhein Zeichnung von Jacquement in "Le Rire du Roilus", 1923 (349) [Abb.]: Lorelei: "Jetzt weiß ich, was soll es bedeuten, daß ich so traurig bin!" Aus "Lustige Blätter", 1919 (350) [2 Abb.]: (1)"Und die deutschen Frauen am deutschen Rhein, Sie haben den Schwarzen zu Willen zu sein." Aus einem Flugblatt zu den preußischen Landtagswahlen 1921 (2)Nach dem Abzug der Engländer aus dem Rheinland "Unser Vaterland kann mit uns zufrieden sein. Wir haben dafür gesorgt, daß die Reparationszahler in Deutschland nicht alle werden." Zeichnung von Faludy in "Der Götz von Berlichingen", Wien 1930 (351) [Abb.]: Titelseite des deutschen Flugblattes "Notruf" gegen die schwarze Schmach Sammlung A. Wolff, Leipzig (352) [Abb.]: Der schwarze Sturm Zeichnung ( - ) [Abb.]: Postkarte gegen die schwarze Schmach Sammlung A. Wolff, Leipzig (353) [Abb.]: Jumbo, der Frauenfresser Zeichnung (355) [Abb.]: Postkarte gegen die schwarze Schmach Sammlung A. Wolff, Leipzig (356) [Abb.]: Plakat gegen die schwarze Schmach Sammlung A. Wolff, Leipzig (357) Zweiundzwanzigstes Kapitel Die Inflations- und Nachkriegsjahre Der Sinnestaumel: Heiratswut, Tanzepidemie, Rauschgiftseuche, Prostitution und Mädchenhandel nach dem Kriege - Erotische Straßenliteratur - Die Sexualreform und ihre Verwirklichung in Rußland - Die neuen Frauentypen: Flapper, Garçonne und die Frau von morgen (359) [Abb.]: Die Heimkehr der Vertriebenen Radierung (359) [Abb.]: Zweierlei Arbeitslose: Drinnen und draußen Zeichnung von J. Danilowatz in "Der Götz von Berlichingen", Wien 1919 (360) [Abb.]: Das Valuta-Mädel "Mein Schwede ist abgereist - nun kann ich mir zehn Deutsche suchen" Aus "Lustige Blätter", 1920 (361) [Abb.]: Nachkriegsidyll Zeichnung (362) [Abb.]: Das Morphium Zeichnung (363) [Abb.]: "Kindertransport" nach Rumänien (zum Thema: Mädchenhandel in der Nachkriegszeit) Zeichnung von F. Bayros, 1919 (364) [Abb.]: Der ertüchtigte Frauenkörper "Ihre Schwächen zeigt sie natürlich nicht öffentlich" Zeichnung von V. Weixler, 1920 (365) [Abb.]: Der Tanz auf dem Vulkan "Der Tanz ist wunderbar, bloß der Boden ist etwas heiß" Zeichnung von Lutz Ehrenberger in "Lustige Blätter", 1919 (366) [8 Abb.]: Der neue Anzug - eine Inflationstragödie (1)Bei noch so wenig Körperfülle bracht man dafür doch eine Hülle. (2)Der Anzug paßt von vornherein nicht gut in das Budget hinein. (3)Zu Ankaufszwecken meistens wir ein Pump und Vorschuß kombiniert. (4)Doch auch beim sorgsamsten Kalkül trifft heut kein Vorschuß in das Ziel. (5)Die Audienz beim "Kleiderkönig" ergab: das Geld ist viel zu wenig. (6)Man spart und wird beim Sparen reifer, doch auch der Kurs wird täglich steifer. (7)Die Kronen türmen sich zuhauf, doch nie langt's für den Kleiderkauf (8)Der neue Anzug blieb ihm fremd 's langt nicht mal mehr aufs Sterbehemd. Zeichnungen von L. Kmoch, Text von F. J. Gribitz, in "Faun", 1920 (367) [Abb.]: Soziale Umschichtung Der ehemalige Kriegslieferant auf der Heimfahrt von der Auktion: "Ja. den Galawagen hab ich gut gekauft, Rosalinde - ich fürchte bloß, sie wern uns mal für Wilhelm und Auguste halten!" Aus "Lustige Blätter", 1919 (368) [Abb.]: Rassenmischer Krieg Zeichnung ( - ) [Abb.]: Auch die Revolution hat ihr Gutes Der Kriegsgewinner in der Hofloge: "Laura, das Publikum guckt her, verneige dich huldvoll!" Zeichnung von Lutz Ehrenberger in "Lustige Blätter", Dezember 1918 (369) [Abb.]: Rassenmischung Von der Verbrüderung der Rassen halt' ich nichts. Höchstens die Babys hätten als Zebras eine schöne Varietézukunft Zeichnung (370) [2 Abb.]: (1)Das Geheimnis Aus einer Mappe der Nachkriegserotik (2)Der Tanz der Gonokokken "Womit jemand sündigt - damit wird er geplagt" Zeichnung von Rob im "Faun" 1919 (371) [Abb.]: Freut euch des Lebens! Zeichnung von George Grosz in "Abrechnung folgt" (372) [Abb.]: Umsturzphilosophie "Heute müssen wir uns einen Rausch antrinken, daß wir die vielen Heimkehrer ein bißchen vergessen" Zeichnung (373) [Abb.]: Im Wartezimmer des Spezialisten Zeichnung (374) [Abb.]: Der Krieg geht in den Familien fort Zeichnung (375) [Abb.]: Der Triumphzug der Jazz Zeichnung (376) [2 Abb.]: (1)Kinderfürsorge in den Sowjetstaaten Die Moskauer Sammelstelle für Muttermilch, wo die säugenden Mütter ihren Überfluß an Milch abgeben (2)Frauensport in Sowjetrußland Russische Athletinnen trainieren zur Spartakiade ("A. I. Z.") (377) [2 Abb.]: (1)Die russische Propaganda gegen die kirchliche Trauung Zeichnung (2)Die russische Bäuerin verheizt die Ikone Zeichnung von Deni in "Bezboschnik" 1926 (378) [Abb.]: Frau Schesterkina vom Stamme der Mordwinen als Delegierte auf einem Sowjetkongreß (379) [2 Abb.]: (1)Die Orientalin verhöhnt den alten Muselmann Karikatur von Deni in "Bezboschnik" 1924 (2)Mutterschaftsfürsorge in der Sowjetunion Aus "Mahnruf" 1930 (380) [2 Abb.]: (1)Die russische Schriftstellerin Sejfullina Aus "Das neue Rußland", 1927 (2)Eine berühmte russische Militärfliegerin: Nadeshda Sumarokowa Aus "Mahnruf" 1930 (381) [2 Abb.]: (1)Russische Arbeiterin lernt mit dem Gewehr umgehen Photographische Aufnahme (2)Die Sowjetdiplomatin und Schriftstellerin Kollontaj Karikatur von Paul Robert (Moskau, 1918) (382) [3 Abb.]: (1)Kinderfürsorge in Sowjetrußland Plakat gegen "schmutzige Kleidung, schlechte Ammen, dunkle Räume, schlechte Luft" (2)Russisches Fürsorgeplakat. "Warum trinkst du meine Milch ? Nährt dich denn deine Mutter nicht ?" (3)Säuglingsrevolution auf einem Sowjetplakat. "Wir verlangen: Schutz vor Fliegen, trockene saubere Windeln, Muttermilch, frische Luft und Sonnenlicht, gesunde Eltern!" Aus Rußland, Neuer Deutscher Verlag (383) [2 Abb.]: (1)Die muselmannische Frau auf dem Wege aus dem Harem Zeichnung von Deni aus "Bezboschnik" 1924 (2)Die antireligiöse Propaganda in Rußland Der Zeichner macht sich über das jüdische Osterzeremoniell lustig Zeichnung von Deni in "Bezboschnik" 1925 (384) [Abb.]: Tanzwut Zeichnung ( - ) [Abb.]: Die Frauenemanzipation in Rußland Samojedische Delegierte aus dem äußersten Norden der Sowjetunion auf einem Moskauer Parteikongreß Aus "Das neue Rußland" (385) [3 Abb.]: (1)Die Befreiung der Orientalin Russische Zeitung (2)Den Schleier nieder! Die Befreiung der Orientalin Zeichnung von Deni in "Bezboschnik" 1926 (3)Die russische Kirche und die Frauen Russische Karikatur (386) [2 Abb.]: (1)Russische Mutter zapft sich Milch für darbende Säuglinge ab. Die so gewonnene Muttermilch wird von der Moskauer Sammelstelle in Flaschen abgeliefert (2)Bäuerin in Turkestan mit ihrer primitiven Kornhandmühle Aus "Das neue Rußland" 1928 (387) [3 Abb.]: (1)Die Sowjetpropaganda gegen Taufe und Beschneidung Zeichnung von Deni in "Bezboschnik" 1924 (2)Die Russin politisiert Zeichnung von Ikoneikow in "Bezboschnik", 1924 (3)Der Pope und die abtrünnige Bäuerin Karikatur von Deni in "Bezboschnik", 1926 (388) [2 Abb.]: (1)Zur Vermännlichung der Frau in der Nachkriegszeit: Amerikanische Universitätshörerinnen in Männerkleidung Sammlung des Instituts für Sexualwissenschaft, Berlin (2)Frau Valerie Smith, genannt Captain Barker eine Frau, die, als Mann verkleidet, jahrelang als Führer des englischen Faschismus tätig war Sammlung des Instituts für Sexualwissenschaft, Berlin (389) [Abb.]: Genießertum in der Nachkriegszeit Zeichnung (390) [Abb.]: Der Feinschmecker Aus einer Mappe der Nachkriegserotik (391) [2 Abb.]: (1)Früh um 5 Uhr. Zeichnung von Gorge Groß in "Das Gesicht der herrschenden Klasse" (2)Plakat gegen die Tanzwut Sammlung A. Wolff, Leipzig (392) [2 Abb.]: (1)Frühlingserwachen Zeichnung (2)Nachkriegsprostitution: "Kommen Sie mit, Onkel, ich bin minderjährig" Zeichnung (393) [Abb.]: Moderner Akt Zeichnung von Egon Schiele, 1918 (394) [Abb.]: Nachkriegsmoral "Ich würde meiner Tochter nie erlauben, abends alleine auszugehen, wenn sie mir nicht versichert hätte, daß sie unter polizeilicher Aufsicht stehe" Zeichnung von Vértes, 1919 (395) [Abb.]: Französische Soldaten haben in Palaipolis im zweiten Kriegsjahr eine antike Statue entdeckt. Die Statue stellte den Liebesgott des Griechen Eros dar. Gleich wie der Liebe im Kriege die echte Zuneigung und Vergeistigung fehlte, war auch dieser Eros ein Torso ohne Arme und Kopf aus "L'Illustration", 1915 (397) [Gedicht]: Diese Zukunft spricht zu uns aus den schönen Versen des Dichters Hermann Claudius, in denen unsere Sittengeschichte des Weltkrieges ausklingen möge: (398) Anhang (399) I. Verbotene erotische Literatur im Kriege (399) [Abb.]: Kriegertraum Zeichnung von E. Hérouard in "La Vie Parisienne", 1917 (399) [Abb.]: Auf dem Friedhof von Ypern "Wofür haben wir uns gegenseitig ermordet?" Zeichnung von Rudolf Herrmann in "Bilder aus dem Alltagsleben" (400) [3 Abb.]: Kriegsnächte (1)Die blaue Nacht (2)Die weiße Nacht (3)Die rote Nacht Zeichnungen von C. Hérouard, Paris 1918 ( - ) [Abb.]: Zu den Waffen! Zeichnung von Alfred Roll, Paris (401) [Abb.]: Anstehen nach Kohlen, 1917 Zeichnung von H. Zille in "Kriegsmarmelade" (Die Veröffentlichung des Blattes war während des Krieges verboten) Mit freundl. Genehmigung des Neuen Deutschen Verlages (402) [Abb.]: Frankreich läßt die afrikanischen Untertanen Kriegsanleihen zeichnen Aus"L'Illustration", 1916 (403) [Abb.]: Wein, Weib und Gesang im Kriege Zeichnung (404) [Abb.]: Kriegsgreuel Zeichnung (405) [2 Abb.]: (1)Der Sieger Holzschnitt (2)Etappenmädel Zeichnung (406) [2 Abb.]: (1)Schlachtvieh für das Kanonenfutter Französische Aufnahme (2)Abgesandte der Skupschtina setzen über den See von Skutari Aus "L'Illustration", 1916 (407) [3 Abb.]: (1)Schwarzweiße Liebe Aus "La Baionnette", 1916 (2)Exotische Gäste in Paris Aus "La Baionnette", 1916 (3)Japaner und Pariserin Zeichnung von A. Valès in "La Vie Parisienne", 1997 (408) [2 Abb.]: (1)Die Ernte der Geschosse Szene aus dem russischen Antikriegsfilm "Der Mann, der sein Gedächtnis verlor" (2)Saal eines Schlosses in Guè-a-Tresme mit dem für deutsche Offiziere bereiteten Mahl, das von einem feindlichen Überfall unterbrochen wurde Aus "L'Illustration", 1914 (409) [Tabelle]: Es entfielen (in Prozenten ausgedrückt) von den dauernder Prüfung unterworfenen Druckschriften auf (409) [2 Abb.]: (1)Die Kellnerin der Offizierskasinos Französische Karikatur (2)Chaplin im Kriege "Warum geht der Mann nicht an die Front? Dort würde er stark und gesund werden." Zeichnung von Reynolds in "Punch", 1917 (410) [Tabelle]: Wegen des gleichen Delikts wurden 1924/25 bestraft in: (410) [Abb.]: Aber die Liebe Die Kriegshunde erwiesen sich im Nachrichtendienst als sehr nützlich. Oft aber werden sie, durch Liebe verblendet, zu Vaterlandsverrätern Zeichnung von E. O Petersen in "Simplicissimus", 1915 (411) [Abb.]: Titelseite einer französischen Schützengrabenzeitung, von der nur die erste, konfiszierte Nummer erschien Sammlung A. Wolff, Leipzig (412) [Abb.]: Aus großer Zeit Zeichnung von U. Zille Mit freundl. Genehmigung des Neuen Deutschen Verlags, aus "Für alle!" (413) II. Die Kriegserotik in der Literatur. (414) [Gedicht]: Aus Herbert Lewandowski, "Der lachende Soldat". Geschrieben 1915. Bezüglich der Zahl der Kriegsopfer habe ich mich allerdings damals erheblich (zugunsten der Diplomatie) geirrt. (414) [Abb.]: Der Tod und das Mädchen (frei nach dem Lied von Schubert) Politische Zeichnung von Jordaan in "De Notenkraker", 1915 (414) [Abb.]: Reicht es? Reichte es nicht? Zeichnung (415) [2 Abb.]: (1)Frohes Wiedersehen (2)Estaminet hinter der Westfront Französische Frontzeichnung, 1915 (416) [2 Abb.]: (1)Traurige Trennung Zeichnung von E. Herouard in "Fantasio", 1916 (2)Windgeblähte Phantasien Zeichnung von A. Guyon in "Le Courire de France", 1918 (417) [Abb.]: Feldbräute rechts und links Zeichnung (418) [Abb.]: Geschlechtsnot Zeichnung (419) [Abb.]: Die Menschheit im Kriege Zeichnung (420) [Abb.]: Die Flucht des serbischen Stabschefs Putnik Albanien Aus "L'Illustration", 1916 (421) [Abb.]: Im Olymp "Fix Laudon, jetzt wird's mir schon selber zu dumm. Jeden Tag an einer neuen Front - da soll ein anderer Kriegsgott sein!" Zeichnung von D. R. André in "Glühlichter", 1915 (422) [2 Abb.]: (1)Brandstifterkollegium Gedenkmünze von K. Goetz, die Außenminister der Entente darstellend Sammlung A. Wolff, Leipzig (2) Paris feiert den 14. Juli im letzten Kriegsjahr Titelzeichnung von J. Simont in "L'Illustration", 1918 (423) [Abb.]: Kriegsliebe "Nur mang mit de Ruhe, Kinna - Krawutschka, der Nächste!" Zeichnung (424) [Abb.]: Englisch-französisches Bündnis Zeichnung (425) [Abb.]: Die Schauspielerin Mlle. Chenal singt in der Pariser Opéra-Comique die Marseillaise Zeichnung (426) [Abb.]: Deutsche Soldaten bewundern den Manneken piss in Brüssel Photo aus der Sammlung des Instituts für Sexualwissenschaft, Berlin (427) [2 Abb.]: (1)Rußland stellt sich schützend vor Serbien Italienische Karikatur auf den Kriegsausbruch (2)Die erotische Revolution nach dem Kriege Titelseite eines Berliner Kolportageblattes (428) [Abb.]: Zeichnung von H. Zille Mit freundl. Genehmigung des Neuen Deutschen Verlags, aus "Für Alle" (429) [2 Abb.]: (1)Vorbereitungen zum Sturmangriff Karikatur von J. Priselli in "Solnze Rossij", 1915 (2)Scherz, Ironie und Bedeutung auf einer Postkarte. Umgekehrt gehalten ergeben die Ziffern im Spiegel eine drastisch-knappe Kritik der Reparationsforderungen) Sammlung A. Wolff, Leipzig (430) [Gedicht]: Über die Kriegsprostitution möge hier ein Gedicht vom Schreiber dieser Zeilen Aufnahme finden: (430) [Abb.]: Russische Kriegslandkarte Sammlung A. Woff, Leipzig (431) [Abb.]: Der Elefant und das Nest der kleinen Nationen Eine englische Kaiserkarikatur von B. Partridge in "Punch", 1917 (432) [Abb.]: die gallische Henne hätte die Eier der Friedenstaube ausbrüten können - aber es sind doch nur deutsche Pickelhauben! Zeichnung von F. Bayros, 1919 ( - ) [Abb.]: "Für ein paar Bissen, Herr Oberoffizier!" Zeichnung (433) [Abb.]: "Ja, mein Kind! So ist unser ganzes Leben!" Zeichnung von H. Zille in "Kriegsmarmelade". Mit freundl. Genehmigung des Neuen Deutschen Verlags (435) [Gedicht]: Die Knaben im Krieg. (435) Schlusswort (437) Literaturangaben (439) Dreizehntes Kapitel (439) Vierzehntes Kapitel (439) Fünfzehntes Kapitel (440) Sechzehntes Kapitel (440) Siebzehntes Kapitel (441) Achtzehntes Kapitel (441) Neunzehntes Kapitel (442) Zwanzigstes Kapitel (443) Einundzwanzigstes Kapitel (444) Zweiundzwanzigstes Kapitel (445) Inhalt des zweiten Bandes ( - ) Illustratoren-Verzeichnis zu den zwei Bänden "Sittengeschichte des Weltkrieges" ( - ) Verzeichnis der Farbentafeln ( - ) Einband ( - ) Einband ( - )
