The worsening EU-Turkey relations
In: SAIS review / the Johns Hopkins Foreign Policy Institute of the Paul H. Nitze School of Advanced International Studies (SAIS): a journal of international affairs, Band 19, Heft 1, S. 144-161
ISSN: 1946-4444
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In: SAIS review / the Johns Hopkins Foreign Policy Institute of the Paul H. Nitze School of Advanced International Studies (SAIS): a journal of international affairs, Band 19, Heft 1, S. 144-161
ISSN: 1946-4444
World Affairs Online
In: Aktuelle Analysen, Nr. 45/1997
Die neuen Kernelemente des zukünftigen KSE-Vertragssystems, d.h. nationale und territoriale Obergrenzen, spezielle stabilisierende Massnahmen und mehr Effizienz bei wechselseitiger militärischer Information und Verifikation (siehe im einzelnen Teil I), werden zusammenwirkend in ganz Europa einen Zugewinn an konventioneller Stabilität eröffnen. Es ist zu erwarten, dass das neue KSE-Vertragssystem erhebliche Anreize für eine Absenkung nationaler Obergrenzen schaffen wird. (BIOst-Dok)
World Affairs Online
In: Magisterarbeit
Aus der Einleitung: Seit mittlerweile über 30 Jahren ist das zentralandine Land Bolivien Schauplatz des Konflikts um die Coca-Pflanze. Im weiten Spannungsbogen des Konflikts kollidieren die traditionelle, mythisch-spirituelle Weltsicht der Indios im Bezug auf die planta divina mit den Verwertungsinteressen der Spaß- und Konsumgesellschaften westlicher Prägung. Als Rohstoff für die Drogenproduktion international geächtet, erwachsen für Bolivien aus der exzessiven Coca-Produktion erhebliche politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Probleme. In diesem Zusammenhang lassen sich anhand des Coca-Kokain-Komplexes exemplarisch einige typisch entwicklungsgeografische Problemfelder nachzeichnen: - Die Wirtschaftsstrukturen rund um die Coca sind von reiner Ressourcenextraktion und dem Verbleib des allergrößten Teils der Wertsteigerung in den Konsumentenländern gekennzeichnet. Durch den Umfang der Coca-Kokain-Ökonomie entstehen für Bolivien zudem bei nur geringer Exportdiversifikation prekäre gesamtwirtschaftliche Abhängigkeiten vom Export eines Agrarprodukts und seiner Derivate. - Durch die weitgehende Illegalität dieses Sektors wird Bolivien international unter erheblichen politischen Druck gesetzt und damit die nationale Selbstbestimmung eingeschränkt. Darüber hinaus wird die nationale Souveränität infolge der nicht angemessenen Beteiligung Boliviens an Entscheidungsprozessen und der Intervention verschiedener nicht-bolivianischer Akteure unterminiert. - Die rein antidrogenpolitisch motivierte Stigmatisierung der Coca reflektiert nicht ihren traditionellen Stellenwert für die indianischen Gesellschaften und zeigt so die fortgesetzte Nicht-Anerkennung und Nicht-Achtung der Lebens- und Wirtschaftsweisen der bolivianischen Urbevölkerung. Diese Form kultureller Marginalisierung verweist auf die fortgesetzte politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Marginalisierung eines Großteils der autochthonen Bevölkerung. Im Rahmen eines neu aufkeimenden indianischen Selbstbewusstseins im Kampf um die indigene Emanzipation gewinnt dieser Umstand erheblich an gesellschaftlicher Brisanz und Sprengkraft. An diesen Gegebenheiten hat sich trotz eines über 20 Jahre währenden, intensiven Antidrogenkrieges nur wenig geändert. Die zahllosen antidrogenpolitischen Strategien können damit weitgehend als gescheitert angesehen werden. Die grundsätzlich veränderten politischen Konstellationen des Landes nach den Wahlen im Dezember 2005 leisteten jedoch einer gänzlich neuen Herangehensweise an die Problematik Vorschub, die insbesondere aus drei politischen Prämissen von Präsident und Regierungspartei herrührt: - der Rolle und Bedeutung von Morales als erstem indigenen Präsidenten Südamerikas; - der politischen Herkunft Morales' aus der Coca-Bauernbewegung; - der sozialistischen Ausrichtung der Regierungspartei. Vor diesem Hintergrund sind neue Untersuchungen, die sowohl die historischen Strukturen und Prozesse als auch mögliche aktuelle Veränderungen in den genannten Problemfeldern unter den veränderten politisch-ökonomisch-sozialen Vorzeichen analysieren, absolut notwendig. Durch die Ergebnisse solcher Studien wird es möglich, die Auswirkungen einer veränderten Coca-Politik zu vergleichen und zu bewerten. Eine theoretisch stringente Untersuchung, die sowohl die historischen als auch die aktuellen Entwicklungen des Coca-Kokain-Komplexes einbezieht, steht trotz der Fülle von Sekundärmaterial bisher noch aus. Die vorliegende Arbeit will in bescheidenem Rahmen einen Beitrag leisten, diese Lücke schließen zu helfen. Die Untersuchungen dieser Arbeit werden in den theoretischen Rahmen der Dependenztheorien eingebettet, da sie einen konsistenten Erklärungszusammenhang der oben genannten Problemfelder anzubieten scheinen. Gleichwohl soll im Hinblick auf die entwicklungstheoretische Debatte dieser Rahmen nicht allzu eng aufgefasst werden. Weder wird ein globaler Gültigkeitsanspruch postuliert, noch wird angenommen, dass alle Theoreme im konkreten Fall zwingend gleichermaßen zutreffend sein müssen. Vielmehr sollen sie als theoretisches Modell verstanden werden, das es ermöglicht, sich einem Verständnis des Zusammenhangs von Entwicklung mit Strukturen und Prozessen des Coca-Kokain-Komplexes anzunähern. Insofern handelt es sich also bei der Untersuchung um eine theoriegeleitete Studie, in der Aktualität und Gültigkeit modelltheoretischer Annahmen anhand eines konkreten Fallbeispiels überprüft werden sollen. Die konkreten Zielsetzungen dieser Arbeit sind mit Bezug auf die oben genannten Problemfelder: 1. den Coca-Kokain-Komplex und seine historische Genese im undogmatisch aufgefassten, dependenztheoretischen Rahmen darzustellen. 2. die inhärenten Strukturen und Prozesse des Coca-Kokain-Komplexes zu analysieren und im Bezug auf ihre Auswirkungen auf eine dependenztheoretisch verstandene Entwicklungskonzeption zu bewerten. Zur Untersuchung dieser Fragestellungen wurden anlässlich eines Forschungsaufenthaltes zwischen Februar und August 2008 intensive Recherchen durchgeführt. Dabei konnte neben der gezielten Untersuchungsarbeit ganz allgemein ein Bild vom Land und der Thematik gewonnen werden. Die Beantwortung der untersuchten Fragestellungen wird durch die Auswertung und argumentative Kontextualisierung der im Rahmen des Forschungsaufenthaltes gewonnenen oder anderweitig verfügbaren Sekundärmaterialien erfolgen. Konkret wurden folgende methodische Schritte durchgeführt: - Intensive Bibliotheksrecherche (Verzeichnis der besuchten Bibliotheken im Anhang.). - Ausgiebige Interviews mit Experten fast aller relevanten Bereiche (Verzeichnis der Interviews im Anhang.). - Zeitungsrecherche in deutschen, bolivianischen und anderen Tages-, Wochen- und Fachzeitungen. - Internetrecherche auf einschlägigen Seiten und in dort veröffentlichten Dokumenten. - Beschaffung öffentlichen und nicht-öffentlichen Daten- und Informationsmaterials. - Intensive teilnehmende Beobachtung der politischen und sozialen Prozesse im Land mit besonderem Fokus auf die Problematik der refundación (Neugründung) Bolivien und die Coca-Thematik. Im Verlaufe der Untersuchung stellte sich heraus, dass viele der notwendigen Daten nicht zu beschaffen oder sehr widersprüchlich waren. Dies liegt vor allem an folgenden Eigenheiten des Untersuchungsgegenstandes: Drogenhandel: Diese illegale Wirtschaftsaktivität nicht wird offiziell erfasst, sie hat per se das Bestreben, unentdeckt zu bleiben und verfügt über potente Schutzpatrone. Politischer Gehalt: Die Problematik ist explizit politisch gefärbt, die Datenhandhabung, -erfassung und -publizierung hat daher erhebliche politisch-ökonomische Konsequenzen, wodurch Daten nicht nur wissenschaftlich, sondern nach politischem Kalkül zu betrachten sind. Insuffizienz des bolivianischen Staates: Für eine adäquate, konsequente und transparente Handhabung der Thematik fehlen finanzielle, logistische, personelle und institutionelle Ressourcen. Geografische Schwierigkeiten: Durch die Lage der Anbaugebiete und Boliviens an sich wird die Kontrolle von Coca- und Drogenproduktion sowie deren Handel erheblich erschwert. In den Produktionsgebieten, aber auch in den größtenteils unerschlossenen Grenzgebieten ist der Staat in weiten Teilen nicht oder kaum präsent. Hinzu kommen die Bedeutung nicht-quantifizierbarer Sachverhalte in dependenztheoretischen Ansätzen sowie die angesichts der Komplexität der behandelten Problemstellungen sehr beschränkten Möglichkeiten einer angemessenen, vollständigen und tiefgehenden Analyse