Bundestagswahl 1998
In: Gewerkschaftliche Monatshefte, Band 49, Heft 8, S. 489-533
ISSN: 0016-9447
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In: Gewerkschaftliche Monatshefte, Band 49, Heft 8, S. 489-533
ISSN: 0016-9447
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In: Forschungsbericht / Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Band F348/4
Gegenstand des Berichts des Forschungsverbunds Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW), Mannheim, Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), Nürnberg, Institut Arbeit und Technik (IAT), Gelsenkirchen ist die Evaluation der Wirksamkeit der drei arbeitsmarktpolitischen Instrumente Eingliederungszuschüsse, Beitragsbonus und Entgeltsicherung, die darauf gerichtet sind, den Matching-Prozess am Arbeitsmarkt einerseits im Hinblick auf die Kompensation von Benachteiligungen, andererseits im Sinne seiner Beschleunigung und damit der Verkürzung der individuellen Arbeitslosigkeitsdauer zu beeinflussen. Eingliederungszuschüsse sollen die Arbeitgeber dazu bewegen, Personen einzustellen, die sie ohne Aussicht auf Förderung nicht eingestellt hätten. Der Beitragsbonus für Arbeitnehmer ab dem 55. Lebensjahr verringert im Falle der Einstellung eines zuvor arbeitslosen älteren Arbeitnehmers die für die Beschäftigung dieser Person zu veranschlagenden Lohnkosten dauerhaft um den Beitrag des Arbeitgebers zur Arbeitslosenversicherung. Die Entgeltsicherung für ältere Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmer mit Anspruch auf Arbeitslosengeld soll diesen die Anpassung an eine Nachfragesituation auf dem Arbeitsmarkt erleichtern, in der sie das früher einmal bezogene Entgelt nicht mehr realisieren können. Der Bericht präsentiert die Struktur der Förderung dieser Instrumente während der Jahre 2000-2004, die Implementation der Instrumente aus Sicht der Betriebe sowie der geförderten Beschäftigten in den Arbeitsagenturen. Außerdem werden die Wirkungen auf die Beschäftigungschancen der Zielgruppen analysiert, Stabilität und Verbleib der Geförderten in Beschäftigung sowie die Effizienz der Instrumente. Für den Eingliederungszuschuss für Ältere werden positive Effekte auf die Wiederbeschäftigungswahrscheinlichkeit festgestellt, die Kosten des Instruments sind jedoch relativ hoch. Beitragsbonus und Entgeltsicherung sind wenig bekannt und werden wenig in Anspruch genommen. (IAB)
In: Forschungsbericht / Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Band 552
"Nach einer intensiven öffentlichen Debatte um die Förderung des Niedriglohnsektors im Jahr 1999 hat die Bundesregierung eine Anregung des damaligen nationalen Bündnisses für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit aufgegriffen und das Sonderprogramm 'CAST' (Chancen und Anreize zur Aufnahme sozialversicherungspflichtiger Tätigkeiten) aufgelegt. Im Rahmen von CAST wurden ab Mitte 2000 zwei Förderkonzepte erprobt. Mit dem Modell der Saar-Gemeinschaftsinitiative des Saarlandes (SGI-Modell) konnten zusätzliche Neueinstellungen von Langzeitarbeitslosen und gering qualifizierten Arbeitslosen insbesondere durch degressive Lohnkostenzuschüsse an Betriebe gefördert werden. Demgegenüber erhielten nach dem so genannten Mainzer Modell Arbeitnehmer/innen, die eine neue sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnahmen, bedürftigkeitsgeprüfte, ebenfalls degressive Zuschüsse zu den Sozialversicherungsbeiträgen und ggf. einen Kindergeldzuschlag. Während zunächst beide Förderkonzepte in jeweils einer Arbeitsmarktregion West und Ostdeutschlands erprobt wurden, wurde das SGI-Modell mit der bundesweiten Ausdehnung des Mainzer Modells ab März 2002 zehn Monate früher als ursprünglich geplant eingestellt. Die Laufzeit des Mainzer Modells hingegen wurde mit