Schwerpunktheft SVIR Jahrestagung: [Referate der SVIR-Veranstaltung "Immigration - Integration" vom 16. November 2007 in Bern]
In: Schweizerische Zeitschrift für internationales und europäisches Recht 18,3
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In: Schweizerische Zeitschrift für internationales und europäisches Recht 18,3
In: Handbuch der internationalen Rechts- und Verwaltungssprache
In: Handbuch der internationalen Rechts- und Verwaltungssprache
In: Handbuch der internationalen Rechts- und Verwaltungssprache
In: Handbuch der internationalen Rechts- und Verwaltungssprache
In: Handbuch der internationalen Rechts- und Verwaltungssprache
In: Handbuch der internationalen Rechts- und Verwaltungssprache
In: Berichte der Deutschen Gesellschaft für Internationales Recht 46
In: Referate und Thesen 33
In: Veröffentlichungen des Walther-Schücking-Instituts für Internationales Recht an der Universität Kiel 159
In: Europarecht
In: Beiheft 2008,1
In: Sonderheft Europarecht
Der Grundrechtsschutz in Europa ist durch eine Konkurrenz verschiedener Schutzkonzepte gekennzeichnet, die nicht immer harmonisch aufeinander abgestimmt sind. Die bekannten Konflikte zwischen nationalen Gerichten, insbesondere dem Bundesverfassungsgericht, und dem EuGH sind zwar in der Praxis derzeit nicht virulent. Sie könnten aber jederzeit wieder aufbrechen, wenn die Rechtsprechung des Gerichtshofs hierzu Anlass bieten sollte. Außerdem sehen sich die Mitgliedstaaten und die Europäische Union, wenngleich auf unterschiedlichen rechtlichen Wegen, einer Kontrolle am Maßstab der EMRK ausgesetzt. Schließlich stellt das internationale Recht, namentlich das Recht der Vereinten Nationen, den europäischen und nationalen Grundrechtsschutz auf die Probe. Eine der größten derzeitigen Herausforderungen für den Grundrechtsschutz in Europa markiert das Stichwort "targeted sanctions" im Zusammenhang mit den Terroranschlägen vom 11. September und die hieran anknüpfenden Maßnahmen der EU. Der Band vermittelt zentrale Erkenntnisse über einen dogmatisch und methodisch angemessenen Umgang mit diesen Konfliktlagen. Die Beiträge wurden im Rahmen des Gesprächskreises "Europäisches Verfassungsrecht" der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer vorgestellt und eingehend diskutiert
In: Beck'sche Kurz-Kommentare 41
In: Weltarmut und Ethik, S. 95-138
Der Verfasser zeigt, dass der größte Teil der Menschenrechtsdefizite, die in der heutigen Welt bestehen, auf institutionelle Faktoren zurückgeführt werden kann - auf die nationalen institutionellen Strukturen vieler Entwicklungsländer, für die primär deren politische und ökonomische Eliten die Verantwortung tragen, wie auch auf globale institutionelle Strukturen, für die in erster Linie die Regierungen und Bürger der wohlhabenden Staaten verantwortlich sind. Es wird die These vertreten, dass die gegenwärtigen institutionellen Strukturen, wie sie im internationalen Recht festgeschrieben sind, eine kollektive Menschenrechtsverletzung ungeheuren Ausmaßes darstellen, zu der die meisten Wohlhabenden dieser Welt einen nicht kompensierten Beitrag leisten. Jede institutionelle Ordnung ist hauptsächlich im Hinblick auf ihren relativen Beitrag zur Verwirklichung der Menschenrechte derjenigen zu bewerten und zu reformieren, denen sie auferlegt wird. Es handelt sich um einen "relativen" Beitrag, da ein vergleichendes Urteil darüber vonnöten ist, wie viel besser oder schlechter die Menschenrechte erfüllt sind, als dies in realisierbaren alternativen Ausgestaltungen dieser institutionellen Ordnung der Fall wäre. Eine institutionelle Ordnung und deren Implementierung verletzt die Menschenrechte, wenn und insofern sie vorhersehbar zu einem massiven und vermeidbaren Menschenrechtsdefizit führt. (ICF2)
In: http://rifdt.instifdt.bg.ac.rs/123456789/1274