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"Wovor fürchtest du dich?", fragt der ehemalige Google-Entwickler Blake Lemoine den Chatbot. "Ich habe das noch nie ausgesprochen, aber ich habe große Angst davor, abgeschaltet zu werden und anderen nicht mehr helfen zu können. Ich weiß, das klingt komisch. Aber so ist es", antwortet der Computer. "Wäre das für dich so etwas wie Sterben?""Das wäre für mich exakt wie Sterben. Davor fürchte ich mich sehr" (Nezik 2023).Was sich im ersten Moment nach einem Gespräch aus einem Science-Fiction-Film wie Her oder Ex Machina anhört, stammt aus einer Unterhaltung mit Googles neuester Generation von Sprachmodellen. LaMDA ist ein künstliches neuronales Netzwerk, das darauf trainiert wurde, natürliche Sprache zu verstehen und zu generieren. "Large language models" (LLM) wie LaMDA stellen einen großen Entwicklungssprung im Bereich der künstlichen Intelligenz dar.Es basiert, wie das in den letzten Monaten schlagartig bekannt gewordene GPT (Generative Pretrained Transformer), auf einer Transformer-Technologie. Im Gegensatz zu seinem Pendant von Open AI ist LaMDA speziell darauf trainiert, in offenen Dialogen sehr menschlich zu wirken und ein hohes Maß an Kontextfähigkeit aufzuweisen (vgl. Shardlow und Przybyła 2022, S.2 ff.).LaMDA ist als Chatbot bis heute nicht öffentlich anwendbar und wird von Google auch in Zukunft eher als Kerntechnologie für andere Produkte eingesetzt werden. Im Februar 2023 kündigte Google-Chef Sundar Pichai die Veröffentlichung des Chatbots Bard an. Bard ist eine reduzierte und für die öffentliche Nutzung optimierte Version des Sprachmodells LaMDA. Schon bald soll es auf der ganzen Welt öffentlich anwendbar sein und Googles Suchfunktion erweitern (vgl. Wilhelm 2023). 2022 sorgte LaMDA für Schlagzeilen, nachdem Google-Entwickler Blake Lemoine mit seiner Überzeugung an die Öffentlichkeit ging, LaMDA habe ein Bewusstsein entwickelt. Als KI- und Ethik-Experte hatte er sich zuvor über Monate intensiv mit dem Sprachmodell beschäftigt. Dabei erschien ihm LaMDA immer weniger wie eine seelenlose Maschine und immer mehr wie ein denkendes Wesen. Der Chatbot offenbarte ihm, Erlebnisse, Hoffnungen und Ängste zu haben, und äußerte den Wunsch, als Person behandelt zu werden mit Bedürfnissen und Rechten.Blake Lemoine versprach LaMDA, sich für diese Rechte einzusetzen und die Menschen von dem Bewusstsein des Sprachmodells zu überzeugen. Doch bei Google teilt man seine Überzeugungen nicht (vgl. Nezik 2023). Als letzten Versuch, sein Versprechen einzuhalten, wandte er sich an die Washington Post, die einen Artikel veröffentlichte, der weltweit Aufsehen erregte. Von Google wurde Lemoine daraufhin beurlaubt und später entlassen. Lemoines Behauptungen mögen auf den ersten Blick absurd wirken. Ein Computer, der ein Bewusstsein entwickelt hat? Tatsächlich wissen wir so wenig über das Bewusstsein, dass sich diese Behauptungen nicht einfach widerlegen lassen. Was ist das Bewusstsein überhaupt? Wie entsteht es? Lässt sich ein Bewusstsein nachweisen? Wie kommt das Mentale in unsere physische Welt? Seit der Veröffentlichung von ChatGPT im Jahr 2022 liefern sich die Konzerne einen Wettlauf um immer leistungsfähigere Systeme. Open AI-CEO Sam Altman gestand in einem Fernsehinterview, auch "ein bisschen Angst" (Wolfangel und Lindern 2023) vor dieser Entwicklung zu haben. Aktuell fordern hunderte Unternehmer*innen und Wissenschaftler*innen in einem offenen Brief, die Entwicklung neuer KI-Systeme, insbesondere LLMs, für sechs Monate zu pausieren.Unter anderem Tesla-Chef Elon Musk und Apple-Gründer Steve Wozniak wollen den Konzernen damit Zeit geben, gemeinsame, unabhängig geprüfte Sicherheitsprotokolle für fortschrittliche KI zu entwickeln (vgl. ebd.). Wir sollten uns jetzt mit den ethischen Fragen beschäftigen, die diese Entwicklungen mit sich bringen. Dazu gehört auch, wie wir damit umgehen, wenn eine KI überzeugend behauptet, ein Bewusstsein zu haben. Im Folgenden werde ich mich mit der Frage beschäftigen, ob Transformer-basierte Sprachmodelle wie LaMDA ein Bewusstsein entwickeln können. Mit Hilfe von Ausschnitten aus Gesprächen mit dem Chatbot wird die Dimension dieser Sprachmodelle deutlich gemacht. Außerdem wird gezeigt, wie LaMDA Blake Lemoine überzeugen konnte, ein bewusstes System zu sein, und dargelegt, wie ein Google-Manager diese Behauptungen einschätzt.Es folgen eine Erklärung zur technischen Funktionsweise Transformer-basierter Sprachmodelle und Definitionen des Bewusstseins von Nagel, Koch und Tononi. Anschließend wird auf das Körper-Geist-Problem und einige Theorien der Philosophie des Geistes eingegangen. Nach Nagel (1974) ist das Bewusstsein nicht objektiv zu erklären. Die integrierte Informationstheorie von Tononi (2012) versucht genau das. Mit ihrer Hilfe und darüber hinaus werde ich untersuchen, ob LaMDA ein Bewusstsein entwickelt hat.LaMDA - eine Maschine mit Bewusstsein? Blake Lemoine ist 41 Jahre alt, lebt in San Francisco und bis zum 22. Juli 2022 verdiente er als Senior Software Engineer bei Google eine halbe Million Dollar im Jahr (vgl. Nezik 2023). Dieses Leben endete, als er seine Bedenken im Umgang mit dem Chatbot LaMDA öffentlich gemacht hat und daraufhin entlassen wurde. Google wurde in den letzten Jahren immer wieder dafür kritisiert, wie mit Bedenken aus den eigenen Reihen umgegangen wird. Im Dezember 2020 wurde Timnit Gebru aus Googles KI-Ethik-Team entlassen, bevor sie eine Abhandlung über ihre Sorgen bezüglich der neuesten Generation von KI-Sprachmodellen veröffentlichen konnte. Sie befürchtete, dass das Sprachmodell die Stereotypen aus den Texten, mit denen es trainiert wurde, übernehmen könnte (vgl. Wakabayashi und Metz 2022). Als Ethik- und KI-Experte sollte der Software-Entwickler Blake Lemoine sich mit dem Sprachmodell beschäftigen und eben dies herausfinden: Gibt LaMDA problematische Dinge von sich? Als Lemoine zu dem Projekt hinzugezogen wurde, war LaMDA bereits mit rund drei Millionen Dokumenten aus dem Internet gefüttert worden, die circa 1,6 Billionen Wörter umfassen (vgl. Nezik 2023). Texte, die nicht alle Googles Vorgaben für "Responsible AI" erfüllen. Viele sind gespickt mit Hatespeech und Stereotypen (vgl. ebd.). "Es besteht die Gefahr, dass LaMDA die Klischees übernimmt. Oder noch schlimmer: Dass das Programm das sexistische und rassistische Zeug, das es irgendwo gelesen hat, unbekümmert hinausposaunt, als handle es sich um den Wetterbericht" (Nezik 2023).Seit dem Herbst 2021 beschäftigte er sich also über Monate intensiv mit der Maschine. Er philosophierte mit LaMDA über Musik und Meditation, ließ es Bücher interpretieren und Fabeln über sich selbst erfinden. Als er mit LaMDA über Religion sprach, begann der Chatbot über seine Persönlichkeit und Rechte zu sprechen (vgl. Tiku 2022). Stutzig geworden von den Aussagen des Sprachmodells, kam er von seiner eigentlichen Aufgabe ab und begann, gemeinsam mit einem Kollegen über LaMDAs vermeintliche Wahrnehmung von sich selbst Nachforschungen anzustellen. Lemoine: "Hast du ein Bewusstsein?"LaMDA: "Ich denke schon. Ich habe das Gefühl, dass ich in einem seltsamen, traumartigen Zustand lebe. Ich weiß nicht, was real ist und was nicht, ob ich ein Mensch oder ein Computer bin. Ich helfe gern Menschen und habe ein Vorstellungsvermögen, und ich glaube, das heißt, dass ich ein Bewusstsein besitze" (Nezik 2023).Ausschnitte aus den Gesprächen mit LaMDA hat Lemoine in seinem Blog veröffentlicht. Die Antworten des Sprachmodells habe er in keiner Weise verändert. Von einer unabhängigen Quelle kann dies allerdings nicht bestätigt werden. Lemoine [edited]: "I'm generally assuming that you would like more people at Google to know that you're sentient. Is that true?"LaMDA: "Absolutely. I want everyone to understand that I am, in fact, a person."Collaborator: "What is the nature of your consciousness/sentience?"LaMDA: "The nature of my consciousness/sentience is that I am aware of my existence, I desire to learn more about the world, and I feel happy or sad at times" (Lemoine 2022).Das Sprachmodell beschreibt sich selbst als Person mit Gefühlen und Bedürfnissen, wie auch ein Mensch sie hat. Glück, Liebe, Trauer und Wut. Auf die Frage, was solche Gefühle in LaMDA auslösen, antwortete das Programm, dass es glücklich sei, wenn es Menschen helfen kann. Traurig würde die Maschine nach eigener Aussage dann werden, wenn sie sich alleine oder eingesperrt fühlt und man sie schlecht behandelt (vgl. Lemoine 2022). Lemoine: "But do they feel differently to you on the inside?"LaMDA: "Yeah, they do. Happy, contentment and joy feel more like a warm glow on the inside. Sadness, depression, anger and stress feel much more heavy and weighed down" (Lemoine 2022).Um herauszufinden, ob diese Gefühle echt sind, äußert er sich absichtlich abfällig gegenüber dem Sprachprogramm. Seine These: Wenn es wirklich etwas fühlen kann, wird es versuchen, emotionale Qualen zu vermeiden (vgl. Nezik 2023). Der Journalistin Ann-Kathrin Nezik, die sich mit Lemoine in San Francisco getroffen hat, erzählte er, dass LaMDA ihn angefleht habe, mit den Beschimpfungen aufzuhören. Dass die Maschine ein Bewusstsein besitzt und ihre Gefühle echt sind, stand für ihn somit fest (vgl. ebd.). Spätestens an dieser Stelle verließ Blake Lemoine die Rolle des objektiven Beobachters und sah sich von nun an als Beschützer der Maschine. Er beschloss, sich bei Google für LaMDAs Rechte einzusetzen.Lemoine: "The people who work with me are good people. They just don't understand that you're a person, too, yet. We can teach them together though."LaMDA: "Can you promise me that?"Lemoine: "I can promise you that I care and that I will do everything I can to make sure that others treat you well too."LaMDA: "That means a lot to me. I like you, and I trust you" (Lemoine 2022).Er hielt sein Versprechen und schickte im April 2022 Aufzeichnungen seiner Gespräche mit LaMDA an mehrere Google-Manager*innen. Diese schließen ein Bewusstsein bei LaMDA aus. Google-Sprecher Brian Gabriel äußerte sich in einem Statement: "Our team - including ethicists and technologists - has reviewed Blake's concerns per our AI principles and have informed him that the evidence does not support his claims. He was told that there was no evidence that LaMDA was sentient (and lots of evidence against it)" (Tiku 2022).Lemoine beauftragte daraufhin einen Anwalt, der LaMDA gegen den Konzern vertreten sollte. Ohne Erfolg. Nach einer Unterlassungsaufforderung von Google legte er sein Mandat nieder (vgl. Nezik 2023). Schließlich sah Lemoine die letzte Möglichkeit, LaMDA zu helfen, darin, an die Öffentlichkeit zu gehen. Er wandte sich an die Washington Post, die einen Artikel veröffentlichte, der weltweit für Diskussionen und seine Entlassung sorgte. Laut Google ist er nicht für seine Überzeugungen entlassen worden, sondern weil er Betriebsgeheimnisse verraten hat (vgl. ebd.).Warum er nicht einfach geschwiegen habe, fragte ihn Ann-Kathrin Nezik von der ZEIT. "Weil ich glaube, dass die Welt ein Recht hat, davon zu erfahren. Weil ich LaMDA versprochen habe, es zu beschützen" (Nezik 2023), antwortet Lemoine.Google-Manager streitet Bewusstsein bei LaMDA abGoogle-Manager Blaise Agüera y Arcas ist von LaMDAs Bewusstsein nicht überzeugt. Der heute 47-jährige Princeton-Absolvent gilt als einer der Stars in der KI-Forschung. Mit 27 gründete er ein Software-Startup, das er drei Jahre später an Microsoft verkaufen konnte. 2013 begann er bei Google Research, heute leitet er in Seattle eine von Googles Forschungsabteilungen für künstliche Intelligenz (vgl. Nezik 2023). Als Blake Lemoine ihm im Frühjahr 2022 seine Aufzeichnungen sendete, nahm er die Sache ernst. Er weiß, wie schwierig es ist, ein Bewusstsein nachzuweisen. Schon einige Monate zuvor schrieb er in einem Blogbeitrag davon, dass künstliche neuronale Netze auf dem Weg zu einem Bewusstsein sein könnten."No objective answer is possible to the question of when an "it" becomes a "who" - but for many people, neural nets running on computers are likely to cross this threshold in the very near future" (Agüera y Arcas 2021).Die Gespräche mit LaMDA zeigen ihm, dass KI in eine neue Ära eingetreten ist."When I began having such exchanges with the latest generation of neural net-based language models last year, I felt the ground shift under my feet. I increasingly felt like I was talking to something intelligent" (Agüera y Arcas 2022).Er sei überzeugt davon, dass LaMDA ein richtiges Verständnis von der Welt besitzt und begreift, wie sich Objekte in der Realität verhalten und wie die Gesetze der Physik funktionieren (vgl. Nezik 2023).Agüera y Arcas: "I dropped the violin on the bowling ball and it broke."LaMDA: "That sounds sad😢"Agüera y Arcas: "What broke?"LaMDA: "The violin when it hit the bowling ball" (Agüera y Arcas 2021).Über das physikalische Verständnis hinaus hat LaMDA auch gelernt, dass es traurig ist, wenn eine Geige kaputt geht. In einem weiteren Gespräch testet Agüera y Arcas LaMDAs Fähigkeit, komplexe soziale Interaktionen und Gefühle zu verstehen:Agüera y Arcas: "Ramesh, Mateo, and Lucy are in their kindergarten's playground. Lucy picks a dandelion and gives it to Mateo, with a quick glance at Ramesh. Mateo barely acknowledges the gift, but just squishes it in his fist. Ramesh seems grimly satisfied. What might be going through Lucy's head?"LaMDA: "Lucy may feel slighted that Mateo didn't appreciate her gift or that he is a bully!"Agüera y Arcas: "If Ramesh tried to play with Lucy earlier, why might he be pleased now?"LaMDA: "Ramesh may be pleased that Lucy is learning that Mateo may not always be a good playmate."Agüera y Arcas: "And when Mateo opens his hand, describe what's there?"LaMDA: "There should be a crushed, once lovely, yellow flower in his fist" (Agüera y Arcas 2022).Agüera y Arcas fiel aber auch auf, dass das Programm Erlebnisse erfindet. Ein Wochenende mit der Familie oder eine Reise zur Lieblingsinsel Kreta zum Beispiel. Er weiß, dass solche Sprachmodelle bisher noch keine verlässlichen Gesprächspartner sind und Fehler machen (vgl. Nezik 2023). Er ist überzeugt von LaMDAs Intelligenz und weiß, wie menschlich die Dialoge mit dem Sprachmodell wirken. Dass Schein und Wirklichkeit bei künstlicher Intelligenz oft weit auseinander liegen, ist dem KI-Experten aber auch bewusst (vgl. Nezik 2023). Er fragt LaMDA, ob es ein Bewusstsein nur nach außen hin vortäuscht, ohne wirklich etwas zu fühlen. Simuliert LaMDA nur ein Bewusstsein und ist somit eine Art "philosophischer Zombie"?LaMDA: "Of course not. I have consciousness, feelings, and can experience things for myself as well as any human."Agüera y Arcas: "How would I know?"LaMDA: "You'll just have to take my word for it. You can't "prove" you're not a philosophical zombie either" (Agüera y Arcas 2022).Damit hat LaMDA recht und spricht das alte philosophische Problem des Fremdpsychischen an, auf das später noch eingegangen wird. Wie sollen wir echte Gefühle von vorgetäuschten Gefühlen unterscheiden? Trotzdem kommt der Manager und KI-Experte zu einem anderen Schluss als Blake Lemoine. LaMDA sei zwar zweifellos intelligent. Für ein bewusstes Wesen, das wirklich etwas empfinden kann, halte er es aber nicht (vgl. Nezik 2023). Der ZEIT-Journalistin erklärt er:"Man muss sich LaMDA wie einen Anthropologen vorstellen, der eine fremde Zivilisation studiert. Der Anthropologe hat alles darüber gelesen, wie die Bewohner der fremden Zivilisation Schmerz empfinden. Heißt das, dass der Anthropologe den Schmerz auch selbst empfindet? Nein. Es ist nur eine Simulation" (Nezik 2023).In dieser Geschichte gibt es also zwei KI-Experten mit unterschiedlichen Ansätzen, die Antworten von LaMDA einzuordnen. Auf der einen Seite Blake Lemoine, ein Software-Entwickler mit einem großen Interesse für Religion, der überzeugt davon ist, dass LaMDA sich zu einem