im Rahmen einer studentischen Magisterarbeit. Trotz des bedeutenden illegalen Anteils dieses Wirtschaftssektors soll hier betont werden, dass die Mechanismen des Handels auf dieses Gut wie auf jedes andere zutreffen. Die Illegalität führt lediglich dazu, dass Gewinnspannen höher ausfallen und politische und polizeilich-militärische Kontrollmaßnahmen mit einem ungestörten Handelsverlauf interferieren. Die Drogenkontrolle gliedert sich in vier Teilbereiche: - Prävention und Rehabilitation: Vorbeugung von Drogenkonsum und Wiedereingliederung ehemaliger Konsumenten; - Erradikation: Vernichtung von Pflanzen, die als Drogenrohstoff dienen können; - Interdiktion: polizeiliche Arbeit zur Unterbindung von Drogenproduktion und -handel sowie zugehöriger Delikte; - Alternative Entwicklung: produzentenbezogener Entwicklungsansatz zur Schaffung ökonomischer Alternativen zur Drogenpflanzenproduktion. Die Arbeit wird die genannten Fragestellungen vor dem geografischen Hintergrund Boliviens bearbeiten. Dazu muss eingeschränkt werden, dass ein konkreter räumlicher Bezug aufgrund der Problemstellung als Makroanalyse eines ursächlich internationalen Problemkomplexes nur bedingt gelten kann. Zentrale analytische Kategorien wie zum Beispiel Abhängigkeit können nur anhand des Abstraktums des politischen Raumes, beziehungsweise des Wirtschaftsraumes Boliviens erarbeitet werden. Ein konkret eingrenzbarer räumlicher Bezug ist hauptsächlich im Zusammenhang mit dem Coca-Anbau, den Erradikationsmaßnahmen und der Produktion von und dem Handel mit Drogen gegeben. Außerdem waren die sozialen Konflikte größtenteils an die Produktionsgebiete gebunden, wie auch die drogenkontrollpolitisch motivierten Maßnahmen der alternativen Entwicklung sich direkt auf Coca-Anbau- und Abwanderungsgebiete konzentrieren. Lediglich für diese Bereiche lässt sich die Analyse also gezielt räumlich abgrenzen. Der zeitliche Horizont der Untersuchung wird vom Gegenstand bestimmt. Eine organisierte, explizit international ausgerichtete Drogenproduktion entstand in Bolivien erstmals unter dem Diktator Hugo Banzer Suárez, der 1971 die Macht ergriff. Alle folgenden Entwicklungen sind bis ungefähr August des Jahres 2008 berücksichtigt. Daten zu Coca-Anbau und Wirtschaft lagen für 2008 noch nicht vor, sodass viele aktuelle Aspekte mit Bezug auf das Jahr 2007 dargestellt werden. Die Arbeit formuliert im ersten Abschnitt A den zugrunde liegenden Entwicklungsbegriff (A: 1). Nach der Darstellung der Dependenztheorien und ihrer Grundannahmen (A: 2.1) werden diese in der entwicklungstheoretischen Diskussion verortet (A: 2.2). Anschließend wird kurz die Auswahl dieses theoretischen Ansatzes begründet (A: 2.3). Der folgende Abschnitt B stellt die allgemeinen Rahmenbedingungen des bolivianischen Coca-Kokain-Komplexes vor. Nach der botanischen und physiologischen Charakterisierung des Coca-Blatts (B: 1.1 - 1.2) werden die Anbaugebiete vorgestellt (B: 1.3). Anschließend wird ein kulturhistorischer Überblick über die Verwendung der Coca im lateinamerikanischen und bolivianischen Kontext gegeben (B: 2). Darauf folgt die Darstellung der Problematik des weltweiten Kokainkonsums und -handels. Auch auf die Grundlagen der Kokain-Herstellung wird an dieser Stelle eingegangen (B: 3). Das abschließende Kapitel (B: 4) widmet sich der Beschreibung der geschichtlich-politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Grundlagen des heutigen Boliviens. Der folgende Hauptteil der Arbeit (C) beschreibt die Entwicklung des Coca-Kokain-Komplexes in Bolivien. Dabei wird zunächst kurz auf historische Entwicklungen eingegangen (C: 1.1 - 1.2) und anschließend mit der Darstellung des UN-Einheitsabkommens zu Betäubungsmitteln die Grundlage der internationalen Drogenkontrolle vermittelt (C: 1.3). Anschließend werden die eigentlichen Entwicklungen des bolivianischen Coca-Kokain-Komplexes ausgeführt. Die Entwicklungen werden in drei Phasen eingeteilt. Die erste Phase markiert Entstehung und ersten Boom der bolivianischen Kokain-Ökonomie (C: 2). Ab 1987/88, dem Beginn der zweiten Phase (C: 3), wurde im Land durch die Schaffung eines umfangreichen rechtlichen und institutionellen Rahmens der Drogenkontrolle der Kampf gegen den Drogenhandel aufgenommen. In der letzten Phase hatte 2005 eine aus der Coca-Bauernbewegung stammende Regierung die Macht übernommen und es wurde versucht, neue und eigenständige Wege in der Coca-Politik zu gehen (C: 4). In dem abschließenden Analyseabschnitt D werden die Auswirkungen der historischen und aktuellen Entwicklungen des Coca-Kokain-Komplexes auf die dependenztheoretisch verstandene Entwicklungskonzeption untersucht.Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis: Einleitung1 ATHEORETISCHE EINBETTUNG6 1.Entwicklungsbegriff und Entwicklungsziele6 2.Entwicklungstheoretische Einbettung9 2.1Dependenztheoretische Grundaussagen und -annahmen9 2.2Die Dependenztheorien in der entwicklungstheoretischen Diskussion18 2.3Rechtfertigung der theoretischen Einbettung20 2.3.1Die Aktualität dependenztheoretischer Prämissen vor dem gewandelten Hintergrund des 21. Jahrhunderts20 2.3.2Dependenztheoretische Prämissen im bolivianischen Kontext22 BBOLIVIEN: RAHMENBEDINGUNGEN DES COCA-KOKAIN-KOMPLEXES23 1.Botanische Grundlagen und Einordnung der Anbaugebiete23 1.1Botanische Grundlagen23 1.2Physiologische Eigenschaften des Coca-Blattes24 1.3.Beschreibung der Anbaugebiete25 2.Kulturhistorischer Überblick über Nutzung und Verbreitung des Coca-Blattes29 2.1Coca in den präkolumbianischen Kulturen29 2.2Die aktuelle kulturelle und soziale Funktion der Coca in den indianisch geprägten Gesellschaften des bolivianischen Andenraums30 2.2.1Religiös-ritueller Gebrauch30 2.2.2Medizinischer Gebrauch31 2.2.3Sozialer Gebrauch31 2.3.4Aufputschender Gebrauch32 2.2.5Die Verbreitung traditioneller Coca-Nutzung in Bolivien32 3.Drogenkonsum und Drogenhandel34 3.1Kokainherstellung34 3.2Kokainkonsum in den USA, Europa und Lateinamerika35 3.3Internationaler Drogenhandel36 4.Politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Rahmenbedingungen in Bolivien37 4.1Abriss der jüngeren bolivianischen Geschichte seit der nationalen Revolution 195237 4.2Wirtschaftliche Kenndaten40 4.3Gesellschaftliche Kenndaten41 CDER COCA-KOKAIN-KOMPLEX IN BOLIVIEN42 1.Der Bedeutungswandel der Coca von der Konquista bis zum Drogenrohstoff42 1.1Kirche, Silber und Coca42 1.2Coca im Wandel veränderter Nutzungsmöglichkeiten44 1.3Das Einheitsabkommen zu Betäubungsmitteln der UNO 196145 2.1971-1987: Militärdiktatoren und Kokainmafia. Die Entstehung der bolivianischen Kokain-Ökonomie46 2.1Die Entstehung der Kokain-Ökonomie unter Banzer46 2.2Die Narcocracia49 2.3Nach der Demokratisierung51 2.3.1Migrationsbewegungen in den Chapare51 2.3.2Militarisierung und soziale Konflikte53 2.3.3Alternative Entwicklung56 3.1987-2005: Der Krieg gegen die Drogen. Bolivianische Drogenkontrollpolitik unter US-amerikanischen Vorzeichen58 3.1Internationaler Rahmen der Drogenkontrollpolitik58 3.1.1Multilaterale Übereinkünfte58 3.1.2Grundlagen US-amerikanischer Drogenkontrolle im Ausland59 3.1.3Bilaterale Verträge62 3.2Antidrogenstrategien in Bolivien64 3.2.1Der 'Plan trienal' und die Gründung der bolivianischen Drogenkontrollinstitutionen64 3.2.2Das Gesetz 100865 3.2.3Bolivianische Ansätze66 3.2.4Die Opción Cero und der Plan für die Würde68 3.2.5Der Niedergang US-amerikanisch-bolivianischer Ansätze der Drogenkontrolle70 3.2.6Militärisch-polizeiliche Interdiktionsmaßnahmen72 3.3Soziale Widerstandsbewegungen73 3.4Alternative Entwicklung76 4.2005-2008: Der bolivianische Weg. Entwicklung mit Coca79 4.1Die politische Situation Boliviens nach der Wahl 200579 4.2Eckpfeiler der neuen Coca-Politik81 4.2.1Normativer Rahmen81 4.2.2Neuerungen im institutionellen Rahmen84 4.3Umsetzung und Einschätzung85 DDER BOLIVIANISCHE COCA-KOKAIN-KOMPLEX IM LICHTE DEPENDENZTHEORETISCHER MODELLVORSTELLUNGEN89 1.Grundlagen: Das Einheitsabkommen von 1961 und die revalorización der Coca89 2.Wirtschaft91 3.Politik98 4.Sozialer Kontext102 5.Entwicklung104 Schlussbetrachtung und Ausblick106 Anhang111 Verzeichnis der besuchten Bibliotheken112 Verzeichnis der Interviews113 Abbildung 1: Nährwertvergleich von 100g Coca-Blättern mit 50 pflanzlichen lateinamerikanischen Nahrungsmitteln117 Karte 1: Coca-Anbau in Bolivien, 2007118 Karte 2: Coca-Anbau in den Yungas und Apolo, 2007119 Karte 3: Coca-Anbau im Chapare, 2007120 Tabelle 1:Prävalenzen des Kokainkonsums 2007 oder letztes verfügbares Jahr in ausgewählten Ländern und Regionen121 Tabelle 2: Prävalenzen des Crack- und pasta base-Konsums 2007 in ausgewählten Ländern121 Tabelle 3: