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2764771 Ergebnisse
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In: CB - Compliance Berater Schriftenreihe
In: R&W-Online Datenbank
Was haben Montaignes Kulturkritik und die amerikanische Demokratie, Freuds Totemismus-Theorie und Lévi-Strauss' Strukturalismus, Brücke-Maler und Surrealisten, Hippies und die Sexuelle Revolution miteinander gemein? Karl-Heinz Kohl zeigt am Beispiel von neun Stämmen, wie diese und viele andere Theorien, avantgardistische Strömungen, Emanzipations- und Protestbewegungen vom faszinierten Blick auf indigene Völker geprägt wurden. Er erklärt, wie die Indigenen sich die Faszination des Westens selbst zunutze machten und wie eng verflochten die scheinbar so gegensätzlichen Welten in der Moderne sind. Sein anschaulich und fesselnd geschriebenes Buch ist ein großer Wurf, der die Debatten über "kulturelle Aneignung" neu beleben wird. Seit den ersten großen Entdeckungsfahrten an der Schwelle zur Neuzeit haben Berichte von fremden Ländern und Menschen die Europäer in ihren Bann geschlagen. Ihre Nacktheit hat europäische Sitten in Frage gestellt. Ihre Gesellschaftsordnungen haben Protestbewegungen beflügelt. Ihre Kunst hat die europäischen Avantgarden inspiriert. Und ethnographische Beschreibungen haben - von Friedrich Engels' materialistischer Geschichtsauffassung bis zum postkolonialen «Anthropophagismus» - zu einer Flut an Theorien geführt, die teils bis heute unser Bild vom Menschen prägen. Karl-Heinz Kohl erklärt, warum der Westen vor allem in neun Stämmen sein Alter Ego gefunden hat. Er geht den Berichten über sie nach, erzählt anschaulich, wie sie über 200 Jahre lang die europäische Kultur auf den Kopf gestellt haben, und zeigt an vielen überraschenden Beispielen, wie sich auch die indigenen Kulturen in diesem Prozess verändert haben.
In: Supplement to the annals of the Egyptian Antiquities Service
In: Cahier no. 46
In: Dar el Kutub No. 524/2024
In: CB - Compliance Berater Schriftenreihe
In: R&W-Online Datenbank
Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) hat der deutsche Gesetzgeber erstmals ein allgemeingültiges Gesetz geschaffen, das Pflichten und Vorgaben zur Einrichtung eines Hinweisgebersystems bzw. einer internen Meldestelle und von Meldekanälen regelt. Der Gesetzgeber kommt damit seiner Verpflichtung aus der sog. EU-Hinweisgeberschutz-Richtlinie (RL (EU) 2019/1937) nach und hat diese in deutsches Recht umgesetzt. Insbesondere Unternehmen mit in der Regel mindestens 50 Beschäftigten sind danach verpflichtet, eine interne Meldestelle und einen Kanal zur Meldung von Informationen über Verstöße einzurichten und zu betreiben. Die Funktion der internen Meldestelle kann durch sog. Meldestellenbeauftragte ausgeübt werden. Diese müssen diverse Anforderungen des Gesetzes erfüllen und zur Erfüllung der Aufgaben der internen Meldestelle entsprechend qualifiziert sein.Das vorliegende Werk gibt Meldestellenbeauftragten einen Überblick über die gesetzlichen Anforderungen des HinSchG, insbesondere an die interne Meldestelle, den vorzuhaltenden Meldekanal, das Verfahren nach Eingang einer Meldung und die zu ergreifenden Folgemaßnahmen. Ebenfalls betrachtet werden die in diesem Zusammenhang nicht zu unterschätzenden datenschutzrechtrechtlichen und arbeitsrechtsrechtlichen Implikationen. Dabei werden stets Praxishinweise zur Einrichtung eines Hinweisgebersystems sowie Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen und deren Einhaltung gegeben
In: #philosophieorientiert
Soll man gegen die Äußerungen einer gender-kritischen Philosophin Stellung beziehen, die man im Verdacht hat, transphob zu sein? Darf man politische Agitatoren zu einer Lehrveranstaltung einladen? Sollte man einen renommierten Professor von einer Konferenz ausladen, wenn er einen verschwörungstheoretischen Appell unterzeichnet hat? Der Autor versucht, diese Debatten von Ideologisierungen zu befreien und zu zeigen, wie sich solche Fragen nüchtern und vorurteilsfrei beantworten lassen. Die dabei entwickelten Kriterien sollen helfen, Argumente statt Ideologien hervorzubringen, um die Grenzen der Redefreiheit in der Wissenschaft zu bestimmen.
