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In: Aktuelle SWP-Dokumentation / Reihe D, Nr. 59
World Affairs Online
In: Verantwortung und Leistung 23
In: Internationale Politik: das Magazin für globales Denken, Volume 75, Issue 3, p. 97-102
ISSN: 1430-175X
Die Zahl der Länder, in denen die geordnete Staatlichkeit zusammenbricht, scheint dynamisch zu wachsen. Bedrohen "failed states" den globalen Frieden und die Sicherheit Deutschlands? Gibt es Gegenmittel? Fünf Thesen auf dem Prüfstand. (IP)
World Affairs Online
In: Schriften zum öffentlichen Recht 500
Herbert Schambeck: Ethik und Staat. Verlag Duncker & Humblot, Berlin 1986. 190 Seiten, 86 Mark
In: Politik, aktuell für den Unterricht: Arbeitsmaterialien aus Politik, Wirtschaft u. Gesellschaft, Issue 34, p. 1-3
ISSN: 0342-5746
In: Staat ohne Verantwortung?: zum Wandel der Aufgaben von Staat und Politik, p. 11-34
In der gegenwärtigen staatstheoretischen und verfassungsrechtlichen Diskussion spielt der Begriff der Verantwortung eine bedeutende Rolle. Durch den Übergang vom Interventionsstaat zum Gewährleistungsstaat soll eine Anpassung der Staatstätigkeit an die Kräfte des freien Marktes ermöglicht werden. Die Gesellschaftsmitglieder sollen zur Übernahme gemeinsamer Aufgaben aktiviert werden, während gleichzeitig die staatliche Zuständigkeit für die öffentliche Leistungserbringung gewahrt bleibt. Für die Bewältigung dieser Herausforderungen eignet sich das Verantwortungsprinzip besonders gut, weil sich mit seiner Hilfe die Zurechenbarkeit von Aufgaben und erwartbaren Handlungsfolgen mit der Ungewissheit komplexer Steuerungsprozesse verbinden lässt. Der Staat der Verantwortungsgesellschaft kann die erforderliche Bindung von Unsicherheit nicht nur mit Regeln für die Selbstregulierung erreichen. Er ist darauf angewiesen, dass die Akteure und Kräfte, mit denen er kooperiert, autonome Verantwortungskompetenzen besitzen, durch die sie sich anstehende Probleme selbst zurechnen, eigenständige Lösungen finden und an ausgehandelte Regeln halten. Die hierfür notwendige Bereitschaft zur Selbstbildung muss deshalb durch den staatlichen Ausbau einer gemeinwohlermöglichenden Institutionenkultur unterstützt werden. Es stellt sich die Frage, ob der Staat der Verantwortungsgesellschaft womöglich ein Staat ohne Verantwortung ist. (GB)
In: Staatsverständnisse Band 16
Kelsen war seiner Zeit weit voraus. Schon 1915 schrieb er, die ganze Rechtsentwicklung vollziehe sich als gesellschaftlicher Prozess in der Gesellschaft. Die deutsche Staatsrechtslehre hat bis heute gebraucht, um diesen Gedanken nachzuvollziehen.1920 postulierte Kelsen mit theoretischen und rechtsdogmatischen Argumenten den Vorrang des Völkerrechts, antizipierte dessen Verfassungscharakter und bestritt jeden prinzipiellen Unterschied zwischen Vertrag und Verfassung, Staatenbund und Bundesstaat, Staat und Recht. Jetzt erst erschüttert der Streit darum die staatstragende Ruhe unserer juristischen und den empiristischen Realismus unserer politikwissenschaftlichen Fakultäten und Fachbereiche.Die Kontroverse wird in diesem Band ausgetragen: Er rückt das Völkerrecht ins Zentrum des aktuellen Interesses, diskutiert seine innere Beziehung zu Politik, Staatshandeln und Verfassungsrecht und verbindet die Werkanalyse durchgängig mit Fragen der Gegenwart.International angesehene, zumeist jüngere Juristen und Politikwissenschaftler haben dazu Texte vorgelegt, die geeignet sind, Kelsens völker- und verfassungsrechtliches Werk einem breiten akademischen Publikum zu erschließen. Die Autoren blicken dabei oft weit über die Grenzen des eigenen Fachs hinaus, um aus überraschenden Vergleichen neue Ideen zu gewinnen
