Das Verwaltungsrecht unter europäischem Einfluss
In: Die Verwaltung: Zeitschrift für Verwaltungsrecht und Verwaltungswissenschaften, Band 31, Heft 2, S. 256-262
ISSN: 0042-4498
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In: Die Verwaltung: Zeitschrift für Verwaltungsrecht und Verwaltungswissenschaften, Band 31, Heft 2, S. 256-262
ISSN: 0042-4498
In: Wirtschaft und Gesellschaft: wirtschaftspolitische Zeitschrift der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien, Band 23, S. 309-338
ISSN: 0378-5130
In: Grenzen der Herrschaft, S. 72-87
In: Wahlen und politischer Prozeß: Analysen aus Anlaß der Bundestagswahl 1983, S. 232-247
Anhand eines einfachen Modells des Wählerverhaltens im Zweiparteiensystem wird gezeigt, daß wiederholte Meinungsumfragen den Wählern helfen können, eine rationale Entscheidung zu treffen. Daraus ergeben sich für seriös arbeitende Meinungsforschungsinstitute keine Möglichkeiten, das Wahlergebnis in eine gewünschte Richtung zu manipulieren. Das Modell wird auf ein Mehrparteiensystem ausgeweitet, ohne daß sich dadurch die Ergebnisse wesentlich ändern. Institutionelle Regelungen - z. B. die Fünf-Prozent-Klausel -, durch die Wähler fürchten müssen, ihre Stimme könne verlorengehen, eröffnen jedoch zumindest theoretisch Möglichkeiten für Manipulationsversuche. Zum Abschluß wird gezeigt, daß aus demokratietheoretischen Gründen Veröffentlichungen von Meinungsumfragen vor Wahlen eher zu fördern als zu verbieten sind. (GF2)
In: Untersuchungen über das Spar-, Giro- und Kreditwesen
In: Abteilung A, Wirtschaftswissenschaften 130
In: Verwaltung im Kräftefeld der politischen und gesellschaftlichen Institutionen, S. 103-110
Der Autor postuliert, daß mit der ständigen Weiterentwicklung von Technik und Wissenschaft und deren Gefahrenpotential die Verwaltung in zunehmendem Maße in der Lage sein muß, naturwissenschaftliche Zusammenhänge zu begreifen und ihnen entgegenzusteuern. Das Verständnis von Naturwissenschaften wird in der Bundesrepublik durch das Übergewicht von Juristen und Geisteswissenschaftlern im öffentlichen Dienst und in der Politik erschwert; dadurch hat sich der Beratungsbedarf der Verwaltung erhöht. Gutachten, die von der Verwaltung in Auftrag gegeben werden, haben oft Alibifunktion, da es bei Kenntnis des Marktes für jede Partei jeden Gutachter gibt. Verwaltungsrechtliche Möglichkeiten der wirksamen Beschränkung von Technikfolgen und Umweltzerstörung liegen zur Zeit im Gesetzesvollzug. Es hat sich zwischen Gesetz und Gesetzesvollzug ein neues Handeln ergeben, da die Verwaltung als Instanz für Problemlösungen neben der Rechtmäßigkeit auch die Zweckmäßigkeit zu beurteilen hat. Die Verwaltung erkennt, daß sie selbst entscheiden muß, auch wenn Erkenntnisse nicht wissenschaftlich abgesichert sind. (HN)
In: Koordination von Informationen; Informatik-Fachberichte, S. 80-94
In: Betriebswirtschaftliche Abhandlungen N.F., 57
In: Horizont: sozialistische Wochenzeitung für internationale Politik und Wirtschaft, Band 13, Heft 11, S. 11
ISSN: 0863-4521
World Affairs Online
In: Zur Theorie der sozialen Interaktionsmedien, S. 57-228
In: Deutsche Aussenpolitik, Band 24, Heft 2, S. 5-16
ISSN: 0011-9881
World Affairs Online
In: Praktische Wirtschaftspolitik, S. 27-54
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Heft 48, S. 22-38
ISSN: 0479-611X
In: Zeitschrift für Nationalökonomie: Journal of economics, Band 30, Heft 1-2, S. 209-224
ISSN: 2304-8360
In: Journal of institutional and theoretical economics, Band 119, Heft 3, S. 476-495
Zusammenfassung: "1. Eine laufende Bevölkerungszunahme hat zur Folge a) eine außerordentliche Konsumnachfrage der Kinder, bestimmt durch den Bruchteil m des nominalen Pro-Kopf-Konsums des Vorjahres, der zur Bedarfsdeckung eines Kindes im Durchschnitt nachgefragt wird; b) eine marginale Konsumeinschränkung der Altbevölkerung, bestimmt durch den Bruchteil n des nominalen Pro-Kopf-Konsums, den die Gesamtbevölkerung zugunsten eines Kindes spart. n wird determiniert durch die Konsumquote, das Realeinkommen pro Kopf und das verzehrbare Volksvermögen." 2. Aus der Differenz der beiden Werte ergibt sich die Elastizität des Konsums in bezug auf die Bevölkerung. "Es wurden empirische Elastizitätswerte von O,O1 bis O,16 gefunden. 3. Bei positiver Elastizität hat die Bevölkerungssteigerung eine Ausweitung des jährlichen Konsumzuwachses zur Folge. Bei einmaligem Bevölkerungswachstum steigt die Konsumquote einmalig; bei laufendem Bevölkerungswachstum steigt die Konsumquote mit jedem Bevölkerungsstoß. ... 4. Die gesteigerte Konsumquote hat ceteris paribus eine Reihe von sukzessiven Mulitplikatorprozessen zur Folge, was bedeutet, daß die Gesamtnachfrage und das Nominaleinkommen mit einer schnelleren Wachstumsrate wachsen als in der Ausgangssituation. 5. Eine laufende Bevölkerungszunahme hat ceteris paribus eine sinkende Konsumquote zur Folge, wenn durch zusätzliche Neuzugänge zur Arbeitskraftreserve aus den arbeitsfähig gewordenen jungen Jahrgängen die Beschäftigtenzahl steigt und die Elastizität des Konsums in bezug auf die Beschäftigten negativ ist."