der bundesweiten Ausdehnung zunächst um ein Jahr bis Ende 2003 verlängert, dann allerdings ebenfalls vorzeitig Ende März 2003 anlässlich der Einführung der so genannten 'Midi-Jobs' (Gleitzone) beendet. Die Intention des Mainzer Modells, durch Bezuschussung der Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung einen Anreiz für Teilzeitbeschäftigung zu setzen, wurde durch die allgemeingültige Midi-Job-Regelung für Bruttoentgelte zwischen 401 und 800 Euro monatlich ab April 2003 sozialversicherungsrechtlich fortentwickelt. Bei der Zusammenlegung von Sozial- und Arbeitslosenhilfe zur neuen Grundsicherung für Arbeitsuchende (Sozialgesetzbuch II) werden ab 2005 mit dem Einstiegsgeld (Paragr. 29 SGB II) und der großzügigeren Freistellung von Erwerbseinkommen (Paragr. 30 SGB II) gegenüber dem Mainzer Modell modifizierte Elemente zur Förderung niedriger Erwerbseinkommen eingeführt. Ebenfalls knüpft der Kinderzuschlag nach Paragr. 6a BKKG an die Zuschläge des Mainzer Modells an. Dieser Abschlussbericht umfasst die Evaluierungsergebnisse zu beiden Fördermodellen. In Kapitel 2 steht das Mainzer Modell im Mittelpunkt, in Kapitel 3 das SGI-Modell. In Kapitel 4 wird ein Fazit gezogen." (Textauszug)
In: Forschungsbericht / Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Band F390
"Dem BMAS wurde durch § 6c SGB II die Aufgabe übertragen, die Umsetzung des SGB II durch die verschiedenen Modelle der Aufgabenwahrnehmung in Hinblick auf die Eingliederung von Arbeitsuchenden zu beobachten, ihre Wirkungen zu analysieren und Ursachen für Unterschiede in der Leistungsfähigkeit herauszuarbeiten. Gegenstand der Wirkungsforschung zur Experimentierklausel ist der gesamte Aktivierungsprozess, mit dem die Ziele Integration in Erwerbstätigkeit, Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und soziale Stabilisierung verfolgt werden. Der spezifische Fokus der Evaluation richtet sich auf die Kernfrage, welches der beiden Modelle der Aufgabenwahrnehmung (Arbeitsgemeinschaft oder zugelassene kommunale Träger) bei der Umsetzung des SGB II erfolgreicher ist und warum dies so ist. Der Bericht bietet eine zusammenfassende Darstellung über die Ergebnisse der im Forschungsverbund der § 6c SGB II-Evaluation durchgeführten Untersuchungen. Eingebettet werden die Ergebnisse in eine Darstellung der gesetzlichen und politischen Rahmenbedingungen, die zum SGB II geführt haben." (Autorenreferat)
In: Forschungsbericht / Bundesministerium für Arbeit und Soziales
"Im Rahmen der Evaluation der Experimentierklausel nach Paragraph 6c SGB II umfasst die Aufgabenstellung des Forschungsfeldes 4 - Makroanalyse und regionale Vergleiche - eine Analyse der regionalen Wirkungen von ARGEn und zkT (zugelassene kommunale Träger), die Analyse der gesamtwirtschaftlichen Wirkungen und ein Performancevergleich der Regionen. Insbesondere im Rahmen der Makroanalyse gilt es die Frage zu beantworten, 'Was wäre geschehen, wenn zum 1. 1. 2005 deutschlandweit entweder das ARGE-Modell oder die kommunale Trägerschaft eingeführt worden wäre?' und zwar unter besonderer Berücksichtigung regionaler Besonderheiten und Verflechtungen, sowie Substitutions-, Verdrängungs- und Mitnahmeeffekten. Bei einem Vergleich der ARGEn mit den zkT muss berücksichtigt werden, ob sich Kreise mit spezifischen Merkmalen für die eine oder die andere Form der Aufgabenwahrnehmung entschieden haben. Auf Grundlage der Vorarbeiten des Paragraph 6c-Forschungsverbundes dürften folgende Faktoren die Optionsneigung beeinflusst haben: Lokale Arbeitsmarktlage, Größe der Kommune, Finanzkraft, Sozio-geographische Merkmale, Politische Merkmale und Vorerfahrungen. Die regionalen Vergleiche dienen der Darstellung und der deskriptiven Beschreibung der Entwicklung zentraler Indikatoren für die Zielgrößen 'Integration in Erwerbstätigkeit', 'Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit' und 'soziale Stabilisierung' im Vergleich der drei Formen der Aufgabenwahrnehmung sowie der unterschiedlichen Organisationstypen." (Autorenreferat)