In: Gesellschaften im Umbau: Identitäten, Konflikte, Differenzen ; Hauptreferate des Kongresses der schweizerischen Sozialwissenschaften, Bern 1995, p. 335-344
Thema des vorliegenden Beitrags sind die Beziehungen zwischen Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden und Staat in den hoch entwickelten OECD-Ländern. Im Zentrum des Interesses stehen die Sozialpartnerschaft - oder der häufig hierfür synonym gebrauchte Begriff Korporatismus - und die Herausforderung, mit denen sie konfrontiert ist. Im Rahmen eines internationalen Vergleiches wird nach den Gefährdungen und Herausforderungen der schweizerischen Sozialpartnerschaft gefragt: Welche Unterschiede und Gemeinsamkeiten gibt es im Vergleich zu anderen Ländern? Der Autor versucht die erstaunliche Varianz der Antworten auf gemeinsame, die Länder übergreifende Probleme mit den politischen und institutionellen Eigentümlichkeiten der einzelnen Länder zu erklären. Damit wendet er sich gegen eine Sichtweise, der zufolge es nur ähnliche Antworten auf gleiche Probleme und Herausforderungen gibt, und auch gegen eine Vermutung, der zufolge die politische Integration Europas in den EU-Mitgliedsländern dazu geführt habe, daß frühere Unterschiede der Arbeitsbeziehungen durch den Integrationsprozess und seine Notwendigkeiten eliminiert würden. (ICE)
In: Bürger, Recht, Staat: Handbuch des öffentlichen Lebens in Deutschland, p. 11-38
Der Beitrag folgt der Ausgangsthese, daß die aktuellen staatlichen Verhältnisse in Deutschland - ein Bundesstaat mit freiheitlicher Verfassungsordnung - stets vor dem Hintergrund der zugrundeliegenden geschichtlichen Entwicklungen gesehen werden müssen. Im Überblick skizziert der Autor die Periode seit 1806, dem Untergang des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation bis zur Herausbildung zweier deutscher Staaten nach 1945. Aus juristischer und politologischer Sicht werden anschließend verschiedene Aspekte der bundesdeutschen Verfassung analysiert und definiert. Es geht um Begriffe wie Bundesstaat, Grundgesetz, Rechtsstaat, und um die verschiedenen Verfassungsorgane wie Bundesrat, Bundestag und Bundesregierung, deren Funktion und Arbeitsweise erläutert werden. Überlegungen zu einer Verfassungsreform schließen den Beitrag ab. (rk)
In: Gewerkschaft und Gesellschaft: Entwicklungen, Inhalte und Strategien der Gewerkschaftspolitik, p. 12-44
Der Aufsatz ist aus der Sicht der Unternehmer geschrieben. "Die Entstehung der Gewerkschaftsbewegung in Deutschland, ihr Verhältnis zum wilhelminischen Obrigkeitsstaat sowie die Entwicklung von Staat und Gewerkschaften in der Weimarer Republik werden im ersten Teil dieses Beitrages dargestellt. Auch die Gewerkschaften, so zeigte sich, erkannten die vom Nationalsozialismus ausgehende Gefahr zu spät. Zu sehr waren sie dem Denken in staatlichen (preußischen) Ordnungskategorien verhaftet. Der zweite Teil ist der Entwicklung nach 1945 gewidmet. Nach dem Krieg galt ihr vorrangiges Interesse der Mitbestimmung und den Problemen der Wirtschaftsdemokratie: So hofften sie, potentiellen politischen Gefahren von seiten des Großkapitals und der Schwerindustrie vorzubeugen; die Sozial- und Wirtschaftsordnung sollte zugunsten der Arbeitnehmer verändert werden. Doch der Parlamentarische Rat fügte sich ihren Gedanken nicht. In der Folgezeit entwickelten sich die Gewerkschaften zu Verteidigern, ja Interpreten des Gemeinwohls; sie versuchten eine Interessenidentität zwischen ihrer Organisation und allen Arbeitnehmern herzustellen." (L02)
In: Politische Vierteljahresschrift: PVS : German political science quarterly, Volume 44, Issue 4, p. 483-505
ISSN: 0032-3470
World Affairs Online