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In: Frieden, Rüstung und Monopole: Konzerne und internationale Sicherheit, S. 180-185
Der Aufsatz analysiert die Auswirkungen der internatonalen Monopole auf die internationalen Wirtschaftsbeziehungen, insbesondere zwischen kapitalistischen Industrienationen und Entwicklungsländern. Die marxistische Analyse zeigt, daß die Monopole insbesondere den Charakter der kapitalistischen Marktbeziehungen verändert haben. Sie operieren im Interesse des globalen Profits des Gesamtkonzerns (nicht einzelner Filialen) und in den Regierungsinteressen ihrer Stammländer. Durch die Verrechnungsmöglichkeiten zahlreicher Filialen können sie ihre wahren Profite verschleiern. Die internationale Kapitalbewegung wird ebenfalls durch sie verändert. Der Kapitalexport für Auslandsinvestitionen und die Entwicklungshilfe wird durch den Gewinntransfer von den Entwicklungsländern in die Industriemetropolen weit überboten, so daß die Entwicklungsländer per Saldo Kapitalexporteure sind. (MH)
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Heft B 26, S. 27-30
ISSN: 0479-611X
Obgleich sowohl in der Außenpolitik als auch in der Wirtschaft, in Handel, Industrie und im Finanzwesen Globalisierung längst Alltag ist, mangelt es nach wie vor in der Bundesrepublik Deutschland am Willen zur Durchsetzung einer konzentrierten Politik zur frühzeitigen Förderung von Begabungen und Interessen für europäische und internationale Aufgaben. Einen gewissen Beitrag zur Lösung dieses Ausbildungsdefizits könnten deutsche Universitäten durch Einrichtung entsprechender Studiengänge leisten. Dies wird am Beispiel des Studiengangs Internationale Beziehungen/International Relations an der TU Dresden gezeigt. (DIPF/Orig.).
In: Jus internationale et Europaeum 42
In: EBL-Schweitzer
Auch jenseits der europäischen Integration sind deutsche Behörden in Beziehungsgefüge mit ausländischen Verwaltungen eingebunden. Besonders offensichtlich ist die Notwendigkeit eines gemeinsamen Vorgehens bei Themen globalen Zuschnitts, wie dem Schutz der Menschenrechte oder von Umweltgütern. Im Zuge der Globalisierung der Lebensverhältnisse und der Öffnung nationaler Märkte hat die Internationalisierung der Verwaltung an Bedeutung zugenommen: Auch in klassisch staatsinternen Materien greift die Verwaltung über die Grenzen der eigenen Rechtsordnung hinaus, zum Beispiel bei der Einkommensbesteuerung, Finanzmarktaufsicht, Gesundheitsversorgung und der Gefahrenabwehr.Markus A. Glaser gewinnt durch Zusammenschau von Regelungen verschiedener Sachbereiche, des nationalen wie des Völkerrechts, Bauformen internationaler Verwaltungsbeziehungen, die dann mit Blick auf das deutsche Staats- und Verwaltungsrecht systematisch analysiert werden.
In: American journal of international law: AJIL, Band 67, Heft 3, S. 508-511
ISSN: 2161-7953
In: Review of international studies: RIS, Band 37, Heft 2, S. 911-928
ISSN: 1469-9044
Based on considerable archival research in Switzerland and France, this article considers the creation of specialised institutions and centres for scientific research, discussion and information on international questions after the First World War. It analyses the origins and development of the International Studies Conference from 1928 until 1946, and it pays particular attention to the institutional setting provided by the ISC. With the help of an international questionnaire of the League of Nations from the early 1930s the article also discusses the university teaching of IR in the US, Great Britain and on the European continent in the interwar period, and it looks at some of the institutional settings, especially academic institutions (departments, chairs, schools and so on), that were available at the time. Adapted from the source document.
In: S + F: Vierteljahresschrift für Sicherheit und Frieden, Band 16, Heft 4, S. 198-230
ISSN: 0175-274X
Discusses jurisdiction and procedures of various international courts and tribunals established to bring to justice persons accused of breaches of international law, war crimes, crimes against humanity, or genocide; 5 articles. The post-World War II Nuremberg Tribunal in Germany; the International Tribunal for the Former Yugoslavia; the International Criminal Court (ICC) established by Convention adopted at the UN Conference in Rome, Italy, in 1998 and why the US is not a party; and the International Court of Justice (ICJ) at the Hague, Netherlands.