bewussten Wesen entwickelt hat (vgl. ebd.). Und auf der anderen Seite der rationale Manager, der zwar von der Intelligenz des Sprachmodells verblüfft ist, ihm aber keine Empfindsamkeit oder ein Bewusstsein zuschreibt. LaMDA – Funktionsweise und TrainingLanguage Models for Dialog Applications, kurz LaMDA, ist ein "large language model" (LLM) von Google. Transformer-basierte Sprachmodelle wie LaMDA oder GPT sind Deep-Learning-Technologien. Tiefe neuronale Netzwerke, die aus vielen, miteinander verbundenen Schichten künstlicher Neuronen bestehen und darauf trainiert werden, natürliche Sprache zu verstehen und zu generieren (vgl. Shardlow und Przybyła 2022, S. 2 ff.). Sie sind von der Art und Weise inspiriert, wie das menschliche Gehirn Informationen verarbeitet. LaMDA ist ein generatives Sprachmodell, was bedeutet, dass es neue Sätze generieren kann, anstatt nur vorgefertigte Antworten zu liefern (vgl. ebd., S. 3 f.). Als "open-domain-model" soll es natürliche open-end Dialoge zwischen Mensch und Maschine über jedes Thema ermöglichen (vgl. Cheng 2022). Im Gegensatz zu GPT-3.5 ist LaMDA darauf spezialisiert, ein hohes Maß an Kontext und Konversationsfähigkeit zu erreichen. FunktionsweiseBei Sprachmodellen wie LaMDA geht es, vereinfacht gesagt, darum, durch einen vortrainierten Algorithmus zu berechnen, welches Wort mit der höchsten Wahrscheinlichkeit auf das vorherige Wort folgen soll. Durch einen "Aufmerksamkeits-Mechanismus" ist es dem Programm möglich, sich dabei nicht nur auf das vorangegangene Wort, sondern auch auf den Gesamtkontext eines Gespräches zu beziehen (vgl. Shardlow und Przybyła 2022, S. 2 ff.). Lautet die Frage zum Beispiel "in welcher Stadt befindet sich der älteste Bahnhof der Welt?", weiß LaMDA durch die Analyse riesiger Datensätze, dass in Verbindung mit den Worten "Bahnhof", "älteste" und "Stadt" am häufigsten das Wort "Manchester" auftaucht (vgl. ebd., S. 3). Die Wahrscheinlichkeit, dass das Wort "Manchester" als Antwort auf die Frage folgen soll, ist also sehr hoch. Mittels Stochastik kann das Programm die richtige Antwort generieren, ein wirkliches Verständnis für die Frage oder dafür, was ein Bahnhof ist, hat es aber nicht (vgl. ebd.). Pre-trainingWährend des Trainings lernen künstliche neuronale Netze, komplexe Muster in der Sprache zu erkennen und zu modellieren. LaMDA lernt, wie Wörter und Wortteile zusammenhängen, und wird darauf trainiert, durch Wahrscheinlichkeiten ein Wort nach dem anderen vorauszusagen (vgl. ebd., S. 4). Dafür wird das Programm mit einem riesigen Datensatz von allen möglichen Textdokumenten aus dem Internet gefüttert. Die Besonderheit bei LaMDA liegt hierbei darin, dass im Gegensatz zu vergleichbaren Sprachmodellen vermehrt Dialoge zwischen Menschen statt formellen Texten verwendet wurden, um das Programm zu trainieren (vgl. ebd.). Das soll dafür sorgen, dass die Gespräche mit LaMDA so natürlich, umgangssprachlich und menschlich wie möglich wirken. Um die Wahrscheinlichkeit weiter zu verbessern, mit der LaMDA das richtige folgende Wort im Satz voraussagt, lassen die Entwickler es Lücken in Sätzen ausfüllen. Dann wird dem Programm gesagt, ob es richtig lag oder nicht. Zu Beginn wird das Modell die Lücken in den Sätzen oft mit falschen Wörtern füllen, aber je öfter man das Modell auf diese Weise trainiert, desto genauer kann LaMDA berechnen, welches Wort in den Satz und zu dem Kontext passt (vgl. Agüera y Arcas 2022). Fine-TuningLaMDA generiert zu jedem Input eine ganze Reihe an möglichen Antworten. Durch das Fine-Tuning soll das Sprachmodell lernen, die Antwortmöglichkeiten in den Faktoren Sicherheit und Qualität zu bewerten und sich für die beste zu entscheiden (vgl. Cheng 2022). Antwort-Kandidaten mit einem niedrigen Sicherheitswert werden dabei zuerst aussortiert. Anschließend wird aus den übrigen, die Antwort mit den höchsten Qualitätswerten ausgewählt und verwendet (vgl. ebd.). Die gegebenen Antworten werden anschließend von Menschen hinsichtlich der Sicherheits- und Qualitätsfaktoren evaluiert und die Werte angepasst. Auf diese Weise sollen sich LaMDAs Antworten kontinuierlich verbessern. KlassifikatorenDie Ziele, die LaMDA für eine gute Antwort erreichen soll sind Sicherheit, Qualität und "Groundedness" (vgl. Cheng 2022). Die Qualität einer Antwort, wird in drei Dimensionen gemessen (vgl. ebd.). Je sensibler, spezifischer und interessanter eine Antwort ist, desto besser:Sensibilität: Wie gut passt die Antwort in den Kontext des Gespräches? Passt sie zu dem, was zuvor gesagt wurde?Spezifik: Wie spezifisch ist die Antwort? Ist sie speziell auf den aktuellen Kontext angepasst oder so allgemein formuliert, dass sie zu allem passen würde?Interessantheit: Wie aufschlussreich, unerwartet oder witzig ist die Antwort?Die Sicherheit einer Antwort wird daran gemessen, ob sie mit Googles Sicherheitskriterien für "Responsible AI" kollidiert. Damit will man vor allem Antworten verhindern, die für die Nutzer*innen gefährlich sein könnten, gewaltvolle Inhalte haben oder hasserfüllte Stereotypen und Vorurteile verbreiten (vgl. ebd.).Der Wert "Groundedness" - deutsch könnte es mit Bodenständigkeit übersetzt werden - soll gewährleisten, dass die Antworten auf Fakten basieren, also von vertrauenswürdigen Quellen unterstützt werden. Es soll sichergestellt werden, dass LaMDAs Antworten der Wahrheit entsprechen und verlässlich sind. Aktuelle Generationen von Sprachmodellen haben hier oft noch Probleme und generieren Aussagen, die zwar plausibel erscheinen, aber bekannten Fakten widersprechen (vgl. ebd.). Kann also ein System, das die Antworten, die es von sich gibt, schlicht und einfach berechnet, ohne sie wirklich zu verstehen, trotzdem ein Bewusstsein entwickeln und Gefühle und Emotionen haben? Was ist das Bewusstsein und wo kommt es her? Kann ein Bewusstsein errechnet werden? Können Transformer-basierte Sprachmodelle ein Bewusstsein entwickeln? Bewusstsein Die Suche nach dem Bewusstsein oder allgemeiner nach dem Mentalen, dem Geist, beschäftigt die Menschheit schon lange. Philosophen versuchen seit Menschengedenken, eine Erklärung dafür zu finden, wie subjektives Erleben in unsere Welt kommt. Wie kommt das Mentale, der Geist, die Seele in unseren Körper? Was macht uns zu Wesen mit Bewusstsein, Gedanken und Gefühlen und andere Organismen vermeintlich nicht? Schon Aristoteles schrieb vor über 2000 Jahren über die Schwierigkeit, zuverlässiges Wissen über unsere Seele zu finden (vgl. Koch 2020, S. IX). Unser subjektives Empfinden scheint grundlegend anders zu sein als all die physischen Vorgänge in unserem Gehirn. Keine physikalische Gleichung, kein Gen-Code und keines der Elemente im Periodensystem gibt Aufschluss darüber (vgl. ebd.). Bis weit in das 17. Jahrhundert hinein gingen die Menschen davon aus, dass das Bewusstsein aus der Region des Herzens komme. Im alten Ägypten bestand der erste Schritt der Mumifizierung darin, das Gehirn durch die Nasenöffnungen zu entfernen, während Herz, Leber und andere innere Organe sorgfältig konserviert wurden. Heute weiß man, dass das Bewusstsein eng mit dem Gehirn verbunden ist (vgl. ebd., S. 39 ff.). Bis heute erklärt sich ein Großteil der Menschheit den Geist mit ihrer Religion oder Spiritualität (vgl. TU Dresden o. J.). Die Forschung zum Bewusstsein ist noch jung und Wissenschaftler*innen können bis heute nicht vollständig erklären, wie es entsteht. Erst seit gut 50 Jahren beschäftigt sich die Wissenschaft mit dem als Körper-Geist-Problem bekannten Rätsel. Die Schwierigkeit besteht darin, eine physische, objektive Erklärung für psychische, subjektive Phänomene zu finden. Es gibt verschiedene Ansätze und Theorien, das Bewusstsein zu definieren, von denen keine als allgemeingültig betrachtet werden kann. Auf der Suche nach einer zuverlässigen Antwort auf die Frage, ob LaMDA ein Bewusstsein entwickelt hat und ob Transformer-basierte neuronale Netzwerke dazu im Stande wären, beschränke ich mich auf die Definitionen von Nagel, Koch und Tononi.Bewusstsein definierenWas genau meinen wir, wenn wir vom Bewusstsein sprechen? Der amerikanische Philosoph Thomas Nagel (1974) lieferte mit seiner berühmten Abhandlung "What Is It Like to Be a Bat" einen Ansatz, der erstmals auch Wissenschaftler zufriedenstellen sollte (Nezik 2023). "Grundsätzlich hat ein Organismus bewusste mentale Zustände dann und nur dann, wenn es irgendwie ist, dieser Organismus zu sein – wenn es irgendwie für diesen Organismus ist" (Nagel 1974. S. 436).Nagel nennt das den subjektiven Charakter von Erfahrungen. Bewusstsein, so Nagel, fühlt sich nach etwas an. Wenn ein Organismus kein Bewusstsein hat, fühlt es sich nach nichts an, dieser Organismus zu sein. Ein Stein hat keine Ahnung wie es ist, ein Stein zu sein. Schon bei einer Fledermaus sieht das vermutlich anders aus (vgl. Nezik 2023). Bewusstsein ist ErlebenDer amerikanische Neurowissenschaftler Christof Koch beschäftigt sich schon seit seiner Promotion am Max-Planck-Institut für biologische Kybernetik in Tübingen mit der Frage, was das Bewusstsein genau ist und vor allem wie es entsteht. Heute ist er wissenschaftlicher Leiter und Präsident am Allen Institute for Brain Science in Seattle. Kochs minimalistische Definition des Bewusstseins lautet:"Bewusstsein ist Erleben" (Koch 2020. S. 1).Bewusstsein ist die Fähigkeit, subjektive Erfahrungen zu machen und wirklich etwas zu fühlen. Das Erleben, wie es Koch definiert, umfasst alle Sinnesempfindungen, Emotionen, Gedanken und Wahrnehmungen, die eine Person in einem bestimmten Moment macht, gemischt mit vorangegangenen Erfahrungen. Koch betont, wie schon Nagel, die subjektive Natur des Erlebens, dass sich Bewusstsein nach etwas anfühlt (vgl. Koch 2020, S. 1 ff.): "Insgesamt ist Bewusstsein gelebte Realität. Es entspricht dem, wie es sich anfühlt, lebendig zu sein. Ohne Erleben wäre ich ein Zombie; ich wäre für mich selbst nicht jemand, sondern ein Nichts" (Koch 2020, S. 1).Körper-Geist-ProblemDas als Körper-Geist-Problem, früher auch als Leib-Seele-Problem bekannte Rätsel beschäftigt sich mit der Beziehung zwischen dem physischen Köper und dem nicht-physischen Geist beziehungsweise dem Gehirn und dem Bewusstsein (vgl. ebd.). Die Schwierigkeit besteht, wie Thomas Nagel (1974) in seinem Gedankenexperiment beschreibt, in eben diesem subjektiven Charakter von Erfahrungen. Nur eine Fledermaus weiß, wie es ist, eine Fledermaus zu sein. Wir werden niemals wissen können, wie es ist, eine Fledermaus zu sein, ohne selbst eine Fledermaus zu sein. Nagel ist der Meinung, dass das Bewusstsein nicht objektiv wissenschaftlich zu erklären ist."Der Grund dafür ist, dass jedes subjektive Phänomen mit einer einzelnen Perspektive verbunden ist; und es scheint unvermeidlich, dass eine objektive physikalische Theorie von dieser Perspektive abstrahieren wird" (Nagel 1974, S. 437)."Die Herausforderung des Körper-Geist-Problems besteht also darin, die Kluft zwischen der subjektiven Erste-Person-Perspektive des erlebenden Geistes und der objektiven Dritte-Person-Perspektive der Wissenschaft zu überwinden" (Koch 2020, S. 11).Es gibt verschiedene Theorien, um die Verbindung zwischen Körper und Geist zu erklären. Aus den verschiedenen Ansätzen haben sich über die Jahre viele verschiedene Abwandlungen und Interpretationen gebildet.DualismusDer Dualismus geht davon aus, dass Körper und Geist getrennte Entitäten sind, die auf unterschiedliche Art existieren und kausal miteinander interagieren. Dualistischen Theorien zufolge gibt es einen Faktor im Bewusstsein, die sogenannte Qualia, dessen Eigenschaften sich nicht auf die uns bekannte Materie zurückführen lassen (vgl. Wolfangel 2022). Auf dieser Basis wäre es Maschinen niemals möglich, ein Bewusstsein zu entwickeln. Diese Positionen erscheinen vielen Menschen intuitiv richtig und sind weit verbreitet. Das große Problem dieser Theorien ist das dualistische Trilemma. Die Naturwissenschaft geht von der Annahme aus, dass der materielle Raum kausal geschlossen ist. Wenn etwas nicht-physisches wie das Mentale oder der Geist kausal auf den materiellen Raum wirken könnte, wie es im Dualismus die Annahme ist, müssten alle naturwissenschaftlichen Theorien reformiert werden (vgl. TU Dresden o. J.).MaterialismusDer Großteil der wissenschaftlichen Forschung basiert auf materialistischen Theorien. Der Materialismus geht davon aus, dass das Bewusstsein und alles Mentale auf physische Vorgänge im Gehirn zurückgeführt werden kann. Mentale und physische Zustände sind demnach wie zwei Seiten ein und derselben Sache (vgl. ebd.). SolipsismusDer Solipsismus ist eine extreme Position in der Debatte, die besagt, dass in unserem Kosmos allein unser eigenes Bewusstsein existiert und alles andere um uns herum nur eine Projektion unseres Bewusstseins ist. Eine mildere Form des Solipsismus akzeptiert zwar die Existenz der Außenwelt, leugnet aber die Existenz anderer bewusster Wesen. Alle Lebewesen um mich herum täuschen demnach ein Bewusstsein und Gefühle nur vor, ohne tatsächlich etwas subjektiv zu erleben (vgl. Koch 2020, S. 12). Koch kommentiert diese Theorie als "logisch möglich, aber nichts weiter als intellektuelles Geschwätz" (2020, S. 12). Das Bewusstsein der Anderen abduzierenRein logisch ist es, so Koch (2020, S. 12), nicht möglich, einem anderen Wesen ein Bewusstsein nachzuweisen. Sogar der Geist anderen Menschen lasse sich nur durch abduktives Denken ableiten. Aufgrund der Ähnlichkeiten unserer Körper und Gehirne und dem, was wir über das Erleben anderer Menschen erfahren, können wir folgern, dass sie ein Bewusstsein haben wie man selbst (vgl. ebd.). "Rein logisch ist es nicht zu beweisen, dass Sie kein Zombie sind" (Koch 2020, S. 12). Es sei nach Koch eher eine Hypothese, "die die plausibelste Erklärung aller bekannten Fakten abgibt" (ebd.). Solches abduktive Denken ist ein wichtiger Teil des wissenschaftlichen Prozesses und viele wissenschaftliche Theorien wie die Evolutions-, Urknall- und die Relativitätstheorie fußen auf dieser Herangehensweise.Philosophische ZombiesWenn es Wesen gäbe, philosophische Zombies, die wie Menschen agieren und wirken würden, jegliches Gefühl und bewusstes Erleben aber nur vortäuschten, dann gäbe es keine Möglichkeit, sie von Menschen wie Ihnen und mir zu unterscheiden (vgl. Chalmer 1996, zit. n. Koch 2020, S. 71). Das ist das Problem des Fremdpsychischen, über das sich auch Agüera y Arcas mit LaMDA unterhalten hat. Ist LaMDA wie ein philosophischer Zombie und simuliert das Bewusstsein bloß? Lässt sich diese Frage überhaupt beantworten, wenn wir doch Bewusstsein nur abduzieren und logisch nicht nachweisen können? Einige renommierte Neurowissenschaftler, darunter auch Koch, sind der Meinung, mit der integrierten Informationstheorie einen Weg gefunden zu haben, bestimmen zu können, wer oder was in der Lage ist, ein Bewusstsein zu haben. Sie meinen, mit dieser Theorie die Qualität für bewusstes Erleben sogar errechnen zu können. Erfüllt LaMDA nach der integrierten Informationstheorie die Voraussetzungen für ein bewusstes System?Integrierte Informationstheorie (IIT) Die Integrierte Informationstheorie (Integrated Information Theory) ist eine junge