The International Law of Armed Conflict: Personal and Material Fields of Application
In: Verfassung und Recht in Übersee: VRÜ = World comparative law : WCL, Band 28, Heft 4, S. 565-566
ISSN: 0506-7286
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In: Verfassung und Recht in Übersee: VRÜ = World comparative law : WCL, Band 28, Heft 2, S. 238-239
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In: Verfassung und Recht in Übersee: VRÜ = World comparative law : WCL, Band 28, Heft 4, S. 568-569
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In: Verfassung und Recht in Übersee: VRÜ = World comparative law : WCL, Band 28, Heft 1, S. 126-128
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In: Verfassung und Recht in Übersee: VRÜ = World comparative law : WCL, Band 28, Heft 1, S. 134-135
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In: Verfassung und Recht in Übersee: VRÜ = World comparative law : WCL, Band 28, Heft 2, S. 240-241
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In: Verfassung und Recht in Übersee: VRÜ = World comparative law : WCL, Band 28, Heft 4, S. 489-521
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In: Verfassung und Recht in Übersee: VRÜ = World comparative law : WCL, Band 28, Heft 2, S. 251-252
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In: Verfassung und Recht in Übersee: VRÜ = World comparative law : WCL, Band 28, Heft 2, S. 255-256
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In: Verfassung und Recht in Übersee: VRÜ = World comparative law : WCL, Band 28, Heft 4, S. 563-565
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In: Verfassung und Recht in Übersee: VRÜ = World comparative law : WCL, Band 28, Heft 1, S. 6-36
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In Australien häufen sich Fälle, wo Richter und andere Amtsinhaber mit richterlichen Funktionen infolge der Auflösung oder Umstrukturierung von Gerichten und anderen Organen der Rechtspflege nicht in das Nachfolgeamt übernommen wurden. Der Autor sieht in diesem Trend eine Gefährdung des rechtsstaatlichen Grundsatzes der persönlichen Unabhängigkeit, d.h. Unabsetzbarkeit von Richtern vor Ablauf ihrer Amtszeit. (DÜI-Hns)
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In: Verfassung und Recht in Übersee: VRÜ = World comparative law : WCL, Band 28, Heft 1, S. 77-102
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Der Gesamtkomplex der Verwaltungsvorschriften und -verordnungen in der VR China ist durch Widersprüchlichkeiten zwischen einzelnen Verordnungen sowie Nichtvereinbarkeiten mit Gesetzen bzw. der Verfassung gekennzeichnet. Zur Gewährleistung der Rechtsstaatlichkeit im Bereich der Verwaltungsvorschriften ist eine Ausweitung bzw. Etablierung juristischer Kontrollverfahren erforderlich. (DÜI-Hns)
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In: Verfassung und Recht in Übersee: VRÜ = World comparative law : WCL, Band 28, Heft 4, S. 489-521
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Das Gewohnheitsrecht in den patriarchalischen Gesellschaften Afrikas kennt keinen Anspruch der Ehefrauen auf den (gemeinsamen) ehelichen Besitz, da dieser als Besitz des Ehemannes betrachtet wird. Beim Tod des Mannes fällt der Besitz an seine Herkunftsfamilie und die Witwe steht (mit ihren Kindern) mittellos da. Weil die materielle Gleichstellung von Frauen, hier Witwen, zu den sozialen Grundrechten gehört, die Eingang in die Menschenrechtskonventionen auf globaler und afrikanisch regionaler Ebene gefunden haben, ist es Aufgabe der nationalen Regierungen, durch Gesetzesrecht und andere Maßnahmen das Gewohnheitsrecht in diesem Punkt außer Kraft zu setzen. Als ein Aspekt der Menschenrechtspraxis wird die diesbezügliche Gesetzgebung Ghanas unter besonderer Berücksichtigung des "Intestate Succession Law", 1985, untersucht. (DÜI-Hns)
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In: Verfassung und Recht in Übersee: VRÜ = World comparative law : WCL, Band 23, Heft 3, S. 304-316
ISSN: 0506-7286
Im Oktober 1992 wurde die marokkanische Verfassung neu verkündet. Sie enthält eine Reihe von Änderungen, die einen weiteren Schritt in Richtung Rechstaatlichkeit und Stärkung der Menschenrechte darstellen (u.a. wurde die Präambel um ein Bekenntnis zu den Menschenrechten in ihrer international anerkannten Form erweitert). Nach einem Überblick über die Grundstrukturen der marokkanischen Verfassung werden die wichtigsten Änderungen beschrieben und in den politischen Zusammenhang eingeordnet. (DÜI-Hns)
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In: Verfassung und Recht in Übersee: VRÜ = World comparative law : WCL, Band 23, Heft 3, S. 339-357
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Beschreibung der konstitutionellen und legislativen Regelung allgemeiner Wahlen (Präsidentschafts-, Parlaments- und Kommunalwahlen) in Niger mit konkreten Erläuterungen anhand der Parlamentswahlen von 1993. Übersicht über Gründungsdaten, Ziele und Struktur der vier stärksten Parteien. (DÜI-Hns)
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