Coca-Anbau und Erradikation in Bolivien 1970 - 2008, nach Regionen122 Abbildung 2: Coca-Anbau und Alternativer Anbau im Chapare 1976 - 2003124 Tabelle 4: Bolivien: Coca-Kokain-Ökonomie 1980125 Tabelle 5: Bolivien: Coca-Kokain-Ökonomie 1993126 Tabelle 6: Bolivien: Coca-Kokain-Ökonomie 2007127 Literaturverzeichnis129Textprobe:Textprobe: Kapitel 4.3, Umsetzung und Einschätzung: Da der normative und institutionelle Rahmen der Coca-Politik der MAS-Regierung erst vor relativ kurzer Zeit festgeschrieben wurde, sind die konkrete Umsetzung und Auswirkungen derselben noch schwer zu erfassen oder zu bewerten. Insgesamt sorgen die fundamental geänderte Regierungspolitik, aber auch der Ausschluss der USAID aus dem Chapare Ende Juni 2008, sowie die Ausweisung des US-Botschafters Goldberg nach dem von Morales mit 63% der Stimmen gewonnenen referendum revocatorio Ende August 2008 für ein grundsätzlich verändertes Entwicklungspanorama in diesem Bereich. Revalorización: Die Neubewertung des Coca-Blatts konnte intern durch die Aufnahme in die neue Verfassung, sowie die Verabschiedung des PND und die veränderte Ausrichtung der Estrategia de Lucha Contra el Narcotráfico y Revalorización de la Hoja de Coca weitestgehend umgesetzt werden. Auf internationaler Ebene ist die angestrebte Neubewertung der Coca hingegen ungleich schwieriger umzusetzen. Das Projekt auf diplomatischer Ebene voran zu treiben sind der Außenminister David Choquehuanca und der Vizeminister des Viceministerio de Defensa Social y Sustancias Controladas (VDS-SC), Felipe Cáceres beauftragt, die beide über wenig diplomatische Erfahrung verfügen. Konkret ist bisher nur ein relativ erfolgloser Vorstoß gemacht worden. In den relevanten internationalen Politik- und Machtstrukturen spielt Bolivien eine nur untergeordnete Rolle. Die Änderung der Einheitskonvention ist ein langwieriger und komplizierter diplomatischer Prozess. Zur gänzlichen Herausnahme der Coca aus der Liste I müsste ein Plenarsbeschluss auf UN-Ebene erreicht werden. Aber auch für andere, geringfügigere Änderungen müsste mindestens ein Beschluss von circa 30 Staaten getroffen werden. Es ist extrem unwahrscheinlich, dass es Bolivien gelingen wird, eine solche Allianz zu schmieden: Die USA und – bisher – die EU stehen einem solchen Projekt ablehnend gegenüber. Gleichzeitig haben sie ausreichend Einfluss, dass auch andere Länder in ihrem Sinne abstimmen. Die beiden anderen Coca-produzierenden Ländern Peru und Kolumbien verweigern sich dem Projekt ebenfalls. Die Anbauflächen in diesen Ländern sind wesentlich größer, der traditionelle Konsum wesentlich geringer. So existiert einerseits keine Bolivien vergleichbare breite Verankerung der Coca in der lokalen Kultur, während andererseits die Probleme des organisierten Drogenhandels in beiden Ländern in politischer, wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht wesentlich eklatanter sind. Für die Nachbarstaaten Chile, Argentinien und Brasilien stellt das bolivianische Kokain eine erhebliche Gesundheits- und Sicherheitsbedrohung dar. Im südamerikanischen Kontext ist folglich nur eine Unterstützung von Seiten Venezuelas und Ecuadors zu erwarten. Im globalen Kontext versucht Bolivien neue Allianzen als geostrategischen Gegenentwurf zur US-Hegemonie zu schmieden. In diesem Zusammenhang könnte das Projekt der revalorización Unterstützung durch Länder wie China, Nordkorea oder Südafrika erfahren, mit denen, wie auch mit den engen lateinamerikanischen Verbündeten Venezuela, Kuba und Ecuador Verhandlungen über den Handel mit alternativen Coca-Produkten für Verwendungen im medizinischen oder Nahrungsmittelbereich geführt wurden. Große Hoffnungen werden von Bolivien in die regelmäßige Revision des Wiener Abkommens gesetzt, die im Frühjahr 2009 ansteht. Kontrolle des Drogenhandels: Bei der Kontrolle des Drogenhandels ist Bolivien seit 2005 deutlich effektiver geworden. Gegenüber 2005 sind die Beschlagnahmungen um 55,6% gestiegen, während die Flächen im gleichen Zeitraum nur um 13,8% zunahmen. Bis zum August des Jahres 2008 war schon mehr Kokain und Base als im gesamten Vorjahr beschlagnahmt worden (17,94 t). Dennoch ist die absolute Zunahme des Coca-Anbaus auf zuletzt (2007) 28 900 ha bedenklich. 2007 wurden 62,11% der Yungas-Coca und nur 4,22% der Chapare-Coca auf den legalen Märkten Villa Fatima und Sacaba gehandelt (vergl. Tab. 6 (Anhang)). Damit erhöhte sich die potenzielle Kokain-Produktion in Bolivien von 2006 auf 2007 um 11% auf 104 t. Die wichtigste Coca-Anbauregion sind heute die Yungas (19 800 ha). Dort verschiebt sich der Coca-Anbau zunehmend in die tieferen, tropischen Lagen (La Asunta, Palos Blancos), wo höhere Erträge erzielt werden und infolge der spontanen Kolonisationsprozesse die staatliche Kontrolle noch nicht greift. Auch die Drogenproduktion ist heute nicht mehr an die Anbau-Gebiete gebunden. Insgesamt zeigt aber die gesteigerte Effektivität, wie auch die Zusage sich 2009 mit 16 Mio. US-$ erstmalig an der Finanzierung der Interdiktion in nennenswertem Maßstab zu beteiligen den Willen und die Fähigkeit der Regierung Morales gegen Drogenhandel und -produktion auf dem nationalen Territorium vorzugehen. Control social und cato-Regelung: Das Konzept der control social stellt ein effektives Instrument zur Kontrolle und Regulierung des Coca-Anbaus auf kooperativer, konfliktfreier Basis dar. Die Regierung wertet die Produzenten deutlich auf, indem sie nicht mehr nur als Objekt, sondern auch als Partner der Anbaukontrolle begriffen werden. Das Konzept der geteilten Verantwortung wird in dieser Hinsicht auch auf den Bereich Staat-Zivilgesellschaft ausgeweitet. Gleichzeitig wird die Rolle und Bedeutung der cocalero-Organisationen als regionale Verwaltungsinstitutionen anerkannt. Sie haben gegenüber ihren Mitgliedern erhebliche Durchsetzungs- und Kontrollmacht. Die Strafen (Lizenzverlust, Flächenverlust, Ausschluss aus der Gemeinschaft) sind effektive Abschreckungsmechanismen, die auf den traditionellen Sozial- und Wirtschaftsstrukturen der Anbaugebiete basieren. Durch das Konzept kann die racionalización von Coca-Feldern durchgeführt werden, ohne die hohen sozialen Kosten der erzwungenen Erradikation zahlen zu müssen. Obwohl von Zwangsmaßnahmen abgesehen wurde und kooperative Kontrollmechanismen in Zusammenarbeit mit den cocaleros angewendet wurden, konnten 2006 (6 073 ha) und 2007 (6 269 ha) die internationalen Erradikationsverpflichtungen erfüllt werden. Die cato-Regelung ermöglichte die Legalisierung der Lebensgrundlage eines Großteils der Chapare-Bauern. Ein cato erlaubt bei legaler Vermarktung ein jährliches Einkommen von knapp 1 400 US-$, das damit höher als das durchschnittliche PKE und deutlich über dem ländlichen landwirtschaftlichen Durchschnittslohn von 347 US-$ im Jahr liegt. Beide Regelungen haben wesentlich zur Befriedung der Anbaugebiete beigetragen und ermöglichen die Gestaltung der weiteren Coca-Politik auf einer legalen und kooperativen Basis. Auf dieser Grundlage kann ein neues Vertrauensverhältnis zwischen Staat und Produzenten aufgebaut werden, das dem geteilten Interesse der verminderten Drogenproduktion nur förderlich sein kann. Transformación productiva: Hauptprojekt der transformación productiva ist die Industrialisierung der Coca, anhand der bedeutendere Mehrwertgewinne erzeugt werden könnten. In Planung sind dafür aktuell drei Fabriken zur Herstellung von Coca-Tees. Darüber hinaus existieren viele und innovative Ideen und Ansätze, aber es ist in diesem Fall fraglich, ob ein ausreichender Markt in Bolivien zur Verfügung steht. Die bisher hergestellten alternativen Coca-Produkte haben keine besondere Akzeptanz in der bolivianischen Bevölkerung gefunden. Weitere Probleme ergeben sich aus dem Finanzierungsbedarf solcher Projekte. Auch Fachpersonal ist womöglich nicht ausreichend vorhanden. Über Absichtserklärungen ist der Ansatz der produktiven Transformation bisher nicht hinausgekommen. Dass, wie angestrebt, 4 000 ha Coca durch die industrielle Weiterverarbeitung im Land absorbiert werden könnten, erscheint ohne den Zugang zu Auslandsmärkten illusorisch. Alternative Entwicklung: Im Bereich alternative, beziehungsweise integrale Entwicklung gibt es bisher kaum Fortschritte. Insbesondere der Ausschluss der USAID aus dem Chapare und die befristete Arbeit in den Yungas beeinflussen die zukünftige Entwicklungen stark. Für die Regierungsprojekte besteht weiterhin Finanzierungsbedarf, der noch nicht geklärt werden konnte. Die mit der integralen Entwicklung beauftragte DIGPROCOCA ist bisher noch ausschließlich mit der Erfassung und Rationalisierung von Coca-Flächen beschäftigt.
