Perspektiven einer Strukturreform der sozialen Alterssicherung
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Band 1987, Heft B 35, S. 3-16
ISSN: 0479-611X
"Veränderungen in der Altersstruktur der Bevölkerung, aber auch das geänderte Erwerbsverhalten von Männern und Frauen machen eine Strukturreform der Alterssicherung notwendig, die sich nicht nur auf Korrekturen des Rentenniveuas, des Beitragssatzes und des Bundeszuschusses beschränken darf. Mit einer tiefgreifenden Strukturreform kann das bestehende Alterssicherungssystem erhalten und langfristig finanziell gesichert werden. Es ist weder sinnvoll noch notwendig, es insgesamt aufzugeben. An eine Strukturreform sind folgende Mindestforderungen zu stellen: Die Gesamtbelastung aller öffentlichen Haushalte muß begrenzt werden; für jeden Bürger muß eine ausreichende Mindestsicherung gewährleistet werden ; auch die Rentenversicherung muß an die geänderte Situation in Ehe und Familie angepaßt werden; die Betroffenheit aller Alterssicherungssysteme ist zu berücksichtigen. Abschließend wird ein Reformmodell skizziert, das von folgenden Grundelementen ausgeht: Eine Sicherungspflicht für jeden; eine Mindestsicherung auf der Basis von Mindestbeiträgen; eine stärkere Begünstigung der Kindererziehung durch Übernahme der Beiträge durch den Staat und die Solidargemeinschaft; eine eigenständige Sicherung für jeden Mann und jede Frau bei weitgehendem Wegfall der abgeleiteten Hinterbliebenensicherung; eine Orientierung der Rentenfestsetzung an den Nettoeinkommen." (Autorenreferat)