In dieser Arbeit will ich erforschen ob Hegels Argumentationen am Ende des rechtlichen Teils der "Grundlinien der Philosophie des Rechts" die Basis für das philosophische Denken einer politischen Gemeinschaft, die nicht mehr national begrenzt ist wie in der Zeit der Forschung Hegels, enthält. Die Frage ist ob und wie es möglich ist, dass die nationalen Staaten in den Friedens- und Anerkennungsbedingungen koexistieren können. Es handelt sich um die Verbreitung des Hegelschen Begriffs der Sittlichkeit jenseits des nationalen Staates und es wird behauptet, dass die Idee der Sittlichkeit sich zum Universalismus bewegt. Meine Forschung der Rechtsphilosophie Hegels konzentriert sich auf die Frage ihrer Geschichtlichkeit, bzw. auf die Forschung der Rolle des Anerkennungsprinzips am Niveau des internationalen Rechts und der Dialektik des Freiheitsbegriffs in der Weltgeschichte. Die These fokussiert sich auf das Hegelsche Verständnis des "äußerlichen Staatsrechts", d.h. des internationalen Rechts, das zu der bislang wenig untersuchten Dimension seiner Anerkennungstheorie gehört. Ich werde versuchen zu zeigen, dass das was das Wesen des Staates ausmacht, seine Geschichtlichkeit sein muss. Der erste Teil der Arbeit – welche sich mit dem Problem der Geschichtlichkeit der Hegelschen Rechtsphilosophie durch die Untersuchung der weiteren Rolle des Anerkennungsbegriffs und durch die Auslegung der Dialektik der Freiheit am Niveau des internationalen Rechts beschäftigt – ist einer hermeneutischen Einführung in die gesamte Arbeitsproblematik gewidmet. Die erfahrenen Konflikte, die die Französische Revolution herstellte, als auch andererseits, die eigentliche Revolution, die die Philosophie im Kantischem Werk erlebte, stellen die Ursprünge des Hegelschen dialektischen Gedankens dar. Das letzte Kapitel dieses Abschnitts ist der Betrachtung des Verhältnisses zwischen der Philosophie und (ihrer) Zeit gewidmet. Die zweite, analytische Stufe der Arbeit wird aus dem folgendem Bestehen: (a) in der systematischen Analyse der Rehabilitation der praktischen Philosophie in der Rechtsphilosophie mit besonderen Akzent auf Hegels philosophisches Konzept der Idee des Staates als Wirklichkeit der sittlichen Freiheit; sowie (b) in der Interpretation der letzten Paragraphen des rechtlichen Teils der Rechtsphilosophie, in denen Hegel die Relationen zwischen souveränen Staaten unter dem Titel "Das äußere Staatsrecht" thematisiert. Das Problem der Stelle welche das äußere Staatsrecht, bzw. das internationale oder sog. Völkerrecht in Hegels philosophischem System einnimmt, stellt die Konzeption und den Inhalt der Hegelschen politischen Philosophie in Frage. Völkerrecht ist die einzige Stelle im enzyklopädischen System der Hegelschen Philosophie, die zugleich die Lehre des objektiven Geistes, durch den Übergang zur Weltgeschichte, bzw. zur Philosophie des absoluten Geistes, abschließt, es aber –über der starken Einführung der Geschichtlichkeit in den Begriffen seiner politischen Philosophie – auch öffnet, weil es die einzige richtige Stelle weiterer Fortsetzungen und Anknüpfungen auf die politische Philosophie Hegels ist. In der Ergiebigkeit heutiger, meistens am Prinzip der Intersubjektivität gerichteten Interpretationen der Rechtsphilosophie Hegels, bleibt die Rolle des Anerkennungsbegriffs im Hegelschen Verständnis des Völkerrechts eine der vergessenen Fragen. Innerhalb dieses Arbeitsteils, widmete ich die besondere Achtung der Auseinandersetzung Hegels mit der politischen Philosophie Kants. Der abschließende Abschnitt der Arbeit ist unter anderem mit den folgenden Fragen bestimmt: Welche Rolle soll der Anerkennungsbegriff im "äußeren Staatsrecht" haben, damit sich die konkrete Freiheit außerhalb der national-ethnischen Grenzen verwirklicht? Ist es möglich, den Begriff der Sittlichkeit außerhalb derselben Grenzen zu denken? Kann die Sittlichkeit durch den Begriff des Weltgeistes vergeschichtlicht werden? Das Argument, dass Hegel nicht auf die ethnisch und staatlich dezentralisierte Sittlichkeit bei der Verwerfung der möglichen künftigen minimalen Stiftung der Einheit der europäischen Völker beharrt, kann in der Andeutungen der Rechts- und Geschichtsphilosophie gefunden werden. Ihren Analysen und das Verständnis der Tendenzen, die Hegels rechtspolitische Philosophie verfolgt, ist diese Arbeit gewidmet.
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