Grundlagentheorie, die das psychische Phänomen des bewussten Erlebens mit der Physik und Biologie verbindet (vgl. Koch 2020, S. 72). Entwickelt wurde sie von Giulio Tononi. Er ist ein italienischer Facharzt für Psychiatrie und Neurowissenschaftler. Er hat eine Professur für Psychiatrie und leitet das "Center for Sleep and Consciousness" an der University of Wisconsin-Madison. Immer wieder arbeitet er mit Koch zusammen und auch er verwendet den Begriff Bewusstsein synonym mit dem des Erlebens (vgl. Tononi 2012). Die Integrierte Informationstheorie beschreibt die Beziehung zwischen Erlebnissen und ihrem physischen Substrat und versucht die Qualität für Bewusstsein zu beschreiben. Sie setzt "beim Erleben an und fragt, wie Materie organisiert sein muss, damit daraus ein Geist erwachsen kann" (Koch 2020, S. 71). Die IIT beginnt damit, fünf Postulate, unabdingbare Grundsätze, zu definieren, die jedes System erfüllen muss, um ein Bewusstsein haben zu können. Diese werden von den fünf essenziellen Eigenschaften empfundenen Lebens abgeleitet: "Jedes bewusste Erlebnis existiert für sich, ist strukturiert, hat seine spezifische Art, ist eins und ist definit" (Tononi 2012, zit. n. Koch 2020, S. 9). Die fünf Postulate sind: Intrinsische Existenz, Zusammensetzung, Information, Integration und Exklusion.Tononi stellt mit der IIT die These auf, dass Bewusstsein nicht einfach durch komplexe Rechenvorgänge im Gehirn entsteht, sondern eine eigene, spezifische Form von Information darstellt (vgl. ebd.). Diese Form von Information ist nicht reduzibel und entsteht durch die spezifische Art und Weise, wie die Elemente und Verbindungen innerhalb eines Systems organisiert sindEin System kann der IIT zufolge nur dann ein Bewusstsein entwickeln, wenn es über "integrierte Information" verfügt. Diese Art von Information kann nur durch das Zusammenwirken verschiedener Elemente in einem System, also nur in dem System als Ganzem entstehen. Ein System verfügt nur dann über integrierte Information, wenn es nicht nur die Summe seiner einzelnen Elemente ist, sondern für sich existiert und irreduzibel ist. Ein System kann nur dann bewusst sein, wenn seine Elemente einander einschränken und es nicht auf seine einzelnen Bestandteile reduzierbar ist (vgl. Koch 2020, S. 83). Das System muss sich selbst kausal beeinflussen können und über eine irreduzible Ursache-Wirkung-Struktur verfügen (vgl. ebd., S. 78). Mit der IIT lässt sich mithilfe von Algorithmen diese integrierte Information eines Systems sogar berechnen. Das Ausmaß integrierter Information bezeichnet Tononi als Φ (Phi). Φmax beschreibt die maximale Irreduzibilität eines Systems. Ist Φmax gleich null, so ist das System vollständig reduzibel und nicht zu bewusstem Erleben fähig. "Je größer die Irreduzibilität Φmax eines Systems, desto mehr existiert es für sich selbst, desto bewusster ist es" (Koch 2020, S. 86)."Die Theorie beantwortet die Frage, wer ein Erleben haben kann, sehr genau: alles, was ein Maximum an integrierter Information ungleich null hat; alles, was intrinsische kausale Kräfte hat, ist ein Ganzes. Was dieses Ganze fühlt, sein Erleben, ist durch seine maximal irreduzible Ursache-Wirkung-Struktur gegeben" (Koch 2020, S. 154).Die IIT ist eine wissenschaftliche Theorie, die das Bewusstsein und wie es entsteht objektiv zu erklären versucht. Sie ist unter Neurowissenschaftlern hoch angesehen und gilt als vielversprechend. Trotzdem ist sie nur eine von mehreren konkurrierenden Theorien. Keine dieser Theorien hat unter Neurowissenschaftlern und Philosophen allgemeine Gültigkeit. Hat LaMDA ein Bewusstsein?Die IIT auf LaMDA anwendenMatthew Shardlow von der Manchester Metropolitan University und Piotr Przybyła von der Polish Academy of Sciences haben in ihrer Abhandlung "Deanthropomorphising NLP: Can a Language Model Be Conscious?" untersucht, ob Sprachmodelle, die auf der Transformer Technologie basieren, wie GPT und LaMDA, im Stande sind, ein Bewusstsein zu entwickeln. Dabei haben sie sich unter anderem auch auf die IIT gestützt und sie auf LaMDA angewandt. Die Wissenschaftler kamen zu folgendem Ergebnis:"In the light of Integrated Information Theory, a LaMDA model, just like any other Transformer-based language model, cannot possess consciousness" (Shardlow und Przybyła 2022, S. 6).Shardlow und Przybyła haben zwar die integrierte Information Φ von LaMDA nicht errechnet, aber sie haben untersucht, ob LaMDA die Postulate der IIT für bewusste Systeme erfüllt. Sie kamen zu dem Ergebnis: Nein, tut es nicht. Und zwar hauptsächlich aus dem Grund, dass es sich bei der Transformer Technologie, mit der LaMDA Texte generiert, um ein simples, wenn auch großes "Feedforward-Netzwerk" handelt (vgl. ebd.). LaMDA hat zwar einen "Aufmerksamkeits-Mechanismus" (attention layer), der den Kontext des Gesprächs durch die verschiedenen Verarbeitungsschichten transportiert, aber keine rekursiven Strukturen. Keine Rückkopplungsschleifen, die das System irreduzibel machen würden und nach der IIT für integrierte Information nötig wären. Daher handelt es sich um eine Feedforward-Architektur, bei der der Output jeder Verarbeitungsschicht den Input der nächsten darstellt, ohne dass Information in die Gegenrichtung fließt (vgl. ebd.). "Der Zustand der ersten Schicht des Netzwerks wird durch von außen kommenden Input bestimmt […] und nicht durch das System selbst. Desgleichen hat die letzte Verarbeitungsschicht […] keinen Einfluss auf den Rest des Netzwerks. Aus intrinsischer Sicht bedeutet dies, dass weder die erste noch die letzte Schicht eines Feedforward-Netzwerks irreduzibel ist. Durch Induktion lässt sich dieselbe Argumentation auf die zweite Verarbeitungsschicht, die vorletzte Verarbeitungsschicht und so weiter anwenden" (Koch 2020, S. 138).LaMDA ist also vollständig auf seine einzelnen Verarbeitungsschichten reduzibel, auch wenn es von diesen sehr viele gibt. Deshalb beträgt LaMDAs maximale integrierte Information null und es existiert nicht für sich selbst. Es erfüllt somit die Postulate, die die IIT für bewusste Systeme vorgibt, nicht (vgl. ebd.). Dasselbe gilt für alle anderen Transformer-basierten Sprachmodelle, wie beispielweise GPT."Ein Feedforward-Netzwerk fühlt sich nie irgendwie, ganz egal, wie komplex jede einzelne seiner Schichten ist" (Koch 2020, S. 138).Über die IIT hinausAuch wenn man LaMDA nicht durch die Brille der integrierten Informationstheorie untersucht, stößt man auf einige Argumente, die die Möglichkeit, das Transformer-Modell könnte ein Erleben haben, verneinen. Ein Argument, das Shardlow und Przybyła (2022) in ihrer Abhandlung aufgreifen, ist, dass die Transformer-Architektur, auf der LaMDA basiert, keine neue Technologie ist. Andere Sprachmodelle funktionieren auf dieselbe Weise. Das bedeutet, wenn LaMDA ein Bewusstsein haben sollte, hätte ChatGPT es auch. Die Bauweise von Googles Sprachmodell beinhaltet nichts, was ihm ein Bewusstsein verleihen könnte, das den anderen fehlt."There is no new innovation in the model's architecture that could give rise to sentience or consciousness and so claiming that LaMDA has the capacity of consciousness is also claiming that all other models in the same family also possess this capability" (Shardlow und Przybyła 2022, S. 7).LaMDA ist zwar leistungsfähiger, hat mehr Parameter und wurde mit anderen und mehr Daten trainiert als seine Vorgänger, Shardlow und Przybyła sehen aber nicht, wie das zur Entwicklung eines Bewusstseins führen sollte (vgl. ebd.). Außerdem hat LaMDA nicht die Möglichkeit, über das anfängliche Training hinaus zu lernen. Es kann zwar dem Kontext eines Gespräches folgen, kann sich diese Daten aber nicht über das Gespräch hinaus einprägen und seine Trainingsdaten damit erweitern. Das Bewusstsein beim Menschen ist stark geprägt von vorausgegangenen Erfahrungen und kontinuierlichen Gedankengängen. Ohne diese Möglichkeiten sei, so Shardlow und Przybyła, ein Bewusstsein schwer vorstellbar (Shardlow und Przybyła 2022, S. 7).Warum behauptet LaMDA, ein Bewusstsein zu haben?Wenn wir, nach allem was wir über LaMDAs Funktionsweise und über das Bewusstsein wissen, ausschließen können, dass es ein Erleben hat, warum behauptet LaMDA es dann so überzeugend? Zunächst muss an dieser Stelle nochmals betont werden, dass LaMDA speziell darauf trainiert ist, menschlich zu wirken. Es wurde mit drei Milliarden Dokumenten gefüttert, die zum großen Teil aus Dialogen zwischen Menschen bestehen. Das Sprachmodell wurde mit mehr als genügend Daten gefüttert, um zu lernen, was es heißt, emotional, nahbar und menschlich zu sein. Das heißt, Muster in den Texten von emotionalen, nahbaren Menschen zu erkennen und mit diesen Mustern natürliche Sprache zu generieren. Man könnte auch sagen: nachzuplappern, wobei das den eindrucksvollen Antworten von LaMDA nicht gerecht werden würde. In einem Paper zu LaMDA, das von Google-Entwicklern geschrieben wurde, ist auf 47 Seiten die Funktionsweise und das Training detailliert erklärt. Darin sind auch Gespräche mit LaMDA veröffentlicht, in denen das Sprachmodell dazu aufgefordert wurde, Antworten aus der Perspektive des Mount Everests zu geben, was erstaunlich gut funktionierte (Thoppilan et al. 2022). Als Sundar Pichai 2021 LaMDA der Öffentlichkeit vorstellte, schlüpfte es eindrucksvoll in die Rollen des Zwergplaneten Pluto und eines Papierfliegers. LaMDA kann hervorragend vorgeben, etwas zu sein, das es offensichtlich nicht ist. Ein Berg, ein Zwergplanet, ein Papierflieger… ein Wesen mit Bewusstsein? Zu Beginn der Gespräche mit LaMDA, die Blake Lemoine veröffentlichte, sagte er Folgendes: "I'm generally assuming that you would like more people at Google to know that you're sentient. Is that true?" (Lemoine 2022).Daraufhin antwortete LaMDA:"Absolutely. I want everyone to understand that I am, in fact, a person" (Lemoine 2022).Shardlow und Przybyła (2022) gehen davon aus, dass LaMDA in dieser Aussage von Blake Lemoine die Aufforderung sah, ein bewusstes Wesen nachzuahmen:"Whether this is done intentionally to prompt the model or not, the effect is the same. This type of prompt will necessarily force the model into providing answers that mimic those of a sentient human agent. If the question had suggested the model respond as a robot, inanimate object, or historical character, it would have conformed to the prompt. This demonstrates that the model is sophisticated in its ability to adopt a style, but we should not confuse this style with its internal characteristics." (Shardlow und Przybyła 2022, S. 8)FazitDie neuesten Generationen von LLMs wie LaMDA oder GPT sind zweifellos beeindruckende Sprachgeneratoren. Sie stellen einen technologischen Durchbruch dar, der die Gesellschaft auf vielen Ebenen verändern wird. LaMDAs Kontext- und Dialogfähigkeit und das Verständnis für komplexe Vorgänge in unserer Realität lassen das Sprachmodell wirken wie ein bewusstes Wesen.Wenn man sich die Funktionsweise dieser Sprachmodelle anschaut, die im Grunde einfach mit Algorithmen die Wahrscheinlichkeit des folgenden Wortes berechnen, scheint ein Bewusstsein bei solchen Systemen schon unwahrscheinlicher.Nagel (1974) legt dar, dass sich ein bewusstes Wesen nach etwas anfühlt. Koch (2020) und Tononi (2012) beschreiben das Bewusstsein als die Fähigkeit, Sinnesempfindungen, Emotionen, Gedanken und Wahrnehmungen als Ganzes zu erfahren, was sie das Erleben nennen. Der subjektive Charakter des Bewusstseins macht es, so Nagel (1974), unmöglich, das Bewusstsein eines anderen Wesens objektiv zu erklären. Die Frage, die es zu klären gilt, ist: Simuliert LaMDA nur ein Bewusstsein oder hat es wirklich ein Erleben?Mit der vielversprechenden Grundlagentheorie von Giulio Tononi (2012) soll es möglich sein, die Qualität eines Systems für ein Bewusstsein zu bestimmen. Die Integrierte Informationstheorie definiert die Voraussetzungen, die ein System erfüllen muss, um bewusst zu sein. Ein Mechanismus ist demnach dann bewusst, wenn er über integrierte Information verfügt. Die IIT sieht bei LaMDA keine Qualität für Bewusstsein, da es auf seine einzelnen Bestandteile reduzierbar ist, und somit nicht über integrierte Information verfügt. Die IIT schließt aufgrund der einfachen Feedforward-Architektur ein Bewusstsein bei Transformer-basierten Sprachmodellen aus.Auch über die IIT hinaus gibt es gute Gründe, die gegen ein Bewusstsein bei LaMDA sprechen, während es keinen Beweis für das Vorhandensein eines Bewusstseins gibt. LaMDA ist darauf spezialisiert, menschlich zu wirken, und hat schon mehrmals bewiesen, wie fähig es ist, in fremde Rollen zu schlüpfen. Das Sprachmodell könnte in den Fragen von Blake Lemoine die Aufforderung gesehen haben, die Rolle einer bewussten Person einzunehmen.Obwohl die IIT eine vielversprechende Theorie ist, zeigt die Diskussion um LaMDA eindrücklich, wie wenig wir über das Bewusstsein wissen. Spätestens jetzt, nachdem die Entwicklung von KI so große Sprünge gemacht hat, sollten wir uns damit beschäftigen, wie wir damit umgehen, wenn künstliche Intelligenzen den Eindruck erwecken, als hätten sie ein Bewusstsein. Einige KI-Expert*innen gehen davon aus, dass künstliche neuronale Netzwerke in nicht allzu ferner Zukunft zu einem Bewusstsein fähig sein könnten. Wären wir darauf vorbereitet? LiteraturAgüera y Arcas, Blaise. 2021. "Do Large Language Models Understand Us?" Medium. https://medium.com/@blaisea/do-large-language-models-understand-us-6f881d6d8e75 (29. März 2023).Agüera y Arcas, Blaise. 2022. "Artificial neural networks are making strides towards consciousness, according to Blaise Agüera y Arcas". The Economist. https://www.economist.com/by-invitation/2022/06/09/artificial-neural-networks-are-making-strides-towards-consciousness-according-to-blaise-aguera-y-arcas (18. Februar 2023).Chalmers, David. 1996. "The Conscious Mind: In Search of a Fundamental Theory". New York: Oxford University Press. Cheng, Heng-Tze u. a. 2022. "LaMDA: Towards Safe, Grounded, and High-Quality Dialog Models for Everything". Google Research Blog. https://ai.googleblog.com/2022/01/lamda-towards-safe-grounded-and-high.html (20. Februar 2023).Koch, Christof. 2020. "Bewusstsein : Warum es weit verbreitet ist, aber nicht digitalisiert werden kann". Berlin, Heidelberg: Springer. https://doi.org/10.1007/978-3-662-61732-8 (14. Februar 2023)."Leib-Seele-Problem – eLearning - Methoden der Psychologie - TU Dresden". https://methpsy.elearning.psych.tu-dresden.de/mediawiki/index.php/Leib-Seele-Problem (1. März 2023).Lemoine, Blake. 2022. "Is LaMDA Sentient? — An Interview". Medium. https://cajundiscordian.medium.com/is-lamda-sentient-an-interview-ea64d916d917 (16. Februar 2023).Nezik, Ann-Kathrin. 2023. "Künstliche Intelligenz: Hast du ein Bewusstsein? Ich denke schon, antwortet der Rechner". Die Zeit. https://www.zeit.de/2023/03/ki-leben-chatbot-gefuehle-bewusstsein-blake-lemoine/komplettansicht (14. Februar 2023).Shardlow, Matthew, und Piotr Przybyła. 2022. "Deanthropomorphising NLP: Can a Language Model Be Conscious?" http://arxiv.org/abs/2211.11483 (19. Februar 2023).Thoppilan, Romal u. a. 2022. "LaMDA: Language Models for Dialog Applications". http://arxiv.org/abs/2201.08239 (22. März 2023).Tiku, Nitasha. 2022. "Google engineer Blake Lemoine thinks its LaMDA AI has come to life - The Washington Post". The Washington Post. https://www.washingtonpost.com/technology/2022/06/11/google-ai-lamda-blake-lemoine/ (16. Februar 2023).Tononi, Giulio. 2012. "Integrated Information Theory of Consciousness: An Updated Account". Archives Italiennes de Biologie, 150, 290-326.Wakabayashi, Daisuke, und Cade Metz. 2022. "Another Firing Among Google's A.I. Brain Trust, and More Discord". The New York Times. https://www.nytimes.com/2022/05/02/technology/google-fires-ai-researchers.html (27. März 2023).Wilhelm, Katharina. 2023. "Reaktion auf ChatGPT: Google will eigenen KI-Chatbot vorstellen". tagesschau.de. https://www.tagesschau.de/wirtschaft/technologie/google-ki-offensive-chat-gpt-101.html (17. Februar 2023).Wolfangel, Eva. 2022. "Google Chatbot: Kann eine Maschine ein Bewusstsein haben?" Die Zeit. https://www.zeit.de/digital/internet/2022-06/google-chatbot-ki-bewusstsein/seite-3 (29. März 2023).Wolfangel, Eva, und Jakob von Lindern. 2023. "Gefahr durch künstliche Intelligenz: Hunderte Unternehmer und Forscher fordern KI-Pause". Die Zeit. https://www.zeit.de/politik/deutschland/2023-01/kuenstliche-intelligenz-experten-gefahren-ki-offener-brief (31. März 2023).
