Im Rahmen der Debatte um einen Strukturwandel der Arbeitsgesellschaft und insbesondere einer wachsenden Tertiärisierung geraten auch die sozialen Dienste sowohl in den Fokus der Arbeits- und Wirtschaftssoziologie als auch beschäftigungspolitischer Diskurse. Der Beitrag gibt zunächst einen Überblick über Definitionen und die konzeptionelle Einordnung der Sozialen Dienste. Dazu stellt der Autor soziale Dienstleistungen und Zielgruppen sowie die Akteure, die in Deutschland diese sozialen Dienstleistungen erbringen, vor. Anschließend analysiert der Autor die beschäftigungspolitische Bedeutung der Sozialen Dienste. Der Beitrag schießt ab mit einem Blick auf die Gesundheitswirtschaft als arbeitsmarktpolitisches Wachstumsfeld und einem Fazit, dass mögliche Entwicklungstendenzen aufzeigt. (ICB2)
Zuwanderung und eine Diversifizierung der städtischen Gesellschaft sind ebenso Kennzeichen von Kleinstädten wie von Mittel- und Großstädten. 2017 hatten knapp 20 Millionen Menschen (24 %) in Deutschland einen Migrationshintergrund, bei den Kleinstädten bis 20.000 Einwohnern lag ihr Anteil bei 18 %. Der vorliegende Aufsatz basiert maßgeblich auf Ergebnissen des Projektes "Vielfalt in den Zentren von Klein- und Mittelstädten - sozialräumliche Integration, städtische Identität und gesellschaftliche Teilhabe" des Deutschen Instituts für Urbanistik (Difu). Betrachtet wird eine Kleinstadt (Michelstadt) und drei kleinere Mittelstädte (Germersheim, Mühlacker und Zittau), die sich im Rahmen des Projektes an einer Auswertung der Einwohnermelderegister zu den sozialstrukturellen Merkmalen und zur sozialräumlichen Verteilung der zugewanderten Bevölkerung beteiligten. Die Kommunen haben aufgrund ihrer industriell geprägten Wirtschaftsstruktur einen vergleichsweise hohen Anteil zugewanderter Bevölkerung, wobei sich west- und ostdeutsche Städte hinsichtlich Anteil und Herkunft der Zuwanderergruppen unterscheiden. Es sind Konzentrationen von Zugewanderten vor allem in der Innenstadt feststellbar, doch homogene ethnische Viertel sind nicht vorzufinden. Die Fluchtzuwanderung in den letzten Jahren hat den Blick auf Migration und Integration in den Städten verstärkt, in einigen war sie Auslöser für den Erstaufbau von Strukturen kommunaler Integrationspolitik. Auch wenn das Zusammenleben zugewanderter und einheimischer Bevölkerung weitgehend konfliktfrei verläuft, wird es eher als ein Neben- denn als ein Miteinander wahrgenommen. In allen Städten ist die mangelnde Beteiligung der Zugewanderten an der Gestaltung des Gemeinwesens und der lokalen Politik als Thema virulent. Die Förderung von Begegnung und Dialog wird als ein zentraler Baustein zur Verbesserung der Integration und der Teilhabechancen der zugewanderten Bevölkerung erachtet.
Dieser Beitrag erörtert die Wechselbeziehungen zwischen sozialer Infrastruktur und multilokaler Lebensführung. Hierbei zeigt sich, dass neben den beiden Kriterien "Vorhandensein von sozialer Infrastruktur" und "Zugänglichkeit zu sozialer Infrastruktur" (vor allem in Bezug auf altersspezifische Angebote und Einrichtungen der Lebensphase) persönlichen Präferenzen eine große Bedeutung zukommt. An soziale Infrastrukturen gebundene Multilokalität kann somit Land-Stadt- wie auch Stadt-Land-gerichtet sein und eine Verlegung des Hauptwohnsitzes, respektive Lebensmittelpunktes nach sich ziehen. Aufgrund der Vielschichtigkeit der Zusammenhänge muss die Raumplanung das Thema Multilokalität in die Diskussion um die Bedarfsplanung und Angebotsentwicklung sozialer Infrastrukturen einbringen.
