Der erweiterte Sicherheitsbegriff: keine Zauberformel für die Begründung ziviler Konfliktbearbeitung
In: Die Friedens-Warte: Journal of International Peace and Organization, Band 79, Heft 3/4, S. 323-343
ISSN: 0340-0255
"Der Beitrag kommentiert den Aktionsplan der Bundesregierung zur zivilen Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung. Er geht von der Beobachtung aus, dass die zunehmende Akzeptanz eines weiten Sicherheitsbegriffs, auf den sich der Aktionsplan beruft, von einer räumlichen Ausweitung und funktionalen Differenzierung militärischer Einsatzplanung begleitet ist. Von daher stellt sich die Frage, ob ein weiter Sicherheitsbegriff eine geeignete Grundlage für eine 'Zivilisierung' der Sicherheitspolitik bietet. Der erweiterte Sicherheitsbegriff folgt der Logik der 'Versicherheitlichung'. Aber die politische Wirkung der Versicherheitlichung von sozialen Sachverhalten ist ambivalent, weil sie auch die Ausweitung militärischer Kompetenzansprüche mit sich bringt. Ein enger Sicherheitsbegriff erlaubt es demgegenüber, das Politikfeld abzugrenzen und das Kernanliegen zu identifizieren: Die Einhegung von Gewalt und Gegengewalt, die Aufwertung ziviler gegenüber militärischer Konfliktbearbeitung und die Ausdifferenzierung der Schutzgüter (Einbeziehung der 'Human Security'). Der Text untersucht, inwieweit der Aktionsplan diesen Anforderungen entspricht." (Autorenreferat)