Eine Analyse von über 400 Reden vor dem westdeutschen, dem französischen und dem britischen Parlament zu Schumann-Plan, Pleven-Plan und dem Maastrichter Vertrag zeigt, dass die Europäisierung des politischen Diskurses in diesen Staaten zwischen 1950 und 1992 begrenzt war. Sowohl in der Frühphase der europäischen Integration als auch in der Übergangsphase um 1990 spielen Muster der europäischen Identifikation und Integration eine erstaunlich marginale Rolle. Die hier analysierten Debatten spiegeln stattdessen häufig innenpolitische Fragen und Sichtweisen wieder. Kontroversen über europäische Politik, wie sie in anderen Mitgliedsstaaten ausgetragen wurden, tauchen in den Parlamentsdebatten der 1990er Jahre kaum auf. (ICE2)
"Die Bekämpfung von sozialer Ausgrenzung und Armut zählt zu den vorrangigsten Zielen der Europäischen Union, die ihre Maßnahmen in diesem Bereich auf Artikel 137 EG-Vertrag stützt. Das Konzept der aktiven Eingliederung, das die Kommission vorstellt, entspricht genau der Lissabon-Strategie und dem integrierten Ansatz, der darin für die erneuerte, auf drei Grundsätzen (Chancen, Zugangsmöglichkeiten und Solidarität) basierende Sozialagenda vorgeschlagen wird. Auch ergänzt es die Arbeit der Kommission bei der Förderung des Flexicurity-Konzepts und der Reaktion auf demografische Entwicklungen und Herausforderungen infolge der Globalisierung, indem Übergangsphasen für alle erleichtert und die Produktionskräfte mobilisiert werden." (Textauszug, IAB-Doku)
Der Trend zu einem vorgezogenen Ruhestand ist in allen hochentwickelten westlichen Gesellschaften zu beobachten. Der Beitrag vergleicht die Regelungen und Rahmenbedingungen des Vorruhestandes in West- und Ostdeutschland. Anhand eines repräsentativen Fallbeispiels wird dargestellt, wie eine Frau, die in der DDR erwerbstätig gewesen und nun von der Vorruhestandsregelung betroffen ist, mit ihrer Lebenssituation umgeht. Insgesamt zeigt das Beispiel, daß es an gesellschaftlich anerkannten und subjektiv befriedigenden Konzepten für die sinnvolle Nutzung dieser Lebensphase fehlt. Die bisher entwickelten Angebote scheinen nur bei einer Minderheit auf Resonanz zu stoßen, die aufgrund ihres vergleichsweise hohen sozioökonomischen Status bzw. Bildungsgrads ohnehin über relativ günstige Ressourcen zur Bewältigung dieser Übergangsphase verfügt. (pre)
"Die tiefgreifende Umgestaltung des Berufsbildungssystems einerseits sowie die von der neoliberalen Politik angekurbelte Arbeitsmarktdynamik andererseits haben in Großbritannien seit etwa zehn Jahren dazu beigetragen, daß sich der Zugang zum Berufsleben für Jugendliche erheblich verändert hat. Obwohl im Vergleich zu anderen europäischen Ländern das Ausscheiden aus dem Schulsystem auch weiterhin zu einem frühen Zeitpunkt erfolgt, bedeutet die Verlängerung der beruflichen Übergangsphase, in der verschiedene Stadien durchlaufen werden (Praktikantenstatus im Rahmen einer weiterführenden oder alternierenden Ausbildung bzw. im Rahmen öffentlicher Programme, Arbeitslosigkeit), für die meisten Jugendlichen ein Abrücken vom traditionellen Modell mit direktem Beschäftigungszugang." (Autorenreferat, BIBB-Doku)
"Die tiefgreifende Umgestaltung des Berufsbildungssystems einerseits sowie die von der neoliberalen Politik angekurbelte Arbeitsmarktdynamik andererseits haben in Großbritannien seit etwa zehn Jahren dazu beigetragen, daß sich der Zugang zum Berufsleben für Jugendliche erheblich verändert hat. Obwohl im Vergleich zu anderen europäischen Ländern das Ausscheiden aus dem Schulsystem auch weiterhin zu einem frühen Zeitpunkt erfolgt, bedeutet die Verlängerung der beruflichen Übergangsphase, in der verschiedene Stadien durchlaufen werden (Praktikantenstatus im Rahmen einer weiterführenden oder alternierenden Ausbildung bzw. im Rahmen öffentlicher Programme, Arbeitslosigkeit), für die meisten Jugendlichen ein Abrücken vom traditionellen Modell mit direktem Beschäftigungszugang." (Autorenreferat, BIBB-Doku)
