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Institutionelle Reaktionen auf Völkermord und massenhafte Gräueltaten
In: Völkermord, Kriegsverbrechen und der Westen, S. 383-404
Der Beitrag setzt sich mit der Frage auseinander, wie Nationen im Prozess der Demokratisierung den Umgang mit ihrer von Gewalt geprägten Vergangenheit gestaltet haben. In einem ersten, theoretischen Teil wird der normative Unterbau von strafender und wiederherstellender Gerechtigkeit, von Gerichtshöfen und Wahrheitskommissionen untersucht: Wie werden Täter zur Rechenschaft gezogen und Bedürfnisse der Opfer berücksichtigt? Wie viel Gewicht wird auf die genaue Dokumentation der begangenen Verbrechen gelegt? Welchen Beitrag leisten die einzelnen Modelle zu Rechtsstaatlichkeit, Demokratisierung und Versöhnung? Im zweiten, empirischen Teil wird nach Gebrauchswert und Realisierbarkeit von Gerichtshöfen und Wahrheitskommissionen gefragt. Dabei werden folgende Faktoren erörtert: (1) Grad der Institutionalisierung und Legitimität des vorherigen Regimes; (2) Unabhängigkeit und Fairness der Justiz; (3) Größe der Täterbevölkerung; (4) Übergangsmodalitäten; (5) materielle, finanzielle und personelle Ressourcen; (6) Bedeutung gesellschaftlicher, kultureller, politischer und religiöser Diskurse, die zur Förderung von Gerechtigkeit und Versöhnung einsetzbar sind; (7) Möglichkeit künftiger gesellschaftlicher Unruhen durch den Einsatz von Wahrheitskommissionen und Gerichtsverfahren. (ICE2)
Der kurdische Knoten: Völkermord im Schatten des Golfkrieges
In: Ein J-und-V-Wiener-Buch
World Affairs Online
Extraterritoriale Strafrechtsanwendung bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord: zugleich Anmerkung zum Völkermord-Urteil des BGH vom 30. April 1999
In: Archiv des Völkerrechts: AVR, Band 39, Heft 2, S. 170-201
ISSN: 0003-892X
World Affairs Online
Was heißt eigentlich Völkermord?: Überlegungen zu einem problematischen Begriff
In: Mittelweg 36: Zeitschrift des Hamburger Instituts für Sozialforschung, Band 14, Heft 4, S. 70-81
ISSN: 0941-6382
Der Genozidkonvention zufolge ist die Tötung von Menschen erst dann ein Völkermord, wenn die Opfer einer nationalen, ethnischen, rassischen oder religiösen Gruppe angehören und wenn ihre Tötung "in der Absicht begangen wird", die Gruppe "als solche ganz oder teilweise zu zerstören". Der Einzelne muss also wegen seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe getötet worden sein. Das eigentliche Ziel der Täter ist die teilweise oder vollständige Vernichtung der Gruppe. Es ist, wie die Konvention eigens unterstreicht, unerheblich, ob die Tötung in Friedens- oder Kriegszeiten geschieht. Mit keinem Wort gibt die Konvention zu verstehen, dass allein schon die Tötung einer größeren oder sehr großen Anzahl von Menschen ausreicht, um die Taten als einen Völkermord zu qualifizieren. Der vorliegende Beitrag bemüht sich um eine genauere Eingrenzung des Völkermordbegriffs aus zwei Gründen: (1) Zum ersten stellt das Recht nicht die einzige Instanz dar, die zur Klärung dessen autorisiert ist, was unter einem Völkermord eigentlich zu verstehen sei. (2) Zum zweiten fällt die juristische Definition ihrerseits nicht so aus, dass der vorliegenden Begriffsbestimmung schon eine befriedigende Antwort auf die Ausgangsfrage, was ein Völkermord sei, zu entnehmen ist. (ICA2)