In: Forschungsbericht / Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Band F356b
"Mit der Hartz-Reform wurde die Arbeitsmarktpolitik in Deutschland in allen Bereichen einer grundlegenden Revision unterzogen. Nach vorbereitenden Arbeiten der Hartz-Kommission (Hartz et al. 2002) wurde eine Reihe von 'Gesetzen für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt' (kurz: Hartz I-IV) verabschiedet, die einen Paradigmenwechsel markieren. An die Stelle einer statischen, an Bestandsgrößen orientierten Sichtweise des Arbeitsmarkts ist eine dynamische, an Stromgrößen orientierte Auffassung getreten: die gesamtwirtschaftliche Arbeitslosigkeit soll durch Verkürzung der individuellen Verweildauer in Arbeitslosigkeit gesenkt werden. Entsprechend zielen die Reformen darauf ab, Anpassungsprozesse am Arbeitsmarkt zu beschleunigen statt Arbeitslose über aktive Maßnahmen oder Gewährung von Sozialtransfers aus dem ersten Arbeitsmarkt herauszunehmen. Der Inhalt des vorliegenden Berichts besteht in der empirischen Evaluation der Reformwirkungen im Bereich der Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) sowie von so genannten Transferleistungen. Unter Transferleistungen sind das so genannte Transfer-Kurzarbeitergeld (Transfer-Kug) und dessen Vorläufer - das so genannte Struktur-Kurzarbeitergeld (Struktur-Kug) - sowie die so genannten Transfermaßnahmen und deren Vorläufer - die so genannten Sozialplanmaßnahmen - zu verstehen. FbW und Transferleistungen weisen insofern eine Verwandtschaft auf als auch Transferleistungen der Intention nach ein starkes Qualifizierungsmoment enthalten, das durch die Reform erheblich gestärkt werden sollte. Die Reform im Bereich FbW trat ab 2003 in zwei Stufen in Kraft, die Regelungen für Transferleistungen änderten sich ab dem Jahr 2004. Der beiden Instrumente werden im vorliegenden Bericht nacheinander behandelt. Kapitel 2 bis 6 widmet sich der beruflichen Weiterbildung, die anschließenden Kapitel 7 bis 10 sind den Transferleistungen vorbehalten. Beide Textteile sind in sich weitgehend analog gegliedert. Sie beginnen mit einer Synopse der jeweiligen Reformschritte. Für FbW folgt dem ein aktueller Literaturüberblick über vorliegende mikroökonometrische Evaluationsstudien mit Bezug zu Deutschland. Im Bereich Transferleistungen entfällt dieser Abschnitt, da hierfür bislang schlicht keine entsprechenden Evaluationsstudien existieren. Anschließend folgt jeweils eine deskriptive Analyse auf der Basis von Geschäftsdaten der Bundesagentur für Arbeit zu den Auswirkungen der Reformen auf Teilnehmer- und Maßnahmenstruktur." (Textauszug)
In: Forschungsbericht / Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Band F350
"Die Evaluation der Experimentierklausel nach Paragraph 6c SGB II verfolgt zwei Ziele. Zum einen soll die Implementation und Durchführung des SGB II durch die Träger beobachtet und dokumentiert werden. Zum anderen gilt es, die Wirkungen der Experimentierklausel zu analysieren und die zugrunde liegenden Wirkungszusammenhänge herauszuarbeiten. Im Kern soll dabei die Frage beantwortet werden, ob die (Re-)Integration in den Arbeitsmarkt, die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und die soziale Stabilisierung der SGB II-Klientel in den ARGEn oder bei den zugelassenen kommunalen Trägern besser gelingt. Im Mittelpunkt steht dabei die vergleichende Evaluation der Modelle 'Optierende Kommune' und 'ARGE', gleichzeitig ist jedoch auch innerhalb beider Grundtypen der Aufgabenwahrnehmung von zum Teil erheblichen Unterschieden in der organisatorischen und inhaltlichen Ausgestaltung der Tätigkeiten auszugehen. Der vorliegende Bericht informiert als Jahresbericht über den Stand der Arbeiten und die bisherigen Ergebnisse im Untersuchungsfeld 'Deskriptive Analyse und Matching'." (Autorenreferat)
