Doppelte Staatsangehörigkeit
In: Pendelmigration aus Oberschlesien
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In: Pendelmigration aus Oberschlesien
In: Nation, Ethnizität und Staat in Mitteleuropa, S. 88-101
Während "Staatsbürgerschaft" die Verbindung zwischen einer natürlichen Person und einem Staat zum Ausdruck bringt, bezeichnet der Begriff "Nationalität" die Verbindung zwischen einer natürlichen Person und einer Volksgruppe. Nach allgemeinen Überlegungen zu Staatsbürgerschaft und Nationalität wird sodann der Frage nachgegangen, wer im alten Polen Bürger sein konnte. Ein wichtiges Merkmal der Gesetzgebung wird dabei in der Betonung der Verbindung der Person mit dem Territorium, in dem sie wohnte bzw. geboren war, gesehen. Im weiteren wird darauf hingewiesen, daß die Unterscheidung zwischen Staatsbürgerschaft und Nationalität für die Länder Mittel- und Osteuropas eine größere Bedeutung hatte als für die westeuropäischen Länder. In diesem Zusammenhang wird auch auf die große Bedeutung des Begriffs Vaterland bzw. Heimatland eingegangen. Weitere Themen sind die Ethnisierung der Kultur sowie die Frage der doppelten Staatsbürgerschaft. Abschließend wird ein Blick auf die Probleme der europäischen Staatsbürgerschaft geworfen. (ICD)
In: Forschungsergebnisse der Studiengruppe für Politik und Völkerrecht 30
In: Abhandlungen aus dem Staats-, Verwaltungs- und Völkerrecht 2,3
In: Migration im Spannungsfeld von Globalisierung und Nationalstaat, S. 76-89
In: Das Standesamt: STAZ ; Zeitschrift für Standesamtswesen, Familienrecht, Staatsangehörigkeitsrecht, Personenstandsrecht, internationales Privatrecht des In- und Auslands ; mit sämtl. amtl. Bekanntmachungen für die Standesamtführung, Band 51, Heft 7, S. 202-205
ISSN: 0341-3977
In: Der Staat: Zeitschrift für Staatslehre und Verfassungsgeschichte, deutsches und europäisches öffentliches Recht, Band 12, Heft 3, S. 289-312
ISSN: 0038-884X
Inaugural dissertation--University of Bielefeld.
In: Schriften zum öffentlichen Recht Band 680
In: Kollektion 70 Jahre Grundgesetz
Das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht wird traditionell überwiegend als ein "verfassungsneutrales" Rechtsgebiet angesehen, dessen Grundsätze nicht im Grundgesetz verankert sind. Die Folgen dieser traditionellen Sichtweise werden eindrucksvoll durch die seit gut einem Jahrzehnt andauernde Reformdiskussion um das Staatsangehörigkeitsrecht verdeutlicht: Politische Utopien und ideologische Positionen dominieren und setzen sich in die Artikulation eines vermeintlichen Reformbedarfs um. -- Noch in der laufenden 13. Wahlperiode ist mit einer Neuregelung des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts zu rechnen. Die Frage nach der verfassungsrechtlichen Bestandskraft der traditionellen Sichtweise wird dann von höchster Relevanz sein. Wenngleich nämlich unter den parlamentarischen Parteien im wesentlichen darüber Einigkeit besteht, den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit weiter zu erleichtern, so ist doch zwischen ihnen streitig, wie weit man in diesem Bestreben gehen will: Sollen die bisher geltenden Grundsätze des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts beibehalten und nur Einzelheiten modifiziert oder sollen diese Grundsätze durchbrochen beziehungsweise völlig aufgegeben werden? -- Der vorliegende Entwurf einer Theorie der Staatsangehörigkeit nach dem Grundgesetz bricht mit der traditionellen Sichtweise. Er stellt die verfassungsrechtlichen Garantien der Grundsätze des Staatsangehörigkeitsrechts heraus. Im Zentrum dieser Betrachtung steht das grundrechtliche Entzugsverbot und dessen Ausstrahlung auf den Erwerb der Staatsangehörigkeit. Darüber hinaus werden die staatlichen und internationalen Folgen dargelegt, die bei staatsangehörigkeitsrechtlichen Reformen vom Gesetzgeber einen sorgsamen Umgang mit dem Institut der Staatsangehörigkeit fordern und die deren Ausgestaltung nicht seinem freien Belieben überlassen