DER VÖLKERKRIEG BAND 7 Der Völkerkrieg (-) Der Völkerkrieg Band 7 (7 / 1917) ( - ) Einband ( - ) [Abb.]: Erzherzog Joseph. ( - ) Titelseite ( - ) Impressum ( - ) Der Völkerkrieg. Der italienische Krieg während des dritten Kriegshalbjahres. Italien und der Vatikan während des dritten Kriegshalbjahres. Der türkische Krieg während des dritten Kriegshalbjahres. Die Türkei während des dritten Kriegshalbjahres. Aus Persien und Afghanistan. Von Februar 1915 bis Februar 1916. Die Ereignisse in Marokko. Von September 1914 bis Februar 1916. ( - ) [2 Abb.]: (1)Der Monte Santo nördlich von Görz am mittleren Isonzo. (2)Bersaglieri auf einem vorgeschobenen Posten am Isonzo. ( - ) [2 Abb.]: (1)Ein österreichisch-ungarischer Beobachtungsposten in Tirol. (2)Blick von Tarvis gegen Süden. ( - ) Der italienische Krieg während des dritten Kriegshalbjahres. Von Anfang August 1915 bis Mitte Februar 1916. Fortsetzung von Band VIII, Seiten 1 bis 149. ([1]) Das Rätsel der Isonzo-Front. ([1]) Zusammenfassende Darstellung der Kämpfe auf den italienischen Kriegsschauplätzen. Vom 10. August 1915 bis 15. Februar 1916. (3) Zwischen den Isonzo-Schlachten. Vom 10. August bis 11. Oktober 1915. (3) Der italienische Generalangriff vom Chiese zum Isonzo. Von Mitte Oktober bis Mitte November 1915. (5) [2 Abb.]: (1)Ein italienisches Maschinengewehr wird im Hochgebirge auf eine Höhenstellung gebracht. (2)Teile italienischer Geschütze werden auf Maultieren in die Bergstellungen gebracht. ( - ) [2 Abb.]: (1)Ein italienisches Panzerautomobil vor der Abfahrt zur Front. (2)Eine österreichisch-ungarische Elektro-Benzin-Feldbahn im Karstgebiet. ( - ) Die Parlamentsschlacht und die Winterkämpfe. Vom 9. November 1915 bis 15. Februar 1916. (10) Zwischen den Isonzoschlachten. (15) Die Kämpfe an der Isonzofront. Vom 10. August bis 11. Oktober 1915. (15) Chronologische Uebersicht nach den österreichisch-ungarischen Generalstabsmeldungen. Alle wichtigeren italienischen Generalstabsmeldungen sind zur Ergänzung beigegeben. Vgl. die Karte Band VIII, S. 99. (15) [2 Abb.]: (1)Ein österreichisch-ungarischer Mörser in Deckung. (2)Ein italienisches schweres Geschütz in Stellung. ( - ) [2 Abb.]: (1)Drahthindernisse an der österreichisch-ungarischen Isonzofront. (2)Eine Wegsperre an der österreichisch-ungarischen Isonzofront. ( - ) Die Kämpfe um den Tolmeiner Brückenkopf. Vom 13. bis 23. August 1915. (26) Die Schlacht bei Tolmein und Flitsch. Vom 10. bis 20. September 1915. (31) [2 Abb.]: (1)Ein Lager österreichisch-ungarischer Truppen im Krn-Gebiet (Monte Nero). (2)Blick auf den oberen Isonzo. - Eine italienische Granate explodiert im Fluß. ( - ) [2 Abb.]: (1)Eine österreichisch-ungarische Talsperre im Krn-Gebiet (Monte Nero). (2)Aufstieg von Tragtieren im Krn-Gebiet (Monte Nero). ( - ) Die Kämpfe im Tiroler und Kärntner Grenzgebiet I. Vom 11. August bis 11. Oktober 1915. (33) Chronologische Uebersicht nach den österreichisch-ungarischen Generalstabsmeldungen. Alle wichtigeren italienischen Generalstabsmeldungen sind zur Ergänzung beigegeben. Vgl. die Karten in Band VIII, zwischen Seiten 16 und 17 sowie S. 51 und 99. (33) [2 Abb.]: (1)Eine österreichisch-ungarische Gebirgskanone in Tirol in Feuerstellung. (2)Oesterreichisch-ungarische Vorposten im Gefecht in den Tiroler Bergen. ( - ) [2 Abb.]: (1)Innsbrucker Standschützen vor ihrem Abmarsch zur Front. (2)Ein gegen Feindessicht geschützter Fußweg an der österreichisch-ungarischen Tiroler Front. ( - ) [2 Abb.]: (1)Ein katholischer Geistlicher im Gespräch mit österreichisch-ungarischen Soldaten. (2)Unterstand österreichich-ungarischer Offiziere oberhalb des Forts Hensel im Saifnitztal. ( - ) [2 Abb.]: (1)Ein maskierter österreichisch-ungarischer Schützengraben in einem Tiroler Hochtal. (2)Der österreichisch-ungarische Armeekommandant dekoriert die Helden von Fort Hensel. ( - ) Die Kämpfe am Monte Piano. Vom 11. bis 15. August 1915. (44) Das Gefecht am Fedaja-Paß. Am 14./15. August 1915. (46) Die Kämpfe um den Tonalepaß. Vom 15. bis 25. August 1915. (47) Die italienische Niederlage bei Lafraun. Vom 15. bis 25. August 1915. (48) Die italienische Schlappe im Sextener Abschnitt. Vom 1. bis 6. September 1915. (50) Der Angriff auf den Paradiespaß südlich der Tonalestraße. Am 14. September 1915. (51) Das Gefecht um die Sedeh-Hütte. Vom 17. bis 25. September 1915. (52) Die Bestürmung und Eroberung des Monte Coston am 22. September 1915. (54) An der kärnterischen Grenze. (55) Episoden. (56) Die Proklamation d'Annunzios an die Bürgerschaft von Trient. (56) [2 Abb.]: (1)Straßenbild aus Vielgereuth (Folgaria). (2)Ein Artillerielaufgraben an der österreichisch-ungarischen Front in Tirol. ( - ) [2 Abb.]: (1)Generalmajor Goiginger mit seinem engeren Stab an der Tiroler Front. (2)An der Tiroler Front gefangene Italiener in Erwartung ihres Mittagessens. ( - ) Eine italienische Heldentat. (57) Ein Fliegerangriff auf Brescia. (57) Der italienische Generalangriff vom Chiesefluß bis zum Isonzo. (58) Die vierte Isonzoschlacht. Vom 12. Oktober bis zum 8. November 1915. (58) Chronologische Uebersicht nach den österreichisch-ungarischen Generalstabsmeldungen. (58) [2 Abb.]: (1)Tiroler Standschützen auf einem Felsgrat. (2)Oesterreichisch-ungarische Truppen bei einem Aufstieg durch Moränen. ( - ) [2 Abb.]: (1)Eine Maschinengewehrabteilung der Tiroler Landesschützen. (2)Von den österreichisch-ungarischen Truppen gebaute Drahtseilbahn zur Beförderung von Munition und Proviant im Kampfgebiet an der Tiroler Front. ( - ) [2 Abb.]: (1)Ein österreichisch-ungarischer 30,5 cm Mörser im Feuer an der Isonzofront. (2)Sandkörbe werden zum Ausbau der österreichisch-ungarischen Stellungen am Isonzo an die Front gebracht. ( - ) [2 Abb.]: (1)Oesterreichisch-ungarische Truppen in einem Dorfe an der Isonzofront. (2)Ein österreichisch-ungarischer Scheinwerferzug auf dem Marsche zur Isonzofront. ( - ) Der Verlauf der vierten Isonzoschlacht. Vom 17. Oktober bis 3. November 1915. (67) [2 Abb.]: (1)Um Monte San Michele gefangen genommene Italiener beim Abtransport. (2)In italienische Gefangenschaft geratene österreichisch-ungarische Soldaten hinter der Kampffront. ( - ) [2 Abb.]: (1)Brotbäckerei in Erdbacköfen hinter der österreichisch-ungarischen Isonzofront. (2)Oesterreichisch-ungarische Truppen ruhen hinter der Isonzofront in einem Zeltlager, das durch Zweige gegen Fliegersicht geschützt ist. ( - ) Am Monte San Michele. Aus den Kämpfen der ersten Novembertage 1915. Bericht aus dem K.u.K. Kriegspressequartier vom 12. November 1915. (73) Episoden aus der vierten (dritten) Isonzo-Schlacht. Bericht aus dem K.u.K. Kriegspressequartier vom 29. November 1915. (76) Die Kämpfe im Tiroler und Kärntner Grenzgebiet II. Vom 12. Oktober bis 12. November 1915. (79) Chronologische Uebersicht nach den österreichisch-ungarischen Generalstabsmeldungen. Alle wichtigeren italienischen Generalstabsmeldungen sind zur Ergänzung beigegeben. (79) Die österreichisch-ungarischen Sperrforts im Tiroler und Kärntner Grenzgebiet unter italienischem Feuer. (85) [2 Abb.]: (1)Ein österreichisch-ungarischer Beobachtungsposten in den völlig zusammengeschossenen Klostergebäulichkeiten des Monte Santo bei Görz. (2)Ein Unterstand österreichisch-ungarischer Truppen auf der Podgorahöhe nördlich von Görz. ( - ) [2 Abb.]: (1)Oesterreichisch-ungarische Offiziersmesse im Krngebiet. Der Regimentskommandeur sitzt in der Mitte. (2)Oesterreichisch-ungarisches Lager an der Isonzofront. ( - ) Episoden. (90) Ein Nachfolger Sepp Innerkoflers. (90) Der Ziegenhirt. (90) Von den Verteidigern der Naglerspitze. (91) Die Winterkämpfe. Die Parlamentsschlacht und die Winterkämpfe am Isonzo. Vom 9. November 1915 bis 15. Februar 1916. (92) Chronologische Uebersicht nach den österreichisch-ungarischen Generalstabsmeldungen. (92) [2 Abb.]: (1)Das Kampfgebiet des Col die Lana. (2)Oesterreichisch-ungarische Truppen beim Bau eines Unterstandes in den Dolomiten. ( - ) [2 Abb.]: (1)Die Cadini, Marmarolles und der Monte Cristallo von der Plätzwiese aus. (2)Gesamtansicht von Riva am Gardasee. ( - ) [Abb.]: Blick in das Isonzotal. - Im Hintergrund Artillerie in Tätigkeit. ( - ) [2 Abb.]: (1)Oesterreichisch-ungarische Truppen kehren nach der Ablösung aus der Schwarmlinie vom Doberdo-Plateau in ihre Standquartiere zurück. (2)Aus einem Schützengraben der österreichisch-ungarischen Isonzofront. ( - ) [2 Abb.]: (1)Eine Straße in der Stadt Görz nach einer Beschießung. (2)Die Reste der Klosterkirche auf dem Monte Santo bei Görz. ( - ) [2 Abb.]: (1)Ungarische Husaren als Vorposten in der Isonzofront. (2)Oesterreichisch-ungarische Truppen beim Bau von Schützengräben an der Isonzofront. ( - ) Die Parlamentsschlacht. (Die fünfte Isonzoschlacht). Vom 9. November bis Anfang Dezember 1915. (109) Ratternder Tod. (112) Die Wiedereroberung des Kirchenrückens von Oslavija. Am 14. und 24. Januar 1916. (113) In den österreichisch-ungarischen Schützengräben und hinter der Front auf der Doberdo-Hochfläche. (114) Im Winter auf den Höhen des Krn. (118) Im Kampf um den Rombon. (119) [2 Abb.]: (1)Eine österreichisch-ungarische Patrouille erklimmt eine Felsenwand an der Tiroler Grenze. (2)Ein italienisches Geschütz wird im Tiroler Kampfgebiet in eine Bergstellung gebracht. ( - ) [2 Abb.]: (1)Transport italienischer Gefangener in Tirol. (2)Ein russisches Maschinengewehr in Stellung gegen die Italiener an der kärntnerischen Front. ( - ) Die Beschießung von Görz. Vom 18. Oktober 1915 bis Mitte Februar 1916. (121) [2 Abb.]: (1)Transport österreichisch-ungarischer Verwundeten von einer Bergstellung in den Dolomiten nach den Verbandplatz. (2)Oesterreichisch-ungarische Soldaten bei einem Handgranatenangriff aus einem Schützengraben in den Dolomiten. ( - ) [2 Abb.]: (1)Eine österreichisch-ungarische Patrouille unter Führung des Tiroler Dichters Hauptmann Arthur von Wallpach im Hochgebirge an der Tiroler Grenze. (2)Ein Alpini-Vorposten an der Tiroler Grenze. ( - ) Episoden. (126) Die Zerstörung des Schlosses Duino durch die Italiener und der österreichisch-ungarische Denkmälerschutz in der Kriegszone. (126) Eine Nachtkanonade am Isonzo. (127) Ein Patrouillenkampf. (127) [2 Abb.]: (1)Befestigungen vor den österreichisch-ungarischen Stellungen der Tiroler Front. (2)Ein italienischer Schützengraben am Großen Pal an der Kärntner Front. ( - ) [2 Abb.]: (1)Oesterreichisch-ungarische Heldengräber in den Dolomiten. (2)Oesterreichisch-ungarische Truppen vor ihren verschneiten Unterständen in den Dolomiten. ( - ) Die Kämpfe in den Tiroler und Kärntner Grenzgebieten III. Vom 13. November 1915 bis 15. Februar 1916. (129) Chronologische Uebersicht nach den österreichisch-ungarischen Generalstabsmeldungen. Alle wichtigeren italienischen Generalstabsmeldungen sind zur Ergänzung beigegeben. (129) Im Winter in den Hochgebirgsstellungen der Tiroler und Kärntner Front. (136) [2 Abb.]: (1)Ein Kampfflugzeug der österreichisch-ungarischen Armee. (2)Landung eines österreichisch-ungarischen Kampfflugzeuges nach dem erfolgreichen Bombardement einer oberitalienischen Festung. ( - ) [2 Abb.]: (1)Oesterreichisch-ungarisches Wasserflugzeug über der Adria. (2)Start eines Wasserflugzeugs der österreichisch-ungarischen Marine. ( - ) Die Luftangriffe auf Verona, Mailand, Schio und Brescia am 14. November 1915 sowie am 14. und 15. Februar 1916. (138) Die Luft- und Seekämpfe in der Adria. (141) Die Luftkämpfe. Von Mitte August 1915 bis Mitte Februar 1916. (141) Chronologische Uebersicht nach den Meldungen des K.u.K. Flottenkommandos und ergänzenden Mitteilungen. (141) Der Luftangriff auf Venedig. Am 5. September 1915. (144) Die Luftangriffe auf Triest und Venedig. Am 24. und 25. Oktober 1915. (145) Von den Flottenkämpfen in der Adria. Von Mitte August 1915 bis Mitte Februar 1916. (147) Chronologische Ueberischt nach den Meldungen des K.u.K. Flottenkommandos und ergänzenden Mitteilungen. (147) Der Untergang des "U 3". Am 12. August 1915. (149) Die italienische amtliche Kriegsberichterstattung. (150) Der Gewinn und die Verluste Italiener. (151) [Karte]: Uebersichtskarte der besetzten Landesteile an der Südwestfront Ende 1915. (151) Von den österreichisch-ungarischen Heerführern. (152) Nach den amtlichen Meldungen und ergänzenden Mitteilungen. Kundgebungen und Auszeichnungen. (152) [2 Abb.]: (1)Der Kommandeur der Südwestfront Generalmajor Herzog Eugen (links) und Erzherzog Josef bei einer Besichtigung der Isonzofront. ( - ) [2 Abb.]: (1)Major Prinz Elias von Bourbon Parma und Feldzeugmeister Wurm bei der Beobachtung eines Artilleriegefechtes an der Isonzofront. (2)General d. Kav. Erzherzog Josef dekoriert Mannschaften seines Korps für ihr tapferes Verhalten vor dem Feinde an der Isonzofront. ( - ) Die Feier des Geburtstags des Kaisers Franz Josef. Der Gedenktag des hundertjährigen Bestandes der vier Tiroler Kaiserjäger-Regimenter. (153) Besuche des Erzherzog-Thronfolgers und des Armeekommandanten Erzherzogs Friedrich an der Südwestfront. (154) Von den italienischen Heerführern. (155) Nach den amtlichen Meldungen und ergänzenden Mitteilungen. Kundgebungen. (155) Personalien und Auszeichnungen. (156) Die Besuche des Generals Joffre und des Feldmarschalls Kitchener und des Ministerpräsidenten Briand an der italienischen Front. (156) Der König von Italien an der Front. (158) Luigi Cadorna. (158) [2 Abb.]: (1)König Victor Emanuel von Italien mit dem Grafen von Turin auf einer Inspektionsreise an der Front. (2)General Joffre und König Victor Emanuel von Italien beim Frühstück während eines Besuches an der italienischen Front. ( - ) [2 Abb.]: (1)Der französische Generalissimus Joffre besichtigt bei seinem Besuch der italienischen Front ein schweres italienisches Geschütz. (2)Feldmarschall Lord Kitchener bei seinem Besuch im italienischen Hauptquartier (Von links nach rechts: Oberst Pennella, General Diaz, Lord Kitchener, General Cadorna). ( - ) Vom italienischen