"Auf dem Wege zur Herstellung der Sozialunion sind die Renten in Ostdeutschland schon kräftig erhöht worden. Jetzt liegt der Entwurf für ein 'Renten-Überleitungsgesetz' vor, das von 1992 an das westdeutsche Rentenrecht auf das Gebiet der früheren DDR übertragen soll. Dieses Gesetz würde die Einkommensposition vieler Rentner - insbesondere der Männer und der Witwen - weiter deutlich verbessern, aber erhebliche Kosten für die Beitragszahler mit sich bringen. Für einen größeren Kreis unter den Sozialversicherten, die nach der Übergangsphase mit Bestandsschutz von Mitte 1995 an in den Ruhestand und heute bereits in fortgeschrittenem Alter sind, würden jedoch die bisher nach dem Recht der DDR erworbenen Ansprüche deutlich verringert. Das trifft vornehmlich für Frauen zu." (Autorenreferat)
"Auf dem Wege zur Herstellung der Sozialunion sind die Renten in Ostdeutschland schon kräftig erhöht worden. Jetzt liegt der Entwurf für ein 'Renten-Überleitungsgesetz' vor, das von 1992 an das westdeutsche Rentenrecht auf das Gebiet der früheren DDR übertragen soll. Dieses Gesetz würde die Einkommensposition vieler Rentner - insbesondere der Männer und der Witwen - weiter deutlich verbessern, aber erhebliche Kosten für die Beitragszahler mit sich bringen. Für einen größeren Kreis unter den Sozialversicherten, die nach der Übergangsphase mit Bestandsschutz von Mitte 1995 an in den Ruhestand und heute bereits in fortgeschrittenem Alter sind, würden jedoch die bisher nach dem Recht der DDR erworbenen Ansprüche deutlich verringert. Das trifft vornehmlich für Frauen zu." (Autorenreferat)
Die Gewerkschaften in der Übergangsphase vom Kaiserreich zur Weimarer Republik sind Gegenstand des Beitrages. Im Mittelpunkt der Darstellung stehen die Burgfriedenspolitik, das Bündnis mit der Unternehmerschaft durch die Zentralarbeitsgemeinschaft vom November 1918 und der Generalstreik beim Kapp-Putsch. Die Gewerkschaften verpaßten die Chancen zu einer sozialen Fundierung der Demokratie in der deutschen Revolution. Sie verkörperten von der Friedenszeit über den Weltkrieg hinweg bis in die Anfänge der Weimarer Republik ein Element der Kontinuität und der Beharrung. Der politische Generalstreik zur Abwehr des Kapp-Putsches war Folge der revolutionären Strömungen, begründete aber keine neue Politik der Freien Gewerkschaften. Politisch und sozial geriet die Gewerkschaftsbewegung ab 1920 in die Definsive. (DR)
Bei dem Beitrag handelt es sich um den zweiten Teil der Überlegungen zur zukünftigen Energieversorgung in der BRD. Die Konturen eines dauerhaften Energieversorgungssystems werden skizziert, um daraus Konturen der zukünftigen Energieversorgung abzuleiten. Bei der Entwicklung des Konzepts wird differenziert Haushalten und Kleinverbrauchern, Landwirtschaft, Industrie und Verkehr. Die Bedeutung der Kohle vor allem in der Übergangsphase und im Konzept einer sanften Energieversorgung wird diskutiert. Aus diesen Überlegungen werden eine Reihe energiepolitischer Forderungen, deren weitgehende Erfüllung den kontinuierlichen Übergang auf eine dauerhafte, ökologisch und sozial verträgliche Energieversorgung ermöglichen würde, entwickelt. Diese betreffen Allgemeines, Strom, Kohle, Abwärmenutzung und Fernwärme sowie Forschung und Entwicklung. (KW)