In: Verhandlungen des Deutschen Bundestages / Drucksachen, 14/334
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In: Europa kommunal: Deutschlands große Kommunalzeitschrift für Rat, Verwaltung und Wirtschaft, Band 39, Heft 2, S. 3-21
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In: Forschungsbericht / Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Band F348/2
Das Vollbeschäftigungsziel (Arbete åt alla) hat in Schweden traditionell einen überragenden Stellenwert, und Arbeitsmarktpolitik ist seit langem integraler Bestandteil der Wirtschafts-, Einkommens- und Sozialpolitik. Die Ausgaben für Arbeitsmarktpolitik betrugen daher schon Ende der sechziger Jahre 1,5 % des Bruttosozialprodukts (BSP), wobei der überwiegende Teil zur Förderung der Mobilität und zur Schaffung von Arbeitsplätzen (aktive Arbeitsmarktpolitik) verwendet wurde. Heute betragen die Ausgaben für Arbeitsmarktpolitik - je nach Berechnungsart - zwischen 3 und 4 % des BSP, wovon nur etwa ein Viertel zur Finanzierung von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe (passive Arbeitsmarktpolitik) aufgewendet wird. Infolge der offensiven Arbeitsmarktpolitik hat Schweden eine der geringsten Arbeitslosenquoten im internationalen Vergleich (1983 = 3,5 %), andererseits befinden sich laufend etwa 3-5 % der Erwerbspersonen in Maßnahmen der Arbeitsförderung. Die Finanzierung des Arbeitslosengeides erfolgt über Arbeitnehmerbeiträge und über einen Staatszuschuß, der wiederum zu zwei Drittel aus Arbeitgeberbeiträgen refinanziert wird. Die Arbeitnehmerbeiträge fließen in Gewerkschaftskassen und sind eng an die gewerkschaftlichen Mitgliedsbeiträge gekoppelt. Die Beitragsstruktur reflektiert einen lockeren Zusammenhang mit dem branchenspezifischen Risiko der Arbeitslosigkeit. Der durchschnittliche Beitragssatz ist jedoch so gering (ca. 4 DM pro Monat), daß die Arbeitnehmerbeiträge heute nur noch 5 % der tatsächlichen Ausgaben für Arbeitslosengeld decken (inklusive Verwaltungskosten). Die Lohnersatzrate für leistungsberechtigte Arbeitslose ist im internationalen Vergleich gesehen außergewöhnlich hoch: bei dreimonatiger Arbeitslosigkeit beträgt sie (nach Steuern) etwa 95 %. Allerdings erfüllen zur Zeit nur 55 % der Arbeitslosen die Kriterien der Leistungsberechtigung. 15 % der Arbeitslosen erhalten die stark reduzierte staatliche Arbeitslosenhilfe (KAS), die oft unter dem durch Soziaihilfe garantierten Mindesteinkommen liegt, der Rest ist auf die von den Kommunen finanzierte Sozialhilfe angewiesen. Eine weitere und in ihren Konsequenzen weitreichende Besonderheit liegt darin, daß Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe maximal 300 (in Ausnahmefällen 450) Arbeitstage gewährt wird, eine im Prinzip unbefristete Anschluß-Arbeitslosenhilfe wie in der Bundesrepublik gibt es in Schweden nicht. Längerfristige Arbeitslosigkeit bedeutet somit einerseits individuell einen starken Einkommensverlust, andererseits schlagen die fiskalischen Lasten rasch auf die kommunalen Budgets durch. Die Gewerkschaften und die lokalen Gebietskörperschaften haben daher ein starkes Interesse an frühzeitigen staatlichen Gegenmaßnahmen mit Hilfe aktiver Arbeitsmarktpolitik. Das Instrument dieser Interessenkoalition ist die machtvolle Arbeitsmarktbehörde AMS, die korporativistisch, jedoch mit deutlicher Mehrheit der Gewerkschaften gesteuert wird. Bei Entscheidungen über das Arbeitsmarktbudget haben die regionalen Untergliederungen von AMS ein starkes