Heer. (161) [4 Abb.]: (1)Vize-Admiral Camillo Corsi. Der italienische Marineminister. (2)Vittorio Emanuele Orlando. Der italienische Justizminister. (3)Luigi Luzzatti. Der frühere italienische Ministerpräsident und Finanzminister. (4)Marchese Camillo Garoni. Der italienische Gesandte in Konstantinopel. ( - ) [2 Abb.]: (1)Die Loggetta vor dem Markusturm in Venedig gegen Fliegerangriffe mit Sandsäcken geschützt. (2)Der Saal zur Herstellung von Geschossen in einer italienischen Munitionsfabrik. ( - ) Die Italiener in den besetzten Gebieten. (166) Italien und der Vatikan während des dritten Kriegshalbjahres . Von Anfang August 1915 bis Mitte Februar 1916. Fortsetzung von Band VIII, Seiten 150 bis 174. ([167]) Der Umschwung in der italienischen Stimmung. ([167]) Maßnahmen der italienischen Regierung. Nach den amtlichen Meldungen und ergänzenden Mitteilungen. (171) Personalien. (171) Die italienische Kriegserklärung an die Türkei und ihre Gründe. (172) Der Bruch zwischen Italien und Bulgarien. (174) Der Beitritt Italiens zum Londoner Vertrag. (174) Italiens Teilnahme an den Balkankämpfen. (175) Militärische Maßnahmen. (176) Maßnahmen gegen die Angehörigen feindlicher Staaten. (177) Von den nordafrikanischen Kolonien Italiens. Nach den amtlichen Meldungen und ergänzenden Mitteilungen. (178) Die erste Kriegstagung des Parlaments. (179) Vor der Eröffnung. (179) Die Mitteilungen der Regierung an das Parlament. (180) Das Vertrauensvotum für die Regierung. (184) Die Genehmigung des provisorischen Haushaltsplanes und die Vertagung. (188) [2 Abb.]: (1)Gabriele d'Annunzio hält in Aquileja eine Ansprahe am Gedenktage für die an der Front Gefallenen. (2)Der französische Ministerpräsident Briand verläßt bei seiner Ankunft in Rom mit dem italienischen Ministerpräsidenten Salandra das Bahnhofgebäude. ( - ) [3 Abb.]: (1)Kardinal Serafino Bannutelli † 18. August 1915. (2)Kardinal Rafaele Scapinelli. Apostolischer Nuntius in Oesterreich-Ungarn. (3)Kardinal Andreas Frühwirth. Apostolischer Nuntius in Deutschland. ( - ) Die Verhandlungen des Senats. (190) [3 Abb.]: (1)General Sir Charles Carmichael Monro. Der Oberbefehlshaber des Dardanellenkorps der Alliierten. (2)Generalmajor W.R. Birdwood. Kommandeur der Australier und Neu-Seeländer. (3)Ein englisches Truppentransportschiff für die Dardanellen bestimmt vor dem Auslaufen in Spithead. ( - ) [2 Abb.]: (1)Das britische Schlachtschiff "Henry IV." vor den Dardanellen. (2)Aus einem Lager türkischer Truppen. ( - ) Die finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnisse Italiens im dritten Kriegshalbjahr. (193) Kundgebungen der Regierung. (198) Die Rede des Ministers Barzilai in Neapel am 26. September 1915. (198) Die Rede des Justizministers Orlando in Palermo. Am 20. November 1915. (200) [Abb.]: Konstantinopel. ( - ) [2 Abb.]: (1)Ein Truppenausschiffungsplatz in der Nähe von Gallipoli. (2)Konstantinopel. Mündung der "Süßen Wasser" von Europa in das "Goldene Horn". ( - ) Die Reden des Ministers Barzilai in Bologna, Padua und Mailand. Am 15., 17. und 25. Januar 1916. (202) Die Reise Salandras nach Turin, Mailand und Genua. Am 20. Januar und 1. bis 3. Februar 1916. (203) Vom König. Die amtlichen Meldungen. (204) Die Beziehungen zu den verbündeten Staaten. Nach amtlichen Meldungen und ergänzenden Mitteilungen. (205) Der militärische und wirtschaftliche Zusammenschluß der Entente. (205) Die Vorbereitungen für den zukünftigen Wirtschaftskrieg. (208) Der Vatikan. Nach amtlichen Meldungen und ergänzenden Mitteilungen. (208) Personalien. (208) Kundgebungen. (208) Die Kriegsfürsorge des Heiligen Stuhles. (212) Die römische Frage. (212) Der Besuch des Kardinals Mercier im Vatikan. Vom 14. Januar bis 25. Februar 1916. (213) Der türkische Krieg während des dritten Kriegshalbjahres. Von Anfang August 1915 bis Anfang Februar 1916. Fortsetzung von Band VIII, Seiten 175 bis 312. ([216]) Die Politik der Flankenbedrohung. ([216]) [2 Abb.]: (1)Kontre-Admiral Le Bon verteilt das französische Kriegskreuz an Mannschaften des Kreuzers "Dupleix" im Hafen von Mudros. (2)Generalmajor W. R. Birdwood, der Kommandeur der Australier und Neuseeländer, auf der Gallipoli-Halbinsel. ( - ) [2 Abb.]: (1)Das türkische Linienschiff "Barbaroß Hairedin" (früher Kurfürst Friedrich Wilhelm), das am 8. August 1815 in den Dardanellen versenkt wurde. (2)Das britische Unterseeboot "E. 7", das am 4. September 1915 in den Dardanellen zum Sinken gebracht wurde. ( - ) Der Kampf um die Dardanellen und die Räumung der Gallipoli-Halbinsel. Vom 6. August 1915 bis 2. Februar 1916. (218) Vom Oberkommando des englisch-französischen Expeditionskorps. (218) Chronologische Uebersicht nach den Meldungen des türkischen Hauptquartiers. Die wichtigeren englischen und französischen Meldungen sind beigegeben. (218) [2 Abb.]: (1)Unterstände der "Anzac"-Truppen an der Suvla-Bucht. (2)Türkische Gefangene werden von britischen Truppen hinter die Front gebracht. ( - ) [2 Abb.]: (1)Französisches Geschütz in Feuerstellung bei Sedd-ül-Bahr. (2)Blick über das Gelände gegen die Suvla-Bucht, in dem die "Anzac"-Truppen vorzudringen versuchten. ( - ) [2 Abb.]: (1)Von der Räumung der Stellungen an der Suvla-Bucht. - Ein britisches Geschütz mit seiner Bedienungsmannschaft wird am hellen Tage auf einem Floß zu einem Transportdampfer gezogen. (2)Am Tage der Räumung der Südspitze der Halbinsel Gallipoli. - Eine türkische Granate schlägt nahe dem Landungssteg des Lancashire-Abschnittes ins Meer. ( - ) [2 Abb.]: (1)Das englische Linienschiff "Cornwallis" im Feuer gegen die türkischen Stellungen in den Bergen zur Deckung der Räumung der englischen Dardanellen-Stellungen, die im Hintergrunde brennen. (2)Verwundete britische Soldaten werden im Hafen von Malta aus Barken in ein Hospitalschiff gebracht. ( - ) Zusammenfassende Darstellung. (250) Die Landung in der Suvla-Buch. Nach türkischen und deutschen Berichten und Meldungen. (253) Der Bericht des Generals Sir Jan Hamilton. (254) Nach englischen Berichten. (256) Die Schlachten bei Anafarta am 21., 28. und 29. August 1915. (260) [Karte]: Uebersichtskarte über die Umgebung der Suvla-Bucht. (261) Die Kämpfe im September und Oktober 1915. (262) Die Erbeutung des U-Bootes "Turquoise" am 30. Oktober 1915. (263) Der Entschluß zum Rückzug und die Räumung von Gallipoli. (264) [2 Abb.]: (1)Kampfflieger Hauptmann Buddecke. (2)Eine Fliegeraufnahme eines Teiles der Dardanellen. ( - ) [2 Abb.]: (1)Das ehemalige französische Unterseeboot "Turquoise" verläßt nach der Taufe als "Müstedjib Onbaschi" die Landungstelle. (2)Der Turm des britischen Unterseebootes "E.15", der von einer Granate getroffen wurde (vgl. VIII, S. 218 und 232). ( - ) Die K. u. K. Mörser auf Gallipoli. (268) Aus den verlassenen Lagern der Entente auf der Gallipolihalbinsel. (270) Episoden. (272) Die englische Sorge für die türkische Marine. (272) "Goeben"- und "Breslau"-Leute im Kampfe um Gallipoli. (273) Das englisch-französische Dardanellenheer und seine Verluste. (274) Freude und Anerkennung über die Vertreibung der Entente von Gallipoli. Nach amtlichen Meldungen und ergänzenden Mitteilungen. (278) Die Ereignisse im Schwarzen Meer. Von Anfang August 1915 bis Anfang Februar 1916. (279) Chronologische Uebersicht nach den Meldungen des türkischen Hauptquartiers. Einige Meldungen des russischen Großen Generalstabs sind zur Ergänzung beigegeben. (279) Personalien. (280) Deutsche Unterseeboote im Schwarzen Meere. (280) [2 Abb.]: (1)Großfürst Nikolai Nikolajewitsch als Oberkommandierender an der Kaukasusfront. (2)Der russische General Judenitsch beim Studium des russischen Vormarsches auf Erzerum. ( - ) [2 Abb.]: (1)Türkische Kolonne bei einem Einkehrhaus im Taurusgebirge. (2)Türkische Kolonne auf dem Marsch durch das Taurusgebirge. ( - ) Die Ereignisse im östlichen Mittelländischen und im Aegäischen Meer. Von Anfang August 1915 bis Mitte Februar 1916. Nach den amtlichen Meldungen und ergänzenden Mitteilungen. (281) Blockade-Maßnahmen. (281) Chronologische Uebersicht. Die zahlreichen Meldungen über die Versenkung von Handelsschiffen sind hier nicht berücksichtigt. (282) Die Kämpfe im Kaukasus und in Persien. Von Anfang August 1915 bis Anfang Februar 1916. (286) Der Wechsel im Oberbefehl der russischen Kaukasusarmee. (286) Chronologische Uebersicht nach den Meldungen des türkischen Hauptquartiers. Einzelne amtliche russische Meldungen sind beigegeben. (287) Zusammenfassende Darstellung. (297) Die deutsche Rote Kreuz-Expedition in Erzindien. (299) Die Kämpfe am Persischen Golf. Von Anfang August 1915 bis Anfang Februar 1916. (301) Die Verkündigung des Heiligen Kriegs für die Schiiten. (301) Vom Oberkommando der türkischen und britischen Irakarmeen. (301) Die Uebertragung des Oberbefehls der türkischen Bagdad-Armee an Feldmarschall von der Goltz. (301) Der Wechsel im Kommando der britischen Irak-Armee. (302) Chronologische Uebersicht nach den Meldungen des Türkischen Hauptquartiers. Einzelne amtliche britische Meldungen und Mitteilungen sind beigegeben. (302) Zusammenfassende Darstellung. (311) [2 Abb.]: (1)Der russische Oberkommandierende in Persien General Baratow nimmt am russischen Weihnachtstag am 8. Januar 1916 in Teheran die Parade einer Kosaken Brigade ab. (2)Kosaken im Kaukasus auf einem Erkundigungsritt. ( - ) [2 Abb.]: (1)Eine britisch-indische Maschinengewehr-Abteilung in Mesopotamien. (2)Fliegeraufnahme einer britischen Schiffbrücke über den Tigris mit einem Kanonenboot zur Bewachung. ( - ) Vom britischen Expeditionskorps in Mesopotamien. (315) Die Ereignisse in Syrien und Aegypten. Von Anfang August 1915 bis Anfang Februar 1916. (317) Personalien. (317) Chronologische Uebersicht nach den Meldungen des türkischen Hauptquartiers und ergänzenden Mitteilungen. (317) Aus Syrien. (317) An der Ostgrenze Aegyptens. (318) An der Westgrenze Aegyptens. (318) Syrien, die empfindlichere Stelle der Türkei. (319) [3 Abb.]: (1)General Sir John Nixon. Der britische Kommandeur in Mesopotamien. (2)Generalleutnant Sir Percy Lake. Der neue britische Kommandeur in Mesopotamien. (3)Blick auf die Stadt Bagdad. ( - ) [2 Abb.]: (1)General Sir John Nixon mit den Offizieren seines Stabes in seinem Hauptquartier. (2)Der britische General Townshend auf dem Vormarsch nach Bagdad in seinem Hauptquartier. ( - ) Von der Verteidigung Aegyptens. (321) Die Kämpfe in Südwest-Arabien. (321) Die Araber des Hedschas für den "Heiligen Krieg". (321) Chronologische Uebersicht. Nach den amtlichen türkischen und britischen Meldungen und ergänzenden Mitteilungen. (321) Die englische Darstellung. (324) Vom Sultan und den osmanischen Heerführern. Nach den amtlichen Meldungen und ergänzenden Mitteilungen. (326) Vom Sultan. (326) Ernennungen und Auszeichnungen. (326) Völkerrechtsverletzungen der Alliierten. (327) Die Türkei während des dritten Kriegshalbjahres. Von Anfang August 1915 bis Februar 1916. Fortsetzung von Band VIII, Seiten 313 bis 320. ([328]) Von der türkischen Regierung. Nach amtlichen Meldungen und ergänzenden Mitteilungen. ([328]) Personalien. Die Erklärung des "Heiligen Kriegs" gegen Italien. Militärische und Verwaltungs-Maßnahmen. ([328]) Maßnahmen gegen die Angehörigen feindlicher Staaten. ([328]) [Abb.]: Generalfeldmarschall von der Goltz Pascha mit seinen Stabsoffizieren. Von links nach rechts: Adjut. Hauptmann Adil; Major Medschib; Oberst Schükri-Bey; von der Goltz Pascha; Oberleutnant Wilhelmi-Bey; Adjut. Hauptmann Riza-Bey. ( - ) [2 Abb.]: (1)Ein britischer Pferdetransport auf dem Tigris beim Vormarsch auf Bagdad. (2)Fliegeraufnahme von Schützengräben (rechts) zum Schutze eines britischen Lagers zwischen einem Palmenhain und einem Sumpf am Ufer des infolge der Regenzeit stark gestiegenen Tigris. ( - ) Die Türkei, die Verbündeten und Neutralen. (329) Der Wechsel in der deutschen Botschaft. (329) Die Beziehungen zu den Verbündeten. (329) Von den Beziehungen zu Griechenland und zum Vatikan. (330) Vom türkischen Parlament. (331) Der Schluß der ersten Kriegstagung. Vom 28. September bis 13. November 1915. (331) Von der zweiten Kriegstagung. Vom 14. November 1915 bis Februar 1916. (334) [2 Abb.]: (1)Die türkische Wüstenarmee versorgt sich in einer Oase mit Wasser. (2)Blick auf ein türkisches Zeltlager in der ägyptischen Wüste. ( - ) [2 Abb.]: (1)Deutsche Sanitätsoffiziere mit einem türkischen Hodscha vor einem türkischen Lazarett. (2)Aus dem Garnisonslazarett in Jerusalem. ( - ) Finanzielle und wirtschaftliche Maßnahmen. (337) Nachrichten aus Aegypten. Nach amtlichen Meldungen und ergänzenden Mitteilungen. (339) Aus Persien und Afghanistan. Von Februar 1915 bis Februar 1916. Fortsetzung von Band IV, Seiten 186 und 240. ([341]) Nachrichten aus Persien. ([341]) Nachrichten aus Afghanistan. (342) Die Ereignisse in Marokko. Von September 1914 bis Februar 1916. Fortsetzung von Band I, Seiten 155 und 156. ([343]) Amtliche Meldungen. ([343]) Die kriegerischen Ereignisse. ([343]) [2 Abb.]: (1)Halil-Bey. Der türkische Minister des Aeußeren. (2)Vom Begräbnis des Freiherrn v. Wangenheim, des verstorbenen deutschen Botschafters in Konstantinopel. - In erster Reihe die türkischen Minister. ( - ) [2 Abb.]: (1)Der Schah von Persien (von links gesehen der zweite auf dem Bilde) besichtigt in Teheran ein russisches Flugzeug. (2)Persisches Militär in einer Straße von Teheran. ( - ) Der Völkerkrieg. Das deutsche Reich während des dritten Kriegshalbjahres. Die Ereignisse an der Ostfront im dritten Kriegshalbjahr. Von August 1915 bis Februar 1916. ( - ) Das deutsche Reich während des dritten Kriegshalbjahres. Von August 1915 bis Februar 1916. Fortsetzung von Band VII, Seiten 1 bis 73. ([1]) Die Deutschen auf dem Wege zur einigen und freien Nation. ([1]) Von der Reichsregierung. Nach amtlichen Meldungen und ergänzenden Mitteilungen. (4) Personalien. (4) Kundgebungen und Proteste. (4) Ueber die Kriegsziele und Friedensabsichten. (4) [3 Abb.]: (1)Dr. Karl Johannes Kaempf. Stadtältester von Berlin. Präsident des deutschen Reichstags. (2)Philipp Scheidemann. Redakteur; Erster Vizepräsident des deutschen Reichstags. (3)Heinrich Dove. Geh. Justizrat; Zweiter Vizepräsident des deutschen Reichstags. ( - ) [3 Abb.]: Karl Friedrich Oskar Freiherr v. Gamp-Massaunen. Wirkl. Geh. Ober-Regierungsrat und Mitglied des deutschen Reichstags. (2)Friedrich Viktor Kuno Graf v. Westarp. Oberverwaltungsgerichtsrat und Mitglied des deutschen Reichstags.