Buchbesprechungen - Lang, Gesetzgebung in eigener Sache. 2007
In: Deutsches Verwaltungsblatt: DVBL, Volume 124, Issue 3, p. 167
ISSN: 0012-1363
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In: Deutsches Verwaltungsblatt: DVBL, Volume 124, Issue 3, p. 167
ISSN: 0012-1363
In: Jus Publicum - Band 159 v.159
Hauptbeschreibung In Verwaltung und Rechtsprechung gilt der verfassungs- und vielfach auch einfachgesetzlich normierte Grundsatz, dass niemand in eigener Sache entscheiden darf. Für die Gesetzgebung fehlen scheinbar entsprechende Regelungen. Das wird vor allem im Bereich des staatlichen Politikfinanzierungsrechts zunehmend als offene Flanke des Verfassungsstaats empfunden. Heinrich Lang untersucht Grund und Grenzen eigeninteressierter Gesetzgebung. Verfassungsrechtliche gebundene Herrschaftsausübung, so die Hauptthese des Autors, ist legitimatorisch auf eine Distanz zwischen Entscheidungsträger und Entscheidungsgegenstand angewiesen, die bei Entscheidungen in eigener Sache verletzt wird. Am Beispiel des geltenden Abgeordnetenfinanzierungsrechts zeigt er zunächst in einer umfangreichen Analyse die strukturelle Schwäche selbstbegünstigender Entscheidungsstrukturen auf. Das Fehlen wirksamer Kontrollmechanismen hat zu einer in weiten Teilen verfassungswidrigen Ausgestaltung des Abgeordnetenfinanzierungsrechts geführt. Im rechtstheoretischen Teil wird gezeigt, dass die strukturelle Defizienz der Entscheidungen in eigener Sache in der parlamentarischen Demokratie nicht das Ergebnis einer Selbstbedienungsmentalität der Abgeordneten, sondern einer Selbstbedienungskonstellation ist. Sie verweist auf einen Webfehler in der parlamentarischen Entscheidungsfindung. Während die Durchsetzung "störender" Sonderinteressen im Normalfall des parlamentarischen Repräsentationsprozesses durch den notwendigen Ab- und Ausgleich divergierender Interessen verhindert wird, führt bei eigeninteressierter Gesetzgebung die Distanzlosigkeit zum Entscheidungsgegenstand zu defiztären Ergebnissen. Der Autor zeigt auch Wege auf, wie die verfassungsstaatliche Distanz wiederhergestellt und gerade das Politikfinanzierungsrecht dem Streit entzogen werden kann.
In: Jus Publicum Band 159
In Verwaltung und Rechtsprechung gilt der verfassungs- und vielfach auch einfachgesetzlich normierte Grundsatz, dass niemand in eigener Sache entscheiden darf. Für die Gesetzgebung fehlen scheinbar entsprechende Regelungen. Das wird vor allem im Bereich des staatlichen Politikfinanzierungsrechts zunehmend als offene Flanke des Verfassungsstaats empfunden. Heinrich Lang untersucht Grund und Grenzen eigeninteressierter Gesetzgebung. Verfassungsrechtliche gebundene Herrschaftsausübung, so die Hauptthese des Autors, ist legitimatorisch auf eine Distanz zwischen Entscheidungsträger und Entscheidungsgegenstand angewiesen, die bei Entscheidungen in eigener Sache verletzt wird. Am Beispiel des geltenden Abgeordnetenfinanzierungsrechts zeigt er zunächst in einer umfangreichen Analyse die strukturelle Schwäche selbstbegünstigender Entscheidungsstrukturen auf. Das Fehlen wirksamer Kontrollmechanismen hat zu einer in weiten Teilen verfassungswidrigen Ausgestaltung des Abgeordnetenfinanzierungsrechts geführt. Im rechtstheoretischen Teil wird gezeigt, dass die strukturelle Defizienz der Entscheidungen in eigener Sache in der parlamentarischen Demokratie nicht das Ergebnis einer Selbstbedienungsmentalität der Abgeordneten, sondern einer Selbstbedienungskonstellation ist. Sie verweist auf einen Webfehler in der parlamentarischen Entscheidungsfindung. Während die Durchsetzung »störender« Sonderinteressen im Normalfall des parlamentarischen Repräsentationsprozesses durch den notwendigen Ab- und Ausgleich divergierender Interessen verhindert wird, führt bei eigeninteressierter Gesetzgebung die Distanzlosigkeit zum Entscheidungsgegenstand zu defiztären Ergebnissen. Der Autor zeigt auch Wege auf, wie die verfassungsstaatliche Distanz wiederhergestellt und gerade das Politikfinanzierungsrecht dem Streit entzogen werden kann.