In: Daten – Recht – Digitale Ethik Band 1
Datenschutz und Digitale Ethik sind Trendthemen der Digitalisierung, werden jedoch selten gemeinsam gedacht - obwohl sie untrennbar miteinander verknüpft sind. Der vorliegende Band als Auftakt einer Reihe schließt diese Lücke. (Informationelle) Selbstbestimmung ist besonders mit Blick auf smarte Technologien und KI-Anwendungen Ausdruck eines europäischen Werteverständnisses. Neben der gesellschaftsrelevanten Dimension von Datenschutz und Digitaler Ethik wird am Beispiel der digitalisierten Kindheit der Einfluss von vernetzten Technologien auf Erleben und Manipulation der modernen Wirklichkeit aufgezeigt. Weitere thematische Schlaglichter aus Datenschutz-Perspektive verdeutlichen den Facettenreichtum des interdisziplinären Zugangs, der im Laufe der Reihe fortgeführt wird.Mit Beiträgen vonDr. Stefan Brink | Prof. Dr. Petra Grimm | Dr. Clarissa Henning | Prof. Dr. Tobias Keber | Dr. Nina Köberer | Mike Kuketz | Dr. Walter Krämer | Daniel Maslewski | Prof. Dr. Ricarda Moll | Dr. Julia-Maria Mönig
In: Skript, Grundfall, Klausurfall
In: ZAAR Schriftenreihe Band 52
In: [edition] moll
Topaktueller Praxisleitfaden zum DiszG Das Buch stellt das aktuelle Disziplinarrecht des Bundes dar. Der Leitfaden ist als Erläuterungs- und Nachschlagewerk vor allem für die Praxis konzipiert. Den Schwerpunkt bildet das behördliche Disziplinarverfahren. Die wichtigsten Verfahrensschritte werden von einer Reihe von Mustern begleitet, die eine rasche und möglichst unkomplizierte Einarbeitung in die Materie erleichtern. Rechtstheoretische Ausführungen und Hinweise auf die einschlägige Rechtsprechung sind nur an Stellen enthalten, an denen sie unverzichtbar scheinen. Mit Hinweisen zum BeamtStG An zahlreichen Stellen beinhaltet der Ratgeber Hinweise auf das Beamtenstatusgesetz (BeamtStG), sodass er auch für die Beamtengruppen der Länder, Gemeinden und anderen Körperschaften benutzt werden kann, auf die das BeamtStG Anwendung findet. Pflichtleküre im Studium An den Fachhochschulen des Bundes sämtlicher Richtungen ist Disziplinarrecht ein Pflichtfach. Der Leitfaden eignet sich zur Unterrichtsbegleitung sowie zur Prüfungsvorbereitung. Auf topaktuellem Stand Seit 1. April 2024 gilt das Gesetz zur Beschleunigung von Disziplinarverfahren in der Bundesverwaltung und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften vom 20. Dezember 2023 (BGBl. I Nr. 389). Kernstück des Gesetzes ist die Abschaffung der bisherigen Disziplinarklage, die als zu zeitaufwendig angesehen wurde. Finanzielle Anreize, die durch eine überlange Dauer von Disziplinarverfahren als Nebeneffekt entstehen können, sollten beseitigt werden. Die vollständig überarbeitete 6. Auflage berücksichtigt die eingetretenen Änderungen, behält aber auch die Darstellung der bisherigen Rechtslage bei, weil diese für Altfälle weitergilt. Zur Rechtslage Der Bundesgesetzgeber hat das Bundesdisziplinarrecht im Jahre 2002 völlig neu geordnet, indem er es im Zuge einer umfassenden Verwaltungsmodernisierung den zeitgemäßen Anforderungen einer effektiven Verwaltung und Rechtspflege anpasste. Das Bundesdisziplinargesetz (BSG) wurde in der Folgezeit mehrfach geändert. Der durch das Gesetz vom 19. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2362) neu eingefügte 29a passte das formelle Disziplinarrecht an das Europarecht an und sah Unterrichtungen der zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten über bestimmte disziplinarisch bedeutsame Vorgänge vor. Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung von 2021 beabsichtigte, Verfassungsfeinde schneller als bisher aus dem öffentlichen Dienst zu entfernen, um "die Integrität des Berufsbeamtentums sicherzustellen". Besonders empfehlenswert Für alle, die mit dem Vollzug der Vorschriften des Bundesdisziplinargesetzes befasst sind: Dienstvorgesetzte und oberste Dienstbehörden Personalverwaltungen Personalvertretungen und berufliche Interessenvertretungen Verwaltungsgerichte Anwaltschaft sowie Beamtinnen und Beamte in der Ausbildung, im aktiven Dienst oder im Ruhestand Inhaltsverzeichnis (PDF) Leseprobe (PDF)