"Müssen Transformationen ein Ende haben und müßte irgend wann 'Normalität' unsere Lebensprozesse charakterisieren, weil ansonsten der Begriff in Politik und Wissenschaft keinen Sinn hätte und die Umbrüche der letzten Jahre nur als fortdauernde Verarbeitung der unbeabsichtigten Folgen politisch punktueller Ereignisse zu verstehen wären? Oder anders: Waren die Gründe und Ausgangspositionen am Beginn der Transformationen bestimmt und gerichtet genug, um auch von einem - gelungenen oder mißlungenen Abschluß sprechen zu können? In der Öffentlichkeit Deutschlands scheint diese Frage positiv beantwortet zu werden und das Bedürfnis verbreitet zu sein, in einer Art politischem Beschluß die Transformationsphase zu beenden. Die Frage nach dem Ende der Transformation ist in der Tat gleichzeitig die Frage nach ihrer historischen Spezifik und ihren möglichen Ergebnissen. Jedoch können sich die Sozialwissenschaften bei ihren Versuchen, diese Frage zu beantworten, nicht nur auf die öffentlichen Diskurse beziehen. In dem Beitrag wird versucht, das theoretische Verständnis der Transformationsprozesse mit der Frage nach ihrem möglichen Ende zu verbinden. Dadurch kann die Verständigung über die Zukunft von seiner transitorischen Finalität befreit und wieder kontingent und beeinflußbar bestimmt werden. Dazu verwende ich eine entwicklungstheoretische Perspektive im Anschluß an J. Schumpeter. Gelungene Transformation wird verstanden als die Herstellung gesellschaftlicher Innovationsfähigkeit. Es werden drei Teilvorgänge identifiziert, in denen dies geschieht: Herstellung einer ausdifferenzierten Institutionenordnung, Konstitution der bürgerlichen Gesellschaft (deren Gleichzeitigkeit das bekannte Dilemma begründet) und die politische Konstitution der Nation als Legitimationsressource zur Lösung des Dilemmas. Der Inhalt dieser Vorgänge wird exemplarisch am Beispiel Deutschlands diskutiert. Das paradox erscheinende Ergebnis: erst am Ende der Transformation manifestieren sich die Bedarfe und Ausgangsbedingungen für nötige institutionelle Reformen - dann allerdings schon in einem europäischen Kontext." (Autorenreferat)
In: Materialien aus der soziologischen Forschung: Verhandlungen des 18. Deutschen Soziologentages vom 28. September bis 1. Oktober 1976 in Bielefeld, S. 736-749
In: Soziologie in der Gesellschaft: Referate aus den Veranstaltungen der Sektionen der Deutschen Gesellschaft für Soziologie, der Ad-hoc-Gruppen und des Berufsverbandes Deutscher Soziologen beim 20. Deutschen Soziologentag in Bremen 1980, S. 537-543
In: Differenz und Integration: die Zukunft moderner Gesellschaften ; Verhandlungen des 28. Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Soziologie in Dresden 1996, S. 434-447
"Herrschaft konstituiert sich durch Definition von (Nicht-)Zugehörigkeiten und entsprechende (Nicht-)Teilnahmen. Soziale Ungleichheit, Subkulturbildung, bürokratisierte und institutionalisierte Separation und entsprechende kulturelle Praktiken der sozialen Verachtung, der moralischen Degradierung bis zu Dehumanisierung interpretieren wir als Formen der sozialen Ausschließung. Sozialstrukturen kapitalistischer Gesellschaftsformationen sind das jeweilige Zwischenergebnis von historisch variablen ökonomischen und politischen Strategien, einer Politik der Polarisierung durch Differenzierung, durch Privilegierung und Diskriminierung entgegen zu arbeiten. Eine Phänomenologie verschiedener Formen sozialer Ausschließung (Arbeitsmarkt, Nationalstaat, Geschlechterverhältnis, institutionelle Separierung) und des Systems der Kategorisierungen von Personen und Gruppen zeigt, daß sie 'interessiert' benutzt werden, um Unterschiede zu erzeugen. Wir erproben also einen Perspektivenwechsel: die 'feinen und groben Unterschiede' sollen nicht als unterschiedliche Grade der Integration interpretiert werden, sondern als Abstufungen der Ausschließung von der Teilhabe an Ressourcen, die zur Bewältigung einer Lebensweise und der individuellen Reproduktion darin nötig sind. Der Perspektivenwechsel hat Folgen für Teilgebiete der Soziologie, z.B. für die Soziologie des strafenden Staates. Der kritische Beitrag der Soziologie des Strafrechts bestand und besteht darin, an der Kategorie der 'Kriminalität' und der Politik mit der staatlichen Strafe die Vermittlung von sozialer Verachtung, moralischer Degradierung und den durch Produktionsweise und sozialstrukturelle Veränderungen angestoßenen Konflikten um Privilegien, Nachteile und Zugehörigkeit überhaupt herauszuarbeiten. In einer Zeit, wo Zugehörigkeiten 'exklusiver' bestimmt werden, sollten diese Praktiken und ideologischen Strategien auf den Begriff gebracht werden: Als ein 'ideologischer Staatsapparat' ermöglicht Strafrecht Ausschließungs-Diskurse und als Institution der Grenzziehung verwalten und organisieren die Instanzen des Strafrechts die moralisch legitimierte Ausschließung." (Autorenreferat)
Der Beitrag widmet sich den Sozialstrukturen und sozialen Beziehungen in Kleinstädten: Es werden die zentralen Begrifflichkeiten geklärt, ein Überblick über den bisherigen Forschungsstand gegeben sowie offene Fragen für die Kleinstadtforschung benannt. Der Beitrag zeigt auf, dass sozialstrukturelle Aspekte in aktuellen Kleinstadtstudien kaum eine Rolle spielen und an vielversprechende frühere Detailuntersuchungen nur selten angeknüpft wird. Die sozialen Beziehungen sind zwar öfter Thema in wissenschaftlichen Untersuchungen, doch bleiben diese häufig tradierten Beschreibungen von Kleinstädten als besonders eng vernetzte und sozial überschaubare Vergesellschaftungsform verhaftet.