Ziel der empirischen Untersuchung ist es, ein Schichtenmodell für die soziale Zuordnung des einzelnen, der Familie und der Haushalte in Göttingen von 1760 bis 1860 zu entwickeln und die Wandlungen in der Sozialstruktur dieser räumlich geschlossenen Gesellschaft in der Übergangsphase zum Industriezeitalter darzustellen. Der Autor geht näher auf die Problematik einer historischen Schichtenanalyse ein und stellt das Quellenmaterial sowie die Arbeitsmethode dar. Das Grundlagenmaterial für die Untersuchung bildeten vollständig erhaltene Volkszählungen und verschiedene Steuerregister, die mit Methoden der Datenverarbeitung ausgewertet wurden. Abschließend erfolgt die Diskussion ausgewählter Ergebnisse zur Berufs- und Erwerbsstruktur, zur Haushaltsstruktur und zum Wandel in der sozialen Schichtung der Göttinger Bevölkerung. (KS)
Der Beitrag untersucht den Konstituierungsprozess des Austrofaschismus von 1932 bis 1934 im Zusammenhang von ökonomischer Krise und politischen Veränderungen. Nach einer Skizzierung der politischen Entwicklung in Österreich vor 1932 werden bis zur Proklamierung der neuen Verfassung im Mai 1934 zwei Phasen des Konstituierungsprozesses und seine innenpolitischen Aspekte unterschieden: die Latenzphase 1932 bis März 1933 und die anschließende Übergangsphase bis Mai 1934. Die Beschreibung der Latenzphase umfasst die Punkte (1) Stärkung und Stellung der Regierung sowie die Einschränkung bzw. Ausschaltung des Parlaments, (2) Stärkung und Stellung der Heimwehren, (3) Kampf gegen die Sozialdemokratie und (4) Angriffe auf rechtsstaatliche Einrichtungen. Die Betrachtung der Übergangsphase umfasst (1) die De-facto-Ausschaltung des Parlaments, (2) Politik auf dem Verordnungsweg, (3) die Ausschaltung der Sozialdemokratie, (4) die Ausschaltung bzw. Einschränkung rechtsstaatlicher Einrichtungen sowie (5) den Ausbau und Stärkung der Exekutive. Ferner werden die Beziehungen Österreichs zu Staaten wie Italien und Ungarn sowie auch politische Entwicklungen in anderen Ländern (insbesondere die Machtübernahme der Nationalsozialisten in Deutschland) und ihr Einfluss auf den politischen Veränderungsprozess in Österreich skizziert. Die Studie liefert drei maßgebliche Erkenntnisse: (1) Das Zusammenfallen von ökonomischer und politischer Krise im Jahr 1932 ist in Österreich der unmittelbare Ausgangspunkt eines Prozesses, der zur Beseitigung der rechtsstaatlichen parlamentarischen Demokratie und zur Etablierung einer neuen politischen Herrschaftsform im Jahr 1934 führt. (2) Der Konstituierungsprozess weist eine Reihe von Gemeinsamkeiten mit anderen Ländern auf, in denen in den 1920er und 1930er Jahren ebenso einschneidende politische Veränderungen stattfinden. (3) Neben diesen Gemeinsamkeiten gibt es bemerkenswerte Unterschiede. So ist der Motor und Exekutor dieses Veränderungsprozesses in Österreich nicht eine eigenständige, gewachsene politische Bewegung mit Massenbasis, paramilitärischem Potential und eigenständiger Ideologie. Hier ist es eine Regierungskoalition aus Vertretern des dominanten politischen Faktors im bürgerlichen Lager, der Christlichsozialen Partei, und einer ihrem Selbstverständnis nach faschistischen paramilitärischen Bewegung, den Heimwehren. (ICG2)
Der Beitrag beleuchtet die Bedeutung des Gerichtshofs der Europäischen Union im Austrittsabkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union während und nach der Übergangsphase. Die Stellung des Gerichtshofs der Europäischen Union war während der Aushandlung des Abkommens noch hoch umstritten; nun ist es still geworden. Angesichts der weitreichenden Befugnisse mag das überraschen. Das Austrittsabkommen entscheidet sich für ein abgestuftes System an auslaufenden Zuständigkeiten, die je nach Bezugspunkt unterschiedlich intensiv ausgestaltet sind. Häufig wird auf die Befugnisse aus dem AEUV zurückgegriffen, sodass die Stellung des Gerichtshofs der aus den Verträgen sehr ähnelt. Letztendlich wird auch betrachtet, welche Rolle der Gerichtshof der Europäischen Union bei der Einleitung einer möglichst engen Partnerschaft zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union spielen kann.
