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In: Monatsschrift für deutsches Recht: MdR ; Zeitschrift für die Zivilrechts-Praxis, Band 76, Heft 5, S. 325-326
ISSN: 2194-4202
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In: Monatsschrift für deutsches Recht: MdR ; Zeitschrift für die Zivilrechts-Praxis, Band 76, Heft 5, S. 325-326
ISSN: 2194-4202
In: Die Gesellschaft der Menschen
ISSN: 2626-8302
In: Frankfurter-Allgemeine-Buch
In: Wittlaerer Reihe 4
In: Arbeitspapiere des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaft der Gesamthochschule Wuppertal 40
In: Interdisciplinary Systems Research
In: Deutsche Jugend: Zeitschrift für die Jugendarbeit, Heft 10, S. 426-434
Andreas Gran zeigt mit dem zweiten Beitrag, dass Förderung der Jugend durch Rechtsbildung ein sinnvolles Ziel auch für die Jugendarbeit sein kann. Er weist darauf hin, dass sich Jugendliche mit einer ganzen Reihe rechtlicher Risiken und Herausforderungen konfrontiert sehen, auf die sie oft nicht vorbereitet sind, weil ihnen entsprechende Erfahrungen fehlen. Z.B. treffen sie im Wirtschaftsalltag Fehlentscheidungen (Konsumverhalten), sie sind haftungsrechtlich teilweise schon verantwortlich und in den Jugendkulturen gibt es im wieder Tendenzen zum Glorifizieren von Rechtsbrüchen, die sie in Kontakt zur Justiz bringen. Auf diesem Hintergrund fordert der Autor eine altersgerechte Pädagogik des Rechts, gerade auch in der Jugendarbeit. Er weist auf unzulängliche Rechtskenntnisse Jugendlicher hin und er erläutert, welche Rechtskenntnisse Jugendliche in unserer Konsumgesellschaft haben sollten, um damit nicht überfordert zu sein. Eine strukturierte und effektive rechtliche Breitenbildung gebe es in Deutschland bisher jedoch nicht, konstatiert Gran. Abschließend begründet er, wieso die Jugendarbeit durch Weitergabe von Rechtskenntnissen helfen sollte, zum Ausgleich familiärer und schulischer Wissenslücken im Feld des Rechts beizutragen, und er skizziert praktische Möglichkeiten für ein solches Vorhaben.
In: Communicatio socialis: Zeitschrift für Medienethik und Kommunikation in Kirche und Gesellschaft, Band 56, Heft 4, S. 481-492
ISSN: 2198-3852
Unterhaltungsmedien bilden gesellschaftliche Entwicklungen nicht nur ab – vielmehr regen sie diese auch an, diskutieren, kommentieren und verbreiten sie. Dieser Beitrag fokussiert daher auf die Darstellung von Virtualität in der Popkultur, konkret in Games und Filmen. Skizziert werden die wichtigsten Meilensteine von der ersten geradezu modern anmutenden Konzeption einer virtuellen Realität im Groschenheft der 1930er Jahre über den Aufstieg der Spielautomaten und Computertechnologie bis hin zur Augmented Reality des Trend- Spiels "Pokémon Go".
In: Medien - Kultur - Kommunikation
In: Südosteuropa-Mitteilungen, Band 55, Heft 3-4, S. 75-83
ISSN: 0340-174X
World Affairs Online
In: Zeitschrift für Politikberatung: Policy advice and political consulting ; ZPB, Band 5, Heft 2, S. 94-98
ISSN: 1865-4789
World Affairs Online
In: Der Staat der Klassengesellschaft: Rechts- und Sozialstaatlichkeit bei Wolfgang Abendroth, S. 99-117
Wolfgang Abendroth war kein Feminist. Die Strukturkategorie Geschlecht war ihm fremd. Vermutlich geschlechtsneutrale Betrachtungen der Verhältnisse, wie sie bei Abendroth zu finden sind, reproduzieren aber gerade Geschlechterhierarchien. Trotz dieses blinden Flecks stellt sich die Frage, ob feministische Staats- und Demokratieforschungen nicht von einem Dialog mit den Abendrothschen Analysen profitieren können. Denn Abendroth hat in besonderer Weise mit seinem Konzept der sozialen Demokratie nach Spielräumen für eine Demokratisierung der Gesellschaft gesucht und bietet hier Anschlusspunkte für feministische Fortschreibungen. Indem der Beitrag die Abendrothsche Kritik an den innerparteilichen Demokratieformen und feministische Demokratietheorien nebeneinander legt, werden zwei Welten zusammen geführt, die bisher wenig Berührungspunkte hatten. Zunächst wird nachgezeichnet, dass Wolfgang Abendroth die Kategorie Geschlecht nicht gedacht hat. In einem zweiten Schritt wird Abendroths Beobachtung der Probleme innerparteilicher Demokratieformen skizziert. Es folgt ein Blick auf feministische demokratietheoretische Kritiken. Abschließend werden beide Teile zusammengeführt. (ICA2)