In: Die Natur der Gesellschaft: Verhandlungen des 33. Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Soziologie in Kassel 2006. Teilbd. 1 u. 2, S. 2896-2906
"Das Konzept sozialer Mechanismen gilt derzeit als vielversprechende Alternative zum deduktiv-nomologischen Erklärungsmodell und daran orientierten quantitativen und komparativen Forschungsstrategien. Es soll der Historizität des Gegenstandsbereichs der Soziologie Rechnung tragen, ohne dabei den Anspruch generalisierbarer Kausalerklärung aufzugeben. Die grundlagentheoretischen Probleme dieses Versuches, den Gegensatz zwischen nomothetischem und idiographischem Wissenschaftsverständnis zu überwinden, verdienen intensiv diskutiert zu werden. Dazu gehört nicht zuletzt die zugrunde gelegte Sozialontologie. Das der Biologie entlehnte Konzept der Mechanismen ist Bestandteil eines Forschungsprogramms, das beobachtete Phänomene durch Prozesse auf einer 'niedrigeren' Realitätsebene kausal zu rekonstruieren beabsichtigt. In der Soziologie verbindet sich dieses Programm oftmals mit einer 'Mikrofundierung' makrosoziologischer Aussagen. Umstritten ist indessen erstens, ob eine solche Mikrofundierung notwendigerweise an den methodologischen Individualismus gebunden ist oder auch kollektive Akteure berücksichtigen sollte. Kontrovers ist zweitens, ob sie am ehesten mit Rational Choice Theorie oder auch mit anderen, insbesondere interpretativen Handlungstheorien zu leisten sei. Und drittens ist unklar, wie sich mikrofundierte soziale Mechanismen ihrer zeitlichen Struktur nach zu den oft langfristigen Prozessen makrosozialen Wandels verhalten. In diesem Beitrag wird gefragt, ob und inwieweit die drei genannten Probleme von Akteurs-, Sinn- und Zeitbezug sozialer Mechanismen durch die Umstellung auf eine relationale Sozialontologie, wie sie Andrew Abbott und Charles Tilly vertreten, geklärt werden können. Der theoretische Kern dieser Perspektive ist die Privilegierung sozialer Relationen und Interaktionsmuster gegenüber individuellen und kollektiven Akteurseinheiten; letztere werden nicht als gegeben hingenommen, sondern vielmehr als erklärungsbedürftig betrachtet. Dies eröffnet gegenüber methodologisch-individualistischen Konzeptionen sozialer Mechanismen alternative Möglichkeiten kausaler Rekonstruktion. Ihr Ertrag und ihre Grenzen werden in diesem Beitrag diskutiert und anhand von Beispielen aus der historischen Religionssoziologie veranschaulicht." (Autorenreferat)
In: Kultur und Gesellschaft: gemeinsamer Kongreß der Deutschen, der Österreichischen und der Schweizerischen Gesellschaft für Soziologie, Zürich 1988 ; Beiträge der Forschungskomitees, Sektionen und Ad-hoc-Gruppen, S. 617-619
In: Kultur und Gesellschaft: gemeinsamer Kongreß der Deutschen, der Österreichischen und der Schweizerischen Gesellschaft für Soziologie, Zürich 1988 ; Beiträge der Forschungskomitees, Sektionen und Ad-hoc-Gruppen, S. 55-58