Hauptbeschreibung: In Verwaltung und Rechtsprechung gilt der verfassungs- und vielfach auch einfachgesetzlich normierte Grundsatz, dass niemand in eigener Sache entscheiden darf. Für die Gesetzgebung fehlen scheinbar entsprechende Regelungen. Das wird vor allem im Bereich des staatlichen Politikfinanzierungsrechts zunehmend als offene Flanke des Verfassungsstaats empfunden. Heinrich Lang untersucht Grund und Grenzen eigeninteressierter Gesetzgebung. Verfassungsrechtliche gebundene Herrschaftsausübung, so die Hauptthese des Autors, ist legitimatorisch auf eine Distanz zwischen Entscheidungsträger
In: Jus publicum Band 159
Im Verfassungsstaat als Distanzstaat ist Herrschaftsausübung legitimatorisch auf eine Distanz zwischen Entscheidungsträger und Entscheidungsgegenstand angewiesen. Am Beispiel einer umfassenden Analyse des Abgeordnetenfinanzierungsrechts zeigt Heinrich Lang die rechtstatsächlichen und rechtsdogmatischen Probleme selbstbegünstigender Entscheidungsstrukturen auf und führt sie einer Lösung zu. (Quelle: Klappentext des Verlages)
In: Gruppenpsychotherapie und Gruppendynamik: Beiträge zur Sozialpsychologie und therapeutischen Praxis, Volume 60, Issue 1, p. 89-89
ISSN: 2196-7989
Blog: www.jmwiarda.de Blog Feed
LIEBE LESERINNEN UND LESER,
das war eine schöne Premiere: Zum ersten Mal, seit ich Sie für diesen Blog um Ihre finanzielle Unterstützung bitte, wurde im Dezember das Ziel von 5.500 Euro klar überschritten. Am
Ende standen stolze 6.423 Euro (zuzüglich Umsatzsteuer in der Bilanz). Ganz herzlichen Dank an alle, die das ermöglicht haben! Zur Wahrheit gehört allerdings, dass es die Einmal-Überweisung
einer Stiftung in Höhe von 2500 Euro netto war, die den großen Sprung ausgemacht hat. Insgesamt ist die Zahl der unterstützenden Einzelpersonen und Institutionen im Dezember gegenüber dem
Vormonat sogar zurückgegangen: um elf auf 180.
Die Finanzierung des Blogs bleibt also prekär, wie auch die bisherigen Zahlen für Januar zeigen. Am Dienstag stand das Barometer erst wieder bei knapp 1.100 Euro. Positiv gewendet zeigt die
Entwicklung wiederum, dass größere Einzelspenden hin und wieder durchaus drin sind – vielleicht eine Anregung für Nachahmer?
Vergleichsweise verhalten fiel im Dezember die Blognutzung aus. Mit rund 89.000 gezählten Besuchern auf der Seite gab es im Vergleich zum Dezember 2022 sogar einen Rückgang um
gut 14 Prozent. Die meistgelesenen Artikel waren: meine Analyse der Pisa-Ergebnisse ("Zu müde, um erschüttert zu sein?"), mein
Kommentar zu dem angeblich so entspannten Wissenschaftlerdasein ("Leichter Beruf mit hohem Gehalt
gefällig?") und das Interview mit Baden-Württembergs Wissenschaftsministerin Petra Olschowski ("Die Wissenschaft hat
sich zu wenig den Bedürfnissen der Gesellschaft gestellt – das ist vorbei").
Insgesamt war 2023 trotz des Rückgangs im Dezember ein leserintensives Jahr – mit einem Zuwachs bei den Leser:innen um 26 Prozent.
Ich wünsche Ihnen und Ihren Lieben alles Gute, Gesundheit und Erfolg zum neuen Jahr und freue mich, wenn Sie mir und meiner Arbeit gewogen bleiben – durch Ihre Besuche des Blogs, durch Ihr
Feedback und durch Ihre tatkräftige Unterstützung. Alle Informationen zu allen völlig freiwilligen Zahlungsoptionen finden Sie hier. Vielen herzlichen Dank!
Mit den besten Wünschen zu einer anregenden Lektüre
Ihr Jan-Martin Wiarda
PS: Ich halte den Blog frei von Bezahlschranken und Werbung, weil ich an den freien Informationsfluss glaube, meine Arbeit viel Spaß macht und ich darüber
hinaus häufig die Rückmeldung erhalte, dass mein Blog für die bildungs- und wissenschaftspolitische Berichterstattung wichtig sei.