Mitwirkungsrecht. Das schwedische Finanzierungssystem aktiver Arbeitsmarktpolitik ist gespalten: ünterhaitsgelder für Arbeitsmarktausbildung und berufliche Rehabilitation sowie Kurzarbeitergeld werden durch einen sog. Staatszuschuß finanziert, der zu einem Drittel aus Steuer- und Kreditmitteln, zu zwei Dritteln aus Arbeitgeberbeiträgen refinanziert wird. Arbeitsberatung und -Vermittlung, Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, Lohnkostenzuschüsse und die umfangreichen geschützten Arbeitsplätze in unternehmerischen Behindertenbetrieben werden vollständig aus Steuer- oder Kreditmitteln finanziert. Daneben existiert noch ein aus Arbeitgeberbeiträgen finanzierter Lohngarantiefonds zur Deckung von Lohnausgleichszahlungen, wenn Betriebe in Konkurs gehen. ; The goal of full employment (Arbete åt alla) has traditionally been of paramount importance in Sweden, and labor market policy has long been an integral part of the country's economic, income, and social policy. Expenditures for labor market policy already totalled 1.5 percent of the gross national product (GNP) at the end of the sixties, the largest share being used to increase mobility and to create jobs (an approach known as active labor market policy). Depending on the method of calculation, Sweden's expenditures for labor market policy today come to between 3 and 4 percent of the GNP, with only about one quarter of this sum going to fund unemployment benefits or unemployment relief (passive läbor market policy). As a result of this vigorous labor market policy, Sweden has one of the lowest unemployment rates in comparison with other industrialized western countries (1983 = 3.5 percent). On the other hand, there are at all times between 3 and 5 percent of all gainfully employed persons involved in measures promoting employment. Unemployment benefits are financed through employees' contributions and through a government subsidy of which, in turn, two-thirds is refinanced from empioyers1 contributions. The employees' contributions are channelled into union treasuries and are linked closely with union membership dues. The amounts of the contributions are loosely related to the risk of unemployment specific to each sector. However, the average premium is so low - about DM 4 (or approximately $ 1.25) a month - that empioyees' contributions cover only about 5 percent of the actual expenditures for unemployment benefits today (included costs of administration). Compared to what is paid in other countries, compensation for lost wages in Sweden is unusually high for unemployed persons entitled to draw it. A person unemployed for three months receives approximately 95 percent (after taxes) of his previous wages. On the other hand, only 55 percent of the unemployed presently meet the eligibility criteria. Some 15 percent of the unemployed receive the drastically reduced government unemployment relief (KAS), which is often less than the minimum income guaranteed by social welfare. The rest are dependent on the welfare payments financed by local government. Another peculiarity, whose impact is profound, is that unemployment benefits and unemployment relief are paid for a maximum of 300 work days (in Special cases for 450 work days). In Sweden there is no subsequent unemployment assistance such as that provided in the Federal Republic of Germany (Arbeitslosenhilfe). Unemployment lasting longer than that thus means'a heavy loss of income for the individual and rapidly mounting fiscai burdens on local budgets. The unions and the local authorities thus have a great interest in early government action to counter unemployment through active labor market policy. The instrument of this coalition of interests is the powerful labor market board, the