Blog: Menschenrechtsbildung
Sommer, Sonne, Strand - Zypern ist eine Ferieninsel geworden, auf der viele Touristen Urlaub machen. In Nikosia können Tourist*innen in hippen Läden shoppen gehen, die schöne Altstadt genießen und lecker Essen gehen. Aber aufgepasst! Mitten in der Hauptstadt stehen Friedenstruppen der Vereinten Nationen und überwachen die grüne Linie. Der schöne Schein trügt und erinnert an die vergangenen blutigen Ereignisse zwischen den beiden Volkstruppen. Eine Reise nach Nikosia ist nicht nur mit Urlaub verbunden, sondern auch eine lebendige Geschichtsstunde, denn die Insel ist bis heute geteilt. Dennoch ist die Lage entspannter geworden, die Grenzen sind geöffnet und EU-Bürger*innen können mit ihrem Personalausweis problemlos den Südteil hin zum Nordteil überqueren. Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit der Friedenssicherung durch die Vereinten Nationen. Die Friedenssicherung hat sich zu einem zentralen Auftrag der Vereinten Nationen entwickelt und soll am Fallbeispiel Zypern erläutert werden. Dabei gliedert sich die Arbeit in fünf Teile. Zu Beginn wird auf den Kontext der UN-Friedenssicherung im allgemeinen eingegangen. Anschließend wird Bezug auf die Charta der Vereinten Nationen genommen und der Prozess und die Verantwortlichkeit der Friedensmissionen geklärt. Im Folgenden werden die ersten Friedensmissionen beleuchtet und reflektiert. Dabei wird der Zypernkonflikt historisch eingeordnet. Ob die Vereinten Nationen im Fall Zypern richtig gehandelt oder den Konflikt nur auf Eis gelegt haben, ist eine Kontroverse. Um diese zu verstehen, müssen die Hintergründe des Konfliktes beleuchtet werden, welches im nächsten Kapitel geschieht. Weiter wird auf die Mitwirkung der UNO an einer Lösung des Konfliktes eingegangen. Hier sollen die Schwierigkeiten und Erfolge beleuchtet werden. Zum Schluss wird anhand von ausgewählten Praxisbeispielen der UNFICYP gezeigt, wie die Friedensmission vor Ort ablief. Die Probleme und Erfolge der Friedenstruppen werden betrachtet, ebenso werden die Konzepte der Vereinten Nationen, die in die Praxis umgesetzt wurden, auf ihre Standhaftigkeit überprüft. Friedenssicherung durch die Vereinten NationenIm folgenden Abschnitt wird das Konzept der Friedenssicherung vorgestellt und in seinen einzelnen Stufen dargestellt. Die Friedenssicherung ist, zusammen mit der Durchsetzung der Menschenrechte, ein zentraler Auftrag der Vereinten Nationen. Diese Ziele hängen direkt miteinander zusammen (vgl. Mathis, 2013). Es gibt festgeschriebene Grundsätze, die von den Mitgliedern beachten werden sollten; die folgenden stehen in unmittelbarem Zusammenhang der Friedenssicherung der Vereinten Nationen: Die Pflicht zur friedlichen Streitbeilegung, das allgemeine Verbot der Androhung und Anwendung von Gewalt und das Interventionsverbot. Ausnahme beim Gewaltverbot ist die Selbstverteidigung und die vom Sicherheitsrat erlassenen militärischen Zwangsmaßnahmen. Der UN-Sicherheitsrat nimmt hier das Gewaltmonopol ein. Durch das Interventionsverbot dürfen souveräne Staaten sich nicht in innere Angelegenheiten einmischen. Der UN-Sicherheitsrat kann deshalb nicht in innerstaatliche Konflikte und Menschenrechtsverletzungen eingreifen (Ebbing 2012, vgl. S. 3f). Dabei trägt der UN-Sicherheitsrat die Verantwortung für die internationale Sicherheit und den Weltfrieden; dieser kann bindende Entscheidungen für Mitgliedsstaaten treffen (vgl. Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen e.V.). Alle UNO-Missionen zur Friedenssicherung und die Entsendung von UN-Soldaten gingen auf die Entscheidung des Sicherheitsrates zurück. Zu betrachten ist, dass durch Menschenrechtsverletzungen Konflikte gestärkt werden und diese in bewaffneten Konflikten und Kriegen enden können. Außerdem kommt es in Kriegen zu Menschenrechtsverletzungen wie z.B. durch Folter, Ermordung von Zivilisten oder sogar Verbrechen gegen die Menschlichkeit, wie Völkermord (vgl. Mathis, 2013). Ein zentrales Gremium für das UN- Konfliktmanagement, welches anhand der UN-Charta entscheidet, ob es sich um einen Friedensbruch oder um einen Bruch der internationalen Sicherheit handelt, ist etabliert. Hier werden Maßnahmen beschlossen, um die internationale Sicherheit und den Weltfrieden wieder herzustellen (vgl. Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen e.V.). Mathis zeigt auf, dass die Friedenssicherung eine signifikante Anzahl an Aspekten aufweist und durch das Grundprinzip nicht direkt in bewaffnete Konflikte eingegriffen wird. Zu aller erst gibt es die Prävention, wirtschaftliche Hilfe, Sicherung von Menschenrechten, Verhandlung in Konflikten, Sanktionen gegen Staaten, die völkerrechtswidrig handeln oder völkerrechtliche Vereinbarungen nicht einhalten, wie die Ablehnung von ABC-Waffen. Der Sicherheitsrat kann hierbei Empfehlungen zur friedlichen Streitbeilegung nach Kapitel VI der Charta aussprechen. Darüber hinaus kann es zu Zwangsmaßnahmen nach Kapitel VII kommen. Dabei kann es sich um nicht-militärische, aber auch um militärische Maßnahmen handeln (Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen e.V.). Hinzu kommt, dass der UN-Sicherheitsrat einen Krieg völkerrechtlich legitimieren kann (vgl. Mathis, 2013). Während eines Krieges werden Verhandlungen für einen Waffenstillstand geführt, es wird humanitäre Hilfe geleistet, und die Zivilbevölkerung wird durch UN-Soldaten zu schützen versucht. Selbst nach einem Krieg sorgen die UN-Soldaten für die Sicherung des Waffenstillstandes und die Einhaltung von Friedensvereinbarungen. Dabei steht der Schutz der Zivilbevölkerung permanent im Vordergrund. Ein Wiederaufbau, eine Entwaffnung und Abrüstung wird gefördert und schwere Kriegsverbrechen werden geahndet (vgl. ebd.). In einer Resolution wird vom Sicherheitsrat über die Größe und das Mandat einer Friedensmission entschieden, und anhand regelmäßiger Berichte durch den Generalsekretär kann das Mandat verlängert oder geändert werden (vgl. ebd.). Nun soll geklärt werden, wie genau eine Friedensmission abläuft und wer die Verantwortung trägt. Für die Friedensmissionen ist das Department of Peacekeeping Operations (DPKO) zuständig; dieses plant die Mission und führt diese durch. Dabei werden sie vom Department of Political Affairs (DPA) unterstützt, dieses beteiligt sich vor allem bei diplomatischen Bemühungen. Eine Einsatzleitung (Force Commander) vor Ort wird vom Generalsekretär bestimmt. Dieser verfügt ebenso auch über die ausführende Leitung der Friedensmission (vgl. Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen e.V). Aus Kapitel VII der Charta geht eine starke Anteilnahme der Mitgliedstaaten hervor. Diese Staaten sollen auf Grundlage von Sonderabkommen Streitkräfte zu Verfügung stellen. Dabei sollte erwähnt werden, dass noch kein Sonderabkommen zustande gekommen ist. Festzustellen ist, dass die Anforderungen von den Vereinten Nationen zu hoch und den praktischen Möglichkeiten voraus sind (Gareis/Varwick 2014, vgl. S.117). Gareis analysiert, dass das kollektive Interesse der VN-Mitgliedstaaten oft zu gering ist, um ihre Streitkräfte aus der Hand zu geben und das Leben der Soldaten zu riskieren (vgl. ebd.). Daraus folgt, dass die Vereinten Nationen kein schnelles und effektives Sicherheitssystem besitzt. Die Vereinten Nationen sind "eine unvollkommene, reformbedürftige, aber doch in vielen Bereichen eminent wichtige internationale Organisation" (ebd. S. 356). Voraussetzung für den Erfolg der Vereinten Nationen ist, dass die Staaten multilaterale Strategien zur Problemlösung bevorzugen. Nur dann können die Vereinten Nationen eine Rolle in der internationalen Politik spielen. Die Mitgliedstaaten sind in der Praxis selten bereit, ihre Außenpolitik in die Hände der Vereinten Nationen zu legen. Die großen und mächtigen Staaten neigen dazu, unilateral vorzugehen. Staaten wollen alleine und, wenn notwendig, gegen andere Staaten handeln, um ihre eigenen Interessen zu verfolgen und zu maximieren. Auch wenn nur im Einzelfall unilateral gehandelt wird, entsteht dadurch trotzdem ein Bruch und gegenseitiges Vertrauen wird schwierig (vgl. ebd.). Aufgrund dessen haben sich alternative Formen der Friedenssicherung entwickelt. Diese müssen einerseits dem veränderten Kriegs- und Konfliktgeschehen standhalten und den Souveränitätsansprüchen der Mitgliedsstaaten. Eine eigene UN-Friedenssicherung sind beispielsweise die Blauhelme, welche durch Auslegung von Kapitel VII der Charta vom Sicherheitsrat seit den 1950er Jahren entsendet werden. Dabei bestehen die Blauhelme in der Regel aus unbewaffneten bis leicht bewaffneten Truppen und Beobachtern. Zu ihren Aufgaben gehört unter anderem die Überwachung der Einhaltung von Waffenstillständen oder dem Friedensvertrag. Die Neutralität steht dabei an oberster Stelle (vgl. Gareis 2015). Die ersten Friedensmissionen der Vereinten Nationen Im Mittelpunkt dieses Abschnittes stehen die Anfänge der Friedenssicherung. Dabei wird die Entwicklung beleuchtet und reflektiert. Weiterhin findet eine Einordnung der Friedenssicherung auf Zypern statt. Die Überwachung des Waffenstillstandes nach dem ersten arabisch-israelischen Krieg 1948 war der erste große Einsatz in der