Warum 5.500 Euro im Monat für den Betrieb benötige? Erst ab etwa 2.500 Euro netto im Monat bleibt nach Abzug der Unkosten, der Finanzierung der nötigen Lizenzen
und Technik überhaupt etwas übrig zur Bezahlung meiner journalistischen Arbeit. Solange am Ende des Monats weniger als 5.500 Euro netto stehen, arbeite ich also hier im Blog unterhalb eines
angemessenen Honorars. Das ich deshalb querfinanzieren muss durch journalistische Aufträge anderswo oder Moderationen. Das bedeutet eine sehr hohe Arbeitsbelastung, wenn ich einerseits diesen
Blog praktisch in Fulltime betreibe und dennoch so viel dazu verdienen muss.
Insofern unterstützen Sie mich mit einer Zahlung direkt, sorgen zugleich aber auch dafür, dass dieser Blog langfristig für Menschen frei zugänglich bleibt, die
sich ein verpflichtendes Bezahlmodell nicht leisten könnten.
Blog: www.jmwiarda.de Blog Feed
LIEBE LESERINNEN UND LESER,
und schon wieder habe ich gute Nachrichten. Am 25. Oktober schrieb ich in den sozialen Netzwerken einen Aufruf, dass ich dringend mehr Unterstützung für den Betrieb des Blogs brauchte. Das
Ergebnis: Bis Monatsende kamen knapp 4.000 Euro zusammen. Immer noch unterhalb des mittelfristig nachhaltigen Zielbetrags, aber ein Riesenschritt nach vorn. Und im November haben Sie sogar noch
eine Schippe draufgelegt. Am Ende standen 4.065 Euro (zuzüglich Umsatzsteuer) in der Bilanz, 191 Unterstützer:innen haben beigetragen. Vielen herzlichen Dank dafür!
Meinen Sie, wir können so weitermachen? Bitte berichten Sie mir auch, wenn Sie, wie in den vergangenen Tagen häufiger passiert, technische Probleme bei Zahlungen habe. Ich arbeite an einer
besseren technischen Lösung und danke für Ihre Geduld! Wie ich ebenfalls bereits vergangenen Monat schrieb: Die Finanzierung dieses Blogs nachhaltig zu machen, ist kein einmaliger Kraftakt,
sondern eine dauerhafte Herausforderung: für mich und für alle Leserinnen und Leser, denen an meinen Inhalten hier liegt.
Apropos Inhalte. Knapp 108.000 Leser:innen und Leser haben im November meine Seite besucht, nur ein leichter Anstieg im Vergleich zum November 2022 (104.000), aber damit lag bisher jeder
Monat dieses Jahres im Plus, zum Teil sehr deutlich. Die meist gelesenen Artikel waren: "Das stille Leiden der Betroffenen", das Interview "Bundesweite
Vorreiterrolle" mit Hamburgs Unipräsident Hauke Heekeren und "150 Millionen Euro mehr fürs BAföG", der Bericht über die
Bereinigungssitzung zum Bundeshaushalt 2024.
Ich halte den Blog frei von Bezahlschranken und Werbung, weil ich an den freien Informationsfluss glaube, meine Arbeit viel Spaß macht und ich darüber hinaus häufig die Rückmeldung
erhalte, dass mein Blog für die bildungs- und wissenschaftspolitische Berichterstattung wichtig sei.
Insofern unterstützen Sie mich mit einer Zahlung direkt, sorgen zugleich aber auch dafür, dass dieser Blog langfristig für Menschen frei zugänglich bleibt, die sich ein verpflichtendes
Bezahlmodell nicht leisten könnten. Alle Informationen zu allen völlig freiwilligen Zahlungsoptionen finden Sie hier. Vielen herzlichen Dank!
Ich wünsche Ihnen eine anregende Lektüre des Blogs.
Mit den besten Wünschen
Ihr Jan-Martin Wiarda
PS: Warum 5.500 Euro im Monat? Erst ab etwa 2.500 Euro netto im Monat bleibt nach Abzug der Unkosten, der Finanzierung der nötigen Lizenzen und Technik überhaupt etwas übrig zur
Bezahlung meiner journalistischen Arbeit. Solange am Ende des Monats weniger als 5.500 Euro netto stehen, arbeite ich also hier im Blog unterhalb eines angemessenen Honorars. Das ich deshalb
querfinanzieren muss durch journalistische Aufträge anderswo oder Moderationen. Das bedeutet eine sehr hohe Arbeitsbelastung, wenn ich einerseits diesen Blog praktisch in Fulltime betreibe und
dennoch so viel dazu verdienen muss.