AMS, which is controlled corporatively, though the unions clearly have a majority. The regional subdivisions of the AMS have broad rights to participate in decisions affecting the labor market budget. The Swedish System for financing active labor market policy is dichotomized. Public assistance for labor market training and occupational rehabilitation and partial compensation for wages lost through part-time lay-off are funded through a so-called government subsidy, one third of which is refinanced from taxes and credits, two-thirds from employers contributions. Job counseling and placement, job creation measures, wage cost subsidies, and the wide ränge of protected jobs in enterprizing plants for the handicapped are financed completely from taxes and credits. There is also a guaranteed wage fund financed from empioyers' contributions to cover wage equalization payments when plants go into bankruptcy. There is no indication that passive labor market policy is displacing active labor market policy. The empioyers' contributions (presently 1.3 percent of the payroll) are treated as payroll-taxes earmarked for a Special purpose but not managed according to the equivalence principle of genuine insurance benefits. For that reason, there are no basic problems transferring passive funds into active funds and no pressure to purge the benefit System of nöncontributors as resources dwindle. Because measures to create jobs are financed solely by taxes, it has heretofore been possible to use this important economic instrument of labor market policy to counter undesirable cyciical trends (except for the years 1980 - 1981 because of the political circumstances then prevailing). The anticyclical use of job creation measures is also encouraged by the fact that Swedish municipaiities and administrative districts wish to avoid the costs of public assistance and thus have a great interest in productive job-creation measures financed primarily by the government.
BASE
In: Entwicklung und Zusammenarbeit: E + Z, Band 52, Heft 2, S. 54-73
ISSN: 0721-2178
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In: IAB Forschungsbericht : Ergebnisse aus der Projektarbeit des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Band 06/2007
"In der Diskussion über die Integration von Migranten werden die Bedeutung
beruflicher Qualifikationen und ausreichender Kenntnisse der deutschen
Sprache als besonders wichtige Voraussetzungen für die Teilnahme
am Arbeitsmarkt dargestellt. Seit September 2004 kann die Bundesagentur
für Arbeit arbeitslose Personen mit Migrationshintergrund mit berufsbezogenen
Deutschkursen im Rahmen des ESF-BA-Programms fördern.
Der neue Förderansatz ermöglicht den Arbeitsagenturen einen gewissen
Interpretations- und Handlungsspielraum bei der Maßnahmeplanung und
Durchführung.
Im vorliegenden Beitrag zur Begleitforschung des neuen Förderansatzes
werden anhand von zehn regionalen Fallstudien erste Ergebnisse für die
Beantwortung der Frage, wie und warum die Agenturen für Arbeit ihre
Chance zur Gestaltung der berufsbezogenen Sprachförderung unterschiedlich
nutzen vorgestellt. Diese Befunde werden bei anschließenden quantitativen
Untersuchungen berücksichtigt. Auf der Grundlage von Expertengesprächen
in den Agenturen und bei Maßnahmeträgern können zudem
Kritikpunkte bzw. Verbesserungsvorschläge bei dem neuen Verfahren formuliert
werden.
Im Ergebnis zeigt sich, dass es zwei Umsetzungstypen in den Agenturen
gibt: den strukturiert ergebnisorientierten und den pragmatisch vollzugsorientierten
Umsetzungstyp. Vorteilhaft auf die strukturiert ergebnisorientierte
Umsetzungsstrategie wirkt sich insbesondere die Einbeziehung der
Agenturen für Arbeit in lokale Netzwerke der Integrationsförderung aus." [Autorenreferat]