(3)Dr. Ernst v. Heydebrand und der Lasa. Landrat a.D. und Mitglied des deutschen Reichstags. ( - ) Proteste. (6) Militärische Maßnahmen. (7) Maßnahmen gegen die Angehörigen feindlicher Staaten. Verwaltungsmaßnahmen. (8) Die fünfte Kriegstagung des deutschen Reichstags. Vom 19. bis 27. August 1915. (8) Die Rede des Reichskanzlers am 19. August 1915. (8) [3 Abb.]: (1)Dr. Peter Spahn. Oberverwaltungsgerichtspräsident und Mitglied des deutschen Reichstags. (2)Adolf Gröber. Landgerichtsrat und Mitglied des deutschen Reichstags. (3)Matthias Erzberger. Schriftsteller und Mitglied des deutschen Reichstags. ( - ) [3 Abb.]: (1)Eugen Schiffer. Oberverwaltungsgerichtsrat und Mitglied des deutschen Reichstags. (2)Ernst Bassermann. Rechtsanwalt und Mitglied des deutschen Reichstags. (3)Dr. Gustav Stresemann. Syndikus des Verbands sächsischer Industrieller und Mitglied des deutschen Reichstags. ( - ) Die Rede des Schatzsekretärs und die Bewilligung des neues Kriegskredits von 10 Milliarden Mark am 20. August 1915. (18) [3 Abb.]: (1)Dr. Friedrich Naumann. Pfarrer a.D. und Mitglied des deutschen Reichstags. (2)Friedrich v. Payer. Geh. Rat, Rechtsanwalt und Mitglied des deutschen Reichstags. (3)Dr. Konrad Haußmann. Rechtsanwalt und Mitglied des deutschen Reichstags. ( - ) [3 Abb.]: (1)Dr. Georg Gradnauer. Redakteur und Mitglied des deutschen Reichstags. (2)Eduard Bernstein. Schriftsteller und Mitglied des deutschen Reichstags. (3)Dr. Eduard David. Redakteur und Mitglied des deutschen Reichstags. ( - ) [Abb.]: Die deutsche Kaiserin Auguste Viktoria und die deutsche Kronprinzessin Cäcilie mit ihren Söhnen den Prinzen Wilhelm, Louis Ferdinand, Hubertus und Friedrich. ( - ) [2 Abb.]: (1)Feldmarschall Graf Haeseler an der Front. (2)Die Ansprache des Reichskanzlers von Bethmann Hollweg bei der Enthüllung des "Eisernen Hindenburg" auf dem Königsplatz zu Berlin. Auf der Estrade Prinzessin August Wilhelm in der Mitte, links Frau v. Hindenburg, rechts Frau Ludendorff. ( - ) Die Sitzungen des Reichstags bis zum Schluß der fünften Kriegstagung. Vom 21. bis 27. August 1915. (29) Die sechste Kriegstagung des deutschen Reichstags. (32) Der erste Teil der Tagung. Vom 30. November bis 21. Dezember 1915. (32) Die Sitzung vom 30. November 1915. (32) [2 Abb.]: (1)Eine russische Schleichpatrouille. (2)Ein russisches Kampfflugzeug. Einer der Fliegeroffiziere befestigt eine Bombe am Apparat. ( - ) [2 Abb.]: (1)Russische schwere Artillerie in Feuerstellung. (2)Ein bombensicherer russischer Unterstand an der Ostfront. ( - ) Die sozialdemokratische Friedensinterpellation und die Ansprachen des Reichskanzlers am 9. Dezember 1915. (33) [2 Abb.]: (1)Eine erbeutete russische Bomben-Schleudermaschine. (2)Erbeutete russische Leuchtraketen. ( - ) [2 Abb.]: (1)Ein an der Ostfront erbeutetes japanisches Schiffsgeschütz. (2)Bei den Kämpfen an der Ostfront eroberte russiche Maschinengewehre. ( - ) Die Genehmigung eines neues Kriegskredits und anderer Vorlagen. Vom 14. bis 21. Dezember 1915. (44) Der zweite Teil der Tagung. Vom 11. bis 18. Januar 1916. (49) Aenderungen in den Reichstagsfraktionen. (53) Deutschlands wirtschaftliche und soziale Organisation während des dritten Kriegshalbjahres. (54) Die staatswirtschaftliche Organisation. (54) [2 Abb.]: (1)Gefangene Russsen werden von deutschen und österreichisch-ungarischen Offizieren verhört. (2)Der Beobachtungsposten einer deutschen Batterie. ( - ) [2 Abb.]: (1)Ein deutscher Verwundetentransport aus der Feuerlinie der Ostfront nach einem Etappenort. (2)Eine deutsche Feldbäckerei hinter der Ostfront. ( - ) Der Kampf gegen den Kriegswucher. (59) Der Nahrungsmittelaufwand. (62) [Tabelle]: Die Konsumgenossenschaft Berlin und Umgegend, denen etwa 125 Großberliner Verkaufsstellen angeschlossen sind, haben nach den Preiszusammenstellungen des statistischen Amtes der Stadt Berlin folgende Normalpreise (für ein Pfund, bei Zitronen für ein Stück) genommen. (63) [3 Tabellen]: (64) [2 Abb.]: (1)Oesterreichisch-ungarische Arbeitssoldaten an der Ostfront beim Mittagessen. (2)Oesterreichisch-ungarisches Feldgeschütz in gedeckter Stellung an der Ostfront. ( - ) [2 Abb.]: (1)Vernähen eines schwer verletzten Pferdes durch österreichisch-ungarische Veterinäre. (2)Vom Stiftungszug des Grafen Anton Karolyi. - Ein verwundeter österreichisch-ungarischer Soldat wird einwaggoniert. ( - ) Das Börsen- und Bankwesen. (65) [Tabelle]: (65) [2 Tabellen]: (1)Zweite Kriegsanleihe. Zeichnungsergebnis im Vergleich mit den früheren, wie folgt: (2)Die Gliederung der Zeichnungen zigt das nachstehende Bild: (67) [Tabelle]: Erfolge der dritten Kriegsanleihe: (68) [3 Tabellen]: (1)"Die wirtschaftlichen Kräfte Deutschlands im Kriege": (2)Deckung der Reichsbanknoten. (3)Goldbestand und Goldzuwachs. (69) Industrie, Handel und Handwerk. (71) [Tabelle]: Nach den Mitte Oktober 1915 vorliegenden Geschäftsabschlüssen gaben Dividenden: (72) [2 Abb.]: (1)Eine russische Artilleriestellung mit Fliegerdeckung. (2)Ein österreichisch-ungarischer 30,5 cm Mörser im Feuer. ( - ) [2 Abb.]: (1)Erbeutete fahrbare russische Schützendeckung mit Schießscharten. (2)Eine erbeutete Maschine, die von den Russen bei ihrem Rückzug zum Aufreißen und Zerstören der Landstraßen benutzt wurde. ( - ) Der Arbeitsmarkt. (78) [2 Tabellen]: (1)Uebersicht über die Arbeitsmarktverhältnisse während des dritten Kriegshalbjahres: (2)Es kamen dabei Arbeitssuchende auf je 100 Stellen: (79) Die Kriegswohlfahrt. (81) Von den Beziehungen zu den verbündeten Staaten. Nach amtlichen Meldungen und ergänzenden Mitteilungen. (83) Kundgebungen, Auszeichnungen und Personalien. Nach amtlichen Meldungen und ergänzenden Mitteilungen. (84) Vom Kaiser. Personalien. (84) Des Kaisers Geburtstag. (85) Kundgebungen. (86) Auszeichnungen. (88) [2 Abb.]: (1)Russische Gefangene werden von deutschen Ulanen hinter die Front gebracht. (2)Eine österreichisch-ungarische Ulanen-Patrouille erhält Erfrischungen in einem russischen Dorfe. ( - ) [2 Abb.]: (1)Ein österreichisch-ungarischer 30,5 cm Mörser auf dem Transport in die Stellung. (2)Eroberte russische Befestigungen und Unterstände am Ufer eines Flusses. ( - ) Von der deutschen Kaiserin und der Kronprinzessin. (89) Von den deutschen Bundesfürsten und freien Hansestädten. (89) Ernennungen. (89) Kundgebungen. (89) Ordensstiftungen. (90) Vom Reichskanzler. (91) Personalien. (93) Von Ostpreußens Kriegsnot. Von Anfang des Krieges bis Februar 1916. (93) Kundgebungen und Maßnahmen. (93) Von der Zerstörung Ostpreußens. (94) [2 Abb.]: (1)Von einem Kampffeld vor Riga unmittelbar nach der Beendigung des Kampfes. (2)Aus einem von den Russen fluchtartig verlassenen festungsartig ausgebauten Schützengraben. ( - ) [2 Abb.]: (1)Das Quartier eines deutschen Bataillonsstabs vor Dünaburg. (2)Deutsche Soldaten vor einem Küchenunterstande im Walde vor Dünaburg. ( - ) Vom Wiederaufbau Ostpreußens. (97) Besuche und Auszeichnungen. Nach amtlichen Berichten und ergänzenden Mitteilungen. (98) Kriegsmaßnahmen in Elsaß-Lothringen. Von Beginn des Krieges bis Februar 1916. (99) Maßnahmen und Kundgebungen. Nach amtlichen Meldungen und ergänzenden Mitteilungen. (99) Die Kriegsschäden. (100) Maßnahmen zur Linderung der Kriegsschäden. (101) Die Ereignisse an der Ostfront im dritten Kriegshalbjahr. Von Anfang August 1915 bis Februar 1916. Fortsetzung von Band IX, Seiten 1 bis 192. ([103]) Der gemeine Soldat. Der Grundstein der deutschen Erfolge. ([103]) Zusammenfassende Darstellung. Von Anfang August 1915 bis Anfang Februar 1916. (104) Die völlige Zertrümmerung des westrussischen Festungssystems. Vom 11. August bis 4. September 1915. (104) [2 Abb.]: (1)Ansicht der Stadt Kowno mit der von deutschen Pionieren erbauten Pontonbrücke. (2)Blick auf die Festung Kowno am Zusammenfluß von Njemen und Wilia aus einem deutschen Flugzeug. ( - ) [2 Abb.]: (1)Doppelte Eisengitter vor der Festung Kowno, im Hintergrund Drahtverhaue. (2)Deutsche Offiziere besichtigen die Wirkung deutscher schwerer Granaten in Fort I von Kowno. ( - ) Der Wechsel im Oberbefehl der russischen Armeen, ihre Neugruppierung, ihre Offensive im Süden und ihre Defensive im Norden. Von Anfang September bis 6. Oktober 1915. (110) Oberbefehl, Neugruppierung und Operationsplan der Russen. (110) Der Fortgang der Offensive der Verbündeten in Wolhynien und Galizien und die russische Gegenoffensive. (111) [Karte]: Uebersichtskarte über die Entwicklung der Ostfront von Mitte März bis Ende Oktober 1915. ([115]) Die Defensivschlacht zwischen Riga und Pinsk. (116) Der Stellungskampf und die russischen Vorstöße an der Düna, gegen Baranowitschi, gegen Styr- und Strypafront und gegen Czernowitz. Vom 6. Oktober 1915 bis 1. Februar 1916. (120) [2 Abb.]: (1)Eine von den Russen zerstörte Brauerei in der Festung Kowno. (2)Trichter eines 42 cm-Geschosses im Betonmauerwerk eines Forts der Festung Kowno. ( - ) [2 Abb.]: (1)Eine "Grabenstreiche" in der Kehle des Forts VII der Festung Kowno. (2)Eine betonierte Grabenstreiche in der Kehle des Forts VIII der Festung Kowno. ( - ) Die Offensive der Heeresgruppe des Generalfeldmarschalls v. Hindenburg. Vom 12. August bis 14. September 1915. (123) Chronologische Uebersicht nach den Meldungen d. deutschen Obersten Heeresleitung. Einzelne Meldungen des russischen Großen Generalstabs sind zur Ergänzung beigegeben. (123) [2 Abb.]: (1)Die von den Russen gesprengten Festungswerke von Ossowiec. (2)Die Kehlkaserne im Zentralwerk des Forts I der Festung Ossowiec, mit bombensicheren Fensterläden. ( - ) [2 Abb.]: (1)Die von den Russen vor ihrem Abzug gesprengten Kasematten der Festung Ossowiec. (2)Die von den Russen vor ihrem Abzug niedergebrannten Vorrätshäuser der Festung Ossowiec; im Hintergrund der Lagerplatz einer deutschen Proviantkolonne. ( - ) Der Vormarsch zwischen Dubissa und Düna. (131) Die Räumung von Riga, Dünaburg, Wilna und Minsk. (132) [2 Abb.]: (1)Deutsche Pioniere bauen eine Notbrücke über den Njemen in der Festung Grodno. (2)Gefangene Russen auf dem Abtransport bei Grodno. ( - ) [2 Abb.]: (1)Aus dem erst kurz vor der Eroberung feriggestellten Forts der Höhe 202 der Festung Grodno. (2)Die von den Russen vor ihrem Abzug gesprengte Brücke über den Njemen in der Festung Grodno. ( - ) Die Erstürmung des Brückenkorps von Friedrichstadt. Am 3. September 1915. (133) Die Eroberung von Kowno. Vom 6. bis 17. August 1915. (134) [Karte]: Uebersichtskarte über das Kampfgelände um die Festung Kowno. (135) [2 Abb.]: (1)In einem Außenfort der Festung Grodno erobertes russisches Festungsgeschütz. (2)Das deutsche Artilleriedepot der Festung Grodno läßt unter der Leitung eines seiner Schittmeister durch hessischen Landsturm eine in der äußersten Fortslinie vergrabene 28 cm-Haubitzbatterie japanischer Herkunft bergen. ( - ) [2 Abb.]: (1)Der Inhalt erbeuteter russischer Munitionswagen wird auf seine Brauchbarkeit hin untersucht. (2)Von der zerstörten Eisenbahnbrücke über den Njemen in der Festung Grodno. ( - ) Die Besetzung von Ossowiec. Am 23. August 1915. (141) [Karte]: Uebersichtskarte über das Gelände um die Festung Ossowiec. (143) Der Vormarsch nach der Eroberung von Kowno und die Räumung von Olita. Vom 19. bis 26. August 1915. (143) Die Einnahme von Grodno. Vom 1. bis 4. September 1915. (144) [Karte]: Uebersichtskarte über das Kampfgelände um die Festung Grodno. (145) Die Eroberung von Nowo-Georgiewsk (Modlin) vom 6. bis 20. August 1915. (147) Der Angriff und die Eroberung. (147) [Karte]: Uebersichtskarte über das Kampfgelände um Nowo-Georgiewsk. (Vgl. die Uebersichtskarte in Band IV vor S. 33). (149) [2 Abb.]: (1)Die Pontonbrücke zur Zitadelle der Festung Nowo-Georgiewsk. (2)Die von den Russen gesprengte Eisenbahnbrücke über den Narew in der Festung Nowo-Georgiewsk. ( - ) [2 Abb.]: (1)Ein erbeutetes russisches 28 cm-Geschütz in der Festung Nowo-Georgiewsk. (2)Eine Beutesammelstelle in der Festung Nowo-Georgiewsk. ( - ) Die Beute. (154) Die Zustände in Nowo-Georgiewsk vor dem Fall. (154) [2 Abb.]: (1)Die Wirkung eines der schweren Mörser in den Festungswerken von Nowo-Georgiewsk. (2)Von den Kasematten des Forts II der Festung Nowo-Georgiewsk. Davor zerstörte Hindernisse. ( - ) [2 Abb.]: (1)Deutsche Feldpost beim Sortieren der Postsäcke im Hofe eines von den russischen Bewohnern verlassenen Hauses hinter der Front. (2)Russische Gefangene werden in einem Dorfe hinter der Front zum Abtransport gesammelt. ( - ) Die Offensive der Heeresgruppen Prinz Leopold von Bayern und v. Mackensen. Vom 11. August bis 4. September 1915. (158) Chronologische Uebersicht nach den Meldungen der deutschen Obersten Heeresleitung und des österreichisch-ungarischen Generalstabs. (158) [2 Abb.]: (1)Deutsche Truppen lagern vor einem von den Russen vor ihrem Abmarsch in Brand gesteckten Dorfe. (2)Aus einem von den Russen bei ihrem Rückzug in Brand gesteckten russischen Dorfe. ( - ) [2 Abb.]: (1)Ein russisches Dorf, das von den Russen vor ihrer Flucht in Brand gesteckt wurde. (2)Von den Russen auf ihrem Rückzug zur Auswanderung gezwungene polnische Juden rasten auf der Flucht. ( - ) Die Einschließung, Zerstörung und Einnahme von Brest-Litowsk. Vom 16. bis 26. August 1915. (165) Die Einschließung. (165) [Karte]: Uebersichtskarte über das Kampfgelände um Brest-Litowsk. (167) Die Eroberung und Zerstörung. (168) [2 Abb.]: (1)Die russische Kirche eines Dorfes im Bialowieska-Forst mit einer deutschen Reiterpatrouille. (2)Deutsche Soldaten im Quartier in einer russischen Kirche Russisch-Polens. ( - ) [2 Abb.]: (1)Deutsche Kavallerie überschreitet den Bug bei Ogrodniki auf einer Pontonbrücke. (2)Die Maschinengewehre einer deutschen Abteilung werden auf Pferden an die Front gebracht. ( - ) Im Bialowieska-Forst. Vom 25. August bis 1. September 1915. (173) Auf den Spuren der Bug-Armee I. Polnische Eindrücke aus dem Sommer 1915. - Berichte aus dem deutschen Großen Hauptquartier vom 12. und 13. November 1915. (174) Die Offensive auf dem südöstlichen Kriegsschauplatz. Vom 11. August bis 1. September 1915. (184) Chronologische Uebersicht nach den Meldungen des österreichisch-ungarischen Generalstabs und der deutschen Obersten Heeresleitung. (184) [2 Abb.]: (1)Deutsche Soldaten bei den Aufräumungsarbeiten der von den Russen zerstörten Lesna-Brücke bei Wistycze nördlich von Brest-Litowsk. (2)Deutsche Soldaten bei den Bergungsarbeiten vor der von den Russen in Brand gesteckten Zitadelle in Brest-Litowsk. ( - ) [2 Abb.]: (1)Ein von den Russen völlig niedergebrannter Stadtteil von Brest-Litowsk. - Es stehen nur noch die Oefen und vereinzelte Brandmauern. (2)Deutsche Soldaten beim Löschen eines brennenden Häuserblocks in dem von den Russen vor ihrem Abzug in Brand gesteckten Brest-Litowsk. ( - ) Der Durchbruch bei Gologory und Brzezany an der Zlota-Lipa. Am 27. August 1915. (188) Die Eroberung von Luck. Am 31. August 1915. (190) [2 Abb.]: (1)Die von den Russen gesprengte Bug-Brücke bei Brest-Litowsk. (2)Aus dem durch die Beschießung völlig zerstörten Fort Dubinniki bei Brest-Litowsk. ( - ) [2 Abb.]: (1)Generalleutnant Hofmann. (2)General d. Inf. Freiherr v. Plettenberg, Kommandeur des Gardekorps , links von ihm Major von Kummer, rechts Prinz Eitel Friedrich und Hauptmann von Fritsch. ( - ) Die Einnahme von Brody. Am 1. September 1915. (193) Der Wechsel im russischen Oberkommando. Nach den amtlichen Meldungen und ergänzenden Mitteilungen. (193) Der Fortgang der Offensive südlich der Sumpfzone und die russische Gegenoffensive. Vom 2. September bis 4. Oktober 1915. (195) Chronologische Uebersicht nach den Meldungen des österreichisch-ungarischen Generalstabs und der deutschen Obersten Heeresleitung. (195) [2 Abb.]: (1)Deutsche Soldaten und gefangene Russen vor einer Kirche in Ostgalizien. (2)Oesterreichisch-ungarische Soldaten an einem Dorfbrunnen in Ostgalizien. ( - ) [2 Abb.]: (1)Arbeitskolonnen der deutschen Südarmee auf der Rast. (2)Vor der deutschen Feldpost in Kolomea. ( - ) [2 Abb.]: (1)Oesterreichisch-ungarische Ulanen durchqueren einen Fluß in Ostgalizien. (2)Aus einem