Blog: www.jmwiarda.de Blog Feed
LIEBE LESERINNEN UND LESER,
das hat mir Mut gemacht. Vergangene Woche schrieb ich in den sozialen Netzwerken einen Aufruf, dass ich dringend mehr Unterstützung für den Betrieb des Blogs brauchte. Denn bis zum 25. Oktober
waren nur gut 1.800 Euro an freiwilligen Zahlungen eingegangen, obwohl ich monatlich rund 5.500 Euro (zuzüglich Umsatzsteuer) benötige, um meine Arbeit hier auf Dauer fortsetzen zu können.
Ich schrieb meinen Aufruf – und Sie handelten. Über 2.000 Euro kamen innerhalb einer Woche zusammen, so dass immerhin noch knapp 4.000-Euro zusammenkamen. Das ist großartig, danke allen
Unterstützer:innen für Ihre tatkräftige Reaktion! Allerdings, dieser Nachsatz gehört dazu, habe ich trotzdem wie jeden Monat bislang das Zahlungsziel deutlich verfehlt. Was bedeutet: Die
Finanzierung dieses Blogs nachhaltig zu machen, ist kein einmaliger Kraftakt, sondern eine dauerhafte Herausforderung: für mich und für alle Leserinnen und Leser, denen an meinen Inhalten hier
liegt.
Ich möchte Sie darum bitten: Bleiben Sie mir und meiner Arbeit gewogen. Und wenn Sie diesen Blog gern nutzen, sich bislang aber nicht an seiner Finanzierung beteiligt haben, obwohl Sie dazu in
der Lage wären, schauen Sie doch, ob Sie nicht einmalig oder regelmäßig einen selbst gewählten Beitrag beisteuern können.
Ich halte den Blog frei von Bezahlschranken und Werbung, weil ich an den freien Informationsfluss glaube, meine Arbeit viel Spaß macht und ich darüber hinaus häufig die Rückmeldung
erhalte, dass mein Blog für die bildungs- und wissenschaftspolitische Berichterstattung wichtig sei.
Insofern unterstützen Sie mich direkt, sorgen zugleich aber auch dafür, dass dieser Blog langfristig für Menschen frei zugänglich bleibt, die sich ein verpflichtendes Bezahlmodell nicht leisten
könnten. Alle Informationen zu allen völlig freiwilligen Zahlungsoptionen finden Sie hier. Vielen herzlichen Dank!
Nun noch wie immer zu den Nutzerzahlen: Gut 105.000 Menschen haben im September meine Website besucht. Das ist ein Plus von knapp elf Prozent im Vergleich zum Oktober 2022. Gut – aber in den
vergangenen Monaten war der Zuwachs deutlich größer. Mal schauen, wie die traditionell reichweitestarken Monate November und Dezember werden.
Ich wünsche Ihnen eine anregende Lektüre des Blogs.
Mit den besten Wünschen
Ihr Jan-Martin Wiarda
PS: Warum 5.500 Euro im Monat? Erst ab etwa 2.500 Euro netto im Monat bleibt nach Abzug der Unkosten, der Finanzierung der nötigen Lizenzen und Technik überhaupt etwas übrig zur
Bezahlung meiner journalistischen Arbeit. Solange am Ende des Monats weniger als 5.500 Euro netto stehen, arbeite ich also hier im Blog unterhalb eines angemessenen Honorars. Das ich deshalb
querfinanzieren muss durch journalistische Aufträge anderswo oder Moderationen. Das bedeutet eine sehr hohe Arbeitsbelastung, wenn ich einerseits diesen Blog praktisch in Fulltime betreibe und
dennoch so viel dazu verdienen muss.
In: Gruppenpsychotherapie und Gruppendynamik: Beiträge zur Sozialpsychologie und therapeutischen Praxis, Volume 58, Issue 2, p. 171-171
ISSN: 2196-7989
In: Gruppenpsychotherapie und Gruppendynamik: Beiträge zur Sozialpsychologie und therapeutischen Praxis, Volume 58, Issue 1, p. 84-85
ISSN: 2196-7989
In: WSI-Mitteilungen: Zeitschrift des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung, Volume 75, Issue 4, p. U2-U2
ISSN: 0342-300X
In: Transfer: the European review of labour and research ; quarterly review of the European Trade Union Institute, Volume 26, Issue 3, p. 239-240
ISSN: 1996-7284
In: kma: das Gesundheitswirtschaftsmagazin, Volume 25, Issue 7/08, p. 11-11
ISSN: 2197-621X
Dieser Artikel ist nur als PDF-Dokument verfügbar.
In: kma: das Gesundheitswirtschaftsmagazin, Volume 25, Issue 6, p. 10-10
ISSN: 2197-621X
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