Entstehungsphase der Friedenssicherungen. Die nächste größere Mission bestand aus der Überprüfung des Waffenstillstandes zwischen Indien und Pakistan. Gareis stellt fest, dass es sich ebenfalls um eine zwischenstaatliche Auseinandersetzung handelte. Diese Mission wurde vom VN-Haushalt bezahlt und dauert bis heute an. Daraus entwickelte sich eine zweite Phase der Friedenssicherung, die Behauptungsphase von 1956-1967 mit neun Einsätzen (Gareis/Varwick 2014, vgl. S.127f). In die Behauptungsphase zählte der Einsatz der Friedenstruppen in Zypern, auf den im späteren Abschnitt des Blogbeitrages eingegangen wird. "Erstmals übernahmen die UN zeitweilige Autorität über ein Territorium auf dem Weg zur Unabhängigkeit, ergänzte zivile Polizei zu einer Friedensoperation, wurde in einen Bürgerkrieg verwickelt, führte einen Einsatz im größeren Ausmaß durch und erlaubte den Blauhelmen das Tragen von Waffen." (Jett 2000, S.23f), neue Aufgaben wurden erkannt. Die Vereinten Nationen bekamen zudem immer mehr Macht, aber hatten damals schon mit ersten Problemen zu kämpfen. Das klassische peacekeeping entstand durch die erste Notstandsgruppe der Vereinten Nationen, der United Nations Emergency Force (UNEFI) beim Einsatz in Ägypten. Hier kam es zu Schwierigkeiten, es konnte im Sicherheitsrat keine einstimme Verurteilung der israelischen Aggression und der ägyptischen Verstaatlichung erreicht werden. Durch das Veto von Großbritannien und Frankreich wurde der Sicherheitsrat lahmgelegt. Die Uniting for Peace-Resolution schaltete die Generalversammlung ein, welche auf den Einsatz von Friedenstruppen drängte. Eigentlich wäre laut Kapitel VII Artikel 24 Abs. 1 der UN-Charta der Sicherheitsrat zuständig gewesen, jedoch waren die Konfliktpartien freiwillig mit einem Einsatz einverstanden. Neben Frankreich und der UdSSR verweigerten einige Staaten die finanzielle Unterstützung. Dieses Problem vertiefte sich nochmal beim Einsatz im Kongo; hier wurde die Verantwortung für die Friedenserhaltung beim Sicherheitsrat gesehen. Folglich wurde der Internationale Gerichtshof eingeschaltet, welcher sowohl dem Sicherheitsrat als auch der Generalversammlung eine Zuständigkeit zusprach (vgl. Sucharipa-Behrmann 1999). Die Autoren stellten fest, dass sich aus der Kongo-Krise ein "akzeptiertes Miteinander dieser beiden Organe" (Gareis/Varwick 2014, S.129) entwickelte, wobei "der Sicherheitsrat die Initiative und Entscheidungsbefugnis stärker an sich gezogen hatte"(Gareis/Varwick 2014, S.129). Zu erkennen war außerdem eine zunehmende Bedeutung des Generalsekretärs, welcher über mehr Spielraum verfügte. Die UNEF-Mission ging durch wichtige Grundprinzipen der Notstandsgruppe durch den Generalsekretär in die Geschichte der internationalen Friedenssicherung ein. Hinzu kam der Konsens der Konfliktparteien, welcher beschlossen wurde und besagt, dass klassische Blauhelm-Soldaten nicht gegen den Willen eines Staates eingesetzt werden dürfen. Dadurch wurde eine Toleranz der Truppen gefördert und eine Bereitschaft für eine Zurverfügungstellung der Truppen, durch die Mitgliedstaaten, geschaffen. Dies waren die Grundlagen für das Modell des klassischen peacekeeping vom Generalsekretär Hammarskjöld (vgl. ebd.). Zu diesem Zeitpunkt wurde zudem die Verantwortlichkeit durch die Leitung des Generalsekretärs beschlossen. Aufgrund dessen entstand die DPKO im VN-Sekretariat. Außerdem wurde ein Budget für jede Friedensmission festgelegt, welches durch die Mitgliedstaaten gefüllt wird. Besonders wichtig ist die Unparteilichkeit der eingesetzten Truppen, welche mit dem Konsensprinzip einhergeht. Aus diesem Grund sollten die Truppen eine ausgewogene regionale Zusammenstellung haben (vgl. Auswärtiges Amt). Darüberhinaus wurde der Einsatz von Waffen zur Selbstverteidigung und zur Durchsetzung der Mission erlaubt. Hier besteht eine Problematik, die am folgenden Beispiel gezeigt werden soll: Bei der Kongo-Operation (1960-1964) sollte für den Rückzug belgischer Truppen aus der Republik Kongo gesorgt werden. Es kam zu einer Ausweitung des Mandats, wodurch ein Bürgerkrieg verhindert und die Regierung beim Aufbau ihres Amtes unterstützt werden sollte. Dafür gab es zum ersten Mal die Legitimation der Waffengewalt im Bezug auf das auszuführende Mandat (Gareis/Varwick 2014, vgl. S.131). Das führte dazu, dass die UNEF dadurch selbst zu Konfliktpartei wurde und sich in die innerstaatlichen Konflikte verwickelte. Der Einsatz wurde im Sommer 1964 beendet, aufgrund dessen, dass die Regierung Kongos einer Mandatsverlängerung nicht zustimmte. Dabei sollte man nicht außer Acht lassen, dass die Vereinten Nationen aus diesem Einsatz ihre Konsequenzen zogen. Zum einen wurden keine großen und komplexen Missionen die nächsten drei Jahrzehnte durchgeführt (vgl. ebd.). Zum anderen waren die Ziele der Friedenssicherung fortan bescheidener. Zudem kehrte man zu den Prinzipien von Hammarskjöld zurück und sicherte sich die Zustimmung der Konfliktparteien vor einem Einsatz. Zusätzlich wurden die Friedensmissionen vom Sicherheitsrat nun beobachtet (vgl. ebd.). An dieser Stelle wird nur kurz auf den Zypern-Einsatz eingegangen, um ihn in die Geschichte der Friedenssicherung der Vereinten Nationen einzuordnen. Der Zypern Einsatz gilt als klassisches peacekeeping und hält bis heute an. Nach Bellamy und Williams versteht sich unter klassischem peacekeeping die Phase zwischen einem Waffenstillstand und dem Abschluss einer politischen Konfliktlösung. Hier gibt es eine Unterstützung der zwischenstaatlichen Friedenssicherung (vgl. ebd. S. 127). Durch eine Resolution des Sicherheitsrats wurde im März 1964 die UNFICYP-Mission eingerichtet. Eine Kampfhandlung zwischen der griechisch-zypriotischen und der türkisch-zypriotischen Volksgruppe sollte verhindert werden. Trotz der Friedensmission kam es zur Teilung der Insel, es gab einen Waffenstillstand und zahlreiche Bemühungen zur Vermittlung durch den Generalsekretär. Seit 1974 wird die Pufferzone von der UNFICYP überwacht und das Mandat ab 1964 jedes halbe Jahr verlängert. Kritik an dem Einsatz gibt es durch die permanente Anwesenheit der Soldaten, wodurch der Eindruck erweckt wird, dass es keine Notwendigkeit einer Friedenslösung gibt.Durch den Einsatz der Bewachung des Waffenstillstandes zwischen dem Irak und Iran (UNIIMOG) und dem Abzug der UdSSR Truppen aus Afghanistan (UNGOMAP), wurde "eine Renaissance des peacekeeping eingeleitet" (vgl. ebd. S.132). Gareis verweist darauf, dass diese "Gute-Dienst-Missionen" vom Sicherheitsrat nur gebilligt und nicht mandatiert wurden. Alles in allem zeigt sich ein durchwachsenes Bild der Friedensmissionen in den ersten vier Jahrzehnten. Festzuhalten ist, dass jede Mission ein Einzelfall ist und separat betrachtet werden sollte. Hinzu kommen die Vorstellungen der UN-Charta, welche in der Realität nahezu utopisch umzusetzen sind. Die Blauhelme wurden zum innovativen Instrument. Ihre Aufgabe ist die Konfliktberuhigung und nicht die Konfliktlösung. Diese Aufgabe konnte in vielen Missionen erreicht werden. Bedenklich ist, dass diese häufig nur mit einer dauerpräsenten Lösung, wie in Zypern erreicht wurden (vgl. Mathis). Durch den Brahimi- Bericht von 2000 gab es neue Perspektiven in der Friedenssicherung der Vereinten Nationen. Diese beinhalten die folgenden drei Kategorien: die Konfliktvermeidung, Konfliktmanagement und die Konfliktnachsorge. Dabei gibt es erstens eine Neuorientierung für die politischen und strategischen Rahmenbedingungen. Zweitens muss das DPKO für eine personelle und strukturelle Voraussetzung der Friedensmission sorgen. Zudem gibt es für die Mitgliedstaaten konkrete geforderte Leistungen (vgl. Gareis/Varwick 2014, vgl. S.146). Hintergründe des ZypernkonfliktsUm den Zypernkonflikt verständlicher zu gestalten, werden zunächst die politischen Hintergründe beleuchtet. Der Zypernkonflikt ist die Folge der britischen Kolonialpolitik, denn bis 1960 war Zypern eine britische Kolonie (vgl. Gürbey 2014). Der Wunsch nach "Enosis", die Vereinigung mit Griechenland, wuchs unter den griechischen Zyprioten seit dem 19. Jahrhundert. Auf Grundlage der Tatsache, dass Großbritannien die Ionischen Inseln an Griechenland zurückgab, hofften die griechischen Zyprioten auf einen ähnlichen Ausgang. Dieser Wunsch wurde jedoch nicht erfüllt und deshalb gab es schon seit 1931 größere Unruhen, welche die diktatorische Führung unterdrückte (vgl. ebd.). Großbritannien nutzte Zypern geostrategisch. Zypern wurde zum Royal-Air-Force-Stützpunkt für Atombomber und Ansatzpunkt für Spionageflüge im Kalten Krieg (vgl. ebd.). Auf Grund dieser Entwicklung war Zypern für Großbritannien unverzichtbar. Deshalb begann der Unabhängigkeitskampf, bei dem die orthodoxe Kirche eine bedeutende Rolle einnahm. Der Erzbischof Makarios III. nötigte die griechische Regierung, den Zypern-Fall vor die UNO zu bringen (Gorgé 1986, vgl. S. 130). Der britische Premierminister Eden versuchte "die griechische Ambition [...] durch türkische zu neutralisieren" (Richter 2010), also die Türkei miteinzubeziehen und damit beide Länder gegeneinander auszuspielen (vgl. Gürbey 2014). Die türkische Position war glasklar; falls sich beim Status Zypern etwas ändern würde, wäre der Friedensvertrag von Lausanne ungültig und Zypern würde wieder der Türkei gehören. 