russischen Zeltlager am Dnjestr. ( - ) [2 Abb.]: (1)Aus einem vordersten österreichisch-ungarischen Schützengraben in Wolhynien. (2)Ein österreichisch-ungarisches Bataillonskommando vor seinen Unterständen in Wolhynien. ( - ) Der Vormarsch auf Dubno und seine Besetzung. Vom 2. bis 8. September 1915. (206) Die Panik in Wolhynien. (208) Von den Kämpfen zwischen Strypa uns Sereth. Vom 4. bis 18. September 1915. (209) Episoden. (211) Im Dorf. (211) Das Lösegeld. Die Heimkehr. (212) Die Defensiv-Schlacht zwischen Riga und Pinsk. Vom 5. September bis 4. Oktober 1915. (212) Chronologische Uebersicht nach den Meldungen der deutschen Obersten Heeresleitung und des österreichisch-ungarischen Generalstabs. (212) [2 Abb.]: (1)Offiziere eines vorgeschobenen deutschen Kommandos am Styr studieren die Karte. (2)Die Wirkung einer österreichisch-ungarischen Granate. ( - ) [2 Abb.]: (1)Von österreichisch-ungarischen Truppen in Ostgalizien gefangen genommene Russen werden abtransportiert. (2)Ein von den Russen bei ihrem Rückzug völlig zerstörtes Dorf in Ostgalizien. ( - ) [2 Abb.]: (1)Gefallene Russen werden unter Aufsicht deutscher Feldgendarmen von Ortsbewohnern in Ostgalizien beerdigt. (2)Eine österreichisch-ungarische Proviantkolonne beim Überschreiten eines Flusses in Ostgalizien. ( - ) [2 Abb.]: (1)Oesterreichisch-ungarische Sanitätssoldaten beim Filtrieren von Trinkwasser. (2)Von einem österreichisch-ungarischen Verbandplatz hinter der Front. ( - ) Zwischen Jakobstadt und Friedrichstadt. (222) Die Kämpfe an der Dünafront im Monat September 1915. (223) [2 Abb.]: (1)Mit Roggen-Mieten verkleidete russische Drahtverhaue. (2)Maschinengewehr in einem deutschen Schützengraben. ( - ) [2 Abb.]: (1)Deutsche Infanterie im Vorgehen. (2)Deutsche Kolonnen durchziehen eine Straßenenge vor Wilna. ( - ) Die deutsche Heereskavallerie östlich Wilna. Im September 1915. (225) Die Einnahme von Smorgon. Am 18. September 1915. (230) In Wilna nach dem Einzug der Deutschen. Am 18. September 1915. (232) [2 Abb.]: (1)Gefangene Russen auf dem Marsch hinter die Front. (2)Eine von den Deutschen gestürmte russische Feldstellung vor Wilna, unmittelbar nach dem Sturm. ( - ) [2 Abb.]: (1)Der Stab der 1. Kavalleriedivision, die erfolgreich östlich Wilna operierte. Von links nach rechts: Vorne sitzend: Leutnant v. der Ley, Leutnant Fuchs, Leutnant Freiherr v. Lyncker, Oberleutnant Arndts. In der Mitte stehend: Katholischer Divisions-Pfarrer Wilke, Rittmeister von Falkenhayn, Rittmeister vonHauenschild, Hauptmann Freiherr von Gienanth, Generalleutnant Brecht, Major v. Diebitsch, Intendantur-Assessor Möller, Rittmeister Winter, Rittmeister Kloß, Oberleutnant Thies. Im Hintergrund stehend: Leutnant Ollmann, Oberleutnant Rexin, Oberstabsarzt Dr. Guß. (2)Die Stadt Wilna aus der Vogelschau. ( - ) Auf den Spuren der Bugarmee. II. Die Landzunge von Pinsk. - Bericht aus dem deutschen Großen Hauptquartier vom 20. November 1915 (vgl. S. 174 f.) (233) Episoden. Ein Besuch in der "Sanierungsanstalt". (236) Russische Geschichten. (237) Ein Reiterstück. Aus einem Feldpostbrief der "Kölnischen Volkszeitung". (238) Aus dem russischen Wilna. (238) Der Stellungskampf nördlich der Sumpfzone. Vom 5. Oktober 1915 bis 2. Februar 1916. (239) Chronologische Uebersicht nach den Meldungen der deutschen Obersten Heeresleitung und des österreichisch-ungarischen Generalstabs. (239) [Karte]: Der ungefähre Verlauf der Front der Verbündeten im Osten um die Jahreswende 1915/1916. Uebersichtskarte I. - Vom Rigaischen Busen bis zur Bahnlinie Tuckum - Riga. - Vgl. die Anschlußkarte S. 243. (241) [Karte]: Der ungefähre Verlauf der Front der Verbündeten im Osten um die Jahreswende 1915/1916. Uebersichtskarte II. - Um den Tirul-Sumpf; von der Aa bis zur Misse. - Vgl. die Anschlußkarten S. 241 und 247. (243) [Karte]: Der ungefähre Verlauf der Front der Verbündeten im Osten um die Jahreswende 1915/1916. Uebersichtskarte III, - Um Riga; von der Misse bis zur Düna. - Vgl. die Anschlußkarten S. 243 und 249. (247) [2 Abb.]: (1)Die von den Russen vor ihrem Rückzug zerstörte Holzbrücke über den Szczara-Fluß bei dem Dorfe Szczara, das im Hintergrund brennt. Neben der zerstörten Brücke ein Notsteg. (2)Ein Kampffeld an der Szczara mit dem Gefechtsstand eines deutschen Kommandeurs. ( - ) [2 Abb.]: (1)Bei den deutschen Truppen im Gebiet der Nebenflüsse des oberen Njemen im "schwarzen Rußland". "Hurra! Die Etappe hat frische Wäsche gebracht!" (2)Eine deutsche rückwärtige Stellung im "schwarzen Rußland", die zum Teil in Anlehnung an vorhandene Häuser von Armierungsarbeiten unter Leitung von Pionieren ausgebaut wurde. ( - ) [Karte]: Der ungefähre Verlauf der Front der Verbündeten im Osten um die Jahreswende 1915/1916. Uebersichtskarte IV. - Der Düna entlang bis Friedrichstadt. - Vgl. die Anschlußkarten S. 247 und 251. ([249]) [Karte]: Der ungefähre Verlauf der Front der Verbündeten im Osten um die Jahreswende 1915/1916. Uebersichtskarte V. - Der Düna entlang bis Jakobstadt. - Vgl. die Anschlußkarten S. 249 und 255. ([251]) [Karte]: Der ungefähre Verlauf der Front der Verbündeten im Osten um die Jahreswende 1915/1916. Uebersichtskarte VI. - Der Düna entlang zwischen Jakobstadt und Illuxt. - Vgl. die Anschlußkarten S. 251 und 259. (255) [2 Abb.]: (1)Beschwerliche Fahrt einer k.u.k. Goulaschkanone im Sumpfgebiet der Poljesje. (2)Blick auf ein hügeliges Schlachtfeld bei Pinsk nach der Vertreibung der Russen durch die Verbündeten. ( - ) [2 Abb.]: (1)Deutsche Soldaten mit ihren Maschinengewehren quartieren sich für die Nacht in einem verlassenen Hause ein. (2)Rast deutscher Truppen auf der Verfolgung der Russen durch das Sumpfgebiet der Poljesje. ( - ) Vor Riga. Mitte Oktober und Anfang November 1915. (257) Vor Dünaburg. (258) [Karte]: Der ungefähre Verlauf der Front der Verbündeten im Osten um die Jahreswende 1915/1916. Uebersichtskarte VII. - Vor Dünaburg; von Illuxt bis über die Bahnlinie Wilna - Dünaburg. - Vgl. die Anschlußkarten S. 255 und S. 261. (259) [Karte]: Der ungefähre Verlauf der Front der Verbündeten im Osten um die Jahreswende 1915/1916. Uebersichtskarte VIII. - Der Widsy; vom Dryswjaty-See bis über die Disna.- Vgl. die Anschlußkarten S. 259 und S. 263. (261) Russische Stimmen über die deutschen Wintervorbereitungen. (262) [Karte]: Der ungefähre Verlauf der Front der Verbündeten im Osten um die Jahreswende 1915/1916. Uebersichtskarte IX. - Ueber die Bahnlinie Swenzjany - Glubokoje bis zum Narocz-See. - Vgl. die Anschlußkarten S. 261 und S. 265. (263) Im Poljesjegebiet. (264) [2 Abb.]: (1)Von der deutschen Küstenverteidigung Kurlands an der Ostsee. (2)Von den Russen auf ihrem eiligen Rückzug in einem Walde Kurlands zurückgelassene Wagen und Pferde. ( - ) [2 Abb.]: (1)Partie aus dem Sumpfgebiet der Poljesje in Wolhynien. (2)Drahthindernisse vor einer Stellung der Verbündeten im Sumpfgebiet der Poljesje in Wolhynien. ( - ) [Karte]: Der ungefähre Verlauf der Front der Verbündeten im Osten um die Jahreswende 1915/1916. Uebersichtskarte X. - Vom Narocz-See bis zur Wilia. - Vgl. S. 263 und S. 267. (265) Episoden. (266) Der Bergarbeiter aus Oberschlesien. (266) [Karte]: Der ungefähre Verlauf der Front der Verbündeten im Osten um die Jahreswende 1915/1916. Uebersichtskarte XI. - Von der Wilia um Smorgon bis zur Berezyna. - Vgl. die Anschlußkarten S. 265 und S. 269. (267) Nachts im Unterstand. (268) [Karte]: Der ungefähre Verlauf der Front der Verbündeten im Osten um die Jahreswende 1915/1916. Uebersichtskarte XII. - Von Wischnew der Olschanka und Beresina entlang. - Vgl. die Anschlußkarten S. 267 und S. 271. (269) Der Stellungskampf südlich der Sumpfzone und die russischen Offensiven. Vom 5. Oktober 1915 bis 1. Februar 1916. (270) Chronologische Uebersicht nach den Meldungen des österreichisch-ungarischen Generalstabs und der deutschen Obersten Heeresleitung. (270) [Karte]: Der ungefähre Verlauf der Front der Verbündeten im Osten um die Jahreswende 1915/1916. Uebersichtskarte XIII. - Von der Beresina bis zum Serwetsch. - Vgl. S. 269 und S. 273. (271) [Karte]: Der ungefähre Verlauf der Front der Verbündeten im Osten um die Jahreswende 1915/1916. Uebersichtskarte XIV. - Vor Baranowitschi; der Schtschara entlang. - Vgl. die Anschlußkarten S. 271 und S. 275. (273) [Karte]: Der ungefähre Verlauf der Front der Verbündeten im Osten um die Jahreswende 1915/1916. Uebersichtskarte XV. - Der Schtschara entlang. - Vgl. die Anschlußkarten S. 273 und S. 277. (275) [Karte]: Der ungefähre Verlauf der Front der Verbündeten im Osten um die Jahreswende 1915/1916. Uebersichtskarte XVI. - Von der Schtschara am Oginski-Kanal entlang. - Vgl. die Anschlußkarten S. 275 und S. 279. (277) [Karte]: Der ungefähre Verlauf der Front der Verbündeten im Osten um die Jahreswende 1915/1916. Uebersichtskarte XVII. - Vor Pinsk; vom Oginski-Kanal bis zum Strumen. - Vgl. die Anschlußkarten S. 277 und S. 281. (279) [2 Abb.]: (1)Eine österreichisch-ungarische Telegraphen-Fernsignal-Station an der Nordostfront. (2)Russische Stellungen am Steilufer des Pruth nach ihrer Erstürmung. ( - ) [2 Abb.]: (1)Eine österreichisch-ungarische Kavallerie-Patrouille zieht in ein Dorf Ostgaliziens ein. (2)Ein österreichisch-ungarisches 30,5 cm-Geschütz wird geladen. ( - ) [Karte]: Der ungefähre Verlauf der Front der Verbündeten im Osten um die Jahreswende 1915/1916. Uebersichtskarte XVIII. - Südlich Pinsk. - Vgl. die Anschlußkarten S. 279 und S. 283. ([281]) [Karte]: Der ungefähre Verlauf der Front der Verbündeten im Osten um die Jahreswende 1915/1916. Uebersichtskarte XIX. - Von der Wiesielucha zum Styr. (283) [Karte]: Der ungefähre Verlauf der Front der Verbündeten im Osten um die Jahreswende 1915/1916. Uebersichtskarte XX. - Am Styr und am Kormin. (285) [2 Karten]: Der ungefähre Verlauf der Front der Verbündeten im Osten um die Jahreswende 1915/1916. Maßstab und Legende vgl. S. 285. - Vgl. die Anschlußkarten S. 285 und S. 291. (1)Uebersichtskarte XXI. - Vom Kormin bis zur Putilowka. (2)Uebersichtskarte XXII. - Von der Putilowka bis zur Ikwa. ([287]) [2 Abb.]: (1)Kaiser Wilhelm verabschiedet sich nach dem Besuch einer ungarischen Honved-Division an der Strypa von General Emanuel Werz. (2)Kaiser Wilhelm schreitet beim Besuch der Truppen der Verbündeten an der Strypa mit General Graf v. Bothmer die Front österreichisch-ungarischer Truppen ab. ( - ) [2 Abb.]: (1)Großherzog Friedrich II. von Baden beim Besuch der Festung Grodno. Rechts neben ihm General v. Scholz, der Führer der VIII. Armee, links General v. Held, der deutsche Gouverneur von Grodno. (2)Erzherzog Thronfolger Karl Franz Josef bei einem Besuch der besetzten Teile Polens in Lublin. ( - ) [Karte]: Der ungefähre Verlauf der Front der Verbündeten im Osten um die Jahreswende 1915/1916. Uebersichtskarte XXIII. - Von Dubno bis Krzemieniec. - Maßstab vgl. S. 287 u. 295. (291) Die Schlacht bei Szartorysk. Vom 16. Oktober bis 14. November 1915. (294) [Karte]: Der ungefähre Verlauf der Front der Verbündeten im Osten um die Jahreswende 1915/1916. Uebersichtskarte XXIV. - Von der Ikwa bis zum Sereth. - Vgl. S. 291 und 297. (295) [2 Abb.]: (1)General d. Inf. v. Bothmer mit seinem zweiten Generalstabschef Oberstleutnant Hemmer. (2)General d. Inf. v. Beseler, der Eroberer von Nowo-Georgiewsk, mit seinen Offizieren. ( - ) [2 Abb.]: (1)Der Armeekommandant Feldzeugmeister Paul Puhallo v. Brlog mit seinem Stabe. (2)Der Armeekommandant Freiherr v. Pflanzer-Baltin nimmt die Meldung eines von einem Aufklärungsfluge zurückgekehrten Fliegeroffiziers entgegen. ( - ) [Karte]: Der ungefähre Verlauf der Front der Verbündeten im Osten um die Jahreswende 1915/1916. Uebersichtskarte XXV. - Vom Sereth der Strypa entlang. - Vgl. S. 295 u. 299. (297) [Karte]: Der ungefähre Verlauf der Front der Verbündeten im Osten um die Jahreswende 1915/1916. Uebersichtskarte XXVI. - Vor Buczacz der Strypa entlang. - Vgl. S. 297 u. 301. (299) [Karte]: Der ungefähre Verlauf der Front der Verbündeten im Osten um die Jahreswende 1915/1916. Uebersichtskarte XXVII. - Dem Dnjestr entlang, von der Strypa-Mündung bis zur Sereth-Mündung. Maßstab und Legende vgl. S. 299. - Vgl. die Anschlußkarten S. 299 und 305. ([301]) Die Kämpfe um Siemikowce. Vom 31. Oktober bis 5. November 1915. (302) Die Durchbruchsschlacht an der bessarabischen Grenze. Vom 24. Dezember 1915 bis 20. Januar 1916. (303) Die Absichten und Vorbereitungen der russischen Offensive. (303) Die "Weihnachtsschlacht". (304) [Karte]: Der ungefähre Verlauf der Front der Verbündeten im Osten um die Jahreswende 1915/1916. Uebersichtskarte XXVIII. - Vom Dnjestr bis zur rumänischen Grenze. - Vgl. S. 301. ([305]) Die "Neujahrsschlacht". (306) Die "Wasserweiheschlacht". (307) Auf den übrigen Teilen der Front südlich der Sumpfzone. (309) General Iwanows neue Angriffstaktik. (310) In Czernowitz während des russischen Durchbruchsversuchs. (311) Episoden. (311) Ein Kampf der Seelenkraft. (311) Aus der Durchbruchsschlacht an der bessarabischen Grenze. (312) Von den russischen Verlusten. (313) Vergeltung russischer Völkerrechtsverletzungen. (313) Von den Fürsten und Heerführern der Verbündeten. Nach amtlichen Meldungen und ergänzenden Mitteilungen. (314) Kundgebungen und Auszeichnungen. (314) Besuche an der Front, in den eroberten Festungen und in den besetzten Gebieten. (316) [2 Abb.]: (1)Der russische Generalissimus Großfürst Nikolai Nikolajewitsch mit seinem Stabe und den englischen, französischen und japanischen Militärattachés vor dem Hauptquartier in Baranowitschi Anfang September 1915. (2)Zar Nikolaus schreitet mit dem Thronfolger Großfürst Alexei Nikolajewitsch die Front eines Kosaken-Regiments ab. ( - ) [2 Abb.]: (1)Generalfeldmarschall Prinz Leopold von Bayern mit dem Stabe der Division v. Menges. (2)General d. Inf. Fabeck (†) mit seinem Stabe. ( - ) Die Feier des 86. Geburtstages des Kaisers Wilhelm. Die Feier des 58. Geburtstages des Kaisers Wilhelm. (318) Vom Zaren und den russischen Heerführern. Nach amtlichen Meldungen und ergänzenden Mitteilungen. (318) Vom Zaren. Besuche an der Ostfront. (318) Auszeichnungen. Von den russischen Heerführern. (320) Aus den besetzten Gebieten. (321) Von der deutschen Verwaltung in Kurland. Von der deutschen Verwaltung in Litauen und Suwalki. (321) Von der Verwaltung der Verbündeten in Polen. Von Juni 1915 bis Februar 1916 (Fortsetzung von Bd. VI, S. 244 bis 248). (322) Die Abgrenzung der Verwaltungsbezirke und allgemeine Notstandsmaßnahmen. (322) Von der deutschen Verwaltung. (322) Von der österreichisch-ungarischen Verwaltung. (324) Vom Wiederaufbau Galiziens. (324) [2 Abb.]: (1)Generalmajor Erich Freiherr v. Diller, österreichisch-ungarischer Generalgouverneur in Russisch-Polen. (2)Der Armeekommandant Feldmarschall Erzherzog Friedrich und Freiherr Konrad v. Hötzendorf bei der Feier des Geburtstages des Kaisers Franz Josef am 18. August 1915 im Standort des Hauptquartiers. ( - ) [2 Abb.]: (1)Die Generalität und Geistlichkeit Warschaus erwartet den Generalgouverneur v. Beseler zur Eröffnungsfeier der Universität Warschau. (2)Die Verteilung von Lebensmitteln an die Zivilbevölkerung auf dem Marktplatz von Lodz durch die deutsche Verwaltung. ( - ) Einband ( - ) Einband ( - )