"Polen stand in seiner Geschichte mehrmals unter der Herrschaft und dem Einfluss von Großmächten. Aufgrund seiner überaus schmerzlichen Erfahrungen hat das Land Lehren aus seiner Geschichte gezogen und versucht derzeit, jede kritische Situation zu vermeiden, durch die es in eine Isolation geraten könnte. Im Bewusstsein der politischen Eliten ist die historisch begründete Angst vor einem gewaltsamen Eindringen fremder Kräfte in die Gebiete Polens fest verwurzelt. Das zeigen nicht nur die Debatten über das Zentrum gegen Vertreibungen', sondern auch die Ereignisse um den Vertrag über die Ostseepipeline. Auch bei den Verhandlungen, die den polnischen EU-Beitritt im Rahmen der Übergangsphase regeln sollten, war die polnische Urangst vor einem Ausverkauf heimatlichen Bodens den Beteiligten allzu deutlich." (Autorenreferat)
Der Autor argumentiert, dass ein radikaler Regime- und Systemumbau vorbereitet und eingeleitet werden soll. Dabei werden einzelne Demokratiedefizite aufgezeigt und die Rolle von Ideologien in historischen Übergangsphasen thematisiert. Nach dem geschichtlichen Überblick setzt sich der Verfasser mit der Situation nach der Wende 1989 auseinander und zeigt, dass die Globalisierung zum Teil der neuesten Geschichte in der Gestalt des Neoliberalismus geworden ist. Er illustriert die aus diesen Entwicklungen heraus resultierenden Konsequenzen für Europa. Anschließend werden das Spannungsverhältnis zwischen Demokratie und Kapitalismus, das neue Rollenverständnis des Bürgers und die Rolle Österreichs im 21. Jahrhundert erläutert. Der Ausbau der Demokratie wird programmatisch mit der Stärkung der Macht des Gemeinwohls in Verbindung gebracht. (ICG)
"Obwohl die Turbulenzen der asiatischen Finanzkrise überstanden sind, ist noch keine Ruhe in der ökonomischen Entwicklung der asiatischen 'Tigerstaaten' eingekehrt. Die Gründe dafür liegen, so die im Beitrag entfaltete These, in einer ökonomischen und gesellschaftlichen Übergangsphase, in der die alten Muster ökonomischer und gesellschaftlicher Entwicklung zunehmend obsolet werden, aber die Konturen neuer Gestaltungsformen noch unscharf bleiben. Südkorea und Taiwan befinden sich an einer Wegscheide zwischen einem familialen und einem Managerkapitalismus, einer Aufrechterhaltung neotraditionaler Arrangements und einem neuen Sozialpakt, einer korporatistischen Steuerung der Wirtschaft und der Heraufkunft eines 'Post-Entwicklungsstaates'. An dieser Wegscheide werden in beiden 'Tigerökonomien' die Wirtschafts- und Gesellschaftsmodelle der Gründerzeit 'desorganisiert', aber diese 'Desorganisation' wird je nach Entwicklungspfad ganz unterschiedlich verarbeitet." (Autorenreferat)