Verhütung und Bestrafung des Völkermordes: Aufgaben des Völkerrechtes
In: Die politische Meinung, Band 51, Heft 434, S. 57-63
ISSN: 0032-3446
World Affairs Online
Operation Nemesis: die Türkei, Deutschland und der Völkermord an den Armeniern
Der Völkermord an 1,4 Millionen Armeniern jährt sich 2005 zum 90. Mal. Die Türkei weigert sich bis heute, die Schuld an diesem Menschheitsverbrechen anzuerkennen. Rolf Hosfeld erzählt die Geschichte einer Rache - und dieses ersten Genozids des 20. Jahrhunderts. Im Juni 1921 wird das Berliner Landgericht zum Schauplatz eines Prozesses, der die Welt aufrüttelt. Der Angeklagte hat den Verantwortlichen für den Völkermord an den Armeniern, den ehemaligen türkischen Großwesir Talaat Pascha in Charlottenburg auf offener Straße erschossen. Der junge Angeklagte wird freigesprochen. Was das Gericht nicht weiß: Er gehört dem geheimen Kommando >NemesisOperation Nemesis< zum Opfer
Von der Ausgrenzung bis zur Vernichtung: der nationalsozialistische Völkermord an den Sinti und Roma
In: Utopie kreativ: Diskussion sozialistischer Alternativen, Heft 182, S. 1115-1131
Das Schicksal der Sinti und Roma in Deutschland in der Zeit des Dritten Reichs muss in engem Zusammenhang mit dem Schicksal der Juden gesehen werden. Für den Verfasser gibt es keinen Grund, zwischen beiden Völkermorden zu differenzieren. Beide waren rassistisch-ideologisch motiviert und von speziell dafür ausgebildeten staatlichen Organen durchgeführt, die Opfer wurden auf gleiche Weise registriert, die Durchsetzung der Rassengesetze, die minutiöse Planung und die bürokratische Organisation waren dieselbe. All dies legt ein gemeinsames Gedenken und Trauern zwingend nahe. (ICEÜbers)
Ethnische Politik, Krieg und Völkermord: Kontexte
In: Widerspruch: Beiträge zu sozialistischer Politik, Band 15, Heft 30, S. 3-4
ISSN: 1420-0945
World Affairs Online
World Affairs Online
Handschlag mit dem Teufel: die Mitschuld der Weltgemeinschaft am Völkermord in Ruanda
Rezension (ekz) zur Ausg. 2005: Nein, zum Genozid, dem im Frühjahr 1994 etwa 1 Million Menschen, vorwiegend der Tutsi-Minderheit, zum Opfer fielen, ist noch nicht alles gesagt. Mehrere Zeitzeugenberichte (zuletzt J. Hatzfeld "Nur das nackte Leben", 2004, und E. Mujawayo "Ein Leben mehr", 2005) haben die von Hutu-Milizen verübten Massaker auf eindringliche und schmerzliche Weise dem Leser "spürbar" nahe gebracht; auch diverse, um Objektivität bemühte Darstellungen des Völkermords im (welt-)politischen Kontext liegen vor, z.B. der Bericht von L. Melvern (2004). Einer ihrer Informanten war der kanadische General, der als Kommandeur einer UN-Blauhelmeinheit zwischen den sogenannten "Bürgerkriegsparteien" Frieden stiften sollte, und nunmehr Zeugnis ablegt über die unvorstellbaren Geschehnisse während seiner (gescheiterten) Mission. Selbst noch traumatisiert, klagt er nicht nur seine damaligen Vorgesetzten (u.a. Kofi Annan), sondern auch zögerliche (westliche) "Staatsmänner" der Untätigkeit an. - Eine erschütternde Chronik der Hilflosigkeit, ergänzt durch ein ausführliches Nachwort des "TAZ"-Afrika-Experten D. Johnson. (2)
Mit Gewalt Gutes tun?: Von Menschenrechten bis zum Völkermord
In: [IMI-Analyse] [2013,9]