1922 wurde Frieden mit den Briten geschlossen und sie erhielten die formelle Anerkennung ihrer Herrschaft über Zypern (vgl. Gründer). Richter beschrieb, dass das taktische Manöver Londons aufging und ein neuer griechisch-türkischer Konflikt ausgelöst wurde. Es kam dazu, dass die "divide et impera" Politik Großbritanniens auf die Volksgruppe ausgeweitet wurde. Daraus folge 1956 der griechisch-türkische Minoritäten Konflikt, wobei die Opfer die Istanbuler Griechen waren. Gleichzeitig misslang das Suez-Abenteuer der Briten und Zypern verlor für sie an strategischem Wert. Des Weiteren kam Druck aus den USA, welche die NATO durch die griechisch-türkischen Streitereien gefährdet sahen. Folglich einigten sich Griechenland und die Türkei 1959 zu einer "Scheinlösung" in Zürich. Gleichzeitig wurde der Konflikt nur zwischen den NATO-Verbündeten beigelegt. Wie schon erwähnt, gelang Zypern 1960 die Unabhängigkeit; der innerzypriotische Konflikt blieb jedoch bestehen und verschärfte sich in den nächsten Jahren noch mehr (vgl. Richter 2009). Im Folgenden wird die Position der Bevölkerung verdeutlicht. Die griechischen Zyprioten fordern "Enosis" und die türkischen Zyprioten "Taksim", die Teilung der Insel. Mit der Unabhängigkeit der Insel begann der griechische und türkische Nationalismus auf Zypern (vgl. ebd.). Problematisch waren die Mütterländer, welche den Zypern-Konflikt als nationale Frage ansahen und deshalb enormen Einfluss hatten. Dieser Einfluss wurde durch den Schutz der eigenen Volksgruppe legitimiert (Gorgé 1986, vgl. S. 130f). Zum einen gab es die Strategie von Griechenland; diese war eine Internationalisierung des Konfliktes, um den Druck gegen die Türkei aufzubauen. Dem gegenüber wollte die Türkei den Teilungsprozess forcieren und in seinem Bestand sichern. Ab 1963 gab es blutige Unruhen, weil die griechisch-zypriotische Führung die Verfassungsrechte der türkischen Zyprioten einschränken ließ. An diesem Punkt griffen die USA und die Vereinten Nationen ein und verhinderten eine Eskalation (vgl. Gürbey 2014). Mitwirkung der Vereinten Nationen an einer Lösung des KonfliktesAb 1964 gab es ein Friedensmandat der Vereinten Nationen, durch das eine Sicherung des Burgfriedens gewährleistet werden sollte. Das Wiederaufflammen von Kämpfen sollte verhindert werden, um die Kommunikation der beiden Volksgruppen zu ermöglichen. Die Friedenstruppe UNFICYP wurde vom Sicherheitsrat gesendet und sollte "nach besten Kräften eine Wiederaufnahme von Kämpfen zu verhindern und, soweit notwendig, zur Erhaltung und Wiederherstellung von Recht und Ordnung und zur Rückkehr normaler Lebensbedingungen [in Zypern] beizutragen" (Menning 1974, S.172). Dabei wurde für die Friedenstruppen die zypriotische Nationalgarde und die reguläre türkische Armee zum Konfliktpartner, nicht die bewaffneten Volksgruppen. Außerdem musste die UNFICYP aufpassen, dass lokale Befreiungsversuche nicht als Einmischungsversuche oder Provokation aufgefasst wurden.Festzuhalten ist, dass von 1964 bis Juni 1974 die UNFICYP ein erfolgreicher Vermittler der beiden Volksgruppen war, sodass 1973 eine Kürzung des Mandats stattfand. Auch weil Griechenland und die Türkei einwilligten, dass sie schlichtend auf ihre Volksgruppe einwirken (Menning 1974, vgl. S.172). Der Konflikt spitze sich jedoch wieder zu, im Halbjahresbericht von 1974 erklärte der Generalsekretär, dass weiterhin Misstrauen und Kampfbereitschaft herrscht. Ein Klima von trügerischer Sicherheit war entstanden, die Friedenstruppen wurden als Friedensersatz wahrgenommen, obwohl das Problem ungelöst blieb (Menning 1974, vgl. S.173). Dabei hatte Waldheim in seinem Jahresbericht 1973/74 darauf hingewiesen, dass Friedenseinsätze nicht als Selbstzweck der Vereinten Nationen dienen sollten und "daß eine Friedenssicherungsaktion nicht zu einem Nachlassen der Bemühungen, eine Lösung zu finden, führen dürfe, denn wenn die Konfliktursachen nicht beseitigt werden, könnten sie schließlich das Fundament, auf dem sich die Friedenssicherung aufbaue, zerstören." (Menning 1974, S.173). So kam es 1974 zu einem Putschversuch der Griechen, um die Insel an Griechenland anzubinden. Dieser wurde von dem griechischen Militär ausgelöst und richtete sich gegen die Regierung unter Präsident Makarios. Es gab Differenzen zwischen ihm und der Militärjunta, weil Makarios linksgerichtet war und einen individuellen Kurs mit Zypern vorhatte. Dabei reagierte die Türkei mit einer Invasion. Die Situation eskalierte und die Türkei eroberte fast 40 Prozent der Insel. Die UNFICYP konnte die Angriffe der türkischen Truppen nicht abwehren. Dennoch konnten einige lokale Angriffe auf die Bevölkerung verhindert werden. Außerdem blieb die "Green Line" bestehen und die Kontrolle der Hauptstadt aufrechterhalten. Zudem wurde auf die Forderung von Waldheim eingegangen, welcher in seinem halbjährlichen Bericht Verstärkung angefordert hatte. Im Jahr 1974 stockte die UNFICYP die Zahl der Soldaten von 2.188 auf 4.400 auf. Die Minimierung seit 1971 bis Mitte 1974 war im Nachhinein ein sicherheitspolitischer Fehler der Vereinten Nationen. Nach dem Krieg legte die UNFICYP zwei separate Waffenstillstandslinien fest. Eine UN-Pufferzone wurde von Morphou bis nach Famagusta eingerichtet (vgl. Lugert 2018). Aufgrund dieser Tatsachen war eine Konsolidierung einer Teilung der Inseln der einzige Ausweg. Von nun an gab es einen griechisch-zypriotischen Süden und einen türkisch-zypriotischen Norden. Die Türkei rief 1983 die Unabhängigkeit Nordzyperns aus, dieser Teil wird immer noch nur von der Türkei als Staat anerkannt und wirtschaftlich und politisch gefördert. Der UN-Sicherheitsrat erklärte die Unabhängigkeitserklärung für ungültig und rief andere Staaten dazu auf, dasselbe zu tun (vgl. Gürbey 2014). Faustmann brachte zum Ausdruck, dass Zypern der Ruf als "Friedhof der Diplomatie" (vgl. Faustmann 2009) zusteht. Wie er zu dieser Aussage kam, wird im Weiteren erklärt. Schon im November 1974 forderte die Vereinten Nationen eine Resolution, welche zunächst einen Rückzug der auswärtigen Truppen und die Rückkehr von Flüchtlingen beinhaltete. Darüber hinaus forderten beide Volksgruppen eine Verhandlung unter dem Schutz der Vereinten Nationen. Faustmann wies darauf hin, dass eine Rückkehr zur Verfassungsordnung von 1960 unmöglich für beide Parteien war (vgl. ebd.). Beide Parteien hatten klare Vorstellungen, so forderten die türkischen Zyprioten eine politische Gleichheit als Grundprinzip, allerdings wollte die griechische Seite auch eine Berücksichtigung ihrer prozentualen Bevölkerungsmehrheit von 82% Prozent (vgl. ebd.). In drei Verhandlungsrunden trafen sich die Konfliktparteien unter der Schutzherrschaft der Vereinten Nationen in New York. Nach zähen Verhandlungen kam es 1977 zu einem Abkommen und 1979 zur Erweiterung des Dokuments (vgl. Gürbey 2014). Das Abkommen umfasst die Grundprinzipien einer Wiedervereinigung, die High Level Agreements. Darin wird postuliert, das Zypern als bizonale, bikommunale Föderation wiedervereinigt und entmilitarisiert werden sollte. Außerdem wurden Grundfreiheiten, wie Bewegungs- und Niederlassungsfreiheit und ein Recht auf Eigentum bestimmt. Das Abkommen gestand den türkischen Zyprioten dabei ein einheitliches Territorium zu, wobei die Größe strittig blieb (vgl. Faustmann 2009). Die Ergebnisse der Abkommen zusammengefasst, wird deutlich, dass eine Vereinigung mit Griechenland und eine Teilung ausgeschlossen wurde. Trotz der Unterzeichnung des High Level Agreements kam es zum Stillstand der Verhandlungen. Erst durch die Bemühungen der Vereinten Nationen fanden erneute Verhandlungen statt.Der griechisch-zypriotische Präsident Kyprianoú setzte auf die eigene Internationalisierungskampagne und die Vereinten Nationen. Denktaş forderte die Unabhängigkeit Nordzyperns, sein Streben wurde bestärkt, als eine Resolution der Vereinten Nationen zugunsten der griechischen Seite entschied (vgl. ebd.). Erkennbar wird, wie schwer es für die Vereinten Nationen ist, neutral zu bleiben und beiden Seiten gerecht zu werden. Denktaş führte die türkische Lira als Währung ein und errichtete eine Zentralbank, weiterhin blieb er bei seiner Forderung von einer Unabhängigkeit Nordzyperns. Es kam dazu, dass er am 15. November 1983 die Türkische Republik Nordzypern ausrief. Erst als sich die Beziehung zwischen Griechenland und der Türkei verbesserte, konnten 1988 neue Verhandlungen auf Basis der High Level Agreements beginnen (vgl. ebd.). Man erkannte die wichtige Rolle der beiden Mutterländer, die enormen Einfluss auf die Verhandlungen und die Situation nahmen. Außerdem ließ man eine zu große Einmischung der Vereinten Nationen auch nicht zu, mit den "Set of Ideas" von Generalsekretär Boutros Boutros-Ghali war Denktaş nicht einverstanden. Er forderte Verhandlungen ohne die Vereinten Nationen, weil diese kein Recht für solch umfassende Lösungsvorschläge hätten. Jedoch kam es nie zu Verhandlungen ohne die Vereinten Nationen. Erneute Gespräche endeten 1990, weil die Republik Zypern der EU betreten wollte. Denktaş und die Türkei glaubten, dass die EU keine Konfrontation mit Ankara wollte und der Beitrittsantrag kein Erfolg haben würde, dennoch drohten sie mit einer Annexion des Nordens. Als klar war, die EU würde Zypern auch ohne Lösung des Konflikts aufnehmen, fanden 2002 erneute Verhandlungen unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen statt. Zugunsten kam diesen die neue AKP-Regierung unter dem linken Oppositionspolitiker Mehmet Ali Talat, welche von der status-quo-Politik abwich und auch Denktaş und seine Nachfolger verschwanden mehr und mehr. Auf türkischer-zypriotischer Seite entstand erstmalig eine moderate Politik. Die griechische Seite wählte mit Tassos Papadopoulos einen Hardliner zum Präsidenten (vgl. ebd.). Dennoch wurden erstmals umfassende Kernpunkte eines politischen Lösungsplans erarbeitet, welcher Anfang 2004 freigestellt wurden, der sogenannte Annan-Plan. Dieser beinhaltete folgendes: "Vom Parlament gewählte Regierung, bestehend aus vier griechischen und zwei türkischen Zyprioten; kollektive Führung mit Vetorechten für beide Volksgruppen; Zwei-Kammern-Parlament nach 1978er Modell; 27 Prozent des Territorium für den Norden; Ambivalenz: Gründung eines neuen Staates durch zwei gleichberechtigte Staaten (wie von der türkischen Seite gefordert, von der griechischen Seite aber als möglichen Ausgangspunkt für eine spätere Abspaltung abgelehnt) oder Umwandlung der bestehenden Republik Zypern in einen neuen Staat (wie von der griechischen Seite gefordert); Ambivalenz: Föderation oder Konföderation; Rückkehr von mehr als der Hälfte der Flüchtlinge unter griechisch-zypriotischer Verwaltung und Umsiedelung von mehreren zehntausend türkischen Zyprioten; Staatsangehörigkeit für mehr als 45 000 türkische Einwanderer, erhebliche und dauerhafte Beschränkungen bei der Rückkehr der griechischen Flüchtlinge und der Niederlassungsfreiheit im Norden; Dauerhafte griechische und türkische Militärpräsenz; Griechenland und die Türkei bleiben zusammen mit Großbritannien Garantiemächte mit Interventionsrecht." (ebd.). Im April 2004 stimmten beide Volksgruppen über den Wiedervereinigungsplan ab. Diese Gelegenheit wurde verpasst, denn 76 Prozent der griechischen Zyprioten stimmten dagegen, weil einige von ihnen hofften, durch den Beitritt in die EU ein besseres Abkommen zu erhalten (vgl. Gürbey 2014). Demgegenüber stand allerdings das türkisch zypriotische Ergebnis des Referendums, welches mit 65 Prozent für eine Wiedervereinigung stimmte. Die Vereinigung Zyperns scheiterte und damit auch der Annan-Plan. Trotzdem trat am 1.Mai 2004 der griechisch Zypriotische Teil der EU bei. Allerdings stellt völkerrechtlich gesehen ganz Zypern EU-Territorium dar, wobei der nördliche Teil ausgegrenzt ist (vgl. ebd.). Seitdem werden immer noch Verhandlungsprozesse unter Aufsicht der Vereinten Nationen geführt. Espen Barth Eide ist seit 2014 der Sonderbeauftragten für den Zypernkonflikt,. Durch ihn gab es eine Einigung, dass eine dritte entscheidende Verhandlungsphase geführt werden soll. Dennoch ging die letzte Verhandlungsrunde für eine Lösung des Zypernkonflikts am 07.07.2017 ohne Ergebnis zu Ende. Hier waren auch die Repräsentanten der sogenannten Garantiemächte Griechenland, Großbritanniens und der Türkei mit dabei. Nun sollen auf Empfehlung von VN-Generalskretär Guterres erstmals eigene Vorstellungen betreffend einer Fortführung des Verhandlungsprozesses gebildet werden (vgl. Auswärtiges Amt 2018). UNFICYP- Praxisbeispiel für die Leistungen und Probleme der Friedenssicherung Zypern wird durch eine 180 Kilometer lange grüne Line geteilt, welche auch durch die Hauptstadt Nikosia verläuft. Diese Pufferzone wird von den Friedenstruppen der UNFICYP überwacht. Die Waffenstillstandslinie wurde hart umkämpft, sodass sie vor allem in Nikosia nicht gerade verläuft, sondern vor- und zurückspringt. Dadurch ist die Überwachung des Status quo für die UN-Soldaten noch mehr erschwert (Ehrenberg 1991, vgl. S. 1). Seit dem Bürgerkrieg von 1963/64 gab es auf Zypern lange keinen dauerhaften Frieden. Wie schon beschrieben, haben die Sonderbeauftragten des UN-Generalsekretärs schon seit 1964 viele Verhandlungen gestartet, aber immer noch keinen dauerhaften Frieden erreicht. Dabei kam immer wieder der Vorwurf auf, die Vereinten Nationen würden den Kern des Problems nur auf Eis legen und damit könne kein Frieden entstehen (vgl. Gürbey 2014). Unter diesen Umständen versuchen die Friedenstruppen, der Bevölkerung so viel Normalität wie möglich zu gewährleisten. Die Hoffnung, dass durch einen Generationenwechsel sich das Problem von selbst lösen würde, trat nicht ein. Das zeigte sich gerade auf der griechisch-zypriotischen Seite; hier waren die Jugendlichen ernüchtert, weil sich der politische Stillstand nicht überwinden ließ (Ehrenberg 1991, vgl. S.1f). Ein Beispiel hierfür war die Versammlung von 3000 Schülern im November 1988 an der Pufferzone. Sie wollten gegen die türkischen Truppen demonstrieren. Dabei durchbrachen einige von ihnen die grüne Linie, konnten dann aber von UN-Truppen gestoppt werden, bevor sie die türkisch-zypriotischen Truppen erreichten (vgl. ebd. S. 2). Die Jugendlichen bewarfen die UN-Soldaten dabei mit Steinen, Flaschen, Holzstücken und Dachziegeln. Die griechisch-zypriotische Polizei griff erst nach Kommando der UNFICYP-Oberkommandanten ein und räumte mit den UN-Truppen den Platz. Hier ist kritisch anzumerken, dass in der Presse nicht die UN-Soldaten die Helden waren, sondern die Schüler, welche ihr Land zurückerobern wollten. Dabei sollte nicht außer Acht gelassen werden, dass auch die türkisch-zypriotische Seite der UNFICYP die Schuld gab; diese hätten nicht rechtzeitig reagiert (vgl. ebd. S. 2). Demonstrationen wie diese waren kein Einzelfall zu dieser Zeit, ein halbes Jahr später kam es zu einer Frauendemonstration, bei der die UNFICYP noch machtloser war. Auch hier verhielt sich die griechisch-zypriotische Polizei sehr passiv. Die UN-Soldaten wurden von Männern, die am Rand standen, angegriffen. Zudem hatten sich griechisch-orthodoxe Kirchenmänner unter die Frauen gemischt (vgl. ebd. S. 2). Insgesamt zeigt sich, wie schwierig es die Friedenstruppen hatten. Sie mussten sowohl Blutvergießen verhindern und die Konfliktparteien auseinander halten als auch ihre eigene Akzeptanz aufrechterhalten. An diesem Beispiel wird auch deutlich, dass die Friedenstruppen ungerechtfertigte Kritik einstecken mussten. Im folgenden Beispiel wird auf den Waffengebrauch eingegangen. Wie kritisch dieser ist, zeigte sich anhand der Todesschüsse in Athienou Ende Mai 1988. Die Waffen dürfen nur zur Selbstverteidigung gebraucht werden, zum Schutz für das Leben anderer UN-Angehöriger oder Personen, die zu verteidigen sind. Dafür ist immer die Zustimmung des ranghöchsten Soldaten vor Ort nötig (Gareis/Varwick 2014, vgl. S. 117). Athienou gehörte zur griechisch-zypriotischen Seite, war zur damaligen Zeit aber ein umstrittenes Gebiet. Ein türkischer Soldat nahm eine Familie in ihrem Haus als Geiseln. Bevor die UN-Soldaten überhaupt eintrafen, bewegten sich zwei Nationalgardisten auf das Haus zu. Der Geiselnehmer schoss auf die beiden, sodass einer schwer verletzt liegen blieb. Die Nationalgardisten forderten Verstärkung an, ohne Rücksprache mit der UNFICYP. Währenddessen bargen die UN-Soldaten den Verletzten. Die türkischen Streitkräfte wurden nicht über die Geiselnahme informiert. Die UN-Soldaten räumten das Feld, als die griechisch-zypriotische Anti-Terror-Einheit eintraf. Diese stürmte das Haus und tötete den türkischen Soldaten gezielt, obwohl die Geiseln zu diesem Zeitpunkt schon geflohen und in Sicherheit waren (Ehrenberg 1991, vgl. S.3). Ehrenberg erklärte, die UNFICYP hätte eingreifen können. Ob es so klug gewesen wäre, die griechischen Zyprioten mit Androhung von Waffengewalt an der Verletzung der Pufferzone zu hindern, stellt er in Frage. Hieraus ergab sich die Konsequenz, dass die Erwartungen an die UNFICYP viel zu hoch waren, nur aufgrund der Tatsache, dass sie bewaffnet waren. Hier stellt sich die Frage, ob der Waffengebrauch die Sicherheit erhöht und dadurch die Funktion der UN-Soldaten entlastet. Außerdem konnte man beobachten, dass die UN-Friedenstruppen oftmals mindestens einer Konfliktpartei unterlegen waren. Dabei sollte kritisch hinterfragt werden, inwiefern militärische Überlegenheit die politischen und diplomatischen Absichten von Friedenstruppen fördern würde. Dies scheint fraglich, denn würde militärische Übermacht diese nicht eher zerstören (vgl. ebd. S.3ff)? FazitFestzuhalten bleibt, dass die Friedenssicherung als zentraler Auftrag der Vereinten Nationen gesehen werden kann. In direktem Zusammenhang mit der Durchsetzung der Menschenrechte, weil diese Ziele untrennbar sind und einander beeinflussen. Durch das Interventionsverbot wird eine Einmischung in innere Konflikte durch die Charta ausgeschlossen. Der Sicherheitsrat kann deshalb nicht in innerstaatliche Konflikte und Menschenrechtsverletzungen eingreifen. Daraus folgt, dass es zu aller erst zu Präventionsmaßnahmen kommt; daneben kann der Sicherheitsrat Empfehlungen zur friedlichen Streitbeilegung nach Kapitel VI der Charta geben. Es kann aber auch zu Zwangsmaßnahmen nach Kapitel VII kommen. Dementsprechend steht der Schutz der Zivilbevölkerung permanent im Vordergrund. Allgemein und in Bezug auf die Friedenssicherung gilt für die Vereinte Nationen, dass das Verhalten der Mitgliedstaaten entscheidend ist. Die Vereinten Nationen bieten zwar einen Rahmen, bei dem sich Staaten und ihre Interessen annähern können, aber die Staaten müssen diesen nutzen, um durch Lernprozesse Fortschritte zu machen. Darüber hinaus dürfen die Vereinten Nationen nicht zu viel versprechen; dies gilt gerade im Punkt der Friedenssicherung. Ihre Ankündigung ist oftmals höher als die Möglichkeiten und Aspiration der Mitgliedsstaaten. Andersherum dürfen die Erwartungen an die Vereinten Nationen nicht abwegig sein, sie sind keine Weltregierung. Dennoch bilden sie einen Rahmen für gemeinsame Lösungsansätze. Ziel der vorliegenden Arbeit war es ebenfalls zu erklären, wer für die Friedenssicherung zuständig ist. Dabei wurde festgestellt, dies geschieht durch das Department of Peacekeeping Operations (DPKO), welches die Missionen plant und durchführt. Unterstützt werden sie vom Department of Political Affairs (DPA), welches sich vor allem um diplomatische Bemühungen kümmert. Durch eine Einsatzleitung (Force Commander) vor Ort gibt es noch eine ausführende Leitung der Friedensmission. Deutlich wird die Problematik, dass die Vereinten Nationen keine eigenen Streitkräfte haben. Es kam noch nie zu einem Sonderabkommen in Bezug auf die Streitkräfte. Hier wird deutlich, dass die Anforderungen der Vereinten Nationen an ihre Mitgliedsstaaten zu hoch und den praktischen Möglichkeiten voraus sind. Dafür entwickelten die Vereinten Nationen alternative Formen, wie z.B. die Blauhelme. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es eine Entwicklung bei der Friedenssicherung der Vereinten Nationen gab. Eine Zuständigkeit für die Friedenserhaltung wurde durch den Internationalen Gerichtshof dem Sicherheitsrat und der Generalversammlung zugesprochen. Durch die vergangenen Einsätze wurde außerdem beschlossen, dass die Friedensmissionen vom Sicherheitsrat beobachtet werden. Und die Bedeutung und Verantwortung des Generalsekretärs nahm immer mehr zu. Durch Generalsekretär Hammarskjöld sind wichtige Grundprinzipen der Notstandsgruppe in die Friedenssicherung eingegangen. Daraus folgt der Konsens der Konfliktparteien, wodurch klassische Blauhelm-Soldaten nicht gegen den Willen eines Staates eingesetzt werden dürfen. Dieser Konsens führt dazu, dass die Mitgliedstaaten ihre Truppen eher bereitstellen und die Toleranz der Blauhelme gestärkt wird. Festgestellt wurde außerdem die Wichtigkeit von einer ausgewogenen regionalen Zusammenstellung der Truppen, damit die Unparteilichkeit gewahrt werden kann. Zielsetzung der vorliegenden Arbeit war es, die Friedenssicherung anhand vom Zypern-Konflikt zu schildern, dafür wurden die die politischen Hintergründe beleuchtet. Hier kann man festhalten, es gab unheimlich viele beteiligte Parteien. Zum einen Großbritannien, weil Zypern bis 1960 eine britische Kolonie war und geostrategisch genutzt wurde. Dann Griechenland, die Türkei und die griechischen und türkischen Zyprioten. Es ist zu erkennen, dass Großbritannien die beiden Mütterländer gegeneinander ausspielte. Sie sahen den Zypern-Konflikt als nationale Frage und übten deshalb enormen Einfluss aus, dieser wurde durch den Schutz der eigenen Volksgruppe legitimiert. Durch die Unabhängigkeit Zyperns ab 1960 wurde der innerzypriotische Konflikt nicht gelöst, sondern noch mehr verschärft; dieser endete in blutigen Unruhen. Seit 1964 gibt es ein Friedensmandat der Vereinten Nationen, wodurch das Wiederaufflammen von Kämpfen verhindert werden soll. Wie dieser Blogbeitrag gezeigt hat, musste die UNFICYP darauf achten, dass lokale Befreiungsversuche nicht als Einmischungsversuche oder Provokation aufgefasst wurden. Von 1964 bis Juni 1974 war die UNFICYP ein erfolgreicher Vermittler der beiden Volksgruppen, sodass es 1973 eine Kürzung des Mandats gab. Diese Kürzung erzeugte aber ein Klima von trügerischer Sicherheit, wobei die Friedenstruppen als Friedensersatz wahrgenommen wurden, obwohl das Problem ungelöst blieb. Hier wirft man den Vereinten Nationen vor, dass es zu einem Nachlass der Friedensbemühungen kam und die Friedenseinsätze als Selbstzweck genutzt wurden. Deshalb kam es für viele überraschend, als die Griechen 1974 durch einen Putschversuch die Insel an Griechenland anbinden wollten. Man stellte fest, dass die Minimierung der Blauhelme seit 1971 bis Mitte 1974 als sicherheitspolitischer Fehler der Vereinten Nationen gesehen werden kann. Offen bleibt die Frage, ob die Vereinten Nationen den Krieg 1974 hätten verhindern können. Nach dem Krieg war eine Konsolidierung, eine Teilung der Insel der einzige Ausweg.Von Faustmann bekommt Zypern den Titel "Friedhof der Diplomatie". Festhalten lässt sich, dass es etliche Verhandlungen durch die Vereinten Nationen gab und der Konflikt bis heute nicht gelöst wurde. Auch ein Grund dafür sind die klaren Vorstellungen der beiden Parteien, so forderten die türkischen Zyprioten eine politische Gleichheit als Grundprinzip und die griechische Seite eine Berücksichtigung ihrer prozentualen Bevölkerungsmehrheit. Ein Abkommen konnte im Jahre 1977 erreicht werden und eine Erweiterung 1979, hier wurden die Grundprinzipien einer Wiedervereinigung, die High Level Agreements festgehalten. Es kam immer wieder zum Stillstand der Verhandlungen, welcher meistens erst durch die Bemühungen der Vereinten Nationen unterbrochen wurde. Die Regierungen der beiden Volksgruppen trugen auch dazu bei, dass sich die Verhandlungen so schwierig gestalteten. Erkennbar wird, wie schwer es für die Vereinten Nationen war, neutral zu bleiben und beiden Seiten gerecht zu werden. Erneute Gespräche brachen 1990 ab, weil die Republik Zypern der EU beitreten wollte. Als klar war, die EU würde Zypern auch ohne Lösung des Konflikts aufnehmen, fanden 2002 erneute Verhandlung unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen statt. Es gab einen Erfolg, denn es wurden erstmals umfassende Kernpunkte eines politischen Lösungsplans erarbeitet, welcher Anfang 2004 fertiggestellt wurde, der sogenannte Annan-Plan. Im April 2004 wurde in den beiden Volksgruppen über den Wiedervereinigungsplan abgestimmt. Diese Gelegenheit verpasste man, weil die griechischen Zyprioten dagegen stimmten. Die Vereinigung Zyperns scheiterte und damit auch der Annan-Plan. Die stille Hoffnung, dass durch ein Generationenwechsel sich das Problem von selbst lösen würde, trat nicht ein. Festzuhalten ist, dass die Friedenstruppen den Zivilisten soviel Normalität wie möglich gewährleisten wollen. Die UN-Soldaten mussten in der Vergangenheit viel einstecken, sie wurden z.B. bei Demonstrationen attackiert oder in der Presse schlecht dargestellt. Insgesamt zeigt sich, wie schwierig es die Friedenstruppen haben. Sie müssen sowohl Blutvergießen verhindern als auch die Konfliktparteien auseinander halten und zum anderen ihre eigene Akzeptanz aufrechterhalten. Ebenso im Zypern-Konflikt wurde die Erlaubnis zum Gebrauch von Waffen zur Selbstverteidigung kontrovers diskutiert. Dadurch waren die Erwartungen an die UNFICYP teilweise zu hoch. Umstritten bleibt, ob der Waffengebrauch die Sicherheit erhöht und dadurch die Funktion der UN-Soldaten entlastet. Hinzu kam die Tatsache, dass die UN-Friedenstruppen oftmals mindestens einer Konfliktpartei unterlegen waren. Dabei stellt sich die Frage, inwiefern militärische Überlegenheit die politischen und diplomatischen Absichten von Friedenstruppen fördert. Die Vereinten Nationen geben den Konflikt nicht auf und führen immer noch Gespräche, nun auch mit der Beteiligung von den sogenannten Garantiemächten Griechenland, Großbritannien und der Türkei. Wünschenswert wäre eine Lösung des Konfliktes, hierfür reicht nicht allein das Engagement der Vereinten Nationen, sondern der Wille und ein Einsatz auf beiden Seiten ist notwendig. Dennoch gibt es eine Freizügigkeit trotz der Trennung. Die Trennungslinie ist keine Außengrenze, sondern hier wird die Freizügigkeit der Bürger*innen gewährleistet. Dadurch können EU-Bürger*innen und somit auch griechische und türkische Zyprioten*innen diese Linie an sieben Übergängen mit dem Personalausweis passieren. Literaturverzeichnis:Textquellen:Auswärtiges Amt: ABC der Vereinten Nationen. Edition Diplomatie, hg. Von Günther Unser, 7. Auflage, Berlin 2011, S. 57.Ehrenberg, Eckhart (1991): Die UNFICYP: Praxisbeispiel für Leistungen und Probleme der Eriedenssicherung vor Ort, In: Vereinte Nationen 1/1991, vgl. S.1-6.Gareis, Sven Bernhard/ Warwick, Johannes (2014): Die Vereinten Nationen, hg. Verlag Barbara Budrich Opladen & Toronto, 5.Auflage, vgl. S.111-148.Gorge, Remy (1986): Zypern und die Mutterländer, In: Vereinte Nationen 4/86, vgl. S.130-134.Jett, Dennis C. (2000): Why Peacekeeping Fails, In: New York, vol. S.23f.Menning, Gerhard (1974): Zypern-Mitwirkung der UNO an einer Lösung des Konflikts, In: Vereinte Nationen 6/74, vgl. S.172-176.Sucharipa-Behrmann, Lilly (1999): Die friedenserhaltende Operation der Vereinten Nationen, In: Cede/Sucharipa-Behrmann 1999, vgl. 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